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DE19847186C2 - Mehrteiliges Mikrowellengeschirr - Google Patents

Mehrteiliges Mikrowellengeschirr

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DE19847186C2
DE19847186C2 DE19847186A DE19847186A DE19847186C2 DE 19847186 C2 DE19847186 C2 DE 19847186C2 DE 19847186 A DE19847186 A DE 19847186A DE 19847186 A DE19847186 A DE 19847186A DE 19847186 C2 DE19847186 C2 DE 19847186C2
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tray
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B6/00Heating by electric, magnetic or electromagnetic fields
    • H05B6/64Heating using microwaves

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Cookers (AREA)
  • Electric Ovens (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es sind Haushaltsmikrowellengeräte bekannt, die lediglich mit einem Drehteller ausgerüstet sind, dessen Ablagefläche entweder eben oder zum Seitenrand hin leicht gewölbt ausgeführt ist. Darauf können die Gefäße für den Aufwärm- und Garvorgang abgestellt und nach dem Aufwärmen beziehungsweise Garen wieder einzeln entnommen werden.
Beim Erwärmen der Getränke und/oder der Speisen in Tellern, Tassen und anderen Gefäßen beziehungsweise Gargutbehältern und beim Einsetzen dieser in den Mikrowellengarraum oder bei der Entnahme aus dem Garraum besteht die Gefahr, dass die in den Gefäßen aufgenommenen Flüssigkeiten überlaufen oder verschütten.
Weiterhin ist beim Einsetzen kleinerer Gefäße, wie beispielsweise Tassen oder Gläser, in die Mikrowelle immer die Suche nach dem optimalen Mittelpunkt notwendig. Mehrere derartige Gefäße einzusetzen ist in diesem Fall nicht nur wegen der optimalen Plazierung schwierig, sondern auch, weil die Behälter durch den fehlenden Seitenhalt oder bei unvorteilhafter Plazierung kippen können. Die Bestückung der Haushaltsmikrowellen mit den zuvor genannten Drehtellern bringt daher neben einer recht umständlichen Handhabung auch erhebliche Verletzungsgefahren mit sich.
Darüber hinaus können überkochende Flüssigkeiten gleichfalls über den Drehteller in den gesamten Garraum gelangen und neben einer unangenehmen Geruchsbelästigung zur Zerstörung des Gerätes führen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bisher bekannte Drehteller beider Plazierung von Gefäßen jeglicher Art in der Mikrowelle erhebliche Gefahren und Handhabungsnachteile mit sich bringen.
Aus der US 5,302,791 ist ein gattungsgemäßes mehrteiliges Mikrowellengeschirr bekannt. Dieses besteht aus einem Mikrowellentablett sowie einer Spritzschutzhaube. Die zweiteilige Spritzschutzhaube ist mittig geteilt und kann über Schnappelemente zu einem Teil zusammengefügt werden. Die Schnappelemente sind elastisch ausgeführt, sodass die Spritzschutzhaubenteile auch klappbar sind. Allerdings ist die Handhabung eines derartigen Mikrowellengeschirrs sehr unkomfortabel, weil die voneinander gelösten Spritzschutzhaubenteile in der Hand gehalten werden müssen, um beispielsweise die Speisen umrühren, ihren Garzustand beurteilen oder sie von dem Mikrowellentablett entnehmen zu können.
Die EP 0 367 179 A1 beschreibt eine Mikrowelle mit darin einsetzbarem Mikrowellengeschirr. Das in dieser Schrift verwendete Mikrowellengeschirr besteht aus einem schalenförmigen Mikrowellentablett, das auf den Drehteller der Mikrowelle aufsetzbar ist, sowie einem spritzschutzhaubenartigen Deckel zum Verschließen dieses Mikrowellentablettes. Um eine sichere Führung des Mikrowellentablettes auf dem Drehteller zu gewährleisten, sind beide Teile an den sich berührenden Oberflächen mit komplementär ineinandergreifenden, rillenförmigen Konturen ausgestattet, die somit ein seitliches Verrutschen des Mikrowellentablettes verhindern. An dem Mikrowellentablett ist darüber hinaus ein Griff sowie eine Vorrichtung zur Aufnahme von Besteckteilen angebracht.
Ferner ist aus der US 3,936,626 ein mehrteiliges Mikrowellengeschirr bekannt, das aus einem Mikrowellentablett sowie einer Spritzschutzhaube besteht. In das Mikrowellentablett ist ein Bestückungseinsatz zur Aufnahme von Geschirrteilen eingesetzt.
Die GB 2,246,949 A offenbart darüber hinaus ein mehrteiliges Mikrowellengeschirr, bestehend aus einem Mikrowellentopf mit zwei daran befestigten Griffen sowie einem Deckel. Der Deckel und der Topf sind über ein Griffelement miteinander verriegelbar ausgeführt. Der Mikrowellentopf ist mehrwandig und weist einen Bestückungseinsatz zur Aufnahme von Geschirrteilen auf.
Der Erfindung liegt die technische Problemstellung zugrunde, ein mehrteiliges Mikrowellengeschirr zu schaffen, das einen Spritzschutz bietet, einfach zu handhaben und universell einsetzbar ist.
Die Erfindung löst diese technische Problemstellung mit dem kennzeichnenden Merkmal des Patentanspruchs 1.
Das Mikrowellentablett kann vorteilhafter Weise eine leicht strukturierte Oberfläche aufweisen. An dem Mikrowellentablett sollte wenigstens ein Griff vorgesehen werden, der dessen Einführen in sowie die Entnahme aus dem Mikrowellengarraum erleichtert. Der Griff kann fest, um eine erste Achse schwenkbar oder zusätzlich um eine weitere, zur ersten Achse orthogonal verlaufende Achse, drehbar ausgeführt sein.
Eine mehrteilig ausgeführte Spritzschutzhaube sorgt für ein weitgehend abgeschlossenes System. Sie weist ein Bestückungsfenster auf. Darunter ist eine durch Verschieben wenigstens eines der Spritzschutzhaubenteile relativ zu dem oder den anderen gebildete Öffnung zu verstehen, durch die Gefäße oder Gargutbehälter eingeführt oder entnommen werden können beziehungsweise durch die die Gargutbehälter für den Benutzer zugänglich sind. Die Spritzschutzhaubenteile sind erfindungsgemäß ineinander schiebbar ausgeführt. Durch die Verwendung der Spritzschutzhaube benötigen die auf dem Mikrowellentablett abgestellten Gefäße keine separate Spritzabdeckung. Selbst wenn ein Behälter mit heißer Flüssigkeit auf dem Mikrowellentablett umkippen würde, könnte keine Flüssigkeit auslaufen oder verspritzen. Als gemeinsame Achse der Spritzschutzhaubenteile kann vorzugsweise ein im zentralen Mittelbereich angeordneter Griff genutzt werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Aus diesen weiterführenden Merkmalen ergibt sich erstmals eine optimale Plazierung der Geschirrteile sowie anderer Gargutbehälter auf dem Mikrowellentablett und damit insgesamt eine erhebliche Erleichterung der Handhabung. Überlaufende, heiße Flüssigkeiten finden keinen Zugang mehr zum Garraum, sodaß einerseits Verletzungsgefahren verringert werden und andererseits Beschädigungen der Mikrowelle vermeidbar sind. Die Verrutschungsgefahr während des Transportes und während des Garprozesses wird vollständig beseitigt. Das Mikrowellentablett ist bestens geeignet, Gefäße jeglicher Form und Größe aufzunehmen. Durch den geschlossenen Boden und den Seitenrand wird verhindert, daß Verschüttungsreste in den Garraum gelangen können. Die Höhe und Breite der Gefäße spielt eine wesentliche Rolle. Hohe, schmale Gläser kippen leicht, hingegen neigen Töpfe und breitere Tassen fast ausschließlich dazu, zu verrutschen. Um dem entgegenzuwirken, wird vorzugsweise ein Bestückungseinsatz mit mindestens einer Aufnahmeöffnung zur Aufnahme von Gefäßen oder anderen Geschirrteilen lösbar in das Mikrowellentablett eingesetzt. Dieser ein- oder mehrteilige Bestückungseinsatz kann beispielsweise aus mehreren übereinander angeordneten Einzeleinsätzen bestehen, in deren Öffnungen Gefäße unterschiedlicher Größe einsetzbar sind.
Eine erfindungsgemäße Spritzschutzhaube kann ferner einfach auf den Seitenrand des Mikrowellentabletts aufgesetzt sein.
Die Spritzschutzhaube besteht aus zwei oder drei um eine gemeinsame Achse drehbar und gleitend ineinander schiebbaren Spritzschutzhaubenteilen. Werden mehr als zwei Spritzschutzhaubenteile eingesetzt, so sollte entsprechend der vorliegenden Lösung ein erstes Spritzschutzhaubenteil etwa den halben Umfang des Mikrowellentabletts abdecken, während die anderen Spritzschutzhaubenteile etwa je ein Viertel des Umfanges abdecken. Natürlich sind andere Aufteilungen der Größenverhältnisse der Spritzschutzhaubenteile möglich.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß an der offenen Seite des ersten Spritzschutzhaubenteiles ein Aufsatz- und Führungsring angeformt ist, in dem das wenigstens eine, weitere Spritzschutzhaubenteil aufgenommen und gleitend geführt wird. Somit wird in der Spritzschutzhaube ein Öffnungsbereich in Form eines Bestückungsfensters geschaffen, der, ohne ein Abheben der Spritzschutzhaube zu erfordern, eine Zuführung oder Entnahme von Gargutbehältern ermöglicht.
In die Spritzschutzhaube kann erfindungsgemäß ferner ein Dampfabzug integriert werden. Dieser kann beispielsweise unmittelbarer Bestandteil des Griffes der Spritzschutzhaube sein und den Dampf auf direktem oder indirektem Weg abführen. Ebenso ist der Einsatz eines Dampfabzuges in Kombination mit einem Spritzschutzkegel denkbar.
Entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, diesen Dampfabzug in Form einer Sacklochbohrung auszuführen, die spritzschutzhaubeninnenseitig in wenigstens eine Querbohrung übergeht, wobei der Griff die Spritzschutzhaubenteile in axialer Richtung durchsetzt. Somit wird in einfacher Weise eine indirekte Abführung des Dampfes erreicht, was zudem eine übermäßige Erwärmung des Griffes zu vermeiden hilft.
Wird der Griff darüber hinaus in axialer Richtung beweglich ausgeführt, so kann durch das Anheben des Griffes gleichzeitig die wenigstens eine Querbohrung abgedeckt werden, da diese somit verschlossen wird. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Griff in eine die Spritzschutzhaubenteile durchsetzende Zentrierhülse einzusetzen, die mit ihrem annähernd zylindrischen Außenmantel gleichzeitig eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile bildet. Die Zentrierhülse kann dabei, beispielsweise um einen vereinfachten Einbau in die Spritzschutzhaube zu ermöglichen, aus mehreren, miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen. Durch eine zusätzliche Kombination mit einer Feder wird ferner erreicht, daß der Griff nach dem Loslassen selbsttätig wieder in seine Ausgangslage zurückkehrt.
Eine erfindungsgemäße Spritzschutzhaube kann darüber hinaus eine annähernd kegelförmige oder kugelförmige Gestalt aufweisen, oder aber der auf den Seitenrand des Mikrowellentabletts aufgesetzte Bereich der Spritzschutzhaube wird mit einer zylindrischen Kontur versehen, die erst oberhalb des zylindrischen Bereiches in eine annähernd kegelförmige oder kugelförmige Gestalt übergeht. Selbstverständlich kann die Spritzschutzhaube auch andere geometrisch sinnvolle Formen aufweisen, die ein Ineinanderschieben der Einzelteile ermöglichen. Um eine bestmögliche Abdichtung der Spritzschutzhaubenteile zu erreichen, können diese Bereiche gegenseitiger Überdeckung aufweisen, wobei zusätzlich Dichtungen, beispielsweise in Form einer Gummieinlage oder anderer mikrowellengeeigneter Materialien, in den Randbereich eingelegt sein können.
Das Mikrowellentablett kann zudem auch sämtlich Merkmale eines Mikrowellendrehtellers aufweisen, sodaß es anstelle bisher bekannter Drehteller einsetzbar ist. Eine Anpassung an unterschiedliche Mikrowellengeräte ist hierbei notwendig. Der Mikrowellentablettboden muß entsprechend der thermischen Belastung ausgeführt werden und sollte zudem im Unterbodenbereich mit Führungsnuten versehen sein, damit er unmittelbar auf die Antriebsvorrichtung aufsetzbar ist.
Darüber hinaus liegt es auch im Bereich des Erfindungsgedankens, das Mikrowellentablett unmittelbar auf den Drehteller des Mikrowellengerätes aufzusetzen. Hierfür muß es einen zum Drehteller komplementär geformten Unterboden aufweisen.
Eine weitere, wesentliche Ausgestaltung der Erfindung besteht in dem erfindungsgemäßen Bestückungseinsatz, der beispielsweise aus wenigstens zwei um eine gemeinsame Achse relativ zueinander verdrehbaren und in mindestens zwei Stellungen gegeneinander fixierbaren Bestückungseinsatzteilen bestehen kann, sodass die wenigstens eine in den Bestückungseinsatz eingebrachte Aufnahmeöffnung in ihrer Größe variierbar ist. Die annähernd runde, ovale, viereckige oder andere Geometrien aufweisende Aufnahmeöffnung kann somit unmittelbar an unterschiedliche Gargutbehältergrößen angepaßt werden. Hierfür ist es ferner sinnvoll, wenn das Mikrowellentablett eine Justiernase aufweist, die mit komplementären Justiernuten der Bestückungseinsatzteile derart zusammenwirkt, dass jede der miteinander fluchtenden Justiernuten, der einzelnen, gegeneinander verschobenen Bestückungseinsatzteile, mit der am Mikrowellentablett angeformten Justiernase in Eingriff bringbar ist. Der Bestückungseinsatz weist insgesamt eine dem Innenrand des Mikrowellentabletts angepaßte Form auf.
Hierbei liegt der Erfindung der Grundgedanke zugrunde, zwei annähernd plattenförmige Bestückungseinsatzteile einzusetzen.
Eine weitere, vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Bestückungseinsatz im Querschnitt gesehen annähernd eine U-Form aufweist.
Wird beispielsweise ein derartiger Bestückungseinsatz verwendet, so kann dieser bedarfsgerecht entweder hohe, schmale oder auch große, breite Gefäße aufnehmen, je nachdem, wie herum der Bestückungseinsatz in das Mikrowellentablett eingesetzt ist.
Zur Aufnahme breiter, größerer Gefäße wird der Bestückungseinsatz flach auf den Boden des Mikrowellentabletts aufgelegt, sodass der erhöhte Seitenrand des U- förmigen Bestückungseinsatzes nach oben offen ist.
Die Innenseite des Bestückungseinsatzes kann dabei zusätzliche Abstufungen für unterschiedliche Gefäßgrößen aufweisen. Diese Abstufungen dienen der mittigen Justierung der Gefäße und sorgen wiederum für den notwendigen Seitenhalt. Aber auch der umgekehrte Einsatz des im Querschnitt gesehen annähernd U- förmigen Bestückungseinsatzes ist möglich. Mit seiner offenen Seite nach unten in das Mikrowellentablett eingesetzt, ermöglicht er damit die Aufnahme hoher, schmaler Gefäße. Demnach sind unterschiedliche Gefäße optimal auf dem Mikrowellentablett anordbar und erhalten den notwendigen Seitenhalt.
An dem Mikrowellentablett sollte wenigstens ein Griff vorgesehen werden, der dessen Einführen in sowie die Entnahme aus dem Mikrowellengarraum erleichtert. Der Griff kann fest, um eine erste Achse schwenkbar oder zusätzlich um eine weitere, zur ersten Achse orthogonal verlaufende Achse, drehbar ausgeführt sein.
Natürlich liegt es ebenfalls im Bereich des Erfindungsgedankens, den Bestückungseinsatz beispielsweise als einteiliges Formteil herzustellen, wie es in denkbarer Weise im Kunststoff-Spritzgußverfahren erzeugbar wäre. Somit wären in einem Arbeitsgang auch beliebig gestaltete Aufnahmeöffnungen und/oder Abstufungen an dem Bestückungseinsatz vorsehbar.
Durch das Mikrowellentablett, und die Spritzschutzhaube wird ein in sich abgeschlossenes System innerhalb des Mikrowellengerätes geschaffen. Die eingebrachte Wärmeenergie wird zu einem überwiegenden Teil reflektiert und bewirkt damit einen beschleunigten Garprozeß, was insgesamt energiesparend wirkt. Darüber hinaus ist es möglich, einzelne oder jedes der erfindungsgemäßen Einzelteile des mehrteiligen Mikrowellengeschirrs mit einer die Wärme in einer Richtung reflektierenden Oberfläche zu versehen, die beispielsweise aus einer Beschichtung bestehen kann.
Einige der möglichen Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt in einer Ebene durch ein erfindungsgemäßes, mehrteiliges Mikrowellengeschirr,
Fig. 2 die Sicht in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1 auf ein erfindungsgemäßes, mehrteiliges Mikrowellengeschirr,
Fig. 3 ausschnittsweise eine vergrößerte Darstellung einer möglichen Ausführung des Aufsatz- und Führungsrandes,
Fig. 4 einen Schnitt durch einen Griff mit integriertem Dampfabzug,
Fig. 5 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform eines Griffes mit integriertem Dampfabzug,
Fig. 6 die Überlappung zweier Spritzschutzhaubenteile,
Fig. 7 einen mehrteiligen Bestückungseinsatz,
Fig. 8 einen mehrteiligen Bestückungseinsatz nach Fig. 7 mit gegeneinander verschobenen Bestückungseinsatzteilen,
Fig. 9 ausschnittsweise den vergrößerten Schnittverlauf IX-IX gemäß der Darstellung in Fig. 8 durch einen verstellbaren Bestückungseinsatz,
Fig. 10 ausschnittsweise eine vergrößerte Darstellung eines am Mikrowellentablett befestigten Griffes.
In den Figuren sind verschiedene Einzelausführungen der Details eines erfindungsgemäßen, mehrteiligen Mikrowellengeschirrs dargestellt. Dieses besteht grundsätzlich zunächst aus einem Mikrowellentablett (1) mit wenigstens einem daran befestigten Griff (2) sowie einer Spritzschutzhaube (3), die ein Bestückungsfenster (4) aufweist. Die Spritzschutzhaube (3) ist mehrteilig ausgeführt. In das Mikrowellentablett (1) wird wenigstens ein Bestückungseinsatz (18) mit mindestens einer Aufnahmeöffnung (19) zur Aufnahme von Gefäßen oder anderen Geschirrteilen lösbar eingesetzt.
Wie aus der Darstellung der Fig. 1 hervorgeht, ist die darin gezeigte zweiteilige Spritzschutzhaube (3) auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts (1) aufgesetzt, wobei die Spritzschutzhaubenteile (6, 7) um eine gemeinsame Achse drehbar und ineinander schiebbar sind. Der Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts (1) sollte eine Höhe von bis zu 5 cm aufweisen. Das erste Spritzschutzhaubenteil (6) hat eine im seitenrandnahen Bereich zylindrische Form, die eine Höhe von bis zu 4,5 cm betragen kann. Oberhalb dieses zylindrischen Bereiches geht das Spritzschutzhaubenteil (6) in eine annähernd kugelförmige Gestalt über. Somit wird eine optimale Platzausnutzung erreicht.
Das erste Spritzschutzhaubenteil (6) deckt etwa den halben Umfang des Mikrowellentabletts (1) ab, während das zweite Spritzschutzhaubenteil (7) die andere Hälfte abdeckt. Das erste Spritzschutzhaubenteil (6) geht an seiner offenen Seite in einen Aufsatz- und Führungsring (28) über, der einteilig an dem Spritzschutzhaubenteil (6) angeformt ist. In diesem Aufsatz- und Führungsring (28) ist das zweite Spritzschutzhaubenteil (7) gleitend geführt, sodaß der offene Bereich des Spritzschutzhaubenteiles (6) gleichzeitig ein Bestückungsfenster (4) bildet.
Als gemeinsame Achse der Spritzschutzhaubenteile dient vorliegend ein Griff (9), der außerhalb der Spritzschutzhaube (3) eine ergonomisch griffgünstige Gestalt aufweist, sodaß er das Abheben der Spritzschutzhaube vom Seitenrand (5) des Mikrowellentablettes (1) erleichtert. Ferner ist in den Griff (9) ein Dampfabzug (10) integriert. Der in der Fig. 1 gezeigte, mehrteilige und im Querschnitt gesehen U-förmige Bestückungseinsatz (18) weist mehrere Stufen (26, 27) auf, sodaß er Geschirrteile oder Gefäße unterschiedlicher Größe aufnehmen kann. Er ist ferner mit seinem Unterboden (25) in das Mikrowellentablett (1) eingesetzt. Selbstverständlich kann dieser Bestückungseinsatz (18) auch einteilig ausgeführt werden.
An dem Mikrowellentablett (1) ist ferner eine Griffhalterung (2.1) befestigt, an der ein über ein Gelenk (2.2) schwenkbarer Griff (2) montiert ist, um das Mikrowellentablett in den Mikrowellengrill einsetzen beziehungsweise daraus entnehmen zu können. Das Mikrowellentablett (1) weist an seinem Unterboden (16) Führungsnuten (17) auf.
In der Darstellung der Fig. 2 ist ein erfindungsgemäßes Mikrowellengeschirr in der Ansicht in Richtung des Pfeiles A aus Fig. 1 gezeigt. An dem Spritzschutzhaubenteil (7) ist dabei ein Griff (15) angebracht, der das Öffnen des Spritzschutzhaubenteiles erleichtert. Ferner sind bei dieser Ausführung an dem Spritzschutzhaubenteil (6) wenigstens zwei Nocken (20) angefügt, die mit der Griffhalterung (2.1) derart zusammenwirken, daß eine Drehung des Spritzschutzhaubenteiles (6) in der komplementären Aufnahme im Seitenrand (5) des Mikrowellentablettes (1) verhindert wird.
Die Darstellung der Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch eine spezielle Ausführung der Spritzschutzhaube (3). Diese ist mit ihrer zum Seitenrand (5) des Mikrowellentablettes (1) komplementären Kontur auf den Seitenrand aufgesetzt. Das erste Spritzschutzhaubenteil (6) ist dabei innenliegend angeordnet und weist einen nach außen auskragenden Aufsatz- und Führungsring (28) auf, in den ein weiteres Spritzschutzhaubenteil (7 oder 8) eingesetzt ist. Die gezeigte Ausführung könnte beispielsweise zwei außenliegende Viertelschalen aufweisen. Der an dem Aufsatz- und Führungsring (28) angeformte zentripetal verlaufende Bund (21) ist nur bereichsweise angeformt und bietet den Vorteil, daß die Spritzschutzhaube (3) zusammenhängend vom Seitenrand (5) des Mikrowellentablettes abgehoben werden kann.
Mögliche Ausführungen des Griffes (9) gehen aus den Darstellungen der Fig. 4 und 5 hervor. Im einfachsten Falle ist in den die Lagerstelle bildenden Griff (9) der in den Fig. 4 und 5 dreiteilig dargestellten Spritzschutzhaube (3) eine Sacklochbohrung (11) eingebracht, die spritzschutzhaubeninnenseitig in zwei orthogonal zueinander angeordnete Querbohrungen (12) übergeht, wobei der Griff (9) die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) in axialer Richtung gegen die Wirkung einer Feder (13), begrenzt beweglich durchsetzt.
Um eine stabile Verbindung der Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) zu ermöglichen, ist es darüber hinaus vorteilhaft, eine Zentrierhülse (29) als Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) einzusetzen, die von dem Griff (9) in axialer Richtung und gegen die Wirkung einer Feder (13) begrenzt beweglich durchsetzt wird. Die Zentrierhülse (29) ist mit einer zylindrischen Außenmantelfläche ausgestattet, die die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) drehbeweglich aufnimmt. In der Fig. 5 ist der Griff (9) innerhalb der Zentrierhülse (29) in axialer Richtung soweit verschoben dargestellt, daß die Querbohrungen (12) sich bereits innerhalb der Zentrierhülse befinden und somit der Dampfabzug verschlossen ist. Dadurch wird ein gefahrloses Abheben der Spritzschutzhaube gewährleistet.
Bei einer dreiteiligen Spritzschutzhaube (3) weisen die aneinander stoßenden Spritzschutzhaubenteile (7, 8) Bereiche gegenseitiger Überdeckung (30) auf. Im Überdeckungsbereich kann zusätzlich eine Dichtung (14), beispielsweise in Form einer Gummieinlage, eingelegt sein. Eine solche Überdeckung ist in der Fig. 6 gezeigt. Daraus wird auch ersichtlich, wie das erste Spritzschutzhaubenteil (6) im Bereich seiner Öffnung in den daran angeformten Aufsatz- und Führungsring (28) übergeht beziehungsweise das zweite Spritzschutzhaubenteil (7) in diesem Aufsatz- und Führungsring geführt ist. Das Mikrowellentablett (1) wurde der besseren Übersichtlichkeit halber in der Darstellung nicht gezeigt.
Bei einem erfindungsgemäßen, mehrteilgen Mikrowellengeschirr wird ein weiteres wesentliches Element, nämlich ein Bestückungseinsatz (18), in das Mikrowellentablett (1) lösbar eingesetzt. Der in den Fig. 7 bis 9 gezeigte Bestückungseinsatz (18) besteht aus zwei um eine gemeinsame Achse relativ zueinander verdrehbaren und in mehreren Stellungen gegeneinander fixierbaren Bestückungseinsatzteilen (18.1, 18.2). Dadurch werden die Aufnahmeöffnungen (19) in ihrer Größe variierbar. Das Mikrowellentablett (1) weist eine Justiernase (22) auf, die mit komplementären Justiernuten (23) der Bestückungseinsatzteile (18.1, 18.2) zusammenwirkt, wobei der Bestückungseinsatz (18) insgesamt eine dem Innenrand des Mikrowellentabletts (1) angepaßte Form hat. Die Aufnahmeöffnungen können dabei unabhängig von ihrer grundlegenden Geometrie zusätzliche Ausnehmungen (19.1) aufweisen, sodaß beispielsweise Tassen mit Henkeln sicher darin eingesetzt und gehalten werden können.
Der im Querschnitt gesehen U-förmige Bestückungseinsatz (18) hat eine Seitenwand (24), deren Höhe annähernd 1,5 cm beträgt.
Der in Fig. 9 gezeigte Schnittverlauf IX-IX gemäß der Darstellung in Fig. 8 durch einen verstellbaren Bestückungseinsatz zeigt, wie ein derartiger zweiteiliger Bestückungseinsatz zusammengesetzt sein kann. Das Bestückungseinsatzteil (18.1) umgreift dabei den Innenrand der zentral angeordneten Aufnahmeöffnung (19). Das Bestückungseinsatzteil (18.1) ist in diesem Bereich geschlitzt und mit der genannten Aufnahmeöffnung (19) über eine Schnappverbindung verbunden. Selbstverständlich kann das Bestückungseinsatzteil (18.1) seinerseits durch Montage mehrerer Einzelteile hergestellt werden. Die Bestückungseinsatzteile (18.1, 18.2) können um ihre gemeinsame Mittenachse relativ zueinander verdreht werden.
In Fig. 10 ist ausschnittsweise eine vergrößerte Darstellung des am Mikrowellentablett befestigten Griffes (2) dargestellt. Die Griffhalterung (2.1) weist dabei eine Justierschräge (31) auf, die vorgesehen wird, um das Aufsetzen der Spritzschutzhaube auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentablettes (1) zu erleichtern. Die Justierschräge (31) ist somit eine Justierung der Spritzschutzhaube.
Ein erfindungsgemäßes, mehrteiliges Mikrowellengeschirr wird vorzugsweise aus Kunststoffen, Kunststoff-Glasverbundwerkstoffen oder Keramik hergestellt.
Abschließend soll nun ein erfindungsgemäßes Mikrowellentablett (1) beschrieben werden.
Das Mikrowellentablett (1) hat einen Durchmesser von 34 cm, passend zum Glastellerdurchmesser der Mikrowelle von 36 cm. Die am Außenrand verlaufende Glaswulst von ca. 8 mm dient zusätzlich für ausreichenden Halt des Mikrowellentabletts. Hier handelt es sich um eine Drehtellerform, deren Größe abhängig vom Drehtellerdurchmesser des benutzten Gerätes ist.
Bezugszeichenliste
1
Mikrowellentablett
2
Griff (Mikrowellentablett)
2.1
Griffhalterung
2.2
Gelenk
3
Spritzschutzhaube
4
Bestückungsfenster
5
Seitenrand (des Mikrowellentabletts)
6
Spritzschutzhaubenteil
7
Spritzschutzhaubenteil
8
Spritzschutzhaubenteil
9
Griff
10
Dampfabzug
11
Sacklochbohrung
12
Querbohrung
13
Feder
14
Dichtung
15
Griff
16
Unterboden
17
Führungsnut
18
Bestückungseinsatz
18.1
erstes Bestückungseinsatzteil
18.2
zweites Bestückungseinsatzteil
19
Aufnahmeöffnung
19.1
Ausnehmung
20
Nocken
21
Bund
22
Justiernase
23
Justiernut
24
Seitenwand (des Bestückungseinsatzes)
25
Unterboden (des Bestückungseinsatzes)
26
Stufe (des Bestückungseinsatzes)
27
Stufe (des Bestückungseinsatzes)
28
Aufsatz- und Führungsring
29
Zentrierhülse
30
Überdeckung
31
Justierschräge

Claims (27)

1. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr, bestehend aus einem Mikrowellentablett (1) mit einer Spritzschutzhaube (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzschutzhaube (3) ein Bestückungsfenster (4) aufweist und aus mindestens zwei um eine gemeinsame Achse drehbaren und ineinander schiebbaren Spritzschutzhaubenteilen (6, 7, 8) besteht.
2. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Griff (9) die gemeinsame Achse der Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) bildet.
3. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in das Mikrowellentablett (1) wenigstens ein Bestückungseinsatz (18) mit mindestens einer Aufnahmeöffnung (19) zur Aufnahme von Gefäßen oder anderen Geschirrteilen lösbar eingesetzt ist.
4. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzschutzhaube (3) auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts (1) aufgesetzt ist.
5. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzschutzhaube (3) dreiteilig ist, wobei ein erstes Spritzschutzhaubenteil (6) etwa den halben Umfang des Mikrowellentabletts (1) abdeckt und die anderen Spritzschutzhaubenteile (7, 8) etwa je ein Viertel des Umfanges abdecken, wobei die Spritzschutzhaubenteile (7, 8) um eine gemeinsame Achse gleitend in oder über das erste Spritzschutzhaubenteil (6) schiebbar sind.
6. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das an der offenen Seite des Spritzschutzhaubenteiles (6) ein Aufsatz- und Führungsring (28) angeformt ist, in dem das wenigstens eine, weitere Spritzschutzhaubenteil (7 und/oder 8) gleitend geführt ist.
7. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (9) einen Dampfabzug (10) enthält.
8. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in den eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) bildenden Griff (9) eine Sacklochbohrung (11) eingebracht ist, die spritzschutzhaubeninnenseitig in wenigstens eine Querbohrung (12) übergeht, wobei der Griff (9) die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) in axialer Richtung durchsetzt.
9. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in den Griff (9) eine Sacklochbohrung (11) eingebracht ist, die spritzschutzhaubeninnenseitig in wenigstens eine Querbohrung (12) übergeht, wobei eine Zentrierhülse (29) eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) bildet, die der Griff (9) in axialer Richtung begrenzt beweglich durchsetzt.
10. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in den Griff (9) eine Sacklochbohrung (11) eingebracht ist, die spritzschutzhaubeninnenseitig in wenigstens eine Querbohrung (12) übergeht, wobei eine Zentrierhülse (29) eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) bildet, die der Griff (9) in axialer Richtung gegen die Wirkung einer Feder (13) begrenzt beweglich durchsetzt.
11. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzschutzhaube (3) eine annähernd kegelförmige oder kugelförmige Gestalt aufweist.
12. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts (1) aufgesetzte Bereich der Spritzschutzhaube (3) eine zylindrische Kontur aufweist, die in eine annähernd kegelförmige oder kugelförmige Gestalt übergeht.
13. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) Bereiche gegenseitiger Überdeckung (30) aufweisen, worin eine Dichtung (14), beispielsweise in Form einer Gummieinlage, eingelegt ist.
14. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein weiterer Griff (15) zum Öffnen und Schließen der Spritzschutzhaube (3) an mindestens einem der Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) angebracht ist.
15. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrowellentablett (1) den Drehteller des Mikrowellengerätes bildet.
16. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrowellentablett (1) an seinem Unterboden (16) Führungsnuten (17) aufweist.
17. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrowellentablett (1) auf den Drehteller des Mikrowellengerätes aufsetzbar ist und einen zum Drehteller komplementär geformten Unterboden (16) aufweist.
18. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bestückungseinsatz (18) aus wenigstens zwei um eine gemeinsame Achse relativ zueinander verdrehbaren und in mindestens zwei Stellungen gegeneinander fixierbaren Bestückungseinsatzteilen (18.1, 18.2) besteht, sodass die wenigstens eine Aufnahmeöffnung (19) in ihrer Größe variierbar ist.
19. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Aufnahmeöffnung (19) eine annähernd runde oder viereckige Geometrie aufweist.
20. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrowellentablett (1) eine Justiernase (22) aufweist, die mit komplementären Justiernuten (23) der Bestückungseinsatzteile (18.1, 18.2) zusammenwirkt, wobei der Bestückungseinsatz (18) insgesamt eine Form aufweist, die dem Innenrand des Mikrowellentabletts (1) angepaßt ist.
21. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bestückungseinsatz (18) im Querschnitt gesehen annähernd eine U-Form aufweist.
22. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Seitenwand (24) des Bestückungseinsatzes (18) annähernd 1,5 cm beträgt.
23. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass der im Querschnitt U-förmige Bestückungseinsatz (18) mit seiner offenen Seite nach unten in das Mikrowellentablett (1) eingesetzt ist und im Bereich seines Unterbodens (25) durchgehende Aufnahmeöffnungen (19) aufweist.
24. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass der im Querschnitt U-förmige Bestückungseinsatz (18) mit seinem Unterboden (25) in das Mikrowellentablett (1) eingesetzt ist und mehrere Stufen (26, 27) aufweist.
25. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die Spritzschutzhaube (3) und/oder das Mikrowellentablett (1) mit einer wärmereflektierenden Beschichtung versehen ist.
26. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zusätzlicher Griff (2) vorgesehen ist, der an einer am Mikrowellentablett (1) angeordneten Griffhalterung (2.1) angebracht ist, an die eine der Einführung dienende Justierschräge (31) angeformt ist.
27. Spritzschutzhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzschutzhaube (3) einen standardisierten, an übliche Gargutbehälter wie Kochtöpfe, Bratpfannen oder andere angepaßten Aufsetzrand aufweist.
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