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Technisches Gebiet
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Vorliegende
Erfindung betrifft eine quecksilberfreie Entladungslampe, insbesondere
eine quecksilberfreie Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe
für Fahrzeugscheinwerfer, mit einer Leistung von weniger
als 35 Watt betrieben wird, mit einem lichtdurchlässigen
Entladungsgefäß, in dessen Entladungsraum Elektroden
zum Erzeugen einer Gasentladung hineinragen, wobei im Entladungsraum
Metallhalogenide und ein Zündgas vorhanden sind. Der oben
genannte Wert für die Leistung bezieht sich dabei auf den
quasistationären Betrieb der quecksilberfreien Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe,
das heißt nach Beendigung ihrer Zünd- und Anlaufphase,
wenn die Metallhalogenide im Entladungsraum der Lampe vollständig
verdampft sind. Während ihrer Anlaufphase kann die Lampe
mit einer deutlich höheren Leistung betrieben werden.
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Stand der Technik
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Aus
dem Stand der Technik sind quecksilberfreie Entladungslampen bekannt,
bei denen das in einem Entladungsgas eingesetzte Quecksilber durch andere
Metallhalogenide ersetzt wird. Wird jedoch kein Quecksilber in dem
geschlossenen Brennerkolben vorgesehen, reduziert sich die Spannung
zwischen den Elektroden, sodass ein höherer elektrischer
Strom für die Aufrechterhaltung der Spannung erforderlich
ist. Dies resultiert in einer höheren Verlustleistung des
Vorschaltgerätes für die quecksilberfreie Entladungslampe
im Vergleich mit einer herkömmlichen quecksilberhaltigen
Entladungslampe. Da beim Einbau einer Lampe mit mehr als 2000 lm Lichtstrom,
wie sie von einer herkömmlichen quecksilberfreien Entladungslampe
abgegeben werden, vorgeschrieben ist, zusätzlich eine Scheinwerferfrontscheibenwaschanlage
und eine Niveauregulierung der Lampen bereitzustellen, war der Einsatz
von quecksilberfreien Lampen als Serienausstattung für Automobilhersteller
uninteressant.
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Im
Stand der Technik, beispielsweise der
US 2004/0150344 , wurde deshalb
vorgeschlagen, eine quecksilberfreie Entladungslampe mit verringertem Leistungsbedarf
und verkleinertem Lichtstrom dadurch zu realisieren, dass die Abmessungen
des Entladungskolbens verkleinert und der Elektrodenabstand im Entladungskolben
verkürzt werden. Dadurch kann trotz verringerter Leistungszufuhr
die Temperatur im Kolben auf einem für eine gleich bleibende
Spannung nötigen Niveau gehalten werden.
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Nachteilig
an dieser aus dem Stand der Technik bekannten Lampe ist jedoch,
dass der sich in dem verkleinerten Entladungskolben ausbildende Lichtbogen
eine zu geringe räumliche Ausdehnung aufweist, sodass ein
Einsatz dieser Lampen in bestehenden Scheinwerfern nicht möglich
ist.
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Darstellung der Erfindung
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Aufgabe
vorliegender Erfindung ist es deshalb, eine quecksilberfreie Lampe,
insbesondere eine quecksilberfreie Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe
mit reduzierter Leistung bereitzustellen, die in herkömmlichen
Scheinwerfern einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch eine Entladungslampe mit einer
Leistung von weniger als 35 Watt, das heißt mit einer elektrischen
Leistungsaufnahme kleiner als 35 Watt während ihres Betriebs nach
Beendigung ihrer Zünd- und Anlaufphase, bei der in einem
lichtdurchlässigen Entladungsgefäß, in dessen
Entladungsraum Elektroden zum Erzeugen einer Gasentladung hineinragen,
wobei im Entladungsraum Metallhalogenide und ein Zündgas
vorhanden sind. Statt jedoch der üblichen 10 mg/ml bis 30
mg/ml Konzentration für die Metallhalogenide, werden erfindungsgemäß Metallhalogenide
nur in einer Füllmenge von 5 mg/ml bis 10 mg/ml, das heißt
5 Milligramm bis 10 Milligramm Metallhalogenid pro 1 Milliliter
Volumen des Entladungsraums in den Entladungsraum des Entladungsgefäßes,
eingebracht
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Erfindungsgemäß führt
diese reduzierte Füllmenge der Metallhalogenide zu einer
Vergrößerung der Bogenbreite, sodass eine ausreichende
Lichtbogendimensionierung auch bei einer mit einer Leistung von
weniger als 35 Watt betriebenen Entladungslampe erreicht werden
kann.
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Ein
weiterer Einflussfaktor auf den Leistungsbedarf und den abgegebenen
Lichtstrom ist die Thermik der Lampe. Je mehr Wärme vom
Entladungsgefäß bzw. Entladungsraum abgeführt
wird, desto mehr Leistung wird benötigt, um eine vergleichbare „Cold
Spot”-Temperatur (das ist die Temperatur an der kühlsten
Stelle im Entladungsraum) und eine vergleichbare Lichtausbeute bereitzustellen.
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Üblicherweise
ist der Entladungsraum zudem von einem Außenkolben umgeben,
der, mit Luft befüllt, eine gewisse, wenn auch nicht gute
thermische Isolierung des Entla dungsraums darstellt. Durch eine
Veränderung der Gasfüllung des Außenkolbens
kann aber die Thermik der Lampe geändert werden und die
thermische Isolierung des Entladungsraums verbessert werden. Der
Einfluss von Außenkolbenbefüllung auf die Temperatur
des Entladungsraums ist beispielsweise in der
DE 103 34 052 beschrieben.
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In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist deshalb
in einen von Außenkolben und Entladungsgefäß definierten
Zwischenraum ein Gas oder Gasgemisch mit geringerer Wärmeleitfähigkeit als
Luft eingebracht. Dies führt dazu, dass weniger Wärme
vom Entladungsraum zum Außenkolben abgeführt wird,
sodass bei gleicher Leistung eine höhere Temperatur und
damit auch eine höhere „Cold Spot”-Temperatur
sowie Lichtausbeute erreicht werden. Dies führt im Rückschluss
dazu, dass bei gleich bleibender Lichtausbeute und Temperatur die
Leistung, mit der die Entladungslampe betrieben wird, verringert
werden kann.
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Statt
eines Gases mit verringerter Leitfähigkeit ist es auch
möglich, den Zwischenraum zwischen Entladungsgefäß und
Außenkolben zu evakuieren, wodurch ebenfalls eine verbesserte
thermische Isolierung des Entladungsraums erreicht werden kann. Besonders
bevorzugt sind als Füllgase des Außenkolbens beispielsweise
Xe, I2, SF6.
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Zudem
kann, wie ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
zeigt, statt eines Standarddrucks von 0,5 bar das Gas mit einem
Druck von 0,05–0,2 bar in den Zwischenraum eingebracht
werden. Insbesondere bei der Verwendung von Xenongas hat sich der
Druck von 0,05 bar bis 0,2 bar als besonders vorteilhaft erwiesen.
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Da,
wie oben beschrieben, der Leistungsbedarf der Lampe insbesondere über
die im Entladungsraum zu erreichende Temperatur bestimmt ist, können
auch weitere, die Temperatur beeinflussende Parameter verändert
werden. Beispielsweise wird die in dem Entladungsraum herrschende
Temperatur auch über die Dimensionierung des Entladungsgefäßes
selbst sowie der darin angeordneten Elektroden mitbestimmt.
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So
können beispielsweise in einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
die Abmessungen des Entladungsraums reduziert werden, wobei vorteilhafter
Weise das Entladungsgefäß in einem mittleren Bereich
zwischen den gegenüberliegenden Elektroden einen Innendurchmesser
von 1,5 mm bis 2,7 mm, insbesondere von 2,1 mm bis 2,5 mm aufweist.
Zusätzlich oder alternativ kann auch das Volumen des Entladungsraums
auf 16 mm3 bis 34 mm3, insbesondere
von 18 mm3 bis 22 mm3 definiert
werden, um den Leistungsbedarf der Entladungslampe zu drosseln.
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In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der
optische Abstand zwischen den im Entladungsraum angeordneten, einander
gegenüberliegenden Elektroden auf einen Wert von 3,2 mm bis
3,8 mm statt der üblichen 4,2 mm reduziert. Zudem kann
die Länge des sich in dem Entladungsraum erstreckenden
Elektrodenabschnitts auf einen Wert von 0,3 mm bis 1,8 mm optimiert
werden. Zusätzlich oder alternativ dazu kann auch der Durchmesser
der Elektroden auf einen Wert zwischen 0,2 mm bis 0,3 mm, insbesondere
0,23 mm bis 0,28 mm eingestellt werden, wodurch ebenfalls die Temperatur
im Entladungsraum und damit der Leistungsbedarf der Entladungslampe
beeinflusst werden kann.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Entladungslampe, bei der nicht nur die Leistung
im Normalbetrieb, das heißt während ihres Betriebs
nach Beendigung der Zünd- und Anlaufphase, reduziert wird,
sondern auch die Leistung während der Anlaufphase von den üblichen
85 Watt auf 35 Watt bis 70 Watt, vorzugsweise 40 Watt bis 60 Watt
reduziert wird.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Lampe auf einen
Lichtstrom von kleiner als 2000 lm eingestellt und/oder hat einen
Leistungsbedarf von weniger als 30 Watt, insbesondere 15 Watt bis
25 Watt. Der vorgenannte Wertebereich für die Leistung bezieht
sich dabei auf den quasistationären Betrieb der quecksilberfreien
Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe, das heißt
nach Beendigung ihrer Zünd- und Anlaufphase, wenn die Metallhalogenide
im Entladungsraum der Lampe vollständig verdampft sind.
Während ihrer Anlaufphase wird die Lampe vorzugsweise mit
einer deutlich höheren Leistung im Bereich von vorzugsweise
40 Watt bis 60 Watt betrieben, um ein schnelles Verdampfen der Metallhalogenide
zu erreichen.
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Besonders
vorteilhaft ist eine quecksilberfreie Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe
mit einer Leistungsaufnahme von 25 Watt während ihres Normalbetriebs
und mit gegenüber dem Stand der Technik erhöhter
Farbtemperatur. Die standardgemäße quecksilberfreie
Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe für Fahrzeugscheinwerfer
(auch D4 Lampe genannt) hat eine Farbtemperatur von 4100 Kelvin.
Eine höhere Farbtemperatur verbessert die Wahrnehmung von
Hindernissen bei Dunkelheit und die Sichtbarkeit. Die Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe gemäß dem
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
besitzt daher eine Farbtemperatur im Bereich von 4800 Kelvin bis
5200 Kelvin. Um eine derartig hohe Farbtemperatur zu erzielen, umfassen
die im Entladungsraum der erfindungsgemäßen Entladungslampe
enthaltenen Metallhalogenide vorzugsweise Halogenide der Metalle
Natrium und Scandium, wobei das Molare Verhältnis von Natrium zu
Scandium vorzugsweise im Bereich von 2,0 bis 2,8 und besonders bevorzugt
bei 2,5 liegt. Zusätzlich umfassen die im Entladungsraum
der erfindungsgemäßen Entladungslampe enthaltenen
Metallhalogenide für den gleichen Zweck auch Indiumhalogenid mit
einem Anteil im Bereich von 2 Gewichtsprozent bis 4 Gewichtsprozent.
Außerdem wird als Zündgas vorzugsweise Xenon mit
einem Kaltfülldruck im Bereich von 10 bar bis 15 bar verwendet,
um eine sofortige Emission von weißem Licht nach dem Zünden der
Gasentladung in der Hochdruckentladungslampe, eine erhöhte
Farbtemperatur und eine Verbreiterung des Entladungsbogens zu gewährleisten.
Die Metallhalogenide umfassen in vorteilhafter Weise auch Zinkhalogenid,
um die Brennspannung der erfindungsgemäßen Hochdruckentladungslampe
zu erhöhen bzw. auf einen gewünschten Wert einzustellen.
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Weitere
Vorteile und bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
der Beschreibung und den Figuren definiert.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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Im
Folgenden soll die Erfindung anhand von in den Figuren gezeigten
Ausführungsbeispielen näher beschrieben werden.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Längsquerschnitts durch
eine quecksilberfreie Entladungs lampe gemäß den
bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung; und
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2 eine
graphische vergleichende Darstellung für zwei Lampen mit
verschiedenen Außenkolbenfüllgasen, wobei auf
der vertikalen Achse die maximale Außenkolbentemperatur
in Grad Celsius und auf der horizontalen Achse die elektrische Leistungsaufnahme
der Lampe in Watt aufgetragen ist.
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1 zeigt
einen schematischen Längsquerschnitt durch eine quecksilberfreie
erfindungsgemäße Entladungslampe.
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Diese
Lampe ist für den Einsatz in einem Fahrzeugscheinwerfer
vorgesehen. Sie besitzt ein zweiseitig abgedichtetes Entladungsgefäß 10 aus Quarzglas.
Vorzugsweise hat der Entladungsraum des Entladungsgefäßes
ein Volumen im Bereich von 16 mm3 bis 34
mm3, wobei insbesondere 18 mm3 bis 22
mm3 besonders bevorzugt sind. Bei der hier
dargestellten Entladungslampe hat der Entladungsraum Volumen von
20,0 mm3, in dem eine ionisierbare Füllung
gasdicht eingeschlossen ist. Im Bereich des Entladungsraums 106 ist
vorteilhafterweise die Innenkontur des Entladungsgefäßes 10 kreiszylindrisch und
seine Außenkontur ellipsoidförmig ausgebildet.
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Um
das kleinere Volumen des Entladungsraums 106 bereitzustellen,
kann das Entladungsgefäß 10 derart dimensioniert
sein, dass der Innendurchmesser des Entladungsgefäßes 10 im
Bereich des Entladungsraums 106 zwischen 1,5 mm bis 2,7 mm,
insbesondere zwischen 2,1 mm bis 2,5 mm, misst. Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel beträgt der Innendurchmesser
des Entladungsgefäßes 10 im Bereich des
Entladungsraums 106 2,4 mm und sein Außendurchmesser
beträgt 6,0 mm.
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Die
beiden Enden 101, 102 des Entladungsgefäßes 10 sind
jeweils mittels einer Molybdänfolien-Einschmelzung 103, 104 abgedichtet.
Die Molybdänfolien 103, 104 besitzen
jeweils eine Länge von ca. 6,5 mm, eine Breite von ca.
2 mm und eine Dicke von ca. 25 μm.
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Im
Innenraum des Entladungsgefäßes 10 befinden
sich zwei Elektroden 11, 12, zwischen denen sich
während des Lampenbetriebes der für die Lichtemission
verantwortliche Entladungsbogen ausbildet. Die Elektroden 11, 12 bestehen
aus Wolfram. Ihre Dicke bzw. ihr Durchmesser liegt im Bereich von 0,2
mm bis 0,3 mm, insbesondere 0,23 mm bis 0,28 mm, wobei die Länge
der sich in den Entladungsraum 106 erstreckenden Abschnitte
der Elektroden 0,3 mm bis 1,8 mm beträgt. Vorzugsweise
beträgt der optische Abstand zwischen den in den Entladungsraum 106 hineinragenden
Enden der Elektroden 11, 12 ungefähr
3,2 mm bis 3,8 mm.
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Die
Elektroden 11, 12 sind jeweils über eine der
Molybdänfolien-Einschmelzungen 103, 104 und über
die sockelferne Stromzuführung 13 und die Stromrückführung 17 bzw. über
die sockelseitige Stromzuführung 14 elektrisch
leitend mit einem elektrischen Anschluss des im wesentlichen aus
Kunststoff bestehenden Lampensockels 15 verbunden. Der Überlapp
zwischen der Elektrode 11 und der mit ihr verbundenen Molybdänfolie 103 kann
1,3 mm ± 0,15 mm betragen.
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Das
Entladungsgefäß 10 wird von einem gläsernen
Außenkolben 16 umhüllt. Der Außenkolben 16 besitzt
einen im Sockel 15 verankerten Fortsatz 161. Das
Entladungsgefäß 10 weist sockelseitig
eine rohrartige Verlängerung 105 aus Quarzglas
auf, in der die sockelseitige Stromzuführung 14 verläuft.
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Der
der Stromrückführung 17 zugewandte Oberflächenbereich
des Entladungsgefäßes 10 kann mit einer
lichtdurchlässigen, elektrisch leitfähigen Beschichtung 107 versehen
sein. Diese Beschichtung 107 erstreckt sich vorzugsweise
in Längsrichtung der Lampe über die gesamte Länge
des Brennerkolbens 106 und über einen Teil, ca.
50 Prozent, der Länge der abgedichteten Enden 101, 102 des
Entladungsgefäßes 10. Die Beschichtung 107 ist
vorzugsweise auf der Außenseite des Entladungsgefäßes 10 angebracht
und erstreckt sich über ca. 5 Prozent bis 10 Prozent des
Umfangs des Entladungsgefäßes 10. Die
Beschichtung 107 besteht aus dotiertem Zinnoxid, beispielsweise
aus mit Fluor oder Antimon dotiertem Zinnoxid oder beispielsweise
aus mit Bor und/oder Lithium dotiertem Zinnoxid.
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Diese
Hochdruckentladungslampe wird in horizontaler Lage betrieben, d.
h. mit in einer horizontalen Ebene angeordneten Elektroden
11,
12,
wobei die Lampe derart ausgerichtet ist, dass die Stromrückführung
17 unterhalb
des Entladungsgefäßes
10 und des Außenkolbens
16 verläuft.
Details dieser, als Zündhilfe wirkenden Beschichtung
107 sind
in der
EP 1 632 985
A1 beschrieben. Der Außenkolben
16 besteht
aus Quarzglas, das mit Ultraviolettstrahlen absorbierenden Stoffen
dotiert ist, wie zum Beispiel Ceroxid und Titanoxid. Geeignete Glaszusammensetzungen
für das Außenkolbenglas sind in der
EP 0 700 579 B1 offenbart.
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Vorzugsweise
sind lichtemittierende Metallhalogenide und Puffer-Metallhalogenide
sowie Xenon als Start-Edelgas gasdicht in dem Entladungsraum 106 eingeschlossen.
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Die
lichtemittierenden Metallhalogenide, die primär die Funktion
der Lichtemission erfüllen, können beispielsweise
eine Verbindung aus den Halogeniden von Na, Sc und In sein. Die
Puffer-Metallhalogenide dienen primär zur Erhöhung
der Brennspannung und zum Steuern der Farbe, um eine gewünschte
Lichtfarbe (weißes Licht) zu erhalten. Die Puffer-Metallhalogenide
können beispielsweise eine Verbindung aus den Halogeniden
von Al, Cs, Ho, In, Tl, Tm und Zn sein. Die Gesamtmenge der Metallhalogenide
beträgt erfindungsgemäß 5 mg/ml bis 10 mg/ml.
Dadurch wird gewährleistet, dass der sich zwischen den
Elektroden ausbildende Lichtbogen eine ausreichende räumliche
Ausdehnung, das heißt eine ausreichende Breite bzw. einen
ausreichenden Querschnitt, aufweist.
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Wie
oben beschrieben, beträgt der Innendurchmesser des Entladungsgefäßes 10 im
Bereich des Entladungsraums 106 in der Mitte zwischen den gegenüberliegenden
Elektroden 11, 12 ungefähr 1,5 mm bis
2,7 mm. Der optische Abstand zwischen den in den Entladungsraum 106 hineinragenden
Enden der Elektroden 11, 12 beträgt ungefähr
3,2 mm bis 3,8 mm und die Länge der sich in den Entladungsraum 106 erstreckenden
Abschnitte der Elektroden 11, 12 beträgt
ungefähr 0,3 mm bis 1,8 mm. Bei einem derartigen Aufbau
wird eine stabile Entladung mit einer niedrigen Leistung von ungefähr
15 Watt bis 30 Watt gewährleistet.
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Das
Entladungsgefäß 10 kann im Bereich des
Entladungsraums 106 entlang seiner Längsachse
zudem kleinere innere Abmessungen aufweisen als herkömmliche
Entladungsgefäße aus dem Stand der Technik, wobei
der Abstand zwischen den entladungsseitigen Enden der Elektroden 11, 12 ungefähr 3,2
mm bis 3,8 mm beträgt (kleiner als 4,2 mm, gemäß den
ECE-Spezifikationen). Die Länge der sich in den Entladungsraum
erstreckenden Abschnitte der Elektroden 11, 12 beträgt
ungefähr 0,3 mm bis 1,8 mm (kleiner als die Länge
von 1,0 mm bis 2,0 mm gemäß dem Stand der Technik).
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Außerdem
beträgt der Innendurchmesser des Entladungsgefäßes 10 im
Bereich des Entladungsraums 106 in der Mitte zwischen den
gegenüberliegenden Elektroden 11, 12 ungefähr
1,5 mm bis 2,7 mm (kleiner als der entsprechende maximale Innendurchmesser
des Entladungsraums gemäß dem Stand der Technik).
Der Entladungsraum 106 weist also eine kleineres Volumen
auf.
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Obwohl
die Brennspannung vermindert wird, aber die Wärmeableitung
von dem Entladungsraum 106 reduziert wird, können
der Lichtstrom und die Lichtausbeute verbessert werden. Obwohl die
der Entladungslampe zugeführte elektrische Leistung ungefähr
15 Watt bis 30 Watt beträgt und damit niedriger als bei
Lampen gemäß dem Stand der Technik ist, die eine
elektrische Leistungsaufnahme von 35 Watt besitzen, erreicht die
erfindungsgemäße Entladungslampe im wesentlichen
die gleiche Lichtausbeute wie Lampen gemäß dem
Stand der Technik, die mit 35 Watt betrieben werden.
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Weil
der Abstand zwischen den entladungsseitigen Enden der Elektroden 11, 12 ungefähr
3,2 mm bis 3,8 mm beträgt (kleiner als die ECE-Spezifikationen)
und die Länge der sich in den Entladungsraum 106 erstreckenden
Abschnitte der Elektroden 11, 12 ungefähr
0,3 mm bis 1,8 mm beträgt (kleiner als die Länge
von 1,0 bis 2,0 mm gemäß dem Stand der Technik),
kann zudem das lichtemittierende Metallhalogenid nicht am Fuß der
Elektroden 11, 12 kondensieren. Dadurch wird ebenfalls
die Lichtausbeute verbessert.
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Der
Zwischenraum zwischen dem Entladungsgefäß 10 und
dem Außenkolben 16 ist mit einem Edelgas mit einem
Druck von ungefähr 1 bar oder weniger gefüllt,
sodass der Raum als Isolator gegenüber der von dem Entladungsraum 106 ausgestrahlten
Wärme dient.
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Insbesondere
hat sich als vorteilhaft erwiesen, Xenon mit einem Druck von 50
mbar bis 200 mbar in den Zwischenraum einzubringen, da dadurch eine
besonders gute Isolierung erreicht wird. Aber auch I2,
SF6 haben vorteilhafte Isolierungseigenschaften.
Statt ein thermisch isolierendes Gas in den Zwischenraum einzubringen,
kann es auch vorteilhaft sein, den Zwischenraum zu evakuieren, wodurch insbesondere
bei einem Vakuum von kleiner als 0,01 mbar eine gute Isolierung
zu beobachten ist.
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2 zeigt
eine quecksilberfreie Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe (D4-Lampe),
bei der der Zwischenraum mit verschiedenen Gasen gefüllt
bzw. evakuiert wurde. Dabei wurde die maximale Außenkolbentemperatur
für die unterschiedlichen Außenkolbenbefüllungen
bzw. Vakuum als Funktion der elektrischen Leistungsaufnahme der
Lampe aufgetragen.
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Dabei
ist auf der horizontalen Achse in 2 die angelegte
Leistung in Watt dargestellt, während die vertikale Achse
die gemessene maximale Temperatur des Außenkolbens zeigt.
Eine geringere Temperatur des Außenkolbens bedeutet, dass
eine geringere Wärmeleitung des Füllgases stattfindet.
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In 2 zeigt
der Graph 2 die Messwerte einer D4-Lampe mit Luft im Außenkolben,
der Graph 4 die Messwerte mit Xenon im Außenkolben und
der Graph 6 die Messwerte mit evakuiertem Außenkolben.
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Wie 2 deutlich
zu entnehmen ist, zeigt die Befüllung mit Luft eine größere
Wärmeleitfähigkeit und damit auch eine größere
Außenkolbentemperatur als die mit Xenon bzw. Vakuum befüllten Lampen.
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Durch
die geringere thermische Leitfähigkeit von Xenon bzw. Vakuum
im Vergleich zu Luft wird deshalb auch weniger Wärme vom
Entladungsraum zum Außenkolben geführt, sodass
der Entladungsraum auch bei reduzierter Leistung die benötigte Temperatur
aufweist.
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Die 1 zeigt
einen Längsquerschnitt durch eine Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe
gemäß den besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen
der Erfindung. Gemäß dem besonders bevorzugten
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe sind als Metallhalogenide
Halogenide der Metalle Natrium, Scandium, Indium und Zink im Entladungsraum
enthalten. Als Zündgas sowie zur Lichterzeugung unmittelbar
nach dem Zünden der Gasentladung dient Xenon. Die gesamte
Menge der Metallhalogenide in dem Entladungsraum 106 beträgt
bei diesem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel 0,2
mg. In der Gesamtmenge von 0,2 mg Metallhalogenid sind 38,2 Gewichtsprozent
Natriumjodid (NaI), 44 Gewichtsprozent Scandiumjodid (ScI3), 2,8 Gewichtsprozent Indiumjodid (InI)
und 15 Gewichtsprozent Zinkjodid (ZnI2)
enthalten. Das Volumen des Entladungsraums 106 beträgt
0,02 ml bzw. 20 mm3. Im Entladungsraum 106 ist
ferner Xe non mit einem Kaltfülldruck von 12 bar enthalten.
Der Durchmesser bzw. die Dicke der Elektroden 11, 12 beträgt
bei dem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel 0,275
mm und der Abstand bzw. der optisch wirksame Abstand zwischen den
Elektroden 11, 12 beträgt 3,6 mm.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 2004/0150344 [0003]
- - DE 10334052 [0009]
- - EP 1632985 A1 [0032]
- - EP 0700579 B1 [0032]