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DE102009000511B4 - Reinigungsanlage - Google Patents

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DE102009000511B4
DE102009000511B4 DE200910000511 DE102009000511A DE102009000511B4 DE 102009000511 B4 DE102009000511 B4 DE 102009000511B4 DE 200910000511 DE200910000511 DE 200910000511 DE 102009000511 A DE102009000511 A DE 102009000511A DE 102009000511 B4 DE102009000511 B4 DE 102009000511B4
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Abstract

Reinigungsanlage eines oder mehrerer Gummituchzylinder (100) eines Doppeldruckwerkes (10) einer Druckmaschine, wobei die Reinigungsanlage wenigstens eine Rakelvorrichtung (300) aufweist, wobei die Rakelvorrichtung (300) wenigstens eine Farbauffangwanne (320) und wenigstens eine permanent mitlaufende Rakel (310) aufweist, wobei die wenigstens eine Rakel (310) an einen Gummituchzylinder (100) angestellt ist oder wobei die wenigstens eine Rakel (310) an eine Zusatzwalze (400) angestellt ist, die an einen Gummituchzylinder (100) angestellt ist, wobei eine Farbrückführvorrichtung zum Farbkasten des jeweiligen Druckwerks des Doppeldruckwerkes (10) oder zu einer Farbsammel- und/oder -aufbereitungsvorrichtung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kühlvorrichtung vorgesehen ist, die den Gummituchzylinder (100) oder die Zusatzwalze (400) kühlt, an den oder die die Rakel (310) angestellt ist, dass die Rakelvorrichtung (300) Temperaturregulierungsmittel aufweist, mittels derer die Temperatur der aufgefangenen Farbe (F) regulierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reinigungsanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 10 2005 018 475 B4 ist eine Druckeinheit mit Waschvorrichtung sowie ein Verfahren zum Betrieb einer Druckeinheit bekannt. Diese Druckeinheit und das entsprechende Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass die Gefahr eines Bahnbruches infolge eines Waschganges von Druckwerkszylindern durch ein Verdrehen der Druckwerkszylinder, insbesondere deren Zylinderkanäle zueinander verringert wird.
  • Weiter ist aus der DE 199 36 259 B4 eine Vorrichtung zum Verhindern von Verschmutzungen bekannt. Dabei ist im Kanal eines Druckwerkszylinders in Laufrichtung vor dem Greifersystem eine Walkleiste mit einer Rakelspitze fest angeordnet, die mit dem Waschtuch der Waschvorrichtung in Kontakt gebracht wird.
  • Darüber hinaus beschreibt die DE 196 01 471 64 eine Vorrichtung zum Reinigen von Zylindermantelfläche in Druckmaschinen, die ein über die Länge der Zylindermantelfläche reichendes, endloses Reinigungstuch sowie ein Andrückelement zum Andrücken des Reinigungstuchs an den Zylinder aufweist.
  • Die EP 08 27 830 B1 beschreibt einen Zylinder einer Rotationsdruckmaschine zum Anheben einer biegsamen Platte, wobei im Kanal des Druckwerkszylinders Anhebevorrichtungen zum Anheben der biegsamen Platte vorgesehen sind.
  • Die DE 10 2007 025 983 A1 offenbart eine Reinigungsvorrichtung für einen Gummituchzylinder, wobei eine Reinigungswalze und eine Rakel vorgesehen ist.
  • Die DE 42 38 201 A1 offenbart eine Reinigungsvorrichtung für Zylinder einer Druckmaschine, wobei eine Rakel mit Auffangbehälter angeordnet ist. Aus dem Auffangbehälter kann das abgerakelte Medium in einen Abwassertank geleitet werden.
  • Die DE 697 00 879 T2 (1) zeigt kühlbare Gummituchzylinder.
  • Die US 4 119 836 A (2 bis 4) offenbart temperierbare Rakel für den Farbwalzenbereich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsanlage zu schaffen, wobei die Effizienz der Druckmaschine gesteigert und die Betriebskosten verringert werden.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass bestehende Reinigungsanlagen unterstützt oder ggf. ersetzt werden können. Denkbar ist insbesondere, dass auf das konventionelle Farbrakelsystem sowie die Gummituchwaschanlage verzichtet werden kann. Hierdurch wird auch der Einsatz von lösungsmittelhaltigen Reinigungsmitteln verringert bzw. vollständig überflüssig.
  • Insbesondere ist es beispielsweise des weiteren möglich, abgerakelte Farbe aufzufangen und ggf. nach einem oder mehreren Aufbereitungsschritten, vorteilhafterweise sogar direkt zu dem oder den Farbkästen zurückzuführen. Durch die mögliche Wiederverwendung der Farbe können die Betriebskosten z. B. einer Druckmaschine gesenkt werden.
  • Durch die kontinuierliche Abrakelung ergibt sich ferner der Vorteil, dass neben überschüssiger Farbe auch Verschmutzungen wie z. B. Papierstaub abgetragen werden kann. Das Druckbild kann hierdurch qualitativ verbessert werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht einer Reinigungsanlage für Gummituchzylinder gemäß dem Stand der Technik;
  • 2 eine weitere schematische Ansicht einer Reinigungsanlage für Gummituchzylinder gemäß dem Stand der Technik;
  • 3 eine schematische Ansicht einer Druckeinheit mit Rakelvorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
  • 4 eine schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung in einer zweiten Ausführungsform;
  • 5 eine schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung in einer dritten Ausführungsform;
  • 6 eine schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung in einer vierten Ausführungsform;
  • 7 eine schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung in einer fünften Ausführungsform;
  • 8 eine schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks mit Rakelvorrichtung in einer sechsten Ausführungsform.
  • 1 zeigt eine konventionelle Reinigungsanlage einer nicht näher dargestellten Druckmaschine mit vier gleich ausgeführten Doppeldruckwerken 10, die eine Druckeinheit bilden. Die Doppeldruckwerke 10 sind hintereinander angeordnet. Sie werden von der zu bedruckenden Bahn B durchlaufen, wobei die Bahn B eine Papierbahn B sein kann. Die Bahn B läuft gemäß Darstellung in 1 von unten nach oben durch die Doppeldruckwerke 10 der Druckeinheit.
  • Für den doppelseitigen Druck werden sowohl auf der Oberseite als auch auf der Unterseite der Bahn B nicht näher dargestellte Druckwerke, die nur durch den Zylinder 100; 102 angedeutet werden, angeordnet. Jeweils zwei dieser Druckwerke sind als ein Doppeldruckwerk 10 ausgebildet.
  • Die Zylinder 100; 102 umfassen Gummituchzylinder 100 sowie Plattenzylinder 102, wobei mittels der Gummituchzylinder 100 die Farbe auf die Bahn B aufgedruckt wird. Jedem Gummituchzylinder 100 ist konventionell eine sogenannte Gummituchreinigungsanlage 200 zugeordnet, wobei sich die Gummituchreinigungsanlage 200 einlaufseitig des Druckwerkes bezogen auf die Laufrichtung der Bahn B befindet.
  • 2 zeigt die ausschnittsweise die obersten Gummituchzylinder 100 bzw. Plattenzylinder 102 einer bereits in 1 gezeigten Druckeinheit, die ein Doppeldruckwerk 10 aufweist und von der Bahn B durchlaufen wird. Die Gummituchreinigungsanlage 200 befindet sich einlaufseitig des Druckwerkes und kann über Bürsten oder Reinigungstücher mit Andruckelementen verfügen. Für einen Waschvorgang wird die Gummituchreinigungsanlage 200 an den Gummituchzylinder 100 angestellt. Der Gummituchzylinder 100 wird während des Waschgangs feucht mittels der Bürsten oder des Reinigungstuchs gereinigt. Hierzu können innerhalb der Gummituchreinigungsanlage 200 Wassertanks vorgesehen sein, in die die Bürste teilweise eintaucht oder durch die das Tuch zumindest partiell durchgeführt wird.
  • 3 zeigt eine schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks 10 mit wenigstens einer Rakelvorrichtungen 300 und ohne Darstellung der Plattenzylinder 102 in einer ersten Ausführungsform. Die Druckeinheit weist dabei ein Doppeldruckwerk 10 auf, wobei die zwei Gummituchzylinder 100 im Gummi-Gegen-Gummi-Betrieb sind und wobei mittels der Gummituchzylinder 100 die Bahn B beidseitig bedruckt wird. Die Bahn B läuft dabei in der in 3 gezeigten Ansicht von links nach rechts durch die Gummituchzylinder 100.
  • Die Gummituchzylinder 100 sind dabei als Vollzylinder mit Gummibeschichtung ausgeführt. Die nach dem Abdruck auf die Papierbahn B noch auf der Oberseite der Gummituchzylinder 100 befindliche Farbe F bzw. Druckfarbe F wird mittels der permanent im Druckbetrieb mitlaufenden Rakelvorrichtung 300 abgerakelt und aufgefangen. Hierzu ist jeweils wenigstens eine Rakel 310 kontinuierlich an die Oberfläche des Gummituchzylinders 100 angestellt. In dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist dabei die Rakel 310 jeweils in einem stumpfen Winkel gegen die Mantelfläche des Gummituchzylinders 100 angestellt (bezogen auf die Drehrichtung des Gummituchzylinders 100), der vorzugsweise ein stumpfer Winkel ist, d. h. vorzugsweise > 90° und < 180° ist.
  • Selbstverständlich kann grundsätzlich vorteilhafterweise vorgesehen sein, die Rakel 310 abstellbar auszuführen bzw. die gesamte Rakelvorrichtung 300 z. B. mittels Gelenken gegenüber dem/den Gummituchzylinder 100 zu verschwenken, um die Anstellung der Rakel 310 z. B. für Wartungszwecke zu lösen.
  • Die Anordnung der Rakel 310 bewirkt, dass die abgerakelte Farbe F bzw. Druckfarbe F in die wenigstens eine Auffangwanne 320 der Rakelvorrichtung 300 hineinlaufen kann. Die Rakelvorrichtung 300 besteht dabei unter Anderem aus der Rakel 310 und der Auffangwanne 320, die auch Farbauffangwanne 320 genannt wird. Dabei weist die Rakelvorrichtung 300 ferner einen Boden 325 bzw. Rakelvorrichtungsboden 325 auf, an den sich die Wandung 330 bzw. Rakelwandung 330 anschließt, die die Rakel 310 trägt.
  • Die Rakelvorrichtung 300 verfügt dabei über nicht näher dargestellte Temperaturregulierungsmittel, mittels derer die abgerakelte Farbe F auf Temperatur gehalten werden kann, um z. B. die Viskosität der Farbe F und damit deren Fließeigenschaften in bestimmten Grenzen beeinflussen bzw. einstellen zu können.
  • Die Rakel 310 sind in dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel als messerartig geschliffenes Stahlband ausgeführt, z. B. als Messerrakel 310 und an der Rakelwandung 330 angebracht bzw. an der Rakelwandung 330 ausgeformt.
  • Die abgerakelte Farbe F, die in der Farbauffangwanne 320 aufgefangen und ggf. gesammelt wird, kann vorteilhafterweise kontinuierlich oder periodisch mittels einer nicht näher dargestellten Farbrückführvorrichtung zum Farbkasten der Druckeinheit 10 oder zu einer ebenfalls nicht näher dargestellten Farbsammel- und/oder -aufbereitungsvorrichtung zurückgeführt werden. Dadurch ergibt sich der Vorteil, die überschüssige Druckfarbe F nicht verwerfen zu müssen. Vielmehr ist es somit möglich, die Farbe F wiederzuverwenden. Dies erhöht zum einen die Effizienz und senkt die Betriebskosten der Druckmaschine, da insbesondere relativ gesehen weniger Druckfarbe F zu entsorgen ist. Eine derartige Farbrückführvorrichtung und/oder Farbsammel- und/oder -aufbereitungsvorrichtung ist grundsätzlich in jeglicher Ausgestaltung der Rakelvorrichtung 300 denkbar, insbesondere bei allen in 3 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispielen.
  • 4 zeigt ein Doppeldruckwerk 10 vergleichbar wie in 3, jedoch im Hinblick auf die Rakelvorrichtungen 300 in einer abgewandelten Ausführungsform. Hierbei sind die Rakel 310 derart angestellt, dass sie bezogen auf die Drehrichtung der Gummituchzylinder 100, mit der Manteloberfläche des Gummituchzylinders 100 in einem spitzen Winkel stehen. Die Drehrichtung des oberen Gummituchzylinders 100 ist dabei gegen den Uhrzeigersinn, während die Drehrichtung des unteren Gummituchzylinders 100 im Uhrzeigersinn ist.
  • Die Rakel 310 bildet dabei gleichsam eine Abdeckung für die darunterliegende Farbauffangwanne 320, in der die abgerakelte Farbe F aufgefangen wird. Hierdurch wird z. B. eine Verschmutzung der abgerakelten Farbe F verhindert.
  • Die Rakelvorrichtung 300 weist auch hier eine Rakel 310 auf, die vorzugsweise aus einem messerartig geschliffenen Stahlband ausgebildet wird und von der Rakelwandung 330. getragen wird.
  • Genauso gut ist jedoch in der in 4 gezeigten Ausführungsform möglich, anstelle eines Messerrakels 310 einen Luftrakel 310 vorzusehen. Dies weist den Vorteil auf, dass der Gummituchzylinder 100 nicht als Vollzylinder mit durchgängiger Gummibeschichtung ausgeführt werden muss. Die Luftrakel 310 bewirkt in diesem Fall, dass die Farbe F mittels des Luftrakelstroms aus dem Luftrakel 310 in die Auffangwanne 320 abgerakelt wird.
  • Ebenfalls grundsätzlich denkbar wäre es, anstelle eines Messerrakels 310 oder Luftrakels 310 eine oder mehrere Magnetrakel 310 zu verwenden.
  • 5 zeigt ebenfalls ein Doppeldruckwerk 10, das bezogen auf die Bedruckung der Papierbahn B und die Drehrichtung und das Zusammenwirken der Gummituchzylinder 100 analog dem aus 3 und 4 bereits vorstehenden beschriebenen Doppeldruckwerk 10 betrieben werden kann.
  • An die beiden Gummituchzylinder 100 ist dabei jeweils eine zusätzliche Walze 400 bzw. Zwischenwalze 400 vorgesehen, die nach dem Abdruck auf die Papierbahn B noch überschüssige, auf der Mantelfläche des Gummituchzylinders 100 verbliebene Farbe F abträgt. An die Mantelfläche der zusätzlichen Walze 400 ist jeweils eine Rakel 310 angestellt, mittels dessen die überschüssige Farbe F von der Zusatzwalze 400 abgerakelt werden kann.
  • Dabei sind jeweils unterschiedliche Ausführungsformen für die obere Rakelvorrichtung 300 und die unterer Rakelvorrichtung 300 vorgesehen. Die obere Rakelvorrichtung 300 ist dabei derart ausgeführt, dass die Rakel 310 im wesentlichen tangential zur zusätzlichen oberen Walze 400 verläuft und die überschüssige Farbe F von der Zusatzwalze 400 abrakelt. Die abgerakelte Farbe F wird dabei analog den bereits vorstehend beschriebenen Rakelvorrichtungen 300 in der Auffangwanne 320 aufgefangen. Die untere Rakelvorrichtung 300 ist im Gegensatz zur oberen Rakelvorrichtung 300 bezogen auf ihren Querschnitt gleichsam einer Klammer ausgestaltet, wobei die Mantelfläche der Zusatzwalze 400 zunächst teilweise in die Rakelvorrichtung 300 einläuft, um dann gegen die Rakel 310 geführt zu werden, wodurch die überschüssige Farbe F abgerakelt wird. Auch hier wird die überschüssige Farbe F in der Farbauffangwanne 320 gesammelt und kann einer Farbsammel- und/oder Aufbereitungsvorrichtung zugeführt werden oder alternativ direkt dem Farbkasten des jeweiligen Druckwerks des Doppeldruckwerkes 10 rückgeführt werden.
  • In der Ausführungsform mit einer Zusatzwalze 400 ist es nicht notwendig, dass der Gummituchzylinder 100 als Vollzylinder mit durchgängiger Gummibeschichtung ausgeführt wird. Grundsätzlich ist dies jedoch möglich.
  • 6 zeigt schematisch eine weitere Ausführungsform eines Doppeldruckwerks 10 mit Rakelvorrichtungen 300. Hierbei ist die obere Rakelvorrichtung 300 einlaufseitig der Papierbahn B und die untere Rakelvorrichtung 300 auslaufseitig der Papierbahn B angeordnet. Dadurch sind die Rakelvorrichtungen 300 jeweils auf der Seite des nicht näher dargestellten Druckwerkes angeordnet, auf der sich auch der jeweilige Farbkasten des Druckwerkes befindet.
  • Der in 6 gezeigten Ausführungsform ist ebenfalls eine Zusatzwalze 400 vorgesehen, mittels derer die überschüssige Farbe F von der Mantelfläche des Gummituchzylinders 100 abgetragen wird und sodann mittels der Rakel 310 in die Farbauffangwanne 320 abgeführt wird. Bei der oberen Rakelvorrichtung 300 bildet die Rakel 310 mit der Manteloberfläche der Zusatzwalze 400 bezogen auf die Drehrichtung der Zusatzwalze 400 einen spitzen Winkel, während die Rakel 310 der Rakelvorrichtung 300 auf der unteren Seite mit der entsprechenden Zusatzwalze 400 einen stumpfen Winkel bezogen auf die Drehrichtung der Zusatzwalze 400 ausbildet. Auch hier dient die Rakel 310 zugleich als Abdeckung für die Farbauffangwanne 320.
  • 7 zeigt eine weitere Ausführungsform, die der in 6 gezeigten Ausführungsform ähnelt, jedoch von dieser abgewandelt ist. Abweichend von der in 6 gezeigten Ausführungsform ist die untere Rakelvorrichtung 300 zwar ebenfalls klammerartig ausgestaltet, jedoch bildet die Rakel 310 mit der Mantelfläche der Zusatzwalze 400 bezogen auf die Drehrichtung der Zusatzwalze 400 einen spitzen Winkel aus.
  • 8 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausgestaltung eines Doppeldruckwerks 10 mit Gummituchzylindern 100 im Gummi-Gegen-Gummi-Betrieb. Vergleichbar den in 6 und 7 gezeigten Ausführungsbeispielen ist hier ebenfalls die obere Rakelvorrichtung 300 einlaufseitig der Papierbahn B und die untere Rakelvorrichtung 300 auslaufseitig der Papierbahn B angeordnet. Die Rakelvorrichtung 300 weist hier jedoch die Besonderheit auf, dass eine Rakel 310 an die jeweilige Zusatzwalze 400 angestellt ist, um die Farbe F abzurakeln. Zugleich ist jedoch die Farbauffangwanne 320 ebenfalls derart ausgeführt, dass eine Kante der Farbauffangwanne 320 an die Mantelfläche des Gummituchzylinders 100 angestellt ist. Somit wird im hier dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl mittels der Zusatzwalze 400 als auch mittels der an die Mantelfläche des Gummituchzylinders 100 angestellten Kante der Farbauffangwanne 320 Farbe F abgerakelt, wodurch sich eine nahezu vollständige bzw. vollständige Abrakelung von u. A. auf der Mantelfläche des Gummituchzylinders 100 befindlicher Farbe F ergibt.
  • Alle der in 3 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiele können derart ausgeführt sein, dass der Grad der Abrakelung eingestellt werden kann. Eine derartige Einstellung kann beispielsweise mittels einer zentralen Maschinensteuerung erfolgen.
  • Des weiteren ist es von Vorteil, wenn eine Kühlvorrichtung vorgesehen ist, die den Gummituchzylinder 100 oder die Zusatzwalze 400 kühlt, an den die Rakel 310 angestellt ist. Hierdurch kann die Temperatur der Gummituchzylinder 100 konstant gehalten werden, da es bedingt durch die Anstellung der Rakel 310 zu einer Erwärmung der Gummituchzylinder 100 kommen kann. Eine derartige Kühlvorrichtung ist daher ggf. in jeglicher Ausgestaltung der Rakelvorrichtung 300 denkbar, insbesondere bei allen in 3 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispielen.
  • Das Rakel 310 und Farbauffangwanne 320 können im wesentlichen einstückig oder als eine Baugruppe ausgeführt sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 01–09
    -
    10
    Doppeldruckwerk
    11–99
    -
    100
    Zylinder, Gummituchzylinder
    101
    -
    102
    Zylinder, Plattenzylinder
    103–199
    -
    200
    Gummituchreinigungsanlage
    201–299
    -
    300
    Rakelvorrichtung
    301–309
    -
    310
    Rakel, Messerrakel, Luftrakel, Magnetrakel
    311–319
    -
    320
    Auffangwanne, Farbauffangwanne
    321–324
    -
    325
    Boden, Rakelvorrichtungsboden
    326–329
    -
    330
    Wandung, Rakelwandung
    331–399
    -
    400
    Walze, Zusatzwalze
    B
    Bahn, Papierbahn
    F
    Farbe, Druckfarbe

Claims (7)

  1. Reinigungsanlage eines oder mehrerer Gummituchzylinder (100) eines Doppeldruckwerkes (10) einer Druckmaschine, wobei die Reinigungsanlage wenigstens eine Rakelvorrichtung (300) aufweist, wobei die Rakelvorrichtung (300) wenigstens eine Farbauffangwanne (320) und wenigstens eine permanent mitlaufende Rakel (310) aufweist, wobei die wenigstens eine Rakel (310) an einen Gummituchzylinder (100) angestellt ist oder wobei die wenigstens eine Rakel (310) an eine Zusatzwalze (400) angestellt ist, die an einen Gummituchzylinder (100) angestellt ist, wobei eine Farbrückführvorrichtung zum Farbkasten des jeweiligen Druckwerks des Doppeldruckwerkes (10) oder zu einer Farbsammel- und/oder -aufbereitungsvorrichtung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kühlvorrichtung vorgesehen ist, die den Gummituchzylinder (100) oder die Zusatzwalze (400) kühlt, an den oder die die Rakel (310) angestellt ist, dass die Rakelvorrichtung (300) Temperaturregulierungsmittel aufweist, mittels derer die Temperatur der aufgefangenen Farbe (F) regulierbar ist.
  2. Reinigungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinheit ein Doppeldruckwerk (10) zur beidseitigen Bedruckung einer Papierbahn (B) aufweist, wobei je Druckwerk wenigstens eine Rakelvorrichtung (300) vorgesehen ist.
  3. Reinigungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rakelvorrichtung (300) einlaufseitig oder auslaufseitig der Papierbahn (B) angeordnet ist.
  4. Reinigungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Rakelvorrichtung (300) einlaufseitig und eine zweite Rakelvorrichtung (300) auslaufseitig angeordnet ist.
  5. Reinigungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Gummituchzylinder (100) als Vollzylinder mit Gummibeschichtung ausgeführt ist.
  6. Reinigungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Rakel (310) als Luftrakel (310), Messerrakel (310) oder Magnetrakel (310) ausgeführt ist.
  7. Reinigungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Rakel (310) und Farbauffangwanne (320) im wesentlichen einstückig oder als eine Baugruppe ausgeführt sind.
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