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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
dem Stand der Technik ist bekannt, eine Mehrzahl horizontal angeordneter
Ablagen aus einem Innenraum eines Kühlgeräts mit
einer Translationsbewegung herausziehbar auszubilden. Ein derartiger
Auszug wird auch Apothekerauszug genannt.
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Ein
derartiges Kühlgerät ist aus dem Gebrauchsmuster
DE 299 00 030 U1 bekannt.
Das dort beschriebene Kühlgerät ist mit einem
Frontauszug ausgebildet, wobei in einem Innenraum des Kühlgeräts
horizontal angeordnete Ablagen gegenüber der Innenwandung
der Tür und/oder gegenüber den Seitenwänden
des Innenraums derart gehaltert sind, dass diese mit dem Öffnen
der Tür aus dem Innenraum herausziehbar sind.
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Somit
sind seitlich und hinten im Kühlgerät befindliche
Waren leicht erreichbar und die Ablagen werden gleichzeitig mit
dem Öffnen, d. h. Ziehen der Tür, aus dem Innenraum
herausgezogen. Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, dass
die unmittelbar hinter der Tür befindlichen Waren schlecht
zugänglich sind, so dass der Vorteil der leichteren Erreichbarkeit
der Waren im hinteren Bereich des Kühlgeräts dadurch
wieder zu einem großen Teil zunichte gemacht wird.
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Wenn
ein derartiges Kältegerät zudem beispielsweise
am Ende einer Küchenzeile wandbündig oder in Wandnähe
aufgestellt ist, sind außerdem Waren auf den Ablagen wegen
der Zimmerwand von einer der beiden Seiten aus nicht erreichbar,
so dass der Vorteil des Frontauszugs, eine leichte Erreichbarkeit
der Ablagen von den Seiten zu gewährleisten, zumindest
auf dieser Seite nicht zur Geltung kommt.
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Aufgabe
der Erfindung ist, ein Kältegerät zu schaffen,
das eine verbesserte Zugänglichkeit der Ablagen und einen
erhöhten Bedienungskomfort aufweist.
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Die
Aufgabe wird mit einem Kältegerät mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
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Ein
erfindungsgemäßes Kältegerät,
insbesondere Haushaltskältegerät, zum Kühlen
und/oder Gefrieren von Waren, insbesondere von Lebensmitteln, mit
mindestens einem Innenraum, der durch eine Tür verschließbar
ist, und mit einer Mehrzahl horizontal angeordneter Ablagen im Innenraum,
von denen wenigstens eine aufgrund eines Translationsfreiheitsgrades
nach vorne aus dem Innenraum herausziehbar sind, ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Tür zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad oder
statt des Translationsfreiheitsgrades zumindest einen weiteren Freiheitsgrad
besitzt und/oder die Ablagen zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad
zumindest einen weiteren Freiheitsgrad besitzen.
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Ein
Vorteil des erfindungsgemäßen Kältegeräts
ist, dass ein weiterer Freiheitsgrad der Tür und/oder der
Ablagen eine bessere Zugänglichkeit von auf den Ablagen
angeordneten zu kühlenden und/oder zu gefrierenden Waren
bewirkt, so dass der durch ein Herausziehen der Mehrzahl von Ablagen entstehende
Vorteil der besseren Erreichbarkeit der Ablagen zumindest zu einem
großen Teil erhalten bleibt oder erst zur Geltung kommt.
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Unter
einem Freiheitsgrad der Tür und/oder der Ablagen wird im
Rahmen der vorliegenden Erfindung deren Eignung verstanden, eine
Bewegung durchzuführen. Dies können Schwenkbewegungen um
verschieden ausgerichtete Achsen, lineare Bewegungen in verschiedene
Raumrichtungen, Drehbewegungen oder alle anderen technisch ausführbaren
Bewegungen sein.
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Die
Richtungsangaben „vorne”, „hinten”, „links”, „rechts” und „quer” beziehen
sich auf den Zustand eines zu einer herkömmlichen Nutzung
aufgestellten Kältegeräts, dessen Tür
für einen Betrachter vorne angeordnet ist und die Rückseite
hinten.
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Vorteilhafte
Aus- und Weiterbildungen, welche im Rahmen der Erfindung einzeln
und in Kombination miteinander eingesetzt werden können,
sofern sie sich nicht gegenseitig ausschließen, sind Gegenstand
der Unteransprüche.
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Vorzugsweise
sind bei dem erfindungsgemäßen Kältegerät
mehrere Freiheitsgrade miteinander kombiniert, wie mit einer Kombination
aus einer translatorischen und einer rotatorischen Bewegung. Dadurch
lässt sich eine noch bessere Erreichbarkeit von Waren auf
den Ablagen erzielen.
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Vorteilhafterweise
sind Tür und Ablagen relativ zueinander beweglich angeordnet.
Dies ermöglicht ein zumindest teilweises Entfernen der
Tür von den Ablagen, so dass eine Behinderung von Waren, die
sich vorne und/oder in Querrichtung mittig auf den Ablagen befinden,
durch die Tür beim Greifen nach Waren auf den Ablagen zumindest
teilweise aufgehoben wird. Dieser Vorteil kommt insbesondere dann zum
Tragen, wenn die Tür zusammen mit den Ablagen als Frontauszug
ausgebildet ist.
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Vorzugsweise
ist die Tür des erfindungsgemäßen Kältegeräts
als Frontauszugstür ausgebildet, so dass sie zusammen mit
den Ablagen linear mit einer Ziehbewegung vom Gehäuse des
Kältegeräts weg beweglich ist. Dies hat die bereit
beim Stand der Technik erläuterten Vorteile der guten Erreichbarkeit von
Waren auf den Ablagen von den Seiten.
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Vorteilhafterweise
ist die Frontauszugstür seitlich verschieblich gelagert.
Dadurch wird im Anschluss an ein Herausziehen der Ablagen ermöglicht, einen
Teilbereich der Ablagen von vorne zugänglich zu machen.
Ein weiterer Vorteil ist bei dieser Ausgestaltung des Freiheitsgrads,
dass die Frontauszugstür nur weniger Zentimeter geöffnet
werden muss, d. h. die Ablagen nur wenige Zentimeter aus dem Innenraum
herausgezogen werden müssen, um Ware unmittelbar hinter
der Frontauszugstür durch ein Verschieben der Tür
zu erreichen. Dies hat weiter den Vorteil, dass wenig Luftaustausch
der Umgebung mit dem geöffneten Innenraum stattfindet,
wodurch der Innenraum wenig an gekühlter Luft verliert
und somit Energie gespart wird.
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Ist
das Kühlgerät in Wandnähe aufgestellt, so
dass eine der Wand zugewandte Seite der Ablagen nach ihrem Herausziehen
aus dem Innenraum nicht oder schlecht erreichbar ist, wird durch
diese seitlich verschiebliche Ausbildung der Tür erreicht, dass
auf dieser seitlich schlecht zugänglichen Seite von vorne
eine Zugänglichkeit gewährleistet ist.
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Bevorzugt
ist die Frontauszugstür in beide seitliche Richtungen verschieblich.
Dadurch kann, je nachdem, auf welcher Seite der Ablagen Waren erreicht
werden sollen, die Frontauszugstür nach links oder rechts
geschoben werden. Dies hat den Vorteil, dass die Ablagen zumindest
nahezu über ihre gesamte Breite von vorne zugänglich
sind.
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Bevorzugt
ist die Frontauszugstür so weit verschieblich, dass ein
Teilbereich der Ablagen freigegeben wird, der der Hälfte
der Ablagenbreite entspricht. Besonders bevorzugt ist der Teilbereich
größer als die Hälfte der Ablagenbreite,
vorzugsweise größer als zwei Drittel der Ablagenbreite,
besonders vorzugsweise bis zu 100% der Ablagenbreite. Dies ist beispielsweise
mittels eines Teleskopschienensystems erreichbar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform besteht der
weitere Freiheitsgrad der Frontauszugstür darin, dass die
Tür schwenkbar angeordnet ist.
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In
einer ersten bevorzugten Variante ist die Frontauszugstür
gegenüber den Ablagen um eine in einem seitlichen Randbereich
der Tür befindliche gedachte Hochachse schwenkbar gelagert,
so dass sie wie bei einer herkömmlichen Öffnungsbewegung
einer Tür geschwenkt werden kann, wodurch die Vorderseite
der Ablagen freigegeben wird und somit von vorne frei zugänglich
ist.
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Die
Vorteile entsprechen denen der seitlichen Verschiebbarkeit, wobei
ein zusätzlicher Vorteil die technisch einfache Ausführbarkeit
ist, da herkömmliche Türscharniere bzw. -gelenke
eingesetzt werden können, was Produktionskosten spart.
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Vorzugweise
beträgt der maximale Schwenkwinkel der Tür zwischen
80 und 100°, besonders bevorzugt zwischen 85 und 95°.
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In
einer zweiten bevorzugten Variante ist die Frontauszugstür
derart an einem Führungssystem angeschwenkt, dass die Ablagen
zusammen mit der Frontauszugstür um eine vertikale Achse
verschwenkt werden. Dies hat den Vorteil, dass Waren, die sich hinten
auf den Ablagen befinden, unmittelbar zugänglich sind.
Besonders in dem in Seitenrichtung mittigen Bereich wird somit eine
bessere Zugänglichkeit gekühlter Waren ermöglicht.
Eine derartige Anschwenkung ist insbesondere auch dann von Vorteil, wenn
das Kältegerät beispielsweise am Ende einer Küchenzeile
wandbündig oder in Wandnähe aufgestellt ist, so
dass Waren auf den Ablagen wegen der Zimmerwand von der der Zimmerwand
zugewandten Seite der Ablagen aus nicht erreicht werden können und
somit der Vorteil des Frontauszugs zumindest teilweise wieder zunichte
gemacht werden würde.
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Bevorzugt
ist die Frontauszugstür zusammen mit den Ablagen sowohl
nach links als auch nach rechts ausschwenkbar. Dadurch wird erreicht, dass
Waren auf beiden Seiten der Ablagen besser zugänglich sind
und dass individuell auf Platzprobleme in der Umgebung des Kältegeräts
reagiert werden kann, sowie auf individuelle Anordnungsweisen von
Waren im Innenraum des Kältegeräts vom Anwender
reagiert werden kann.
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Vorzugsweise
beträgt der Winkel, um den die Frontauszugstür
zusammen mit den Ablagen verschwenkt werden kann, mehr als 10°,
besonders bevorzugt mehr als 30°, insbesondere zwischen
45 und ungefährt 90°, besonders vorteilhafterweise
zwischen 50 und 70°. Mit ungefähr 90° ist
im Rahmen der Erfindung derjenige Winkel gemeint, um den die Tür
zusammen mit den Ablagen maximal verschwenkt werden kann. Aufgrund
eines Führungssystems, das das Herausziehen der Ablagen
ermöglicht, ist aus baulichen Gründen kein freies
Drehen möglich, sondern sind die maximalen Schwenkgrade beschränkt.
Beispielsweise sind maximale Schwenkgrade zwischen 85° und
95°, insbesondere zwischen 88 und 92° möglich.
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Vorteilhafterweise
kann die Tür des erfindungsgemäßen Kältegeräts
statt als Frontauszugstür wie eine herkömmliche
Tür um eine vertikale Längsachse an einer Seitenwandung
des Gehäuses des Kältegeräts schwenkbar
angeordnet sein. Somit ist die Tür wie bei einem herkömmlichen
Kühlgerät schwenkbar zu öffnen und gibt
den Innenraum des Kältegeräts frei, wobei die
Ablagen zunächst im Innenraum verbleiben. Dies hat den
Vorteil, dass die Vorderseite der Ablagen frei zugänglich
ist, ohne zusammen mit der Tür alle Ablagen aus dem Innenraum
herauszuziehen. Soll gekühlte Ware in einem hinteren Bereich
der Ablagen erreicht werden, kann zusätzlich der translatorische
Freiheitsgrad der Ablagen genutzt werden, dass die Ablagen aus dem
Innenraum herausziehbar sind. Somit wird vorteilhaft erreicht, dass
die Ablagen nur bei Bedarf aus dem Innenraum herausgezogen werden
müssen.
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Vorzugsweise
besitzt die Tür bei dieser Ausführungsform einen
maximalen Schwenkgrad zwischen 85 und 95°, bevorzugt zwischen
88 und 92°.
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Die
Ablagen sind vorzugsweise dadurch aus dem Innenraum aufgrund des
Translationsfreiheitsgrades herausziehbar angeordnet, dass sie mit
einem Linearführungssystem verbunden sind. Das Führungssystem
besitzt einen im Innenraum fixierten Führungsabschnitt,
wie beispielsweise ein Führungsrohr oder eine Führungsschiene,
und einen vom Führungssabschnitt geführten Laufabschnitt,
der aus dem Innenraum herausziehbar ist, wie beispielsweise ein
Laufrohr oder eine Laufschiene, wobei der Laufabschnitt mit den
Ablagen verbunden ist. Zur besseren Leichtgängigkeit sind
zwischen Führungsabschnitt und Laufabschnitt die Reibung
verringernde Elemente, wie Wälzkörper, Kugellager
oder dergleichen, angeordnet. Derartige Führungssysteme sind
dem Fachmann bekannt und werden je nach den konstruktiven Anforderungen
der verschiendenen Ausführungsformen eingesetzt. Zu berücksichtigen
ist hierbei die bei einem Herausziehen der Ablagen mitsamt den darauf
befindlichen Waren erzeugte große Hebelwirkung, die bei
dennoch guter Leichtgängigkeit eine entsprechend massive
Ausführungsweise des Führungssystems erfordert.
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Bevorzugt
besitzt das Führungssystem ein Teleskopführungssystem
mit Teleskopführungen, die beispielsweise drei Führungs-
bzw. Laufabschnitte aufweisen, so dass die Führung teleskopartig
ausgezogen werden kann. Dadurch wird vorteilhafterweise erreicht,
dass die Ablagen vollständig aus dem Innenraum gezogen
werden können. Besonders bevorzugt sind die Ablagen soweit
aus dem Innenraum herausziehbar, dass sich ein Abstand zwischen
einer Rückseite der Ablagen und dem Innenraum ergibt. Dies
hat den Vorteil, dass Waren in einem hinteren Bereich der Ablagen
von hinten ergriffen werden können. Vorteilhafterweise
beträgt bei einer Überlappung einzelner Teleskopstangen
des Teleskopführungssystem zwischen 10 und 30%, insbesondere zwischen
15 und 25% im ausgezogenen Zustand mögliche Abstand zwischen
Ablagen und Innenraum mehr als 5 cm, bevorzugt mehr als 10 cm, besonders bevorzugt
zwischen 5 und 30 cm, insbesondere zwischen 10 und 20 cm. Somit
können die Waren auf den Ablagen zumindest nahezu von allen
Seiten erreicht werden.
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In
einer ebenfalls bevorzugten Variante sind die Ablagen nicht vollständig
aus dem Innenraum herausziehbar, was den Vorteil hat, dass ein einfacheres
und somit kostengünstiges Führungssystem einsetzbar
ist.
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Vorzugsweise
sind zwei Führungsabschnitte im Innenraum fixiert, die
sich vorteilhafterweise an einem Deckenbereich und einem Bodenbereich
des Innenraums befinden. Entsprechend werden zwei Laufabschnitte
geführt, die vorteilhafterweise mit einer vertikalen Tragsäule
verbunden sind. Somit ergibt sich ein C-förmiger Tragabschnitt, dessen
zwei horizontale Arme als Laufabschnitte in den zwei Führungsabschnitten
laufen und dessen vertikaler Abschnitt die Ablagen trägt.
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Die
Ablagen sind an der Tragsäule vorzugsweise mittels eines
Halterahmens befestigt, der vorteilhafterweise fix mit der Tragsäule
verbunden, beispielsweise verschweißt, ist. Die Ablagen
werden vorzugsweise am Tragrahmen eingehängt oder eingerastet
oder auf andere herkömmliche Weise befestigt. Vorteilhafterweise
besitzt der Halterahmen entsprechende Halterungseinrichtungen auf
verschiedenen Höhen, so dass die Höhe der Ablagen
individuell und reversibel einstellbar ist.
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Die
Tür ist bei den Ausführungsformen, bei denen die
Tür als Frontauszugstür ausgebildet ist, vorzugsweise
am Halterahmen befestigt.
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In
einer vorteilhaften Variante ist die Tür an der Tragsäule
befestigt, und die Ablagen sind an der Tür gehaltert. Dies
ist jedoch nur dann möglich, wenn Tür und Ablagen
nicht zueinander beweglich angeordnet sein sollen.
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Stattdessen
können auch vorteilhafterweise ohne Verwendung einer Tragsäule
die Laufabschnitte direkt mit dem Halterahmen verbunden sein. Dies spart
Material und somit Gewicht und verbilligt somit die Herstellung.
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Ob
die Ablagen in einen Rahmen eingehakt, bzw. anderweitig mit diesem
verbunden sind und der Rahmen direkt oder mittels einer Tragsäule
von einem Führungssystem getragen wird, sowie die Tür vom
Rahmen getragen wird, oder ob die Tür vom Führungssystem
getragen wird und die Ablagen von der Tür beispielsweise
mittels eines Rahmens getragen werden, ist für die Erfindung
nicht wesentlich. Der Fachmann weiß im Einzelfall je nach
der Ausführungsform, den verwendeten Materialen und den
mechanischen und konstruktiven Anforderungen, welche Anordnung im
Einzelfall die zweckmäßigste ist. Wesentlich ist
lediglich zu erreichen, dass die Ablagen nach Art eines Apothekerauszugs
aus dem Innenraum herausgezogen werden können und der zusätzliche
Freiheitsgrad für die Tür und/oder die Ablagen
erzielt wird.
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Alternativ
kann das Führungssystem aus insgesamt je vier Führungsabschnitten
und vier Laufabschnitten bestehen, wodurch die mechanische Belastung
des Führungssystems insbesondere bei einer Ausführung
mit einem Teleskopführungssystem verringert ist, oder aus
nur je einem Führungsabschnitt und Laufabschnitt bestehen,
was den Platzbedarf des Führungssystems verringert. In
diesem Fall wird das Führungssystem bevorzugt in einem mittigen
Bereich des Innenraums angeordnet.
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Um
eine Schwenkbarkeit der Frontauszugstür mitsamt den Ablagen
zu erzielen, umfasst die Tragsäule vorzugsweise eine vertikale
Schwenkachse, die innerhalb der Tragsäule oder diese rohrartig umgebend
um die Tragsäule herum angeordnet ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen an einigen Ausführungsbeispielen
in weiteren Einzelheiten näher erläutert. Es zeigt:
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1 einen
Schnitt einer Draufsicht eines Kältegeräts des
Stands der Technik mit herausziehbaren Ablagen a) im geschlossenen
und b) im ausgezogenen Zustand
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2 einen
Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen
Kältegeräts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand
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3 einen
Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen
Kältegeräts gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand
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4 einen
Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen
Kältegeräts gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand
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5 einen
Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen
Kältegeräts gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand.
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Das
in den 2a) und b) dargestellte Kältegerät 1 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel ist als Kühlschrank
ausgebildet und besitzt einen Innenraum 2, der von einer
linken Seitenwandung 3, einer rechten Seitenwandung 4 und
einer Rückenwandung 5 begrenzt wird. Ein Führungssystem 6 umfasst
an einer Bodenwandung 7 und einer Deckenwandung (nicht
dargestellt) jeweils einen Führungsabschnitt 8. In
den beiden Führungsabschnitten 8 ist jeweils ein Laufabschnitt 9 leichtgängig
ausziehbar angeordnet. In diesem Ausführungsbeispiel sind
Führungsabschnitt 8 und Laufabschnitt 9 als
Linearwälzführung in Form einer Profilschienenführung
ausgebildet.
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Die
von der Rückenwandung 5 abgewandt in den Führungsabschnitten 8 angeordneten
Laufabschnitte 9 sind mit einem Halterahmen 10 verschweißt.
An dem Tragerahmen 10 sind Ablagen 11 eingehängt.
Die Ablagen 11 sind als Glasablagen ausgebildet, können
aber aus jedem anderen geeigneten Material bestehen, beispielsweise
aus einem Gewicht sparenden kratzfesten Kunststoff oder aus Kunststoff-
oder Drahtkörben. Am Halterahmen 10 ist eine Tür 12 angebracht.
Die Anbringung ist derart ausgeführt, dass die Tür 12 in
einer in 2a) und b) abgebildeten Grundstellung
mittels einer Arretierung ortsfest gegenüber dem Halterahmen 10 und
den Ablagen 11 angeordnet ist. Nach Lösen der
Arretierung ist die Tür 12 mittels einer Schienenführung
(nicht dargestellt) nach links und rechts verschieblich. Anstelle
einer Schienenführung ist jede andere übliche Führung
geeignet, die dazu geeignet ist, die Tür 12 seitlich
zu verschieben.
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Zur
Bedienung des Kältegeräts 1 wird die
als Fronauszugstür ausgebildete Tür 12 entlang
einer mit einem Doppelpfeil 13 dargestellten Richtung eines
Translationsfreiheitsgrads senkrecht zur Rückenwandung 5 von
dieser weg bewegt, wodurch mittels des Halterahmens 10 die
am Halterahmen 10 befestigten Laufabschnitte 9 aus
den Führungsabschnitten 8 gezogen werden. Dies
ist teilweise oder bis zu einem maximalen Auszug möglich.
Die Ablagen 11, die am Tragerahmen 10 eingehängt
sind, werden mit der Ziehbewegung der Tür 12 aus
dem Innenraum 2 des Kältegeräts 1 gezogen,
wodurch sie nach dem maximalen Auszug vollständig aus dem
Innenraum 2 entfernt sind.
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In
diesem Zustand können auf den Ablagen 11 befindliche
Lebensmittel von einer neben oder vor dem Kältegerät 1 stehenden
Person von der linken und der rechten Seite erreicht werden. Sogar
an einem hinteren Bereich der Ablagen 11 befindliche Lebensmittel
können durch einen durch das Herausziehen der Ablagen 11 zwischen
den Ablagen 11 und den Seitenwandungen 3, 4 entstehenden
Zwischenraum 14 ergriffen werden.
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Zusätzlich
lässt sich, falls gewünscht, die Arretierung an
der Tür 12 lösen, wodurch die Tür 12 einen
zusätzlichen Freiheitsgrad erhält und in einer
mit einem Doppelpfeil 15 dargestellten Querrichtung aufgrund
eines weiteren Translationsfreiheitsgrads seitlich nach links oder
rechts verschoben werden kann, was in 2 zur rechten
Seite hin mit gestrichelten Linien angedeutet ist. Durch eine Verschiebung
um 50% nach links wird die rechte Hälfte der Ablagen 11 von
vorne frei erreichbar. Durch eine Verschiebung um 50% nach rechts,
wie mit den gestrichelten Linien dargestellt, ist die linke Hälfte
der Ablagen 11 von vorne frei zugänglich.
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Das
Kältegerät 1 gemäß diesem
ersten Ausführungsbeispiel kann auch so bedient werden,
dass die Ablagen 11 lediglich wenige Zentimeter aus dem Innenraum 2 herausgezogen
werden, bis die Tür 12 mit einer zur Wärmeisolierung
dienenden Innenverkleidung 16 aus dem Innenraum 2 entfernt
ist. Dann ist es nach Lösen der Arretierung bereits möglich,
die Tür 12 zur Seite zu schieben. Dies ist dann
vorteilhaft, wenn lediglich Waren entnommen werden sollen, die in
einem vorderen Bereich des Kältegeräts 1 auf
einer Ablage befindlich sind. Soll nach Durchführung dieser
Vorgehensweise dann doch noch eine Ware weiter hinten auf einer
Ablage 11 ergriffen werden, können die Ablagen 11 auch
mit bereits seitlich verschobener Tür 12 weiter
aus dem Innenraum 2 herausgezogen werden.
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Somit
sind im Gegensatz zu einem Kältegerät gemäß dem
Stand der Technik, wie es in 1a) und
b) dargestellt ist, das lediglich einen mit einem Doppelpfeil 13 dargestellten
translatorischen Freiheitsgrad besitzt, deutlich höhere
Flexibilität in der Bedienung mit einem höheren
Bedienungskomfort und besserer Zugänglichkeit der Ablagen 11 erzielt.
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Gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Kältegeräts 1, das in 3 dargestellt
ist, ist ein Gefrierschrank als Kältegerät 1 im
Unterschied zu dem Kältegerät 1 gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel mit einer Tür 12 versehen, die
als zusätzlichen Freiheitsgrad anstelle einer Translationsbewegung
in Querrichtung eine Schwenkbewegung ausführen kann. Diese
ist in 3 mit einem Kreissegment 17 dargestellt.
Dazu ist die Tür 12 mittels Scharnieren 18 am
Halterahmen 10 angelenkt. Durch den zusätzlichen
Freiheitsgrad der Schwenkbarkeit ist nach Aufschwenken der Tür 12 Ware
auf den Ablagen 11 von vorne erreichbar. Dies kann wie
im ersten Ausführungsbeispiel bei teilweise oder ganz ausgezogenen
Ablagen 11 durchgeführt werden.
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Im
dritten Ausführungsbeispiel, das in 4 dargestellt
ist, ist die Tür 12 nach einem vollständigen Herausziehen
der Ablagen 11 aus dem Innenraum 2 mitsamt den
Ablagen 11 schwenkbar angeordnet. Somit weisen sowohl Ablagen 11 als
auch Tür 12 gegenüber einer geradlinigen
Herausziehbarkeit als weiteren Freiheitsgrad einen rotatorischen
Freiheitsgrad auf. Diese Schwenkbewegung kann wie mit einem Kreissegment 19 dargestellt
um eine vertikale Schwenkachse 20 erfolgen. Die Schwenkachse 20 ist
innerhalb einer vertikalen Tragsäule 21 angeordnet.
Die Tragsäule 21 ist an ihrem oberen Ende mit einem
freien Ende des entlang der Bodenwandung 7 verlaufenden
Laufabschnitts 9 verbunden und mit ihrem unteren Ende mit
einem freien Ende des entlang der Deckenwandung verlaufenden Laufabschnitts 9 verbunden.
An der Tragsäule 21 ist die Tür 12 befestigt,
an der wiederum die Ablagen 11 beispielsweise mitttels
Einklinken reversibel angebracht sind. Die in diesem Ausführungsbeispiel
die Last der Ablagen 11 tragende Tür 12 kann
mitsamt den Ablagen 11 um einen Schwenkwinkel zwischen
0 und etwas über 90° verschwenkt werden.
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In
diesem dritten Ausführungsbeispiel ist das Führungssystem 6 als
Teleskopführung ausgebildet. Dadurch können die
Ablagen mit der Herausziehbewegung besonders weit aus dem Innenraum 2 gezogen
werden. Dies eröffnet in Kombination mit einem Schwenken
der Ablagen 11 bereits bei niedrigen Schwenkwinkeln von
beispielsweise zwischen 20 und 40° in einem Zustand, der
in 4b) mit gestrichelten Linien dargestellt
ist, die Möglichkeit, mühelos an Lebensmittel
zu gelangen, die in einem hinteren Bereich der Ablagen 11 beispielsweise
in Querrichtung mittig gelagert sind.
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5 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Kältegeräts, bei dem der zusätzliche
Freiheitsgrad ein mit einem Kreissegment 22 dargestellter
rotatorischer Freiheitsgrad mittels einer Schwenkbewegung der Tür 12 ist.
In diesem Fall ist die Tür 12 jedoch nicht als
Frontauszugstür ausgebildet. Die Tür 12 wird
vor einem Herausziehen der Ablagen 11 durch Schwenken geöffnet.
Dadurch sind wie bei einem herkömmlichen Kühlschrank
die Ablagen von vorne erreichbar. Zusätzlich lässt
sich aber auch in diesem Ausführungsbeispiel die Gesamtheit der
Ablagen 11 mittels eines Führungssystems 6 ganz
oder teilweise aus dem Innenraum 2 herausziehen, um seitlich
oder von hinten an die Ablagen 11 zu gelangen.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den
Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln
als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung
sein.
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So
ist im Rahmen der Erfindung beispielsweise eine Kühl-Gefrier-Kombination
denkbar, deren Gefrierbereich mit einem anderen weiteren Freiheitsgrad
als der Kühlbereich versehen ist.
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Auch
können an einer einzigen Tür 12 und/oder
an einem einzigen Satz Ablagen 11 verschiedene weitere
Freiheitsgrade kombiniert werden, wie etwa durch eine seitlich verschiebliche
Tür 12 in Kombination mit schwenkbaren Ablagen 11.
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Desweiteren
kann das Kältegerät 1 derart gestaltet
sein, dass eine Teilmenge der Ablagen 11 aus dem Innenraum 2 herausziehbar
ist und ein Rest im Innenraum 2 verbleibt, indem mit dem
Führungssystem 6 nur eine Teilmenge der Ablagen 11 verbunden
ist und die restlichen Ablagen 11 herkömmlich
an den Seitenwandungen 3, 4 gelagert sind.
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Zur
besseren Übersicht werden im Folgenden die in den Figuren
dargestellten Bezugszeichen mit ihrer Bedeutung aufgelistet. Dabei
sind die Bezeichnungen nicht einschränkend zu sein, sondern für
die jeweiligen Ausführungsbeispiele beispielhaft.
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- 1
- Kältegerät
- 2
- Innenraum
- 3
- linke
Seitenwandung
- 4
- rechte
Seitenwandung
- 5
- Rückenwandung
- 6
- Führungssystem
- 7
- Bodenwandung
- 8
- Führungsabschnitt
- 9
- Laufabschnitt
- 10
- Halterahmen
- 11
- Ablage
- 12
- Tür
- 13
- Doppelpfeil
für Herausziehbewegung
- 14
- Zwischenraum
- 15
- Doppelpfeil
für seitliche Querbewegung
- 16
- Innenverkleidung
- 17
- Kreissegment
für Schwenkbewegung
- 18
- Scharnier
- 19
- Kreissegment
für Schwenkbewegung
- 20
- Schwenkachse
- 21
- Tragsäule
- 22
- Kreissegment
für Schwenkbewegung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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