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DE102009008037A1 - Modular aufgebauter Sicherheitsschrank zur Aufnahme von Daten- und/oder computertechnischen Geräten - Google Patents

Modular aufgebauter Sicherheitsschrank zur Aufnahme von Daten- und/oder computertechnischen Geräten Download PDF

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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein modular aufgebauter Sicherheitsschrank zur Aufnahme von daten- und/oder computertechnischen Geräten, der lösbar miteinander verbundene Bauteile, wie beispielsweise Bodenplatte, Deckplatte (100), obere und/oder untere Seitenwand (102), Zargenelement oder Rückwand, aufweist. Einen Sicherheitsschrank zu schaffen, der schnell und mit einfachen Mitteln montiert und wieder demontiert werden kann, wird dadurch erreicht, dass benachbarte Bauteile mittels einer Steckverbindung lösbar miteinander verbunden sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Sicherheitsschrank gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Computer- oder datentechnische Anlagen sind häufig das Herz einer Firma oder einer Behörde und müssen deswegen besonders gut gegen einen möglichen Fremdzugriff, Brand- oder Wasserschaden geschützt werden.
  • Auch kommt es vor, dass solche Anlagen in klimatisierten Räumen stehen müssen, da große Temperaturschwankungen diese Anlagen beschädigen. Gleichzeitig werden solche Anlagen häufig erweitert. Aus diesem Grunde gibt es zum Schutz von daten- und/oder computertechnischen Anlagen modular aufgebaute Sicherheitsschränke, deren Wände und deren Tür je nach Bedarf gegen Fremdzugriff, Feuer, Hitze und Wasser geschützt sind. Die modulare Bauweise ermöglicht eine Erweiterung des Sicherheitsschrankes durch hinzufügen eines Anbaumoduls. Ein Beispiel für einen solchen Sicherheitsschrank ist in der DE 198 55 931 C2 beschrieben, bei dem benachbarte Bauteile mittels Drehriegelverschlüssen verbunden sind. Dabei müssen die benachbarten Bauteil zunächst einmal provisorisch installiert werden, und jeder einzelne Drehriegelverschluss muss einzeln mit einem entsprechenden Werkzeug betätigt werden, um eine Verriegelung dieser Bauteile zu erreichen. Zur Demontage des Sicherheitsschrankes wird dann in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen. Es leuchtet ein, dass der Einsatz eines solchen Drehriegelverschlusses sehr zeitintensiv ist.
  • Ein solcher modular aufgebauter Sicherheitsschrank wird in der Branche auch als IT-Sicherheitstresor oder IT-Sicherheitssafe bezeichnet.
  • Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Sicherheitsschrank der eingangs genannten Art zu schaffen, der schnell und mit einfachen Mitteln montiert und wieder demontiert werden kann.
  • Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein Sicherheitsschrank mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Sicherheitsschrankes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildeter Sicherheitsschrank hat den Vorteil, dass mit einer solchen Steckverbindung die benachbarten Bauteile ohne Werkzeug miteinander verbunden werden können. Außerdem ist es sehr viel schneller möglich, eine Steckverbindung herzustellen, so dass sowohl bei der Montage, als auch bei der Demontage Zeit eingespart werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Steckverbindung derart aufgebaut, dass im Bauteil eine Schwalbenschwanznut ausgebildet ist und dass ein Verbindungselement vorgesehen ist, deren Halteschiene korrespondierend zur Schwalbenschwanznut ausgebildet ist. Hierdurch ist es möglich, das Verbindungselement mit seiner Halteschiene in die Schwalbenschwanznut des Bauteils einzuschieben, wobei das Verbindungselement aufgrund der Hinterschneidungen der Halteschiene zuverlässig im Bauteil gehalten ist.
  • Das Verbindungselement kann auf beliebige Weise mit einem benachbarten Bauteil verbunden werden. In einer bevorzugten Weiterbildung besitzt das Verbindungselement jedoch zwei Halteschienen, die vorzugsweise gegenüberliegend angeordnet sind, wobei die Halteschienen korrespondierend zur Schwalbenschwanznut ausgebildet sind. Dies hat den Vorteil, dass mit einem einzigen Verbindungselement zwei benachbarte Bauteile in einfacher Weise durch Einschieben dieses Verbindungselementes miteinander verbunden werden können. Genauso einfach ist die Demontage, denn hierzu braucht lediglich dieses Verbindungselement aus den beiden Schwalbenschwanznuten wieder herausgezogen werden. Hierdurch ist eine schnelle und somit auch wirtschaftliche Montage und Demontage des modularen Sicherheitsschrankes gewährleistet.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform wird die Schwalbenschwanznut im Bauteil durch ein entsprechend gebogenes und am Bauteil angebrachtes Schwalbenschwanzblech gebildet. Dieses Blech kann kostengünstig durch Biegen oder Tiefziehen hergestellt werden und wird anschließend entweder am Bauteil angeschraubt oder angeschweißt.
  • Noch ein Vorteil der Schwalbenschwanznut und des Verbindungselementes im allgemeinen und des Schwalbenschwanzbleches im besonderen besteht darin, dass bei dieser Art der Verbindung keine hochpräzise Fertigung nötig ist, denn aufgrund der Hinterschneidungen bei dieser Steckverbindung ist stets ein zuverlässiger Halt der benachbarten Bauteile gewährleistet. Dies hat den Vorteil, dass die einzelnen Bauteile kostengünstig hergestellt werden können.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung sind in der Schwalbenschwanznut, insbesondere im Schwalbenschwanzblech, eine Anzahl von Aussparungen vorgesehen, die als Loch, Langloch oder Schlitz ausgebildet sein können. Diese Aussparungen reduzieren die Wärmeleitfähigkeit des Schwalbenschwanzbleches, wodurch im Brandfall die Wärmeleitung der Hitze ins Innere des Sicherheitsschrankes erschwert wird, mit der Folge, dass der Sicherheitsschrank sich im Inneren sehr viel langsamer erhitzt.
  • Die Anbringung der Aussparungen im Bereich einer Biegung des Schwalbenschwanzbleches hat den Vorteil, dass hierdurch der Widerstand beim Biegen reduziert wird, so dass das Biegen dieses Schwalbenschwanzbleches sehr viel einfacher möglich ist.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Aussparungen vorzugsweise auf einer der Außenseite der Sicherheitsschrankes zugewandten Seite des Schwalbenschwanzbleches angeordnet. Hierdurch wird die beim Brand auftretende Wärme möglichst weit weg vom Inneren des Sicherheitsschrankes gehalten.
  • In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist zwischen der Schwalbenschwanznut und dem Verbindungselement eine Dichtung angeordnet. Mit dieser Dichtung können fertigungsbedingte Spalte oder Zwischenräume verschlossen werden, so dass hierdurch eine thermische und hygroskopische Isolierung des Inneren des Sicherheitsschrankes von der Umgebung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der Dichtung besteht darin, dass hierdurch mögliche Fertigungstoleranzen zwischen dem Verbindungselement und den jeweiligen Bauteilen kompensiert werden, so dass hier eine mechanisch zuverlässige Steckverbindung erreicht wird.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung ist die Dichtung als Quelldichtung ausgebildet, die bei Überschreiten einer Grenztemperatur auf ein Vielfaches ihres Volumens anquillt. Hierdurch werden, insbesondere im Brandfalle, sämtliche verbleibenden Spalte, Hohlräume oder dergleichen zuverlässig verschlossen, so dass zumindest für eine gewisse Zeit weder Hitze noch Rauch noch Löschwasser ins Innere des Sicherheitsschrankes eindringen kann. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, diese Quelldichtung auf einer Außenseite des Verbindungselementes anzubringen, da hier mit einer einzigen Quelldichtung ein zuverlässiger Brandschutz erreicht werden kann.
  • In einer anderen, bevorzugten Weiterbildung ist die Dichtung als Textilglas- oder als Silikondichtung ausgeführt. Eine solche Textilglas- oder Silikondichtung dient der Überbrückung der Fertigungstoleranzen und bewirkt einen strammen Sitz des Verbindungselementes in dem jeweiligen Bauteil.
  • In noch einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform ist zwischen benachbarten Bauteilen eine Textilglasdichtung und/oder eine Silikondichtung vorgesehen.
  • Die Textilglasdichtung hat eine schlechte Wärmeleitfähigkeit, so dass im Brandfall Hitze nur sehr langsam in Innere des Sicherheitsschrankes vordringen kann. Die Silikondichtung verhindert das Eindringen von Dampf in den Sicherheitsschrank, so dass die Bildung von Kondenswasser im Inneren des Sicherheitsschrankes hierdurch vermieden wird.
  • In noch einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist im Inneren des Verbindungselementes, vorzugsweise an der der Außenseite des Sicherheitsschrankes zugewandten Seite des Verbindungselementes, ein Kühlstreifen angebracht. Dieser Kühlstreifen besitzt Mittel, die bei Erwärmung ihren Aggregatszustand verändern und somit in der Lage sind vergleichsweise viel thermische Energie aufzunehmen. Dies hat den Vorteil, dass beispielsweise im Brandfall die Wärmeleitfähigkeit des Verbindungselementes reduziert ist, was zu einem erhöhten Brandschutz des Sicherheitsschrankes führt.
  • Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung und den nachstehend beschriebenen Ausführungsformen. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Es zeigen:
  • 1 eine explosionsartige, perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes;
  • 2 eine geschnitten dargestellte Detailvergrößerung eines des Details des Sicherheitsschrankes gemäß 1;
  • 3 ein Verbindungselement samt Quelldichtung des Sicherheitsschrankes gemäß 1;
  • 4 eine explosionsartige, perspektivische Darstellung eines Teils einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes;
  • 5 eine geschnitten dargestellte Detailvergrößerung eines des Details einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes.
  • In den 13 ist eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen, modular aufgebauten Sicherheitsschrankes dargestellt, in den daten- und/oder computertechnische Geräte eingebaut werden. Dieser Sicherheitsschrank umfasst eine Deckplatte 100, eine obere Seitenwand 102, eine untere Seitenwand 104, eine Bodenplatte 106, sowie ein Zargenelement 108, einen Ständer 110, eine Rückwand 112 und eine Tür 114. In dieser Ausführungsform ist die Deckplatte 100 und die obere Seitenwand 102, genauso wie die obere Seitenwand 102 und die untere Seitenwand 104, sowie die untere Seitenwand 104 und die Bodenplatte 106 jeweils mit einem Verbindungselement 116 verbunden. An diese Bauteile wird dann das vordere und das hintere Zargenelement 108 angebaut, um dem Sicherheitsschrank eine ausreichende Steifigkeit zu geben. An dem Zargenelement 108 wird dann die Tür 114 bzw. die Rückwand 112 montiert.
  • Wie insbesondere in 2 zu erkennen ist, sind in der Deckplatte 100 und in der oberen Seitenwand 102 Schwalbenschwanznuten 118 eingelassen. Das Verbindungselement 116 weist zwei sich gegenüberliegend angeordnete Halteschienen 120 auf, die im Querschnitt trapezförmig ausgebildet sind und korrespondierend zu der jeweiligen Schwalbenschwanznut 118 gestaltet sind.
  • Bei der Montage dieses Sicherheitsschrankes brauchen lediglich die Deckplatte 100 und die obere Seitenwand 102 kurz zusammengehalten werden, so dass das Verbindungselement 116 zum Beispiel von vorne in die beiden sich nunmehr gegenüberliegenden Schwalbenschwanznuten 118 einzustecken. Dabei hält das Verbindungselement 116 aufgrund der Hinterschneidungen die Deckplatte 100 und die obere Seitenwand 102 ohne weitere Befestigungsmittel zusammen.
  • Wie insbesondere in den 2 und 3 zu ersehen ist, ist auf den beiden Außenseiten 122 des Verbindungselementes 116 je eine Quelldichtung 124 angebracht, wobei in der Quelldichtung 124 schlaufenförmig ein Heizleiter 126 verlegt ist. Dieser Heizleiter 126 ist in der Mitte der Quelldichtung 124 angeordnet, wobei zwei Enden 128 des Heizleiters 126 aus der Quelldichtung 124 herausragen. Diese Quelldichtung 124 ist aus einem intumeszierenden Material hergestellt und quillt auf ein Vielfaches seiner jetzigen Größe, sobald eine bestimmte Grenztemperatur überschritten wird. Durch diese Quelldichtung 124 kann die Verbindung zwischen der Deckplatte 100 und der oberen Seitenwand 102, insbesondere im Brandfalle, gegen Eintritt von Hitze, Rauch und Wasser abgedichtet werden.
  • Der Heizleiter 126 ist aus einem elektrisch leitenden Material gebildet und erwärmt sich, sobald eine elektrische Energie angelegt wird. Tritt nun der Fall ein, dass das Gebäude um den Sicherheitsschrank herum brennt, so kann über einen hier nicht näher dargestellten Auslösemechanismus der Heizleiter 126 mit Strom beaufschlagt werden und erwärmt die Quelldichtung 124 solange, bis diese aufquillt, und die Verbindung zwischen dem Deckel 100 und der oberen Seitenwand 102 gegen Hitze, Rauch und Wasser abdichtet. Hierdurch ist es möglich, die im Sicherheitsschrank befindlichen daten- und/oder computertechnischen Geräte im Brandfall zumindest für eine gewisse Zeit zu schützen.
  • Alternativ hierzu kann der Sicherheitsschrank aber auch nach Abschluss der Montage abgedichtet werden, indem unmittelbar nach Beendigung der Montage elektrischer Strom auf den Heizleiter 126 gegeben wird, bis die Quelldichtung 124 aufquellt. Somit wäre der Sicherheitsschrank dann auf jeden Fall gegen Hitze, Rauch, Staub und Wasser gut geschützt. Ein solches Aktivieren der Quelldichtung 124 nach Abschluss der Montage ist besonders dann vorteilhaft, wenn der Sicherheitsschrank klimatisiert werden soll, da hierdurch die Verbindungen der einzelnen Bauteile abgedichtet werden, so dass mit wenig energetischem Aufwand eine gute Klimatisierung der Geräte möglich ist.
  • Auch wenn hier die Verbindung zwischen der Deckplatte 100 und der oberen Seitenwand 102 näher beschrieben wird, versteht es sich natürlich, dass die anderen Bauteile ebenfalls mit einer solchen Steckverbindung ausgestattet sind.
  • In 4 ist ein Ausschnitt einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes dargestellt, der ebenfalls eine Steckverbindung mit einem Verbindungselement 216 aufweist, welches zwei sich gegenüberliegende Halteschienen 220 besitzt, die korrespondierend zu den Schwalbenschwanznuten 218 ausgebildet sind. In dieser Ausführungsform ist die Schwalbenschwanznut 218 in der Deckplatte 200 bzw. in der oberen Seitenwand 202 durch ein Schwalbenschwanzblech 230 gebildet, welches aus einem einfachen Blech schwalbenschwanzförmig zusammengebogen ist. Die Bauteile sind ansonsten aus einer metallischen außen- und Innenwand gebildet, zwischen denen ein hitzebeständiges Material verbaut ist.
  • An einer der Außenseite des Sicherheitsschrankes zugewandten Seite dieses Schwalbenschwanzbleches 230 sind schlitzartige Aussparungen 232 vorgesehen, die jeweils in der Biegung des Schwalbenschwanzbleches 230 angeordnet sind. Durch diese Aussparungen 232 wird die thermische Leitfähigkeit des Schwalbenschwanzbleches 230 reduziert, so dass die außen auftretende Hitze nur sehr langsam ins Innere des Sicherheitsschrankes vordringen kann.
  • An einer Außenseite 222 des Verbindungselementes 216 ist eine Quelldichtung 224 angebracht, in der ein Heizleiter 226 verlegt ist, dessen freie Enden 228 herausragen. An den der Außenseite des Sicherheitsschrankes zugewandten Schrägseiten 234 der Halteschiene 220 ist innenseitig ein Kühlstreifen 236 angebracht. Wie bereits bei der ersten Ausführungsform dargelegt ist, kann die Quelldichtung 224 durch Beaufschlagen des Heizleiters 226 mit Strom zum Aufquellen gebracht werden. Der Kühlstreifen 236 kann viel Wärme aufnehmen und verzögert dadurch den Wärmetransport im Brandfalle im Bereich der Halteschiene 220.
  • In 5 ist eine dritte Ausführungsform eines Sicherheitsschrankes dargestellt, der in großen Teilen der ersten Ausführungsform des Sicherheitsschrank gemäß 2 entspricht. Im Unterschied zum Sicherheitsschrank gemäß 2 ist in der dritten Ausführungsform zwischen der Deckplatte 300 und der oberen Seitenwand 302 eine Textilglasdichtung 338 und eine Silikondichtung 340 vorgesehen. Dabei ist die Textilglasdichtung 338 der Außenseite des Sicherheitsschrankes zugewandt, während die Silikondichtung 340 dem Innenraum des Sicherheitsschrankes zugewandt ist. Die Textilglasdichtung 338 verringert das Eindringen von Wärme zum Beispiel im Brandfall, während die Silikondichtung 340 das Eindringen von Dampf verhindert.
  • 100, 200, 300
    Deckplatte
    102, 202
    obere Seitenwand
    104
    untere Seitenwand
    106
    Bodenplatte
    108
    Zargenelement
    110
    Ständer
    112
    Rückwand
    114
    Tür
    116, 216
    Verbindungselement
    118, 218
    Schwalbenschwanznut
    120, 220
    Halteschiene
    122, 222
    Außenseite
    124, 224
    Quelldichtung
    126, 226
    Heizleiter
    128, 228
    freies Ende
    230
    Schwalbenschwanzblech
    232
    Aussparung
    234
    Schrägseite
    236
    Kühlstreifen
    338
    Textilglasdichtung
    340
    Silikondichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19855931 C2 [0003]

Claims (15)

  1. Modular aufgebauter Sicherheitsschrank zur Aufnahme von daten- und/oder computertechnischen Geräten, der lösbar miteinander verbundene Bauteile, wie beispielsweise Bodenplatte (106), Deckplatte (100, 200), obere und/oder untere Seitenwand (102, 202, 104), Zargenelement (108) oder Rückwand (112), aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Bauteile mittels einer Steckverbindung lösbar miteinander verbunden sind.
  2. Sicherheitsschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung eine im Bauteil vorgesehene Schwalbenschwanznut (118, 218) und ein Verbindungselement (116, 216) umfasst, wobei am Verbindungselement (116, 216) an der dem Bauteil zugewandten Seite, korrespondierend zur Schwalbenschwanznut (118, 218), eine Halteschiene (120, 220) ausgebildet ist.
  3. Sicherheitsschrank nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Verbindungselement (116, 216) zwei Halteschienen (120, 220) vorgesehen sind, die beide korrespondierend zur Schwalbenschwanznut (118, 218) ausgebildet sind.
  4. Sicherheitsschrank nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Halteschienen (120, 220) sich gegenüberliegend am Verbindungselement (216, 216) angeordnet sind.
  5. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die im Bauteil befindliche Schwalbenschwanznut (218) durch ein entsprechend gebogenes und am Bauteil angebrachtes Schwalbenschwanzblech (230) gebildet ist.
  6. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schwalbenschwanznut (218), insbesondere im Schwalbenschwanzblech (230), eine Anzahl von Aussparungen (232) ausgebildet sind.
  7. Sicherheitsschrank nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung als Loch, Langloch (232) oder Schlitz ausgebildet ist.
  8. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (232) vorzugsweise im Bereich einer Biegung des Schwalbenschwanzbleches (230) angeordnet sind.
  9. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (232) vorzugsweise auf der einer Außenseite des Sicherheitsschrankes zugewandten Seite des Schwalbenschwanzbleches (230) angeordnet sind.
  10. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Schwalbenschwanznut (118, 218) und dem Verbindungselement (116, 216) eine Dichtung (124, 224) angeordnet ist.
  11. Sicherheitsschrank nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung eine Quelldichtung (124, 224), eine Textilglasdichtung (236) oder eine Silikondichtung ist.
  12. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Quelldichtung (124, 224) an einer Außenseite (122, 222) des Verbindungselementes (116, 216) anliegt.
  13. Sicherheitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Bauteilen eine Textilglasdichtung (338) vorgesehen ist.
  14. Sicherheitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Bauteilen eine Silikondichtung (340) vorgesehen ist.
  15. Sicherheitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Verbindungselementes (216) ein Kühlstreifen (236) vorgesehen ist.
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