DE102008051498A1 - Brillengestell mit Aufhängevorrichtung - Google Patents
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Abstract
Damit die Brille nicht auf der Nase lasten konnte, schlägt man einen mit einem zur Anlage an der menschlichen Stirn unter Freilassung der Nase vorderen Gestellteil und mit den beiderseits daran anschließenden bildenden Bügel Gestellteilen Brillengestell vor. Solche mit den definierten vorderen und hinteren Anlageflächen durch Gegengewichte beschwerte Brillengestellkonstruktion einerseits erschwert die Herstellung des Brillengestells, andererseits beschwert die Brille. Neue Brillengestell und Aufhängevorrichtung ermöglichen, die oben genannten Nachteile zu überwinden. Mit diesem Ziel weist der Brillensteg (1) des erfindungsgemäßen Brillengestells ein vorwärts angeordneten Haken (2) auf, der zur Aufhängung der Brille über der Nase dient. Dazu trägt die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung bei, die aus einem Saugnapf (3), der zum Anbringen an der menschlichen Stirn vorherbestimmt ist, und einem Zweig (4), dessen unteres Ende mindestens ein zur Seite angeordneten Haken (5) aufweist, gebildet ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Brillengestell, dessen Brillensteg ein zum Aufhängen der Brille über der Nase dienden Haken aufweist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Aufhängevorrichtung, die mittels eines Saugnapfs an der menschlichen Stirn angebracht werden kann, um die Brille über der Nase aufzuhängen.
- Die meisten bisher üblichen Brillengestelle stützen sich vorne auf der Nase und seitlich auf den Ohren des Brillenträgers ab. Bei derartigen Brillengestellen ist der Großteil des Gewichts der Brille vor dem Gesicht des Trägers konzentriert, so dass die Brille auf die Nase drückt und an dieser nach unten abrutscht. Außerdem kommen zum Vorschein eingedrückte dunklen Stellen auf der Nase, da die gebadeten in Schweiß des Brillenträgers Metallteile des Nasenpads sich mit Sauerstoff verbunden werden und dadurch entstehende Oxyde auf die Nasenhaut hinübergetragen werden.
- Um dies zu verhindern, schlägt man in der
Brillengestelle vor, die an der Nase nur mit geringem Druck oder gar nicht anliegen sollen und die an den Bügelenden Gegengewichte, Saugnapfe oder Klebebänder aufweisen. Bei Fehlen einer vorderen Anlagefläche in der Umgebung der Brillengläser ist aber die Stabilität des Sitzes der Brille am Kopf des Trägers beeinträchtigt und im allgemeinen ist bei solchen Konstruktionen ebenso der auf die Ohren ausgeübte Druck verhältnismäßig groß und für den Brillenträger unangenehm.FR 909490 - Es sind auch Spezialbrillenanordnungen bekannt, die zum Vermeiden einer lästigen Abstützung auf der Nase am Kopf abgestützt sind. Beispielsweise zeigt
DE 600 16 556 T2 ein Kupplungssystem zum Verbinden einer Brillenfassung mit dem Schirm einer Mütze, wodurch die Brillenfassung durch die gegenseitige magnetische Anziehungskraft des mindestens einen magnetischen Gegenstandes, der in den Mützenschirm eingelegt ist, und des mindestens einen magnetischen Gegenstandes in dem vorragenden Glied auf zweckmäßige Weise sicher an den Mützenschirm gekuppelt wird. Nachteil solches Kupplungssystems ist seine im Vergleich zu der Universalitet der Allzweckbrillen begrenzte Brauchbarkeit, so dass dieses Kupplungssystems für übliche Brillen ungeeignet ist. - Die Erfindung
bietet eine Anlage, um die Brille ohne Unterstützung weder Kontakt noch auf der Nase noch auf dem Gesicht zu halten. Nachteil solches Systems der Aufhängung der Brille besteht darin, was von massiven tragenden und stützenden Elemente (nämlich – die Zweige, die Verlängerungen der Zweige, die Vorsprünge) nun sehr stark (mehr als 3 Mal) die Ohren, die Vorderschläfenzonen in den Ohren und der Hinterhauptteil gelastet werden, weil das Brillengewicht sich durch die zusätzlichen Gewichte von der Zweige, der Verlängerungen der Zweige und der Vorsprünge sehr gesteigert wird, während die Brillenschwerkraft nun hauptsächlich die Ohren lastet. Außerdem beanspruchen diese Anordnungen viel Platz und haben sich um den Kopf herum oder über diesen hinweg erstreckende Zweige, so dass solche Anordnungen für die üblichen Brillen ungeeignet sind. Aus derFR 2756937 A1 ist eine als Haltevorrichtung für Augengläser bezeichnete Konstruktion bekannt, bei der die zum Festhalten der Gläser dienenden Fassungen an einem Stirnreif befestigt sind. Die Fassungen können mittels einer Klemmvorrichtung abnehmbar am Stirnreifen befestigt sein oder sie können längs des Stirnreifens verschiebbar sein. Praktisch wird hierbei der Befestigungsteil jeder Fassung den Stirnreif mehr oder weniger umgreifen, so dass an einzelnen Stellen des Stirnreifens gegen den Kopfumfang des Trägers vorspringende Bauteile vorhanden sind, die einen unangenehmen für den Brillenträger Druck ausüben.AT 96672 - Aus der
ist ein mit einem zur Anlage an der menschlichen Stirn unter Freilassung der Nase vorderen Gestellteil und mit den beiderseits daran anschließenden bildenden Bügel Gestellteilen Brillengestell bekannt, bei welchem an der Innenseite des vorderen Gestellteiles wenigstens eine einwärts gerichtete vordere Anlagefläche vorgesehen ist und die den Kopf teilweise umgreifenden hinteren Enden bzw. Abschnitte der Bügel in an sich bekannter Weise zueinander gekrümmt sind und Gegenanlageflächen zur vorderen Anlagefläche bilden. Zum Ermöglichen eines Zusammenklappens solches Brillengestells soll jeder Bügel mittels einer ersten Scharnieranordnung am vorderen Gestellteil angelenkt wird und in zwei mittels einer zweiten Scharnieranordnung aneinander angelenkte Abschnitte unterteilt wird. Außerdem ist die zweite Scharnieranordnung mit bewegungsschlüssig verbundenen federnden Mitteln versehen, welche die hinteren Bügelabschnitte elastisch einwärts drücken, wobei an den hinteren Bügelenden bzw. Bügelabschnitten an sich bekannte zur Kompensierung des Gewichts der Brillengläser dienende Gegengewichte angeordnet sind. Solche mit den definierten vorderen und hinteren Anlageflächen durch Gegengewichte beschwerte Brillengestellkonstruktion einerseits erschwert die Herstellung des Brillengestells, erhöht Kosten und Preis der Brille, andererseits beschwert die Brille. Da das ganze Brillengewicht größer wird und deswegen die ganze Brillengestellkonstruktion von Kopf nach unten abrutscht, ist es erforderlich, die erhöhte Drücke auf die einzelnen Stellen der Stirn, auf die hinter den Ohren liegenden Kopfteilen und auf das Hinterhaupt der Brillenträger zu erzeugen, um die Brillenstellung am Kopf beizubehalten. Dies ist für den Brillenträger unangenehm und folglich unerwünscht. Ferner ist bei vielen Menschen der Kopf so geformt, dass es schwierig und manchmal sogar unmöglich ist, solche Brillengestelle dem Kopf so anzupassen, dass die Brille von Kopf nach unten nicht abrutschen durfte. Außerdem ist die Prozedur des Aufsetzens solcher Brille sehr kompliziert, weil vor dem Aufsetzen der Brille nicht nur die vorderen Abschnitte sondern auch die hinteren Abschnitte der Bügel zunächst aufgeklappt werden sollen und darauf die Brille so weit nach unten über den Kopf des Brillenträgers geschoben werden sollen, bis die vorderen Anlageflächen oberhalb der Augenbrauen an der Stirn und die hinteren Bügelabschnitte unterhalb der Auswölbung des Hinterhauptbeines am Kopf anliegen. Danach wird noch die Halterung mit den Brillengläsern in ihre mit den Augen ausgerichtete Stellung gebracht. Es gibt noch einen nicht nur beim Aufsetzen und Absetzen der Brille, sondern auch beim Brillentragen Großnachteil der Brille mit solchem Brillengestell, besonders für die Frauen, nämlich – die Frisurentstellung.AT 345586 B - Die durch die Erfindung zu lösende Aufgabe besteht darin, einen Brillengestell und eine Aufhängevorrichtung zu schaffen, die den Brillenträger helfen, die eingangs erwähnten Schwierigkeiten zu vermeiden und die Brille bequem und ohne Beschwerden tragen zu lassen, dabei aber eine Gebrauchsposition der Brille ohne zu ändern beibehalten. Die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung und Brillengestell sollen ferner erlauben, die Brille leicht auf- und abzusetzen, dabei aber Kopfbewegungen des Brillenträgers nicht behindern und seine Frisur nicht beeinträchtigen.
- Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Aufhängevorrichtung aus einem Saugnapf, der zum Anbringen an der menschlichen Stirn vorherbestimmt ist, und einem Zweig, der mit dem Saugnapf entweder fest oder lösbar verbunden ist, gebildet ist, wobei das untere Ende des Zweiges ein oder mehrere zur Seite angeordneten Haken aufweist, der zum ohne Unterstützung auf der Nase Einhaken des Hakens des erfindungsgemäßen Brillengestells dient.
- Der wesentliche Fortschritt der Erfindung besteht darin, dass man die Aufhängevorrichtung leicht und einfach mittels Handfingern an der menschlichen Stirn befestigt und von der Stirn entfernt werden kann. Zur Befestigung der Aufhängevorrichtung wird der Saugnapf einfach gegen eine Stirnfläche gedrückt und haftet dann selbst an dieser durch die Vakuumwirkung. Dabei ist es auch möglich, Formen und Abmessungen von Haken und Schleifen des Drahtzweiges einfach mittels Handfingern den Formen und Abmessungen des Kopfes, der Stirn, der Nase oder der Augen- und Ohrenlage des Brillenträgers anzupassen.
- Außerdem erscheinen für Brillenträger folgende Vorteile:
- • Die Brille rutscht nach vorn nicht.
- • Die Brille lastet auf der Nase nicht.
- • Auf der Nase kommen zum Vorschein keine eingedrückte dunklen Stellen.
- • Aufhängevorrichtung beeinträchtigt die Frisur des Brillenträgers nicht.
- • Besonders hervorzuheben ist, dass bei Verwendung der erfindungsgemäßen Brillengestell und Aufhängevorrichtung die Brille nicht auf der Nase, sondern auf dem Haken der Aufhängevorrichtung aufgesetzt werden darf und jederzeit durch leichtes Herausziehen griffbereit ist, was eine wesentliche Zeitersparnis bedeutet.
- • Dank dem Material des Drahtes, der Form und den Abmessungen der Schleifen des Zweiges kann man durch die einfachen (nach oben, – unten, – rechts, – links) Bewegungen der Brille die Kontur des Zweiges umformen, so dass die Brille in jeder beliebigen und unabhängigen von Form und Abmessungen des Kopfes, der Stirn, der Nase oder der Augen- und Ohrenlage des Brillenträgers Gebrauchsposition durchgeführt und festgestellt werden darf
- • Mittels des zur Seite angeordneten Hakens des Zweiges kann man leicht das Einhaken des Hakens des Brillenstegs von erfindungsgemäßen Brillengestell erfüllen und danach die sitzende auf der Nase Brille wunschgemäß in jede beliebige Gebrauchsposition über der Nase aufhängen.
- • Durch die gleichzeitige Anbringung an den ein Zweig mindestens den ein Haken, der zur Seite angeordnet ist und mindestens den ein Haken, der vorwärts angeordnet ist, wird die Aufhängevorrichtung brauchbar für beliebige Brille (optisch, sonnenschutz oder andere) mit beliebigen Brillengestelle. Dabei ist es egal, hat der Brillensteg einen Haken oder nein.
- • Aufhängevorrichtung ist einfach in der Herstellung und preiswert für Käufer.
- • Aufhängevorrichtung ist winzig klein, ihr Gewicht ist geringfügig klein.
- • Löst sich der Saugnapf von der Stirn plötzlich ab, fallt die Brille nicht zur Boden, sondern zur Nase abrutscht.
- • Beim unabsichtlichen Fall der Aufhängevorrichtung zur Boden oder bei einer unabsichtlichen starken Anpressung der Aufhängevorrichtung wird sie nicht gebrochen.
- • Die metallischen Teile der Nasenpads verbinden sich mit Sauerstoff langsamer, da sie sich direkt mit dem Schweiß des Brillenträgers nicht berühren.
- • Aufhängevorrichtung kann man als eine diende zur Befestigung verschiedenen Kennzeichnungs-, Kommunikation-, Dekorations- oder Schmuckselementen z. B. mit Brillanten, Einrichtung nutzen.
- • Aus speziell gebildeten für den Verkauf Sätzen, die die verschiedene Saugnäpfe und Zweige haben, darf man jene von ihnen wählen, die aufs beste der Form und den Abmessungen des Kopfes, der Stirn, der Nase sowie der Augen – und Ohrenlage des Brillenträgers entsprechen.
- • Der befestigte auf der Stirn des Brillenträgers Saugnapf behindert die Bildung grober mimischen Gesichtsfalten des Brillenträgers, welche wegen seiner schlechten Gewohnheit, die Stirn zu runzeln und Gesichtsmuskeln anzustrengen, entstehen, weil der Saugnapf sich läßt, von der Stirn abzuheben, wenn die Stirn sich in Falten zieht.
- • Der mit dem nach außen abgekannten Rand Saugnapf der Aufhängevorrichtung kann man zu Hause für solchen analogen Prozeduren nutzen, welche in einem Kosmetiksalon durchgeführt werden, z. B.:
- – für das Vakuumreinigens der Haut der Stirn. Da Fett- und Schweißdrüsen sind viel zuviel auf der Stirn gelegen, häufen sich täglich, am meisten auf der Oberfläche der Haut der Stirn, das Hautfett, welches von den Fettdrüsen produziert wird, Produkte des Stoffwechsels, welche zusammen mit dem Wasser aus Schweißdrüsen durchsickern, absterbende Zellen der Epidermis, der Staub und äusserliche Verschmutzungen an, welche man auch täglich entfernen muss, um das Entstehen der Probleme mit der Haut der Stirn zu vermeiden. Der sich ansaugende zur Stirnhaut Saugnapf entfernt aus Hautporen den Überfluss des Hautfetts, die ”Fettpfropfen” und die Verschmutzungen, was guten lymphedränagen Effekt herbeiruft und die Verbesserung der Gesichtsfarbe.
- – für die Erhöhung der Effektivität der tiefen Säuberung der Haut mit der Nutzung der speziellen Masken, die die absterbenden Zellen der oberflächlichen Schicht der Epidermis aushülsen und sie auflösen sowie der Haut die Glätte und gesunde Art geben. Wenn der Saugnapf sich zur Haut der Stirn ansaugt, drückt er auf die Haut und bei seinen gleitenden Bewegungen wird die Haut gestreichelt, was die Einwirkung der chemischen und mechanischen kosmetischen Mittel verstärkt, welche für die tiefe Säuberung der Haut vorherbestimmt und auf die Haut aufgetragen sind.
- – um mit Hilfe von Wiederherstellungsstoffen und Nährstoffen die Haut zu sättigen. Wenn auf die Haut ein Mittel aufgetragen ist, welches die Haut befeuchtet, verpflegt oder vitaminisiert, trägt das Streicheln durch die gleitenden Bewegungen des sich angesaugten zur Haut Saugnapfes zur tieferen Durchdringung solches Mittels in die Poren der Haut bei.
- – für die Selbstmassage der Haut der Stirn mittels des Streicheln durch die gleitenden Bewegungen des sich angesaugten zur Haut Saugnapfes. Das Streicheln ist der erste und am meisten verbreitete Handgriff der Massage des Gesichts. Er ruft die Muskelnentspannung herbei, verbessert den Blutkreislauf, beruhigt den Mensch, entfernt seine Ermüdung, unterstützt die Elastizität und die Frische der Haut, sowie schützt die Haut vor dem vorzeitigen Welken.
- Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden Teil der Beschreibung, in dem verschiedene Ausführungsformen an Hand der Zeichnungen beschrieben sind.
- In den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Brillengestells, dessen Brillensteg1 ein vorwärts angeordneten Haken2 aufweist, der zur Aufhängung der Brille über der Nase dient, wobei hergestellte entweder aus gleichem oder aus verschiedenen Werkstoffe der Brillensteg1 und der Haken2 fest verbunden sind; -
2a ,2b eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung, deren oberer Teil ein Saugnapf3 ist, der zum Anbringen an der menschlichen Stirn vorherbestimmt ist, und deren unterer Teil ein sich vom Saugnapf3 nach unten erstreckender Zweig4 ist, dessen Ende ein oder zwei zur Seite angeordneten Haken5 aufweist, der die Brille mit dem nach einer der Ansprüche 1 bis 3 Brillengestell einhaken läßt, wobei der Zweig4 und der Saugnapf3 entweder als ein einziger Gegenstand aus gleichem Werkstoff hergestellt sind oder als verschiedene Gegenstände aus gleichem bzw. aus verschiedenen Werkstoffe hergestellt sind und der Saugnapf3 trägt dabei einen Kopf6 , der das Ein- oder Aufstecken oder Aufklemmen eines Gegenstandes z. B. mit einer Klammer7 , läßt; -
3 eine Seitenansicht der angebrachten an der menschlichen Stirn Aufhängevorrichtung nach der2a ; -
4a ,4b eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung, deren oberer Teil ein Saugnapf3 ist, der zum Anbringen an der menschlichen Stirn vorherbestimmt ist, und ihr unterer Teil ein sich vom Saugnapf3 nach unten erstreckender Zweig4 ist, der mittels seinem oberen Ende mit dem Saugnapf3 entweder fest oder lösbar verbunden ist und mittels seinem unteren Ende, das mindestens ein zur Seite angeordneten Haken5 und mindestens ein vorwärts angeordneten entweder geraden Haken8 oder abgerundeten Haken9 aufweist, das Einhaken entweder eines entsprechenden nach einer der Ansprüche 1 bis 3 Brillengestells oder eines von den bekannten Brillengestelle Brillenstegs läßt, wobei der Saugnapf3 und der Zweig4 entweder als ein einziger Gegenstand aus gleichem Werkstoff hergestellt sind oder als verschiedene und aus verschiedenen Werkstoffe hergestellte Gegenstände miteinander lösbar durch das Aufstecken der Klammer7 des Zweiges4 auf den Kopf6 des Saugnapfs3 verbunden sind; -
5a ,5b ein Längsschnitt der Aufhängevorrichtung mit einem Saugnapf3 , dessen Wandung sich in Richtung der Saugnapföffnung verjüngt ist und dessen Rand10 nach außen abgekannt ist, wobei von innen des Kopfes6 des Saugnapfes3 eine Vertiefung11 vorgesehen ist, die zur Anbringung eines Stückchens12 eines schwammigen oder faserigen Werkstoffes, z. B. der Watte, dient, wobei durch Veränderung der Größe dieses Stückchens12 die Saugkraft des Saugnapfes3 verändert werden kann, wobei der Saugnapf3 und der Zweig4 als ein einziger Gegenstand aus gleichem Werkstoff hergestellt sind; -
6a ,6b eine Vorderansicht der Aufhängevorrichtung, bei welcher der Saugnapf3 entweder symmetrisch oder unsymmetrisch ausgebildet ist; -
7a ,7b eine Vorderansicht der Aufhängevorrichtung, bei welcher der Kopf6 des Saugnapfes3 entweder symmetrisch oder unsymmetrisch angeordnet ist; -
8 Seiten- und Vorderansicht der Aufhängevorrichtung, bei welcher der Saugnapf3 und der Zweig4 als eine Dekorationsfigur13 ausgebildet sind; -
9 eine Vorderansicht der Aufhängevorrichtung, bei welcher Flächen des Saugnapfs3 mit Kennzeichnungs-, Kommunikations- oder Dekorationselementen versehen ist; -
10 ein Längsschnitt der Aufhängevorrichtung mit einem Saugnapf3 , dessen Wandung sich in Richtung der Saugnapföffnung verjüngt ist und dessen Rand10 nach außen abgekannt ist, wobei inwendig des Kopfes6 des Saugnapfes3 eine Vertiefung11 versehen ist, wobei dienender zum Einstecken in den Kopf6 des Saugnapfes3 und aus einem einzigen plastisch verformbaren Drahtstück bestehender Zweig4 in einem Zug ein abgerundeten Haken9 und zwei Schleifen14 bildet, wobei eine zum Anbringen eines Brillanten15 diende Halterung als oberes Drahtende des Zweiges4 ausgebildet ist, das aus dem Kopf6 des Saugnapfes3 nach draußen hervorragt, wobei der Brillant15 mit dem oberen Drahtende des Zweiges4 fest verbunden ist; -
11 eine Seitenansicht der Aufhängevorrichtung mit einem Saugnapf3 , dessen Wandung sich in Richtung der Saugnapföffnung verjüngt ist und dessen Rand10 nach außen abgekannt ist, wobei der aus einem einzigen plastisch verformbaren Drahtstück bestehender Zweig4 , der mit dem Kopf6 des Saugnapfes3 durch Einvulkanisieren fest verbunden ist, in einem Zug ein abgerundeten Haken9 , zwei Schleifen14 und zwei zum festen Anbringen Brillanten15 diende das obere und das untere Drahtenden bildet, wobei der Saugnapf3 einen das Aufstecken eines Gegenstandes z. B. eines Dekorationselements, ermöglichenden Kopf6 trägt; -
12 ein Längsschnitt und eine Vorderansicht der Aufhängevorrichtung mit einem Saugnapf3 , dessen Wandung sich in Richtung der Saugnapföffnung verjüngt ist und dessen Rand10 nach außen abgekannt ist, wobei der Saugnapf3 und der Zweig4 als ein einziger Gegenstand aus gleichem Werkstoff hergestellt sind, wobei der Saugnapf3 eine Außenvertiefung16 und einen dichten Ansatzstück17 aufweist, in die oder auf den ein Kennzeichnungs-, Kommunikation-, Schmucks- oder Dekorationselements (z. B. in Schmetterlingsform) angebracht werden darf; -
13 Seiten- und Vorderansicht der Aufhängevorrichtung, bei welcher die Halterung von Kennzeichnungs-, Kommunikation-, Dekoration- oder Schmuckselementen als ein Außenhenkel18 ausgebildet ist, wobei der Saugnapf3 und der Außenhenkel18 entweder als ein einziger Gegenstand aus gleichem Werkstoff hergestellt sind oder der aus Draht bestehende Außenhenkel18 mit dem Saugnapf3 durch Einvulkanisieren fest verbunden ist. - Es ist für den Fachmann ersichtlich, dass die dargestellten Ausfürungsformen von Saugnäpfe und Zweige mit verschiedenen Haken und Schleifen in vielen Einzelheiten abgewandelt werden können und nur als Beispiele zu werten sind.
-
- 1
- Brillensteg
- 2
- Brillenstegshaken
- 3
- Saugnapf
- 4
- Zweig
- 5
- Zur Seite angeordneter Haken
- 6
- Kopf
- 7
- Klammer
- 8
- Gerader Haken
- 9
- Abgerundeter Haken
- 10
- Rand
- 11
- Vertiefung
- 12
- Ein Stückchens eines Werkstoffes
- 13
- Dekorationsfigur
- 14
- Schleife
- 15
- Brillant
- 16
- Außenvertiefung
- 17
- Ansatzstück
- 18
- Außenhenkel
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - FR 909490 [0003]
- - DE 60016556 T2 [0004]
- - FR 2756937 A1 [0005]
- - AT 96672 [0005]
- - AT 345586 B [0006]
Claims (31)
- Brillengestell, dadurch gekennzeichnet, dass sein Brillensteg (
1 ) mindestens ein vorwärts angeordneten Haken (2 ) aufweist, der zur Aufhängung der Brille über der Nase dient. - Brillengestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Brillensteg (
1 ) und der Haken (2 ) aus gleichem Werkstoff hergestellt sind, wobei der Haken (2 ) mit dem Brillensteg (1 ) entweder fest oder lösbar verbunden ist. - Brillengestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Brillensteg (
1 ) und der Haken (2 ) aus verschiedenen Werkstoffe hergestellt sind, wobei der Haken (2 ) mit dem Brillensteg (1 ) entweder fest oder lösbar verbunden ist. - Eine ohne Unterstützung auf der Nase brillenhaltende Aufhängevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass ihr oberer Teil ein Saugnapf (
3 ) ist, der zum Anbringen an der menschlichen Stirn vorherbestimmt ist, und ihr unterer Teil ein sich vom Saugnapf (3 ) nach unten erstreckender Zweig (4 ) ist, der mittels seinem oberen Ende mit dem Saugnapf (3 ) entweder fest oder lösbar verbunden ist und mittels seinem unteren Ende, das mindestens ein zur Seite angeordneten Haken (5 ) aufweist, das Einhaken eines nach einer der Ansprüche 1 bis 3 Brillengestells läßt. - Aufhängevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zweig (
4 ) und der Saugnapf (3 ) entweder als ein einziger Gegenstand aus gleichem Werkstoff hergestellt sind oder sie als verschiedene Gegenstände aus gleichem bzw. aus verschiedenen Werkstoffe hergestellt sind. - Aufhängevorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der aus einem einzigen plastisch verformbaren Drahtstück bestehende Zweig (
4 ) in einem Zug mindestens ein zur Seite angeordneten Haken (5 ), der die Brille mit dem nach einer der Ansprüche 1 bis 3 Brillengestell einhaken läßt und eine zum Ein- oder Aufstecken oder Aufklemmen auf den Saugnapf (3 ) dienende Klammer (7 ), deren Formen und Ausmaße den Formen und Ausmaße von verschiedenen Saugnäpfe und Brillenstege angepasst werden dürfen, bildet. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf (
3 ) einen das Ein- oder Aufstecken oder Aufklemmen eines Gegenstandes z. B. mit einer Klammer (7 ), ermöglichenden Kopf (6 ) trägt. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zweig (
4 ) mindestens eine Schleife (14 ) aufweist, welche zum exakten Bringen der Brille in ihre Gebrauchsposition versehen ist, wobei unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Werkstoffes, aus dem der Draht des Zweiges (4 ) hergestellt ist, Formen und Ausmaße der Schleife (14 ) so ausgewählt werden sollen, dass die Lagestabilität der Brille bezüglich der Augen für jede beliebige Gebrauchsposition der Brille gewährleistet ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende des Zweiges (
4 ) gleichzeitig mindestens ein zur Seite angeordneten Haken (5 ), der das Einhaken eines nach einer der Ansprüche 1 bis 3 Brillengestells läßt, und mindestens ein vorwärts angeordneten geraden (8 ) bzw. abgerundeten Haken (9 ), der das Einhaken eines von den bekannten Brillengestelle Brillenstegs läßt, aufweist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung des Saugnapfes (
3 ) sich in Richtung der Saugnapföffnung verjüngt ist und sein Rand (10 ) nach außen abgekannt ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass von innen des Kopfes (
6 ) des Saugnapfes (3 ) eine Vertiefung (11 ) vorgesehen ist, die zur Anbringung eines Stückchens (12 ) eines schwammigen oder faserigen Werkstoffes, z. B. der Watte, dient, wobei durch Veränderung der Größe dieses Stückchens (12 ) die Saugkraft des Saugnapfes (3 ) verändert werden kann. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf (
3 ) unsymmetrisch ausgebildet ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (
6 ) des Saugnapfes (3 ) unsymmetrisch angeordnet ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die dienden zur Herstellung der Aufhängevorrichtung Werkstoffe mit verleihenden Farbtöne der Gesichtshaut Zusätzen versehen sind, die während der Herstellung des Werkstoffes oder bei dessen Weiterbearbeitung ein- bzw. aufgebracht sind.
- Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die dienden zu ihrer Herstellung Werkstoffe ganz oder teilweise mit fluoreszierenden Zusätzen oder fluoreszierenden Farbaufstrichen versehen sind, die während der Herstellung des Werkstoffes oder bei dessen Weiterbearbeitung ein- bzw. aufgebracht sind.
- Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf (
3 ) und der Zweig (4 ) als eine Dekorationsfigur (13 ) ausgebildet sind. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die ganze Innenfläche des Saugnapfs (
3 ) mit Kennzeichnungs-, Kommunikation- oder Dekorationselementen versehen ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenflächen des Saugnapfs (
3 ) mit Kennzeichnungs-, Kommunikations-, Dekoration- oder Schmuckelementen z. B. mit Brillanten (15 ), versehen sind. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Teile mindestens ein Mittel zum Anbringen eines Kennzeichnungs-, Kommunikations-, Dekoration- oder Schmuckelements aufweisen.
- Aufhängevorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Anbringen des Kennzeichnungs-, Kommunikation-, Dekorations- oder Schmuckelements eine Außenvertiefung (
16 ) ist, in die das Element einsteckbar ist. - Aufhängevorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Anbringen des Kennzeichnungs-, Kommunikation-, Dekorations- oder Schmuckelements eine Halterung ist, die mit dem Element entweder fest verbunden ist oder an die das Element aufsteckbar ist.
- Aufhängevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als oberes Drahtende des Zweiges (
4 ) ausgebildet ist und insbesondere aus dem Kopf (6 ) des Saugnapfes (3 ) nach draußen hervorragt. - Aufhängevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als ein dichter Ansatzstück (
17 ) aus gleichem wie beim Saugnapf (3 ) Werkstoff hergestellt ist. - Aufhängevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als ein Außenhenkel (
18 ) aus gleichem wie beim Saugnapf (3 ) Werkstoff ausgebildet ist. - Aufhängevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als ein Außenhenkel (
18 ) aus einem Draht ausgebildet ist, der mit dem Saugnapf (3 ) durch Einvulkanisieren fest verbunden ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Außenfläche ihres zur Seite angeordneten Hakens (
5 ) solchen Werkstoff aufweist, bei welchem das vom Haken (5 ) Hinabgleiten der mit einem nach einer der Ansprüche 1 bis 3 Brillengestells Brille herunter unmöglich ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 9 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Außenfläche ihres vorwärts angeordneten geradenen Hakens (
8 ) solchen Werkstoff aufweist, bei welchem das vom Haken (8 ) Hinabgleiten einer mit einem bekannten Brillengestell Brille herunter unmöglich ist. - Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus medizinisch getestetem Werkstoff hergestellt ist.
- Brillengestell nach einer der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Außenfläche seines Hakens (
2 ) solchen Werkstoff aufweist, bei welchem das vom Haken (5 ) der Aufhängevorrichtung Hinabgleiten des Hakens (2 ) herunter unmöglich ist. - Einrichtung für Brillen zur individuellen Kennzeichnung und/oder Kommunikation, dadurch gekennzeichnet, dass Kennzeichnungs- und/oder Kommunikationselement an der mittels Aufhängevorrichtung nach einer der Ansprüche 4 bis 28 menschlichen Stirn angebracht wird.
- Einrichtung nach Anspruch 30, gekennzeichnet durch eine Auslegung als Set mit verschiedenfarbigen Motiven.
Priority Applications (3)
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Country Status (2)
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Legal Events
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