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DE102008052479A1 - Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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Publication number
DE102008052479A1
DE102008052479A1 DE200810052479 DE102008052479A DE102008052479A1 DE 102008052479 A1 DE102008052479 A1 DE 102008052479A1 DE 200810052479 DE200810052479 DE 200810052479 DE 102008052479 A DE102008052479 A DE 102008052479A DE 102008052479 A1 DE102008052479 A1 DE 102008052479A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
airbag
section
area
gas bag
arrangement according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200810052479
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Kraft
Martin Breuninger
Christian Weyrich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Takata AG
Original Assignee
Takata Petri AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Takata Petri AG filed Critical Takata Petri AG
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Priority to CN200980127937.2A priority patent/CN102099227B/zh
Priority to JP2011517903A priority patent/JP5485990B2/ja
Priority to EP09780554.3A priority patent/EP2310234B1/de
Priority to PCT/EP2009/058973 priority patent/WO2010007055A1/de
Priority to RU2011103037/11A priority patent/RU2463181C1/ru
Publication of DE102008052479A1 publication Critical patent/DE102008052479A1/de
Priority to US13/006,136 priority patent/US8459690B2/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/207Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components in vehicle seats
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/23Inflatable members
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gassack (10), der zum Schutz eines Insassen des Kraftfahrzeuges aufblasbar ist, wobei der Gassack einen ersten Abschnitt (110) und einen damit verbundenen zweiten Abschnitt (111) aufweist, und mit einem entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) erstreckten Bereich (22) eines Grundkörpers (21) eines Fahrzeugsitzes (21), wobei jener Bereich (22) eine Innenseite (22b) aufweist, die dem ersten Abschnitt (110) und einem den Fahrzeugsitz (20) bestimmungsgemäß belegenden Insassen zugewandt ist, wobei sich der erste Abschnitt (110) des Gassackes (10) vor dem Aufblasen des Gassackes (10) flächig entlang jener Innenseite (22b) erstreckt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der zweite Abschnitt (111) vor dem Aufblasen des Gassackes (10) in Richtung auf den ersten Abschnitt (110) umgeschlagen ist, so dass sich der zweite Abschnitt (111) flächig entlang des ersten Abschnittes (110) erstreckt und dem ersten Abschnitt (110) entlang der Fahrzeugquerachse (y) gegenüberliegt, oder dass der zweite Abschnitt (111) über eine umlaufende Falte (210) mit dem ersten Abschnitt (110) verbunden ist. In einer Variante sind zwei Gassäcke (10a, 10b) vorgesehen, wobei sich der zweite Gassack (10b) vor dem Aufblasen des zweiten Gassackes (10b) flächig entlang des ersten Gassackes (10a) erstreckt und dem ersten Gassack (10a) entlang der Fahrzeugquerachse (y) gegenüberliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1–4.
  • Bei einem einer solchen Gassackanordnung entsprechenden Airbagmodul kann der erste Abschnitt des Gassackes bzw. der oder die Gassäcke dazu eingerichtet und vorgesehen sein, sich vor dem Aufblasen des Gassackes (flächig) zumindest abschnittsweise entlang einer Innenseite eines entlang der vertikalen Fahrzeugachse erstreckten Bereiches eines Grundkörpers eines Fahrzeugsitzes zu erstrecken, wobei jene Innenseite bezogen auf einen Einbauzustand des Airbagmoduls dem ersten Abschnitt bzw. dem Gassack oder den Gassäcken und einem den Fahrzeugsitz bestimmungsgemäß belegenden Insassen zugewandt sein kann.
  • Das von der Erfindung zu lösende Problem besteht darin, eine Gassackanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, die es ermöglicht, einen zu schützenden Insassen auf einfache und effiziente Art von einem Gefahrenbereich weg zu drücken.
  • Dieses Problem wird jeweils durch eine Gassackanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, 2, 3 bzw. 4 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Die Unteransprüche bilden sowohl den Gegenstand des Anspruchs 1 als auch die Gegenstände der Ansprüche 2 bis 4 weiter, soweit im Einzelnen nicht anders angegeben.
  • Danach wird eine Gassackanordnung bereitgestellt, bei der der zweite Abschnitt des Gassackes vor dem Aufblasen des Gassackes flächig entlang des ersten Abschnittes erstreckt ist und dem ersten Abschnitt entlang der Fahrzeugquerachse gegenüberliegt.
  • Alternativ hierzu ist der zweite Abschnitt über eine insbesondere entlang der Innenseite des besagten Bereiches umlaufende Falte mit dem ersten Abschnitt verbunden. Der Gassack weist somit vor dem Aufblasen des Gassackes die Form eines Balges auf.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass sich der zweite Gassack vor dem Aufblasen des zweiten Gassackes flächig entlang des ersten Gassackes erstreckt und dem ersten Gassack entlang der Fahrzeugquerachse gegenüberliegt. Insbesondere sind die beiden Gassacke vor dem Aufblasen ausgebreitet, d. h., nicht gefaltet.
  • Nach einem vierten Gedanken der Erfindung ist der Träger als ein Widerlagerelement für den Gassack ausgebildet, an dem sich der Gassack beim Aufblasen derart abstützen kann, dass durch den Insassen auf den Gassack einwirkende Kräfte über das Widerlagerelement in jenen Bereich eingeleitet werden und der Gassack insbesondere entlang einer geneigt zur Fahrzeuglängsachse verlaufenden und auf den Insassen weisenden Richtung entfaltet wird (bzw. sich entlang jener Richtung beim Aufblasen ausdehnt).
  • Hierbei weist der Gassack vorzugsweise einen ersten Abschnitt und einen damit verbunden zweiten Abschnitt auf, wobei die Innenseite dem ersten Abschnitt zugewandt ist, und wobei sich der erste Abschnitt des Gassackes vor dem Aufblasen des Gassackes flächig entlang jener Innenseite erstreckt.
  • In einem (nicht aufgeblasenen) flach entlang einer Ebene ausgebreiteten Zustand kann der Gassack (oder die Gassäcke) aus zwei übereinander liegenden Gassacklagen (Gassackteilen) zusammengesetzt sein, die entlang ihrer äußeren umlaufenden Ränder miteinander verbunden sind. Jede der beiden Gassacklagen weist einen ersten und einen insbesondere einstückig daran angeformten zweiten Teil auf, wobei die beiden ersten Teile und die beiden zweiten Teile der Gassacklagen in dem besagten flach ausgebreite ten Zustand deckungsgleich aufeinander liegen. Die beiden ersten Teile sind dann dem ersten Abschnitt des Gassackes zugeordnet und die beiden zweiten Teile sind dem zweiten Abschnitt des Gassackes zugeordnet. Auf diese Weise sind die beiden Abschnitte des Gassackes einstückig aneinander angeformt. Bei aufeinander umgeschlagenen Abschnitten sind die beiden Gassacklagen entlang einer Klappachse, die die ersten Teile von den zweiten Teilen der Gassacklagen bzw. den ersten Abschnitt vom zweiten Abschnitt des Gassackes abteilt, aufeinander umgeschlagen, so dass der erste Abschnitt auf dem zweiten Abschnitt flächig zu liegen kommt.
  • Bei einem balgförmigen Gassack kann der Gassack zumindest aus drei Gassacklagen bestehen, wobei zwei einander gegenüberliegende Gassacklagen über einen umlaufende Gassackabschnitt (Gassacklage) miteinander verbunden sind. Dabei ist die umlaufende Falte bevorzugt an dem umlaufenden Gassackabschnitt (Gassacklage) vorgesehen.
  • Bei einer Gassackanordnung gemäß Anspruch 1 bzw. 4 ist der Gassack bevorzugt um den Bereich des Grundkörpers herumgelegt, so dass jener Bereich entlang der Fahrzeugquerachse zwischen den beiden Abschnitten des Gassackes angeordnet ist, wobei der Gassack insbesondere eine der Fahrzeugfront zugewandte Stirnseite des Bereiches des Grundkörpers des Fahrzeugsitzes überdeckt.
  • Vorzugsweise ist der Gassack (oder die Gassäcke) derart bezüglich des Bereiches des Grundkörpers angeordnet, dass ein den Fahrzeugsitz bestimmungsgemäß belegender Insasse durch den Gassack von der Innenseite des Bereiches des Grundkörpers weg gedrückt wird.
  • In einer Variante der Erfindung ist bei einem umgeschlagenen Gassack der zweite Abschnitt entlang der Fahrzeugquerachse zwischen dem ersten Abschnitt und dem Bereich des Grundkörpers angeordnet. Alternativ hierzu kann generell der erste Abschnitt des Gassackes entlang der Fahrzeugquerachse zwischen dem zweiten Abschnitt und dem Bereich des Grundkörpers angeordnet sein.
  • Zum Aufblasen des Gassackes (oder der Gassäcke) ist vorzugsweise ein bekannter Gasgenerator vorgesehen, insbesondere in Form eines Rohrgasgenerators, wobei jener Gasgenerator bevorzugt an dem besagten Bereich des Grundkörpers befestigt ist, und zwar bevorzugt an einer der Innenseite abgewandten Außenseite jenes Bereiches.
  • Bevorzugt ist der Gasgenerator über eine Zuleitung mit dem Gassack (oder den Gassäcken) verbunden, wobei diese bevorzugt eine am Bereich ausgebildete Durchgangsoff nung durchgreift. Somit kann der Gassack auf kurzem Wege mit dem Gasgenerator verbunden sein, bspw. wenn der Gassack und der Gasgenerator auf einander abgewandten Seiten des besagten Bereiches des Grundkörpers des Fahrzeugsitzes angeordnet sind.
  • Für den Fall, dass keine Zuleitung vorgesehen ist, ist der Gasgenerator vorzugsweise im ersten Abschnitt des Gassackes angeordnet. Vorzugsweise erstreckt sich der Gasgenerator entlang des Bereiches des Grundkörpers, d. h., bevorzugt entlang der vertikalen Fahrzeugachse.
  • In einer Variante der Erfindung wird der Bereich des Grundkörpers durch einen Abschnitt eines Lehnenrahmens eines Fahrzeugsitzes gebildet. Ein solcher Lehnenrahmen bildet insbesondere ein Gerüst für eine Lehnenwange des betrachteten Fahrzeugsitzes, die sich vorzugsweise entlang der vertikalen Fahrzeugachse erstreckt, wobei die betrachtete Lehnenwange vorzugsweise entlang der Fahrzeugquerachse zwischen einem seitlichen (entlang der Fahrzeuglängsachse erstreckten) Abschnitt der Fahrzeugkarosserie und einem den Fahrzeugsitz bestimmungsgemäß belegenden Insassen angeordnet ist. Oder anders gesagt, die Lehnenwange steht entlang der Fahrzeuglängsachse von einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes ab, um dem Insassen einen seitlichen Halt (entlang der Fahrzeugquerachse) zu geben.
  • In einer alternativen Variante ist der Bereich des Grundkörpers als ein Teil einer den Grundkörper bildenden Sitzschale eines Fahrzeugsitzes ausgebildet. Im Gegensatz zu einem Lehnen- bzw. Sitzrahmen, ist eine solche Sitzschale vollflächig ausgebildet und insbesondere nur auf der dem Insassen zugewandten Seite mit einem Sitzschaum verkleidet. Der besagte Bereich des Grundkörpers erstreckt sich dabei als ein Abschnitt jener Sitzschale entlang der x-z-Ebene, so dass seine Innenseite dem zu schützenden, den Fahrzeugsitz belegenden Insassen zugewandt ist. Der Gasgenerator und der Gassack sind bevorzugt zwischen der Innenseite (Sitzschale) und einem die Innenseite (Sitzschale) bedeckenden Sitzschaum angeordnet.
  • Bevorzugt ist bei einem umgeschlagenen Gassack eine lösbare Verbindung zwischen dem zweiten Abschnitt des Gassackes und dem Bereich des Grundkörpers vorgesehen, wobei sich jene lösbare Verbindung vorzugsweise entlang der vertikalen Fahrzeugachse bzw. entlang des besagten Bereiches erstreckt. Diese lösbare Verbindung ist dazu ausgebildet, beim Aufblasen des Gassackes gelöst zu werden, so dass zunächst eine Ausdehnung des Gassackes in Richtung auf den Insassen bewirkt wird und erst hiernach ein Lösen jener Verbindung und ein Umschlagen des Gassackes erfolgt, wonach der Gassack sich entlang der x-z-Ebene erstreckt. Hierdurch wird der Insasse bei einem Seitencrash mittels des Gassackes zum einen von der crashbetroffenen seitlichen Fahrzeugka rosserie weg gedrückt, und zwar nach schräg vorne (geneigt zur Fahrzeuglängsachse und hin zur Fahrzeugfront), zum anderen bietet der Gassack nach einem Umschlagen des zweiten Abschnittes in Richtung auf den zu schützenden Insassen einen entsprechenden Seitenschutz.
  • Um den Insassen gezielt (gerichtet) von der seitlichen Fahrzeugkarosserie wegdrücken zu können, ist besonders bevorzugt ein separates Widerlageelement (oder das Widerlagerelement gemäß Anspruch 4) vorgesehen, das ein Widerlager für den Gassack bildet. D. h., der Gassack kann sich beim Aufblasen an diesem zusätzlichen Widerlagerelement abstützen, wobei die auf den Gassack einwirkenden Kräfte über das Widerlagerelement in den Bereich des Grundkörpers des Fahrzeugsitzes eingeleitet werden. Gemäß Anspruch 4 kann das Widerlageelement des Weiteren einen Träger eines Airbagmoduls bilden.
  • Bevorzugt ist das Widerlagerelement starr mit dem Bereich des Grundkörpers verbunden, und zwar insbesondere mittels eines Verbindungsmittels, das von der Innenseite des besagten Bereiches des Grundkörpers her oder von einer der Innenseite des Bereiches abgewandten Außenseite des Bereiches des Grundkörpers her in eine zugeordnete Durchgangsöffnung jenes Bereiches eingeführt ist. Beispielsweise kann von der Außenseite des Lehnenrahmenabschnitts her eine Schraube in jene Durchgangsöffnung eingeführt sein, die mit einer Mutter von der besagten Innenseite her verschraubt sein kann.
  • Vorzugsweise weist das Widerlagerelement ein erstes und ein zweites Teil auf, die über eine entlang der vertikalen Fahrzeugachse erstreckte Verbindung (Kante) einstückig aneinander angeformt sind. Auf diese Weise bildet das Widerlagerelement eine entlang der vertikalen Fahrzeugachse verlaufende Kante aus, die der Fahrzeugfront zugewandt ist. Die Kante ist vorzugsweise verrundet. Bevorzugt stehen die beiden Teile so aufeinander, dass sie in der x-y-Ebene einen spitzen Winkel bilden, wobei insbesondere das erste Teil entlang der x-z-Ebene und das zweite Teil geneigt zur x-z-Ebene verlaufen. Über das entlang der x-z-Ebene verlaufende erste Teil ist das Widerlagerelement vorzugsweise an dem besagten Bereich des Grundkörpers des Fahrzeugsitzes befestigt, insbesondere mittels einer Schraubverbindung oder einer Nietverbindung.
  • Das besagte Widerlagerelement ist insbesondere so ausgelegt, dass sich der Gassack entlang einer Richtung entfaltet, die senkrecht auf dem zweiten Teil bzw. einer dem Insassen zugewandten Oberfläche des zweiten Teils steht, so dass die auf den Gassack einwirkenden Gegenkräfte entlang einer senkrecht auf dem besagten zweiten Teil stehend Richtung in den zweiten Teil des Widerlagerelementes eingeleitet werden.
  • Vorzugsweise ist der Gassack zur besseren Krafteinleitung in das Widerlagerelement an dem Widerlagerelement befestigt. Der Gasgenerator ist ebenfalls bevorzugt am Widerlagerelement (Träger) befestigt, wobei der Gasgenerator insbesondere von den beiden Teilen des Widerlagerelementes umgeben ist, die auf diese Weise den Gasgenerator vor äußeren Einwirkungen schützen.
  • Der besagte Bereich des Grundkörpers des Fahrzeugsitzes ist vorzugsweise durch einen Abschnitt eines Sitzschaums des Fahrzeugsitzes umhüllt bzw. bedeckt, wobei jener Sitzschaumabschnitt auch den Gassack, den Gasgenerator und das Widerlagerelement umhüllen bzw. bedecken kann. Der Sitzschaum bildet eine äußere Hülle des Fahrzeugsitzes, die ggf. noch mit einem Sitzbezug bezogen ist.
  • In einer Variante können eine oder mehrere der vorstehend genannten Komponenten (Gassack, Gasgenerator und Widerlagerelement) in den Sitzschaum eingeschäumt sein oder in einer im Sitzschaum ausgebildeten Ausnehmung angeordnet sein. Hierbei kann jeder betreffenden Komponente eine eigene Ausnehmung im Abschnitt des Sitzschaumes zugeordnet sein. Die betreffenden Komponenten können natürlich auch in einer gemeinsamen Ausnehmung des Sitzschaumabschnittes angeordnet sein.
  • In einer Variante der Erfindung ist der Gassack flach und insbesondere faltenfrei auf dem Abschnitt des Sitzschaums ausgebreitet, wobei jener Gassack insbesondere durch einen Abschnitt eines Sitzbezuges überdeckt sein kann. Insofern der Gassack um jenen, den Bereich des Grundkörpers einhüllenden Abschnitt des Sitzschaums herumgelegt ist, ist auch ein zweiter Abschnitt des Gassackes vorhanden, der auf einen ersten Abschnitt des Gassackes umgeschlagen ist. Die entsprechende Klappachse (Umschlagachse) verläuft dabei entlang einer der Fahrzeugfront zugewandten Stirnseite jenes Abschnittes des Sitzschaums, die entlang der vertikalen Fahrzeugachse eine entsprechende Stirnseite des Bereiches des Grundkörpers verdeckt. Vorzugsweise ist der Gasgenerator bei dieser Variante in den Sitzschaum eingelassen, d. h., in einer Ausnehmung des Abschnittes des Sitzschaums angeordnet oder dort eingeschäumt und wird durch den Abschnitt des Sitzschaums allein gehalten. D. h., eine Festlegung des Gasgenerators bezüglich des besagten Bereichs des Umlenkkörpers erfolgt über den Abschnitt des Sitzschaums.
  • Ist der Gassack (oder der erste und der zweite Gassack) in den besagten Abschnitt des Sitzschaums eingeschäumt, weist der Gassack (bzw. die beiden Gassäcke) bevorzugt zumindest eine Öffnung mit einem die Öffnung begrenzenden Randbereich auf, wobei jener Randbereich bzw. die Öffnung derart bemessen ist, dass der Sitzschaum beim Einschäumen des Gassackes in jene Öffnung eindringen und den Randbereich hintergreifen kann. Nach dem Aushärten wird auf diese Weise eine mechanische Verbindung zwi schen dem Sitzschaum und dem Gassack hergestellt, die sicherstellt, dass der Gassack in einer vordefinierbaren Position im Sitzschaum eines Fahrzeugsitzes angeordnet ist.
  • Alternativ hierzu können aneinander anliegende Gassacklagen des Gassackes (oder der beiden Gassäcke) miteinander und mit dem Sitzschaum verklebt werden, wobei jene Klebeverbindung bevorzugt so beschaffen ist, dass jene Verklebung beim Aufblasen des Gassackes gelöst wird, so dass sich der Gassack entfalten kann.
  • Damit der Gassack (oder die Gassäcke) beim Aufblasen einen den Gassack ggf. bedeckenden Abschnitt eines Sitzschaums leicht durchstoßen kann, ist vorzugsweise an einer dem zu schützenden Insassen zugewandten Seite des besagten Abschnittes des Sitzschaums eine Sollbruchstelle vorgesehen, entlang der der Sitzschaumabschnitt aufreißt und somit eine Durchgangsöffnung des Sitzschaums des Fahrzeugsitzes bildet, durch die hindurch sich der Gassack zum Schutze des Insassen entfalten kann.
  • In einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der Gasgenerator über den Sitzschaum bezüglich des Bereichs des Grundkörpers festgelegt ist.
  • Des Weiteren bildet in einer Variante der Erfindung das Widerlagerelement ein Gehäuse für den Gasgenerator, wobei der Gasgenerator insbesondere an einer der Fahrzeugfront zugewandten Stirnseite des Bereiches des Grundkörpers angeordnet ist. Vorzugsweise ist hierbei der Gassack um das Widerlagerelement herumgelegt, so dass der erste und der zweite Abschnitt des Gassackes auf beiden Seiten des Widerlagerelementes angeordnet sind und entlang der der Fahrzeugfront zugewandten Stirnseite des Widerlagerelementes in einander übergehen. Weiterhin ist vorzugsweise der Gassack an einer einem Insassen zugewandten Innenseite des Widerlageelementes in jenes Widerlagerelement eingehängt. Hierzu kann der Gassack ein oder mehrere Elemente aufweisen, die einen Bereich des Widerlagerelementes hintergreifen.
  • In einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass ein weiterer, mit dem zweiten Abschnitt des Gassackes verbundener dritter Abschnitt des Gassackes vorhanden ist, der so auf den ersten und zweiten Abschnitt des Gassackes umgeschlagen ist, dass er am ersten und zweiten Abschnitt anliegt, wobei der erste und der zweite Abschnitt entlang der Fahrzeuglängsachse vorzugsweise zwischen der der Fahrzeugfront zugewandten Stirnseite des Lehnenrahmenabschnitts und dem dritten Abschnitt angeordnet sind.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung ist der besagte Abschnitt des Sitzschaums an einem zumindest den Gassack umfassenden Airbagmodul befestigt (vorfixiert), so dass der Sitzschaumabschnitt insbesondere den Gassack umgibt bzw. verdeckt, wobei jener Sitzschaumabschnitt dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zusammen mit dem Airbagmodul an einem Fahrzeugsitz befestigt zu werden, so dass der besagte Abschnitt des Sitzschaums insbesondere in einer am Sitzschaum des Fahrzeugsitzes vorgesehenen Ausnehmung angeordnet wird.
  • Insbesondere für den Fall, dass ein Träger in Form eines Widerlagerelementes vorgesehen ist, das den Gassack und den Gasgenerator trägt und zusammen mit diesen Komponenten ein Airbagmodul bildet, ist der besagte Abschnitt des Sitzschaums vorzugsweise ebenfalls ein Teil des Airbagmoduls und am Träger festgelegt, wobei der besagte Sitzschaumabschnitt dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zusammen mit dem Träger, dem am Träger festgelegten Gassack und dem am Träger festgelegten Gasgenerator am Bereich des Grundkörpers befestigt zu werden, wobei der Abschnitt des Sitzschaums insbesondere dazu eingerichtet und vorgesehen ist, in einer am Sitzschaum des Fahrzeugsitzes vorgesehenen Ausnehmung angeordnet zu werden, und wobei der Träger mit den daran festgelegten Komponenten insbesondere entlang einer auf die Stirnseite des Bereiches gerichteten Montagerichtung in die besagte Ausnehmung eingeführt wird.
  • Bevorzugt weist der Gassack oder die beiden Gassäcke (erster und zweiter Gassack) ein mit Gas befüllbares Volumen im Bereich von 2 bis 6 Litern auf. Die Gassäcke sind somit wesentlich kleiner als Standardgassäcke, d. h., sie sind um den Faktor 3 bis 7 kleiner, vorzugsweise um den Faktor 4.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sollen anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibungen von Ausführungsbeispielen verdeutlicht werden. Es zeigen:
  • 1: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung,
  • 2: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung,
  • 3: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einem Widerlagerelement,
  • 4: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung nach Art der 3,
  • 5: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einem Widerlagerelement aus einem harten Schaum,
  • 6: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einem Widerlagerelement in Form eines Gehäuses,
  • 7: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung für einen Schalensitz,
  • 8: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einem balgförmigen Gassack,
  • 9: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einem auf dem Sitzschaum ausgebreiteten Gassack,
  • 10: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einem verlängerten Gassack,
  • 11: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einer Durchgangsöffnung am Lehnenrahmen für eine Gasgeneratorzuleitung,
  • 12: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit Befestigungslöchern im Gassack,
  • 13: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit zwei Gassäcken,
  • 14: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einer Sitzschaumausnehmung zur Aufnahme des oder der Gassäcke,
  • 15: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einer großflächigen Überdeckung der Ausnehmung des Sitzschaumes,
  • 16: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit einem am Airbagmodul vorgesehenen Sitzschaumabschnitt,
  • 17: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht einer Abwandlung der in der 12 gezeigten erfindungsgemäßen Gassackanordnung,
  • 18: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung gemäß 16, und
  • 19: eine schematische, ausschnitthafte Schnittansicht eines Gassackes eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls bzw. einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung mit miteinander verklebten Gassackteilen.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Gassackanordnung mit einem Gassack 10, der an einem entlang der vertikalen Fahrzeugachse z erstreckten Bereich 22 eines Grundkörpers 21 eines Fahrzeugsitzes 20 angeordnet ist, wobei es sich bei dem Grundkörper 21 um einen Sitzrahmen des Fahrzeugsitzes 20 handelt und bei jenem Bereich 22 um einen Abschnitt eines Lehnenrahmens 23 des Fahrzeugsitzes 20, der ein Bestandteil des Sitzrahmens 21 darstellt. Der Lehnenrahmen 23 bildet ein Grundgerüst oder einen Grundkörper zweier Lehnenwangen 25 des Fahrzeugsitzes 20, die entlang der Fahrzeuglängsachse x von einer Rückenlehne 26 abstehen, die sich in der z-y-Ebene erstreckt, wobei die Rückenlehne 26 üblicherweise um eine entlang der Fahrzeugquerachse y verlaufende Achse verschwenkbar (verstellbar) ist. Die vorliegend betrachtete Lehnenwange 25 bietet einem den Fahrzeugsitz belegenden Insassen Halt entlang der Fahrzeugquerachse y und ist benachbart zu einer seitlichen Kraftfahrzeugkarosserie angeordnet. Bei dem Fahrzeugsitz 20 kann es sich natürlich auch um eine Kraftfahrzeugrückbank handeln.
  • Der Gassack 10 setzt sich zumindest aus einem ersten Gassackteil 100 und einem zweiten Gassackteil 101 zusammen, die entlang ihrer äußeren umlaufenden Ränder miteinander verbunden sind, z. B. mittels einer Naht. Die beiden Gassackteile 100, 101 können separat ausgebildet sein oder sind einstückig aneinander angeformt. Im letztgenannten Falle sind die beiden Gassackteile 100, 101 entlang einer Achse aufeinander gefaltet und die aufeinander liegenden Randabschnitte jener Gassackteile 100, 101 miteinander verbunden (so genannter Schmetterlingszuschnitt).
  • Der so ausgeformte Gassack 10 ist um den besagten Bereich 22 des Grundkörpers 21 – hier ein Lehnenrahmenabschnitt 22 – herumgelegt, so dass der Lehnenrahmenabschnitt 22 entlang der Fahrzeugquerachse y zwischen dem Gassack 10 angeordnet ist. Auf diese Weise ist der Gassack 10 in einen ersten Abschnitt 110 und einen damit verbundenen zweiten Abschnitt 111 unterteilt, wobei der Übergang vom ersten zum zweiten Abschnitt 110, 111 entlang einer Stirnseite 22a des Lehnenrahmenabschnitts 22 verläuft, die der Fahrzeugfront zugewandt ist.
  • Dabei ist der erste Abschnitt 110 des Gassackes 10 an einer Innenseite 22b des Lehnenrahmensabschnittes 22 angeordnet, die einem den Fahrzeugsitz 20 bestimmungsgemäß belegenden Insassen zugewandt ist. Der zweite Abschnitt 111 des Gassackes 10 hingegen ist an einer der Innenseite 22b abgewandten Außenseite 22c des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet.
  • Zum Aufblasen des Gassackes 10 ist ein im ersten Abschnitt 110 angeordneter Gasgenerator 30 vorgesehen, d. h., der Gasgenerator 30 ist in einem durch den Abschnitt 110 definierten Bereich eines Innenraumes des Gassackes 10 angeordnet, wobei der Gasgenerator 30 sich an der Innenseite 22b entlang des Lehnenrahmenabschnittes 22 erstreckt und an der besagten Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 befestigt ist. Über den Gasgenerator 30 ist auch der Gassack 10 an dem Lehnenrahmenabschnitt 22 befestigt, bspw. indem der Gasgenerator 30 einen Bereich des Gassackes 10 gegen den Lehnenrahmenabschnitt 22 drückt.
  • Der besagte Lehnenrahmenabschnitt 22 ist samt daran festgelegten Gassack 10 und Gasgenerator 30 durch einen Abschnitt 40 eines Sitzschaums (Sitzschaumabschnitt 40) des Fahrzeugsitzes 20 umgeben, wobei jener Sitzschaum eine äußere Umhüllung des Grundkörpers 21 des Fahrzeugsitzes 20 bildet, die mit einem abschließenden Sitzbezug bezogen sein kann. D. h., der Sitzschaumabschnitt 40 weist eine Ausnehmung 45 auf, in der das Airbagmodul (Gasgenerator 30 und Gassack 10) angeordnet ist.
  • Damit sich der Gassack 10 im Sitzschaumabschnitt 40 beim Aufblasen ausdehnen kann, ist an einer der Stirnseite 22a des Lehnenrahmenabschnitts 22 zugewandten Wandung 46 der Ausnehmung 45 des Sitzschaumabschnittes 40 ein Einschnitt 50 in Form einer Nut vorgesehen, die sich entlang der besagten Stirnseite 22a erstreckt. Der Sitzschaumabschnitt 40 kann sich somit im Querschnitt – unter Aufklappen jener Nut 50 – ausdehnen, so dass die Ausnehmung 45 des Sitzschaumabschnittes 40 auch ein infolge des Aufblasens vergrößertes Gassackvolumen aufnehmen kann.
  • Da der Gassack 10 wie vorstehend beschrieben in die beiden Abschnitte 110, 111 unterteilt ist, wird der zu schützende Insasse durch den Gassack 10 (infolge der Ausdehnung des Sitzschaumabschnittes 40) von der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnittes 22 weggedrückt, so dass der Insasse bei einem auf die Außenseite des Lehmenrahmenabschnittes 22 gerichteten Einwirkung auf die Kraftfahrzeugkarosserie aus der Gefahrenzone weg befördert werden kann.
  • Zu einem späterem Zeitpunkt kann sich eine Verbindung 60 zwischen einem Randbereich 111a des zweiten Abschnittes 111 des Gassackes 10 und der Außenseite 22c des Lehnenrahmenabschnittes infolge des im Gassack herrschenden Druckes lösen, so dass der Gassack sich in der x-z-Ebene entfaltet. Hierbei kann der Gassack ggf. eine Sollbruchstelle 47 des Sitzschaumabschnittes 40 durchstoßen (vgl. 6).
  • 2 zeigt eine Abwandlung der in der 1 gezeigten Gassackanordnung, bei der der zweite Abschnitt 111 des Gassackes 10 im Unterschied zur 1 nicht an der Außenseite 22c des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet ist, sondern entlang der Fahrzeugquerachse y zwischen dem ersten Abschnitt 110 und dem Lehnenrahmenabschnitt 22. Sowohl bei der 1 als auch bei der 2 erstrecken sich beide Abschnitte 110, 111 vor dem Aufblasen vorzugsweise entlang der x-z-Ebene und weisen vorzugsweise die gleiche Fläche auf.
  • Des Weiteren ist bei der 2 im Unterschied zur 1 der Randbereich 111a des zweiten Abschnittes über die Verbindung 60 nicht mit der Außenseite 22b des Lehnen rahmenabschnittes verbunden, sondern mit der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnittes.
  • 3 zeigt im Zusammenhang mit der 4 anhand einer schematischen, ausschnitthaften Schnittansicht eine Abwandlung der in den 1 und 2 gezeigten Gassackanordnung.
  • Dabei ist im Unterschied zu den 1 und 2 ein zusätzliches Widerlagerelement 70 vorgesehen, mit einem ersten Teil 71, der sich flächig in der x-z-Ebene erstreckt und über den das Widerlagerelement 70 mit dem Lehnenrahmenabschnitt 22 verbunden ist. Von einer der Fahrzeugfront zugewandten, entlang der vertikalen Fahrzeugachse erstreckten Kante 72 des Widerlagerelementes 70 geht ein zweites Teil 73 des Widerlagerelementes 70 in Richtung auf den zu schützenden Insassen ab, das einstückig an den ersten Teil 71 angeformt ist und sich geneigt zur x-z-Ebene entlang der vertikalen Fahrzeugachse z erstreckt, so dass die besagte Kante 72 bezogen auf die x-y-Ebene spitzwinklig ausgebildet ist. Die vorstehend erwähnten Ebenen (x-z-Ebene und x-y-Ebene) werden durch die Fahrzeuglängsachse x und die vertikale Fahrzeugachse z bzw. durch die Fahrzeuglängsachse x und die Fahrzeugquerachse y aufgespannt. Entsprechend der 4 kann die besagte Kante 72 auch stumpfwinklig ausgeformt werden.
  • Das Widerlagerelement 70 kann insbesondere einen Träger eines Airbagmoduls bilden, d. h., sowohl der Gassack 10 als auch der Gasgenerator 30 und ggf. der Sitzschaumabschnitt 40 können an dem Widerlagerelement (Träger) 70 befestigt sein. Über das Widerlagerelement ist dann das gesamte Airbagmodul am Lehnenrahmenabschnitt 22 bzw. dem Bereich 22 festgelegt.
  • An dem Widerlagerelement 70, und zwar an dessen zweitem Teil 73, kann sich der Gassack 10 beim Aufblasen abstützen und somit den Insassen wirkungsvoll schräg nach vorne zur Fahrzeugfront hin verlagern (es gibt aufgrund der Neigung des zweiten Teils 73 eine Bewegungskomponente entlang der Fahrzeugquerachse y zum Innenraum hin).
  • Insbesondere ist der erste Teil 71 des Widerlagerelementes 70 an einem näher zur Fahrzeugfront gelegenen, entlang der vertikalen Fahrzeugachse z erstreckten Randbereich 74 des Widerlagerelementes 70 festgelegt, so dass das Widerlagerelement 70 die Stirnseite 22a des Lehnenrahmenabschnitts 22 im Querschnitt umgreift, d. h., die besagte Stirnseite 22a ist entlang der Fahrzeugquerachse y zwischen dem ersten und dem zweiten Teil 71, 73 angeordnet. Der Gasgenerator 30 kann ebenfalls entlang Fahrzeugquer achse y zwischen dem ersten und dem zweiten Teil 71, 73 des Widerlagerelementes 70 angeordnet sein. Dabei kann der Gasgenerator 30 an dem Widerlagerelement 70 und/oder an dem Lehnenrahmenabschnitt 22 befestigt sein. Alternativ hierzu ist der Gasgenerator an der Außenseite 22c des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet und dort am Lehnenrahmenabschnitt 22 befestigt.
  • Der Gassack 10 erstreckt sich vor dem Aufblasen entlang einer dem Insassen zugewandten Oberfläche 73a des zweiten Teils 73 des Widerlagerelementes 70 und ist dabei so umgeschlagen, dass die beiden Abschnitte 110, 111 des Gassackes 10 übereinander und parallel zur besagten Oberfläche 73a angeordnet sind. Dabei ist der zweite Abschnitt 111 vorzugsweise entlang einer Normalen N zur Oberfläche 73a zwischen der besagten Oberfläche 73a und dem ersten Abschnitt 111 angeordnet. D. h., der Gassack liegt über den zweiten Abschnitt 111 an der Oberfläche 73a des Widerlagerelementes 70 an.
  • Um den Gassack 10 mit Gas befüllen zu können, ist eine Zuleitung 80 vorgesehen, die vorzugsweise aus einem Gassackmaterial gefertigt ist. Die Zuleitung 80 kann ausgehend vom Gasgenerator 30 in den ersten Abschnitt oder den zweiten Abschnitt münden.
  • Bei einem am Lehnenrahmenabschnitt 22 befestigten Gasgenerator 30 kann die Zuleitung 80 durch eine Durchgangsöffnung 90 des ersten Teils 71 des Widerlagerelementes 70 geführt sein und ggf. durch eine Durchgangsöffnung 90 des zweiten Teiles 72. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zuleitung 80 um das Widerlagerelement 70 herumzulegen. Bei einem am Widerlagerelement 70 festgelegten Gasgenerator 30 kann die Zuleitung 80 durch eine Durchgangsöffnung 90 des zweiten Teils 73 geführt sein oder aber um das zweite Teil 73 herum gelegt sein.
  • Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 3 und 4 ist ein das Airbagmodul (Gassack, Gasgenerator, Zuleitung und Widerlagerelement) umgebender Sitzschaumabschnitt 40 vorgesehen (vgl. 1 und 2).
  • Bei der Gassackanordnung bzw. dem Airbagmodul gemäß 5 wird das zusätzliche Widerlagerelement 70 nicht wie bei den 3 und 4 durch ein vorzugsweise aus Metall gefertigtes Element gebildet, sondern besteht aus einem Schaum, der jedoch härter als ein umgebender Sitzschaum des Fahrzeugsitzes 20 ausgebildet ist. In diesen Widerlagerschaum kann das Airbagmodul (Gassack, Gasgenerator) auch eingeschäumt werden. Vorzugsweise ist der Gasgenerator 30 am Randbereich 73 des Lehnenrahmenabschnitts 22 befestigt, insbesondere mit einer Schraubverbindung, die von der Innensei te 22b des Lehnenrahmenabschnittes 22 her verschraubt wird, wobei der Gasgenerator 30 selbst an der Stirnseite 22a des Lehnenrahmenabschnittes 22 angeordnet ist. Entsprechend der 3 weist das aus Schaum bestehende Widerlagerelement 70 zumindest das erste Teil 73 auf, über das sich der Gassack 10 – wie vorstehend beschrieben – beim Aufblasen abstützen kann.
  • 6 zeigt eine Abwandlung der in der 3 gezeigten Gassackanordnung, wobei im Unterschied zur 3 das Widerlagerelement 70 ein Gehäuse für den Gasgenerator 30 bildet, der über das Widerlagerelement 70 am Lehnenrahmenabschnitt 22 befestigt ist, wobei der Gasgenerator an der Stirnseite 22a des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet ist und in der x-y-Ebene zumindest von drei Seiten durch das Widerlagerelement 70 umgeben ist. Das Widerlagerelement 70 ist in der besagten Querschnittsebene entsprechend gekrümmt ausgebildet, so dass es die besagte Stirnseite 22a mit dem daran festgelegten Gasgenerator 30 umgreifen kann.
  • Das Widerlagerelement 70 weist dabei zwei entlang der vertikalen Fahrzeugachse z erstreckte Randbereiche 74a, 74b auf, wobei das Widerlagerelement 70 über einen ersten Randbereich 74a mit der Außenseite 22c des Lehnenrahmenabschnitts 22 und über den zweiten Randbereich 74b mit der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 verbunden ist. Dabei ist das Widerlagerelement 70 über den ersten Randbereich 74a von der Außenseite 22c her mit dem Lehnenrahmenabschnitt 22 verschraubt (über eine Schraube 77, die von der Außenseite 22c des Lehnenrahmenabschnittes 22 her in eine entsprechende Durchgangsöffnung des Lehnenrahmenabschnittes 22 eingeführt wird) und mit dem zweiten Randbereich 74b von der Innenseite 22b her in den Lehnenrahmenabschnitt 22 eingehängt, wobei ein Abschnitt des zweiten Randbereiches 74b einen Bereich des Lehnenrahmenabschnittes 22 hintergreift. Der Gassack 10 selbst ist gemäß der 1 um das Widerlagerelement 70 herumgelegt, so dass der erste Abschnitt 110 an einer dem Insassen zugewandten Innenseite 70a des Widerlagerelementes 70 anliegt und der zweite Abschnitt an einer der Innenseite 70a abgewandten Außenseite 70b des Widerlagerelementes 70.
  • Dabei ist der Gassack 10 vorzugsweise an der Innenseite 70a des Widerlagerelementes 70 eingehängt und an der Außenseite 70b des Widerlagerelementes 70 über die besagte Schraube 77 am Widerlagerelement 70 festgelegt. Diese Verbindung des zweiten Abschnittes 111 des Gassackes 10 kann dazu ausgelegt sein, beim Aufblasen des Gassackes 10 gelöst zu werden, so dass sich der zweite Abschnitt 111 ggf. entlang der x-z-Ebene entfalten kann.
  • Auch bei der in der 6 gezeigten Anordnung bildet das Widerlagerelement 70 vorzugsweise einen Träger eines Airbagmoduls, der den Gassack, den Gasgenerator und ggf. den Abschnitt 40 des Sitzschaums trägt, d. h., diese Komponenten sind an dem Träger befestigt und werden bevorzugt über diesen Träger am Lehnenrahmenabschnitt 22 bzw. Bereich 22 festgelegt.
  • Die 7 zeigt eine Variante der Erfindung, bei der der Grundkörper 21 des Fahrzeugsitzes 20 durch eine Sitzschale gebildet ist, die an einer der Fahrzeugfront zugewandten Seite durch einen Sitzschaum bedeckt ist. Hierbei wird jener Bereich 22 des Grundkörpers 21 durch einen entlang der vertikalen Fahrzeugachse z erstreckten Abschnitt der Sitzschale 21 gebildet, der ein Teil eines Grundgerüsts für eine Lehnenwange 25 des Fahrzeugsitzes 20 bildet. Diese weist eine dem zu schützenden Insassen zugewandte, entlang der x-z-Ebene erstreckte Innenseite 22a auf, an der das als Gehäuse ausgeformte Widerlagerelement 70 festgelegt ist. Darin sind der Gassack 10 (umgeschlagen nach Art der 2, wobei der mit dem Gasgenerator 30 kommunizierende erste Abschnitt 110 zwischen der Innenseite 22a und dem zweiten Abschnitt 111 des Gassackes 10 angeordnet ist) sowie der im ersten Abschnitt 110 angeordnete Gasgenerator 30 angeordnet. Das als Gehäuse ausgebildete Widerlagerelement 70 wird an einer der Innenseite 22a abgewandten Seite durch einen Sitzschaumabschnitt 40 bedeckt. Somit bildet das Widerlagerelement 70 einen Träger des Airbagmoduls aus.
  • 8 zeigt eine alternative Anordnung bzw. Faltung des Gassackes 10. Hierbei ist der Gasgenerator 30 an der Außenseite 22c des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet und mittels einer Zuleitung 80 mit dem Gassack 10 verbunden, der an der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet ist, wobei jene Zuleitung 80 durch eine Durchgangsöffnung 90 des Lehnenrahmenabschnitts 22 zum Gassack 10 geführt ist und dort mittig in den ersten Abschnitt 110 des Gassackes 10 mündet, und zwar abseits einer Umfangsnaht 201, über die ein erstes Gassackteil 200 des ersten Abschnittes 110 des Gassackes 10 mit einem Randbereich 202a eines umlaufenden zweiten Gassackteils 202 verbunden ist. Im nicht aufgeblasenen Zustand des Gassackes 10 erstreckt sich jenes erste Gassackteil 200 flächig entlang der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22. Über eine weitere Umfangsnaht 203, die entlang der ersten Umfangsnaht 201 umläuft, ist jenes zweite Gassackteil 202 über einen weiteren Randbereich 202b des zweiten Gassackteils 202 mit einem dritten Gassackteil 204 verbunden, das sich im nicht aufgeblasenen Zustand des Gassackes 10 ebenfalls flächig entlang der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 erstreckt. Dabei weist das zweite Gassackteil 202 eine umlaufende Falte 210 auf, die entlang der beiden Umfangsnähte 201, 203 umläuft, so dass der Gassack 10 im nicht aufgeblasenen Zustand die Form eines Balges (mit einer Falte) aufweist. Diese Falte 210 unterteilt den Gassack 10 in den ersten und den zweiten Abschnitt 110, 111.
  • 9 zeigt eine Variante einer erfindungsgemäßen Gassackanordnung bzw. eines erfindungsgemäßen Airbagmoduls, bei der der Gassack 10 im Gegensatz zu den 1 bis 8 nicht durch einen Sitzschaumabschnitt 40 verdeckt ist, sondern auf diesem flächig ausgebreitet ist, wobei jener Sitzschaumabschnitt 40 den Lehnenrahmenabschnitt 22 im Querschnitt umgibt. Entsprechend ist der Gassack 10 um den Lehnenrahmenabschnitt 22 herumgelegt, so dass der erste Abschnitt 110 des Gassackes 10 an der Innenseite 22a des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet ist und der zweite Abschnitt 111 an der Außenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22. Der Gasgenerator 30 ist an der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 in den Sitzschaumabschnitt 40 eingebettet und kann dabei insbesondere in jenen Sitzschaumabschnitt 40 eingeschäumt sein. Hierdurch ist der Gasgenerator 30 bezüglich des Lehnenrahmenabschnitts 22 festgelegt. Der Gasgenerator 30 kann im ersten Abschnitt 110 angeordnet sein. Alternativ hierzu kann eine Zuleitung 80 vorgesehen sein, über die der Gasgenerator 30 mit dem ersten Abschnitt 110 verbunden sein kann.
  • 10 zeigt eine Abwandlung der in der 8 gezeigten Gassackanordnung, bei der der Gassack 10 im Unterschied zur 8 keine Balgform aufweist, sondern in drei Abschnitte 110, 111 und 112 unterteilt ist, wobei der erste Abschnitt 110, in den die Zuleitung 80 des Gasgenerators 30 mündet, entlang der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 erstreckt ist und entlang der Stirnseite 22a in den zweiten Abschnitt 111 übergeht, der flächig entlang der Außenseite 22c erstreckt ist. Der erste und der zweite Abschnitt 110, 111 des Gassackes 10 sind also um den Lehnenrahmenabschnitt 22 herumgelegt. Der sich an den zweiten Abschnitt 111 einstückig anschließende dritte Abschnitt 112 des Gassackes 10 ist auf den ersten und zweiten Abschnitt 110, 111 umgeschlagen, so dass er den ersten und den zweiten Abschnitt 110, 111 überdeckt.
  • Demgegenüber ist der Gassack 10 gemäß 11, die eine Abwandlung der in der 10 gezeigten Gassackanordnung zeigt, lediglich gemäß 1 in zwei Abschnitte 110, 111 unterteilt, wobei der Gassack 10 gemäß 11 einen Schmetterlingszuschnitt aufweist. D. h., der Gassack 10 weist ein erstes Gassackteil 300 und ein zweites Gassackteil 301 auf, die entlang einer Klappachse 302 einstückig aneinander angeformt sind und entlang jener Klappachse 302 aufeinander geklappt sind. Die hierbei aufeinander zu liegen kommenden äußeren Randabschnitte der beiden Gassackteile 300, 301 sind da bei mittels einer Verbindung 305, insbesondere in Form einer Naht, miteinander verbunden. Die Klappachse 302 verläuft entlang der vertikalen Fahrzeugachse z entlang der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 und liegt dem Gasgenerator 30 entlang der Fahrzeugquerachse y gegenüber.
  • 12 zeigt eine Abwandlung der in der 2 gezeigten Gassackanordnung, bei der der Gassack 10 eingeschlagen ist, so dass der erste und der zweite Abschnitt 110, 111 jeweils mit ihren Randbereichen 110a, 111b, die entlang der vertikalen Fahrzeugachse z erstreckt sind, benachbart zur Stirnseite 22a des Lehnenrahmenabschnitts 22 angeordnet sind.
  • Der Gassack 10 ist des Weiteren in den umgebenden Sitzschaumabschnitt 40 eingeschäumt, wobei an dem Gassack 10 eine Mehrzahl an Öffnungen 400 ausgebildet ist, durch die Schaum beim Einschäumen in einen durch den Gassack 10 definierten Innenraum eindringen kann. Hierdurch wird der Gassack 10 im Sitzschaum verankert.
  • Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 13 sind derartige Öffnungen 400 vorgesehen, wobei im Unterschied zur 12 zwei separate Gassäcke 10a und 10b vorgesehen sind, die sich im nicht aufgeblasenen Zustand jeweils flächig entlang der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 erstrecken und dabei deckungsgleich übereinander angeordnet sind.
  • Die 17 zeigt eine Abwandlung der in der 12 gezeigten Gassackanordnung bei der der Gassack 10 im Unterschied zur 12 entsprechend der 2 ausgebildet ist und zusätzlich die anhand der 12 beschriebenen Öffnungen 400 aufweist.
  • Alternativ zu den 12, 13 und 17 können die aufeinander liegenden Gassackteile 500, 501 der dort gezeigten Gassäcke 10, 10a, 10b auch gemäß 19 miteinander und mit dem umgebenden Sitzschaumabschnitt 40 verklebt werden, um die Gassäcke 10, 10a, 10b bezüglich des Sitzschaums dauerhaft zu positionieren, wobei jene Verklebungen sich lösen, wenn die betreffenden Gassäcke 10, 10a, 10b aufgeblasen werden.
  • Alternativ zum Einschäumen können die beiden Gassäcke 10a und 10b gemäß 14 auch in einer Ausnehmung 45 des Sitzschaumabschnitts 40 angeordnet sein, wobei eine Wandung 41 der Ausnehmung 45 zum Insassen hin einen Durchbruch aufweisen kann, so dass diese die beiden Gassäcke 10a, 10b verdeckende Wandung 41 beim Aufblasen der Gassäcke 10a, 10b durch die Gassäcke 10a, 10b in Richtung auf den Insassen ausgerenkt werden kann.
  • Gemäß 15 kann jene Wandung 41 um den oder die Gassäcke 10, 10a, 10b bzw. um den Lehnenrahmenabschnitt 22 herumgelegt sein, so dass ein verhältnismäßig großer Abschnitt des Sitzschaumabschnitts 40 in Richtung auf den Insassen klappbar ist. Diese klappbare Wandung 45 schirmt den Insassen bei einem Seitencrash zusätzlich ab.
  • Gemäß 16 kann der Sitzschaumabschnitt 40 gemäß 15 sowie sämtliche vorbeschriebenen Sitzschaumabschnitte 40 am Airbagmodul (umfassend Gassack 10, 10a, 10b, Gasgenerator 30 sowie ggf. Widerlagerelement 70 bzw. einen Träger oder ein Gehäuse des Airbagmoduls) vorfixiert oder befestigt sein, wobei jener Sitzschaumabschnitt 40 bei der Montage des Airbagmoduls, die bei den vorstehend beschriebenen Airbagmodulen vorzugsweise frontseitig, d. h., von der Stirnseite 22a des Lehnenrahmenabschnitts 22 her erfolgt, in einer am Sitzschaum des Fahrzeugsitzes vorgesehenen Ausnehmung angeordnet wird. 18 zeigt dies anhand eines schematischen, ausschnitthaften Schnitts durch einen Fahrzeugsitz 20 entlang der y-z-Ebene.
  • Das Airbagmodul gemäß 16 weist also vorzugsweise den Sitzschaumabschnitt 40 auf, der den Gassack 10 einhüllt und vorzugsweise so vorgeformt ist, dass der Sitzschaumabschnitt gekrümmt ist und den Lehnenrahmenabschnitt 22 umgreifen kann derart, dass der in dem besagten Abschnitt 40 verlaufende Gassack 10 entsprechend der 1 um den Lehnenrahmenabschnitt 22 herumgelegt ist, wenn das Airbagmodul am Fahrzeugsitz 20 montiert ist. Aus dem besagten Abschnitt 40 steht eine Zuleitung 80 entlang der Fahrzeuglängsachse x heraus, die den Gassack 10 (ersten Abschnitt 110) mit dem Gasgenerator 30 verbindet, der zusammen mit dem Sitzschaumabschnitt 40 und dem Gassack 10 an einem Träger 600 montiert ist, über den das Airbagmodul am Lehnenrahmenabschnitt 22 festgelegt wird. Dabei wird der Gasgenerator 30 an der Innenseite 22b des Lehnenrahmenabschnitts 22 positioniert. Der Träger 600 kann auch entsprechend 6 als Widerlagerelement ausgebildet sein.

Claims (40)

  1. Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit – einem Gassack (10), der zum Schutz eines Insassen des Kraftfahrzeuges aufblasbar ist, wobei der Gassack (10) einen ersten Abschnitt (110) und einen damit verbunden zweiten Abschnitt (111) aufweist, und – einem entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) erstreckten Bereich (22) eines Grundkörpers (21) eines Fahrzeugsitzes (20), wobei jener Bereich (22) eine Innenseite (22b) aufweist, die dem ersten Abschnitt (110) und einem den Fahrzeugsitz (20) bestimmungsgemäß belegenden Insassen zugewandt ist, wobei sich der erste Abschnitt (110) des Gassackes (10) vor dem Aufblasen des Gassackes (10) flächig entlang jener Innenseite (22b) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (111) vor dem Aufblasen des Gassackes (10) in Richtung auf den ersten Abschnitt (110) umgeschlagen ist, so dass sich der zweite Abschnitt (111) flächig entlang des ersten Abschnittes (110) erstreckt und dem ersten Abschnitt (110) entlang der Fahrzeugquerachse (y) gegenüberliegt,
  2. Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit – einem Gassack (10), der zum Schutz eines Insassen des Kraftfahrzeuges aufblasbar ist, wobei der Gassack (10) einen ersten Abschnitt (110) und einen damit verbunden zweiten Abschnitt (111) aufweist, und – einem entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) erstreckten Bereich (22) eines Grundkörpers (21) eines Fahrzeugsitzes (20), wobei jener Bereich (22) eine Innenseite (22b) aufweist, die dem ersten Abschnitt (110) und einem den Fahrzeugsitz (20) bestimmungsgemäß belegenden Insassen zugewandt ist, wobei sich der erste Abschnitt (110) des Gassackes (10) vor dem Aufblasen des Gassackes (10) flächig entlang jener Innenseite (22b) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (111) über eine umlaufende Falte (210) des Gassackes (10) mit dem ersten Abschnitt (110) verbunden ist.
  3. Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit – einem ersten und einem zweiten Gassack (10a, 10b), die zum Schutz eines Insassen des Kraftfahrzeuges aufblasbar sind, und – einem entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) erstreckten Bereich (22) eines Grundkörpers (21) eines Fahrzeugsitzes (20), wobei jener Bereich (22) eine Innenseite (22b) aufweist, die dem ersten Gassack (10a) und einem den Fahrzeugsitz (20) bestimmungsgemäß belegenden Insassen zugewandt ist, wobei sich der erste Gassack (10a) vor dem Aufblasen des ersten Gassackes (10a) flächig entlang jener Innenseite (22b) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zweite Gassack (10b) vor dem Aufblasen des zweiten Gassackes (10b) flächig entlang des ersten Gassackes (10a) erstreckt und dem ersten Gassack (10a) entlang der Fahrzeugquerachse (y) gegenüberliegt.
  4. Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit – einem Gassack (10), der zum Schutz eines Insassen des Kraftfahrzeuges aufblasbar ist, und – einem entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) erstreckten Bereich (22) eines Grundkörpers (21) eines Fahrzeugsitzes (20), wobei jener Bereich (22) eine Innenseite (22b) aufweist, die dem Gassack (10) und einem den Fahrzeugsitz (20) bestimmungsgemäß belegenden Insassen zugewandt ist, und – einem mit dem Bereich (22) verbundener Träger (70) zum Tragen des Gassackes (10), dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (70) ein Widerlagerelement (70) für den Gassack (10) bildet, an dem sich der Gassack (10) beim Aufblasen derart abstützen kann, dass durch den Insassen auf den Gassack (10) einwirkende Kräfte über das Widerlagerelement (70) in jenen Bereich (22) eingeleitet werden.
  5. Gassackanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) einen ersten Abschnitt (110) und einen damit verbundenen zweiten Abschnitt (111) aufweist, wobei die Innenseite (22b) dem ersten Abschnitt (110) zugewandt ist, und wobei sich der erste Abschnitt (110) des Gassackes (10) vor dem Aufblasen des Gassackes (10) flächig entlang jener Innenseite (22b) erstreckt.
  6. Gassackanordnung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) um den Bereich (22) des Grundkörpers (21) herumgelegt ist, so dass sich jener Bereich (22) entlang der Fahrzeugquerachse (y) zwischen den beiden Abschnitten (110, 111) des Gassackes (10) erstreckt, wobei der Gassack (10) insbesondere eine der Fahrzeugfront zugewandte Stirnseite (22a) des Bereiches (22) des Grundkörpers (21) umgreift.
  7. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche soweit rückbezogen auf Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (111) beim Aufblasen des Gassackes (10) vom ersten Abschnitt (111) weg geklappt wird, so dass sich der gesamte Gassack (10) flächig entlang einer Erstreckungsebene (x-z) erstreckt.
  8. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) oder die beiden Gassäcke (10a, 10b) derart bezüglich des Bereiches (22) des Grundkörpers (21) angeordnet ist bzw. sind, dass ein den Fahrzeugsitz (20) bestimmungsgemäß belegender Insasse durch den Gassack (10) oder die beiden Gassäcke (10a, 10b) von der Innenseite (22b) des Bereiches (22) des Grundkörpers (21) weg gedrückt wird.
  9. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche soweit rückbezogen auf Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (111) entlang der Fahrzeugquerachse (y) zwischen dem ersten Abschnitt (110) und dem Bereich (22) des Grundkörpers (21) angeordnet ist.
  10. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche soweit nicht rückbezogen auf Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (110) entlang der Fahrzeugquerachse (y) zwischen dem zweiten Abschnitt (111) und dem Bereich (22) des Grundkörpers (21) angeordnet ist.
  11. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Gasgenerator (30) zum Aufblasen des Gassackes (10) oder der beiden Gassäcke (10a, 10b).
  12. Gassackanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (30) an dem Bereich (22) des Grundkörpers (21) festgelegt ist.
  13. Gassackanordnung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (30) an einer der Innenseite (22b) abgewandten Außenseite (22c) des Bereiches (22) an dem Bereich (22) des Grundkörpers (21) festgelegt ist.
  14. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (30) über eine Zuleitung (80) mit dem Gassack (10) verbunden ist.
  15. Gassackanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuleitung (80) durch eine am Bereich (22) ausgebildete Durchgangsöffnung (90) geführt ist.
  16. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 15 soweit nicht rückbezogen auf Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (30) im ersten Abschnitt (110) des Gassackes (10) angeordnet ist.
  17. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (22) des Grundkörpers (21) als ein Abschnitt eines Lehnenrahmens eines Fahrzeugsitzes (20) ausgebildet ist.
  18. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (22) des Grundkörpers (21) als ein Teil einer den Grundkörper (21) bildenden Sitzschale eines Fahrzeugsitzes (20) ausgebildet ist.
  19. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche soweit rückbezogen auf Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine lösbare Verbindung (60) zwischen dem zweiten Abschnitt (111) des Gassackes (10) und dem Bereich (22) des Grundkörpers (21), die dazu ausgebildet ist, beim Aufblasen des Gassackes (10) gelöst zu werden.
  20. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche soweit nicht rückbezogen auf die Ansprüche 3 und 4, gekennzeichnet durch ein separates Widerlageelement (70), das ein Widerlager für den Gassack (10) bildet.
  21. Gassackanordnung nach Anspruch 4 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlagerelement (70) mit dem Bereich (22) des Grundkörpers (21) verbunden ist, insbesondere mittels eines Verbindungsmittels, das von der Innenseite (22b) her oder von einer der Innenseite (22b) des Bereiches (22) abgewandten Außenseite (22c) des Bereiches (22) her in eine zugeordnete Durchgangsöffnung des Bereiches (22) eingeführt ist.
  22. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 4, 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlagerelement (70) ein erstes und ein zweites Teil (71, 73) aufweist, die entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) einstückig aneinander angeformt sind, wobei die beiden Teile (71, 73) in der x-y-Ebene einen spitzen Winkel einschließen, und wobei insbesondere das erste Teil (71) entlang der x-z-Ebene und das zweite Teil (73) geneigt zur x-z-Ebene erstreckt ist.
  23. Gassackanordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Gassack (10) entlang einer Richtung (N) entfaltet, die normal zum zweiten Teil (73) orientiert ist.
  24. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 4, 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) am Widerlagerelement (70) festgelegt ist.
  25. Gassackanordnung nach Anspruch 11 und einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (30) am Widerlagerelement (70) festgelegt ist, insbesondere zwischen den beiden Teilen (71, 73) des Widerlagerelementes (70) angeordnet ist.
  26. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Abschnitt (40) eines den Bereich (22) des Grundkörpers (21) zumindest abschnittsweise umgebenden Sitzschaums eines Fahrzeugsitzes (20).
  27. Gassackanordnung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Gassack (10, 10a, 10b) und/oder der Gasgenerator (30) vom Abschnitt (40) des Sitzschaums umgeben ist, insbesondere in jenen Abschnitt (40) eingeschäumt ist oder in einer im Sitzschaumabschnitt (40) ausgebildeten Ausnehmung (45) angeordnet ist, wobei insbesondere eine jene Ausnehmung (45) begrenzende Wandung einen Einschnitt (50) aufweist, so dass sich die Ausnehmung (45) durch den sich aufblasenden Gassack (10) oder die beiden sich aufblasenden Gassäcke (10a, 10b) aufweiten kann.
  28. Gassackanordnung nach Anspruch 4 oder 20 und nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlagerelement (70) vom Abschnitt (40) des Sitzschaums umgeben ist, insbesondere in jenen Abschnitt (40) eingeschäumt ist oder in einer im Sitzschaumabschnitt (40) ausgebildeten Ausnehmung (45) angeordnet ist.
  29. Gassackanordnung nach Anspruch 26 soweit nicht rückbezogen auf Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) auf dem Abschnitt (40) des Sitzschaums ausgebreitet ist und insbesondere durch einen Abschnitt eines Sitzbezuges überdeckt ist.
  30. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) oder die beiden Gassäcke (10a, 10b) je zumindest eine Öffnung (400) mit einem die Öffnung (400) begrenzenden Randbereich aufweist bzw. aufweisen, wobei der Randbereich dazu eingerichtet und vorgesehen ist, beim Einschäumen des Gassackes (10) durch den Sitzschaum hintergriffen zu werden, um den Gassack (10) mit dem Sitzschaum zu verbinden.
  31. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, das aneinander anliegende Gassacklagen (500, 501) des Gassackes (10) oder der beiden Gassäcke (10a, 10b) miteinander und mit dem Abschnitt (40) des Sitzschaums verklebt sind, wobei jene Verklebungen beim Aufblasen des Gassackes (10) oder beim Aufblasen der beiden Gassäcke (10a, 10b) gelöst werden.
  32. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (40) des Sitzschaumes eine der Innenseite (22b) des Bereiches (22) des Grundkörpers (21) gegenüberliegende Sollbruchstelle (47) aufweist.
  33. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (30) über den Abschnitt (40) des Sitzschaums an dem Bereich (22) des Grundkörpers (21) festgelegt ist.
  34. Gassackanordnung nach Anspruch 11 und nach Anspruch 4 oder 20 oder einem der Ansprüche 21 bis 33 soweit rückbezogen auf Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlagerelement (70) ein Gehäuse für den Gasgenerator (30) bildet, wobei der Gasgenerator (30) insbesondere an einer der Fahrzeugfront zugewandten Stirnseite (22a) des Bereiches (22) des Grundkörpers (21) angeordnet ist.
  35. Gassackanordnung nach Anspruch 4 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) um das Widerlagerelement (70) herumgelegt ist.
  36. Gassackanordnung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) an einer einem Insassen zugewandten Innenseite (70a) des Widerlageelementes (70) in das Widerlagerelement (70) eingehängt ist.
  37. Gassackanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche soweit rückbezogen auf Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiterer, mit dem zweiten Abschnitt (111) des Gassackes (10) verbundener dritter Abschnitt (112) des Gassackes (10) vorgesehen ist, der so auf den ersten und zweiten Abschnitt (110, 111) des Gassackes (10) umgeschlagen ist, dass er am ersten und zweiten Abschnitt (110, 111) anliegt.
  38. Gassackanordnung nach einem der Ansprüche 26 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (40) des Sitzschaums an einem zumindest den Gassack (10) umfassenden Airbagmodul festgelegt ist und dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zusammen mit dem Airbagmodul an einem Fahrzeugsitz (20) befestigt zu werden, wobei der Abschnitt (40) des Sitzschaums insbesondere dazu eingerichtet und vorgesehen ist, in einer am Sitzschaum des Fahrzeugsitzes (20) vorgesehenen Ausnehmung angeordnet zu werden.
  39. Gassackanordnung nach Anspruch 4 und einem der Ansprüche 26 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (40) des Sitzschaums am Träger (70) festgelegt ist und dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zusammen mit dem Träger (70), am Bereich (22) des Grundkörpers (21) befestigt zu werden, wobei der Abschnitt (40) des Sitzschaums insbesondere dazu eingerichtet und vorgesehen ist, in einer am Sitzschaum des Fahrzeugsitzes (20) vorgesehenen Ausnehmung angeordnet zu werden, und wobei der Träger insbesondere dazu ausgebildet ist entlang einer auf die Stirnseite (22a) des Bereiches (22) gerichteten Montagerichtung in die besagte Ausnehmung eingeführt zu werden, wobei jene Stirnseite (22a) des Bereiches (22) der Fahrzeugfront zugewandt ist.
  40. Gassackanordnung nach einem der vorangegangene Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (10) oder die beiden Gassäcke (10a, 10b) je einen mit Gas befüllbaren Innenraum definieren, der ein Volumen im Bereich von 2 bis 6 Litern aufweist.
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