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DE102009001600B4 - Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine - Google Patents

Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine Download PDF

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DE102009001600B4
DE102009001600B4 DE200910001600 DE102009001600A DE102009001600B4 DE 102009001600 B4 DE102009001600 B4 DE 102009001600B4 DE 200910001600 DE200910001600 DE 200910001600 DE 102009001600 A DE102009001600 A DE 102009001600A DE 102009001600 B4 DE102009001600 B4 DE 102009001600B4
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Germany
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pump
dishwasher according
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DE200910001600
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English (en)
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Inventor
Ismael Jesus Almendros Carmona
Maria Itziar Pascual Iturbe
Helmut Jerg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem an ihrem Spülbehälterboden (25) vorgesehenen Pumpentopf (26), wobei der Pumpentopf (26) mindestens einen Pumpentopfauslass (71, 72) für eine Umwälzpumpe und/oder Laugenpumpe aufweist, und wobei im Pumpentopf (26) mindestens eine Siebeinheit (27) untergebracht und/oder am jeweiligen Pumpentopfauslass (71, 72) mindestens eine Ansaugkappe (50, 60) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lagepositionierung der wenigstens einen Siebeinheit (27) und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen (50, 60) im Pumpentopf (26) mindestens ein zusätzlich einbringbares Halteelement (40) vorgesehen ist, an dem die wenigstens eine Siebeinheit (27) und/oder die jeweilige Ansaugkappe (50, 60) im Einbauendzustand angebracht sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem an ihrem Spülbehälterboden vorgesehenen Pumpentopf, wobei der Pumpentopf mindestens einen Pumpentopfauslass für eine Umwälzpumpe und/oder Laugenpumpe aufweist, und wobei im Pumpentopf wenigstens eine Siebeinheit untergebracht und/oder am jeweiligen Pumpentopfauslass mindestens eine Ansaugkappe vorgesehen ist.
  • Übliche Haushaltsgeschirrspülmaschinen weisen jeweils einen Spülbehälter mit einem Spülraum auf, in dem in ein oder mehreren Geschirrkörben Spülgut, wie z. B. Geschirr und Besteck, unterbringbar sind. Im Spülraum sind ein oder mehrere Sprüharme vorgesehen, die das zu reinigende Spülgut mit einer Spülflotte benetzen. Der Spülbehälter weist im unteren Bereich eine Bodenwanne auf. In der Regel ist etwa in der Mitte der Bodenwanne ein Pumpentopf vorgesehen, der derart angeordnet und in Verbindung mit dem Spülraum steht, dass vom zu reinigenden Spülgut ablaufende Spülflotte sich in dem Pumpentopf sammelt. Unterhalb der Bodenwanne sind, insbesondere in einer Bodenbaugruppe bzw. einer Basisträgereinheit, eine Laugenpumpe und eine Umwälzpumpe angeordnet. Die in dem Pumpentopf gesammelte Spülflotte wird der Laugenpumpe und der Umwälzpumpe zugeführt.
  • Der jeweilige Pumpenansaugeinlass der Laugenpumpe und/oder der Umwälzpumpe ist jeweils durch eine in den Pumpentopf hineinragende Ansaugkappe, insbesondere Ansaughutze, teilweise oder ganz überdeckt, die vor dem Pumpenansaugeinlass als loses bzw. separates Bauteil durch eine lösbare Steck- oder Klemmverbindung angebracht, insbesondere angeklippst ist.
  • Die Ansaugkappe der Umwälzpumpe dient insbesondere dazu, zu vermeiden, dass sich beim Betrieb der Umwälzpumpe ein Ansaug- bzw. Strömungstrichter ausbildet, der zu einem unerwünscht starken Ansaugen von Luft, damit entsprechend zu unerwünschtem ”Schnorcheln” führen und dadurch den Durchsatz und den Wirkungsgrad der Umwälzpumpe herabsetzen würde. Die Ansaugkappe bzw. -hutze vor dem Pumpentopfauslass zur Umwälzpumpe, d. h. vor dem Pumpenansaugeinlass der Umwälzpumpe, sorgt also für definierte Einströmverhältnisse für die Spülflotte, die von der Umwälzpumpe angesaugt und umgewälzt wird.
  • Eine gleiche Funktion und Wirkungsweise hat auch die Ansaugkappe, insbesondere Ansaughutze, vor dem Pumpentopfauslass zur Laugenpumpe. Darüber hinaus fungieren die jeweiligen Ansaugkappen der Umwälzpumpe sowie der Laugenpumpe in vorteilhafterweise auch dazu, das Einsaugen unzulässig großer Partikel oder sonstiger Verschmutzungsteile ins Pumpeninnere zu vermeiden, was ansonsten zu Fehlfunktionen, wie z. B. zum Verstopfen des Fluiddurchgangs der jeweiligen Pumpe, führen würde. Die Ansaugkappen stellen also geeignete Einlassgeometrien im Ansaugbereich der jeweiligen Pumpen bereit, um ein einwandfreies hydraulisches Leistungsvermögen, d. h. eine ausreichende Performance, der Laugen- und Umwälzpumpe sicherstellen sowie eine hohe Betriebssicherheit der Laugen- und Umwälzpumpe gewährleisten zu können.
  • Bevor verunreinigte Spülflotte zur Umwälzpumpe und/oder Laugenpumpe gelangt, durchströmt eine Teilmenge oder die Gesamtmenge der Spülflotte ein System aus Filtern und Sieben und wird dabei gereinigt. Im Pumpentopf, insbesondere am Pumpentopfauslassbereich, sind zu diesem Zweck z. B. ein Grobsieb sowie ein Feinsieb, insbesondere Mikrosieb, direkt bzw. unmittelbar mittels eines in den Pumpentopf eingeformten Bajonettverschlusses oder Gewindes wiederlösbar in einer gewünschten Arbeitsposition festgehalten bzw. fixiert. Z. B. in der DE 10 2004 060 950 A1 ist eine Geschirrspülmaschine mit einem mehrstufigen Siebsystem angegeben.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, bereitzustellen, die möglichst einfach herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass zur Lagepositionierung der wenigstens einen Siebeinheit und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen im Pumpentopf mindestens ein zusätzlich einbringbares Halteelement vorgesehen ist, an dem die wenigstens eine Siebeinheit und/oder die jeweilige Ansaugkappe im Einbauendzustand angebracht sind.
  • Die Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, weist einen an ihrem Spülbehälterboden vorgesehenen Pumpentopf auf, wobei der Pumpentopf mindestens einen Pumpentopfauslass für eine Umwälzpumpe und/oder Laugenpumpe aufweist, und wobei im Pumpentopf mindestens eine Siebeinheit untergebracht und/oder am jeweiligen Pumpentopfauslass mindestens eine Ansaugkappe vorgesehen ist.
  • Zusätzlich einbringbar bedeutet insbesondere, dass das mindestens ein Halteelement ein gesondertes bzw. separates Bauteil darstellt, das nachträglich in den Pumpentopf einer Geschirrspülmaschine befestigt wird. Dadurch, dass das mindestens eine zusätzliche Halteelement nicht einstückig, insbesondere integral, mit dem Pumpentopf ausgebildet ist, können die mindestens eine Siebeinheit und/oder insbesondere die mindestens eine Ansaugkappe leicht im nicht eingebrachten Zustand des Halteelementes an diesem vorfixiert oder insbesondere vorab angeformt werden.
  • Durch das zusätzlich einbringbare Halteelement ist die Geschirrspülmaschine in einfacherer Weise herstellbar. Denn da die Siebeinheit und/oder die jeweilige Ansaugkappe vom zusätzlich einbringbaren, gemeinsamen Halteelement im Einbauzustand als Einbauteile gehalten sind, ist es nicht erforderlich, an oder in der Innenwand des Pumpentopfes aufwendig oder kompliziert geformte Haltemittel eigens, d. h. spezifisch für die Siebeinheit und/oder die jeweilige Ansaugkappe, vorzusehen, insbesondere anzuformen oder einzuformen. Diese können also in vorteilhafter Weise entfallen. Ein aufwendiges Suchen von Einzelarretierungsmitteln für die Siebeinheit und/oder jede Ansaugkappe entfällt für deren Montage. Es genügt jetzt, lediglich ein Halte- bzw. Arretiermittel allein für das gemeinsame, zusätzliche Halteelement im Pumpentopf vorzusehen. Auf diese Weise lässt sich die Innenkontur bzw. die Innenwand des Pumpentopfes mit einer einfacheren Geometriegrundform gegenüber einer Konstruktion ausbilden, insbesondere formen, bei der an der Innenkontur des Pumpentopfes separate Haltemittel spezifisch für jede einzelne Einbaukomponente angeformt oder eingeformt sind. Dies erleichtert die Herstellung des Pumpentopfes und damit die Herstellung der Geschirrspülmaschine. Insbesondere genügen einfachere Formwerkzeuge zur Herstellung des Pumpentopfes. In vorteilhafter Weise ist es dadurch insbesondere einfacher möglich, an dem Boden des Spülbehälters der Geschirrspülmaschine den Pumpentopf im selben Herstellungsprozess einstückig, vorzugsweise einstoffig, anzuformen, d. h., der Spülbehälterboden und der Pumpentopf bilden, beispielsweise durch eine monolithische Herstellung, von vornherein vorzugsweise ein Ganzes.
  • Gleichzeitig erlaubt das zusätzlich einbringbare Halteelement einen einfacheren und schnelleren Einbau der wenigstens einen Siebeinheit und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen einzeln oder zusammen in den Pumpentopf. Insbesondere kann dem jeweiligen Einbauteil in einfacher Weise eine eindeutige Lageposition im Pumpentopf durch das Anbringen an das zusätzlich einbringbare Halteelement zugeordnet werden. Dies erleichtert die Montage der jeweiligen Einbauteile am Pumpentopf. Insbesondere ist es mittels des zusätzlichen Halteelements vorzugsweise von Hand möglich, die wenigstens eine Siebeinheit und die ein oder mehreren Ansaugkappen relativ zueinander in gewünschte Endpositionen, vorzugsweise in Bezug auf ein oder mehrere Pumpentopfauslässe zur Umwälzpumpe und/oder Laugenpumpe, für den Einbauendzustand zu bringen. Umgekehrt fällt es durch das zusätzlich einbringbare Halteelement, insbesondere von Hand, auch leichter, die daran angekoppelte wenigstens eine Siebeinheit und/oder die daran angebrachten ein oder mehreren Ansaugkappen bei der Demontage aus dem Pumpentopf einzeln oder zusammen zu entnehmen. Zusammenfassend betrachtet ist also die Handhabung bei der Montage und Demontage der Siebeinheit und/oder der jeweiligen Ansaugkappe durch das gemeinsame Halteelement verbessert, da es als größere Baueinheit besser als lose Einzelteile von der Hand einer Bedienperson gegriffen werden kann. Dies gilt insbesondere für den Ein- und Ausbau in den Pumpentopf, der in seinem Boden- bzw. Grundbereich für komplexe Bewegungen einer Hand zu wenig oder keinen ausreichenden Bewegungsspielraum zulässt, was den Einbau und die Fixierung von losen Einzelbauteilen kleiner Abmessungen beeinträchtigen kann.
  • Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement weist wenigstens eine Befestigungseinrichtung zum Befestigen der wenigstens einen Siebeinheit und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen auf. Die wenigstens eine Befestigungseinrichtung kann verschiedenartig ausgebildet sein. So kann die Befestigungseinrichtung bzw. können die Befestigungseinrichtungen zur kraftschlüssigen und/oder formschlüssigen, aber auch zur stoffschlüssigen Aufnahme der wenigstens einen Siebeinheit und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die ein oder mehreren Siebeinheiten kraftschlüssig und/oder formschlüssig an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement, insbesondere lösbar, gehalten. Hierdurch kann die wenigstens eine Siebeinheit leicht von dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement gelöst werden, um diese zu reinigen oder gegen ein oder mehrere andere Siebeinheiten auszutauschen. Zur kraftschlüssige, insbesondere wiederlösbaren kraftschlüssigen, Befestigung kann bzw. können vorzugsweise ein oder mehrere Steck- oder Klemmverbindungen, ein oder mehrere Schraubverbindungen und/oder ein oder mehrere Rast- und/oder Schnappverbindungen vorgesehen sein. Die ein oder mehreren Ansaugkappen können ebenfalls kraftschlüssig und/oder formschlüssig an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement befestigt sein. Vorzugsweise können die ein oder die mehreren Ansaugkappen stoffschlüssig an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement befestigt sein. Dabei kann der Stoffschluss vorzugsweise durch eine Klebe-, Löt- oder Schweißverbindung hergestellt sein. Die Befestigungseinrichtung zum Befestigen der ein oder mehreren Ansaugkappen kann daher beispielsweise als glatte oder aufgerauhte Fläche an dem Halteelement ausgebildet sein. An eine derartig ausbildeten glatten oder aufgerauhten Fläche des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes sind insbesondere stoffschlüssige Verbindungen herstellbar.
  • Dadurch, dass die wenigstens eine Siebeinheit und/oder die ein oder mehreren Ansaugkappen an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement, insbesondere mittels wenigstens einer Befestigungseinrichtung bzw. eines Befestigungsmittels, angebracht sind, können diese zusammen mit dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement vom Pumpentopf demontiert und/oder zusammen mit dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement im Inneren des Pumpentopfes montiert werden.
  • Besonders bevorzugt sind an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen und/oder die ein oder mehreren Ansaugkappen einstückig, insbesondere monolithisch, angeformt. Hierdurch sind die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen und/oder Ansaugkappen besonders einfach und sicher an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement angeordnet. Die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen und/oder die ein oder mehreren Ansaugkappen können insbesondere durch eine stoffschlüssige Verbindung einstückig an dem einbringbaren Halteelement angeformt sein. Vorzugsweise sind die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen und/oder die ein oder mehreren Ansaugkappen jedoch integraler Bestandteil des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes. Insbesondere können die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen und/oder die ein oder mehreren Ansaugkappen und das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement monolithisch durch ein Gießverfahren, insbesondere durch ein Spritzgießverfahren, aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere einem Verbundwerkstoff, hergestellt sein. Zur Herstellung eines derartigen Halteelementes mit einer oder mehreren Befestigungseinrichtungen und/oder mit einer oder mehreren Ansaugkappen ist nur eine einzige Herstellungswerkzeugform erforderlich. Hierdurch können Herstellungskosten eingespart werden, da es nun nicht mehr erforderlich ist, jedes Bauelement, d. h. das Halteelement, die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen sowie jede Ansaugkappe, eigens durch jeweils gesonderte Herstellungswerkzeugformen zu erzeugen. Ggf. kann es nach einer alternativen Ausführungsvariante zweckmäßig sein, für das Halteelement mit den ein oder mehreren Befestigungselemente ein erstes Kunststoffmaterial sowie für die ein oder mehren Ansaugkappen ein zweites Kunststoffmaterial zu verwenden. Dafür kann vorzugsweise ein 2K (Zweikomponenten)-Kunststoffspritzverfahren herangezogen werden.
  • Die Montage des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes und damit gleichzeitig die Montage der einen oder mehreren Ansaugkappen an dem Pumpentopf sind einfacher durchzuführen, als die getrennte Befestigung jeder einzelnen Ansaugkappe. Die ein oder mehreren Ansaugkappen sind in vorteilhafter Weise derart an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement angebracht, insbesondere angeformt, dass diese automatisch in die richtige Position an dem Pumpentopf geführt werden, wenn das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement an den Pumpentopf montiert wird. Dadurch, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement inklusive der ein oder mehreren Ansaugkappen deutlich größer ausgebildet ist, als eine einzelne Ansaugkappe, kann dieses bei der Montage viel einfacher gehandhabt werden. Insbesondere kann ein Monteur sowohl bei der Montage, als auch bei der Demontage des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes die ein oder mehreren Ansaugkappen als Griff nutzen. Mit anderen Worten ausgedrückt, ist durch diese einteilige Konstruktion für eine haptische Verbesserung beim Hantieren mit dem Halteelement durch die daran vorab angebrachten, ein oder mehreren Ansaugkappen und/oder Befestigungsvorrichtungen, insbesondere Befestigungselemente für ein oder mehrere Anbauteile, gesorgt. Dies erleichtert insbesondere den Einbau oder Ausbau der jeweiligen Ansaugkappen vor dem ihr zugeordneten Pumpentopfauslass.
  • An dem Pumpentopf ist es nunmehr ausreichend, nur noch ein einziges Halte- bzw. Arretiermittel zur Befestigung des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes vorzusehen, wodurch der Pumpentopf einfacher und kostengünstiger ausgebildet sein kann, als ein Pumpentopf, der separate Befestigungsmittel, insbesondere Befestigungselemente für einzelne Ansaugkappen sowie für mindestens eine Siebeinheit aufweist. Die Innenkontur des Pumpentopfes kann somit insbesondere eine einfachere Geometriegrundform aufweisen, da lediglich ein einziges Halte- bzw. Arretiermittel zur Befestigung des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes genügt. Eigens für die Ansaugkappen und/oder die jeweilige Siebeinheit vorgesehene Befestigungsmittel in der Innenwandung des Pumpentopfes können also entfallen. Auf diese Weise kann die Wandung des Pumpentopfes mit einer einfacheren, insbesondere einheitlicheren, vorzugsweise gleichmäßiger konturierten Innengeometrieform geformt werden.
  • Die einteilige Einheit, die neben dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement auch die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen und/oder die ein oder mehreren Ansaugkappen umfasst, kann in vorteilhafter Weise deutlich schneller an dem Pumpentopf montiert und demontiert werden, als eine oder mehrere einzelne Ansaugkappen. Insbesondere vorteilhaft ist es, wenn die ein oder mehreren Ansaugkappen einstückig, insbesondere integral, an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement angeformt sind. Hierdurch ist es nicht mehr erforderlich, die ein oder mehreren Ansaugkappen vor der Montage des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes an dem Pumpentopf an das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement anzubringen. Dies spart deutlich Montageaufwand bzw. Montagezeit ein. Dadurch, dass beispielsweise die Ansaugkappe für die Umwälzpumpe und/oder die Ansaugkappe für die Laugenpumpe bereits vor der Montage des mindestens einen Halteelementes an dem mindestens einen Halteelement angebracht, insbesondere einstückig angeformt, sind, können diese zusammen mit dem mindestens einen Halteelement an dem Pumpentopf montiert und zusammen mit dem mindestens einen Halteelement von dem Pumpentopf demontiert werden. Die ein oder mehreren Ansaugkappen sind vorzugsweise derart an dem mindestens einen Halteelement angebracht, dass diese automatisch an den richtigen Positionen vor den jeweiligen Pumpentopfauslässen und damit einhergehend vor den jeweiligen Pumpenansaugeinlässen der Pumpen an dem Pumpentopf angeordnet sind, wenn das mindestens eine Halteelement in den Pumpentopf montiert ist.
  • Insbesondere kann ein Monteur sowohl bei der Montage, als auch bei der Demontage des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes die ein oder mehreren Ansaugkappen als Montagegriffe nutzen.
  • Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement kann, wie bereits zuvor ausgeführt, verschiedenartige Befestigungseinrichtungen zum Anbringen der mindestens einen Siebeinheit, insbesondere eines Grobsiebes und/oder eines Feinsiebes, und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen aufweisen. So kann das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement ggf. ein Gewinde aufweisen, auf das wenigstens eine Siebeinheit aufgeschraubt werden kann. Ferner können Steckverbindungen vorgesehen sein, um die wenigstens eine Siebeinheit an dem Halteelement zu befestigen. Besonders bevorzugt weist bei einer Geschirrspülmaschine das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement einen Bajonettverschluss oder mehrere Bajonettverschlüsse zum lösbaren Befestigen der wenigstens einen Siebeinheit und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen auf. Die wenigstens eine Siebeinheit weist ein oder mehrere entsprechende Gegenkonturen auf, die in den oder die Bajonettverschlüsse eingreifen, um so die wenigstens eine Siebeinheit sicher an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement zu fixieren. Vorteilhafterweise sind zwei Bajonettverschlüsse vorgesehen. Hierdurch ist gewährleistet, dass die wenigstens eine Siebeinheit sicher an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement gehalten werden kann. Auf der anderen Seite kann eine derart befestigte wenigstens eine Siebeinheit relativ leicht wieder von dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement gelöst werden. Dies ist vorteilhaft, um die wenigstens eine Siebeinheit, aber auch weitere Bauteile, innerhalb des Pumpentopfes, bzw. den Pumpentopf selbst zu reinigen.
  • Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement kann in vorteilhafter Weise verschiedenartig ausgebildet sein. Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement ist vorzugsweise derart an dem Pumpentopf befestigbar, dass es die Einströmung der aus dem Spülraum des Spülbehälters kommenden Spülflotte nicht unzulässig behindert und auch das Durchströmen der Spülflotte durch den Pumpentopf nicht unzulässig beeinträchtigt. Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement weist daher vorzugsweise eine hohlprofilartige Form auf. Dabei kann die hohlprofilartige Form rund, kreisrund, oval, aber auch eckig ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist bei einer Geschirrspülmaschine das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement ringförmig, insbesondere kreisrund ringförmig, ausgebildet. Der Einlass des Pumpentopfes weist vorzugsweise einen runden, insbesondere einen kreisrunden, Querschnitt auf, so dass die Spülflotte von allen Seiten gleichmäßig in den Pumpentopf eingeleitet werden kann. Der Grund des Pumpentopfes weist vorzugsweise ebenfalls eine rund, insbesondere kreisrunde Querschnittsgeometrieform auf. Das ringförmig, insbesondere kreisrund ringförmig, ausgebildete, mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement ist dabei an der Innenkontur des Pumpentopfes, insbesondere im Bereich des Grundes bzw. Bodens des Pumpentopfes angeordnet. Verallgemeinert ausgedrückt entspricht die Außenkontur des Haltelements im Wesentlichen der Innenkontur des Pumpentopfes am jeweilig vorgesehenen Einbauort. Besonders bevorzugt ist es, wenn das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement in Draufsicht, d. h. entlang der Längsachse des Halteelementes betrachtet, einen kreisrunden Querschnitt aufweist. Ringförmig bedeutet ferner insbesondere, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement in sich geschlossen bzw. im Wesentlichen in sich geschlossen ist. Die Außenmantelfläche des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes kann ferner geneigt zu der Längsachse des Pumpentopfes ausgebildet sein, so dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement auf eine entsprechend geneigte Aufnahmefläche bzw. Gegenkontur an dem Pumpentopf aufgeschoben und aufgrund der Reibungskraft dort sicher angeordnet werden kann. Insbesondere kann das Haltelement derart ausgebildet und in den Pumpentopf eingesetzt sein, dass es von der Innenwandung des Pumpentopfes konzentrisch umgeben wird und seine Mittenachse im Wesentlichen entlang der Mittenachse des Pumpentopfes verläuft.
  • Bei einer alternativen, vorteilhaften Ausführungsvariante der Geschirrspülmaschine kann das ringförmig ausgebildete, mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement wenigstens einen Spalt aufweisen, d. h. an mindestens einer Ringabschnittsstelle unterbrochen sein. Insbesondere kann es einfach oder zweifach geschlitzt ausgebildet sein. Dadurch ist das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement in vorteilhafter Weise federelastisch ausgebildet und kann in eine oder an einer entsprechenden Aufnahme, insbesondere in einen ringförmig angeformten Einsatzrand am Pumpentopfgrund oder in eine Aufnahmenut am Pumpentopfgrund angeklemmt werden. Insbesondere kann es vorteilhaft sein, wenn der Spalt senkrecht zur Längsachse des ringförmig ausgebildeten Halteelementes verläuft. Als Spalt wird insbesondere eine Auftrennung des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes verstanden. Sind zwei oder mehr Spalte vorgesehen, ist das Halteelement in zwei oder mehr Halteelementeteile, insbesondere in zwei oder mehr Ringabschnittteile, aufgeteilt. Im Einbauendzustand im Pumpentopf sind die zwei oder mehr Halteelementeteile, insbesondere die zwei oder mehr Ringabschnittteile, aneinandergefügt und bilden vorzugsweise ein geschlossenes bzw. im Wesentlichen geschlossenes Halteelement, insbesondere ein geschlossenes bzw. im Wesentlichen geschlossenes ringförmiges Halteelement. D. h., bei der Montage der zwei oder mehr Halteelementeteile in den Pumpentopf zentrieren sich diese vorzugsweise aneinander, so dass sie im Einbauendzustand am Pumpentopf eine definierte Position bzw. Lage einnehmen.
  • In vorteilhafter Weise kann bei einer Geschirrspülmaschine das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement zweiteilig oder mehrteilig ausgebildet sein, wobei wenigstens eine erste und wenigstens eine zweite Ansaugkappe an einem der wenigstens zwei Halteelementeteile angeordnet sind, oder wenigstens eine erste Ansaugkappe an wenigstens einem ersten Halteelementeteil und wenigstens eine zweite Ansaugkappe an wenigstens einem zweiten Halteelementeteil angeordnet sind. Hierdurch können die wenigstens zwei Halteelementeteile während der Montage an dem Pumpentopf leicht aneinandergefügt werden, wobei die jeweiligen Ansaugkappen dabei als Griffe dienen können. Durch die Geometrie der zwei oder mehreren Halteelementeteile, die vorzugsweise im aneinandergefügten Zustand zusammen einen in sich geschlossen Ring, insbesondere einen kreisrunden Ring, darstellen, sowie durch die Geometrieform der Innenkontur des Pumpentopfes, werden die Halteelementeteile, insbesondere die Ringabschnittteile, bei der Montage an dem Pumpentopf derart aneinandergefügt, dass sie automatisch zueinander zentriert werden und sich automatisch in die vorgesehene Endeinbauposition im Pumpentopf einfügen. Das zwei- oder mehrteilig ausgebildete Halteelement kann alternativ derart ausgebildet sein, dass die zwei oder mehreren Halteelementeteile bereits vor der Montage an dem Pumpentopf aneinander befestigt werden. Vorteilhafterweise sind die zwei oder mehreren Halteelementeteile mittels kraftschlüssiger Verbindungen, insbesondere durch lösbare kraftschlüssige Verbindungen, aneinander befestigt. Dies hat den Vorteil, dass bei veränderten Pumpenansaugeinlässen bzw. bei einer veränderten Geometrieform der Innenkontur des Pumpentopfes es nicht erforderlich ist, alle Halteelementeteile neu herzustellen, sondern nur die Halteelementeteile mit dem oder den entsprechend(en) neu erforderlichen Bauteil(en), insbesondere einer entsprechend erforderlichen, geänderten Ansaugkappe. Hierdurch können insbesondere Herstellungskosten eingespart werden, da ein oder mehrere Halteelementeteile unverändert weiter genutzt werden können.
  • Dabei ist unerheblich, ob die zwei oder mehreren Halteelementeteile gleich groß sind oder ob die Halteelementeteile unterschiedlich groß ausgebildet sind. Aneinandergefügt weisen die zwei oder mehreren Halteelementeteile des zumindest einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes bevorzugt eine ringförmige, insbesondere eine kreisrunde ringförmige, geschlossene Form auf. Vorteilhafterweise sind die wenigstens eine erste Ansaugkappe an dem wenigstens einen ersten Halteelementeteile und die wenigstens eine zweite Ansaugkappe an dem wenigstens einen zweiten Halteelementeteile, insbesondere einstückig, vorzugsweise integral, an dem jeweiligen Halteelementeteil angebracht. Hierdurch sind die jeweiligen Halteelementeteile eines mehrteiligen Halteelementes nicht zu klein ausgebildet und können leichter bei der Montage und/oder Demontage der Halteelementeteile aneinander und/oder an dem Pumpentopf gehandhabt werden, da jedes Halteelementeteil an den jeweiligen angeformten Ansaugkappen gehalten werden kann.
  • Die mindestens eine Siebeinheit ist vorzugsweise an dem wenigstens einen ersten Halteelementeteil und/oder dem wenigstens einen zweiten Halteelementeteil angebracht. Insbesondere bevorzugt ist die mindestens eine Siebeinheit, z. B. ein Grobsieb sowie ein Feinsieb, insbesondere Mikrosieb, derart an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement angeordnet, dass es im Einbauendzustand sowohl an dem wenigstens einen ersten Halteelementeteil als auch an dem wenigstens einen zweiten Halteelementeteil angebracht ist. Hierdurch ist die mindestens eine Siebeinheit besonders sicher an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement fixiert.
  • Die wenigstens eine Befestigungseinrichtung, insbesondere der Bajonettverschluss oder die Bajonettverschlüsse, des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes ist/sind vorzugsweise an der Innenmantelfläche und/oder an der zu dem mindestens einen Pumpentopfauslass abgewandten Außenmantelfläche des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes vorgesehen. Hierdurch kann die mindestens eine Siebeinheit leicht an der wenigstens einen Befestigungseinrichtung befestigt, insbesondere lösbar befestigt, werden. Ein oder mehrere Bajonettverschlüsse sind besonders vorteilhaft, da die wenigstens eine Siebeinheit über eine oder mehrere entsprechend ausgebildete Gegenstrukturen, besonders leicht an den ein oder mehreren Bajonettverschlüssen fixiert werden kann. Gleichzeitig stellen ein oder mehrere Bajonettverschlüsse sicher, dass die mindestens eine Siebeinheit wieder einfach von dem mindestens einen Halteelement gelöst werden kann. Vorzugsweise sind wenigstens zwei Bajonettverschlüsse im Einbauendzustand des mindestens einen ringförmig ausgebildeten Halteelementes an dem Pumpentopf sich gegenüberliegend bzw. in etwa sich gegenüberliegend an dem mindestens einen ringförmigen Halteelement angeordnet. Insbesondere ist bevorzugt, wenn zwei oder mehr Bajonettverschlüsse zueinander versetzt, vorzugsweise in gleichen oder in etwa gleichen Abständen, an dem mindestens einen ringförmigen Halteelement angeordnet sind. Eine derartige Anordnung der zwei oder mehr Bajonettverschlüsse gewährleistet einen besonders sicheren Halt der wenigstens einen Siebeinheit an dem mindestens einen Halteelement.
  • Die Anordnung der ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen, insbesondere des Bajonettverschlusses oder der Bajonettverschlüsse, an der Innenmantelfläche des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen Halteelementes, ermöglicht die Anordnung der ein oder mehreren Ansaugkappen an der Außenseite, d. h. an der zu dem mindestens einen Pumpentopfauslass abgewandten Stirnseite, des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen Halteelementes. Ein oder mehrere Bajonettverschlüsse ermöglichen ein einfaches Aufschrauben der mindestens einen Siebeinheit, insbesondere des Grobsiebes, an dem mindestens einen Halteelement. Dabei hintergreifen entsprechend ausgestaltete Gegenkonturen bzw. Vorsprünge an der mindestens einen Siebeinheit den Bajonettverschluss oder die Bajonettverschlüsse form- und/oder kraftschlüssig.
  • Vorzugsweise ist die Siebeinheit durch ein innen angeordnetes Grobsieb mit in erster Näherung etwa zylinderförmiger, insbesondere kreiszylinderförmiger Geometrieform und ein konzentrisch dazu außen ringsum angeordnetes Feinsieb, insbesondere Microsieb, gebildet. Der Außendurchmesser dieser Siebeinheit ist zweckmäßigerweise im Wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der Befestigungseinrichtung, insbesondere dessen eingeformten Aufnahme mit Bayonettverschluss zum Einsetzen und Fixieren der Siebeinheit, im Pumpentopf gewählt.
  • Zweckmäßig kann es ggf. bei einer Geschirrspülmaschine sein, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement ein oder mehrere Schnapp-, Rast-, und/oder ein oder mehrere Steckelemente zur Befestigung des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes im Pumpentopf aufweist. Dabei kann das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement unlösbar an ein oder mehreren entsprechenden Arretiermitteln im Pumpentopf, insbesondere der Innenkontur des Pumpentopfes, befestigt werden. Besonders bevorzugt ist das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement jedoch durch die ein oder mehreren Schnapp-, Rast-, und/oder die ein oder mehreren Steckelemente lösbar an dem Pumpentopf, insbesondere der Innenkontur des Pumpentopfes, befestigt. Durch das Lösen des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes vom Pumpentopf, sind der Pumpentopf und die Pumpenansaugeinlässe besser zugänglich und können entsprechend einfacher gereinigt werden. Die ein oder mehreren Schnapp- und/oder Rastelemente können beispielsweise als Rastnasen ausgebildet sein, die in entsprechende Aufnahmen an dem Pumpentopf, insbesondere an der Innenkontur des Pumpentopfes, eingreifen. Alternativ können die ein oder mehreren Schnapp- und/oder Rastelemente auch als Aufnahmeelement, insbesondere Vertiefungen und/oder Hinterschneidungen, zur Aufnahme von entsprechenden Rastelementen an dem Pumpentopf, insbesondere an der Innenkontur des Pumpentopfes, ausgebildet sein. Die ein oder mehreren Steckelemente zur Befestigung des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes an dem Pumpentopf sind insbesondere dann vorteilhaft, wenn diese in achsparalleler Ausrichtung zu der Längsachse des Pumpentopfes an diesem eingesteckt werden können. Die ein oder mehreren Steckelemente können auch als ein oder mehrere Steckaufnahmen ausgebildet sein. In dieser Ausführungsvariante wird das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement mittels der ein oder mehreren Steckaufnahmen an entsprechenden Steckelementen des Pumpentopfes befestigt. Dabei sind die ein oder mehreren Steckaufnahmen des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes im Einbauendzustand achsparallel zu der Längsachse des Pumpentopfes angeordnet.
  • Vorteilhafterweise sind die ein oder mehreren Schnapp- und/oder Rastelemente und/oder die ein oder mehreren Steckelemente an der Außenmantelfläche und/oder an der zu dem mindestens einen Pumpentopfauslass zugewandten Seite, d. h. Außenmantelfläche des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes, insbesondere des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes, vorgesehen. Eine derartige Anordnung der ein oder mehreren Schnapp- und/oder Rastelemente und/oder der ein oder mehreren Steckelemente an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement gewährleistet eine einfache, insbesondere wiederlösbare Befestigung des mindestens einen Halteelementes an dem Pumpentopf.
  • Alternativ weist bei einer anderen Ausführungsvariante der Geschirrspülmaschine vorteilhafterweise das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement ein Gewinde zum Anschrauben auf ein Gewinde des Pumpentopfes auf. Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement wird solange auf das Gewinde des Pumpentopfes, welches insbesondere am Boden des Pumpentopfes, d. h. im Bereich des Grundes des Pumpentopfes, angeordnet ist, aufgeschraubt, bis der Endeinbauzustand bzw. die Endeinbauposition des mindestens einen Halteelementes erreicht ist. In dem Endeinbauzustand bzw. der Endeinbauposition des mindestens einen Halteelementes sitzen die ein oder mehreren Ansaugkappen vor den jeweiligen Pumpenansaugeinlässen der vorgesehenen Pumpen.
  • Gelangt das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement am Ende des Aufschraubens auf das Gewinde des Pumpentopfes in seine Endposition, so sind die an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement angeordneten ein oder mehreren Ansaugkappen automatisch richtig vor den Ansaugstutzen der jeweiligen Pumpe, insbesondere der Laugenpumpe und der Umwälzpumpe, zentriert.
  • Zur Demontage des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes kann dieses beispielsweise an der oder den Ansaugkappen von Hand gegriffen werden und dadurch leicht von dem Pumpentopf demontiert, insbesondere von Hand abgezogen oder abgeschraubt, werden.
  • Ggf. können bei einer weiteren Ausführungsvariante der Geschirrspülmaschine das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement oder die ein oder mehreren Ansaugkappen wenigstens eine Vertiefung oder eine Bohrung zum Einführen wenigstens eines Montagewerkzeuges aufweisen. Das Montagewerkzeug kann als eine Art Hebel eingesetzt werden, um das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement leichter von dem Pumpentopf zu demontieren. So kann beispielsweise die wenigstens eine Bohrung ein Innengewinde ausweisen, in die ein entsprechendes Montagewerkzeug eingeschraubt wird, um so das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement einfacher von dem Pumpentopf zu lösen. Vorzugsweise ist die wenigstens eine Vertiefung bzw. der wenigstens die Bohrung in einem leicht zugänglichen Bereich an den ein oder mehreren Ansaugkappen angeordnet.
  • Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement der Geschirrspülmaschine ist vorzugsweise aus Kunststoff oder aus Metall ausgebildet. Komplizierte Formen des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes sind bevorzugt aus einem Kunststoffmaterial hergestellt. Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement wird inklusive der ein oder mehreren Befestigungseinrichtung und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen vorzugsweise monolithisch hergestellt, d. h. durch einen einzigen Gussvorgang oder Spritzvorgang.
  • Weiterhin bevorzugt ist bei einer Geschirrspülmaschine, dass der Pumpentopf am Spülbehälterboden des Spülbehälters einstückig, insbesondere einstoffig, angeformt ist. Insbesondere vorteilhaft ist der Pumpentopf monolithisch mit dem Spülbehälterboden des Spülbehälters hergestellt. Hierdurch ist der Pumpentopf absolut bzw. hermetisch dicht am Spülbehälterboden angeordnet. Ferner ist die Herstellung einer Einheit aus Pumpentopf und Spülbehälterboden einfacher realisierbar, als eine getrennte Herstellung beider Elemente. Insbesondere entfällt bei einer derartigen Lösung die Montage des Pumpentopfes am Spülbehälterboden des Spülbehälters. Die monolithische Herstellung des Pumpentopfes und des Spülbehälterbodens des Spülbehälters ist insbesondere deshalb relativ leicht zu realisieren, da die Innenkontur des Pumpentopfes mit einer einfacheren Geometriegrundform gegenüber einer Konstruktion ausgebildet ist, bei der an der Innenkontur des Pumpentopfes separate Haltemittel bzw. Arretiermittel eigens für jede Einbaukomponente, beispielsweise für ein Halteelement zur Befestigung einer Siebeinheit und für ein oder mehrere Ansaugkappen. angeformt oder eingeformt sind. Die einfachere Geometriegrundform des Pumpentopfes erleichtert die Herstellung des Pumpentopfes und damit auch der einstückigen Ausführung des Pumpentopfes und des Spülbehälterbodens des Spülbehälters. Insbesondere genügen einfachere Formwerkzeuge. Der Boden des Spülbehälters der Geschirrspülmaschine kann an dem Pumpentopf im selben Herstellungsprozess einstückig, vorzugsweise einstoffig bzw. integral, angeformt werden, so dass der Spülbehälterboden und der Pumpentopf von vornherein eine Einheit bzw. ein einziges Modul bilden.
  • Der Spülbehälterboden inklusive des integral angeformten Pumpentopfes ist vorteilhafterweise aus mindestens einem Kunststoffmaterial hergestellt. D. h., die Einheit aus Spülbehälterboden und Pumpentopf kann aus einem einzigen Kunststoffmaterial, aber auch aus einem Gemisch aus zwei oder mehr unterschiedlichen Kunststoffmaterialien hergestellt sein. Bevorzugt kann die Einheit aus Spülbehälterboden und Pumpentopf auch ein Faserverbundmaterial aufweisen. Hierdurch lässt sich die Einheit besonders stabil ausbilden.
  • Bevorzugt ist ferner bei einer Geschirrspülmaschine im Pumpentopf lediglich ein Arretiermittel zum Befestigen des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes vorgesehen. Es sind keine Halte- bzw. Arretiermittel zum Befestigen einer oder mehrerer Ansaugkappen erforderlich, da diese an dem zusätzlich einbringbaren Halteelement angeordnet sind. Durch das zusätzlich einbringbare Halteelement bzw. die spezielle Gestaltung des zusätzlich einbringbaren Halteelementes ist die Geschirrspülmaschine in einfacherer Weise herstellbar. Sowohl die wenigstens eine Siebeinheit, als auch die ein oder mehreren Ansaugkappen sind von dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement im Einbauzustand als Einbauteile gehalten. Daher ist es nicht erforderlich, an oder in der Innenwand bzw. Innenkontur des Pumpentopfes aufwendig oder kompliziert geformte Haltemittel bzw. Arretiermittel eigens, d. h. spezifisch für die Siebeinheit und/oder die jeweilige Ansaugkappe vorzusehen, insbesondere anzuformen oder einzuformen. Diese können also in vorteilhafter Weise entfallen.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen jeweils schematisch:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels einer Geschirrspülmaschine mit einem an ihrem Spülbehälterboden vorgesehenen Pumpentopf, an dem nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip mindestens ein zusätzliches Halteelement zum Anbringen mindestens einer Siebeinheit und/oder ein oder mehreren Ansaugkappen vorgesehen ist,
  • 2 eine perspektivische Ansicht auf eine erste Ausführungsvariante des zusätzlichen Halteelementes, das zwei Ansaugkappen und Befestigungseinrichtungen zum Befestigen der Siebeinheit aufweist, und im Pumpentopf der Geschirrspülmaschine von 1 vorgesehen ist,
  • 3 eine perspektivische Ansicht auf eine weitere Ausführungsvariante des zusätzlichen Halteelementes, mit zwei Ansaugkappen und Befestigungseinrichtungen zum Befestigen der Siebeinheit, wobei das Halteelement aus zwei Teilen ausgebildet ist, und
  • 4 eine perspektivische Ansicht auf einen Pumpentopf einer Geschirrspülmaschine mit der an dem Pumpentopf angeordneten Ausführungsvariante des zusätzlichen Halteelementes von 2, das zwei Ansaugkappen und Befestigungseinrichtungen zum Befestigen wenigstens einer Siebeinheit aufweist.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 4 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt schematisch in einer perspektivischen Ansicht ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel einer Haushaltsgeschirrspülmaschine 1, die nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip ausgebildet ist. Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 weist einen Spülbehälter 20 und eine Bodenbaugruppe 10 auf. Der Spülbehälter 20 weist eine Spülbehälterrückwandung 23, zwei die Spülbehälterrückwandung 23 verbindende Spülbehälterseitenwandungen 22 sowie eine Spülbehälterdeckwandung 24 und eine Spülbehälterbodenwanne 25 auf. Der Spülbehälter 20 ist auf die Bodenbaugruppe 10 aufgesetzt, d. h. in Höhenrichtung bzw. in z-Richtung des dargestellten x,y,z-Koordinatensystems betrachtet ist die Bodenbaugruppe 10 unterhalb des Spülbehälters 20 angeordnet. Die Bodenbaugruppe 10 stellt den Kontakt zu einem Untergrund, insbesondere einem Fußboden, am jeweiligen Aufstellort der Geschirrspülmaschine her. Die frontseitige Beschickungsöffnung 21 des Spülbehälters 20 wird durch die Tür 30 gebildet. Dabei ist die Tür 30 schwenkbeweglich an dem Spülbehälter 20 gelagert.
  • Im unteren Schwenkbereich 32 der Tür 30, d. h. im Bereich deren Unterkante kann oberhalb der Bodenbaugruppe 10 Wasser, sogenanntes Leckwasser, austreten. Dieses wird gesammelt und über eine nicht dargestellte Abführleitung zu einem Auffangreservoir in der Bodenbaugruppe 10 abgeführt. Die Bodenbaugruppe 10 weist unterhalb der Tür 30 des Spülbehälters 20 eine Frontwandung 11 und angrenzend an diese Seitenwandungen 12 auf, die sich jeweils in Tiefenrichtung y erstrecken. Die Frontwandung 11 und die Seitenwandungen 12 sowie eine nicht dargestellte Rückwandung bilden den Rahmen der Bodenbaugruppe 10. Der Spülbehälter 30 weist im unteren Bereich eine Bodenwanne 25 auf. In etwa in der Mitte der Bodenwanne 25 ist ein in 1 nicht dargestellter Pumpentopf vorgesehen, der derart angeordnet ist und in Verbindung mit dem Spülraum 30 steht, dass die von dem zu reinigenden Spülgut ablaufende Spülflotte sich in dem Pumpentopf sammelt. Der Pumpentopf 26 ist in perspektivischer Darstellung schematisch in 4 dargestellt. Unterhalb der Bodenwanne 25 sind in der Bodenbaugruppe bzw. der Basisträgereinheit 10 eine nicht dargestellte Laugenpumpe und eine nicht dargestellte Umwälzpumpe angeordnet. Die in dem Pumpentopf gesammelte Spülflotte wird der Laugenpumpe und der Umwälzpumpe zugeführt.
  • Allgemein betrachtet kann der Pumpentopf im Ganzen einstückig, insbesondere einstoffig, mit der Bodenwanne ausgeformt sein. Dabei kann die Bodenwanne inklusive des Pumpentopfes Teil des Spülbehälters oder Teil der Bodenbaugruppe sein. Vorzugsweise sind der Pumpentopf und die Bodenwanne einer Geschirrspülmaschine, insbesondere einer Haushaltsgeschirrspülmaschine, monolithisch hergestellt. Hierdurch ist der Pumpentopf bereits bei der Erzeugung der Bodenwanne integraler Bestandteil der Bodenwanne.
  • Besonders bevorzugt ist ferner die Bodenwanne integraler Bestandteil des Spülbehälters oder der Bodenbaugruppe, d. h. die Bodenwanne und der Spülbehälter der Geschirrspülmaschine, insbesondere der Haushaltsgeschirrspülmaschine, oder die Bodenwanne und die Bodenbaugruppe der Geschirrspülmaschine, insbesondere der Haushaltsgeschirrspülmaschine, sind ebenfalls vorteilhafterweise monolithisch, d. h. durch ein einiges Gussverfahren oder gemeinsames Spritzverfahren hergestellt. Dies erspart neben Herstellungskosten insbesondere Montagekosten, da es weder erforderlich ist, den Pumpentopf an der Bodenwanne, noch die Bodenwanne an dem Spülbehälter oder der Bodenbaugruppe nachträglich zu befestigen. Zur Herstellung für die Bodenwanne und/oder der Bodenbaugruppe ist vorzugsweise ein Kunststoffmaterial gewählt, aus dem sich besonders einfach und kostengünstig die Bodenbaugruppe und/oder die Bodenwanne, insbesondere durch Kunststoffspritzen oder Tiefziehen, formen lassen.
  • 2 zeigt schematisch eine perspektivische Ansicht auf eine vorteilhafte Ausführungsvariante des mindestens einen zusätzlich einbringbaren, gemeinsamen Halteelementes 40, das zur Befestigung im Pumpentopf der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 von 1 ausgebildet ist. Das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement 40 weist mehrere Funktionen auf. So ist das Halteelement 40 zur Aufnahme wenigstens einer Siebeinheit, insbesondere eines Grobsiebes und/oder Feinsiebes, insbesondere Mikrosiebes, ausgebildet. Die wenigstens eine Siebeinheit wird insbesondere im Bodenbereich des Pumpentopfes angeordnet (siehe auch 4) und dient zum Herausfiltern von Verunreinigungen, Partikeln sowie sonstigen Teilchen aus der sich dort sammelnden Spülflotte derart, dass durch diese Beeinträchtigungen oder gar Störungen wie z. B. Verstopfungen der stromabwärts des Pumpentopfes angeordneten Pumpen, d. h. insbesondere der Laugenpumpe und der Umwälzpumpe, weitgehend vermieden sind.
  • An dem gemeinsamen Halteelement 40 sind eine erste Ansaugkappe, insbesondere Ansaughutze 50, die zumindest einen Teilbereich eines ersten Pumpentopfauslasses und damit einem dahinter sitzenden, ersten Ansaugeinlasses einer nicht dargestellten Laugenpumpe abdeckt, und eine zweite Ansaugkappe, insbesondere Ansaughutze 60, die zumindest einen Teilbereich eines zweiten Pumpentopfauslasses und damit einem dahinter sitzenden, zweiten Ansaugeinlasses einer nicht dargestellten Umwälzpumpe abdeckt, einstückig, insbesondere einstoffig, angeformt. In dieser dargestellten bevorzugten Ausführungsvariante des Halteelementes 40 sind die erste und die zweite Ansaugkappe 50, 60 integraler Bestandteil des Halteelementes 40, d. h. das Halteelement 40 sowie die erste und die zweite Ansaugkappe 50, 60 sind monolithisch hergestellt. Die einstückige bzw. integrale Ausgestaltung der ersten und der zweiten Ansaugkappe 50, 60 mit dem Halteelement 40 hat insbesondere den Vorteil, dass die erste und die zweite Ansaugkappe 50, 60 automatisch bei der Montage des Halteelementes 40 an dem Pumpentopf einer Haushaltsgeschirrspülmaschine richtig vor den jeweiligen Ansaugeinlässen der Pumpen angeordnet sind, wenn der Einbauendzustand des Halteelementes 40 erreicht ist. Dazu sind die beiden Ansaugkappen 50, 60 zweckmäßigerweise so an dem Halteelement 40 angeformt, dass diese genau vor den jeweiligen Ansaugeinlässen der beiden Pumpen angeordnet sind, wenn das Halteelement 40 seine Endposition, d. h. seine Befestigungsendposition, im Pumpentopf erreicht hat. Die Form der beiden Ansaugkappen 50, 60 kann beliebig sein. Vorteilhafterweise weisen die Ansaugkappen 50, 60 Einströmleitstrukturen 52, 62, insbesondere Einströmleitbleche und/oder Einströmleitflügel, auf, durch die die Strömung der einströmenden Spülflotte beeinflusst werden kann. Die insbesondere monolithische Ausgestaltung des Halteelementes 40 und der beiden daran angeformten Ansaugkappen 50, 60 hat insbesondere den Vorteil, dass Herstellungskosten und Montageaufwand eingespart werden können. Es genügt nur eine einzige Werkzeuggussform zur Herstellung des einheitlichen Elementes, d. h. des Halteelementes 40 und der beiden Ansaugkappen 50, 60.
  • Das Halteelement 40 ist in dieser Ausführungsvariante vorteilhafterweise kreisrund ringförmig ausgebildet. An der Innenmantelfläche 42 des ringförmigen Halteelementes 40 sind ein oder mehrere Befestigungseinrichtungen 41 in Form von Bajonettverschlüssen zur Aufnahme wenigstens einer Siebeinheit 71, die schematisch in der 4 strichpunktiert angedeutet ist, angeordnet. Anstelle von Bajonettverschlüssen 41 kann beispielsweise als Befestigungseinrichtung auch ein Gewinde an der Innenmantelfläche 42 des ringförmigen Halteelementes 40 vorgesehen sein, auf das wenigstens eine entsprechend ausgebildete Siebeinheit aufgeschraubt werden kann.
  • An der Außenmantelfläche 44 des ringförmig ausgebildeten Halteelementes 40 sind ein oder mehrere Rastelemente 43, hier in Form von radial nach innen hervorstehenden Rastnasen, angeformt. Diese dienen dazu, das Halteelement 40 an entsprechenden Gegenkonturen an dem Pumpentopf, insbesondere an der Innenkontur bzw. Innenwand des Pumpentopfes, vorzugsweise lösbar zu befestigen. Auch hier sind andere Befestigungsmöglichkeiten denkbar. So kann anstelle der Rastelemente 43 ein Außengewinde an der Außenmantelfläche 44 des ringförmig ausgebildeten Halteelementes 40 vorgesehen sein, durch das das ringförmig ausgebildete Halteelement 40 im Pumpentopf angeschraubt werden kann.
  • Allgemein betrachtet kann das mindestens eine zusätzlich in den Pumpentopf einbringbare Halteelement verschiedenartige Grundformen aufweisen. So kann das Halteelement neben einer ringförmigen, insbesondere kreisrunden Ringform, andere hohlprofilförmige Grundformen aufweisen. So ist denkbar, dass das Halteelement eine ovale oder eckige Grundgeometrieform aufweist. An einem Halteelement können lediglich ein oder mehrere Befestigungseinrichtungen zur Befestigung wenigstens einer Siebeinheit vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich können ein oder mehrere Ansaugkappen an dem Halteelement vorgesehen sein. Diese können kraft-, form-, und/oder stoffschlüssig an dem Halteelement angebracht sein. Vorzugsweise sind die ein oder mehreren Ansaugkappen jedoch einstückig, insbesondere monolithisch, an dem Halteelement an- und/oder eingeformt. Die Einströmleitstrukturen der ein oder mehreren Ansaugkappen sind vorzugsweise an den Seiten der ein oder mehreren Ansaugkappen angeordnet, die in Einströmrichtung in die Pumpentopfauslässe liegen und der Innenmantelfläche des Pumpentopfes zugewandt sind.
  • Das Halteelement ist kein integraler Bestandteil des Pumpentopfes der Haushaltsgeschirrspülmaschine, sondern wird nachträglich in den Pumpentopf der Haushaltsgeschirrspülmaschine eingebracht und dort lagefixiert. Der Pumpentopf, insbesondere die Innenkontur des Pumpentopfes, lässt sich durch das speziell ausgebildete Halteelement mit einer einfacheren Geometriegrundform ausbilden, als ein Pumpentopf, der gesonderte Haltemittel bzw. Arretiermittel für jede Siebeinheit und jede Ansaugkappe aufweist. Durch das speziell ausgebildete, mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement ist es nunmehr lediglich erforderlich, an dem Pumpentopf nur noch ein einziges Arretiermittel anzuordnen, dass zur Befestigung, insbesondere zur lösbaren Befestigung, des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes dient.
  • In der 3 ist schematisch eine perspektivische Ansicht auf eine weitere vorteilhafte Ausführungsvariante des zusätzlich einbringbaren Halteelementes 40 dargestellt. Das Halteelement 40 weist zwei Ansaugkappen 50, 60 und Befestigungseinrichtungen 41 zum Befestigen mindestens einer Siebeinheit auf. Im Gegensatz zu der in 2 gezeigten Ausführungsvariante des Halteelementes 40, weist diese abgewandelte Ausführungsvariante des Halteelementes 40 zwei voneinander separierbare Halteelementeteile 40a, 40b auf. Die beiden Halteelementeteile 40a, 40b sind im ausgebauten Zustand durch zwei Spalte 70 voneinander getrennt, die hier im Ausführungsbeispiel auf einer gemeinsamen Kreissekante liegen. In dieser Ausführungsvariante des Halteelementes 40 sind die erste und die zweite Ansaugkappe 50, 60 jeweils einstückig, insbesondere integral, an einem zugeordneten Ringabschnitt 40a, 40b des Halteelements 40 angeformt. Das kreisrunde, ringförmig ausgebildete, zusätzlich in den Pumpentopf einbringbare Halteelement 40 ist also zweiteilig ausgebildet. Die wenigstens eine erste Ansaugkappe 50 ist an dem ersten Halteelementeteil 40a des Halteelementes 40 und die wenigstens eine zweite Ansaugkappe 60 ist an dem zweiten Halteelementeteil 40b des Halteelementes 40 angeordnet. Während des Einbaus bzw. beim Einsetzen der beiden Halteelementeteile 40a, 40b in eine Ringauflage oder Ringeinlage im Bereich des Kammergrunds des Pumpentopfes zentrieren sich diese automatisch aneinander, so dass der richtige Einbau leicht möglich ist. Insbesondere können die beiden ringabschnittsförmigen Haltelemente derart dimensioniert und ausgebildet sein, dass ihre freien Enden in ihrer Einbauendposition aneinanderstoßen und sich gegeneinander in Umfangsrichtung abstützen. In der eingebauten Endposition bzw. dem Einbauendzustand bilden die beiden Halteelementeteile 40a, 40b vorzugsweise einen geschlossenen, kreisrunden Ring, wie in 2 dargestellt. Die beiden Ansaugkappen 50, 60 können während der Demontage oder während der Montage des Halteelementes 40 an dem Pumpentopf als Griffe dienen.
  • Alternativ zu diesem zweischlitzigen Haltering kann es ggf. zweckmäßig sein, den Haltering so auszubilden, dass dieser im ausgebauten Zustand nur an einer einzigen Umfangsstelle mit einem Schlitz oder Spalt versehen ist. Er bildet in dieser Ausführungsvariante also eine Art Sprengring. Dadurch weist dieser einschlitzige Haltering für den Einbau in eine ringförmige, insbesondere kreisringförmige Ringauflage oder Ringeinlage, insbesondere Einsetznut im Bereich des Bodens des Pumpentopfes eine solche Federelastizität auf, dass er dort unter Federspannung eingesetzt bzw. eingelegt werden kann. Dabei können sich die beiden einander zugewandten Enden des geschlitzen Halterings im fertigen Einbauzustand aneinander abstützen, so dass ein insgesamt geschlossener Haltering gebildet ist.
  • Durch die Einfach- oder Mehrfachschlitzung des Halterings kann dessen Einbau erleichtert werden, da nun Toleranzen hinsichtlich der Einbauabmessungen im Inneren des Pumpentopfes und/oder des Halterings selbst besser ausgeglichen werden können.
  • Allgemein betrachtet kann das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement zwei oder mehr Halteelementeteile aufweisen. Diese zwei oder mehr Halteelementeteile bilden vorzugsweise im aneinandergefügten Zustand eine geschlossene Einheit. Die jeweiligen Halteelementeteile können kraft-, form-, und/oder stoffschlüssig aneinander befestigt werden. In Einbauendzustand im Pumpentopf bilden die zwei oder mehreren Halteelementeteile vorzugsweise einen ringförmigen, insbesondere kreisrunden ringförmigen, Grundkörper, an dem ein oder mehrere Befestigungseinrichtungen und/oder ein oder mehrere Ansaugkappen befestigt, vorzugsweise lösbar befestigt, sind. Es ist nicht erforderlich, aber vorteilhaft, dass an jedem Halteelementeteil ein oder mehrere Ansaugkappen angebracht sind.
  • Ggf. können am Haltering ggf. die Befestigungsmittel für die Siebeinheit weggelassen sein und lediglich die ein oder mehreren Ansaugkappen angeformt sein. Für die Siebeinheit sind dann eigene Befestigungsmittel im und/oder am Innenmantel des Pumpentopfes vorgesehen.
  • In der 4 ist schematisch eine perspektivische Ansicht auf eine Ausführungsvariante des Pumpentopfes 26 einer Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 mit einer an dem Pumpentopf 26 angeordneten abgewandelten Ausführungsvariante des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes 40 dargestellt. Das Halteelement 40 umfasst zwei Ansaugkappen 50, 60 und Befestigungseinrichtungen 41, hier in Form von Bajonettverschlüssen, die zur Befestigung einer schematisch angedeuteten, strichpunktiert dargestellten Siebeinheit 27 dienen. Die Siebeinheit 27 ist wegen der zeichnerischen Übersichtlichkeit strichpunktiert dargestellt.
  • Das zusätzlich einbringbare Halteelement 40 ist an der Innenwandfläche des Spülbehälters 20 wiederlösbar befestigt. Die wenigstens eine erste und die wenigstens eine zweite Ansaugkappe 50, 60 decken zumindest einen Teilbereich der jeweiligen Pumpenansaugeinlässe 71, 72 der nicht dargestellten Laugenpumpe bzw. Umwälzpumpe ab. D. h., die wenigstens eine erste Ansaugkappe 50 ist in Ausströmrichtung der Spülflotte bzw. stromabwärts vor dem Pumpentopfauslass 71 und damit vor dem dahinter angeordneten Pumpenansaugeinlass für die Laugenpumpe, und die wenigstens eine zweite Ansaugkappe 60 ist in Ausströmrichtung der Spülflotte bzw. stromabwärts vor dem Pumpentopfauslass 72 und damit vor dem dahinter angeordneten Pumpenansaugeinlass für die Umwälzpumpe angeordnet.
  • Die spezielle Geometrie der Ansaugkappen 50, 60, insbesondere auch die Einströmleitstrukturen 52, 62 der jeweiligen Ansaugkappen 50, 60, ermöglicht, dass keine größeren Verunreinigungen oder Gegenstände den Pumpen zugeführt werden und gewährleisten so eine einwandfreie hydraulische Leistung der Pumpen. Insbesondere wird durch die jeweilige Ansaugkappe jeweils ein unzulässiges Ansaugen von Luft in den jeweiligen Pumpeneinlass und damit ein unerwünschtes „Schnorcheln” der jeweiligen Pumpe weitgehend vermieden. Der Pumpentopf 26 ist an der Spülbehälterbodenwanne 25, insbesondere einstückig bzw. integral, angeformt. Die aus dem Spülraum des Spülbehälters 20 kommende Spülflotte fließt entlang der Spülbehälterbodenwanne 25 in den Pumpentopf 26 hinein. Die strichpunktiert angedeutete Siebeinheit 27 filtert Verunreinigungen aus der Spülflotte heraus, so dass diese nicht in den Pumpentopf 26 einfließen können und zu den an den Pumpentopfauslässen 71, 72 stromabwärts angeordneten Pumpen gelangen. Die Siebeinheit 27 ist an den an der Innenmantelfläche 42 des Halteelementes 40 angeordneten Befestigungseinrichtungen 41, hier in Form von Bajonettverschlüssen, lösbar befestigt.
  • Das Halteelement 40 weist an der ersten Ansaugkappe 50 wenigstens eine Bohrung 51, insbesondere eine Gewindebohrung, auf, an der ein Montagewerkzeug eingreifen kann. Das Montagewerkzeug erleichtert insbesondere die Demontage des Halteelementes 40, da es als Hebel eingesetzt werden kann. Die Vertiefung bzw. die Bohrung 51 ist vorzugsweise in einem leicht zugänglichen Bereich der ersten Ansaugkappe 50 angeordnet.
  • Allgemein betrachtet ermöglicht die einfache Demontierbarkeit des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes und damit der Ansaugkappen den einfachen und schnellen Zugang zu den Pumpentopfauslässen, falls diese durch Verunreinigungen verstopft sind. Gleichzeitig gewährleistet ein derart ausgestaltetes Halteelement, dass die ein oder mehreren Ansaugkappen einfach und schnell an die entsprechenden Positionen in dem Einströmbereich der Spülflotte bzw. vor den Pumpenansaugeinlässen an dem Pumpentopf befestigt werden können.
  • Durch das erfindungsgemäß ausgebildete Halteelement kann die Komplexität der Innenkontur bzw. der Innenwand des Pumpentopfes reduziert werden. D. h. es sind weniger Halte- bzw. Arretiermittel im und/oder am Pumpentopf erforderlich, da lediglich mindestens ein Halteelement an dem Pumpentopf, insbesondere an der Innenkontur bzw. der Innenwand des Pumpentopfes, befestigt wird. Durch das erfindungsgemäße Halteelement können die ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen zur Befestigung wenigstens einer Siebeinheit und/oder die ein oder mehreren Ansaugkappen am Halteelement gemeinsam mit angebracht, insbesondere angeformt werden. Dadurch können insbesondere die ein oder mehreren Ansaugkappen in einfacher Weise in gewünschte Positionen vor den ein oder mehreren Pumpentopfauslässen positioniert werden. Insbesondere lassen sich durch das gemeinsame Halteelement die ein oder mehreren Ansaugkappen und/oder das Siebelement in einfacher Weise, insbesondere von Hand, in vordefinierte Einbaupositionen bringen. Jedes Anbauteil am Haltelement lässt sich im Pumpentopf vorzugsweise so zentrieren, dass es in Deckung mit seiner Einbauendposition gebracht werden kann, sobald das gemeinsame Halteelement seine Einbauendposition eingenommen hat. Durch die einstückige bzw. integrale Ausgestaltung des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes, der ein oder mehreren Befestigungseinrichtungen und der ein oder mehreren Ansaugkappen in einer einzigen Einheit, wird die Anzahl der erforderlichen Bauteile deutlich reduziert, wodurch die Herstellung der Bauteile vereinfacht, aber auch die Montagezeiten und dementsprechend die Montagekosten verringert werden können.
  • Durch das zusätzlich einbringbare Halteelement ist die Geschirrspülmaschine in einfacherer Weise herstellbar. Dadurch, dass die Siebeinheit und/oder die jeweilige Ansaugkappe vom zusätzlich einbringbaren Halteelement im Einbauendzustand als Einbauteile gehalten sind, ist es nicht erforderlich, an oder in der Innenwand des Pumpentopfes aufwendig oder kompliziert geformte Haltemittel eigens, d. h. spezifisch für die wenigstens eine Siebeinheit und/oder die jeweilige Ansaugkappe vorzusehen, insbesondere anzuformen oder einzuformen.
  • Das zusätzlich einbringbare Halteelement ermöglicht einen einfacheren und schnelleren Einbau der Siebeinheit und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen einzeln oder zusammen in den Pumpentopf. Insbesondere kann dem jeweiligen Einbauteil, d. h. der wenigstens einen Siebeinheit und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen, in einfacher Weise eine eindeutige Lageposition im Pumpentopf durch das Anbringen an das zusätzlich einbringbare Halteelement zugeordnet werden. Insbesondere ist es mittels des zusätzlich einbringbaren Halteelements möglich, die wenigstens eine Siebeinheit und die ein oder mehreren Ansaugkappen relativ zueinander in gewünschte Endpositionen für den Einbauendzustand zu bringen. Umgekehrt fällt es durch das zusätzlich einbringbare Halteelement auch leichter, die daran angekoppelte Siebeinheit und/oder die daran angebrachten ein oder mehreren Ansaugkappen aus dem Pumpentopf bei der Demontage zu entnehmen.
  • Ggf. kann es auch zweckmäßig sein, wenn nach einer weiteren Ausführungsvariante der Geschirrspülmaschine, insbesondere der Haushaltsgeschirrspülmaschine, vorzugsweise zwei oder mehr zusätzlich einbringbare Halteelemente in den Pumpentopf nachträglich einbringbar sind. Jedes der zwei oder mehreren Halteelemente kann spezielle Elemente, die in dem Pumpentopf anzubringen sind, insbesondere einstückig, umfassen. So können an jedem Halteelement ein oder mehrere Befestigungseinrichtungen zur Aufnahme wenigstens einer Siebeinheit und/oder ein oder mehreren Ansaugkappen vorgesehen sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Geschirrspülmaschine
    10
    Bodenbaugruppe
    11
    Frontwandung der Bodenbaugruppe
    12
    Seitenwandung der Bodenbaugruppe
    20
    Spülbehälter
    21
    frontseitige Beschickungsöffnung
    22
    Spülbehälterseitenwandung
    23
    Spülbehälterrückwandung
    24
    Spülbehälterdeckwandung
    25
    Spülbehälterbodenwandung
    26
    Pumpentopf
    27
    Siebeinheit
    30
    Tür
    32
    Schwenkbereich der Tür
    40
    Halteelement
    40a
    erstes Halteelementeteil des Halteelementes
    40b
    zweites Halteelementeteil des Halteelementes
    41
    Befestigungseinrichtung, insbesondere Bajonettverschluss
    42
    Innenmantelfläche
    43
    Rast- oder Schnappelement
    44
    Außenmantelfläche
    50
    erste Ansaugkappe
    51
    Vertiefung oder Bohrung
    52
    Einströmleitstruktur der ersten Ansaugkappe
    60
    zweite Ansaugkappe
    62
    Einströmleitstruktur der zweiten Ansaugkappe
    70
    Spalte im Halteelement
    71
    Pumpentopfauslass für Umwälzpumpe
    72
    Pumpentopfauslass für Laugenpumpe

Claims (18)

  1. Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem an ihrem Spülbehälterboden (25) vorgesehenen Pumpentopf (26), wobei der Pumpentopf (26) mindestens einen Pumpentopfauslass (71, 72) für eine Umwälzpumpe und/oder Laugenpumpe aufweist, und wobei im Pumpentopf (26) mindestens eine Siebeinheit (27) untergebracht und/oder am jeweiligen Pumpentopfauslass (71, 72) mindestens eine Ansaugkappe (50, 60) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lagepositionierung der wenigstens einen Siebeinheit (27) und/oder der ein oder mehreren Ansaugkappen (50, 60) im Pumpentopf (26) mindestens ein zusätzlich einbringbares Halteelement (40) vorgesehen ist, an dem die wenigstens eine Siebeinheit (27) und/oder die jeweilige Ansaugkappe (50, 60) im Einbauendzustand angebracht sind.
  2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) wenigstens eine Befestigungseinrichtung zum Befestigen der mindestens einen Siebeinheit (27) und/oder der einen oder der mehreren Ansaugkappe(n) (50, 60) aufweist.
  3. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement (40) die eine oder die mehreren Ansaugkappe(n) (50, 60) einstückig, insbesondere monolithisch, angeformt sind.
  4. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder die mehreren Ansaugkappe(n) (50, 60) stoffschlüssig an dem mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelement (40) angeordnet sind.
  5. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) wenigstens eine Befestigungseinrichtung, insbesondere einen Bajonettverschluss (41) oder mehrere Bajonettverschlüsse (41) zum lösbaren Befestigen der Siebeinheit (27) und/oder der einen oder der mehreren Ansaugkappe(n) (50, 60) aufweist.
  6. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) ringförmig, insbesondere kreisringförmig, ausgebildet ist.
  7. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das ringförmig ausgebildete, mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) wenigstens einen Spalt (70) aufweist.
  8. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) zweiteilig oder mehrteilig ausgebildet ist, wobei wenigstens eine erste (50) und wenigstens eine zweite Ansaugkappe (60) an einem der wenigstens zwei Halteelementeteile (40a, 40b) angeordnet sind, oder wenigstens eine erste Ansaugkappe (50) an wenigstens einem ersten Halteelementeteil (40a) und wenigstens eine zweite Ansaugkappe (60) an wenigstens einem zweiten Halteelementeteil (40b) angeordnet sind.
  9. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Siebelement an dem wenigstens einen ersten Halteelementeteil (40a) und/oder dem wenigstens einen zweiten Halteelementeteil (40b) angebracht ist.
  10. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Befestigungseinrichtung, insbesondere der Bajonettverschluss (41) oder die Bajonettverschlüsse (41), an der Innenmantelfläche (42) und/oder an der zu dem mindestens einen Pumpentopfauslass (71, 72) abgewandten Außenmantelfläche des ringförmig ausgebildeten, mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes (40) vorgesehen ist/sind.
  11. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) ein oder mehrere Befestigungselemente, insbesondere Schnapp-, Klemm-, Steck-, und/oder Rastelemente (43) zu seiner Befestigung im Pumpentopf (26) aufweist.
  12. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die ein oder die mehreren Befestigungselemente (43) an der Außenmantelfläche (44) des zusätzlich einbringbaren Halteelements (40) und/oder dazu ein oder mehrere korrespondierende Befestigungselemente an der Innenmantelfläche des Pumpentopfes (26) vorgesehen sind.
  13. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) ein Gewinde zum Anschrauben auf ein Gewinde des Pumpentopfes (26) aufweist.
  14. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) oder die ein oder mehreren Ansaugkappen (50, 60) wenigstens eine Vertiefung oder eine Bohrung (51) zum Einführen wenigstens eines Befestigungswerkzeuges aufweisen.
  15. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zusätzlich einbringbare Halteelement (40) aus Kunststoff oder Metall ausgebildet ist.
  16. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Pumpentopf (26) am Spülbehälterboden (25) des Spülbehälters (30) einstückig, insbesondere einstoffig, angeformt ist.
  17. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Spülbehälterboden (25) mit dem angeformten Pumpentopf (26) aus mindestens einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
  18. Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Pumpentopf (26) lediglich wenigstens eine Befestigungsvorrichtung, insbesondere wenigstens ein Arretiermittel zum Befestigen des mindestens einen zusätzlich einbringbaren Halteelementes (40) vorgesehen ist.
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