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Die
Erfindung betrifft eine Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug
mit einem auf einem einen Sicherheitsgurt zumindest teilweise umgreifenden
ersten Führungselement angeordneten ersten Mikrofon.
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Aus
der
DE 100 33 985
A1 ist eine Mikrofonhalterung für eine Freisprechvorrichtung
in Kraftfahrzeugen bekannt. Dabei ist ein Mikrofon am Sicherheitsgurt
angebracht. In einer Ausführung sitzt das Mikrofon in einer
Manschette, die an der oberen Gurtumlenkung befestigt ist, durch
die der Sicherheitsgurt frei hindurch läuft. Die Manschette
besteht aus zwei gegeneinander verschiebbaren Hülsen, in
deren unterer das Mikrofon sitzt, dessen Lage zum Mund eines Fahrzeuginsassen
durch gegenseitiges Verschieben der beiden Hülsen einstellbar
ist. In einer weiteren Ausführung ist das Mikrofon auf
einer dem Sicherheitsgurt zugewandten Seite mit Kontakten versehen,
welche in einer elektrische Verbindung mit in den Sicherheitsgurt
eingearbeiteten Leiterdrähten bringbar ist, um an eine
Telefonschaltung angeschlossen zu werden.
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Darüber
hinaus ist aus der
US
6 438 247 B1 eine Halterung für ein Mikrofon an
einem Sicherheitsgurt bekannt. Die Halterung ist in Form eines Führungselementes
ausgebildet, welches an dem Sicherheitsgurt verschiebbar angeordnet
ist, wobei das Führungselement den Sicherheitsgurt bzw.
ein Gurtband teilweise umgreift. Eine elektrische Leitung zur Versorgung
des Mikrofons mit elektrischer Energie ist an einer Unterseite des
Gurtbandes geführt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem
Stand der Technik verbesserte Freisprechvorrichtung für
ein Fahrzeug anzugeben.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch
1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Freisprechvorrichtung für
ein Fahrzeug weist ein auf einem einen Sicherheitsgurt zumindest
teilweise umgreifenden ersten Führungselement angeordnetes
erstes Mikrofon auf. Erfindungsgemäß sind das
erste Führungselement und/oder ein zweites Führungselement
an einer Führungsschiene, die entsprechend einem Verlauf des
Sicherheitsgurtes folgt, angeordnet, wobei die Führungsschiene
an einem dem Sicherheitsgurt zugeordnetem Fahrzeugsitz befestigt
ist.
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Durch
die Anordnung des ersten Führungselementes an der Führungsschiene
ist es in Gewinn bringender Weise möglich, eine optimale
Position des ersten Mikrofons, insbesondere eine optimale Position
zu einem Mund eines Sprechenden, einzustellen.
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Die
Freisprechvorrichtung eignet sich beispielsweise für ein
als Cabriolet ausgeführtes Fahrzeug, da eine hohe Sprachqualität
auch bei einem hohen Umgebungsgeräuschpegel sichergestellt
ist.
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Darüber
hinaus wird durch die Führungsschiene weder eine Gurtaufrollvorrichtung
noch ein so genannter Gurtspanner beeinflusst, wodurch eine Sicherheitsfunktion
des Sicherheitsgurtes ebenfalls sichergestellt ist.
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Die
Freisprechvorrichtung, insbesondere das erste Mikrofon, dient zum
Telefonieren mit einem Mobiltelefon und/oder einer Sprachsteuerung,
beispielsweise eines Navigationssystems und/oder des Mobiltelefons.
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Die
Führungsschiene ist dabei derart ausgebildet, dass diese
wenigstens einen ersten Führungsstrang aufweist, der besonders
bevorzugt hohl, beispielsweise als ein so genannter Hohlleiter ausgebildet
ist.
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In
einer möglichen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung kann die Führungsschiene auch einen
ersten und einen zweiten Führungsstrang, an denen zumindest
das erste Führungselement angeordnet ist, aufweisen. Hierzu
sind an dem Führungselement oder den Führungselementen
Aussparungen vorgesehen, durch die die Führungsstränge
jeweils hindurch geführt sind.
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In
besonders vorteilhafter sowie auch zweckmäßiger
Weise ist in wenigstens einem Führungsstrang eine Signalleitung
und/oder eine Versorgungsleitung des Mikrofons angeordnet. Dadurch
ist die Signalleitung und/oder Versorgungsleitung bevorzugt vor
mechanischen Einflüssen geschützt, nicht sichtbar
und stellt kein Hindernis bei Benutzung der Freisprechvorrichtung
dar.
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Alternativ
dazu kann die Verbindung zwischen Mikrofon und dem Mobiltelefon
auch über eine Funkverbindung, wie beispielsweise Bluetooth,
ausgeführt sein.
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Beispielsweise
ist die Führungsschiene über den mindestens einen
Führungsstrang teleskopartig Längen verstellbar.
D. h. dass der Führungsstrang oder die Führungsstränge
ein- und ausziehbar sind, wodurch die optimale Position zumindest
des ersten Mikrofons für den Sprechenden einstellbar ist.
Besonders bevorzugt ist die Führungsschiene trotzt der teleskopartigen
Längenverstellbarkeit wenigstens in eine Richtung flexibel
ausgebildet.
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In
einer weiteren möglichen Ausführungsform kann
das Mikrofon an der Führungsschiene auch über
das Führungselement selbst in die optimale Position einstellbar
sein. Hierbei wird das Führungselement an bzw. auf der
Führungsschiene verschoben. Beispielsweise kann hierzu
ein Feststellelement vorgesehen sein, mittels dem das Führungselement
an der Führungsschiene arretierbar ist.
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Besonders
bevorzugt ist die Führungsschiene z. B. an einer Sitzlehne,
beispielsweise einer Rückseite, des Fahrzeugsitzes bzw.
an einer Gurtführung, die an dem Fahrzeugsitz angeordnet
ist, befestigt. Alternativ dazu kann die Führungsschiene
je nach Ausführung des Fahrzeuges und insbesondere nach
Anordnungspunkten des Sicherheitsgurtes auch an einem Gurtumlenkpunkt
des Sicherheitsgurtes befestigt sein. Der Gurtumlenkpunkt ist üblicher Weise
an einer so genannten B-Säule des Fahrzeuges angeordnet.
Insbesondere ist der Sicherheitsgurt über den Gurtumlenkpunkt
führbar.
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Die
Führungsschiene ist vorzugsweise lösbar an dem
Fahrzeugsitz oder der Gurtführung befestigt. Hierzu weist
die Führungsschiene beispielsweise Rastelemente auf, die
zu an dem Fahrzeugsitz oder der Gurtführung ausgebildeten
Aufnahmeeinheiten korrespondieren. Auch kann die Führungsschiene
zur Befestigung über eine lösbare Verbindung,
z. B. eine Klettverschlussverbindung, an dem Fahrzeugsitz oder der Gurtführung
befestigt sein. Die lösbare Verbindung stellt insbesondere
sicher, dass keine Gurtlose entsteht und/oder ein einfacher Ein- und
Ausbau der Führungsschiene ermöglicht wird.
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Die
Gurtlose wird im Allgemeinen durch den Gurtspanner vermieden und
kann aber auch durch eine spezielle Konstruktion der Gurtführung
am Fahrzeugsitz unterstützt werden. Beispielsweise kann
es sich bei der speziellen Konstruktion der Gurtführung um
einen Spalt in der Gurtführung handeln, durch welchen das
Gurtband im Bedarfsfall heraus springt und ein straffes Anliegen
des Sicherheitsgurtes am Oberkörper einer Person realisiert.
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Das
mindestens eine Führungselement ist beispielsweise als
eine Spange ausgebildet, die den Sicherheitsgurt zumindest teilweise
umgreift. Mittels dieser Ausbildung ist das Führungselement
mit dem Mikrofon und der Führungsschiene ohne großen
Aufwand von dem Sicherheitsgurt entfernbar.
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Um
einen Einzug des Sicherheitsgurtes, beispielsweise bei Ablegen von
diesem, nicht zu behindern, ist das Führungselement derart
den Sicherheitsgurt umgreifend angeordnet, dass dieser durch das
Führungselement durchführbar ist, insbesondere durch
dieses hindurch gleitet.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Freisprechvorrichtung
ist das Mikrofon dergestalt auf dem Führungselement positionierbar, dass
das Mikrofon in seiner Richtcharakteristik zum Kopf, insbesondere
zum Mund, des Sprechenden ausrichtbar ist. Dadurch sind Schallwellen
des Sprechenden unmittelbar zu dem Mikrofon gerichtet und von diesem
störungsfrei aufnehmbar.
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Hierzu
ist das Mikrofon kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig
auf dem ersten Führungselement befestigt. Dabei ist das
Mikrofon beispielsweise an das erste Führungselement geschraubt
oder mittels einer Druckknopfverbindung an diesem befestigt. Alternativ
dazu kann das Mikrofon auf das erste Führungselement geklebt
sein.
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In
einer möglichen besonders vorteilhaften Ausgestaltung der
Freisprechvorrichtung sind das Mikrofon und das Führungselement
als ein Formteil ausgebildet, wodurch ein weiterer Materialeinsatz
zur Befestigung des Mikrofons entfällt.
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Zweckmäßiger
Weise ist an dem Mikrofon eine Bedientaste vorgesehen, die der Sprecher
bzw. ein Benutzer der Freisprechvorrichtung beispielsweise bei einem
Telefonanruf nur zu drücken braucht, um die Freisprechvorrichtung
einzuschalten und das Gespräch anzunehmen. Anhand der Anordnung
der Bedientaste ist ein Suchen nach entsprechenden Tasten auf dem
Mobiltelefon nicht erforderlich, wodurch ein Risikopotential hinsichtlich
eines Unfalles vermieden ist.
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Das
Führungselement oder die Führungselemente ist
bzw. sind vorzugsweise derart an der Führungsschiene angeordnet,
dass die Führungselemente bei Verschieben nicht von der
Führungsschiene lösbar sind. Beispielsweise weisen
der Führungsstrang oder die Führungsstränge
an einem dem an dem Fahrzeugsitz befestigten Ende gegenüber
liegenden Ende Verdickungen auf, wodurch das oder die Führungselemente
nicht von der Führungsschiene abrutschen kann bzw. können.
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Ist
die Freisprechvorrichtung nicht in Verwendung kann das Führungselement
von der Führungsschiene entfernt werden. Hierzu ist beispielsweise
vorgesehen, dass das Führungselement aufgrund der teilweisen
Umgreifung des Sicherheitsgurtes von diesem abnehmbar ist. Dabei
wird der Sicherheitsgurt aus dem Führungselement heraus
geführt.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung ist neben dem an dem Führungselement
befestigten Mikrofon auch eine Lautsprechereinheit an der Führungsschiene
angeordnet.
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Dabei
kann die Lautsprechereinheit ähnlich dem Aussehen des Mikrofons
ausgebildet sein, d. h. dass die Lautsprechereinheit auch auf einem
Führungselement, beispielsweise einem zweiten Führungselement,
angeordnet und ebenfalls in seiner Position verschiebbar ist.
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In
einer möglichen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Freisprechrechvorrichtung ist das Führungselement alternativ
aus einem textilen Material oder einem geeigneten Kunststoff gebildet,
wobei das Mikrofon und/oder die Lautsprechereinheit in das alternative
Führungselement integriert sind bzw. ist.
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Vorzugsweise
weist die Führungsschiene wenigstens ein Befestigungselement,
beispielsweise in Form einer Spange auf, über welche das
dem an der Sitzlehne oder der Gurtführung befestigten Ende gegenüberliegende
Ende der Führungsschiene an dem Sicherheitsgurt befestigt
ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei
zeigen:
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1 schematisch
in einer perspektivischen Ansicht eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung, wobei
ein erstes Führungselement, auf welchem ein Mikrofon befestigt
ist, an einer Führungsschiene angeordnet ist,
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2 schematisch
eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung, wobei eine Führungsschiene in Form
von zwei Führungssträngen gebildet und zusätzlich
mittels eines zweiten Führungselementes eine Lautsprechereinheit
angeordnet ist,
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3 schematisch
eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung, wobei ein Führungselement aus einem
textilen Material oder einem geeigneten Kunststoff gebildet ist,
in welches mindestens ein Mikrofon sowie eine Lautsprechereinheit
integriert ist,
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4 schematisch
die in 3 gezeigte Ausführungsform ohne Lautsprechereinheit,
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5 schematisch
eine in 2 gezeigte Ausführungsform
der Führungsschiene ohne Lautsprechereinheit,
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6 schematisch
eine mögliche Ausführungsform eines ersten Fixierelementes
zur Befestigung einer Führungsschiene an einem Fahrzeugsitz, insbesondere
an einer Gurtführung, wobei die Führungsschiene
einen ersten und einen zweiten Führungsstrang aufweist,
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7 schematisch
ein in 6 gezeigtes erstes Fixierelement zur Befestigung
einer Führungsschiene, wobei das erste Fixierelement an
einem Fahrzeugsitz, insbesondere an einer Gurtführung, verbaut
ist,
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8 schematisch
eine Ausführungsform eines zweiten Fixierelementes zur
Befestigung einer Führungsschiene, die einen Führungsstrang
aufweist,
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9 schematisch
ein in 8 gezeigtes zweites Fixierelement, wobei das zweite
Fixierelement an einem Fahrzeugsitz, insbesondere an einer Gurtführung
verbaut ist, und
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10 schematisch
eine weitere mögliche Ausführungsform einer Führungsschiene,
die einen ersten und einen zweiten Führungsstrang aufweist.
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Einander
entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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In 1 ist
ein Ausschnitt eines Fahrzeugsitzes, welcher in einem nicht näher
dargestellten Fahrzeug angeordnet ist, dargestellt. Zur besseren
Veranschaulichung ist ein Sicherheitsgurt 2, der dem Fahrzeugsitz 1 zugeordnet
ist, über einer Sitzlehne 1.1 angeordnet, gezeigt.
An der Sitzlehne 1.1 ist seitlich eine Gurtführung 3 des
Sicherheitsgurtes 2 angeordnet, durch welche der Sicherheitsgurt 2 hindurch
geführt ist.
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Beispielsweise
handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein als Cabriolet ausgeführtes
Fahrzeug.
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An
dem Sicherheitsgurt 2 ist eine Freisprechvorrichtung in
Form eines auf einem den Sicherheitsgurt zumindest teilweise umgreifenden
ersten Führungselement F1 befestigten ersten Mikrofons
M1 angeordnet. Dabei ist das erste Führungselement F1 beispielsweise
als eine Spange ausgeführt.
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Bei
Ablegen des Sicherheitsgurtes 2 ist dieser ungehindert
einziehbar, da der Sicherheitsgurt 2 durch das erste Führungselement
F1 hindurch führbar ist. Auf dem ersten Führungselement
F1 ist das erste Mikrofon M1 insbesondere kraft- und/oder stoffschlüssig
befestigt. Z. B. ist das erste Mikrofon M1 über eine Druckknopfverbindung an
dem ersten Führungselement F1 befestigt. Alternativ dazu
kann das erste Mikrofon M1 auf das erste Führungselement
F1 geklebt sein.
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In
einer alternativen Ausführungsform können zumindest
das erste Mikrofon M1 und das erste Führungselement F1
als ein Formteil gebildet sein, wodurch ein weiterer Materialeinsatz
zur Befestigung zumindest des ersten Mikrofons M1 nicht erforderlich ist.
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Darüber
hinaus ist beispielsweise an dem ersten Mikrofon M1 eine nicht näher
dargestellte Bedientaste, insbesondere zur Annahme eines Telefonates,
vorgesehen. Dabei braucht eine Person, insbesondere ein Sprechender,
die Bedientaste nur zu drücken, um die Freisprechvorrichtung
einzuschalten. Dadurch ist ein Suchen entsprechender Tasten auf
dem Mobiltelefon nicht notwendig, wodurch eine Ablenkung von einem
momentanen Verkehrsgeschehen vermieden ist. Ein Risiko eines Unfalles
ist in vorteilhafter Weise verringert.
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Die
Freisprechvorrichtung dient insbesondere zum Telefonieren mit einem
Mobiltelefon und/oder einer Sprachsteuerung, beispielsweise eines
Navigationssystems und/oder des Mobiltelefons.
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Erfindungsgemäß ist
das erste Führungselement F1 an einer Führungsschiene
F angeordnet, die entsprechend einem Verlauf des Sicherheitsgurtes 2 folgt
und an dem den Sicherheitsgurt 2 zugeordneten Fahrzeugsitz 1 befestigt
ist.
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Mittels
der Führungsschiene F ist das erste Führungselement
F1 mit dem an diesem befestigten ersten Mikrofon M1 in einer optimalen
Position für den Sprechenden anordbar.
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Die
Führungsschiene F ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus einem ersten Führungsstrang FS1 gebildet, der beispielsweise
aus einem Kunststoff, welcher wenigstens in eine Richtung flexibel
ist, ausgeführt ist. Insbesondere ist der erste Führungsstrang
FS1 zumindest in z-Richtung flexibel, so dass sich die Führungsschiene
F bei angelegtem Sicherheitsgurt 2 an eine Kontur eines
Fahrzeuginsassen, insbesondere des Sprechenden, anpasst.
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Der
erste Führungsstrang FS1 ist besonders vorteilhaft hohl,
als ein so genannter Hohlleiter ausgeführt. In dem ersten
Führungsstrang FS1 sind bzw. ist in besonders vorteilhafter
Weise eine nicht näher dargestellte Signalleitung und/oder
eine Versorgungsleitung des ersten Mikrofons M1 angeordnet.
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Durch
die derartige Anordnung der Signalleitung und/oder Versorgungsleitung
des ersten Mikrofons M1 sind bzw. ist diese vorteilhaft vor mechanischen
Einflüssen geschützt. Darüber hinaus
sind bzw. ist die Signalleitung und/oder Versorgungsleitung nicht
sichtbar und stellt kein Hindernis bei An- und Ablegen des Sicherheitsgurtes 2 dar.
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Die
Führungsschiene F ist in der 1 mit einem
oberen Ende E1 insbesondere mittig an der Gurtführung 3 angeordnet
und verläuft weitgehend parallel zu dem Sicherheitsgurt 2.
Zur Befestigung der Führungsschiene F an der Gurtführung 3 ist
ein erstes Halteelement H1 vorgesehen, an welchem die Führungsschiene
F wenigstens kraftschlüssig befestigt ist.
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Das
erste Haltelement H1 ist beispielsweise kraft-, form- und/oder stoffschlüssig
an der Gurtführung 3 befestigt. Das erste Halteelement
H1 mit der an diesem fixierten Führungsschiene F ist beispielsweise
an die Gurtführung 3 geschraubt, oder geklebt. Denkbar
ist auch, dass das erste Halteelement H1 über eine Klettverschlussverbindung
an der Gurtführung 3 lösbar befestigt
ist. Auch kann das erste Halteelement H1 an die Gurtführung 3 angeformt
sein.
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Alternativ
dazu kann die Führungsschiene F auch an der Sitzlehne 1.1 selbst,
insbesondere an einer Rückseite kraft-, form- und/oder
stoffschlüssig befestigt sein.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform kann die Führungsschiene
F an einem Gurtumlenkpunkt, welcher üblicher Weise an einer
B-Säule des Fahrzeuges angeordnet ist, befestigt sein.
Dadurch kann die Führungsschiene F in vorteilhafter Weise
mit dem Sicherheitsgurt 2 in einer Höhe verstellt
werden. Darüber hinaus kann das erste Mikrofon M1 auch
bei Verstellung des Fahrzeugsitzes 1 in eine optimale Position
verschoben werden.
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Die
Führungsschiene F ist beispielsweise teleskopartig Längen
verstellbar, wodurch das erste Mikrofon M1 anhand des ersten Führungselementes F1
in Gewinn bringender Weise in die optimale Position für
den die Freisprechvorrichtung nutzenden Fahrzeuginsassen, insbesondere
den Sprechenden, einstellbar ist.
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In
einer möglichen Ausführungsform kann das erste
Führungselement F1 zur Einstellung der optimalen Position
des ersten Mikrofons M1 auf der Führungsschiene F verschiebbar
sein, wobei das erste Führungselement F1 bei Erreichen
der optimalen Position an der Führungsschiene F arretierbar
ist. Beispielsweise wird zum Verschieben des ersten Führungselementes
F1 ein nicht gezeigtes Feststellelement, welches an dem ersten Führungselement F1
angeordnet sein kann, gelöst, um das erste Führungselement
F1 mit dem an diesem befestigten ersten Mikrofon M1 zu verschieben.
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In 2 ist
der Fahrzeugsitz 1 und der Sicherheitsgurt 2 entsprechend
der 1 dargestellt. In dem Ausführungsbeispiel
nach 2 weist die Führungsschiene F an der
das erste Führungselement F1 mit dem ersten Mikrofon M1
befestigt ist, den ersten und einen zweiten Führungsstrang
FS1, FS2 auf.
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Zur
Befestigung des ersten Führungsstranges FS1 sowie des zweiten
Führungsstranges FS2 sind an der Gurtführung 3 ein
erstes Halteelement H1 und ein zweites Halteelement H2 angeordnet,
bzw. wie in 1 beschrieben, befestigt.
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An
der Führungsschiene F ist das erste Führungselement
F1 mit dem an diesem angeordneten bzw. befestigten ersten Mikrofon
M1 angeordnet. Darüber hinaus ist an der Führungsschiene
F ein zweites Führungselement F2 mit einer Lautsprechereinheit
LS angeordnet, die ebenfalls anhand der Führungsschiene
F in eine optimale Position verschiebbar ist.
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Hierzu
weisen das erste und das zweite Führungselement F1, F2
Aussparungen A in Form von Durchgangslöchern auf, durch
die der erste Führungsstrang FS1 sowie der zweite Führungsstrang FS2
hindurchgeführt sind.
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Das
zweite Führungselement F2 ist in seinen Abmessungen, insbesondere
seiner Breite, beispielsweise größer gewählt
als eine Breite des ersten Führungselementes F1.
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Die
Lautsprechereinheit LS ist z. B. in das zweite Führungselement
F2 integriert. Eine nicht gezeigte Signalleitung und/oder Versorgungsleitung
der Lautsprechereinheit LS ist in dem ersten Führungsstrang
FS1 und/oder dem zweiten Führungsstrang FS2 angeordnet,
wodurch diese nicht sichtbar und vor mechanischen Einflüssen
geschützt ist.
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In 3 ist
eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung dargestellt. Hierbei ist eine Ausführungsform
eines Führungselementes FE gewählt, welches wenigstens
ein erstes und ein zweites Führungselement F1, F2 kombiniert.
Das kombinierte Führungselement FE ist an der Führungsschiene
F angeordnet, wobei das kombinierte Führungselement FE
beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem geeigneten Textil
ausgeführt ist.
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Das
kombinierte Führungselement FE erstreckt sich weitestgehend über
eine Längsausdehnung der Führungsschiene F, die
den ersten und den zweiten Führungsstrang FS1, FS2 gemäß 3 aufweist.
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An
dem den befestigten oberen Ende E1 gegenüber liegenden
Ende E2 der Führungsschiene F ist ein erstes Befestigungselement
B1, beispielsweise ähnlich einer Form des ersten Führungselementes
F1, angeordnet.
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Das
kombinierte Führungselement FE weist z. B. schlauchartige
Aufnahmeeinheiten AE auf, die auch als Schlaufen ausgebildet sein
können. Dabei ist eine schlauchartige Aufnahmeeinheit AE
einem Führungsstrang FS1, FS2 zugeordnet. Die Führungsstränge
FS1, FS2 sind durch die schlauchartigen Aufnahmeeinheiten AE hindurch
geführt, wodurch das kombinierte Führungselement
FE fixiert ist.
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Vorzugsweise
sind in das kombinierte Führungselement FE ein erstes und
ein zweites Mikrofon M1, M2 sowie eine Lautsprechereinheit LS integriert. Dabei
sind das erste Mikrofon M1 und das zweite Mikrofon M2 derart in
das kombinierte Führungselement FE integriert, dass durch
die Anzahl von mindestens zwei Mikrofonen M1, M2 und eine entsprechende
Signalverarbeitung eine optimale Sprachqualität erreicht
wird.
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Darüber
hinaus ist die Lage der Lautsprechereinheit LS derart gewählt,
dass Schallwellen zumindest über die Lautsprechereinheit
LS ausgegebenen Sprachsignale wenigstens von einem Ohr des die Freisprecheinrichtung
nutzenden Fahrzeuginsassen empfangen werden.
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4 zeigt
eine alternative Ausführungsform des in 4 gezeigten
kombinierten Führungselementes FE, wobei das erste und
das zweite Mikrofon M1, M2 in das kombinierte Führungselement
FE integriert sind.
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Hierbei
ist die Lautsprechereinheit LS beispielsweise Bestandteil eines
in dem Fahrzeug angeordneten Audiosystems.
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In 5 ist
die erfindungsgemäße Freisprechvorrichtung mit
dem an dem ersten Führungselement F1 befestigten ersten
Mikrofon M1 dargestellt. Dabei bildet das erste Mikrofon M1 eine
Befestigung über die die Führungsschiene F entsprechend dem
Verlauf des Sicherheitsgurtes 2 an diesem fixiert ist.
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Der
erste und der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind hierbei
derart ausgebildet, dass diese teleskopartig Längen verstellbar
sind. Insbesondere werden bei Verschieben des ersten Führungselementes
F1 nach oben, d. h. in Richtung Gurtführung 3,
nicht näher dargestellte Glieder der Führungsstränge
FS1, FS2 ineinander geschoben, wodurch sich eine Länge
der Führungsstränge FS1, FS2 verringert.
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In 6 ist
ein erstes Fixierelement FX1 zur Befestigung der Führungsschiene
F, die insbesondere einen ersten Führungsstrang FS1 und
einen zweiten Führungsstrang FS2 aufweist, gezeigt. Das
erste Fixierelement FX1 ist stegförmig ausgeführt
und dient insbesondere einer Befestigung der Führungsschiene
F an der Gurtführung 3, wie in 7 dargestellt
ist.
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Der
erste sowie der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind in
vorteilhafter Weise kraft-, form- und/oder stoffschlüssig
an dem ersten Fixierelement FX1 befestigt. Beispielsweise weist
der jeweilige Führungsstrang FS1, FS2 eine Verdickung auf,
die innerhalb des ersten Fixierelementes FX1 angeordnet ist. Dabei
ist die jeweilige Verdickung in einem Durchmesser vorzugsweise größer
ausgebildet als eine jeweilige Aufnahmeeinheit AE1 des ersten Fixierelementes
FX1.
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Im
Detail zeigt 7 das erste Fixierelement FX1
im verbauten Zustand, wobei das erste Fixierelement FX1 (gestrichelte
Linie) an der Gurtführung 3 oder alternativ in
der Sitzlehne 1.1 verbaut ist.
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Dabei
erstreckt sich das stegförmige erste Fixierelement FX1 über
eine Längsausdehnung einer an der Gurtführung 3 angeordneten
bzw. befestigten ersten Vorrichtung V1 zur Aufnahme des ersten Fixierelementes
FX1. An der ersten Vorrichtung V1 sind zwei Aussparungen A in Form
von Durchgangslöchern vorgesehen, durch die der jeweilige
an dem ersten Fixierelement FX1 befestigte Führungsstrang FS1,
FS2 der Führungsschiene F hindurch geführt ist.
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Mittels
des ersten Fixierelementes FX1 ist der jeweilige Führungsstrang
FS1, FS2 an der ersten Vorrichtung V1 zur Befestigung der Führungsschiene F
fixiert und kann aber wenigstens radial um einen Befestigungspunkt
P an dem ersten Fixierelement FX1 bewegt werden.
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Beispielsweise
ist die erste Vorrichtung V1 zur Aufnahme bzw. Befestigung des ersten
Fixierelementes FX1 kraft-, form- und/oder stoffschlüssig
an der Gurtführung 3 oder der Sitzlehne 1.1 befestigt.
In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die erste Vorrichtung
V1 über eine Schraubverbindung an der Gurtführung 3 angeordnet.
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In 8 ist
ein zweites Fixierelement FX2 zur Befestigung der Führungsschiene
F, die insbesondere einen ersten Führungsstrang FS1 aufweist, gezeigt.
Das zweite Fixierelement FX2 ist beispielsweise kugelförmig
ausgebildet, wobei der erste Führungsstrang FS1 z. B. innerhalb
des zweiten Fixierelementes FX1, beispielsweise anhand einer Verdickung
des ersten Führungsstranges FS1, befestigt ist.
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9 zeigt
das in 8 dargestellte zweite Fixierelement FX2 (gestrichelte
Linie) mit befestigtem ersten Führungsstrang FS1 im an
dem Fahrzeugsitz 1, insbesondere an der Gurtführung 3,
verbauten Zustand.
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Alternativ
zu der kugelförmigen Ausbildung des zweiten Fixierelementes
FX2 kann dieses auch stegförmig ausgebildet sein.
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Zur
Befestigung des ersten Führungsstranges FS1 ist eine zweite
Vorrichtung V2 vorgesehen, die an dem Fahrzeugsitz 1, beispielsweise
an der Sitzlehne 1.1 und/oder der Gurtführung 3,
kraft-, form- und/oder stoffschlüssig angeordnet ist.
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Der
erste Führungsstrang FS1 ist vor Befestigung der zweiten
Vorrichtung V2 in dieser anordbar, wobei der erste Führungsstrang
FS1 aus einer Aussparung A in Form eines Durchgangsloches hindurch geführt
ist. Anschließend wird die zweite Vorrichtung V2 an dem
Fahrzeugsitz 1 befestigt, beispielsweise angeschraubt.
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Anhand
der in den 6 bis 9 beschriebenen
Ausführungsformen der Befestigung der Führungsschiene
F ist diese durch eine drehbare Lagerung aufgrund des ersten und
des zweiten Fixierelementes FX1, FX2 vorteilhaft vor Knicken geschützt. Ein
Knicken der Führungsschiene F kann insbesondere dann auftreten,
wenn der Sicherheitsgurt 3 nicht angelegt ist und eine
Person mit ihrem Rücken die Führungsschiene F
gegen die Sitzlehne 1.1 drückt. Die drehbare Lagerung
wirkt in einem solchen Fall wie ein Scharnier und gestattet somit
einen hohen Knickwinkel.
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In 10 ist
eine Ausführungsform der Führungsschiene F mit
dem ersten und dem zweiten Führungsstrang FS1, FS2 dargestellt.
Die Führungsschiene F ist insbesondere an der Gurtführung 3 befestigt.
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Das
erste Führungselement F1, an dem das erste Mikrofon M1
angeordnet ist, weist zwei Aussparungen A auf, durch die die Führungsstränge
FS1, FS2 hindurch geführt sind. An dem den oberen Ende E1
der Führungsschiene F gegenüber liegenden Ende
E2 ist ein zweites Befestigungselement B2 angeordnet, mittels welchem
die Führungsschiene F an dem Sicherheitsgurt 2 fixierbar
ist.
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Das
zweite Befestigungselement B2 weist beispielsweise ebenso Aussparungen
A auf, in die der erste und der zweite Führungsstrang FS1,
FS2 wenigstens hinein reichen und beispielsweise stoffschlüssig
mittels eines Klebstoffes befestigt sind.
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Das
erste Führungselement F1 ist auf der Führungsschiene
F verschiebbar, um in vorteilhafter Weise die optimale Position
des ersten Mikrofons M1 einstellen zu können.
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Zur
Arretierung des ersten Führungselementes F1 in der optimalen
Position kann ein nicht gezeigtes Feststellelement an dem ersten
Führungselement F1 und/oder an der Führungsschiene
F selbst vorgesehen sein, welches bei Verschieben des ersten Führungselementes
F1 lösbar ist.
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Besonders
vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Freisprechvorrichtung
ohne großen Aufwand und ohne hohen Materialeinsatz nachträglich
in ein Fahrzeug eingebaut werden.
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Mittels
der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung ist
es in vorteilhafter Weise möglich, ein Mikrofon M1, M2
und/oder eine Lautsprechereinheit LS in eine optimale Position für
einen die Freisprechvorrichtung Nutzenden, insbesondere eines Sprechenden,
einzustellen. Dabei ist eine Anzahl von Mikrofonen M1, M2 und/oder
Lautsprechereinheiten LS beliebig erweiterbar.
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Darüber
hinaus wird mittels der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung
eine Sicherheitsfunktion des Sicherheitsgurtes 2 in vorteilhafter
Weise nicht beeinflusst. Ein Tragekomfort des Sicherheitsgurtes 2 ist
nicht verändert, wobei ein erhöhtes Schwitzen
unter einem Gurtband des Sicherheitsgurtes 2 im Bereich
der Führungsschiene F vermindert ist, da der Sicherheitsgurt 2 zumindest
durch das erste Führungselement F1 leicht weg gedrückt
vom Körper des die Freisprechvorrichtung Nutzenden anliegt.
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Weiterhin
ist eine Funktion eines Gurtspanners sowie einer Gurtaufrollvorrichtung
des Sicherheitsgurtes 2 nicht eingeschränkt.
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 1.1
- Sitzlehne
- 2
- Sicherheitsgurt
- 3
- Gurtführung
- A
- Aussparung
- F
- Führungsschiene
- P
- Befestigungspunkt
- AE
- schlauchartige
Aufnahmeeinheit
- FE
- kombiniertes
Führungselement
- LS
- Lautsprechereinheit
- B1
- erstes
Befestigungselement
- B2
- zweites
Befestigungselement
- E1
- oberes
Ende
- E2
- gegenüberliegendes
Ende
- F1
- erstes
Führungselement
- F2
- zweites
Führungselement
- H1
- erstes
Halteelement
- H2
- zweites
Halteelement
- M1
- erstes
Mikrofon
- M2
- zweites
Mikrofon
- V1
- erste
Vorrichtung
- V2
- zweite
Vorrichtung
- AE1
- Aufnahmeeinheit
- FS1
- erster
Führungsstrang
- FS2
- zweiter
Führungsstrang
- FX1
- erstes
Fixierelement
- FX2
- zweites
Fixierelement
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10033985
A1 [0002]
- - US 6438247 B1 [0003]