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Die
Erfindung betrifft eine Steuereinrichtung mit den Merkmalen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung eine
Kraftfahrzeugklimaanlage.
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Luftsteuereinrichtungen
für Kraftfahrzeugklimaanlagen sind im Stand der Technik
bekannt, welche ein eine Rolljalousie bildendes Rollband, welches
auf einer Antriebswelle und einer Umlenkwelle angeordnet ist, umfassen.
Das Rollband ist dabei als Endlosband oder in der Art eines Endlosbandes
um die Antriebswelle und die Umlenkwelle herumgeführt. Mittels
des durch die Antriebswelle bewegbaren Bandes können Luftdurchtrittsöffnungen
verändert werden, um einen Luftstrom einer Kraftfahrzeugklimaanlage
zu steuern.
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DE 103 37 322 A1 beschreibt
eine derartige eine Rolljalousie verwendende Steuereinrichtung zum
Steuern von Luftströmen in einer Kraftfahrzeugklimaanlage.
Die Steuereinrichtung weist einen Rahmen mit mindestens einer Durchtrittsöffnung
und mindestens einem als Rolljalousie ausgeführten Steuermittel
zum Verändern des Durchtrittsquerschnittes für
die Luftströmung durch die Durchtrittsöffnung
auf. Der Rahmen umfasst ein Gehäuse mit mindestens zwei
längsseitig offenen Hohlkörpern, wobei die Hohlkörper
die Antriebswelle oder die Umlenkwelle für die Rolljalousie
in sich aufnehmen, wobei die Hohlkörper die Antriebswelle
oder die Umlenkwelle für die Rolljalousie in sich aufnehmen,
wobei die Hohlkörper jeweils einen schwenkbaren Deckel
zum Öffnen des jeweiligen Hohlkörpers aufweisen.
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Kraftfahrzeugklimaanlagen
können einzonig oder mehrzonig ausgelegt sein. Bei einer
einzonigen Kraftfahrzeugklimaanlage, d. h. die Kraftfahrzeugklimaanlage
weist lediglich eine Klimazone auf, ist es nur erforderlich einen
einzigen Luftstrom beispielsweise durch eine Luftsteuereinrichtung,
wie sie oben beschrieben wurde, zu regeln. Bei zwei-, drei- oder vierzonigen
Kraftfahrzeugklimaanlagen ist jedoch eine getrennte Regelung der
einzelnen Klimazonen erforderlich. So müssten dann beispielsweise
bei einer vierzonigen Kraftfahrzeugklimaanlage vier der oben beschriebenen
Steuereinrichtungen eingesetzt werden, um dies zu ermöglichen.
Eine derartige Konfiguration ist aufwändig und hat einen
hohen Bauraumbedarf.
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Statt
der oben beschriebenen Steuereinrichtung in Form einer Rollbandkassette
ist es aus dem Stand der Technik ebenfalls bekannt, für
mehrzonige Kraftfahrzeugklimaanlagen Klappenanordnungen zum Steuern
von Luftströmen einzusetzen.
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In
WO 2006/000434 A1 wird
eine Kraftfahrzeugklimaanlage beschrieben, welche ein Luftführungsgehäuse
und in dem Luftführungsgehäuse angeordnete Komponenten,
wie einen Heizer und ein Einlegeteil zur Luftführung und/oder
-mischung, umfasst. Das Einlegeteil und/oder das Luftführungsgehäuse
weisen miteinander direkt oder indirekt verbindbare und gemeinsam
regelbare Elemente in Form von Klappen auf.
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Nachteilig
bei den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungen
von Steuereinrichtungen ist der jeweils hohe Bauraumbedarf.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Steuereinrichtung
sowie eine Kraftfahrzeugklimaanlage mit einer Steuereinrichtung
bereitzustellen, welche den Bauraumbedarf optimiert, wobei die Steuereinrichtung
darüber hinaus variabel einsetzbar, d. h. sowohl in ein-
als auch in mehrzonigen Kraftfahrzeugklimaanlagen, sein soll.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Steuereinrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch
1 sowie durch eine Kraftfahrzeugklimaanlage mit einer Steuereinrichtung
mit den Merkmalen gemäß Anspruch 15 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen
definiert.
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Gemäß der
Erfindung wird eine Steuereinrichtung zum Steuern von Luftströmen
in einer Klimaanlage, insbesondere in einer Kraftfahrzeugklimaanlage,
vorgesehen, welche zumindest eine erste Rollbandanordnung aufweist,
welche zumindest zwei Rollbänder umfasst, welche jeweilig
von einer ersten Position, in welcher ein Strömungsquerschnitt
durch die erste Rollbandanordnung hindurch geöffnet ist,
in eine zweite Position, in welcher der Strömungsquerschnitt
durch die erste Rollbandanordnung geschlossen ist, bewegbar sind.
Die zumindest zwei Rollbänder sind sowohl getrennt voneinander
als auch gemeinsam ansteuerbar, um von der ersten Position in die
zweite Position bewegt zu werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform umfassen die zumindest zwei
Rollbänder ein erstes Rollband und ein zweites Rollband,
wobei das erste Rollband mit dem zweiten Rollband koppelbar ist.
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Gemäß noch
einer bevorzugten Ausführungsform ist zumindest ein erster
Stellantrieb vorgesehen, welcher angeordnet ist, um das erste Rollband
von der ersten Position in die zweite Position und umgekehrt zu
bewegen.
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Gemäß noch
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist zumindest
ein zweiter Stellantrieb vorgesehen, welcher angeordnet ist, um
das zweite Rollband von der ersten Position in die zweite Position
und umgekehrt zu bewegen.
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Gemäß noch
einer weiteren bevorzugen Ausführungsform sind der erste
Stellantrieb oder der zweite Stellantrieb vorgesehen, um sowohl
das erste Rollband als auch das zweite Rollband gemeinsam von der
ersten Position in die zweite Position und umgekehrt zu bewegen.
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Besonders
bevorzugt ist die zumindest eine erste Rollbandanordnung in einem
Rahmen angeordnet.
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Vorzugsweise
ist das erste Rollband zum Steuern eines Luftstroms vorgesehen,
welcher in eine erste Klimazone geleitet wird. Die erste Klimazone
kann beispielsweise einem rechten oder oberen Frontbereich eines
Kraftfahrzeugs entsprechen. Alternativ kann die erste Klimazone
natürlich auch einem linken oder unteren Frontbereich oder
einem rechten oder linken Fondbereich des Kraftfahrzeugs entsprechen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das zweite Rollband
zum Steuern eines Luftstroms vorgesehen, welcher in eine zweiten
Klimazone geleitet wird, welche von der ersten Klimazone unterschiedlich
ist. Die zweite Klimazone kann beispielsweise dem linken Frontbereich
des Kraftfahrzeugs entsprechen, wenn die erste Klimazone dem rechten
Frontbereich des Kraftfahrzeugs entspricht. Die zweite Klimazone
kann alternativ natürlich auch einem rechten oder linken
Fondbereich des Kraftfahrzeugs oder dem rechten Frontbereich des Kraftfahrzeugs
entsprechen, solange sich die erste Klimazone von der zweiten Klimazone
unterscheidet.
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Vorzugsweise
sind das erste Rollband und das zweite Rollband gemeinsam zum Steuern
eines Luftstroms vorgesehen, welcher in die erste Klimazone der
Klimaanlage geleitet wird.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn das erste Rollband und das zweite Rollband über
ein erstes Koppelelement aneinander gekoppelt sind, wobei das erste
Koppelelement eine erste Antriebswelle, um welche das erste Rollband
geführt ist, mit einer zweiten Antriebswelle, um welche
das zweite Rollband geführt ist, koppelt.
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Gemäß noch
einer weiteren Ausführungsform weist die Steuereinrichtung
zumindest eine weitere zweite Rollbandanordnung auf.
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Es
ist dabei auch bevorzugt, wenn die zweite Rollbandanordnung im Wesentlichen
wie die erste Rollbandanordnung aufgebaut ist, wobei die erste Rollbandanordnung
und die zweite Rollbandanordnung aneinander koppelbar sind.
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Vorzugsweise
sind die erste Rollbandanordnung und die zweite Rollbandanordnung über
ein zweites Koppelelement aneinander gekoppelt, welches aus einem
ersten Zahnrad und einem zweiten Zahnrad, welche miteinander in
Eingriff stehen, besteht.
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Auch
ist es bevorzugt, wenn das zweite Koppelelement die Bewegung der
jeweiligen ersten Rollbänder der ersten und der zweiten
Rollbandanordnung oder die Bewegung der jeweiligen zweiten Rollbänder
der ersten und der zweiten Rollbandanordnung von der ersten Position
in die zweite Position miteinander koppelt bzw. synchronisiert.
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Gemäß noch
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist/sind die
erste Rollbandanordnung und/oder die zweite Rollbandanordnung mit
einem drit ten Rollband versehen, welches eine Luftstrom-Bypassfunktion
vorsieht und welches über einen dritten Stellantrieb betätigbar
ist.
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Weiterhin
wird erfindungsgemäß eine Kraftfahrzeugklimaanlage
bereitgestellt, welche eine Steuereinrichtung mit den obigen Merkmalen
umfasst. Insbesondere weist die Kraftfahrzeugklimaanlage ein Klimaanlagengehäuse,
sowie Wärmetauscher wie Heizkörper und Verdampfer
auf.
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Im
Nachfolgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnungen näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
Steuereinrichtung gemäß einer Ausführungsform;
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2 eine
Steuereinrichtung gemäß einer Ausführungsform,
welche für eine vierzonige Kraftfahrzeugklimaanlage ausgelegt
ist;
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3 eine
Steuereinrichtung gemäß einer Ausführungsform,
welche für eine zweizonige Kraftfahrzeugklimaanlage ausgelegt
ist;
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4 eine
Detailansicht eines Koppelelements;
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5 eine
Steuereinrichtung gemäß einer Ausführungsform,
welche für eine dreizonige Kraftfahrzeugklimaanlage ausgelegt
ist;
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6 eine
Steuereinrichtung gemäß einer Ausführungsform,
welche für eine einzonige Kraftfahrzeugklimaanlage ausgelegt
ist;
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7 eine
Steuereinrichtung mit einer einseitigen Bypassfunktion gemäß einer
Ausführungsform;
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8 eine
Steuereinrichtung mit einer variablen Bypassfunktion gemäß einer
Ausführungsform;
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9 eine
Steuereinrichtung mit einer einseitigen Bypassfuntkion gemäß einer
weiteren Ausführungsform; und
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10 eine
Steuereinrichtung, welche in ein Klimagehäuse eingebaut
ist.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Steuereinrichtung 1 gemäß einer
Ausführungsform. Die Steuereinrichtung 1 ist in
der Ausführungsform in einem Rahmen 2 bzw. Gehäuse
angeordnet, welcher einen ersten Endabschnitt 3 und einen
zweiten Endabschnitt 4 aufweist, die sich gegenüberliegend
angeordnet sind. Der erste Endabschnitt 3 und der zweite
Endabschnitt 4 sind jeweils im Wesentlichen als Hohlzylinder
ausgebildet. Zwischen dem ersten Endabschnitt 3 und dem
zweiten Endabschnitt 4 ist ein intermediärer Abschnitt 5 vorgesehen,
welcher eine Vielzahl von Fenstern 6, 6' aufweist,
welche in zwei parallelen Reihen nebeneinander angeordnet sind.
Die Unterteilung in eine in der Figur rechte und eine linke Hälfte
mit Fenstern 6 und 6' kann beispielsweise vorgesehen
sein, um einen rechten und einen linken oder einen oberen und unteren
Luftstrom mit unterschiedlicher Durchflussmenge durch die Steuereinrichtung 1 hindurch
zu leiten. Der intermediäre Abschnitt 5 dient
darüber hinaus der Festigkeit des Rahmens 2 und
die darin vorgesehenen Fenster 6, 6' dienen der
Ausrichtung der dadurch hindurch tretenden Luftströmung.
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In
dem Rahmen 2 ist eine erste Rollbandanordnung aufgenommen.
Die erste Rollbandanordnung umfasst zwei Rollbänder, ein
erstes Rollband 7 und ein zweites Rollband 7',
welche jeweilig auf eine ersten Antriebswelle 8 und einer
zweiten Antriebswelle 8' und einer jeweiligen Umlenkwelle
(nicht dargestellt) angeordnet sind. Zwischen den zwei ersten und
zweiten Rollbändern 7, 7' ist ein geschlossener Trennabschnitt 9 vorgesehen,
der das erste und zweite Rollband 7, 7' voneinander
trennt. Die erste und zweite Antriebswelle 8, 8' sind
in dem ersten Endabschnitt 3 des Rahmens 2 angeordnet
und die Umlenkwellen (nicht dargestellt) sind in dem zweiten Endabschnitt 4 des
Rahmens 2 angeordnet. Das erste und zweite Rollband 7, 7' wird
jeweils auf bekannte Art und Weise um die jeweilige erste und zweite
Antriebswelle 8, 8' und die jeweilige Umlenkwelle
geführt, so dass sie durch einen hier nicht näher
dargestellten Stellantrieb von einer ersten Position, in welcher
die Fenster 6, 6' geschlossen sind, so dass kein Luftstrom
hindurchtreten kann, zu einer zweiten Position, in welcher die Fenster 6, 6' geöffnet
sind, so dass ein Luftstrom hindurchtreten kann, bewegbar sind.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Steuereinrichtung 1. In dem hier dargestellten Fall
handelt es sich um eine Steuereinrichtung 1 für
eine vierzonige Kraftfahrzeugklimaanlage, bei welcher vier Klimazonen individuell
regelbar sind. Die Steuereinrichtung 1 weist eine erste
Rollbandanordnung und eine zweite Rollbandanordnung auf, welche
jeweils in einem Rahmen 2 aufgenommen sind. Die erste Rollbandanordnung
und der Rahmen 2, in dem sie aufgenommen ist, und die zweite
Rollbandanordnung und der Rahmen 2, in dem sie aufgenommen
ist, sind im Wesentlichen identisch. Jedoch werden die erste Rollbandanordnung
und die zweite Rollbandanordnung derart nebeneinander angeordnet,
dass sie bezüglich einer Längsachse L spiegelverkehrt
zueinander sind. Das heißt, die jeweiligen ersten Endabschnitte 3 der
Rahmen 2, in welchen die ersten und zweiten Antriebswellen 8, 8' untergebracht
sind, liegen aneinander an. Da sowohl die erste Rollbandanordnung als
auch die zweite Rollbandanordnung jeweils zwei Rollbänder,
nämlich jeweils ein erstes Rollband 7 und ein
zweites Rollband 7' aufweisen, umfasst die hier dargestellte
Ausführungsform vier Rollbänder 7, 7', die
jeweilig getrennt voneinander betätigbar bzw. von der ersten
zu der zweiten Position bewegbar sind. Dies wird dadurch erreicht,
dass jede der ersten und zweiten Antriebswellen 8, 8' mit
einem eigenen Stellantrieb 10, 10', 10'', 10''' in
Verbindung steht, so dass jede der ersten und zweiten Antriebswellen 8, 8'' durch
den ihr zugeordneten Stellantrieb 10, 10', 10'' oder 10''' separat
ansteuerbar ist. Bei der hier dargestellten Steuereinrichtung 1 für
eine vierzonige Klimaanlage ist jedes der vier Rollbänder 7, 7' für
die Regelung eines Luftstroms in einer der vier Klimazonen zuständig.
So kann beispielsweise das erste Rollband 7 der ersten
Rollbandanordnung, welches in der 2 dem linken
oberen Quadranten der Steuereinrichtung 1 entspricht, den
Luftstrom einer ersten Klimazone regeln, welcher in einem Kraftfahrzeug
z. B. dem linken Frontbereich entspricht. Das zweite Rollband 7' der
ersten Rollbandanordnung, welches in der 2 dem linken
unteren Quadranten der Steuereinrichtung 1 entspricht,
ist angeordnet, um den Luftstrom einer zweiten Klimazone zu regeln, welcher
in dem Kraftfahrzeug z. B. dem linken Fondbereich entspricht. Dagegen
ist das erste Rollband 7 der zweiten Rollbandanordnung,
welches in der 2 dem rechten oberen Quadranten
der Steuereinrichtung 1 entspricht, angeordnet, um den
Luftstrom einer dritten Klimazone zu regeln, welcher in dem Kraftfahrzeug
z. B. dem rechten Frontbereich entspricht, und das zweite Rollband 7' der
zweiten Rollbandanordnung, welches in der 2 dem rechten
unteren Quadranten der Steuereinrichtung 1 entspricht,
ist schließlich angeordnet, um den Luftstrom einer vierten
Klimazone zu regeln, welcher z. B. in dem Kraftfahrzeug dem rechten
Fondbereich entspricht. Dabei ist etwa in der Mitte des Rahmens 2 jeder
Rollbandanordnung ein Steg 20 vorgesehen, der jeden Quadranten
in eine linke und rechte Hälfte trennt. Die Rollbänder 7, 7' werden
an diesem Steg leicht umgelenkt. Die Öffnungen 16,
werden durch Bewegen des Rollbandes und den in diesem ausgebildeten Öffnungen
links und rechts des Steges 20 jeweils wechselseitig freigegeben
bzw. geschlossen. Wie in der 2 dargestellt,
sind im oberen linken Quadranten die Öffnungen links des
Steges 20 sehr klein und rechts des Steges 20 sehr
groß. Wird das Rollband 7 bewegt, können
die Öffnungen links des Steges 20 ganz geschlossen
und die Öffnungen rechts des Steges 20 ganz geöffnet
werden oder umgekehrt. Die Regelung der Temperatur des Luftstromes
in einer Zone erhält man dadurch, dass beispielsweise der
Steg 20 eine Trennung zwischen zuströmender warmer
Luft, die beispielsweise vom Heizkörper einer Klimaanlage
aufgeheizt wird und kalter Luft, die beispielsweise vom Verdampfer
einer Klimaanlage gekühlt wird, bildet. Durch die oben
beschriebene Steuerung des Rollbandes 7, lässt
sich so das Mischungsverhältnis von in einen Quadranten zuströmender
warmer und kalter Luft einstellen, so dass die unterschiedlichen
Zonen unabhängig voneinander temperierbar sind.
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Steuereinrichtung 1. In dem hier dargestellten Fall
handelt es sich um eine Steuereinrichtung 1 für
eine zweizonige Kraftfahrzeugklimaanlage, bei welcher zwei Klimazonen,
die beispielsweise dem Frontbereich und dem Fondbereich eines Kraftfahrzeugs
entsprechen, individuell regelbar sind. Die Steuereinrichtung 1 entspricht
im Wesentlichen der in Zusammenhang mit 3 beschriebenen
Steuereinrichtung 1 für eine vierzonige Kraftfahrzeugklimaanlage.
Um jedoch das gleiche Grundgerüst bzw. die gleichen Elemente
für Kraftfahrzeugklimaanlagen mit unterschiedlicher Klimazonenanzahl
verwenden zu können, in diesem Fall, um die für
eine vierzonige Kraftfahzeugklimaanlage ausgelegte Steuereinrichtung
ebenfalls für eine zweizonige Kraftfahrzeugklimaanlage
verwenden zu können, sind jeweils die ersten und zweiten
Rollbänder 7, 7' bzw. die ersten und
zweiten Antriebswellen 8, 8' der ersten und zweiten
Rollbänder 7, 7' miteinander gekoppelt,
um gemeinsam betätigbar bzw. bewegbar zu sein. Daher sind
in der Ausführungsform nur zwei Stellantriebe 10, 10''' vorgesehen
bzw. ausreichend, um die ersten und zweiten Rollbänder 7, 7' in
der ersten Rollbandanordnung und in der zweiten Rollbandanordnung
jeweils gemeinsam zu betätigen.
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4 zeigt
ein erstes Koppelelement 12, welches die in dem ersten
Endabschnitt 3 des Rahmens 2 aufgenommenen Antriebswellen 8, 8' miteinander
drehfest koppelt, so dass die erste und zweite Antriebswelle 8, 8' gemeinsam
bzw. synchron durch den Stellantrieb (hier nicht dargestellt) betätigt
werden. Das erste Koppelelement 12 ist als Stift ausgebildet,
welcher in die erste und zweite Antriebswelle 8, 8' eingeführt
ist bzw. mit diesen jeweils auf geeignete Art und Weise verbunden
wird. Gleichfalls könnte das erste Koppelelement 12 auch
als auf die erste und zweite Antriebswelle 8, 8' aufschiebbare
bzw. aufsetzbare Hülse oder Manschette ausgebildet sein.
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5 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Steuereinrichtung 1. In dem hier dargestellten Fall
handelt es sich um eine Steuereinrichtung 1 für
eine dreizonige Kraftfahrzeugklimaanlage, bei welcher drei Klimazonen, die
beispielsweise dem rechten und linken Frontbereich und dem gesamten
Fondbereich eines Kraftfahrzeugs entsprechen, individuell regelbar
sind. Die Steuereinrichtung 1 entspricht im Wesentlichen
der in Zusammenhang mit 3 beschriebenen Steuereinrichtung 1 für
eine vierzonige Kraftfahrzeugklimaanlage. Um jedoch wiederum das
gleiche Grundgerüst bzw. die gleichen Elemente für
Kraftfahrzeugklimaanlagen mit unterschiedlicher Klimazonenanzahl
verwenden zu können, in diesem Fall, um die für
eine vierzonige Kraftfahzeugklimaanlage ausgelegte Steuereinrichtung
ebenfalls für eine dreizonige Kraftfahrzeugklimaanlage
verwenden zu können, sind die erste Rollbandanordnung und
die zweite Rollbandanordnung miteinander gekoppelt, wie im Folgenden beschrieben
wird. In der hier gezeigten Ausführungsform sind drei Stellantriebe 10, 10'' und 10''' vorgesehen.
Der erste Stellantrieb 10 ist mit der ersten Antriebswelle 8 der
ersten Rollbandanordnung verbunden, um das erste Rollband 7 der
ersten Rollbandanordnung zu bewegen. Ein weiterer Stellantrieb 10''' ist
mit der ersten Antriebswelle 8 der zweiten Rollbandanordnung
verbunden, um das erste Rollband 7 der zweiten Rollbandanordnung
zu bewegen. Noch ein weiterer Stellantrieb 10'' ist vorgesehen,
um das zweite Rollband 7' der zweiten Rollbandanordnung zu
bewegen. Um das jeweilige zweite Rollband 7' der ersten
und der zweiten Rollbandanordnung gemeinsam bzw. synchron zu bewegen,
sind die zweite Antriebswelle 8' der ersten Rollbandanordnung
und die zweite Antriebswelle 8' der zweiten Rollbandanordnung
durch ein zweites Koppelelement 13 miteinander gekoppelt.
Das zweite Koppelelement 13 umfasst dabei zwei Zahnräder 14, 14',
wovon jedes jeweilig auf ein Ende der Antriebswelle 8' der
ersten und zweiten Rollbandanordnung aufgesetzt ist. Die beiden
Zahnräder 14, 14' stehen darüber
hinaus in Eingriff, so dass eine Betätigung durch den Stellantrieb 10'' der
zweiten Antriebswelle 8' der zweiten Rollbandanordnung
eine synchrone Betätigung der Antriebswelle 8' der
ersten Rollbandanordnung bewirkt.
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6 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Steuereinrichtung 1. In dem hier dargestellten Fall
handelt es sich um eine Steuereinrichtung 1 für
eine einzonige Kraftfahrzeugklimaanlage, bei welcher nur eine einzige Klimazone,
die den gesamten Kraftfahrzeuginnnenraum umfasst, regelbar ist.
Um wiederum die gleiche Baugruppe verwenden zu können,
die auch für vierzonige Kraftfahrzeugklimaanlagen eingesetzt
wird, sind in der hier dargestellten Ausführungsform jeweils
in der ersten und zweiten Rollbandanordnung die ersten und zweiten
Rollbänder 7, 7' über das erste
Koppelelement (hier nicht dargestellt) gekoppelt, und darüber
hinaus sind die auf die in Zusammenhang mit 4 beschriebene
Art und Weise miteinander gekoppelten jeweiligen ersten und zweiten
Antriebswellen 8, 8' der ersten und zweiten Rollbandanordnung
auf die in Zusammenhang mit 5 beschriebene
Art und Weise durch das zweite Koppelelement 13 gekoppelt.
In dieser Konfiguration ist lediglich ein einziger Stellantrieb 10 erforderlich,
um alle derartig aneinander gekoppelten ersten und zweiten Antriebswellen 8, 8' synchron
zu betätigen.
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7 zeigt
eine Steuereinrichtung 1 mit einer einseitigen Bypassfunktion.
Die Steuereinrichtung 1 entspricht im Wesentlichen der
Steuereinrichtung 1, welche im Zusammenhang mit 1 beschrieben
wurde. Die Steuereinrichtung 1 ist wiederum in dem Rahmen 2 aufgenommen,
ist jedoch in der in der 8 vertikalen Richtung in drei
Abschnitte unterteilt bzw. weist drei Rollbänder 7, 7', 7'' auf.
Das dritte Rollband 7'' ist zwischen den ersten und zweiten
Rollbändern 7 und 7' angeordnet und ist
vorgesehen, um eine Bypassfunktion für den durch die Steuereinrichtung 1 hindurchtretenden
Luftstrom zu realisieren. Da die Bypassfunktion jedoch nur einseitig vorgesehen
werden soll, d. h. entweder für die rechte oder linke Fahrzeughälfte
oder für den oberen oder unteren Fahrzeugraum, ist auf
der in der Figur linken Seite in dem mittleren Abschnitt 11 des
Rahmens 2 kein Fenster 6 vorgesehen, sondern lediglich
auf der gegenüberliegenden rechten Seite. Das dritte Rollband 7'' bzw.
eine Antriebswelle (nicht dargestellt), welche mit dem dritten Rollband 7'' verbunden
ist, wird über einen Stellantrieb 10'''' angesteuert
bzw. betätigt, um von einer ersten Position, in welcher
die Luftdurchtrittsöffnungen 16 freigegeben sind,
zu einer zweiten Position, in welcher die Luftdurchtrittsöffnungen 16 durch
das Rollband 7'' verschlossen sind, bewegt zu werden. Der
Stellantrieb 10'''' ist mit der Antriebswelle (nicht dargestellt),
um die das dritte Rollband 7'' geführt ist, über
einen Kopplungsmechanismus verbunden, der dem zweiten Koppelelement 13 mit
zwei in Eingriff stehenden Zahnrädern 14, 14' entspricht.
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8 zeigt
eine Steuereinrichtung 1 mit einer variablen Bypassfunktion.
Die Steuereinrichtung 1 entspricht im Wesentlichen der
Steuereinrichtung 1, welche im Zusammenhang mit 8 beschrieben wurde.
Im Gegensatz zu der in 8 beschriebenen Ausführungsform
ist jedoch das dritte Rollband 7'' in dem mittleren Abschnitt 11 des
Rahmens 2 vorgesehen, welcher hier im Gegensatz zu der
Ausführungsform mit einseitiger Bypassfunkton beidseitig
mit Fenstern 6, 6' versehen ist.
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9 zeigt
eine Steuereinrichtung 1 mit einer einseitigen Bypassfuntkion
gemäß einer weiteren Ausführungsform.
Die Steuereinrichtung 1 entspricht im Wesentlichen der
in Zusammenhang mit 7 beschriebenen Steuereinrichtung 1,
jedoch ist im Gegensatz der in 7 dargestellten
Steuereinrichtung die Bypassfunktion ohne das Vorsehen eines zusätzlichen
dritten Rollbandes 7'' und eines entsprechenden zusätzlichen
Stellantriebs realisiert, indem lediglich der Rahmen 2 auf
der in der 9 linken Seite in dem mittleren
Abschnitt 11 geschlossen ohne Fenster ausgebildet ist.
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Schließlich
zeigt 10 eine Steuereinrichtung 1,
welche in ein Klimagehäuse 18 eingebaut ist. Dabei
wird der Rahmen 2 an dem Klimagehäuse 18 befestigt
bzw. damit verbunden. In der hier dargestellten Ausführungsform
sind im Gegensatz zu der zuvor in Zusammenhang mit 2 beschriebenen Ausführungsform
die erste Rollbandanordnung, und die zweite Rollbandanordnung nicht
spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet und ein erster Stellantrieb 10 und
ein zweiter Stellantrieb 10' sind daher nicht im mittleren
Bereich 19 sondern an der in der 10 rechten
Seite der Steuereinrichtung 1 (außen) angeordnet.
Selbstverständlich kann in ein solches Klimaanlagengehäuse 18 auch
jede der gezeigten Rollbandanordnungen eingebaut werden. Vorteilhafterweise
sind in dem Klimaanlagengehäuse 18 auch ein Heizkörper
zum Erwärmen von Luft und ein Verdampfer zum Kühlen
von Luft vorgesehen, wobei zuzuführende warme und kalte
Luftströme, jeweils links und rechts der Stege 20 getrennt
voneinander zugeführt werden, sodass mit der jeweiligen
Rollbandanordnung eine Steuerung der Lufttemperatur des einer Klimazone
zugeordneten Luftstroms möglich ist.
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Durch
die oben beschriebene Steuereinrichtung wird der Bauraumbedarf optimiert,
und es kann für Kraftfahrzeugklimaanlagen mit einer unterschiedlichen
Anzahl von Klimazonen ein und dieselbe Baugruppe verwendet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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A1 [0003]
- - WO 2006/000434 A1 [0006]