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Es
wird ein optoelektronisches Bauelement angegeben.
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Eine
zu lösende Aufgabe besteht darin, ein optoelektronisches
Bauelement anzugeben, bei dem im Betrieb erzeugte Wärme
besonders effizient abgeführt wird.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
umfasst das optoelektronische Bauelement einen Anschlussträger,
auf dem ein strahlungsemittierender Halbleiterchip angeordnet ist.
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Bei
dem Anschlussträger handelt es sich beispielsweise um eine
Leiterplatte, auf welcher oder in welcher elektrische Leiterbahnen
und Anschlussstellen angeordnet sind, die zur elektrischen Kontaktierung
des strahlungsemittierenden Halbleiterchips dienen. Der Anschlussträger
ist dann nach Art einer Platte im Wesentlichen eben ausgebildet.
Das heißt, der Anschlussträger weist in diesem
Fall keine Kavität auf, in welcher ein strahlungsemittierender
Halbleiterchip angeordnet ist.
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Darüber
hinaus ist es möglich, dass der Anschlussträger
zumindest eine Kavität zur Aufnahme eines strahlungsemittierenden
Halbleiterchips aufweist. Der Anschlussträger kann in diesem
Fall einen Reflektor umfassen, welcher vom strahlungsemittierenden
Halbleiterchip im Betrieb erzeugte elektromagnetische Strahlung
reflektiert. In diesem Fall kann der Anschlussträger beispielsweise
aus einem Trägerstreifen (auch: Leadframe) gebildet sein,
welcher mit einem elektrisch isolierenden Material wie einem Kunststoff
oder einem Keramikmaterial umspritzt ist.
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Bei
dem strahlungsemittierenden Halbleiterchip handelt es sich vorzugsweise
um einen Lumineszenzdiodenchip, das heißt, um einen Leuchtdiodenchip
oder einen Laserdiodenchip. Der strahlungsemittierende Halbleiterchip
kann zur Erzeugung von elektromagnetischer Strahlung im UV-, Infrarot-
oder sichtbaren Spektralbereich geeignet sein.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform umfasst das optoelektronische Bauelement
ein Konversionselement. Das Konversionselement ist eine Komponente
des optoelektronischen Bauelements, welche einen Lumineszenzkonversionsstoff
enthält oder aus einem Lumineszenzkonversionsstoff gebildet
ist.
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Trifft
beispielsweise vom strahlungsemittierenden Halbleiterchip im Betrieb
erzeugte elektromagnetische Strahlung auf das Konversionselement,
so kann die elektromagnetische Strahlung vom Lumineszenzkonversionsstoff
im Konversionselement vollständig oder teilweise absorbiert
werden. Der Lumineszenzkonversionsstoff re-emittiert dann elektromagnetische
Strahlung, welche andere, vorzugsweise höhere, Wellenlängen
umfasst als die vom strahlungsemittierendem Halbleiterchip im Betrieb
emittierte elektromagnetische Strahlung. Beispielsweise wird beim
Durchtritt durch das Konversionselement ein Teil der vom strahlungsemittierenden
Halbleiterchip erzeugten elektromagnetischen Strahlung aus dem blauen
Spektralbereich in elektromagnetische Strahlung aus dem gelben Spektralbereich
konvertiert.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements überspannt das
Konversionselement den Halbleiterchip derart, dass der Halbleiterchip
vom Konversionselement und dem Anschlussträger umgeben
ist. Das heißt, das Konversionselement ist beispielsweise
nach Art einer Kuppel über den Halbleiterchip gespannt.
Mit anderen Worten ist der Halbleiterchip dann zwischen Anschlussträger
und Konversionselement angeordnet. Das Konversionselement bildet
zum Beispiel eine Kavität über dem Halbleiterchip
aus. Mit seiner Montagefläche ist der Halbleiterchip beispielsweise auf
den Anschlussträger befestigt. An seinen Seitenflächen
und an seiner der Montagefläche abgewandten Strahlungsaustrittsfläche
ist der Halbleiterchip vom Konversionselement umgeben, das den Halbleiterchip überspannt.
Dabei grenzt das Konversionselement vorzugsweise nicht direkt an
den Halbleiterchip, sondern es sind weitere Materialien zwischen Halbleiterchip
und Konversionselement angeordnet.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
besteht das Konversionselement aus einem der folgenden Materialien:
Keramik, Glas-Keramik. Das heißt, das Konversionselement
ist nicht durch einen Lumineszenzkonversionsstoff gebildet, welcher
in Silikon oder Epoxidharz als Matrixmaterial eingebracht ist, sondern das
Konversionselement ist mit einem Keramikmaterial oder einem Glaskeramik-Material
gebildet.
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Das
Konversionselement ist vorzugsweise mechanisch selbsttragend ausgebildet.
Das Konversionselement kann beispielsweise als selbsttragende Kuppel
oder Schale ausgebildet sein, welche den Halbleiterchip überspannt.
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Geeignete
Keramiken zur Bildung eines solchen Konversionselements sind in
der Druckschrift
WO 2007/148253 näher
erläutert, deren Offenbarungsgehalt hiermit ausdrücklich
durch Rückbezug aufgenommen wird. Geeignete Glas-Keramik-Materialien
sind beispielsweise in der Druckschrift
US 2007/0281851 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt hiermit ausdrücklich durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
ist das Konversionselement am Anschlussträger befestigt.
Das heißt, das Konversionselement weist zum Anschlussträger
eine mechanische, feste Verbindung auf. Beispielsweise kann das
Konversionselement mittels einer dünnen Klebstoffschicht
mit dem Anschlussträger verbunden sein. Darüber
hinaus ist es möglich, dass das Konversionselement beispielsweise
an den Anschlussträger gebondet oder mittels einer Presspassung
mit dem Anschlussträger verbunden ist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
umfasst das optoelektronische Bauelement einen Anschlussträger,
auf dem ein strahlungsemittierender Halbleiterchip angeordnet ist,
ein Konversionselement, das am Anschlussträger befestigt
ist, wobei das Konversionselement den Halbleiterchip überspannt,
derart dass der Halbleiterchip vom Konversionselement und dem Anschlussträger
umgeben ist, und das Konversionselement aus einem der folgenden
Materialien besteht: Keramik, Glas-Keramik.
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Das
hier beschriebene optoelektronische Bauelement macht dabei unter
anderem von der folgenden Erkenntnis Gebrauch: Ein Glaskeramikmaterial
oder eine lumineszente Keramik für das Konversionselement
zeichnen sich in der Regel durch eine Wärmeleitfähigkeit,
die deutlich höher als beispielsweise die Wärmeleitfähigkeit
von Silikon ist. Bevorzugt weist die Glaskeramikmaterial oder die
lumineszente Keramik eine Wärmeleitfähigkeit von ≥ 1,0 W/mK
auf.
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Ein
Konversionselement, das aus einem dieser Materialien gebildet ist,
zeichnet sich daher durch eine besonders hohe Wärmeleitfähigkeit
aus. Aufgrund der Befestigung des Konversionselements an den Anschlussträger
ist das Konversionselement darüber hinaus thermisch leitend
an den Anschlussträger und damit beispielsweise an einen
Kühlkörper, auf welchem der Anschlussträger
aufgebracht sein kann, angeschlossen. Bei der Konversion von durchtretender
Strahlung im Konversionselement erzeugte Wärme kann auf
diese Weise besonders gut abgeführt werden.
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Beispielsweise
besteht das Konversionselement aus einer YAG:Ce-Keramik. Ein solches
Konversionselement zeichnet sich durch eine thermische Leitfähigkeit
von zirka 14 W/mK aus.
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Darüber
hinaus bildet ein Konversionselement aus den angesprochenen Materialien
einen mechanisch stabilen Schutz des Halbleiterchips, welcher vom
Konversionselement überspannt wird, vor äußeren
mechanischen Einwirkungen. Das beschriebene Bauelement zeichnet
sich daher neben einem verbesserten Wärmehaushalt auch
durch eine verbesserte mechanische Stabilität aus.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
ist zwischen dem Halbleiterchip und dem Konversionselement zumindest
ein Zwischenbereich angeordnet, der mit einem Gas befüllt
ist. Das heißt, der Raum zwischen Halbleiterchip und Konversionselement
kann zumindest stellenweise mit einem Gas befüllt sein.
Beispielsweise kann es sich bei diesem Gas um Luft handeln. Ein
Zwischenbereich, der mit einem Gas befüllt ist, zwischen
Halbleiterchip und Konversionselement kann die Wärmeableitung
vom Konversionselement zum Anschlussträger, auf welchem
der Halbleiterchip aufgebracht ist, weiter verbessern.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform ist der Halbleiterchip in einem Formkörper
eingebettet. Das heißt, der Halbleiterchip ist zumindest
stellenweise an seinen freiliegenden Außenflächen
formschlüssig vom Formkörper umhüllt
und kann sich an diesen Stellen in direktem Kontakt zum Halbleiterchip befinden.
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Der
Formkörper kann dabei beispielsweise als Verguss ausgeführt
sein. Der Formkörper ist für die von dem strahlungsemittierenden
Halbleiterchip im Betrieb erzeugte elektromagnetische Strahlung möglichst
vollständig durchlässig. Das heißt, der Formkörper
besteht aus einem Material, das kaum oder gar keine Strahlung des
strahlungsemittierenden Halbleiterchips absorbiert.
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Beispielsweise
ist der Formkörper aus einem Silikon, einem Epoxid, oder
aus einem Silikon-Epoxid-Hybridmaterial gebildet. Der Formkörper
umschließt den Halbleiterchip an dessen freien Außenflächen
formschlüssig und kann beispielsweise eine sphärisch
gekrümmte Außenfläche aufweisen.
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Bevorzugt
ist der Formkörper insbesondere frei von einem strahlungsabsorbierenden
Material, wie beispielsweise einem Lumineszenzkonversionsmaterial.
Das heißt, der Formkörper weist bis auf höchstens
geringe Verunreinigungen keinen Lumineszenzkonversionsstoff auf.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
erstreckt sich zwischen dem Formkörper und dem Konversionselement
ein Zwischenbereich, der mit einem Gas befüllt ist. Beispielsweise
ist der Zwischenbereich mit Luft gefüllt.
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Der
Zwischenbereich grenzt vorzugsweise unmittelbar an den Formkörper.
Das heißt, der Formkörper weist eine dem Halbleiterchip
abgewandte Außenfläche auf, an der er an den Zwischenbereich grenzt.
Der Zwischenbereich kann sich dabei bis zum Anschlussträger
erstrecken.
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Der
Zwischenbereich kann in diesem Fall kuppelartig ausgebildet sein.
An seiner dem Formkörper zugewandten Innenfläche
folgt er der Form der Außenfläche des Formkörpers.
An seiner dem Konversionselement zugewandten Außenfläche kann
er dem Verlauf der Innenfläche des Konversionselements
folgen.
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Der
Zwischenbereich macht dabei unter anderem von der folgenden Erkenntnis
Gebrauch: Im Betrieb des optoelektronischen Bauelements kommt es
durch die Erwärmung des strahlungsemittierenden Halbleiterchips
auch zur Erwärmung des Formkörpers, in welchem
der Halbleiterchip eingebettet ist. Diese Erwärmung kann,
insbesondere wenn der Formkörper ein Silikon enthält,
zur thermischen Ausdehnung des Formkörpers führen.
Der Zwischenbereich ist nun derart dimensioniert, dass der Formkörper
trotz dieser thermischen Ausdehnung nicht in Berührung
mit dem Konversionselement gelangt. Das heißt, das Konversionselement
und der Formkörper sind vorzugsweise auch im Betrieb des
optoelektronischen Bauelements stets durch den Zwischenbereich voneinander
getrennt, so dass sich Formkörper und Konversionselement
nicht in direktem Kontakt miteinander befinden. Dadurch ist unter
anderem verhindert, dass sich aufgrund des sich ausdehnenden Silikons
bei Temperaturerhöhung ein Abheben des Konversionselements
aufgrund des Drucks des Formkörpers auf das Konversionselement
ergibt.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
umfasst das optoelektronische Bauelement eine Auskoppellinse, welche
an die dem Halbleiterchip abgewandte Außenfläche
des Konversionselements grenzt. Die Auskoppelfläche kann
sich in direktem und unmittelbarem Kontakt mit der Außenfläche
des Konversionselements befinden. Die Auskoppellinse kann dabei
ein separat gefertigtes Element des optoelektronischen Bauelements
darstellen, das beispielsweise gefräst, gedreht oder spritzgegossen
ist und in einem Montageschritt über dem Konversionselement
befestigt wird.
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Darüber
hinaus ist es aber auch möglich, dass die Auskoppellinse
auf den weiteren Komponenten des optoelektronischen Bauelements
gefertigt wird und beispielsweise direkt als Verguss auf das Konversionselement
aufgebracht wird.
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Die
Auskoppellinse ist zumindest im Wesentlichen durchlässig
für vom optoelektronischen Bauelement und/oder vom Konversionselement
abgestrahlte elektromagnetische Strahlung. Insbesondere ist die
Auskoppellinse bevorzugt frei von einem Lumineszenzkonversionsstoff.
Das heißt, die Auskoppellinse weist bis auf höchstens
geringe Verunreinigungen keinen Lumineszenzkonversionsstoff auf.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
weist die Auskoppellinse eine Innenfläche auf, die dem
Halbleiterchip zugewandt ist und die von einer inneren Halbkugelfläche
mit dem Radius RKonversion umschlossen ist. Ferner
weist die Auskoppellinse eine Außenfläche auf,
die dem Halbleiterchip abgewandt ist und die eine äußere
Halbkugelfläche mit dem Radius Raußen umschließt
ist. Dabei folgen die beiden Radien folgender Bedingung: Raußen ≥ RKonversion × nLinse/nLuft. nLinse und nLuft sind
dabei die Brechungsindices der Auskoppellinse beziehungsweise der
Umgebung der Auskoppellinse, typischerweise der von Luft.
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Bei
den inneren und bei den äußeren Halbkugelflächen
kann es sich um rein virtuelle Flächen handeln, die nicht
notwendigerweise im Bauelement als gegenständliche Merkmale
ausgebildet sind oder auftreten. Insbesondere erfüllt die
Auskoppellinse die oben genannte Bedingung, auch unter „Weierstrass”-Bedingung
bekannt, wenn die Halbkugelschale, welche durch innere und äußere
Halbkugelfläche mit den genannten Radien gebildet ist,
in ihrer Gesamtheit innerhalb der Auskoppellinse liegt.
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Insbesondere
ist es auch möglich, dass die Auskoppellinse als Kugelschale
ausgebildet ist, deren innerer Radius durch RKonversion gegeben
ist und deren äußerer Radius durch Raußen gegeben
ist. Herstellungsbedingt kann dabei die Form der Auskoppellinse
in geringer Weise von der mathematisch exakten Kugelform für
Innen- und Außenfläche abweichen.
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Mit
anderen Worten: Erfüllt die Auskoppellinse die genannte
Bedingung, so ist die Auskoppellinse derart geformt und vom Halbleiterchip
beabstandet, dass die Außenfläche der Auskoppellinse
von jedem Punkt des Halbleiterchips aus gesehen unter einem so kleinen
Winkel erscheint, dass keine Totalreflexion an der Außenseite
der Auskoppellinse auftritt. Eine Auskoppellinse, die dieser Bedingung
gehorcht, weist daher nur sehr geringe Strahlungsverluste aufgrund
von Totalreflexion an ihrer Außenfläche auf. Die
Auskoppeleffizienz des optoelektronischen Bauelements ist damit
vorteilhafterweise erhöht.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
ist der Formkörper, in welchem der optoelektronische Halbleiterchip
eingebettet ist, von einer Halbkugelfläche mit dem Radius
Rinnen umschlossen. Der Halbleiterchip weist
dabei eine Strahlungsaustrittsfläche mit dem Flächeninhalt
A auf.
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Der
Flächeninhalt A und der Radius Rinnen erfüllen
dabei die Bedingung A ≤ ½ × Π × Rinnen 2. Vorzugsweise
ist der Flächeninhalt A dabei ≥ 1/20 × Π × Rinnen 2. Dabei wird
davon ausgegangen, dass ein einziger Formkörper den strahlungsemittierenden
Halbleiterchip des optoelektronischen Bauelements umhüllt.
Ein derart kleiner Flächeninhalt der Strahlungsaustrittsfläche
des strahlungsemittierenden Halbleiterchips sorgt dafür,
dass beispielsweise vom Konversionselement zum Halbleiterchip zurückreflektierte
oder abgestrahlte elektromagnetische Strahlung mit geringer Wahrscheinlichkeit
auf den Halbleiterchip trifft, wo sie beispielsweise durch Absorption
verloren gehen könnte.
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Beispielsweise
ist dabei auf der dem Formkörper zugewandten Seite des
Anschlussträgers eine reflektierende Schicht angeordnet,
welche zumindest stellenweise direkt an den Formkörper grenzt
und sowohl für vom Halbleiterchip als auch vom Konversionselement
erzeugter elektromagnetischen Strahlung eine Reflektivität
von wenigstens 80%, bevorzugt von wenigsten 90% aufweist. Besonders
bevorzugt weist die reflektierende Schicht eine Reflektivität
von wenigstens 98% auf. Die reflektierende Schicht befindet sich
dabei vorzugsweise innerhalb der Halbkugel mit dem Radius Rinnen. Auf diese Weise trifft Strahlung mit
großer Wahrscheinlichkeit auf die reflektierende Schicht
und nicht auf die Strahlungsaustrittsfläche des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
ist auf das Konversionselement zumindest ein Konversionsstoff aufgebracht,
der vom Halbleiterchip im Betrieb erzeugte elektromagnetische Strahlung
und/oder vom Konversionselement re-emittierte elektromagnetische
Strahlung zumindest teilweise absorbiert. Bei dem Konversionsstoff,
der auf das Konversionselement aufgebracht ist, handelt es sich
vorzugsweise um einen Konversionsstoff, der verschieden ist vom
Konversionsstoff, aus dem oder mit dem das Konversionselement gebildet
ist. Das heißt Konversionselement und aufgebrachter Konversionsstoff
absorbieren und/oder re-emittieren elektromagnetische Strahlung unterschiedlicher
Wellenlängen oder unterschiedlicher Wellenlängenbereiche.
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Beispielsweise
kann der Konversionsstoff auf die dem Halbleiterchip zugewandte
Innenfläche des Konversionselements aufgebracht sein. Das heißt,
elektromagnetische Strahlung, die vom Halbleiterchip im Betrieb
emittiert wird, trifft zunächst auf den Konversionsstoff,
der an der Innenfläche des Konversionselements angeordnet
ist. Von diesem Konversionsstoff wird die Strahlung teilweise oder vollständig
in elektromagnetische Strahlung einer anderen Wellenlänge
konvertiert. Diese elektromagnetische Strahlung tritt dann in das
Konversionselement, welches sie, ohne konvertiert zu werden, durchläuft
oder in welchem sie wiederum teilweise oder vollständig
konvertiert wird.
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Zum
Beispiel erzeugt der Halbleiterchip im Betrieb elektromagnetische
Strahlung im UV-Spektralbereich. Der Konversionsstoff kann dann
dazu vorgesehen sein, diese UV-Strahlung zumindest teilweise, vorzugsweise
möglichst vollständig in elektromagnetische Strahlung
in einen anderen, beispielsweise im blauen Spektralbereich zu konvertieren. Das
Konversionselement ist dann dazu eingerichtet, einen Teil dieser
konvertierten, blauen elektromagnetischen Strahlung beispielsweise
in elektromagnetische Strahlung im gelben Spektralbereich zu konvertieren.
Auf diese Weise ist es möglich, mittels eines Halbleiterchips,
der elektromagnetische Strahlung im UV-Bereich erzeugt, ein Bauelement
zu realisieren, welches weißes Mischlicht abstrahlt.
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Das
Aufbringen des zusätzlichen Konversionsstoffes auf dem
Konversionselement erweist sich dabei auch hinsichtlich thermischer
Eigenschaften des Bauelements als besonders vorteilhaft. So wird im
Konversionsstoff erzeugte Wärme an das Konversionselement
abgegeben, welches die Wärme aufgrund seiner hohen Wärmeleitfähigkeit
an den Anschlussträger abführt. Vorzugsweise befindet
sich zwischen dem Halbleiterchip und den ihn gegebenenfalls umgebenden
Formkörper einerseits und dem Konversionsstoff andererseits ein
Zwischenraum, der mit Gas, beispielsweise mit Luft, gefüllt
ist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
ist zwischen dem Konversionselement und dem Anschlussträger ein
Klebstoff angeordnet, der unmittelbar an das Konversionselement
und den Anschlussträger grenzt. Der Klebstoff ist dabei
vorzugsweise in einer dünnen Schicht aufgebracht, welche
eine Dicke von maximal 10 μm, vorzugsweise maximal 6 μm
aufweist. Eine solch dünne Klebstoffschicht stellt sicher,
dass vom Konversionselement erzeugte Wärme besonders effizient
an den Anschlussträger abgegeben werden kann.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
enthalten das Konversionselement und/oder der Konversionsstoff einen
Lumineszenzkonversionsstoff oder bestehen aus einem Lumineszenzkonversionsstoff,
der auf einem der folgenden Materialien basiert: Orthosilikat, Thiogallate,
Sulfid, Nitrid, Fluorid.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform des hier beschriebenen optoelektronischen
Bauelements sind das Konversionselement und/oder der Konversionsstoff
mit einem Lumineszenzkonversionsstoffe gebildet, der durch zumindest
einem der folgenden Dotierstoffe aktiviert ist: Eu3+, Mn2+, Mn4+.
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Dem
hier beschriebenen optoelektronischen Bauelement liegt dabei unter
anderem die folgende Erkenntnis zugrunde: Durch die beim hier beschriebenen
optoelektronischen Bauelement relativ große Entfernung
zwischen Halbleiterchip und Konversionselement und/oder Konversionsstoff
verteilt sich die vom Halbleiterchip im Betrieb erzeugte elektromagnetische
Strahlung auf eine relativ große Fläche und auf
ein relativ großes Volumen. Dadurch ist der Einsatz von
langsam abklingenden Leuchtstoffen möglich. Unter langsam
abklingenden Leuchtstoffe sind dabei Leuchtstoffe verstanden, die
eine Abklingzeit von > 1 μs
aufweisen. Darunter zählen beispielsweise mit Eu3+, Mn2+,
Mn4+ aktivierten Lumineszenzkonversionsmaterialien. Durch die relativ
große Entfernung vom Halbleiterchip, Konversionselement und/oder
Konversionsstoff wird auch bei diesen langsam abklingenden Leuchtstoffen
ein Sättigungseffekt unwahrscheinlich. Für schnellere
Leuchtstoffe, wie beispielsweise YAG:Ce, die eine kürzere
Abklingzeit aufweisen, werden Sättigungseffekte beim vorliegenden
optoelektronischen Bauelement sogar vollständig vermieden.
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Darüber
hinaus ist es, aufgrund der Verteilung der elektromagnetischen Strahlung
auf eine größere Fläche und auf ein größeres
Volumen, möglich, Lumineszenzkonversionsmaterialien einzusetzen, die
eine erhöhte Empfindlichkeit für Strahlungsschäden,
beispielsweise durch UV-Strahlung, aufweisen. Hier sind zum Beispiel
Nitride, wie z. B. Sr2Si5N8:Eu sowie Sulfide, Oxinitride und Fluide
zu nennen. Diese Lumineszenzkonversionsmaterialien können
beim optoelektronischen Bauelement, wie es hier beschrieben ist,
zum ersten Mal überhaupt in sinnvoller Weise eingesetzt
werden.
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Aufgrund
der Tatsache, dass das Konversionselement gemäß zumindest
einer Ausführungsform des optoelektronischen Bauelements
aus einer Keramik oder einer Glaskeramik besteht, ist aufgrund der
Sinterung der Lumineszenzkonversionsstoffe die effektive Oberfläche
des Leuchtstoffs extrem verringert.
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Dadurch
werden aber langsame chemische Reaktionen mit Feuchtigkeit, CO2,
Sauerstoff oder anderen atmosphärischen Gasen weitgehend
unterbunden, da eine verringerte Reaktionsoberfläche zur Verfügung
steht. Dies betrifft insbesondere Lumineszenzkonversionsstoffe,
wie Sulfide, Orthosilikate oder Nitride. Aufgrund der Verwendung
eines Konversionselements, das aus Keramik oder einer Glaskeramik
besteht, ist damit auch die Lebensdauer des Konversionselements
und damit des gesamten optoelektronischen Bauelements erhöht.
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Aufgrund
der Tatsache, dass nun erstmals langsam abklingende Lumineszenzkonversionsmaterialien,
wie schmalbandige f-f-Linienemitter (zum Beispiel. Eu3+, Mn4+) in
Verbindung mit Halbleiterchips eingesetzt werden können,
die UV-Strahlung emittieren, können hohe Farbwiedergabewerte
und Effizienzwerte des optoelektronischen Bauelements erreicht werden.
Der Nachteil von früh einsetzenden Sättigungseffekten
tritt dabei nicht ein.
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Darüber
hinaus können beim hier beschriebenen Bauelement Lumineszenzkonversionsstoffe mit
niedrigen Aktivatorkonzentrationen verwendet werden, mit Konzentration
die bis zu 1/100 des bei herkömmlichen Lumineszenzkonversionsstoffen Üblichen
betragen. Das heißt, das hier beschriebene Bauelement ermöglicht
auch den Einsatz von Lumineszenzkonversionsstoffen, die sonst aufgrund
ihres schlechten thermischen Verhaltens, ihrer Empfindlichkeit gegen
atmosphärische Gase oder ihre langsamen Abklingzeit nicht
eingesetzt werden können. Darunter fallen zum Beispiel
blau-grün bis rot-orange emittierende Orthosilikate, Thiogallate,
Sulfide, Nitrid, Fluorid und/oder schmalbandige f-f-Linienemitter.
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Im
Folgenden wird das hier beschriebene optoelektronische Bauelement
anhand von Ausführungsbeispielen und den dazugehörigen
Figuren näher erläutert.
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Die 1, 2, 3 und 4 zeigen anhand
schematischer Schnittdarstellungen unterschiedliche Ausführungsbeispiele
eines hier beschriebenen optoelektronischen Bauelements.
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Gleiche,
gleichartige oder gleich wirkende Elemente sind in den Figuren mit
denselben Bezugszeichen versehen. Die Figuren und die Größenverhältnisse
der in den Figuren dargestellten Elemente untereinander sind nicht
als maßstäblich zu betrachten. Vielmehr können
einzelne Elemente zur besseren Darstellbarkeit und/oder zum besseren
Verständnis übertrieben groß dargestellt
sein.
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Die 1 zeigt
in einer schematischen Schnittdarstellung ein erstes Ausführungsbeispiel
eines hier beschriebenen optoelektronischen Bauelements 1.
Das optoelektronische Bauelement umfasst einen Anschlussträger 2.
Vorliegend handelt es sich bei dem Anschlussträger 2 um
eine Leiterplatte. Der Anschlussträger 2 umfasst
einen Grundkörper 21, der aus einem elektrisch
isolierenden Material, wie einem Keramikmaterial oder einem Kunststoffmaterial
gebildet sein kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass
es sich bei dem Grundkörper 21 um eine Metallkernplatine
handelt.
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Auf
die Oberseite des Anschlussträgers ist eine reflektierende
Schicht 22 aufgebracht. Die reflektierende Schicht 22 bildet
eine Verspiegelung des Anschlussträgers 2. Beispielsweise
ist die reflektierende Schicht 22 aus einem reflektierenden
Metall wie Gold, Silber oder Aluminium gebildet. Darüber
hinaus ist es möglich, dass es sich bei der reflektierenden
Schicht 22 um einen Bragg-Spiegel handelt.
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Auf
den Anschlussträger 2 ist vorliegend ein einziger
strahlungsemittierender Halbleiterchip 3 aufgebracht. Bei
dem strahlungsemittierenden Halbleiterchip 3 handelt es
sich um einen Leuchtdiodenchip. Der strahlungsemittierende Halbleiterchip 3 ist
auf dem Anschlussträger 2 befestigt und elektrisch
angeschlossen.
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Der
strahlungsemittierende Halbleiterchip 3 ist von einem Formkörper 7 umhüllt.
Der Formkörper 7 besteht vorliegend aus Silikon.
Der Formkörper 7 ist beispielsweise nach Art einer
Halbkugel ausgebildet. Der strahlungsemittierende Halbleiterchip 3 ist an
seinen nicht dem Anschlussträger 2 zugewandten Außenflächen
formschlüssig vom Formkörper 7 umhüllt.
Der Formkörper 7 ist frei von einem Lumineszenzkonversionsstoff.
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Der
Formkörper 7 ist innerhalb einer Halbkugelfläche
mit dem Radius Rinnen angeordnet. Der Radius
Rinnen ist dabei derart gewählt,
dass der Flächeninhalt der Strahlungsaustrittsfläche 3a des
strahlungsemittierenden Halbleiterchips zwischen 1/20 × Π × Rinnen 2 und ½ × Π × Rinnen 2 liegt. Auf
diese Weise ist die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise vom Konversionselement 4 zurückreflektierte
oder emittierte elektromagnetische Strahlung nicht auf die relativ
schlecht reflektierende Strahlungsaustrittsfläche 3a des
strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 trifft, sondern
auf die reflektierende Beschichtung 22, von der sie wieder
in Richtung der Umgebung des optoelektronischen Bauelements 1 abgestrahlt
werden kann, reduziert.
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Zwischen
Formkörper 7 und Konversionselement 4 ist
ein Zwischenraum 6 angeordnet. Der Zwischenraum 6 ist
mit Luft gefüllt. Der Zwischenraum 6 grenzt beim
Ausführungsbeispiel der 1 unmittelbar
an den Formkörper 7 und an das Konversionselement 4.
Der Zwischenraum 6 dient unter anderem als Puffer, für
den Fall, dass sich der Formkörper 7 aufgrund
von Erwärmung im Betrieb des strahlungsemittierenden Halbleiterchips 3 ausdehnt.
Aufgrund des Zwischenraums 6 ist es beim optoelektronischen Bauelement 1 gewährleistet,
dass der Formkörper 7 nicht gegen das Konversionselement 4 drückt,
was beispielsweise zum Ablösen des Konversionselements 4 vom
Anschlussträger 2 und damit zu einer verschlechterten
Wärmeleitfähigkeit vom Konversionselement 4 zum
Anschlussträger 2 führen könnte.
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Das
Konversionselement 4 überspannt den strahlungsemittierenden
Halbleiterchip 3 kuppel- oder domartig. Das Konversionselement 4 ist
nach Art einer Halbkugelschale ausgebildet. Das Konversionselement 4 umfasst
eine Außenfläche 4a und eine Innenfläche 4b,
welche dem Halbleiterchip 3 zugewandt ist. Es besteht aus
einer Keramik, beispielsweise YAG:Ce oder einer gesinterten Glaskeramik, bei
der ein keramischer Lumineszenzkonversionsstoff in ein Glas eingebracht
ist. Das Konversionselement 4 ist dabei selbsttragend ausgebildet,
das heißt es handelt sich beim Konversionselement 4 um
eine mechanisch tragfähige Struktur, welche zum Erhalt der
kuppelartigen Form keiner weiteren Unterstützungselemente
bedarf. Das Konversionselement 4 ist auf dem Anschlussträger 2 befestigt.
Vorliegend ist das Konversionselement 4 mittels einer Klebstoffschicht
aus einem Klebstoff 5, welcher unmittelbar an den Anschlussträger
und das Konversionselement grenzt, am Anschlussträger 2 befestigt.
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Bei
dem Klebstoff 5 handelt es sich vorzugsweise um einen Klebstoff,
der mit Expoxidharz und/oder Silikon gebildet ist. Der Klebstoff 5 kann
dabei aus einem der genannten Materialien bestehen oder eines der
genannten Materialien enthalten.
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Beispielsweise
ist es auch möglich, dass eines der genannten Materialien
ein Matrixmaterial des Klebstoffs 5 bildet, in welchem
metallische Partikel, wie zum Beispiel Partikel aus Silber, Gold
oder Nickel, enthalten sind. Ein derartiger Klebstoff 5 zeichnet
sich dann durch eine erhöhte Wärmeleitfähigkeit aus.
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Vorzugsweise
wird das Konversionselement 4 mittels einer dünnen
Klebstoffschicht aus dem Klebstoff 5 am Anschlussträger 2 befestigt.
Die Klebstoffschicht weist dabei eine – im Rahmen der Herstellungstoleranz – gleichmäßige
Dicke auf. Die Dicke der Klebstoffschicht aus dem Klebstoff 5 beträgt vorzugsweise
zwischen 1 μm und 10 μm, besonders bevorzugt zwischen
4 μm und 6 μm, beispielsweise 5 μm.
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Eine
solch dünne Klebstoffschicht aus dem Klebstoff 5 trägt
zur verbesserten Wärmeableitung vom Konversionselement 4 zum
Anschlussträger 2 bei.
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Im
Betrieb des strahlungsemittierenden Halbleiterchips wird elektromagnetische
Strahlung in Richtung des Konversionselements 4 abgestrahlt. Das
Konversionselement 4 enthält oder besteht aus einem
Lumineszenzkonversionsstoff, welcher zumindest einen Teil dieser
Strahlung in elektromagnetischer Strahlung einer anderen Wellenlänge
oder eines anderen Wellenlängenbereichs umwandelt. Dabei
entsteht Wärme, welche vom Konversionselement 4 an
der Anschlussträger 2 abgegeben wird. Das Konversionselement 4 zeichnet
sich dabei unter anderem durch seine hohe Wärmeleitfähigkeit
von wenigstens 1,0 W/mK aus.
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Dem
Konversionselement 4 folgt vom strahlungsemittierenden
Halbleiterchip in Außenrichtung gesehen eine Außenkoppellinse 8 nach.
Die Auskoppellinse 8 kann aus Glas oder einem Kunststoffmaterial
wie beispielsweise Silikon, Epoxid oder Epoxid-Silikon-Hybridmaterial
gebildet sein. Die Auskoppellinse 8 ist transparent zumindest
für Strahlung im sichtbaren Spektralbereich und insbesondere
frei von einem Lumineszenzkonversionsstoff.
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Die
Auskoppellinse 8 weist eine halbkugelförmige Innenfläche 8b auf,
die einen Radius RKonversion aufweist. Ferner
weist die Auskoppellinse 8 eine Außenfläche 8a auf,
welche durch eine Halbkugelfläche mit Radius Raußen gebildet
ist. Sämtliche Radien sind dabei vom Punkt M aus gebildet,
der durch den Schnittpunkt der optischen Achse 10 mit der
Montagefläche des Anschlussträgers 2 gebildet
ist. Die optische Achse 10 ist dabei vorzugsweise die Mittelachse
durch die Strahlungsaustrittsfläche 3a des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 3, welche – im Rahmen der Herstellungstoleranz – senkrecht
auf epitaktisch gewachsenen Schichten des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips 3 steht. Die Radien für die Innenfläche 8b und
die Außenfläche 8a der Auskoppellinse 8 folgen
dabei folgender Bedingung: Raußen ≥ RKonversion·nLinse/nLuft, wobei nLinse der
Brechungsindex der Auskoppellinse 8 und nLuft der
Brechungsindex der Umgebung der Auskoppellinse ist.
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Ist
diese Bedingung erfüllt, so ist sowohl für vom
strahlungsemittierenden Halbleiterchip im Betrieb erzeugter elektromagnetischer
Strahlung, für vom Konversionselement re-emittierter Strahlung und
für von der reflektierenden Schicht 22 reflektierter
Strahlung die Bedingung für Totalreflexion an der Außenfläche 8a der
Auskoppellinse 8 nicht erfüllt.
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Dieses
optische Konzept ist – für ein andersartiges optoelektronisches
Bauelement – auch in der Druckschrift
DE 10 2007 049 799.9 erläutert,
deren Offenbarungsgehalt hiermit ausdrücklich durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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In
Verbindung mit der 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
eines hier beschriebenen optoelektronischen Bauelements näher
erläutert. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel
der 1 ist der Anschlussträger 2 in
diesem Ausführungsbeispiel um Reflektoren 23 ergänzt.
Beispielsweise umfasst das optoelektronische Bauelement einen einzigen
Reflektor 23, der als umlaufende Reflektorwand um den strahlungsemittierenden
Halbleiterchip herum ausgebildet ist. Der Reflektor ist sowohl für
konvertierte als auch für nicht konvertierte elektromagnetische
Strahlung reflektierend ausgebildet, und ermöglicht eine gerichtete
Abstrahlung des Bauelements vom Anschlussträger 2 weg.
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In
Verbindung mit der 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines hier beschriebenen optoelektronischen Bauelements näher
erläutert. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel,
das in Verbindung mit der 2 beschrieben
ist, ist der Reflektor 23 vorliegend im Grundkörper 21 des
Anschlussträgers 2 integriert.
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Insbesondere
können reflektierende Schichten 22 und Reflektor 23 dabei
einstückig ausgebildet sein. Auskoppellinse 8,
Konversionselement 4 sowie Formkörper 7 grenzen
jeweils an den Reflektor 23. Ein derartiger Aufbau führt
zu einer besonders gerichteten und gleichmäßigen
Abstrahlcharakteristik.
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Der
Reflektor 23 ist beispielsweise mit einem Metall gebildet.
Beispielsweise kann der Reflektor 23 Silber und/oder Aluminium
enthalten oder aus Silber und/oder Aluminium bestehen. Darüber
hinaus ist es möglich, dass der Reflektor 23 mit
einem Kunststoff gebildet ist, der mit strahlungsreflektierenden
oder strahlungsstreuenden Teilchen gefüllt ist. Beispielsweise
bestehen diese Teilchen aus Titanoxid.
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In
Verbindung mit der 4 ist ein viertes Ausführungsbeispiel
eines hier beschriebenen optoelektronischen Bauelements näher
erläutert. Im Unterschied zum in Verbindung mit der 1 beschriebenen
Bauelement umfasst das in Verbindung mit der 4 beschriebene
optoelektronische Bauelement einen Konversionsstoff 9,
der als Schicht auf die Innenfläche 4b des Konversionselements 4 aufgebracht
ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel erzeugt der strahlungsemittierende
Halbleiterchip elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich
von UV-Strahlung. Der Lumineszenzkonversionsstoff 9 wandelt
diese Strahlung größtenteils – das heißt
wenigstens 80% der UV-Strahlung – in elektromagnetische
Strahlung im blauen Spektralbereich um. Das Konversionselement absorbiert
einen Teil – beispielsweise 50% – der blauen Strahlung
und emittiert dafür elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich
von gelbem Licht. Insgesamt wird vom optoelektronischen Bauelement
dann weißes Mischlicht emittiert, das sich aus blauem und
gelbem Licht zusammensetzt. Das Anbringen des Konversionsstoffs 9 am
Konversionselement 4 sorgt für eine besonders
gute Ableitung von bei der Konversion entstehender Wärme
zum Anschlussträger und letztendlich an die Umgebung des
optoelektronischen Bauelements.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes
neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere
jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2007/148253 [0012]
- - US 2007/0281851 [0012]
- - DE 102007049799 [0069]