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DE102009008560A1 - Verfahren zur Herstellung einer Antriebswelle - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Antriebswelle Download PDF

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DE102009008560A1
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Christof Goeke
Alexander Kifer
Norman Braungardt
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Antriebswelle (1) einer Antriebsbaugruppe (2) für die motorische Verstellung eines Verstellelements (3), insbesondere eines Fensters o. dgl., eines Kraftfahrzeugs, wobei die Antriebsbaugruppe (2) in einem Gehäuse (4) einen Antriebsmotor (5), die Antriebswelle (1) und ein dem Antriebsmotor (5) nachgeschaltetes Getriebe aufweist. Es wird vorgeschlagen, dass in einem Umformschritt ein im wesentlich zylindrischer, metallischer Antriebswellenrohling derart umgeformt wird, dass er mindestens zwei Abschnitte (8-12) unterschiedlichen Durchmessers aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Antriebswelle einer Antriebsbaugruppe für die motorische Verstellung eines Verstellelements eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie eine Antriebsbaugruppe für die motorische Verstellung eines Verstellelements eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 7.
  • Die obige Antriebsbaugruppe ist auf alle möglichen Verstellelemente in einem Kraftfahrzeug anwendbar. Vorliegend steht die motorische Verstellung von Fenstern eines Kraftfahrzeugs im Vordergrund. Dies ist nicht beschränkend zu verstehen. Nur beispielhaft sei die motorische Verstellung von Außenspiegeln, Fahrzeugsitzen, Fahrzeugschlössern, Fahrzeugtüren, Fahrzeugklappen oder dergleichen genannt.
  • Die bekannte Antriebsbaugruppe ( DE 20 2004 015 271 U1 ), von der die Erfindung ausgeht, zeigt den üblichen strukturellen Aufbau. Die Antriebsbaugruppe ist mit einem Gehäuse ausgestattet, in dem ein Antriebsmotor mit Antriebswelle sowie ein dem Antriebsmotor nachgeschaltetes Getriebe angeordnet ist. Bei dem Antriebsmotor handelt es sich um einen Gleichstrommotor, der die Komponenten Ankerpaket, Kommutator und Bürstenhalter aufweist. Das Getriebe ist als Schneckenradgetriebe ausgestaltet, wobei die Schnecke der Antriebswelle des Antriebsmotors und das Schneckenrad dem Abtrieb der Antriebsbaugruppe zugeordnet ist.
  • Von besonderer Bedeutung ist vorliegend die Herstellung der Antriebswelle, die nicht nur die Schnecke des Schneckengetriebes, sondern auch einen Magnetring, der einem Drehzahlsensor zugeordnet ist sowie den Kommutator und das Ankerpaket des Antriebsmotors aufnimmt.
  • Es ist bekannt, die Schnecke des Schneckengetriebes durch Rollieren oder Fräsen in einen im Wesentlichen zylindrischen, metallischen Antriebswellenrohling einzubringen. Hierfür wird regelmäßig der gesamte Antriebswellenrohling mindestens im Durchmesser der Schnecke ausgelegt, selbst wenn die Antriebswelle im übrigen, beispielsweise im Bereich des Ankerpakets, später in einem geringeren Durchmesser vorgesehen ist. Entsprechend müssen die übrigen Abschnitte des Antriebswellenrohlings vor oder nach dem Einbringen der Schneckenausformung abgedreht werden. Dieses Verfahren ist fertigungstechnisch aufwendig.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das Verfahren zur Herstellung der in Rede stehenden Antriebswelle fertigungstechnisch zu optimieren.
  • Das obige Problem wir bei einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Wesentlich ist die Erkenntnis, dass die Geometrie der Antriebswelle auf fertigungstechnisch einfache Weise durch Umformen des Antriebswellenrohlings realisiert werden kann. Die Anwendung trennender Verfahren wie Drehen oder Fräsen ist nicht erforderlich.
  • Im Einzelnen wird der im Wesentlichen zylindrische, metallische Antriebswellenrohling bei der Herstellung derart umgeformt, dass er mindestens zwei Abschnitte unterschiedlichen Durchmessers aufweist. Im einfachsten Fall bedeutet dies lediglich ein Verjüngen eines Abschnitts der Antriebswelle. Bei entsprechender Auslegung lassen sich jedoch in einem solchen Umformschritt ohne die Notwendigkeit des Umspannens des Werkstücks nahezu beliebige Werkstückgeometrien realisieren.
  • Auch wenn eine Vorbearbeitung des Antriebswellenrohlings vorzugsweise nicht vorgesehen ist, soll eine solche Vorbearbeitung hier nicht ausgeschlossen werden. Mit ”im wesentlichen zylindrischer Antriebswellenrohling” ist daher vorliegend gemeint, dass der Antriebswellenrohling vor dem Umformschritt grundsätzlich vorbearbeitet sein kann und dann von einer idealen zylindrischen Formgebung abweicht. Denkbar ist hier die Vorbearbeitung durch Schleifen, Drehen, Fräsen, o. dgl..
  • Bei der besonders bevorzugten Variante gemäß Anspruch 3 ist es vorgesehen, dass die Abschnitte unterschiedlichen Durchmessers durch Fließpressen realisiert werden.
  • Das Fließpressen kann sowohl bei Raumtemperatur (Kaltfließpressen) als auch nach vorheriger Erwärmung des Antriebswellenrohlings (Halbwarm-/Warmfließ pressen) durchgeführt werden. Vorliegend steht das Kaltfließpressen im Vordergrund.
  • Die besonderen Vorteile des Kaltfließpressens bestehen in einer optimalen Werkstoffausnutzung und damit geringen Materialkosten, in der hohen, reproduzierbaren Maßgenauigkeit und Oberflächengüte und in der Festigkeitssteigerung infolge Kaltverfestigung.
  • Der letztgenannte Aspekt der Festigkeitssteigerung führt in vorteilhafter Weise dazu, dass für den Antriebswellenrohling durch die Anwendung des Kaltfließpressens ein vergleichsweise weicher Stahl eingesetzt werden kann. Dies führt selbstredend zu einer entsprechenden Kostenreduzierung.
  • Im Zuge des obigen Umformschritts kann aber nicht nur die Realisierung von Abschnitten unterschiedlichen Durchmessers realisiert werden, vielmehr können wie oben angesprochen in einem weiten Bereich beliebige Geometrien der Antriebswelle umgesetzt werden. Bei der besonders bevorzugten Variante gemäß Anspruch 4 wird im Zuge des obigen Umformschritts auch eine Ausformung zur Verdrehsicherung in die Oberfläche des Antriebswellenrohlings eingebracht.
  • Mit der Anwendung eines Umformverfahrens, insbesondere des Kaltfließpressens, können mehrere Geometrien in einem einzigen Pressvorgang in den Antriebswellenrohling eingebracht werden. Damit lässt sich Fertigungszeit einsparen. Dies ist Gegenstand von Anspruch 5.
  • Nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird das obige Problem bei einer Antriebsbaugruppe gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 7 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 7 gelöst.
  • Wesentlich ist, dass die Abschnitte unterschiedlichen Durchmessers einer Antriebswelle der Antriebsbaugruppe durch Umformen realisiert sind. Auf die das vorschlagsgemäße Verfahren betreffenden Ausführungen darf in vollem Umfange verwiesen werden, soweit sie geeignet sind, die Antriebsbaugruppe zu beschreiben.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt in ganz schematischer Darstellung eine vorschlagsgemäße Antriebsbaugruppe, deren Antriebswelle nach dem vorschlagsgemäßen Verfahren hergestellt worden ist.
  • Im Vordergrund steht vorliegend wie oben erläutert das Verfahren zur Herstellung einer Antriebswelle 1 der Antriebsbaugruppe 2. Die Antriebsbaugruppe 2 dient der motorischen Verstellung eines Verstellelements 3, bei dem es sich vorzugsweise um das Fenster oder dergleichen eines Kraftfahrzeugs handelt. Vorteilhaft anwendbar ist die Antriebsbaugruppe 2 aber auch für die motorische Verstellung von Außenspiegeln, Fahrzeugsitzen, Fahrzeugschlössern, Fahrzeugtüren, Fahrzeugklappen oder dergleichen.
  • Es lässt sich der Zeichnung entnehmen, dass die Antriebsbaugruppe 2 im montierten Zustand in einem Gehäuse 4 einen Antriebsmotor 5, die Antriebswelle 1 und ein dem Antriebsmotor 5 nachgeschaltetes Getriebe 7 aufweist. Der Antriebsmotor 5 ist zumindest zum Teil in einem als Poltopf ausgestalteten Abschnitt 6 des Gehäuses 4 angeordnet.
  • Hier und vorzugsweise ist die Antriebswelle 1 dem Antriebsmotor 5 zugeordnet. Dies ist allerdings nicht zwingend vorgesehen.
  • Das Getriebe 7 ist vorzugsweise als Schneckengetriebe ausgestaltet. Hinsichtlich des strukturellen Aufbaus, insbesondere hinsichtlich des Aufbaus des Antriebsstrangs der Antriebsbaugruppe, darf auf das deutsche Gebrauchsmuster DE 20 2004 015 271 U1 verwiesen werden, das auf die Anmelderin zurückgeht und das hiermit insoweit zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Bei der Herstellung der Antriebswelle 1 der Antriebsbaugruppe 2 wird vorschlagsgemäß ein im Wesentlichen zylindrischer, metallischer Antriebswellenrohling in einem Umformschritt derart umgeformt, dass er mindestens zwei Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers aufweist.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass im Zuge des Umformschritts mindestens ein Presswerkzeug entlang der Längsachse der Antriebswelle 1 auf die eingespannte Antriebswelle 1 zugestellt wird. Denkbar ist aber auch, dass umgekehrt die Antriebswelle 1 auf ein Presswerkzeug zugestellt wird. Bei dem mindestens einen Presswerkzeug handelt es sich insbesondere um eine Pressbüchse.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung sollen die Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers durch Kaltumformen realisiert werden.
  • Es wurde weiter oben angesprochen, dass fertigungstechnisch besonders vorteilhaft die Realisierung der Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers durch Fließpressen, insbesondere durch Kaltfließpressen, ist.
  • Eine Reduzierung des für die Herstellung der Antriebswelle 1 benötigten Zeitaufwands lässt sich dadurch erreichen, dass im Zuge des obigen Umformschritts auch eine Ausformung 13, 14 zur Verdrehsicherung, insbesondere einer Rändelung oder dergleichen, in die Oberfläche des Antriebswellenrohlings eingebracht wird. Solche Ausformungen 13, 14 lassen sich den Schnittansichten A-A und B-B der Zeichnung entnehmen, die weiter unten im Detail erläutert wird.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es so, dass im Zuge des obigen Umformschritts die Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers und/oder die Ausformung 13, 14 zur Verdrehsicherung in einem einzigen Pressvorgang in den Antriebswellenrohling eingebracht werden. Denkbar ist beispielsweise, dass zwei Presswerkzeuge von beiden Enden der Antriebswelle 1 aus aufeinander zugestellt werden. Im Zuge dieser Zustellbewegung werden sowohl die Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers als auch die Ausformungen 13, 14 zur Verdrehsicherung in die Antriebswelle 1 eingebracht. Am Ende dieses Pressvorgangs „treffen” sich die beiden Presswerkzeuge beispielsweise im Bereich des Abschnitts 10 der Antriebswelle 1.
  • Insbesondere nach Abschluss des oben erläuterten Umformschritts wird eine Zahnradausformung, hier und vorzugsweise eine Schneckenausformung 15, in den Antriebswellenrohling eingebracht. Denkbar ist aber auch, dass hier eine Stirnradausformung vorgesehen ist. Hier und vorzugsweise ist es ferner so, dass die Zahnradausformung, hier die Schneckenausformung 15, durch Rollieren in den Antriebswellenrohling eingebracht wird. Denkbar ist aber auch, dass die Zahnradausformung gefräst oder geschliffen wird. Die Einbringung der Zahnradausformung kann grundsätzlich auch vor dem obigen Umformschritt erfolgen.
  • Nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird die oben erläuterte Antriebsbaugruppe 2 als solche beansprucht.
  • Wesentlich ist auch nach dieser weiteren Lehre, dass die Antriebswelle 1 der Antriebsbaugruppe 2 Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers aufweist und dass die Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers durch Umformen realisiert sind.
  • Zu dem vorschlagsgemäßen Verfahren wurde bereits erläutert, dass die Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers vorzugsweise durch Kaltumformen realisiert sind. Weiter vorzugsweise handelt es sich bei dem für die Antriebswelle 1 der vorschlagsgemäßen Antriebsbaugruppe 2 verwendeten Verfahren um das Fließpressen, insbesondere um das Kaltfließpressen. Auch die hiermit verbundenen Vorteile lassen sich den Erläuterungen zu dem vorschlagsgemäßen Verfahren entnehmen.
  • Die Abschnitte 812 unterschiedlichen Durchmessers der Antriebswelle 1 übernehmen unterschiedliche Funktionen.
  • Abschnitt 8 ist dem Ankerpaket 16 des Antriebsmotors 5 zugeordnet. Das Ankerpaket 16 ist auf den Abschnitt 8 der Antriebswelle 1 aufgeklebt, aufgeschweißt oder dergleichen.
  • Abschnitt 8 der Antriebswelle 1 nimmt ferner den Kommutator 17 des Antriebsmotors 5 auf. Zur verdrehsicheren Aufnahme des Ankerpakets 16 und des Kommutators 17 ist Abschnitt 8 der Antriebswelle 1 mit den oben angesprochenen Ausformungen 13, 14 ausgestattet. Diese Ausformungen 13, 14 lassen sich den Schnittansichten A-A und B-B der Zeichnung entnehmen. Vorzugsweise sind die Ausformungen 13, 14 Bestandteil einer umlaufenden Rändelung, von der jeweils nur ein Zahn dargestellt ist. Es wurde schon als vorteilhaft herausgestellt, dass die Ausformungen 13, 14 zur Verdrehsicherung, hier die Rändelung, durch Umformen realisiert ist. Dies führt zu den angesprochenen Kostenvorteilen.
  • Abschnitt 9 dient der Aufnahme eines Magnetrads 18, das einem nicht dargestellten Drehzahlsensor zugeordnet ist. Abschnitt 10 dient ebenso wie der äußere Endbereich von Abschnitt 8 und Abschnitt 12 der Lagerung der Antriebswelle 1. Abschnitt 11 dient der Aufnahme der Schneckenausformung 15.
  • Die Antriebswelle 1 der vorschlagsgemäßen Antriebsbaugruppe 2 weist besondere Materialeigenschaften auf, da sie im Wege des Umformens hergestellt worden ist. Für den Fall der Anwendung des Kaltfließpressens ergibt sich die oben angesprochene Festigkeitssteigerung infolge von Kaltverfestigung. Dies ist vorteilhaft im Hinblick auf die zu erwartenden Fertigungskosten, da für die Antriebswelle 1, wie auch schon angesprochen, vergleichsweise weiche Stahlwerkstoffe gewählt werden können. Ferner ist mit der Steigerung der Festigkeit auch eine Steigerung der Lebensdauer der Antriebsbaugruppe insgesamt verbunden.
  • Grundsätzlich kann es vorteilhaft sein, die Antriebswelle 1 der vorschlagsgemäßen Antriebsbaugruppe 2 mehrstückig auszugestalten. Ein Beispiel hierfür besteht in der gegebenenfalls bestehenden Forderung, dass die Schneckenausformung 15 aus einem ganz bestimmten Kunststoffmaterial mit entsprechenden Reibeigenschaften ausgestaltet sein soll.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist die Antriebswelle 1 der vorschlagsgemäßen Antriebsbaugruppe 2 aber einstückig ausgestaltet. Die Schneckenausformung 15 ist dann vorzugsweise durch Rollieren, Fräsen oder Schleifen realisiert. Dabei entfallen in vorteilhafter Weise alle bei einer mehrstückigen Ausgestaltung ggf. erforderlichen Kupplungen, insbesondere Gewinde o. dgl.. Eine solche einstückige Antriebswelle 1 ist auch im Hinblick auf einen geringen Montageaufwand vorteilhaft.
  • Bei allen oben erläuterten Varianten des vorschlagsgemäßen Verfahrens und der vorschlagsgemäßen Antriebsbaugruppe kann es vorgesehen sein, dass dem Umformen eine weitere Bearbeitung, insbesondere eine Schleif- oder Fräsbearbeitung, folgt oder vorausgeht. Vorzugsweise ist es allerdings so, dass auf eine solche weitere Bearbeitung verzichtet wird, um den fertigungstechnischen Aufwand gering zu halten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004015271 U1 [0003, 0023]

Claims (10)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Antriebswelle (1) einer Antriebsbaugruppe (2) für die motorische Verstellung eines Verstellelements (3), insbesondere eines Fensters o. dgl., eines Kraftfahrzeugs, wobei die Antriebsbaugruppe (2) im montierten Zustand in einem Gehäuse (4) einen Antriebsmotor (5), die vorzugsweise dem Antriebsmotor (5) zugeordnete Antriebswelle (1) und ein dem Antriebsmotor (5) nachgeschaltetes Getriebe (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Umformschritt ein im wesentlich zylindrischer, metallischer Antriebswellenrohling derart umgeformt wird, dass er mindestens zwei Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers aufweist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers durch Kaltumformen realisiert werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers durch Fließpressen, insbesondere durch Kaltfließpressen, realisiert werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Zuge des Umformschritts auch eine Ausformung (13, 14) zur Verdrehsicherung, insbesondere eine Rändelung o. dgl., in die Oberfläche des Antriebswellenrohlings eingebracht wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Zuge des Umformschritts die Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers und/oder die Ausformung (13, 14) zur Verdrehsicherung in einem einzigen Pressvorgang in den Antriebswellenrohling eingebracht werden.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder nach dem Umformschritt eine Zahnradausformung (15), insbesondere eine Schneckenausformung (15) oder eine Stirnradausformung, in den Antriebswellenrohling eingebracht wird, vorzugsweise, dass die Zahnrad ausformung (15) durch Rollieren, Fräsen oder Schleifen in den Antriebswellenrohling eingebracht wird.
  7. Antriebsbaugruppe für die motorische Verstellung eines Verstellelements (3), insbesondere eines Fensters o. dgl., eines Kraftfahrzeugs, wobei die Antriebsbaugruppe (2) in einem Gehäuse (4) einen Antriebsmotor (5), eine vorzugsweise dem Antriebsmotor (5) zugeordnete Antriebswelle (1) und ein dem Antriebsmotor (5) nachgeschaltetes Getriebe (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (1) Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers aufweist und dass die Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers durch Umformen realisiert sind.
  8. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers durch Kaltumformen realisiert sind.
  9. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (812) unterschiedlichen Durchmessers durch Fließpressen, insbesondere durch Kaltfließpressen, realisiert sind.
  10. Antriebsbaugruppe nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (1) einstückig ausgestaltet ist.
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