DE102009007179A1 - Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem und Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 21.
- Ein derartiger Gassack ist beispielsweise aus der
DE 10 2004 009 013 A1 bekannt. - Das von der vorliegenden Erfindung zu lösende Problem besteht darin, eine Gassackanordnung zu schaffen, die die Belastung des zu schützenden Fahrzeuginsassen möglichst gering hält.
- Dieses Problem wird durch die Gassackanordnung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 sowie durch das Verfahren mit den Merkmalen gemäß Anspruch 21 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Danach wird eine Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem zur Verfügung gestellt, mit
- – mindestens einem zum Schutz eines Fahrzeuginsassen aufblasbaren Gassack; und
- – einer Aufblaseinrichtung zum Aufblasen des Gassacks, wobei der Gassack aufweist: – einen ersten aufblasbaren Bereich, der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks im Bereich einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen erstreckt, sowie – einen zweiten aufblasbaren Bereich, der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks im Bereich einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen erstreckt, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, wobei – der erste aufblasbare Bereich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks eine größere Dicke senkrecht zur Hauterstreckungsebene des Gassacks aufweist als der zweite aufblasbare Bereich, und wobei
- – die Aufblasvorrichtung und der Gassack ausgebildet sind, den ersten aufblasbaren Bereich des Gassacks auf einen derart hohen Innendruck aufzublasen, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen auf den Gassack eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt.
- Bei der erfindungsgemäßen Gassackanordnung handelt es sich insbesondere um eine Seitengassackanordnung, die z. B. in oder an einem Fahrzeugsitz oder einer Fahrzeugtür anzuordnen ist. Beispielsweise ist die Gassackanordnung so in einem Fahrzeug anzuordnen, dass die Hauptstreckungsebene, d. h. die Ebene, entlang derer sich der aufgeblasene Gassack vorwiegend erstreckt, durch die Fahrzeuglängs- und die Fahrzeughöhenrichtung aufgespannt ist.
- Dadurch, dass der erste aufblasbare Bereich senkrecht zur Hauterstreckungsebene des Gassacks, d. h. bei im Fahrzeug montiertem Gassack z. B. in Fahrzeugquerrichtung, eine größere Dicke (Ausdehnung) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich, der einer weniger stark belastbaren Körperregion des zu schützenden Fahrzeuginsassen zugeordnet ist, koppelt im Auslösefall zunächst der erste Bereich des Gassacks an den Fahrzeuginsassen an.
- Eine Ankopplung des zweiten aufblasbaren Bereiches an die zweite Körperregion des Fahrzeuginsassen erfolgt somit – wenn überhaupt – zu einem späteren Zeitpunkt nach Kontakt des ersten Bereiches mit der dem ersten Bereich zugeordneten Körperregion des Fahrzeuginsassen. Hierdurch kann z. B. bereits vor dem Auftreffen der empfindlicheren zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen auf den Gassack die Bewegung des Fahrzeuginsassen abgebremst werden (insbesondere unter Dissipation von Bewegungsenergie).
- Da der erste aufblasbare Bereich des Gassacks im Auslösefall auf einen insbesondere im Vergleich mit herkömmlichen Seitengassäcken hohen Innendruck aufgeblasen wird, wird ein „Durchschlagen" des Fahrzeuginsassen durch den ersten aufblasbaren Bereich vermieden, so dass die empfindlichere Körperregion des Fahrzeuginsassen erst mit der gewünschten zeitlichen Verzögerung oder gar nicht auf den Gassack auftrifft. Insbesondere wirkt zunächst nur auf die auf den ersten Bereich auftreffende Körperregion des Fahrzeuginsassen eine Kraft. Dies bedeutet, dass zunächst nur die Bewegung der Körperregion, der der erste Bereich des Gassacks zugeordnet ist, beim Auftreffen auf den Gassack verzögert wird, während sich andere Körperregionen des Fahrzeuginsassen aufgrund ihrer Trägheit weiter in Richtung auf den Gassack zu bewegen, so dass die Kippbewegung des Fahrzeuginsassen entsteht.
- Insbesondere führt die erzeugte Kippbewegung des Fahrzeuginsassen dazu, dass der Fahrzeuginsasse gewissermaßen schräg auf den Gassack auftrifft, wobei insbesondere in einer ersten Aufprallphase zunächst nur eine obere Körperregion (z. B. oberer Thoraxbereich, Schulterbereich) und eine untere Körperregion (z. B. Pelvis) des Fahrzeuginsassen in Kontakt mit dem Gassack kommen und eine dazwischen liegende mittlere Region (insbesondere der Thoraxbereich bzw. ein unterer Thoraxbereich) erst mit Verzögerung oder gar nicht mit dem Gassack koppelt.
- Insbesondere wird die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen durch Impulseinwirkung des ersten aufblasbaren Bereiches des Gassacks von einer Kollisionsstelle des Fahrzeugs, zum Beispiel in den Fahrzeuginnenraum hinein, wegbewegt, oder es wird zumindest eine Bewegung der ersten Körperregion auf die von der Kollision betroffene Fahrzeugstruktur zu gebremst.
- Es wird darauf hingewiesen, dass unter der Formulierung, wonach der „erste Bereich" eine größere Dicke aufweist als der „zweite Bereich", nicht unbedingt zu verstehen ist, dass der erste und/oder der zweite Bereich eine konstante Dicke, d. h. eine konstante Ausdehnung senkrecht zur Haupterstreckungsebene des Gassacks, aufweisen müssen.
- Die „Dicke" des ersten und/oder des zweiten Bereiches bezieht sich insbesondere auf eine Durchschnittsdicke des jeweiligen Bereiches.
- In einer Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Gassackanordnung um eine Seitengassackanordnung, die so im Fahrzeug anzuordnen ist, dass der erste aufblasbare Bereich des Gassacks im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung eine größere Dicke aufweist als der zweite aufblasbare Bereich, so dass der Fahrzeuginsasse bei Auftreffen auf den Gassack in eine Kippbewegung um eine im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse versetzt wird.
- In einer anderen Variante der Erfindung sind die Aufblasvorrichtung und der Gassack so ausgebildet, den ersten Bereich des Gassacks auf einen Innendruck von mindestens ca. 1,5 bar aufzublasen. Beispielsweise wird der erste Bereich des Gassacks auf einen Innendruck zwischen 1,5 und 2,5 bar, insbesondere ca. 1,8 bar, aufgeblasen. Dieser Druck ist z. B. deutlich höher als der üblicherweise in einem Seitengassack verwendete Innendruck.
- Insbesondere wird der genannte hohe Innendruck nur in dem ersten Bereich des Gassacks erzeugt, der einer besonders belastbaren Körperregion des Fahrzeuginsassen zugeordnet ist, um das Auftreffen der zweiten, weniger belastbaren Körperregion auf den Gassack zu vermeiden oder zumindest zeitlich stark zu verzögern. Beispielsweise weist der zweite Bereich des Gassacks im aufgeblasenen Zustand einen geringeren Innendruck als der erste Bereich des Gassacks auf. Es ist jedoch auch möglich, dass der erste und der zweite Bereich im aufgeblasenen Zustand ähnliche Innendrücke besitzen.
- Der erste und der zweite aufblasbare Bereich des Gassacks können beispielsweise als Abschnitte einer gemeinsamen aufblasbaren Kammer des Gassacks ausgebildet sein, wobei die aufblasbare Kammer insbesondere durch ein (ein- oder mehrlagiges) Gassackmaterial begrenzt ist. In einer anderen Variante sind der erste und der zweite Bereich des Gassacks jeweils durch zumindest abschnittsweise voneinander getrennte aufblasbare Kammern gebildet. Die Kammern können in dieser Variante untereinander in Strömungsverbindung stehen oder auch vollständig voneinander getrennt sein.
- In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Gassack einen dritten aufblasbaren Bereich zum Schutz einer dritten (von der ersten und der zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen verschiedenen) Körperregion des Fahrzeuginsassen. Beispiels weise ist der Gassack so ausgebildet, dass der Fahrzeuginsasse bei Auftreffen auf den Gassack in eine derartige Kippbewegung versetzt wird, dass die dritte Körperregion auf den dritten Bereich des Gassacks auftrifft, bevor die zweite, weniger belastbare Körperregion auf den zweiten Bereich des Gassacks auftrifft.
- Der zweite Bereich des Gassacks ist z. B. – bezogen auf den eingebauten und aufgeblasenen Zustand des Gassacks – entlang der Fahrzeughöhenrichtung zwischen dem ersten und dem dritten Bereich angeordnet.
- In einer Weiterbildung ist der dritte aufblasbare Bereich des Gassacks mit Dämpfungsmitteln versehen (beispielsweise in Form einer oder mehrerer Ausströmöffnungen, aus denen bei Aufprall des Fahrzeuginsassen Gas entweichen kann), so dass Bewegungsenergie des Fahrzeuginsassen und/oder einer sich in Folge der Kollision auf den Gassack zu bewegenden Fahrzeugstruktur dissipiert wird.
- Des Weiteren kann der dritte Bereich des Gassacks quer zur Haupterstreckungsrichtung des aufgeblasenen Gassacks (d. h. bezogen auf den im Fahrzeug eingebauten und aufgeblssenen Zustand des Gassacks entlang der Fahrzeugquerrichtung) eine größere Dicke (Ausdehnung) aufweisen als der zweite Bereich des Gassacks. Beispielsweise weist der dritte Bereich eine ähnliche Dicke auf wie der erste Bereich des Gassacks. Der dritte Bereich ist insbesondere so ausgestaltet, dass er mit einem vergleichbaren Innendruck wie der erste aufblasbare Bereich oder einem geringeren Innendruck aufgeblasen wird.
- Insbesondere dient der dritte Bereich zum Schutz einer oberen Thoraxregion, einer Schulter- und/oder Kopfregion des Fahrzeuginsassen. Gleichzeitig kann vorgesehen sein, dass der erste aufblasbare Bereich des Gassacks zum Schutz der Pelvisregion und der zweite aufblasbare Bereich des Gassacks zum Schutz der Thoraxregion (insbesondere einer unteren Thoraxregion) des Fahrzeuginsassen ausgebildet sind.
- In diesem Beispiel wird der Fahrzeuginsasse nach einer Kollision des Fahrzeugs zuerst mit der Pelvisregion auf den ersten Bereich des Gassacks auftreffen, wodurch der Pelvisbereich in seiner Bewegung auf die Kollisionsstelle zu gebremst oder in den Fahrzeuginnenraum hinein bewegt wird. Dadurch wird das Auftreffen der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen auf den zweiten Bereich des Gassacks verzögert oder sogar vermieden. Darüber hinaus wird durch das Anstoßen des Fahrzeuginsassen in seinem Pelvisbereich eine Kippbewegung des Fahrzeuginsassen initiiert, so dass sich der obere Körperbereich (insbesondere die Schulter- und Kopfregion) des Fahrzeuginsassen auf den Gassack zu bewegt und mit zeitlicher Verzögerung nach dem Pelvisbereich an den dritten aufblasbaren Bereich des Gassacks ankoppelt.
- Des Weiteren kann der zum Schutz der Schulterregion des Fahrzeuginsassen vorgesehene dritte Bereich des Gassacks Dämpfungsmittel zum Dämpfen des Aufpralls, zum Beispiel in Form einer Ausströmöffnung, aufweisen, so dass durch das Aufprallen der Schulterregion des Fahrzeuginsassen auf den dritten Bereich des Gassacks Bewegungsenergie des Fahrzeuginsassen absorbiert oder dissipiert werden kann. Insbesondere wird durch das Auftreffen der Schulterregion auf den Gassack so viel Energie absorbiert oder dissipiert, dass bei einem möglichen nachfolgenden Aufprall der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen auf den Gassack diese nur noch wenig belastet wird.
- Zum Herstellen der geringeren Dicke des zweiten aufblasbaren Bereiches des Gassacks sind insbesondere Mittel vorgesehen, über die mindestens zwei Abschnitte einer dem Inneren des zweiten aufblasbaren Bereiches zugewandten Innenseite eines Gassackmaterials, das den zweiten aufblasbaren Bereich begrenzt, miteinander verbunden werden. Beispielsweise wird der zweite aufblasbare Bereich durch zwei miteinander entlang einer Randnaht verbundene Gassacklagen ausgebildet, wobei die Mittel zur Dickenreduktion mindestens einen Abnäher umfassen, über die die beiden Gassacklagen zusätzlich miteinander verbunden sind. In einer anderen Variante umfassen die Mittel zur Dickenreduktion eine Verklebung und/oder ein im Innern des zweiten aufblasbaren Bereiches angeordnetes Fangband.
- Der Gassack weist z. B. an seiner im aufgeblasenen Zustand in Vorwätsfahrtrichtung weisenden Seite eine Abschrägung auf, um sich im aufgeblasenen Zustand einer Armkontur und/oder seitlichen Schulterkontur des Fahrzeuginsassen anzupassen.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Gassackanordnung an einem Fahrzeugsitz zu montieren, wobei der Gassack so ausgebildet ist, dass er im aufgeblasenen Zustand entlang einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes kürzer ist als die Rückenlehne. Insbesondere ist der Gassack so ausgestaltet, dass er im aufgeblasenen Zustand unterhalb eines Armansatzes des auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen endet.
- Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, mit den Schritten
- – Anordnen einer Gassackanordnung mit mindestens einem zum Schutz des Fahrzeuginsassen aufblasbaren Gassack, der
- – einen ersten aufblasbaren Bereich zum Schutz einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen und einen zweiten aufblasbaren Bereich zum Schutz einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, aufweist, wobei
- – der Gassack so ausgebildet ist und die Gassackanordnung so im Fahrzeug angeordnet wird, dass der erste aufblasbare Bereich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung in größere Dicke aufweist als der zweite aufblasbare Bereich; und
- – Aufblasen des ersten aufblasbaren Bereiches bei einer Kollision des Fahrzeugs auf einen derart hohen Innendruck, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen auf den Gassack eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
-
1A ,1B einen Gassack einer Gassackanordnung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
2A –2C einen Gassack gemäß einer zweiten und einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gassackanordnung; -
3A –3C einen Gassack gemäß einer vierten und fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gassackanordnung; -
4A ,4B einen Gassack gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Gassackanordnung; und -
5A ,5B einen Gassack gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Gassackanordnung. - Die
1A und1B betreffen einen Gassack gemäß einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gassackanordnung, wobei1A den schematisch dargestellten Gassack1 in seitlicher Ansicht (bezogen auf seine Einbauposition im Fahrzeug von einer Fahrzeuglängsseite aus) und1B den Gassack von vorne, das heißt, von der Fahrzeugfront aus, zeigt. - Der Gassack
1 weist einen ersten aufblasbaren Bereich11 zum Schutz einer ersten Körperregion eines Fahrzeuginsassen (nicht dargestellt) sowie einen zweiten aufblasbaren Bereich12 zum Schutz einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, auf. Der zweite aufblasbare Bereich12 erstreckt sich im montierten und aufgeblasenen Gassack oberhalb (bezogen auf die Fahrzeughöhenrichtung) und angrenzend an den ersten aufblasbaren Bereich11 . - Insbesondere verläuft der obere, zweite aufblasbare Bereich
12 des Gassacks1 im aufgeblasenen Zustand des Gassacks im Bereich einer Thoraxregion des Fahrzeuginsassen. Der untere, erste aufblasbare Bereich11 erstreckt sich hingegen z. B. im Bereich des Beckens des Fahrzeuginsassen. Der zweite aufblasbare Bereich12 weist entlang der Fahrzeugquerrichtung betrachtet eine geringere Dicke B2 als der erste aufblasbare Bereich11 (Dicke B1) auf. - Der erste Bereich
11 wird durch eine Aufblaseinrichtung (nicht dargestellt) der Gassackanordnung mit einem derart hohen Innendruck aufgeblasen, dass die auf den ersten Bereich11 aufprallende Beckenregion des Fahrzeuginsassen so angestoßen wird, dass sie ihre Position gegenüber der oberen Körperregion (Thoraxregion) verändert, wodurch eine Kippbewegung des Fahrzeuginsassen entsteht. - Zur Reduzierung der Dicke des zweiten Bereiches
12 ist eine Mehrzahl von linienartigen Abnähern15 vorgesehen, die einander gegenüber liegende Abschnitte eines Gassackmaterials, das den Gassack1 ausbildet, miteinander verbindet. - Die
2A bis2C beziehen sich auf eine zweite bzw. dritte Ausführungsform eines Gassacks der erfindungsgemäßen Gassackanordnung.2C zeigt eine Frontalansicht der in den2A und2B in Seitenansicht dargestellten Gassäcke1 . - Der Gassack der
2A ähnelt dem Gassack der1A , da er ebenso eine erste und eine zweite Kammer11 ,12 aufweist, wobei die zweite Kammer12 oberhalb der ersten Kammer angeordnet ist und eine im Vergleich zur unteren Kammer11 durch Abnäher15 reduzierte Dicke aufweist. Im Unterschied zur1A besitzt der Gassack der2A eine in seitlicher Ansicht näherungsweise symmetrische Kontur, das heißt, insbesondere entspricht die maximale Ausdehnung – in Vorwärtsfahrtrichtung betrachtet – der oberen Kammer derjenigen der unteren Kammer. Der obere Bereich12 weist somit näherungsweise das gleiche Volumen wie der untere Bereich11 des Gassacks auf. - Die Kontur des Gassacks
1 gemäß2B in seitlicher Ansicht entspricht derjenigen des Gassacks der2A . Allerdings weist der obere, zweite Bereich12 des Gassacks, keine Abnäher zur Dickenreduktion auf, sondern eine Durchgangsöffnung16 , die von einem ringförmigen Gassackabschnitt13 umgeben ist. Der ringförmige Abschnitt13 kann eine gegenüber dem unteren, ersten Bereich11 des Gassacks verminderte Dicke aufweisen (wie in2C gezeigt). Der Abschnitt13 kann aber auch eine ähnliche Dicke wie der Bereich11 aufweisen, so dass die Dickenreduzierung im oberen Bereich des Gassacks12 nur durch die Durchgangsöffnung16 verwirklicht wird. Anstelle der Durchgangsöffnung16 kann z. B. auch eine Gewebelage angeordnet sein. - Die Varianten der
3A und3B (3C zeigt eine Seitenansicht dieser Figuren) ähneln den Varianten der2A ,2B mit dem Unterschied, dass zusätzlich zu dem ersten und dem zweiten Bereich11 ,12 ein dritter Bereich14 des Gassacks vorgesehen ist, der sich oberhalb und anschließend an den zweiten Bereich12 des Gassacks erstreckt (bezogen auf den aufgeblasenen Zustand des Gassacks). Insbesondere erstreckt sich der dritte Bereich14 im Bereich einer oberen Thorax- und/oder einer Schulterregion des Fahrzeuginsassen. - Gemäß
3C weist der dritte Bereich14 eine Dicke B3 senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung des Gassacks1 auf, die größer ist als die Dicke B2 des zweiten Bereiches12 und die ungefähr der Breite B1 des ersten aufblasbaren Bereiches11 entspricht. - Der dritte aufblasbare Bereich
14 kann sich nach oben insbesondere soweit erstrecken, dass er über die Schulterregion hinaus auch einen Kopfbereich des Fahrzeuginsassen schützt. In einer anderen Variante weist der Gassack einen zusätzlichen Bereich (nicht dargestellt) oberhalb des dritten Bereiches zum Schutz des Kopfes auf. - Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfindung selbstverständlich nicht auf den Fall beschränkt ist, dass nur ein Bereich des Gassacks eine geringere Dicke aufweist. Es können z. B. durchaus auch mehrere Bereiche des Gassacks Mittel zur Verminderung der Breite aufweisen, das heißt mehrere dünnere Bereiche ausgebildet sein, wobei die dünneren Bereiche auch auf unterschiedliche Art erzeugt werden können, zum Beispiel weist ein Bereich einen Abnäher und ein anderer Bereich eine Durchgangsöffnung auf.
- Die
4A und4B betreffen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Gassacks der erfindungsgemäßen Gassackanordnung. Der Gassack1 ist an einem Fahrzeugsitz (nicht dargestellt) angeordnet, auf dem sich ein Fahrzeuginsasse3 befindet, und weist (wie in der Frontansicht gemäß4B zu erkennen ist) ähnlich dem Gassack der1A und1B einen ersten (unteren) aufblasbaren Bereich11 auf, an den sich oberhalb ein zweiter aufblasbarer Bereich12 anschließt. - Der untere Bereich
11 erstreckt sich auf Höhe eines Beckens des Fahrzeuginsassen3 , während sich der obere Bereich12 des Gassacks1 auf Höhe eines Thoraxbereiches des Fahrzeuginsassen erstreckt. Die Höhe des Gassacks1 entlang der nicht dargestellten Rückenlehne des Fahrzeugsitzes ist so bemessen, dass der obere Bereich12 näherungsweise unterhalb eines Armansatzes31 des Fahrzeuginsassen endet. Zudem weist der Gassack im oberen Bereich12 eine Abschrägung121 auf, so dass der Gassack – von der Seite betrachtet – eine Kontur aufweist, die sich im oberen Bereich12 entlang eines Armes32 des Fahrzeuginsassen erstrecken soll. Die Abschrägung121 verringert somit die Ausdehnung in Vorwärtsfahrtrichtung des Gassacks1 zum Armansatz31 hin. - Der untere Bereich
11 des Gassacks1 wird im Auslösefall mit einem derartigen Innendruck befüllt, dass der Beckenbereich des Fahrzeuginsassen3 gegenüber dem Thorax und Schulterbereich des Fahrzeuginsassen bewegt wird, so dass eine Kippbewegung entsteht, die dazu führt, dass der Fahrzeuginsasse, nachdem er mit seiner Beckenregion auf den unteren Bereich11 des Gassacks aufgeprallt ist, anschließend mit einem Abschnitt der oberen Thoraxregion bzw. der unteren Schulterregion auf einen oberen Abschnitt des zweiten Bereiches12 auftrifft. Mit anderen Worten prallt der Fahrzeuginsasse durch die Kippbewegung schräg auf den Gassack auf, so dass zumindest der untere und mittlere Abschnitt der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen zuletzt oder gar nicht mit dem Gassack1 in Kontakt kommt. - Die
5A und5B betreffen eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels der4A und4B . Ein ähnlicher Gassack1 weist neben dem ersten und zweiten Bereich11 ,12 einen dritten Bereich14 auf, der sich auf Höhe der Schulterregion des Fahrzeuginsassen3 erstreckt. Durch die beim Aufprall des Fahrzeuginsassen3 auf den Gassack1 induzierte Kippbewegung des Fahrzeuginsassen trifft nach der Beckenregion des Fahrzeuginsassen die Schulterregion im Bereich des dritten Bereiches14 auf den Gassack auf. Der dünnere zweite Bereich12 des Gassacks kommt somit nur spät oder gar nicht mit der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen3 in Kontakt. - Der Gassack
1 weist wiederum eine Abschrägung121 auf, so dass sich seine seitliche Kontur dem Arm32 des Fahrzeuginsassen3 anpasst. Insbesondere besitzt der Gassack in Fahrzeuglängsrichtung im ersten Bereich11 eine erste Ausdehnung, im zweiten Be reich eine zweite Ausdehnung und im dritten Bereich14 eine dritte Ausdehnung, wobei die Ausdehnung vom unteren ersten Bereich11 bis zum oberen dritten Bereich14 abnimmt, so dass die schräge Vorderseite121 entsteht. Der Fahrzeuginsasse3 prallt somit so auf den Gassack auf, dass der Arm32 gar nicht oder nur mit einem Abschnitt an den Gassack1 ankoppelt, wodurch die Belastung insbesondere der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen weiter vermindert wird. - Wie in dem Schnitt längs A-A in
5B dargestellt, kann insbesondere der obere aufblasbare Bereich14 so ausgestaltet sein, dass er sich mit einem Abschnitt um die Schulter des Fahrzeuginsassen3 herumlegt, wenn dieser auf den Gassack1 aufprallt. Somit erstreckt sich der obere Abschnitt14 zum Teil zwischen einer Rückenlehne5 des Fahrzeugsitzes und der Schulterregion des Fahrzeuginsassen. -
- 1
- Gassack
- 3
- Fahrzeuginsasse
- 11
- erster aufblasbarer Bereich
- 12
- zweiter aufblasbarer Bereich
- 13
- ringförmiger Abschnitt
- 14
- dritter aufblasbarer Bereich
- 15
- Abnäher
- 16
- Durchgangsöffnung
- 31
- Schulterregion
- 32
- oberer Armabschnitt
- 121
- Vorderseite
- B1
- Dicke erster Bereich
- B2
- Dicke zweiter Bereich
- B3
- Dicke dritter Bereich
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004009013 A1 [0002]
Claims (22)
- Gassackanordnung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, mit – mindestens einem zum Schutz eines Fahrzeuginsassen (
3 ) aufblasbaren Gassack (1 ); und – einer Aufblaseinrichtung zum Aufblasen des Gassacks (1 ), wobei der Gassack aufweist: – einen ersten aufblasbaren Bereich (11 ), der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks (1 ) im Bereich einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3 ) erstreckt, sowie – einen zweiten aufblasbaren Bereich (12 ), der sich im aufgeblasenen Zustand des Gassacks (1 ) im Bereich einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3 ) erstreckt, die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, wobei – der erste aufblasbare Bereich (11 ) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks eine größere Dicke (B1) senkrecht zur Hauterstreckungsebene des Gassacks (1 ) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich (12 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Aufblasvorrichtung und der Gassack (1 ) ausgebildet sind, den ersten aufblasbaren Bereich (11 ) des Gassacks (1 ) auf einen derart hohen Innendruck aufzublasen, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen auf den Gassack eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen (3 ) ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt. - Gassackanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gassackanordnung eine Seitengassackanordnung ist, die so im Fahrzeug anzuordnen ist, dass – der erste aufblasbare Bereich (
11 ) des Gassacks (1 ) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung eine größere Dicke (B1) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich (12 ), und – der Fahrzeuginsasse (3 ) bei Auftreffen auf den Gassack (1 ) in eine Kippbewegung um eine im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse versetzt wird. - Gassackanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufblasvorrichtung und der Gassack (
1 ) so ausgebildet sind, den ersten Bereich (11 ) des Gassacks auf einen Innendruck von mindestens ca. 1,5 bar aufzublasen. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufblasvorrichtung und der Gassack (
1 ) so ausgebildet sind, den ersten Bereich (11 ) des Gassacks auf einen Innendruck zwischen ca. 1,5 und 2,5 bar, insbesondere von ca. 1,8 bar, aufzublasen. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Bereich (
11 ,12 ) des Gassacks (1 ) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks unterschiedliche Innendrücke aufweisen. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Bereich (
11 ,12 ) Abschnitte einer gemeinsamen aufblasbaren Kammer des Gassacks (1 ) sind. - Gassackanordnung nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Bereich (
11 ,12 ) jeweils durch zumindest abschnittsweise voneinander getrennte aufblasbare Kammern gebildet sind. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (
1 ) einen dritten aufblasbaren Bereich (14 ) aufweist, der sich im Bereich einer dritten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3 ) erstreckt. - Gassackanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeuginsasse (
3 ) bei Auftreffen auf den Gassack (1 ) in eine derartige Kippbewegung versetzt wird, dass die dritte Körperregion auf den dritten Bereich (14 ) des Gassacks auftrifft, bevor die zweite, weniger belastbare Körperregion auf den zweiten Bereich (12 ) des Gassacks (1 ) auftrifft. - Gassackanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zweite Bereich (
12 ) des Gassacks (1 ) zwischen dem ersten und dem dritten Bereich (11 ,14 ) erstreckt. - Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich des Gassacks Dämpfungsmittel, insbesondere in Form einer Ausströmöffnung, aufweist.
- Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (
14 ) des Gassacks quer zur Haupterstreckungsrichtung des aufgeblasenen Gassacks (1 ) eine größere Dicke (B3) aufweist als der zweite Bereich (12 ) des Gassacks. - Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich der dritte Bereich (
14 ) bei aufgeblasenem Gassack (1 ) im Bereich einer Schulterregion und/oder einer oberen Thoraxregion des Fahrzeuginsassen (3 ) erstreckt. - Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (
14 ) so ausgebildet ist, dass er sich im montierten und aufgeblasenen Gassack (1 ) – in Fahrzeuglängsrichtung betrachtet – zumindest teilweise hinter einem Arm (32 ) des Fahrzeuginsassen (3 ) erstreckt. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (
1 ) an seiner im aufgeblasenen Zustand in Vorwärtsfahrtrichtung weisenden Seite (121 ) eine Abschrägung aufweist, um sich im aufgeblasenen Zustand einer Armkontur und/oder seitlichen Schulterkontur des Fahrzeuginsassen (3 ) anzupassen. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der erste aufblasbare Bereich (
11 ) des Gassacks (1 ) bei aufgeblasenem Gassack im Bereich des Pelvis und der zweite aufblasbare Bereich (12 ) des Gassacks im Bereich der Thoraxregion des Fahrzeuginsassen (3 ) erstrecken. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (
1 ) aufweist: – ein Gassackmaterial, das mindestens eine aufblasbare Kammer des Gassacks begrenzt; sowie – Mittel zum Verbinden mindestens zweier Abschnitte der der Kammer zugewandten Innenseite des Gassackmaterials derart, dass die geringere Dicke des zweiten aufblasbaren Bereiches (12 ) gegenüber dem ersten aufblasbaren Bereich (11 ) erzeugt wird. - Gassackanordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel mindestens einen Abnäher (
15 ), ein Fangband und/oder eine Verklebung umfassen. - Gassackanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (
1 ) bei an einem Fahrzeugsitz montierter Gassackanordnung im aufgeblasenen Zustand, in einer Richtung entlang einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes betrachtet, kürzer als die Rückenlehne ist. - Fahrzeugsitz mit einer Gassackanordnung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
- Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, mit den Schritten – Anordnen einer Gassackanordnung mit mindestens einem zum Schutz des Fahrzeuginsassen aufblasbaren Gassack (
1 ), der – einen ersten aufblasbaren Bereich (11 ) zum Schutz einer ersten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3 ) und einen zweiten aufblasbaren Bereich (12 ) zum Schutz einer zweiten Körperregion des Fahrzeuginsassen (3 ), die weniger belastbar ist als die erste Körperregion, aufweist, wobei – der Gassack (1 ) so ausgebildet ist und die Gassackanordnung so im Fahrzeug angeordnet wird, dass der erste aufblasbare Bereich (11 ) im aufgeblasenen Zustand des Gassacks in Fahrzeugquerrichtung in größere Dicke (B1) aufweist als der zweite aufblasbare Bereich (12 ); gekennzeichnet durch Aufblasen des ersten aufblasbaren Bereiches (11 ) bei einer Kollision des Fahrzeugs auf einen derart hohen Innendruck, dass bei Auftreffen des Fahrzeuginsassen (3 ) auf den Gassack (1 ) eine Kraft auf die erste Körperregion des Fahrzeuginsassen ausgeübt wird, die den Fahrzeuginsassen in eine Kippbewegung versetzt. - Verfahren gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der erste aufblasbare Bereich (
11 ) auf einen Druck von mindestens ca. 1,5 bar aufgeblasen wird.
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