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Die Erfindung betrifft ein System sowie ein Verfahren zur Unterstützung beispielsweise eines Augenoptikers oder eines sogenannten Eye Care Professionals bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Brille.
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Die
DE 10 2007 032 564 A1 offenbart ein Verfahren zum Bestimmen von Benutzerdaten eines Brillenträgers bzw. zur Herstellung eines Brillenglases. Es werden z.B: subjektive Refraktionsdaten bei einem Optiker und einem Augenarzt gemessen und zwischen diesen über Internet ausgetauscht. Die Daten können an einen Brillenglashersteller übermittelt werden.
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Aus der
DE 10 2006 030 204 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Brillenglases bzw. eines Brillenglaspaares bekannt, bei dem in einem Berechnungs- bzw. Optimierungsschritt eine Zielfunktion F minimiert wird, die die Differenz zwischen der tatsächlichen prismatischen Wirkung des Brillenglases und der prismatischen Referenzwirkung des Brillenglases berücksichtigt.
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Die
DE 10 2004 045 713 A1 zeigt ein Augendiagnosenetzwerk, bei dem mit einer Netzhautkamera ein digitales Abbild einer Netzhaut erzeugt wird, das dann über einen Zentralserver auf einem Befunder-Endgerät und auf einem Augenarztendgerät ausgegeben wird.
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Bei der
DE 600 09 153 T2 erzeugt ein System eine Aufeinanderfolge von ausgewählten Bildern, die einer Person vorgeführt werden, und empfängt die Eingaben der Person basierend auf der Wahrnehmung der Person von jedem Bild. Nachfolgend erzeugte Bilder basieren dabei wenigstens teilweise auf der Wahrnehmung der Person der zuvor vorgeführten Bilder.
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Die
US 2004 / 0 122 716 A1 zeigt ein elektronisches Gesundheitssystem mit einer Reihe von Stationen, die entweder über ein LAN oder über das Internet miteinander verbunden sind. Durch Servicestationen werden digitale Bilder erfasst, die dann auf eine zentrale Servicestation hochgeladen werden, auf die dann beispielsweise Fachärzte zuzugreifen können, um Diagnosen und Behandlungen sowie andere Dienstleistungen anzubieten.
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Aus der
DE 10 2007 032 564 A1 ist ein Verfahren zum Überprüfen bzw. Bestimmen von Benutzerdaten eines Brillenglasbenutzers bekannt. Bei dem darin offenbarten Verfahren werden objektive und subjektive Refraktionsdaten eines Brillenglasbenutzers miteinander verglichen und aneinander angepasst.
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Die
DE 698 32 914 T2 zeigt ein Telekommunikationssystem zum Untersuchen eines Auges, in dem eine ophtalmische Vorrichtung, welche die Sehfähigkeit untersucht, ferngesteuert wird.
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Bei der
US 7 270 413 B2 werden die optischen Eigenschaften anhand verschiedener Parameter abgeschätzt. Mithilfe von Messdaten, beispielsweise des Pupillendurchmesser, werden die Aberrationen niedrigerer und höherer Ordnung berechnet. Dies wird zur Simulation eines Netzhautbildes verwendet und kann zur Abschätzung des Sehvermögens verwendet werden. Aus der
US 7 188 082 B2 ist ein elektronisches Bestellsystem insbesondere für Eye Care Professionals bekannt. Dem Benutzer wird mittels eines einheitlichen elektronischen Bestellformulars die Möglichkeit gegeben, bei unterschiedlichen Herstellern seine Bestellung aufzugeben. Die Eingabe der notwendigen Daten in das elektronische Formular erfolgt manuell.
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Obwohl sich dieses elektronische Bestellsystem dem Grunde nach bewährt hat, besteht der Bedarf, einerseits eine umfassende Beratung durchführen und andererseits eine Bestellung schnell und möglichst fehlerfrei absetzen zu können.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht daher in der Bereitstellung eines Systems sowie eines entsprechenden Verfahrens zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person, mit denen eine umfassende Beratung durchgeführt und eine Bestellung schnell und mit geringer Fehlerwahrscheinlichkeit abgesetzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein System zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person mit den Merkmalen des Patentanspruchs 12 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Das erfindungsgemäße System zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person umfasst eine Refraktionsfehlermesseinrichtung zur Messung von Refraktionsfehlern eines Auges der Person, eine Rezeptwertebestimmungseinrichtung zur Bestimmung von Rezeptwerten für die Sehhilfe aus den Refraktionsfehlern, eine Seheindrucksimulationseinrichtung zur Simulation des Seheindrucks der Person auf Basis der Refraktionsfehler und der Rezeptwerte, eine Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung zur Bereitstellung von Brillenglasdaten und Brillenglaspreisen und Fassungsdaten sowie eine Sehhilfebestelleinrichtung zur Aufgabe einer Bestellung einer Sehhilfe bei einem Distributor für Sehhilfen. Die Refraktionsfehlermesseinrichtung, die Rezeptwertebestimmungseinrichtung, die Seheindrucksimulationseinrichtung, die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung und die Sehhilfebestelleinrichtung sind über eine Netzwerkeinrichtung im weitesten Sinne miteinander verbunden.
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Über die Netzwerkeinrichtung sind auch ein oder mehrere medizinische Analysegeräte, wie z.B. Geräte zur Diagnose von Krankheiten der Netzhaut oder anderen Augenkrankheiten angeschlossen.
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In der Refraktionsfehlermesseinrichtung werden Refraktionsfehler, d.h. die Ametropie oder Fehlsichtigkeit, des Auges der Person gemessen und über die Netzwerkeinrichtung an eine Rezeptwertebestimmungseinrichtung übertragen. In der Rezeptwertebestimmungseinrichtung werden Rezeptwerte, d.h. die in einer Verordnung angegebene Dioptrienkombination zur Korrektion der Fehlsichtigkeit, für die Sehhilfe (z.B. der sphärische Brechwert, der zylindrische Brechwert und dessen Achslage sowie die prismatische Wirkung eines Brillenglases) aus den Refraktionsfehlern bestimmt und nachfolgend über die Netzwerkeinrichtung an eine Seheindrucksimulationseinrichtung übertragen. In der Seheindrucksimulationseinrichtung wird der tatsächlich Seheindruck der Person auf Basis der Refraktionsfehler und der Rezeptwerte simuliert. Diese Simulationsdaten werden genauso wie die (möglicherweise mit Hilfe der Simulation modifizierten) Rezeptwerte über die Netzwerkeinrichtung an eine Sehhilfebestelleinrichtung übertragen. Eine Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung ist dazu vorgesehen, Brillenglasdaten und Brillenglaspreise und Fassungsdaten bereitzustellen. Die von der Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung bereitgestellten Daten werden ebenfalls über die Netzwerkeinrichtung an die Sehhilfebestelleinrichtung übertragen. Somit liegen alle für einen Sehhilfebestellvorgang notwendigen Daten, insbesondere die Rezeptwerte und Daten zu potentiell in Frage kommenden Sehhilfen sowie Informationen, die der fehlsichtigen Person einen Eindruck über den von ihr zu erwartenden Seheindruck und ihr äußeres Erscheinungsbild verschaffen, wenn sie sich für eine bestimmte Sehhilfe entscheidet in einer Einrichtung, nämlich der Sehhilfebestelleinrichtung vor. Die fehlsichtige Person kann damit ggf. unterstützt durch einen Augenoptiker oder einen Eye Care Professional umfassend beraten werden, bevor in der Sehhilfebestelleinrichtung eine Bestellung einer Sehhilfe bei einem Distributor für Sehhilfen aufgegeben wird. Da die für die Bestellung notwendigen Daten unmittelbar und zentral vorliegen, ist die Gefahr einer Falscheingabe praktisch ausgeschlossen.
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Das vorstehend beschriebene Verfahren kann z.B. in Form eines Programmcodes als Computerprogramm oder als Computerprogrammprodukt vorliegen, welches z.B. auf einem maschinenlesbaren Datenträger gespeichert ist.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 bzw. ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 12 vollumfänglich gelöst.
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Die Refraktionsfehlermesseinrichtung kann z.B. eine Wellenfrontanalyseeinrichtung umfassen. Eine Wellenfrontanalyseeinrichtung ist ein Gerät zur objektiven Refraktionsbestimmung. Das Prinzip der Wellenfrontanalyse basiert auf der Erfassung einer an der Retina reflektierten Wellenfront eines auf das Auge des Probanden treffenden Lichtstrahls mit vorgegebener Wellenfront. Aus der gegenüber der Wellenfront des auf das Auge auftreffenden Lichtstrahls abweichenden Kontur der Wellenfront des an der Retina reflektierten und wieder durch das Auge austretenden Lichtstrahls lassen sich Rückschlüsse auf das Abbildungsverhalten und etwaig vorhandene Abbildungsfehler des Auges ziehen. Insbesondere Refraktionsfehler lassen sich aus der Wellenfrontanalyse bestimmen. Beispiele für Wellenfrontanalyseeinrichtungen und Methoden zur Durchführung einer Wellenfrontanalye sind z.B. in den Dokumenten
EP 1 324 689 A1 und
DE 10 2007 032 001 A1 beschrieben. Eine Wellenfrontanalyseeinrichtung umfasst z.B. einen Shack-Hartmann-Sensor. Die mit einem derartigen Sensor erfassten Daten können nachfolgend mit einem Computer ausgewertet und verarbeitet werden. Insbesondere kann eine Ermittlung von Refraktionsfehlern des Auges aus der Wellenfrontmessung mit Hilfe des Computers erfolgen.
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Die Refraktionsfehlermesseinrichtung kann auch ein Phoropter umfassen. Umfasst die Refraktionsfehlermesseinrichtung ein Phoropter, wie es z.B. in der
US 2 995 065 A beschrieben ist, ist eine zusätzliche Einheit nötig, z.B. ein Computer, um die Refraktionsergebnisse manuell einzugeben. Die Refraktionsfehlermesseinrichtung umfasst also den Computer als Eingabegerät und das räumlich getrennte bzw. nicht verbundene Phoropter. Alternativ kann auch ein automatisches Phoropter eingesetzt werden, welches die Refraktionsergebnisse z.B. über eine serielle Schnittstelle an das System weiter gibt.
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Alternativ kann ein Autorefraktor eingesetzt werden, welcher die Refraktionsergebnisse z.B. über eine serielle Schnittstelle an das System weiter gibt.
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Eine Rezeptwertebestimmungseinrichtung ist dem Grunde nach ein Computer, der auf Basis von Daten zur Fehlsichtigkeit des Probanden die in einer Verordnung angegebene Dioptrienkombination zur Korrektion der Fehlsichtigkeit errechnet. Wie derartige Rezeptwerte berechnet werden können, entnimmt man z.B. der
DE 10 2007 032 001 A1 . Auch mit dem unter der Bezeichnung i.Scription bekannten Verfahren zur Brillenglasoptimierung werden geeignete Rezeptwerte errechnet. Die Rezeptwertebestimmungseinrichtung kann auch ein Programm umfassen, welches auf einem Computer ausgeführt wird, und es dem Anwender ermöglicht, die Refraktionswerte manuell zu modifizieren um die Verordnung besser an die Bedürfnisse des Emmetropen anzupassen. Ist der Ammetrope zum Beispiel ein myopischer Jungpresbyope, wird in der Regel der sphärische Refraktionsfehler nicht vollständig korrigiert, um die Akkommodation zu unterstützen.
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Die Kombination aus einer Wellenfrontanalyseeinrichtung und einer Rezeptwertebestimmungseinrichtung ist z.B. in Form eines Autorefraktors verkörpert.
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Eine Seheindrucksimulationseinrichtung kann ebenfalls aus einem Computer mit ggf. vorhandener Anzeige in Form eines Bildschirms oder dergleichen bestehen. Die Anzeige oder ggf. auch der Computer kann Bestandteil der Sehhilfebestelleinrichtung sein.
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Die Seheindrucksimulationseinrichtung kann z.B. nach einem der Verfahren arbeiten, die in der MSc-Thesis von Woojin Matthew Yu „Simulation of Vision through an Actual Human Optical System“, abgegeben in 2001 an der University of California, Berkley, USA oder der
WO 2004 /112 576 A2 beschrieben sind. Beide Dokumente beschreiben die Methode, wie der Seheindruck auf Basis von Wellenfrontdaten simuliert werden kann. So werden z.B. die im vorhergehenden Schritt ermittelten Rezeptwerte von der gemessenen Wellenfront abgezogen und der Seheindruck durch Faltung der residuellen Wellenfront mit einem geeigneten Testbild simuliert.
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Die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung kann ein oder mehrere Datenträger eines Computers oder ein oder mehrere spezielle Datenträger, wie z.B. eine oder mehrere Compact Disks oder dergleichen sein.
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Auch bei der Sehhilfebestelleinrichtung handelt es sich um einen Computer, der mit einer Anzeige, wie z.B. einem Bildschirm, und einer Eingabeeinrichtung, wie z.B. einer Tastatur, ausgestattet ist.
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Unter Netzwerkeinrichtung ist eine Verbindungseinrichtung im allgemeinsten Sinn zu verstehen. Hierzu gehört auch, dass einzelne Funktionseinrichtungen, insbesondere die Rezeptwertebestimmungseinrichtung, die Seheindrucksimulationseinrichtung und die Sehhilfebestelleinrichtung in einem einzigen Gerät, z.B. einem Personalcomputer, verwirklicht sind. Dennoch kann z.B. auf diese Funktion zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen Client-Computern im Netzwerk zugegriffen werden. Wichtig ist allein, dass die Geräte und Vorrichtungen, welche z.B. die Refraktionsdaten und die Zentrierdaten für die Brille liefern, ebenfalls im gleichen Netzwerk eingebunden sind. Die Netzwerkeinrichtung kann ein sogenanntes „Wireless Personal Area Network“ („WPAN“), ein sogenanntes „Local Area Network“ („LAN“) oder ein sogenanntes „Wide Area Network“ („WAN“) oder das Internet umfassen. Die Netzwerkeinrichtung kann drahtgestützt oder drahtlos (z.B. „wireless LAN - WLAN“) ausgebildet sein. Eine drahtlose Verbindung kann z.B. via Funk (Bluetooth oder dergleichen) oder optisch, insbesondere durch Infrarotlichtübertragung, hergestellt sein. Kombinationen der vorstehend genannten Möglichkeiten sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.
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Es ist möglich, dass über die Netzwerkeinrichtung neben der Rezeptwertebestimmungseinrichtung, der Seheindrucksimulationseinrichtung, der Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung und der Sehhilfebestelleinrichtung nicht nur eine Refraktionsfehlermesseinrichtung verbunden ist, sondern auch andere nichtmedizinische Sehprüfgeräte angeschlossen sind. So ist es z.B. nach der Erfindung vorgesehen, Einrichtungen zur Bestimmung von Winkelfehlsichtigkeiten, Heterophorien oder dergleichen über die Netzwerkeinrichtung anzuschließen. So ist weiterhin vorgesehen, dass ggf. auch Geräte, welche zur Anpassung einer Sehhilfe wie z.B. einer Brille von Vorteil sind, wie z.B. ein Zentriergerät, angeschlossen sind. Weiterhin ist nach der Erfindung vorgesehen, dass ggf. Geräte, welche zur Anpassung anderer Arten von Sehhilfen wie Kontaktlinsen, wie z.B. ein Hornhauttopographiemessgerät, angeschlossen sind. Auch andere Geräte welche später für den Bau der fertigen Brille wie Schleifmaschinen und Tracer können angeschlossen sein.
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Die Erfindung sieht vor, dass z.B. die Refraktionsfehlermesseinrichtung, die Rezeptwertebestimmungseinrichtung, die Seheindrucksimulationseinrichtung und die Sehhilfebestelleinrichtung räumlich benachbart zueinander angeordnet sind. Diese Geräte können z.B. im Verkaufsraum eines Augenoptikers oder eines Eye Care Professionals angeordnet sein. Die Netzwerkverbindung zwischen diesen Geräten ist z.B. eine LAN- oder WLAN-Verbindung.
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Die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung kann räumlich entfernt zu der Refraktionsfehlermesseinrichtung, der Rezeptwertebestimmungseinrichtung, der Seheindrucksimulationseinrichtung und der Sehhilfebestelleinrichtung angeordnet sein. Die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung kann z.B. in einem Server-Computer bestehen, der bei einem Brillenlinsenhersteller steht.
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Die elektronischen Komponenten der Refraktionsfehlermesseinrichtung, der Rezeptwertebestimmungseinrichtung, der Seheindrucksimulationseinrichtung und der Sehhilfebestelleinrichtung können zusammen in einem Gehäuse untergebracht sein. Insbesondere kann ein einziger Computer ausreichend sein, um alle o.a. Funktionalitäten der vorstehend genannten Einrichtungen bereit zu stellen.
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Da die Beratung und Auswahl einer Sehhilfe, wie z.B. einer Brille, in der Regel beim Augenoptiker oder Eye Care Professional stattfindet, wohingegen eine medizinische Analyse der Augen einer Person von einem Arzt durchgeführt wird, ist es günstig die medizinischen Analysegeräte räumlich entfernt zu den beim Augenoptiker oder Eye Care Professional angeordneten Geräten, wie Refraktionsfehlermesseinrichtung, Rezeptwertebestimmungseinrichtung, Seheindrucksimulationseinrichtung und Sehhilfebestelleinrichtung, nämlich beim Arzt anzuordnen.
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Demgemäß ist es vorteilhaft, wenn die etwaig an die Netzwerkeinrichtung angeschlossenen medizinischen Analysegeräte auch räumlich entfernt zu der Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung angeordnet sind, welche wie oben ausgeführt wurde beispielsweise beim Brillenlinsenhersteller oder einem Großhändler lokalisiert sind.
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Im medizinischen Bereich kann eine Diagnose häufig nur auf Basis von Messungen mehrerer Geräte gemacht werden. Daher ist es von Vorteil eine einzelne Arbeitsstation zu haben, welche Zugang zu allen Messungen der jeweiligen Kunden hat, sodass eine konsolidierte Diagnose zeiteffizient durchgeführt werden kann. Insbesondere die Diagnose durch den Optometristen oder Augenarzt erfordert es, alle Daten konsoldiert an einer Stelle zu haben. Das erfindungsgemäße System genügt diesen Anforderungen.
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Das größte Hindernis medizinische Geräte miteinander zu vernetzen, ist deren Virusanfälligkeit. Technisch ist es möglich, auch medizinische Geräte direkt mit dem Internet zu verbinden, ein Antivirusprogramm auf dem Gerät zu installieren und dieses automatisch aktualisieren zu lassen. Dieses Konzept hat jedoch zwei grundlegende Nachteile. Ein automatisches Update des Antivirus-Programms kann die Funktion des Geräts beeinträchtigen und die direkte Anbindung an das Internet macht das Gerät anfällig gegenüber Hackerangriffen. Die in dieser Erfindung bevorzugte Lösung besteht darin, das medizinische Gerät bzw. zumindest die wichtigsten Daten, wie Betriebssystemdateien, Steuerungsanwendungen, Konfigurationsdateien der Steuerungsanwendung und/oder dergleichen z.B. auf der Festplatte des Geräts durch einen Schreibschutz, zum Beispiel einen sogenannten EWF Schutz, zu schützen. Ein derartiger EWF-Schutz besteht z.B. in der Funktion „Enhanced-Write-Filter“, welche das Betriebssystem Windows XP Embedded“ anbietet. Auf diese Weise wird das System auch im Fall einer schweren Virusinfektion automatisch repariert und beim nächsten Neustart gesäubert.
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Die Erfindung sieht weiter vor, dass eine erste der Refraktionsfehlermesseinrichtung zugeordnete Messprogrammspeichereinrichtung zur Speicherung von Steuerungssoftware und/oder Betriebssystemsoftware und/oder Kalibrierdaten vorhanden sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine einem oder mehreren der o.a. nichtmedizinischen Sehprüfgeräte zugeordnete Sehprüfgerät-Programmspeichereinrichtung zur Speicherung von Steuerungssoftware und/oder Betriebssystemsoftware und/oder Kalibrierdaten vorgesehen sein. In entsprechender Weise ist es auch möglich, dass einem oder mehreren der medizinischen Analysegeräte zugeordnete Medizingerät-Programmspeichereinrichtung zur Speicherung von Steuerungssoftware und/oder Betriebssystemsoftware und/oder Kalibrierdaten vorgesehen ist. Die derart gespeicherten Daten können durch einen geeigneten Schreibschutz gegen unberechtigten Zugriff unberechtigter Personen über die Netzwerkeinrichtung geschützt werden.
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In diesem Zusammenhang kann (wenigstens) eine separate Speichereinrichtung zum Speichern von Messdaten und/oder Benutzereinstellungen und/oder Verschlüsselungen vorgesehen sein. Diese separate Speichereinrichtung kann Bestandteil der Sehhilfebestelleinrichtung sein. Es ist auch möglich, dass einzelne oder jede der an die Netzwerkeinrichtung angeschlossenen Komponenten über eine eigene separate Speichereinrichtung verfügt.
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In einer Ausführungsvariante der Erfindung ist eine über die Netzwerkeinrichtung mit der Refraktionsfehlermesseinrichtung, der Rezeptwertebestimmungseinrichtung und gegebenenfalls dem Sehprüfgerät bzw. den Sehprüfgeräten verbundene Befundausgabeeinrichtung vorgesehen, um die gemessenen Refraktionsfehler und/oder die bestimmten Rezeptwerte und/oder ggf. die von dem Sehprüfgerät bzw. den Sehprüfgeräten ermittelten Daten auszugeben. Damit wird sichergestellt, dass der Augenoptiker oder der Augenarzt wichtige für die Auswahl einer geeigneten Brille oder die Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung erforderlichen Informationen unmittelbar und zum richtigen Zeitpunkt erhält.
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Die Befundausgabeeinrichtung kann grundsätzlich überall dort angeordnet sein, wo ein Bedarf besteht, die oben im Einzelnen aufgeführten Informationen abzurufen. Insbesondere ist es möglich, dass die Befundausgabeeinrichtung auch räumlich entfernt zu der Refraktionsfehlermesseinrichtung und der Rezeptwertebestimmungseinrichtung angeordnet ist. Es ist z.B. möglich, dass die Befundausgabeeinrichtung räumlich benachbart zu dem medizinischen Analysegerät oder zu einem oder mehreren der o.a. medizinischen Analysegeräten angeordnet ist. Konkret können z.B. die Refraktionsfehlermesseinrichtung, die Rezeptwertebestimmungs-einrichtung, die Seheindrucksimulationseinrichtung, ggf. ein oder mehrere Sehprüfgeräte, die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung und die Sehhilfebestelleinrichtung im Verkaufsraum des Augenoptikers und ein oder mehrere medizinische Analysegeräte sowie die Befundausgabeeinrichtung in der Praxis des Augenarztes aufgestellt sein.
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Insbesondere in letztgenanntem Fall können die Befundausgabeeinrichtung und ein oder mehrere medizinische Analysegeräte zusammen in einem Gehäuse untergebracht sein.
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Die Erfindung wird nunmehr anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
- 1 Ein Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Systems zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person,
- 2 ein Flussdiagramm aus dem sich das erfindungsgemäße Verfahren zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person entnehmen lässt.
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Die 1 zeigt ein Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Systems zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person. Die mit den Bezugszeichen 100, 200 und 300 gekennzeichneten Funktionsblöcke stellen unterschiedliche Orte, nämlich den Verkaufsraum 100 eines Augenoptikers, die Praxis 200 eines Augenarztes und die Fabrikationsstätte 300 eines Brillenlinsenherstellers dar.
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In dem Verkaufraum 100 des Augenoptikers ist ein Wellenfrontmessgerät 102, ein Personalcomputer 104 mit Monitor 106, Tastatur 108 und Maus 108a sowie ein Sehprüfgerät, wie z.B. ein automatischer Phoropter 110 angeordnet. In der Praxis 200 des Augenarztes befindet sich ein medizinisches Gerät, wie z.B. ein Diagnosegerät 202 zur Erkennung von Erkrankungen des Auges, sowie ein Personalcomputer 204 mit Monitor 206, Tastatur 208 und Maus 208a. In der Fabrikationsstätte 300 ist ein Servercomputer 302 installiert.
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Das Wellenfrontmessgerät 102, der Computer 104 des Augenoptikers und das Sehprüfgerät 110 sind über ein LAN 112 miteinander verbunden. Das medizinische Gerät 202 sowie der Computer 204 des Arztes sind über eine WLAN-Verbindung 212 miteinander verbunden. Der Servercomputer 302, der Computer 104 des Augenoptikers und der Computer 204 des Arztes sind über das Internet 312 miteinander verbunden. LAN 112, WLAN 212 und Internet 312 bilden zusammen mit der internen Verbindung/Vernetzung des Personalcomputers 104 eine Netzwerkeinrichtung im Sinne der Erfindung.
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Das Wellenfrontmessgerät 102 ist geeignet, Refraktionsfehler eines Auges einer Person zu bestimmen. Der Computer 104 des Augenoptikers kann auf eine Software zugreifen, um aus den Refraktionsfehlern Rezeptwerten für eine Brillenlinse zu bestimmen. Weiterhin ist eine Software verfügbar, um den Seheindruck der Person zu simulieren, wenn diese eine Brille tragen würde. Der Computer 104 kann dabei auf die von dem Wellenfrontmessgerät 102 ermittelten Daten und die errechneten Rezeptwerte zugreifen. Die Simulation des Seheindrucks kann an dem Monitor 106 zur Anzeige gebracht werden. Mit dem Phoropter 110 ist der Anwender in der Lage die subjektiven Refraktionsdaten zu ermitteln. Die von dem Phoropter 110 erfassten Daten sind dem Computer 104 über das LAN 112 verfügbar und können -soweit erforderlich- bei der Simulation des Seheindrucks der Person berücksichtigt werden.
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Das medizinische Gerät 202 kann über den Computer 204 bedient werden. Insbesondere kann es sich bei dem Gerät 202 um ein Hornhauttopographiemessgerät handeln. Die von dem Gerät 202 erfassten Daten sind über das Internet 312 für den Augenoptiker über den Computer 104 verfügbar. Etwaig erfasste personenbezogene Daten können z.B. bei der Auswahl einer geeigneten Art von Sehhilfe, bei der Berechnung der Rezeptwerte oder bei der Simulation des Seheindrucks der Person berücksichtigt werden. In dem genannten Beispiel des Hornhauttopographiemessgeräts könnte der Augenoptiker die Daten auch für eine etwaige Kontaktlinsenanpassung verwenden.
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Die Internetverbindung 312 erlaubt es dem Augenarzt auch auf vom Augenoptiker erfasste Daten über dem Computer 204 zuzugreifen. Somit ist es für den Arzt möglich, Untersuchungen an den Augenoptiker zu delegieren, wobei die Diagnose selbst immer noch vom Arzt durchgeführt wird.
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Auf dem Server 302 sind Brillenglasdaten und -preise sowie Fassungsdaten und -preise hinterlegt, die über das Internet 312 abgerufen werden können.
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Der Computer 104 beim Augenoptiker hat Zugriff auf eine Brillenbestellsoftware, um über die Tastatur 108 und die Maus 108a eine Bestellung einer Brillenlinse bei der Fabrikationsstätte 300 aufgeben zu können. Der Computer 104 verfügt ferner über einen (nicht dargestellten) Drucker, um bestellrelevante Daten für den Kunden auszudrucken, sowie eine (nicht dargestellte) elektronische Einrichtung, um dem Kunden diese Daten auch in elektronischer Form, z.B. auf einem Datenträger, per e-mail, Mobiltelefon, SMS, tragbare Medienabspielgeräte oder dergleichen zur Verfügung zu stellen.
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Die einzelnen Geräte 102, 104, 110, 202, 204 und 302 verfügen über eigene schreibgeschützte Datenträger 103, 105, 111, 203, 205, 303, die wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel teils intern (Datenträger 103, 111, 303), teils extern (Datenträger 105, 203, 205) angeordnet sein können. Auf diesen Datenträgern 103, 105, 111, 203, 205, 303 sind Betriebssystemdateien, Steuerungsanwendungen und Konfigurationsdateien der Steuerungsdateien durch einen Schreibschutz geschützt hinterlegt.
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Bei der Vernetzung von Geräten besteht im Allgemeinen ein weiteres Problem darin, dass die Schnittstellen öfters auf unterschiedliche Technologien und Protokolle zugreifen. Dies ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn alle Geräte vom selben Hersteller stammen. Insbesondere bei der Wartung der Geräte stellt sich das Problem, dass die Schnittstellen fest vorgegeben sind. Wenn z.B. ein Gerät nach einem Update die Daten in einem anderen Format ausgibt, muss zumindest eines oder mehrere der Geräte im Netz entsprechend angepasst werden. Außerdem ist es ungünstig, wenn die Geräte untereinander Daten austauschen. Viel vorteilhafter ist eine konsolidierte Datenbank auf einem entweder zentralen oder dezentralen Server, weil dann die Daten für eine Auswertung leichter verfügbar sind. In dem Ausführungsbeispiel nach der 1 dient der Computer 104 als Server. Dieser ist zu diesem Zweck mit einem zusätzlichen separaten Datenträger 101 ausgestattet, auf dem Messdaten der angeschlossenen Messgeräte 102, 110, 202 und/oder Geräteeinstellungen, insbesondere Benutzereinstellungen, sogenannte User Settings, (verschlüsselt oder ggf. unverschlüsselt) abgespeichert werden.
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Die Anbindung aller Geräte 102, 110, 202, 204, 302 erfolgt über eine standardisierte Schnittstelle zu dem einzelnen Server 104. Die Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 im Netz 112, 212, 312 sind mittels einer selbstlernenden Schnittstelle zu dem zentralen oder dezentralen Server (hier dem Computer 104) verbunden.
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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es allgemein von Vorteil ist, wenn auf den miteinander verbundenen Geräten nur statische Informationen, wie Steuerungsprogramme, Betriebssysteme oder Kalibrierdaten gespeichert sind und die dynamischen Informationen, wie Messdaten oder Benutzereinstellungen, auf einem zentralen oder dezentralen Server gespeichert sind. Obwohl dies die ideale Umsetzung der Erfindung darstellt, ist auch ein heterogenes Netzwerk denkbar, in dem geschützte und teilweise ungeschützte oder sogar gänzlich ungeschützte Geräte angebunden sind. Selbst im schlimmsten Angriffsfall sind die geschützten Geräte immer noch sicher.
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Um die Datensicherheit zu erhöhen, ist Vorteilhafterweise zu dem zentralen oder dezentralen Server ein zweiter zentraler oder dezentraler Server als Backup-Server vorhanden. Der zweite Server befindet sich vorzugsweise in einem anderen Ort als der erste Server. Bei dem Ausführungsbeispiel nach der Erfindung ist zusätzlich zu dem Server 104, ein bei einem Internetprovider lokalisierter Backup-Server 401 vorhanden.
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Um die Sicherheit zu erhöhen sind ein Teil der Daten oder alle Daten auf den Geräten 102, 110, 202, 204, 302 bzw. auf den beiden Servern 104, 401 kodiert, so dass diese nicht ohne weiteres von Unbefugten interpretiert werden können. Weiterhin können die Anwendungen und Programme, die auf den Geräten 102, 110, 202, 204, 302 oder auf dem ersten Server 104 laufen, nur von authentifizierten Anwendern (User), oder authentifizierten Programmen ausgeführt werden. Zu diesem Zweck verfügt mindestens der erste Server 104 und /oder auch einige bzw. alle Geräte 102, 110, 202, 204, 302 im Netz übereine Userverwaltung. Dadurch können auch die Aktionen der einzelnen User protokolliert werden.
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Weiterhin ist es von Vorteil, wenn zumindest der erste Server 104 auch über eine Verbindung zu einem oder mehreren Servern verfügt, welche Tutorials zur Anpassung von Brillengläsern, Hilfe zur Diagnoseunterstützung, Wikis, Nutzerforen usw. beinhalten. Für die Beratung in Bezug auf modische Objekte, wie z.B. Brillenfassungen, ist die Anbindung branchenfremder Kataloge oder Webseiten (z.B. Kleidung, Taschen, Autos,...) zwecks Farbabstimmung oder Designabstimmung von Brillengläsern (Tönung) und Fassungen von Vorteil. Gerade bei der Auswahl von Brillenfassungen ist es von Vorteil, eine branchenfremde Kataloganbindung zwecks Farbabstimmung oder Designabstimmung bereitzustellen. Das Beispiel nach der 1 zeigt drei an das Internet 312 angeschlossene Server 501, 502, 503, auf denen derartige Informationen hinterlegt sind.
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Ein anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft die Fernwartung einzelner oder mehrerer Komponenten 102, 104, 110, 202, 204, 302 des Systems im Netz. Auf dem ersten Server 104 ist z.B. eine Anwendung hinterlegt, um automatische Updates der Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 des Systems in der Netzwerkeinrichtung 112, 212, 312 zu steuern. Die Updates werden automatisch von dem Updateserver 104 heruntergeladen und dann auf die jeweiligen Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 verteilt. Eine Fernwartung der Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 steuert sichere, automatische Updates für die Software der einzelnen Geräte.
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Eine Alternative zu den vorstehend beschriebenen automatischen Updates bestünde darin, Anwendungen, die das jeweilige Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 steuern, auf einem Server laufen zu lassen, welcher beispielsweise auch über das Internet 312 zum Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 verbunden werden kann, so dass das Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 lediglich über einen Browser verfügt, auf dem die Benutzeroberfläche dargestellt wird. Die Steueranweisungen bekommt das Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 über die Netzwerkeinrichtung 312, 112, 212. Dieser Server kann entweder der erste Server 104 oder ein externer Server, z.B. Server 401, sein. Dadurch kann man gewährleisten dass alle Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 aus einer installierten Basis exakt mit derselben Softwareversion arbeiten. Somit gibt es keine Updates mehr, und die Architektur der Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 könnte deutlich vereinfacht werden.
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Fernerhin besteht die Möglichkeit der Fernwartung mit menschlicher Unterstüzung und ggf. menschlicher Eingriffsmöglichkeit. Eine technische Hotline kann, beispielsweise ausgehend von einem Provider 600, mittels eines Personal Computers 602 mit Bildschirm 604 und Tastatur 606 und Maus 606a über einen Netzwerkzugang, z.B. über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN) 612, eine Fernwartung durchführen. Die Hotline kann sich über das VPN 612 auf jedem Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 einloggen. Um Hackerangriffe zu vermeiden, ist es vorgesehen, jedes Login einer Hotline vom Nutzer manuell genehmigen zu lassen, z.B. durch Anklicken einer Meldung, Eingeben eines Kennworts, durch Einstecken eines Softwareschlüssels (engl.: Dongle) oder durch ähnliche Verfahren mit oder ohne Genehmigung durch den Benutzer.
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Bei Bedarf können einzelne oder jedes Gerät des erfindungsgemäßen Systems mit einem Mikrofon und/oder Lautsprecher ausgestattet sein, sodass man über UMTS oder das Internet oder was auch immer direkt mit der Hotline zur Problemlösung sprechen kann.
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Einzelne oder alle Geräte des Systems können ggf. über eine Webcam oder dergleichen verfügen. Eine Ausstattung mit einer derartigen Kamera ermöglicht es dem Anwender, der Person am anderen Ende der Hotline die ggf. fehlerhafte Hardware zu zeigen. Alternativ oder zusätzlich kann eines oder mehrere Geräte im System mit im Innern angeordneten Beobachtungskameras mit z.B. IR Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Person am anderen Ende der Hotline das Innere des Geräts sehen kann.
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In manchen Fällen kann es günstig sein, alle oder einzelne Geräte des erfindungsgemäßen Systems mit einer Positionserkennungseinrichtung, wie z.B. ein satellitengestütztes System zur weltweiten Positionsbestimmung (bspw. „Global Positioning System - GPS“), auszustatten. Mit Hilfe der Positionserkennungseinrichtung kann man insbesondere das Land identifizieren, in dem das Gerät aufgestellt ist und dadurch dem zuständigen Servicetechniker bzw. der betreuenden Person er Hotline wichtige Informationen zum Gerät (Aussehen, Charakteristika, Sprache des Anwenders) zur Verfügung stellen.
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Darüber hinaus kann auch der Service über eine Positionserkennungseinrichtung verfügen, welche es ihm erlaubt, über einen Server oder dergleichen Informationen auszutauschen und so zum Gerät gelotst wird, möglicherweise sogar zu Fuß ins Krankenhaus. Der Servicetechniker kann auch Online Meldungen von zu reparierenden Geräte über die Positionserkennungseinrichtung erhalten.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass jedes Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 des Systems in der Netzwerkeinrichtung 112, 212, 312 einen sogenannten „Built-in-Test“ während des Starts ausführen kann. In dem „Built-in-Test“ werden einzelne Komponenten und Funktionen auf Hardwareebene von einer Anwendung untersucht. Z. B. wird geprüft, ob eine Kamera ansprechbar ist. Weiterhin werden Informationen zurückgemeldet. Es kann z.B. die Temperatur des Prozessors des Computers abgefragt werden, usw.. Als Ergebnis des Tests kann entweder immer oder nur bei Auffälligkeiten ein Bericht erstellt werden, welcher an die o.g. technische Hotline gesendet wird. Diese kann dann den Bericht analysieren und Vorsorgemaßnahmen ableiten bzw. eine genaue Diagnose erstellen oder sogar ein fehlerhaft arbeitendes Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 beispielsweise über VPN 612 reparieren.
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In einem weiteren Aspekt der Erfindung ist es für einen Anwender, wie z.B. einen Augenoptiker oder Optometristen von Vorteil, wenn eine Anwendung die auf dem ersten Server 104 läuft, die Messdaten in einem Bestellauftrag für eine Art „One-Click-Bestellung“ automatisch konsolidiert. Dieser Bestellauftrag kann z.B. Daten für eine Bestellung eines Brillenglases, von Kontaktlinsen, einer Fassung oder formgerandete Gläser, eine fertige Brille, eine für den Kunden individuell hergestellte Fassung oder andere Produkte bereitstellen.
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In einem weiteren Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, die Eingabe von Patientendaten zu vereinfachen. Herkömmliche Geräte der oben beschriebenen Art verfügen über Datenbanken mit eigener Kunden- oder Patientendateneingabe. Dies bedeutet in der Praxis, dass diese Daten (wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, ID, und andere Informationen) einzeln und manuell eingegeben werden müssen. Das erste Problem dabei ist der Zeitverlust, der dadurch entsteht. Außerdem können Schreibfehler die spätere Konsolidierung der Daten in einer einzelnen Datenbank erschweren. Die vorliegende Erfindung sieht daher vor, dass der erste Server - im Beispiel nach der 1 ist dies der Personal Computer 104 -, über die Kundendaten verfügt bzw. sich die Daten aus einer externen Datenbank holt, wie z.B. die Datenbank einer „Practice Management Software“ (PMS). Eine PMS-Datenbank ist in der Regel die Master-Datenbank des Augenoptikers, wo die persönlichen Daten des Kunden, wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und weitere Daten gespeichert sind. Diese Software wird in der Regel für die Verwaltung von Terminen, Rechnungserstellung usw. verwendet. Daher ist es von Vorteil, wenn die Kundendaten auf den Geräten genau in der gleichen Schreibweise gepflegt sind, wie in der PMS-Datenbank. Dann werden diese Kundendaten an die jeweiligen Geräte des erfindungsgemäßen Systems von der PMS-Datenbank zur Verfügung gestellt, so dass der Anwender bei der Messung nur den bereits eingetragen Kunden auswählen muss. Wenn ein Patient bzw. Kunde beispielsweise in einer Praxis bzw. in einem Optikergeschäft ankommt, können seine Daten entweder manuell oder durch Lesen eines elektronischen Dokuments in eine Datenbank eingepflegt werden. Als elektronisches Dokument kann man z.B. eine elektronische Krankenkassenkarte, einen Personalausweis, einen Führerschein oder andere die Person identifizierende Medien verwenden. Wenn diese Daten eingepflegt sind kann der erste Server auf diese zugreifen und diese an die Geräte als „aktueller Patient“ zur Verfügung stellen. Dann kann der Nutzer den Kunden am Bildschirm des jeweiligen Gerätes aus der Liste der aktuellen Kunden auswählen, so dass die Messungen richtig zugewiesen werden. Die Zuweisung kann vor oder nach der Messung stattfinden.
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Das erfindungsgemäße System kann auch über einen Server verfügen, auf dem biometrische Daten des Patienten abgelegt sind bzw. werden, wie z.B. ein Fingerabdruck, Irismerkmale oder andere Charakteristika. Es kann vorgesehen werden, dass einige oder alle o.g. Geräte des Systems jeweils über eine Einrichtung verfügen, um diese Daten zu messen (z.B. Fingerabdruckscanner). Auf diese Weise kann der Kunde eindeutig identifiziert werden und Fehler bei der Zuweisung werden somit vermieden. Die Wellenfrontmesseinrichtung 102 und das medizinische Gerät 202 verfügen im vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils über einen Fingerabdruckscanner 101,201. Der Abgleich der erfassten Daten erfolgt über den Servercomputer 104.
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Optional ist bei dem System nach der 1 ein automatisches „Aktivieren“ eines Patienten oder Kunden als „aktuellen“ Patienten oder Kunden vorgesehen Das kann z.B. mit Hilfe einer Kamera erfolgen, die den Kunden anhand biometrischer Daten identifiziert. Angenommen der Server 104 verfügt über biometrische Daten des Kunden, die eine Identifizierung aus einem Bild des Kunden ermöglichen, könnte eine Kamera am Eingang der Praxis des Arztes oder des Verkaufsraums des Augenoptikers installiert werden. Wenn ein Kunde eintritt, wird er automatisch als „aktueller Patient oder Kunde“ aktiviert. Genauso kann der Kunde beim Verlassen der Praxis wieder „deaktiviert“ werden. Es kann beispielsweise auch nach Erkennung des Kunden oder Patienten ein Begrüßungsbildschirm mit dem Namen des Kunden eingeschaltet werden (z.B. „Willkommen Herr X in der Praxis Y“).
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Die Erfindung sieht weiterhin z.B. sogenannte „variable Skins“ der Benutzeroberfläche vor. Dies bedeutet, dass die Benutzeroberfläche durch den Anwender angepasst werden kann, z.B. an seinem Brand-Image, oder sogar patientenspezifisch. Dies bedeutet in der Praxis, dass das Aussehen des Softwares durch den Anwender an seiner Corporate Identity angepasst werden kann, z.B. die Hintergrundfarben, Schriftart oder Logo.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine effiziente und individualisierte Beratung zu ermöglichen. Z.B. kann eine Beratungsanwendung auf dem Server laufen, welche auf die Messdaten für die Erstellung von Simulationen zugreifen kann. Eine Anwendung welche die Analyse der Messdaten ermöglicht, kann z.B. auch auf dem Server laufen.
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Um ein System nach der vorliegenden Erfindung in vollem Umfang realisieren zu können müssen alle Geräte eine gewisse Architektur haben. In der Praxis kann es aber von Vorteil für den Anwender sein, andere Geräte im Netzwerk über z.B. einen sogenannten „Wrapper“ zu integrieren, auch wenn nicht alle Funktionalitäten dieser Erfindung unterstützt werden.
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Es kann optional vorgesehen sein, dass z.B. der erste Server 104 verwendet wird, um Werbebotschaften zu verteilen. So kann z.B. der Server 104 von einem dritten Server (z.B. Server 502) einen Screensaver mit Werbebotschaften herunterladen und dann diese auf einige oder alle Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 des Systems installieren. Damit kann man den jeweiligen Anwender (z.B. Arzt oder Augenoptiker) über die neuesten Produkte informiert halten.
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Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass z. B. der Augenarzt über den Computer 204 und die Internet-Verbindung 312 zum ersten Server 104 zugreifen kann. Damit kann der Augenarzt basierend auf die auf dem Server 104 vorhandenen Messungen eine Diagnose machen. In einer weiteren Ausführung kann der Server 104 über eine intelligente Software verfügen, welche automatisch ohne Anwenderwirkung eine Diagnose basierend auf den vorhandenen Messungen durchführt und bei krankhaftem Befund den Augenarzt mittels Internet 312 und Computer 204 automatisch benachrichtigt.
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Der erste Server kann z. B. Daten mit einem dritten Server austauschen. Der erste Server kann z.B. Daten an den dritten Server schicken, um die Daten dort weiter auszuwerten (Optiker macht Messungen, Arzt Diagnose). Der erste Server kann weiterhin über Intelligenz verfügen. So kann dieser z.B. eine Vordiagnose machen, und einen Befund automatisch an einen ausgewählten Arzt schicken. Wenn zum Beispiel eine Messung der Hornhauttopographie eines Kunden beim Augenoptiker für Kontaktlinsenanpassung durchgeführt wurde, kann die intelligente Software auf dem Server 104 die Formfaktoren der Hornhaut überprüfen. Überschreiten die Formfaktoren gewisse Schwellwerte, so besteht der Verdacht, dass der Kunde z.B. unter Keratokonus leidet. In diesem Fall sendet der Server 104 eine Nachricht zum Rechner 204 über das Internet 312, in der der Arzt über den Befund informiert wird. Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass der Kunde des Augenoptikers gleichzeitig Patient beim Augenarzt ist, und idealerweise eine Abstimmung zwischen Augenarzt und Augenoptiker für diese Form der Zusammenarbeit vorliegt (Co-Management).
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Die 2 zeigt ein Flussdiagramm aus dem sich beispielhaft ergibt, wie eine fehlsichtige Person bei der Beratung und Auswahl einer geeigneten Brille mit Hilfe des in der 1 gezeigten Systems unterstützt wird.
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In einem ersten Schritt 702 werden die Refraktionsfehler der fehlsichtigen Person ermittelt. Dies kann mit Hilfe des Wellenfrontmessgeräts 102 erfolgen oder alternativ mit einer Messbrille oder alternativ mit einem Phoropter oder mit einer Kombination aus den vorherigen Alternativen. Diese Informationen können einem Arzt bei Bedarf unmittelbar über das vorstehend beschriebene System zur Verfügung gestellt werden.
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Im zweiten Schritt 704 werden die Rezeptwerte mit Hilfe der Rezeptwertebestimmungseinrichtung 104 bestimmt. In der Regel ist diese Einrichtung ein Programm, welches auf einem Computer ausgeführt wird und das die Rezeptwerte basierend auf die im ersten Schritt ermittelten Refraktionsfehler berechnet. Bei der Berechnung der Rezeptwerte können bei Bedarf wiederum Informationen verwendet werden, die der Arzt aus den ihm zur Verfügung gestellten Daten aus Schritt 702 oder/und eigenen Messungen des Arztes diagnostiziert hat und über das erfindungsgemäße System dem Optiker zur Verfügung gestellt werden.
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Im dritten Schritt 706 werden die Rezeptwerte für eine Simulation des Seheindrucks der Person verwendet. Je nach Ergebnis der Simulation kann der Anwender ggf. die Rezeptwerte iterativ ändern bis die Ergebnisse der Simulation zufriedenstellend sind.
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Im vierten Schritt 708 wird eine geeignete Sehhilfe, wie zum Beispiel ein Brillenglas ausgewählt. Dies kann mit Hilfe eines Computerprogramms durchgeführt werden, welches eine Auswahl an Brillengläsern vom Sortiment eines Anbieters darstellt. Mit Hilfe der Software kann man eine für die Rezeptwerte geeignete Sehhilfe auswählen, welche z.B. den besten Kompromiss zwischen Preis, Gewicht und Leistung der Sehhilfe (z.B. das Brillenglas) darstellt.
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Zusätzlich, wenn eine Brille gewollt ist, kann in diesem Schritt eine Brillenfassung ausgewählt werden, die über das erfindungsgemäße System bereitgestellt wird.
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Im fünften Schritt 710 können mittels eines Videozentriersystems, wie z.B. das Relaxed Vision Terminal von Carl Zeiss Vision, die Zentrierdaten der Person für diese Fassung ermittelt werden.
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Im sechsten Schritt 712 werden die in den obigen Schritten gesammelten Daten von einer Software dem Anwender dargestellt, sodass die Bestellung der Sehhilfe (z.B. der Brillengläser) elektronisch über das erfindungsgemäße System erfolgen kann.