-
Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Sicherheitsschrank gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
-
Computer-
oder datentechnische Anlagen sind häufig das Herz einer
Firma oder einer Behörde und müssen deswegen besonders
gut gegen einen möglichen Fremdzugriff, Brand- oder Wasserschaden
geschützt werden.
-
Auch
kommt es vor, dass solche Anlagen in klimatisierten Räumen
stehen müssen, da große Temperaturschwankungen
diese Anlagen beschädigen. Gleichzeitig werden solche Anlagen
häufig erweitert. Aus diesem Grunde gibt es zum Schutz
von daten- und/oder computertechnischen Anlagen modular aufgebaute
Sicherheitsschränke, deren Wände und deren Tür
je nach Bedarf gegen Fremdzugriff, Feuer, Hitze und Wasser geschützt
sind. Die modulare Bauweise ermöglicht eine Erweiterung
des Sicherheitsschrankes durch hinzufügen eines Anbaumoduls.
Ein Beispiel für einen solchen Sicherheitsschrank ist in
der
DE 198 55 931
C2 beschrieben, bei dem benachbarte Bauteile mittels Drehriegelverschlüssen
verbunden sind. Dabei müssen die benachbarten Bauteil zunächst
einmal provisorisch installiert werden, und jeder einzelne Drehriegelverschluss
muss einzeln mit einem entsprechenden Werkzeug betätigt
werden, um eine Verriegelung dieser Bauteile zu erreichen. Zur Demontage
des Sicherheitsschrankes wird dann in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen.
Es leuchtet ein, dass der Einsatz eines solchen Drehriegelverschlusses
sehr zeitintensiv ist.
-
Ein
solcher modular aufgebauter Sicherheitsschrank wird in der Branche
auch als IT-Sicherheitstresor oder IT-Sicherheitssafe bezeichnet.
-
Davon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Sicherheitsschrank der eingangs genannten Art zu schaffen,
der schnell und mit einfachen Mitteln montiert und wieder demontiert
werden kann.
-
Als
technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein
Sicherheitsschrank mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen.
Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Sicherheitsschrankes sind den
Unteransprüchen zu entnehmen.
-
Ein
nach dieser technischen Lehre ausgebildeter Sicherheitsschrank hat
den Vorteil, dass mit einer solchen Steckverbindung die benachbarten
Bauteile ohne Werkzeug miteinander verbunden werden können.
Außerdem ist es sehr viel schneller möglich, eine
Steckverbindung herzustellen, so dass sowohl bei der Montage, als
auch bei der Demontage Zeit eingespart werden kann.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform ist die Steckverbindung
derart aufgebaut, dass im Bauteil eine Schwalbenschwanznut ausgebildet
ist und dass ein Verbindungselement vorgesehen ist, deren Halteschiene
korrespondierend zur Schwalbenschwanznut ausgebildet ist. Hierdurch
ist es möglich, das Verbindungselement mit seiner Halteschiene
in die Schwalbenschwanznut des Bauteils einzuschieben, wobei das
Verbindungselement aufgrund der Hinterschneidungen der Halteschiene
zuverlässig im Bauteil gehalten ist.
-
Das
Verbindungselement kann auf beliebige Weise mit einem benachbarten
Bauteil verbunden werden. In einer bevorzugten Weiterbildung besitzt das
Verbindungselement jedoch zwei Halteschienen, die vorzugsweise gegenüberliegend
angeordnet sind, wobei die Halteschienen korrespondierend zur Schwalbenschwanznut
ausgebildet sind. Dies hat den Vorteil, dass mit einem einzigen
Verbindungselement zwei benachbarte Bauteile in einfacher Weise durch
Einschieben dieses Verbindungselementes miteinander verbunden werden
können. Genauso einfach ist die Demontage, denn hierzu
braucht lediglich dieses Verbindungselement aus den beiden Schwalbenschwanznuten
wieder herausgezogen werden. Hierdurch ist eine schnelle und somit
auch wirtschaftliche Montage und Demontage des modularen Sicherheitsschrankes
gewährleistet.
-
In
einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform wird die Schwalbenschwanznut
im Bauteil durch ein entsprechend gebogenes und am Bauteil angebrachtes
Schwalbenschwanzblech gebildet. Dieses Blech kann kostengünstig
durch Biegen oder Tiefziehen hergestellt werden und wird anschließend
entweder am Bauteil angeschraubt oder angeschweißt.
-
Noch
ein Vorteil der Schwalbenschwanznut und des Verbindungselementes
im allgemeinen und des Schwalbenschwanzbleches im besonderen besteht
darin, dass bei dieser Art der Verbindung keine hochpräzise
Fertigung nötig ist, denn aufgrund der Hinterschneidungen
bei dieser Steckverbindung ist stets ein zuverlässiger
Halt der benachbarten Bauteile gewährleistet. Dies hat
den Vorteil, dass die einzelnen Bauteile kostengünstig
hergestellt werden können.
-
In
einer bevorzugten Weiterbildung sind in der Schwalbenschwanznut,
insbesondere im Schwalbenschwanzblech, eine Anzahl von Aussparungen
vorgesehen, die als Loch, Langloch oder Schlitz ausgebildet sein
können. Diese Aussparungen reduzieren die Wärmeleitfähigkeit
des Schwalbenschwanzbleches, wodurch im Brandfall die Wärmeleitung
der Hitze ins Innere des Sicherheitsschrankes erschwert wird, mit
der Folge, dass der Sicherheitsschrank sich im Inneren sehr viel
langsamer erhitzt.
-
Die
Anbringung der Aussparungen im Bereich einer Biegung des Schwalbenschwanzbleches hat
den Vorteil, dass hierdurch der Widerstand beim Biegen reduziert
wird, so dass das Biegen dieses Schwalbenschwanzbleches sehr viel
einfacher möglich ist.
-
In
einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Aussparungen
vorzugsweise auf einer der Außenseite der Sicherheitsschrankes
zugewandten Seite des Schwalbenschwanzbleches angeordnet. Hierdurch
wird die beim Brand auftretende Wärme möglichst
weit weg vom Inneren des Sicherheitsschrankes gehalten.
-
In
einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist zwischen
der Schwalbenschwanznut und dem Verbindungselement eine Dichtung
angeordnet. Mit dieser Dichtung können fertigungsbedingte
Spalte oder Zwischenräume verschlossen werden, so dass
hierdurch eine thermische und hygroskopische Isolierung des Inneren
des Sicherheitsschrankes von der Umgebung erreicht wird. Ein weiterer
Vorteil der Dichtung besteht darin, dass hierdurch mögliche
Fertigungstoleranzen zwischen dem Verbindungselement und den jeweiligen
Bauteilen kompensiert werden, so dass hier eine mechanisch zuverlässige Steckverbindung
erreicht wird.
-
In
einer bevorzugten Weiterbildung ist die Dichtung als Quelldichtung
ausgebildet, die bei Überschreiten einer Grenztemperatur
auf ein Vielfaches ihres Volumens anquillt. Hierdurch werden, insbesondere
im Brandfalle, sämtliche verbleibenden Spalte, Hohlräume
oder dergleichen zuverlässig verschlossen, so dass zumindest
für eine gewisse Zeit weder Hitze noch Rauch noch Löschwasser
ins Innere des Sicherheitsschrankes eindringen kann. Es hat sich
als vorteilhaft erwiesen, diese Quelldichtung auf einer Außenseite
des Verbindungselementes anzubringen, da hier mit einer einzigen
Quelldichtung ein zuverlässiger Brandschutz erreicht werden
kann.
-
In
einer anderen, bevorzugten Weiterbildung ist die Dichtung als Textilglas-
oder als Silikondichtung ausgeführt. Eine solche Textilglas-
oder Silikondichtung dient der Überbrückung der
Fertigungstoleranzen und bewirkt einen strammen Sitz des Verbindungselementes
in dem jeweiligen Bauteil.
-
In
noch einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform ist zwischen
benachbarten Bauteilen eine Textilglasdichtung und/oder eine Silikondichtung
vorgesehen.
-
Die
Textilglasdichtung hat eine schlechte Wärmeleitfähigkeit,
so dass im Brandfall Hitze nur sehr langsam in Innere des Sicherheitsschrankes vordringen
kann. Die Silikondichtung verhindert das Eindringen von Dampf in
den Sicherheitsschrank, so dass die Bildung von Kondenswasser im
Inneren des Sicherheitsschrankes hierdurch vermieden wird.
-
In
noch einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist im
Inneren des Verbindungselementes, vorzugsweise an der der Außenseite
des Sicherheitsschrankes zugewandten Seite des Verbindungselementes,
ein Kühlstreifen angebracht. Dieser Kühlstreifen
besitzt Mittel, die bei Erwärmung ihren Aggregatszustand
verändern und somit in der Lage sind vergleichsweise viel
thermische Energie aufzunehmen. Dies hat den Vorteil, dass beispielsweise
im Brandfall die Wärmeleitfähigkeit des Verbindungselementes
reduziert ist, was zu einem erhöhten Brandschutz des Sicherheitsschrankes
führt.
-
Weitere
Vorteile des erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes
ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung und den nachstehend
beschriebenen Ausführungsformen. Ebenso können
die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten
Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder
in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten
Ausführungsformen sind nicht als abschließende
Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften
Charakter. Es zeigen:
-
1 eine
explosionsartige, perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes;
-
2 eine
geschnitten dargestellte Detailvergrößerung eines
des Details des Sicherheitsschrankes gemäß 1;
-
3 ein
Verbindungselement samt Quelldichtung des Sicherheitsschrankes gemäß 1;
-
4 eine
explosionsartige, perspektivische Darstellung eines Teils einer
zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Sicherheitsschrankes;
-
5 eine
geschnitten dargestellte Detailvergrößerung eines
des Details einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Sicherheitsschrankes.
-
In
den 1–3 ist eine
erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen,
modular aufgebauten Sicherheitsschrankes dargestellt, in den daten-
und/oder computertechnische Geräte eingebaut werden. Dieser
Sicherheitsschrank umfasst eine Deckplatte 100, eine obere
Seitenwand 102, eine untere Seitenwand 104, eine
Bodenplatte 106, sowie ein Zargenelement 108,
einen Ständer 110, eine Rückwand 112 und
eine Tür 114. In dieser Ausführungsform
ist die Deckplatte 100 und die obere Seitenwand 102,
genauso wie die obere Seitenwand 102 und die untere Seitenwand 104,
sowie die untere Seitenwand 104 und die Bodenplatte 106 jeweils
mit einem Verbindungselement 116 verbunden. An diese Bauteile
wird dann das vordere und das hintere Zargenelement 108 angebaut,
um dem Sicherheitsschrank eine ausreichende Steifigkeit zu geben.
An dem Zargenelement 108 wird dann die Tür 114 bzw. die
Rückwand 112 montiert.
-
Wie
insbesondere in 2 zu erkennen ist, sind in der
Deckplatte 100 und in der oberen Seitenwand 102 Schwalbenschwanznuten 118 eingelassen.
Das Verbindungselement 116 weist zwei sich gegenüberliegend
angeordnete Halteschienen 120 auf, die im Querschnitt trapezförmig
ausgebildet sind und korrespondierend zu der jeweiligen Schwalbenschwanznut 118 gestaltet
sind.
-
Bei
der Montage dieses Sicherheitsschrankes brauchen lediglich die Deckplatte 100 und
die obere Seitenwand 102 kurz zusammengehalten werden,
so dass das Verbindungselement 116 zum Beispiel von vorne
in die beiden sich nunmehr gegenüberliegenden Schwalbenschwanznuten 118 einzustecken.
Dabei hält das Verbindungselement 116 aufgrund
der Hinterschneidungen die Deckplatte 100 und die obere
Seitenwand 102 ohne weitere Befestigungsmittel zusammen.
-
Wie
insbesondere in den 2 und 3 zu ersehen
ist, ist auf den beiden Außenseiten 122 des Verbindungselementes 116 je
eine Quelldichtung 124 angebracht, wobei in der Quelldichtung 124 schlaufenförmig
ein Heizleiter 126 verlegt ist. Dieser Heizleiter 126 ist
in der Mitte der Quelldichtung 124 angeordnet, wobei zwei
Enden 128 des Heizleiters 126 aus der Quelldichtung 124 herausragen.
Diese Quelldichtung 124 ist aus einem intumeszierenden Material
hergestellt und quillt auf ein Vielfaches seiner jetzigen Größe,
sobald eine bestimmte Grenztemperatur überschritten wird.
Durch diese Quelldichtung 124 kann die Verbindung zwischen
der Deckplatte 100 und der oberen Seitenwand 102,
insbesondere im Brandfalle, gegen Eintritt von Hitze, Rauch und
Wasser abgedichtet werden.
-
Der
Heizleiter 126 ist aus einem elektrisch leitenden Material
gebildet und erwärmt sich, sobald eine elektrische Energie
angelegt wird. Tritt nun der Fall ein, dass das Gebäude
um den Sicherheitsschrank herum brennt, so kann über einen
hier nicht näher dargestellten Auslösemechanismus
der Heizleiter 126 mit Strom beaufschlagt werden und erwärmt
die Quelldichtung 124 solange, bis diese aufquillt, und
die Verbindung zwischen dem Deckel 100 und der oberen Seitenwand 102 gegen
Hitze, Rauch und Wasser abdichtet. Hierdurch ist es möglich,
die im Sicherheitsschrank befindlichen daten- und/oder computertechnischen
Geräte im Brandfall zumindest für eine gewisse
Zeit zu schützen.
-
Alternativ
hierzu kann der Sicherheitsschrank aber auch nach Abschluss der
Montage abgedichtet werden, indem unmittelbar nach Beendigung der
Montage elektrischer Strom auf den Heizleiter 126 gegeben
wird, bis die Quelldichtung 124 aufquellt. Somit wäre
der Sicherheitsschrank dann auf jeden Fall gegen Hitze, Rauch, Staub
und Wasser gut geschützt. Ein solches Aktivieren der Quelldichtung 124 nach
Abschluss der Montage ist besonders dann vorteilhaft, wenn der Sicherheitsschrank
klimatisiert werden soll, da hierdurch die Verbindungen der einzelnen
Bauteile abgedichtet werden, so dass mit wenig energetischem Aufwand
eine gute Klimatisierung der Geräte möglich ist.
-
Auch
wenn hier die Verbindung zwischen der Deckplatte 100 und
der oberen Seitenwand 102 näher beschrieben wird,
versteht es sich natürlich, dass die anderen Bauteile ebenfalls
mit einer solchen Steckverbindung ausgestattet sind.
-
In 4 ist
ein Ausschnitt einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Sicherheitsschrankes dargestellt, der ebenfalls eine Steckverbindung
mit einem Verbindungselement 216 aufweist, welches zwei
sich gegenüberliegende Halteschienen 220 besitzt,
die korrespondierend zu den Schwalbenschwanznuten 218 ausgebildet
sind. In dieser Ausführungsform ist die Schwalbenschwanznut 218 in
der Deckplatte 200 bzw. in der oberen Seitenwand 202 durch
ein Schwalbenschwanzblech 230 gebildet, welches aus einem
einfachen Blech schwalbenschwanzförmig zusammengebogen
ist. Die Bauteile sind ansonsten aus einer metallischen außen- und
Innenwand gebildet, zwischen denen ein hitzebeständiges
Material verbaut ist.
-
An
einer der Außenseite des Sicherheitsschrankes zugewandten
Seite dieses Schwalbenschwanzbleches 230 sind schlitzartige
Aussparungen 232 vorgesehen, die jeweils in der Biegung
des Schwalbenschwanzbleches 230 angeordnet sind. Durch
diese Aussparungen 232 wird die thermische Leitfähigkeit
des Schwalbenschwanzbleches 230 reduziert, so dass die
außen auftretende Hitze nur sehr langsam ins Innere des
Sicherheitsschrankes vordringen kann.
-
An
einer Außenseite 222 des Verbindungselementes 216 ist
eine Quelldichtung 224 angebracht, in der ein Heizleiter 226 verlegt
ist, dessen freie Enden 228 herausragen. An den der Außenseite
des Sicherheitsschrankes zugewandten Schrägseiten 234 der
Halteschiene 220 ist innenseitig ein Kühlstreifen 236 angebracht.
Wie bereits bei der ersten Ausführungsform dargelegt ist,
kann die Quelldichtung 224 durch Beaufschlagen des Heizleiters 226 mit
Strom zum Aufquellen gebracht werden. Der Kühlstreifen 236 kann
viel Wärme aufnehmen und verzögert dadurch den
Wärmetransport im Brandfalle im Bereich der Halteschiene 220.
-
In 5 ist
eine dritte Ausführungsform eines Sicherheitsschrankes
dargestellt, der in großen Teilen der ersten Ausführungsform
des Sicherheitsschrank gemäß 2 entspricht.
Im Unterschied zum Sicherheitsschrank gemäß 2 ist
in der dritten Ausführungsform zwischen der Deckplatte 300 und
der oberen Seitenwand 302 eine Textilglasdichtung 338 und
eine Silikondichtung 340 vorgesehen. Dabei ist die Textilglasdichtung 338 der
Außenseite des Sicherheitsschrankes zugewandt, während
die Silikondichtung 340 dem Innenraum des Sicherheitsschrankes
zugewandt ist. Die Textilglasdichtung 338 verringert das
Eindringen von Wärme zum Beispiel im Brandfall, während
die Silikondichtung 340 das Eindringen von Dampf verhindert.
-
- 100,
200, 300
- Deckplatte
- 102,
202
- obere
Seitenwand
- 104
- untere
Seitenwand
- 106
- Bodenplatte
- 108
- Zargenelement
- 110
- Ständer
- 112
- Rückwand
- 114
- Tür
- 116,
216
- Verbindungselement
- 118,
218
- Schwalbenschwanznut
- 120,
220
- Halteschiene
- 122,
222
- Außenseite
- 124,
224
- Quelldichtung
- 126,
226
- Heizleiter
- 128,
228
- freies
Ende
- 230
- Schwalbenschwanzblech
- 232
- Aussparung
- 234
- Schrägseite
- 236
- Kühlstreifen
- 338
- Textilglasdichtung
- 340
- Silikondichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-