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DE102008051664A1 - Kunststoffbehälter, insbesondere Flaschenkasten - Google Patents

Kunststoffbehälter, insbesondere Flaschenkasten Download PDF

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DE102008051664A1
DE102008051664A1 DE102008051664A DE102008051664A DE102008051664A1 DE 102008051664 A1 DE102008051664 A1 DE 102008051664A1 DE 102008051664 A DE102008051664 A DE 102008051664A DE 102008051664 A DE102008051664 A DE 102008051664A DE 102008051664 A1 DE102008051664 A1 DE 102008051664A1
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DE
Germany
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container according
container
side wall
bulges
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008051664A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Rinderle
Jochen Brunsmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schoeller Allibert GmbH
Original Assignee
Schoeller Arca Systems GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schoeller Arca Systems GmbH filed Critical Schoeller Arca Systems GmbH
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Priority to DE112009001981.1T priority patent/DE112009001981B4/de
Priority to PCT/EP2009/002191 priority patent/WO2010043276A1/de
Priority to JP2011531368A priority patent/JP2012505799A/ja
Priority to AP2011005647A priority patent/AP2011005647A0/xx
Priority to BRPI0920666A priority patent/BRPI0920666A2/pt
Priority to ATA9352/2009A priority patent/AT510852B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Behälter (1) aus Kunststoff, insbesondere Flaschenkasten zur Aufnahme von Getränkeflaschen, mit einem Boden (2) und bevorzugt umlaufend angeordneten Seitenwänden (3a, 3b), wobei mindestens ein Teil einer inneren und/oder äußeren, jeweils vorzugsweise planebenen Außenfläche einer Seitenwand (3a, 3b) und/oder des Bodens (2) mit einer Vielzahl von Erhebungen (4) versehen ist, die über- und/oder nebeneinander angeordnet sind. Dieser Behälter (1) weist bei hoher Stabilität ein geringeres Gewicht auf und ist einfach und kostengünstig herstellbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Behälter aus Kunststoff, insbesondere einen Flaschenkasten zur Aufnahme von Getränkeflaschen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Behälter für den Transport von Obst und Gemüse sowie Flaschenkästen für die Aufnahme von Getränkeflaschen werden üblicherweise durch Spritzguss aus Kunststoff hergestellt und umfassen einen Boden und vier umlaufend angeordnete Seitenwände, die mit Sichtöffnungen und Durchgriffsöffnungen unterbrochen sind. Derartige Behälter werden üblicherweise in großen Stückzahlen hergestellt, so dass man bestrebt ist die Seitenwände schmal auszuführen, um Material zu sparen. Andererseits werden diese Behälter als typische Mehrwegebehälter immer wieder rückgeführt, also erneut verwendet, wobei die Lebensdauer derartiger Behälter mindestens zehn Jahre betragen soll. Dies bedeutet, dass die Behälter auch eine ausreichende Stabilität aufweisen müssen, zumal sie im Gebrauch ja durchaus schwere Lasten aufnehmen müssen, wenn man bedenkt, dass es Kästen mit 24-Liter-Flaschen gibt, die mit Getränk gefüllt ein entsprechendes Gewicht aufweisen. Aus diesem Grunde werden derartige Kasten sehr häufig mit entsprechenden Versteifungsmaßnahmen ausgebildet, insbesondere an der Außen- und Innenfläche mit Rippen versehen. Dies ist aber bei Mehrwegebehältern deswegen von Nachteil, weil sich im Kantenbereich der Rippen und in den Ecken Schmutz fängt, der in nachgeschaltetem Reinigungsprozess nur schwer entfernbar ist. Die Reinigung derartiger Kasten gestaltet sich somit aufwändig und ist vergleichsweise teuer. Aus diesem Grund ist man dazu übergegangen, derartige Kasten mit Hohlprofilen auszubilden, die teilweise durch Kerne, aber auch teilweise durch Gasblasverfahren erzeugt werden. Daraus resultieren aber vergleichsweise große Wanddicken. Ferner ist das Herstellverfahren sowohl bei Anwendung von Kernen wie auch beim Gasblasverfahren vergleichsweise aufwändig. Andererseits müssen Kasten ohne gesonderte Versteifungsmaßnahmen entsprechend dickwandig ausgebildet werden, was wiederum wegen des Materialverbrauchs und des daraus resultierenden hohen Gewichts der Behälter nachteilhaft ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Behälter, insbesondere Flaschenkasten bereitzustellen, der unter Beibehaltung von für den Reinigungsprozess glatten, also nicht kantigen oder gerippten Außenflächen, ein geringes Gewicht bei gleichbleibender Stabilität aufweist und der einfach und kostengünstig zu fertigen ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet sind.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen Maßnahmen wird infolge der Vielzahl von Erhebungen von mindestens einer Außenfläche einer Wand, also Seitenwand, eines Behälters ein Stabilitätsgewinn erzielt, der dazu führt, dass die Dicke der Seitenwand entsprechend reduziert werden kann. Daraus ergibt sich natürlich auch ein entsprechender geringerer Materialverbrauch, was sich bei entsprechend hohen Stückzah len natürlich auch im Preis letztendlich niederschlägt. Hinzu kommt, dass sich aufgrund der besonderen Charakteristik des Designs mit einer Vielzahl von gleichmäßig wiederkehrenden flächigen Erhebungen neue Gestaltungsmöglichkeiten sich auf dem Behältersektor ergeben, was insbesondere deswegen von Bedeutung ist, da sich insbesondere Brauereien und Getränkehersteller gerade über das besondere Design als zusätzliche Werbemaßnahme gegenüber anderen Wettbewerbern abheben wollen. Unter flächigen Erhebungen ist eine flächenmäßige Erstreckung gemeint, die sich von Rippen und dergleichen Stegen abhebt, das heißt insbesondere bezogen auf eine geometrische Erhebung mit einem etwa rechteckförmigen Grundriss ein Verhältnis von 1:1 bis 1:2 der Kantenlängen und bei einem ovalen Grundriss in Bezug auf den kleinen und großen Durchmesser aufweist. Dabei soll flächig eine flächenmäßige Erstreckung von wenigstens 60 mm2, bevorzugt wenigstens 80 mm2, bedeuten. Die Vielzahl der Erhebungen soll hierbei den Großteil der flächigen Erstreckung der Seitenwand ausmachen und zwar zumindest 60%, vorzugsweise jedoch zumindest 75% und darüber, so dass bedarfsweise unprofilierte, also erhebungsfreie Flächen verbleiben für die Anbringung von Etiketten, Aufdrucken oder sonstigen Gestaltungen für die Wiedererkennung der Ware oder des Herstellers. Der hierbei verwendete Begriff der planebenen Außenfläche soll die ideell aufgespannte Außenfläche der Seitenwand bedeuten von der sich die Erhebungen aus nach außen erstrecken.
  • Die Seitenwände können dabei vollflächig oder durchbrochen, z. B. mit Sicht- und Grifföffnungen versehen sein. Dabei können die flächigen Erhebungen entweder auf der Außenseite oder auf der Innenseite oder auf beiden Seiten versehen sein. Auch der Boden des Behälters kann Erhebungen aufweisen. Diese Erhebungen können entweder gegenüberliegend oder versetzt zu einander angeordnet sein. Es ist auch möglich, dass nicht nur ein Bereich sondern mehrere Bereiche einer inneren und/oder äußeren Seitenwand mit einer Vielzahl von Erhebungen versehen sind. Auf diese Weise sind verschiedene kundenorientierte Designs und Gestaltungsmöglichkeiten des Behälters einfarbig aber auch mehrfarbig möglich, bei gleichzeitiger Gewährleistung ausreichender Stabilität.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Erhebungen auf der gesamten inneren und/oder äußeren Außenfläche der Seitenwand vorgesehen. Dabei ist es ferner zweckmäßig, dass sich die Struktur mit Erhebungen über die gesamte Fläche auf beiden Seiten der Seitenwand, also inneren und äußeren Außenfläche, erstreckt. Auf diese Weise wird erreicht, dass die von innen und von außen mit einer Vielzahl von Erhebungen strukturierte Seitenwand eine erhöhte Stabilität gegenüber einer glatten Wand aufweist, so dass die Wandstärke entsprechend reduziert werden kann. Bei einem Behälter mit einem Boden und vier Seitenwänden, wobei die Seitenwände vollständig außen und innen mit Erhebungen versehen sind, liegt die Wandstärkenreduzierung bei gleicher Stabilität gegenüber Seitenwänden mit ebenen, also nicht mit Wölbungen bzw. Erhebungen versehenen Außenflächen im Bereich von 10 bis 20%. Dabei liegt die Reduzierung des Gewichts des Behälters bzw. der Seitenwand etwa im Bereich von 8 bis 20%.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst ein Behälter Verstärkungsrippen oder -stege, die der Seitenwand zusätzliche Stabilität geben und/oder das Fachwerk bilden. Dabei ist es zweckmäßig, dass die Verstärkungsrippen oder -stege so verlaufen, dass deren eines Ende, das an der Seitewand angeordnet und mit den Seitenwandbereichen verbunden ist, in die zwischen benachbarten talartigen Vertiefungen bzw. konkaven Wölbungen gebildete Erhebung an der Innenseite der Seitenwand übergeht. Dadurch wird gewährleistet, dass einerseits die Seitenwand noch formstabiler wird und dass andererseits Einfallstellen vermieden werden können, die sich üblicherweise durch unterschiedliche Abkühlbedingungen des Kunststoffs in Stoßstellen, d. h. in Bereichen der Seitenwand in denen die Stege oder Verstärkungsrippen mit den Seitenwandbereichen verbunden sind, bilden. Auch werden die sonst üblichen Einfallsstellen vermieden, die sich bei einer senkrecht auf eine Wand treffenden Verstärkungsrippe ergeben.
  • Bevorzugt sind die Erhebungen in einem regelmäßigen Muster angeordnet. Das bedeutet, dass die gleiche Erhebung oder Erhebungen fortlaufend in denselben Abstand auf einem Bereich oder über die gesamte Fläche der Seitenwand über die Höhe und/oder über die Breite der Seitenwand wiederkehrt bzw. wiederkehren.
  • Zweckmäßig sind die Erhebungen in Reihen nebeneinander und übereinander angeordnet. Dabei ist es möglich, dass die Erhebungen parallel und/oder senkrecht zum Behälterboden fortlaufend auf der Behälterwand ausgebildet sind. Das bedeutet, dass sich die gleiche Oberflächenprofilierung über die Höhe und/oder die Breite des Behälters auf einen Bereich der Seitenwand oder über die gesamte Fläche der Behälterwand erstreckt. Es ist auch möglich, dass sich die Erhebungen nicht nur in einem Winkel von 90° und/oder 180° zum entsprechenden Behälterboden, sondern auch schräg beispielsweise längs in diagonalen Reihen ausgeführt sind. Durch diese Geometriefreiheit ist der optische Eindruck der Erhebungen variabel anpassbar, und die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielzählig.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Erhebungen durch flächige Wölbungen gebildet. Die gewölbte Fläche weist einen krummen Verlauf zwischen dem Minimum und der Erhöhung auf. Durch die gewölbte Fläche weist der Bereich, in dem die gewölbte Fläche geformt ist, eine hohe Formstabilität auf. Je häufiger sich dabei Sekanten der Krümmungslinien innerhalb einer definierten Fläche schneiden und je weiter verstreut diese Schnittpunkte auf der Fläche sind, bzw. je größer der mit Schnittpunkten bedeckte Anteil der Fläche ist, desto formstabiler und vielfältiger belastbar ist der resultierende Bereich. Diese Eigenschaft lässt sich dazu nutzen, besonders stabile Wände und Kasten bei gleichzeitig niedrigem Gewicht und geringen Fertigungsaufwand zu fertigen. Um die Stabilität der Wand und Kasten mit gewölbter Struktur weiter zu erhöhen, kann der Behälter mit senkrecht angeordneten Rippen versehen werden. Diese versteifen und verstärken die Seitenwände gegen Biegung, wodurch der erfindungsgemäße Behälter eine höhere Tragfähigkeit aufweist als die vorbekannten Behälter mit reduzierter Seitenwandstärke. Es ist auch möglich, dass die Rippen senkrecht bzw. waagerecht zu der Seitenwand angeordnet sind, allerdings ist es bevorzugt, dass sie im 90° Winkel auf die inneren Seitenwand treffen. Dadurch, dass sie dort auf eine Erhebung der Seitenwandinnenseite treffen, geht das Material von den Rippen in die Erhebung in einem Winkel größer 90° über, so dass die sonst üblichen Einfallstellen beim Spritzguss vermieden werden.
  • Zweckmäßig sind die Wölbungen pyramidenartig mit vorzugsweise nach außen gewölbten Pyramidenflächen gebildet. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf eine bestimmte Geometrie der Erhebungen bzw. Wölbungen begrenzt, sondern es sind auch mehrere Ebenen, Übergänge oder abgerundete Strukturen wie trapezartige Strukturen oder Halbkugel oder sonstige Geometrien denkbar. Die bevorzugte Geometrie der Erhebung ist eine abgerundete Form der Wölbung, die kantenfrei ausgebildet ist und die gerundet in das zwischen benachbarten Wölbungen gebildete Tal übergeht. Es ist ferner vorteilhaft, dass die Erhebung selbst gerundet ausgebildet ist. Bei einer abgerundeten Wölbungsstruktur wird im Gegenteil zu einer kantigen Struktur erreicht, dass die Struktur nicht einem besonderen Verschleiß ausgesetzt wird. Auch bei einer Berührung einer mit abgerundeten Erhebungen versehenden Oberfläche der Seitenwand kann dadurch ein angenehmes Griffgefühl erreicht werden. Von Vorteil ist, wenn die Länge und Breite der Erhebung bzw. der Wölbung im Bereich von 3 bis 10 mm liegt. All dies ermöglicht eine vorteilhafte Wandstärke von etwa 2 mm. Die Rippendicke liegt vorteilhaft im Bereich von 1,5 bis 2 mm. Auf diese Weise resultiert auch eine Ersparnis im Materialverbrauch im Vergleich zu einem Behälter mit einer glatten Seitenwand, was sich bei hohen Stückzahlen natürlich in den Herstellungskosten günstig auswirkt.
  • Bevorzugt weisen die Erhebungen bzw. Wölbungen jeweils eine rechteckförmige, vorzugsweise quadratische Grundrissform auf. Selbstverständlich kann die Erhebung auch eine andere Grundrissform annehmen. Beispielsweise kann sie eine dreieckige, kreisförmige oder eine hexagonale Form aufweisen. Das heißt, dass die Geometrie der Strukturen, wie die Form und die Größe nicht begrenzt ist, sondern sie kann je nach Wunsch variiert werden.
  • Besonders bevorzugt liegt die Anzahl von Wölbungen auf der Längsseite des Behälters im Bereich zwischen 300 und 750 schmalseitig im Bereich von 225 bis 625.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind Erhebungen auf der inneren Fläche der Seitenwand im Vergleich zu den Erhebungen auf der äußeren Fläche der Seitenwand antisymmetrisch ausgebildet. Antisymmetrisch in die sem Zusammenhang heißt, dass die Struktur der Erhebungen nicht durch Spiegelung exakt gleich auf der Innen- und Außenseite der Seitenwand vorliegt, sondern invertiert, d. h. dass Erhebungen auf der einen Seite Vertiefungen auf der anderen Seite entsprechen. Durch die antisymmetrische Ausbildung der Oberflächenprofilierung wird die Stabilität der Seitenwand höher gegenüber derjenigen einer glatten Seitenwand bei gleicher Wandstärke. Die zusätzliche Stabilität der Behälterwand und Behälter selbst kann durch Anordnung der Verstärkungsrippen oder -stege, die die Seitenwand gegen Biegung versteifen, erreicht werden, wie es z. B. auch bei Wellblech erfolgt.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf einen Behälter mit den zu einander antisymmetrisch ausgebildeten Erhebungen auf der genau gegenüberliegenden Seite der Seitenwand begrenzt, sondern es sind auch andere Ausführungsformen der Zuordnung der Erhebungen auf der gegenüberliegenden Seiten der Seitenwand denkbar. Sie können beispielsweise um einen bestimmten Abstand parallel, senkrecht oder schräg versetzt zu einander angeordnet sein.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Behälters,
  • 2 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Behälters gemäß 1 und
  • 3 einen horizontalen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Behälter nach 1.
  • In der 1 ist ein erfindungsgemäßer Behälter 1 aus Kunststoff rein schematisch in einer perspektivischen Darstellung gezeigt. Der Behälter 1 ist in 2 in einer Seitenansicht wiedergegeben.
  • Der Behälter 1 umfasst einen Behälterboden 2 und vier Seitenwände 3a, 3b von denen in 1 eine längere Seitenwand 3a und eine kürzere Seitenwand 3b zu se hen sind. Die Seitenwände 3a, 3b sind für Griff- und Sichtöffnungen durchbrochen ausgebildet. Auf den äußeren Flächen sowohl der kürzeren Seitenwand 3b als auch der längeren Seitenwand 3a sind Bereiche mit einer wiederkehrenden Oberflächenprofilierung in Form von flächigen Erhebungen 4 und Tälern 5 zu erkennen. Die Oberflächenprofilierung ist in grober Annäherung als eine wellenförmige Struktur ausgebildet, die parallel und senkrecht zum Behälterboden 2 auf der Behälterwand 3a, 3b zu sehen ist. Die Einzelstruktur der Erhebung 4 ist in Form einer kantenfreien Wölbung 4 ausgebildet, die gerundet in das zwischen benachbarten Wölbungen gebildete Tal 5 übergeht. Sie weist eine konvexe Form auf, die nach Außen von der Mitte der jeweiligen Seitenwand 3a, 3b aus gesehen gewölbt ist. Die Grundrissform der Wölbung 4 ist jeweils rechteckig, im Wesentlichen quadratisch. In ihrer dreidimensionalen Gestaltung ähnelt sie in ihrer Form einem Kissen.
  • Auf der äußeren Seite der kürzeren 3b und der längeren 3a Seitenwand des Behälters 1 ist jeweils ein Bereich mit einer glatten Fläche 6 zu erkennen, die z. B. zur Produktkennzeichnung mittels eines Aufdrucks dienen kann. In 1 sind auch die inneren Flächen der längeren Seitenwand 3a und der kürzeren Seitenwand 3b zu sehen. Die inneren Flächen der kürzeren 3b und der längeren Seitenwand 3a sind mit Vielzahl von Erhebungen 7 versehen, zwischen denen Vertiefungen 8 angeordnet sind, die eine konkave Wölbung 8 aufweisen, d. h. die bezogen auf die innere Außenfläche nach innen gewölbt ist. Dabei sind die Oberflächenstrukturen der Innen- und Außenseite der Seitenwände 3a, 3b so zueinander versetzt angeordnet, dass die Wölbungen 4 und die Vertiefungen 8 einander genau gegenüberliegen, so dass also bevorzugt die Erhebungen auf der einen Seite den Vertiefungen auf der anderen Seite entsprechen. Die Oberflächen sind also antisymmetrisch ausgebildet, so dass die Seitenwände 3a, 3b in diesen Bereichen gegenüber ihrer Mittelebene eine im Wesentlichen gewölbte Form aufweist. Selbstverständlich ist auch eine andere Ausführungsform der Zuordnung der Erhebungen auf den gegenüberliegenden Seiten der Seitenwand denkbar. Sie können beispielsweise um einen bestimmten Abstand parallel, senkrecht oder schräg versetzt zu einander angeordnet sein. Dadurch ergibt sich eine sehr gefällige Gestaltung eines solchen Behälters. Bevorzugt ist allerdings eine antisymmetrische Spiegelung der Erhebungen auf der genau gegenüberliegend Seiten der Seitenwand. Dadurch wird die Seitenwand besonders stabil bei gleichzeitiger Reduzierung der Wandstärke.
  • In 1 ist auf jeder sichtbaren äußeren Fläche der Seitenwände 3a, 3b lediglich jeweils ein Bereich 6 mit einer glatten Oberfläche zu sehen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Seitenwände 3a, 3b mehrere Bereiche 6 mit einer glatten Oberfläche aufweisen. Außerdem ist es möglich, die Seitenwände 3a, 3b vollständig, d. h. über die gesamte Fläche der Seitenwand mit Erhebungen 4, 7 zu versehen. Auch können andere Kombinationen der Oberflächenprofilierung verwirklichen werden. Beispielweise kann eine Seitenwand eine bereichsweise oder vollständig glatte Fläche aufweisen, eine zweite Seitenwand eine bereichsweise oder vollständig Oberflächenprofilierung aufweisen, und eine dritte Seitenwand ebenso, aber mit einer anderen Geometrie der Oberflächenprofilierung. Dadurch wird nicht nur die Stabilität der Seitewand bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Wandstärke erhöht, sondern auch gleichzeitig die Gestaltung- und Designmöglichkeiten verbessert.
  • Ebenso ist es auch möglich, um die seitlichen Kanten 9 der Seitenfläche 3a, 3b des Behälters 1 herum, also um die Eckseiten 9 des Behälters 1 herum, eine Oberflächenprofilierung über die Höhe umlaufend auszubilden. In dem Eckbereich des Behälters 1, d. h. im Bereich von zwei sich angrenzenden Seitenwänden 3a, 3b ist die Struktur der Oberflächenprofilierung in 1 so gezielt gestaltet, dass das Maximum der konvexen Wölbung 4 der äußere Fläche der Seitenwand 3a, 3b des Behälters 1 und das Minimum der konkaven Wölbung 8 der inneren Fläche der Seitenwand 3a, 3b genau in dem Eckbereich 9 liegt. Somit können ansonsten bei aufeinander angrenzenden glatten Wänden entstehenden Einfallsstellen beim Spritzguss vermieden werden.
  • Es ist in 2 ist zu erkennen, dass der Bereich 6 mit der glatten Fläche nach innen versetzt ist, d. h. dass er gegenüber der Erhebungen 4 zurückgezogen in der Wand 3a, 3b angeordnet ist. Es ist jedoch auch möglich, einen oder mehrere Bereiche 6 nach außen versetzt angeordnet herzustellen. Die Oberflächenprofilierung der Seitenwand 3a, 3b erstreckt sich im Wesentlichen parallel und senkrecht zum Behälterboden 2. Die Grundrissform der Erhebungen 4 ist im Wesentlichen viereckig, wobei die Seitenlänge der Struktur in verschiedenen Bereichen der Seitenwände 3a, 3b eine fortlaufende, mehrfach wiederkehrende Wölbung 4 über die Höhe des Behälters 1 zu sehen, die als eine fortlaufende verkürzte Zykloide ausgebildet ist. Es ist jedoch auch möglich, dass die Struktur als eine sinusförmige Welle, eine gewöhnliche Zykloide oder eine andere Wellenförmige Struktur ausgebildet ist, wobei die Wellengrößen variiert werden können. Ebenso sind Kombinationen von zwei oder mehreren Wellen möglich, die sich beispielsweise versetzt sowohl horizontal als auch vertikal überlagern können. Die Bereiche 6 mit glatter, ebener Fläche, also erhebungsfreier Fläche betragen allenfalls 40% der Gesamtfläche und erstrecken sich über eine Fläche vorzugsweise geringer als 25%.
  • In der 3 ist zu erkennen, dass der erfindungsgemäße Behälter 1 Verstärkungsrippen 10 umfasst, die in den Bereichen der Seitenwände 3a und 3b angeordnet und jeweils mit der entsprechenden Seitenwand 3a und/oder 3b verbunden sind. Die Rippen 10 sind vorteilhaft dort in dem Bereich der Seitenwand 3a und/oder 3b verbunden, wo eine Erhebung 7 in ein Tal zwischen den benachbarten Wölbungen 8 ausgebildet ist. Dadurch werden Einfallstellen, die üblicher Weise bei einer senkrecht auf eine Wand treffenden Rippe entstehen, vermieden.
  • Die Wölbungen 8 auf der inneren Fläche der Seitenwand 3a, 3b in 3 sind gegenüber der Wölbungen 4 auf der äußeren Fläche der Seitenwand 3a, 3b antisymmetrisch ausgebildet, d. h. das Minimum der konkaven Wölbung 8 der inneren Fläche der Seitenwand 3a, 3b sich an der Position des Maximums der konvexen Wölbung 4 der äußeren Fläche der Seitenwand 3a, 3b befindet. In der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters liegt die Höhe der Erhebung bzw. der Wölbung im Bereich von 1 bis 3 mm, bevorzugt im Bereich von 1,5 bis 2 mm. Dies ermöglicht eine vorteilhafte Wandstärke von 1 bis 3 mm, bevorzugt 2 mm.
  • Aus der vorstehenden Schilderung der Erfindung ist es deutlich geworden, dass der erfindungsgemäße Behälter gegenüber herkömmlichen Behältern ein geringeres Gewicht bei gleich bleibender Stabilität aufweist und einfacher und kostengünstiger zu fertigen ist.

Claims (15)

  1. Behälter (1) aus Kunststoff mit einem Boden (2) und umlaufend angeordneten Seitenwänden (3a, 3b), insbesondere Flaschenkasten zur Aufnahme von Getränkeflaschen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil einer inneren und/oder äußeren, jeweils vorzugsweise planebenen Außenfläche einer Seitenwand (3a, 3b) mit einer Vielzahl von vorzugsweise flächigen Erhebungen (4) versehen ist, die über und/oder nebeneinander angeordnet sind und auf mindestens 60%, vorzugsweise mindestens 75% einer Außenfläche der entsprechenden Seitenwand vorgesehen sind.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (4) auf der gesamten inneren und/oder äußeren Außenfläche (3a, 3b) vorgesehen sind.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest in einem inneren Seitenwandbereich eine Verstärkungsrippe und/oder -steg (10) aufweist, die bevorzugt in eine Erhebung (7) zwischen benachbarten Tälern bzw. konkaven Wölbungen (8) übergeht.
  4. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (4) in einem regelmäßigen Muster angeordnet sind.
  5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (4) in Reihen nebeneinander und übereinander angeordnet sind.
  6. Behälter nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (4) längs diagonaler Reihen angeordnet sind.
  7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen durch flächige Wölbungen (4) gebildet sind.
  8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen bzw. Wölbungen (4) pyramidenartig mit vorzugsweise nach außen gewölbten Pyramidenflächen gebildet sind.
  9. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen bzw. Wölbungen (4) jeweils eine rechteckförmige, vorzugsweise quadratische Grundrissform aufweisen.
  10. Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wölbungen (4) kantenfrei ausgebildet sind und gerundet in das zwischen benachbarten Wölbungen gebildete Tal (5) übergehen.
  11. Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl von Wölbungen (4) auf der Längsseite des Behälters im Bereich zwischen 300 und 750 und schmalseitig im Bereich von 225 bis 625 liegt.
  12. Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Wölbung (4) jeweils eine Länge und/oder Breite von 3 bis 10 mm, bevorzugt von 5 bis 9 mm, insbesondere 7 mm aufweist.
  13. Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke der Seitenwand (3a, 3b) im Bereich von 1 bis 3 mm, bevorzugt 2 mm, insbesondere 1,5 mm liegt.
  14. Behälter gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen bzw. Wölbungen (4) auf der inneren und äußeren Fläche der Seitenwand (3a, 3b) versetzt zueinander, insbesondere antisymmetrisch ausgebildet sind.
  15. Behälter gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand (3a, 3b) mit Erhebungen bzw. Wölbungen (4) und/oder in Form einer „Wellblech”-Struktur durch angrenzende Rippen (10) verstärkt ist.
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