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DE102009024156A1 - Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug - Google Patents

Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102009024156A1
DE102009024156A1 DE200910024156 DE102009024156A DE102009024156A1 DE 102009024156 A1 DE102009024156 A1 DE 102009024156A1 DE 200910024156 DE200910024156 DE 200910024156 DE 102009024156 A DE102009024156 A DE 102009024156A DE 102009024156 A1 DE102009024156 A1 DE 102009024156A1
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DE
Germany
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guide
hands
guide rail
free device
microphone
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200910024156
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Dipl.-Ing. Kübler
Klaus Dr.-Ing. Linhard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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Publication of DE102009024156A1 publication Critical patent/DE102009024156A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug mit einem Mikrofon (M1), das auf einem einen Sicherheitsgurt (2) zumindest teilweise umgreifenden Führungselement (F1, F2) angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist das Führungselement (F1, F2) an einer Führungsschiene (F), die entsprechend einem Verlauf des Sicherheitsgurtes (2) folgt, angeordnet, wobei die Führungsschiene (F) an einer Schlosszunge (1) des Sicherheitsgurts (2) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug mit einem auf einem einen Sicherheitsgurt zumindest teilweise umgreifenden ersten Führungselement angeordneten ersten Mikrofon.
  • Aus der DE 100 33 985 A1 ist eine Mikrofonhalterung für eine Freisprechvorrichtung in Kraftfahrzeugen bekannt. Dabei ist ein Mikrofon am Sicherheitsgurt angebracht. In einer Ausführung sitzt das Mikrofon in einer Manschette, die an der oberen Gurtumlenkung befestigt ist, durch die der Sicherheitsgurt frei hindurch läuft. Die Manschette besteht aus zwei gegeneinander verschiebbaren Hülsen, in deren unterer das Mikrofon sitzt, dessen Lage zum Mund eines Fahrzeuginsassen durch gegenseitiges Verschieben der beiden Hülsen einstellbar ist. In einer weiteren Ausführung ist das Mikrofon auf einer dem Sicherheitsgurt zugewandten Seite mit Kontakten versehen, welche in einer elektrische Verbindung mit in den Sicherheitsgurt eingearbeiteten Leiterdrähten bringbar ist, um an eine Telefonschaltung angeschlossen zu werden.
  • Darüber hinaus ist aus der US 6 438 247 B1 eine Halterung für ein Mikrofon an einem Sicherheitsgurt bekannt. Die Halterung ist in Form eines Führungselementes ausgebildet, welches an dem Sicherheitsgurt verschiebbar angeordnet ist, wobei das Führungselement den Sicherheitsgurt bzw. ein Gurtband teilweise umgreift. Eine elektrische Leitung zur Versorgung des Mikrofons mit elektrischer Energie ist an einer Unterseite des Gurtbandes geführt.
  • In der Offenlegungsschrift DE 101 05 513 A1 ist eine Freisprecheinrichtung für ein Kraftfahrzeug beschrieben, wobei die Freisprecheinrichtung als eine aus Lautsprecher und Mikrofon bestehende Einheit ausgebildet ist und diese Einheit an der B-Säule befestigt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug anzugeben.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug mit einem Mikrofon, das auf einem einen Sicherheitsgurt zumindest teilweise umgreifenden Führungselement angeordnet ist, ist das Führungselement an einer Führungsschiene, die entsprechend einem Verlauf des Sicherheitsgurtes folgt, angeordnet, wobei die Führungsschiene an einer Schlosszunge des Sicherheitsgurts befestigt ist.
  • Durch die Anordnung des ersten Führungselementes an der Führungsschiene ist es in Gewinn bringender Weise möglich, eine optimale Position des ersten Mikrofons, insbesondere eine optimale Position zu einem Mund eines Sprechenden, einzustellen.
  • Die Freisprechvorrichtung eignet sich beispielsweise für ein als Cabriolet ausgeführtes Fahrzeug, da eine hohe Sprachqualität auch bei einem hohen Umgebungsgeräuschpegel sichergestellt ist.
  • Darüber hinaus wird durch die Führungsschiene weder eine Gurtaufrollvorrichtung noch ein so genannter Gurtspanner beeinflusst, wodurch eine Sicherheitsfunktion des Sicherheitsgurtes ebenfalls sichergestellt ist.
  • Die Freisprechvorrichtung, insbesondere das erste Mikrofon, dient zum Telefonieren mit einem Mobiltelefon und/oder einer Sprachsteuerung, beispielsweise eines Navigationssystems und/oder des Mobiltelefons.
  • Die Führungsschiene ist vorzugsweise lösbar an der Schlosszunge befestigt. Hierzu weist die Führungsschiene beispielsweise Rastelemente auf, die zu an der Schlosszunge ausgebildeten Aufnahmeeinheiten korrespondieren. Auch kann die Führungsschiene zur Befestigung über eine lösbare Verbindung, z. B. eine Klettverschlussverbindung, an der Schlosszunge befestigt sein.
  • Die Führungsschiene ist dabei derart ausgebildet, dass diese wenigstens einen ersten Führungsstrang aufweist, der besonders bevorzugt hohl, beispielsweise als ein so genannter Hohlleiter, ausgebildet ist.
  • In einer möglichen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung kann die Führungsschiene auch einen ersten und einen zweiten Führungsstrang, an denen zumindest das erste Führungselement angeordnet ist, aufweisen. Hierzu sind an dem Führungselement oder den Führungselementen Aussparungen vorgesehen, durch die die Führungsstränge jeweils hindurch geführt sind.
  • In besonders vorteilhafter sowie auch zweckmäßiger Weise ist in wenigstens einem Führungsstrang eine Signalleitung und/oder eine Versorgungsleitung des Mikrofons angeordnet. Dadurch ist die Signalleitung und/oder Versorgungsleitung bevorzugt vor mechanischen Einflüssen geschützt, nicht sichtbar und stellt kein Hindernis bei Benutzung der Freisprechvorrichtung dar.
  • Alternativ dazu kann die Verbindung zwischen Mikrofon und dem Mobiltelefon auch über eine Funkverbindung, wie beispielsweise Bluetooth, ausgeführt sein. In einer vorteilhaften Ausgestaltung wird nur die Versorgungsspannung über einen elektrischen Kontakt geführt. Das Mikrofonsignal wird über eine Funkverbindung, beispielsweise über Bluetooth, bereitgestellt. Hierbei kann eine bereits vorhandene Bluetooth-Schnittstelle im Fahrzeug genutzt werden ohne dass sich eine Akku- oder Batterieladeproblematik ergibt. Alternativ zu einer Funkverbindung kann auch eine Infrarotverbindung oder eine induktive Signalübertragung erfolgen. Zusätzlich könnte die Energieversorgung für das Mikrofon ebenfalls induktiv ausgeführt sein.
  • Beispielsweise ist die Führungsschiene über den mindestens einen Führungsstrang teleskopartig Längen verstellbar. D. h. dass der Führungsstrang oder die Führungsstränge ein- und ausziehbar sind, wodurch die optimale Position zumindest des ersten Mikrofons für den Sprechenden einstellbar ist. Besonders bevorzugt ist die Führungsschiene trotz der teleskopartigen Längenverstellbarkeit wenigstens in eine Richtung flexibel ausgebildet.
  • In einer weiteren möglichen Ausführungsform kann das Mikrofon an der Führungsschiene auch über das Führungselement selbst in die optimale Position einstellbar sein. Hierbei wird das Führungselement an bzw. auf der Führungsschiene verschoben. Beispielsweise kann hierzu ein Feststellelement vorgesehen sein, mittels dem das Führungselement an der Führungsschiene arretierbar ist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 schematisch in einer perspektivischen Ansicht eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung, wobei ein erstes Führungselement, auf welchem ein Mikrofon befestigt ist, an einer Führungsschiene angeordnet ist,
  • 2 schematisch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung, wobei eine Führungsschiene in Form von zwei Führungssträngen gebildet und zusätzlich mittels eines zweiten Führungselementes eine Lautsprechereinheit angeordnet ist,
  • 3 schematisch eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung, wobei ein Führungselement aus einem textilen Material oder einem geeigneten Kunststoff gebildet ist, in welches mindestens ein Mikrofon sowie eine Lautsprechereinheit integriert ist,
  • 4 schematisch die in 3 gezeigte Ausführungsform ohne Lautsprechereinheit,
  • 5 schematisch eine in 2 gezeigte Ausführungsform der Führungsschiene ohne Lautsprechereinheit,
  • 6 schematisch eine mögliche Ausführungsform eines ersten Fixierelementes zur Befestigung einer Führungsschiene an einer Schlosszunge, wobei die Führungsschiene einen ersten und einen zweiten Führungsstrang aufweist,
  • 7 schematisch ein in 6 gezeigtes erstes Fixierelement zur Befestigung einer Führungsschiene, wobei das erste Fixierelement an einer Schlosszunge verbaut ist,
  • 8 schematisch eine Ausführungsform eines zweiten Fixierelementes zur Befestigung einer Führungsschiene, die einen Führungsstrang aufweist,
  • 9 schematisch ein in 8 gezeigtes zweites Fixierelement, wobei das zweite Fixierelement an einer Schlosszunge verbaut ist,
  • 10 schematisch eine weitere mögliche Ausführungsform einer Führungsschiene, die einen ersten und einen zweiten Führungsstrang aufweist,
  • 11 schematisch eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels Kontaktelementen an einer Schlosszunge dargestellt,
  • 12 schematisch eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels einer zentralen Steckverbindung auf einer zum Fahrer des Fahrzeugs weisenden Innenseite eines Gurtschlosses und einer Schlosszunge,
  • 13 schematisch eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels zweier seitlich an einer Schlosszunge und einem Gurtschlosses angeordneten Steckverbindungen, und
  • 14 schematisch eine Ausführungsform einer Steckverbindung.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist eine Schlosszunge 1, welche in einem nicht näher dargestellten Fahrzeug angeordnet ist, dargestellt. Zur besseren Veranschaulichung ist ein Sicherheitsgurt 2, der durch die Schlosszunge 1 hindurchgeführt ist, gezeigt. Die Schlosszunge 1 wird in ein nicht näher dargestelltes Gurtschloss, welches in der Nähe eines Sitzes oder an einem Sitz selbst befestigt ist, eingeführt und verrastet.
  • Beispielsweise handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein als Cabriolet ausgeführtes Fahrzeug.
  • An dem Sicherheitsgurt 2 ist eine Freisprechvorrichtung in Form eines auf einem den Sicherheitsgurt zumindest teilweise umgreifenden ersten Führungselement F1 befestigten ersten Mikrofons M1 angeordnet. Dabei ist das erste Führungselement F1 beispielsweise als eine Spange ausgeführt.
  • Bei Ablegen des Sicherheitsgurtes 2 ist dieser ungehindert einziehbar, da der Sicherheitsgurt 2 durch das erste Führungselement F1 hindurch führbar ist. Auf dem ersten Führungselement F1 ist das erste Mikrofon M1 insbesondere kraft- und/oder stoffschlüssig befestigt. Z. B. ist das erste Mikrofon M1 über eine Druckknopfverbindung an dem ersten Führungselement F1 befestigt. Alternativ dazu kann das erste Mikrofon M1 auf das erste Führungselement F1 geklebt sein.
  • In einer alternativen Ausführungsform können zumindest das erste Mikrofon M1 und das erste Führungselement F1 als ein Formteil gebildet sein, wodurch ein weiterer Materialeinsatz zur Befestigung zumindest des ersten Mikrofons M1 nicht erforderlich ist.
  • Darüber hinaus ist beispielsweise an dem ersten Mikrofon M1 eine nicht näher dargestellte Bedientaste, insbesondere zur Annahme eines Telefonates, vorgesehen. Dabei braucht eine Person, insbesondere ein Sprechender, die Bedientaste nur zu drücken, um die Freisprechvorrichtung einzuschalten. Dadurch ist ein Suchen entsprechender Tasten auf dem Mobiltelefon nicht notwendig, wodurch eine Ablenkung von einem momentanen Verkehrsgeschehen vermieden ist. Ein Risiko eines Unfalles ist in vorteilhafter Weise verringert.
  • Die Freisprechvorrichtung dient insbesondere zum Telefonieren mit einem Mobiltelefon und/oder einer Sprachsteuerung, beispielsweise eines Navigationssystems und/oder des Mobiltelefons.
  • Erfindungsgemäß ist das erste Führungselement F1 an einer Führungsschiene F angeordnet, die entsprechend einem Verlauf des Sicherheitsgurtes 2 folgt und an der am Sicherheitsgurt 2 angeordneten Schlosszunge 1 befestigt ist.
  • Auf der Führungsschiene F ist das erste Führungselement F1 mit dem an diesem befestigten ersten Mikrofon M1 in einer optimalen Position für den Sprechenden bewegbar und anordbar.
  • Die Führungsschiene F ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem ersten Führungsstrang FS1 gebildet, der beispielsweise aus einem Kunststoff, welcher wenigstens in eine Richtung flexibel ist, ausgeführt ist. Insbesondere ist der erste Führungsstrang FS1 zumindest in z-Richtung flexibel, so dass sich die Führungsschiene F bei angelegtem Sicherheitsgurt 2 an eine Kontur eines Fahrzeuginsassen, insbesondere des Sprechenden, anpasst.
  • Der erste Führungsstrang FS1 ist besonders vorteilhaft hohl, als ein so genannter Hohlleiter ausgeführt. In dem ersten Führungsstrang FS1 sind bzw. ist in besonders vorteilhafter Weise eine nicht näher dargestellte Signalleitung und/oder eine Versorgungsleitung des ersten Mikrofons M1 angeordnet.
  • Durch die derartige Anordnung der Signalleitung und/oder Versorgungsleitung des ersten Mikrofons M1 sind bzw. ist diese vorteilhaft vor mechanischen Einflüssen geschützt. Darüber hinaus sind bzw. ist die Signalleitung und/oder Versorgungsleitung nicht sichtbar und stellt kein Hindernis bei An- und Ablegen des Sicherheitsgurtes 2 dar.
  • Die Führungsschiene F ist in der 1 mit einem unteren Ende E1 insbesondere mittig am Gurtschloss 1 angeordnet und verläuft weitgehend parallel zu dem Sicherheitsgurt 2. Zur Befestigung der Führungsschiene F am Gurtschloss 1 ist ein erstes Halteelement H1 vorgesehen, an welchem die Führungsschiene F wenigstens kraftschlüssig befestigt ist.
  • Das erste Haltelement H1 ist beispielsweise kraft-, form- und/oder stoffschlüssig an der Schlosszunge 1 befestigt. Das erste Halteelement H1 mit der an dieser fixierten Führungsschiene F ist beispielsweise an der Schlosszunge 1 geschraubt oder geklebt. Denkbar ist auch, dass das erste Halteelement H1 über eine Klettverschlussverbindung der Schlosszunge 1 lösbar befestigt ist. Auch kann das erste Halteelement H1 der Schlosszunge 1 angeformt sein.
  • Die Führungsschiene F ist beispielsweise teleskopartig Längen verstellbar, wodurch das erste Mikrofon M1 anhand des ersten Führungselementes F1 in Gewinn bringender Weise in die optimale Position für den die Freisprechvorrichtung nutzenden Fahrzeuginsassen, insbesondere den Sprechenden, einstellbar ist.
  • In einer möglichen Ausführungsform kann das erste Führungselement F1 zur Einstellung der optimalen Position des ersten Mikrofons M1 auf der Führungsschiene F verschiebbar sein, wobei das erste Führungselement F1 bei Erreichen der optimalen Position an der Führungsschiene F arretierbar ist. Beispielsweise wird zum Verschieben des ersten Führungselementes F1 ein nicht gezeigtes Feststellelement, welches an dem ersten Führungselement F1 angeordnet sein kann, gelöst, um das erste Führungselement F1 mit dem an diesem befestigten ersten Mikrofon M1 zu verschieben.
  • In 2 sind die Schlosszunge 1 und der Sicherheitsgurt 2 entsprechend der 1 dargestellt. In dem Ausführungsbeispiel nach 2 weist die Führungsschiene F, an der das erste Führungselement F1 mit dem ersten Mikrofon M1 befestigt ist, den ersten und einen zweiten Führungsstrang FS1, FS2 auf.
  • Zur Befestigung des ersten Führungsstranges FS1 sowie des zweiten Führungsstranges FS2 an der Schlosszunge 1 sind an dieser ein erstes Halteelement H1 und ein zweites Halteelement H2 angeordnet.
  • An der Führungsschiene F ist das erste Führungselement F1 mit dem an diesem angeordneten oder befestigten ersten Mikrofon M1 angeordnet. Darüber hinaus ist an der Führungsschiene F ein zweites Führungselement F2 mit einer Lautsprechereinheit LS angeordnet, die ebenfalls anhand der Führungsschiene F in eine optimale Position verschiebbar ist.
  • Hierzu weisen das erste und das zweite Führungselement F1, F2 Aussparungen A in Form von Durchgangslöchern auf, durch die der erste Führungsstrang FS1 sowie der zweite Führungsstrang FS2 hindurchgeführt sind.
  • Das zweite Führungselement F2 ist in seinen Abmessungen, insbesondere seiner Breite, beispielsweise größer gewählt als eine Breite des ersten Führungselementes F1.
  • Die Lautsprechereinheit LS ist z. B. in das zweite Führungselement F2 integriert. Eine nicht gezeigte Signalleitung und/oder Versorgungsleitung der Lautsprechereinheit LS ist in dem ersten Führungsstrang FS1 und/oder dem zweiten Führungsstrang FS2 angeordnet, wodurch diese nicht sichtbar und vor mechanischen Einflüssen geschützt ist.
  • In 3 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung dargestellt. Hierbei ist eine Ausführungsform eines Führungselementes FE gewählt, welches wenigstens ein erstes und ein zweites Führungselement F1, F2 gemäß 1 und 2 kombiniert. Das kombinierte Führungselement FE ist an der Führungsschiene F angeordnet, wobei das kombinierte Führungselement FE beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem geeigneten Textil ausgeführt ist.
  • Das kombinierte Führungselement FE erstreckt sich weitestgehend über eine Längsausdehnung der Führungsschiene F, die den ersten und den zweiten Führungsstrang FS1, FS2 gemäß 2 aufweist.
  • An dem den befestigten unteren Ende E1 gegenüber liegenden Ende E2 der Führungsschiene F ist ein erstes Befestigungselement B1, beispielsweise ähnlich einer Form des ersten Führungselementes F1, angeordnet.
  • Das kombinierte Führungselement FE weist z. B. schlauchartige Aufnahmeeinheiten AE auf, die auch als Schlaufen ausgebildet sein können. Dabei ist eine schlauchartige Aufnahmeeinheit AE einem Führungsstrang FS1, FS2 zugeordnet. Die Führungsstränge FS1, FS2 sind durch die schlauchartigen Aufnahmeeinheiten AE hindurch geführt, wodurch das kombinierte Führungselement FE fixiert ist.
  • Vorzugsweise sind in das kombinierte Führungselement FE ein erstes und ein zweites Mikrofon M1, M2 sowie eine Lautsprechereinheit LS integriert. Dabei sind das erste Mikrofon M1 und das zweite Mikrofon M2 derart in das kombinierte Führungselement FE integriert, dass durch die Anzahl von mindestens zwei Mikrofonen M1, M2 und eine entsprechende Signalverarbeitung, wie beispielsweise Beamforming, eine optimale Sprachqualität erreicht wird.
  • Darüber hinaus ist die Lage der Lautsprechereinheit LS derart gewählt, dass Schallwellen zumindest über die Lautsprechereinheit LS ausgegebenen Sprachsignale wenigstens von einem Ohr des die Freisprecheinrichtung nutzenden Fahrzeuginsassen empfangen werden.
  • 4 zeigt eine alternative Ausführungsform des in 3 gezeigten kombinierten Führungselementes FE, wobei das erste und das zweite Mikrofon M1, M2 in das kombinierte Führungselement FE integriert sind.
  • Hierbei ist die Lautsprechereinheit LS beispielsweise Bestandteil eines in dem Fahrzeug angeordneten Audiosystems.
  • In 5 ist die erfindungsgemäße Freisprechvorrichtung mit dem an dem ersten Führungselement F1 befestigten ersten Mikrofon M1 dargestellt. Dabei bildet das erste Mikrofon M1 eine Befestigung über die die Führungsschiene F entsprechend dem Verlauf des Sicherheitsgurtes 2 an diesem fixiert ist.
  • Der erste und der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind hierbei derart ausgebildet, dass diese teleskopartig Längen verstellbar sind. Insbesondere werden bei Verschieben des ersten Führungselementes F1 nach unten, d. h. in Richtung Schlosszunge 1, nicht näher dargestellte Glieder der Führungsstränge FS1, FS2 ineinander geschoben, wodurch sich eine Länge der Führungsstränge FS1, FS2 verringert.
  • In 6 ist ein erstes Fixierelement FX1 zur Befestigung der Führungsschiene F, die insbesondere einen ersten Führungsstrang FS1 und einen zweiten Führungsstrang FS2 aufweist, gezeigt. Das erste Fixierelement FX1 ist stegförmig ausgeführt und dient insbesondere einer Befestigung der Führungsschiene F an der Schlosszunge 1, wie in 7 dargestellt ist.
  • Der erste sowie der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind in vorteilhafter Weise kraft-, form- und/oder stoffschlüssig an dem ersten Fixierelement FX1 befestigt. Beispielsweise weist der jeweilige Führungsstrang FS1, FS2 eine Verdickung auf, die innerhalb des ersten Fixierelementes FX1 angeordnet ist. Dabei ist die jeweilige Verdickung in einem Durchmesser vorzugsweise größer ausgebildet als eine jeweilige Aufnahmeeinheit AE1 des ersten Fixierelementes FX1.
  • Im Detail zeigt 7 das erste Fixierelement FX1 im verbauten Zustand, wobei das erste Fixierelement FX1 (gestrichelte Linie) an der Schlosszunge 1 verbaut ist.
  • Dabei erstreckt sich das stegförmige erste Fixierelement FX1 über eine Längsausdehnung einer am Gurtschloss 1 angeordneten bzw. befestigten ersten Vorrichtung V1 zur Aufnahme des ersten Fixierelementes FX1. An der ersten Vorrichtung V1 sind zwei Aussparungen A in Form von Durchgangslöchern vorgesehen, durch die der jeweilige an dem ersten Fixierelement FX1 befestigte Führungsstrang FS1, FS2 der Führungsschiene F hindurch geführt ist.
  • Mittels des ersten Fixierelementes FX1 ist der jeweilige Führungsstrang FS1, FS2 an der ersten Vorrichtung V1 zur Befestigung der Führungsschiene F fixiert und kann aber wenigstens radial um einen Befestigungspunkt P an dem ersten Fixierelement FX1 bewegt werden.
  • Beispielsweise ist die erste Vorrichtung V1 zur Aufnahme bzw. Befestigung des ersten Fixierelementes FX1 kraft-, form- und/oder stoffschlüssig am Gurtschloss 1 befestigt. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die erste Vorrichtung V1 über eine Schraubverbindung am Gurtschloss 1 angeordnet.
  • In 8 ist ein zweites Fixierelement FX2 zur Befestigung der Führungsschiene F, die insbesondere einen ersten Führungsstrang FS1 aufweist, gezeigt. Das zweite Fixierelement FX2 ist beispielsweise kugelförmig ausgebildet, wobei der erste Führungsstrang FS1 z. B. innerhalb des zweiten Fixierelementes FX1, beispielsweise anhand einer Verdickung des ersten Führungsstranges FS1, befestigt ist.
  • 9 zeigt das in 8 dargestellte zweite Fixierelement FX2 (gestrichelte Linie) mit befestigtem ersten Führungsstrang FS1 im an der Schlosszunge 1 verbauten Zustand.
  • Alternativ zu der kugelförmigen Ausbildung des zweiten Fixierelementes FX2 kann dieses auch stegförmig ausgebildet sein.
  • Zur Befestigung des ersten Führungsstranges FS1 ist eine zweite Vorrichtung V2 vorgesehen, die an der Schlosszunge 1 kraft-, form- und/oder stoffschlüssig angeordnet ist.
  • Der erste Führungsstrang FS1 ist vor Befestigung der zweiten Vorrichtung V2 in dieser anordbar, wobei der erste Führungsstrang FS1 aus einer Aussparung A in Form eines Durchgangsloches hindurch geführt ist. Anschließend wird die zweite Vorrichtung V2 an der Schlosszunge 1 befestigt, beispielsweise angeschraubt.
  • Anhand der in den 6 bis 9 beschriebenen Ausführungsformen der Befestigung der Führungsschiene F ist diese durch eine drehbare Lagerung aufgrund des ersten und des zweiten Fixierelementes FX1, FX2 vorteilhaft vor Knicken geschützt. Ein Knicken der Führungsschiene F kann insbesondere dann auftreten, wenn der Sicherheitsgurt 2 nicht angelegt ist und eine Person mit ihrem Rücken die Führungsschiene F gegen eine nicht näher dargestellte Sitzlehne drückt. Die drehbare Lagerung wirkt in einem solchen Fall wie ein Scharnier und gestattet somit einen hohen Knickwinkel.
  • In 10 ist eine Ausführungsform der Führungsschiene F mit dem ersten und dem zweiten Führungsstrang FS1, FS2 dargestellt. Der erste und der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind seitlich an der Schlosszunge 1 befestigt. Ein Vorteil einer Anordnung mit zwei Führungsschienen ist eine erhöhte Verdrehsicherheit, da sich der Gurt aufgrund der beiden Führungsschienen geführt in eine Sollposition ausrichtet.
  • Das erste Führungselement F1, an dem das erste Mikrofon M1 angeordnet ist, weist zwei Aussparungen A auf, durch die die Führungsstränge FS1, FS2 hindurch geführt sind. An dem den unteren Ende E1 der Führungsschiene F gegenüber liegenden Ende E2 ist ein zweites Befestigungselement B2 angeordnet, mittels welchem die Führungsschiene F an dem Sicherheitsgurt 2 geführt wird.
  • Das zweite Befestigungselement B2 weist beispielsweise ebenso Aussparungen A auf, in die der erste und der zweite Führungsstrang FS1, FS2 wenigstens hineinreichen und beispielsweise stoffschlüssig mittels eines Klebstoffes befestigt sind.
  • Das erste Führungselement F1 ist auf der Führungsschiene F verschiebbar, um in vorteilhafter Weise die optimale Position des ersten Mikrofons M1 einstellen zu können.
  • Zur Arretierung des ersten Führungselementes F1 in der optimalen Position kann ein nicht gezeigtes Feststellelement an dem ersten Führungselement F1 und/oder an der Führungsschiene F selbst vorgesehen sein, welches bei Verschieben des ersten Führungselementes F1 lösbar ist.
  • Besonders vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Freisprechvorrichtung ohne großen Aufwand und ohne hohen Materialeinsatz nachträglich in ein Fahrzeug eingebaut werden.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung ist es in vorteilhafter Weise möglich, ein Mikrofon M1, M2 und/oder eine Lautsprechereinheit LS in eine optimale Position für einen die Freisprechvorrichtung Nutzenden, insbesondere eines Sprechenden, einzustellen. Dabei ist eine Anzahl von Mikrofonen M1, M2 und/oder Lautsprechereinheiten LS beliebig erweiterbar.
  • Darüber hinaus wird mittels der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung eine Sicherheitsfunktion des Sicherheitsgurtes 2 in vorteilhafter Weise nicht beeinflusst. Ein Tragekomfort des Sicherheitsgurtes 2 ist nicht verändert, wobei ein erhöhtes Schwitzen unter einem Gurtband des Sicherheitsgurtes 2 im Bereich der Führungsschiene F vermindert ist, da der Sicherheitsgurt 2 zumindest durch das erste Führungselement F1 leicht weg gedrückt vom Körper des die Freisprechvorrichtung Nutzenden anliegt.
  • Weiterhin ist eine Funktion eines Gurtspanners, eines Gurtstraffers sowie einer Gurtaufrollvorrichtung des Sicherheitsgurtes 2 nicht eingeschränkt.
  • In 11 ist eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels in einem Gurtschloss 7 elektrisch kontaktierenden Kontaktelementen 6.1 und 6.2 dargestellt. Die Schlosszunge 1 ist aus zwei elektrisch leitenden, beispielsweise metallischen, Abschnitten 3.1 und 3.2 gebildet, welche deckungsgleich ausgebildet und isolierend miteinander, beispielsweise stoffschlüssig, verbunden sind. Alternativ können die Abschnitte 3.1 und 3.2 mittels einer zwischen den Abschnitten 3.1 und 3.2 angeordneten Kunststofffolie elektrisch voneinander isoliert sein. An jedem Abschnitt 3.1 und 3.2 ist mindestens ein Kontaktpunkt 4 angeordnet, an welchem eine elektrische Leitung 5 anschließbar ist. Diese Leitung 5 kann beispielsweise als Signalleitung und/oder Versorgungsleitung des Mikrofons M1 ausgebildet sein und in einem weiteren Verlauf in den hohlen Führungssträngen FS1 und/oder FS2 angeordnet werden.
  • In dem Gurtschloss 7 sind Kontaktelemente 6.2 derart angeordnet, dass bei einem Einrasten der Schlosszunge 1 im Gurtschloss 7 die Kontaktelemente 6.2 die elektrisch leitenden Abschnitte 3.1 und 3.2 kontaktieren.
  • Die Kontaktelemente 6 sind beispielsweise zungenförmig aus einem elektrisch leitenden, federnden und flexiblen Material, beispielsweise Federstahl, ausgebildet. Durch die Flexibilität der Kontaktelemente 6 ist eine sichere elektrische Verbindung auch bei Vibrationen und/oder Erschütterungen ermöglicht.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform kontaktieren mehrere, insbesondere zwei, Kontaktelemente 6 jeden der Abschnitte 3.1 und 3.2, wodurch eine Kontaktsicherheit erhöht und eine Ausfallwahrscheinlichkeit verringert ist.
  • Die Kontaktierung des Mikrofons M1 erfolgt vorteilhafterweise mittels einer herkömmlichen so genannten Phantomspeisung. Als Phantomspeisung wird eine besondere Art der Spannungsversorgung von Kondensatormikrofonen bezeichnet. Dabei sind vorteilhafterweise nur zwei Adern für die Stromversorgung des Mikrofons M1 und die Signalübertragung erforderlich, da ein Signal des Mikrofons M1 auf eine Versorgungsspannung aufmoduliert wird.
  • In einer nicht näher dargestellten Ausführungsform ist die Schlosszunge 1 im Inneren hohl ausgebildet und in einer Ausnehmung auf der Oberfläche der Schlosszunge 1 ist ein Kontaktelement 6.1 isoliert von der übrigen Oberfläche der Schlosszunge 1 angeordnet. Das Kontaktelement 6.1 ist in einem Bereich der Schlosszunge 1 angeordnet, welcher beim Einrasten der Schlosszunge 1 im Gurtschloss 7 innerhalb des Gurtschlosses 7 angeordnet ist. Dieses Kontaktelement 6.1 ist mit dem Kontaktpunkt 4 mittels einer elektrischen Verbindung, beispielsweise eines Kabels, im Inneren der Schlosszunge 1 verbunden.
  • In 12 ist eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels einer zentralen Steckverbindung auf einer zum Fahrer des Fahrzeugs weisenden Innenseite des Gurtschlosses 7 und der Schlosszunge 1 dargestellt.
  • Bei dieser alternativen Ausführungsform der elektrischen Kontaktierung der Freisprechvorrichtung ist die Steckverbindung aus einem Stecker 8 und einer zum Stecker 8 korrespondierend ausgebildeten Buchse 9 gebildet. Der Stecker 8 ist zentral an der Innenseite der Schlosszunge 1 angeordnet. Die Buchse 9 ist zentral an der Innenseite des Gurtschlosses 7 angeordnet.
  • Der Stecker 8 und die Buchse 9 sind jeweils derart angeordnet, dass bei einem Einrasten der Schlosszunge 1 im Gurtschloss 7 die Steckverbindung zwischen dem Stecker 8 und der Buchse 9 hergestellt wird. Mittels dieser Steckverbindung ist die elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung ermöglicht.
  • Nicht näher dargestellt sind der Stecker 8 und die Buchse 9 beispielsweise mit der Signalleitung und/oder Versorgungsleitung des Mikrofons M1 verbunden und in einem weiteren Verlauf in den hohlen Führungssträngen FS1 und/oder FS2 angeordnet.
  • In 13 ist eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels zweier seitlich an der Schlosszunge 1 und dem Gurtschlosses 7 angeordneten Steckverbindungen dargestellt.
  • Bei dieser alternativen Ausführungsform der elektrischen Kontaktierung der Freisprechvorrichtung sind die Steckverbindungen jeweils aus einem Stecker 8 und einer zum Stecker 8 korrespondierend ausgebildeten Buchse 9 gebildet. Die Stecker 8 sind seitlich an der Schlosszunge 1 angeordnet. Die Buchsen 9 sind seitlich am Gurtschloss 7 angeordnet.
  • Die Stecker 8 und die Buchsen 9 sind jeweils derart angeordnet, dass bei einem Einrasten der Schlosszunge 1 im Gurtschloss 7 die Steckverbindungen zwischen den Steckern 8 und den Buchsen 9 hergestellt wird. Mittels dieser Steckverbindungen ist die elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung ermöglicht.
  • Nicht näher dargestellt sind die Stecker 8 und die Buchsen 9 beispielsweise mit der Signalleitung und/oder Versorgungsleitung des Mikrofons M1 verbunden und in einem weiteren Verlauf in den hohlen Führungssträngen FS1 und/oder FS2 angeordnet.
  • In 14 ist eine vorteilhafte Ausführungsform der in 13 abgebildeten aus dem Stecker 8 und der Buchse 9 gebildeten Steckverbindung näher dargestellt.
  • Der Stecker 8 und die Buchse 9 sind aus einem elektrisch leitenden, z. B. metallischen Werkstoff gebildet.
  • Der Stecker 8 ist korrespondierend zur Buchse 9 ausgebildet und zur elektrischen Kontaktierung in die Buchse 9 einführbar. Ein unteres Ende der Buchse 9, welches dem oberen, offenen Ende, in welches der Stecker 8 einführbar ist, gegenüberliegt, ist geschlossen. An diesem unteren Ende ist innerhalb der Buchse 9 eine Feder 10 derart angeordnet, dass die Federkraft der Feder 10 auf ein elektrisch leitendes Plättchen 11 einwirkt. Das Plättchen 11 ist innerhalb der Buchse 9 oberhalb der Feder 10 in Richtung des Steckers 8 angeordnet und wird durch die Federkraft der Feder 10 an eine Unterseite des in die Buchse 9 eingeführten Steckers 8 gepresst, wodurch eine elektrische Kontaktierung ermöglicht ist.
  • In einer nicht näher dargestellten Ausführungsform erfolgt eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung kontaktlos, beispielsweise mittels einer Induktionsverbindung.
  • In einer weiteren, nicht näher dargestellten Ausführungsform erfolgt eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung über Magneten.
  • In den Ausführungsformen mit elektrischer Induktionskopplung oder elektrischer Kontaktierung mittels Magneten jeweils zur Stromversorgung kann das Mikrofon- oder Lautsprechersignal über eine Infrarot- oder Funkverbindung geführt werden.
  • 1
    Schlosszunge
    2
    Sicherheitsgurt
    3.1, 3.2
    Abschnitt
    4
    Kontaktpunkt
    5
    Leitung
    6.1
    erstes Kontaktelement
    6.2
    zweites Kontaktelement
    7
    Gurtschloss
    10
    Feder
    11
    Plättchen
    A
    Aussparung
    F
    Führungsschiene
    P
    Befestigungspunkt
    AE
    schlauchartige Aufnahmeeinheit
    FE
    kombiniertes Führungselement
    LS
    Lautsprechereinheit
    B1
    erstes Befestigungselement
    B2
    zweites Befestigungselement
    E1
    unteres Ende
    E2
    gegenüberliegendes Ende
    F1
    erstes Führungselement
    F2
    zweites Führungselement
    H1
    erstes Halteelement
    H2
    zweites Halteelement
    M1
    erstes Mikrofon
    M2
    zweites Mikrofon
    V1
    erste Vorrichtung
    V2
    zweite Vorrichtung
    AE1
    Aufnahmeeinheit
    FS1
    erster Führungsstrang
    FS2
    zweiter Führungsstrang
    FX1
    erstes Fixierelement
    FX2
    zweites Fixierelement
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - US 6438247 B1 [0003]
    • - DE 10105513 A1 [0004]

Claims (17)

  1. Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug mit einem Mikrofon (M1), das auf einem einen Sicherheitsgurt (2) zumindest teilweise umgreifenden Führungselement (F1, F2) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (F1, F2) an einer Führungsschiene (F), die entsprechend einem Verlauf des Sicherheitsgurtes (2) folgt, angeordnet ist, wobei die Führungsschiene (F) an einer Schlosszunge (1) des Sicherheitsgurts (2) befestigt ist.
  2. Freisprechvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schlosszunge (1) erste Kontaktelemente (6.1) angeordnet sind, welche korrespondierend zu in einem Gurtschloss (7) angeordneten zweiten Kontaktelementen (6.2) ausgebildet sind, wobei die ersten und die zweiten Kontaktelemente (6.1, 6.2) bei einem Einrasten der Schlosszunge (1) im Gurtschloss (7) miteinander kontaktieren.
  3. Freisprechvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Kontaktierung als Steckverbindung ausgebildet ist.
  4. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (F) an der Schlosszunge (1) lösbar befestigt ist.
  5. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (F) wenigstens einen ersten Führungsstrang (FS1) aufweist.
  6. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (F) einen ersten und einen zweiten Führungsstrang (FS1, FS2) aufweist.
  7. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Führungsstrang (FS1) und/oder der zweite Führungsstrang (FS2) hohl ausgeführt ist.
  8. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Führungsstrang (FS1, FS2) eine Signalleitung und/oder eine Versorgungsleitung des Mikrofons (M1, M2) und/oder einer Lautsprechereinheit (LS) angeordnet ist.
  9. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (F) über mindestens den oder die Führungsstränge (FS1, FS2) teleskopartig Längen verstellbar ist.
  10. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (F1, F2) auf der Führungsschiene (F) verschiebbar angeordnet ist.
  11. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (F1, F2) an der Führungsschiene (F) befestigt ist.
  12. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (F1, F2) an der Führungsschiene (F) lösbar befestigt ist.
  13. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der Führungsschiene (F) eine Lautsprechereinheit (LS) angeordnet ist.
  14. Freisprecheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein kombiniertes Führungselement (FE) aus einem Material oder einem geeigneten Kunststoff gebildet ist, wobei das erste Mikrofon (M1), das zweite Mikrofon (M2) und/oder die Lautsprechereinheit (LS) in das kombinierte Führungselement (FE) integriert sind bzw. ist.
  15. Freisprechvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (F) wenigstens ein Befestigungselement (B1, B2) aufweist, an welchem ein Ende (E2) der Führungsschiene (F) befestigt ist, das einem an der Schlosszunge (1) befestigten unteren Ende (E1) gegenüberliegt.
  16. Freisprechvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrofonsignal drahtlos, insbesondere mittels Funk- oder Infrarottechnik oder induktiv übertragen wird.
  17. Freisprechvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung für das Mikrofon induktiv erfolgt.
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