DE19847186C2 - Mehrteiliges Mikrowellengeschirr - Google Patents
Mehrteiliges MikrowellengeschirrInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Es sind Haushaltsmikrowellengeräte bekannt, die lediglich mit einem Drehteller
ausgerüstet sind, dessen Ablagefläche entweder eben oder zum Seitenrand hin
leicht gewölbt ausgeführt ist. Darauf können die Gefäße für den Aufwärm- und
Garvorgang abgestellt und nach dem Aufwärmen beziehungsweise Garen wieder
einzeln entnommen werden.
Beim Erwärmen der Getränke und/oder der Speisen in Tellern, Tassen und
anderen Gefäßen beziehungsweise Gargutbehältern und beim Einsetzen dieser in
den Mikrowellengarraum oder bei der Entnahme aus dem Garraum besteht die
Gefahr, dass die in den Gefäßen aufgenommenen Flüssigkeiten überlaufen oder
verschütten.
Weiterhin ist beim Einsetzen kleinerer Gefäße, wie beispielsweise Tassen oder
Gläser, in die Mikrowelle immer die Suche nach dem optimalen Mittelpunkt
notwendig. Mehrere derartige Gefäße einzusetzen ist in diesem Fall nicht nur
wegen der optimalen Plazierung schwierig, sondern auch, weil die Behälter durch
den fehlenden Seitenhalt oder bei unvorteilhafter Plazierung kippen können.
Die Bestückung der Haushaltsmikrowellen mit den zuvor genannten Drehtellern
bringt daher neben einer recht umständlichen Handhabung auch erhebliche
Verletzungsgefahren mit sich.
Darüber hinaus können überkochende Flüssigkeiten gleichfalls über den
Drehteller in den gesamten Garraum gelangen und neben einer unangenehmen
Geruchsbelästigung zur Zerstörung des Gerätes führen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bisher bekannte Drehteller beider
Plazierung von Gefäßen jeglicher Art in der Mikrowelle erhebliche Gefahren und
Handhabungsnachteile mit sich bringen.
Aus der US 5,302,791 ist ein gattungsgemäßes mehrteiliges Mikrowellengeschirr
bekannt. Dieses besteht aus einem Mikrowellentablett sowie einer
Spritzschutzhaube. Die zweiteilige
Spritzschutzhaube ist mittig geteilt und kann über Schnappelemente zu einem Teil
zusammengefügt werden. Die Schnappelemente sind elastisch ausgeführt, sodass
die Spritzschutzhaubenteile auch klappbar sind. Allerdings ist die Handhabung
eines derartigen Mikrowellengeschirrs sehr unkomfortabel, weil die voneinander
gelösten Spritzschutzhaubenteile in der Hand gehalten werden müssen, um
beispielsweise die Speisen umrühren, ihren Garzustand beurteilen oder sie von
dem Mikrowellentablett entnehmen zu können.
Die EP 0 367 179 A1 beschreibt eine Mikrowelle mit darin einsetzbarem
Mikrowellengeschirr. Das in dieser Schrift verwendete Mikrowellengeschirr
besteht aus einem schalenförmigen Mikrowellentablett, das auf den Drehteller der
Mikrowelle aufsetzbar ist, sowie einem spritzschutzhaubenartigen Deckel zum
Verschließen dieses Mikrowellentablettes. Um eine sichere Führung des
Mikrowellentablettes auf dem Drehteller zu gewährleisten, sind beide Teile an den
sich berührenden Oberflächen mit komplementär ineinandergreifenden,
rillenförmigen Konturen ausgestattet, die somit ein seitliches Verrutschen des
Mikrowellentablettes verhindern. An dem Mikrowellentablett ist darüber hinaus
ein Griff sowie eine Vorrichtung zur Aufnahme von Besteckteilen angebracht.
Ferner ist aus der US 3,936,626 ein mehrteiliges Mikrowellengeschirr bekannt,
das aus einem Mikrowellentablett sowie einer Spritzschutzhaube besteht. In das
Mikrowellentablett ist ein Bestückungseinsatz zur Aufnahme von Geschirrteilen
eingesetzt.
Die GB 2,246,949 A offenbart darüber hinaus ein mehrteiliges
Mikrowellengeschirr, bestehend aus einem Mikrowellentopf mit zwei daran
befestigten Griffen sowie einem Deckel. Der Deckel und der Topf sind über ein
Griffelement miteinander verriegelbar ausgeführt. Der Mikrowellentopf ist
mehrwandig und weist einen Bestückungseinsatz zur Aufnahme von
Geschirrteilen auf.
Der Erfindung liegt die technische Problemstellung zugrunde, ein mehrteiliges
Mikrowellengeschirr zu schaffen, das einen Spritzschutz bietet, einfach zu
handhaben und universell einsetzbar ist.
Die Erfindung löst diese technische Problemstellung mit dem kennzeichnenden
Merkmal des Patentanspruchs 1.
Das Mikrowellentablett kann vorteilhafter Weise eine leicht strukturierte
Oberfläche aufweisen. An dem Mikrowellentablett sollte wenigstens ein Griff
vorgesehen werden, der dessen Einführen in sowie die Entnahme aus dem
Mikrowellengarraum erleichtert. Der Griff kann fest, um eine erste Achse
schwenkbar oder zusätzlich um eine weitere, zur ersten Achse orthogonal
verlaufende Achse, drehbar ausgeführt sein.
Eine mehrteilig ausgeführte Spritzschutzhaube sorgt für ein weitgehend
abgeschlossenes System. Sie weist ein Bestückungsfenster auf. Darunter ist eine
durch Verschieben wenigstens eines der Spritzschutzhaubenteile relativ zu dem
oder den anderen gebildete Öffnung zu verstehen, durch die Gefäße oder
Gargutbehälter eingeführt oder entnommen werden können beziehungsweise
durch die die Gargutbehälter für den Benutzer zugänglich sind. Die
Spritzschutzhaubenteile sind erfindungsgemäß ineinander schiebbar ausgeführt.
Durch die Verwendung der Spritzschutzhaube benötigen die auf dem
Mikrowellentablett abgestellten Gefäße keine separate Spritzabdeckung.
Selbst wenn ein Behälter mit heißer Flüssigkeit auf dem Mikrowellentablett
umkippen würde, könnte keine Flüssigkeit auslaufen oder verspritzen.
Als gemeinsame Achse der Spritzschutzhaubenteile kann vorzugsweise ein im
zentralen Mittelbereich angeordneter Griff genutzt werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Aus diesen weiterführenden Merkmalen ergibt sich erstmals eine optimale
Plazierung der Geschirrteile sowie anderer Gargutbehälter auf dem
Mikrowellentablett und damit insgesamt eine erhebliche Erleichterung der
Handhabung. Überlaufende, heiße Flüssigkeiten finden keinen Zugang mehr zum
Garraum, sodaß einerseits Verletzungsgefahren verringert werden und andererseits
Beschädigungen der Mikrowelle vermeidbar sind. Die Verrutschungsgefahr
während des Transportes und während des Garprozesses wird vollständig
beseitigt. Das Mikrowellentablett ist bestens geeignet, Gefäße jeglicher Form und
Größe aufzunehmen. Durch den geschlossenen Boden und den Seitenrand wird
verhindert, daß Verschüttungsreste in den Garraum gelangen können.
Die Höhe und Breite der Gefäße spielt eine wesentliche Rolle. Hohe, schmale
Gläser kippen leicht, hingegen neigen Töpfe und breitere Tassen fast
ausschließlich dazu, zu verrutschen. Um dem entgegenzuwirken, wird
vorzugsweise ein Bestückungseinsatz mit mindestens einer Aufnahmeöffnung zur
Aufnahme von Gefäßen oder anderen Geschirrteilen lösbar in das
Mikrowellentablett eingesetzt. Dieser ein- oder mehrteilige Bestückungseinsatz
kann beispielsweise aus mehreren übereinander angeordneten Einzeleinsätzen
bestehen, in deren Öffnungen Gefäße unterschiedlicher Größe einsetzbar sind.
Eine erfindungsgemäße Spritzschutzhaube kann ferner einfach auf den Seitenrand
des Mikrowellentabletts aufgesetzt sein.
Die Spritzschutzhaube besteht aus zwei oder drei um eine gemeinsame Achse
drehbar und gleitend ineinander schiebbaren Spritzschutzhaubenteilen.
Werden mehr als zwei Spritzschutzhaubenteile eingesetzt, so sollte entsprechend
der vorliegenden Lösung ein erstes Spritzschutzhaubenteil etwa den halben
Umfang des Mikrowellentabletts abdecken, während die anderen
Spritzschutzhaubenteile etwa je ein Viertel des Umfanges abdecken. Natürlich
sind andere Aufteilungen der Größenverhältnisse der Spritzschutzhaubenteile
möglich.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß an der offenen Seite des ersten
Spritzschutzhaubenteiles ein Aufsatz- und Führungsring angeformt ist, in dem das
wenigstens eine, weitere Spritzschutzhaubenteil aufgenommen und gleitend
geführt wird. Somit wird in der Spritzschutzhaube ein Öffnungsbereich in Form
eines Bestückungsfensters geschaffen, der, ohne ein Abheben der
Spritzschutzhaube zu erfordern, eine Zuführung oder Entnahme von
Gargutbehältern ermöglicht.
In die Spritzschutzhaube kann erfindungsgemäß ferner ein Dampfabzug integriert
werden. Dieser kann beispielsweise unmittelbarer Bestandteil des Griffes der
Spritzschutzhaube sein und den Dampf auf direktem oder indirektem Weg
abführen. Ebenso ist der Einsatz eines Dampfabzuges in Kombination mit einem
Spritzschutzkegel denkbar.
Entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, diesen
Dampfabzug in Form einer Sacklochbohrung auszuführen, die
spritzschutzhaubeninnenseitig in wenigstens eine Querbohrung übergeht, wobei
der Griff die Spritzschutzhaubenteile in axialer Richtung durchsetzt.
Somit wird in einfacher Weise eine indirekte Abführung des Dampfes erreicht,
was zudem eine übermäßige Erwärmung des Griffes zu vermeiden hilft.
Wird der Griff darüber hinaus in axialer Richtung beweglich ausgeführt, so kann
durch das Anheben des Griffes gleichzeitig die wenigstens eine Querbohrung
abgedeckt werden, da diese somit verschlossen wird. Dabei hat es sich als
vorteilhaft erwiesen, den Griff in eine die Spritzschutzhaubenteile durchsetzende
Zentrierhülse einzusetzen, die mit ihrem annähernd zylindrischen Außenmantel
gleichzeitig eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile bildet. Die
Zentrierhülse kann dabei, beispielsweise um einen vereinfachten Einbau in die
Spritzschutzhaube zu ermöglichen, aus mehreren, miteinander verbundenen
Einzelteilen bestehen. Durch eine zusätzliche Kombination mit einer Feder wird
ferner erreicht, daß der Griff nach dem Loslassen selbsttätig wieder in seine
Ausgangslage zurückkehrt.
Eine erfindungsgemäße Spritzschutzhaube kann darüber hinaus eine annähernd
kegelförmige oder kugelförmige Gestalt aufweisen, oder aber der auf den
Seitenrand des Mikrowellentabletts aufgesetzte Bereich der Spritzschutzhaube
wird mit einer zylindrischen Kontur versehen, die erst oberhalb des zylindrischen
Bereiches in eine annähernd kegelförmige oder kugelförmige Gestalt übergeht.
Selbstverständlich kann die Spritzschutzhaube auch andere geometrisch sinnvolle
Formen aufweisen, die ein Ineinanderschieben der Einzelteile ermöglichen.
Um eine bestmögliche Abdichtung der Spritzschutzhaubenteile zu erreichen,
können diese Bereiche gegenseitiger Überdeckung aufweisen, wobei zusätzlich
Dichtungen, beispielsweise in Form einer Gummieinlage oder anderer
mikrowellengeeigneter Materialien, in den Randbereich eingelegt sein können.
Das Mikrowellentablett kann zudem auch sämtlich Merkmale eines
Mikrowellendrehtellers aufweisen, sodaß es anstelle bisher bekannter Drehteller
einsetzbar ist. Eine Anpassung an unterschiedliche Mikrowellengeräte ist hierbei
notwendig. Der Mikrowellentablettboden muß entsprechend der thermischen
Belastung ausgeführt werden und sollte zudem im Unterbodenbereich mit
Führungsnuten versehen sein, damit er unmittelbar auf die Antriebsvorrichtung
aufsetzbar ist.
Darüber hinaus liegt es auch im Bereich des Erfindungsgedankens, das
Mikrowellentablett unmittelbar auf den Drehteller des Mikrowellengerätes
aufzusetzen. Hierfür muß es einen zum Drehteller komplementär geformten
Unterboden aufweisen.
Eine weitere, wesentliche Ausgestaltung der Erfindung besteht in dem
erfindungsgemäßen Bestückungseinsatz, der beispielsweise aus wenigstens zwei
um eine gemeinsame Achse relativ zueinander verdrehbaren und in mindestens
zwei Stellungen gegeneinander fixierbaren Bestückungseinsatzteilen bestehen
kann, sodass die wenigstens eine in den Bestückungseinsatz eingebrachte
Aufnahmeöffnung in ihrer Größe variierbar ist. Die annähernd runde, ovale,
viereckige oder andere Geometrien aufweisende Aufnahmeöffnung kann somit
unmittelbar an unterschiedliche Gargutbehältergrößen angepaßt werden.
Hierfür ist es ferner sinnvoll, wenn das Mikrowellentablett eine Justiernase
aufweist, die mit komplementären Justiernuten der Bestückungseinsatzteile derart
zusammenwirkt, dass jede der miteinander fluchtenden Justiernuten, der
einzelnen, gegeneinander verschobenen Bestückungseinsatzteile, mit der am
Mikrowellentablett angeformten Justiernase in Eingriff bringbar ist. Der
Bestückungseinsatz weist insgesamt eine dem Innenrand des Mikrowellentabletts
angepaßte Form auf.
Hierbei liegt der Erfindung der Grundgedanke zugrunde, zwei annähernd
plattenförmige Bestückungseinsatzteile einzusetzen.
Eine weitere, vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der
Bestückungseinsatz im Querschnitt gesehen annähernd eine U-Form aufweist.
Wird beispielsweise ein derartiger Bestückungseinsatz verwendet, so kann dieser
bedarfsgerecht entweder hohe, schmale oder auch große, breite Gefäße
aufnehmen, je nachdem, wie herum der Bestückungseinsatz in das
Mikrowellentablett eingesetzt ist.
Zur Aufnahme breiter, größerer Gefäße wird der Bestückungseinsatz flach auf den
Boden des Mikrowellentabletts aufgelegt, sodass der erhöhte Seitenrand des U-
förmigen Bestückungseinsatzes nach oben offen ist.
Die Innenseite des Bestückungseinsatzes kann dabei zusätzliche Abstufungen für
unterschiedliche Gefäßgrößen aufweisen. Diese Abstufungen dienen der mittigen
Justierung der Gefäße und sorgen wiederum für den notwendigen Seitenhalt.
Aber auch der umgekehrte Einsatz des im Querschnitt gesehen annähernd U-
förmigen Bestückungseinsatzes ist möglich. Mit seiner offenen Seite nach unten in
das Mikrowellentablett eingesetzt, ermöglicht er damit die Aufnahme hoher,
schmaler Gefäße. Demnach sind unterschiedliche Gefäße optimal auf dem
Mikrowellentablett anordbar und erhalten den notwendigen Seitenhalt.
An dem Mikrowellentablett sollte wenigstens ein Griff vorgesehen werden, der
dessen Einführen in sowie die Entnahme aus dem Mikrowellengarraum
erleichtert. Der Griff kann fest, um eine erste Achse schwenkbar oder zusätzlich
um eine weitere, zur ersten Achse orthogonal verlaufende Achse, drehbar
ausgeführt sein.
Natürlich liegt es ebenfalls im Bereich des Erfindungsgedankens, den
Bestückungseinsatz beispielsweise als einteiliges Formteil herzustellen, wie es in
denkbarer Weise im Kunststoff-Spritzgußverfahren erzeugbar wäre. Somit wären
in einem Arbeitsgang auch beliebig gestaltete Aufnahmeöffnungen und/oder
Abstufungen an dem Bestückungseinsatz vorsehbar.
Durch das Mikrowellentablett, und die Spritzschutzhaube wird ein in sich
abgeschlossenes System innerhalb des Mikrowellengerätes geschaffen. Die
eingebrachte Wärmeenergie wird zu einem überwiegenden Teil reflektiert und
bewirkt damit einen beschleunigten Garprozeß, was insgesamt energiesparend
wirkt. Darüber hinaus ist es möglich, einzelne oder jedes der erfindungsgemäßen
Einzelteile des mehrteiligen Mikrowellengeschirrs mit einer die Wärme in einer
Richtung reflektierenden Oberfläche zu versehen, die beispielsweise aus einer
Beschichtung bestehen kann.
Einige der möglichen Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend,
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt in einer Ebene durch ein erfindungsgemäßes, mehrteiliges
Mikrowellengeschirr,
Fig. 2 die Sicht in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1 auf ein erfindungsgemäßes,
mehrteiliges Mikrowellengeschirr,
Fig. 3 ausschnittsweise eine vergrößerte Darstellung einer möglichen
Ausführung des Aufsatz- und Führungsrandes,
Fig. 4 einen Schnitt durch einen Griff mit integriertem Dampfabzug,
Fig. 5 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform eines Griffes mit
integriertem Dampfabzug,
Fig. 6 die Überlappung zweier Spritzschutzhaubenteile,
Fig. 7 einen mehrteiligen Bestückungseinsatz,
Fig. 8 einen mehrteiligen Bestückungseinsatz nach Fig. 7 mit gegeneinander
verschobenen Bestückungseinsatzteilen,
Fig. 9 ausschnittsweise den vergrößerten Schnittverlauf IX-IX gemäß der
Darstellung in Fig. 8 durch einen verstellbaren Bestückungseinsatz,
Fig. 10 ausschnittsweise eine vergrößerte Darstellung eines am
Mikrowellentablett befestigten Griffes.
In den Figuren sind verschiedene Einzelausführungen der Details eines
erfindungsgemäßen, mehrteiligen Mikrowellengeschirrs dargestellt. Dieses besteht
grundsätzlich zunächst aus einem Mikrowellentablett (1) mit wenigstens einem
daran befestigten Griff (2) sowie einer Spritzschutzhaube (3), die ein
Bestückungsfenster (4) aufweist. Die Spritzschutzhaube (3) ist mehrteilig
ausgeführt. In das Mikrowellentablett (1) wird wenigstens ein Bestückungseinsatz
(18) mit mindestens einer Aufnahmeöffnung (19) zur Aufnahme von Gefäßen
oder anderen Geschirrteilen lösbar eingesetzt.
Wie aus der Darstellung der Fig. 1 hervorgeht, ist die darin gezeigte zweiteilige
Spritzschutzhaube (3) auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts (1)
aufgesetzt, wobei die Spritzschutzhaubenteile (6, 7) um eine gemeinsame Achse
drehbar und ineinander schiebbar sind. Der Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts
(1) sollte eine Höhe von bis zu 5 cm aufweisen. Das erste Spritzschutzhaubenteil
(6) hat eine im seitenrandnahen Bereich zylindrische Form, die eine Höhe von bis
zu 4,5 cm betragen kann. Oberhalb dieses zylindrischen Bereiches geht das
Spritzschutzhaubenteil (6) in eine annähernd kugelförmige Gestalt über. Somit
wird eine optimale Platzausnutzung erreicht.
Das erste Spritzschutzhaubenteil (6) deckt etwa den halben Umfang des
Mikrowellentabletts (1) ab, während das zweite Spritzschutzhaubenteil (7) die
andere Hälfte abdeckt. Das erste Spritzschutzhaubenteil (6) geht an seiner offenen
Seite in einen Aufsatz- und Führungsring (28) über, der einteilig an dem
Spritzschutzhaubenteil (6) angeformt ist. In diesem Aufsatz- und Führungsring
(28) ist das zweite Spritzschutzhaubenteil (7) gleitend geführt, sodaß der offene
Bereich des Spritzschutzhaubenteiles (6) gleichzeitig ein Bestückungsfenster (4)
bildet.
Als gemeinsame Achse der Spritzschutzhaubenteile dient vorliegend ein Griff (9),
der außerhalb der Spritzschutzhaube (3) eine ergonomisch griffgünstige Gestalt
aufweist, sodaß er das Abheben der Spritzschutzhaube vom Seitenrand (5) des
Mikrowellentablettes (1) erleichtert. Ferner ist in den Griff (9) ein Dampfabzug
(10) integriert. Der in der Fig. 1 gezeigte, mehrteilige und im Querschnitt
gesehen U-förmige Bestückungseinsatz (18) weist mehrere Stufen (26, 27) auf,
sodaß er Geschirrteile oder Gefäße unterschiedlicher Größe aufnehmen kann. Er
ist ferner mit seinem Unterboden (25) in das Mikrowellentablett (1) eingesetzt.
Selbstverständlich kann dieser Bestückungseinsatz (18) auch einteilig ausgeführt
werden.
An dem Mikrowellentablett (1) ist ferner eine Griffhalterung (2.1) befestigt, an der
ein über ein Gelenk (2.2) schwenkbarer Griff (2) montiert ist, um das
Mikrowellentablett in den Mikrowellengrill einsetzen beziehungsweise daraus
entnehmen zu können. Das Mikrowellentablett (1) weist an seinem Unterboden
(16) Führungsnuten (17) auf.
In der Darstellung der Fig. 2 ist ein erfindungsgemäßes Mikrowellengeschirr in
der Ansicht in Richtung des Pfeiles A aus Fig. 1 gezeigt. An dem
Spritzschutzhaubenteil (7) ist dabei ein Griff (15) angebracht, der das Öffnen des
Spritzschutzhaubenteiles erleichtert. Ferner sind bei dieser Ausführung an dem
Spritzschutzhaubenteil (6) wenigstens zwei Nocken (20) angefügt, die mit der
Griffhalterung (2.1) derart zusammenwirken, daß eine Drehung des
Spritzschutzhaubenteiles (6) in der komplementären Aufnahme im Seitenrand (5)
des Mikrowellentablettes (1) verhindert wird.
Die Darstellung der Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch eine spezielle Ausführung
der Spritzschutzhaube (3). Diese ist mit ihrer zum Seitenrand (5) des
Mikrowellentablettes (1) komplementären Kontur auf den Seitenrand aufgesetzt.
Das erste Spritzschutzhaubenteil (6) ist dabei innenliegend angeordnet und weist
einen nach außen auskragenden Aufsatz- und Führungsring (28) auf, in den ein
weiteres Spritzschutzhaubenteil (7 oder 8) eingesetzt ist. Die gezeigte Ausführung
könnte beispielsweise zwei außenliegende Viertelschalen aufweisen. Der an dem
Aufsatz- und Führungsring (28) angeformte zentripetal verlaufende Bund (21) ist
nur bereichsweise angeformt und bietet den Vorteil, daß die Spritzschutzhaube (3)
zusammenhängend vom Seitenrand (5) des Mikrowellentablettes abgehoben
werden kann.
Mögliche Ausführungen des Griffes (9) gehen aus den Darstellungen der Fig.
4 und 5 hervor. Im einfachsten Falle ist in den die Lagerstelle bildenden Griff (9)
der in den Fig. 4 und 5 dreiteilig dargestellten Spritzschutzhaube (3) eine
Sacklochbohrung (11) eingebracht, die spritzschutzhaubeninnenseitig in zwei
orthogonal zueinander angeordnete Querbohrungen (12) übergeht, wobei der Griff
(9) die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) in axialer Richtung gegen die Wirkung
einer Feder (13), begrenzt beweglich durchsetzt.
Um eine stabile Verbindung der Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) zu ermöglichen,
ist es darüber hinaus vorteilhaft, eine Zentrierhülse (29) als Lagerstelle für die
Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) einzusetzen, die von dem Griff (9) in axialer
Richtung und gegen die Wirkung einer Feder (13) begrenzt beweglich durchsetzt
wird. Die Zentrierhülse (29) ist mit einer zylindrischen Außenmantelfläche
ausgestattet, die die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) drehbeweglich aufnimmt. In
der Fig. 5 ist der Griff (9) innerhalb der Zentrierhülse (29) in axialer Richtung
soweit verschoben dargestellt, daß die Querbohrungen (12) sich bereits innerhalb
der Zentrierhülse befinden und somit der Dampfabzug verschlossen ist. Dadurch
wird ein gefahrloses Abheben der Spritzschutzhaube gewährleistet.
Bei einer dreiteiligen Spritzschutzhaube (3) weisen die aneinander stoßenden
Spritzschutzhaubenteile (7, 8) Bereiche gegenseitiger Überdeckung (30) auf. Im
Überdeckungsbereich kann zusätzlich eine Dichtung (14), beispielsweise in Form
einer Gummieinlage, eingelegt sein. Eine solche Überdeckung ist in der Fig. 6
gezeigt. Daraus wird auch ersichtlich, wie das erste Spritzschutzhaubenteil (6) im
Bereich seiner Öffnung in den daran angeformten Aufsatz- und Führungsring (28)
übergeht beziehungsweise das zweite Spritzschutzhaubenteil (7) in diesem
Aufsatz- und Führungsring geführt ist. Das Mikrowellentablett (1) wurde der
besseren Übersichtlichkeit halber in der Darstellung nicht gezeigt.
Bei einem erfindungsgemäßen, mehrteilgen Mikrowellengeschirr wird ein
weiteres wesentliches Element, nämlich ein Bestückungseinsatz (18), in das
Mikrowellentablett (1) lösbar eingesetzt. Der in den Fig. 7 bis 9 gezeigte
Bestückungseinsatz (18) besteht aus zwei um eine gemeinsame Achse relativ
zueinander verdrehbaren und in mehreren Stellungen gegeneinander fixierbaren
Bestückungseinsatzteilen (18.1, 18.2). Dadurch werden die Aufnahmeöffnungen
(19) in ihrer Größe variierbar. Das Mikrowellentablett (1) weist eine Justiernase
(22) auf, die mit komplementären Justiernuten (23) der Bestückungseinsatzteile
(18.1, 18.2) zusammenwirkt, wobei der Bestückungseinsatz (18) insgesamt eine
dem Innenrand des Mikrowellentabletts (1) angepaßte Form hat.
Die Aufnahmeöffnungen können dabei unabhängig von ihrer grundlegenden
Geometrie zusätzliche Ausnehmungen (19.1) aufweisen, sodaß beispielsweise
Tassen mit Henkeln sicher darin eingesetzt und gehalten werden können.
Der im Querschnitt gesehen U-förmige Bestückungseinsatz (18) hat eine
Seitenwand (24), deren Höhe annähernd 1,5 cm beträgt.
Der in Fig. 9 gezeigte Schnittverlauf IX-IX gemäß der Darstellung in Fig. 8
durch einen verstellbaren Bestückungseinsatz zeigt, wie ein derartiger zweiteiliger
Bestückungseinsatz zusammengesetzt sein kann. Das Bestückungseinsatzteil
(18.1) umgreift dabei den Innenrand der zentral angeordneten Aufnahmeöffnung
(19). Das Bestückungseinsatzteil (18.1) ist in diesem Bereich geschlitzt und mit
der genannten Aufnahmeöffnung (19) über eine Schnappverbindung verbunden.
Selbstverständlich kann das Bestückungseinsatzteil (18.1) seinerseits durch
Montage mehrerer Einzelteile hergestellt werden. Die Bestückungseinsatzteile
(18.1, 18.2) können um ihre gemeinsame Mittenachse relativ zueinander verdreht
werden.
In Fig. 10 ist ausschnittsweise eine vergrößerte Darstellung des am
Mikrowellentablett befestigten Griffes (2) dargestellt. Die Griffhalterung (2.1)
weist dabei eine Justierschräge (31) auf, die vorgesehen wird, um das Aufsetzen
der Spritzschutzhaube auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentablettes (1) zu
erleichtern. Die Justierschräge (31) ist somit eine Justierung der
Spritzschutzhaube.
Ein erfindungsgemäßes, mehrteiliges Mikrowellengeschirr wird vorzugsweise aus
Kunststoffen, Kunststoff-Glasverbundwerkstoffen oder Keramik hergestellt.
Abschließend soll nun ein erfindungsgemäßes Mikrowellentablett (1) beschrieben
werden.
Das Mikrowellentablett (1) hat einen Durchmesser von 34 cm, passend zum
Glastellerdurchmesser der Mikrowelle von 36 cm. Die am Außenrand verlaufende
Glaswulst von ca. 8 mm dient zusätzlich für ausreichenden Halt des
Mikrowellentabletts. Hier handelt es sich um eine Drehtellerform, deren Größe
abhängig vom Drehtellerdurchmesser des benutzten Gerätes ist.
1
Mikrowellentablett
2
Griff (Mikrowellentablett)
2.1
Griffhalterung
2.2
Gelenk
3
Spritzschutzhaube
4
Bestückungsfenster
5
Seitenrand (des Mikrowellentabletts)
6
Spritzschutzhaubenteil
7
Spritzschutzhaubenteil
8
Spritzschutzhaubenteil
9
Griff
10
Dampfabzug
11
Sacklochbohrung
12
Querbohrung
13
Feder
14
Dichtung
15
Griff
16
Unterboden
17
Führungsnut
18
Bestückungseinsatz
18.1
erstes Bestückungseinsatzteil
18.2
zweites Bestückungseinsatzteil
19
Aufnahmeöffnung
19.1
Ausnehmung
20
Nocken
21
Bund
22
Justiernase
23
Justiernut
24
Seitenwand (des Bestückungseinsatzes)
25
Unterboden (des Bestückungseinsatzes)
26
Stufe (des Bestückungseinsatzes)
27
Stufe (des Bestückungseinsatzes)
28
Aufsatz- und Führungsring
29
Zentrierhülse
30
Überdeckung
31
Justierschräge
Claims (27)
1. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr, bestehend aus einem Mikrowellentablett (1)
mit einer Spritzschutzhaube (3),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Spritzschutzhaube (3) ein Bestückungsfenster (4) aufweist und aus mindestens
zwei um eine gemeinsame Achse drehbaren und ineinander schiebbaren
Spritzschutzhaubenteilen (6, 7, 8) besteht.
2. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr, nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Griff (9) die gemeinsame Achse
der Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) bildet.
3. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
in das Mikrowellentablett (1) wenigstens ein Bestückungseinsatz (18) mit
mindestens einer Aufnahmeöffnung (19) zur Aufnahme von Gefäßen oder anderen
Geschirrteilen lösbar eingesetzt ist.
4. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Spritzschutzhaube (3) auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts (1)
aufgesetzt ist.
5. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Spritzschutzhaube (3) dreiteilig ist, wobei ein erstes Spritzschutzhaubenteil (6)
etwa den halben Umfang des Mikrowellentabletts (1) abdeckt und die anderen
Spritzschutzhaubenteile (7, 8) etwa je ein Viertel des Umfanges abdecken, wobei
die Spritzschutzhaubenteile (7, 8) um eine gemeinsame Achse gleitend in oder
über das erste Spritzschutzhaubenteil (6) schiebbar sind.
6. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
das an der offenen Seite des Spritzschutzhaubenteiles (6) ein Aufsatz- und
Führungsring (28) angeformt ist, in dem das wenigstens eine, weitere
Spritzschutzhaubenteil (7 und/oder 8) gleitend geführt ist.
7. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Griff (9) einen Dampfabzug (10) enthält.
8. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
in den eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) bildenden Griff (9)
eine Sacklochbohrung (11) eingebracht ist, die spritzschutzhaubeninnenseitig in
wenigstens eine Querbohrung (12) übergeht, wobei der Griff (9) die
Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) in axialer Richtung durchsetzt.
9. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
in den Griff (9) eine Sacklochbohrung (11) eingebracht ist, die
spritzschutzhaubeninnenseitig in wenigstens eine Querbohrung (12) übergeht,
wobei eine Zentrierhülse (29) eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile (6,
7, 8) bildet, die der Griff (9) in axialer Richtung begrenzt beweglich durchsetzt.
10. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
in den Griff (9) eine Sacklochbohrung (11) eingebracht ist, die
spritzschutzhaubeninnenseitig in wenigstens eine Querbohrung (12) übergeht,
wobei eine Zentrierhülse (29) eine Lagerstelle für die Spritzschutzhaubenteile (6,
7, 8) bildet, die der Griff (9) in axialer Richtung gegen die Wirkung einer Feder
(13) begrenzt beweglich durchsetzt.
11. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Spritzschutzhaube (3) eine annähernd kegelförmige oder kugelförmige Gestalt
aufweist.
12. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
der auf den Seitenrand (5) des Mikrowellentabletts (1) aufgesetzte Bereich der
Spritzschutzhaube (3) eine zylindrische Kontur aufweist, die in eine annähernd
kegelförmige oder kugelförmige Gestalt übergeht.
13. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8) Bereiche gegenseitiger Überdeckung (30)
aufweisen, worin eine Dichtung (14), beispielsweise in Form einer Gummieinlage,
eingelegt ist.
14. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens ein weiterer Griff (15) zum Öffnen und Schließen der
Spritzschutzhaube (3) an mindestens einem der Spritzschutzhaubenteile (6, 7, 8)
angebracht ist.
15. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Mikrowellentablett (1) den Drehteller des Mikrowellengerätes bildet.
16. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Mikrowellentablett (1) an seinem Unterboden (16) Führungsnuten (17)
aufweist.
17. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Mikrowellentablett (1) auf den Drehteller des Mikrowellengerätes aufsetzbar
ist und einen zum Drehteller komplementär geformten Unterboden (16) aufweist.
18. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bestückungseinsatz (18) aus wenigstens zwei um eine gemeinsame Achse
relativ zueinander verdrehbaren und in mindestens zwei Stellungen gegeneinander
fixierbaren Bestückungseinsatzteilen (18.1, 18.2) besteht, sodass die wenigstens
eine Aufnahmeöffnung (19) in ihrer Größe variierbar ist.
19. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, dass
die wenigstens eine Aufnahmeöffnung (19) eine annähernd runde oder viereckige
Geometrie aufweist.
20. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Mikrowellentablett (1) eine Justiernase (22) aufweist, die mit komplementären
Justiernuten (23) der Bestückungseinsatzteile (18.1, 18.2) zusammenwirkt, wobei
der Bestückungseinsatz (18) insgesamt eine Form aufweist, die dem Innenrand des
Mikrowellentabletts (1) angepaßt ist.
21. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bestückungseinsatz (18) im Querschnitt gesehen annähernd eine U-Form
aufweist.
22. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Höhe der Seitenwand (24) des Bestückungseinsatzes (18) annähernd 1,5 cm
beträgt.
23. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, dass
der im Querschnitt U-förmige Bestückungseinsatz (18) mit seiner offenen Seite
nach unten in das Mikrowellentablett (1) eingesetzt ist und im Bereich seines
Unterbodens (25) durchgehende Aufnahmeöffnungen (19) aufweist.
24. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach Anspruch 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, dass
der im Querschnitt U-förmige Bestückungseinsatz (18) mit seinem Unterboden
(25) in das Mikrowellentablett (1) eingesetzt ist und mehrere Stufen (26, 27)
aufweist.
25. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens die Spritzschutzhaube (3) und/oder das Mikrowellentablett (1) mit
einer wärmereflektierenden Beschichtung versehen ist.
26. Mehrteiliges Mikrowellengeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein zusätzlicher Griff (2) vorgesehen ist, der an einer am Mikrowellentablett (1)
angeordneten Griffhalterung (2.1) angebracht ist, an die eine der Einführung
dienende Justierschräge (31) angeformt ist.
27. Spritzschutzhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Spritzschutzhaube (3) einen standardisierten, an übliche Gargutbehälter wie
Kochtöpfe, Bratpfannen oder andere angepaßten Aufsetzrand aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19847186A DE19847186C2 (de) | 1997-10-17 | 1998-10-14 | Mehrteiliges Mikrowellengeschirr |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19746116 | 1997-10-17 | ||
| DE19847186A DE19847186C2 (de) | 1997-10-17 | 1998-10-14 | Mehrteiliges Mikrowellengeschirr |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19847186A1 DE19847186A1 (de) | 1999-07-22 |
| DE19847186C2 true DE19847186C2 (de) | 2002-04-25 |
Family
ID=7845952
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19847186A Expired - Fee Related DE19847186C2 (de) | 1997-10-17 | 1998-10-14 | Mehrteiliges Mikrowellengeschirr |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19847186C2 (de) |
Families Citing this family (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB0103860D0 (en) * | 2001-02-16 | 2001-04-04 | Heavenor Glen | Improved knob |
| US8203107B2 (en) | 2004-05-27 | 2012-06-19 | Mastrad, S.A. | Microwavable cooking implements and methods for crisping food items using the same |
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-
1998
- 1998-10-14 DE DE19847186A patent/DE19847186C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19847186A1 (de) | 1999-07-22 |
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