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Die
Erfindung betrifft eine Reinigungsanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Aus
der
DE 10 2005
018 475 B4 ist eine Druckeinheit mit Waschvorrichtung sowie
ein Verfahren zum Betrieb einer Druckeinheit bekannt. Diese Druckeinheit
und das entsprechende Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass
die Gefahr eines Bahnbruches infolge eines Waschganges von Druckwerkszylindern
durch ein Verdrehen der Druckwerkszylinder, insbesondere deren Zylinderkanäle zueinander
verringert wird.
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Weiter
ist aus der
DE 199
36 259 B4 eine Vorrichtung zum Verhindern von Verschmutzungen bekannt.
Dabei ist im Kanal eines Druckwerkszylinders in Laufrichtung vor
dem Greifersystem eine Walkleiste mit einer Rakelspitze fest angeordnet,
die mit dem Waschtuch der Waschvorrichtung in Kontakt gebracht wird.
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Darüber hinaus
beschreibt die
DE 196 01 471
64 eine Vorrichtung zum Reinigen von Zylindermantelfläche in Druckmaschinen,
die ein über
die Länge
der Zylindermantelfläche
reichendes, endloses Reinigungstuch sowie ein Andrückelement
zum Andrücken
des Reinigungstuchs an den Zylinder aufweist.
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Die
EP 08 27 830 B1 beschreibt
einen Zylinder einer Rotationsdruckmaschine zum Anheben einer biegsamen
Platte, wobei im Kanal des Druckwerkszylinders Anhebevorrichtungen
zum Anheben der biegsamen Platte vorgesehen sind.
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Die
DE 10 2007 025 983
A1 offenbart eine Reinigungsvorrichtung für einen
Gummituchzylinder, wobei eine Reinigungswalze und eine Rakel vorgesehen
ist.
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Die
DE 42 38 201 A1 offenbart
eine Reinigungsvorrichtung für
Zylinder einer Druckmaschine, wobei eine Rakel mit Auffangbehälter angeordnet
ist. Aus dem Auffangbehälter
kann das abgerakelte Medium in einen Abwassertank geleitet werden.
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Die
US 4 119 836 A (
2 bis
4)
offenbart temperierbare Rakel für
den Farbwalzenbereich.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsanlage zu schaffen,
wobei die Effizienz der Druckmaschine gesteigert und die Betriebskosten
verringert werden.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass bestehende Reinigungsanlagen unterstützt oder ggf. ersetzt werden können. Denkbar
ist insbesondere, dass auf das konventionelle Farbrakelsystem sowie
die Gummituchwaschanlage verzichtet werden kann. Hierdurch wird auch
der Einsatz von lösungsmittelhaltigen
Reinigungsmitteln verringert bzw. vollständig überflüssig.
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Insbesondere
ist es beispielsweise des weiteren möglich, abgerakelte Farbe aufzufangen
und ggf. nach einem oder mehreren Aufbereitungsschritten, vorteilhafterweise
sogar direkt zu dem oder den Farbkästen zurückzuführen. Durch die mögliche Wiederverwendung
der Farbe können
die Betriebskosten z. B. einer Druckmaschine gesenkt werden.
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Durch
die kontinuierliche Abrakelung ergibt sich ferner der Vorteil, dass
neben überschüssiger Farbe
auch Verschmutzungen wie z. B. Papierstaub abgetragen werden kann.
Das Druckbild kann hierdurch qualitativ verbessert werden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht einer Reinigungsanlage für Gummituchzylinder gemäß dem Stand
der Technik;
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2 eine
weitere schematische Ansicht einer Reinigungsanlage für Gummituchzylinder
gemäß dem Stand
der Technik;
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3 eine
schematische Ansicht einer Druckeinheit mit Rakelvorrichtung in
einer ersten Ausführungsform;
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4 eine
schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung
in einer zweiten Ausführungsform;
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5 eine
schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung
in einer dritten Ausführungsform;
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6 eine
schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung
in einer vierten Ausführungsform;
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7 eine
schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung
in einer fünften Ausführungsform;
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8 eine
schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung
in einer sechsten Ausführungsform.
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1 zeigt
eine konventionelle Reinigungsanlage einer nicht näher dargestellten
Druckmaschine mit vier gleich ausgeführten Doppeldruckwerken 10,
die eine Druckeinheit bilden. Die Doppeldruckwerke 10 sind
hintereinander angeordnet. Sie werden von der zu bedruckenden Bahn
B durchlaufen, wobei die Bahn B eine Papierbahn B sein kann. Die Bahn
B läuft
gemäß Darstellung
in 1 von unten nach oben durch die Doppeldruckwerke 10 der Druckeinheit.
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Für den doppelseitigen
Druck werden sowohl auf der Oberseite als auch auf der Unterseite der
Bahn B nicht näher
dargestellte Druckwerke, die nur durch den Zylinder 100; 102 angedeutet
werden, angeordnet. Jeweils zwei dieser Druckwerke sind als ein
Doppeldruckwerk 10 ausgebildet.
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Die
Zylinder 100; 102 umfassen Gummituchzylinder 100 sowie
Plattenzylinder 102, wobei mittels der Gummituchzylinder 100 die
Farbe auf die Bahn B aufgedruckt wird. Jedem Gummituchzylinder 100 ist konventionell
eine sogenannte Gummituchreinigungsanlage 200 zugeordnet,
wobei sich die Gummituchreinigungsanlage 200 einlaufseitig
des Druckwerkes bezogen auf die Laufrichtung der Bahn B befindet.
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2 zeigt
die ausschnittsweise die obersten Gummituchzylinder 100 bzw.
Plattenzylinder 102 einer bereits in 1 gezeigten
Druckeinheit, die ein Doppeldruckwerk 10 aufweist und von
der Bahn B durchlaufen wird. Die Gummituchreinigungsanlage 200 befindet
sich einlaufseitig des Druckwerkes und kann über Bürsten oder Reinigungstücher mit
Andruckelementen verfügen.
Für einen
Waschvorgang wird die Gummituchreinigungsanlage 200 an
den Gummituchzylinder 100 angestellt. Der Gummituchzylinder 100 wird
während
des Waschgangs feucht mittels der Bürsten oder des Reinigungstuchs
gereinigt. Hierzu können
innerhalb der Gummituchreinigungsanlage 200 Wassertanks
vorgesehen sein, in die die Bürste
teilweise eintaucht oder durch die das Tuch zumindest partiell durchgeführt wird.
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3 zeigt
eine schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks 10 mit
wenigstens einer Rakelvorrichtungen 300 und ohne Darstellung
der Plattenzylinder 102 in einer ersten Ausführungsform.
Die Druckeinheit weist dabei ein Doppeldruckwerk 10 auf,
wobei die zwei Gummituchzylinder 100 im Gummi-Gegen-Gummi-Betrieb
sind und wobei mittels der Gummituchzylinder 100 die Bahn
B beidseitig bedruckt wird. Die Bahn B läuft dabei in der in 3 gezeigten
Ansicht von links nach rechts durch die Gummituchzylinder 100.
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Die
Gummituchzylinder 100 sind dabei als Vollzylinder mit Gummibeschichtung
ausgeführt.
Die nach dem Abdruck auf die Papierbahn B noch auf der Oberseite
der Gummituchzylinder 100 befindliche Farbe F bzw. Druckfarbe
F wird mittels der permanent im Druckbetrieb mitlaufenden Rakelvorrichtung 300 abgerakelt
und aufgefangen. Hierzu ist jeweils wenigstens eine Rakel 310 kontinuierlich
an die Oberfläche
des Gummituchzylinders 100 angestellt. In dem in 3 gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist dabei die Rakel 310 jeweils in einem stumpfen Winkel
gegen die Mantelfläche
des Gummituchzylinders 100 angestellt (bezogen auf die
Drehrichtung des Gummituchzylinders 100), der vorzugsweise
ein stumpfer Winkel ist, d. h. vorzugsweise > 90° und < 180° ist.
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Selbstverständlich kann
grundsätzlich
vorteilhafterweise vorgesehen sein, die Rakel 310 abstellbar
auszuführen
bzw. die gesamte Rakelvorrichtung 300 z. B. mittels Gelenken
gegenüber
dem/den Gummituchzylinder 100 zu verschwenken, um die Anstellung
der Rakel 310 z. B. für
Wartungszwecke zu lösen.
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Die
Anordnung der Rakel 310 bewirkt, dass die abgerakelte Farbe
F bzw. Druckfarbe F in die wenigstens eine Auffangwanne 320 der
Rakelvorrichtung 300 hineinlaufen kann. Die Rakelvorrichtung 300 besteht
dabei unter Anderem aus der Rakel 310 und der Auffangwanne 320,
die auch Farbauffangwanne 320 genannt wird. Dabei weist
die Rakelvorrichtung 300 ferner einen Boden 325 bzw.
Rakelvorrichtungsboden 325 auf, an den sich die Wandung 330 bzw.
Rakelwandung 330 anschließt, die die Rakel 310 trägt.
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Die
Rakelvorrichtung 300 verfügt dabei über nicht näher dargestellte Temperaturregulierungsmittel,
mittels derer die abgerakelte Farbe F auf Temperatur gehalten werden
kann, um z. B. die Viskosität der
Farbe F und damit deren Fließeigenschaften
in bestimmten Grenzen beeinflussen bzw. einstellen zu können.
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Die
Rakel 310 sind in dem in 3 gezeigten
Ausführungsbeispiel
als messerartig geschliffenes Stahlband ausgeführt, z. B. als Messerrakel 310 und
an der Rakelwandung 330 angebracht bzw. an der Rakelwandung 330 ausgeformt.
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Die
abgerakelte Farbe F, die in der Farbauffangwanne 320 aufgefangen
und ggf. gesammelt wird, kann vorteilhafterweise kontinuierlich
oder periodisch mittels einer nicht näher dargestellten Farbrückführvorrichtung
zum Farbkasten der Druckeinheit 10 oder zu einer ebenfalls
nicht näher
dargestellten Farbsammel- und/oder -aufbereitungsvorrichtung zurückgeführt werden.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, die überschüssige Druckfarbe F nicht verwerfen zu
müssen.
Vielmehr ist es somit möglich,
die Farbe F wiederzuverwenden. Dies erhöht zum einen die Effizienz
und senkt die Betriebskosten der Druckmaschine, da insbesondere
relativ gesehen weniger Druckfarbe F zu entsorgen ist. Eine derartige
Farbrückführvorrichtung
und/oder Farbsammel- und/oder -aufbereitungsvorrichtung ist grundsätzlich in
jeglicher Ausgestaltung der Rakelvorrichtung 300 denkbar,
insbesondere bei allen in 3 bis 8 gezeigten
Ausführungsbeispielen.
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4 zeigt
ein Doppeldruckwerk 10 vergleichbar wie in 3,
jedoch im Hinblick auf die Rakelvorrichtungen 300 in einer
abgewandelten Ausführungsform.
Hierbei sind die Rakel 310 derart angestellt, dass sie
bezogen auf die Drehrichtung der Gummituchzylinder 100,
mit der Manteloberfläche des
Gummituchzylinders 100 in einem spitzen Winkel stehen.
Die Drehrichtung des oberen Gummituchzylinders 100 ist
dabei gegen den Uhrzeigersinn, während
die Drehrichtung des unteren Gummituchzylinders 100 im
Uhrzeigersinn ist.
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Die
Rakel 310 bildet dabei gleichsam eine Abdeckung für die darunterliegende
Farbauffangwanne 320, in der die abgerakelte Farbe F aufgefangen
wird. Hierdurch wird z. B. eine Verschmutzung der abgerakelten Farbe
F verhindert.
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Die
Rakelvorrichtung 300 weist auch hier eine Rakel 310 auf,
die vorzugsweise aus einem messerartig geschliffenen Stahlband ausgebildet wird
und von der Rakelwandung 330. getragen wird.
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Genauso
gut ist jedoch in der in 4 gezeigten Ausführungsform
möglich,
anstelle eines Messerrakels 310 einen Luftrakel 310 vorzusehen. Dies
weist den Vorteil auf, dass der Gummituchzylinder 100 nicht
als Vollzylinder mit durchgängiger
Gummibeschichtung ausgeführt
werden muss. Die Luftrakel 310 bewirkt in diesem Fall,
dass die Farbe F mittels des Luftrakelstroms aus dem Luftrakel 310 in
die Auffangwanne 320 abgerakelt wird.
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Ebenfalls
grundsätzlich
denkbar wäre
es, anstelle eines Messerrakels 310 oder Luftrakels 310 eine
oder mehrere Magnetrakel 310 zu verwenden.
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5 zeigt
ebenfalls ein Doppeldruckwerk 10, das bezogen auf die Bedruckung
der Papierbahn B und die Drehrichtung und das Zusammenwirken der
Gummituchzylinder 100 analog dem aus 3 und 4 bereits
vorstehenden beschriebenen Doppeldruckwerk 10 betrieben
werden kann.
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An
die beiden Gummituchzylinder 100 ist dabei jeweils eine
zusätzliche
Walze 400 bzw. Zwischenwalze 400 vorgesehen, die
nach dem Abdruck auf die Papierbahn B noch überschüssige, auf der Mantelfläche des
Gummituchzylinders 100 verbliebene Farbe F abträgt. An die
Mantelfläche
der zusätzlichen
Walze 400 ist jeweils eine Rakel 310 angestellt, mittels
dessen die überschüssige Farbe
F von der Zusatzwalze 400 abgerakelt werden kann.
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Dabei
sind jeweils unterschiedliche Ausführungsformen für die obere
Rakelvorrichtung 300 und die unterer Rakelvorrichtung 300 vorgesehen.
Die obere Rakelvorrichtung 300 ist dabei derart ausgeführt, dass
die Rakel 310 im wesentlichen tangential zur zusätzlichen
oberen Walze 400 verläuft
und die überschüssige Farbe
F von der Zusatzwalze 400 abrakelt. Die abgerakelte Farbe
F wird dabei analog den bereits vorstehend beschriebenen Rakelvorrichtungen 300 in
der Auffangwanne 320 aufgefangen. Die untere Rakelvorrichtung 300 ist
im Gegensatz zur oberen Rakelvorrichtung 300 bezogen auf
ihren Querschnitt gleichsam einer Klammer ausgestaltet, wobei die
Mantelfläche
der Zusatzwalze 400 zunächst
teilweise in die Rakelvorrichtung 300 einläuft, um
dann gegen die Rakel 310 geführt zu werden, wodurch die überschüssige Farbe
F abgerakelt wird. Auch hier wird die überschüssige Farbe F in der Farbauffangwanne 320 gesammelt
und kann einer Farbsammel- und/oder Aufbereitungsvorrichtung zugeführt werden
oder alternativ direkt dem Farbkasten des jeweiligen Druckwerks
des Doppeldruckwerkes 10 rückgeführt werden.
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In
der Ausführungsform
mit einer Zusatzwalze 400 ist es nicht notwendig, dass
der Gummituchzylinder 100 als Vollzylinder mit durchgängiger Gummibeschichtung
ausgeführt
wird. Grundsätzlich
ist dies jedoch möglich.
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6 zeigt
schematisch eine weitere Ausführungsform
eines Doppeldruckwerks 10 mit Rakelvorrichtungen 300.
Hierbei ist die obere Rakelvorrichtung 300 einlaufseitig
der Papierbahn B und die untere Rakelvorrichtung 300 auslaufseitig
der Papierbahn B angeordnet. Dadurch sind die Rakelvorrichtungen 300 jeweils
auf der Seite des nicht näher
dargestellten Druckwerkes angeordnet, auf der sich auch der jeweilige
Farbkasten des Druckwerkes befindet.
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Der
in 6 gezeigten Ausführungsform ist ebenfalls eine
Zusatzwalze 400 vorgesehen, mittels derer die überschüssige Farbe
F von der Mantelfläche
des Gummituchzylinders 100 abgetragen wird und sodann mittels
der Rakel 310 in die Farbauffangwanne 320 abgeführt wird.
Bei der oberen Rakelvorrichtung 300 bildet die Rakel 310 mit
der Manteloberfläche
der Zusatzwalze 400 bezogen auf die Drehrichtung der Zusatzwalze 400 einen
spitzen Winkel, während
die Rakel 310 der Rakelvorrichtung 300 auf der
unteren Seite mit der entsprechenden Zusatzwalze 400 einen
stumpfen Winkel bezogen auf die Drehrichtung der Zusatzwalze 400 ausbildet.
Auch hier dient die Rakel 310 zugleich als Abdeckung für die Farbauffangwanne 320.
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7 zeigt
eine weitere Ausführungsform, die
der in 6 gezeigten Ausführungsform ähnelt, jedoch von dieser abgewandelt
ist. Abweichend von der in 6 gezeigten
Ausführungsform
ist die untere Rakelvorrichtung 300 zwar ebenfalls klammerartig ausgestaltet,
jedoch bildet die Rakel 310 mit der Mantelfläche der
Zusatzwalze 400 bezogen auf die Drehrichtung der Zusatzwalze 400 einen
spitzen Winkel aus.
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8 zeigt
in schematischer Darstellung eine weitere Ausgestaltung eines Doppeldruckwerks 10 mit
Gummituchzylindern 100 im Gummi-Gegen-Gummi-Betrieb. Vergleichbar
den in 6 und 7 gezeigten Ausführungsbeispielen
ist hier ebenfalls die obere Rakelvorrichtung 300 einlaufseitig
der Papierbahn B und die untere Rakelvorrichtung 300 auslaufseitig
der Papierbahn B angeordnet. Die Rakelvorrichtung 300 weist
hier jedoch die Besonderheit auf, dass eine Rakel 310 an
die jeweilige Zusatzwalze 400 angestellt ist, um die Farbe
F abzurakeln. Zugleich ist jedoch die Farbauffangwanne 320 ebenfalls
derart ausgeführt,
dass eine Kante der Farbauffangwanne 320 an die Mantelfläche des Gummituchzylinders 100 angestellt
ist. Somit wird im hier dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl mittels der
Zusatzwalze 400 als auch mittels der an die Mantelfläche des
Gummituchzylinders 100 angestellten Kante der Farbauffangwanne 320 Farbe
F abgerakelt, wodurch sich eine nahezu vollständige bzw. vollständige Abrakelung
von u. A. auf der Mantelfläche des
Gummituchzylinders 100 befindlicher Farbe F ergibt.
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Alle
der in 3 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiele
können
derart ausgeführt
sein, dass der Grad der Abrakelung eingestellt werden kann. Eine
derartige Einstellung kann beispielsweise mittels einer zentralen
Maschinensteuerung erfolgen.
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Des
weiteren ist es von Vorteil, wenn eine Kühlvorrichtung vorgesehen ist,
die den Gummituchzylinder 100 oder die Zusatzwalze 400 kühlt, an
den die Rakel 310 angestellt ist. Hierdurch kann die Temperatur
der Gummituchzylinder 100 konstant gehalten werden, da
es bedingt durch die Anstellung der Rakel 310 zu einer
Erwärmung
der Gummituchzylinder 100 kommen kann. Eine derartige Kühlvorrichtung
ist daher ggf. in jeglicher Ausgestaltung der Rakelvorrichtung 300 denkbar,
insbesondere bei allen in 3 bis 8 gezeigten
Ausführungsbeispielen.
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Das
Rakel 310 und Farbauffangwanne 320 können im
wesentlichen einstückig
oder als eine Baugruppe ausgeführt
sein.
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Bezugszeichenliste
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- 01–09
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- 10
- Doppeldruckwerk
- 11–99
- -
- 100
- Zylinder,
Gummituchzylinder
- 101
- -
- 102
- Zylinder,
Plattenzylinder
- 103–199
- -
- 200
- Gummituchreinigungsanlage
- 201–299
- -
- 300
- Rakelvorrichtung
- 301–309
- -
- 310
- Rakel,
Messerrakel, Luftrakel, Magnetrakel
- 311–319
- -
- 320
- Auffangwanne,
Farbauffangwanne
- 321–324
- -
- 325
- Boden,
Rakelvorrichtungsboden
- 326–329
- -
- 330
- Wandung,
Rakelwandung
- 331–399
- -
- 400
- Walze,
Zusatzwalze
- B
- Bahn,
Papierbahn
- F
- Farbe,
Druckfarbe