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Die
Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung zur Herstellung eines
Anschlusses an eine Rohrleitung für fluide Medien. Bei der Rohrleitung handelt
es sich insbesondere um eine Rohrleitung aus Kunststoff.
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Vorrichtungen
der vorstehend genannten Art sind aus der Praxis grundsätzlich bekannt.
Dabei haben sich Anschlussvorrichtungen bewährt, bei denen ein mit einer
Fräse bzw.
einer Schneide ausgestatteter Stempel in einem Anschlussgehäuse verschiebbar
gelagert ist. Durch Verschieben des Stempels in Richtung der Rohrleitung
aus Kunststoff wird dann eine Öffnung
bzw. Anschlussöffnung
in die Rohrleitung eingebracht. Auf diese Weise ist eine Abzweigung
an der Rohrleitung mit einfachen Mitteln herstellbar. Die Funktionssicherheit
und insbesondere die langfristige Funktionssicherheit der aus der
Praxis bekannten Anschlussvorrichtungen ist allerdings insbesondere
dann verbesserungsfähig,
wenn Verzweigungen an Rohrleitungen installiert werden sollen, die
aus Kunststoffen mit nachteilhaften Kriecheigenschaften bestehen,
wie z. B. Polyethylen. Die aus der Praxis bekannten Anschlussvorrichtungen
müssen
gegen die durch das Kriechen bedingten Veränderungen der Kunststoffrohrleitung
aufwendig gesichert werden. Im Übrigen
ist es mit den aus der Praxis bekannten Anschlussvorrichtungen häufig schwierig
eine sichere Anbindung auf glatten Rohroberflächen von Rohrleitungen aus
Kunststoff zu erreichen.
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Der
Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine Anschlussvorrichtung
zur Herstellung eines Anschlusses an eine Rohrleitung für fluide
Medien anzugeben, die einfach und problemlos montierbar ist, mit
der insbesondere auch funktionssicher ein Anschluss an eine Rohrleitung aus
einem Kunststoff mit nachteilhaften Kriecheigenschaften hergestellt
werden kann und mit der eine sichere Anbindung auch auf glatten
Rohroberflächen möglich ist.
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Zur
Lösung
des technischen Problems lehrt die Erfindung eine Anschlussvorrichtung
zur Herstellung eines Anschlusses an eine Rohrleitung für fluide Medien
mit einem Anschlussgehäuse,
das einen Anschlusskanal und eine Verbindungsöffnung für den Durchtritt von fluiden
Medien aufweist, wobei ein zumindest bereichsweise hohl ausgebildeter
Stempel in Längsrichtung
des Anschlusskanals verschiebbar ist, wobei an dem Stempel eine
Hülse angeordnet
ist, wobei durch Verschieben des Stempels eine Rohrleitungswandung
mit dem Stempel beaufschlagbar und in die Rohrleitungswandung eine
Anschlussöffnung einbringbar
ist, wobei die Hülse
in die Anschlussöffnung
einführbar
ist und an dem Anschlussgehäuse arretierbar
ist, wobei der Stempel in eine Anschlussposition überführbar ist,
in der das fluide Medium durch die Verbindungsöffnung strömt bzw. strömen kann und wobei der Stempel
in eine Verschlussposition überführbar ist,
in der die Verbindung zwischen der Anschlussöffnung und der Verbindungsöffnung verschlossen
ist.
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Der
Arretierung der Hülse
an dem Anschlussgehäuse
der Anschlussvorrichtung kommt im Rahmen der Erfindung besondere
Bedeutung zu. Das Anschlussgehäuse
weist hierfür
ein Arretierelement auf, an dem die Hülse gegen axiale Verschiebungen
und vorzugsweise auch verdrehsicher arretiert bzw. fixiert wird.
Das Arretierelement wird weiter unten noch näher erläutert.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Rohrleitung als Kunststoffrohrleitung
ausgestaltet ist. Vorzugsweise ist die Rohrleitung eine Kunststoffrohrleitung
aus Polyolefin. Bei dem fluiden Medium, das durch die Rohrleitung
förderbar
ist, handelt es sich insbesondere um Wasser bzw. Trinkwasser oder aber
um Gas bzw. Erdgas.
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Zweckmäßigerweise
ist der Anschlusskanal in dem Anschlussgehäuse angeordnet und bildet einen
Strömungskanal,
an den die Verbindungsöffnung anschließt. An die
Verbindungsöffnung
ist beispielsweise eine Zuleitung für einen Verbraucher anschließbar. Vorzugsweise
ist an dem rohrleitungsseitigen Ende des Stempels eine Frässchneide
oder eine Stanzschneide angeordnet. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Stempel in eine Drehbohrbewegung zum Durchbohren der Rohrleitungswandung
versetzbar. Grundsätzlich
kann der Stempel mit der angeschlossenen Hülse aber auch als nicht drehende
Stanzvorrichtung zum Durchbohren bzw. Durchdringen der Rohrleitung
eingesetzt werden. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass das rohrleitungsseitige
Ende des Stempels hohlzylindrisch ausgebildet ist und beim Einschneiden
bzw. beim Eindringen des Stempels in die Rohrleitungswandung vorzugsweise
ein Wandungssegment aus der Rohrleitungswandung herausgeschnitten
und in einem hohlen Innenraum bzw. Hohlraum des Stempels aufgenommen
wird.
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Nach
einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung
umgibt die Hülse den
Stempel mit einem Übermaß, wobei
das Übermaß 0 bis
0,8 mm, vorzugsweise 0,1 bis 0,7 mm und bevorzugt 0,2 bis 0,6 mm
beträgt.
Mit anderen Worten ist der Innendurchmesser der Hülse um 0
bis 0,8 mm, vorzugsweise um 0,1 bis 0,7 mm und bevorzugt um 0,2
bis 0,6 mm größer als
der Außendurchmesser des
Stempels im Bereich der Hülse.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass die in dem Anschlussgehäuse arretierte
Hülse form-
und kraftschlüssig
in der Anschlussöffnung
in der Rohrleitungswandung gehalten wird. In einer bevorzugten Ausführungsform
durchdringt die Hülse
die Anschlussöffnung
und ragt mit einem Hülsenabschnitt
in den Innenraum der Rohrleitung hinein.
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Zweckmäßigerweise
wird der Stempel mit einem Betätigungselement
in eine Drehbewegung bzw. Rotation versetzt, wobei der Stempel in
einer bevorzugten Ausführungsform
unter Ausübung
einer Drehbewegung von der Anschlussposition in die Verschlussposition
bzw. von der Verschlussposition in die Anschlussposition überführbar bzw.
verschiebbar ist. In der Anschlussposition kann das fluide Medium aus
der Rohrleitung durch die Anschlussöffnung und den Anschlusskanal
zur Verbindungsöffnung
strömen.
In der Verschlussposition ist zweckmäßigerweise die Verbindungsöffnung durch
den Stempel verschlossen, so dass das fluide Medium nicht aus der Rohrleitung
durch die Verbindungsöffnung
förderbar ist.
Die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung
ist in einer bevorzugten Ausführungsform
als Drossel- bzw. Absperrventil einsetzbar.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass der Stempel aus Metall bzw.
im Wesentlichen aus Metall besteht, beispielsweise aus Messing.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung besteht die Hülse aus
Metall, vorzugsweise aus Stahl und bevorzugt aus Vergütungsstahl
bzw. Edelstahl. Grundsätzlich
ist es möglich,
dass die Hülse
aus einem Kunststoff bzw. aus einem faserverstärkten Kunststoff besteht.
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Zweckmäßigerweise
ist die Hülse
vor dem Einbringen der Anschlussöffnung
in die Rohrleitung an den Stempel verdrehsicher angeschlossen. In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Hülse
kraftschlüssig
an den Stempel angeschlossen bzw. an dem Stempel fixiert. Es hat
sich bewährt,
dass die Hülse
beim Vorschieben bzw. beim Eindrehen des Stempels in die Rohrleitungswandung
mit dem Stempel mitdreht.
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Nach
einer Ausführungsvariante
ist die Hülse
mit einem Haftvermittler und vorzugsweise mit einem anaeroben Kleber
an dem Stempel fixiert, um eine relative Drehung zwischen Hülse und
Stempel beim Einbringen in die Rohrleitung zu vermeiden. Grundsätzlich ist
es auch möglich,
dass ein Verdrehen der Hülse
gegenüber
dem Stempel durch die Anordnung zumindest eines O-Ringes bzw. zumindest eines
Kunststoffringes zwischen der Hülse
und dem Stempel vermieden wird.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Hülse von dem Stempel lösbar ist,
wenn der Stempel nach dem Einbringen der Anschlussöffnung aus
der Verschlussposition in die Anschlussposition verschoben wird.
Es liegt fernerhin im Rahmen der Erfindung, dass die an dem Anschlussgehäuse arretierte
Hülse in
der Anschlussöffnung
verbleibt. Es ist möglich, dass
zwischen der Hülse
und dem Stempel ein Gleitmittel angeordnet ist, um das Lösen des
Stempels von der Hülse
zu erleichtern. Als Gleitmittel kann beispielsweise Fett oder Teflon
eingesetzt werden.
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Vorzugsweise
ist die Hülse
nach dem Einbringen des Stempels in die Anschlussöffnung und auch
nach Überführung des
Stempels von der Anschlussposition in die Verschlussposition gegen
axiale Verschiebung und nach bevorzugter Ausführungsform verdrehsicher in
dem Anschlussgehäuse
arretiert bzw. fixiert. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die
Hülse auch
dann in dem Anschlussgehäuse gegen
Axialverschiebung bzw. verdrehsicher arretiert ist, wenn nach dem
Einbringen der Anschlussöffnung in
die Rohrleitungswandung die Anschlussvorrichtung als Drossel- bzw.
Absperrventil eingesetzt und der Stempel entsprechend zwischen der
Anschlussposition und der Verschlussposition verschoben wird. Empfohlenermaßen ist
im arretierten Zustand der Hülse
eine Relativbewegung zwischen der Hülse und dem Anschlussgehäuse ausgeschlossen.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Hülse zylinderförmig bzw.
im Wesentlichen zylinderförmig
ausgestaltet ist und vorzugsweise an ihrer zylinderförmigen Außenoberfläche zumindest
abschnittsweise eine Fixierungs profilierung aufweist. Die Fixierungsprofilierung
ist bevorzugt als Außengewinde
ausgestaltet, so dass die Hülse
beim Einbohren des Stempels in die Rohrleitungswandung gleichermaßen in die
Anschlussöffnung
eingedreht bzw. eingeschraubt wird. Grundsätzlich ist es möglich, dass
das Außengewinde
gegenläufig
oder mitlaufend zur Bohrrichtung ausgeführt ist. Weiterhin ist es möglich, dass
auf der zylinderförmigen
Außenoberfläche der
Hülse zumindest
abschnittsweise ein mehrgängiges
Gewinde angeordnet ist. In einer weiteren Ausführungsform ist die Fixierungsprofilierung
als Verzahnung ausgebildet.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Hülse mit der Maßgabe in
der Rohrleitungswandung positionierbar ist, dass der die Fixierungsprofilierung aufweisende
Profilabschnitt der Hülse
an der Rohrleitungswandung anliegt. Zweckmäßigerweise weist die Hülse einen
Lagerungsabschnitt auf, mit dem die Hülse in dem Anschlussgehäuse gehalten
wird. Empfohlenermaßen
schließt
an den Lagerungsabschnitt der Profilabschnitt an, auf dessen Außenoberfläche die
genannte Fixierungsprofilierung angeordnet ist. Zweckmäßigerweise
sind die Längen
des Lagerungsabschnittes und des Profilabschnittes in Längsrichtung
der Hülse
so dimensioniert, dass der Profilabschnitt der in die Anschlussöffnung eingebrachten
Hülse an
der Rohrleitungswandung anliegt bzw. formschlüssig anliegt. Es liegt im Rahmen
der Erfindung, dass an den Profilabschnitt der in die Anschlussöffnung eingebrachten
Hülse ein
Endabschnitt anschließt,
der in den Innenraum der Rohrleitung hineinragt. Nach bevorzugter
Ausführungsform
ist der Außendurchmesser
des Lagerungsabschnittes größer ist
als der Außendurchmesser
des Profilabschnittes.
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Es
empfiehlt sich, dass sich die Hülsenwandung
an dem rohrleitungsseitigen Ende der Hülse verjüngt und gleichsam eine über den
Umfang des Stirnendes der Hülse
umlaufende Schneidkante bildet. Diese Schneidkante erleichtert das
Einbringen bzw. Einpressen der Hülse
durch den Stempel in die Anschlussöffnung. Die Hülse wird
also bei der Herstellung der Anschlussöffnung durch den Stempel mitgeführt und
in die zu schaffende Anschlussöffnung
gepresst, wobei die vorzugsweise vorhandene Schneidkante das Einbringen
erheblich erleichtert. Gleichzeitig mit dem Einpressen der Hülse wird
der obere rohrleitungsabgewandte Bereich der Hülse an dem Anschlussgehäuse arretiert.
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Vorzugsweise
weist die Hülse
an ihrem oberen rohrleitungsabgewandten Ende einen Arretierungsflansch
auf, der außenseitig
bevorzugt zumindest abschnittsweise konisch ausgebildet ist. Zweckmäßigerweise
wird die Hülse
mit diesem Arretierungsflansch in der Anschlussvorrichtung bzw.
in dem Anschlussgehäuse
arretiert bzw. gehalten. In einer vorteilhaften Ausführungsform
verjüngt
sich der Arretierungsflansch konisch in Längsrichtung der Hülse bzw.
in Längsrichtung
der Hülse
zum rohrleitungsseitigen Ende der Hülse hin.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der Arretierungsflansch der Hülse hülseninnenseitig eine Einführungsfase
für die
Einführung
des Stempels auf. Zweckmäßigerweise
ist eine Kante auf dem anschlussgehäuseseitigen Stirnende der Hülse, die
an die Innenseite bzw. innere Oberfläche der Hülse angrenzt, abgeschrägt bzw.
als Einführungsfase
ausgebildet. Wird der Stempel von der Anschlussposition in die Verschlussposition
verschoben, so ist durch die Einführungsphase gewährleistet,
dass der Stempel selbst bei einem geringen Versatz zur Hülse zuverlässig in
die Hülse
eingeführt
werden kann.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass in dem Anschlussgehäuse ein
Arretierelement angeordnet ist, mit dem die Hülse beim Einbringen der Anschlussöffnung in
die Rohrleitungswandung an dem Anschlussgehäuse arretierbar und insbesondere
irreversibel bzw. dauerhaft verbindbar ist. Nach einer bevorzugten
Ausführungsform
ist die Hülse
beim Einbringen der Anschlussöffnung
in die Rohrleitungswandung kraftschlüssig, formschlüssig und
bevorzugt fluiddicht an dem Arretierelement arretierbar. Es liegt
im Rahmen der Erfindung, dass das Arretierelement und die Hülse miteinander
mechanisch verspannt bzw. verpresst werden, wobei ein Lösen der Verbindung
zwischen dem Arretierelement und der Hülse insbesondere vermieden
wird, wenn der Stempel von der Verschlussposition in die Anschlussposition
oder umgekehrt verschoben wird.
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Vorzugsweise
weist das Arretierelement des Anschlussgehäuses eine im Querschnitt runde
oder im Wesentlichen runde Arretieröffnung bzw. Arretierbohrung
auf. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Hülse zwecks
Arretierung an dem Anschlussgehäuse
in diese Arretieröffnung/Arretierbohrung
eingeführt
bzw. eingepresst wird und aufgrund von zumindest bereichsweisen
Unterschieden zwischen dem Außendurchmesser
der Hülse
und dem Innendurchmesser der Arretieröffnung/Arretierbohrung die Hülse in der
Arretieröffnung/Arretierbohrung
durch Presssitz bzw. kraftschlüssigen
Presssitz arretiert wird. Dieser Ausführungsform kommt im Rahmen
der Erfindung ganz besondere Bedeutung zu. Zweckmäßigerweise
erfolgt eine fluiddichte Arretierung der Hülse in der Arretieröffnung/Arretierbohrung.
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Eine
bevorzugte Ausführungsvariante
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierflansch der Hülse zumindest
bereichsweise eine sich in Rohrleitungsrichtung konisch verjüngende Außenoberfläche bzw. über seinen
Umfang umlaufende Außenoberfläche aufweist,
dass die Arretieröffnung/Arretierbohrung
zumindest bereichsweise zylinderförmig ausgebildet ist, dass
der außen
konisch verjüngend
ausgebildete Arretierungsflansch zumindest bereichsweise einen im
Vergleich zum Innendurchmesser der Arretieröffnung/Arretierbohrung größeren Außendurchmesser
aufweist und dass demzufolge durch Einpressen des Arretierungsflansches
in die Arretieröffnung/Arretierbohrung
die Hülse
durch Presssitz bzw. kraftschlüssigen
Presssitz in der Arretieröffnung/Arretierbohrung
bzw. an dem Anschlussgehäuse
arretiert wird. Wenn im Zusammenhang mit der Arretierung der Begriff
bereichsweise verwendet wird, sind damit insbesondere in Längsrichtung
bzw. Axialrichtung der Hülse
bzw. der Arretierbohrung hintereinander angeordnete Bereiche gemeint.
Grundsätzlich kann
zur Verwirklichung einer Arretierung durch Verpressen bzw. durch
Presssitz umgekehrt die Außenoberfläche des
Arretierungsflansches zumindest bereichsweise zylinderförmig ausgebildet
sein und die Arretierbohrung zumindest bereichsweise sich zur Rohrleitung
hin konisch verjüngend
ausgebildet sein. – Gemäß bevorzugter
Ausführungsform
weist die Arretierbohrung eine Auflageschulter auf, an der eine untere
rohrleitungsseitige Anlagefläche
des Arretierflansches zur Anlage kommen kann, um ein zu weites Einpressen
der Hülse
in die Arretierbohrung zu vermeiden.
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Nach
einer alternativen Ausführungsform
für die
Arretierung der Hülse
an dem Anschlussgehäuse weist
das Arretierelement zumindest ein Rastelement auf, mit dem ein Komplementärrastelement
der Hülse
verrastbar ist, so dass die Hülse
durch eine Verrastung bzw. Rastverbindung an dem Anschlussgehäuse arretiert
ist. Gemäß einer
empfohlenen Ausführungsvariante
weist das Arretierelement einen Rastkragen auf, unter dem der Arretierungsflansch der
Hülse verrastbar
ist. Zweckmäßigerweise
ragt der Rastkragen in die Arretierbohrung des Arretierelementes
hinein und ist vorzugsweise als Verbreiterung der anschlussgehäuseseitigen
Stirnseite des Arretierelementes ausgestaltet. Beim Einführen der Hülse in das
mit dem Rastkragen versehene Arretierelement wird die Hülse zunächst zweckmäßigerweise
beim Vorbeibewegen an dem Rastkragen elastisch verformt und weitet
sich wieder, wenn sie an dem Rastkragen vorbeigeglitten ist. Es
ist möglich
die Verformung der Hülse
zu erleichtern, indem zumindest eine Ausnehmung und/oder vorzugsweise
zumindest ein Einschnitt bzw. Schlitz in dem zu verformenden Bereich
der Hülse
angeordnet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform sind in dem Arretierungsflansch
der Hülse
und/oder in dem Lagerungsabschnitt der Hülse zumindest zwei und vorzugsweise
eine Mehrzahl von Einschnitten bzw. Schlitzen über den Umfang der Hülse verteilt
angeordnet. Der zumindest eine Einschnitt bzw. Schlitz ist zweckmäßigerweise
mit der Maßgabe
in der Hülse
angeordnet, dass die Fluiddichtigkeit der Verbindung zwischen der
Hülse und
dem Arretierelement gewährleistet
ist.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass mit der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung
der betriebssichere Anschluss eines Verbrauchers an eine Rohrleitung,
beispielsweise an eine Gas führende
Rohrleitung problemlos und funktionssicher möglich ist. Die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung
ist dabei besonders funktionssicher einsetzbar, wenn eine Rohrleitung
angezapft werden soll, die aus einem Werkstoff mit nachteilhaften
Kriecheigenschaften gefertigt ist. Mit der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung
ist im Übrigen
eine sichere Anbindung auch auf glatten Rohroberflächen aus
Kunststoff möglich.
Die Anschlussvorrichtung zeichnet sich durch eine einfache und problemlose Montage
aus, wobei insbesondere keine Schweißarbeiten erforderlich sind.
Weiterhin liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, dass durch
den Einsatz der erfindungsgemäßen Hülse ein
Verdrehen der an die Rohrleitung montierten Armatur gegenüber der
Rohrleitung ebenso wie ein Verschieben der Armatur, insbesondere
in Längsrichtung
der Rohrleitung zuverlässig
ausgeschlossen wird. Hervorzuheben ist, dass die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung
eine ausgezeichnete Dichtfunktion gewährleistet. Mechanische Belastungen
bzw. Spannungen, die beispielsweise beim Verbinden der Verbindungsöffnung mit
einem Verbraucher hervorgerufen werden können, gefährden die Dichtigkeit der Verbindung
der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung
mit der Rohrleitung nicht. Im Ergebnis eignet sich die erfindungsgemäße Anschlusseinrichtung
vor allem für
den Anschluss eines Verbrauchers insbesondere an eine Gas führende Rohrleitung
bzw. Trinkwasser führende Rohrleitung
aus Polyolefin, insbesondere aus Polyethylen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen in schematischer Darstellung:
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1 einen
Schnitt durch eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung
vor dem Einbringen der Hülse
in die Rohrleitung,
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2 einen
Schnitt durch eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung
in der Verschlussposition,
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3 einen
Schnitt durch eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung
in der Anschlussposition,
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4 eine
Seitenansicht der Hülse
einer erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung,
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5 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus 3 im Bereich der fixierten bzw. arretierten Hülse,
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6 eine
perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Arretierelementes für eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung,
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7 eine
perspektivische Darstellung einer Hülse in einer weiteren Ausführungsform
und
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8 eine
perspektivische Ansicht der Verrastung der Hülse nach 7 mit
dem Arretierelement gemäß 6.
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung
dargestellt, mit der ein Anschluss an eine Rohrleitung 1 hergestellt
werden kann. Die Anschlussvorrichtung weist ein Anschlussgehäuse 2 auf,
in dem ein Anschlusskanal 3 sowie eine Verbindungsöffnung 4 angeordnet
ist. Weiterhin ist in 1 dargestellt, dass in dem Anschlussgehäuse 2 ein Stempel 5 mit
einer Hülse 6 vorgesehen
ist. Die Hülse 6 ist
hier auf die Außenoberfläche des
Stempels 5 aufgeschoben und läuft über den Umfang des Stempels 5 um.
Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist
die Hülse 6 mit
einem anaeroben Kleber 7 an dem Stempel 5 fixiert.
Die Länge
der Hülse 6 ist
dabei so bemessen, dass ein rohrleitungsseitiges Ende 5a des
Stempels 5 aus der Hülse 6 hinausragt.
An dem rohrleitungsseitigen Ende 5a des Stempels 5 sind
vorzugsweise und in dem Ausführungsbeispiel über den
Umfang verteilt Frässchneiden 8 angeordnet.
In 1 ist am rohrleitungsseitigen Ende des Anschlusskanals 3 ein
Arretierelement 9 dargestellt, in das die Hülse 6 bei
der Herstellung eines Anschlusses an die Rohrleitung 1 gepresst wird.
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Durch
Betätigen
eines Betätigungselements, das
in dem Ausführungsbeispiel
als Betätigungsspindel 10 ausgebildet
ist, ist der Stempel 5 in dem Anschlussgehäuse 2 unter
Ausübung
einer Drehbewegung verschiebbar. In 1 ist die
Anschlussvorrichtung dargestellt, die auf eine jungfräuliche bzw.
noch nicht durchbohrte Rohrleitung 1 aufgesetzt bzw. montiert
ist. Durch Betätigen
der Betätigungsspindel 10 wird
der Stempel 5 gedreht und in Richtung der Rohrleitung 1 in
dem Anschlussgehäuse 2 vorgeschoben.
Durch die Beaufschlagung der Rohrleitung 1 mit den Frässchneiden 8 wird
ein Stück
der Rohrleitungswandung 11 aus der Rohrleitung 1 herausgeschnitten,
das in einen Hohlraum 12 des Stempels 5 aufgenommen
wird. In die entsprechend gebildete Anschlussöffnung 13 wird die
Hülse 6 zusammen
mit dem Stempel 5 eingedreht bzw. eingedrückt. Dabei wird
ein Arretierungsflansch 14 der Hülse 6 zur Arretierung
der Hülse 6 an
dem Anschlussgehäuse 2 in das
Arretierelement 9 des Anschlussgehäuses 2 gepresst. In 2 ist
die Verschlussposition der Anschlussvorrichtung dargestellt, in
der die Hülse 6 mit dem
Arretierelement 9 verpresst und der Stempel 5 mit
einem stempelseitigen Dichtelement 15 die Anschlussöffnung 13 gegen
den Anschlusskanal 3 abdichtet, so dass das in der Rohrleitung 1 geförderte fluide
Medium nicht zu einem an die Verbindungsöffnung 4 angeschlossenen
(nicht dargestellten) Verbraucher strömen kann. Das Arretierelement 9 stellt gleichsam
einen Ventilsitz dar, gegen den sich vorzugsweise und gemäß 2 der
Stempel 5 mit der Hülse 6 in
der Verschlussposition abstützt
und den Anschlusskanal 3 gegen die Anschlussöffnung 13 fluiddicht
verschließt.
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Durch
Betätigung
der Betätigungsspindel 10 kann
der Stempel 5 dann wieder zurückgezogen bzw. in die in der 3 dargestellte
Position zurückgefahren
werden, wobei die durch den anaeroben Kleber 7 hergestellte
Verbindung zwischen dem Stempel 5 und der Hülse 6 gelöst wird.
Die Hülse 6 verbleibt
in der Anschlussöffnung 13 und
ist dabei mit dem Arretierelement 9 verpresst bzw. an dem
Arretierelement 9 des Anschlussgehäuses 2 arretiert.
In der in 3 dargestellten Anschlussposition
greift die Hülse 6 formschlüssig und
fluiddicht in die Anschlussöffnung 13 der
Rohrleitungswandung 11 ein. Das fluide Medium kann in der
Anschlussposition gemäß 3 aus der
Rohrleitung 1 durch die Anschlussöffnung 13 und den
Anschlusskanal 3 zu der Verbindungsöffnung 4 und zu einem
nicht dargestellten Verbraucher strömen. Weiterhin ist in 3 erkennbar,
dass das bei dem Bohrvorgang aus der Rohrleitungswandung 11 von
dem Stempel 5 herausgeschnittene Stück in dem Hohlraum 12 des
Stempels 5 verbleibt. Zweckmäßigerweise und im Ausführungsbeispiel
liegt eine weitere, an dem Stempel 5 angeordnete Dichtung 16 in der
Anschlussposition fluiddicht an dem Anschlussgehäuse 2 an.
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In 4 ist
eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Hülse 6 dargestellt,
die auch im Ausführungsbeispiel
nach den 1 bis 3 verwendet
wird. Diese Hülse 6 weist
einen Arretierungsflansch 14 auf, dessen Außenseite 17 konisch
ausgebildet ist. Bei der in 4 dargestellten
Hülse 6 verjüngt sich
der Außendurchmesser
des Arretierungsflansches 14 von einem anschlussgehäuseseitigen Stirnende 18 in
Richtung eines rohrleitungsseitigen Endes 19 der Hülse 6.
An dem Arretierungsflansch 14 ist bevorzugt und im Ausführungsbeispiel
hülseninnenseitig
eine umlaufende Einführungsschräge bzw.
Einführungsfase 27 vorgesehen,
die das Einführen
des Stempels 5 in die Hülse 6 erleichtert.
An den Arretierungsflansch 14 schließt gemäß 4 ein zylinderförmiger Lagerungsabschnitt 20 der
Hülse 6 an. Vorzugsweise
und gemäß 4 schließt an den
Lagerungsabschnitt 20 ein Profilabschnitt 21 an,
wobei der Außendurchmesser
des Profilabschnittes 21 kleiner ist als der Außendurchmesser
des zylinderförmigen
Lagerungsabschnittes 20. In dem Ausführungsbeispiel nach 4 weist
der Profilabschnitt 21 eine als Außengewinde 22 ausgebildete
Fixierungsprofilierung auf. In 4 ist weiterhin
dargestellt, dass an den Profilabschnitt 22 ein Endabschnitt 23 der
Hülse angeschlossen
ist, der an dem rohrleitungsseitigen Ende 19 der Hülse 6 eine
konische Verjüngung 24 aufweist.
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Die 5 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt
aus der 3. Hier ist die erste Ausführungsform
für die
Arretierung der Hülse 6 an
dem Anschlussgehäuse 2 bzw.
an dem Arretierelement 9 des Anschlussgehäuses 2 entsprechend
den 1 bis 3 und entsprechend der Hülse 6 nach 4 dargestellt.
In dem gezeigten arretierten Zustand greift die Hülse 6 mit
ihrem sich konisch zur Rohrleitung 1 hin verjüngenden
Arretierungsflansch 14 in die Arretierbohrung 29 des
Arretierelementes 9 ein. Der Außendurchmesser des Arretierungsflansches 14 ist
in seinem oberen Bereich größer als
der Innendurchmesser der Arretierbohrung 29, so dass durch
das Einpressen der Hülse 6 in
das Arretierelement 9 die Hülse 6 durch Presssitz
funktionssicher an dem Arretierelement 9 arretiert bzw.
fixiert ist. Die Hülse 6 ist so
gegen axiale Verschiebungen und auch gegen Verdrehungen gesichert.
Im Übrigen
ist erkennbar, dass die Hülse 6 mit
ihrem Profilabschnitt 21 bzw. mit dem Außengewinde 22 des
Profilabschnittes 21 in die Rohrleitungswandung 11 eingeschraubt
ist. Die Hülse 6 steht
mit einem Endabschnitt 23 in dem Innenraum der Rohrleitung 1 vor.
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Die 6 bis 8 veranschaulichen
eine weitere Ausführungsform
der Arretierung einer Hülse 6 an
dem Anschlussgehäuse 2 bzw.
an dem Arretierelement 9. Das in 6 dargestellte
ringförmige
Arretierelement 9 weist hierzu oberseitig einen umlaufenden
nach innen vorspringenden Rastkragen 26 auf. Wie in 8 dargestellt,
verrastet der Arretierungsflansch 14 der Hülse 6 nach
dem Einführen
der Hülse 6 in
das Arretierelement 9 hinter dem Rastkragen 26.
Für die
Verrastung unter dem Rastkragen 26 weist der Arretierungsflansch 14 der
Hülse 6 an
seiner Oberseite eine umlaufende Hinterschneidung 30 für die Rastfunktion
auf (7). Im Übrigen
ist die Hülse 6 an
ihrem Arretierungsflansch 14 mit Ausnehmungen 31 bzw.
Einschnitten ausgestattet, die eine radiale Verformung der Hülse 6 bzw.
des Arretierungsflansches 14 beim Vorbeiführen an
dem Rastkragen 26 erlauben und somit den Rastvorgang erleichtern.