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DE102009007179A1 - Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem und Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen - Google Patents

Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem und Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen Download PDF

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DE102009007179A1
DE102009007179A1 DE102009007179A DE102009007179A DE102009007179A1 DE 102009007179 A1 DE102009007179 A1 DE 102009007179A1 DE 102009007179 A DE102009007179 A DE 102009007179A DE 102009007179 A DE102009007179 A DE 102009007179A DE 102009007179 A1 DE102009007179 A1 DE 102009007179A1
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gas bag
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inflatable
airbag
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DE102009007179A
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Jens Feller
Tomas Radocak
Robert Getz
Torsten Schmidt
Thomas Sievers
Rainer Heuschmid
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Joyson Safety Systems Germany GmbH
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Takata Petri AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, mit - mindestens einem zum Schutz eines Fahrzeuginsassen (3) aufblasbaren Gassack (1); und - einer Aufblaseinrichtung zum Aufblasen des Gassacks (1), wobei der Gassack aufweist: - einen ersten aufblasbaren Bereich (11), der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks (1) im Bereich einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) erstreckt, sowie - einen zweiten aufblasbaren Bereich (12), der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks (1) im Bereich einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) erstreckt, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, wobei - der erste aufblasbare Bereich (11) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks eine größere Dicke (B1) senkrecht zur Hauterstreckungsebene des Gassacks (1) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich (12). Erfindungsgemäß sind die Aufblasvorrichtung und der Gassack (1) ausgebildet, den ersten aufblasbaren Bereich (11) des Gassacks (1) auf einen derart hohen Innendruck aufzublasen, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen auf den Gassack eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 21.
  • Ein derartiger Gassack ist beispielsweise aus der DE 10 2004 009 013 A1 bekannt.
  • Das von der vorliegenden Erfindung zu lösende Problem besteht darin, eine Gassackanordnung zu schaffen, die die Belastung des zu schützenden Fahrzeuginsassen möglichst gering hält.
  • Dieses Problem wird durch die Gassackanordnung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 sowie durch das Verfahren mit den Merkmalen gemäß Anspruch 21 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Danach wird eine Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem zur Verfügung gestellt, mit
    • – mindestens einem zum Schutz eines Fahrzeuginsassen aufblasbaren Gassack; und
    • – einer Aufblaseinrichtung zum Aufblasen des Gassacks, wobei der Gassack aufweist: – einen ersten aufblasbaren Bereich, der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks im Bereich einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen erstreckt, sowie – einen zweiten aufblasbaren Bereich, der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks im Bereich einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen erstreckt, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, wobei – der erste aufblasbare Bereich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks eine größere Dicke senkrecht zur Hauterstreckungsebene des Gassacks aufweist als der zweite aufblasbare Bereich, und wobei
    • – die Aufblasvorrichtung und der Gassack ausgebildet sind, den ersten aufblasbaren Bereich des Gassacks auf einen derart hohen Innendruck aufzublasen, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen auf den Gassack eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt.
  • Bei der erfindungsgemäßen Gassackanordnung handelt es sich insbesondere um eine Seitengassackanordnung, die z. B. in oder an einem Fahrzeugsitz oder einer Fahrzeugtür anzuordnen ist. Beispielsweise ist die Gassackanordnung so in einem Fahrzeug anzuordnen, dass die Hauptstreckungsebene, d. h. die Ebene, entlang derer sich der aufgeblasene Gassack vorwiegend erstreckt, durch die Fahrzeuglängs- und die Fahrzeughöhenrichtung aufgespannt ist.
  • Dadurch, dass der erste aufblasbare Bereich senkrecht zur Hauterstreckungsebene des Gassacks, d. h. bei im Fahrzeug montiertem Gassack z. B. in Fahrzeugquerrichtung, eine größere Dicke (Ausdehnung) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich, der einer weniger stark belastbaren Körperregion des zu schützenden Fahrzeuginsassen zugeordnet ist, koppelt im Auslösefall zunächst der erste Bereich des Gassacks an den Fahrzeuginsassen an.
  • Eine Ankopplung des zweiten aufblasbaren Bereiches an die zweite Körperregion des Fahrzeuginsassen erfolgt somit – wenn überhaupt – zu einem späteren Zeitpunkt nach Kontakt des ersten Bereiches mit der dem ersten Bereich zugeordneten Körperregion des Fahrzeuginsassen. Hierdurch kann z. B. bereits vor dem Auftreffen der empfindlicheren zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen auf den Gassack die Bewegung des Fahrzeuginsassen abgebremst werden (insbesondere unter Dissipation von Bewegungsenergie).
  • Da der erste aufblasbare Bereich des Gassacks im Auslösefall auf einen insbesondere im Vergleich mit herkömmlichen Seitengassäcken hohen Innendruck aufgeblasen wird, wird ein „Durchschlagen" des Fahrzeuginsassen durch den ersten aufblasbaren Bereich vermieden, so dass die empfindlichere Körperregion des Fahrzeuginsassen erst mit der gewünschten zeitlichen Verzögerung oder gar nicht auf den Gassack auftrifft. Insbesondere wirkt zunächst nur auf die auf den ersten Bereich auftreffende Körperregion des Fahrzeuginsassen eine Kraft. Dies bedeutet, dass zunächst nur die Bewegung der Körperregion, der der erste Bereich des Gassacks zugeordnet ist, beim Auftreffen auf den Gassack verzögert wird, während sich andere Körperregionen des Fahrzeuginsassen aufgrund ihrer Trägheit weiter in Richtung auf den Gassack zu bewegen, so dass die Kippbewegung des Fahrzeuginsassen entsteht.
  • Insbesondere führt die erzeugte Kippbewegung des Fahrzeuginsassen dazu, dass der Fahrzeuginsasse gewissermaßen schräg auf den Gassack auftrifft, wobei insbesondere in einer ersten Aufprallphase zunächst nur eine obere Körperregion (z. B. oberer Thoraxbereich, Schulterbereich) und eine untere Körperregion (z. B. Pelvis) des Fahrzeuginsassen in Kontakt mit dem Gassack kommen und eine dazwischen liegende mittlere Region (insbesondere der Thoraxbereich bzw. ein unterer Thoraxbereich) erst mit Verzögerung oder gar nicht mit dem Gassack koppelt.
  • Insbesondere wird die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen durch Impulseinwirkung des ersten aufblasbaren Bereiches des Gassacks von einer Kollisionsstelle des Fahrzeugs, zum Beispiel in den Fahrzeuginnenraum hinein, wegbewegt, oder es wird zumindest eine Bewegung der ersten Körperregion auf die von der Kollision betroffene Fahrzeugstruktur zu gebremst.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass unter der Formulierung, wonach der „erste Bereich" eine größere Dicke aufweist als der „zweite Bereich", nicht unbedingt zu verstehen ist, dass der erste und/oder der zweite Bereich eine konstante Dicke, d. h. eine konstante Ausdehnung senkrecht zur Haupterstreckungsebene des Gassacks, aufweisen müssen.
  • Die „Dicke" des ersten und/oder des zweiten Bereiches bezieht sich insbesondere auf eine Durchschnittsdicke des jeweiligen Bereiches.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Gassackanordnung um eine Seitengassackanordnung, die so im Fahrzeug anzuordnen ist, dass der erste aufblasbare Bereich des Gassacks im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung eine größere Dicke aufweist als der zweite aufblasbare Bereich, so dass der Fahrzeuginsasse bei Auftreffen auf den Gassack in eine Kippbewegung um eine im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse versetzt wird.
  • In einer anderen Variante der Erfindung sind die Aufblasvorrichtung und der Gassack so ausgebildet, den ersten Bereich des Gassacks auf einen Innendruck von mindestens ca. 1,5 bar aufzublasen. Beispielsweise wird der erste Bereich des Gassacks auf einen Innendruck zwischen 1,5 und 2,5 bar, insbesondere ca. 1,8 bar, aufgeblasen. Dieser Druck ist z. B. deutlich höher als der üblicherweise in einem Seitengassack verwendete Innendruck.
  • Insbesondere wird der genannte hohe Innendruck nur in dem ersten Bereich des Gassacks erzeugt, der einer besonders belastbaren Körperregion des Fahrzeuginsassen zugeordnet ist, um das Auftreffen der zweiten, weniger belastbaren Körperregion auf den Gassack zu vermeiden oder zumindest zeitlich stark zu verzögern. Beispielsweise weist der zweite Bereich des Gassacks im aufgeblasenen Zustand einen geringeren Innendruck als der erste Bereich des Gassacks auf. Es ist jedoch auch möglich, dass der erste und der zweite Bereich im aufgeblasenen Zustand ähnliche Innendrücke besitzen.
  • Der erste und der zweite aufblasbare Bereich des Gassacks können beispielsweise als Abschnitte einer gemeinsamen aufblasbaren Kammer des Gassacks ausgebildet sein, wobei die aufblasbare Kammer insbesondere durch ein (ein- oder mehrlagiges) Gassackmaterial begrenzt ist. In einer anderen Variante sind der erste und der zweite Bereich des Gassacks jeweils durch zumindest abschnittsweise voneinander getrennte aufblasbare Kammern gebildet. Die Kammern können in dieser Variante untereinander in Strömungsverbindung stehen oder auch vollständig voneinander getrennt sein.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Gassack einen dritten aufblasbaren Bereich zum Schutz einer dritten (von der ersten und der zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen verschiedenen) Körperregion des Fahrzeuginsassen. Beispiels weise ist der Gassack so ausgebildet, dass der Fahrzeuginsasse bei Auftreffen auf den Gassack in eine derartige Kippbewegung versetzt wird, dass die dritte Körperregion auf den dritten Bereich des Gassacks auftrifft, bevor die zweite, weniger belastbare Körperregion auf den zweiten Bereich des Gassacks auftrifft.
  • Der zweite Bereich des Gassacks ist z. B. – bezogen auf den eingebauten und aufgeblasenen Zustand des Gassacks – entlang der Fahrzeughöhenrichtung zwischen dem ersten und dem dritten Bereich angeordnet.
  • In einer Weiterbildung ist der dritte aufblasbare Bereich des Gassacks mit Dämpfungsmitteln versehen (beispielsweise in Form einer oder mehrerer Ausströmöffnungen, aus denen bei Aufprall des Fahrzeuginsassen Gas entweichen kann), so dass Bewegungsenergie des Fahrzeuginsassen und/oder einer sich in Folge der Kollision auf den Gassack zu bewegenden Fahrzeugstruktur dissipiert wird.
  • Des Weiteren kann der dritte Bereich des Gassacks quer zur Haupterstreckungsrichtung des aufgeblasenen Gassacks (d. h. bezogen auf den im Fahrzeug eingebauten und aufgeblssenen Zustand des Gassacks entlang der Fahrzeugquerrichtung) eine größere Dicke (Ausdehnung) aufweisen als der zweite Bereich des Gassacks. Beispielsweise weist der dritte Bereich eine ähnliche Dicke auf wie der erste Bereich des Gassacks. Der dritte Bereich ist insbesondere so ausgestaltet, dass er mit einem vergleichbaren Innendruck wie der erste aufblasbare Bereich oder einem geringeren Innendruck aufgeblasen wird.
  • Insbesondere dient der dritte Bereich zum Schutz einer oberen Thoraxregion, einer Schulter- und/oder Kopfregion des Fahrzeuginsassen. Gleichzeitig kann vorgesehen sein, dass der erste aufblasbare Bereich des Gassacks zum Schutz der Pelvisregion und der zweite aufblasbare Bereich des Gassacks zum Schutz der Thoraxregion (insbesondere einer unteren Thoraxregion) des Fahrzeuginsassen ausgebildet sind.
  • In diesem Beispiel wird der Fahrzeuginsasse nach einer Kollision des Fahrzeugs zuerst mit der Pelvisregion auf den ersten Bereich des Gassacks auftreffen, wodurch der Pelvisbereich in seiner Bewegung auf die Kollisionsstelle zu gebremst oder in den Fahrzeuginnenraum hinein bewegt wird. Dadurch wird das Auftreffen der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen auf den zweiten Bereich des Gassacks verzögert oder sogar vermieden. Darüber hinaus wird durch das Anstoßen des Fahrzeuginsassen in seinem Pelvisbereich eine Kippbewegung des Fahrzeuginsassen initiiert, so dass sich der obere Körperbereich (insbesondere die Schulter- und Kopfregion) des Fahrzeuginsassen auf den Gassack zu bewegt und mit zeitlicher Verzögerung nach dem Pelvisbereich an den dritten aufblasbaren Bereich des Gassacks ankoppelt.
  • Des Weiteren kann der zum Schutz der Schulterregion des Fahrzeuginsassen vorgesehene dritte Bereich des Gassacks Dämpfungsmittel zum Dämpfen des Aufpralls, zum Beispiel in Form einer Ausströmöffnung, aufweisen, so dass durch das Aufprallen der Schulterregion des Fahrzeuginsassen auf den dritten Bereich des Gassacks Bewegungsenergie des Fahrzeuginsassen absorbiert oder dissipiert werden kann. Insbesondere wird durch das Auftreffen der Schulterregion auf den Gassack so viel Energie absorbiert oder dissipiert, dass bei einem möglichen nachfolgenden Aufprall der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen auf den Gassack diese nur noch wenig belastet wird.
  • Zum Herstellen der geringeren Dicke des zweiten aufblasbaren Bereiches des Gassacks sind insbesondere Mittel vorgesehen, über die mindestens zwei Abschnitte einer dem Inneren des zweiten aufblasbaren Bereiches zugewandten Innenseite eines Gassackmaterials, das den zweiten aufblasbaren Bereich begrenzt, miteinander verbunden werden. Beispielsweise wird der zweite aufblasbare Bereich durch zwei miteinander entlang einer Randnaht verbundene Gassacklagen ausgebildet, wobei die Mittel zur Dickenreduktion mindestens einen Abnäher umfassen, über die die beiden Gassacklagen zusätzlich miteinander verbunden sind. In einer anderen Variante umfassen die Mittel zur Dickenreduktion eine Verklebung und/oder ein im Innern des zweiten aufblasbaren Bereiches angeordnetes Fangband.
  • Der Gassack weist z. B. an seiner im aufgeblasenen Zustand in Vorwätsfahrtrichtung weisenden Seite eine Abschrägung auf, um sich im aufgeblasenen Zustand einer Armkontur und/oder seitlichen Schulterkontur des Fahrzeuginsassen anzupassen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Gassackanordnung an einem Fahrzeugsitz zu montieren, wobei der Gassack so ausgebildet ist, dass er im aufgeblasenen Zustand entlang einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes kürzer ist als die Rückenlehne. Insbesondere ist der Gassack so ausgestaltet, dass er im aufgeblasenen Zustand unterhalb eines Armansatzes des auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen endet.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, mit den Schritten
    • – Anordnen einer Gassackanordnung mit mindestens einem zum Schutz des Fahrzeuginsassen aufblasbaren Gassack, der
    • – einen ersten aufblasbaren Bereich zum Schutz einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen und einen zweiten aufblasbaren Bereich zum Schutz einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, aufweist, wobei
    • – der Gassack so ausgebildet ist und die Gassackanordnung so im Fahrzeug angeordnet wird, dass der erste aufblasbare Bereich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung in größere Dicke aufweist als der zweite aufblasbare Bereich; und
    • – Aufblasen des ersten aufblasbaren Bereiches bei einer Kollision des Fahrzeugs auf einen derart hohen Innendruck, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen auf den Gassack eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1A, 1B einen Gassack einer Gassackanordnung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2A2C einen Gassack gemäß einer zweiten und einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gassackanordnung;
  • 3A3C einen Gassack gemäß einer vierten und fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gassackanordnung;
  • 4A, 4B einen Gassack gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Gassackanordnung; und
  • 5A, 5B einen Gassack gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Gassackanordnung.
  • Die 1A und 1B betreffen einen Gassack gemäß einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gassackanordnung, wobei 1A den schematisch dargestellten Gassack 1 in seitlicher Ansicht (bezogen auf seine Einbauposition im Fahrzeug von einer Fahrzeuglängsseite aus) und 1B den Gassack von vorne, das heißt, von der Fahrzeugfront aus, zeigt.
  • Der Gassack 1 weist einen ersten aufblasbaren Bereich 11 zum Schutz einer ersten Körperregion eines Fahrzeuginsassen (nicht dargestellt) sowie einen zweiten aufblasbaren Bereich 12 zum Schutz einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, auf. Der zweite aufblasbare Bereich 12 erstreckt sich im montierten und aufgeblasenen Gassack oberhalb (bezogen auf die Fahrzeughöhenrichtung) und angrenzend an den ersten aufblasbaren Bereich 11.
  • Insbesondere verläuft der obere, zweite aufblasbare Bereich 12 des Gassacks 1 im aufgeblasenen Zustand des Gassacks im Bereich einer Thoraxregion des Fahrzeuginsassen. Der untere, erste aufblasbare Bereich 11 erstreckt sich hingegen z. B. im Bereich des Beckens des Fahrzeuginsassen. Der zweite aufblasbare Bereich 12 weist entlang der Fahrzeugquerrichtung betrachtet eine geringere Dicke B2 als der erste aufblasbare Bereich 11 (Dicke B1) auf.
  • Der erste Bereich 11 wird durch eine Aufblaseinrichtung (nicht dargestellt) der Gassackanordnung mit einem derart hohen Innendruck aufgeblasen, dass die auf den ersten Bereich 11 aufprallende Beckenregion des Fahrzeuginsassen so angestoßen wird, dass sie ihre Position gegenüber der oberen Körperregion (Thoraxregion) verändert, wodurch eine Kippbewegung des Fahrzeuginsassen entsteht.
  • Zur Reduzierung der Dicke des zweiten Bereiches 12 ist eine Mehrzahl von linienartigen Abnähern 15 vorgesehen, die einander gegenüber liegende Abschnitte eines Gassackmaterials, das den Gassack 1 ausbildet, miteinander verbindet.
  • Die 2A bis 2C beziehen sich auf eine zweite bzw. dritte Ausführungsform eines Gassacks der erfindungsgemäßen Gassackanordnung. 2C zeigt eine Frontalansicht der in den 2A und 2B in Seitenansicht dargestellten Gassäcke 1.
  • Der Gassack der 2A ähnelt dem Gassack der 1A, da er ebenso eine erste und eine zweite Kammer 11, 12 aufweist, wobei die zweite Kammer 12 oberhalb der ersten Kammer angeordnet ist und eine im Vergleich zur unteren Kammer 11 durch Abnäher 15 reduzierte Dicke aufweist. Im Unterschied zur 1A besitzt der Gassack der 2A eine in seitlicher Ansicht näherungsweise symmetrische Kontur, das heißt, insbesondere entspricht die maximale Ausdehnung – in Vorwärtsfahrtrichtung betrachtet – der oberen Kammer derjenigen der unteren Kammer. Der obere Bereich 12 weist somit näherungsweise das gleiche Volumen wie der untere Bereich 11 des Gassacks auf.
  • Die Kontur des Gassacks 1 gemäß 2B in seitlicher Ansicht entspricht derjenigen des Gassacks der 2A. Allerdings weist der obere, zweite Bereich 12 des Gassacks, keine Abnäher zur Dickenreduktion auf, sondern eine Durchgangsöffnung 16, die von einem ringförmigen Gassackabschnitt 13 umgeben ist. Der ringförmige Abschnitt 13 kann eine gegenüber dem unteren, ersten Bereich 11 des Gassacks verminderte Dicke aufweisen (wie in 2C gezeigt). Der Abschnitt 13 kann aber auch eine ähnliche Dicke wie der Bereich 11 aufweisen, so dass die Dickenreduzierung im oberen Bereich des Gassacks 12 nur durch die Durchgangsöffnung 16 verwirklicht wird. Anstelle der Durchgangsöffnung 16 kann z. B. auch eine Gewebelage angeordnet sein.
  • Die Varianten der 3A und 3B (3C zeigt eine Seitenansicht dieser Figuren) ähneln den Varianten der 2A, 2B mit dem Unterschied, dass zusätzlich zu dem ersten und dem zweiten Bereich 11, 12 ein dritter Bereich 14 des Gassacks vorgesehen ist, der sich oberhalb und anschließend an den zweiten Bereich 12 des Gassacks erstreckt (bezogen auf den aufgeblasenen Zustand des Gassacks). Insbesondere erstreckt sich der dritte Bereich 14 im Bereich einer oberen Thorax- und/oder einer Schulterregion des Fahrzeuginsassen.
  • Gemäß 3C weist der dritte Bereich 14 eine Dicke B3 senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung des Gassacks 1 auf, die größer ist als die Dicke B2 des zweiten Bereiches 12 und die ungefähr der Breite B1 des ersten aufblasbaren Bereiches 11 entspricht.
  • Der dritte aufblasbare Bereich 14 kann sich nach oben insbesondere soweit erstrecken, dass er über die Schulterregion hinaus auch einen Kopfbereich des Fahrzeuginsassen schützt. In einer anderen Variante weist der Gassack einen zusätzlichen Bereich (nicht dargestellt) oberhalb des dritten Bereiches zum Schutz des Kopfes auf.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfindung selbstverständlich nicht auf den Fall beschränkt ist, dass nur ein Bereich des Gassacks eine geringere Dicke aufweist. Es können z. B. durchaus auch mehrere Bereiche des Gassacks Mittel zur Verminderung der Breite aufweisen, das heißt mehrere dünnere Bereiche ausgebildet sein, wobei die dünneren Bereiche auch auf unterschiedliche Art erzeugt werden können, zum Beispiel weist ein Bereich einen Abnäher und ein anderer Bereich eine Durchgangsöffnung auf.
  • Die 4A und 4B betreffen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Gassacks der erfindungsgemäßen Gassackanordnung. Der Gassack 1 ist an einem Fahrzeugsitz (nicht dargestellt) angeordnet, auf dem sich ein Fahrzeuginsasse 3 befindet, und weist (wie in der Frontansicht gemäß 4B zu erkennen ist) ähnlich dem Gassack der 1A und 1B einen ersten (unteren) aufblasbaren Bereich 11 auf, an den sich oberhalb ein zweiter aufblasbarer Bereich 12 anschließt.
  • Der untere Bereich 11 erstreckt sich auf Höhe eines Beckens des Fahrzeuginsassen 3, während sich der obere Bereich 12 des Gassacks 1 auf Höhe eines Thoraxbereiches des Fahrzeuginsassen erstreckt. Die Höhe des Gassacks 1 entlang der nicht dargestellten Rückenlehne des Fahrzeugsitzes ist so bemessen, dass der obere Bereich 12 näherungsweise unterhalb eines Armansatzes 31 des Fahrzeuginsassen endet. Zudem weist der Gassack im oberen Bereich 12 eine Abschrägung 121 auf, so dass der Gassack – von der Seite betrachtet – eine Kontur aufweist, die sich im oberen Bereich 12 entlang eines Armes 32 des Fahrzeuginsassen erstrecken soll. Die Abschrägung 121 verringert somit die Ausdehnung in Vorwärtsfahrtrichtung des Gassacks 1 zum Armansatz 31 hin.
  • Der untere Bereich 11 des Gassacks 1 wird im Auslösefall mit einem derartigen Innendruck befüllt, dass der Beckenbereich des Fahrzeuginsassen 3 gegenüber dem Thorax und Schulterbereich des Fahrzeuginsassen bewegt wird, so dass eine Kippbewegung entsteht, die dazu führt, dass der Fahrzeuginsasse, nachdem er mit seiner Beckenregion auf den unteren Bereich 11 des Gassacks aufgeprallt ist, anschließend mit einem Abschnitt der oberen Thoraxregion bzw. der unteren Schulterregion auf einen oberen Abschnitt des zweiten Bereiches 12 auftrifft. Mit anderen Worten prallt der Fahrzeuginsasse durch die Kippbewegung schräg auf den Gassack auf, so dass zumindest der untere und mittlere Abschnitt der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen zuletzt oder gar nicht mit dem Gassack 1 in Kontakt kommt.
  • Die 5A und 5B betreffen eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels der 4A und 4B. Ein ähnlicher Gassack 1 weist neben dem ersten und zweiten Bereich 11, 12 einen dritten Bereich 14 auf, der sich auf Höhe der Schulterregion des Fahrzeuginsassen 3 erstreckt. Durch die beim Aufprall des Fahrzeuginsassen 3 auf den Gassack 1 induzierte Kippbewegung des Fahrzeuginsassen trifft nach der Beckenregion des Fahrzeuginsassen die Schulterregion im Bereich des dritten Bereiches 14 auf den Gassack auf. Der dünnere zweite Bereich 12 des Gassacks kommt somit nur spät oder gar nicht mit der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen 3 in Kontakt.
  • Der Gassack 1 weist wiederum eine Abschrägung 121 auf, so dass sich seine seitliche Kontur dem Arm 32 des Fahrzeuginsassen 3 anpasst. Insbesondere besitzt der Gassack in Fahrzeuglängsrichtung im ersten Bereich 11 eine erste Ausdehnung, im zweiten Be reich eine zweite Ausdehnung und im dritten Bereich 14 eine dritte Ausdehnung, wobei die Ausdehnung vom unteren ersten Bereich 11 bis zum oberen dritten Bereich 14 abnimmt, so dass die schräge Vorderseite 121 entsteht. Der Fahrzeuginsasse 3 prallt somit so auf den Gassack auf, dass der Arm 32 gar nicht oder nur mit einem Abschnitt an den Gassack 1 ankoppelt, wodurch die Belastung insbesondere der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen weiter vermindert wird.
  • Wie in dem Schnitt längs A-A in 5B dargestellt, kann insbesondere der obere aufblasbare Bereich 14 so ausgestaltet sein, dass er sich mit einem Abschnitt um die Schulter des Fahrzeuginsassen 3 herumlegt, wenn dieser auf den Gassack 1 aufprallt. Somit erstreckt sich der obere Abschnitt 14 zum Teil zwischen einer Rückenlehne 5 des Fahrzeugsitzes und der Schulterregion des Fahrzeuginsassen.
  • 1
    Gassack
    3
    Fahrzeuginsasse
    11
    erster aufblasbarer Bereich
    12
    zweiter aufblasbarer Bereich
    13
    ringförmiger Abschnitt
    14
    dritter aufblasbarer Bereich
    15
    Abnäher
    16
    Durchgangsöffnung
    31
    Schulterregion
    32
    oberer Armabschnitt
    121
    Vorderseite
    B1
    Dicke erster Bereich
    B2
    Dicke zweiter Bereich
    B3
    Dicke dritter Bereich
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004009013 A1 [0002]

Claims (22)

  1. Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, mit – mindestens einem zum Schutz eines Fahrzeuginsassen (3) aufblasbaren Gassack (1); und – einer Aufblaseinrichtung zum Aufblasen des Gassacks (1), wobei der Gassack aufweist: – einen ersten aufblasbaren Bereich (11), der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks (1) im Bereich einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) erstreckt, sowie – einen zweiten aufblasbaren Bereich (12), der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks (1) im Bereich einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) erstreckt, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, wobei – der erste aufblasbare Bereich (11) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks eine größere Dicke (B1) senkrecht zur Hauterstreckungsebene des Gassacks (1) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Aufblasvorrichtung und der Gassack (1) ausgebildet sind, den ersten aufblasbaren Bereich (11) des Gassacks (1) auf einen derart hohen Innendruck aufzublasen, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen auf den Gassack eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt.
  2. Gassackanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gassackanordnung eine Seitengassackanordnung ist, die so im Fahrzeug anzuordnen ist, dass – der erste aufblasbare Bereich (11) des Gassacks (1) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung eine größere Dicke (B1) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich (12), und – der Fahrzeuginsasse (3) bei Auftreffen auf den Gassack (1) in eine Kippbewegung um eine im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse versetzt wird.
  3. Gassackanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufblasvorrichtung und der Gassack (1) so ausgebildet sind, den ersten Bereich (11) des Gassacks auf einen Innendruck von mindestens ca. 1,5 bar aufzublasen.
  4. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufblasvorrichtung und der Gassack (1) so ausgebildet sind, den ersten Bereich (11) des Gassacks auf einen Innendruck zwischen ca. 1,5 und 2,5 bar, insbesondere von ca. 1,8 bar, aufzublasen.
  5. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Bereich (11, 12) des Gassacks (1) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks unterschiedliche Innendrücke aufweisen.
  6. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Bereich (11, 12) Abschnitte einer gemeinsamen aufblasbaren Kammer des Gassacks (1) sind.
  7. Gassackanordnung nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Bereich (11, 12) jeweils durch zumindest abschnittsweise voneinander getrennte aufblasbare Kammern gebildet sind.
  8. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) einen dritten aufblasbaren Bereich (14) aufweist, der sich im Bereich einer dritten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) erstreckt.
  9. Gassackanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeuginsasse (3) bei Auftreffen auf den Gassack (1) in eine derartige Kippbewegung versetzt wird, dass die dritte Körperregion auf den dritten Bereich (14) des Gassacks auftrifft, bevor die zweite, weniger belastbare Körperregion auf den zweiten Bereich (12) des Gassacks (1) auftrifft.
  10. Gassackanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zweite Bereich (12) des Gassacks (1) zwischen dem ersten und dem dritten Bereich (11, 14) erstreckt.
  11. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich des Gassacks Dämpfungsmittel, insbesondere in Form einer Ausströmöffnung, aufweist.
  12. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (14) des Gassacks quer zur Haupterstreckungsrichtung des aufgeblasenen Gassacks (1) eine größere Dicke (B3) aufweist als der zweite Bereich (12) des Gassacks.
  13. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich der dritte Bereich (14) bei aufgeblasenem Gassack (1) im Bereich einer Schulterregion und/oder einer oberen Thoraxregion des Fahrzeuginsassen (3) erstreckt.
  14. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (14) so ausgebildet ist, dass er sich im montierten und aufgeblasenen Gassack (1) – in Fahrzeuglängsrichtung betrachtet – zumindest teilweise hinter einem Arm (32) des Fahrzeuginsassen (3) erstreckt.
  15. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) an seiner im aufgeblasenen Zustand in Vorwärtsfahrtrichtung weisenden Seite (121) eine Abschrägung aufweist, um sich im aufgeblasenen Zustand einer Armkontur und/oder seitlichen Schulterkontur des Fahrzeuginsassen (3) anzupassen.
  16. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der erste aufblasbare Bereich (11) des Gassacks (1) bei aufgeblasenem Gassack im Bereich des Pelvis und der zweite aufblasbare Bereich (12) des Gassacks im Bereich der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen (3) erstrecken.
  17. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) aufweist: – ein Gassackmaterial, das mindestens eine aufblasbare Kammer des Gassacks begrenzt; sowie – Mittel zum Verbinden mindestens zweier Abschnitte der der Kammer zugewandten Innenseite des Gassackmaterials derart, dass die geringere Dicke des zweiten aufblasbaren Bereiches (12) gegenüber dem ersten aufblasbaren Bereich (11) erzeugt wird.
  18. Gassackanordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel mindestens einen Abnäher (15), ein Fangband und/oder eine Verklebung umfassen.
  19. Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) bei an einem Fahrzeugsitz montierter Gassackanordnung im aufgeblasenen Zustand, in einer Richtung entlang einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes betrachtet, kürzer als die Rückenlehne ist.
  20. Fahrzeugsitz mit einer Gassackanordnung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
  21. Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, mit den Schritten – Anordnen einer Gassackanordnung mit mindestens einem zum Schutz des Fahrzeuginsassen aufblasbaren Gassack (1), der – einen ersten aufblasbaren Bereich (11) zum Schutz einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3) und einen zweiten aufblasbaren Bereich (12) zum Schutz einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3), die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, aufweist, wobei – der Gassack (1) so ausgebildet ist und die Gassackanordnung so im Fahrzeug angeordnet wird, dass der erste aufblasbare Bereich (11) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung in größere Dicke (B1) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich (12); gekennzeichnet durch Aufblasen des ersten aufblasbaren Bereiches (11) bei einer Kollision des Fahrzeugs auf einen derart hohen Innendruck, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen (3) auf den Gassack (1) eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt.
  22. Verfahren gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der erste aufblasbare Bereich (11) auf einen Druck von mindestens ca. 1,5 bar aufgeblasen wird.
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