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DE102004004544A1 - Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls - Google Patents

Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls Download PDF

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DE102004004544A1
DE102004004544A1 DE200410004544 DE102004004544A DE102004004544A1 DE 102004004544 A1 DE102004004544 A1 DE 102004004544A1 DE 200410004544 DE200410004544 DE 200410004544 DE 102004004544 A DE102004004544 A DE 102004004544A DE 102004004544 A1 DE102004004544 A1 DE 102004004544A1
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vehicle
gas
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Inventor
Jens Feller
Rainer Heuschmid
Thomas Sievers
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Takata AG
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Takata Petri Ulm GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/23Inflatable members
    • B60R21/239Inflatable members characterised by their venting means

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen (30', 30''), bei dem im Falle eines Unfalls ein Gassack (10) aufgeblasen wird, in den der Fahrzeuginsasse (30', 30'') eintaucht. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen noch weitergehenden bzw. einen noch besseren Schutz von Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls als bisher zu erreichen. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Rückhaltekraft des Gassacks (10) in Abhängigkeit von der Insassengröße vorgegeben wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, bei dem im Falle eines Unfalls ein Gassack aufgeblasen wird, in den ein zu schützender Fahrzeuginsasse unfallbedingt eintaucht.
  • Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise aus der US-Patentschrift 3,511,519 bekannt. Bei diesem Verfahren wird zum Schutz eines Fahrzeuginsassen ein Gassack verwendet, der im Unfallfall mit Gas aufgefüllt wird. Der sich unfallbedingt – aufgrund der Trägheit der Masse – in Fahrtrichtung nach vorn bewegende Fahrzeuginsasse taucht in den Gassack ein, wodurch dessen Vorwärtsbewegung abgebremst wird. Um nun zu vermeiden, dass der Fahrzeuginsasse von dem aufgeblasenen Gassack in Richtung Fahrzeugsitz „zurückkatapultiert" wird, weist der vorbekannte Gassack Entlüftungslöcher auf, durch die das in den Gassack eingefüllte Gas den Gassack verlassen kann. Sobald der Fahrzeuginsasse in den Gassack eintaucht und den Innendruck im Gassack dadurch erhöht, wird in erhöhtem Maße Gas aus dem Gassack herausgedrückt, so dass die kinetische Energie des Fahrzeuginsassen vom Gassack aufgenommen wird; ein Zurückschleudern des Fahrzeuginsassen in Richtung Fahrzeugsitz wird so weitestgehend vermieden.
  • In der deutschen Patentschrift 41 37 810 C1 ist ein Insassen-Rückhaltesystem für ein Kraftfahrzeug beschrieben, bei dem in einem Gassack des Insassen-Rückhaltesystems Gasdurchlässe vorhanden sind. Die Gasdurchlässe sind derart angeordnet, dass der Innendruck des Gassacks für einen angegurteten Fahrzeuginsassen und für einen nicht angegurteten Fahrzeuginsassen unterschiedlich groß ist. Erreicht wird dies dadurch, dass die Gasdurchlässe derart angeordnet werden, dass diese später oder früher bzw. in geringerem oder größerem Umfang abgedeckt werden, je nachdem, ob der Fahrzeuginsasse angegurtet oder nicht angegurtet ist. Die Steuerung des Innendrucks des Gassacks erfolgt somit im Falle eines Unfalls durch den Körper des Insassen, indem dieser in Abhängigkeit vom Anlegezustand des Sicherheitsgurtes später oder früher bzw. in geringerem oder größerem Umfang die Gasdurchlässe des Gassacks abdeckt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen noch weitergehenden bzw. einen noch besseren Schutz von Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls als bisher zu erreichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Rückhaltekraft des Gassacks in Abhängigkeit von der Insassengröße des zu schützenden Fahrzeugsinsassen vorgegeben wird.
  • Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass bei diesem in Abhängigkeit von der Größe des Fahrzeuginsassen und damit mittelbar auch in Abhängigkeit vom Gewicht des Fahrzeuginsassen eine individuelle Einstellung der Größe der Rückhaltekraft des Gassacks ermöglicht wird. Konkret werden große und damit schwere Fahrzeuginsassen mit einer größeren Rückhaltekraft durch den Gassack zurückgehalten bzw. in ihrer Vorwärtsbewegung abgebremst, als dies bei kleineren und somit weniger schweren Fahrzeuginsassen der Fall ist. Verletzungen, die bei zu großen Rückhaltekräften an kleineren und leichteren Fahrzeuginsassen auftreten können, lassen sich somit wirkungsvoll vermeiden.
  • Besonders einfach und damit vorteilhaft lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren durchführen, wenn ein Gassack mit zumindest einer Abströmöffnung verwendet wird und diese derart angeordnet wird, dass eine insassengrößenindividuelle Steuerung des Gassackinnendrucks erfolgt.
  • Die Anordnung der Abströmöffnung erfolgt vorzugsweise derart, dass diese von Fahrzeuginsassen, die größer als eine vorgegebene Mindestgröße sind, im Unfallfalle abgedeckt und somit zumindest teilweise verschlossen wird; ein Austreten des Gases durch die Abströmöffnung wird somit bei großen Fahrzeuginsassen verhindert oder erschwert, so dass ein relativ großer Gasdruck zum „Auffangen" großer und schwerer Fahrzeuginsassen zur Verfügung steht. Bei Fahrzeuginsassen, die kleiner als die vorgegebene Mindestgröße sind, bleibt die Abströmöffnung jedoch frei, so dass auch nach einem Eintauchen des Fahrzeuginsassen ein Abströmen des Gases durch die Abströmöffnung erfolgen kann; der resultierende Innendruck Im Gassack ist somit für kleinere Fahrzeuginsassen geringer, wodurch Verletzungen vermieden werden. Zusammengefasst erfolgt bei dieser vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens die insassengrößenindividuelle Steuerung der Rückhaltekraft durch eine größenabhängige Steuerung des Innendrucks über zumindest einer Abströmöffnung, die „große" Fahrzeuginsassen abdecken und „kleine" Fahrzeuginsassen unverschlossen bzw. unabgedeckt lassen.
  • Um eine mehrstufige insassengrößenabhängige Anpassung der Rückhaltekraft des Gassacks zu ermöglichen, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn eine Mehrzahl an Abströmöffnungen im Gassack in Abhängigkeit von der Insassengröße angeordnet werden.
  • Um zu vermeiden, dass das durch die mindestens eine Abströmöffnung austretende Gas den Fahrzeuginsassen verletzen kann, was insbesondere bei „heißen" Gasen der Fall sein könnte, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das durch die zumindest eine Abströmöffnung austretende Gas mit einem mit der Abströmöffnung in Verbindung stehenden Abströmkanal vom Fahrzeuginsassen weggelenkt wird.
  • Vorzugsweise wird der Abströmkanal durch ein Abdeckelement gebildet, das zwischen dem Fahrzeuginsassen und der Abströmöffnung angeordnet wird.
  • Besonders vorteilhaft ist an allen Abströmöffnungen des Gassacks jeweils ein Abströmkanal vorgesehen, mit dem das austretende Gas vom Fahrzeuginsassen weggelenkt wird.
  • Bevorzugt wird anhand der Schulterhöhe des Fahrzeuginsassen festgelegt ob der Fahrzeuginsasse größer oder kleiner als die vorgegebene Mindestgröße ist, indem die Abströmöffnung in entsprechender Schulterhöhe des Fahrzeuginsassen angeordnet wird.
  • Vorzugsweise wird das Verfahren bei seitlichen Aufprallschutzeinrichtungen eingesetzt; bevorzugt handelt es sich bei dem Gassack also um einen „Side-Airbag" bzw. „Seiten-Airbag".
  • Der Erfindung liegt darüber hinaus die Aufgabe zugrunde, eine Insassenschutzeinrichtung anzugeben, mit der sich Fahrzeuginsassen noch besser als bisher bekannt schützen lassen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Insassenschutzeinrichtung mit einem Gassack gelöst, bei der die Rückhaltekraft des Gassacks in Abhängigkeit von der Insassengröße vorgegeben ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Insassenschutzeinrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Bezüglich der Vorteile der erfindungsgemäßen Insassenschutzeinrichtung sowie auch bezüglich der Vorteile der vorteilhaften Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Insassenschutzeinrichtung wird auf die obigen Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren verwiesen; denn die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens entsprechen im Wesentlichen den Vorteilen der erfindungsgemäßen Insassenschutzeinrichtung.
  • Zur Erläuterung der Erfindung zeigen
  • 1 bis 3 ein erstes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Insassenschutzeinrichtung, anhand derer auch das erfindungsgemäße Verfahren erläutert wird, und
  • 4 bis 7 ein zweites Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Insassenschutzeinrichtung mit einem Abdeckelement.
  • In der 1 erkennt man einen unfallbedingt bereits aufgeblasenen Gassack 10 einer im Übrigen nicht weiter im Detail dargestellten Insassenschutzeinrichtung 20. Die Insassenschutzeinrichtung 20 weist eine nicht dargestellte Steuereinrichtung auf, die im Falle eines Unfalls einen in der 1 ebenfalls nicht dargestellten Gasgenerator zündet, mit dem der Gassack 10 aufgeblasen wird.
  • Der Gassack 10 ist beispielhaft zwischen einem Fahrzeuginsassen 30 und einer Fahrzeugwand 40 – z. B. einer Seitenwand bzw. Fahrzeugtür – angeordnet. Alternativ könnte der Gassack 10 auch zwischen dem Fahrzeuginsassen 30 und dem Cockpit oder einer anderen Stelle angeordnet werden.
  • In der 1 sind für den Fahrzeuginsassen 30 zwei unterschiedliche Körpergrößen dargestellt: Ein „kleiner" Fahrzeuginsasse ist mit einer durchgezogenen Linie gezeichnet und trägt das Bezugszeichen 30'. Mit einer gestrichelten Linie ist ein „großer" Fahrzeuginsasse dargestellt, der mit dem Bezugszeichen 30'' markiert ist.
  • Der „große" Fahrzeuginsasse 30'' weist eine Körpergröße bzw. Insassengröße auf, die über einer vorgegebenen Mindestgröße liegt. Der mit der durchgezogenen Linie dargestellte „kleine" Fahrzeuginsasse 30' weist eine Körpergröße bzw. Insassengröße auf, die kleiner als die vorgegebene Mindestgröße ist.
  • In der 1 ist erkennbar, dass der Gassack 10 eine Abströmöffnung 50 aufweist, durch die das in den Gassack 10 vom Gasgenerator hineingeblasene Gas den Gassack 10 verlassen kann. In dem in der 1 dargestellten Zustand ist der Fahrzeuginsasse 30 von der Fahrzeugwand 40 noch derart weit entfernt, dass die Abströmöffnung 50 vom Fahrzeuginsassen 30 noch nicht abgedeckt wird. Somit kann Gas aus dem Gassack 10 durch die Abströmöffnung 50 austreten.
  • In der 2 ist der weitere Unfallverlauf dargestellt, bei dem sich der Fahrzeuginsasse 30 und die Fahrzeugwand 40 näher aufeinander zu bewegt haben. Der Gassack 10 ist nun zwischen dem Fahrzeuginsassen 30 und der Fahrzeugwand 40 eingeklemmt.
  • Zu unterscheiden ist jetzt, ob es sich um den „kleinen" Fahrzeuginsassen 30' oder um den „großen" Fahrzeuginsassen 30'' handelt: Wie in der 2 erkennbar ist, deckt der „große" Fahrzeuginsasse 30'' die Abströmöffnung 50 des Gassacks 10 mit seiner Schulter 55 vollständig ab, so dass kein Gas den Gassack 10 durch die Abströmöffnung 50 mehr verlassen kann. Der Gassack 10 behält somit seinen Innendruck weitestgehend bei, wodurch eine relativ große Rückhaltekraft auf den „großen" Fahrzeuginsassen 30" ausgeübt wird.
  • Zu einem vollständigen Abdecken der Abströmöffnung 50 durch den „großen" Fahrzeuginsassen 30'' kommt es, weil dessen Schulter 55 eine Schulterhöhe h'' aufweist, die größer als eine durch die Anordnung der Abströmöffnung 50 vorgegebene Grenzhöhe hg ist. Es gilt also bei „großen" Fahrzeuginsassen 30'': h'' > hg.
  • Im Unterschied dazu deckt der „kleine" Fahrzeuginsasse 30' die Abströmöffnung 50 des Gassacks 10 nicht ab, da seine Schulter 55 die Abströmöffnung 50 nicht erreicht, so dass auch zu dem in der 2 dargestellten Unfallzeitpunkt die Abströmöffnung 50 unabgedeckt bleibt. Das Gas kann also weiterhin aus dem Gassack 10 durch die Abströmöffnung 50 austreten, so dass auf den Fahrzeuginsassen 30' eine im Vergleich zum großen Fahrzeuginsassen 30'' nur reduzierte Rückhaltekraft einwirkt.
  • Für die Schulterhöhe h' des „kleinen" Fahrzeuginsassen 30' gilt also: h' < hg.
  • Zusammengefasst lässt sich damit feststellen, dass bei der Insassenschutzeinrichtung gemäß den 1 und 2 eine Rückhaltekraft durch den Gassack 10 ausgeübt wird, die abhängig von der Insassengröße ist. Konkret wird auf einen „großen" Fahrzeuginsassen 30'' eine größere Rückhaltekraft als auf einen „kleinen" Fahrzeuginsassen 30' ausgeübt.
  • Die Festlegung der eingangs genannten „vorgegebenen Mindestgröße" erfolgt dabei durch die Anordnung der Abströmöffnung 50. Je höher – in z-Richtung des Fahrzeugs gesehen – beispielsweise die Abströmöffnung angeordnet wird, desto größer ist auch die Mindestgröße des Fahrzeuginsassen – beispielsweise also die Schulterhöhe des Fahrzeuginsassen –, die überschritten werden muss, um ein Verschließen der Abströmöffnung 50 und damit einen erhöhten Gassack-Innendruck zu erreichen.
  • In der 3 ist der Gassack 10 gemäß den 1 und 2 in einer seitlichen Ansicht gezeigt. Man erkennt die Abströmöffnung 50, durch die das Gas aus dem Gassack 10 abströmen kann. Darüber hinaus sind der Schulterbereich 55 des „großen" Fahrzeugsinsassen 30'' mit einer gestrichelten Linie und der Schulterbereich 55 des „kleinen" Fahrzeuginsassen 30' mit einer durchgezogenen Linie schematisch dargestellt. Man erkennt, dass die Abströmöffnung 50 von der Schulter 55 des „großen" Fahrzeuginsassen 30'' abgedeckt wird, wohingegen sie im Falle des „kleinen" Fahrzeuginsassen 30' frei bleibt; dies liegt daran, dass die Schulterhöhe h' des Fahrzeuginsassen 30' nicht ausreicht, um die Abströmöffnung 50 zu verschließen.
  • In der 3 ist darüber hinaus erkennbar, dass die Abströmöffnung 50 dem Fahrzeuginsassen 30' bzw. 30'' unmittelbar gegenüberliegt, so dass das aus dem Gassack 10 austretende Gas unmittelbar auf den Fahrzeuginsassen 30' bzw. 30'' gelenkt wird. Im Falle eines „Heißgas"-Gasgenerators, der also heiße Gase zum Aufblasen des Gassacks 10 produziert, kann ein unmittelbares Ableiten der heißen Gase in Richtung Fahrzeugsinsassen 30' bzw. 30'' zu Verletzungen führen.
  • Um solche Verletzungen zu vermeiden, weist bei einem in den 4 bis 7 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel einer Insassenschutzeinrichtung der Gassack 10 ein Abdeckelement 60 auf, das die Abströmöffnung 50 überdeckt und den durch die Abströmöffnung 50 austretenden Gasstrom derart ablenkt, dass dieser tangential zum Gassack 10 abfließt und nicht unmittelbar auf den Fahrzeuginsassen trifft.
  • Dieses Ableiten des durch die Abströmöffnung 50 herausströmenden Gasstroms ist in den 6 und 7 mittels dreier Pfeile mit dem Bezugszeichen 70 dargestellt.
  • Die 7 zeigt eine Einzelheit E der in der 6 im Detail dargestellten Ausgestaltung des Gassacks 10 vergrößert. Man erkennt in der 7 das Abdeckelement 60, das einen Abströmkanal 80 in tangentialer Richtung zur Oberfläche des Gassacks 10 bildet, nochmals im Detail.
  • In den 4 und 5 ist das Zusammenwirken des Gassacks 10 mit dem Fahrzeuginsassen 30 dargestellt. Man erkennt, dass ein großer Fahrzeuginsasse 30'' mit seiner Schulter 55 das Abdeckelement 60 auf die Abströmöffnung 50 aufdrückt, wodurch die Abströmöffnung 50 verschlossen und ein weiterer Gasaustritt verhindert wird; es bildet sich somit eine „erhöhte" Rückhaltekraft für einen großen Fahrzeuginsassen.
  • Im Falle eines kleinen Fahrzeuginsassen 30' bleibt das Abdeckelement 60 unbetätigt, so dass dauerhaft Gas aus der Abströmöffnung 50 austreten kann und eine nur verminderte Rückhaltekraft erzeugt wird.
  • Im Zusammenhang mit den beiden Insassenschutzeinrichtungen gemäß den 1 bis 7 wurde das Abdecken der Abströmöffnung 50 beispielhaft anhand der Schulter 55 des Fahrzeuginsassen 30 erläutert, wobei „große" und „kleine" Fahrzeuginsassen anhand ihrer Schulterhöhe h' bzw. h'' unterschieden wurden. Selbstverständlich können auch andere Körperteile bzw. Körperproportionen oder Körpermaße herangezogen werden, um zwischen „großen" und „kleinen" Fahrzeuginsassen zu unterscheiden; beispielsweise kann die Körperbreite bzw. Torsobreite als Maß herangezogen werden, wobei „breite" Fahrzeuginsassen als „groß" und „schmale" Fahrzeuginsassen als „klein" angesehen und behandelt werden.
  • 10
    Gassack
    20
    Insassenschutzeinrichtung
    30
    Fahrzeuginsasse
    30'
    kleiner Fahrzeuginsasse
    30''
    großer Fahrzeuginsasse
    40
    Fahrzeugwand
    50
    Abströmöffnung
    55
    Schulter
    60
    Abdeckelement
    70
    Gasstrom
    80
    Abströmkanal
    h', h'
    Schulterhöhe
    hg
    vorgegebene Mindestgröße

Claims (17)

  1. Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen (30', 30''), bei dem im Falle eines Unfalls ein Gassack (10) aufgeblasen wird, in den der Fahrzeuginsasse (30', 30'') eintaucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhaltekraft des Gassacks (10) in Abhängigkeit von der Insassengröße vorgegeben wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gassack (10) mit zumindest einer Abströmöffnung (50) verwendet wird, wobei die Abströmöffnung (50) derart angeordnet wird, dass mit dieser eine insassengrößenindividuelle Steuerung des Gassackinnendrucks erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Abströmöffnung (50) derart angeordnet wird, dass diese von einem Fahrzeuginsassen (30''), der größer als eine vorgegebene Mindestgröße (hg) ist, im Unfallfall abgedeckt und zumindest teilweise verschlossen wird, und dass diese von einem Fahrzeuginsassen (30'), der kleiner als die vorgegebene Mindestgröße (hg) ist, unverdeckt bleibt.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl an Abströmöffnungen (50) im Gassack (10) derart in Abhängigkeit von der Insassengröße angeordnet wird, dass eine mehrstufige Abstufung der Rückhaltekraft in Abhängigkeit von der Insassengröße erreicht wird.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das durch die zumindest eine Abströmöffnung (50) austretende Gas mit einem mit der Abströmöffnung (50) in Verbindung stehenden Abströmkanal (80) vom Fahrzeuginsassen (30') weggelenkt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abströmkanal (80) durch ein Abdeckelement (60) gebildet wird, das zwischen dem Fahrzeuginsassen und der Abströmöffnung (50) angeordnet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass an allen Abströmöffnungen (50) des Gassacks (10) jeweils ein Abströmkanal (80) vorgesehen wird, mit dem austretendes Gas vom Fahrzeuginsassen (30') weggelenkt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass anhand der Schulterhöhe (h', h'') des Fahrzeuginsassen (30) festgelegt wird, ob der Fahrzeuginsasse (30) größer oder kleiner als die vorgegebene Mindestgröße (hg) ist.
  9. Insassenschutzeinrichtung mit zumindest einem Gassack (10), der im Falle eines Unfalls mittels eines Gasgenerators aufgeblasen wird und in den der Fahrzeuginsasse unfallbedingt eintaucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhaltekraft des Gassacks (10) in Abhängigkeit von der Insassengröße vorgegeben ist.
  10. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) zumindest eine Abströmöffnung (50) aufweist, die derart angeordnet ist, dass mit dieser eine insassengrößenindividuelle Steuerung des Gassackinnendrucks erfolgt.
  11. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Abströmöffnung (50) derart angeordnet ist, dass diese von einem Fahrzeuginsassen (30''), der größer als eine vorgegebene Mindestgröße (hg) ist, im Unfallfall abgedeckt und zumindest teilweise verschlossen wird, und dass diese von einem Fahrzeuginsassen (30'), der kleiner als die vorgegebene Mindestgröße (hg) ist, unverdeckt bleibt.
  12. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl an Abströmöffnungen (50) im Gassack (10) derart angeordnet ist, dass eine mehrstufige Abstufung der Rückhaltekraft in Abhängigkeit von der Insassengröße erreicht wird.
  13. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass mit der zumindest einen Abströmöffnung (50) ein Abströmkanal (80) in Verbindung steht, der das durch die Abströmöffnung (50) austretende Gas vom Fahrzeuginsassen (30) weglenkt.
  14. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Abströmkanal (80) durch ein Abdeckelement (60) gebildet ist, das zwischen dem Fahrzeuginsassen (30) und der Abströmöffnung (50) angeordnet ist.
  15. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass an allen Abströmöffnungen (50) des Gassacks (10) jeweils ein Abströmkanal (80) vorgesehen ist, der austretendes Gas vom Fahrzeuginsassen (30') weglenkt.
  16. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass anhand der Schulterhöhe (h', h'') des Fahrzeuginsassen (30) festgelegt ist, ob der Fahrzeuginsasse (30) größer oder kleiner als die vorgegebene Mindestgröße (hg) ist.
  17. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) ein Seiten-Airbag ist, der im Seitenwandbereich, insbesondere im Türbereich des Fahrzeugs, angeordnet ist.
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