-
Es
wird ein optoelektronisches Bauelement angegeben.
-
Eine
zu lösende Aufgabe besteht unter anderem darin, ein optoelektronisches
Bauelement anzugeben, das im Betrieb Licht mit einem besonders hohen
Farbwiedergabeindex emittiert.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
umfasst das optoelektronische Bauelement einen Anschlussträger,
auf dem zumindest zwei strahlungsemittierende Halbleiterchips angeordnet
sind.
-
Bei
dem Anschlussträger handelt es sich beispielsweise um eine
Leiterplatte, auf welcher oder in welcher elektrische Leiterbahnen
und elektrische Anschlussstellen angeordnet sind, die zur elektrischen Kontaktierung
und mechanischen Befestigung der strahlungsemittierenden Halbleiterchips
dienen. Der Anschlussträger kann nach Art einer Platte
im Wesentlichen eben ausgebildet sein. Das heißt, der Anschlussträger
weist in diesem Fall keine Kavität auf, in welcher ein
strahlungsemittierender Halbleiterchip angeordnet ist. Darüber
hinaus ist es möglich, dass es sich bei dem Anschlussträger
um einen Trägerrahmen (auch: Leadframe) handelt, auf dem
die strahlungsemittierenden Halbleiterchips angeordnet sein können.
Insbesondere in diesem Fall ist es auch möglich, dass der
Anschlussträger zumindest eine Kavität zur Aufnahme
der strahlungsemittierenden Halbleiterchips aufweist.
-
Bei
den strahlungsemittierenden Halbleiterchips handelt es sich vorzugsweise
um Lumineszenzdiodenchips, das heißt, um Leuchtdiodenchips oder
Laserdiodenchips. Die strahlungsemittierenden Halbleiterchips sind
vorzugsweise zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung im UV-
oder sichtbaren Spektralbereich geeignet.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements umfasst das Bauelement ein Konversionselement. Das Konversionselement
ist eine Komponente des optoelektronischen Bauelements, welche einen Lumineszenzkonversionsstoff
enthält oder aus einem Lumineszenzkonversionsstoff gebildet
ist.
-
Trifft
zum Beispiel von zumindest einem der strahlungsemittierenden Halbleiterchips
im Betrieb erzeugte elektromagnetische Strahlung auf das Konversionselement,
so kann die elektromagnetische Strahlung vom Lumineszenzkonversionsstoff
des Konversionselements vollständig oder teilweise absorbiert
werden. Der Lumineszenzkonversionsstoff re-emittiert dann elektromagnetische
Strahlung, welche andere, vorzugsweise höhere Wellenlängen
umfasst, als die von dem zumindest einen strahlungsemittierenden
Halbleiterchip im Betrieb emittierte elektromagnetische Strahlung.
Beispielsweise wird beim Durchtritt durch das Konversionselement
ein Teil der von zumindest einem der strahlungsemittierenden Halbleiterchips
im Betrieb erzeugten elektromagnetischen Strahlung aus dem blauen
Spektralbereich in elektromagnetische Strahlung aus dem gelben Spektralbereich
konvertiert.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements überspannt das
Konversionselement die strahlungsemittierenden Halbleiterchips derart,
dass alle strahlungsemittierenden Halbleiterchips vom Konversionselement und
dem Anschlussträger umgeben sind. Das heißt, das
Konversionselement ist beispielsweise nach Art einer Kuppel über
die zumindest zwei strahlungsemittierenden Halbleiterchips gespannt.
Mit anderen Worten sind die strahlungsemittierenden Halbleiterchips
dann zwischen dem Anschlussträger und dem Konversionselement
angeordnet. Das Konversionselement bildet zum Beispiel eine Kavität über
den Halbleiterchips aus. Mit ihren Montageflächen sind die
strahlungsemittierenden Halbleiterchips beispielsweise auf dem Anschlussträger
befestigt. An den Seitenflächen der strahlungsemittierenden
Halbleiterchips und an den den Montageflächen abgewandten
Strahlungsaustrittsflächen der Halbleiterchips sind die
Halbleiterchips vom Konversionselement umgeben. Vorzugsweise grenzt
das Konversionselement dabei nicht direkt an die Halbleiterchips, sondern
die Halbleiterchips und das Konversionselement berühren
sich nicht. Das heißt, zumindest die Strahlungsaustrittsflächen
der Halbleiterchips sind vorzugsweise entfernt vom Konversionselement
und befinden sich nicht in direktem Kontakt mit diesem.
-
Das
Konversionselement kann zum Beispiel ein Matrixmaterial umfassen,
in das ein Lumineszenzkonversionsstoff eingebracht ist.
-
Das
Konversionselement ist vorzugsweise mechanisch selbsttragend ausgebildet.
Das Konversionselement kann beispielsweise als selbsttragende Kuppel
oder Schale ausgebildet sein, welche die strahlungsemittierenden
Halbleiterchips überspannt.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des Bauelements ist das Konversionselement
am Anschlussträger befestigt. Das heißt, das Konversionselement
weist zum Anschlussträger eine mechanisch feste Verbindung
auf. Beispielsweise kann das Konversionselement mittels einer dünnen
Klebstoffschicht mit dem Anschlussträger verbunden sein. Darüber
hinaus ist es möglich, dass das Konversionselement beispielsweise
an den Anschlussträger gebondet oder mittels einer Presspassung
mit dem Anschlussträger verbunden ist.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
unterscheiden sich zumindest zwei der strahlungsemittierenden Halbleiterchips
des Bauelements hinsichtlich der Wellenlängen der von ihnen
im Betrieb emittierten elektromagnetischen Strahlung. Mit anderen
Worten emittieren zumindest zwei der strahlungsemittierenden Halbleiterchips
beispielsweise Licht unterschiedlicher Farbe. Dabei ist es möglich,
dass zumindest einer der strahlungsemittierenden Halbleiterchips
elektromagnetische Strahlung in einem Wellenlängenbereich
emittiert, der vom Konversionselement nicht oder kaum konvertiert
wird. Diese elektromagnetische Strahlung wird vom Konversionselement
dann hauptsächlich gestreut und transmittiert, wodurch sich
eine besonders gute Mischung mit der von anderen strahlungsemittierenden
Halbleiterchips des optoelektronischen Bauelements und der vom Konversionselement
re-emittierten elektromagnetischen Strahlung ergeben kann.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform eines hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements umfasst das Bauelement einen Anschlussträger,
auf dem zumindest zwei strahlungsemittierende Halbleiterchips angeordnet
sind.
-
Darüber
hinaus umfasst das Bauelement ein Konversionselement, das am Anschlussträger
befestigt ist, wobei das Konversionselement die Halbleiterchips
derart überspannt, dass die Halbleiterchips vom Konversionselement
und dem Anschlussträger umgeben sind. Zumindest zwei der
strahlungsemittierenden Halbleiterchips des Bauelements unterscheiden
sich hinsichtlich der Wellenlänge der von ihnen im Betrieb
emittierten elektromagnetischen Strahlung voneinander.
-
Unter
dem Begriff ”Halbleiterchip” ist dabei auch ein
Halbleiterchip zu verstehen, der einen Halbleiterkörper
aufweist, auf dessen Strahlungsaustrittsfläche ein weiteres
Konversionselement aufgebracht ist. Das heißt, der Halbleiterchip
umfasst dann einen Halbleiterkörper, in dem im Betrieb
elektromagnetische Strahlung erzeugt wird, sowie ein weiteres Konversionselement,
das sich in direktem Kontakt mit dem Halbleiterkörper befinden
kann und diesem an einer Strahlungsaustrittsfläche nachgeordnet
ist. Der Halbleiterchip emittiert dann Mischstrahlung aus primär
erzeugter Strahlung und konvertierter Strahlung.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
besteht das Konversionselement aus einem der folgenden Materialien:
einem Keramik-Material, einem Glas-Keramik-Material. Das heißt,
das Konversionselement ist nicht durch einen Lumineszenzkonversionsstoff
gebildet, der in ein Matrixmaterial wie beispielsweise Silikon oder
Epoxidharz gelöst ist, sondern das Konversionselement ist
mit einem Keramik-Material oder einem Glas-Keramik-Material gebildet.
Dabei ist es möglich, dass es sich bei dem Lumineszenzkonversionsstoff
des Konversionselements selbst um ein Keramik-Material handelt und
das Konversionselement vollständig aus dem keramischen
Lumineszenzkonversionsstoff besteht. Darüber hinaus ist
es möglich, dass zumindest ein keramischer Lumineszenzkonversionsstoff
in ein Keramik-Material oder in ein Glas-Keramik-Material als Matrixmaterial
eingebracht ist und das Konversionselement auf diese Weise gebildet
ist.
-
Geeignete
Keramiken zur Bildung eines solchen Konversionselements sind unter
anderem in der Druckschrift
WO
2007/148253 näher erläutert, deren Offenbarungsgehalt
hiermit ausdrücklich durch Rückbezug aufgenommen
wird. Geeignete Glas-Keramik-Materialien zur Bildung eines Konversionselements
sind beispielsweise in der Druckschrift
US 2007/0281851 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt hiermit ausdrücklich durch Rückbezug
aufgenommen wird.
-
Das
hier beschriebene optoelektronische Bauelement macht dabei unter
anderem von den folgenden Erkenntnissen Gebrauch und beruht auf
den folgenden Vorteilen: Ein Glas-Keramik-Material oder eine lumineszente
Keramik zur Bildung des Konversionselements zeichnen sich durch
eine Wärmeleitfähigkeit aus, die deutlich höher
ist, als beispielsweise die Wärmeleitfähigkeit
von Silikon. Bevorzugt weist das Konversionselement eine Wärmeleitfähigkeit
von ≥ 1,0 W/mK auf.
-
Aufgrund
der Befestigung des Konversionselements an den Anschlussträger
ist das Konversionselement darüber hinaus thermisch leitend
an den Anschlussträger und damit beispielsweise an einen Kühlkörper,
auf welchem der Anschlussträger aufgebracht sein kann,
angeschlossen. Bei der Konversion von durchtretender Strahlung im
Konversionselement erzeugte Wärme kann auf diese Weise
besonders gut abgeführt werden.
-
Beispielsweise
besteht das Konversionselement aus einer YAG:Ce-Keramik. Ein solches
Konversionselement zeichnet sich dann durch eine thermische Leitfähigkeit
von zirka 14 W/mK aus.
-
Darüber
hinaus bildet ein Konversionselement aus einem Glas-Keramik-Material
oder einem Keramik-Material einen mechanisch stabilen Schutz der
Halbleiterchips, die vom Konversionselement überspannt
werden, vor äußeren Einflüssen. Auf eine zusätzliche
Häusung der Halbleiterchips kann daher verzichtet werden.
-
Ferner
erweist sich die Verwendung von strahlungsemittierenden Halbleiterchips
mit unterschiedlichen Emissionswellenbereichen als vorteilhaft zur
Erzeugung von weißem Mischlicht des optoelektronischen
Bauteils, das einen besonders hohen Farbwiedergabeindex aufweist.
Zwar wird elektromagnetische Strahlung in Wellenlängenbereichen,
die vom Konversionselement nicht oder kaum konvertiert werden, zumindest
teilweise vom Konversionselement absorbiert, jedoch wird dieser
Nachteil in der Effizienz beispielsweise durch eine besonders gute Lichtmischung
durch Streuung der elektromagnetischen Strahlung am Konversionselement
ausgeglichen.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
umfasst das optoelektronische Bauelement zumindest einen strahlungsemittierenden
Halbleiterchip, der im Betrieb elektromagnetische Strahlung aus
einem Wellenlängenbereich emittiert, der vom Konversionselement nicht
oder kaum konvertiert wird. Beispielsweise emittiert der Halbleiterchip
rotes oder grünes Licht. Darüber hinaus ist es
möglich, dass das Bauelement mehrere solche Halbleiterchips,
zum Beispiel einen rotes Licht emittierenden Halbleiterchip und
einen grünes Licht emittierenden Halbleiterchip umfasst. Das
optoelektronische Bauelement umfasst dann zusätzlich zumindest
einen strahlungsemittierenden Halbleiterchip, dessen im Betrieb
emittierte elektromagnetische Strahlung zumindest teilweise vom Konversionselement
konvertiert wird. Beispielsweise handelt es sich bei diesem Halbleiterchip
um einen blaues Licht emittierenden Halbleiterchip, wobei das blaue
Licht vom Konversionselement teilweise zu gelbem Licht konvertiert
wird und sich mit diesem gelben Licht zu weißem Licht mischt.
-
Das
Licht eines rot emittierenden, strahlungsemittierenden Halbleiterchips
wird vom Konversionselement teilweise absorbiert. Beispielsweise
ergibt sich eine Absorption von wenigstens 10%. Es hat sich nun
gezeigt, dass dieser vermeintliche Nachteil der Absorption durch
eine besonders gute Mischung des roten Lichts mit von Halbleiterchips
anderer Farbe emittierter elektromagnetischer Strahlung und der vom
Konversionselement emittierten elektromagnetischen Strahlung mehr
als kompensiert wird. Das heißt, das rote Licht wird durch
Streuung am kuppelartigen Konversionselement nahezu ideal dem in
der Kuppel erzeugten weißen Licht zugemischt. Gleiches gilt
auch für das Licht andersfarbiger Halbleiterchips, das
vom Konversionselement nicht wellenlängenkonvertiert wird.
Mit dem beschriebenen Bauteil sind daher Lichtmischeffizienzen von
wenigstens 90% zu erreichen. Solche hohe Effizienzen sind mit alternativen
Lösungen zur Lichtmischung wie Lichtboxen und Mikrolinsenarrays
nicht realisierbar. Darüber hinaus sind solche alternativen
Möglichkeiten zur Lichtmischung im Vergleich mit dem beschriebenen
optoelektronischen Bauelement vergleichsweise teuer und nehmen einen
größeren Raum ein, sind also größer. Bei
vorliegendem optoelektronischen Bauelement kann darüber
hinaus eine Sekundäroptik, die dem Konversionselement in
Abstrahlrichtung nachgeordnet ist, besonders klein und damit kostengünstig
ausgeführt werden. Als Sekundäroptik kommt beispielsweise
ein einfacher, zum Beispiel parabolisch ausgestalteter, Reflektor
zum Einsatz. Kompliziertere optische Elemente wie Lichtboxen oder
Mikrolinsenarrays können entfallen.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform eines hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements emittiert zumindest einer der strahlungsemittierenden
Halbleiterchips im Betrieb weißes Licht. Beispielsweise
handelt es sich bei diesem Halbleiterchip um einen Halbleiterchip,
der einen Halbleiterkörper umfasst, dem an einer Strahlungsaustrittsfläche ein
weiteres Konversionselement nachgeordnet ist, welches zumindest
einen Teil der im Halbleiterkörper im Betrieb erzeugten
elektromagnetischen Strahlung in elektromagnetische Strahlung aus
dem Spektralbereich von gelbem Licht umwandelt. Bei dem weiteren
Konversionselement handelt es sich zum Beispiel um ein Chiplevel-Konversionselement,
bei dem der Konversionsstoff – zum Beispiel eingebracht
in ein Matrixmaterial aus Silikon – direkt auf die Strahlungsaustrittsfläche
des Halbleiterkörpers aufgebracht ist. Der Konversionsstoff
des weiteren Konversionselements kann dabei mit einem Konversionsstoff
des kuppelartigen Konversionselements identisch oder von diesem
verschieden sein. Das heißt, es wird hier – entgegen
die Intuition – vorgeschlagen, die in einem Halbleiterkörper
erzeugte, beispielsweise blaue, elektromagnetische Strahlung mittels
des weiteren Konversionselements und dem kuppelartigen Konversionselement
sozusagen zwei Mal zu konvertierten. Das heißt, dass von
dem weißes Licht emittierenden Halbleiterchip emittiertes
Licht wird zwei Mal konvertiert, sodass weitgehend eine Konversion
von blauem Licht in gelbes Licht stattfindet.
-
Dieses
gelbe Licht kann dazu dienen, auf besonders einfache Weise eine
warmweiße Lichtquelle zu bilden.
-
Es
ist dabei auch möglich, dass das kuppelartige Konversionselement
und das weitere Konversionselement unterschiedliche Lumineszenzkonversionsstoffe
umfassen. So kann das kuppelartige Konversionselement beispielsweise
Konversionsstoffe umfassen, die besonders temperaturempfindlich sind,
da dieses Konversionselement thermisch besonders gut an den Anschlussträger
angeschlossen ist. Für das weitere Konversionselement können
andere Lumineszenzkonversionsstoffe zum Einsatz kommen, die besonders
gut für die chipnahe Konversion geeignet sind.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform eines hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements ist auf dem Anschlussträger ein optischer Sensor
befestigt, der vom Konversionselement derart überspannt
ist, dass der optische Sensor vom Konversionselement und dem Anschlussträger
umgeben ist. Das heißt, der optische Sensor ist ebenso wie
die strahlungsemittierenden Halbleiterchips unterhalb der Kuppel
angeordnet, die durch das Konversionselement gebildet ist. Bei dem
optischen Sensor handelt es sich beispielsweise um eine Fotodiode.
Der optische Sensor detektiert beispielsweise Streulicht, welches
vom Konversionselement in das Innere des vom Konversionselement überspannten Bereichs
zurückgestreut wird. Mit dem Sensor können die
unterschiedlichen Spektralteile des von den strahlungsemittierenden
Halbleiterchips und dem Konversionselement erzeugten Lichts detektiert
werden. Beispielsweise können dann mittels einer Ansteuervorrichtung,
die ebenfalls auf dem Anschlussträger befestigt sein kann,
die strahlungsemittierenden Halbleiterchips derart geregelt werden,
dass sich eine gewünschte Farbtemperatur und/oder ein gewünschter
Farbort des von dem optoelektronischen Bauelement emittierten Lichts
einstellt. Beispielsweise können durch die Ansteuervorrichtung
die CX- und CY-Koordinaten des emittierten Lichts des Bauteils auf
einen gewünschten Weißpunkt eingestellt werden.
Dadurch reduziert sich der Aufwand beim Vorsortieren (so genanntes
Binning) der strahlungsemittierenden Halbleiterchips.
-
Der
optische Sensor kann dabei wellenlängenselektiv sein. Der
optische Sensor umfasst dann mehrere Facetten mit unterschiedlichen
spektralen Empfindlichkeiten. Alternativ ist es möglich,
dass die strahlungsemittierenden Halbleiterchips gepulst betrieben
werden und es sich bei dem optischen Sensor um einen Sensor mit
nur einer einzigen Facette handelt. Dabei wird für ein
kurzes Zeitintervall jeder strahlungsemittierende Halbleiterchip
einzeln oder nur die strahlungsemittierenden Halbleiterchips gleicher
Farbe betrieben, sodass vom Sensor lediglich elektromagnetische
Strahlung dieses Halbleiterchips oder Halbleiterchips dieser Farbe
detektiert werden kann.
-
Bei
der Ansteuervorrichtung zur Ansteuerung der strahlungsemittierenden
Halbleiterchips kann es sich beispielsweise um einen Mikrocontroller handeln,
der auf oder außerhalb des Anschlussträgers angeordnet
sein kann.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform eines hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements ist zwischen den Halbleiterchips und dem Konversionselement
zumindest ein Zwischenbereich angeordnet, der mit einem Gas befüllt
ist. Das heißt, der Raum zwischen den Halbleiterchips und
dem Konversionselement kann zumindest stellenweise mit einem Gas
gefüllt sein. Beispielsweise kann es sich bei dem Gas um
Luft handeln. Die Halbleiterchips befinden sich also nicht in direktem
Kontakt mit dem Konversionselement.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform eines hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements sind die strahlungsemittierenden Halbleiterchips und – falls
vorhanden – der optische Sensor in einem gemeinsamen Formkörper
eingebettet. Das heißt, die Halbleiterchips sind zumindest
stellenweise an ihren freiliegenden Außenflächen
formschlüssig von einem Formkörper umhüllt,
der sich zumindest stellenweise in direktem Kontakt mit den Halbleiterchips
befindet. Der Formkörper kann dabei beispielsweise als
Verguss ausgeführt sein. Der Formkörper ist für
die von den strahlungsemittierenden Halbleiterchips im Betrieb erzeugte
elektromagnetische Strahlung möglichst vollständig
durchlässig. Das heißt, der Formkörper
besteht aus einem Material, das kaum oder gar keine elektromagnetische Strahlung
der strahlungsemittierenden Halbleiterchips absorbiert.
-
Beispielsweise
ist der Formkörper aus einem Silikon, einem Epoxid, oder
aus einem Silikon-Epoxid-Hybridmaterial gebildet. Der Formkörper
umschließt die Halbleiterchips an ihren freien Außenflächen
formschlüssig und kann beispielsweise eine sphärisch
gekrümmte Außenfläche aufweisen.
-
Der
Formkörper ist vorzugsweise von einem Licht streuenden
oder strahlungsabsorbierenden Material, wie beispielsweise einem
Lumineszenzkonversionsmaterial, frei. Das heißt, der Formkörper
weist bis auf höchstens geringe Verunreinigungen keinen Lumineszenzkonversionsstoff
oder Diffusorpartikel auf. Der Formkörper ist also vorzugsweise
transparent oder klarsichtig ausgebildet.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform eines hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements erstreckt sich der Zwischenbereich, der mit einem Gas
gefüllt ist, zwischen dem Formkörper und dem Konversionselement,
wobei der Zwischenbereich unmittelbar an den Formkörper
grenzt. Das heißt, der Formkörper weist eine den
Halbleiterchips abgewandte Außenfläche auf, an
der er an den Zwischenbereich grenzt. Der Zwischenbereich kann sich dabei
bis zum Anschlussträger erstrecken. Der Zwischenbereich
kann in diesem Fall kuppelartig ausgebildet sein. An seiner dem
Formkörper zugewandten Innenfläche folgt er der
Form der Außenfläche des Formkörpers.
An seiner dem Konversionselement zugewandten Außenfläche
kann er dem Verlauf der Innenfläche des Konversionselements
folgen.
-
Der
Zwischenbereich macht dabei unter anderem von der folgenden Erkenntnis
Gebrauch: Im Betrieb des optoelektronischen Bauelements kommt es
durch die Erwärmung der strahlungsemittierenden Halbleiterchips
auch zu einer Erwärmung des Formkörpers, in welchem
die Halbleiterchips eingebettet sind. Diese Erwärmung kann,
insbesondere wenn der Formkörper ein Silikon enthält,
zur thermischen Ausdehnung des Formkörpers führen.
Der Zwischenbereich ist nun derart dimensioniert, dass der Formkörper
trotz dieser thermischen Ausdehnung nicht in Berührung
mit dem Konversionselement gelangt. Das heißt, das Konversionselement
und der Formkörper sind vorzugsweise auch in Betrieb des
optoelektronischen Bauelements stets durch den Zwischenbereich voneinander
getrennt, sodass sich Formkörper und Konversionselement
nicht in direktem Kontakt miteinander befinden. Dadurch ist unter anderem
verhindert, dass sich aufgrund des sich ausdehnenden Formkörpers
bei Temperaturerhöhung ein Anheben des Konversionselements
aufgrund des Drucks des Formkörpers auf das Konversionselement
ergeben kann.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
umfasst das optoelektronische Bauelement eine Auskoppellinse, welche
an die dem Halbleiterchip abgewandte Außenfläche
des Konversionselements grenzt. Die Auskoppelfläche kann
sich in direktem und unmittelbarem Kontakt mit der Außenfläche
des Konversionselements befinden. Die Auskoppellinse kann dabei
ein separat gefertigtes Element des optoelektronischen Bauelements
darstellen, das beispielsweise gefräst, gedreht oder spritzgegossen
ist und in einem Montageschritt über dem Konversionselement
befestigt wird.
-
Darüber
hinaus ist es aber auch möglich, dass die Auskoppellinse
auf den weiteren Komponenten des optoelektronischen Bauelements
gefertigt wird und beispielsweise direkt als Verguss auf das Konversionselement
aufgebracht wird.
-
Die
Auskoppellinse ist zumindest im Wesentlichen durchlässig
für vom optoelektronischen Bauelement und/oder vom Konversionselement
abgestrahlte elektromagnetische Strahlung. Insbesondere ist die
Auskoppellinse bevorzugt frei von einem Lumineszenzkonversionsstoff.
Das heißt, die Auskoppellinse weist bis auf höchstens
geringe Verunreinigungen keinen Lumineszenzkonversionsstoff auf.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
weist die Auskoppellinse eine Innenfläche auf, die dem
Halbleiterchip zugewandt ist und die von einer inneren Halbkugelfläche
mit dem Radius RKonversion umschlossen ist. Ferner
weist die Auskoppellinse eine Außenfläche auf,
die den Halbleiterchips abgewandt ist und die eine äußere
Halbkugelfläche mit dem Radius Raußen umschließt
ist. Dabei folgen die beiden Radien folgender Bedingung: Raußen ≥ RKonversion × nLinse/nLuft·nLinse und nLuft sind
dabei die Brechungsindices der Auskoppellinse beziehungsweise der
Umgebung der Auskoppellinse, typischerweise der von Luft.
-
Bei
den inneren und bei den äußeren Halbkugelflächen
kann es sich um rein virtuelle Flächen handeln, die nicht
notwendigerweise im Bauelement als gegenständliche Merkmale
ausgebildet sind oder auftreten. Insbesondere erfüllt die
Auskoppellinse die oben genannte Bedingung, auch unter „Weierstrass”-Bedingung
bekannt, wenn die Halbkugelschale, welche durch innere und äußere
Halbkugelfläche mit den genannten Radien gebildet ist,
in ihrer Gesamtheit innerhalb der Auskoppellinse liegt.
-
Insbesondere
ist es auch möglich, dass die Auskoppellinse als Kugelschale
ausgebildet ist, deren innerer Radius durch RKonversion gegeben
ist und deren äußerer Radius durch Raußen gegeben
ist. Herstellungsbedingt kann dabei die Form der Auskoppellinse
in geringer Weise von der mathematisch exakten Kugelform für
Innen- und Außenfläche abweichen.
-
Mit
anderen Worten: Erfüllt die Auskoppellinse die genannte
Bedingung, so ist die Auskoppellinse derart geformt und von den
Halbleiterchips beabstandet, dass die Außenfläche
der Auskoppellinse von jedem Punkt der Halbleiterchips aus gesehen
unter einem so kleinen Winkel erscheint, dass keine Totalreflexion
an der Außenseite der Auskoppellinse auftritt. Eine Auskoppellinse,
die dieser Bedingung gehorcht, weist daher nur sehr geringe Strahlungsverluste
aufgrund von Totalreflexion an ihrer Außenfläche
auf. Die Auskoppeleffizienz des optoelektronischen Bauelements ist
damit vorteilhaft erhöht.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
ist der Formkörper, in welchem die optoelektronische Halbleiterchips
eingebettet sind, von einer Halbkugelfläche mit dem Radius
Rinnen umschlossen. Die Halbleiterchips weisen
dabei eine Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche mit dem Flächeninhalt
A auf. Die Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche setzt sich
dabei aus der Summe der Strahlungsaustrittsflächen der
Halbleiterchips zusammen.
-
Der
Flächeninhalt A und der Radius Rinnen erfüllen
dabei die Bedingung A ≤ ½ × Π × Rinnen 2. Vorzugsweise
ist der Flächeninhalt A dabei ≥ 1/20 × Π × Rinnen 2. Dabei wird
davon ausgegangen, dass ein einziger Formkörper alle strahlungsemittierenden
Halbleiterchips des optoelektronischen Bauelements umhüllt.
Ein derart kleiner Flächeninhalt der Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche
der strahlungsemittierenden Halbleiterchips sorgt dafür,
dass beispielsweise vom Konversionselement zu den Halbleiterchips
zurückreflektierte oder abgestrahlte elektromagnetische
Strahlung mit geringer Wahrscheinlichkeit auf die Halbleiterchips
trifft, wo sie beispielsweise durch Absorption verloren gehen könnte.
-
Beispielsweise
ist dabei auf der dem Formkörper zugewandten Seite des
Anschlussträgers eine reflektierende Schicht angeordnet,
welche zumindest stellenweise direkt an den Formkörper grenzt
und sowohl für von den Halbleiterchips als auch vom Konversionselement
erzeugte elektromagnetische Strahlung eine Reflektivität
von wenigstens 80%, bevorzugt von wenigsten 90% aufweist. Besonders
bevorzugt weist die reflektierende Schicht eine Reflektivität
von wenigstens 98% auf. Die reflektierende Schicht befindet sich
dabei vorzugsweise innerhalb der Halbkugel mit dem Radius Rinnen. Auf diese Weise trifft Strahlung mit
großer Wahrscheinlichkeit auf die reflektierende Schicht
und nicht auf die Strahlungsaustrittsflächen der strahlungsemittierenden
Halbleiterchips.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
ist zwischen dem Konversionselement und dem Anschlussträger ein
Klebstoff angeordnet, der unmittelbar an das Konversionselement
und den Anschlussträger grenzt. Der Klebstoff ist dabei
vorzugsweise in einer dünnen Schicht aufgebracht, welche
eine Dicke von maximal 10 μm, vorzugsweise maximal 6 μm
aufweist. Eine solch dünne Klebstoffschicht stellt sicher,
dass vom Konversionselement erzeugte Wärme besonders effizient
an den Anschlussträger abgegeben werden kann.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
enthält das Konversionselement einen Lumineszenzkonversionsstoff
oder besteht aus einem Lumineszenzkonversionsstoff, der auf einem
der folgenden Materialien basiert: Orthosilikat, Thiogallate, Sulfid,
Nitrid, Fluorid, Granat.
-
Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements ist das Konversionselement mit einem Lumineszenzkonversionsstoff
gebildet, der durch zumindest einem der folgenden Dotierstoffe aktiviert
ist: Eu3+, Mn2+, Mn4+.
-
Dem
hier beschriebenen optoelektronischen Bauelement liegt dabei unter
anderem die folgende Erkenntnis zugrunde: Durch die beim hier beschriebenen
optoelektronischen Bauelement relativ große Entfernung
zwischen Halbleiterchips und Konversionselement verteilt sich die
von den Halbleiterchips im Betrieb erzeugte elektromagnetische Strahlung auf
eine relativ große Fläche und auf ein relativ
großes Volumen. Dadurch ist der Einsatz von langsam abklingenden
Leuchtstoffen möglich. Unter langsam abklingenden Leuchtstoffe
sind dabei Leuchtstoffe verstanden, die eine Abklingzeit von > 1 μs aufweisen.
Darunter zählen beispielsweise mit Eu3+, Mn2+, Mn4+ aktivierten
Lumineszenzkonversionsmaterialien. Durch die relativ große
Entfernung von den Halbleiterchips, Konversionselement wird auch
bei diesen langsam abklingenden Leuchtstoffen ein Sättigungseffekt
unwahrscheinlich. Für schnellere Leuchtstoffe, wie beispielsweise
YAG:Ce, die eine kürzere Abklingzeit aufweisen, werden
Sättigungseffekte beim vorliegenden optoelektronischen
Bauelement sogar vollständig vermieden.
-
Darüber
hinaus ist es, aufgrund der Verteilung der elektromagnetischen Strahlung
auf eine größere Fläche und auf ein größeres
Volumen, möglich, Lumineszenzkonversionsmaterialien einzusetzen, die
eine erhöhte Empfindlichkeit für Strahlungsschäden,
beispielsweise durch UV-Strahlung, aufweisen. Hier sind zum Beispiel
Nitride, wie z. B. Sr2Si5N8:Eu sowie Sulfide, Oxinitride und Fluide
zu nennen. Diese Lumineszenzkonversionsmaterialien können
beim optoelektronischen Bauelement, wie es hier beschrieben ist,
eingesetzt werden.
-
Aufgrund
der Tatsache, dass das Konversionselement gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
aus einer Keramik oder einer Glaskeramik besteht, ist aufgrund der
Sinterung der Lumineszenzkonversionsstoffe die effektive Oberfläche
des Leuchtstoffs extrem verringert. Dadurch werden aber langsame
chemische Reaktionen mit Feuchtigkeit, CO2, Sauerstoff oder anderen
atmosphärischen Gasen weitgehend unterbunden, da eine verringerte
Reaktionsoberfläche zur Verfügung steht. Dies
betrifft insbesondere Lumineszenzkonversionsstoffe, wie Sulfide,
Orthosilikate oder Nitride. Aufgrund der Verwendung eines Konversionselements,
das aus Keramik oder einer Glaskeramik besteht, ist damit auch die
Lebensdauer des Konversionselements und damit des gesamten optoelektronischen
Bauelements erhöht.
-
Aufgrund
der Tatsache, dass langsam abklingende Lumineszenzkonversionsmaterialien,
wie schmalbandige f-f-Linienemitter (zum Beispiel. Eu3+, Mn4+) in
Verbindung mit Halbleiterchips eingesetzt werden können,
die UV-Strahlung emittieren, können hohe Farbwiedergabewerte
und Effizienzwerte des optoelektronischen Bauelements erreicht werden. Der
Nachteil von früh einsetzenden Sättigungseffekten
tritt dabei nicht ein.
-
Darüber
hinaus können beim hier beschriebenen Bauelement Lumineszenzkonversionsstoffe mit
niedrigen Aktivatorkonzentrationen verwendet werden, mit Konzentration
die bis zu 1/100 des bei herkömmlichen Lumineszenzkonversionsstoffen Üblichen
betragen.
-
Das
heißt, das hier beschriebene Bauelement ermöglicht
auch den Einsatz von Lumineszenzkonversionsstoffen, die sonst aufgrund
ihres schlechten thermischen Verhaltens, ihrer Empfindlichkeit gegen
atmosphärische Gase oder ihre langsamen Abklingzeit nicht
eingesetzt werden können. Darunter fallen zum Beispiel
blau-grün bis rot-orange emittierende Orthosilikate, Thiogallate,
Sulfide, Nitrid, Fluorid und/oder schmalbandige f-f-Linienemitter.
-
Im
Folgenden wird das hier beschriebene optoelektronische Bauelement
anhand von Ausführungsbeispielen und den dazugehörigen
Figuren näher erläutert.
-
Die 1, 2 und 3 zeigen
anhand schematischer Darstellungen unterschiedliche Ausführungsbeispiele
eines hier beschriebenen optoelektronischen Bauelements.
-
Die 4 und 5 zeigen anhand schematischer Auftragungen
weitere Eigenschaften von hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelementen.
-
Gleiche,
gleichartige oder gleich wirkende Elemente sind in den Figuren mit
denselben Bezugszeichen versehen. Die Figuren und die Größenverhältnisse
der in den Figuren dargestellten Elemente untereinander sind nicht
als maßstäblich zu betrachten. Vielmehr können
einzelne Elemente zur besseren Darstellbarkeit und/oder zum besseren
Verständnis übertrieben groß dargestellt
sein.
-
Die 1A zeigt
eine schematische Perspektivdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines
hier beschriebenen Bauelements 1. Das Bauelement 1 umfasst
einen Anschlussträger 2. Bei dem Anschlussträger 2 handelt
es sich vorliegend um eine Metallkernplatine mit einem Grundkörper 21,
auf den eine reflektierende Schicht 22 aufgebracht ist,
die für von den strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 im Betrieb
erzeugte elektromagnetische Strahlung reflektierend ist. Beispielsweise
besteht die reflektierende Schicht 22 aus Aluminium oder
Silber.
-
Auf
den Anschlussträger 2 sind vorliegend fünf
strahlungsemittierende Halbleiterchips 3 angeordnet. Das
optoelektronische Bauelement umfasst dabei vier blaues Licht emittierende,
strahlungsemittierende Halbleiterchips 3b sowie einen rotes
Licht emittierenden Halbleiterchip 3r.
-
Die
blaues Licht emittierenden, strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3b basieren
beispielsweise auf dem InGaN-Halbleitermaterialsystem. Der rotes
Licht emittierende Halbleiterchip 3r basiert auf dem InGaAlP-Halbleitermaterialsystem.
-
Die
strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 sind formschlüssig
von einem Formkörper 7 umhüllt, der im
vorliegenden Fall aus einem klarsichtigen Silikon besteht.
-
Im
Betrieb der strahlungsemittierenden Halbleiterchips wird von den
Halbleiterchips blaues und rotes Licht emittiert. Aus Gründen
der Übersichtlichkeit ist in der 1A das
optoelektronische Bauelement 1 ohne das Konverterelement 4 dargestellt.
-
In
Verbindung mit der schematischen Perspektivdarstellung der 1B ist
das optoelektronische Bauelement des Ausführungsbeispiels
der 1A mit dem Konverterelement 4 dargestellt.
Das Konverterelement 4 ist – beispielsweise mittels
eines Klebstoffs – auf dem Anschlussträger 2 befestigt.
Das Konverterelement 4 überspannt den Formkörper 7 sowie
die strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 nach Art
einer Kuppel. Das Konverterelement 4 besteht aus einem
Keramik-Material oder einem Glas-Keramik-Material. Beispielsweise
besteht das Konverterelement 4 aus einem keramischen Lumineszenzkonversionsstoff.
-
Das
Konverterelement 4 absorbiert die von den blauen Halbleiterchips 3b erzeugte
elektromagnetische Strahlung zum Teil und wandelt sie in elektromagnetische
Strahlung aus dem Spektralbereich von gelbem Licht um. Auf diese
Weise wird vom Konversionselement 4 weißes Mischlicht
emittiert, das sich aus dem blauen nicht-konvertierten und dem gelben
konvertierten Licht zusammensetzt.
-
Darüber
hinaus wird mittels des Konversionselements 4 das rote
Licht des strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3r besonders
gleichmäßig dem erzeugten weißen Licht
beigemischt. Das Konversionselement 4 dient also – neben
seinen Eigenschaften als Konverter – auch als Licht streuendes optisches
Element, mit dem eine besonders gute Farbmischung erreicht wird.
-
Insgesamt
emittiert das optoelektronische Halbleiterbauelement also weißes
Licht mit einem Rotanteil, wobei der Rotanteil nur einen Bruchteil
der Gesamtstrahlung beträgt. Obwohl der Konverter zirka
lediglich 85% des roten Lichts transmittiert, sinkt die Effizienz
des optoelektronischen Bauteils auf nur zirka 96%, da der rote Anteil
einen relativ geringen Anteil am erzeugten weißen Mischlicht
darstellt.
-
In
Verbindung mit den 2A bis 2C ist anhand
schematischer Darstellungen ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines hier beschriebenen optoelektronischen Bauteils 1 näher
erläutert. Im Unterschied zum in Verbindung mit den 1A und 1B erläuterten
Ausführungsbeispiel umfasst das optoelektronische Bauteil
in diesem Ausführungsbeispiel neben rot emittierenden Halbleiterchips 3r und blau
emittierenden Halbleiterchips 3b zumindest einen weißes
Licht emittierenden Halbleiterchip 3g. Der weißes
Licht emittierende Halbleiterchip 3g umfasst einen Halbleiterkörper 30,
von dem im Betrieb beispielsweise blaues Licht emittiert wird. Auf
eine Strahlungsaustrittsfläche 3a des Halbleiterkörpers 30 ist – beispielsweise
in einer dünnen Schicht ausgeführt – ein
weiteres Konversionselement 9 aufgebracht. Das Konversionselement 9 wandelt
einen Teil der im Halbleiterkörperchip 30 erzeugten
Strahlung in gelbes Licht um, sodass der weißes Licht emittierende
Halbleiterchip 3g insgesamt weißes Mischlicht emittiert.
Bei dem weißes Mischlicht emittierenden Halbleiterchip 3g handelt
es sich also um einen Halbleiterchip, bei dem auf dem Halbleiterkörper 30 direkt ein
Konversionselement 9 aufgebracht ist. Vom kuppelartigen
Konversionselement 4 wird der blaue Anteil des weißen
Lichts zumindest teilweise weiter zu gelbem Licht konvertiert, sodass
das vom weißes Licht emittierenden Halbleiterchip 3g erzeugte
Licht das optoelektronische Bauteil insgesamt als größtenteils
gelbes oder gelbliches Licht verlässt.
-
Beispielsweise
lassen sich mit der Kombination eines blau emittierenden Halbleiterchips 3b,
eines rot emittierenden Halbleiterchips 3r und eines weiß emittierenden
Halbleiterchips 3g alle Farborte entlang der Planck'schen
Kurve für korrelierte Farbtemperaturen zwischen 2700 K
und 6000 K einstellen.
-
Beispielsweise
lassen sich die folgenden Lichtquellen realisieren:
- – Ein optoelektronisches Bauelement mit einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche
der blauen Halbleiterchips von 4 mm2, mit
einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche der roten Halbleiterchips
von 2 mm2 und optional mit einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche
der weißen Halbleiterchips von 1 mm2;
Dadurch ist eine Warmweiß-Lichtquelle mit einer Farbtemperatur
von zirka 3000 K und einem Farbwidergabeindex CRI > 90 realisiert. Der
optinale weiße Halbleiterchip wird bei mittleren Strömen
betrieben und dient zusammen mit einer Ansteuerelektronik dazu die Farbkoordinaten
Cx, Cy exakt auf den gewünschten Weißpunkt einzustellen.
Das Binning-Problem wird dadurch eliminiert. Dabei ist zu beachten, dass
die Effizienz der Halbleiterchips mit der Stromdichte abnimmt. Werden
zum beispiel die blau emittierenden Halbleiterchips 3b konstant
mit Stromstärken von 350 mA betrieben, wo wird der weiße
Halbleiterchip bei einer mittleren Stromstärke von 175
mA betrieben, wobei die Stormstärke zu Einstellung des
Weißpunkts zwischen 0 und 350 mA varierbar ist.
- – Ein optoelektronisches Bauelement mit einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche
der blauen Halbleiterchips von 5 mm2, mit
einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche der roten Halbleiterchips
von 1 mm2 und optional mit einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche
der weißen Halbleiterchips von 1 mm2;
Dadurch ist eine kaltweiße Lichtquelle mit einer Farbtemperatur
von zirka 6000 K und einem Farbwidergabeindex CRI > 90 und einer Effizienz > 100 lm/W realisert. Überlicherweise
haben solche kaltweißen Lichtquellen bei dieser Effizienz
einen Farbwiedergabeindex von CRI < 70.
- – Ein optoelektronisches Bauelement mit einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche
der blauen Halbleiterchips von 2 mm2, mit
einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche der roten Halbleiterchips
von 2 mm2 und mit einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche
der weißen Halbleiterchips von 3 mm2;
Dadurch ist eine einstellbare Lichtquelle mit einer Farbtemperatur
von zwischen 6000 K und 2700 K, die auf der Planckschen Kurve durchstimmbar
ist, und einem Farbwidergabeindex CRI > 90 und einer Effizienz > 90 lm/W für alle
Farbtemperaturen realisert.
-
Eine
Lichtmischung der von den verschiedenfarbigen Halbleiterchips 3r, 3b, 3g erzeugten elektromagnetischen
Strahlung sowie der vom Konversionselement 4 re-emittierten
elektromagnetischen Strahlung erfolgt wiederum über das
Konversionselement 4. Auf diese Weise kann auf große
optische Elemente wie Lichtboxen oder Mikrolinsenarrays verzichtet
werden. Als sekundäre Optik kann den optoelektronischen
Halbleiterchips sowie dem Konversionselement 4 daher ein
einfacher ausgeführter Reflektor 23 nachgeordnet
sein, der beispielsweise parabolisch geformte Innenwände
aufweist.
-
Das
optoelektronische Bauteil kann darüber hinaus eine Anschlussleiste 12 aufweisen,
die auf dem Anschlussträger 2 angeordnet sein
kann, und über die die strahlungsemittierenden Halbleiterchips des
Bauteils 1 elektrisch kontaktiert werden können und
mit der beispielsweise auch ein Sensor 11 mit einer außerhalb
des Bauteils angeordneten Ansteuervorrichtung verbunden sein kann.
-
Die 2B und 2C zeigen
schematisch eine Draufsicht beziehungsweise eine Seitenansicht des
in Verbindung mit der 2A perspektivisch dargestellten
optoelektronischen Bauelements.
-
In
Verbindung mit der schematischen Schnittdarstellung der 3 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines hier beschriebenen
optoelektronischen Bauteils 1 näher erläutert.
In dieser Ausführungsform des Bauteils können
Halbleiterchips sowie ein optischer Sensor Verwendung finden, wie
dies beispielsweise in Verbindung mit den 1 und 2 näher erläutert ist.
-
Das
optoelektronische Bauelement umfasst einen Anschlussträger 2.
Vorliegend handelt es sich bei dem Anschlussträger 2 um
eine Leiterplatte. Der Anschlussträger 2 umfasst
einen Grundkörper 21, der aus einem elektrisch
isolierenden Material, wie einem Keramikmaterial oder einem Kunststoffmaterial
gebildet sein kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass
es sich bei dem Grundkörper 21 um eine Metallkernplatine
handelt.
-
Auf
die Oberseite des Anschlussträgers ist eine reflektierende
Schicht 22 aufgebracht. Die reflektierende Schicht 22 bildet
eine Verspiegelung des Anschlussträgers 2. Beispielsweise
ist die reflektierende Schicht 22 aus einem reflektierenden
Metall wie Gold, Silber oder Aluminium gebildet. Darüber
hinaus ist es möglich, dass es sich bei der reflektierenden
Schicht 22 um einen Bragg-Spiegel handelt.
-
Auf
den Anschlussträger 2 sind die Halbleiterchips 3 aufgebracht.
Bei den strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 handelt
es sich um Leuchtdiodenchips. Die strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 sind
auf dem Anschlussträger 2 befestigt und elektrisch
angeschlossen.
-
Die
strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 sind von einem
Formkörper 7 umhüllt. Der Formkörper 7 besteht
vorliegend aus Silikon. Der Formkörper 7 ist beispielsweise
nach Art einer Halbkugel ausgebildet. Die strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 3 sind an ihrer nicht dem Anschlussträger 2 zugewandten
Außenflächen formschlüssig vom Formkörper 7 umhüllt.
Der Formkörper 7 ist frei von einem Lumineszenzkonversionsstoff.
-
Der
Formkörper 7 ist innerhalb einer Halbkugelfläche
mit dem Radius Rinnen angeordnet. Der Radius
Rinnen ist dabei derart gewählt,
dass der Flächeninhalt der Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche 33a des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips zwischen 1/20 × Π × B × Rinnen 2 und ½ × Π × Rinnen 2 liegt. Auf
diese Weise ist die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise vom
Konversionselement 4 zurückreflektierte oder emittierte
elektromagnetische Strahlung nicht auf die relativ schlecht reflektierenden
Strahlungsaustrittsflächen 3a der strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 3 trifft, sondern auf die reflektierende
Beschichtung 22, von der sie wieder in Richtung der Umgebung
des optoelektronischen Bauelements 1 abgestrahlt werden
kann, reduziert.
-
Zwischen
Formkörper 7 und Konversionselement 4 ist
ein Zwischenraum 6 angeordnet. Der Zwischenraum 6 ist
mit Luft gefüllt. Der Zwischenraum 6 grenzt beim
Ausführungsbeispiel der 1 unmittelbar
an den Formkörper 7 und an das Konversionselement 4.
Der Zwischenraum 6 dient unter anderem als Puffer, für
den Fall, dass sich der Formkörper 7 aufgrund
von Erwärmung im Betrieb der strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 ausdehnt.
Aufgrund des Zwischenraums 6 ist es beim optoelektronischen Bauelement 1 gewährleistet,
dass der Formkörper 7 nicht gegen das Konversionselement 4 drückt,
was beispielsweise zum Ablösen des Konversionselements 4 vom
Anschlussträger 2 und damit zu einer verschlechterten
Wärmeleitfähigkeit vom Konversionselement 4 zum
Anschlussträger 2 führen könnte.
-
Das
Konversionselement 4 überspannt die strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 3 kuppelartig. Das Konversionselement 4 ist
nach Art einer Halbkugelschale ausgebildet. Das Konversionselement 4 umfasst
eine Außenfläche 4a und eine Innenfläche 4b,
welche dem Halbleiterchip 3 zugewandt ist. Es besteht aus
einer Keramik, beispielsweise YAG:Ce oder einer gesinterten Glaskeramik,
bei der ein keramischer Lumineszenzkonversionsstoff in ein Glas
eingebracht ist. Das Konversionselement 4 ist dabei selbsttragend
ausgebildet, das heißt es handelt sich beim Konversionselement 4 um
eine mechanisch tragfähige Struktur, welche zum Erhalt
der kuppelartigen Form keiner weiteren Unterstützungselemente
bedarf. Das Konversionselement 4 ist auf dem Anschlussträger 2 befestigt.
Vorliegend ist das Konversionselement 4 mittels einer Klebstoffschicht
aus einem Klebstoff 5, welcher unmittelbar an den Anschlussträger
und das Konversionselement grenzt, am Anschlussträger 2 befestigt.
-
Bei
dem Klebstoff 5 handelt es sich vorzugsweise um einen Klebstoff,
der mit Expoxidharz und/oder Silikon gebildet ist. Der Klebstoff 5 kann
dabei aus einem der genannten Materialien bestehen oder eines der
genannten Materialien enthalten.
-
Beispielsweise
ist es auch möglich, dass eines der genannten Materialien
ein Matrixmaterial des Klebstoffs 5 bildet, in welchem
metallische Partikel, wie zum Beispiel Partikel aus Silber, Gold
oder Nickel, enthalten sind. Ein derartiger Klebstoff 5 zeichnet
sich dann durch eine erhöhte Wärmeleitfähigkeit aus.
-
Vorzugsweise
wird das Konversionselement 4 mittels einer dünnen
Klebstoffschicht aus dem Klebstoff 5 am Anschlussträger 2 befestigt.
Die Klebstoffschicht weist dabei eine – im Rahmen der Herstellungstoleranz – gleichmäßige
Dicke auf. Die Dicke der Klebstoffschicht aus dem Klebstoff 5 beträgt vorzugsweise
zwischen 1 μm und 10 μm, besonders bevorzugt zwischen
4 μm und 6 μm, beispielsweise 5 μm.
-
Eine
solch dünne Klebstoffschicht aus dem Klebstoff 5 trägt
zur verbesserten Wärmeableitung vom Konversionselement 4 zum
Anschlussträger 2 bei.
-
Im
Betrieb der strahlungsemittierenden Halbleiterchips wird elektromagnetische
Strahlung in Richtung des Konversionselements 4 abgestrahlt. Das
Konversionselement 4 enthält oder besteht aus einem
Lumineszenzkonversionsstoff, welcher zumindest einen Teil dieser
Strahlung in elektromagnetischer Strahlung einer anderen Wellenlänge
oder eines anderen Wellenlängenbereichs umwandelt. Dabei
entsteht Wärme, welche vom Konversionselement 4 an
der Anschlussträger 2 abgegeben wird. Das Konversionselement 4 zeichnet
sich dabei unter anderem durch seine hohe Wärmeleitfähigkeit
von wenigstens 1,0 W/mK aus.
-
Dem
Konversionselement 4 folgt von den strahlungsemittierenden
Halbleiterchips in Außenrichtung gesehen eine Außenkoppellinse 8 nach.
Die Auskoppellinse 8 kann aus Glas oder einem Kunststoffmaterial
wie beispielsweise Silikon, Epoxid oder Epoxid-Silikon-Hybridmaterial
gebildet sein. Die Auskoppellinse 8 ist transparent zumindest
für Strahlung im sichtbaren Spektralbereich und insbesondere
frei von einem Lumineszenzkonversionsstoff.
-
Die
Auskoppellinse 8 weist eine halbkugelförmige Innenfläche 8b auf,
die einen Radius RKonversion aufweist. Ferner
weist die Auskoppellinse 8 eine Außenfläche 8a auf,
welche durch eine Halbkugelfläche mit Radius Raußen gebildet
ist. Sämtliche Radien sind dabei vom Punkt M aus gebildet,
der durch den Schnittpunkt der Mittel-Achse 10 mit der
Montagefläche des Anschlussträgers 2 gebildet
ist. Die Mittel-Achse 10 ist dabei vorzugsweise die Mittelachse durch
die Strahlungsaustrittsfläche 3a des zentral angeordneten
strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3, welche – im
Rahmen der Herstellungstoleranz – senkrecht auf epitaktisch
gewachsenen Schichten des strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 steht. Die
Radien für die Innenfläche 8b und die
Außenfläche 8a der Auskoppellinse 8 folgen
dabei folgender Bedingung: Raußen ≥ RKonversion·nLinse/nLuft, wobei nLinse der
Brechungsindex der Auskoppellinse 8 und nLuft der
Brechungsindex der Umgebung der Auskoppellinse ist.
-
Ist
diese Bedingung erfüllt, so ist sowohl für von
den strahlungsemittierenden Halbleiterchips im Betrieb erzeugte
elektromagnetische Strahlung, für vom Konversionselement
re-emittierte Strahlung und für von der reflektierenden
Schicht 22 reflektierte Strahlung die Bedingung für
Totalreflexion an der Außenfläche 8a der
Auskoppellinse 8 nicht erfüllt.
-
Dieses
optische Konzept ist – für ein andersartiges optoelektronisches
Bauelement – auch in der Druckschrift
DE 10 2007 049 799.9 erläutert,
deren Offenbarungsgehalt hiermit ausdrücklich durch Rückbezug
aufgenommen wird.
-
In
Verbindung mit der schematischen Auftragung der 4 ist
gezeigt, dass mittels einem hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements 1 eine Lichtquelle angegeben werden kann, die
weißes Licht einer korrelierten Farbtemperatur (CCT) in
einem Bereich zwischen 2700 K und 6000 K mit hoher Effizienz und
relativ hohem Farbwiedergabeindex (CRI) erzeugen kann. Die Effizienz
beträgt dabei für alle Farbtemperaturen über
100 lm/W, der Farbwiedergabeindex ist größer als
90. Dabei kommen blaue strahlungsemittierende Halbleiterchips 3b und
weißes Licht emittierende Halbleiterchips 3g unter
dem Konversionselement 4 zum Einsatz.
-
In
Verbindung mit der 5 ist eine warmweiße
Lichtquelle bei einer Farbtemperatur von 3000 K beschrieben, die
zusätzlich zu einem hohen Farbwiedergabeindex CRI größer
90 einen verbesserten Farbwiedergabeindex R9 für die Darstellung
von rotem Licht aufweist. Dazu enthält das optoelektronische Bauelement
zumindest einen tief rotes Licht emittierenden Halbleiterchip mit
einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche von 1 mm2. Ferner enthält das optoelektronische
Bauelement zumindest einen blaues Licht emittierenden Halbleiterchip 3b mit
einer Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche von 4 mm2. Weiter enthält das optoelektronische
Bauelement zumindest einen rotes Licht emittierenden Halbleiterchip 3r mit einer
Gesamt-Strahlungsaustrittsfläche von 2 mm2.
-
Die 5A bis 5C zeigen
anhand schematischer Darstellungen die Spektren von hier beschriebenen
Lichtquellen für Werte von R9 = 63, 90 und 98. Die 5D zeigt
anhand von Balkendiagrammen den Farbwiedergabeindex CRI, den Farbwiedergabeindex
R9 sowie die Effizienz in lm/W für diese drei Lichtquellen.
Dabei ist zu sehen, dass der Verlust an Effizienz für einen
Wert von R9 = 90 nur etwa 10% beträgt. Für einen
Wert von R9 = 98 beträgt der Verlust an Effizienz lediglich
16%.
-
Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes
neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere
jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2007/148253 [0017]
- - US 2007/0281851 [0017]
- - DE 102007049799 [0091]