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Die
Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsvorrichtung an einem Verbindungsmodul
der Daten- und/oder Telekommunikationstechnik, welches Modul mit
an zwei unterschiedlichen Längsseiten
befindlichen Klemmleisten versehen ist und an einer Montagewanne
oder dergleichen Haltemittel in seiner Arbeitsposition gehalten
ist, mit einem Anzeigemittel, welches einer Bedienperson in seiner
ersten Gebrauchsstellung durch eine dieser in der Arbeitsposition
des Moduls zugewandte Anzeigefläche
eine Information anzeigt, wobei das Anzeigemittel in dieser Gebrauchsstellung
wenigstens einen Teil der Klemmleiste des Moduls zumindest mittelbar überdeckt.
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In
der Daten- und Telekommunikationstechnik kommt es durch die Vielzahl
schon jetzt benötigter
Anschlüsse
zu einer zunehmenden Verdichtung der zu- und abgeführten Leitungen in Verteilerkästen oder
dergleichen Anschlusseinrichtungen, in welchen eine Vielzahl von
Modulen, die diese Leitungen verbinden, auf engstem Raum angeordnet
sind. Deshalb werden bereits jetzt Module eingesetzt, die an zwei
unterschiedlichen Längsseiten,
in der Regel an ge genüberliegenden
Längsseiten,
Klemmleisten aufweisen, die eine höhere Dichte in der Modulanordnung
erlauben. Um die einzelnen Module bzw. die ihnen zugeordneten Teilnehmeranschlüsse bei
dieser hohen Dichte noch auseinanderhalten zu können, werden deshalb Kennzeichnungsvorrichtungen
verwendet, die eine eindeutige Identifikation eines oder mehrerer
bestimmter Anschlüsse
bzw. die Belegung der Klemmleisten der Verbindungsmodule gestatten, aus
welchen die angezeigte Information in der Regel besteht. Aufgrund
des eingeschränkten
Platzangebot müssen
solche Kennzeichnungsvorrichtungen im wesentlichen direkt oberhalb
der betreffenden Klemmleiste angeordnet sein. Ihre Kennzeichnung, beispielsweise
eine Beschriftung oder eine Klebefahne, ist in der Handhabung, Entfernung
und erneuter Anbringung mühsam, überdies
verhindert ihre Anordnung häufig
eine schnelle Beschaltungsänderung
der betreffenden Klemmleiste, verbunden mit der notwendigen Änderung
der Kennzeichnung. Ein nicht dauerhaftes Entfernen der Kennzeichnungsvorrichtung
von der Klemmleiste für
einen Beschaltungsvorgang bringt dabei regelmäßig die benötigte Belegungsinformation
für die
Bedienperson dauerhaft außer
Sicht.
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Es
besteht daher die Aufgabe, eine einfach handhabbare Kennzeichnungsvorrichtung
zur Verfügung
zu stellen, die platzsparend an dem Verbindungsmodul anordenbar
ist und welche eine schnelle Änderung
der Beschaltung der Klemmleiste genauso wie eine einfache Kennzeichnung
der geänderten Beschaltung
gestattet.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Kennzeichnungsvorrichtung der eingangs genannten Art, bei
welcher an der Kennzeichnungsvorrichtung wenigstens ein bewegbares
Stellelement vorgesehen ist, mittels dessen das Anzeigemittel in
wenigstens eine zweite Gebrauchsstellung bringbar ist, in welcher
die Klemmleiste des Moduls derart freigegeben ist, dass diese mittels
eines Werkzeugs beschaltbar ist. Mittels des wenigstens einen bewegbaren
Stellelements kann das Anzeigemittel der Kennzeichnungsvorrichtung
in wenigstens eine zweite Gebrauchsstellung gebracht werden, in
welcher die Klemmleiste also unmittelbar zugänglich und dadurch mit einem
Werkzeug einfach beschaltbar ist. Hierdurch geht das Beschalten
und das anschließende
Zurückbringen
der Kennzeichnungsvorrichtung in Ihre ursprüngliche Position, eventuell
mit zusätzlicher weiterer
oder neuer Beschriftung, zeitsparend vonstatten.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung
ist das Anzeigemittel durch das wenigstens eine Stellelement in
eine zweite Gebrauchsstellung bringbar, in welcher die Anzeigefläche des
Anzeigemittels der Bedienperson wiederum zugewandt ist, in welcher also
die Funktion des Anzeigemittels erhalten bleibt. Dieses wendet demnach
seine die Information tragende Fläche weiter oder wiederum der
Bedienperson zu und diese hat die betreffende Information, etwa
die gerade aktuelle Beschaltung der zugeordneten Klemmleiste, praktisch
ständig
im Blick. Dies kann sich beispielsweise bei der Umbelegung der Beschaltung
der zugeordneten Klemmleiste in einer enormen Zeitersparnis äußern.
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Über die
erwähnten
wenigstens einen zweiten Gebrauchsstellungen hinaus können bei
einer zweckmäßigen Weiterbildung
der Kennzeichnungsvorrichtung auch weitere, von den ersten verschiedene
zweite Gebrauchsstellungen vorgesehen sein, in welchen die Klemmleiste
beschaltbar ist oder das Anzeigemittel seine Anzeigefläche der
Bedienperson zuwendet.
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Für eine schnelle
Funktionsprüfung
der Klemmleiste kann es bei einer anderen Ausführung der Kennzeichnungsvorrichtung
darüber
hinaus vorteilhaft sein, wenn das mittels des Stell elements in die
wenigstens eine zweite Gebrauchsstellung verfahrene Anzeigemittel
einen an dem Modul angeordneten Prüfkontakt freigibt, so dass
dieser in der ersten Gebrauchsstellung eventuell zumindest teilweise verdeckte
Kontakt dann einfach zugänglich
ist.
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Bei
einer bevorzugten, gut handhabbaren Weiterbildung der Kennzeichnungsvorrichtung
ist das wenigstens eine Stellelement zweckmäßigerweise mehrteilig vorgesehen
und insbesondere als Gelenk oder Scharnier mit verschwenkbaren Stellgliedern
ausgebildet, so dass es ohne weiteres von seiner ersten in die wenigstens
eine zweite Gebrauchsstellung bringbar ist.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführung
der Kennzeichnungsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die
Stellglieder des wenigstens einen Stellelements als im wesentlichen
deckungsgleiche Stege vorgesehen sind und in der ersten Gebrauchsstellung
jeder Steg mit wenigstens einer seiner beiden größten Flächen an einer solchen eines
benachbarten Stegs anliegt, wodurch das Anzeigemittel besonders
platzsparend an dem Verbindungsmodul angeordnet Werden kann.
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Um
in den jeweiligen Gebrauchsstellungen einen unbeabsichtigte Positionsänderung
zu verhindern ist eine weitere Ausführung so ausgebildet, dass das
Stellelement in den Gebrauchsstellungen festlegbar, insbesondere
verrastbar vorgesehen ist. Dies kann beispielsweise durch hierfür vorgesehene
Festlege- bzw. Rastmittel, die entweder an dem Stellelement und/oder
an dem Anzeigemittel angeordnet sind realisiert sein.
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Eine
definierte Bewegung des Anzeigemittels in die jeweiligen Gebrauchsstellungen
kann mit einer Ausführung
der Kennzeichnungsvorrichtung erreicht werden, bei welcher in wenigstens einem
Endbereich des Anzeigemittels der Kennzeichnungsvorrichtung zumindest
ein Stellelement angeordnet ist. Bei einer flächigen Auflage des Anzeigemittels
auf einer Klemmleiste ist bevorzugt in jedem von dessen beiden Endbereichen
jeweils ein Stellelement angeordnet, so dass nicht eines der Enden
ungeführt
bewegt wird.
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Eine
vorteilhafte, weil ebenfalls platzsparende Ausbildung des Anzeigemittels
kann darin bestehen, dieses als Steg oder als Rahmenkonstruktion vorzusehen,
welcher bzw. welche die Klemmleiste zumindest teilweise übergreift
oder überdeckt.
Der betreffende Steg bzw. der Rahmen kann hierbei in unmittelbarer
Nähe zu
der durch die Klemmleiste gebildete Fläche angeordnet sein, der gegenseitige
Abstand in der ersten Gebrauchsstellung wird dabei im wesentlichen
durch das Stellelement verursacht und kann bei entsprechender Auslegung
desselben sehr gering ausfallen. Hierdurch kann der Höhenzuwachs des
Moduls in dieser Stellung begrenzt werden.
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Um
bei Bedarf das Anzeigemittel erstmalig oder erneut kennzeichnen
zu können
oder aber dieses nur im notwendigen Fall einzusetzen, kann eine Weiterbildung
der Kennzeichnungsvorrichtung mit dem Modul direkt oder indirekt
lösbar
verbindbar vorgesehen sein. Hierbei meint der Begriff „indirekt”, dass
die Kennzeichnungsvorrichtung nur mittelbar mit dem Modul verbunden
ist, da sie beispielsweise an einer an dem Modul angeordneten weiteren
Einrichtung angeordnet ist.
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Eine
verliersichere Verbindung zwischen der Kennzeichnungsvorrichtung
und dem zugeordneten Modul kann dadurch erreicht werden, dass an
dem Anzeigemittel und/oder dem Stellelement Befestigungsmittel zur
Festlegung der Kennzeichnungsvorrichtung an dem Modul angeordnet
sind. In einer bevorzugten Weiterbildung sind diese Befestigungsmittel
als Klemm- oder Rastmittel ausgebildet. Selbstverständlich sind
aber auch andere Befestigungsmittel denkbar.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Kennzeichnungsvorrichtung ist das Anzeigemittel mit einem Rahmen
oder dergleichen Aufnahme zur Anbringung eines Kennzeichnungsmittels
versehen oder ist selbst beschriftbar. Als Kennzeichnungsmittel,
die in den betreffenden Rahmen aufgenommen werden können, bieten
sich beispielsweise beschriftete Papierstücke, Aufkleber oder Farbfähnchen,
die in dem Rahmen durch dessen Berandungsform oder weitere Haltemittel
gehalten sind. Soll das Anzeigemittel selbst beschriftbar sein,
könnte
beispielsweise eine einem Steg zugeordnete Fläche aus Kunststoff als Beschriftungsfläche dienen.
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Da
die erwähnten
Module nicht selten mit elektrischen Schutzeinrichtungen, beispielsweise
einem die Klemmleiste verdeckenden Überspannungsschutz, versehen
sein können,
kann bei einer anderen vorteilhaften Weiterbildung an dem Modul
eine zumindest die Stirnseite der Klemmleiste überdeckende Schutzeinrichtung
vorgesehen sein, als deren Teil die Kennzeichnungsvorrichtung ausgebildet ist.
Auch bei solchen Ausführungen
der Kennzeichnungsvorrichtung kann die Klemmleiste mittels des Stellelements
problemlos kurzfristig freigegeben werden und das Anzeigemittel
seine Funktion auch in seiner zweiten Gebrauchsstellung weiter erfüllen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung
näher erläutert. Es
zeigen in teilweise schematisierter Darstellung die
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1–3 verschiedene
perspektivische Ansichten eines ersten Ausführungsbeispiels der Kennzeichnungsvorrichtung
in ihrer ersten Gebrauchsstellung;
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4 die
Kennzeichnungsvorrichtung der 1–3 in
einer Zwischenstellung;
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5 die
Kennzeichnungsvorrichtung der 1–4 in
einer zweiten Gebrauchsstellung;
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6, 8, 10 perspektivische
Ansichten der Kennzeichnungsvorrichtung der 1–5 in
verschiedenen Stellungen an einem Verbindungsmodul angebracht;
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7, 9, 11 perspektivische
Ansichten eines weiteren Ausführungsbeispiels,
bei der die Kennzeichnungsvorrichtung an einem Verbindungsmodul
mit Schutzeinrichtung angeordnet ist.
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In
den 1–3 ist
eine im Ganzen mit 1 bezeichnete Kennzeichnungsvorrichtung
zu erkennen, die, wie auch in den 4 und 5,
der besseren Übersichtlichkeit
halber zunächst
nicht an einem Verbindungsmodul 2 angeordnet ist, in seiner ersten
Gebrauchsstellung. Die Kennzeichnungsvorrichtung 1 weist
ein Anzeigemittel 3 auf, dessen Anzeigefläche 4 dem
Betrachter der 1 zugewandt ist und welche die
dem nicht dargestellten Modul 2 abgewandte Seite des Anzeigemittels 3 darstellt.
Die Kennzeichnungsvorrichtung ist mit zwei Stellelementen 5 versehen,
die sich in den Endbereichen des Anzeigemittels befinden. Die Stellelemente 5 sind
mehrteilig vorgesehen und bilden jeweils ein aus drei Stellgliedern 6 bestehendes
Scharnier. In der in den 1 bis 3 dargestellten
ersten Gebrauchsstellung der Kennzeichnungsvorrichtung sind die
Stellglieder 6 als im wesentlichen deckungsgleiche Stege aus gebildet,
von denen jeder die in dieser Gebrauchsstellung mit wenigstens einer
seiner größten Flächen an
einem benachbarten Steg anliegt, so dass die jeweils drei Stege
eines Stellelements 5 eine geringe Bauhöhe aufweisen. Zwischen den
beiden bezüglich
des nicht dargestellten Moduls 1 äußersten Stellgliedern 6 der
Stellelemente 5 ist das Anzeigemittel 3 mit seiner
Anzeigefläche 4 angeordnet.
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In
der 2 ist die Kennzeichnungsvorrichtung 1 in
bezüglich
der Darstellung der 1 rückwärtiger Ansicht zu erkennen,
besser als in der 1 erkennt man hier, dass an
Flächen
der dem nicht dargestellten Modul 2 zugewandten Stellgliedern 6 des Stellelements 5 Befestigungsmittel 7 angeordnet sind,
die der Festlegung der Kennzeichnungsvorrichtung 1 an dem
Modul 2 dienen. Die Befestigungsmittel sind als zapfenartige
Erhebungen von der besagten Fläche
abstehend ausgebildet und greifen bei Befestigung an dem Modul 2 in
hierfür
vorgesehenen Ausnehmungen ein.
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In
der Darstellung der 3 besonders gut zu erkennen
ist das sich zwischen den beiden äußeren Stellgliedern 6 der
Stellelemente 5 als Rahmenkonstruktion erstreckende Anzeigemittel 3.
Der Rahmen 8 berandet die Anzeigefläche 4 und bildet eine Aufnahme
zur Anbringung eines Kennzeichnungsmittels an dem Anzeigemittel,
beispielsweise in Form einer hier nicht dargestellten, in gewissem
Maße ausgesteiften
Papierfahne, die in den Rahmen 8 geschoben werden kann.
Ein unbeabsichtigtes Verlieren des Kennzeichnungsmittels aus dem
Rahmen 8 wird durch an dem Rahmen angeordnete, von diesem
parallel zu der Anzeigefläche 4 abstehende
Vorsprünge 9 verhindert.
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Die 4 zeigt
die Kennzeichnungsvorrichtung 1 in einer nächsten Stellung
in welcher die beiden äußersten
Stellglieder 6 des Stellelements 5 um etwa 90° verschwenkt
sind, wo durch das Anzeigemittel 3 mit der Anzeigefläche 4 aus
der Sicht des Betrachters bzw. einer Bedienperson kurzfristig weggeklappt,
aber bei Bedarf sofort wieder verfügbar ist. Weiter sind der 4 die
zwischen den Stellgliedern 6 angeordneten Scharniere 10 zu
erkennen an den die Stege verschwenkt werden können. Die Scharniere 10 sind
mit Rastmitteln versehen, so dass die Stege in bestimmten Positionen
verrasten können.
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In
der 5 ist dagegen die Kennzeichnungsvorrichtung 1 in
einer zweiten Gebrauchsstellung erkennbar, in welcher die Anzeigefläche 4 des Anzeigemittels 3 dem
Betrachter bzw. der Bedienperson wiederum zugewandt ist. Hierfür sind die
jeweils mittleren Stellglieder 6 des Stellelements 5 gegenüber den
dem nicht dargestellten Moduls zugewandten Stellgliedern 6 um
etwas mehr als 90° verschwenkt.
Gut erkennbar ist in der 5 auch, dass diejenigen Bereiche
der mittleren Stellglieder 6, die während der Schwenkbewegung an
dem jeweils betroffenen benachbarten Stellglied 6 anliegen,
abgerundet sind, um eine flüssige,
einfache Schwenkbewegung zu gestatten. Im ausgeschwenkten Zustand ist
die Kennzeichnungsvorrichtung 1 daher durch den Wechsel
des Anzeigemittels 3 in eine zweite Gebrauchsstellung in
der Lage, die hier nicht sichtbare Klemmleiste des nicht dargestellten
Moduls 2 freizugeben, so dass dieses mittels eines Werkzeugs
beschaltbar ist.
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In
den 6, 8 und 10 sowie
in den 7, 9 und 11 sind
zwei verschiedene Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung 1 der Übersichtlichkeit
wegen ohne Verkabelung dargestellt, wobei sich diese nicht hinsichtlich
der Kennzeichnungsvorrichtung 1 selbst sondern hinsichtlich
des von dieser überdeckten
Verbindungsmoduls 2 bzw. dessen überdeckter Klemmleistenstirnfläche unterscheiden.
Der Unterschied besteht darin, dass in den 7, 9 und 11 das Ver bindungsmodul 2 bzw.
dessen Klemmleiste 11 mit einer Schutzeinrichtung 12 in
Form einer Abdeckung als Überspannungsschutzes
versehen ist, der die Klemmleiste 11 des betreffenden Moduls 2 einfasst. Hierdurch
ist die Stirnfläche
der Klemmleiste 11 des Moduls 2, welche für ein Werkzeug
zum Beschalten zugänglich
gemacht werden soll, lediglich mittelbar von der Kennzeichnungsvorrichtung 1 überdeckt.
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In
jeder der 6 bis 11 ist
jedoch die Kennzeichnungsvorrichtung 1 an jeweils mehreren Verbindungsmodulen 2 der
Daten- und/oder Telekommunikationstechnik angeordnet, welche an
einem als Montagewanne 13 ausgebildeten Haltemittel in
ihren Arbeitspositionen gehalten sind und die jeweils eine beschaltbare
Klemmleiste 11 aufweisen. Die Kennzeichnungsvorrichtungen 1 weisen
jeweils ein Anzeigemittel 3 auf, das einer Bedienperson
in seiner ersten Gebrauchsstellung durch eine dieser in der Arbeitsposition
des Moduls 2 zugewandte Anzeigefläche 4 die Bezeichnung
und/oder Belegung der betreffenden Klemmleiste 11 anzeigt,
wobei das Anzeigemittel 3 in dieser Gebrauchsstellung wenigstens einen
Teil der Klemmleiste 11 des Moduls 2 zumindest
mittelbar überdeckt.
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Im
Falle der 6, 8 und 10 ist
die Überdeckung
der Stirnfläche
der Klemmleiste 11 jeweils unmittelbar, in den 7, 9 und 11 mittelbar,
da dort die Kennzeichnungsvorrichtung 1 den stirnseitigen
Teil einer Schutzeinrichtung 12 in Art einer Abdeckung,
die einen Überspannungsschutz
bildet, darstellt. Die 6 und 7 zeigen dabei
die Kennzeichnungsvorrichtung 1 in ihrer den 1 bis 3 entsprechenden,
ersten Gebrauchsstellung, in welcher die Stellglieder 6 der
Stellelemente 5 aneinander anliegen. Demgegenüber sind
in den 8 und 9 die äußersten, dem Betrachter zugewandten
Stellglieder 6 gegenüber
den mittleren verschwenkt, so dass das Anzeigemittel 3 in
eine weitere Gebrauchsstellung verschwenkt ist, in welcher die Klemmleiste 11 des
Moduls 2 freigegeben ist, die Anzeigefläche 4 des Anzeigemittels
jedoch für kurze
Zeit außer
Sicht des Betrachters bzw. der Bedienperson kommt, was aber durch
die sofortige erneute Verfügbarkeit
der an der Anzeigefläche 4 angebrachten
Information nicht sonderlich ins Gewicht fällt. In den 10 und 11 ist
die Kennzeichnungsvorrichtung 1 sodann in der zweiten Gebrauchsstellung
zu erkennen, welche der 5 entspricht und bei welcher
sowohl die Klemmleiste 11 zur Beschaltung mittels eines
Werkzeugs freigegeben ist, also auch das Anzeigemittel 3 seine
Anzeigefläche 4 der
Bedienperson wiederum zuwendet. Demnach betrifft die vorstehend
beschriebene Erfindung also eine Kennzeichnungsvorrichtung 1 an
einem Verbindungsmodul 2 der Daten- und/oder Telekommunikationstechnik,
welches Modul 2 an einer Montagewanne 13 oder
dergleichen Haltemittel in seiner Arbeitsposition gehalten ist und
welches wenigstens eine beschaltbare Klemmleiste 11 aufweist, mit
einem Anzeigemittel 3, welches einer Bedienperson in seiner
ersten Gebrauchsstellung durch eine dieser in der Arbeitsposition
des Moduls 2 zugewandte Anzeigefläche 4 eine Information
anzeigt, wobei das Anzeigemittel 2 in dieser Gebrauchsstellung
wenigstens einen Teil der Klemmleiste 11 des Moduls 2 zumindest
mittelbar überdeckt.
Eine einfach handhabbare Kennzeichnungsvorrichtung 1, die
platzsparend an dem Verbindungsmodul 2 anordenbar ist, welche
eine schnelle Änderung
der Beschaltung der Klemmleiste 11 genauso wie eine einfache
Kennzeichnung der geänderten
Beschaltung gestattet kann dadurch realisiert werden, dass an der
Kennzeichnungsvorrichtung 1 wenigstens ein bewegbares Stellelement 5 vorgesehen
ist, mittels dessen das Anzeigemittel 3 in wenigstens eine
zweite Gebrauchsstellung bringbar ist, in welcher die Klemmleiste 11 des
Moduls 2 derart freigegeben ist, dass diese mittels eines
Werkzeugs beschaltbar ist.