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DE102008040609A1 - Kühlgerät mit Apothekerauszug - Google Patents

Kühlgerät mit Apothekerauszug Download PDF

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Publication number
DE102008040609A1
DE102008040609A1 DE200810040609 DE102008040609A DE102008040609A1 DE 102008040609 A1 DE102008040609 A1 DE 102008040609A1 DE 200810040609 DE200810040609 DE 200810040609 DE 102008040609 A DE102008040609 A DE 102008040609A DE 102008040609 A1 DE102008040609 A1 DE 102008040609A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shelves
door
freedom
appliance according
interior
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200810040609
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Dr. Bauer
Klaus Flinner
Fritz Hägele
Michael Dr. Neumann
Manfred Strobel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE200810040609 priority Critical patent/DE102008040609A1/de
Publication of DE102008040609A1 publication Critical patent/DE102008040609A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D23/00General constructional features
    • F25D23/02Doors; Covers
    • F25D23/021Sliding doors
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D25/00Charging, supporting, and discharging the articles to be cooled
    • F25D25/02Charging, supporting, and discharging the articles to be cooled by shelves
    • F25D25/027Rotatable shelves

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Ein erfindungsgemäßes Kältegerät (1), insbesondere Haushaltskältegerät, zum Kühlen und/oder Gefrieren von Waren, insbesondere von Lebensmitteln, mit mindestens einem Innenraum (2), der durch eine Tür (12) verschließbar ist, und mit einer Mehrzahl horizontal angeordneter Ablagen (11) im Innenraum (2), die aufgrund eines Translationsfreiheitsgrades nach vorne aus dem Innenraum (2) herausziehbar sind, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad oder statt des Translationsfreiheitsgrades zumindest einen weiteren Freiheitsgrad besitzt und/oder die Ablagen (11) zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad zumindest einen weiteren Freiheitsgrad besitzen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, eine Mehrzahl horizontal angeordneter Ablagen aus einem Innenraum eines Kühlgeräts mit einer Translationsbewegung herausziehbar auszubilden. Ein derartiger Auszug wird auch Apothekerauszug genannt.
  • Ein derartiges Kühlgerät ist aus dem Gebrauchsmuster DE 299 00 030 U1 bekannt. Das dort beschriebene Kühlgerät ist mit einem Frontauszug ausgebildet, wobei in einem Innenraum des Kühlgeräts horizontal angeordnete Ablagen gegenüber der Innenwandung der Tür und/oder gegenüber den Seitenwänden des Innenraums derart gehaltert sind, dass diese mit dem Öffnen der Tür aus dem Innenraum herausziehbar sind.
  • Somit sind seitlich und hinten im Kühlgerät befindliche Waren leicht erreichbar und die Ablagen werden gleichzeitig mit dem Öffnen, d. h. Ziehen der Tür, aus dem Innenraum herausgezogen. Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, dass die unmittelbar hinter der Tür befindlichen Waren schlecht zugänglich sind, so dass der Vorteil der leichteren Erreichbarkeit der Waren im hinteren Bereich des Kühlgeräts dadurch wieder zu einem großen Teil zunichte gemacht wird.
  • Wenn ein derartiges Kältegerät zudem beispielsweise am Ende einer Küchenzeile wandbündig oder in Wandnähe aufgestellt ist, sind außerdem Waren auf den Ablagen wegen der Zimmerwand von einer der beiden Seiten aus nicht erreichbar, so dass der Vorteil des Frontauszugs, eine leichte Erreichbarkeit der Ablagen von den Seiten zu gewährleisten, zumindest auf dieser Seite nicht zur Geltung kommt.
  • Aufgabe der Erfindung ist, ein Kältegerät zu schaffen, das eine verbesserte Zugänglichkeit der Ablagen und einen erhöhten Bedienungskomfort aufweist.
  • Die Aufgabe wird mit einem Kältegerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, zum Kühlen und/oder Gefrieren von Waren, insbesondere von Lebensmitteln, mit mindestens einem Innenraum, der durch eine Tür verschließbar ist, und mit einer Mehrzahl horizontal angeordneter Ablagen im Innenraum, von denen wenigstens eine aufgrund eines Translationsfreiheitsgrades nach vorne aus dem Innenraum herausziehbar sind, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Tür zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad oder statt des Translationsfreiheitsgrades zumindest einen weiteren Freiheitsgrad besitzt und/oder die Ablagen zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad zumindest einen weiteren Freiheitsgrad besitzen.
  • Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Kältegeräts ist, dass ein weiterer Freiheitsgrad der Tür und/oder der Ablagen eine bessere Zugänglichkeit von auf den Ablagen angeordneten zu kühlenden und/oder zu gefrierenden Waren bewirkt, so dass der durch ein Herausziehen der Mehrzahl von Ablagen entstehende Vorteil der besseren Erreichbarkeit der Ablagen zumindest zu einem großen Teil erhalten bleibt oder erst zur Geltung kommt.
  • Unter einem Freiheitsgrad der Tür und/oder der Ablagen wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung deren Eignung verstanden, eine Bewegung durchzuführen. Dies können Schwenkbewegungen um verschieden ausgerichtete Achsen, lineare Bewegungen in verschiedene Raumrichtungen, Drehbewegungen oder alle anderen technisch ausführbaren Bewegungen sein.
  • Die Richtungsangaben „vorne”, „hinten”, „links”, „rechts” und „quer” beziehen sich auf den Zustand eines zu einer herkömmlichen Nutzung aufgestellten Kältegeräts, dessen Tür für einen Betrachter vorne angeordnet ist und die Rückseite hinten.
  • Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche im Rahmen der Erfindung einzeln und in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sofern sie sich nicht gegenseitig ausschließen, sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Vorzugsweise sind bei dem erfindungsgemäßen Kältegerät mehrere Freiheitsgrade miteinander kombiniert, wie mit einer Kombination aus einer translatorischen und einer rotatorischen Bewegung. Dadurch lässt sich eine noch bessere Erreichbarkeit von Waren auf den Ablagen erzielen.
  • Vorteilhafterweise sind Tür und Ablagen relativ zueinander beweglich angeordnet. Dies ermöglicht ein zumindest teilweises Entfernen der Tür von den Ablagen, so dass eine Behinderung von Waren, die sich vorne und/oder in Querrichtung mittig auf den Ablagen befinden, durch die Tür beim Greifen nach Waren auf den Ablagen zumindest teilweise aufgehoben wird. Dieser Vorteil kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Tür zusammen mit den Ablagen als Frontauszug ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise ist die Tür des erfindungsgemäßen Kältegeräts als Frontauszugstür ausgebildet, so dass sie zusammen mit den Ablagen linear mit einer Ziehbewegung vom Gehäuse des Kältegeräts weg beweglich ist. Dies hat die bereit beim Stand der Technik erläuterten Vorteile der guten Erreichbarkeit von Waren auf den Ablagen von den Seiten.
  • Vorteilhafterweise ist die Frontauszugstür seitlich verschieblich gelagert. Dadurch wird im Anschluss an ein Herausziehen der Ablagen ermöglicht, einen Teilbereich der Ablagen von vorne zugänglich zu machen. Ein weiterer Vorteil ist bei dieser Ausgestaltung des Freiheitsgrads, dass die Frontauszugstür nur weniger Zentimeter geöffnet werden muss, d. h. die Ablagen nur wenige Zentimeter aus dem Innenraum herausgezogen werden müssen, um Ware unmittelbar hinter der Frontauszugstür durch ein Verschieben der Tür zu erreichen. Dies hat weiter den Vorteil, dass wenig Luftaustausch der Umgebung mit dem geöffneten Innenraum stattfindet, wodurch der Innenraum wenig an gekühlter Luft verliert und somit Energie gespart wird.
  • Ist das Kühlgerät in Wandnähe aufgestellt, so dass eine der Wand zugewandte Seite der Ablagen nach ihrem Herausziehen aus dem Innenraum nicht oder schlecht erreichbar ist, wird durch diese seitlich verschiebliche Ausbildung der Tür erreicht, dass auf dieser seitlich schlecht zugänglichen Seite von vorne eine Zugänglichkeit gewährleistet ist.
  • Bevorzugt ist die Frontauszugstür in beide seitliche Richtungen verschieblich. Dadurch kann, je nachdem, auf welcher Seite der Ablagen Waren erreicht werden sollen, die Frontauszugstür nach links oder rechts geschoben werden. Dies hat den Vorteil, dass die Ablagen zumindest nahezu über ihre gesamte Breite von vorne zugänglich sind.
  • Bevorzugt ist die Frontauszugstür so weit verschieblich, dass ein Teilbereich der Ablagen freigegeben wird, der der Hälfte der Ablagenbreite entspricht. Besonders bevorzugt ist der Teilbereich größer als die Hälfte der Ablagenbreite, vorzugsweise größer als zwei Drittel der Ablagenbreite, besonders vorzugsweise bis zu 100% der Ablagenbreite. Dies ist beispielsweise mittels eines Teleskopschienensystems erreichbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform besteht der weitere Freiheitsgrad der Frontauszugstür darin, dass die Tür schwenkbar angeordnet ist.
  • In einer ersten bevorzugten Variante ist die Frontauszugstür gegenüber den Ablagen um eine in einem seitlichen Randbereich der Tür befindliche gedachte Hochachse schwenkbar gelagert, so dass sie wie bei einer herkömmlichen Öffnungsbewegung einer Tür geschwenkt werden kann, wodurch die Vorderseite der Ablagen freigegeben wird und somit von vorne frei zugänglich ist.
  • Die Vorteile entsprechen denen der seitlichen Verschiebbarkeit, wobei ein zusätzlicher Vorteil die technisch einfache Ausführbarkeit ist, da herkömmliche Türscharniere bzw. -gelenke eingesetzt werden können, was Produktionskosten spart.
  • Vorzugweise beträgt der maximale Schwenkwinkel der Tür zwischen 80 und 100°, besonders bevorzugt zwischen 85 und 95°.
  • In einer zweiten bevorzugten Variante ist die Frontauszugstür derart an einem Führungssystem angeschwenkt, dass die Ablagen zusammen mit der Frontauszugstür um eine vertikale Achse verschwenkt werden. Dies hat den Vorteil, dass Waren, die sich hinten auf den Ablagen befinden, unmittelbar zugänglich sind. Besonders in dem in Seitenrichtung mittigen Bereich wird somit eine bessere Zugänglichkeit gekühlter Waren ermöglicht. Eine derartige Anschwenkung ist insbesondere auch dann von Vorteil, wenn das Kältegerät beispielsweise am Ende einer Küchenzeile wandbündig oder in Wandnähe aufgestellt ist, so dass Waren auf den Ablagen wegen der Zimmerwand von der der Zimmerwand zugewandten Seite der Ablagen aus nicht erreicht werden können und somit der Vorteil des Frontauszugs zumindest teilweise wieder zunichte gemacht werden würde.
  • Bevorzugt ist die Frontauszugstür zusammen mit den Ablagen sowohl nach links als auch nach rechts ausschwenkbar. Dadurch wird erreicht, dass Waren auf beiden Seiten der Ablagen besser zugänglich sind und dass individuell auf Platzprobleme in der Umgebung des Kältegeräts reagiert werden kann, sowie auf individuelle Anordnungsweisen von Waren im Innenraum des Kältegeräts vom Anwender reagiert werden kann.
  • Vorzugsweise beträgt der Winkel, um den die Frontauszugstür zusammen mit den Ablagen verschwenkt werden kann, mehr als 10°, besonders bevorzugt mehr als 30°, insbesondere zwischen 45 und ungefährt 90°, besonders vorteilhafterweise zwischen 50 und 70°. Mit ungefähr 90° ist im Rahmen der Erfindung derjenige Winkel gemeint, um den die Tür zusammen mit den Ablagen maximal verschwenkt werden kann. Aufgrund eines Führungssystems, das das Herausziehen der Ablagen ermöglicht, ist aus baulichen Gründen kein freies Drehen möglich, sondern sind die maximalen Schwenkgrade beschränkt. Beispielsweise sind maximale Schwenkgrade zwischen 85° und 95°, insbesondere zwischen 88 und 92° möglich.
  • Vorteilhafterweise kann die Tür des erfindungsgemäßen Kältegeräts statt als Frontauszugstür wie eine herkömmliche Tür um eine vertikale Längsachse an einer Seitenwandung des Gehäuses des Kältegeräts schwenkbar angeordnet sein. Somit ist die Tür wie bei einem herkömmlichen Kühlgerät schwenkbar zu öffnen und gibt den Innenraum des Kältegeräts frei, wobei die Ablagen zunächst im Innenraum verbleiben. Dies hat den Vorteil, dass die Vorderseite der Ablagen frei zugänglich ist, ohne zusammen mit der Tür alle Ablagen aus dem Innenraum herauszuziehen. Soll gekühlte Ware in einem hinteren Bereich der Ablagen erreicht werden, kann zusätzlich der translatorische Freiheitsgrad der Ablagen genutzt werden, dass die Ablagen aus dem Innenraum herausziehbar sind. Somit wird vorteilhaft erreicht, dass die Ablagen nur bei Bedarf aus dem Innenraum herausgezogen werden müssen.
  • Vorzugsweise besitzt die Tür bei dieser Ausführungsform einen maximalen Schwenkgrad zwischen 85 und 95°, bevorzugt zwischen 88 und 92°.
  • Die Ablagen sind vorzugsweise dadurch aus dem Innenraum aufgrund des Translationsfreiheitsgrades herausziehbar angeordnet, dass sie mit einem Linearführungssystem verbunden sind. Das Führungssystem besitzt einen im Innenraum fixierten Führungsabschnitt, wie beispielsweise ein Führungsrohr oder eine Führungsschiene, und einen vom Führungssabschnitt geführten Laufabschnitt, der aus dem Innenraum herausziehbar ist, wie beispielsweise ein Laufrohr oder eine Laufschiene, wobei der Laufabschnitt mit den Ablagen verbunden ist. Zur besseren Leichtgängigkeit sind zwischen Führungsabschnitt und Laufabschnitt die Reibung verringernde Elemente, wie Wälzkörper, Kugellager oder dergleichen, angeordnet. Derartige Führungssysteme sind dem Fachmann bekannt und werden je nach den konstruktiven Anforderungen der verschiendenen Ausführungsformen eingesetzt. Zu berücksichtigen ist hierbei die bei einem Herausziehen der Ablagen mitsamt den darauf befindlichen Waren erzeugte große Hebelwirkung, die bei dennoch guter Leichtgängigkeit eine entsprechend massive Ausführungsweise des Führungssystems erfordert.
  • Bevorzugt besitzt das Führungssystem ein Teleskopführungssystem mit Teleskopführungen, die beispielsweise drei Führungs- bzw. Laufabschnitte aufweisen, so dass die Führung teleskopartig ausgezogen werden kann. Dadurch wird vorteilhafterweise erreicht, dass die Ablagen vollständig aus dem Innenraum gezogen werden können. Besonders bevorzugt sind die Ablagen soweit aus dem Innenraum herausziehbar, dass sich ein Abstand zwischen einer Rückseite der Ablagen und dem Innenraum ergibt. Dies hat den Vorteil, dass Waren in einem hinteren Bereich der Ablagen von hinten ergriffen werden können. Vorteilhafterweise beträgt bei einer Überlappung einzelner Teleskopstangen des Teleskopführungssystem zwischen 10 und 30%, insbesondere zwischen 15 und 25% im ausgezogenen Zustand mögliche Abstand zwischen Ablagen und Innenraum mehr als 5 cm, bevorzugt mehr als 10 cm, besonders bevorzugt zwischen 5 und 30 cm, insbesondere zwischen 10 und 20 cm. Somit können die Waren auf den Ablagen zumindest nahezu von allen Seiten erreicht werden.
  • In einer ebenfalls bevorzugten Variante sind die Ablagen nicht vollständig aus dem Innenraum herausziehbar, was den Vorteil hat, dass ein einfacheres und somit kostengünstiges Führungssystem einsetzbar ist.
  • Vorzugsweise sind zwei Führungsabschnitte im Innenraum fixiert, die sich vorteilhafterweise an einem Deckenbereich und einem Bodenbereich des Innenraums befinden. Entsprechend werden zwei Laufabschnitte geführt, die vorteilhafterweise mit einer vertikalen Tragsäule verbunden sind. Somit ergibt sich ein C-förmiger Tragabschnitt, dessen zwei horizontale Arme als Laufabschnitte in den zwei Führungsabschnitten laufen und dessen vertikaler Abschnitt die Ablagen trägt.
  • Die Ablagen sind an der Tragsäule vorzugsweise mittels eines Halterahmens befestigt, der vorteilhafterweise fix mit der Tragsäule verbunden, beispielsweise verschweißt, ist. Die Ablagen werden vorzugsweise am Tragrahmen eingehängt oder eingerastet oder auf andere herkömmliche Weise befestigt. Vorteilhafterweise besitzt der Halterahmen entsprechende Halterungseinrichtungen auf verschiedenen Höhen, so dass die Höhe der Ablagen individuell und reversibel einstellbar ist.
  • Die Tür ist bei den Ausführungsformen, bei denen die Tür als Frontauszugstür ausgebildet ist, vorzugsweise am Halterahmen befestigt.
  • In einer vorteilhaften Variante ist die Tür an der Tragsäule befestigt, und die Ablagen sind an der Tür gehaltert. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Tür und Ablagen nicht zueinander beweglich angeordnet sein sollen.
  • Stattdessen können auch vorteilhafterweise ohne Verwendung einer Tragsäule die Laufabschnitte direkt mit dem Halterahmen verbunden sein. Dies spart Material und somit Gewicht und verbilligt somit die Herstellung.
  • Ob die Ablagen in einen Rahmen eingehakt, bzw. anderweitig mit diesem verbunden sind und der Rahmen direkt oder mittels einer Tragsäule von einem Führungssystem getragen wird, sowie die Tür vom Rahmen getragen wird, oder ob die Tür vom Führungssystem getragen wird und die Ablagen von der Tür beispielsweise mittels eines Rahmens getragen werden, ist für die Erfindung nicht wesentlich. Der Fachmann weiß im Einzelfall je nach der Ausführungsform, den verwendeten Materialen und den mechanischen und konstruktiven Anforderungen, welche Anordnung im Einzelfall die zweckmäßigste ist. Wesentlich ist lediglich zu erreichen, dass die Ablagen nach Art eines Apothekerauszugs aus dem Innenraum herausgezogen werden können und der zusätzliche Freiheitsgrad für die Tür und/oder die Ablagen erzielt wird.
  • Alternativ kann das Führungssystem aus insgesamt je vier Führungsabschnitten und vier Laufabschnitten bestehen, wodurch die mechanische Belastung des Führungssystems insbesondere bei einer Ausführung mit einem Teleskopführungssystem verringert ist, oder aus nur je einem Führungsabschnitt und Laufabschnitt bestehen, was den Platzbedarf des Führungssystems verringert. In diesem Fall wird das Führungssystem bevorzugt in einem mittigen Bereich des Innenraums angeordnet.
  • Um eine Schwenkbarkeit der Frontauszugstür mitsamt den Ablagen zu erzielen, umfasst die Tragsäule vorzugsweise eine vertikale Schwenkachse, die innerhalb der Tragsäule oder diese rohrartig umgebend um die Tragsäule herum angeordnet ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen an einigen Ausführungsbeispielen in weiteren Einzelheiten näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Schnitt einer Draufsicht eines Kältegeräts des Stands der Technik mit herausziehbaren Ablagen a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand
  • 2 einen Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen Kältegeräts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand
  • 3 einen Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen Kältegeräts gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand
  • 4 einen Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen Kältegeräts gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand
  • 5 einen Schnitt einer Draufsicht des erfindungsgemäßen Kältegeräts gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel a) im geschlossenen und b) im ausgezogenen Zustand.
  • Das in den 2a) und b) dargestellte Kältegerät 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel ist als Kühlschrank ausgebildet und besitzt einen Innenraum 2, der von einer linken Seitenwandung 3, einer rechten Seitenwandung 4 und einer Rückenwandung 5 begrenzt wird. Ein Führungssystem 6 umfasst an einer Bodenwandung 7 und einer Deckenwandung (nicht dargestellt) jeweils einen Führungsabschnitt 8. In den beiden Führungsabschnitten 8 ist jeweils ein Laufabschnitt 9 leichtgängig ausziehbar angeordnet. In diesem Ausführungsbeispiel sind Führungsabschnitt 8 und Laufabschnitt 9 als Linearwälzführung in Form einer Profilschienenführung ausgebildet.
  • Die von der Rückenwandung 5 abgewandt in den Führungsabschnitten 8 angeordneten Laufabschnitte 9 sind mit einem Halterahmen 10 verschweißt. An dem Tragerahmen 10 sind Ablagen 11 eingehängt. Die Ablagen 11 sind als Glasablagen ausgebildet, können aber aus jedem anderen geeigneten Material bestehen, beispielsweise aus einem Gewicht sparenden kratzfesten Kunststoff oder aus Kunststoff- oder Drahtkörben. Am Halterahmen 10 ist eine Tür 12 angebracht. Die Anbringung ist derart ausgeführt, dass die Tür 12 in einer in 2a) und b) abgebildeten Grundstellung mittels einer Arretierung ortsfest gegenüber dem Halterahmen 10 und den Ablagen 11 angeordnet ist. Nach Lösen der Arretierung ist die Tür 12 mittels einer Schienenführung (nicht dargestellt) nach links und rechts verschieblich. Anstelle einer Schienenführung ist jede andere übliche Führung geeignet, die dazu geeignet ist, die Tür 12 seitlich zu verschieben.
  • Zur Bedienung des Kältegeräts 1 wird die als Fronauszugstür ausgebildete Tür 12 entlang einer mit einem Doppelpfeil 13 dargestellten Richtung eines Translationsfreiheitsgrads senkrecht zur Rückenwandung 5 von dieser weg bewegt, wodurch mittels des Halterahmens 10 die am Halterahmen 10 befestigten Laufabschnitte 9 aus den Führungsabschnitten 8 gezogen werden. Dies ist teilweise oder bis zu einem maximalen Auszug möglich. Die Ablagen 11, die am Tragerahmen 10 eingehängt sind, werden mit der Ziehbewegung der Tür 12 aus dem Innenraum 2 des Kältegeräts 1 gezogen, wodurch sie nach dem maximalen Auszug vollständig aus dem Innenraum 2 entfernt sind.
  • In diesem Zustand können auf den Ablagen 11 befindliche Lebensmittel von einer neben oder vor dem Kältegerät 1 stehenden Person von der linken und der rechten Seite erreicht werden. Sogar an einem hinteren Bereich der Ablagen 11 befindliche Lebensmittel können durch einen durch das Herausziehen der Ablagen 11 zwischen den Ablagen 11 und den Seitenwandungen 3, 4 entstehenden Zwischenraum 14 ergriffen werden.
  • Zusätzlich lässt sich, falls gewünscht, die Arretierung an der Tür 12 lösen, wodurch die Tür 12 einen zusätzlichen Freiheitsgrad erhält und in einer mit einem Doppelpfeil 15 dargestellten Querrichtung aufgrund eines weiteren Translationsfreiheitsgrads seitlich nach links oder rechts verschoben werden kann, was in 2 zur rechten Seite hin mit gestrichelten Linien angedeutet ist. Durch eine Verschiebung um 50% nach links wird die rechte Hälfte der Ablagen 11 von vorne frei erreichbar. Durch eine Verschiebung um 50% nach rechts, wie mit den gestrichelten Linien dargestellt, ist die linke Hälfte der Ablagen 11 von vorne frei zugänglich.
  • Das Kältegerät 1 gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel kann auch so bedient werden, dass die Ablagen 11 lediglich wenige Zentimeter aus dem Innenraum 2 herausgezogen werden, bis die Tür 12 mit einer zur Wärmeisolierung dienenden Innenverkleidung 16 aus dem Innenraum 2 entfernt ist. Dann ist es nach Lösen der Arretierung bereits möglich, die Tür 12 zur Seite zu schieben. Dies ist dann vorteilhaft, wenn lediglich Waren entnommen werden sollen, die in einem vorderen Bereich des Kältegeräts 1 auf einer Ablage befindlich sind. Soll nach Durchführung dieser Vorgehensweise dann doch noch eine Ware weiter hinten auf einer Ablage 11 ergriffen werden, können die Ablagen 11 auch mit bereits seitlich verschobener Tür 12 weiter aus dem Innenraum 2 herausgezogen werden.
  • Somit sind im Gegensatz zu einem Kältegerät gemäß dem Stand der Technik, wie es in 1a) und b) dargestellt ist, das lediglich einen mit einem Doppelpfeil 13 dargestellten translatorischen Freiheitsgrad besitzt, deutlich höhere Flexibilität in der Bedienung mit einem höheren Bedienungskomfort und besserer Zugänglichkeit der Ablagen 11 erzielt.
  • Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Kältegeräts 1, das in 3 dargestellt ist, ist ein Gefrierschrank als Kältegerät 1 im Unterschied zu dem Kältegerät 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel mit einer Tür 12 versehen, die als zusätzlichen Freiheitsgrad anstelle einer Translationsbewegung in Querrichtung eine Schwenkbewegung ausführen kann. Diese ist in 3 mit einem Kreissegment 17 dargestellt. Dazu ist die Tür 12 mittels Scharnieren 18 am Halterahmen 10 angelenkt. Durch den zusätzlichen Freiheitsgrad der Schwenkbarkeit ist nach Aufschwenken der Tür 12 Ware auf den Ablagen 11 von vorne erreichbar. Dies kann wie im ersten Ausführungsbeispiel bei teilweise oder ganz ausgezogenen Ablagen 11 durchgeführt werden.
  • Im dritten Ausführungsbeispiel, das in 4 dargestellt ist, ist die Tür 12 nach einem vollständigen Herausziehen der Ablagen 11 aus dem Innenraum 2 mitsamt den Ablagen 11 schwenkbar angeordnet. Somit weisen sowohl Ablagen 11 als auch Tür 12 gegenüber einer geradlinigen Herausziehbarkeit als weiteren Freiheitsgrad einen rotatorischen Freiheitsgrad auf. Diese Schwenkbewegung kann wie mit einem Kreissegment 19 dargestellt um eine vertikale Schwenkachse 20 erfolgen. Die Schwenkachse 20 ist innerhalb einer vertikalen Tragsäule 21 angeordnet. Die Tragsäule 21 ist an ihrem oberen Ende mit einem freien Ende des entlang der Bodenwandung 7 verlaufenden Laufabschnitts 9 verbunden und mit ihrem unteren Ende mit einem freien Ende des entlang der Deckenwandung verlaufenden Laufabschnitts 9 verbunden. An der Tragsäule 21 ist die Tür 12 befestigt, an der wiederum die Ablagen 11 beispielsweise mitttels Einklinken reversibel angebracht sind. Die in diesem Ausführungsbeispiel die Last der Ablagen 11 tragende Tür 12 kann mitsamt den Ablagen 11 um einen Schwenkwinkel zwischen 0 und etwas über 90° verschwenkt werden.
  • In diesem dritten Ausführungsbeispiel ist das Führungssystem 6 als Teleskopführung ausgebildet. Dadurch können die Ablagen mit der Herausziehbewegung besonders weit aus dem Innenraum 2 gezogen werden. Dies eröffnet in Kombination mit einem Schwenken der Ablagen 11 bereits bei niedrigen Schwenkwinkeln von beispielsweise zwischen 20 und 40° in einem Zustand, der in 4b) mit gestrichelten Linien dargestellt ist, die Möglichkeit, mühelos an Lebensmittel zu gelangen, die in einem hinteren Bereich der Ablagen 11 beispielsweise in Querrichtung mittig gelagert sind.
  • 5 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Kältegeräts, bei dem der zusätzliche Freiheitsgrad ein mit einem Kreissegment 22 dargestellter rotatorischer Freiheitsgrad mittels einer Schwenkbewegung der Tür 12 ist. In diesem Fall ist die Tür 12 jedoch nicht als Frontauszugstür ausgebildet. Die Tür 12 wird vor einem Herausziehen der Ablagen 11 durch Schwenken geöffnet. Dadurch sind wie bei einem herkömmlichen Kühlschrank die Ablagen von vorne erreichbar. Zusätzlich lässt sich aber auch in diesem Ausführungsbeispiel die Gesamtheit der Ablagen 11 mittels eines Führungssystems 6 ganz oder teilweise aus dem Innenraum 2 herausziehen, um seitlich oder von hinten an die Ablagen 11 zu gelangen.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
  • So ist im Rahmen der Erfindung beispielsweise eine Kühl-Gefrier-Kombination denkbar, deren Gefrierbereich mit einem anderen weiteren Freiheitsgrad als der Kühlbereich versehen ist.
  • Auch können an einer einzigen Tür 12 und/oder an einem einzigen Satz Ablagen 11 verschiedene weitere Freiheitsgrade kombiniert werden, wie etwa durch eine seitlich verschiebliche Tür 12 in Kombination mit schwenkbaren Ablagen 11.
  • Desweiteren kann das Kältegerät 1 derart gestaltet sein, dass eine Teilmenge der Ablagen 11 aus dem Innenraum 2 herausziehbar ist und ein Rest im Innenraum 2 verbleibt, indem mit dem Führungssystem 6 nur eine Teilmenge der Ablagen 11 verbunden ist und die restlichen Ablagen 11 herkömmlich an den Seitenwandungen 3, 4 gelagert sind.
  • Zur besseren Übersicht werden im Folgenden die in den Figuren dargestellten Bezugszeichen mit ihrer Bedeutung aufgelistet. Dabei sind die Bezeichnungen nicht einschränkend zu sein, sondern für die jeweiligen Ausführungsbeispiele beispielhaft.
  • 1
    Kältegerät
    2
    Innenraum
    3
    linke Seitenwandung
    4
    rechte Seitenwandung
    5
    Rückenwandung
    6
    Führungssystem
    7
    Bodenwandung
    8
    Führungsabschnitt
    9
    Laufabschnitt
    10
    Halterahmen
    11
    Ablage
    12
    Tür
    13
    Doppelpfeil für Herausziehbewegung
    14
    Zwischenraum
    15
    Doppelpfeil für seitliche Querbewegung
    16
    Innenverkleidung
    17
    Kreissegment für Schwenkbewegung
    18
    Scharnier
    19
    Kreissegment für Schwenkbewegung
    20
    Schwenkachse
    21
    Tragsäule
    22
    Kreissegment für Schwenkbewegung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29900030 U1 [0003]

Claims (18)

  1. Kältegerät (1), insbesondere Haushaltskältegerät, zum Kühlen und/oder Gefrieren von Waren, insbesondere von Lebensmitteln, mit mindestens einem Innenraum (2), der durch eine Tür (12) verschließbar ist, und mit einer Mehrzahl horizontal angeordneter Ablagen (11) im Innenraum (2), von denen wenigstens eine aufgrund eines Translationsfreiheitsgrades nach vorne aus dem Innenraum (2) herausziehbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad oder statt des Translationsfreiheitsgrades zumindest einen weiteren Freiheitsgrad besitzt und/oder die Ablagen (11) zusätzlich zu dem Translationsfreiheitsgrad zumindest einen weiteren Freiheitsgrad besitzen.
  2. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Freiheitsgrade der Tür (12) und/oder der Ablagen (11) miteinander kombiniert sind.
  3. Kältegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) und die Ablagen (11) relativ zueinander beweglich angeordnet sind.
  4. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) als Frontauszugstür ausgebildet ist, so dass die Ablagen (11) mit einem Öffnen der Tür (12) aus dem Innenraum (2) herausziehbar sind.
  5. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) seitlich verschieblich gelagert ist.
  6. Kältegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) in beide seitlichen Richtungen verschieblich ist.
  7. Kältegerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) so weit verschieblich ist, dass ein Bereich der Ablagen (11) freigegeben wird, der zwischen 50 und 100% einer Breite der Ablagen (11) entspricht.
  8. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) schwenkbar gelagert ist.
  9. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) gegenüber den Ablagen (11) seitlich angelenkt entlang einer Hochachse schwenkbar gelagert ist.
  10. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) zusammen mit den Ablagen (11) um eine vertikale, in Querrichtung bezüglich der Ablagen (11) mittige Schwenkachse (20) schwenkbar gelagert ist.
  11. Kältegerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) bis zu einem maximalen Schwenkwinkel von zwischen 85 und 95° schwenkbar gelagert ist.
  12. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagen (11) mit einem Linearführungssystem (6) verbunden sind, das einen im Innenraum (2) fixierten Führungsabschnitt (8) und einen mit den Ablagen (11) verbundenen, in dem Führungsabschnitt (8) geführten Laufabschnitt (9) aufweist.
  13. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagen mittels eines Teleskopführungssystems soweit aus dem Innenraum (2) herausziehbar sind, dass sich ein Zwischenraum (14) zwischen einer Rückseite der Ablagen (11) und dem Innenraum (2) ergibt, der bevorzugt zwischen 10 und 20 cm beträgt.
  14. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Führungsabschnitte (8) und zwei Laufabschnitte (9) vorgesehen sind, wobei ein erster Führungsabschnitt (8) an einer Bodenwandung (7) des Innenraums (2) und ein zweiter Führungsabschnitt (8) an einer Deckenwandung des Innenraums (2) fixiert ist.
  15. Kältegerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass von einer Rückenwandung (5) des Innenraums (2) abgewandte freie Enden der Laufabschnitte (9) über eine vertikale Tragsäule (21) miteinander verbunden sind, wobei an der Tragsäule (21) die Ablagen (11) angebracht sind.
  16. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halterahmen (10) an der Tragsäule (21) angebracht sind.
  17. Kältegerät nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagen (11) reversibel lösbar höhenverstellbar am Halterahmen (10) und/oder der Tragsäule (21) angebracht sind.
  18. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (12) mittels einer lösbaren Arretierung in einer Grundstellung gehalten wird.
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