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Die
Erfindung betrifft eine Dichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1, die einen harten Träger und einen im
Vergleich zu diesem weichen Dichtbereich aufweist.
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Eine
derartige Dichtung ist aus der
DE
26 05 072 bekannt. Bei dieser bekannten Dichtung steht der
Dichtbereich vom Träger seitlich mit einer konstanten Wanddicke,
d. h. mit einer gleich bleibenden Dicke, weg. Eine Einschnürung
ist am Übergang vom Träger zum Dichtbereich nicht
vorhanden.
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Aus
der
DE 2 157 015 A1 ist
eine Dichtung aus einem spritzbarem Werkstoff, insbesondere Kunststoff
oder Gummi, bekannt, die in einem einzigen Arbeitsgang in einer
Spritzform hergestellt wird. Der harte Träger und der im
Vergleich zum Träger weiche Dichtbereich bestehen bei dieser
bekannten Dichtung aus verschiedenen spritzbaren Werkstoffen, die
im warmplastischen Zustand miteinander verbunden werden. Dabei kann
der harte Träger aus einem spritzbaren faserverstärkten
Werkstoff und der weiche Dichtbereich aus einem spritzbaren Werkstoff ohne
Faserverstärkung bestehen. Desgleichen ist es möglich,
dass die Faserkonzentration im Werkstoff für den harten
Träger wesentlich höher ist als im Werkstoff für
den eine Dichtlippe bildenden Dichtbereich.
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Die
DE 1 992 303 U1 offenbart
eine Wälzlagerdichtung, die aus einem metallischen Stützkörper und
einer mit diesem verbundenen Dichtscheibe aus elastischem, ölbeständigem
Werkstoff, wie Gummi, Kunststoff oder dergleichen, besteht. Diese
bekannte Wälzlagerdichtung dient zur Befestigung in einer
Nut eines Lagerringes, die mit ihrem freien Ende an einer Schulter,
Hohlkehle oder dergleichen des gegenüberliegenden anderen
Lagerringes abdichtend anliegt.
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Eine
Wälzlagerdichtung, die aus einem Dichtungskörper
aus elastischem Material und einem darin eingelagerten Metallkörper
besteht, ist aus der
DE 195
27 340 B4 bekannt. Der Dichtungskörper weist eine
Nase zur Bildung eines gleitenden Kontaktes mit einer in einem Lagerring
des Lagers ausgebildeten Dichtungsfläche auf. Die Nase
weist einen vertikalen Bereich und einen geneigten, kegelstumpfförmigen Bereich
als Kontaktelement auf. Der geneigte Bereich ist durch eine Außenendfläche
und eine dazu geneigte Innenfläche begrenzt. Diese bekannte Wälzlagerdichtung
kommt beispielsweise bei Solenoid- bzw. Magnetkupplungen für
Automobil-Klimaanlagen zur Anwendung, sie weist auch unter erschwerten
Bedingungen die gewünschte Wasserdichtigkeit auf.
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Eine
Längsdichtung für eine Linearführung, mit
einem lang gestreckten harten Träger, d. h. einem Träger
aus einem vergleichsweise harten Kunststoff, und mit einem im Vergleich
zu diesem weichen Dichtbereich, d. h. einer lang gestreckten Dichtlippe
aus einem vergleichsweise weichen Kunststoff, ist aus der
DE 10 2007 008 052
A1 der Anmelderin bekannt. Bei dieser bekannten Längsdichtung
ist die Dichtlippe entlang einer Grenzfläche an den Träger
derart angeformt, dass die Dichtlippe und der Träger durch mindestens
eine geschlossene Materialverschlaufung miteinander formschlüssig
verbunden sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die mit einer sehr geringen Bauhöhe
dimensioniert sein kann, wobei der harte Träger sehr nahe
an den weichen und mit einer ausreichenden Wanddicke dimensionierten
Dichtbereich herangeführt sein kann, so dass sich optimale
Dichtungseigenschaften ergeben.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruches 1, d. h. dadurch gelöst, dass der Übergang
zwischen dem harten Träger und dem weichen Dichtbereich
mit mindestens einer das Vordringen der Füllstoffe während
des Spritzvorgangs zumindest größtenteils behindernden
oder verhindernden Einschnürung ausgebildet ist, die eine Einschnürung
bildet. Dabei kann der Übergang zwischen dem Träger
und dem Dichtbereich mit einer Einschnürung oder mit mindestens
zwei Einschnürungen ausgebildet sein, welche die Materialeinschnürung
bilden. Diese mindestens zwei Einschürungen können
sich im Übergang zwischen dem Träger und dem Dichtbereich
gegenüber liegen oder gegenüberliegend und gegeneinander
seitlich versetzt vorgesehen sein, um einen mäanderförmigen,
in seinem Querschnitt reduzierten Übergang zwischen dem
Träger und dem Dichtbereich zu realisieren. Unabhängig
von der Anzahl der Einschnürungen kann der Dichtbereich
mit einer ausreichenden Wanddicke dimensioniert und mit einer Verdickung
ausgebildet sein.
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Zweckmäßig
kann es bei der erfindungsgemäßen Dichtung sein,
wenn die Füllstoffe eine derartige Geometrie besitzen,
dass sie während des Spritzvorgangs die mindestens eine
Materialflussverengung nicht oder nur in begrenzter Menge, in den Dichtbereich
hinein, passieren können. Zu diesem Zwecke können
die Füllstoffe eine derartige Größe besitzen,
dass sie während des Spritzvorgangs die mindestens eine
Materialflussverengung nicht oder nur in begrenzter Menge, in den
Dichtbereich hinein, passieren können.
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Bei
den genannten Füllstoffen kann es sich um mineralische
Stoffe oder um organische Stoffe handeln. Die Füllstoffe
können aus Glasfasern, Glaskugeln, Kohlefasern oder dergleichen
bestehen.
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Zur
weiteren Optimierung der mechanischen Festigkeitseigenschaften der
erfindungsgemäßen Dichtung kann der harte Träger
mit einem formstabilen Kernteil kombiniert sein. Dabei kann der
Träger das formstabile Kernteil mindestens teilweise umschließen.
Desgleichen ist es möglich, dass der Träger und
das formstabile Kernelement durch mindestens eine Materialverschlaufung
miteinander formschlüssig verbunden sind. Noch eine andere
Möglichkeit besteht darin, dass der Träger der
erfindungsgemäßen Dichtung an ein Konstruktionsteil
aus einem harten Material, insbesondere einem harten Kunststoff,
angespritzt ist. Bei einer solchen Ausbildung der zuletzt genannten
Art können der Träger und das Konstruktionsteil
durch mindestens eine Materialverschlaufung miteinander formschlüssig
verbunden sein.
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Erfindungsgemäß ist
es auch möglich, dass der Träger und das Konstruktionsteil
in einem Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren hergestellt sind.
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Das
Konstruktionsteil besteht bspw. aus PA oder aus POM. Selbstverständlich
sind auch andere Kunststoffmaterialien anwendbar.
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Erfindungsgemäß kann
die Dichtung gemäß Patentanspruch 14 auch aus
einem Gemisch aus mindestens zwei Kunststoffen bestehen, wobei mindestens
der harte Träger Füllstoffe enthält,
die an den Kunststoff des Trägers angekoppelt sind. Zu
diesem Zwecke können als ankoppelnde Haftvermittler, z.
B. Silane zum Einsatz gelangen, die aufgrund ihrer besonderen Struktur
die Haftung zwischen organischen und anorganischen Materialien signifikant
verbessern. Hierbei wird in der Regel eine chemische Bindung zwischen
organischer und anorganischer Matrix über das Silan erzielt.
Silane sind auf dem Markt in einer Vielzahl von Produkten erhältlich.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Dichtung der zuletzt genannten
Art besteht der Dichtbereich aus einem Kunststoff, der keine oder
nur eine vergleichsweise geringe Ankopplung an die Füllstoffe
besitzt. Die Kunststoffe können die gleiche Viskosität
oder unterschiedliche Viskositäten besitzen. Im zuletzt
genannten Fall ist es zweckmäßig, wenn die Viskositäten
der Kunststoffe aufeinander abgestimmt sind. Zweckmäßig
ist es, wenn nicht nur die Viskositäten der Kunststoffe
aufeinander abgestimmt sind, sondern wenn die Kunststoffe aufeinander
abgestimmte Verträglichkeiten besitzen.
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Der
harte Träger kann bei der erfindungsgemäßen
Dichtung sehr nahe an den weichen Dichtbereich herangeführt
sein, so dass der harte Träger den weichen Dichtbereich
gut unterstützt, wodurch optimale Dichtungseigenschaften
möglich sind. Die Dichtungseigenschaften können
auch dadurch optimiert sein, dass der Dichtbereich keine konstante Wanddicke
besitzt, sondern eine Verdickung o. dgl. ausgebildet ist.
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Über
die Füllstoffe sind in einem einkomponentigen Herstellungsverfahren
optimale Dichtungseigenschaften und optimale mechanische Trägereigenschaften
realisierbar. In einem einzigen Herstellungsverfahren sind über
voneinander verschiedene oder gleiche Kunststoffe mit unterschiedlichen
Ankopplungen an die Füllstoffe in der durch Spritzgießen
hergestellten Dichtung die Füllstoffe definiert positionierbar.
Bei der erfindungsgemäßen Dichtung kann sich der
weiche Dichtbereich vom harten Träger weder durch Temperatureinwirkungen
noch durch Chemikalien in unerwünschter Weise lösen.
Desgleichen sind abrasive Wirkungen der Füllstoffe im Dichtbereich
ausgeschlossen. Durch das einkomponentige Herstellungsverfahren,
d. h. durch das einkomponentige Spritzgießen, sind problemlos
erfindungsgemäße Dichtungen mit sehr geringen
Bauhöhen realisierbar.
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Bei
den diversen Ausführungen können als thermoplastischer
Kunststoff thermoplastische Elastomere oder andere thermoplastische
Kunststoffe, z. B. Polyamide, eingesetzt werden oder auch andere thermoplatisch
verarbeitbare Formmassen, d. h. wenn in der vorliegenden Anmeldung
von Kunststoff die Rede ist, sind damit auch alle anderen thermoplastisch
verarbeitbaren Formmassen umfaßt.
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Verwendung
kann die erfindungsgemäße Dichtung finden als
Dichtungselement für diverse Führungseinrichtungen
und Lager, vorzugsweise Wälzlager. Es kann sich um Lager
gemäß Patentanspruch 21 handeln, die als Drehlager
gemäß Patentanspruch 22 oder als Linearlager gemäß Patentanspruch
24 ausgebildet sein können.
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Bei
den Drehlagern kann vorgesehen sein, dass das Dichtelement als ringförmiger
und/oder flachringförmiger Körper ausgebildet
ist und ein weicher Dichtbereich des radial inneren Randes des Körpers
und/oder ein weicher Dichtbereich des radial äußeren
Randes des Körpers als der gleitend geführte Dichtbereich
ausgebildet ist.
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Bei
den Linerlagern können eine oder mehrere Dichtungen als
Abstreifdichtungen ausgebildet sein. Es kann hierbei vorgesehen
sein, dass das Dichtelement als Abstreifdichtung ausgebildet ist,
die einen flachen, vorzugsweise lappenförmigen Körper aufweist,
der sich parallel zu einer Stirnseite des Laufwagens und/oder senkrecht
zur Bewegungsrichtung des Laufwagens erstreckt, wobei der weiche Dichtbereich
des freien Randbereichs des Körpers auf einer parallel
zur Bewegungsrichtung des Laufwagens sich erstreckenden Fläche
der Schiene quer zur Längserstreckung des freien Randbereichs
des Körpers gleitend geführt ist.
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Ferner
können in den Linearlagern auch Längsdichtungen
eingesetzt sein. Hierbei kann vorgesehen sein, dass das Dichtelement
als Längsdichtung ausgebildet ist, die einen flachen, vorzugsweise lappenförmigen
Körper aufweist, der sich parallel zur Bewegungsrichtung
des Laufwagens erstreckt, wobei der weiche Dichtbereich eines freien
Randbereichs des Körpers auf einer Fläche des
Schiene entlang der Erstreckungsrichtung der Schiene und längs zur
Längserstreckung des freien Randbereichs des Körpers
gleitend geführt ist.
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Bei
all den Ausführungen als Wälzlager können
als Wälzkörper Kugeln, Zylinderkörper,
Nadeln oder andere ansich bekannte Wälzkörper
eingesetzt werden. Wesentlich bei allen Führungen und Lagerausführungen
ist jeweils, dass erfindungsgemäße Dichtungen
des grundsätzlichen Aufbaus gemäß Patentanspruch
1 eingesetzt sind.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von in den Zeichnungen verdeutlichten Ausbildungen der
erfindungsgemäßen Dichtung.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Dichtung, die als Ringdichtung für
ein Wälzlager ausgebildet ist,
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2 einen
Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in 1 durch
die Ringdichtung,
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3 eine
schematische Querschnittsansicht einer Ausbildung der erfindungsgemäßen
Dichtung,
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4 eine
der 3 ähnliche schematische Querschnittsansicht
einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Dichtung,
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5 noch
eine andere schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen
Dichtung,
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6 schematisch
eine räumliche Darstellung einer erfindungsgemäßen
Dichtung mit einem formstabilen Kernelement,
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7 einen
Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Dichtung,
die mit einem eine mechanische Verstärkung bildenden Konstruktionsteil
kombiniert ist, und
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8 perspektivisch
einen Abschnitt einer erfindungsgemäßen Dichtung – ähnlich
der in 7 in einem Querschnitt dargestellten Dichtung – zur Verdeutlichung
von Materialverschlaufungen zwischen der Dichtung und dem Konstruktionsteil;
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9 ein
Ausführungsbeispiel einer als Drehlager ausgebildeten Lagereinheit;
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10 ein
Ausführungsbeispiel einer als Linearlager ausgebildeten
Lagereinheit.
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Die 1 und 2 verdeutlichen
eine Ausbildung der Dichtung 10. Die Dichtung 10 ist
als Ringdichtung für ein Wälzlager ausgebildet,
sie weist einen harten Träger 12 und einen im
Vergleich zu diesem weichen Dichtbereich 14 auf. Die Dichtung 10 besteht
aus einem einzigen thermoplastischen Elastomer 16, das
mit Füllstoffen 18 versehen ist. Bei der erfindungsgemäßen
Dichtung 10 sind die Füllstoffe 18 überwiegend
oder ausschließlich im Träger 12 vorgesehen.
Im Dichtungsbereich 14 ist höchstens eine geringe
Menge Füllstoffe 18 oder es sind im Dichtbereich 14 überhaupt
keine Füllstoffe 18 vorhanden, so dass der Dichtbereich 14 im
Vergleich zum Träger 12 elastisch weich ist.
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Der
weiche Dichtbereich 14 ist als Dichtungswulst 20 ausgebildet,
der in einem mittigen Bereich innen um die Dichtung 10 herumläuft.
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3 zeigt
schematisch, d. h. nicht maßstabgetreu, in einer Querschnittsansicht
eine Ausbildung der Dichtung 10 mit einem harten Träger 12 und einem
weichen Dichtbereich 14, wobei der harte Träger 12 einen
rechteckigen Querschnitt besitzt und der weiche Dichtbereich 14 als
Dichtlippe 22 ausgebildet ist. Der Übergang 24 zwischen
dem Träger 12 und dem Dichtbereich 14 ist
mit einer Materialflussverengung 26 ausgebildet, die eine
Einschnürung bildet, die derartig dimensioniert ist, dass
die Füllstoffe 18 während des Spritzgussvorgangs
zur Herstellung der Dichtung 10 an einem Vordringen in
den weichen Dichtbereich 14 hinein gehindert werden.
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Mit
der Bezugsziffer 16 ist auch in 3 das thermoplastische
Elastomermaterial bezeichnet, das die Füllstoffe 18 enthält.
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Die
Füllstoffe 18 im thermoplastischen Elastomer 16 besitzen
eine derartige Geometrie bzw. Größe, dass sie
während des Spritzgussvorgangs die eine Einschnürung
bildende Materialflussverengung 26 im Übergang 24 zwischen
dem Träger 12 und dem Dichtbereich 14 nicht
passieren können. Die Füllstoffe 18 bewirken
also die Härte des Trägers 12. Das Fehlen
der Füllstoffe 18 im Dichtbereich 14 resultiert
in der Weichheit und Elastizität des Dichtbereiches 14.
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Die 4 verdeutlicht
in einer der 3 ähnlichen schematischen
und nicht maßstabgetreuen Darstellung im Querschnitt eine
Ausbildung der Dichtung 10, wobei der Übergang 24 zwischen
dem harten Träger 12 und dem weichen Dichtbereich 14 mit
zwei gegeneinander seitlich versetzten Einschnürungen ausgebildet
ist, die Materialflussverengungen 26 bilden.
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Gleiche
Einzelheiten sind in 4 mit denselben Bezugsziffern
wie in 3 bezeichnet, so dass es sich erübrigt,
in Verbindung mit 4 alle Einzelheiten noch einmal
detailliert zu beschreiben.
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5 verdeutlicht
schematisch in einer Querschnittsdarstellung eine Ausbildung der
Dichtung 10, bei welcher der harte Träger 12 mit
einem formstabilen Kernteil 28 kombiniert ist. Das Kernteil 28 kann
einen Vollquerschnitt oder – unter Gewichts-Reduktionsgesichtspunkten – einen
Hohlquerschnitt besitzen.
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Bei
dieser Ausbildung der Dichtung 10 weist der weiche Dichtbereich 14 ein
Paar Dichtlippen 22 auf, die vom harten Träger 12 durch
Einschnürungen beabstandet sind, die sich gegenüberliegen
und eine Materialflussverengung 26 bilden.
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Mit
der Bezugsziffer 18 sind Füllstoffe bezeichnet,
die sich insbesondere im harten Träger 12 befinden.
Im weichen Dichtbereich 14 befinden sich einige wenige
Füllstoffe 18. Mit der Bezugsziffer 16 ist
auch in 5 das thermoplastische Elastomermaterial
bezeichnet, das mit den Füllstoffen 18 versehen ist.
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6 verdeutlicht
schematisch in einer perspektivischen Ansicht eine Ausbildung der
Dichtung 10 als Längsdichtung für eine
Linearführung, wobei der harte Träger 12 ein
formstabiles Kernteil 28 umfließt, das einen Vollquerschnitt
besitzt und das mit Aussparungen 30 ausgebildet ist, um
den harten Träger 12 und das formstabile Kernelement 28 durch Materialverschlaufungen 32 miteinander
formschlüssig zu verbinden.
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Auf
die Darstellung der Füllstoffe 18 ist in 6 verzichtet
worden.
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Die
Dichtung 10 weist eine vom harten Träger 12 weg
stehende Dichtlippe 22 auf, die einen wulstigen Querschnitt
besitzt und die keine Füllstoffe oder nur einen im Vergleich
zum Füllstoffgehalt des harten Trägers 12 sehr
geringe Menge Füllstoffe enthält. Zu diesem Zwecke
ist der Übergang 24 zwischen dem harten Träger 12 und
dem weichen Dichtbereich 14, der von der Dichtlippe 22 gebildet
ist, mit mindestens einer Einschnürung ausgebildet ist,
die eine passend dimensionierte Materialflussverengung 26 bildet.
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7 zeigt
in einer der
2 prinzipiell ähnlichen
Querschnittsdarstellung – wobei auf die Darstellung der
Füllstoffe verzichtet worden ist – eine Ausbildung
der Dichtung
10, wobei der harte Träger
12 der
Dichtung
10 mit einem Konstruktionsteil
34 materialschlüssig
verbunden ist. Das Konstruktionsteil
34 besteht beispielsweise
aus einem harten Kunststoffmaterial, das an den harten Träger
12 beispielsweise
in einem Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren angespritzt wird. Eine
andere Möglichkeit der formschlüssigen Verbindung
des Konstruktionsteiles
34 aus hartem Kunststoff mit dem
harten Träger
12 der Dichtung
10 ist
durch die Realisierung von Materialverschlaufungen
32 möglich,
wie sie in
8 verdeutlicht sind. Bezüglich
derartiger Materialverschlaufungen
32 wird auf die eingangs
zitierte
DE 10 2007
008 052 A1 verwiesen, deren Offenbarungsgehalt insofern
zum Inhalt der vorliegenden Erfindung gehört.
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9 zeigt
eine als Drehlager ausgebildete Lagereinheit. Bei dem Drehlager
handelt es sich um ein Wälzlager 40 mit einem
als Außenring 43 ausgebildeten ersten Lagerteil
und einem als Innenring 44 ausgebildeten zweiten Lagerteil,
wobei die beiden Lagerteile unter Zwischenschaltung von Wälzkörpern 41 an
diesen geführt relativ zueinander bewegbar sind. Die in
dem in 9 gezeigten Ausführungsbeispiel als Kugeln
ausgebildeten Wälzkörper 41 sind durch
einen Wälzkörperkäfig 42 auf
Abstand gehalten. In den beiden axialen Endabschnitten des Außenrings 43 sind
im Wesentlichen ringförmige Wälzlagerdichtungen 10w angeordnet,
wobei die Wälzlagerdichtungen 10w wie die weiter
oben beschriebenen Dichtungen 10 einen harten Trägerbereich
und einen weichen Dichtbereich aufweisen. Der harte Trägerbereich
sowie der weiche Dichtbereich kann wie bei dem vorangehend beschriebenen
Ausführungsbeispielen durch unterschiedliche Verteilung der
Füllstoffe realisiert sein. Die Wälzlagerdichtungen 10w in 9 überdecken
den zwischen dem Außenring 43 und dem Innenring 44 ausgebildeten
Spaltbereich und gleiten mit dem als weicher Dichtbereich ausgebildeten
inneren ringförmigen Abschnitt auf einem korrespondierenden
stirnseitigen Bereich des Innenrings 44. Dieser weiche
Dichtbereich gleitet bei diesem Ausführungsbeispiel in 9 auf
einer ringförmigen Stufe des Innenrings 44.
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Die
in dem Ausführungsbeispiel in 9 verwendete
Dichtung 10w ist flachringförmig. Der radial äußere
Randbereich ist in einer radialen Ringnut des Außenrings 43 eingesteckt.
Der harte Träger im Randbereich der Dichtung ermöglicht
den festen Sitz in der Ringnut. Der radial innere Randbereich der Dichtung 10w ist
als weicher Dichtbereich ausgebildet.
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10 zeigt
eine als Linearlager 50 ausgebildete Lagereinheit. Bei
dem Linearlager 50 handelt es sich um eine Kugelumlaufführung,
mit einem als Führungsschiene 51 ausgebildeten
ersten Lagerteil und einem als Laufwagen 52 ausgebildeten
zweiten Lagerteil, wobei die beiden Lagerteile unter Zwischenschaltung
von Kugeln 41 als Wälzkörper an diesen
geführt relativ zueinander bewegbar sind. Die Führungsschiene 51 weist
an beiden Querseiten im Querschnitt kreisbogenförmige lineare
Führungsnuten und komplementär dazu an den Innenseiten
des Laufwagens 52 angeordnete Führungsnuten auf,
in denen die Kugeln 41 abwälzen. Die Kugeln 41 sind, wie
in 10 zu sehen, in einem Kugelumlauf geführt,
wobei der Kugelumlauf durch Umlenk-/Endkappen 53 verschlossen
ist.
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Eine
lappenförmige Abstreifdichtung 10a ist jeweils
an den freien Stirnseiten des Laufwagens 52 angeordnet.
Sie ist mit ihrer flächigen Seite auf der Stirnfläche
des Laufwagens 52 flächig aufliegend fixiert und
gleitet mit dem in ihrem freien Randbereich ausgebildeten weichen
Dichtbereich über die Oberseite der Führungsschiene 51.
Die Gleitbewegungsrichtung verläuft senkrecht zur Längskante
des den Dichtbereich bildenden Randes. Die Abstreifdichtung 10a streift
bei der Gleitbewegung auf der Oberseite der Führungsschiene 51 angelagerte
Schmutzpartikel oder flüssige oder pastöse Verschmutzungen
ab und hält Schmiermittel, wie Fette oder Öle
im Bereich des Laufwagens.
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Eine
ebenfalls als flacher lappenförmiger Körper ausgebildete
Längsdichtung 10l untergreift den Laufwagen 52 und
gleitet mit einem als weicher Dichtbereich ausgebildeten Rand über
eine an der Führungsschiene 51 unterhalb der Kugelführung ausgebildete
Kontaktfläche. Die Gleitbewegung verläuft entlang
der Längskante dieses dichtenden Randbereichs.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Abstreifdichtung 10a und
die Längsdichtung 10l jeweils mit hartem Träger
und weichem Dichtbereich ausgebildet, die entsprechend den vorangehenden
Ausführungsbeispielen der 1 bis 8 konkret
mit unterschiedlicher Verteilung der Füllstoffe gestaltet
sind. Die Fixierung der Dichtung an der Stirnseite bzw. der Unterseite
des Laufwagens 52 erfolgt durch Zusammenwirken mit dem
harten Träger der Dichtung, z. B. durch Hindurchgreifen
eines Befestigungsmittels oder Einstecken in eine Halterung. Den
Dichtbereich bildet der freie Rand der Dichtung, indem der weiche
Dichtbereich dieses Randes als Dichtlippe ausgebildet ist.
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- 10
- Dichtung
- 10a
- Abstreifdichtung
- 10l
- Längsdichtung
- 10w
- Wälzlagerdichtung
- 12
- harter
Träger (von 10)
- 14
- weicher
Dichtbereich (von 10)
- 16
- thermoplastisches
Elastomer
- 18
- Füllstoffe
(in 16)
- 20
- Dichtungswulst
(von 10 durch 14)
- 22
- Dichtlippe
(von 10 durch 14)
- 24
- Übergang
(zwischen 12 und 14)
- 26
- Materialflussverengung
(bei 24)
- 28
- Kernelement
(in 12)
- 30
- Aussparung
(in 28)
- 32
- Materialverschlaufung
(zwischen 12 und 28)
- 34
- Konstruktionsteil
(von 10 an 12)
- 40
- Drehlager
- 41
- Wälzkörper
- 42
- Wälzkörperkäfig
- 43
- Außenring
- 44
- Innenring
- 50
- Linearlager
- 51
- Führungsschiene
- 52
- Laufwagen
- 53
- Umlenk-/Endkappe
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2605072 [0002]
- - DE 2157015 A1 [0003]
- - DE 1992303 U1 [0004]
- - DE 19527340 B4 [0005]
- - DE 102007008052 A1 [0006, 0049]