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Die
Erfindung betrifft ein System sowie ein Verfahren zur Unterstützung
beispielsweise eines Augenoptikers oder eines sogenannten Eye Care Professionals
bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Brille.
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Aus
der
US 7,188,082 B2 ist
ein elektronisches Bestellsystem insbesondere für Eye Care
Professionals bekannt. Dem Benutzer wird mittels eines einheitlichen
elektronischen Bestellformulars die Möglichkeit gegeben,
bei unterschiedlichen Herstellern seine Bestellung aufzugeben. Die
Eingabe der notwendigen Daten in das elektronische Formular erfolgt
manuell.
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Obwohl
sich dieses elektronische Bestellsystem dem Grunde nach bewährt
hat, besteht der Bedarf, einerseits eine umfassende Beratung durchführen
und andererseits eine Bestellung schnell und möglichst
fehlerfrei absetzen zu können.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht daher in der Bereitstellung eines
Systems sowie eines entsprechenden Verfahrens zur Unterstützung
bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine
fehlsichtige Person, mit denen eine umfassende Beratung durchgeführt
und eine Bestellung schnell und mit geringer Fehlerwahrscheinlichkeit
abgesetzt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch ein System zur Unterstützung bei der
Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine
fehlsichtige Person mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie
durch ein Verfahren zur Unterstützung bei der Beratung
zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige
Person mit den Merkmalen des Patentanspruchs 18 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben.
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Das
erfindungsgemäße System zur Unterstützung
bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten Sehhilfe für
eine fehlsichtige Person umfasst eine Refraktionsfehlermesseinrichtung
zur Messung von Refraktionsfehlern eines Auges der Person, eine Rezeptwertebestimmungseinrichtung
zur Bestimmung von Rezeptwerten für die Sehhilfe aus den
Refraktionsfehlern, eine Seheindrucksimulationseinrichtung zur Simulation
des Scheindrucks der Person auf Basis der Refraktionsfehler und
der Rezeptwerte, eine Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung zur
Bereitstellung von Brillenglasdaten und/oder Brillenglaspreisen
und/oder Fassungsdaten und/oder Kontaktlinsendaten und/oder Intraokularlinsendaten
sowie eine Sehhilfebestelleinrichtung zur Aufgabe einer Bestellung
einer Sehhilfe bei einem Distributor für Sehhilfen. Die
Refraktionsfehlermesseinrichtung, die Rezeptwertestimmungseinrichtung,
die Seheindrucksimulationseinrichtung, die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung
und die Sehhilfebestelleinrichtung sind über eine Netzwerkeinrichtung
im weitesten Sinne miteinander verbunden.
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In
der Refraktionsfehlermesseinrichtung werden Refraktionsfehler, d.
h. die Ametropie oder Fehlsichtigkeit, des Auges der Person gemessen
und über die Netzwerkeinrichtung an eine Rezeptwertestimmungseinrichtung übertragen.
In der Rezeptwertebestimmungseinrichtung werden Rezeptwerte, d.
h. die in einer Verordnung angegebene Dioptrienkombination zur Korrektion
der Fehlsichtigkeit, für die Sehhilfe (z. B. der sphärische
Brechwert, der zylindrische Brechwert und dessen Achslage sowie
die prismatische Wirkung eines Brillenglases) aus den Refraktionsfehlern
bestimmt und nachfolgend über die Netzwerkeinrichtung an
eine Seheindrucksimulationseinrichtung übertragen. In der
Seheindrucksimulationseinrichtung wird der tatsächlich
Seheindruck der Person auf Basis der Refraktionsfehler und der Rezeptwerte
simuliert. Diese Simulationsdaten werden genauso wie die (möglicherweise
mit Hilfe der Simulation modifizierten) Rezeptwerte über
die Netzwerkeinrichtung an eine Sehhilfebestelleinrichtung übertragen.
Eine Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung ist dazu vorgesehen,
Brillenglasdaten und/oder Brillenglaspreise und/oder Fassungsdaten und/oder
Kontaktlinsendaten und/oder Intraokularlinsendaten bereitzustellen.
Die von der Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung bereitgestellten
Daten werden ebenfalls über die Netzwerkeinrichtung an die
Sehhilfebestelleinrichtung übertragen. Somit liegen alle
für einen Sehhilfebestellvorgang notwendigen Daten, insbesondere
die Rezeptwerte und Daten zu potentiell in Frage kommenden Sehhilfen
sowie Informationen, die der fehlsichtigen Person einen Eindruck über
den von ihr zu erwartenden Seheindruck und ihr äußeres
Erscheinungsbild verschaffen, wenn sie sich für eine bestimmte
Sehhilfe entscheidet in einer Einrichtung, nämlich der
Sehhilfebestelleinrichtung vor. Die fehlsichtige Person kann damit ggf.
unterstützt durch einen Augenoptiker oder einen Eye Care
Professional umfassend beraten werden, bevor in der Sehhilfebestelleinrichtung
eine Bestellung einer Sehhilfe bei einem Distributor für
Sehhilfen aufgegeben wird. Da die für die Bestellung notwendigen
Daten unmittelbar und zentral vorliegen, ist die Gefahr einer Falscheingabe
praktisch ausgeschlossen.
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Das
vorstehend beschriebene Verfahren kann z. B. in Form eines Programmcodes
als Computerprogramm oder als Computerprogrammprodukt vorliegen,
welches z. B. auf einem maschinenlesbaren Datenträger gespeichert
ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch ein System mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 bzw. ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs
18 vollumfänglich gelöst.
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Die
Refraktionsfehlermesseinrichtung kann z. B. eine Wellenfrontanalyseeinrichtung
umfassen. Eine Wellenfrontanalyseeinrichtung ist ein Gerät
zur objektiven Refraktionsbestimmung. Das Prinzip der Wellenfrontanalyse
basiert auf der Erfassung einer an der Retina reflektierten Wellenfront
eines auf das Auge des Probanden treffenden Lichtstrahls mit vorgegebener
Wellenfront. Aus der gegenüber der Wellenfront des auf
das Auge auftreffenden Lichtstrahls abweichenden Kontur der Wellenfront
des an der Retina reflektierten und wieder durch das Auge austretenden
Lichtstrahls lassen sich Rückschlüsse auf das Abbildungsverhalten
und etwaig vorhandene Abbildungsfehler des Auges ziehen. Insbesondere
Refraktionsfehler lassen sich aus der Wellenfrontanalyse bestimmen.
Beispiele für Wellenfrontanalyseeinrichtungen und Methoden
zur Durchführung einer Wellenfrontanalye sind z. B. in
den Dokumenten
EP 1324689
A1 und
DE
10 2007 032 001 A1 beschrieben. Eine Wellenfrontanalyseeinrichtung
umfasst z. B. einen Shack-Hartmann-Sensor. Die mit einem derartigen
Sensor erfassten Daten können nachfolgend mit einem Computer
ausgewertet und verarbeitet werden. Insbesondere kann eine Ermittlung
von Refraktionsfehlern des Auges aus der Wellenfrontmessung mit
Hilfe des Computers erfolgen.
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Die
Refraktionsfehlermesseinrichtung kann auch ein Phoropter umfassen.
Umfasst die Refraktionsfehlermesseinrichtung ein Phoropter, wie
es z. B. in der
US 2,995,065 beschrieben
ist, ist eine zusätzliche Einheit nötig, z. B.
ein Computer, um die Refraktionsergebnisse manuell einzugeben. Die
Refraktionsfehlermesseinrichtung umfasst also den Computer als Eingabegerät
und das räumlich getrennte bzw. nicht verbundene Phoropter.
Alternativ kann auch ein automatisches Phoropter eingesetzt werden,
welches die Refraktionsergebnisse z. B. über eine serielle
Schnittstelle an das System weiter gibt.
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Alternativ
kann ein Autorefraktor eingesetzt werden, welcher die Refraktionsergebnisse
z. B. über eine serielle Schnittstelle an das System weiter gibt.
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Eine
Rezeptwertebestimmungseinrichtung ist dem Grunde nach ein Computer,
der auf Basis von Daten zur Fehlsichtigkeit des Probanden die in
einer Verordnung angegebene Dioptrienkombination zur Korrektion
der Fehlsichtigkeit errechnet. Wie derartige Rezeptwerte berechnet
werden können, entnimmt man z. B. der
DE 10 2007 032 001 A1 .
Auch mit dem unter der Bezeichnung i.Scription bekannten Verfahren
zur Brillenglasoptimierung werden geeignete Rezeptwerte errechnet.
Die Rezeptwertebestimmungseinrichtung kann auch ein Programm umfassen,
welches auf einem Computer ausgeführt wird, und es dem
Anwender ermöglicht, die Refraktionswerte manuell zu modifizieren
um die Verordnung besser an die Bedürfnisse des Emmetropen
anzupassen. Ist der Ammetrope zum Beispiel ein myopischer Jungpresbyope,
wird in der Regel der sphärische Refraktionsfehler nicht
vollständig korrigiert, um die Akkommodation zu unterstützen.
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Die
Kombination aus einer Wellenfrontanalyseeinrichtung und einer Rezeptwertebestimmungseinrichtung
ist z. B. in Form eines Autorefraktors verkörpert.
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Eine
Seheindrucksimulationseinrichtung kann ebenfalls aus einem Computer
mit ggf. vorhandener Anzeige in Form eines Bildschirms oder dergleichen
bestehen. Die Anzeige oder ggf. auch der Computer kann Bestandteil
der Sehhilfebestelleinrichtung sein.
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Die
Seheindrucksimulationseinrichtung kann z. B. nach einem der Verfahren
arbeiten, die in der MSc-Thesis von Woojin Matthew Vu „Simulation
of Vision through an Actual Human Optical System”, abgegeben
in 2001 an der University of California, Berkley, USA oder der
WO 2004/112576 A2 beschrieben sind.
Beide Dokumente beschreiben die Methode, wie der Seheindruck auf
Basis von Wellenfrontdaten simuliert werden kann. So werden z. B.
die im vorhergehenden Schritt ermittelten Rezeptwerte von der gemessenen
Wellenfront abgezogen und der Seheindruck durch Faltung der residuellen
Wellenfront mit einem geeigneten Testbild simuliert.
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Die
Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung kann ein oder mehrere Datenträger
eines Computers oder ein oder mehrere spezielle Datenträger,
wie z. B. eine oder mehrere Compact Disks oder dergleichen sein.
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Auch
bei der Sehhilfebestelleinrichtung handelt es sich um einen Computer,
der mit einer Anzeige, wie z. B. einem Bildschirm, und einer Eingabeeinrichtung,
wie z. B. einer Tastatur, ausgestattet ist.
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Unter
Netzwerkeinrichtung ist eine Verbindungseinrichtung im allgemeinsten
Sinn zu verstehen. Hierzu gehört auch, dass einzelne Funktionseinrichtungen,
insbesondere die Rezeptwertebestimmungseinrichtung, die Seheindrucksimulationseinrichtung
und die Sehhilfebestelleinrichtung in einem einzigen Gerät,
z. B. einem Personalcomputer, verwirklicht sind. Dennoch kann z.
B. auf diese Funktion zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen Client-Computern
im Netzwerk zugegriffen werden. Wichtig ist allein, dass die Geräte
und Vorrichtungen, welche z. B. die Refraktionsdaten und die Zentrierdaten
für die Brille liefern, ebenfalls im gleichen Netzwerk
eingebunden sind. Die Netzwerkeinrichtung kann ein sogenanntes „Wireless
Personal Area Network” („WPAN”), ein
sogenanntes „Local Area Network” („LAN”)
oder ein sogenanntes „Wide Area Network” („WAN”)
oder das Internet umfassen. Die Netzwerkeinrichtung kann drahtgestützt
oder drahtlos (z. B. „wireless LAN – WLAN”)
ausgebildet sein. Eine drahtlose Verbindung kann z. B. via Funk
(Bluetooth oder dergleichen) oder optisch, insbesondere durch Infrarotlichtübertragung,
hergestellt sein. Kombinationen der vorstehend genannten Möglichkeiten
sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.
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Es
ist möglich, dass über die Netzwerkeinrichtung
neben der Rezeptwertestimmungseinrichtung, der Seheindrucksimulationseinrichtung,
der Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung und der Sehhilfebestelleinrichtung
nicht nur eine Refraktionsfehlermesseinrichtung verbunden ist, sondern
auch andere nichtmedizinische Sehprüfgeräte angeschlossen
sind. So ist es z. B. nach der Erfindung vorgesehen, Einrichtungen
zur Bestimmung von Winkelfehlsichtigkeiten, Heterophorien oder dergleichen über
die Netzwerkeinrichtung anzuschließen. So ist weiterhin
vorgesehen, dass ggf. auch Geräte, welche zur Anpassung
einer Sehhilfe wie z. B. einer Brille von Vorteil sind, wie z. B.
ein Zentriergerät, angeschlossen sind. Weiterhin ist nach
der Erfindung vorgesehen, dass ggf. Geräte, welche zur
Anpassung anderer Arten von Sehhilfen wie Kontaktlinsen, wie z.
B. ein Hornhauttopographiemessgerät, angeschlossen sind.
Auch andere Geräte welche später für
den Bau der fertigen Brille wie Schleifmaschinen und Tracer können
angeschlossen sein.
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Über
die Netzwerkeinrichtung können auch ein oder mehrere medizinische
Analysegeräte, wie z. B. Geräte zur Diagnose von
Krankheiten der Netzhaut oder anderen Augenkrankheiten angeschlossen sein.
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Die
Erfindung sieht vor, dass z. B. die Refraktionsfehlermesseinrichtung,
die Rezeptwertestimmungseinrichtung, die Seheindrucksimulationseinrichtung
und die Sehhilfebestelleinrichtung räumlich benachbart
zueinander annder angeordnet sind. Diese Geräte können
z. B. im Verkaufsraum eines Augenoptikers oder eines Eye Care Professionals
angeordnet sein. Die Netzwerkverbindung zwischen diesen Geräten
ist z. B. eine LAN- oder WLAN-Verbindung.
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Die
Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung kann räumlich entfernt
zu der Refraktionsfehlermesseinrichtung, der Rezeptwertestimmungseinrichtung, der
Seheindrucksimulationseinrichtung und der Sehhilfebestelleinrichtung
angeordnet sein. Die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung kann
z. B. in einem Server-Computer bestehen, der bei einem Brillenlinsenhersteller
steht.
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Die
elektronischen Komponenten der Refraktionsfehlermesseinrichtung,
der Rezeptwertestimmungseinrichtung, der Seheindrucksimulationseinrichtung
und der Sehhilfebestelleinrichtung können zusammen in einem
Gehäuse untergebracht sein. Insbesondere kann ein einziger
Computer ausreichend sein, um alle o. a. Funktionalitäten
der vorstehend genannten Einrichtungen bereit zu stellen.
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Da
die Beratung und Auswahl einer Sehhilfe, wie z. B. einer Brille,
in der Regel beim Augenoptiker oder Eye Care Professional stattfindet,
wohingegen eine medizinische Analyse der Augen einer Person von
einem Arzt durchgeführt wird, ist es günstig die medizinischen
Analysegeräte räumlich entfernt zu den beim Augenoptiker
oder Eye Care Professional angeordneten Geräten, wie Refraktionsfehlermesseinrichtung,
Rezeptwertebestimmungseinrichtung, Seheindrucksimulationseinrichtung
und Sehhilfebestelleinrichtung, nämlich beim Arzt anzuordnen.
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Demgemäß ist
es vorteilhaft, wenn die etwaig an die Netzwerkeinrichtung angeschlossenen
medizinischen Analysegeräte auch räumlich entfernt
zu der Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung angeordnet sind,
welche wie oben ausgeführt wurde beispielsweise beim Brillenlinsenhersteller
oder einem Großhändler lokalisiert sind.
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Im
medizinischen Bereich kann eine Diagnose häufig nur auf
Basis von Messungen mehrerer Geräte gemacht werden. Daher
ist es von Vorteil eine einzelne Arbeitsstation zu haben, welche
Zugang zu allen Messungen der jeweiligen Kunden hat, sodass eine
konsolidierte Diagnose zeiteffizient durchgeführt werden
kann. Insbesondere die Diagnose durch den Optometristen oder Augenarzt
erfordert es, alle Daten konsolidiert an einer Stelle zu haben.
Das erfindungsgemäße System genügt diesen
Anforderungen.
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Das
größte Hindernis medizinische Geräte miteinander
zu vernetzen, ist deren Virusanfälligkeit. Technisch ist
es möglich, auch medizinische Geräte direkt mit
dem Internet zu verbinden, ein Antivirusprogramm auf dem Gerät
zu installieren und dieses automatisch aktualisieren zu lassen.
Dieses Konzept hat jedoch zwei grundlegende Nachteile. Ein automatisches
Update des Antivirus-Programms kann die Funktion des Geräts
beeinträchtigen und die direkte Anbindung an das Internet
macht das Gerät anfällig gegenüber Hackerangriffen.
Die in dieser Erfindung bevorzugte Lösung besteht darin,
das medizinische Gerät bzw. zumindest die wichtigsten Daten,
wie Betriebssystemdateien, Steuerungsanwendungen, Konfigurationsdateien
der Steuerungsanwendung und/oder dergleichen z. B. auf der Festplatte
des Geräts durch einen Schreibschutz, zum Beispiel einen sogenannten
EWF Schutz, zu schützen. Ein derartiger EWF-Schutz besteht
z. B. in der Funktion „Enhanced-Write-Filter”,
welche das Betriebssystem Windows XP Embedded” anbietet.
Auf diese Weise wird das System auch im Fall einer schweren Virusinfektion
automatisch repariert und beim nächsten Neustart gesäubert.
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Die
Erfindung sieht weiter vor, dass eine erste der Refraktionsfehlermesseinrichtung
zugeordnete Messprogrammspeichereinrichtung zur Speicherung von
Steuerungssoftware und/oder Betriebssystemsoftware und/oder Kalibrierdaten
vorhanden sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann auch
eine einem oder mehreren der o. a. nichtmedizinischen Sehprüfgeräte
zugeordnete Sehprüfgerät-Programmspeichereinrichtung
zur Speicherung von Steuerungssoftware und/oder Betriebssystemsoftware
und/oder Kalibrierdaten vorgesehen sein. In entsprechender Weise
ist es auch möglich, dass einem oder mehreren der medizinischen
Analysegeräte zugeordnete Medizingerät-Programmspeichereinrichtung
zur Speicherung von Steuerungssoftware und/oder Betriebssystemsoftware
und/oder Kalibrierdaten vorgesehen ist. Die derart gespeicherten
Daten können durch einen geeigneten Schreibschutz gegen
unberechtigten Zugriff unberechtigter Personen über die
Netzwerkeinrichtung geschützt werden.
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In
diesem Zusammenhang kann (wenigstens) eine separate Speichereinrichtung
zum Speichern von Messdaten und/oder Benutzereinstellungen und/oder
Verschlüsselungen vorgesehen sein. Diese separate Speichereinrichtung
kann Bestandteil der Sehhilfebestelleinrichtung sein. Es ist auch
möglich, dass einzelne oder jede der an die Netzwerkeinrichtung
angeschlossenen Komponenten über eine eigene separate Speichereinrichtung
verfügt.
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In
einer Ausführungsvariante der Erfindung ist eine über
die Netzwerkeinrichtung mit der Refraktionsfehlermesseinrichtung,
der Rezeptwertestimmungseinrichtung und gegebenenfalls dem Sehprüfgerät
bzw. den Sehprüfgeräten verbundene Befundausgabeeinrichtung
vorgesehen, um die gemessenen Refraktionsfehler und/oder die bestimmten
Rezeptwerte und/oder ggf. die von dem Sehprüfgerät bzw.
den Sehprüfgeräten ermittelten Daten auszugeben.
Damit wird sichergestellt, dass der Augenoptiker oder der Augenarzt
wichtige für die Auswahl einer geeigneten Brille oder die
Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung
erforderlichen Informationen unmittelbar und zum richtigen Zeitpunkt
erhält.
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Die
Befundausgabeeinrichtung kann grundsätzlich überall
dort angeordnet sein, wo ein Bedarf besteht, die oben im Einzelnen
aufgeführten Informationen abzurufen. Insbesondere ist
es möglich, dass die Befundausgabeeinrichtung auch räumlich
entfernt zu der Refraktionsfehlermesseinrichtung und der Rezeptwertestimmungseinrichtung
angeordnet ist. Es ist z. B. möglich, dass die Befundausgabeeinrichtung
räumlich benachbart zu dem medizinischen Analysegerät
oder zu einem oder mehreren der o. a. medizinischen Analysegeräten
angeordnet ist. Konkret können z. B. die Refraktionsfehlermesseinrichtung,
die Rezeptwertebestimmungseinrichtung, die Seheindrucksimulationseinrichtung,
ggf. ein oder mehrere Sehprüfgeräte, die Sehhilfedatenbereitstellungseinrichtung
und die Sehhilfebestelleinrichtung im Verkaufsraum des Augenoptikers
und ein oder mehrere medizinische Analysegeräte sowie die
Befundausgabeeinrichtung in der Praxis des Augenarztes aufgestellt
sein.
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Insbesondere
in letztgenanntem Fall können die Befundausgabeeinrichtung
und ein oder mehrere medizinische Analysegeräte zusammen
in einem Gehäuse untergebracht sein.
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Die
Erfindung wird nunmehr anhand der Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 Ein
Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Systems
zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer geeigneten
Sehhilfe für eine fehlsichtige Person,
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2 ein
Flussdiagramm aus dem sich das erfindungsgemäße
Verfahren zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl
einer geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person
entnehmen lässt.
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Die 1 zeigt
ein Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Systems zur Unterstützung bei der Beratung zur Auswahl einer
geeigneten Sehhilfe für eine fehlsichtige Person. Die mit
den Bezugszeichen 100, 200 und 300 gekennzeichneten
Funktionsblöcke stellen unterschiedliche Orte, nämlich
den Verkaufsraum 100 eines Augenoptikers, die Praxis 200 eines
Augenarztes und die Fabrikationsstätte 300 eines
Brillenlinsenherstellers dar.
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In
dem Verkaufraum 100 des Augenoptikers ist ein Wellenfrontmessgerät 102,
ein Personalcomputer 104 mit Monitor 106, Tastatur 108 und
Maus 108a sowie ein Sehprüfgerät, wie
z. B. ein automatischer Phoropter 110 angeordnet. In der
Praxis 200 des Augenarztes befindet sich ein medizinisches
Gerät, wie z. B. ein Diagnosegerät 202 zur
Erkennung von Erkrankungen des Auges, sowie ein Personalcomputer 204 mit
Monitor 206, Tastatur 208 und Maus 208a.
In der Fabrikationsstätte 300 ist ein Servercomputer 302 installiert.
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Das
Wellenfrontmessgerät 102, der Computer 104 des
Augenoptikers und das Sehprüfgerät 110 sind über
ein LAN 112 miteinander verbunden. Das medizinische Gerät 202 sowie
der Computer 204 des Arztes sind über eine WLAN-Verbindung 212 miteinander
verbunden. Der Servercomputer 302, der Computer 104 des
Augenoptikers und der Computer 204 des Arztes sind über
das Internet 312 miteinander verbunden. LAN 112,
WLAN 212 und Internet 312 bilden zusammen mit
der internen Verbindung/Vernetzung des Personalcomputers 104 eine
Netzwerkeinrichtung im Sinne der Erfindung.
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Das
Wellenfrontmessgerät 102 ist geeignet, Refraktionsfehler
eines Auges einer Person zu bestimmen. Der Computer 104 des
Augenoptikers kann auf eine Software zugreifen, um aus den Refraktionsfehlern
Rezeptwerten für eine Brillenlinse zu bestimmen. Weiterhin
ist eine Software verfügbar, um den Seheindruck der Person
zu simulieren, wenn diese eine Brille tragen würde. Der
Computer 104 kann dabei auf die von dem Wellenfrontmessgerät 102 ermittelten
Daten und die errechneten Rezeptwerte zugreifen. Die Simulation
des Seheindrucks kann an dem Monitor 106 zur Anzeige gebracht
werden. Mit dem Phoropter 110 ist der Anwender in der Lage
die subjektiven Refraktionsdaten zu ermitteln. Die von dem Phoropter 110 erfassten
Daten sind dem Computer 104 über das LAN 112 verfügbar
und können – soweit erforderlich – bei
der Simulation des Seheindrucks der Person berücksichtigt
werden.
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Das
medizinische Gerät 202 kann über den Computer 204 bedient
werden. Insbesondere kann es sich bei dem Gerät 202 um
ein Hornhauttopographiemessgerät handeln. Die von dem Gerät 202 erfassten
Daten sind über das Internet 312 für
den Augenoptiker über den Computer 104 verfügbar.
Etwaig erfasste personenbezogene Daten können z. B. bei der
Auswahl einer geeigneten Art von Sehhilfe, bei der Berechnung der
Rezeptwerte oder bei der Simulation des Seheindrucks der Person
berücksichtigt werden. In dem genannten Beispiel des Hornhauttopographiemessgeräts
könnte der Augenoptiker die Daten auch für eine
etwaige Kontaktlinsenanpassung verwenden.
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Die
Internetverbindung 312 erlaubt es dem Augenarzt auch auf
vom Augenoptiker erfasste Daten über dem Computer 204 zuzugreifen.
Somit ist es für den Arzt möglich, Untersuchungen
an den Augenoptiker zu delegieren, wobei die Diagnose selbst immer
noch vom Arzt durchgeführt wird.
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Auf
dem Server 302 sind Brillenglasdaten und -preise sowie
Fassungsdaten und -preise hinterlegt, die über das Internet 312 abgerufen
werden können.
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Der
Computer 104 beim Augenoptiker hat Zugriff auf eine Brillenbestellsoftware,
um über die Tastatur 108 und die Maus 108a eine
Bestellung einer Brillenlinse bei der Fabrikationsstätte 300 aufgeben
zu können. Der Computer 104 verfügt ferner über
einen (nicht dargestellten) Drucker, um bestellrelevante Daten für
den Kunden auszudrucken, sowie eine (nicht dargestellte) elektronische
Einrichtung, um dem Kunden diese Daten auch in elektronischer Form,
z. B. auf einem Datenträger, per e-mail, Mobiltelefon,
SMS, tragbare Medienabspielgeräte oder dergleichen zur
Verfügung zu stellen.
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Die
einzelnen Geräte 102, 104, 110, 202, 204 und 302 verfügen über
eigene schreibgeschützte Datenträger 103, 105, 111, 203, 205, 303,
die wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel teils intern
(Datenträger 103, 111, 303),
teils extern (Datenträger 105, 203, 205)
angeordnet sein können. Auf diesen Datenträgern 103, 105, 111, 203, 205, 303 sind
Betriebssystemdateien, Steuerungsanwendungen und Konfigurationsdateien
der Steuerungsdateien durch einen Schreibschutz geschützt
hinterlegt.
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Bei
der Vernetzung von Geräten besteht im Allgemeinen ein weiteres
Problem darin, dass die Schnittstellen öfters auf unterschiedliche
Technologien und Protokolle zugreifen. Dies ist selbst dann nicht ausgeschlossen,
wenn alle Geräte vom selben Hersteller stammen. Insbesondere
bei der Wartung der Geräte stellt sich das Problem, dass
die Schnittstellen fest vorgegeben sind. Wenn z. B. ein Gerät
nach einem Update die Daten in einem anderen Format ausgibt, muss zumindest
eines oder mehrere der Geräte im Netz entsprechend angepasst
werden. Außerdem ist es ungünstig, wenn die Geräte
untereinander Daten austauschen. Viel vorteilhafter ist eine konsolidierte
Datenbank auf einem entweder zentralen oder dezentralen Server,
weil dann die Daten für eine Auswertung leichter verfügbar
sind. In dem Ausführungsbeispiel nach der 1 dient
der Computer 104 als Server. Dieser ist zu diesem Zweck
mit einem zusätzlichen separaten Datenträger 101 ausgestattet,
auf dem Messdaten der angeschlossenen Messgeräte 102, 110, 202 und/oder
Geräteeinstellungen, insbesondere Benutzereinstellungen,
sogenannte User Settings, (verschlüsselt oder ggf. unverschlüsselt)
abgespeichert werden.
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Die
Anbindung aller Geräte 102, 110, 202, 204, 302 erfolgt über
eine standardisierte Schnittstelle zu dem einzelnen Server 104.
Die Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 im
Netz 112, 212, 312 sind mittels einer
selbstlernenden Schnittstelle zu dem zentralen oder dezentralen
Server (hier dem Computer 104) verbunden.
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Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass es allgemein von Vorteil ist, wenn auf den
miteinander verbundenen Geräten nur statische Informationen, wie
Steuerungsprogramme, Betriebssysteme oder Kalibrierdaten gespeichert
sind und die dynamischen Informationen, wie Messdaten oder Benutzereinstellungen,
auf einem zentralen oder dezentralen Server gespeichert sind. Obwohl
dies die ideale Umsetzung der Erfindung darstellt, ist auch ein
heterogenes Netzwerk denkbar, in dem geschützte und teilweise ungeschützte
oder sogar gänzlich ungeschützte Geräte
angebunden sind. Selbst im schlimmsten Angriffsfall sind die geschützten
Geräte immer noch sicher.
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Um
die Datensicherheit zu erhöhen, ist Vorteilhafterweise
zu dem zentralen oder dezentralen Server ein zweiter zentraler oder
dezentraler Server als Backup-Server vorhanden. Der zweite Server
befindet sich vorzugsweise in einem anderen Ort als der erste Server.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach der Erfindung ist zusätzlich
zu dem Server 104, ein bei einem Internetprovider lokalisierter
Backup-Server 401 vorhanden.
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Um
die Sicherheit zu erhöhen sind ein Teil der Daten oder
alle Daten auf den Geräten 102, 110, 202, 204, 302 bzw.
auf den beiden Servern 104, 401 kodiert, so dass
diese nicht ohne weiteres von Unbefugten interpretiert werden können.
Weiterhin können die Anwendungen und Programme, die auf
den Geräten 102, 110, 202, 204, 302 oder
auf dem ersten Server 104 laufen, nur von authentifizierten
Anwendern (User), oder authentifizierten Programmen ausgeführt
werden. Zu diesem Zweck verfügt mindestens der erste Server 104 und/oder
auch einige bzw. alle Geräte 102, 110, 202, 204, 302 im
Netz über eine Userverwaltung. Dadurch können
auch die Aktionen der einzelnen User protokolliert werden.
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Weiterhin
ist es von Vorteil, wenn zumindest der erste Server 104 auch über
eine Verbindung zu einem oder mehreren Servern verfügt,
welche Tutorials zur Anpassung von Brillengläsern, Hilfe
zur Diagnoseunterstützung, Wikis, Nutzerforen usw. beinhalten.
Für die Beratung in Bezug auf modische Objekte, wie z.
B. Brillenfassungen, ist die Anbindung branchenfremder Kataloge
oder Webseiten (z. B. Kleidung, Taschen, Autos, ...) zwecks Farbabstimmung oder
Designabstimmung von Brillengläsern (Tönung) und
Fassungen von Vorteil. Gerade bei der Auswahl von Brillenfassungen
ist es von Vorteil, eine branchenfremde Kataloganbindung zwecks
Farbabstimmung oder Designabstimmung bereitzustellen. Das Beispiel
nach der 1 zeigt drei an das Internet 312 angeschlossene
Server 501, 502, 503, auf denen derartige
Informationen hinterlegt sind.
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Ein
anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft die Fernwartung
einzelner oder mehrerer Komponenten 102, 104, 110, 202, 204, 302 des Systems
im Netz. Auf dem ersten Server 104 ist z. B. eine Anwendung
hinterlegt, um automatische Updates der Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 des Systems
in der Netzwerkeinrichtung 112, 212, 312 zu steuern.
Die Updates werden automatisch von dem Updateserver 104 heruntergeladen
und dann auf die jeweiligen Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 verteilt.
Eine Fernwartung der Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 steuert
sichere, automatische Updates für die Software der einzelnen
Geräte.
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Eine
Alternative zu den vorstehend beschriebenen automatischen Updates
bestünde darin, Anwendungen, die das jeweilige Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 steuern,
auf einem Server laufen zu lassen, welcher beispielsweise auch über
das Internet 312 zum Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 verbunden
werden kann, so dass das Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 lediglich über
einen Browser verfügt, auf dem die Benutzeroberfläche
dargestellt wird. Die Steueranweisungen bekommt das Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 über
die Netzwerkeinrichtung 312, 112, 212.
Dieser Server kann entweder der erste Server 104 oder ein
externer Server, z. B. Server 401, sein. Dadurch kann man
gewährleisten dass alle Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 aus
einer installierten Basis exakt mit derselben Softwareversion arbeiten.
Somit gibt es keine Updates mehr, und die Architektur der Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 könnte
deutlich vereinfacht werden.
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Fernerhin
besteht die Möglichkeit der Fernwartung mit menschlicher
Unterstützung und ggf. menschlicher Eingriffsmöglichkeit.
Eine technische Hotline kann, beispielsweise ausgehend von einem Provider 600,
mittels eines Personal Computers 602 mit Bildschirm 604 und
Tastatur 606 und Maus 606a über einen
Netzwerkzugang, z. B. über ein sogenanntes Virtual Private
Network (VPN) 612, eine Fernwartung durchführen.
Die Hotline kann sich über das VPN 612 auf jedem
Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 einloggen.
Um Hackerangriffe zu vermeiden, ist es vorgesehen, jedes Login einer
Hotline vom Nutzer manuell genehmigen zu lassen, z. B. durch Anklicken
einer Meldung, Eingeben eines Kennworts, durch Einstecken eines
Softwareschlüssels (engl.: Dongle) oder durch ähnliche
Verfahren mit oder ohne Genehmigung durch den Benutzer.
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Bei
Bedarf können einzelne oder jedes Gerät des erfindungsgemäßen
Systems mit einem Mikrofon und/oder Lautsprecher ausgestattet sein,
sodass man über UMTS oder das Internet oder was auch immer
direkt mit der Hotline zur Problemlösung sprechen kann.
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Einzelne
oder alle Geräte des Systems können ggf. über
eine Webcam oder dergleichen verfügen. Eine Ausstattung
mit einer derartigen Kamera ermöglicht es dem Anwender,
der Person am anderen Ende der Hotline die ggf. fehlerhafte Hardware
zu zeigen. Alternativ oder zusätzlich kann eines oder mehrere
Geräte im System mit im Innern angeordneten Beobachtungskameras
mit z. B. IR Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Person am
anderen Ende der Hotline das Innere des Geräts sehen kann.
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In
manchen Fällen kann es günstig sein, alle oder
einzelne Geräte des erfindungsgemäßen
Systems mit einer Positionserkennungseinrichtung, wie z. B. ein
satellitengestütztes System zur weltweiten Positionsbestimmung
(bspw. „Global Positioning System – GPS”),
auszustatten. Mit Hilfe der Positionserkennungseinrichtung kann
man insbesondere das Land identifizieren, in dem das Gerät
aufgestellt ist und dadurch dem zuständigen Servicetechniker bzw.
der betreuenden Person er Hotline wichtige Informationen zum Gerät
(Aussehen, Charakteristika, Sprache des Anwenders) zur Verfügung
stellen.
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Darüber
hinaus kann auch der Service über eine Positionserkennungseinrichtung
verfügen, welche es ihm erlaubt, über einen Server
oder dergleichen Informationen auszutauschen und so zum Gerät
gelotst wird, möglicherweise sogar zu Fuß ins Krankenhaus.
Der Servicetechniker kann auch Online Meldungen von zu reparierenden
Geräte über die Positionserkennungseinrichtung
erhalten.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass jedes Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 des
Systems in der Netzwerkeinrichtung 112, 212, 312 einen
sogenannten „Built-in-Test” während des
Starts ausführen kann. In dem „Built-in-Test” werden
einzelne Komponenten und Funktionen auf Hardwareebene von einer
Anwendung untersucht. Z. B. wird geprüft, ob eine Kamera
ansprechbar ist. Weiterhin werden Informationen zurückgemeldet.
Es kann z. B. die Temperatur des Prozessors des Computers abgefragt werden,
usw.. Als Ergebnis des Tests kann entweder immer oder nur bei Auffälligkeiten
ein Bericht erstellt werden, welcher an die o. g. technische Hotline
gesendet wird. Diese kann dann den Bericht analysieren und Vorsorgemaßnahmen
ableiten bzw. eine genaue Diagnose erstellen oder sogar ein fehlerhaft
arbeitendes Gerät 102, 104, 110, 202, 204, 302 beispielsweise über
VPN 612 reparieren.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist es für einen Anwender,
wie z. B. einen Augenoptiker oder Optometristen von Vorteil, wenn
eine Anwendung die auf dem ersten Server 104 läuft,
die Messdaten in einem Bestellauftrag für eine Art „One-Click-Bestellung” automatisch
konsolidiert. Dieser Bestellauftrag kann z. B. Daten für
eine Bestellung eines Brillenglases, von Kontaktlinsen, einer Fassung
oder formgerandete Gläser, eine fertige Brille, eine für
den Kunden individuell hergestellte Fassung oder andere Produkte
bereitstellen.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, die Eingabe
von Patientendaten zu vereinfachen. Herkömmliche Geräte
der oben beschriebenen Art verfügen über Datenbanken
mit eigener Kunden- oder Patientendateneingabe. Dies bedeutet in
der Praxis, dass diese Daten (wie z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum,
ID, und andere Informationen) einzeln und manuell eingegeben werden
müssen. Das erste Problem dabei ist der Zeitverlust, der
dadurch entsteht. Außerdem können Schreibfehler
die spätere Konsolidierung der Daten in einer einzelnen Datenbank
erschweren. Die vorliegende Erfindung sieht daher vor, dass der
erste Server – im Beispiel nach der 1 ist dies
der Personal Computer 104 –, über die
Kundendaten verfügt bzw. sich die Daten aus einer externen
Datenbank holt, wie z. B. die Datenbank einer „Practice
Management Software” (PMS). Eine PMS-Datenbank ist in der
Regel die Master-Datenbank des Augenoptikers, wo die persönlichen
Daten des Kunden, wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und
weitere Daten gespeichert sind. Diese Software wird in der Regel
für die Verwaltung von Terminen, Rechnungserstellung usw.
verwendet. Daher ist es von Vorteil, wenn die Kundendaten auf den
Geräten genau in der gleichen Schreibweise gepflegt sind,
wie in der PMS-Datenbank. Dann werden diese Kundendaten an die jeweiligen
Geräte des erfindungsgemäßen Systems
von der PMS-Datenbank zur Verfügung gestellt, so dass der Anwender
bei der Messung für den bereits eingetragenen Kunden auswählen
muss. Wenn ein Patient bzw. Kunde beispielsweise in einer Praxis
bzw. in einem Optikergeschäft ankommt, können
seine Daten entweder manuell oder durch Lesen eines elektronischen
Dokuments in eine Datenbank eingepflegt werden. Als elektronisches
Dokument kann man z. B. eine elektronische Krankenkassenkarte, einen
Personalausweis, einen Führerschein oder andere die Person
identifizierende Medien verwenden. Wenn diese Daten eingepflegt
sind kann der erste Server auf diese zugreifen und diese an die
Geräte als „aktueller Patient” zur Verfügung
stellen. Dann kann der Nutzer den Kunden am Bildschirm des jeweiligen
Gerätes aus der Liste der aktuellen Kunden auswählen, so
dass die Messungen richtig zugewiesen werden. Die Zuweisung kann
vor oder nach der Messung stattfinden.
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Das
erfindungsgemäße System kann auch über
einen Server verfügen, auf dem biometrische Daten des Patienten
abgelegt sind bzw. werden, wie z. B. ein Fingerabdruck, Irismerkmale
oder andere Charakteristika. Es kann vorgesehen werden, dass einige
oder alle o. g. Geräte des Systems jeweils über
eine Einrichtung verfügen, um diese Daten zu messen (z.
B. Fingerabdruckscanner). Auf diese Weise kann der Kunde eindeutig
identifiziert werden und Fehler bei der Zuweisung werden somit vermieden.
Die Wellenfrontmesseinrichtung 102 und das medizinische
Gerät 202 verfügen im vorliegenden Ausführungsbeispiel
jeweils über einen Fingerabdruckscanner 101, 201.
Der Abgleich der erfassten Daten erfolgt über den Servercomputer 104.
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Optional
ist bei dem System nach der 1 ein automatisches „Aktivieren” eines
Patienten oder Kunden als „aktuellen” Patienten
oder Kunden vorgesehen Das kann z. B. mit Hilfe einer Kamera erfolgen, die
den Kunden anhand biometrischer Daten identifiziert. Angenommen
der Server 104 verfügt über biometrische
Daten des Kunden, die eine Identifizierung aus einem Bild des Kunden
ermöglichen, könnte eine Kamera am Eingang der
Praxis des Arztes oder des Verkaufsraums des Augenoptikers installiert
werden. Wenn ein Kunde eintritt, wird er automatisch als „aktueller
Patient oder Kunde” aktiviert. Genauso kann der Kunde beim
Verlassen der Praxis wieder „deaktiviert” werden.
Es kann beispielsweise auch nach Erkennung des Kunden oder Patienten
ein Begrüßungsbildschirm mit dem Namen des Kunden
eingeschaltet werden (z. B. „Willkommen Herr X in der Praxis
Y”).
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Die
Erfindung sieht weiterhin z. B. sogenannte „variable Skins” der
Benutzeroberfläche vor. Dies bedeutet, dass die Benutzeroberfläche
durch den Anwender angepasst werden kann, z. B. an seinem Brand-Image,
oder sogar patientenspezifisch. Dies bedeutet in der Praxis, dass
das Aussehen des Softwares durch den Anwender an seiner Corporate Identity
angepasst werden kann, z. B. die Hintergrundfarben, Schriftart oder
Logo.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine effiziente und individualisierte
Beratung zu ermöglichen. Z. B. kann eine Beratungsanwendung
auf dem Server laufen, welche auf die Messdaten für die Erstellung
von Simulationen zugreifen kann. Eine Anwendung welche die Analyse
der Messdaten ermöglicht, kann z. B. auch auf dem Server
laufen.
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Um
ein System nach der vorliegenden Erfindung in vollem Umfang realisieren
zu können müssen alle Geräte eine gewisse
Architektur haben. In der Praxis kann es aber von Vorteil für
den Anwender sein, andere Geräte im Netzwerk über
z. B. einen sogenannten „Wrapper” zu integrieren,
auch wenn nicht alle Funktionalitäten dieser Erfindung
unterstützt werden.
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Es
kann optional vorgesehen sein, dass z. B. der erste Server 104 verwendet
wird, um Werbebotschaften zu verteilen. So kann z. B. der Server 104 von
einem dritten Server (z. B. Server 502) einen Screensaver
mit Werbebotschaften herunterladen und dann diese auf einige oder
alle Geräte 102, 104, 110, 202, 204, 302 des
Systems installieren. Damit kann man den jeweiligen Anwender (z.
B. Arzt oder Augenoptiker) über die neuesten Produkte informiert halten.
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Erfindungsgemäß ist
weiterhin vorgesehen, dass z. B. der Augenarzt über den
Computer 204 und die Internet-Verbindung 312 zum
ersten Server 104 zugreifen kann. Damit kann der Augenarzt
basierend auf die auf dem Server 104 vorhandenen Messungen eine
Diagnose machen. In einer weiteren Ausführung kann der
Server 104 über eine intelligente Software verfügen,
welche automatisch ohne Anwenderwirkung eine Diagnose basierend
auf den vorhandenen Messungen durchführt und bei krankhaftem
Befund den Augenarzt mittels Internet 312 und Computer 204 automatisch
benachrichtigt.
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Der
erste Server kann z. B. Daten mit einem dritten Server austauschen.
Der erste Server kann z. B. Daten an den dritten Server schicken,
um die Daten dort weiter auszuwerten (Optiker macht Messungen, Arzt
Diagnose). Der erste Server kann weiterhin über Intelligenz
verfügen. So kann dieser z. B. eine Vordiagnose machen,
und einen Befund automatisch an einen ausgewählten Arzt
schicken. Wenn zum Beispiel eine Messung der Hornhauttopographie
eines Kunden beim Augenoptiker für Kontaktlinsenanpassung
durchgeführt wurde, kann die intelligente Software auf
dem Server 104 die Formfaktoren der Hornhaut überprüfen. Überschreiten
die Formfaktoren gewisse Schwellwerte, so besteht der Verdacht, dass
der Kunde z. B. unter Keratokonus leidet. In diesem Fall sendet
der Server 104 eine Nachricht zum Rechner 204 über
das Internet 312, in der der Arzt über den Befund
informiert wird. Voraussetzung für dieses Verfahren ist,
dass der Kunde des Augenoptikers gleichzeitig Patient beim Augenarzt
ist, und idealerweise eine Abstimmung zwischen Augenarzt und Augenoptiker
für diese Form der Zusammenarbeit vorliegt (Co-Management).
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Die 2 zeigt
ein Flussdiagramm aus dem sich beispielhaft ergibt, wie eine fehlsichtige
Person bei der Beratung und Auswahl einer geeigneten Brille mit
Hilfe des in der 1 gezeigten Systems unterstützt
wird.
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In
einem ersten Schritt 202 werden die Refraktionsfehler der
fehlsichtigen Person ermittelt. Dies kann mit Hilfe des Wellenfrontmessgeräts 102 erfolgen
oder alternativ mit einer Messbrille oder alternativ mit einem Phoropter
oder mit einer Kombination aus den vorherigen Alternativen. Diese
Informationen können einem Arzt bei Bedarf unmittelbar über das
vorstehend beschriebene System zur Verfügung gestellt werden.
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Im
zweiten Schritt 204 werden die Rezeptwerte mit Hilfe der
Rezeptwertebestimmungseinrichtung 104 bestimmt. In der
Regel ist diese Einrichtung ein Programm, welches auf einem Computer
ausgeführt wird und das die Rezeptwerte basierend auf die im
ersten Schritt ermittelten Refraktionsfehler berechnet. Bei der
Berechnung der Rezeptwerte können bei Bedarf wiederum Informationen
verwendet werden, die der Arzt aus den ihm zur Verfügung
gestellten Daten aus Schritt 202 oder/und eigenen Messungen
des Arztes diagnostiziert hat und über das erfindungsgemäße
System dem Optiker zur Verfügung gestellt werden.
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Im
dritten Schritt 206 werden die Rezeptwerte für
eine Simulation des Seheindrucks der Person verwendet. Je nach Ergebnis
der Simulation kann der Anwender ggf. die Rezeptwerte iterativ ändern
bis die Ergebnisse der Simulation zufriedenstellend sind.
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Im
vierten Schritt 208 wird eine geeignete Sehhilfe, wie zum
Beispiel ein Brillenglas ausgewählt. Dies kann mit Hilfe
eines Computerprogramms durchgeführt werden, welches eine
Auswahl an Brillengläsern vom Sortiment eines Anbieters
darstellt. Mit Hilfe der Software kann man eine für die
Rezeptwerte geeignete Sehhilfe auswählen, welche z. B. den
besten Kompromiss zwischen Preis, Gewicht und Leistung der Sehhilfe
(z. B. das Brillenglas) darstellt.
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Zusätzlich
wenn eine Brille gewollt ist, kann in diesem Schritt Brillenfassung
ausgewählt werden, die über das erfindungsgemäße
System bereitgestellt wird.
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Im
fünften Schritt 210 können mittels eines Videozentriersystems,
wie z. B. das Relaxed Vision Terminal von Carl Zeiss Vision, die
Zentrierdaten der Person für diese Fassung ermittelt werden.
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Im
sechsten Schritt 212 werden die in den obigen Schritten
gesammelten Daten von einer Software dem Anwender dargestellt, sodass
die Bestellung der Sehhilfe (z. B. der Brillengläser) elektronisch über
das erfindungsgemäße System erfolgen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 7188082
B2 [0002]
- - EP 1324689 A1 [0011]
- - DE 102007032001 A1 [0011, 0014]
- - US 2995065 [0012]
- - WO 2004/112576 A2 [0017]