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DE102009004102A1 - Verfahren zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs und Geschwindigkeits-Steuersystem für ein Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs und Geschwindigkeits-Steuersystem für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102009004102A1
DE102009004102A1 DE102009004102A DE102009004102A DE102009004102A1 DE 102009004102 A1 DE102009004102 A1 DE 102009004102A1 DE 102009004102 A DE102009004102 A DE 102009004102A DE 102009004102 A DE102009004102 A DE 102009004102A DE 102009004102 A1 DE102009004102 A1 DE 102009004102A1
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battery
traffic
driver
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Application number
DE102009004102A
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English (en)
Inventor
Peter Dr. Birke
Michael Keller
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KELLER, MICHAEL, DE
Original Assignee
Conti Temic Microelectronic GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Conti Temic Microelectronic GmbH filed Critical Conti Temic Microelectronic GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs (10) mit den Schritten: Erfassen einer Information (24, 28, 32) bezüglich einer Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei einer Weiterfahrt des Fahrzeugs (10), Festlegen einer Vorgabegröße (36) bezüglich einer maximalen Energiezufuhr an einen Antrieb (12) des Fahrzeugs (10) für die Weiterfahrt unter Berücksichtigung der erfassten Information (24, 28, 32), Erfassen einer von einem Fahrer des Fahrzeugs (10) vorgegebenen Soll-Beschleunigung, Festlegen einer Ist-Beschleunigung unter Berücksichtigung der festgelegten Vorgabegröße (36) und der vorgegebenen Soll-Beschleunigung, und Beschleunigen des Fahrzeugs (10) mit der Ist-Beschleunigung. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein entsprechendes Geschwindigkeits-Steuersystem (18) für ein Fahrzeug (10).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Geschwindigkeits-Steuersystem für ein Fahrzeug.
  • Aus dem Stand der Technik sind Verfahren und Systeme zum Erhöhen einer Fahrsicherheit und Verbessern eines Fahrkomfort bekannt. Manche dieser Systeme sind als Fahrerassistenzsysteme dazu ausgebildet, eine Geschwindigkeit und/oder eine Fahrtrichtung eines Fahrzeugs automatisch zu steuern und so einen Fahrer während einer Fahrt arbeitsmäßig zu entlasten.
  • Allerdings sind viele Fahrer nicht nur an einer vorteilhaften Fahrsicherheit und einem komfortablen Fahren, sondern auch an einer Reduzierung eines Energieverbrauchs interessiert. Insbesondere im Hinblick auf die hohen Energiepreise ist es vorteilhaft, wenn ein unnötiger Kraftstoffverbrauch eines Verbrennungsmotors und/oder ein nicht notwendiger Stromverbrauch eines elektrischen Antriebs bei einer Fahrt eines Fahrzeugs vermieden werden. Zusätzlich kann eine starke Beanspruchung einer für die Stromversorgung des elektrischen Antriebs verwendeten Batterie einen Verschleiß der Batterie beschleunigen.
  • Die DE 10 2006 000 397 A1 beschreibt ein Antriebsstrangbatterie-Lebensdauervorhersagegerät und ein Antriebsstrangbatterie-Lebensdauerwarngerät, bei welchem eine Datenverarbeitungseinheit die für einen Verschleiß der Batterie relevanten Daten, wie Batterieumgebensdaten, Energieverbrauchsdaten und Fahrzeugfahrdaten, aufzeichnet. Anschließend soll anhand der aufgezeichneten Daten eine Restlebensdauer der Batterie berechnet werden. Über eine Anzeigeeinrichtung kann der Fahrer hinsichtlich der Restlebensdauer der Batterie informiert werden. Die in der DE 10 2006 000 397 A1 beschriebenen Geräte können jedoch nicht dazu beitragen, die aufgrund eines unnötigen Energieverbrauchs anfallenden Kosten einzusparen oder die Restlebensdauer der Batterie zu verlängern.
  • Die Erfindung schafft ein Verfahren zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Geschwindigkeits-Steuersystem für ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 8.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass ein unnötig hoher Energieverbrauch bei der Weiterfahrt des Fahrzeugs verhinderbar ist, indem unter Berücksichtung der Information bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation der Wertebereich der ausführbaren Beschleunigungen und/oder der dem Antrieb zuführbaren Energie eingeschränkt wird. Dies erfolgt über das Festlegen der Vorgabegröße. Die Soll-Beschleunigung und die Ist-Beschleunigung können positive und negative Beschleunigungen sein.
  • Aufgrund der festgelegten Vorgabegröße bezüglich der maximalen Energiezufuhr wird ein unnötiges Beschleunigen/Abbremsen des Fahrzeugs vermieden. Man kann dies auch als Vermeiden einer ”aggressiven Fahrweise” bezeichnen. Auf diese Weise kann ein zu hoher Energieverbrauch, welcher auf ein unnötig starkes Beschleunigen und ein häufigen Abbremsen des Fahrzeugs zurückzuführen wäre, bei der Weiterfahrt des Fahrzeugs vermieden werden. Der technische Vorteil der vorliegenden Erfindung umfasst somit eine signifikante Verbrauchsreduktion bei der Weiterfahrt. Zusätzlich wird durch das Verhindern einer ”aggressiven Fahrweise” die Fahrsicherheit gesteigert.
  • Das Verhindern von unnötigen Beschleunigungen/Verzögerungen mittels der vorliegenden Erfindung erfolgt auf eine Weise, welche den Fahrer bei den durch ihn ausgeführten Arbeitsschritten, wie dem Betätigen eines Eingabeelements für ein Beschleunigen/Abbremsen des Fahrzeugs, nicht wesentlich beeinträchtig. Der Fahrer wird deshalb auch nicht abgelenkt. Zusätzlich ermöglicht die vorliegende Erfindung für den Fahrer ein Fahren ohne ein häufiges Abbremsen des Fahrzeugs. Die Erfindung verbessert somit den Fahrkomfort für den Fahrer.
  • Des Weiteren bietet die vorliegende Erfindung im Vergleich mit einem Fahrerassistenzsystem den zusätzlichen Vorteil, dass der Fahrer jederzeit aktiv in die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs eingreifen und das Fahrzeug beschleunigen oder abbremsen kann.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform wird bei dem Beschleunigen des Fahrzeugs mit der Ist-Beschleunigung die über die Vorgabegröße festgelegte maximale Energiezufuhr eingehalten. Dies ist realisierbar, indem die Ist-Beschleunigung so festgelegt wird, dass sie einer in Bezug auf die maximale Energiezufuhr kleineren Energiezufuhr entspricht. Auf diese Weise ist ein Reduzieren des Energieverbrauchs des Fahrzeugs auf einfache Weise ausführbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird eine Positions- und/oder Bewegungsinformation mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers und/oder ein Signal mindestens einer Verkehrssteuerkomponente als zumindest Teil der Information bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei der Weiterfahrt ermittelt und zum Festlegen der Vorgabegröße bezüglich der maximalen Energiezufuhr ausgewertet. Die Positions- und/oder Bewegungsinformation kann eine Position, eine Geschwindigkeit, eine Geschwindigkeitsänderung, eine Bewegungsrichtung und/oder eine Bewegungsrichtungsänderung des mindestens einen weiteren Verkehrsteilnehmers sein. Das Signal der mindestens einen Verkehrssteuerkomponente kann ein optisches Signal, wie beispielsweise eine Farbe einer Ampel und/oder eine Schildfläche eines Verkehrschilds, und/oder ein akustisches Signal, wie ein Martinshorn, sein. Die Positions- und/oder Bewegungsinformation und/oder das Signal der mindestens einen Verkehrssteuerkomponente können auf einfache und verlässliche Weise mittels einer Sensorvorrichtung ermittelt werden. Die Sensorvorrichtung kann zusätzlich für ein Warnsystem, ein Sicherheitssystem und/oder ein Fahrerassistenzsystem verwendet werden. Das Verfahren ist somit unter Verwendung von einem bereits an dem Fahrzeug eingesetzten System realisierbar. Dies reduziert die Kosten zum Ausführen des Verfahrens.
  • Beispielsweise wird zum Festlegen der Vorgabegröße ein Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Anstelle des Abstands kann auch eine Relativgeschwindigkeit, eine Relativgeschwindigkeitsänderung, eine Relativbewegungsrichtung und/oder eine Relativbewegungsrichtungsänderung zum Festlegen der Vorgabegröße ausgewertet werden. Die Vorgabegröße, welche zum Vergleich mit der vom Fahrer vorgegebenen Soll-Beschleunigung herangezogen wird, kann eine in Hinblick auf den Abstand vorteilhafte Geschwindigkeit und/oder Beschleunigung des Fahrzeugs sein. Ist die Soll-Beschleunigung größer als die Vorgabegröße, so wird eine Ist-Beschleunigung festgelegt, welche kleiner als die Soll-Beschleunigung ist. Auf diese Weise wird ein unnötig hohes Beschleunigen des Fahr zeugs, welches mit einer hohen Wahrscheinlichkeit innerhalb einer kurzen Zeit wieder abgebremst werden muss, vermieden.
  • Als Alternative oder als Ergänzung dazu kann ein Fahrverhalten des Fahrers des Fahrzeugs als zumindest Teil der Information bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation ermittelt und zum Festlegen der Vorgabegröße bezüglich der maximalen Energiezufuhr ausgewertet werden. Beispielsweise wird anhand einer Häufigkeit eines Beschleunigens und/oder eines Abbremsens des Fahrzeugs bei einer bereits zurückgelegten Wegstrecke festgestellt, ob der Fahrer zu einer ruhigen Fahrweise oder zu einer aggressiven Fahrweise neigt.
  • Des Weiteren kann von einer Datenausgabevorrichtung eine Straßeninformation für mindestens eine bei der Weiterfahrt befahrene Straße als zumindest Teil der Information bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei der Weiterfahrt empfangen und zum Festlegen der Vorgabegröße bezüglich der maximalen Energiezufuhr ausgewertet werden. Die Datenausgabevorrichtung ist beispielsweise eine elektrische Landkarte und/oder ein Navigationssystem. Dadurch ist eine vorteilhafte Multifunktionalität der Datenausgabevorrichtung gewährleistet.
  • Die in den oberen Absätzen beschriebenen Vorteile sind auch bei einem entsprechenden Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs mit einem elektrischen Antrieb und einer Batterie, an welche der elektrische Antrieb so gekoppelt ist, dass eine Stromversorgung des elektrischen Antriebs über die Batterie erfolgt, gewährleistet. Der Fahrer des Fahrzeugs hat in Hinblick auf eine Lebensdauer der Batterie ein zusätzliches Interesse an einer energiesparenden Fahrweise, da ein Verschleiß der Batterie bei einem häufigen Überentladen und/oder Unterentladen beschleunigt wird. Eine Fahrweise mit einem reduzierten Energieverbrauch, welche über die Nutzung des hier beschriebenen Verfahrens möglich ist, verlängert hingegen eine Lebensdauer der Batterie. Somit ist die Anwendung des Verfahrens bei einem Fahrzeug mit einer Batterie zur Stromversorgung des elektrischen Antriebs besonders vorteilhaft. Beispielsweise können die hohen Kosten, welche mit einem Auswechseln der Batterie verbunden sind, eingespart werden.
  • In einer Weiterbildung des Verfahrens kann als Vorgabegröße bezüglich der maximalen Energiezufuhr ein Ladezustand der Batterie festgelegt und an der Batterie eingestellt werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Batterie bei einer Verkehrs- und/oder Fahrsituation, bei welcher ein stark beschleunigtes Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder abgebremst werden muss, geschont wird.
  • Beispielsweise wird bei einer Fahrt durch ein Wohngebiet und/oder bei einer Fahrt durch ein flaches Gelände der Ladezustand der Batterie so festgelegt, dass eine maximale Energieentnahme zwischen 10% bis 15% möglich ist. Somit kann bei einer derartigen Verkehrs- und/oder Fahrsituation eine unnötige Belastung der Batterie vermieden werden. Hingegen kann bei einer Fahrt bergauf und/oder auf einer Autobahn die Energieentnahme auf einen Maximalwert zwischen 20% bis 30% durch den Ladezustand der Batterie festgelegt werden.
  • Die bereits beschriebenen Vorteile des Verfahrens sind auch bei einem entsprechenden Geschwindigkeits-Steuersystem gewährleistet.
  • Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn ein Fahrzeug mit einem elektrischen Antrieb und einer Batterie, an welche der elektrische Antrieb so gekoppelt ist, dass eine Stromversorgung des elektrischen Antriebs über die Batterie erfolgt, auch mit einem derartigen Geschwindigkeits-Steuersystem ausgestattet ist, da über das Einsetzen des Geschwindigkeits-Steuersystems die Lebensdauer der Batterie verlängerbar ist.
  • Das Fahrzeug kann ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridfahrzeug sein. Bei einem Hybridfahrzeug kann zusätzlich der Energieverbrauch des Verbrennungsmotors über ein Einsetzen des Geschwindigkeits-Steuersystems reduziert werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Flussdiagramm zum Darstellen einer Ausführungsform des Verfahrens zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs;
  • 2 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit einer ersten Ausführungsform des Geschwindigkeits-Steuersystems; und
  • 3 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit einer zweiten Ausführungsform des Geschwindigkeits-Steuersystems.
  • 1 zeigt ein Flussdiagramm zum Darstellen einer Ausführungsform des Verfahrens zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs.
  • In einem Schritt S1 des Verfahrens wird eine Information bezüglich einer Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei einer Weiterfahrt des Fahrzeugs erfasst. Unter einer Information bezüglich der Verkehrssituation ist beispielsweise eine Positions- und/oder Bewegungsinformation mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers und/oder ein Signal mindestens einer Ver kehrssteuerkomponente zu verstehen. Das Erfassen der Positions- und/oder Bewegungsinformation des mindestens einen weiteren Verkehrsteilnehmers und/oder des Signals der mindestens einen Verkehrssteuerkomponente erfolgt vorzugsweise über eine Sensorvorrichtung.
  • Beispiele für eine auf diese Weise erfassbare Positions- und/oder Bewegungsinformation mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers sind eine Position, eine Geschwindigkeit, eine Geschwindigkeitsänderung, eine Bewegungsrichtung und/oder eine Bewegungsrichtungsänderung des mindestens einen weiteren Verkehrsteilnehmers. Dabei kann auch eine Relativposition, eine Relativgeschwindigkeit und/oder eine Relativbewegungsrichtung des mindestens einen weiteren Verkehrsteilnehmers erfasst werden.
  • Das Signal der mindestens einen Verkehrssteuerkomponente ist beispielsweise ein optisches Signal, wie eine aktuelle Farbe eine Ampel und/oder eine Schildfläche eines Verkehrsschildes. Das hier beschriebene Verfahren ist jedoch nicht auf optische Signale beschränkt. Ebenso kann ein akustisches Signal, beispielsweise ein erfasstes Martinshorn, mittels einer geeignet ausgebildeten Sensorvorrichtung erfasst werden.
  • Ein kostengünstiges Ausführungsbeispiel für eine verwendbare Sensorvorrichtung umfasst beispielsweise eine Kamera mit zugehöriger Bildauswerte-Elektronik, einen Ultraschallsensor und/oder einen Geräuschdetektor.
  • Die Sensorvorrichtung kann eine Untereinheit eines fahrzeugeigenen Warnsystems, eines fahrzeugeigenen Sicherheitssystems und/oder eines fahrzeugeigenen Navigationssystems sein. Ebenso kann die Sensorvorrichtung für ein Zusammenwirken mit einem fahrzeugeigenen Warnsystem, einem fahrzeugeigenen Sicher heitssystem und/oder einem fahrzeugeigenen Navigationssystem ausgebildet sein. Auf diese Weise ist eine Multifunktionalität der Sensorvorrichtung gewährleistet. Dies reduziert die am Fahrzeug verbauten Komponenten und senkt die Kosten zum Ausführen des hier beschriebenen Verfahrens.
  • Eine Information bezüglich einer Fahrsituation bei einer Weiterfahrt des Fahrzeugs kann ein Fahrverhalten eines Fahrers des Fahrzeugs und/oder eine Straßeninformation für mindestens eine bei der Weiterfahrt befahrene Straße sein.
  • Zum Erfassen des Fahrverhaltens des Fahrers kann eine Häufigkeit und/oder eine Geschwindigkeitsdifferenz von Soll-Beschleunigungen, welche vom Fahrer über eine Eingabe an einem Eingabeelement zum Verzögerungen oder Beschleunigungen des Fahrzeugs vorgegeben werden, ermittelten werden. Das Erfassen der Häufigkeit und/oder der Geschwindigkeitsdifferenz kann über eine an dem mindestens einen Eingabeelement zum Verzögerungen oder Beschleunigungen angeordnete Sensorvorrichtung und/oder über ein zentrales Fahrzeugsteuersystem erfolgen.
  • Wird dabei beispielsweise festgestellt, dass der Fahrer nach einem Beschleunigen des Fahrzeugs, wie durch ein Betätigen eines Gaspedals, häufig innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitintervalls ein Abbremsen des Fahrzeugs bewirkt, z. B. indem er ein Bremspedal drückt, so kann dem Fahrer ein Fahrverhalten mit einem unnötig hohen Energieverbrauch zugeordnet werden. Ebenso kann ermittelt werden, dass nach einem starken Beschleunigen das Fahrzeug wieder stark abgebremst wird und daraufhin dem Fahrer ein Fahrverhalten mit einem unnötig hohen Energieverbrauch zuordbar ist. Andernfalls kann dem Fahrer ein Fahrverhalten mit einem Energieverbrauch, welcher kaum überhöht ist, zugeordnet werden.
  • Die Straßeninformation der mindestens einen bei der Weiterfahrt befahrenen Straße umfasst beispielsweise eine Steigung, einen Straßenzustand, eine Anzahl der Fahrspuren, einen Straßentyp, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und/oder eine Verkehrsdichte. Der Straßentyp kann eine Autobahn, eine Landstraßen, eine Schnellstraße, eine Straße in einem Industriegebiet und/oder eine Straße in einem Wohngebiet sein. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung umfasst z. B. eine Kreuzung, ein Vorfahrtschild, ein Höchstgeschwindigkeitsschild und/oder eine Ampel, welche an der Straße liegt.
  • Die Straßeninformation kann von einer Datenausgabevorrichtung abgefragt werden. Dies kann erfolgen, indem der Fahrer vor einem Beginn und/oder während einer Fahrt eine Startposition, eine Zielposition und/oder eine Fahrtroute in die Datenausgabevorrichtung eingibt. Eine geeignete Datenausgabevorrichtung ist beispielsweise eine elektrische Landkarte oder ein Navigationssystem. Die zum Ermitteln der Straßeninformation herangezogene Datenausgabevorrichtung kann somit auch für weitere Funktionen, beispielsweise zum Festlegen einer optimalen Fahrtroute oder zum Bestimmen einer Position des Fahrzeugs, herangezogen werden. Aufgrund der Multifunktionalität der verwendeten Datenausgabevorrichtung ist das hier beschriebene Verfahren kostengünstig ausführbar.
  • Anstelle einer fahrzeugeigenen Datenausgabevorrichtung kann auch ein zentrales Datenausgabesystem über Funk abgefragt werden. Zum Ermitteln einer gerade oder im Weiteren befahrenen Straße kann ein Satellitensystem, beispielsweise GPS (Global Positioning System), herangezogen werden.
  • Anhand der oben genannten Beispiele für die erfassbaren Informationen sind für einen Fachmann Ergänzungen nahegelegt.
  • Es wird hier deshalb darauf hingewiesen, dass das hier beschriebene Verfahren nicht auf die oben genannten Informationen bezüglich einer Verkehrs- und/oder Fahrsituation beschränkt ist.
  • In einem weiteren Schritt S2 wird unter Berücksichtigung der erfassten Information eine Vorgabegröße bezüglich einer maximalen Energiezufuhr an einem Antrieb des Fahrzeugs für die Weiterfahrt festgelegt. Vorzugsweise wird dabei durch eine Optimierung der Vorgabegröße bezüglich der Brems- und Beschleunigungsvorgänge der Energieverbrauch der Weiterfahrt reduziert.
  • Beispielsweise wird anhand einer erfassten Positions- und/oder Bewegungsinformation mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers, wie einem Abstand des eigenen Fahrzeugs zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, erkannt, dass das eigene Fahrzeug nicht über eine festgelegte Höchstbeschleunigung beschleunigt werden sollte. Ist dies der Fall, so kann die Höchstbeschleunigung oder eine der Höchstbeschleunigung entsprechende Größe als Vorgabegröße festgelegt werden.
  • Umfasst die Information das Fahrverhalten des Fahrers, so kann beispielsweise erkannt werden, dass unnötige Gaspedalbewegungen durch den Fahrer zu einem ungerechtfertigten Energieverbrauch führen. Die Vorgabegröße kann in diesem Fall so gewählt werden, dass eine vorteilhafte mittlere Geschwindigkeit mit geringen Abweichungen eingehalten wird.
  • Aus dem Fahrverhalten des Fahrers kann jedoch auch hervorgehen, dass der Fahrer eine sportliche Fahrweise bevorzugt. In diesem Fall kann die Vorgabegröße so festgelegt werden, dass sie die von dem Fahrer gewünschten Geschwindigkeitsänderungen kaum beeinträchtigt. Wird hingegen festgestellt, dass der Fahrer eine einsatzarme Fahrweise bevorzugt, so kann über die Vorgabegröße eine vorteilhafte mittlere Geschwindigkeit mit geringen Abweichungen festgelegt werden.
  • Als Alternative oder als Ergänzung dazu kann auch anhand der erfassten Straßeninformation eine Vorgabegröße bezüglich der maximalen Energiezufuhr festgelegt werden. So können beispielsweise die Straßeninformationen auf einer durch das Navigationssystem zu Beginn der Fahrt gewählten Fahrtroute in eine verbrauchsoptimierte Fahrstrategie einbezogen werden.
  • Die Vorgabegröße bezüglich der maximalen Energiezufuhr kann eine Höchstgeschwindigkeit, eine mittlere Geschwindigkeit, eine Höchstabweichung von der mittleren Geschwindigkeit, eine Höchstbeschleunigung und/oder eine maximale Energiezufuhr sein. Ebenso kann als Vorgabegröße ein Ladezustand einer Batterie festgelegt werden. Der festgelegte Ladezustand wird anschließend an der Batterie eingestellt.
  • In einem Schritt S3 wird eine von einem Fahrer des Fahrzeugs vorgegebenen Soll-Beschleunigung erfasst. Das Erfassen der Soll-Beschleunigung erfolgt beispielsweise über ein Erkennen und Auswerten einer Betätigung eines Eingabeelements zum Beschleunigen oder Abbremsen des Fahrzeugs durch den Fahrer.
  • Die Bezeichnung der Schritte S1 bis S3 legt keine zeitliche Reihenfolge zum Ausführen der Schritte fest. Beispielsweise kann der Schritt S3 auch vor den Schritten S1 und S2 ausgeführt werden.
  • In einem Schritt S4 wird eine Ist-Beschleunigung unter Berücksichtung der festgelegten Vorgabegröße und der vorgegebenen Soll-Beschleunigung festgelegt. Vorzugsweise wird die Ist-Beschleunigung so festgelegt, dass bei dem Beschleunigen des Fahrzeugs mit der Ist-Beschleunigung die festgelegte maximale Energiezufuhr eingehalten wird.
  • Ist die festgelegte Vorgabegröße ein eingestellter Ladezustand der Batterie, so kann der Schritt S4 auch automatisch ausgeführt werden. Durch das Einstellen des Ladezustands an der Batterie ist automatisch gewährleistet, dass für eine vorgegebene Soll-Beschleunigung eine die maximale Energiezufuhr nicht überschreitende Ist-Beschleunigung bereitgestellt wird.
  • Das Fahrzeug wird nachfolgend in einem Schritt S5 mit der Ist-Beschleunigung beschleunigt. Dabei ist die Ist-Beschleunigung vorteilhafterweise so gewählt, dass nach dem Beschleunigen des Fahrzeugs mit der Ist-Beschleunigung nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls eine Geschwindigkeitskorrektur, beispielsweise ein Bremsvorgang, ausgeführt werden muss.
  • Durch das hier beschriebene Verfahren werden die von dem Fahrer vorgegebenen Soll-Beschleunigungen bezüglich eines reduzierten Energieverbrauchs korrigiert. Da die von dem Fahrer ausgeführten Arbeitsschritte, wie das Betätigen des Eingabeelements zum Beschleunigen oder Abbremsen des Fahrzeugs, durch das Korrigieren der Soll-Beschleunigung in eine energiesparendere Ist-Beschleunigung nicht direkt beeinflusst werden, ist die Korrektur für den Fahrer nicht mit einer Komforteinbuße verbunden.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit einer ersten Ausführungsform des Geschwindigkeits-Steuersystems.
  • Ein anhand der 2 schematisch dargestelltes Fahrzeug 10 ist als Elektrofahrzeug oder als Hybridfahrzeug ausgebildet. Das Fahrzeug 10 umfasst einen elektrischen Antrieb 12 und eine Batterie 14, welche als Energiespeicher und als Energielieferant für den elektrischen Antrieb 12 dient. Die Batterie 14 ist ein elektrochemischer Energiespeicher, beispielsweise eine Bleibatterie, ein Doppelschichtkondensator, eine Nickel-Metallhybrid-Zelle oder eine Lithium-Ionen-Zelle. Der elektrische Antrieb 12 erfüllt nicht nur die Funktion eines Anlassers und/oder einer Lichtmaschine des Fahrzeugs 10, sondern dient insbesondere dazu, ein Drehmoment als Beschleunigungsmoment zum Vortrieb der Räder 15 des Fahrzeugs 10 bereitzustellen.
  • Mittels einer Steuerelektronik 16 wird der Strom von der Batterie 14 an den elektrischen Antrieb 12 gesteuert. Die Steuerelektronik 16 legt fest, ob und in welcher Menge der Batterie 14 Energie entnommen und dem elektrischen Antrieb 12 zugeführt wird.
  • Das Fahrzeug 10 umfasst auch ein Geschwindigkeits-Steuersystem 18, auf dessen Aufbau und Funktionsweise im Weiteren eingegangen wird. Das Geschwindigkeits-Steuersystem 18 weist mindestens einen Signaleingang 20 auf, welcher so an eine erste Sensorvorrichtung 22, eine zweite Sensorvorrichtung 26 und eine Datenausgabevorrichtung 30 gekoppelt ist, dass Informationssignale 24, 28, 32 von den Vorrichtungen 22, 26 und 30 an den Signaleingang 20 weitergeleitet werden. Beispielsweise sind der Signaleingang 20 und die Vorrichtungen 22, 26 und 30 zum Weiterleiten der Informationssignale 24, 28, 32 an einen Fahrzeugbus des Fahrzeugs 10 angeschlossen.
  • Die erste Sensorvorrichtung 22 ist dazu ausgelegt, eine Positions- und/oder Bewegungsinformation mindestens eines weite ren Verkehrsteilnehmers und/oder ein Signal mindestens einer Verkehrssteuerkomponente in eine Umgebung des Fahrzeugs 10 zu erfassen und ein entsprechendes Informationssignal 24 auszugeben. Beispiele für die Positions- und/oder Bewegungsinformation des mindestens einen weiteren Verkehrsteilnehmers und das Signal der mindestens einen Verkehrssteuerkomponente werden oben aufgezählt. Die erste Sensorvorrichtung 22 kann eine Kamera, ein Bildauswerte-Elektronik, mindestens einen Ultraschallsensor und/oder einen Geräuschdetektor umfassen. Die erste Sensorvorrichtung 22 kann auch in mehrere Untereinrichtungen unterteilt sein, welche getrennt voneinander an dem Fahrzeug 10 angeordnet sind.
  • Die erste Sensorvorrichtung 22 kann eine Untereinheit eines fahrzeugeigenen Warnsystems, eines fahrzeugeigenen Sicherheitssystems und/oder eines fahrzeugeigenen Fahrerassistenzsystems sein. Ebenso kann die erste Sensorvorrichtung 22 dazu ausgelegt sein, mit dem Warnsystem, dem Sicherheitssystem und/oder dem Fahrerassistenzsystem zusammenzuwirken. Das Warnsystem ist beispielsweise eine Einparkhilfe und/oder ein Warnleuchtsystem. Das Sicherheitssystem kann eine Airbagauslösevorrichtung umfassen. Beispiele für das Fahrerassistenzsystem sind ein ACC-System (Adaptive Cruise Control) und ein automatisches Spurhaltesystem. Somit kann die Multifunktionalität der ersten Sensorvorrichtung 22 zum Reduzieren der an dem Fahrzeug 10 eingebauten Komponenten genutzt werden.
  • Die zweite Sensorvorrichtung 26 ist dazu ausgelegt, ein Fahrverhalten eines Fahrers des Fahrzeugs 10 zu ermitteln und als zweites Informationssignal 28 an den Signaleingang 20 bereitzustellen. Die zweite Sensorvorrichtung 26 überwacht beispielsweise eine Betätigung eines (nicht skizzierten) Brems- und/oder Gaspedals durch den Fahrer. Stellt die zweite Sensorvorrichtung 26 dabei fest, dass der Fahrer häufig nach ei nem Betätigen des Gaspedals innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitintervalls das Bremspedal tätigt, so legt die zweite Sensorvorrichtung 26 das Fahrverhalten des Fahrers als Fahrverhalten mit einem unnötig hohen Energieverbrauch fest. Erkennt die zweite Sensorvorrichtung 26 jedoch, dass in der Regel innerhalb eines Zeitintervalls nach einer Gaspedalbetätigung keine Betätigung des Bremspedals durch den Fahrer erfolgt, so erkennt die zweite Sensorvorrichtung 26, dass der Fahrer das Gaspedal nicht unnötig einsetzt und somit dem Fahrer ein Fahrverhalten mit einem kaum erhöhten Energieverbrauch zuordbar ist.
  • Die zweite Sensorvorrichtung 26 kann ebenso dazu verwendet werden, die Eingabe des Fahrers an dem Brems- und/oder Gaspedal zu erfassen und ein entsprechendes Signal an eine weitere Fahrzeugsteuerkomponente bereitzustellen. Beispielsweise erfüllt die zweite Sensorvorrichtung 26 zusätzlich die Funktion eines herkömmlichen Brems- und/oder Gaspedalsensors. Somit weist auch die zweite Sensorvorrichtung 26 eine Multifunktionalität auf, welche zum Einsparen von an dem Fahrzeug 10 nicht benötigten Komponenten beitragen kann.
  • Die Datenausgabevorrichtung 30 dient dazu, eine Straßeninformation für mindestens eine bei der Weiterfahrt befahrene Straße als Informationssignal 32 an das Geschwindigkeits-Steuersystem 18 bereitzustellen. Beispiele für eine Straßeninformation werden oben genannt.
  • Die Datenausgabevorrichtung 30 ist beispielsweise eine elektrische Landkarte und/oder ein Navigationssystem. Durch die Multifunktionalität einer derartigen Datenausgabevorrichtung 30 können Kosten für das Fahrzeug 10 eingespart werden.
  • Als Alternative oder als Ergänzung zu der fahrzeugeigenen Datenausgabevorrichtung 30 kann die Straßeninformation auch zumindest teilweise von einem externen Datenausgabesystem über Funk abgefragt werden. Das Fahrzeug 10 weist in diesem Fall eine geeignete Sende- und Empfangseinrichtung auf, welche zusätzlich noch zum Senden und Empfangen weiterer Funksignale verwendbar ist. Ein Lokalisieren des Fahrzeugs 10 zum Ermitteln einer gerade und im Weiteren befahrenen Straße kann beispielsweise über ein (nicht skizziertes) Satellitensystem, wie GPS (Global Positioning System), erfolgen.
  • Mindestens eine der Vorrichtungen 22, 26 oder 30 kann auch als Untereinheit in einem kompakt ausgebildeten Geschwindigkeits-Steuersystem 18 angeordnet sein.
  • Das Geschwindigkeits-Steuersystem 18 umfasst eine Auswerteeinrichtung 34, an welche die von dem Signaleingang 20 empfangenen Informationen der Informationssignale 24, 28 und 32 bereitgestellt werden. Die Auswerteeinrichtung 34 ist dazu ausgelegt, unter Berücksichtung der empfangenen Informationen der Informationssignale 24, 28 und 32 eine Vorgabegröße bezüglich einer maximalen Energiezufuhr an den elektrischen Antrieb 12 des Fahrzeugs 10 festzulegen. Beispiele für eine festlegbare Vorgabegröße sind oben genannt. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Auswerteeinrichtung 34 dazu ausgelegt, als Vorgabegröße einen Ladezustand der Batterie 14 festzulegen. Dazu wertet die Auswerteeinrichtung 34 die Informationen der Informationssignale 24, 28 und 32 aus.
  • Im Weiteren werden mögliche Kriterien, nach welchen die Auswerteeinrichtung 34 den Ladezustand der Batterie 14 festlegen kann, beschrieben:
    Beispielsweise erkennt die Auswerteeinrichtung 34 anhand der Information des Informationssignals 24 der ersten Sensorvorrichtung 22, dass aufgrund der aktuellen Verkehrssituation ein Beschleunigen des Fahrzeugs 10 mit einer hohen Wahrscheinlichkeit innerhalb eines kurzen Zeitintervalls sofort durch einen starken Bremsvorgang rückgängig gemacht werden muss. In diesem Fall kann die Auswerteeinrichtung 34 den Ladezustand der Batterie 14 so festlegen, dass nur eine vergleichsweise geringe Energieentnahme, beispielsweise zwischen 10% bis 15%, möglich ist. Erlaubt die aktuelle Verkehrssituation jedoch auch ein längeres Fahren des Fahrzeugs 10 mit einer hohen Geschwindigkeit, so kann die Auswerteeinrichtung 34 den Ladezustand auf einen höheren Energiewert bezüglich einer möglichen Energieentnahme einstellen.
  • Ebenso kann die Auswerteeinrichtung 34 anhand des Informationssignals 28 der zweiten Sensorvorrichtung 26 erkennen, dass der Fahrer häufig unnötige Gaspedalbewegungen ausführt, welche durch einen schnell nachfolgenden Bremsvorgang korrigiert werden müssen. In diesem Fall kann die Auswerteeinrichtung 34 erkennen, dass das Fahrverhalten des Fahrers nicht so gleichmäßig ist, wie es für einen reduzierten Energieverbrauch notwendig ist. Über ein Festlegen des Ladezustands der Batterie 14 auf einen vergleichsweise geringen Prozentwert der Energieentnahme kann die aggressive Fahrweise des Fahrers jedoch auf einfache Weise korrigiert werden. Die Auswerteeinrichtung 34 fungiert in diesem Fall als automatischer, sich selbst aktivierender Tempomat, ähnlich einem Mini-Tempomaten für den Stadtverkehr.
  • Als Alternative dazu kann die Auswerteeinrichtung 34 jedoch auch dazu ausgelegt sein, den Ladezustand der Batterie 14 an eine erkannte Gewohnheit des Fahrers anzupassen. Erkennt die Auswerteeinrichtung 34 beispielsweise, dass der Fahrer eine sportliche Fahrweise bevorzugt, so gibt sie in diesem Fall einen höheren Prozentwert für den Ladezustand der Batterie 14 vor. Bevorzugt der Fahrer hingegen ein gleichmäßiges Fahren mit nahezu konstanter Geschwindigkeit, so gibt die Auswerteeinrichtung 34 einen niedrigeren Prozentwert für den Ladezustand der Batterie 14 vor. Die Auswerteeinrichtung 34 ist somit dazu ausgelegt, den Ladezustand der Batterie 14 an die individuellen Fahrverhalten von mehreren Fahrern anpassen.
  • Entsprechend kann die Auswerteeinrichtung 34 den Ladezustand der Batterie 14 auch an die Straßeninformation des Informationssignals 32 der Datenausgabevorrichtung 30 anpassen. Erkennt die Auswerteeinrichtung 34 beispielsweise, dass die Weiterfahrt bergauf oder auf einer Schnellstraße verläuft, so legt die Auswerteeinrichtung 34 den Ladezustand der Batterie 14 auf einen hohen Prozentwert für die Energieentnahme, beispielsweise auf 20% bis 30%, fest. Bei einer Weiterfahrt durch ein Wohngebiet, auf einer Straße in einem schlechten Zustand, auf einer Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung und/oder auf einer Straße mit einer hohen Verkehrsdichte ist die Auswerteeinrichtung 34 hingegen vorzugsweise so ausgelegt, dass sie den Ladezustand der Batterie 14 auf einen niedrigen Prozentwert für die Energieentnahme, welcher zwischen 10% bis 15% liegen kann, festlegt.
  • Der von der Auswerteeinrichtung 34 festgelegte Ladezustand wird als Auswertesignal 36 an eine Steuereinrichtung 38 des Geschwindigkeits-Steuersystems 18 bereitgestellt. Die Steuereinrichtung 38 ist bei der hier dargestellten Ausführungsform dazu ausgelegt, den empfangenen Ladezustand über ein Steuersignal 40 an der Batterie 14 einzustellen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Ladezustand der Batterie 14 auf den vorher festgelegten Ladezustand eingestellt wird.
  • Das Geschwindigkeits-Steuersystem 18 ist somit dazu ausgelegt, den Ladezustand der Batterie 14 an eine aktuelle Verkehrssituation, an eine Fahrweise und Gewohnheiten des Fahrers und/oder an Straßenbedingungen der Weiterfahrt anzupassen. Für die Telematik können Daten aus elektronischen Landkarten und/oder Navigationssystemen vorteilhaft genutzt werden.
  • Das Geschwindigkeits-Steuersystem 18 ist vorzugsweise so ausgelegt, dass der Fahrer das Geschwindigkeits-Steuersystem 18 einschalten und deaktivieren kann. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass keine vom Fahrer nicht gewünschte Komforteinbuße durch das Geschwindigkeits-Steuersystem 18 auftritt, wenn der Fahrer eine Fahrweise mit einem starken Beschleunigen des Fahrzeugs 10 bevorzugt.
  • Das in den oberen Absätzen beschriebene Geschwindigkeits-Steuersystem 18 kann in einem Elektrofahrzeug und in einem Hybridfahrzeug eingesetzt werden. Ein Hybridfahrzeug unterscheidet sich von einem Elektrofahrzeug dadurch, dass das Hybridfahrzeug zusätzlich zu dem elektrischen Antrieb 12 und der Batterie 14 noch einen Verbrennungsmotor aufweist. Im Gegensatz zu dem Elektrofahrzeug, welches vollständig durch elektrische Energie angetrieben wird, wird ein Hybridfahrzeug nur teilweise durch elektrische Energie angetrieben. Man spricht dabei auch von einem Hybridantrieb des Hybridfahrzeugs. Die Steuerelektronik 16 ist bei einem Hybridfahrzeug in der Regel als Hybrid-Controler ausgebildet.
  • Bei einem Hybridfahrzeug kann die als Energiespeicher fungierende Batterie 14 während des Fahrbetriebs mittels einer von dem Verbrennungsmotor bereitgestellten Energie wieder aufgeladen werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, sofern der elektrische Antrieb 12 als Generator ausgebildet ist, zum Aufladen der Batterie 14 ein rekuperatives Bremsen auszuführen. Dabei wird eine Bremsenergie in elektrische Energie umgewandelt.
  • Während ein herkömmliches System sich darauf beschränkt, die Bremsenergie zum Aufladen der Batterie 14 zu verwenden, ist das anhand der 2 beschriebene Geschwindigkeits-Steuersystem 18 dazu ausgelegt, Brems- und Beschleunigungsvorgänge hinsichtlich eines reduzierten Energieverbrauchs des Fahrzeugs 10 zu optimieren. Auf diese Weise wird die Lebensdauer der Batterie 14 gesteigert.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit einer zweiten Ausführungsform des Geschwindigkeits-Steuersystems.
  • Das schematisch dargestellte Fahrzeug 50 mit einem Geschwindigkeits-Steuersystem 52 kann ein Brennstoffzellenfahrzeug oder ein Hybridfahrzeug sein. Das Fahrzeug 50 umfasst einen Verbrennungsmotor 54, welcher über einen Tank 56 mit einem Kraftstoff versorgt wird.
  • Das Geschwindigkeits-Steuersystem 52 weist den Signaleingang 20 auf, an welchem die schon beschriebenen Vorrichtungen 22, 26 und 30 die Informationssignale 24, 28 und 32 bereitstellen. Die Informationen der Informationssignale 24, 28 und 32 werden von der schon beschriebenen Auswerteeinrichtung 34 zum Festlegen einer Vorgabegröße bezüglich einer maximalen Energiezufuhr an den Verbrennungsmotor 54 des Fahrzeugs 50 ausgewertet. Die von der Auswerteeinrichtung 34 festgelegte Vorgabegröße kann eine Höchstgeschwindigkeit, eine mittlere Geschwindigkeit, eine Höchstabweichung von der mittleren Geschwindigkeit, eine Höchstbeschleunigung und/oder eine maximale Einspritzmenge eines Kraftstoffs in den Verbrennungsmo tor 54 sein. Die festgelegte Vorgabegröße wird als Auswertesignal 36 an eine Steuereinrichtung 60 ausgegeben.
  • Das Geschwindigkeits-Steuersystem 52 umfasst zusätzlich einen weiteren Signaleingang 58, an welchem eine von dem Fahrer des Fahrzeugs 50 vorgegebene Soll-Beschleunigung bereitstellbar ist. Dazu ist der weitere Signaleingang 58 beispielsweise an mindestens einen Sensor 59 an einem Eingabeelement zum Beschleunigen oder Abbremsen des Fahrzeugs 50 gekoppelt. Der Sensor 59 und die zweite Sensorvorrichtung 26 können auch als eine kompakte Einheit ausgebildet sein.
  • Die Steuereinrichtung 60 ist so an den weiteren Signaleingang 58 gekoppelt, dass eine empfangene Soll-Beschleunigung an die Steuereinrichtung 60 weitergeleitet wird. Die Steuereinrichtung 60 vergleicht die Soll-Beschleunigung mit der vorgegebenen Vorgabegröße und legt daraufhin eine Ist-Beschleunigung fest. Vorzugsweise legt die Steuereinrichtung 60 die Ist-Beschleunigung so fest, dass das Fahrzeug 50 bei einem Beschleunigen mit der Ist-Beschleunigung eine über die Vorgabegröße festgelegte maximale Energiezufuhr nicht überschreitet.
  • Die Steuereinrichtung 60 ist zusätzlich dazu ausgelegt, mindestens eine Beschleunigungs- bzw. Energiezufuhrkomponente des Fahrzeugs 10 so zu steuern, dass das Fahrzeug 50 mit der Ist-Beschleunigung angetrieben wird. Insbesondere kann die Steuereinrichtung 60 ein Steuersignal 62 mit einer der Ist-Beschleunigung entsprechenden Einspritzmenge an ein Einspritzventil 64 ausgeben.
  • Das hier beschriebene Geschwindigkeits-Steuersystem 52 ist leicht für ein Ansteuern eines elektrischen Antriebs eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridfahrzeugs modifizierbar.
  • Auf eine derartige Modifizierung wird deshalb hier nicht eingegangen.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die beiden oben beschriebenen Ausführungsbeispiele für die Geschwindigkeits-Steuersysteme 18 und 52 beschränkt. Stattdessen ist über ein Modifizieren und/oder ein Kombinieren der beiden Geschwindigkeits-Steuersysteme 18 und 52 eine Vielzahl von Geschwindigkeits-Steuersystemen ableitbar. Da weitere Ausführungsformen der Geschwindigkeits-Steuersysteme 18 und 52 für einen Fachmann anhand der vorhergehenden Absätze nahegelegt sind, wird nicht weiter darauf eingegangen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006000397 A1 [0004, 0004]

Claims (15)

  1. Verfahren zum Steuern einer Geschwindigkeit eines Fahrzeugs (10, 50) mit den Schritten: Erfassen einer Information (24, 28, 32) bezüglich einer Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei einer Weiterfahrt des Fahrzeugs (10, 50) (S1); Festlegen einer Vorgabegröße (36) bezüglich einer maximalen Energiezufuhr an einen Antrieb (12, 54) des Fahrzeugs (10, 50) für die Weiterfahrt unter Berücksichtigung der erfassten Information (24, 28, 32) (S2); Erfassen einer von einem Fahrer des Fahrzeugs (10, 50) vorgegebenen Soll-Beschleunigung (S3); Festlegen einer Ist-Beschleunigung unter Berücksichtigung der festgelegten Vorgabegröße (36) und der vorgegebenen Soll-Beschleunigung (S4); und Beschleunigen des Fahrzeugs (10, 50) mit der Ist-Beschleunigung (S5).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei bei dem Beschleunigen des Fahrzeugs (10, 50) mit der Ist-Beschleunigung die über die Vorgabegröße (36) festgelegte maximale Energiezufuhr eingehalten wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei eine Positions- und/oder Bewegungsinformation mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers und/oder ein Signal mindestens einer Verkehrssteuerkomponente als zumindest Teil (24) der Information (24, 28, 32) bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei der Weiterfahrt ermittelt und zum Festlegen der Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr ausgewertet wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Fahrverhalten des Fahrers des Fahrzeugs (10, 50) als zumindest Teil (28) der Information (24, 28, 32) bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation ermittelt und zum Festlegen der Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr ausgewertet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei von einer Datenausgabevorrichtung (30) eine Straßeninformation für mindestens eine bei der Weiterfahrt befahrene Straße als zumindest Teil (32) der Information (24, 28, 32) bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei der Weiterfahrt empfangen und zum Festlegen der Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr ausgewertet wird.
  6. Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs (10) mit einem elektrischen Antrieb (12) und einer Batterie (14), an welche der elektrische Antrieb (12) so gekoppelt ist, dass eine Stromversorgung des elektrischen Antriebs (12) über die Batterie (14) erfolgt, mit dem Schritt: Steuern einer Geschwindigkeit des Fahrzeugs (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei als Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr ein Ladezustand der Batterie (14) festgelegt und an der Batterie (14) eingestellt wird.
  8. Geschwindigkeits-Steuersystem (18, 52) für ein Fahrzeug (10, 50) mit: mindestens einem Signaleingang (20), welcher dazu ausgelegt ist, eine von einer Sensorvorrichtung (22, 26) und/oder einer Datenausgabevorrichtung (30) ausgegebene Information (24, 28, 32) bezüglich einer Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei einer Weiterfahrt des Fahrzeugs (10, 50) zu empfangen; einer Auswerteeinrichtung (34), welche dazu ausgelegt ist, unter Berücksichtigung der empfangenen Information (24, 28, 32) eine Vorgabegröße (36) bezüglich einer maximalen Energiezufuhr an einen Antrieb (12, 54) des Fahrzeugs (10, 50) festzulegen; und einer Steuereinrichtung (38, 60), welche dazu ausgelegt ist, mindestens eine Beschleunigungs- oder Energiezufuhrkomponente (14, 64) des Fahrzeugs (10, 50) so zu steuern, dass für eine von einem Fahrer des Fahrzeugs (10, 50) vorgegebene Soll-Beschleunigung eine Ist-Beschleunigung unter Berücksichtigung der festgelegten Vorgabegröße (36) und der vorgegebenen Soll-Beschleunigung festlegbar ist und das Fahrzeug (10, 50) mit der Ist-Beschleunigung antreibbar ist.
  9. Geschwindigkeits-Steuersystem (18, 52) nach Anspruch 8, wobei die Auswerteeinrichtung (34) dazu ausgelegt ist, die Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr unter Berücksichtigung einer Positions- und/oder Bewegungsinformation mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers und/oder eines Signals mindestens einer Verkehrssteuerkomponente als zumindest Teil (24) der In formation (24, 28, 32) bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei der Weiterfahrt festzulegen.
  10. Geschwindigkeits-Steuersystem (18, 52) nach Anspruch 8 oder 9, wobei die Auswerteeinrichtung (34) dazu ausgelegt ist, die Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr unter Berücksichtigung eines Fahrverhaltens des Fahrers des Fahrzeugs (10, 50) als zumindest Teil (28) der Information (24, 28, 32) bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei der Weiterfahrt festzulegen.
  11. Geschwindigkeits-Steuersystem (18, 52) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei die Auswerteeinrichtung (34) dazu ausgelegt ist, die Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr unter Berücksichtigung einer Straßeninformation für mindestens eine bei der Weiterfahrt befahrene Straße als zumindest Teil (32) der Information (24, 28, 32) bezüglich der Verkehrs- und/oder Fahrsituation bei der Weiterfahrt festzulegen.
  12. Geschwindigkeits-Steuersystem (18, 52) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die Auswerteeinrichtung (34) dazu ausgelegt ist, als Vorgabegröße (36) bezüglich der maximalen Energiezufuhr einen Ladezustand einer Batterie (14) festzulegen, und wobei die Steuereinrichtung (38) dazu ausgelegt ist, den festgelegten Ladezustand an der Batterie (14) einzustellen.
  13. Fahrzeug (10) mit: einem elektrischen Antrieb (12); einer Batterie (14), an welche der elektrische Antrieb (12) so gekoppelt ist, dass eine Stromversorgung des elektrischen Antriebs (12) über die Batterie (14) erfolgt; und einem Geschwindigkeits-Steuersystem (18, 52) nach einem der Ansprüche 8 bis 12.
  14. Fahrzeug (10) nach Anspruch 13, wobei das Fahrzeug (10) ein Elektrofahrzeug ist.
  15. Fahrzeug (10) nach Anspruch 13, wobei das Fahrzeug (10) ein Hybridfahrzeug ist.
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