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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät,
aufweisend einen Korpus mit einem Innenbehälter, der einen
Kühlraum bildet und einer Abstellplatte für Kühlgut,
die im Kühlraum an Linearführungen ausziehbar
gelagert ist.
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Ein
gattungsgemäßes Kältegerät ist
in
DE 10 2006
018 203 A1 beschrieben. Der dortige Fachboden für
ein Kältegerät weist einen Rahmen und eine in
dem Rahmen eingefasste Trägerplatte auf. Der Rahmen ist
aus Extrusionsprofilstücken und Enden der Extrusionsprofilstücke
verbindenden Profilteilen zusammengefügt. Um den Fachboden
bequem herausziehbar zu machen, ist er von Teleskopauszügen getragen.
Hierfür weisen die Extrusionsprofilstücke im Querschnitt
einen vertikalen und einen horizontalen Schenkel auf, und ein Teleskopauszug
ist versteckt in einem von den beiden Schenkeln aufgespannten Winkel
jedes Extrusionsprofilstücks aufgenommen. Die Trägerplatte
kann insbesondere eine Glasplatte sein, oder auch ein Gitter mit
einem umlaufenden Rahmen und zwei sich gegenüber liegende
Seiten des Rahmens verbindenden Streben. Bei einem solchen Gitter
sind die Enden der Streben vorzugsweise frontal mit dem Rahmen verbunden.
Die Trägerplatte ist von zwei seitlichen gegenüberliegenden
Extrusionsprofilstücken gehaltert. Die Extrusionsprofilstücke
erstrecken sich auch oberhalb der Trägerplatte. Je ein
vertikaler und ein horizontaler Schenkel jeden Extrusionsprofilstücks
bildet einen Winkel in dem je ein Teleskopauszug aufgenommen ist.
Durch die sich über die Ebene der Trägerplatte
hinaus nach oben erstreckenden Abschnitte der Extrusionsprofilstücke
ist die Abstellfläche auf der Trägerplatte reduziert.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Kältegerät mit vergrößerter
Aufnahmekapazität für Kühlgut zu schaffen.
Insbesondere soll der Kundennutzen bei einer auf Schienen d. h.
Linearführungen und vorzugsweise teleskopierbaren Auszügen
gelagerten, ausziehbaren Tragplatte verbessert werden.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch ein Kältegerät, insbesondere
Haushaltskältegerät, aufweisend einen Korpus mit
einem Innenbehälter, der einen Kühlraum auskleidet
und wenigstens einer Abstellplatte für Kühlgut,
die im Kühlraum durch Linearführungen ausziehbar an
Innenwänden des Innenbehälters gelagert ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Linearführungen Auflager aufweisen,
welche die Abstellplatte untergreifen und mindestens ein ebener
Plattenabschnitt der Abstellplatte die Auflager überdeckend
an die Innenwände des Innenbehälters herangeführt
ist.
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Indem
die Linearführungen Auflager aufweisen, welche die Abstellplatte
untergreifen und mindestens ein ebener Plattenabschnitt der Abstellplatte die
Auflager überdeckend an die Innenwände des Innenbehälters
herangeführt ist, kann die zum Abstellen von Kühlgut
nutzbare Fläche auf der Abstellplatte vergrößert
werden.
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Die
in Kühlgeräten eingesetzten ausziehbaren Ablagen
werden überwiegend als Schalen oder Körbe ausgeführt.
Die zum schubladenartigen Herausziehen und Hineinschieben der Schalen
oder Körbe verwendeten Auszüge insbesondere Teleskopauszüge
werden üblicher Weise links und rechts seitlich der Schale
bzw. Korbes angeordnet. So befindet sich die Schale bzw. der Korb
zwischen zwei Auszügen. Dadurch wird die nutzbare Fläche
in der Schale bzw. in dem Korb um das Breitenmaß der seitlichen
Auszüge reduziert. Durch die in der ausziehbaren Schale
bzw. in dem Korb vorhandenen Seitenwände ist es bedingt
möglich, das direkt über den Auszügen
befindliche Schalenvolumen zu nutzen, in dem die Seitenwände
oberhalb der seitlichen Auszüge entsprechend in der Breite
erweitert wird. Soll jedoch statt einer Schale oder eines Korbes
eine ausziehbare flache Platte vorgesehen werden, so ergeben sich
nicht nutzbare Bereiche über den Auszügen, wenn
die flache Platte in gleicher Höhe zwischen den Auszügen
angeordnet ist. Zwar könnte der Benutzer das Volumen direkt über
den Auszügen mit Kühlgut beladen. Beim Herausziehen
der flachen Platte ohne Seitenwände würde das
Kühlgut jedoch seitlich von der Auszugsplatte herunter
fallen. Erfindungsgemäß wird folglich eine Anordnung
einer flachen Auszugsplatte in gleicher Höhe zwischen den beiden
Auszügen durch eine Anordnung der flachen Auszugsplatte
oberhalb d. h. über den Auszügen ersetzt.
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Unter
Linearführungen werden sämtliche Arten von Lagerungen
verstanden, die geeignet sind die Abstellplatte aus einer Lagerposition,
in der die Abstellplatte in den Kühlraum eingeschoben ist,
so dass die Tür des Kältegeräts verschlossen
werden kann, in eine Entnahmeposition zu bringen, in der die Abstellplatte
bei geöffneter Tür des Kältegeräts
zumindest teilweise auf den Benutzer zu versetzt positioniert ist.
Im allgemeinen können die Linearführungen teleskopierbare
Auszüge sein, d. h. entlang einer Strecke verschieb bare
Lager, die aus mehreren ineinander verschiebbaren Teilen, wie Schienen,
Leisten oder Rohren bestehen. Eine Art eines solchen teleskopierbaren
Auszugs ist bspw. in der
DE 10 2006 018 203 A1 gezeigt. Bekannter
Weise können Linearführungen allerdings im einfachsten
Fall von Nuten an den Innenwänden des Innenbehälters
gebildet werden. In diese Nuten könnten die gegenüberliegenden
seitlichen Randabschnitte der Abstellplatte eingesetzt sein. Die
Erfindung befasst sich jedoch nicht mit Linearführungen,
bei denen die Nuten von der Ebene der Innenwände des Innenbehälters
zurückspringen, da sich dort das Problem einer reduzierten
Abstellfläche nicht stellt. Die Erfindung befasst sich
nur mit Ausgestaltungen welche teleskopierbare Auszüge
aufweisen. Hinsichtlich aller erfindungsgemäßen
Varianten ist es entscheidend, dass eine aufgrund von teleskopierbaren
Auszügen reduzierte Abstellfläche dadurch wieder
vergrößert wird, dass die ebene Abstellplatte
derart ausgebildet wird, dass sie sich über die Auflager,
welche die Abstellplatte untergreifen hinweg möglichst
nahe an die Innenwände des Innenbehälters heran
erstreckt.
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Die
erfindungsgemäße flache Abstellplatte ist so aufgebaut,
dass die Stellfläche der Abstellplatte nicht zwischen den
beiden Auszügen, sondern oberhalb der Auszüge
angeordnet ist. Dadurch kann eine Stellfläche in voller
Breite des Innenbehälters des Kältegeräts
realisiert werden. Kühlgut kann somit immer nur auf der
Abstellplatte und nicht auf einem Auszug direkt abgelegt werden.
Selbst dann, wenn sehr nahe bis zur Behälterwand des Kältegeräts
beladen wird. Das unterhalb der Abstellplatte zwischen den beiden
Auszügen befindliche Volumen kann dann zur Lagerung des
Kühlguts genutzt werden, das auf einer darunter liegenden
zweiten Abstellplatte bzw. Schale steht oder liegt. Alternativ oder
ergänzend kann deshalb der Raum zwischen den beiden Auszügen
auch zur Lagerung einer herausnehmbaren Schale genutzt werden.
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Der
mindestens eine ebene Plattenabschnitt der Abstellplatte kann unter
Belassung lediglich eines geringfügigen Spaltes bis an
die Innenwände des Innenbehälters herangeführt
sein. In allen Varianten der Erfindung kann deshalb die ebene Abstellplatte unter
Belassen lediglich eines Spaltes sich in Richtung der Innenwände
des Innenbehälters erstrecken. Ein geringfügiger
Spalt ist erforderlich, um die Abstellplatte ungehindert herausziehen
und hineinschieben zu können, ohne dass die seitlichen
Kanten der Abstellplatte bzw. die Tragleisten an den Innenwänden
des Innenbehälters scheuern oder anstehen.
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Die
Abstellplatte kann vollständig eben ausgebildet sein. Alternativ
kann die Abstellplatte mindestens zwei eben ausgebildete Plattenabschnitte aufweisen,
von denen jeweils ein Plattenabschnitt einer der Linearführungen
benachbart zugeordnet ist. So kann die ebenen Plattenabschnitte
sich jeweils mindestens über ein Drittel der gesamten Breite
der Abstellplatte erstreckend ausgebildet sein.
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Die
Auflager können von den Innenwänden des Innenbehälters
in den Kühlraum vorspringende Abschnitte der Linearführungen
sein. Teleskopierbare Auszüge weisen generell Halter für
die auszuziehenden Abstellplatten auf. Diese Halter können durch
Abschnitte beweglicher Führungsschienen der teleskopierbaren
Auszüge gebildet werden, die fest mit der Abstellplatte
verbunden sind.
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Dabei
kann die Abstellplatte mit Tragleisten verbunden sein, welche die
Auflager bilden und mit den beweglichen Führungsschienen
der Linearführungen verbunden sind. Die Tragleisten bilden
folglich Verbindungselemente um die beweglichen Führungsschienen
fest mit der Abstellplatte zu verbinden. Zu berücksichtigen
ist dabei, dass die Tragleisten Ursache sein könnten, welche
die nutzbare Abstellfläche auf der Abstellplatte reduzieren
würden. Deshalb ist die Lage der Tragleisten erfindungsgemäß so
zu wählen, dass die Tragleisten d. h. die Auflager die
eben ausgebildete Abstellplatte untergreifen.
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Bevorzugt
weisen die Tragleisten zumindest bündig eine zu den seitlichen
Randleisten der Abstellplatte hin offen ausgebildete, unterhalb
der Abstellplatte angeordnete Aufnahme auf, innerhalb der die Linearführungen
zumindest weitgehend, insbesondere derart aufgenommen sind, dass
sie bündig mit den freien, von der Abstellplatte weggerichteten Rändern
abschließen. Auch eine versenkte Anordnung der Linearführungen
in der Aufnahme ist denkbar.
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Vorteilhaft
sind die Tragleisten und die Aufnahmen einstückig, insbesondere
einstoffig miteinander verbunden.
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Insbesondere
kann die Abstellplatte formschlüssig mit den Tragleisten
verbunden sein. Dadurch kann bspw. auf gesonderte Befestigungsmittel verzichtet
werden, was die Teile zahl verringert Montage vereinfacht und die
Herstellung kostengünstiger macht. Dazu kann die Tragleiste
derart ausgebildet sein, dass sie die Randabschnitte der Abstellplatte seitlich
umfasst, so dass die Abstellplatte in einer nutartigen Aussparung
der Tragleiste gehalten ist.
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Vorzugsweise
in diesem Fall kann die Abstellplatte an zwei gegenüberliegenden
seitlichen Kanten in Aufnahmenuten der Tragleisten eingesetzt sein,
die oberhalb der Linearführungen angeordnet sind. Dabei
umfasst die Tragleiste die seitlichen Kanten der Abstellplatte nur
mittels einer dünnen Wandung der Tragleiste, so dass weiterhin
die maximal mögliche Stellfläche auf der Abstellplatte
in voller Breite des Innenbehälters des Kältegeräts
genutzt werden kann.
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Auch
können zwei gegenüberliegende, sich von der ebenen
Abstellplatte nach unten erstreckende erste Tragleistenabschnitte
einen Aufnahmeraum für mindestens eine herausnehmbare Kühlgutschale begrenzen.
Die Tragleisten werden funktionsvereinigend genutzt, indem die Tragleisten
nicht nur einen Träger für die beweglichen Führungsschienen
und die Abstellplatte bilden, sondern auch einen Halter für eine
hängende Lagerung von Kühlgutschalen. So können
die sich von der ebenen Abstellplatte nach unten erstreckende Tragleistenabschnitte
Halter für eine hängende Lagerung der Kühlgutschale
aufweisen. Die Halter sind mit den Tragleisten verbunden bzw. können
mit diesen einteilig ausgebildet sein. Die Halter können
wie üblich ausgestaltet sein, d. h. sie können
bspw. von winkelförmigen Leisten gebildet werden, die sich
entlang der Länge der Tragleisten erstrecken oder sie können
bspw. von Nuten gebildet werden, die in Seitenwänden der
Tragleisten eingebracht sind und in die Randabschnitte der Kühlgutschalen
eingreifen.
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Herausnehmbare
Kühlgutschalen in Kühlgeräten werden
bisher in einen zusätzlichen Tragrahmen eingeschoben. Dieser
Tragrahmen wird unter einen festen Fachboden eingehängt
und umgreift den Fachboden von vorne und hinten. Mit der Erfindung wird
zwischen den beiden seitlichen Tragleisten unter der ebenen Abstellplatte
ein Raum für herausnehmbare Kühlgutschalen geschaffen.
D. h. eine Aufnahmekontur der herausnehmbaren Schale wird jetzt seitlich
im Bereich der Auszüge platziert. Dadurch ergibt sich die
Möglichkeit, auf einen zusätzlichen aufwändigen
Tragrahmen zu verzichten und stattdessen die vorhandene Tragleisten
der Abstellplatte bzw. den Auszügen zu verwenden bzw. um
sie als Halter für die Kühlgutschalen zu erweitern.
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Bei
einer Abstellplatte, die an unterster Stelle im Kältegerät
angeordnet ist, wird die Aufnahmekapazität für
Kühlgut dadurch noch weiter vergrößert, dass
die Kühlgutschalen nicht an gesonderten Haltern der Tragleisten
hängend gelagert werden, sondern unter der Abstellplatte
unmittelbar auf dem Boden des Kühlraumes bzw. des Kältegeräts
abgestellt werden.
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So
soll erfindungsgemäß eine Auszugsplatte mit optimaler
Stellflächenbreite ganz unten im Gerät angeordnet
werden, und die Kombination mit untergeschobener herausnehmbarer
Kühlgutschale gewählt werden, da der darunter
liegende Freiraum zu niedrig ist, um sinnvoll Kühlgut darin
einlagern zu können. In diesem Sonderfall ist es auch möglich,
die herausnehmbare Kühlgutschale auf den Behälterboden
zu stellen und nicht unterzuhängen. Des weiteren kann auch
bei diesem Sonderfall eine große gehäusetiefe
Kühlgutschale durch mehrere kleinere gehäusetiefe
Kühlgutschalen ersetzt werden, die ebenfalls auf den Behälterboden
gestellt werden. Durch das einfache Einstellen der herausnehmbaren
Kühlgutschalen auf den Behälterboden werden keine
zusätzlichen Halter an der Auszugsplatte oder gesonderte
Befestigungsteile an den Auszügen benötigt, wodurch
eine sehr kostengünstige Lösung entsteht.
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Nach
einem weiteren Aspekt der Erfindung können zwei gegenüberliegende,
sich von der ebenen Abstellplatte nach oben erstreckende zweite Tragleistenabschnitte
einen Teil einer Fallschutzbarriere bilden. Dazu kann die Fallschutzbarriere
mindestens einen Drahtbügelabschnitt aufweisen, der in einem
Abstand zur Oberseite der Abstellplatte sich parallel zu dieser
erstreckend angeordnet ist.
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Die
Varianten der erfindungsgemäßen flachen Auszugsplatten
ermöglichen dem Benutzer eine optimale Nutzung des Kühlgerätevolumens.
Die Kombination flacher Auszugsplatten und darunter liegender herausnehmbarer
Kühlgutschalen ermöglicht eine kostengünstige
Lösung mit gleichzeitig hohem Kundennutzen insbesondere
bezüglich der Aufnahmekapazität für Kühlgut.
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Unterschiedliche
Ausführungsformen der Erfindung sind an Hand eines in der 1 beispielhaft dargestellten
Kältegeräts für Haushaltszwecke und an
Hand der in den 2 bis 6 gezeigten
Abstellplatten und Tragleisten, sowie Kühlgutschalen beschrieben.
Aus der detaillierten Beschreibung dieser konkreten Ausführungsbeispiele
ergeben sich auch weitere generelle Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Kältegeräts für
Haushaltszwecke mit ausziehbaren Abstellplatten und Schalen bzw.
Körben;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Abstellplatte;
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3 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Abstellplatte aus 2 mit darunter angeordneter
Schale;
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4 einen
Ausschnitt einer Seitenansicht des Kältegeräts
für Haushaltszwecke mit der erfindungsgemäßen
Abstellplatte aus 2 mit darunter angeordneter
Schale nach 3 und zweiter Abstellplatte;
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5 einen
Ausschnitt einer Seitenansicht des Kältegeräts
für Haushaltszwecke mit der erfindungsgemäßen
Abstellplatte aus 2 in einer untersten Position
im Kältegerät mit einer auf dem Boden des Innenbehälters
abgestellten Schale;
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6 einen
Ausschnitt einer Seitenansicht des Kältegeräts
für Haushaltszwecke mit der erfindungsgemäßen
Abstellplatte aus 2 in einer untersten Position
im Kältegerät mit zwei auf dem Boden des Innenbehälters
abgestellten Schalen;
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Ein
Haushalts-Kältegerät 1 gemäß 1 weist
einen Korpus 2 mit einem Innenbehälter 3 auf. Der
Innenbehälter 3 ist unterteilt in ein oben dargestelltes
Kühlfach 4, in ein unteres Gefrierfach 5 und ein
zwischen Kühlfach 4 und Gefrierfach 5 angeordnetes
Frischhaltefach 6, das auch als O-Grad-Fach bezeichnet
wird. Jedes der Kühlräume 7a, 7b, 7c von Kühlfach 4,
Gefrierfach 5 und Frischhaltefach 6 kann mit einer
erfindungsgemäßen Abstellplatte 8 ausgestattet
sein. Jeder Kühlraum 7 weist eine linke seitliche
Innenwand 9 und eine rechte seitliche Innenwand 10 auf.
Aus der Ebene der linken seitlichen Innen wand 9 springt
eine erste Linearführung 11a in den Kühlraum 7 vor.
Aus der Ebene der rechten seitlichen Innenwand 10 springt
eine zweite Linearführung 11b in den Kühlraum 7 vor.
Teile bzw. Abschnitte der Linearführungen 11a, 11b können
Vorsprünge bilden, über die sich die erfindungsgemäße
ebene Abstellplatte 8 erstreckt. In jedem der Kühlräume 7a, 7b, 7c können
ein oder mehrere Abstellplatten 8a, 8b, 8c vorgesehen
sein. In 1 sind die ebenen Abstellplatten 8a, 8b, 8c im
Kühlfach 4 dargestellt. Die Abstellplatten 8a, 8b, 8c können
jedoch auch in dem Frischhaltefach 6 oder dem Gefrierfach 5 vorgesehen
sein und bspw. eines oder mehrere der Kühlgutkörbe 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f ersetzen.
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Jede
Abstellplatte 8a, 8b, 8c ist aus einer
Lagerposition, in der die Abstellplatte 8a, 8b, 8c in
den Kühlraum 7a, 7b, 7c eingeschoben
ist, so dass eine Tür 14 des Haushalts-Kältegeräts 1 verschlossen werden
kann, in eine Entnahmeposition zu bringen, in der die Abstellplatte 8a, 8b, 8c bei
geöffneter Tür 14 des Haushalts-Kältegeräts 1 zumindest
teilweise auf den Benutzer zu, also aus der Zeichnungsebene der 1 heraus
versetzt positioniert ist. Bei vollständig eingeschobenen
Abstellplatten 8a, 8b, 8c kann das Haushalts-Kältegerät 1 wärmeisolierend durch
die Tür 14 verschlossen werden. Dazu ist die Tür 14 mit
einer Scharnieranordnung 15 schwenkbar an dem Korpus 2 gelagert.
Es kann eine einzelne Tür 14 oder mehrere Türen 14a, 14b für
die unterschiedlichen Kühlräume 7a, 7b, 7c vorgesehen
sein.
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Abstellplatte 8 in
Alleinstellung zusammen mit den Linearführungen 11a, 11b.
Die Linearführung 11b weist eine bezüglich
der Innenwand 10 des Innenbehälters 3 feststehende
Führungsschiene 16 auf. Die Führungsschiene 16 ist
als C-förmiges Strangprofil ausgebildet und vorzugsweise
aus Metall hergestellt. Im Bereich seines flachen Mittelabschnitts
weist die Führungsschiene 16 zwei Durchbrüche 16a, 16b auf, mittels
derer die feststehende Führungsschiene 16 durch
nicht dargestellte Schrauben oder Nieten an der der Innenwand 10 des
Innenbehälters 3 (1) befestigt
werden kann. In einer anderen Gestaltung der Führungsschiene
kann dessen feststehender Teil durch eine in den Kühlraum
vorspringende Ausformung der der Innenwand 10 des Innenbehälters 3 gebildet
werden. In der dargestellten Ausgestaltung der Linearführung 11b als
teleskopierbarer Auszug weist die Linearführung 11b neben
der feststehende Führungsschiene 16 eine bewegliche
Führungsschiene 17 und eine Zwischenschiene 18 auf.
Die Zwischenschiene 18 kann sowohl hinsichtlich der feststehende
Führungsschiene 16 als auch der bewegliche Führungsschiene 17 mittels
Lagerkugeln verschieblich gelagert sein. In einer vereinfachten Ausgestaltung
entfällt die Zwischenschiene 18. Dann ist die
bewegliche Führungsschiene 17 unmittelbar bezüglich
der feststehende Führungsschiene 16 bspw. mittel
Lagerkugel verschieblich gelagert.
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Die
bewegliche Führungsschiene 17 ist fest mit einer
Tragleiste 19 verbunden. Die Tragleiste 19 weist
einen senkrecht verlaufenden Wandabschnitt 20 auf. In einem
unterhalb der Ebene der Abstellplatte 8 liegenden Bereich
des senkrecht verlaufenden Wandabschnitts 20 ist die Tragleiste 19 als
kastenförmige Hohlprofilleiste 21 ausgebildet.
Die Tragleiste 19 weist ein erfindungsgemäßes
Auflager 12 auf, auf dem die Abstellplatte 8 mit
einem ebenen Abschnitt aufliegt. Der ebene Abschnitt der Abstellplatte 8 ist dabei
bis an die seitliche Innenwand 10 des Innenbehälters 3 herangezogen.
Lediglich ein geringfügiger Spalt kann verbleiben. In diesem
Spalt kann sich ein Abschnitt Tragleiste 19 nach oben erstrecken,
um einen simsförmigen Wandvorsprung 22 und eine
rohrförmige Aufnahme 24 zu haltern. Die Abstellplatte 8 sitzt
auf der Deckfläche der kastenförmigen Hohlprofilleiste 21 auf.
Die Abstellplatte 8 ist an ihrer Oberseite von dem simsförmigen
Wandvorsprung 22 fixiert. Mit anderen Worten bildet die
Deckfläche der kastenförmigen Hohlprofilleiste 21 zusammen
mit dem simsförmigen Wandvorsprung 22 eine sich
längs erstreckende Aufnahmenut 23, in die ein Randabschnitt
der Abstellplatte 8 eingefügt ist. Dadurch ist
die Abstellplatte 8 formschlüssig mit der Tragleiste 19 verbunden.
Der simsförmige Wandvorsprung 22 kann einteilig
mit der Tragleiste 19 ausgebildet sein.
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Von
dem simsförmigen Wandvorsprung 22 erstreckt sich
senkrecht nach oben ein Tragleistenabschnitt 23. Der Tragleistenabschnitt 23 erstreckt sich
wandartig nach oben. An einem oberen Ende des wandartigen Tragleistenabschnitts 23 ist
die rohrförmige Aufnahme 24 vorgesehen, in die
ein Drahtbügelabschnitt 25 eingesetzt ist. Der
bzw. die Drahtbügelabschnitte 25 bilden zusammen
mit den wandartigen Tragleistenabschnitte 23 eine Fallschutzbarriere 26.
Der bzw. die Drahtbügelabschnitte 25 verlaufen
parallel und in einem Abstand zur Oberseite der ebenen Abstellplatte 8.
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Die
nach innen aufeinander zu weisenden Wandabschnitte der gegenüberliegenden
kastenförmigen Hohlprofilleisten 21 bilden Kühlgutschalenhalter 29 zwischen
denen ein Aufnahmeraum 27 für eine oder mehrere
Kühlgutschalen 28 gebildet wird. Dies ist in den 3 bis 6 näher
erläutert.
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In 3 ist
die Position einer einzelnen großen Kühlgutschale 28 in
dem zwischen den gegenüberliegenden kastenförmigen
Hohlprofilleisten 21 gebildeten Aufnahmeraum 27 gezeigt.
Die Tragleiste 19 weist ein erfindungsgemäßes
Auflager 12 auf, auf dem die Abstellplatte 8 mit
einem ebenen Abschnitt aufliegt. Der ebene Abschnitt der Abstellplatte 8 ist dabei
bis an die seitliche Innenwand 10 des Innenbehälters 3 herangezogen.
Die dort dargestellte Ausgestaltung zeigt, wie die Kühlgutschale 28 mittels
Halter bzw. Kühlgutschalenhalter 29 zwischen den
gegenüberliegenden kastenförmigen Hohlprofilleisten 21 in dem
gebildeten Aufnahmeraum 27 hängend gelagert werden
kann. Die Kühlgutschale 28 weist eine wannenartige
Grundform auf. Nach oben hin an die Seitenwände 30 der
wannenartigen Kühlgutschale 28 anschließend
weist die Kühlgutschale 28 einen umlaufenden horizontal
ausgerichteten stegartigen Rand 31 auf. Der Rand 31 bildet
einen Tragabschnitt durch den die Kühlgutschale 28 an
den bzw. die Kühlgutschalenhalter 29 zwischen
den gegenüberliegenden kastenförmigen Hohlprofilleisten 21 in
den Aufnahmeraum 27 eingehängt bzw. gehaltert
werden kann. In der gehalterten oder eingehängten Position der
Kühlgutschale 28 befindet sich der Boden der Kühlgutschale 28 in
einem Abstand zu einem Boden der Innenbehälters 3 oder
weiteren Abstellplatten 8.
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Wird
die Abstellplatte 8 herausgezogen, so bewegt sich die Kühlgutschale 28 aufgrund
ihrer Lagerung an dem bzw. den Kühlgutschalenhaltern 29 mit
den kastenförmigen Hohlprofilleisten 21 und der Abstellplatte 8 mit
d. h. die Kühlgutschale 28 wird mit der Abstellplatte 8 herausgezogen.
Die Abstellplatte 8 kann aus Glas oder einem durchsichtigen
Kunststoff hergestellt sein, so dass in die wannenartige Kühlgutschale 28 eingelegtes
Kühlgut durch die Abstellplatte 8 hindurch wahrgenommen
bzw. erkannt werden kann. Der oder die Kühlgutschalenhalter 29 können
schienenartig ausgebildet sein, so dass die Kühlgutschale 28 bezüglich
der Abstellplatte 8 herausgezogen bzw. wieder hinein geschoben
werden kann. Dabei kann die Kühlgutschale 28 alleine
herausgezogen werden, d. h. die Abstellplatte 8 verbleibt in
ihrer Ausgangsposition innerhalb des Innenbehälters 3 des
Kältegeräts 1. Oder die Kühlgutschale 28 kann
zunächst zusammen mit der Abstellplatte 8 aus ihrer
Ausgangsposition innerhalb des Innenbehälters 3 des
Kältegeräts 1 herausgezogen werden und dann
die Kühlgutschale 28 zusätzlich bezüglich
der Abstellplatte 8 noch weiter herausgezogen werden.
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In
der 4 ist ein Ausschnitt einer Seitenansicht bei geöffneter
Tür des Kältegeräts 1 für
Haushaltszwecke mit der erfindungsgemäßen Abstellplatte 8 und
darunter hängend an geordneter Kühlgutschale 28 dargestellt.
Die Tragleiste 19 weist das Auflager 12 auf, auf
dem die Abstellplatte 8 mit einem ebenen Abschnitt aufliegt.
Der ebene Abschnitt der Abstellplatte 8 ist dabei bis an
die seitliche Innenwand 10 des Innenbehälters 3 herangezogen.
Unter der ersten Abstellplatte 8 ist eine zweite Abstellplatte 8a angeordnet,
bei der die Kühlgutschale 28 entnommen ist. Wie
zur Abstellplatte 8 gezeigt, kann die Kühlgutschale 28 mit
ihrem umlaufenden horizontal ausgerichteten stegartigen Rand 31 auf
von den kastenförmigen Hohlprofilleisten 21 vorspringende
Kühlgutschalenhalter 29a, 29b aufgesetzt
sein. Die Kühlgutschalenhalter 29a, 29b können
sich über die gesamt Tiefe der Hohlprofilleisten 21 bzw.
des Innenbehälters 3 des Kältegeräts 1 erstrecken
oder aber nur abschnittsweise in ein oder mehreren Teilabschnitten,
jeder Seite der Kühlgutschale 28 zugeordnet, vorhanden
sein. Die Art der Auflagefläche des Randes 31 auf
den Kühlgutschalenhaltern 29a, 29b kann derart
bestimmt sein, dass die Reibung so bemessen ist, dass sie geringer
als die Innenreibung an den Linearführungen 11a, 11b ist.
So kann die Kühlgutschale 28 herausgezogen werden,
ohne dass sich die Abstellplatte 8 mit herausbewegt. Andererseits wird
durch ein Herausziehen der Abstellplatte 8 die gehalterte
Kühlgutschale 28 mit herausbewegt. Statt von den
kastenförmigen Hohlprofilleisten 21 vorspringende
Kühlgutschalenhalter 29a, 29b kann als Halter
für die Kühlgutschale 28 vorgesehen sein, dass
die Hohlprofilleisten 21 kerben- oder schlitzartige Führungen 32a, 32b aufweisen,
in welche der umlaufenden horizontal ausgerichteten stegartigen Rand 31 der
Kühlgutschale 28 einschiebbar ist.
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Die 5 und 6 zeigen
jeweils einen Ausschnitt einer Seitenansicht des Kältegeräts 1 für Haushaltszwecke
mit den erfindungsgemäßen Abstellplatten 8a, 8b in
einer untersten Position im Kältegerät 1 mit
auf dem Boden 33 des Innenbehälters 3 abgestellten
Kühlgutschalen 28a bzw. 28b und 28c. Die
Tragleiste 19 weist ein erfindungsgemäßes
Auflager 12 auf, auf dem die Abstellplatte 8 mit
einem ebenen Abschnitt aufliegt. Der ebene Abschnitt der Abstellplatte 8 ist
dabei bis an die seitliche Innenwand 10 des Innenbehälters 3 herangezogen.
In der Variante nach 6 ist die einzelne große
Kühlgutschale 28a durch zwei nebeneinander platzierte
kleinere Kühlgutschalen 28b und 28c ersetzt.
Im Innenbehälter 3 des Kältegeräts 1 können
mehrere Abstellplatten 8 an jeweils eigenen Linearführungen 11a, 11b übereinander
angeordnet sein. In den gezeigten Fällen einer untersten
Abstellplatten 8a, 8b können die Kühlgutschalenhalter 29 entfallen
und die Kühlgutschalen 28a bzw. 28b und 28c unmittelbar
auf dem Boden 33 des Innenbehälters 3 aufgestellt
werden. So wird der zwischen der untersten Abstellplatte 8a, 8b und
dem Boden 33 des Innenbehälters 3 begrenzte
Zwischenraum 34 nutzbar. Um diesen Zwischenraum 34 möglichst
vollständig zu nutzen, ist es vorgesehen, die Kühlgutschalen 28a bzw. 28b und 28c nicht
an Kühlgutschalenhaltern 29 aufzuhängen, sondern
direkt auf dem Boden 33 des Innenbehälters 3 abzustellen.
Damit können die Kühlgutschalen 28a bzw. 28b und 28c höher
gestaltet werden bzw. mehr Kühlgut unterhalb der untersten
Abstellplatte 8a oder 8b gelagert werden. Die
Kühlgutschalen 28a bzw. 28b und 28c können
einerseits aus dem Kältegerät entnommen werden,
ohne die untersten Abstellplatten 8a oder 8b herausziehen
zu müssen. Andererseits können die untersten Abstellplatten 8a oder 8b herausgezogen
werden, wobei die Kühlgutschalen 28a bzw. 28b und 28c auf
ihren Plätzen am Boden 33 des Innenbehälters 3 verbleiben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006018203
A1 [0002, 0007]