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Die
Erfindung betrifft ein Tiefdruckwerk nach Anspruch 1, eine Tiefdruckmaschine
nach Anspruch 18 und ein Verfahren nach Anspruch 19. Tiefdruckwerke
enthalten Formzylinder, die das tiefliegende, oft eingravierte Druckbild
tragen. Diese Formzylinder werden oft in einer Farbwanne eingefärbt und
anschließend
abgerakelt. In anderen Fällen
erfolgt die Einfärbung
und die anschließende
Begrenzung der Farbmenge auf dem Zylinder auf andere Weise. Im Tiefdruck
und hier insbesondere im Verpackungsmitteltiefdruck stellen Farbtropfen,
die sich von dem eingefärbten
Formzylinder lösen,
eine Ursache für
eine stetige Verschmutzung der Tiefdruckmaschine dar.
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Daher
schlägt
die
DE 100 18 995
A1 einen solchen Abstreifer vor, der die Randbereiche des
Formzylinders reinigen kann. Das eigentliche Abstreifelement besteht
offenbar aus einem Blechwinkel der einen Abschnitt einer Kante des
Formzylinders übergreift,
so dass eine Innenfläche
des Blechwinkels eine Kontaktfläche
(Abstreiffläche)
mit der Umfangsfläche
des Formzylinders ausprägt.
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Der
gezeigte Abstreifer zeigt eine gute aber noch ausbaufähige Reinigungsleistung.
Daher besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein
Tiefdruckwerk vorzuschlagen, das mit einem Abstreifer noch größerer Reinigungsleistung
ausgestattet ist.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 18 und 19 gelöst.
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Die
vorliegende Erfindung macht sich die Erkenntnis zunutze, dass der
Reinigungseffekt offenbar mit der Güte des Anliegeverhaltens der Farbabstreiffläche auf
dem Formzylinder zu tun hat. Darüber
hinaus scheint es vorteilhaft zu sein, wenn die Anliegefläche eine
gewisse Länge
von zum Beispiel mindestens 20 cm in Umfangsrichtung des Formzylinders
aufweist. Gerade bei zunehmender Länge der Anliegefläche ist
es aber erforderlich, dass sich die Krümmungsradien von Formzylinder
und Anliegefläche über eine
gewisse Länge entsprechen,
um ein Anliegen großer
Teile der Anliegefläche
auf dem Formzylinder und damit ein verbessertes Reinigungsergebnis
zu erhalten. Dies gestaltet sich sehr schwierig, wenn – wie im
Verpackungstiefdruck üblich – häufige Wechsel
der Drucklängen
zum Einsatz von Formzylindern unterschiedlichen Durchmessers führen. In
solchen Fällen
führt die
Verwendung starrer Abstreifer – wie
von der
DE 100 18
995 A1 vorgeschlagen nur zu eingeschränktem Erfolg.
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Bei
der Fertigung erfindungsgemäßer Abstreifer
ist die Verwendung flexiblen und in seiner Form veränderlichen
Materials von Vorteil. Hierzu eignen sich gummiartige Materialien,
die jedoch auch rein synthetischer Herkunft sein können. Eine
vorteilhafte Anwendung der hier beschriebenen Abstreifer besteht
in deren Einsatz in den Randbereichen des Formzylinders. Auch die
erwähnte
DE 100 18 995 A1 zeigt
einen solchen Anwendungsfall.
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Es
ist von Vorteil, wenn ein solcher Farbabstreifer zusätzliche
Mittel zum Einstellen des Krümmungsradius
aufweist. Mit „zusätzlichen
Mitteln" sind Vorrichtungen
gemeint, die die Farbabstreiffläche
gegen den Rand des Formzylinders pressen oder ihn in einer für seine
Abstreifungsfunktion geeigneten Position halten. Eine solche Vorrichtung
kann zu diesem Zweck Stellschrauben umfassen, die bei einem Wechsel
des Formzylinders entsprechend eingestellt werden und den Krümmungsradius
zumindest von Teilen der Farbabstreiffläche an den neuen Formzylinder
anpassen. Als vorteilhaft in diesem Zusammenhang hat sich jedoch
auch die Verwendung von Federelementen aller Art erwiesen, die innerhalb
ihres Stellbereichs die Anpassung des Krümmungsradius der Abstreiffläche vornehmen
können.
Um den Bereich, innerhalb dessen die Federelemente die Abstreiffläche befriedigend
an Formzylinder unterschiedlichen Durchmessers anpassen können, zu erweitern,
können
wiederum einstellbare Spannmittel für die Federelemente vorgesehen
werden. Insbesondere bei Farbabstreifern, die eine Abstreiffläche aufweisen,
deren Länge
in Umfangsrichtung des Formzylinders 10 cm übersteigt, ist die Verwendung
von Blattfedern oder Federblechen von Vorteil. Diese in der Regel
langerstreckten Federelemente werden dann in Umfangsrichtung des
Formzylinders angeordnet.
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Die
Farbabstreiffläche
ist eine Grenzfläche
eines Körpers
aus einem Material, das derart in der radialen Richtung des Formzylinders
profiliert ist, dass die Farbabstreiffläche auf dem Formzylinder aufliegen
kann, während
zumindest eine andere dem Formzylinder zugewandte Grenzfläche des
Körpers
einen Abstand zu dem Formzylinder aufweist. Auf diese Weise kann
dieser Körper
auf Teilen des Formzylinders aufliegen, und andere Teile des Formzylinders
lediglich überdecken
und damit abschirmen, ohne diese Teile zu berühren.
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Es
ist vorteilhaft, wenn die Abstreiffläche in radialer Richtung einen
nennenswerten Teil des Umfanges überstreicht.
Je nach dem Umfang des Formzylinders kommen Längen von 10 bis 50 cm und noch
darüber hinaus
in Frage. Vorteilhaft ist es, in einem erfindungsgemäßen Tiefdruckwerk
ein weiteres Rakel anzubringen, die überschüssige Farbe von dem Formzylinder
abrakelt, nachdem dieser die Farbwanne durchlaufen hat. Dann sollte
sich die Abstreiffläche
in Laufrichtung des Formzylinders direkt an das Rakel anschließen. In
der Regel wird die Lauffläche
eine Grenzfläche
eines Körpers
sein, der das Rakel und/oder den Rakelhalter übergreifen kann, um im Grenzbereich
Rakel – Abstreiffläche Dichtigkeit
herbeizuführen.
Abstreifflächen,
die lediglich den Randbereich von Formzylindern abstreifen, können in
der Laufrichtung φ des
Formzylinders an der Druckzone zwischen Preusseur und Formzylinder
vorbeigreifen, wenn diese Druckzone sich nicht über die ganze Breite (Ausdehnung
in axialer Richtung z) des Formzylinders erstreckt. So können beispielsweise
auf jeder Seite der Druckzone Abstreifer vorgesehen sein, wenn der
Presseur eine geringere Ausdehnung in axialer Richtung hat als der
Formzylinder.
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Auf
der dem Rakel abgewandten Seite der Druckzone befinden sich oft
Farbwannen. Das kann die Farbwanne sein, aus der der Formzylinder
auftaucht, bevor er abgerakelt wird. Es kann sich jedoch auch um eine
vorgelagerte erste Farbwanne handeln, die beispielsweise in Wirkverbindung
mit einer Einfärbewalze eine
Voreinfärbung
des Formzylinders vornimmt.
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Es
ist vorteilhaft, Spritzer, die von der Farboberfläche dieser
Farbwannen durch die Bewegung der Walzen emporgeschleudert werden,
abzufangen. Geeignete Spritzschutzvorrichtungen dieser Art werden
im Folgenden zweite Spritzschutzvorrichtungen genannt. Vorteilhafterweise
deckt der Wirkbereich dieser zweiten Spritzschutzvorrichtung zumindest
die Breite der Druckzone ab.
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Weitere
Details und Ausführungsbeispiele
der Erfindung gehen aus der gegenständlichen Beschreibung und den
Ansprüchen
hervor.
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Die
einzelnen Figuren zeigen:
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1 Eine
skizzierte Seitenansicht eines Tiefdruckwerks
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2a Eine
Ansicht eines Farbabstreifköpers
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2b Eine
Ansicht desselben Farbabstreifkörpers
aus anderem Blickwinkel
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3 Einen
Schnitt durch ein Tiefdruckwerk
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4 Einen
Schnitt durch ein Tiefdruckwerk entlang der Linie A-A
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5 Eine
Draufsicht auf einen Formzylinder und einige farbabstreifende Elemente
eines Tiefdruckwerks von der Position des Presseurs aus
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1 zeigt
eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Tiefdruckwerkes 4,
bei dem zwischen einem Formzylinder 1 und einem Presseur 2 ein
Bedruckstoff 3 – in
der Regel Folie – in
einer Druckzone 5 bedruckt wird. Hierbei dreht sich der
Formzylinder 1 im Uhrzeigersinn in seiner Umfangsrichtung φ. Nach dem
Verlassen der Druckzone 5 wird die Umfangsfläche des
Formzylinders 1 in einem ersten Farbreservoir 6 „voreingefärbt". Dieses erste Farbreservoir 6 wird
von dem Formzylinder 1 und der Einfärbewalze 7 gebildet.
Allfällige
seitliche Begrenzungsflächen
sind nicht dargestellt. Die Einfärbewalze 7 dreht
sich in Richtung des Pfeiles 8 und rollt mit dem Formzylinder 1 ab.
Die Einfärbewalze 7 ist
von dem Einfärbewalzenspritzschutz 9 umgeben.
Die weitere Drehung des Formzylinders 1 in der Richtung φ fördert die
eben eingefärbten
Bereiche der Umfangsfläche in
den Bereich der Farbwanne 10, in der diese Bereiche des
Formzylinders das zweite Farbreservoir 11 durchlaufen.
Nach dem Verlassen des Farbreservoirs 11 ist die Umfangsfläche des
Formzylinders 1 von der Spritzblende 12 von den
Außenbereichen
des Tiefdruckwerks 4 abgeschirmt. Diese Spritzblende 12 schießt mit dem Rakelhalter 13,
der das Rakel 14 trägt ab.
Das Rakel 14 ist gegen den Formzylinder 1 angestellt
und rakelt überschüssige Farbe
vor Beginn des Druckprozesses von der Umfangsfläche des Formzylinders 1 ab.
Nachdem die gerade abgerakelten Bereiche das Rakel passiert haben,
kommen sie in die konstruktiv problematische Zone im Einflussbereich
sowohl des Presseurs 2 als auch des Formzylinders 1.
In diesem Bereich sind Spritzschutzvorrichtungen nicht so großflächig und
konstruktiv einfach gestaltbar wie zum Beispiel die Spritzblende 12 zwischen
der Farbwanne 10 und dem Rakelhalter 14. Spritzschutzvorrichtungen
sind aber gerade hier wichtig, da Farbspritzer, die in diesem Bereich
entstehen, neben anderen Maschinenkomponenten auch noch den Bedruckstoff 3 verunreinigen
können.
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Um
möglichst
großen
Schutz vor Farbspritzern zu erzielen, greift der Farbabstreifkörper 15 entgegen der
Laufrichtung φ über Rakel 14 und
Rakelhalter 13 hinaus und bildet in Laufrichtung φ des Formzylinders 1 direkt
hinter dem Rakel 14 eine Farbabstreiffläche 16 aus.
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In
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Breite
des Presseurs (axiale Ausdehnung) geringer als die des Formzylinders
und der schmälere
Presseur ist in der axialen Richtung auf dem Formzylinder zentriert.
Eine solche Anordnung von Presseur und Formzylinder ist zum Beispiel
in 5 für
das gezeigte Ausführungsbeispiel
gezeigt. Daher sind beide Randbereiche des Formzylinders 1 frei;
hier findet kein Druckprozess statt. Dieser Umstand erlaubt es,
den Farbabstreifkörper 15 seitlich
an der Druckzone vorbeigreifen zu lassen. In Laufrichtung φ des Formzylinders 1 erstreckt
sich der Farbabstreifkörper
in diesem Ausführungsbeispiel
weiter bis in den Wirkbereich des zweiten Spritzschutzes 27,
der das erste Farbreservoir 6 nach oben hin abschließt. In dem
gezeigten Ausführungsbeispiel
erstreckt sich der zweite Spritzschutz 27 über die
ganze Breite des Formzylinders 1 und übergreift den Farbabstreifkörper 15.
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Der
zweite Spritzschutz 27 besitzt Stege 28, mit denen 28 er 27 auf
der Umfangsfläche
des Formzylinders gleitet, so dass kein geschlossenes Aufliegen
des Endbereichs des zweiten Spritzschutzes 27 auf der Umfangsfläche des
Formzylinders zustande kommt. Auf der anderen Seite des zweiten
Spritzschutzes 27 ist dieser mit der Halterung 19 an
dem Einfärbewalzenspritzschutz 9 angelenkt.
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Angesichts
des allfälligen
Vorhandenseins des Presseurs 2 im Bereich der Druckzone 5 sollte
die Ausdehnung des Farbabstreifkörpers 15 im
Bereich der Druckzone auf die axialen z Randbereiche des Formzylinders
beschränkt
sein. In den der Druckzone 5 in Bewegungsrichtung des Formzylinders φ vor- und
nachgelagerten Bereichen könnte
der Farbabstreifkörper
durchaus deutlich größere Bereiche
oder gar die ganze Breite des Formzylinders überdecken. Dieser Umstand bedeutet
jedoch keineswegs, dass der Farbstreifkörper 16 mit seiner
ganzen dem Formzylinder 1 zugewandten Grenzfläche eine
Berührungsfläche oder
für die
Zwecke dieser Anmeldung Farbabstreiffläche bildet. So können Teile
der dem Formzylinder zugewandten Seite des Farbabstreifkörpers 15 auf
dem Formzylinder 1 aufliegen und damit eine Abstreiffläche 16 bilden,
während
andere Teile der dem Formzylinder 1 zugewandten Seite noch
einen Abstand zur Umfangsfläche
des Formzylinders haben und damit zwar keine Farbe unmittelbar abstreifen,
aber sich vom Formzylinder lösende
Farbtropfen abfangen können
und damit als eine weitere im Abstreifkörper integrierte Spritzblende 17 dienen.
Dieser Effekt kann dadurch herbeigeführt werden, dass die dem Formzylinder
zugewandete Seite des Farbabstreifkörpers 15 profiliert
ist.
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In
den 2a und 2b ist
dies anhand eines Ausführungsbeispiels
eines aus dem Tiefdruckwerk gelösten
Abstreifkörpers 15 verdeutlicht.
Dieser Abstreifkörper
könnte
die Position des in 1 gezeigten Anstreifkörpers einnehmen.
Die in den Figuren eingezeichneten Pfeile z, r und φ bezeichnen
die Raumrichtungen, die der Abstreifkörper 15 in seiner
Einbaulage im Zylinderkoordinatensystem des Formzylinders einnimmt.
Der Farbabstreifkörper 15 ist
streifenförmig
ausgeprägt.
Die Seite des Farbabstreifkörpers,
die in der Einbaulage (vergleiche 1) dem Formzylinder 1 zugewandt
ist, ist derart profiliert, das sie in der radialen r Richtung des
Formzylinders 1 zwei Noppen ausbildet. Der eine Noppen 29 dient
als Haltelippe 29 während
der andere Noppen in der Einbaulage des Abstreifkörpers 15 in
Kontakt mit der Umfangsfläche
des Formzylinders 1 steht und dabei die Abstreiffläche 16 ausbildet.
Die größeren Teile
der dem Formzylinder zugewandten Fläche des Abstreifkörpers 15 sind
jedoch in der Einbaulage noch immer zum Formzylinder beabstandet.
Diese Teile der Fläche
dienen als Spritzblende 17 des Abstreifkörpers 15.
Der dargestellte Abstreifkörper 15 verfügt noch über eine
Arretierungsbohrung 18, in die in der Einbaulage des Abstreifkörpers ein
Stift oder eine Schraube hereingreift, um zu verhindern, dass der
Abstreifkörper 15 von
dem Formatzylinder 1 bei seiner Drehbewegung mitgerissen
wird.
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3 zeigt
diesen Abstreifkörper 15 in
seiner Einbauposition in einem Schnitt entlang der Hauptsymmetrieachse
des Formzylinders 1. Bei diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist der Abstreifkörper 15 von dem
Halter 19 gehalten. der Formzylinder 1 besitzt
einen Schaft 22. Die gezeigte Anordnung kann sich in spiegelverkehrter
Anordnung ebenfalls am anderen axialen Ende der Formzylinders befinden.
In dieser Figur sind zusätzliche
Mittel 21, 22 zum Einstellen des Krümmungsradius
der Abstreiffläche
gezeigt. Sie bestehen in dem Federblech 21 sowie den Vorspannelementen 20,
deren Funktion anhand der 4, die diese
Anordnung aus einem anderen Blickwinkel zeigt, klarer wird. Die
Position der Vorspannelemente 20 ist veränderbar,
so dass das Federblech 21 unterschiedlich gespannt werden
kann. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
vermittelt das Federblech dem Abstreifkörper 15 über das
Druckelement 23 eine Kraft, die den Abstreifkörper 15 an
den Formzylinder 1 und das Rakel 14 andrückt. An
dem Druckelement 23 befindet sich auch der Arretierstift 24, der
in die Arretierbohrung 18 des Abstreifkörpers 15 hineingreift.
Zu erwähnen
ist noch der Halter 25 des Abstreifkörpers, an dem zumindest der
Abstreifkörper 15 und
die Spannelemente 21 angebracht sind.
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Der Übersicht
halber zeigt noch einmal die 5 eine Draufsicht
auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
von der Seite, die normalerweise durch den Presseur 2 eingenommen
wird. Allfällige
Halteelemente, Antriebsvorrichtungen und Ähnliches wurden hierbei nicht
dargestellt. Die gestrichelten Linien bezeichnen verdeckte Kannten.
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Die
Linie 30 symbolisiert die Hauptsymmetrieachse des Formzylinders.
Wenn der Presseur in seine Arbeitsstellung gebracht wird, fluchtet
aus diesem Blickwinkel die Hauptsymmetrieachse des Presseurs mit
der 30 des Formzylinders. Die Druckzone 5 ist
in übertriebener
Rechteckform dargestellt. Sie überstreicht
nicht die gesamte Breite des Formzylinders, so dass an den axialen
Enden des Formzylinders noch Platz für den Spritzschutz verbleibt.
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In
der Regel sind erfindungsgemäße Druckwerke
Bestandteile von Mehrfarben Reihentiefdruckmaschinen. Der Verpackungsdruck
ist ein bevorzugtes Einsatzfeld dieser Maschinen. Ein Farbabstreifer 26 im Sinne
dieser Druckschrift umfasst alle Vorrichtungselemente, die Farbe
abstreifen, sowie die dazu nötige
Abstreiffläche 16 in
ihrer Arbeitsposition halten und andrücken. In einem Tiefdruckwerk 4 wie
es in den 3 und 4 gezeigt
ist, ist gehören
damit die der Abstreifkörper 15 mit
der Haltelippe 29, der Halter 25, die Vorspannelemente 21 und
das Federblech 20 mit dem Druckelement 23 und
dem Arretierstift 24 zum Farbabstreifer 26.
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Die
Grenzfläche
des Farbabstreifkörpers 15,
die in der Arbeitsposition auf dem Formzylinder 1 aufliegt, ist
die Farbabstreiffläche.
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