DE102008053181A1 - Kochgefäß - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Kochgefäß (1) mit einem mit einer oberen Öffnung (2a) versehenen Gefäßkörper (2) und einem Auflagerand (7) für einen Auflagerand (6) eines Deckels (3) beschrieben, wobei die Auflageränder (6, 7) von Gefäßkörper (2) und Deckel (3) eine Schließposition und eine Ausgießposition des Deckels (3) gestattet. Um die Handhabung des Kochgefäßes zu verbessern wird vorgeschlagen, den Auflagerand (6) des Deckels (3) mit einem sich in die Öffnung (2a) hineinerstreckenden Flansch (8) zu versehen, der wenigstens einen ersten Bereich (8a, 108a) und einen zweiten Bereich (8b) aufweist, wobei der erste Bereich (8a, 108a) einen größeren Abstand (a) zum Mittelpunkt (3') des Deckels (3) aufweist als der zweite Bereich (8b).
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Kochgefäß der im Oberbegriff von Anspruch 1 erläuterten Art.
- Ein derartiges Kochgefäß ist aus der
bekannt. Das bekannte Kochgefäß enthält einen Deckel mit einem Auflagerand, der auf einem Auflagerand des Gefäßkörpers sowohl in einer Schließposition als auch in einer Ausgießposition, in der der Mittelpunkt des Deckels gegenüber dem Mittelpunkt der Gefäßkörperöffnung versetzt ist, sicher gehalten werden kann. Die Auflageränder sind so ausgebildet, dass sich beim Öffnen des Ausgießspaltes an der gegenüberliegenden Seite kein weiterer Spalt öffnet, durch den Dampf in Richtung des Benutzers austreten kann. Um eine derartige Ausgießposition zu gestatten, müssen der Deckel und der Gefäßkörper in einem größeren Umfang relativ zueinander bewegbar sein. Diese hohe Beweglichkeit nach allen Seiten erfordert vom Benutzer eine erhöhte Aufmerksamkeit, um den Deckel so exakt aufzusetzen, dass der Topf zum Kochen vollständig geschlossen ist.EP-A-589014 - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kochgefäß mit einer verbesserten Handhabung bereit zu stellen.
- Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
- Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird durch den ersten Bereich eine Führung für den Deckel geschaffen, die die Verschiebbarkeit des Deckels in die Ausgießposition zumindest nach einer Richtung verringert, so dass die Bewegungsmöglichkeit des Deckels relativ zum Kochgefäß in dieser Richtung eingeschränkt wird und ein sicheres Auflegen des Deckels auf das Kochgefäß erleichtert wird, ohne die Bewegung des Deckels in die Ausgießposition zu beeinträchtigen.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Bevorzugt werden zwei sich diametral gegenüberliegende, die Beweglichkeit des Deckels in dieser Richtung begrenzende erste Bereiche vorgesehen, so dass sich die größte Öffnung des Ausgießspaltes in der Ausgießposition in einer rechtwinklig dazu erstreckenden Richtung ergibt, was für den Benutzer ohne Weiteres akzeptabel ist, insbesondere dann, wenn diese Richtung durch eine entsprechende Ausgestaltung des Kochgefäßes selbsterklärend vorgegeben wird. Dies kann beispielweise durch an der Oberseite des Deckels angeordnete wärmeisolierte Bereiche erfolge, auf die der Benutzer seine Daumen legen kann, um den Deckel in die Ausgießposition zu verschieben und dort festzuhalten.
- Die Handhabung des erfindungsgemäßen Kochgefäßes wird durch eine Ausgestaltung der Auflageränder mit Abschnitten mit unterschiedlichen Reibungskoeffizienten erleichtert, wobei diejenigen Abschnitte, die überwiegend in der Ausgießposition aufeinander liegen, mit dem höheren Reibungskoeffizienten und diejenigen Bereiche, die bei Beginn und während des Verschiebens des Deckels aus der Schließposition in die Ausgießposition überwiegend miteinander in Eingriff stehen, mit dem niedrigeren Reibungskoeffizienten ausgestattet sind.
- Um die Wärmeisolierung weiter zu verbessern, kann ein Deckelgriff über Federrastverbindung und eine Wärmeisolationsschicht am Deckel befestigt werden. Diese Ausgestaltung kann auch bei den üblichen Deckeln des Standes der Technik vorgesehen sein.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung nach nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kochgefäßes, -
2 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Kochgefäß, -
3 eine Teilansicht des Kochgefäßes in der Schnittdarstellung entlang der Linie III-III aus2 , -
4 eine Unteransicht des Deckels, -
5 eine Teilansicht des erfindungsgemäßen Kochgefäßes entlang der Linie V-V aus2 , -
6 eine Darstellung ähnlich5 mit dem Deckel in Ausgießposition, -
7 eine Draufsicht auf den Deckel gemäß6 , und -
8 eine Unteransicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Deckels. - Aus den
1 –7 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kochgefäßes1 ersichtlich, das einen Gefäßkörper2 üblicher Konstruktion mit einer oberen Öffnung2a und seitlichen Griffen2b , und einen Deckel3 enthält. - Der Deckel
3 ist mit einem Griff4 versehen, der als Bügelgriff ausgebildet ist und über eine Federrastverbindung5 mit Randbereichen3a des Deckels3 an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen verbunden ist. Im Bereich der Federrastverbindung5 und der Auflage auf dem Deckel3 ist der Griff4 mit wärmeisolierenden Bereichen4a versehen, die beispielsweise aus Silikonkunststoff bestehen, bzw. mit einem derartigen Material ummantelt sind. - Der Deckel
3 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem mittigen Sichtfenster3b aus durchsichtigem Material, beispielsweise Glas versehen, das im dargestellten Ausführungsbeispiel nach innen gewölbt ist. Durch die Wölbung kann Kondenswasser besser ablaufen, da es sich an der tiefsten Stelle sammelt und nicht am Sichtfenster3b hängen bleibt. Durch die Innenwölbung wird der Abstand einer heißen Oberfläche zum Griff4 vergrößert, so dass die Gefahr für den Benutzer unbeabsichtigt mit heißen Oberflächen in Berührung zu kommen, verringert wird. - Der Randbereich
3a des Deckels3 erstreckt sich rings um das Sichtfenster3b und ist undurchsichtig und aus einem konstruktiv festen Material, wie beispielsweise ein Metall gefertigt. - An der Unterseite des Randbereiches
3a ist ein Auflagerand6 ausgebildet, der zum Auflegen auf einen Auflagerand7 des Gefäßkörpers2 ausgebildet ist. Der Auflagerand7 des Gefäßkörpers2 ist hier lediglich als nach außen weisende Abwinklung des Gefäßkörpers2 ausgebildet, kann jedoch auf jede bekannte Art und Weise ausgebildet sein. - Der Auflagerand
6 des Deckels3 enthält einen in die obere Öffnung2a des Gefäßkörpers2 hineinsteckbaren Flansch8 , der bevorzugt aus einem wärmebeständigen Kunststoff, wie beispielsweise Silikonkunststoff gefertigt ist; jedoch auch aus anderen Materialien, wie beispielsweise Metall, bestehen kann. An der nach außen weisenden Seite des Flansches8 schließt sich eine Auflagefläche9 an, die bevorzugt kugelzonenförmig ausgebildet und mit der Wölbung zu Gefäßkörper2 weisend angeordnet ist. - Eine komplementäre Auflagefläche
10 befindet sich auf dem Auflagerand7 des Gefäßkörpers2 , und zwar ist diese ebenfalls kugelzonenförmig ausgebildet und mit der Wölbung vom Deckel3 wegweisend angeordnet. Die Krümmungsradien der Auflageflächen9 und10 sind im Wesentlichen identisch, sodass der Deckel satt auf dem Gefäßkörper aufliegt. - Eine der beiden Auflageflächen
9 ,10 , im dargestellten Ausführungsbeispiel die Auflagefläche9 des Deckels3 enthält einen ersten Abschnitt9a aus einem Material mit niedrigem Reibungskoeffizienten und einen zweiten Abschnitt9b mit einem höheren Reibungskoeffizienten, die sich jeweils ringförmig um den Deckel3 erstrecken, wobei der Abschnitt9a außen und der Abschnitt9b innen liegt. Der Abschnitt9a besteht bevorzugt aus Edelstahl und wird zweckmäßigerweise durch Umbördeln des Materials des Randabschnittes3a erzeugt. Der Abschnitt9b ist bevorzugt einstückig mit dem Flansch8 hergestellt. Durch diese Ausgestaltung wird die Reibung bei der Verschiebung des Deckels aus der in1 gezeigten Schließposition zunächst erleichtert, solange die Fläche9a mit der Fläche10 in Kontakt steht, die Reibung erhöht sich jedoch stetig mit dem Verschiebezustand des Deckels3 , da ein zunehmend größerer Bereich der Fläche9b mit der Fläche10 in Berührung kommt. - Wie sich aus
4 und im Vergleich der3 und5 ergeben, ist der Flansch mit wenigstens einem, bevorzugt den dargestellten zwei ersten Bereichen8a versehen, die sich diametral zum Mittelpunkt3' des Deckels3 gegenüberliegen. Zwischen den ersten Bereichen8a befinden sich zweite Bereiche8b des Flansches8 , die sich ebenfalls diametral gegenüber liegen. - Die zweiten Bereiche
8b verlaufen bevorzugt kreisförmig um den Mittelpunkt3' des Deckels3 und die ersten Bereiche8a sind als Vorsprünge in den zweiten Bereichen8b ausgebildet und weisen einen maximalen Abstand a zum Mittelpunkt oder Mittellinie3' des Deckels3 auf, der kleiner ist, als die Innenweite w des Gefäßkörpers2 , jedoch größer ist als der größte Abstand b des zweiten Bereichs8b zur Mittellinie3' . Auf diese Weise verbleibt zwischen dem Gefäßkörper2 und dem zweiten Bereich8b beidseitig des koaxial auf den Gefäßkörper2 aufgesetzten Deckels3 ein Verschiebebereich v, der ein Verschieben des Deckels aus der in1 gezeigten Schließposition in die in6 gezeigte Ausgießposition gestattet. Wie7 zeigt, wird durch die etwas kleiner gehaltene äußere Umfangsabmessung der ersten Bereiche8a gegenüber der Innenweite w des Gefäßkörpers2 die Verschiebung des Deckels3 in einer Richtung senkrecht zur Verbindungslinie zwischen den ersten Bereichen8a nicht behindert, so dass der Deckel3 gegenüber dem Gefäßkörper2 in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Verbindungslinie zwischen den ersten Bereichen8a so weit verschoben werden kann, bis einer der zweiten Bereiche8b an einer von den ersten Bereichen8a beabstandeten Stelle am Gefäßkörper2 anschlägt und ein weiteres Verschieben verhindert. Der Abstand des zweiten Bereichs8b vom Mittelpunkt3' des Deckels3 ist so bemessen, dass dann, wenn der zweite Bereich8b als Anschlag wirkt, sich auf der dem Anschlag gegenüberliegenden Seite eine sichelförmige Ausgussöffnung11 bildet. - Die ersten Bereiche
8a befinden sich an einer Stelle, an der auf der darüberliegenden Außenseite des Deckels3 die wärmeisolierenden Bereiche4a vorgesehen sind. Auf diese Weise wird der Benutzer zwanglos auf die vorgegebene Verschieberichtung zum Erreichen der Ausgießposition geleitet. - Wie
4 noch zu entnehmen ist, befinden im Auflagerand, und zwar bevorzugt im Bereich9b , Vertiefungen12 , die verhindern sollen, dass sich der Deckel durch die Ausbildung eines Vakuums im Kochgefäß festsaugt. - Das erfindungsgemäße Kochgefäß
1 kann üblicherweise für alle Kochzwecke eingesetzt werden. Soll die Flüssigkeit von dem im Kochgefäß zubereiteten Lebensmittel abgegossen werden, während die Lebensmittel im Kochgefäß verbleiben, wird der Deckel3 mit den wärmeisolierenden Bereichen4a auf die Griffe2b des Gefäßkörpers2 ausgerichtet, bis der Benutzer die Daumen der die Griffe2b umfassenden Hände auf die wärmeisolierenden Bereiche auflegen kann und den Deckel3 durch einen entsprechenden nach hinten gerichteten Druck soweit verschieben kann, bis sich der Ausgießspalt11 auftut. Durch die komplementäre Ausgestaltung der Auflageflächen kann auch dann noch der Deckel schließend auf dem Kochgefäß aufliegen, sodass an der dem Ausgießspalt11 diametral entgegen gesetzten Seite kein Dampf austreten und den Benutzer gefährden oder belästigen kann. - Beim Aufsetzen des Deckel
3 auf den Gefäßkörper2 erleichtern die vom Flansch8 vorstehenden ersten Bereiche8a das zwanglose Auffinden der Schließposition, indem sie die Bewegungsmöglichkeit beschränken. - In Abwandlung des beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiels sind gegebenenfalls auch Deckel mit nur einem ersten Bereich möglich. Auch die Form der ersten Bereiche kann, wie beispielsweise
8 zeigt in weiten Grenzen variiert werden, sodass beispielsweise ausgeprägte Vorsprünge am Flansch8 anstelle der in4 gezeigten allmählichen Vergrößerung zum Vorsprung eingesetzt werden können. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 589014 A [0002]
Claims (15)
- Kochgefäß (
1 ), mit einem mit einer oberen Öffnung (2a ) versehenen Gefäßkörper (2 ) und einem Auflagerand (7 ) für einen Auflagerand (6 ) eines Deckels (3 ), wobei die Auflageränder (6 ,7 ) von Gefäßkörper (2 ) und Deckel (3 ) eine Schließposition und eine Ausgießposition des Deckels (3 ) gestatten, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerand (6 ) des Deckels (3 ) einen sich in die Öffnung (2a ) hineinerstreckenden Flansch (8 ) enthält, der wenigstens einen ersten Bereich (8a ,108a ) und einen zweiten Bereich (8b ) aufweist, wobei der erste Bereich (8a ,108a ) einen größeren Abstand (a) zum Mittelpunkt (3' ) des Deckels (3 ) aufweist als der zweite Bereich (8b ). - Kochgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei sich diametral gegenüberliegende erste Bereiche (
8a ,108a ) vorgesehen sind. - Kochgefäß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (a) des ersten Bereichs (
8a ,108a ) zum Mittelpunkt (3' ) des Deckels (3 ) kleiner oder gleich ist als die halbe Innenweite (w) der Öffnung (2a ) des Gefäßkörpers (2 ). - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag (
8b ) für den Deckel (3 ) in seiner Ausgießposition vorgesehen ist und der erste Bereich (8a ) im Abstand zum Anschlag (8b ) angeordnet ist. - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (
8 ) aus einem Kunststoff, insbesondere einem Silikonkunststoff gefertigt ist. - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerand (
6 ) des Deckels (3 ) an der nach außen weisenden Seite des Flansches (8 ) eine nach außen gewölbte, insbesondere kugelzonenförmige, Auflagefläche (9 ) enthält. - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerand (
7 ) des Gefäßkörpers (2 ) eine nach innen gewölbte, insbesondere kugelzonenförmige, Auflagefläche (10 ) enthält. - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerand (
6 ,7 ) von Deckel (3 ) und/oder Körper (2 ) in radialer Richtung angeordnete Abschnitte (9a ,9b ) mit unterschiedlichem Reibungskoeffizient aufweist. - Kochgefäß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (
9b ) mit dem höheren Reibungskoeffizient aus einem Silikonkunststoff besteht. - Kochgefäß nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (
9a ) mit dem kleineren Reibungskoeffizient aus Edelstahl besteht. - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein innen liegender Abschnitt (
9b ) der Deckel-Auflagefläche (9 ) und der Flansch (8 ) mit den ersten und zweiten Bereichen (8a ,108a ,8b ) aus einem wärmebeständigen Kunststoff, insbesondere Silikonkunststoff, gefertigt sind, und durch einen außen liegenden Abschnitt (9a ) aus Metall, insbesondere Edelstahl, begrenzt ist. - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
3 ) mit einem Griff (4 ) versehen ist, der mittels einer Federrastverbindung (5 ) und einer Wärmeisolationsschicht (4a ) am Deckel (3 ) befestigt ist. - Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite des Deckel (
3 ) in dessen Randbereich (3a ) an zwei gegenüberliegenden Stellen wärmeisolierte Bereiche (4a ) vorgesehen sind. - Kochgefäß nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die wärmeisolierte Bereiche (
4a ) Teil eines Deckelgriffs (4 ) sind. - Kochgefäß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein wärmeisolierter Bereich (
4a ) über dem ersten Bereich (8a ,108a ) angeordnet ist.
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