DE102008008562A1 - Befestigungseinrichtung für eine Leitung - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Befestigungseinrichtung für eine Leitung, insbesondere für ein elektrisches Kabel (12) in einem Kraftfahrzeug vorgeschlagen, welche eine in einem Halter (18) arretierbare, die Leitung wenigstens teilweise umschließenden Tülle (10) aus elastisch verformbarem Material aufweist, die mittels einer Kontur (14) in einer Aussparung (16) des Halters (18) lösbar befestigt ist.
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung geht aus von einer Befestigungseinrichtung für eine Leitung, insbesondere für ein elektrisches Kabel in einem Kraftfahrzeug, nach der Gattung des Anspruches 1.
- Aus der
DE 43 41 384 C2 ist bereits eine Durchführung von Leitungen bekannt, welche in einem Träger arretierbare, die Leitung dichtend aufnehmende, elastische Tüllen aufweist, die in ihren Fußbereichen in mit dem Rand des Trägers in Verbindung stehende Ausnehmungen passend einschiebbar sind. Die Ausnehmungen für die Tüllen sind radial ausgebildet und entsprechen in ihrer Breite dem Tüllendurchmesser. Zur Arretierung der Tüllen in den Ausnehmungen ist zusätzlich ein den Träger randseitig umschließender Ring vorgesehen, welcher die Tüllen in der eingeschobenen Position sichert, wodurch die Gesamtanordnung konstruktiv aufwendig und das Einfügen der Kabel mit den Tüllen zeitaufwendig wird. - Offenbarung der Erfindung
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass die Befestigungseinrichtung sowohl konstruktiv als auch hinsichtlich der Montage deutlich vereinfacht wird. Die für das Einsetzen der Leitung mit der sie umgebenden Tülle benötigte Montagekraft kann dabei niedrig gehalten werden, da die ringförmige Oberfläche am Nutgrund der Tüllenkontur auch bei Verwendung von Kunststoff für die Herstellung der Tülle verhältnismäßig leicht verformbar ist. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Kontur der Tülle nutförmig ausgebildet ist mit einem regelmäßig gestalteten Nutgrund, der mit einer umlaufenden Ringkontur versehen ist. Eine derartige Tülle ist mit vergleichsweise geringem Kraftaufwand in eine geeignet dimensionierte Ausnehmung eines vorzugsweise aus einem ebenen Blech- oder Kunststoffteil hergestellten Halters einschiebbar. Die Herstellungskosten für diese Befestigungseinrichtung und der Zeitbedarf für die Montage sind deutlich geringer als bei bekannten Anordnungen.
- Die durchgehende Ringkontur begünstigt weiter die Entformbarkeit und bietet einen einheitlichen Durchmesser. Dies verbessert die Ein- und Auspresskräfte der Tülle an der Schnittstelle zu dem vorzugsweise in einem Fahrzeug angeordneten Halter. Andererseits kann auf eine Querverstrebung in der Nut bzw. in dem Nutgrund verzichtet werden, sodass der Bereich auch flexibler und weicher gestaltet ist. Aufgrund des nicht mehr so steifen Verhaltens wird das Einpressverhalten begünstigt. Die durchgehende Ringkontur reduziert zudem den Stoffeinsatz bei gleichen Widerstandskräften gegen Ausreißen. Zudem wird der Prüfaufwand bei Erstbemusterungen und zukünftigen Requalifizierungsprüfungen erheblich verringert. Ein- bzw. Auspresskräfte während der Montage in kundenseitige Aufnahmebauteile wie gabelartige Bleche können so über den Durchmesser und die Breite des Innenwulsts über den Durchmesser der seitlichen Ringnuten leicht reproduzierbar entsprechend Kundenspezifikationen eingestellt werden. Dank der regelmäßig und durchgehend gestalteten Ringkontur können zu große Streuungen der Ein- und Auspresskräfte verringert werden. Weiterhin vereinfacht sich die fertigungstechnische Gestaltung.
- Zur Vermeidung von axialem Spiel zwischen der Leitungstülle und dem Halter ist es weiterhin zweckmäßig, wenn die nutförmige Kontur der Tülle wenigstens eine unregelmäßig gestaltete Seitenwand besitzt. Auf diese Weise entstehen seitlich an der Kontur leicht verformbare Bereiche, welche ohne Erhöhung der Montagekraft auch das axiale Spiel der Tülle in der sie aufnehmenden Aussparung des Halters verringern oder ganz beseitigen.
- Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung erhält man, wenn die Tülle aus leicht verformbarem Kunststoff hergestellt und auf die Leitung, insbesondere auf ein elektrisches Kabel in einem Kraftfahrzeug, in einem Kunststoff-Spritzverfahren aufgespritzt ist, wobei die Tülle vorzugsweise aus Polyuretan (PUR), insbesondere aus Polyuretan auf Polyetherbasis besteht. Ein derartiges Material hat zwar eine größere Shorehärte als Gummiwerkstoffe, durch die vorgeschlagene Gestaltung der Kontur der Tülle kann jedoch die Montagekraft bei minimalem Spiel auf akzeptabel niedrige Werte begrenzt werden, sodass die kostenmäßigen Vorteile einer derartigen Anordnung gegenüber einer nachträglich auf eine Leitung aufgeschobenen Tülle genutzt werden können ohne Erschwernis der Montage und ohne Verringerung der Passgenauigkeit zwischen Tülle und zugeordnetem Halter. Das für die Kunststoffumspritzung verwendete PUR-Material weist vorzugsweise eine Shorehärte von 50 A bis 100 A, insbesondere von 60 A bis 80 A auf. Es liegt damit in seiner Elastizität nicht wesentlich über derjenigen von Gummiwerkstoffen und ermöglicht durch die Art seiner Verarbeitung eine deutliche Kostenreduzierung und eine Verringerung des Montageaufwandes.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben und in der folgenden Beschreibung näher erläutert.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer auf eine Leitung aufzubringenden Befestigungstülle, -
2 einen Längsschnitt durch eine auf eine Leitung aufgespritzte Tülle gemäß1 , -
3 einen vergrößerten Querschnitt durch den Nutgrund der Tülle an der in2 mit einem Doppelpfeil gekennzeichneten Stelle, und -
4 eine schematisierte perspektivische Darstellung eines Halters einer Befestigungseinrichtung entsprechend den1 bis3 . - Ausführungsform der Erfindung
- In
1 ist mit10 eine Tülle einer Befestigungseinrichtung für eine Leitung, insbesondere für ein elektrisches Kabel12 in einem Kraftfahrzeug bezeichnet, welche aus Kunststoff besteht und mittels eines Kunststoff-Spritzverfahrens direkt auf das Kabel aufgespritzt ist. Als Kunststoffmaterial für die Tülle10 eignet sich insbesondere Polyuretan, vorzugsweise Polyuretan auf Polyetherbasis, mit einer Shorehärte von 60 A bis 80 A. Eine derartige aufgespritzte Tülle10 verbindet sich oberflächlich beim Aufspritzen mit der Isolation des Kabels12 und sitzt damit fest und unverrückbar in einer für den jeweiligen Befestigungszweck vorgegebenen Position auf dem Kabel12 . Für spezielle Anwendungen kann die Tülle10 jedoch auch getrennt von der Leitung oder dem Kabel, beispielsweise aus einem elastomerem Kunststoff, gespritzt und auf das Kabel aufgeschoben werden. - Die Tülle
10 gemäß1 umschließt das Kabel vollständig und greift nach der Montage mittels ihrer nutförmigen Kontur14 lösbar in eine Aussparung16 eines Halters18 ein, wie er in4 dargestellt und später noch näher erläutert wird. Die Oberfläche der Kontur14 der Tülle10 ist durchgehend ringförmig ausgeführt und liegt an der glatten inneren Oberfläche der Aussparung16 des Halters18 an. - Die Tülle
10 weist im Bereich ihrer Arretierung in dem Halter18 zwei flanschförmige Wulste20 und22 auf, welche die nutförmige Kontur14 begrenzen und nach der Montage beidseitig der Aussparung16 an den Oberflächen des Halters18 anliegen. Der Nutgrund24 ist regelmäßig in Form einer umlaufenden, ringförmigen Kontur29 gestaltet. Benachtbar zu den Wulsten20 ,22 befinden sich jeweils Nuten26 ,28 mit auf die Achse der Tülle10 bezogenen geringem Durchmesser. Zwischen den beiden Nuten26 ,28 befindet sich die Ringkontur29 mit etwas größerem Durchmesser als derjenige der beiden Nuten26 ,28 . Die beiden Nuten26 ,28 sind vorzugsweise ebenfalls regelmäßig umlaufend ausgeführt. Sie werden bevorzugt nicht durch eventuell sonst in achsialer Richtung verlaufende Seitenwände unterbrochen. Dadurch ergibt sich am Nutgrund24 eine im Wesentlichen homogene, aber dennoch leicht verformbare Oberfläche, welche nur eine verhältnismäßig geringe Montagekraft beim Einbringen in die Aussparung16 des Halters18 erfordert und hierbei je nach Größe der vorgegebenen, zulässigen Montagekraft einen vollständig oder zumindest weitgehend spielfreien radialen Sitz in dem Halter18 gewährleistet. - Die Oberfläche der nutförmigen Kontur
14 ist gemäß einer umlaufenden Ringkontur gestaltet. Die umlaufende Ringkontur29 wird, wie in3 ersichtlich, jeweils von den zwei mit einem bestimmten Radius versehenen Nuten26 ,28 begrenzt. Vorzugsweise sind diese beiden Nuten26 ,28 gleich groß. Der Radius der begrenzenden Nuten ist geringer als der Radius der nach außen ragenden umlaufenden Ringkontur. - Zur Erhöhung der Steifigkeit der Gesamtanordnung aus dem Kabel
12 und der aufgespritzten Tülle10 schließt sich an den Wulst22 eine gitterförmige, mit den restlichen Teilen der Tülle einstückige, ebenfalls durch das Aufspritzen mit dem Kabel10 fest verbundene Hülse32 an, welche einem Abknicken des Kabels10 bei der Montage entgegenwirkt. Der Außenrand des Wulstes22 ist abgeschrägt und im Durchmesser von der erforderlichen Höhe der nutförmigen Kontur14 auf den Durchmesser der Hülse32 verringert, wodurch sich eine gleichmäßige Verteilung der Montagekräfte auf das Kabel12 ergibt. - Die
2 und3 zeigen einen Längsschnitt und einen vergrößerten Längsschnitt durch die Tülle10 , wobei das Kabel12 zur Verdeutlichung der Form der aufgespritzten Tülle10 zeichnerisch nur angedeutet ist.2 zeigt insbesondere nochmals die zylindrische Form des Wulstes20 und die zu der nutförmigen Kontur14 hin leicht abgeschrägte Seitenwand des Wulstes22 sowie die jeweils abgerundeten äußeren Kanten der Wulste20 und22 , welche die nutförmige Kontur14 nach außen begrenzen. -
4 zeigt in stark schematisierter Form den Halter18 für das Kabel12 mit der aufgespritzten Tülle10 . Hierbei sind insbesondere die Gestaltung der Aussparung16 und die Wandstärke d des Halters18 von Bedeutung. Der Durchmesser D der Aussparung16 im Aufnahmebereich der nutförmigen Kontur14 soll etwa dem Außendurchmesser am Nutgrund24 entsprechen und die Wandstärke d des Halters18 der lichten Weite der nutförmigen Kontur14 . Diese Abmessungen können in gewissen Grenzen variiert werden entsprechend der zugelassenen Montagekraft beim Einführen der Tülle10 mit dem Kabel12 in die Aussparung16 , wobei die Gestaltung der nutförmigen Kontur14 und die Elastizität des verwendeten Kunststoffes für die Tülle10 die Montagekraft bestimmen. Die Aussparung16 gliedert sich im Wesentlichen in eine kreisrunde Aufnahmeöffnung34 , eine die Arretierung der Tülle10 mit dem Kabel12 in der Aufnahmeöffnung34 sichernde Verengung36 und eine konisch nach außen verbreiterte Montageöffnung38 für die Tülle10 mit dem Kabel12 . Der Halter18 ist in der Regel aus einem Blechteil gestanzt oder er besteht aus einem Kunststoffteil, jeweils mit der geeigneten Wandstärke d entsprechend der Breite der nutförmigen Kontur14 . - Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Befestigungseinrichtung wird es ermöglicht, dass bekannte, als Einzelteile hergestellte und auf eine Leitung aufgeschobene Tüllen aus Gummimaterial durch auf die zu befestigenden Leitungen direkt aufgespritzte oder aufgeschobene Tüllen ersetzt werden, wobei die größere Shorehärte des Kunststoffmaterials durch die erfindungsgemäße Gestaltung ausgeglichen wird und hierbei die höhere Festigkeit, die geringeren Kosten und der feste Sitz der Tülle auf der Leitung in vorteilhafter Weise genutzt werden können.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4341384 C2 [0002]
Claims (10)
- Befestigungseinrichtung für eine Leitung, insbesondere für ein elektrisches Kabel (
12 ) in einem Kraftfahrzeug, mit einer in einem Halter (18 ) arretierbaren, die Leitung (12 ) wenigstens teilweise umschließenden Tülle (10 ) aus elastisch verformbarem Material, welche mittels einer Kontur (14 ) in einer Aussparung (16 ) des Halters (18 ) lösbar befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur (14 ) der Tülle (10 ) nutförmig ausgebildet ist und mit einer regelmäßig umlaufenden Ringkontur (29 ) versehen ist. - Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringkontur (
29 ) von zumindest zwei Nuten (26 ,28 ) begrenzt ist. - Befestigungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Nut (
26 ,28 ) ringförmig ausgeführt ist. - Befestigungseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Nut (
26 ,28 ) nicht durch eine in achsialer Richtung der Tülle (10 ) verlaufende Wand unterbrochen ist. - Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur (
14 ) der Tülle (10 ) nutförmig ausgebildet ist mit wenigstens einer unregelmäßig gestalteten Seitenwand (20 ,22 ). - Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tülle (
10 ) auf die Leitung, insbesondere auf ein elektrisches Kabel (12 ), aufgespritzt ist. - Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tülle (
10 ) aus Polyuretan (PUR), vorzugsweise aus Polyuretan auf Polyetherbasis, besteht. - Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Tülle eine Shorehärte von 50 A–100 A, vorzugsweise von 60 A bis 80 A, besitzt.
- Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser einer im Wesentlichen runden Aufnahmeöffnung (
34 ) im Halter (18 ) für die Kontur (14 ) der Tülle (10 ) etwa gleich groß ist wie deren größter Durchmesser. - Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Aufnahmeöffnung (
34 ) für die Tülle (10 ) zum Rand des Halters (18 ) hin offen ist und im Einführungsbereich (36 ) eine gegenüber der Weite der Aufnahmeöffnung (34 ) reduzierte Weite besitzt.
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