DE102006004198B4 - Freisprecheinrichtung auf Sicherheitsgurt - Google Patents
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Abstract
Freisprecheinrichtung
für einen
mit einem Sicherheitsgurt versehenen Sitz eines Fahrzeuges,
bei welcher Mikrofon (3) und Lautsprecher (4) in einem Gehäuse befindlich als eine Akustikeinheit (1) ausgebildet sind, welche verschiebbar auf dem Sicherheitsgurt (2) angeordnet ist,
wobei die Akustikeinheit (1) so mit dem Sicherheitsgurt (2) in Verbindung steht, dass sich ihre Position in Bezug auf den Mund (5) bzw. das Ohr (6) einer sich auf dem Sitz (7) befindlichen Person bei Anlegen bzw. Ablegen des Sicherheitsgurtes (2) verändert,
wobei die Akustikeinheit (1) eine Aktivposition aufweist, bei welcher sich die in der Akustikeinheit (1) enthaltenen Elemente (3, 4) der Freisprecheinrichtung in der Nähe von Mund (5) bzw. Ohr (6) einer sich auf dem Sitz (7) befindlichen Person befinden,
und wobei die Akustikeinheit (1) eine Passivposition aufweist, bei welcher sie sich die in der Akustikeinheit (1) enthaltenen Elemente (3,4) der Freisprecheinrichtung in einer gegenüber der Aktivposition entfernteren Stellung von...
bei welcher Mikrofon (3) und Lautsprecher (4) in einem Gehäuse befindlich als eine Akustikeinheit (1) ausgebildet sind, welche verschiebbar auf dem Sicherheitsgurt (2) angeordnet ist,
wobei die Akustikeinheit (1) so mit dem Sicherheitsgurt (2) in Verbindung steht, dass sich ihre Position in Bezug auf den Mund (5) bzw. das Ohr (6) einer sich auf dem Sitz (7) befindlichen Person bei Anlegen bzw. Ablegen des Sicherheitsgurtes (2) verändert,
wobei die Akustikeinheit (1) eine Aktivposition aufweist, bei welcher sich die in der Akustikeinheit (1) enthaltenen Elemente (3, 4) der Freisprecheinrichtung in der Nähe von Mund (5) bzw. Ohr (6) einer sich auf dem Sitz (7) befindlichen Person befinden,
und wobei die Akustikeinheit (1) eine Passivposition aufweist, bei welcher sie sich die in der Akustikeinheit (1) enthaltenen Elemente (3,4) der Freisprecheinrichtung in einer gegenüber der Aktivposition entfernteren Stellung von...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Freisprecheinrichtung für einen mit einem Sicherheitsgurt versehenen Sitz gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruch 1.
- Zur Steigerung von Verkehrssicherheit und Fahrkomfort kommen in modernen Kraftfahrzeugen zunehmend Freisprecheinrichtungen zum Einsatz, mittels welcher Personen über geeignete Kommunikationsanlagen mit außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Gesprächspartnern kommunizieren oder im Fahrzeug befindliche befindlichen Systemen sprachbedienen können.
- Hierzu werden in der Regel eine Mikrofon- und eine Lautsprechereinheit auf eine Person hin ausgerichtet, so dass sie diese nutzen kann, ohne sie in der Hand halten zu müssen.
- Insbesondere bei hohen Geräuschpegeln im Umfeld einer Person der eine Freisprecheinrichtung zugeordnet ist, beispielsweise in Arbeitsmaschinen oder bei der Fahrt in einem Kraftfahrzeug mit offenem Verdeck, treten bei der Kommunikation häufig Probleme bei der Übertragung der akustischen Signale zur Mikrofoneinheit oder von der Lautsprechereinheit der Freisprecheinrichtung auf. Um die insbesondere durch Umfeldgeräusche verursachten Kommunikationsstörungen zu verringern bietet es sich an, die Wege zwischen dem Mund bzw. Ohr einer kommunizierenden Person und den Mikrofon- bzw. Laut sprechereinheiten der Freisprecheinrichtung möglichst kurz zu gestalten.
- Um dies zu erreichen werden in der deutschen Patentschrift
DE 100 33 985 B4 und der deutschen OffenlegungsschriftDE 100 54 118 A1 mit einem Sicherheitsgurt eines Kraftfahrzeuges in Verbindung stehende Freisprecheinrichtungen beschrieben, bei welchen eine Mikrofoneinheit und eine Lautsprechereinheit umfassende Akustikeinheiten aufweisen. Die Akustikeinheit ist an dem Umlenkwinkel oder dem Beschlag der Umlenkung des Sicherheitsgurtes eines Sitzes an der Seitenwand des Kraftfahrzeuges befestigt. Die Akustikeinheit überlappt den Sicherheitsgurt hülsenförmig, so dass dieser frei unter der Akustikeinheit laufen kann. Die Akustikeinheit ist dabei zweiteilig ausgeführt, wobei der obere Teil einen Lautsprecher umfasst, während der untere gegenüber dem oberen Teil verschiebbare Teil eine Mikrofoneinheit umfasst. Hierdurch befindet sich der Lautsprecher der Freisprecheinrichtung an einer fixen, in der Nähre des Ohres einer auf dem Fahrzeugsitz angegurteten Person befindlichen Position, während sich die Mikrofoneinheit entlang des Laufes des Sicherheitsgurtes in die Nähe des Mundes der Person verschieben lässt. - In der Offenlegungsschrift US 2003/0107210 A1 wird eine Freisprecheinrichtung aufgezeigt, bei der ein mobiles Kommunikationsgerät mittels einer Clip-Verbindung in der Nähe des Mundes eines Fahrzeugführers an dessen Sicherheitsgurt lösbar angebracht werden kann. Auf diese Weise wird ein direktes Einsprechen in ein in dem Kommunikationsgerät integriertes Mikrofon möglich. Über eine vorzugsweise in den Sicherheitsgurt eingewobene Verbindungsleitung steht ein am Ohr des Fahrers anbringbarer Lautsprecher (Ohrhörer) mit dem Kommunikationsgerät in Verbindung, so dass die akustischen Ausgaben des Gerätes direkt dem Fahrzeugführer zugeleitet werden.
- Um das Mikrofon der Freisprecheinrichtung noch näher an den Mund der sich auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Person heranzubringen wird in der japanischen Offenlegungsschrift JP 10-035409 A1 ein auf einem Sicherheitsgurt verankertes Akustikelement einer Freisprecheinrichtung aufgezeigt, dessen Mikrofon als Schwanenhalsmikrofon ausgeführt ist. Auf diese Weise wird zwar das Mikrofon in eine bessere Position in Bezug auf den Mund der sich auf den Sitz befindlichen Person gebracht, wird der Sicherheitsgurt jedoch nicht genutzt und findet sich in seiner aufgerollten Situation, so steht das Mikrofon den Freiraum behindernd in den Raum.
- Ausgehend hiervon ist es die Aufgabe der Erfindung eine Freisprecheinrichtung zu schaffen, welche optimal an die Position von Mund und Ohr einer sich auf dem Sitz eines Fahrzeuges befindlichen Person gebracht werden kann, ohne deren Bewegungsfreiheit zu behindern.
- Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung werden durch die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche beschrieben.
- Die Freisprecheinrichtung für einen mit einem Sicherheitsgurt versehenen Sitz eines Fahrzeuges umfasst wenigstens ein Mikrofon (
3 ) und einen Lautsprecher (4 ), welche in einem Gehäuse befindlich als eine Akustikeinheit (1 ) ausgebildet sind. Diese Akustikeinheit (1 ) ist verschiebbar auf dem Sicherheitsgurt (2 ) angeordnet. Dabei steht die Akustikeinheit (1 ) so mit dem Sicherheitsgurt (2 ) in Verbindung, dass sich ihre Position in Bezug auf den Mund (5 ) bzw. das Ohr (6 ) einer sich auf dem Sitz (7 ) befindlichen Person bei Anlegen bzw. Ablegen des Sicherheitsgurtes (2 ) verändert. Die Akustikeinheit (1 ) weist eine Aktivposition auf, bei welcher sich die in der Akustikeinheit (1 ) enthaltenen Elemente (3 ,4 ) der Freisprecheinrichtung in der Nähe von Mund (5 ) bzw. - Ohr (
6 ) einer sich auf dem Sitz (7 ) befindlichen Person befinden. Des Weiteren weist die Akustikeinheit (1 ) eine Passivposition auf, bei welcher sie sich die in der Akustikeinheit (1 ) enthaltenen Elemente (3 ,4 ) der Freisprecheinrichtung in einer gegenüber der Aktivposition entfernteren Stellung von Mund (5 ) bzw. Ohr (6 ) befinden. In erfinderi scher Weise ist dabei die Akustikeinheit (1 ) über ein Gelenk (8 ) und eine variable Stützkonstruktion (9 ) mit dem Sicherheitsgurt (2 ) gekoppelt. In besonderer Weise wird dabei einerseits die Akustikeinheit (1 ) in ihrer Aktivposition durch die variable Stützkonstruktion (9 ) unter einem Winkel (α, β) gegenüber dem Sicherheitsgurt auslenkt. Während die Akustikeinheit (1 ) andererseits in ihrer Passivposition im Wesentlichen am Sicherheitsgurt (2 ) anliegt. - In vorteilhafter Weise wird hierdurch erreicht, dass die akustischen Elemente (
3 ,4 ) der Freisprecheinrichtung in der Aktivposition der Akustikeinheit (1 ) sehr nahe an Mund (5 ) und Ohr (6 ) einer sich auf den Sitz (7 ) befindlichen Person positioniert werden, während sich die Akustikeinheit (1 ) in ihrer Passivposition kaum vom Sicherheitsgurt (2 ) abhebt und somit nicht störend in den Freiraum hineinragt und sich optisch unauffällig der Innenraumgestaltung des Fahrzeuges anpasst. - Nachfolgend wird die Erfindung mit Hilfe von Figuren im Detail erläutert. Dabei zeigt
-
1 eine mit einer erfindungsgemäßen Freisprecheinrichtung versehene Sicherheitsgurt/Sitz-Kombination in einem Fahrzeug in Draufsicht; -
2 die Akustikeinheit (1 ) in ihrer Aktivposition in Seitenansicht entlang der Längsausdehnung des Sicherheitsgurtes (2 ); -
3 die Akustikeinheit (1 ) in ihrer Aktivposition in Seitenansicht entlang der Querausdehnung des Sicherheitsgurtes (2 ). - Die
1 zeigt eine Sicherheitsgurt/Sitz-Kombination in einem Fahrzeug mit einem Sitz (7 ) und dem zugehörigen Sicherheitsgurt (2 ) der über eine Umlenkung oder einen Beschlag mit dem Rahmen (12 ) des Fahrzeuges in Verbindung steht. Auf den Sicherheitsgurt (2 ) gekoppelt findet sich einem einer Freisprecheinrichtung zugeordnete Akustikeinheit (1 ), welche wenigstens ein Mikrofon (3 ) und einen Lautsprecher (4 ) umfasst. Die Akustikeinheit (1 ) bewegt sich bei An- und Ablegen des Sicherheitsgurtes (2 ) entlang der angedeuteten Bahn V. Im Bereich des Umlenkpunktes bzw. Beschlages des Sicherheitsgurtes findet sich eine Aufnahme (11 ), welche die Akustikeinheit (1 ) aufnimmt, wenn sich diese in ihrer Passivposition befindet. - Die Akustikeinheit (
1 ) steht mit einer Führung mit dem Sicherheitsgurt (2 ), beispielsweise über den Sicherheitsgurt (2 ) umgreifende Wangen, so in Verbindung, dass Sicherheitsgurt (2 ) beim Auf- und Abrollen nicht behindert wird. Auf dem Sicherheitsgurt findet sich jedoch ein Mitnehmer, welcher so positioniert werden kann, dass er die Akustikeinheit (1 ) bei Anlegen des Gurtes auf eine vordefinierte Position auf dem Brustkorb der im Sitz (7 ) befindlichen Person mitnimmt, so dass sie sich dort in ihrer Aktivposition befindet. Bei Ablegen des Sicherheitsgurtes wird die Akustikeinheit (1 ) sodann wieder bis zu ihrer Ausgangsposition (Passivposition) zurücktransportiert. - In besonders vorteilhafter Weise ruht die Akustikeinheit (
1 ) in ihrer Passivposition in einer Aufnahme (11 ), welche über den Umlenkwinkel oder den Beschlag der Gurtumlenkung mit dem Rahmen (12 ) des Fahrzeuges in Verbindung steht. Dabei kann in gewinnbringender Weise die Aufnahme (11 ) so gestaltet sein, dass ein in der Akustikeinheit (1 ) befindlicher Energiespeicher über die Aufnahme (11 ) mit einer Stromversorgung in Verbindung steht. Über diese Verbindung kann sodann der Energiespeicher, während des Ruhens der Akustikeinheit (1 ) in deren Passivposition mit Energie versorgt und somit geladen werden. - In der
2 wird schematisch eine möglich Ausgestaltung der Akustikeinheit (1 ) in ihrer Aktivposition in Seitenansicht entlang der Längsausdehnung des Sicherheitsgurtes (2 ) aufgezeigt. Die Akustikeinheit ist hierbei in zwei Teileinheiten (1a ,1b ) gegliedert. Dabei bleibt eine der Teileinheiten (1a ), beispielsweise eine Halteschiene, mit dem Sicherheitsgurt (2 ) verbunden, während die andere Teileinheit (1b ) über ein Gelenk (8 ) mittels einer variablen Stützkonstruktion (9 ) unter einem Winkel α in Bezug auf den Längsverlauf des Sicherheitsgurtes (2 ) hin ausgelenkt wird. Auf diese Weise wird erreicht, dass die in der Akustikeinheit (1 ) enthaltenen Mikrofone (3 ) und Lautsprecher (4 ) von der Auflage des Sicherheitsgurtes (2 ) am Körper weg hin zu dem Mund (5 ) bzw. Ohr (6 ) einer auf dem Sitz (7 ) befindlichen Person positioniert werden. - Die
3 zeigt schematisch eine zu2 alternative Ausgestaltung der Erfindung. Da der Sicherheitsgurt (2 ) flach auf der Brust einer sich auf dem Sitz (7 ) befindlichen Person aufliegt, ist es von Vorteil, wenn die Akustikeinheit (1 ) in ihrer Aktivposition mittels der variablen Stützkonstruktion (9 ) unter einem Winkel β in Bezug auf den Querverlauf des Sicherheitsgurtes (2 ) hin ausgelenkt wird. Hierdurch wird eine verbesserte Ausrichtung der Mikrofone (3 ) und Lautsprecher (4 ) erreicht. - Selbstverständlich ist es gleichsam auch denkbar die die in den
2 und3 aufgezeigten Auslenkungen um die Winkel α und β in einer Ausgestaltung der Akustikeinheit (1 ) miteinander zu kombinieren, so dass sich die jeweiligen Vorteile einander ergänzen. - Eine weitere Verbesserung der akustischen Eigenschaften der Akustikeinheit (
1 ) lässt sich durch den Einsatz von richtungsselektiven Lautsprechern (4 ) und Mikrofonen (3 ) erzielen. Gleichzeitig ergibt sich hierdurch auch noch eine verbesserte Entkopplung der akustischen Signalwege im Freiraum zwischen Akustikeinheit (1 ) und dem Kopf der im Sitz (7 ) befindlichen Person. - Um eine noch bessere Anpassung der Akustikeinheit (
1 ) an die im Sitz (7 ) befindliche Person zu erreichen, kann die Akustikeinheit teleskopierbar ausgeführt werden. Dabei wird das Gehäuse der Akustikeinheit (1 ) aus wenigstens 2 ineinander, entlang der Längsausdehnung des Sicherheitsgurtes (2 ) verschiebbare Teile gefertigt. Wird nun eines dieser Teilabschnitte mit einem Mikrofon (3 ) und der andere Teilabschnitt mit einem Lautsprecher (4 ) versehen, so lassen sich die Positionen dieser akustischen Elemente optimal an die Abmessungen des Kopfes der sich auf dem Sitz (7 ) befindlichen Person adaptieren. Des Weiteren wäre es denkbar die Akustikeinheit (1 ) und/oder die Aufnahme (11 ) so zu gestalten, dass sich die beiden teleskopierbaren Teilabschnitte der Akustikeinheit bei deren Positionierung in der Passivposition ineinander schieben, so dass dies zu einer Verringerung des Bauraums und somit zu einer reduzierten Behinderung der Bewegungsfreiheit führt. - Da sich die Akustikeinheit (
1 ) in ihrer Aktivposition vom Sicherheitsgurt (2 ) abhebt, ist sie auch leicht greifbar, so dass es sich anbietet, die Akustikeinheit (1 ) kompakt mit einem Schalter (10 ) zu versehen, mittels welchem die Freisprecheinheit aktiviert und deaktiviert werden kann. - Die in der Akustikeinheit (
1 ) integrierten akustischen Elemente (3 ,4 ) sind selbstverständlich nicht auf eine Verwendung im Rahmen einer Freisprecheinrichtung beschränkt, sondern können gleichsam auch Elemente einer Insassenkommunikationsanlage oder fahrzeuginternen Audiosystems (CD-Player, Radio, I-Pod) bilden.
Claims (10)
- Freisprecheinrichtung für einen mit einem Sicherheitsgurt versehenen Sitz eines Fahrzeuges, bei welcher Mikrofon (
3 ) und Lautsprecher (4 ) in einem Gehäuse befindlich als eine Akustikeinheit (1 ) ausgebildet sind, welche verschiebbar auf dem Sicherheitsgurt (2 ) angeordnet ist, wobei die Akustikeinheit (1 ) so mit dem Sicherheitsgurt (2 ) in Verbindung steht, dass sich ihre Position in Bezug auf den Mund (5 ) bzw. das Ohr (6 ) einer sich auf dem Sitz (7 ) befindlichen Person bei Anlegen bzw. Ablegen des Sicherheitsgurtes (2 ) verändert, wobei die Akustikeinheit (1 ) eine Aktivposition aufweist, bei welcher sich die in der Akustikeinheit (1 ) enthaltenen Elemente (3 ,4 ) der Freisprecheinrichtung in der Nähe von Mund (5 ) bzw. Ohr (6 ) einer sich auf dem Sitz (7 ) befindlichen Person befinden, und wobei die Akustikeinheit (1 ) eine Passivposition aufweist, bei welcher sie sich die in der Akustikeinheit (1 ) enthaltenen Elemente (3 ,4 ) der Freisprecheinrichtung in einer gegenüber der Aktivposition entfernteren Stellung von Mund (5 ) bzw. Ohr (6 ) befinden, dadurch gekennzeichnet, dass die Akustikeinheit (1 ) über ein Gelenk (8 ) und eine variable Stützkonstruktion (9 ) mit dem Sicherheitsgurt (2 ) gekoppelt ist, wobei die variable Stützkonstruktion (9 ) in der Aktivposition der Akustikeinheit (1 ) diese unter einem Winkel (α, β) gegenüber dem Sicherheitsgurt auslenkt, während die Akustikeinheit (1 ) in ihrer Passivposition im Wesentlichen am Sicherheitsgurt (2 ) anliegt. - Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die variable Stützkonstruktion (
9 ) die Akustikeinheit (1 ) unter einem Winkel α in Bezug auf den Längsverlauf des Sicherheitsgurtes (2 ) hin ausgelenkt wird. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die variable Stützkonstruktion (
9 ) die Akustikeinheit (1 ) unter einem Winkel β in Bezug auf den Querverlauf des Sicherheitsgurtes (2 ) hin ausgelenkt wird. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die in der Akustikeinheit (
1 ) enthaltenen Elemente (3 ,4 ) der Freisprecheinrichtung richtungsselektiv ausgestaltet sind. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Akustikeinheit (
1 ) in ihrer Passivposition in einer Aufnahme (11 ) ruht, welche über den Umlenkwinkel oder den Beschlag der Gurtumlenkung mit dem Rahmen (12 ) des Fahrzeugs in Verbindung steht. - Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Akustikeinheit (
1 ) über einen Energiespeicher verfügt, der über die Aufnahme (11 ) mit einer Stromversorgung in Verbindung steht, über welche der Energiespeicher mit Energie versorgt wird. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Akustikeinheit (
1 ) teleskopierbar ausgestaltet ist, so dass der Abstand zwischen den Mikrofonen (3 ) und den Lautsprechern (4 ) durch die auf dem Sitz (7 ) befindliche Person verändert werden kann. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Akustikeinheit (
1 ) mit einem Schalter (10 ) versehen ist, mittels welchem die Freisprecheinheit aktiviert und deaktiviert werden kann. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Akustikeinheit (
1 ) teleskopierbar ausgeführt wird, indem sie aus wenigstens zwei ineinander verschiebbaren Teilen gefertigt wird. - Verwendung der akustischen Elemente (
3 ,4 ) der Akustikeinheit (1 ) der Freisprecheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche als Komponenten einer Insassenkommunikationsanlage oder eines Audiosystems.
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