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Die
Anmelderin beansprucht die Priorität der U.S. Provisional Application
No. 60/854,991, eingereicht am 27. Oktober 2006, und inkorporiert
diese Anmeldung hiermit durch Bezugnahme.
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Hintergrund
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Die
vorliegende Offenbarung betrifft allgemein die Technik des Anbohrens
von Leitungen, Rohren oder rohrartigen Werkstücken und insbesondere das Anbohren
einer vorhandenen Leitung zum Anschluss an eine weitere Leitung.
Nach einer Ausführungsform
werden eine leckagedichte Anbohr-Abzweiganordnung
und ein Verfahren zum Anbohren einer existenten Kunststoffleitung
(beispielsweise einer Gasleitung oder einer Wasserleitung) geschaffen,
um eine Fluidverbindung zwischen der Kunststoffleitung und einer
weiteren, sekundären
Leitung herzustellen. Zwar beschreibt die vorliegende Offenbarung
die obige Ausführungsform
speziell detailliert, jedoch sei deutlich gemacht, dass der hier
beschriebene Gegenstand breitere Anwendungen findet und mit Vorteil
in verwandten Gebieten und Anwendungen eingesetzt werden kann.
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Polymere
und Kunststoff-Verrohrungen haben in vielen Industriezweigen allgegenwärtige Anwendung
gefunden und werden in vielen unterschiedlichen Arten von Leitungsnetzwerken
eingesetzt. Beispielsweise werden solche Verrohrungen allgemein über den
gesamten Vereinigten Staaten in Gasrohrnetzwerken verwendet, um
Druckgas (beispielsweise Erdgas) häuslichen und gewerblichen Anwendern
zuzuführen.
In Europa werden solche Verrohrungen allgemein in Wasserleitungsnetzwerken
verwendet, um Wasser häuslichen
und gewerblichen Nutzern zuzuleiten. In jüngerer Zeit ist auch das Interesse
gewachsen, derartige Verrohrungen in Europa als Gasleitungsnetzwerke
zu verwenden. Ob für Wasser
oder Gas oder einige andere Fluide oder Substanzen vorgesehen, umfasst
das Leitungsnetzwerk, das mit polymeren und/oder Kunststoff-Verrohrungen arbeitet,
typischerweise Hauptrohre, häufig erdverlegte
Hauptrohre, um das transportierte Fluid (beispielsweise Wasser oder
Gas) an verschiedene Stellen und Versorgungsleitungen zu liefern,
die einen Haushalt oder ein Geschäft mit einem bestimmten Hauptrohr
verbinden.
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Insbesondere
handelt es sich bei dem Hauptrohr häufig um eine existente oder
vorher installierte Leitung, die kontinuierlich ein Fluid transportiert
(nämlich
eine vitale Leitung), deren Abschaltung in hohem Maße vermeidenswert
und unbequem ist. Anbohrabzweigungen werden häufig und mit Vorteil eingesetzt,
um Sekundärleitungen,
wie etwa Versorgungsleitungen, an Hauptrohre anzuschließen, insbesondere
dann, wenn eine Sekundärleitung
an eine vitale Leitung angeschlossen werden soll. Eine Anbohrabzweigung
kann ein bohrerartiges oder Schneidwerkzeug mit einer Montagemanschette
aufweisen, um die Abzweigung an jeder gewünschten Stelle der Leitung
positionieren zu können.
Typischerweise wird die Abzweigung zuerst an der Leitung befestigt,
und zwar unter Verwendung einer geteilten Manschettenanordnung,
oder aber, als Alternative, kann die Abzweigung mit der Leitung
verschweißt
werden. Sodann wird das Schneidwerkzeug durch die Seitenwand der
Leitung vorangetrieben, um einen Fluiddurchgang zwischen der Leitung und
der Anbohrabzweigung zu öffnen.
Die Anbohrabzweigung weist häufig
eine geeignete Struktur zur einfacheren und bequemeren Verbindung
mit der Sekundärleitung
auf, wobei eine solche Verbindung häufig vor dem Anbohren der Hauptleitung
fertiggestellt wird (d. h. vor dem Vorantreiben des Schneidwerkzeugs,
um die Fluidverbindung herzustellen). Ein Vorteil einer solchen
Anbohrabzweigungen besteht darin, dass es nicht erforderlich ist,
die gesamte Hauptleitung tatsächlich
aufzutrennen oder andernfalls die durch die Hauptleitung geleistete
Versorgung zu unterbrechen, um die Abzweigung anzuschließen. Vielmehr
erfordert die Anbohrabzweigung lediglich das Bohren eines Lochs
in die Hauptleitung, um mit dieser eine Fluidverbindung herzustellen.
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Anbohrabzweigungen,
die an die Leitung angeschweißt
werden, manchmal bezeichnet als Elektroschweiß-Anbohrabzweigungen, haben verbreitete Anwendung
gefunden, insbesondere in Verbindung mit in Europa eingesetzten
polymeren oder Kunststoffleitungen. Diese Art von Anbohrabzweigungen umfasst
typischerweise einen Kunststoffsattel mit einer Sattelfläche, deren
Krümmung
zur Krümmung der
Außenfläche des
Hauptrohres komplementär
ist. In den Sattel kann eine elektrische Heizwicklung integriert
sein, um gleichzeitig die Sattelfläche und die Außenfläche des
Hauptrohres zu erhitzen, um den Sattel mit dem Hauptrohr zu verschweißen. Ein
prinzipieller Nachteil in der Anwendung der Elektroschweißung besteht
in der Tatsache, dass für
den Monteur ein beträchtliches
Maß an
Sachkenntnis und Vorsicht erforderlich ist, um die Fläche des
Hauptrohres vorzubereiten. Wenn diese Fläche verschmutzt ist, kann die
Schweißverbindung
zwischen dem Sattel und dem Hauptrohr fehlschlagen und kann beim Versagen
eine beträchtliche
Fluidleckage verursachen, die extensive Reparaturen erfordert (und
die die von der Leitung bereitgestellte Versorgung unterbricht,
eine Unterbrechung, die die Verwendung einer Anbohrabzweigung eigentlich
verhindern soll).
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Geteilte
Manschetten-Anbohrabzweigungen finden ebenfalls weite Verwendung,
insbesondere in Verbindung mit polymeren oder Kunststoff-Gasleitungen,
die in extensivem Ausmaß über die
gesamten Vereinigten Staaten eingesetzt werden. Diese Art von Anbohrabzweigungen,
manchmal generell als mechanische Anbohrabzweigungen bezeichnet,
wird typischerweise zusammengehalten von einer geeigneten Befestigungsanordnung,
wie etwa Verbindungsbolzen. Eine beispielhafte mechanische Anbohrabzweigung
zum Einsatz beim Anschließen
einer Versorgungsleitung an eine Hauptleitung ist offenbart in dem
in öffentlichem
Besitz befindlichen
U.S.-Patent
Nr. 4,809,735 , welches hier durch Bezugnahme ausdrücklich inkorporiert
wird. Insbesondere offenbart das '735-Patent eine Anbohr- Abzweiganordnung
mit einer umkleidenden Sattel- oder Traganordnung, die rund um die
Hauptleitung angeordnet wird. Ein im Wesentlichen zylindrisches
Gehäuse ist
einteilig mit der Traganordnung ausgebildet und enthält eine
Anbohranordnung. Ein mit Innengewinde versehener Kanal erstreckt
sich durch das Gehäuse und
verläuft
im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse
der Hauptleitung. Die Anbohranordnung umfasst ferner ein Schneidelement,
das unter Gewindeeingriff selektiv durch eine Seitenwand der Leitung vorgetrieben
wird, wobei es, wenn es durch die Seitenwand hindurchgedreht wird,
eine Öffnung
ausbildet.
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Ein
Spreiz- oder konischer Abschnitt des Schneidelementes wandert vorwärts durch
die Öffnung,
um, wenn korrekt plaziert, mit festem Eingriff an der Innenwand
der Hauptleitung anzugreifen. Ein langgestreckter Abschnitt des
Schneidelements verbleibt innerhalb der Hauptleitung, und zwar radial
innenliegend, bezogen auf den Konusabschnitt. Ein oberer Abschnitt
der Anbohranordnung wird nachfolgend unter Gewindeeingriff vom Schneidelement
zurückgezogen,
um eine Fluidverbindung von der Hauptleitung aus durch im Schneidelement
vorgesehene Öffnungen
zu einer Abzweig- oder Versorgungsleitung herzustellen, die an das
Gehäuse
angeschlossen ist. Das '735-Patent
offenbart ferner eine zweite Ausführungsform, bei der wiederum
ein zweiteiliges Schneidwerkzeug verwendet wird, jedoch ist dieses
derart modifiziert, dass aus der Seitenwand der Hauptleitung ausgeschnittenes
Material bzw. ein Ausschnitt, wie er im Allgemeinen bezeichnet wird,
aus dem Inneren der Hauptleitung entfernt wird. In den meisten anderen
Beziehungen arbeitet diese modifizierte Ausführungsform weitgehend in derselben
Weise, um einen Fluiddurchgang von der Hauptleitung zu einem Abzweigdurchgang
oder einer Versorgungsleitung herzustellen.
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Eine
weitere beispielhafte mechanische Anbohrabzweigungen zum Anschluss
einer Versorgungsleitung an eine Hauptleitung ist offenbart in dem
in öffentlichem
Besitz befindlichen
U.S.-Patent Nr. 5,425,395 ,
das ebenfalls ausdrücklich
durch Bezugnahme in die vorliegende Offenbarung integriert wird.
Im Einzelnen offenbart das '395-Patent
eine Anbohr-Abzweiganordnung
mit einem Gehäuseelement,
das einen Innenkanal aufweist, welcher eine Anbohreinrichtung aufnimmt,
bestehend aus einem Schneidwerkzeug mit einer Schneidkante an seinem einen
Ende und aus einer Hülse,
die über
dem Schneidwerkzeug angeordnet ist. Das Schneidwerkzeug trägt ein Außengewinde,
das der Anbohreinrichtung eine Vorwärtsbewegung gestattet, um eine Öffnung in
eine Seitenwand der Hauptleitung, auf der das Gehäuseelement
befestigt ist, auszubilden. Ein Rückhalteelement, wie etwa ein
O-Ring, kann dazu verwendet werden, die Hülse und das Schneidwerkzeug
zusammen zu halten, insbesondere während der Vorwärtsbewegung
der Anbohreinrichtung, und die Hülse
kann ein Außengewinde
tragen, das in die Seitenwand der Hauptleitung eingreift.
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Nach
Ausbildung der Seitenwandöffnung und
Herstellung des Gewindeeingriffs in die Seitenwand, lässt ein
Zurückziehen
des Schneidwerkzeugs die Hülse
an ihrem Platz verbleiben, um die Anbohreinrichtung an der Hauptleitung
zu sichern und durch jene hindurch eine Fluidverbindung zu schaffen.
Die Außengewinde
des Schneidwerkzeugs und der Hülse
haben vorzugsweise unterschiedliche Gewindesteigungen, so dass die
Hülse mit
einer geringfügig
größeren Geschwindigkeit
als das Schneidwerkzeug vorrückt,
um einen abdichtenden Eingriff zwischen der Hauptleitung und dem
Gehäuseelement zu
erleichtern. Zwischen der Hülse
und dem Schneidwerkzeug ist vorzugsweise eine Einweg-Antriebsanordnung
vorgesehen, so dass das Schneidwerkzeug, sobald die Hülse in der
Hauptleitung positioniert ist, abgezogen werden kann, ohne die Lage
der Hülse
zu verändern.
Ein O-Ring kann ringförmig
um die Hülse und
in radialem Abstand zu dieser vorgesehen sein, um rund um die Öffnung,
die vom Schneidwerkzeug durch die Seitenwand der Hauptleitung hindurch
ausgebildet worden ist, abdichtend einzugreifen.
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Die
mechanischen Anbohrabzweigungen nach den '735- und '395-Patenten waren kommerziell erfolgreich
und sind in der Lage, eine leckagesichere Abdichtung mit den Hauptleitungen,
an die die Anbohrabzweigungen angeschlossen sind, herzustellen,
und zwar sowohl für
Gas- als auch Wasseranwendungen. Während diese Typen von mechanischen
Anbohrabzweigungen in geschickter Weise eine Abdichtung zu ihren
jeweiligen Hauptleitungen herstellen, und zwar sowohl bei der Erstinstallation als
auch über
der Zeit (beispielsweise der Lebensdauer der Hauptleitung), haben
sie manchmal Schwierigkeiten, einen speziellen Test der German Technical
and Scientific Association for Gas and Water (DVGW) zu bestehen.
Die Prüfung,
die als DVGW-VP 304-Test bezeichnet wird, ist für Anbohrabzweigungen erforderlich,
um das Zertifikat des DVGW zu erhalten, und lediglich vom DVGW zertifizierte
Anbohrabzweigungen können
in Deutschland legal an Gasleitungen installiert werden. Während Anbohrabzweigungen,
die in Deutschland für
Gasleitungen Verwendung finden sollen, das Zertifikat des DVGW unbedingt
brauchen, kann dieses für
den kommerziellen Erfolg einer Anbohrabzweigung auch außerhalb
von Deutschland vorteilhaft sein, insbesondere in den benachbarten
europäischen
Ländern, in
denen eine Vertrautheit mit dem DVGW-Zertifikat üblicher ist. Insbesondere können Dritte
eine vom DVGW freigegebene Anbohrabzweigung als gegenüber nicht
zertifizierten Anbohrabzweigungen überlegen ansehen und daher
eher bereit sein, derartige Anbohrabzweigungen zu kaufen und/oder
zu installieren.
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Sowohl
mechanische als auch elektroverschweißte Anbohrabzweigungen unterliegen
der DVGW-VP 304-Prüfung
und müssen
bestehen, bevor das Zertifikat gewährt wird. In einem Abschnitt des
Tests wird die Anbohrabzweigung in Wasser von 80°C geprüft. Genauer gesagt, um diesen
Abschnitt des Tests durchzuführen,
wird die zu prüfende
Anbohrabzweigung erst an einer simulierten Gasleitung befestigt.
Handelt es sich um eine elektroverschweißte Anbohrabzweigung, wird
der Sattel der Anbohrabzweigung wie oben beschrieben mit der Leitung
verschweißt.
Im Falle einer mechanischen Anbohrabzweigung wird die Traganordnung
bzw. das Gehäuseelement
der Anbohrabzweigung auf der Leitung angeordnet, und es können, sofern
das Gehäuseelement
oder die Traganordnung aus zwei oder mehr Komponenten besteht, diese
Komponenten unter Verwendung geeigneter Befestigungselemente aneinander
befestigt werden. Die Anbohrabzweigung und die Gasleitung werden
sodann vollständig
in sehr heißes
Wasser (beispielsweise 80°C)
getaucht. Während
die Anbohrabzweigung eingetaucht ist, ohne dass die Leitung angebohrt
wäre, wird
sie für
eine ausgedehnte Zeitspanne (beispielsweise etwa 165 Stunden) einem
Schwellenwertdruck eines Druckgases (beispielsweise 10,8 bar) ausgesetzt,
und zwar durch ihre Abzweigstruktur hindurch, die üblicherweise
zum Anschluss an eine Sekundärleitung
dient, dies mit dem Ziel, die Verbindung zwischen der Anbohrabzweigung
und der Leitung auf irgendwelche Leckagen zu testen.
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Bisher
stellten die Elektroschweiß-Anbohrabzweigungen
den fast ausschließlich
in Deutschland verwendeten Typ von Anbohrabzweigungen dar, und es
wird davon ausgegangen, dass der DVGW-VP 304-Test insbesondere für Anbohrabzweigungen
des Elektroschweiß-Typs
entwickelt wurde (d. h. für
die Anbohrabzweigungen, die verbreiteter in Deutschland eingesetzt
wurden). Angewendet auf eine Elektroschweiß-Anbohrabzweigung, bestätigt der
Test zuverlässig
die Unverletztheit der Schweißverbindung,
die die Anbohrabzweigung an die Wasserleitung anschließt. Der
Test eignet sich jedoch nicht für
mechanische Anbohrabzweigungen und hat für den tatsächlichen Einsatz vor Ort keine Bedeutung
für eine
Bestätigung
der Unverletztheit der Abdichtung, die zwischen einer mechanischen Anbohrabzweigung
und einer Hauptleitung hergestellt wird. Das heiße Wasser der Prüfung besitzt
die Tendenz, die abgedichtete Verbindung zwischen der mechanischen
Anbohrabzweigung und der simulierten Hauptleitung aufzureißen. Es
wird jedoch davon ausgegangen, dass ein derartiges Aufreißen nach dem
Anbohren einer Leitung mittels eines Schneidwerkzeugs vom Hülsentyp,
wie offenbart in dem oben erwähnten '395-Patent, nicht
auftreten würde,
da der Gewindeeingriff der Hülse
in die Hauptleitung als Dichtung zwischen der Anbohrabzweigung und
der Hauptleitung wirkt (eine Dichtung, die durch Eintauchen in Wasser
von 80°C
nicht nachteilig beeinflusst wird).
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Nichts
desto weniger, wenn auch der Test für Elektroschweiß-Anbohrabzweigungen
besser geeignet und angepasster ist, müssen mechanische Anbohrabzweigungen
in der Lage sein, die Prüfung
zu bestehen, bevor ein Zertifikat gewährt wird, wobei das Zertifikat
eine Voraussetzung für
den Eintritt in den deutschen Markt und den Einsatz in deutschen Gasleitungssystemen
darstellt. Es besteht daher ein Bedürfnis nach einer mechanischen
Anbohrabzweigung, die die Nachteile der bekannten Anbohrabzweigungen überwindet,
einschließlich
dessen, dass sie in der Lage ist, die DVGW-VP 304-Prüfung zu
bestehen.
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Zusammenschau
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Nach
einem Aspekt wird eine mechanische Anbohr-Abzweiganordnung für einen Fluidanschluss an eine
Leitung geschaffen. Genauer gesagt, umfasst die Anordnung nach diesem
Aspekt ein Gehäuse,
das eine Leitungsausnehmung zum Aufnehmen der Leitung in enger Zuordnung
zu dem Gehäuse und
ferner einen Hauptkanal definiert, dessen eines Ende benachbart
der Leitungsausnehmung liegt. Der Hauptkanal erstreckt sich von
dem einen Ende aus nach außen
fort von der Ausnehmung. In dem Hauptkanal ist ein Boden angeordnet,
um eine Fluidverbindung zwischen mindestens einem Abschnitt des Hauptkanals
und der Leitungsausnehmung zu verhindern. Ein mit Gewinde versehenes
Schneidwerkzeug ist in dem Hauptkanal aufgenommen und steht in Gewindeeingriff
mit einem Gewindeabschnitt des Hauptkanals, um bei einer Drehung
relativ zum Gehäuse
innerhalb des Hauptkanals vor und zurück bewegt zu werden. Das Schneidwerkzeug
weist eine Schneidkante auf, um durch den Boden zu schneiden und
eine Fluidverbindung zwischen dem Hauptkanal und der Leitungsausnehmung,
in der die Leitung aufgenommen ist, herzustellen, und ferner um
durch eine Seitenwand der Leitung zu schneiden und eine Fluidverbindung
zwischen dem Hauptkanal und der Leitung herzustellen.
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Nach
einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren zum Anbohren einer Leitung
mittels einer Anbohr-Abzweiganordnung geschaffen. Genauer gesagt,
wird nach diesem Aspekt eine Anbohr-Abzweiganordnung vorgesehen,
die ein Gehäuse
umfasst, welches eine Leitungsausnehmung zum Aufnehmen der Leitung
und ferner einen Hauptkanal definiert, der mit einem Ende benachbart
zur Leitungsausnehmung liegt. Die Anbohr-Abzweiganordnung umfasst ferner einen
Boden, der in dem Hauptkanal angeordnet ist und eine Fluidverbindung
zwischen mindestens einem Abschnitt des Hauptkanals und der Leitungsausnehmung
verhindert. Das Gehäuse
der Anbohr-Abzweiganordnung
wird an der Leitung befestigt, wobei die Leitung in der Leitungsausnehmung aufgenommen
wird. Ein Schneidwerkzeug wird entlang des Hauptkanals gegen den
Boden und gegen die Leitung voran bewegt. Der Boden wird von dem Schneidwerkzeug
angebohrt, um eine Fluidverbindung zwischen der Leitungsausnehmung
und besagtem mindestens einen Abschnitt des Hauptkanals, der vorher
an einer Fluidverbindung mit der Leitungsausnehmung gehindert war,
herzustellen. Die Leitung wird von dem Schneidwerkzeug angebohrt,
um eine Fluidverbindung der Leitung mit dem Hauptkanal herzustellen.
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Nach
noch einem weiteren Aspekt wird eine leckagedichte Anbohr-Abzweiganordnung
geschaffen, die zum Anbohren einer Leitung dient, um eine Fluidverbindung
zwischen der Leitung und einer weiteren, sekundären Leitung herzustellen. Genauer
gesagt, umfasst die leckagedichte Anbohr-Abzweiganordnung nach diesem
Aspekt ein Gehäuse
mit einem oder mehreren Sattelabschnitten, die eine Leitungsausnehmung
zum Aufnehmen der Leitung in enger, zusammenwirkender Zuordnung
definiert. Das Gehäuse
definiert einen Hauptkanal, der sich von einer Stelle benachbart
der Leitungsausnehmung nach außen
fort von der Leitung erstreckt. Ein Boden ist in dem Hauptkanal
angeordnet, um eine Fluidverbindung zwischen mindestens einem Abschnitt
des Hauptkanals und der Leitungsausnehmung zu verhindern. Ein mit
Außengewinde
versehenes Schneidwerkzeug ist in dem Hauptkanal aufgenommen und steht
in Gewindeeingriff mit einem Gewindeabschnitt des Hauptkanals, um
bei einer Drehung des Schneidwerkzeugs relativ zu dem Gehäuse innerhalb
des Hauptkanals selektiv vor und zurück bewegt zu werden. Das Schneidwerkzeug
weist eine Schneidkante auf, um durch den Boden hindurch zu schneiden
und eine Fluidverbindung zwischen der Leitung und besagtem mindestens
einen Abschnitt des Hauptkanals herzustellen, und ferner um durch
eine Seitenwand der Leitung zu schneiden, um eine Fluidverbindung zwischen
dem Hauptkanal und der Leitung herzustellen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine Querschnittsansicht einer verbesserten Anbohr-Abzweiganordnung,
befestigt an einer Hauptleitung.
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2 ist
eine vergrößerte Ansicht
(teils im Querschnitt) der gesonderten Komponenten, die miteinander
zusammen wirken, um eine Anbohranordnung der Anbohr-Abzweiganordnung
nach 1 zu definieren.
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3 ist
eine Querschnittsansicht der Anbohr-Abzweiganordnung und einer Hauptleitung nach 1,
dargestellt nach dem Durchbohren eines Turmbodens der Anbohr-Abzweiganordnung
und vor dem Durchbohren der Hauptleitung.
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4 ist
eine Querschnittsansicht der Anbohr-Abzweiganordnung und der Hauptleitung
nach 1, dargestellt mit einem zurückgezogenen Turmbodenausschnitt
nach dem Durchbohren des Turmbodens und vor dem Durchbohren der
Hauptleitung.
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5 ist
eine Querschnittsansicht der Anbohr-Abzweiganordnung und der Hauptleitung
nach 1, dargestellt nach dem Durchbohren des Turmbodens
und der Hauptleitung.
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6 ist
eine Querschnittsansicht der Anbohr-Abzweiganordnung und der Hauptleitung
nach 1, dargestellt mit dem zurückgezogenen Turmbodenausschnitt
und einem zurückgezogenen Hauptleitungsausschnitt
nach dem Durchbohren des Turmbodens und der Hauptleitung, wobei
eine Fluidverbindung mit der Hauptleitung hergestellt ist.
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Detaillierte Beschreibung
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Es
sei nun auf die Zeichnungen Bezug genommen, deren Darstellungen
lediglich zur Illustration einer oder mehrerer beispielhafter Ausführungsformen
dienen sollen; die Figuren zeigen ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Anbohren eines zugehörigen
rohrförmigen
oder leitungsförmigen
Elements, wie etwa einer Gas- oder Wasserleitung oder dergleichen.
Genauer gesagt und unter spezieller Bezugnahme auf 1,
umfasst eine mechanische Anbohr-Abzweiganordnung 10 zum
Fluidanschluss an eine Leitung ein Gehäuse, das sicher an ein zugehöriges rohrförmiges Element
oder eine zugehörige Leitung 12 (beispielsweise
eine Wasser- oder Gasleitung) angeklammert werden kann. Die Anbohr-Abzweiganordnung 10 nach
der dargestellten Ausführungsform
arbeitet mit einer geteilten Ring- oder Manschettenanordnung, die
einen ersten oder oberen Klammerabschnitt 14 und einen
zweiten oder unteren Klammerabschnitt 16 umfasst, wobei
diese gemeinsam das Gehäuse
bilden. Der obere Klammerabschnitt 14 umfasst einen bogenförmigen Sattelabschnitt 18 mit
einer im wesentlichen halbzylindrischen Innenfläche 20, im Folgenden
auch als gekrümmte
Ausnehmung oder gekrümmter
Bereich bezeichnet, und dazu geeignet, einen Abschnitt der zylindrischen
Außenfläche des
rohrförmigen
Elements oder der rohrförmigen
Leitung 12 in enger Umfassung oder Anpassung aufzunehmen.
Bei der dargestellten Anordnung ist die Innenfläche 20 so konfiguriert,
dass sie in etwa eine Hälfte
des Umfangs der Hauptleitung 12 entlang einer begrenzten
axialen Erstreckung der Hauptleitung überdeckt.
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In ähnlicher
Weise weist der untere Abschnitt 16 einen bogenförmigen Sattelabschnitt 22 mit
einer inneren, halbzylindrischen Fläche 24 auf, im Folgenden
auch bezeichnet als gekrümmte
Ausnehmung oder gekrümmter
Bereich, dazu geeignet, einen Abschnitt der äußeren Umfangsfläche des
rohrförmigen Elements 12 in
enger Anpassung aufzunehmen. Die dargestellte Fläche 24 ist, ähnlich der
Fläche 20,
so konfiguriert, dass sie in etwa eine Hälfte des Gesamtumfangs der
Hauptleitung 12 entlang einer begrenzten axialen Erstreckung
der Hauptleitung überdeckt. Mit
den Flächen 20, 24 definiert
das Gehäuse 12, 14 eine
Leitungsausnehmung 26, die so konfiguriert ist, dass sie
die Leitung 12 in enger Relation zu dem Gehäuse aufnimmt
(d. h., die Flächen 20, 24 und
die Außenfläche der
Leitung sind zueinander komplementär). Genauer gesagt, bilden
die Flächen 20, 24 bei der
dargestellten Ausführungsform
eine kontinuierliche Umfangsfläche,
die die Leitung 12 umgibt, wenn diese in der Leitungsausnehmung 26 aufgenommen ist.
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Eine
Befestigungsanordnung wird dazu verwendet, die ersten und zweiten
Gehäuseabschnitte 14, 16 miteinander
zu verbinden und einen Klemmeingriff auf der Außenfläche der Leitung 12 zu erzeugen,
wenn die Leitung in der Leitungsausnehmung 26 zwischen
den Abschnitten 14, 16 angeordnet ist. Bei der
dargestellten Ausführungsform
umfasst die Befestigungsanordnung eine Mehrzahl von Befestigungsstrukturen 30,
die einteilig mit dem unteren Klammerabschnitt 16 ausgebildet
sind und sich nach oben durch entsprechende verjüngte Öffnungen 32 erstrecken,
welche in dem oberen Klammerabschnitt 14 definiert sind.
Als Alternative besteht die Möglichkeit,
dass die Strukturen 30 einteilig mit dem oberen Klammerabschnitt 14 ausgebildet
sind und in Öffnungen
aufgenommen werden, die im unteren Klammerabschnitt 16 definiert
sind. In jedem Falle besteht die Möglichkeit, dass Kappen auf
ein (nicht gezeigtes) distales Ende jeder Befestigungsstruktur 30,
die sich durch ihre zugehörige Öffnung 32 hindurch
erstreckt, aufgeschraubt sind. Ein Festziehen der Kappen auf den
distalen Gewindeenden der entsprechenden Befestigungsstrukturen 30 klemmt
das Gehäuse
(bestehend nämlich
aus den oberen und unteren Klammerabschnitten 14, 16)
und somit die Anbohr-Abzweiganordnung 10 auf
den Umfang der rohrförmigen
Hauptleitung 12.
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Natürlich muss
die Befestigungsanordnung nicht so ausgebildet sein, wie es in Bezug
auf die dargestellte Ausführungsform
gezeigt und beschrieben ist. Beispielsweise kann die Befestigungsanordnung eine
Mehrzahl von einzelnen Befestigungselementen (d. h., nicht einteilig
mit dem Gehäuse ausgebildet) aufweisen,
die in fluchtenden Öffnungen
aufgenommen sind, welche sowohl im oberen als auch im unteren Klemmenabschnitt 14, 16 vorgesehen
sind. Eine oder beide fluchtenden Öffnungen eines bestimmten Satzes
können
mit Gewinde versehen sein, um mit den darin aufgenommenen Befestigungselementen
im Gewindeeingriff zu stehen, oder es kann, als Alternative, ein
mit Gewinde versehenes Element (beispielsweise eine Mutter) lediglich
auf ein Ende des Befestigungselements aufgeschraubt sein, wobei
das Befestigungselement am entgegengesetzten Ende mit einem Kopf
versehen ist. Die Befestigungsanordnung muss lediglich für ein Aufklammern
auf der Leitung 12 ausreichen, um nach dem Anbohren der
Leitung eine leckagefreie Verbindung zu ermöglichen.
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Um
die Ausbildung einer leckagefreien Verbindung zu fördern, weist
der erste Gehäuseabschnitt 14 eine
ringförmige
Ausnehmung 36 auf, die in der Fläche 20 ausgebildet
ist. Eine Dichtung 38, wie etwa eine O-Ring-Dichtung, ist
in der Ausnehmung 36 aufgenommen, um abdichtend an der Hauptleitung 12 anzugreifen,
insbesondere nachdem die Befestigungsanordnung dazu eingesetzt worden ist,
dass Gehäuse 14, 16 der
Anbohr-Abzweiganordnung
an der Hauptleitung 12 zu befestigen. Insbesondere definiert
bei der dargestellten Ausführungsform
die Innenfläche 20 des
bogenförmigen
Sattelabschnitts 18 die ringförmige Ausnehmung 36,
in der die Dichtung 38 aufgenommen ist, um zwischen dem Gehäuse 14, 16 und
der Leitung 12 eine Abdichtung zu bilden, wenn die Klemmenabschnitte 14, 16 aneinander
befestigt und auf die Leitung 12 aufgeklemmt sind. Wie
weiter noch im Einzelnen beschrieben, sind die ringförmige Ausnehmung 36 und
die Dichtung 38 auf der Innenfläche 20 derart angeordnet,
dass sie ringförmig
eine Stelle umgeben, an der das Schneidwerkzeug durch eine Seitenwand
der Leitung 12 hindurch schneidet.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
umfasst das Gehäuse 14, 16 einen
Anbohr-Abzweig-Turm 40, der sich von der Leitungsausnehmung 26 fort
erstreckt. Wie dargestellt, sitzt der Turm auf dem oberen Klemmenabschnitt 14 und
ist einteilig mit diesem ausgebildet. Der dargestellte Turm 40 umfasst
ein erstes Element bzw. einen ersten Abzweig 42, der sich,
wenn die Anbohr-Abzweiganordnung 10 auf der Hauptleitung
installiert ist, etwa senkrecht nach außen erstreckt, und zwar bezogen
auf eine Längsachse
der Hauptleitung 12. Der Abzweig 42 kann eine
im Wesentlichen zylindrische Form aufweisen, obwohl andere Konfigurationen
mit gleichem Erfolg verwendbar sind. Das Gehäuse 14, 16 weist einen
darin definierten ersten oder Hauptkanal 44 auf. Bei der
dargestellten Ausführungsform
liegt der Kanal 44 insbesondere mit einem Ende an der Leitungsausnehmung 26 und
erstreckt sich nach außen fort
von der Ausnehmung 26 durch den Turm 40 hindurch,
und zwar insbesondere durch den Abzweig 42. Außerdem weist
der Kanal 44 einen Innengewindeabschnitt 46 auf,
der sich axial über
mindestens einen Abschnitt einer axialen Erstreckung des Kanals 44 erstreckt.
Der Hauptkanal 44 fluchtet im Wesentlichen derart mit der
ringförmigen
Ausnehmung 36, dass die Ausnehmung, bezogen auf den Hauptkanal, radial
außen
angeordnet ist. Eine Innenschulter 48 ist im Hauptkanal 44 vorgesehen,
und zwar aus Gründen,
die im Folgenden noch deutlicher werden.
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Ein
Turmboden 50, der einteilig mit dem Turm 40 ausgebildet
sein kann, ist innerhalb des Hauptkanals 44 angeordnet,
um eine Fluidverbindung zwischen mindestens einem Abschnitt des Hauptkanals 44 und
der Leitungsausnehmung 26 zu verhindern. Bei der dargestellten
Ausführungsform bewirkt
der Turmboden 50 eine Zweiteilung oder Unterteilung des
Hauptkanals 44 in einen ersten Hauptkanalabschnitt 44a und
einen zweiten Hauptkanalabschnitt 44b. Befindet sich der
Turmboden 50 in seiner Position, so verhindert er eine
Fluidverbindung zwischen den Abschnitten 44a, 44b und,
allgemein gesagt, zwischen mindestens einem Abschnitt des Hauptkanals 44 (d.
h., bei der dargestellten Ausführungsform
dem ersten oder oberen Abschnitt 44a) und der Leitungsausnehmung 26.
Bei der dargestellten Ausführungsform
liegt der Turmboden 50 insbesondere im Abstand zu der Leitungsausnehmung 26, wobei
er den zweiten oder unteren Abschnitt 44b des Hauptkanals
definiert. Bei dieser Anordnung liegt der erste Abschnitt 44a im
Abstand zur Leitungsausnehmung 26, und der zweite Abschnitt 44b ist
benachbart zur Leitungsausnehmung 26 und in Fluidverbindung
mit dieser angeordnet.
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Wie
für den
Fachmann offensichtlich und verständlich, können die oberen und unteren
Klemmenabschnitte 14, 16 aus polymerem oder Kunststoffmaterial
bestehen, wie auch die Leitung 12, auf der die Abschnitte 14, 16 befestigt
sind. Bei der dargestellten Ausführungsform
bestehen die einteiligen Befestigungsstrukturen 30 aus
demselben Material wie der untere Klammerabschnitt 16,
jedoch ist dies nicht erforderlich. Beispielsweise können die
Befestigungsstrukturen 30 als Edelstahl-Gewindeeinsätze ausgebildet
sein, die in den unteren Abschnitt 16 eingeformt sind.
Ob einteilig mit dem Klammerabschnitt 14 oder separat ausgebildet,
kann der Turmboden 50 ebenfalls aus polymerem oder Kunststoffmaterial
bestehen. Die Hauptleitungsabschnitte 44a, 44b können in
konventioneller Weise ausgebildet sein. Beispielsweise können Bohrungen
von entgegengesetzten Enden des Klammerabschnitts 14 aus
gebohrt sein, wobei ein Ende benachbart der Innenfläche 20 und
das entgegengesetzte Ende nahe der Nut 64 liegt. Derartige
Bohrungen können,
wie bei der dargestellten Ausführungsform
gezeigt, bis zu einer gewünschten
Tiefe gebohrt sein, um einen Abschnitt des Gehäuses übrig zu lassen, der als Turmboden 50 funktioniert,
um eine Fluidverbindung zwischen den Hauptleitungsabschnitten 44a, 44b zu
verhindern. Natürlich
können
auch andere Mittel angewendet werden, um den Turmboden 50 auszubilden,
und diese sollen als in den Schutzbereich der vorliegenden Offenbarung
fallend betrachtet werden. Beispielsweise kann ein gesondertes Bauteil
im Inneren des Hauptkanals 44 eingebaut sein, um die separaten Abschnitte 44a, 44b zu
schaffen, sofern das gesonderte Bauteil abdichtet und eine Fluidverbindung
zwischen den Abschnitten 44a, 44b verhindert oder
mindestens zwischen dem Hauptkanal 44 und der Leitungsausnehmung 26.
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Mit
dem Hauptkanal 44 steht ein zweiter oder Abzweigkanal 52 in
Verbindung, der von dem Turm 40 und insbesondere von einem
zweiten, im Wesentlichen zylindrischen Element oder Abzweig 54 gebildet
wird. Bei der dargestellten Ausführungsform
erstreckt sich der Abzweig 54 vom ersten Abzweig 42 aus
in einer Richtung orthogonal relativ zu einer Ebene, die von einer
Achse des ersten Abzweigs 42 und von der Längsachse
der Hauptleitung 12 definiert wird. Der Abzweigkanal 52 steht
in Fluidverbindung mit dem Hauptkanal 44, um eine Fluidverbindung
zu einer weiteren Komponente herzustellen. Mehr ins Einzelne gehend,
steht der Abzweigkanal 52 in Fluidverbindung mit einem
Abschnitt des Hauptkanals 44 (d. h., bei der dargestellten
Ausführung
mit dem Abschnitt 44a), dessen Fluidverbindung mit der
Leitungsausnehmung 26 durch den Boden 50 verhindert wird.
Der Abzweigkanal 52 eignet sich zum Anschluss an eine (nicht
dargestellte) Versorgungsleitung oder eine andere individuelle Leitungsschaltung,
deren Einzelheiten in der Technik wohl bekannt sind und hier keiner
weiteren Beschreibung bedürfen.
Vorzugsweise ist der Abzweig 54 ebenfalls einteilig mit
dem zweiten Gehäuseabschnitt 16 ausgebildet,
so dass er zusammen mit dem Turm 40 als einheitliche Struktur
montiert werden kann. Als Alternative können auch gesonderte Komponenten
verwendet werden, obwohl diese nicht ebenso einfach im Zusammenbau
und in der Installation sind.
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Die
Anbohr-Abzweiganordnung 10 nach der dargestellten Ausführungsform
umfasst ferner eine Kappenanordnung 56, um selektiv und
abdichtend ein oberes, offenes Ende des Hauptkanals 44 zu
verschließen,
welches entgegengesetzt zu demjenigen Ende liegt, welches der Leitungsausnehmung 26 benachbart
ist. Insbesondere umfasst der Turm 40 der dargestellten
Ausführungsform
einen Außengewindebereich 58 nahe
einem oberen Ende 42a des ersten Abzweigs, um darauf im
Gewindeeingriff eine Kappe 60 aufzunehmen. Auch kann eine
Dichtung, wie etwa eine O-Ring-Dichtung 62 als Teil der
Kappenanordnung 56 vorgesehen sein, und wenn sie vorgesehen
ist, liegt sie in einer Umfangsnut 64, die im Abzweig 42 axial zwischen
dem oberen Ende 42a und dem Gewindebereich 58 definiert
ist. Die Dichtung 62 arbeitet mit einer Innenbohrungswand 60a der
Kappe zusammen, um dadurch jeglichen Fluiddurchtritt zu verhindern.
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Unter
zusätzlicher
Bezugnahme auf 2, umfasst die Anbohr-Abzweiganordnung 10 ferner eine
Anbohreinrichtung 70, die eine erste Komponente oder ein
Schneidwerkzeug 72 und eine zweite Komponente oder Hülse 74 umfasst.
Das Schneidwerkzeug 72 weist einen ersten radialen Abschnitt 76 mit
einer ringförmigen
Schneidkante 78 auf, die an einem ersten Ende 80 vorgesehen
ist. Die Schneidkante 78 kann zum Teil definiert werden
von einer umlaufenden Verjüngung 82,
die am ersten Ende 80 in einer Außenfläche 84 des ersten
radialen Abschnitts 76 vorgesehen ist. Wie weiter unten
noch detaillierter beschrieben, ist die Schneidkante 78 so
dimensioniert oder konfiguriert, dass sie durch den Boden 50 schneiden
und eine Fluidverbindung herstellen kann zwischen dem Abschnitt 44a des
Hauptkanals 44 und der Leitungsausnehmung 26,
in der die Leitung 12 aufgenommen ist, und dass sie ferner
durch eine Seitenwand der Leitung 12 schneiden kann, um
eine Fluidverbindung zwischen dem Abschnitt 44a des Hauptkanals
und der Leitung 12 zu schaffen. Das Durchschneiden einer
Seitenwand der Leitung 12 baut endgültig eine Fluidverbindung auf
zwischen der Leitung und den Abzweigkanälen 44, 52,
so dass ein in der Leitung strömendes
Fluid zu einer Versorgungsleitung geliefert werden kann, die an
den zweiten Abzweig 54 angeschlossen ist.
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Das
Schneidwerkzeug 72 umfasst ferner einen zweiten radialen
Abschnitt 86 mit einem Außengewindeabschnitt 88.
Das mit Gewinde versehene Schneidwerkzeug 72 und die Hülse 74 werden
insbesondere von dem Hauptkanal 44 aufgenommen, wenn die
Anbohr-Abzweiganordnung 10 vollständig zusammengebaut ist. Das
mit Gewinde versehene Schneidwerkzeug 72 steht im Gewindeeingriff
mit dem Gewindeabschnitt 46 des Hauptkanals 44,
um sich bei einer Drehung relativ zum Gehäuse 14, 16 im Hauptkanal 44 wahlweise
vor und zurück
zu bewegen. Der Gewindeabschnitt 88 besitzt eine erste
vorgewählte Gewindesteigung,
die mit dem Innengewindeabschnitt 46 des Hauptkanals 44 zusammen
arbeitet. Bei einer Drehung des mit Gewinde versehenen Schneidwerkzeugs 72 relativ
zum Gehäuse 14, 16 wird
das Schneidwerkzeug bezüglich
der Leitung 12 wahlweise vor oder zurück bewegt, und zwar in Abhängigkeit
von der Drehrichtung. In einem zweiten Ende 92 ist eine
Werkzeugaufnahme 90, wie etwa eine sechseckige Werkzeugausnehmung,
definiert, die ein geeignetes (nicht dargestelltes) Werkzeug aufnimmt,
um eine Drehung des Schneidwerkzeugs zu bewirken. Zwischen den ersten
und zweiten Enden 80, 92 befindet sich eine umlaufende
Nut 94 in der Außenfläche 84 des
ersten radialen Abschnitts 76. Die Nut 94 nimmt
ein elastisches Element 96, wie etwa einen O-Ring auf,
geeignet zur Schaffung eines festen, abdichtenden Sitzes in der
Hülse 74.
Eine Aufgabe des O-Rings 96 besteht darin, die Hülse 74 und
das Schneidwerkzeug 72 in einem anfänglich montierten Zustand mindestens
zeitweilig zusammenzuhalten, insbesondere wenn die Hülse und
das Schneidwerkzeug außerhalb
des Turmes 40 gehandhabt werden, jedoch eine Relativbewegung
zuzulassen, wenn das Schneidwerkzeug 72 im Turm vor und zurück bewegt
wird. Der zweite radiale Abschnitt 86 umfasst ferner einen
Gesperrbereich oder ein Gesperreelement 98, das für einen
selektiven Antrieb zwischen dem Schneidwerkzeug und der Hülse sorgt,
wie es weiter unten noch eingehender beschrieben wird.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
erstreckt sich ein Fluid-Verbindungskanal 100 axial durch
das Schneidwerkzeug 72 hindurch, und zwar vom ersten Ende 80 zum
zweiten Ende 92. Bei der vorliegenden Ausführungsform
bildet die Werkzeugaufnahme 90 nichts anderes als einen
Abschnitt des Kanals 100, der am zweiten Ende 92 liegt.
Am ersten Ende 80 erweitert sich ein Abschnitt 102 des
Kanals 100 in Umfangsrichtung, um einen dünneren Wandabschnitt 104 zu
bilden, der zusammen mit der Verjüngung 82 die Schneidkante 78 definiert.
Wie weiter unten detaillierter beschrieben, ist der im Durchmesser
erweiterte Abschnitt bzw. die Ausnehmung 102 dazu geeignet
und in Axialrichtung so dimensioniert, dass sie ausgeschnittene Abschnitte oder
Ausschnitte aufnehmen kann, die von der Schneidkante 78 erzeugt
werden. Entlang des Abschnitts 102 können innenliegende Gänge 106 vorgesehen
sein, die sich von dem dünneren Wandabschnitt 104 aus
nach innen erstrecken um Ausschnitte zurückzuhalten, die innerhalb der
Ausnehmung bzw. des Abschnitts 102 aufgenommen werden.
Insbesondere ist die Schneidwerkzeug-Ausnehmung 102 so
konfiguriert, dass sie einen Bodenausschnitt 126 des Bodens 50 zurückhält, nachdem das
Schneidwerkzeug 72 durch den Boden 50 geschnitten
hat und vom Boden zurückgezogen
wird, und sie ist ferner so konfiguriert, dass sie zusätzlich zum
Bodenausschnitt einen Leitungsausschnitt 130 der Leitung 12 zurückhält.
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Die
Hülse 74 bildet
ein im Wesentlichen rohrförmiges
oder hohles zylindrisches Element mit einem Außengewinde 112, dass
sich von einem ersten Ende 114 aus einwärts erstreckt, und mit einer
radialen Schulter 160 an oder nahe einem zweiten Ende 118.
Wenn die Anbohreinrichtung 70 vollständig montiert ist, umgibt die
Hülse 74 das
Schneidwerkzeug 72. Die Hülse 74 ist so dimensioniert,
dass sie das Schneidwerkzeug 72 mit geringem Abstand umgibt
und mit diesem über
den O-Ring 96 einen Passsitz bildet. Das Gewinde 112 wandert
in die Seitenwand der Hauptleitung 12 hinein und gelangt
mit dieser in Gewindeeingriff, nachdem die Schneidkante 78 des
Schneidwerkzeugs 72 aus der Hauptleitungsseitenwand einen
Abschnitt entfernt hat, der typischerweise als „Coupon" bezeichnet wird (nämlich den Leitungsausschnitt 130).
Das Gewinde 112 kann sich axial entlang der Hülse 74 über eine
Länge erstrecken,
die ausreicht, mit der gesamten Tiefe der Seitenwand in Eingriff
zu gelangen.
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Am
zweiten Ende 118 der Hülse 74 ist
eine zweite, zusammenwirkende Gesperreregion oder ein zweites, zusammenwirkendes
Gesperreelement 120 vorgesehen. Das Gesperreelement 98 des
Schneidwerkzeugs 72 und das Gesperreelement 120 der Hülse 74 werden
definiert von einer Reihe abfallender oder rampenförmiger Schultern.
Die rampenförmigen
Schultern sind in Umfangsrichtung beabstandet und sorgen für einen
Einweg-Antriebseingriff zwischen dem Schneidwerkzeug 72 und
der Hülse 74. Wird
also das Schneidwerkzeug durch ein zugehöriges Werkzeug vorangetrieben,
so wirken die Gesperreelemente 98, 120 miteinander
zusammen (d. h., die abfallenden Schultern greifen ineinander),
um eine Antriebsdrehung und eine axiale Bewegung der Hülse 74 zu
bewirken, wenn das Schneidwerkzeug 72 in einer ersten Richtung
gedreht wird (d. h., in einer Vortriebsrichtung, bezogen auf die
Hauptleitung 12). Eine Drehung des Schneidwerkzeugs 12 in
einer zweiten, entgegengesetzten Richtung (d. h., in einer Rückzugsrichtung,
bezogen auf die Hauptleitung 12) erlaubt den Schrägflächen, übereinander
zu gleiten, und somit wird der Hülse
von dem Schneidwerkzeug keine axiale Bewegung erteilt. Wie vom Fachmann erkannt
und verstanden, können
bei der dargestellten Anbohr-Abzweiganordnung 10 andere
Antriebsanordnungen eingesetzt werden, einschließlich anderer Einweg-Antriebsanordnungen.
Beispielsweise können
anstelle von abfallenden Schultern einander gegenüberliegende
kontinuierliche, schraubenlinienförmige Kanten auf dem Schneidwerkzeug
und der Hülse
vorgesehen sein, wie es in dem oben erwähnten '395-Patent beschrieben ist.
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Das
Außengewinde 112 auf
der Hülse 74 kann
eine zweite, vorgewählte
Gewindesteigung aufweisen, die sich von der Gewindesteigung des
Gewindes 88 des Schneidwerkzeugs 72 unterscheidet oder
gegenüber
dieser variiert. Insbesondere kann auf dem Schneidwerkzeug 72 eine
größere Anzahl von
Gewindegängen
pro Längeneinheit
vorgesehen sein als auf der Hülse 74.
Lediglich als Beispiel sei erwähnt,
dass die Gewindesteigung auf dem Schneidwerkzeug 72 ca.
3,2 Gewindegänge
pro Zentimeter (8 Gewindegänge
pro Zoll) betragen kann, während die
Gewindesteigung auf der Hülse 74 annähernd ca. 2,4
Gewindegänge
pro Zentimeter (6 Gewindegänge pro
Zoll) betragen kann. Dieses Verhältnis
erfordert eine geringere Anzahl von Drehungen, um die Hülse 74 um
eine vorbestimmte Strecke voranzutreiben, als sie erforderlich ist,
um das Schneidwerkzeug 72 in Axialrichtung um dieselbe
Strecke oder denselben Abstand voranzutreiben.
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Es
steht zu erwarten, dass die dargestellte Anbohr-Abzweiganordnung 10 den DVGW-VP 304-Test
besteht, und zwar insbesondere denjenigen Abschnitt des Tests, der
die Anbohr-Abzweigung
in Wasser von 80°C
prüft,
wobei die Anbohr-Abzweiganordnung
an einer simulierten Hauptleitung befestigt ist, bevor die Leitung
angebohrt wird. Der Turmboden 50 der dargestellten Anbohr-Abzweiganordnung 10 sorgt
dafür,
dass das Auftreten jeglicher Leckage während des Eintauchens in das
Wasser von 80°C verhindert
wird, während
der Schwellendruck des Fluids (nämlich
Druckgas) durch den Abzweigkanal 52 an den Hauptkanal 44 (insbesondere
den Hauptkanalabschnitt 44a) angelegt wird. In der Verbindung zwischen
dem Turm 40 und einer simulierten Leitung kann keine Leckage
auftreten, da kein Fluid, das durch den Abzweigkanal 52 eintritt,
in der Lage ist, den Turmboden 50 zu passieren und in den
zweiten Hauptkanalabschnitt 44b einzutreten, welcher benachbart
zu irgendeiner Leitung liegt, mit der die Anbohr-Abzweiganordnung
verbunden ist.
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Der
Betrieb der Anbohr-Abzweiganordnung 10 sowie ein Verfahren
zum Anbohren der Hauptleitung 12 mit der Anbohr-Abzweiganordnung 10 werden
im Folgenden unter weiterer Bezugnahme auf die 3 bis 6 beschrieben.
Das Gehäuse 14, 16 der
Anbohr-Abzweiganordnung 10 wird an der Leitung 12 befestigt,
wobei die Leitung in der Leitungsausnehmung 26 aufgenommen
wird. Insbesondere werden die Sattelabschnitte 18, 22 um
den Umfang der Hauptleitung 12 positioniert, und die oberen und
unteren Klemmenabschnitte 14, 16 werden aneinander
befestigt, und zwar unter Verwendung der Befestigungsanordnung,
die die Befestigungsstrukturen 30 und die Kappen 34 umfasst.
Ist die Anbohr-Abzweiganordnung 10 an der Hauptleitung 12 befestigt (wie
in 1 dargestellt), kann die Kappe 60 vom Anbohr-Abzweig-Turm 40 abgenommen
werden.
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Die
zusammengebaute Anbohr-Einrichtung 70 kann sich vormontiert
im Hauptkanal 44, insbesondere im oberen Abschnitt 44a des
Hauptkanals befinden, oder sie kann zu diesem Zeitpunkt darin angeordnet
werden. Wie in 3 dargestellt, kann die ringförmige Schneidkante
des Schneidwerkzeugs 72 entlang des Hauptkanals 44 gegen
den Turmboden und gegen die Hauptleitung 12 vorangetrieben werden,
und zwar durch den Gewindeeingriff zwischen dem Schneidwerkzeug 72 und
dem Gewindeabschnitt 46 des Hauptkanals 44. Genauer
gesagt, übt
ein konventionelles Werkzeug eine Drehkraft auf das Schneidwerkzeug 72 in
einer ersten Richtung, bezogen auf den Abzweig 42 aus,
um das Schneidwerkzeug gegen die Hauptleitung 12 voranzutreiben. Eine
fortgesetzte Drehung des Schneidwerkzeugs 72 führt dazu,
dass das Schneidwerkzeug 72 durch den Turmboden hindurch
sticht oder hindurch schneidet und dabei den Kanal 44 zu
einem durchgehenden Kanal ausbildet (der Abschnitt 44a wird
mit dem Abschnitt 44b über
den ausgeschnittenen Kanalabschnitt 44c in Fluidverbindung
gebracht). Nach vollständigem
Durchschneiden des Turmbodens tritt die Leitungsausnehmung 26 in
Fluidverbindung mit dem Abschnitt 44a, welcher vorher an
einer Fluidverbindung mit der Leitungsausnehmung 26 gehindert
war, und der Turmboden oder der Ausschnitt 126 wird im Schneidwerkzeug 72 festgehalten.
Insbesondere wird der Ausschnitt 126 in dem Schneidwerkzeugabschnitt 102 aufgenommen
(nämlich
in dem im Durchmesser erweiterten Abschnitt des Schneidwerkzeugkanals 100),
wobei das Festhalten darin durch die internen Gänge 106 erleichtert
wird.
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Mit
dem im Schneidwerkzeug aufgenommenen Turmbodenausschnitt 126 kann
das Schneidwerkzeug 72 in einer zweiten, umgekehrten Richtung gedreht
werden, um das Schneidwerkzeug entlang des Hauptkanals 44 fort
von der Hauptleitung 12 zurückzuziehen. Die Hülse 74 hat
die Tendenz, sich zusammen mit dem Schneidwerkzeug 72 zurückzuziehen,
und zwar aufgrund des O-Rings 96, der radial zwischen dem
Schneidwerkzeug und der Hülse
angeordnet ist, und aufgrund der Tatsache, dass keine ausreichende
Kraft aufgebracht wird, um den Reibeingriff zwischen dem O-Ring 96 und
der Hülse 74 zu überwinden.
Ist der Turmboden 50 entfernt (oder mindestens der Turmbodenausschnitt 126 vom Turmboden
entfernt, um durch letzteren hindurch eine Fluidverbindung zu ermöglichen)
und ist das Schneidwerkzeug 72 (wie in 4 gezeigt)
zurückgezogen,
so kann eine Fluidverbindung zwischen dem Hauptkanalabschnitt 44b und
dem Abzweigkanal 52 hergestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt
kann die Kappe 60 wieder auf dem Turm 40 montiert
werden, um den Hauptkanal 44 abzudichten, und es kann ein
konventioneller Leckagetest (nicht der DVGW-VP 304-Test) mit der
Anbohr-Abzweigeinrichtung 10 durchgeführt werden. Die konventionelle Dichtheitsprüfung wird
typischerweise vor Ort durchgeführt,
wobei eine Versorgungsleitung bereits mit dem zweiten Abzweig 54 verbunden
ist. Zur Durchführung
des Tests wird ein Druckfluid, beispielsweise Druckwasser oder -gas)
durch die Versorgungsleitung hindurch und in die Anbohr-Abzweiganordnung 10 hinein
geschickt (während
eines solchen Feldtests stellt Wasser von 80°C keine Auflage dar). Insbesondere
tritt das Druckfluid aus der Versorgungsleitung in den zweiten Abzweigkanal 52 und
sodann in den Hauptkanal 44 ein. Handelt es sich bei der Hauptleitung 12 um
eine Wasserleitung, kann sodann eine visuelle Inspektion der Anbohr-Abzweigeinrichtung 10 erfolgen,
um festzustellen, ob irgendwelches Fluid, welches in den Hauptkanal 44 hinein gelangt,
entweicht oder austritt (beispielsweise durch die Dichtung 38 hindurch
zwischen dem oberen Klammerabschnitt 14 und der Hauptleitung 12 oder durch
die Verbindung zwischen der Kappe 60 und dem Turm 40).
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Falls
während
der konventionellen Dichtheitsprüfung
keine Leckage festgestellt wird, kann unter Bezugnahme auf 5 die
Kappe 60 erneut von dem Schneidwerkzeug 72 abgenommen
werden, und die Schneidkante 78 kann wiederum in der ersten
Richtung gedreht werden, um das Schneidwerkzeug 72 und
die Hülse 74 wieder
gegen die Hauptleitung 12 vorzutreiben. Eine fortgesetzte
Drehung und ein fortgesetzter Vortrieb des Schneidwerkzeugs 72 lässt letzteres
schließlich
durch die Leitung 12 hindurch dringen und hindurch schneiden,
um eine Öffnung 128 durch
die Seitenwand der Hauptleitung 12 hindurch auszubilden.
Nach Abschluss des Hauptleitungs-Schneidprozesses steht die Leitung 12 in
Fluidverbindung mit dem Hauptkanal 44, und ein zweiter
ausgeschnittener Stopfen oder Ausschnitt 130, bei dem es
sich um ein aus der Hauptleitung 12 entferntes Stück handelt,
wird über
dem Umfang innerhalb der Schneidwerkzeugausnehmung 102 gehalten,
wobei die Gänge 106 das
Zurückhalten
fördern.
Der zweite Stopfen 130 verschiebt den Turmstopfen 126 weiter
in das Schneidwerkzeug 72 hinein, so dass die beiden Ausschnitte 126, 130 vollständig innerhalb
der Ausnehmung 102 aufgenommen sind und nicht ohne weiteres
entfernt werden können,
und zwar aufgrund der Tendenz der Gänge 106, gewindeartig
in die Ausschnitte einzugreifen.
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Eine
weitere kontinuierliche Drehung und Vorwärtsbewegung des Schneidwerkzeugs 72 lässt sodann
die Hülse 74 mit
Kraft in die Leitung 12 eintreten. Die Hülse 74 hat
insbesondere einen Durchmesser, der den Durchmesser der Hauptleitungsöffnung 128 geringfügig übersteigt.
Wie zu erwarten, passt der Durchmesser der Hauptleitungsöffnung 128 im
Wesentlichen auf das Schneidwerkzeug 72, insbesondere auf
den unteren radialen Abschnitt 76 des Schneidwerkzeugs.
Aufgrund des geringfügig größeren Durchmessers
der Hülse
und ihres Gewindes 112 schraubt sich die Hülse über das
Hülsengewinde 112 in
die Seitenwand der Leitung 12, wenn die Hülse von
dem Schneidwerkzeug mit Kraft in die Leitung vorgeschoben wird.
Dieser Gewindeeingriff gewährleistet
eine leckagesichere Verbindung zwischen der Hülse 74 und der Leitung 12 (d.
h., ein Fluid wird daran gehindert, zwischen dem Außengewinde
auf der Fläche
der Hülse 74 und
der Seitenwand der Leitung, in die die Hülse eingeschraubt ist, hindurch
zu treten).
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Während des
Vorschubs der Hülse 74,
einschließlich
des unter Krafteinwirkung erfolgenden Vorschubs durch den Turmboden 50 und
des nachfolgenden Vorschubs durch die Seitenwand der Hauptleitung 12,
hat die Hülse 74 die
Tendenz, sich schneller als das Schneidwerkzeug 72 vorwärts zu bewegen,
und zwar aufgrund der geringeren Gewindesteigung des Hülsengewindes 112 (d.
h., eine größere Anzahl
von Gewindegängen
pro Längeneinheit) relativ
zur Gewindesteigung des Schneidwerkzeuggewindes 88. Wie
ausführlicher
in dem oben erwähnten '395-Patent diskutiert,
kann sich die Hülse 74 in Axialrichtung
von dem Schneidwerkzeug 72 lösen (d. h., die Gesperreelemente 98, 120 können separiert werden),
und zwar in ausgewählten
Stufen des axialen Vorschubs der Anbohreinrichtung, insbesondere wenn
die Hülse 74 beginnt,
in den Turmboden 50 einzuschneiden und sich in den Turmboden
einzuschrauben, und erneut, wenn die Hülse 72 beginnt, in die
Hauptleitung einzuschneiden und sich in die Hauptleitung einzuschrauben.
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Ein
Ziel des unterschiedlichen Gewindeverhältnisses zwischen dem Schneidwerkzeug 72 und der
Hülse 74 besteht
darin sicherzustellen, dass eine Außenfläche 132 der Leitung 12 über den
O-Ring 38, der nun die Hauptleitungsöffnung 128 umgibt,
in abdichtendem Eingriff mit dem Klammerabschnitt 14 gehalten
wird, und zwar insbesondere während
des Vorschubs der Hülse 74 in
die Leitung 12 hinein. Der Effekt der unterschiedlichen
Gewindesteigungen des Schneidwerkzeugs 72 und der Hülse 74 besteht
darin, dass die Hauptleitung 12 bei der Vorwärtsbewegung
der Hülse
in die Hauptleitung hinein in eine feste, abdichtende Berührung mit
dem oberen Klammerabschnitt 14 (und der Dichtung 38)
gespannt oder gezogen wird. Zwar können das Schneidwerkzeug 72 und
die Hülse 74 während des
axialen Vorschubs der Anbohreinrichtung 70 zeitweilig getrennt
werden, jedoch führt
eine fortgesetzte Drehung und axiale Vorwärtsbewegung des Schneidwerkzeugs 72 gegen die
Hauptleitung schließlich
zu einem kooperativen Eingriff zwischen den Gesperreelementen 98, 120 zur
fortgesetzten Drehung und axialen Vorwärtsbewegung der Hülse 74 in
die Seitenwand der Hauptleitung 12 hinein, wie es bereits
beschrieben wurde.
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Der
axiale Vorschub der Hülse 74 wird
begrenzt durch die Innenschulter 48 des Turms 40.
Genauer gesagt, kann die Hülse 74 in
Richtung auf die Hauptleitung 12 vorwärts bewegt werden, bis die
Hülsenschulter 116 an
der Innenschulter 48 angreift. Dies erzeugt eine positive
Rückmeldung
an den Benutzer oder Installateur, dass die Hülse 74 ihre Endposition
einnimmt und dass der Hauptleitungsausschnitt 130 aus der
Hauptleitung 12 herausgeschnitten ist. Darüber hinaus
arbeitet die Schulter 116 mit der Innenschulter 48 im
Anbohrturm 40 zusammen, um die Vorwärtsbewegung des ersten Endes 114 der Hülse in die
Hauptleitung hinein zu begrenzen. Auf diese Weise erstreckt sich
lediglich eine minimale Länge
der Hülse 74 in
den von der Hauptleitung 12 gebildeten Fluidweg hinein.
Hinzu kommt ferner, dass die Hülse 74 einen
wesentlichen Widerstand gegen Auszugskräfte bietet, d. h. gegen Kräfte, die entlang
der Längsachse
des Turmes 40 gerichtet sind. Zusätzlich dazu stabilisiert die
Gewindehülse 74 die
Anbohreinrichtung gegen eine Bewegung in Umfangsrichtung der Hauptleitung 12 und
auch entlang der Längsachse
der Hauptleitung 12. Dies in Verbindung mit der Klemmanordnung,
gebildet von den Klemmenabschnitten 14, 16, sichert
die Anbohr-Abzweiganordnung 10 entlang der Hauptleitung 12.
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Falls
noch nicht installiert, kann nun die zugehörige Verrohrung an den zweiten
Abzweig 54 angeschlossen werden, und sodann kann das Schneidwerkzeug
aus der Leitung 12 zurückgezogen
und von der Hülse 74 getrennt
werden. Genauer gesagt und unter Bezugnahme auf 6,
kann das Schneidwerkzeug 72 nach vollständiger Installation der Hülse 74 in
der Hauptleitung 12 in Gegenrichtung gedreht werden, um
es axial von der Hauptleitung 12 abzuziehen. Der Gewindeeingriff
zwischen der Hülse 74 und
der Leitung 12 reicht aus, die Reibschlussverbindung zwischen
der Dichtung 96 und der Hülse zu überwinden, sodass ein Zurückziehen
des Schneidwerkzeugs die Hülse
in ihrer Position in der Leitung belässt. Der unter Gewindeeingriff
erfolgende Rückzug
des Schneidwerkzeugs 72 kann sich fortsetzen, bis die Endkante
des zweiten Endes 92 des Schneidwerkzeugs 72 mit
dem oberen Ende des Anbohrturms 40 fluchtet. Durch vorgegebene
Dimensionierung wird dem Installateur bestätigt, dass die Fluidverbindung
von der Hauptleitung 12 durch die Hülse 74, den Hauptkanal 44 und
den Anbohrturm 40 zum Abzweigkanal 52 nun hergestellt
ist. Schließlich
kann die Kappe 60 erneut auf den Turm 40 aufgesetzt
werden.
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Wie
bereits beschrieben, handelt es sich bei der Anbohr-Abzweiganordnung 10 der
dargestellten Ausführungsform
um eine mechanische Anbohr-Abzweiganordnung, die in der Lage ist,
eine leckagesichere Verbindung zu einer vorhandenen Hauptleitung,
einschließlich
Wasserleitungen und Gasleitungen, herzustellen. Wie ebenfalls bereits
diskutiert, bieten mechanische Anbohr-Abzweigungen, einschließlich der
Anbohr-Abzweiganordnung 10, auch viele Vorteile gegenüber konventionellen
Elektroschweiß-Anbohr-Abzweigeinrichtungen.
Hinzu kommt, dass die mechanische Anbohr-Abzweiganordnung 10 nach
der dargestellten Ausführungsform in
vorteilhafter Weise eine Anbohr-Abzweigung darstellt, die die DVGW-VP
304-Prüfung
zu bestehen vermag.
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Die
als Beispiel dienende Ausführungsform bzw.
die Ausführungsformen
wurden beschrieben unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen.
Offensichtlich fallen Dritten beim Lesen und Verstehen der vorstehenden
detaillierten Beschreibung Modifikationen und Änderungen ein. Die beispielhaften
Ausführungsformen
sind so auszulegen, als umfassten sie sämtliche solcher Modifikationen und Änderungen,
insoweit als diese im Schutzbereich der beiliegenden Ansprüche oder
deren Äquivalente
liegen.