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DE102009000103A1 - Abdichtung eines Kabels mit großem Außendurchmesser - Google Patents

Abdichtung eines Kabels mit großem Außendurchmesser Download PDF

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DE102009000103A1
DE102009000103A1 DE200910000103 DE102009000103A DE102009000103A1 DE 102009000103 A1 DE102009000103 A1 DE 102009000103A1 DE 200910000103 DE200910000103 DE 200910000103 DE 102009000103 A DE102009000103 A DE 102009000103A DE 102009000103 A1 DE102009000103 A1 DE 102009000103A1
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DE
Germany
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seal
sealing
cable
poetry
clamping sleeve
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Withdrawn
Application number
DE200910000103
Other languages
English (en)
Inventor
Rainer Haeberer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE200910000103 priority Critical patent/DE102009000103A1/de
Priority to CN2009801541948A priority patent/CN102272493A/zh
Priority to PCT/EP2009/064870 priority patent/WO2010078984A1/de
Priority to EP09751898A priority patent/EP2386037A1/de
Publication of DE102009000103A1 publication Critical patent/DE102009000103A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16JPISTONS; CYLINDERS; SEALINGS
    • F16J15/00Sealings
    • F16J15/02Sealings between relatively-stationary surfaces
    • F16J15/021Sealings between relatively-stationary surfaces with elastic packing
    • F16J15/022Sealings between relatively-stationary surfaces with elastic packing characterised by structure or material
    • F16J15/024Sealings between relatively-stationary surfaces with elastic packing characterised by structure or material the packing being locally weakened in order to increase elasticity
    • F16J15/025Sealings between relatively-stationary surfaces with elastic packing characterised by structure or material the packing being locally weakened in order to increase elasticity and with at least one flexible lip
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/013Sealing means for cable inlets
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/088Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof casings or inlets

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Dichtung (20) zur Abdichtung eines Kabels (10), das in ein Sensorgehäuse (14) verläuft. Die Dichtung (20) ist einem kriechfähigen Medium (28) ausgesetzt und als profiliertes Gummielement ausgeführt. Die Dichtung (20) weist eine Schwingungsaufnahmestelle (58) auf, die von mindestens einer Abdichtstelle (50, 56, 60, 62, 72; 74) der Dichtung (20) entkoppelt ist.

Description

  • Stand der Technik
  • DE 101 39 139 A1 bezieht sich auf ein Dosiersystem zur Dosierung eines Reduktionsmittels für eine Abgasnachbehandlung. Gemäß dieser Lösung wird eine Vorrichtung zur Dosierung eines Reduktionsmittels, insbesondere von Harnstoff bzw. einer Harnstoff-Wasser-Lösung, zur Reduktion von in dem Abgas einer Brennkraftmaschine enthaltenen Stickoxiden offenbart. Die Vorrichtung umfasst eine Fördereinrichtung zur Beförderung des Reduktionsmittels von einem Vorratsbehälter zu einem das Abgas führenden Abgasrohr sowie eine Zumesseinrichtung zur dosierten Zufuhr des Reduktionsmittels in das Abgasrohr. Bei der Fördereinrichtung handelt es sich um eine Pumpe und bei der Zumesseinrichtung um ein Dosierventil mit einem Austrittselement. Die Zumesseinrichtung ist derart ausgebildet, dass diese nahe oder am Abgasrohr befestigt werden kann, so dass das Austrittselement in das Abgasrohr hineinragt. Die Fördereinrichtung ist derart ausgebildet, dass diese am oder im Vorratsbehälter befestigt werden kann. Die Fördereinrichtung und die Zumesseinrichtung stellen voneinander getrennte, über eine Verbindungsleitung miteinander verbundene Module dar.
  • DE 10 2004 0515746 A1 bezieht sich auf ein Tankmodul für ein Reduktionsmittel und ein Dosiersystem. Das Tankmodul umfasst wenigstens ein Tankmodulgehäuse. Innerhalb einer Tankkammer des Tankmodulgehäuses ist ein Dosiersystem zur Dosierung eines Reduktionsmittels in ein Abgassystem angeordnet.
  • DE 10 2006 027 487 A1 bezieht sich auf einen Fahrzeugtank für ein flüssiges Reduktionsmittel, insbesondere für eine Harnstofflösung. Der Fahrzeugtank nimmt ein flüssiges, beispielsweise wässriges Reduktionsmittel, insbesondere eine Harnstofflösung, zur Reduktion von Stickoxiden im Abgas von Brennkraft maschinen auf. Der Fahrzeugtank umfasst eine Behälterwand, die aus Kunststoff gefertigt ist.
  • Der Vorratstank zur Aufnahme des Reduktionsmittels umfasst einen Schwapptopf mit einem Heizungselement sowie Sensoren für die Füllstands- und Temperaturmessung in Bezug auf das bevorratete Reduktionsmittel. Das Heizungselement und die Sensoren sind permanent mit Reduktionsmittel geflutet, was sehr hohe Ansprüche an die Abdichtung der elektrischen Anschlusskabel stellt. Einzelne ummantelte Litzen werden in der Regel über eine Einzeladerabdichtung abgedichtet. Diese Lösung ist erprobt und findet häufig Anwendung bei ummantelten Litzen im Durchmesserbereich zwischen 1 mm bis 3 mm. Werden mehrere einzelne Litzen zusammengefasst und mit einer Ummantelung versehen, so sind Durchmesser von > 5 mm abzudichten. Erschwerend kommt dazu, dass diese Kabel nicht immer ideal rund sind, Durchmesserschwankungen aufweisen können und auch in der Ummantelung Fehlstellen vorliegen können. Kabel mit einem Durchmesser von mehr als 5 mm können mit einer modifizierten Einzeladerabdichtung abgedichtet werden. Dabei findet ein symmetrisch ausgebildetes Profilgummielement Anwendung, was sehr montagefreundlich ist. Dieses symmetrisch ausgebildete Profilgummielement wird über eine Hülse axial vorgespannt, um Dichtheit herbeizuführen. Bei Steckern werden häufig Abdichtungen mit konischen Gummielementen eingesetzt, wobei diese über ein Hülsenelement, welches im Innendurchmesser ebenfalls konisch angeformt ist, axial verspannt wird.
  • Die vorstehend beschriebenen Ausführungsvarianten zur Abdichtung von Einzeladern oder mehreren zusammengefassten Litzen sind geeignet für elektrische Kabel, die nicht permanent geflutet sind. Insbesondere in Verbindung mit dem äußerst kriechfähigen Reduktionsmittel und großen Kabeldurchmessern ist eine Abdichtung mit den oben stehenden Methoden nicht mehr gewährleistet. Überdies ist zu berücksichtigen, dass die Abdichtung auch bei einem innerhalb des Reduktionsmittels schwingenden Kabel noch gegeben sein muss. Kabel mit größerem Durchmesser werden massebedingt zu größeren Schwingamplituden neigen, was die aufgezeigte Problematik noch verschärft.
  • Bei den bekannten Einzeladerabdichtungen wird die Dichtheit über die radiale Verpressung eines Gummielementes erreicht. Bei Kabeln mit größeren Durchmessern wird vielfach eine zusätzliche axiale Verspannung auf das Dichtelement aufgebracht. Die zusätzlich in axialer Richtung wirkende Verspannung verstärkt auch die radiale Abdichtung. Bei der Übertragung der Einzeladerabdichtung auf solche Kabel, die einen größeren Durchmesser aufweisen, wird bei der Montage der Spannhülse aufgrund der Reibung zwischen Kabel und Profilgummi eine radiale Abdichtstelle an der Vorderseite der Hülse liegen. Weiter hinten liegend angeordnete verformbare Bereiche werden durch die aufgebrachte Axialkraft nicht verformt. Dies bedeutet, dass bei der erstgenannten Dichtstelle eine hohe Verformung auftritt und demzufolge eine hohe radiale Dichtkraft zwischen Kabel und Profilgummi nur dort herrscht. Bei den in axialer Richtung weiter hinten liegenden dichten Stellen ist die Abdichtkraft relativ gering. Bei Kabeln mit größeren Durchmessern kann es massebedingt zu großen Schwingamplituden kommen. Diese Amplitude muss im Falle der vorgenannten Abdichtung ebenfalls an der stark verformten Stelle aufgenommen werden. Aufgrund der Schwingamplitude des Kabels kann es jedoch an dieser stark verformten Stelle zu einem temporären Spalt zwischen Kabel und Profilgummi kommen. Wegen des dabei entstehenden hydrodynamischen Effektes würde die Flüssigkeit in die abzudichtende Kabeldichtung hineingepumpt. Diese Undichtheit basiert nun darauf, dass die Funktionen radiale Abdichtung und Aufnahme der Schwingbewegung gleichzeitig von ein und derselben Dichtstelle geleistet werden müssen.
  • Bei der Abdichtung mittels eines konisch ausgebildeten Gummielementes, welches in axialer Richtung verspannt wird, wird in der Regel eine konisch ausgebildete Hülse eingesetzt, die in axialer Richtung vorgespannt wird. Dadurch entstehen an der Auflagefläche des Abdichtelementes auf dem abzudichtenden Kabel und der Anlagefläche und einer Stirnseite Dichtstellen. Im Einlaufbereich des Abdichtelementes, d. h. in dem Bereich, in dem das Kabel das Abdichtelement wieder verlässt, entsteht eine Dichtstrecke, die zur Abdichtung und das Abfangen der Schwingbewegung dient. Aufgrund des oben stehend geschilderten hydrodynamischen Effektes wird auch hier bei einer Auslenkung des Kabels eine potenzielle Undichtigkeitsstelle bei gefluteter Abdichtung entstehen, insbesondere bei einem extrem kriechfähigen Medium wie Reduktionsmittel.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abdichtung eines Kabels, welches in einen permanent von einem sehr kriechfähigen Medium gefluteten Tank aufgenommen ist, zu verbessern und insbesondere bei einer Abdichtung und ei ner Aufnahme von Schwingbewegungen des Kabels bei permanenter Dichtheit herbeizuführen.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, zur Abdichtung zwischen einem Kabel mit größerem Durchmesser, d. h. einem Durchmesser > 3 mm, und einem zu kontaktierenden Sensor unter Einsatz einer Klemmhülse aus Gründen der Montagefreundlichkeit ein symmetrisch ausgebildetes Dichtelement, was bevorzugt aus Gummi gefertigt ist, einzusetzen. Hinsichtlich der elastischen Eigenschaften ist das Dichtelement sehr weich auszuführen. Dadurch ist sichergestellt, dass Unregelmäßigkeiten bzw. Toleranzen am abzudichtenden Kabel ausgeglichen werden können. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung wird eine Trennung der Funktionen Abdichtung auf der einen Seite und Aufnahme der Schwingwege des Kabels auf der anderen Seite erreicht.
  • In einer ersten Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung wird ein symmetrisch ausgebildetes Dichtelement mit drei Stegen, die als Dichtlippen wirken, und am Innendurchmesser des Dichtelementes ausgebildet sind, d. h. auf der dem abzudichtenden Kabel zugewandten Seite liegen, eingesetzt. Das Dichtelement ist als Profilgummi ausgeführt und demzufolge auf der dem abzudichtenden Kabel zugewandten Seite elastisch. Die drei am Innendurchmesser nebeneinander liegend ausgebildeten Stege, die als Dichtlippen dienen, bilden bei der axialen Montage des Dichtelementes und Fixierung mit einer Klemmhülse drei in Umlaufrichtung verlaufende Linienkontakte mit der Mantelfläche des Kabels. Auf der dem Innendurchmesser abgewandten Seite, d. h. im Bereich des Außendurchmessers, des Dichtelementes ist dieses konstruktionsbedingt steifer und liegt mit Flächenberührung am Innendurchmesser der Spannhülse an. Die Mantelfläche des Kabels und der Innendurchmesser der Spannhülse definieren demzufolge einen Hohlraum, in dem das symmetrisch ausgebildete Dichtelement eingelegt wird.
  • Mittels der bereits erwähnten Spannhülse, die als Klemmhülse oder dergleichen ausgebildet sein kann, wird das als Profilgummi ausgebildete Dichtelement in axialer Richtung vorgespannt. Dadurch wird das in den Hohlraum zwischen der Mantelfläche des abzudichtenden Kabels und dem Innendurchmesser der Spannhülse eingeschlossene Dichtelement verformt und erfährt eine radiale Kraft sowohl nach innen in Richtung auf die Mantelfläche des Kabels als auch nach außen in Richtung des Innendurchmessers der Klemmhülse.
  • Das als Profilgummi ausgebildete Dichtelement hat bei der Montage aufgrund der sich einstellenden Linienberührung der drei nebeneinander angeordneten Stege zur Mantelfläche des Kabels nur eine geringe Reibung in Bezug auf das abzudichtende Kabel, hingegen eine große Reibung entlang seines steifen Außendurchmessers, der am Innendurchmesser der Klemmhülse anliegt. Dadurch wird die Stelle der größten Verformung des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes im Bereich der Dichtlippe liegen, die an der Stirnseite des Sensorgehäuses anliegt. Die Abdichtung des Kabels erfolgt demnach nicht an der einem Übergriff der Klemmhülse nächstliegenden ersten Dichtlippe. Diese erste Dichtlippe dient nur der Funktion der Aufnahme von Schwingungen des Kabels und übernimmt keine Abdichtfunktion. Dies bedeutet, dass in axialer Richtung unterkriechendes Medium, insbesondere Reduktionsmittel 28, durch einen Ringspalt 32 zwischen der Mantelfläche des abzudichtenden Kabels unter die erste Dichtlippe gelangt, jedoch in axialer Richtung gesehen, in einem zwischen der ersten Dichtlippe und einer zweiten Dichtlippe liegenden Flüssigkeitsaufnahmereservoirs gefangen bleibt, d. h. die zweite und die dritte Dichtlippe, die die Funktion der Abdichtung übernehmen, nicht unterkriecht. Dadurch ist sichergestellt, dass die Kontaktfläche zwischen der Mantelfläche des abzudichtenden Kabels und dem Sensorgehäuse dauerhaft abgedichtet bleibt. Während die erste Dichtlippe des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes der Aufnahme der Schwingungen dient, übernehmen die unbewegten, stark verformten Bereiche der dritten Dichtlippe bzw. die am Sensorgehäuse anliegende Stirnseite des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes die Abdichtungsfunktion. Da die zwischen der ersten Dichtlippe und der dritten Dichtlippe liegende zweite Dichtlippe bereits stark verformt ist, je nach Höhe der in axialer Richtung aufgebrachten Vorspannkraft, ist die kriechende Flüssigkeit, d. h. das Reduktionsmittel, im Flüssigkeitsreservoir gefangen und vermag dieses nicht zu verlassen.
  • In einer weiteren Ausführungsvariante des der Erfindung zugrunde liegenden Gedankens, kann in Abweichung zur ersten Ausführungsvariante ein Profilgummi als Dichtungselement eingesetzt werden, bei dem die Stege, d. h. die Dichtlippen, und dazwischen liegende Ringnuten am Außendurchmesser des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes angebracht sind. Am Innendurchmesser des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes ist eine leichte Durchmesservergrößerung zur Mitte, in Gestalt einer Auswölbung vorgesehen. Diese lässt sich leichter zwangsentformen, im Vergleich zu den in der ersten Ausführungsvariante in nenliegend ausgebildeten relativ tiefen Nuten zwischen den am Innendurchmesser des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes gemäß der ersten Ausführungsvariante.
  • In der zweiten Ausführungsform besteht eine relativ geringe Reibung zwischen der Mantelfläche des Kabels und dem als Profilgummi ausgebildeten Dichtelement. Die Nuten, die in der zweiten Ausführungsvariante im Bereich des Außendurchmessers des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes liegen, sind kleiner als die Nuten, die zwischen den drei Dichtlippen am Innendurchmesser gemäß der ersten Ausführungsvariante des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes ausgeführt sind. Aufgrund der damit verbundenen höheren Steifigkeit am Außendurchmesser des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes, wird dieses bei der Montage der Klemmhülse im Bereich der zweiten, dem Sensorgehäuse zugewandten Kontaktfläche mit dem Mantel des Kabels und an der am Sensorgehäuse anliegenden Stirnseite stärker verformt. Somit bilden sich an den genannten Stellen die der Abdichtung dienenden Stellen des Dichtelementes.
  • Auch in der zweiten Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung werden die Funktionen der Abdichtung, wie oben stehend erwähnt, und die Funktion der Aufnahme der Schwingbewegung voneinander getrennt. Die Funktion der Aufnahme der Schwingbewegung liegt bei der zweiten Ausführungsvariante an einem ersten Linienkontakt zwischen dem Innendurchmesser des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes und der Mantelfläche des abzudichtenden Kabels. Die Auswölbung, die im Bereich des Innendurchmessers des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes liegt, dient der Aufnahme von durch den Ringspalt in axiale Richtung kriechendem Medium, insbesondere dem sehr gute Kriecheigenschaften aufweisenden Reduktionsmittel. Da die dem Sensorgehäuse zuweisende Kontaktlinie zwischen dem Innendurchmesser des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes und der Mantelfläche des abzudichtenden Kabels stark verformt ist, wird das kriechende Medium die als Flüssigkeitsaufnahmereservoir dienende Auswölbung an der Innenseite des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes nicht in Richtung des abzudichtenden Sensorgehäuses verlassen.
  • Anstelle der zentrisch ausgebildeten Auswölbung am Innendurchmesser des als Profilgummi ausgebildeten Dichtelementes können auch zwei nebeneinander liegende Nuten im Bereich des Innendurchmessers realisiert werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 eine sich einstellende Undichtheit aufgrund hydrodynamischer Effekte zwischen einem abzudichtenden Kabel und einem Profilgummi,
  • 2 eine erste Ausführungsvariante des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Dichtelementes mit Trennung der Funktionen Abdichtung und Aufnahme von Schwingbewegungen des Kabels und
  • 3 eine weitere Ausführungsmöglichkeit des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Dichtelementes mit der Trennung der Funktionen Abdichtung des Kabels und Aufnahme der Schwingbewegungen des Kabels.
  • Ausführungsformen
  • Der Darstellung gemäß 1 sei eine sich einstellende Undichtigkeit aufgrund hydrodynamischer Effekte zwischen einem abzudichtenden Kabel und einem Dichtelement zu entnehmen.
  • Die Darstellung gemäß 1 zeigt ein Kabel 10, das symmetrisch zu seiner Symmetrieachse 12 ausgebildet ist. Das Kabel 10 wird in ein Sensorgehäuse 14 geleitet. An der Stirnseite 16 des Sensorgehäuses 14 liegt ein aus Profilgummi ausgebildete Dichtung 20 an. Diese ist von einer Klemmhülse 18 übergriffen, die bei entsprechender Vorspannung die Dichtung 20 verformt. Zwischen einer innenmantelfläche 42 der Klemmhülse 18 und einer Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 ist ein Hohlraum 22 vorgesehen, der im Wesentlichen durch die Dichtung 20 ausgefüllt ist. Eine Stirnseite der Dichtung 20 ist durch Bezugszeichen 24 kenntlich gemacht, während eine Längsseite der Dichtung 20 durch Bezugszeichen 26 angedeutet ist. Entlang der Längsseite 26 der Dichtung 20 kontaktiert diese die Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10.
  • Wie aus der Darstellung gemäß 1 hervorgeht, besteht zwischen der Stirnseite der Klemmhülse 18 und der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 ein Ringspalt 32, über den kriechendes Medium 28 in den Hohlraum 22 eintritt. Das kriechende Medium 28 unterwandert die Längsseite 26 der Dichtung 20. Dies hat seine Ursache darin, dass bei Kabeln 10 mit relativ großem Durchmesser 38, massebedingt große Schwingamplituden auftreten. Diese Schwingamplituden sind von der Dichtung 20 aufzunehmen. Bei den Schwingamplituden wird es im Bereich der Stirnseite 24 der Dichtung 20 zu einem temporär auftretenden Spalt zwischen der Mantelfläche 30 des Kabels 10 und der Längsseite 26 der Dichtung 20 kommen. Aufgrund des dabei entstehenden hydrodynamischen Effektes wird das kriechende Medium 28 in Richtung auf das Sensorgehäuse 14, d. h. die abzudichtende Stelle 24, gepumpt und unterwandert dabei die Längsseite der Dichtung 26, die an der Mantelfläche 30 des Kabels 10 aufliegt. Diese Undichtigkeit basiert darauf, dass bei der in 1 dargestellten Lösung die Funktionen einer radialen Abdichtung und Aufnahme der Schwingbewegung des Kabels von ein und derselben Partie der Dichtung 20, d. h. von der Längsseite 26 insbesondere im vorderen Bereich hinter dem Übergriff der Klemmhülse zu leisten sind. Durch Bezugszeichen 36 ist eine Auslenkung in +x- bzw. –x-Richtung bezogen auf die Symmetrieachse 12 des Kabels 10 angedeutet, welche zur Unterwanderung der Längsseite 26 mit kriechendem Medium 28 führt.
  • 2 zeigt eine erste Ausführungsvariante eines erfindungsgemäß vorgeschlagenen Dichtelementes mit einer Trennung der Funktionen Abdichtung und Aufnahme von Schwingbewegungen eines Kabels größeren Durchmessers.
  • 2 ist zu entnehmen, dass das Kabel 10 größeren Durchmessers 38 ebenfalls mittels einer Dichtung 20 abgedichtet wird. Die Dichtung 20 befindet sich im Hohlraum 22, der zwischen der Mantelfläche 30 des Kabels 10 und der Innenmantelfläche 42 der Klemmhülse 18 ausgeführt ist. Aus der Darstellung gemäß 2 geht zudem hervor, dass die Klemmhülse 18 eine Anlaufschräge 44 umfasst, welche den Hohlraum 22 im Vergleich zur Lösung in 1 etwas verringert.
  • Das Material, aus dem die im Hohlraum 22 angeordnete Dichtung 20 gefertigt ist, ist bevorzugt ein sehr weich ausgebildetes Material, so dass Unregelmäßigkeiten bzw. Toleranzen an der Mantelfläche 30 des Kabels 10 größeren Durchmessers 38 ausgeglichen werden können. Bei der in 2 dargestellten Ausführungsva riante der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung sind die Funktionen der Abdichtung und die Funktion der Aufnahme der Schwingwege des Kabels 10 strikt voneinander getrennt.
  • Bei der Dichtung 20, die im Hohlraum 22 zwischen der Klemmhülse 18 und der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 aufgenommen ist, handelt es sich um ein symmetrisch ausgebildetes Gummiprofil mit drei Stegen. Die drei Stege fungieren als Dichtlippen und stellen eine erste Dichtung 46, eine zweite Dichtung 48 sowie eine dritte Dichtung 50 dar. Zwischen den einzelnen Dichtungsstegen 46, 48, 50 befinden sich Hohlräume, nutenartige Vertiefungen, die gleiche Geometrie oder voneinander unterschiedliche Geometrie aufweisen können.
  • In in 2 dargestelltem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung befinden sich die Dichtlippen 46, 48, 50 allesamt am Innendurchmesser, d. h. auf der der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 zugewandten Seite. Die als Profilgummi ausgebildete Dichtung 20 ist demzufolge konstruktionsbedingt auf der der Mantelfläche 30 des Kabels zugewandten Seite elastisch und hat bei der axialen Montage der Klemmhülse 18 drei radial verlaufende Linienberührungen mit der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10. Auf dem der Innenmantelfläche 42 der Klemmhülse 18 zuweisenden Seite ist die Dichtung 20 konstruktionsbedingt steif und weist eine Flächenberührung mit der Innenmantelfläche 42 der Klemmhülse 18 auf.
  • Mittels der Klemmhülse 18 wird die als Profilgummi ausgebildete Dichtung 20 in axialer Richtung vorgespannt. Es ergeben sich bei Aufbringen einer Klemmkraft auf die Klemmhülse eine erste axiale Krafteinleitungsstelle 52 sowie eine zweite Krafteinleitungsstelle 54. Die erste Krafteinleitungsstelle besteht zwischen einem radialen Übergriff der Klemmhülse 18 und der Stirnseite 24 der Dichtung 20; die zweite Krafteinleitungsstelle 54 wird durch die Stirnseite 16 des Sensorgehäuses 14 und die diesem zuweisende Stirnseite der durch die Axialkraft verformten Dichtung 20 gebildet. Aufgrund der Krafteinleitung in axiale Richtung in die als Profilgummi ausgebildete Dichtung 20 entsteht eine radiale Kraft nach innen in Richtung auf die Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 sowie nach außen in Richtung auf die Innenmantelfläche 42 der Klemmhülse 18.
  • Da die als Profilgummi ausgebildete Dichtung 20 bei der Montage aufgrund der Linienberührung entlang der ersten, zweiten und dritten Dichtlippe 46, 48, 50 nur eine geringe Reibung zur Mantelfläche 30 des Kabels 10 aufweist, hingegen eine sehr große Reibung am steif ausgebildeten Außendurchmesser, d. h. im Bereich der Innenmantelfläche 42 der Klemmhülse 18, liegt ein Ort maximaler Verformung 56 im Bereich der dritten Dichtlippe 50 sowie der der Stirnseite 16 des Sensorgehäuses 14 zuweisenden Stirnseite der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20. Dies bedeutet, dass eine erste Abdichtstelle 60 zwischen der Spitze des dritten Dichtsteges 50 und der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 liegt, und eine weitere, zweite Abdichtstelle 62 zwischen der der Stirnseite 16 des Sensorgehäuses 14 zuweisenden Seite der Dichtung 20. Durch diese einen Ort maximaler Verformung 56 darstellenden Bereiche der Dichtung 20 wird eine abzudichtende Stelle 34 zwischen der Innenseite des Sensorgehäuses 14 und der Mantelfläche 30 des Kabels 10 wirksam abgedichtet.
  • Dies bedeutet, dass an dem Ort maximaler Verformung 56 die Funktion der Abdichtung liegt, während im Bereich der ersten Dichtlippe 46 die Schwingungsaufnahme 58 liegt. Die ruhiggestellten zweiten und dritten Dichtlippen 48 bzw. 50 am Innendurchmesser der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20 übernehmen die Abdichtfunktion, während die erste Dichtlippe 46 am Innendurchmesser der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20 die Schwingungsaufnahme 58 beim Schwingen des Kabels 10 im Fluid darstellt. Dringt bei der Schwingbewegung gemäß des Bezugszeichens 36, d. h. einer Auslenkung des Kabels 10 in +x-Richtung bzw. in –x-Richtung bezogen auf dessen Symmetrieachse 12, kriechendes Fluid 28 über den Ringspalt 32 in den Hohlraum 22 ein, so wird dieses kriechende Fluid 28 im Flüssigkeitsaufnahmereservoir 64, d. h. in der Nut im Bereich des Innendurchmessers der Dichtung 20 zwischen der ersten Dichtlippe 46 und der zweiten Dichtlippe 48 verharren. Da die zweite Dichtlippe 48 schon eine relative große radiale Vorspannung aufweist, wird die Flüssigkeit nicht in den Leerraum 66 vordringen, der am Innendurchmesser der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20 zwischen der zweiten Dichtlippe 48 und der dritten, sehr stark verformten Dichtlippe 50 liegt.
  • Aus der Darstellung gemäß 3 geht eine weitere, zweite Ausführungsmöglichkeit einer erfindungsgemäß vorgeschlagenen Dichtung hervor, bei der eine Trennung der Funktionen Abdichtung und Schwingungsaufnahme für das Kabel gegeben ist.
  • Bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung ist die Dichtung 20 ebenfalls als Profilgummi ausgebildet. Im Gegensatz zu dem in der Darstellung gemäß 2 gezeigten Dichtung, bei der am Innendurchmesser drei nebeneinander liegende Dichtlippen 46, 48, 50 aufgeführt sind und welches relativ aufwendig zwangsentformt werden muss, sind bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel Dichtstege im Bereich eines Außendurchmessers 68 Dichtung 20 verlegt. Zwischen den einzelnen Dichtstegen im Bereich des Außendurchmessers 68 der Dichtung 20 sind Nuten in einer Nuttiefe 76 ausgebildet. Demgegenüber befindet sich im Bereich eines Innendurchmessers 78 der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20 eine leichte Durchmesservergrößerung in Form einer Auswölbung 70. Diese lässt sich im Vergleich zur in 2 dargestellten Ausführungsvariante der Dichtung 20 wesentlich leichter zwangsentformen. Aufgrund der Auswölbung 70, d. h. der Durchmesservergrößerung entlang der Längsseite 26 der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20, ergeben sich eine erste Kontaktlinie 72 und eine zweite Kontaktlinie 74 zwischen dem Innendurchmesser 78 der Dichtung 20 und der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10. Durch die in 3 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung wird eine geringe Reibung zwischen der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 und der Innenseite, d. h. dem Innendurchmesser 78 der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20 erreicht.
  • Die am Bereich des Außendurchmessers 68 der Dichtung 20 vorgesehenen Nuten sind bevorzugt kleiner als die Nuten, die die Freiräume 64 bzw. 66 an der Innenseite der Dichtung 20 in der Darstellung gemäß 2 bilden. Aufgrund der höheren Steifigkeit der Dichtung 20 im Bereich des Außendurchmessers 68 der Dichtung 20 wird diese bei der Montage der Klemmhülse 18, d. h. dem Verspannen innerhalb des Hohlraumes 22, im Bereich der zweiten Kontaktlinie 74 und der Stirnseite, die an der Stirnseite 16 des Sensorgehäuses 14 anliegt, sehr stark verformt im Vergleich zur entlang der Kontaktlinie 72 auftretenden Verformung.
  • Dadurch sind auch bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung die Funktionen Abdichtung und Aufnahme der Schwingbewegung 58 im Bereich der ersten Kontaktlinie 52 von der Funktion Abdichtung im Bereich der zweiten Kontaktlinie 74 und der Verformung an der zweiten axialen Klemmkrafteinleitungsstelle 54 gegeben. Während ent lang der ersten Kontaktlinie 72 eine Schwingungsaufnahme 58 gegeben ist, stellt die zweite Kontaktlinie 74 zwischen dem Innendurchmesser 78 der Dichtung 20 und der Mantelfläche 30 des abzudichtenden Kabels 10 die Funktion Abdichtung sicher. An der ersten Kontaktlinie 72 möglicherweise in die Auswölbung 64 bzw. 70 eingedrungenes kriechendes Medium 28 wird dort verharren. Da die zweite Kontaktlinie 74 keine Schwingungsaufnahmestelle 58 darstellt, sondern nicht ausgelenkt wird, tritt kein hydrodynamischer Punkteffekt auf, so dass das kriechende Medium 28 in der Auswölbung 64, 70 verharren wird.
  • In Abwandlung der Ausbildung einer ersten Kontaktlinie 72 und einer zweiten Kontaktlinie 74 im Bereich des Innendurchmessers 78 der als Profilgummi ausgebildeten Dichtung 20 können auch zwei nebeneinander liegende Nuten geringer Tiefe am Außendurchmesser 68 gemäß der Darstellung in 3 vorgesehen sein.
  • In der Darstellung gemäß 3 ist die durch Schwingungen erzeugte Auslenkung in +x-Richtung bzw. –x-Richtung in Bezug auf die Symmetrieachse 12 des abzudichtenden Kabels 10 durch Bezugszeichen 36 angedeutet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 1020040515746 A1 [0002]
    • - DE 102006027487 A1 [0003]

Claims (10)

  1. Dichtung (20) zur Abdichtung eines Kabels (10), welches in ein Sensorgehäuse (14) verläuft und welches einem kriechfähigen Medium (28) ausgesetzt ist, wobei die Dichtung (20) als profiliertes Gummielement ausgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (20) eine Schwingungsaufnahmestelle (58) aufweist, die von mindestens einer Abdichtstelle (50, 56, 60, 62; 74) der Dichtung (20) entkoppelt ist.
  2. Dichtung (20) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese in einen Hohlraum (22) aufgenommen ist, der von einer Klemmhülse (18, 42), einer Mantelfläche (30) des Kabels (10) und einem Sensorgehäuse (14) begrenzt ist.
  3. Dichtung (20) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwingungsaufnahmestelle (58) der Dichtung (20) als Dichtlippe (46, 72) ausgeführt ist.
  4. Dichtung (20) gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwingungsaufnahmestelle in axialer Richtung des Kabels gesehen, ein Flüssigkeitsreservoir (64, 70) nachgeschaltet ist, das durch eine radial vorgespannte Dichtlippe (48) oder eine zweite Kontaktlippe (74) abgeschlossen ist.
  5. Dichtung (20) gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Abdichtungsstelle (60) am Ort einer maximalen Verformung (56) einer dritten Dichtlippe (50) liegt und eine zweite Abdichtstelle (62) durch Anlage der Dichtung (20) an einer Stirnseite des Sensorgehäuses (14) gegeben ist.
  6. Dichtung (20) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese auf der der Schwingungsaufnahmestelle (58) oder der mindestens einen Abdichtstelle (60) abgewandten Seite an einer Innenmantelfläche (42) der Klemmhülse (18) anliegt.
  7. Dichtung (20) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Axialkraftbeaufschlagung (52, 54) der Klemmhülse (18) die Dichtung (20) im Hohlraum (22) radial in Richtung auf die Mantelfläche (30) des Kabels (10) und radial in Richtung auf die Innenmantelfläche (42) der Klemmhülse (18) vorgespannt ist.
  8. Dichtung (20) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Außendurchmessers (68) der Dichtung (20) Nuten und Erhebungen und im Bereich des Innendurchmessers (78) eine erste Kontaktlinie (72) sowie eine zweite Kontaktlinie (74) entstehen, welche ein Flüssigkeitsaufnahmereservoir (64, 70) im Bereich des Innendurchmessers (78) der Dichtung (20) begrenzen.
  9. Dichtung (20) gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nuttiefe (76) am Außendurchmesser (68) der Dichtung (20) geringer ist als eine Tiefe einer Auswölbung (64, 70) am Innendurchmesser (78) der Dichtung (20).
  10. Dichtung (20) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmhülse (18) eine die Dichtung (20) im Hohlraum (22) gezielt verformende Anlaufschräge (44) umfasst.
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