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Die
Erfindung betrifft eine Freisprechvorrichtung für ein Fahrzeug
mit einem auf einem einen Sicherheitsgurt zumindest teilweise umgreifenden
ersten Führungselement angeordneten ersten Mikrofon.
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Aus
der
DE 100 33 985
A1 ist eine Mikrofonhalterung für eine Freisprechvorrichtung
in Kraftfahrzeugen bekannt. Dabei ist ein Mikrofon am Sicherheitsgurt
angebracht. In einer Ausführung sitzt das Mikrofon in einer
Manschette, die an der oberen Gurtumlenkung befestigt ist, durch
die der Sicherheitsgurt frei hindurch läuft. Die Manschette
besteht aus zwei gegeneinander verschiebbaren Hülsen, in
deren unterer das Mikrofon sitzt, dessen Lage zum Mund eines Fahrzeuginsassen
durch gegenseitiges Verschieben der beiden Hülsen einstellbar
ist. In einer weiteren Ausführung ist das Mikrofon auf
einer dem Sicherheitsgurt zugewandten Seite mit Kontakten versehen,
welche in einer elektrische Verbindung mit in den Sicherheitsgurt
eingearbeiteten Leiterdrähten bringbar ist, um an eine
Telefonschaltung angeschlossen zu werden.
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Darüber
hinaus ist aus der
US
6 438 247 B1 eine Halterung für ein Mikrofon an
einem Sicherheitsgurt bekannt. Die Halterung ist in Form eines Führungselementes
ausgebildet, welches an dem Sicherheitsgurt verschiebbar angeordnet
ist, wobei das Führungselement den Sicherheitsgurt bzw.
ein Gurtband teilweise umgreift. Eine elektrische Leitung zur Versorgung
des Mikrofons mit elektrischer Energie ist an einer Unterseite des
Gurtbandes geführt.
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In
der Offenlegungsschrift
DE
101 05 513 A1 ist eine Freisprecheinrichtung für
ein Kraftfahrzeug beschrieben, wobei die Freisprecheinrichtung als eine
aus Lautsprecher und Mikrofon bestehende Einheit ausgebildet ist
und diese Einheit an der B-Säule befestigt ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem
Stand der Technik verbesserte Freisprechvorrichtung für
ein Fahrzeug anzugeben.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch
1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Bei
der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung für
ein Fahrzeug mit einem Mikrofon, das auf einem einen Sicherheitsgurt
zumindest teilweise umgreifenden Führungselement angeordnet
ist, ist das Führungselement an einer Führungsschiene,
die entsprechend einem Verlauf des Sicherheitsgurtes folgt, angeordnet,
wobei die Führungsschiene an einer Schlosszunge des Sicherheitsgurts
befestigt ist.
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Durch
die Anordnung des ersten Führungselementes an der Führungsschiene
ist es in Gewinn bringender Weise möglich, eine optimale
Position des ersten Mikrofons, insbesondere eine optimale Position
zu einem Mund eines Sprechenden, einzustellen.
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Die
Freisprechvorrichtung eignet sich beispielsweise für ein
als Cabriolet ausgeführtes Fahrzeug, da eine hohe Sprachqualität
auch bei einem hohen Umgebungsgeräuschpegel sichergestellt
ist.
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Darüber
hinaus wird durch die Führungsschiene weder eine Gurtaufrollvorrichtung
noch ein so genannter Gurtspanner beeinflusst, wodurch eine Sicherheitsfunktion
des Sicherheitsgurtes ebenfalls sichergestellt ist.
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Die
Freisprechvorrichtung, insbesondere das erste Mikrofon, dient zum
Telefonieren mit einem Mobiltelefon und/oder einer Sprachsteuerung,
beispielsweise eines Navigationssystems und/oder des Mobiltelefons.
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Die
Führungsschiene ist vorzugsweise lösbar an der
Schlosszunge befestigt. Hierzu weist die Führungsschiene
beispielsweise Rastelemente auf, die zu an der Schlosszunge ausgebildeten
Aufnahmeeinheiten korrespondieren. Auch kann die Führungsschiene
zur Befestigung über eine lösbare Verbindung,
z. B. eine Klettverschlussverbindung, an der Schlosszunge befestigt
sein.
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Die
Führungsschiene ist dabei derart ausgebildet, dass diese
wenigstens einen ersten Führungsstrang aufweist, der besonders
bevorzugt hohl, beispielsweise als ein so genannter Hohlleiter,
ausgebildet ist.
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In
einer möglichen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung kann die Führungsschiene auch einen
ersten und einen zweiten Führungsstrang, an denen zumindest
das erste Führungselement angeordnet ist, aufweisen. Hierzu
sind an dem Führungselement oder den Führungselementen
Aussparungen vorgesehen, durch die die Führungsstränge
jeweils hindurch geführt sind.
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In
besonders vorteilhafter sowie auch zweckmäßiger
Weise ist in wenigstens einem Führungsstrang eine Signalleitung
und/oder eine Versorgungsleitung des Mikrofons angeordnet. Dadurch
ist die Signalleitung und/oder Versorgungsleitung bevorzugt vor
mechanischen Einflüssen geschützt, nicht sichtbar
und stellt kein Hindernis bei Benutzung der Freisprechvorrichtung
dar.
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Alternativ
dazu kann die Verbindung zwischen Mikrofon und dem Mobiltelefon
auch über eine Funkverbindung, wie beispielsweise Bluetooth,
ausgeführt sein. In einer vorteilhaften Ausgestaltung wird nur
die Versorgungsspannung über einen elektrischen Kontakt
geführt. Das Mikrofonsignal wird über eine Funkverbindung,
beispielsweise über Bluetooth, bereitgestellt. Hierbei
kann eine bereits vorhandene Bluetooth-Schnittstelle im Fahrzeug
genutzt werden ohne dass sich eine Akku- oder Batterieladeproblematik
ergibt. Alternativ zu einer Funkverbindung kann auch eine Infrarotverbindung
oder eine induktive Signalübertragung erfolgen. Zusätzlich
könnte die Energieversorgung für das Mikrofon
ebenfalls induktiv ausgeführt sein.
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Beispielsweise
ist die Führungsschiene über den mindestens einen
Führungsstrang teleskopartig Längen verstellbar.
D. h. dass der Führungsstrang oder die Führungsstränge
ein- und ausziehbar sind, wodurch die optimale Position zumindest
des ersten Mikrofons für den Sprechenden einstellbar ist.
Besonders bevorzugt ist die Führungsschiene trotz der teleskopartigen
Längenverstellbarkeit wenigstens in eine Richtung flexibel
ausgebildet.
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In
einer weiteren möglichen Ausführungsform kann
das Mikrofon an der Führungsschiene auch über
das Führungselement selbst in die optimale Position einstellbar
sein. Hierbei wird das Führungselement an bzw. auf der
Führungsschiene verschoben. Beispielsweise kann hierzu
ein Feststellelement vorgesehen sein, mittels dem das Führungselement
an der Führungsschiene arretierbar ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei
zeigen:
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1 schematisch
in einer perspektivischen Ansicht eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung, wobei
ein erstes Führungselement, auf welchem ein Mikrofon befestigt
ist, an einer Führungsschiene angeordnet ist,
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2 schematisch
eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung, wobei eine Führungsschiene in Form
von zwei Führungssträngen gebildet und zusätzlich
mittels eines zweiten Führungselementes eine Lautsprechereinheit
angeordnet ist,
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3 schematisch
eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung, wobei ein Führungselement aus einem
textilen Material oder einem geeigneten Kunststoff gebildet ist,
in welches mindestens ein Mikrofon sowie eine Lautsprechereinheit
integriert ist,
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4 schematisch
die in 3 gezeigte Ausführungsform ohne Lautsprechereinheit,
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5 schematisch
eine in 2 gezeigte Ausführungsform
der Führungsschiene ohne Lautsprechereinheit,
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6 schematisch
eine mögliche Ausführungsform eines ersten Fixierelementes
zur Befestigung einer Führungsschiene an einer Schlosszunge, wobei
die Führungsschiene einen ersten und einen zweiten Führungsstrang
aufweist,
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7 schematisch
ein in 6 gezeigtes erstes Fixierelement zur Befestigung
einer Führungsschiene, wobei das erste Fixierelement an
einer Schlosszunge verbaut ist,
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8 schematisch
eine Ausführungsform eines zweiten Fixierelementes zur
Befestigung einer Führungsschiene, die einen Führungsstrang
aufweist,
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9 schematisch
ein in 8 gezeigtes zweites Fixierelement, wobei das zweite
Fixierelement an einer Schlosszunge verbaut ist,
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10 schematisch
eine weitere mögliche Ausführungsform einer Führungsschiene,
die einen ersten und einen zweiten Führungsstrang aufweist,
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11 schematisch
eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels
Kontaktelementen an einer Schlosszunge dargestellt,
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12 schematisch
eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels
einer zentralen Steckverbindung auf einer zum Fahrer des Fahrzeugs
weisenden Innenseite eines Gurtschlosses und einer Schlosszunge,
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13 schematisch
eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels
zweier seitlich an einer Schlosszunge und einem Gurtschlosses angeordneten
Steckverbindungen, und
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14 schematisch
eine Ausführungsform einer Steckverbindung.
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Einander
entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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In 1 ist
eine Schlosszunge 1, welche in einem nicht näher
dargestellten Fahrzeug angeordnet ist, dargestellt. Zur besseren
Veranschaulichung ist ein Sicherheitsgurt 2, der durch
die Schlosszunge 1 hindurchgeführt ist, gezeigt.
Die Schlosszunge 1 wird in ein nicht näher dargestelltes
Gurtschloss, welches in der Nähe eines Sitzes oder an einem
Sitz selbst befestigt ist, eingeführt und verrastet.
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Beispielsweise
handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein als Cabriolet ausgeführtes
Fahrzeug.
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An
dem Sicherheitsgurt 2 ist eine Freisprechvorrichtung in
Form eines auf einem den Sicherheitsgurt zumindest teilweise umgreifenden
ersten Führungselement F1 befestigten ersten Mikrofons
M1 angeordnet. Dabei ist das erste Führungselement F1 beispielsweise
als eine Spange ausgeführt.
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Bei
Ablegen des Sicherheitsgurtes 2 ist dieser ungehindert
einziehbar, da der Sicherheitsgurt 2 durch das erste Führungselement
F1 hindurch führbar ist. Auf dem ersten Führungselement
F1 ist das erste Mikrofon M1 insbesondere kraft- und/oder stoffschlüssig
befestigt. Z. B. ist das erste Mikrofon M1 über eine Druckknopfverbindung
an dem ersten Führungselement F1 befestigt. Alternativ
dazu kann das erste Mikrofon M1 auf das erste Führungselement
F1 geklebt sein.
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In
einer alternativen Ausführungsform können zumindest
das erste Mikrofon M1 und das erste Führungselement F1
als ein Formteil gebildet sein, wodurch ein weiterer Materialeinsatz
zur Befestigung zumindest des ersten Mikrofons M1 nicht erforderlich ist.
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Darüber
hinaus ist beispielsweise an dem ersten Mikrofon M1 eine nicht näher
dargestellte Bedientaste, insbesondere zur Annahme eines Telefonates,
vorgesehen. Dabei braucht eine Person, insbesondere ein Sprechender,
die Bedientaste nur zu drücken, um die Freisprechvorrichtung
einzuschalten. Dadurch ist ein Suchen entsprechender Tasten auf
dem Mobiltelefon nicht notwendig, wodurch eine Ablenkung von einem
momentanen Verkehrsgeschehen vermieden ist. Ein Risiko eines Unfalles
ist in vorteilhafter Weise verringert.
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Die
Freisprechvorrichtung dient insbesondere zum Telefonieren mit einem
Mobiltelefon und/oder einer Sprachsteuerung, beispielsweise eines
Navigationssystems und/oder des Mobiltelefons.
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Erfindungsgemäß ist
das erste Führungselement F1 an einer Führungsschiene
F angeordnet, die entsprechend einem Verlauf des Sicherheitsgurtes 2 folgt
und an der am Sicherheitsgurt 2 angeordneten Schlosszunge 1 befestigt
ist.
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Auf
der Führungsschiene F ist das erste Führungselement
F1 mit dem an diesem befestigten ersten Mikrofon M1 in einer optimalen
Position für den Sprechenden bewegbar und anordbar.
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Die
Führungsschiene F ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus einem ersten Führungsstrang FS1 gebildet, der beispielsweise
aus einem Kunststoff, welcher wenigstens in eine Richtung flexibel
ist, ausgeführt ist. Insbesondere ist der erste Führungsstrang
FS1 zumindest in z-Richtung flexibel, so dass sich die Führungsschiene
F bei angelegtem Sicherheitsgurt 2 an eine Kontur eines
Fahrzeuginsassen, insbesondere des Sprechenden, anpasst.
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Der
erste Führungsstrang FS1 ist besonders vorteilhaft hohl,
als ein so genannter Hohlleiter ausgeführt. In dem ersten
Führungsstrang FS1 sind bzw. ist in besonders vorteilhafter
Weise eine nicht näher dargestellte Signalleitung und/oder
eine Versorgungsleitung des ersten Mikrofons M1 angeordnet.
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Durch
die derartige Anordnung der Signalleitung und/oder Versorgungsleitung
des ersten Mikrofons M1 sind bzw. ist diese vorteilhaft vor mechanischen
Einflüssen geschützt. Darüber hinaus
sind bzw. ist die Signalleitung und/oder Versorgungsleitung nicht
sichtbar und stellt kein Hindernis bei An- und Ablegen des Sicherheitsgurtes 2 dar.
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Die
Führungsschiene F ist in der 1 mit einem
unteren Ende E1 insbesondere mittig am Gurtschloss 1 angeordnet
und verläuft weitgehend parallel zu dem Sicherheitsgurt 2.
Zur Befestigung der Führungsschiene F am Gurtschloss 1 ist
ein erstes Halteelement H1 vorgesehen, an welchem die Führungsschiene
F wenigstens kraftschlüssig befestigt ist.
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Das
erste Haltelement H1 ist beispielsweise kraft-, form- und/oder stoffschlüssig
an der Schlosszunge 1 befestigt. Das erste Halteelement
H1 mit der an dieser fixierten Führungsschiene F ist beispielsweise
an der Schlosszunge 1 geschraubt oder geklebt. Denkbar
ist auch, dass das erste Halteelement H1 über eine Klettverschlussverbindung
der Schlosszunge 1 lösbar befestigt ist. Auch
kann das erste Halteelement H1 der Schlosszunge 1 angeformt
sein.
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Die
Führungsschiene F ist beispielsweise teleskopartig Längen
verstellbar, wodurch das erste Mikrofon M1 anhand des ersten Führungselementes F1
in Gewinn bringender Weise in die optimale Position für
den die Freisprechvorrichtung nutzenden Fahrzeuginsassen, insbesondere
den Sprechenden, einstellbar ist.
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In
einer möglichen Ausführungsform kann das erste
Führungselement F1 zur Einstellung der optimalen Position
des ersten Mikrofons M1 auf der Führungsschiene F verschiebbar
sein, wobei das erste Führungselement F1 bei Erreichen
der optimalen Position an der Führungsschiene F arretierbar
ist. Beispielsweise wird zum Verschieben des ersten Führungselementes
F1 ein nicht gezeigtes Feststellelement, welches an dem ersten Führungselement F1
angeordnet sein kann, gelöst, um das erste Führungselement
F1 mit dem an diesem befestigten ersten Mikrofon M1 zu verschieben.
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In 2 sind
die Schlosszunge 1 und der Sicherheitsgurt 2 entsprechend
der 1 dargestellt. In dem Ausführungsbeispiel
nach 2 weist die Führungsschiene F, an der
das erste Führungselement F1 mit dem ersten Mikrofon M1
befestigt ist, den ersten und einen zweiten Führungsstrang
FS1, FS2 auf.
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Zur
Befestigung des ersten Führungsstranges FS1 sowie des zweiten
Führungsstranges FS2 an der Schlosszunge 1 sind
an dieser ein erstes Halteelement H1 und ein zweites Halteelement
H2 angeordnet.
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An
der Führungsschiene F ist das erste Führungselement
F1 mit dem an diesem angeordneten oder befestigten ersten Mikrofon
M1 angeordnet. Darüber hinaus ist an der Führungsschiene
F ein zweites Führungselement F2 mit einer Lautsprechereinheit
LS angeordnet, die ebenfalls anhand der Führungsschiene
F in eine optimale Position verschiebbar ist.
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Hierzu
weisen das erste und das zweite Führungselement F1, F2
Aussparungen A in Form von Durchgangslöchern auf, durch
die der erste Führungsstrang FS1 sowie der zweite Führungsstrang FS2
hindurchgeführt sind.
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Das
zweite Führungselement F2 ist in seinen Abmessungen, insbesondere
seiner Breite, beispielsweise größer gewählt
als eine Breite des ersten Führungselementes F1.
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Die
Lautsprechereinheit LS ist z. B. in das zweite Führungselement
F2 integriert. Eine nicht gezeigte Signalleitung und/oder Versorgungsleitung
der Lautsprechereinheit LS ist in dem ersten Führungsstrang
FS1 und/oder dem zweiten Führungsstrang FS2 angeordnet,
wodurch diese nicht sichtbar und vor mechanischen Einflüssen
geschützt ist.
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In 3 ist
eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Freisprechvorrichtung dargestellt. Hierbei ist eine Ausführungsform
eines Führungselementes FE gewählt, welches wenigstens
ein erstes und ein zweites Führungselement F1, F2 gemäß 1 und 2 kombiniert.
Das kombinierte Führungselement FE ist an der Führungsschiene
F angeordnet, wobei das kombinierte Führungselement FE
beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem geeigneten Textil
ausgeführt ist.
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Das
kombinierte Führungselement FE erstreckt sich weitestgehend über
eine Längsausdehnung der Führungsschiene F, die
den ersten und den zweiten Führungsstrang FS1, FS2 gemäß 2 aufweist.
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An
dem den befestigten unteren Ende E1 gegenüber liegenden
Ende E2 der Führungsschiene F ist ein erstes Befestigungselement
B1, beispielsweise ähnlich einer Form des ersten Führungselementes
F1, angeordnet.
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Das
kombinierte Führungselement FE weist z. B. schlauchartige
Aufnahmeeinheiten AE auf, die auch als Schlaufen ausgebildet sein
können. Dabei ist eine schlauchartige Aufnahmeeinheit AE
einem Führungsstrang FS1, FS2 zugeordnet. Die Führungsstränge
FS1, FS2 sind durch die schlauchartigen Aufnahmeeinheiten AE hindurch
geführt, wodurch das kombinierte Führungselement
FE fixiert ist.
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Vorzugsweise
sind in das kombinierte Führungselement FE ein erstes und
ein zweites Mikrofon M1, M2 sowie eine Lautsprechereinheit LS integriert. Dabei
sind das erste Mikrofon M1 und das zweite Mikrofon M2 derart in
das kombinierte Führungselement FE integriert, dass durch
die Anzahl von mindestens zwei Mikrofonen M1, M2 und eine entsprechende
Signalverarbeitung, wie beispielsweise Beamforming, eine optimale
Sprachqualität erreicht wird.
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Darüber
hinaus ist die Lage der Lautsprechereinheit LS derart gewählt,
dass Schallwellen zumindest über die Lautsprechereinheit
LS ausgegebenen Sprachsignale wenigstens von einem Ohr des die Freisprecheinrichtung
nutzenden Fahrzeuginsassen empfangen werden.
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4 zeigt
eine alternative Ausführungsform des in 3 gezeigten
kombinierten Führungselementes FE, wobei das erste und
das zweite Mikrofon M1, M2 in das kombinierte Führungselement
FE integriert sind.
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Hierbei
ist die Lautsprechereinheit LS beispielsweise Bestandteil eines
in dem Fahrzeug angeordneten Audiosystems.
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In 5 ist
die erfindungsgemäße Freisprechvorrichtung mit
dem an dem ersten Führungselement F1 befestigten ersten
Mikrofon M1 dargestellt. Dabei bildet das erste Mikrofon M1 eine
Befestigung über die die Führungsschiene F entsprechend dem
Verlauf des Sicherheitsgurtes 2 an diesem fixiert ist.
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Der
erste und der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind hierbei
derart ausgebildet, dass diese teleskopartig Längen verstellbar
sind. Insbesondere werden bei Verschieben des ersten Führungselementes
F1 nach unten, d. h. in Richtung Schlosszunge 1, nicht
näher dargestellte Glieder der Führungsstränge
FS1, FS2 ineinander geschoben, wodurch sich eine Länge
der Führungsstränge FS1, FS2 verringert.
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In 6 ist
ein erstes Fixierelement FX1 zur Befestigung der Führungsschiene
F, die insbesondere einen ersten Führungsstrang FS1 und
einen zweiten Führungsstrang FS2 aufweist, gezeigt. Das
erste Fixierelement FX1 ist stegförmig ausgeführt
und dient insbesondere einer Befestigung der Führungsschiene
F an der Schlosszunge 1, wie in 7 dargestellt
ist.
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Der
erste sowie der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind in
vorteilhafter Weise kraft-, form- und/oder stoffschlüssig
an dem ersten Fixierelement FX1 befestigt. Beispielsweise weist
der jeweilige Führungsstrang FS1, FS2 eine Verdickung auf,
die innerhalb des ersten Fixierelementes FX1 angeordnet ist. Dabei
ist die jeweilige Verdickung in einem Durchmesser vorzugsweise größer
ausgebildet als eine jeweilige Aufnahmeeinheit AE1 des ersten Fixierelementes
FX1.
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Im
Detail zeigt 7 das erste Fixierelement FX1
im verbauten Zustand, wobei das erste Fixierelement FX1 (gestrichelte
Linie) an der Schlosszunge 1 verbaut ist.
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Dabei
erstreckt sich das stegförmige erste Fixierelement FX1 über
eine Längsausdehnung einer am Gurtschloss 1 angeordneten
bzw. befestigten ersten Vorrichtung V1 zur Aufnahme des ersten Fixierelementes
FX1. An der ersten Vorrichtung V1 sind zwei Aussparungen A in Form
von Durchgangslöchern vorgesehen, durch die der jeweilige
an dem ersten Fixierelement FX1 befestigte Führungsstrang FS1,
FS2 der Führungsschiene F hindurch geführt ist.
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Mittels
des ersten Fixierelementes FX1 ist der jeweilige Führungsstrang
FS1, FS2 an der ersten Vorrichtung V1 zur Befestigung der Führungsschiene F
fixiert und kann aber wenigstens radial um einen Befestigungspunkt
P an dem ersten Fixierelement FX1 bewegt werden.
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Beispielsweise
ist die erste Vorrichtung V1 zur Aufnahme bzw. Befestigung des ersten
Fixierelementes FX1 kraft-, form- und/oder stoffschlüssig
am Gurtschloss 1 befestigt. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist die erste Vorrichtung V1 über eine Schraubverbindung
am Gurtschloss 1 angeordnet.
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In 8 ist
ein zweites Fixierelement FX2 zur Befestigung der Führungsschiene
F, die insbesondere einen ersten Führungsstrang FS1 aufweist, gezeigt.
Das zweite Fixierelement FX2 ist beispielsweise kugelförmig
ausgebildet, wobei der erste Führungsstrang FS1 z. B. innerhalb
des zweiten Fixierelementes FX1, beispielsweise anhand einer Verdickung
des ersten Führungsstranges FS1, befestigt ist.
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9 zeigt
das in 8 dargestellte zweite Fixierelement FX2 (gestrichelte
Linie) mit befestigtem ersten Führungsstrang FS1 im an
der Schlosszunge 1 verbauten Zustand.
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Alternativ
zu der kugelförmigen Ausbildung des zweiten Fixierelementes
FX2 kann dieses auch stegförmig ausgebildet sein.
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Zur
Befestigung des ersten Führungsstranges FS1 ist eine zweite
Vorrichtung V2 vorgesehen, die an der Schlosszunge 1 kraft-,
form- und/oder stoffschlüssig angeordnet ist.
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Der
erste Führungsstrang FS1 ist vor Befestigung der zweiten
Vorrichtung V2 in dieser anordbar, wobei der erste Führungsstrang
FS1 aus einer Aussparung A in Form eines Durchgangsloches hindurch geführt
ist. Anschließend wird die zweite Vorrichtung V2 an der
Schlosszunge 1 befestigt, beispielsweise angeschraubt.
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Anhand
der in den 6 bis 9 beschriebenen
Ausführungsformen der Befestigung der Führungsschiene
F ist diese durch eine drehbare Lagerung aufgrund des ersten und
des zweiten Fixierelementes FX1, FX2 vorteilhaft vor Knicken geschützt. Ein
Knicken der Führungsschiene F kann insbesondere dann auftreten,
wenn der Sicherheitsgurt 2 nicht angelegt ist und eine
Person mit ihrem Rücken die Führungsschiene F
gegen eine nicht näher dargestellte Sitzlehne drückt.
Die drehbare Lagerung wirkt in einem solchen Fall wie ein Scharnier
und gestattet somit einen hohen Knickwinkel.
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In 10 ist
eine Ausführungsform der Führungsschiene F mit
dem ersten und dem zweiten Führungsstrang FS1, FS2 dargestellt.
Der erste und der zweite Führungsstrang FS1, FS2 sind seitlich
an der Schlosszunge 1 befestigt. Ein Vorteil einer Anordnung
mit zwei Führungsschienen ist eine erhöhte Verdrehsicherheit,
da sich der Gurt aufgrund der beiden Führungsschienen geführt
in eine Sollposition ausrichtet.
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Das
erste Führungselement F1, an dem das erste Mikrofon M1
angeordnet ist, weist zwei Aussparungen A auf, durch die die Führungsstränge
FS1, FS2 hindurch geführt sind. An dem den unteren Ende E1
der Führungsschiene F gegenüber liegenden Ende
E2 ist ein zweites Befestigungselement B2 angeordnet, mittels welchem
die Führungsschiene F an dem Sicherheitsgurt 2 geführt
wird.
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Das
zweite Befestigungselement B2 weist beispielsweise ebenso Aussparungen
A auf, in die der erste und der zweite Führungsstrang FS1,
FS2 wenigstens hineinreichen und beispielsweise stoffschlüssig
mittels eines Klebstoffes befestigt sind.
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Das
erste Führungselement F1 ist auf der Führungsschiene
F verschiebbar, um in vorteilhafter Weise die optimale Position
des ersten Mikrofons M1 einstellen zu können.
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Zur
Arretierung des ersten Führungselementes F1 in der optimalen
Position kann ein nicht gezeigtes Feststellelement an dem ersten
Führungselement F1 und/oder an der Führungsschiene
F selbst vorgesehen sein, welches bei Verschieben des ersten Führungselementes
F1 lösbar ist.
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Besonders
vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Freisprechvorrichtung
ohne großen Aufwand und ohne hohen Materialeinsatz nachträglich
in ein Fahrzeug eingebaut werden.
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Mittels
der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung ist
es in vorteilhafter Weise möglich, ein Mikrofon M1, M2
und/oder eine Lautsprechereinheit LS in eine optimale Position für
einen die Freisprechvorrichtung Nutzenden, insbesondere eines Sprechenden,
einzustellen. Dabei ist eine Anzahl von Mikrofonen M1, M2 und/oder
Lautsprechereinheiten LS beliebig erweiterbar.
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Darüber
hinaus wird mittels der erfindungsgemäßen Freisprechvorrichtung
eine Sicherheitsfunktion des Sicherheitsgurtes 2 in vorteilhafter
Weise nicht beeinflusst. Ein Tragekomfort des Sicherheitsgurtes 2 ist
nicht verändert, wobei ein erhöhtes Schwitzen
unter einem Gurtband des Sicherheitsgurtes 2 im Bereich
der Führungsschiene F vermindert ist, da der Sicherheitsgurt 2 zumindest
durch das erste Führungselement F1 leicht weg gedrückt
vom Körper des die Freisprechvorrichtung Nutzenden anliegt.
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Weiterhin
ist eine Funktion eines Gurtspanners, eines Gurtstraffers sowie
einer Gurtaufrollvorrichtung des Sicherheitsgurtes 2 nicht
eingeschränkt.
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In 11 ist
eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels
in einem Gurtschloss 7 elektrisch kontaktierenden Kontaktelementen 6.1 und 6.2 dargestellt.
Die Schlosszunge 1 ist aus zwei elektrisch leitenden, beispielsweise
metallischen, Abschnitten 3.1 und 3.2 gebildet,
welche deckungsgleich ausgebildet und isolierend miteinander, beispielsweise
stoffschlüssig, verbunden sind. Alternativ können
die Abschnitte 3.1 und 3.2 mittels einer zwischen
den Abschnitten 3.1 und 3.2 angeordneten Kunststofffolie
elektrisch voneinander isoliert sein. An jedem Abschnitt 3.1 und 3.2 ist
mindestens ein Kontaktpunkt 4 angeordnet, an welchem eine
elektrische Leitung 5 anschließbar ist. Diese
Leitung 5 kann beispielsweise als Signalleitung und/oder
Versorgungsleitung des Mikrofons M1 ausgebildet sein und in einem
weiteren Verlauf in den hohlen Führungssträngen
FS1 und/oder FS2 angeordnet werden.
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In
dem Gurtschloss 7 sind Kontaktelemente 6.2 derart
angeordnet, dass bei einem Einrasten der Schlosszunge 1 im
Gurtschloss 7 die Kontaktelemente 6.2 die elektrisch
leitenden Abschnitte 3.1 und 3.2 kontaktieren.
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Die
Kontaktelemente 6 sind beispielsweise zungenförmig
aus einem elektrisch leitenden, federnden und flexiblen Material,
beispielsweise Federstahl, ausgebildet. Durch die Flexibilität
der Kontaktelemente 6 ist eine sichere elektrische Verbindung auch
bei Vibrationen und/oder Erschütterungen ermöglicht.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform kontaktieren mehrere,
insbesondere zwei, Kontaktelemente 6 jeden der Abschnitte 3.1 und 3.2,
wodurch eine Kontaktsicherheit erhöht und eine Ausfallwahrscheinlichkeit
verringert ist.
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Die
Kontaktierung des Mikrofons M1 erfolgt vorteilhafterweise mittels
einer herkömmlichen so genannten Phantomspeisung. Als Phantomspeisung wird
eine besondere Art der Spannungsversorgung von Kondensatormikrofonen
bezeichnet. Dabei sind vorteilhafterweise nur zwei Adern für
die Stromversorgung des Mikrofons M1 und die Signalübertragung
erforderlich, da ein Signal des Mikrofons M1 auf eine Versorgungsspannung
aufmoduliert wird.
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In
einer nicht näher dargestellten Ausführungsform
ist die Schlosszunge 1 im Inneren hohl ausgebildet und
in einer Ausnehmung auf der Oberfläche der Schlosszunge 1 ist
ein Kontaktelement 6.1 isoliert von der übrigen
Oberfläche der Schlosszunge 1 angeordnet. Das
Kontaktelement 6.1 ist in einem Bereich der Schlosszunge 1 angeordnet,
welcher beim Einrasten der Schlosszunge 1 im Gurtschloss 7 innerhalb
des Gurtschlosses 7 angeordnet ist. Dieses Kontaktelement 6.1 ist
mit dem Kontaktpunkt 4 mittels einer elektrischen Verbindung,
beispielsweise eines Kabels, im Inneren der Schlosszunge 1 verbunden.
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In 12 ist
eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels
einer zentralen Steckverbindung auf einer zum Fahrer des Fahrzeugs
weisenden Innenseite des Gurtschlosses 7 und der Schlosszunge 1 dargestellt.
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Bei
dieser alternativen Ausführungsform der elektrischen Kontaktierung
der Freisprechvorrichtung ist die Steckverbindung aus einem Stecker 8 und
einer zum Stecker 8 korrespondierend ausgebildeten Buchse 9 gebildet.
Der Stecker 8 ist zentral an der Innenseite der Schlosszunge 1 angeordnet.
Die Buchse 9 ist zentral an der Innenseite des Gurtschlosses 7 angeordnet.
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Der
Stecker 8 und die Buchse 9 sind jeweils derart
angeordnet, dass bei einem Einrasten der Schlosszunge 1 im
Gurtschloss 7 die Steckverbindung zwischen dem Stecker 8 und
der Buchse 9 hergestellt wird. Mittels dieser Steckverbindung
ist die elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung ermöglicht.
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Nicht
näher dargestellt sind der Stecker 8 und die Buchse 9 beispielsweise
mit der Signalleitung und/oder Versorgungsleitung des Mikrofons
M1 verbunden und in einem weiteren Verlauf in den hohlen Führungssträngen
FS1 und/oder FS2 angeordnet.
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In 13 ist
eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung mittels
zweier seitlich an der Schlosszunge 1 und dem Gurtschlosses 7 angeordneten
Steckverbindungen dargestellt.
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Bei
dieser alternativen Ausführungsform der elektrischen Kontaktierung
der Freisprechvorrichtung sind die Steckverbindungen jeweils aus
einem Stecker 8 und einer zum Stecker 8 korrespondierend ausgebildeten
Buchse 9 gebildet. Die Stecker 8 sind seitlich
an der Schlosszunge 1 angeordnet. Die Buchsen 9 sind
seitlich am Gurtschloss 7 angeordnet.
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Die
Stecker 8 und die Buchsen 9 sind jeweils derart
angeordnet, dass bei einem Einrasten der Schlosszunge 1 im
Gurtschloss 7 die Steckverbindungen zwischen den Steckern 8 und
den Buchsen 9 hergestellt wird. Mittels dieser Steckverbindungen
ist die elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung ermöglicht.
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Nicht
näher dargestellt sind die Stecker 8 und die Buchsen 9 beispielsweise
mit der Signalleitung und/oder Versorgungsleitung des Mikrofons
M1 verbunden und in einem weiteren Verlauf in den hohlen Führungssträngen
FS1 und/oder FS2 angeordnet.
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In 14 ist
eine vorteilhafte Ausführungsform der in 13 abgebildeten
aus dem Stecker 8 und der Buchse 9 gebildeten
Steckverbindung näher dargestellt.
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Der
Stecker 8 und die Buchse 9 sind aus einem elektrisch
leitenden, z. B. metallischen Werkstoff gebildet.
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Der
Stecker 8 ist korrespondierend zur Buchse 9 ausgebildet
und zur elektrischen Kontaktierung in die Buchse 9 einführbar.
Ein unteres Ende der Buchse 9, welches dem oberen, offenen
Ende, in welches der Stecker 8 einführbar ist,
gegenüberliegt, ist geschlossen. An diesem unteren Ende
ist innerhalb der Buchse 9 eine Feder 10 derart
angeordnet, dass die Federkraft der Feder 10 auf ein elektrisch leitendes
Plättchen 11 einwirkt. Das Plättchen 11 ist innerhalb
der Buchse 9 oberhalb der Feder 10 in Richtung
des Steckers 8 angeordnet und wird durch die Federkraft
der Feder 10 an eine Unterseite des in die Buchse 9 eingeführten
Steckers 8 gepresst, wodurch eine elektrische Kontaktierung
ermöglicht ist.
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In
einer nicht näher dargestellten Ausführungsform
erfolgt eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung
kontaktlos, beispielsweise mittels einer Induktionsverbindung.
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In
einer weiteren, nicht näher dargestellten Ausführungsform
erfolgt eine elektrische Kontaktierung der Freisprechvorrichtung über
Magneten.
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In
den Ausführungsformen mit elektrischer Induktionskopplung
oder elektrischer Kontaktierung mittels Magneten jeweils zur Stromversorgung
kann das Mikrofon- oder Lautsprechersignal über eine Infrarot-
oder Funkverbindung geführt werden.
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- 1
- Schlosszunge
- 2
- Sicherheitsgurt
- 3.1,
3.2
- Abschnitt
- 4
- Kontaktpunkt
- 5
- Leitung
- 6.1
- erstes
Kontaktelement
- 6.2
- zweites
Kontaktelement
- 7
- Gurtschloss
- 10
- Feder
- 11
- Plättchen
- A
- Aussparung
- F
- Führungsschiene
- P
- Befestigungspunkt
- AE
- schlauchartige
Aufnahmeeinheit
- FE
- kombiniertes
Führungselement
- LS
- Lautsprechereinheit
- B1
- erstes
Befestigungselement
- B2
- zweites
Befestigungselement
- E1
- unteres
Ende
- E2
- gegenüberliegendes
Ende
- F1
- erstes
Führungselement
- F2
- zweites
Führungselement
- H1
- erstes
Halteelement
- H2
- zweites
Halteelement
- M1
- erstes
Mikrofon
- M2
- zweites
Mikrofon
- V1
- erste
Vorrichtung
- V2
- zweite
Vorrichtung
- AE1
- Aufnahmeeinheit
- FS1
- erster
Führungsstrang
- FS2
- zweiter
Führungsstrang
- FX1
- erstes
Fixierelement
- FX2
- zweites
Fixierelement
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10033985
A1 [0002]
- - US 6438247 B1 [0003]
- - DE 10105513 A1 [0004]