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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Methode zur Datenerfassung in
der Tierzucht oder Tierhaltung, insbesondere bei der Massentierhaltung, gemäß des Oberbegriffes
von Anspruch 1. Ferner ist die Erfindung auch auf ein System zur
Datenerfassung in der Tierzucht oder Tierhaltung gemäß des Anspruchs
11 gerichtet.
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Ein
in der Tierzucht oder Tierhaltung ermittelter Messwert, beispielsweise
ein Diagnosewert, wird häufig
mit einem mobilen Messgerät
gemessen. Der Messwert kann beispielsweise ein Rückenfettdichte-Wert (RFD-Wert)
eines Tieres sein, der mittels eines mobilen Ultraschallgerätes gemessen
wird. Der Messwert wird nach dem Stand der Technik handschriftlich
in eine Tabelle eingetragen und später manuell in eine elektronische
Datenverarbeitung für
ein Herdenmanagement landwirtschaftlicher Betriebe übertragen.
Bei großen
Herden bedeutet dies, dass häufig
mehrere hundert Messwerte zeitraubend manuell eingetragen und übertragen
werden müssen.
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Dabei
kommt es immer wieder zu Verwechslungen und falschen Zuordnungen
des individuellen Tieres zu den ermittelten Messwerten oder handschriftlichen
Fehlern bei einem Notieren und Übertragen
der Messwerte. Daraus resultieren falsche Indizien für die Beurteilungen
von Gesundheitszuständen
einzelner Tiere im Herdenmanagement, die negative wirtschaftliche
Folgen für
den landwirtschaftlichen Betrieb nach sich ziehen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Datenerfassung in
der Tierhaltung, insbesondere der Massentierhaltung, einfacher und
sicherer auszugestalten, um eine sichere Zuordnung der jeweiligen
Tiere zu ihren Messwerten zu ermöglichen. Zudem
soll die Datenerfassung auch zeitsparender als bisher von statten
gehen. Die Aufgabe wird durch die Methode von Anspruch 1, insbesondere
mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2 bis
10. Die Aufgabe wird ebenfalls durch ein System zur Datenerfassung
in der Tierzucht oder Tierhaltung des unabhängigen Anspruchs 11, insbesondere
des kennzeichnenden Teils, gelöst,
wobei Weiterbildungen des Systems in den abhängigen Ansprüchen 12
bis 15 angegeben sind. Merkmale und Details, die im Zusammenhang
mit der erfindungsgemäßen Methode
beschrieben sind, gelten dabei selbstverständlich auch im Zusammenhang
mit dem erfindungsgemäßen System
und jeweils umgekehrt. Dabei können
die in den Ansprüchen
und in der Beschreibung erwähnten Merkmale
jeweils einzeln für
sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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Erfindungsgemäß wird bei
der Methode ein Tier derart untersucht, dass mindestens ein weiterverarbeitbarer
Messwert, insbesondere Diagnosewert, ermittelt wird. Des Weiteren
weist das Tier einen eindeutigen Identifizierungscode auf, der maschinell
ausgelesen wird. Der ermittelte Messwert wird datentechnisch derart
erfasst, dass der Identifizierungscode mit dem Messwert verknüpft und
gemeinsam an eine elektronische Datenverarbeitung zur Weiterverarbeitung
geleitet wird. Durch den maschinell ausgelesenen Identifizierungscode
wird ein Tier verwechslungssicher erkannt. Das Risiko einer fehlerhaften
Zuordnung von Messwerten zu Tieren, insbesondere bei großen Herden,
wird durch die direkte datentechnische Verknüpfung von Messwert und Identifizierungscode,
minimiert. Das manuelle Weiterleiten der Messwerte entfällt, so
dass ein Risiko eines manuellen Abschreibfehlers und ein dadurch
entstehender fehlerhafter Messwert oder eine fehlerhafte Zuordnung
eines Messwertes zu einem Tier beseitigt wird. Zudem ist das manuelle Übertragen
der Messwerte durch einen Benutzer zeitaufwändig, so dass bei der erfindungsgemäßen Methode
Arbeitszeit eingespart wird. Dies führt zu einer wirtschaftlichen
Optimierung. Die elektronische Datenverarbeitung, an die der Messwert
und der Identifizierungscode gelangen, kann dabei ein PC-System sein,
die den Identifizierungscode und den Messwert speichert, aufbereitet
und auswertet und für
ein Herdenmanagement zur Verfügung
stellt. Hierbei kann das Herdenmanagement verschiedene Auswertesoftware
aufweisen. Durch die erfindungsgemäße, verwechslungssichere Zuordnung
der Messwerte zu den Identifizierungscodes und damit zu den dazugehörigen Tieren
und gegebenenfalls die Auswertung durch die elektronische Datenverarbeitung
kann ein Benutzer korrekte und verlässliche Daten für eine optimale
Betriebsführung
eines landwirtschaftlichen Betriebs erhalten und die richtigen Schlussfolgerungen für die Betriebsführung treffen.
Das führt
zu deutlichen wirtschaftlichen Vorteilen für den landwirtschaftlichen
Betrieb. Als Daten werden dabei im Folgenden immer zusammenfassend
Messwerte und Identifizierungscodes bezeichnet.
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Damit
der Messwerte und der Identifizierungscode eines untersuchten Tieres
in der elektronischen Datenverarbeitung richtig zugeordnet sind, kann
erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass der Messwert und der Identifizierungscode synchron und verwechslungssicher,
insbesondere in mindestens einem Datenpaket, an die elektronische
Datenverarbeitung gelangen, wobei insbesondere in dem Datenpaket
die Messwerte und die Identifizierungscodes mehrerer untersuchter
Tiere zunächst
gesammelt und dann gemeinsam weitergeleitet werden. Hierbei können analoge
Messwerte und/oder Identifizierungscodes zunächst in einem Analog-Digital-(AD)-Wandler zunächst in
digitale Daten umgewandelt und diese in einer Verarbeitungseinheit
verknüpft
werden. Die Verarbeitungseinheit kann hierbei in einem einfachsten
Fall ein Logikbaustein sein. Es kann sich aber auch um einen Prozessor,
insbesondere um einen Signalprozessor, handeln. Die Verarbeitungseinheit
kann einen Speicher aufweisen, in dem die Daten, d. h. der Messwert
und der Identifizierungscode, mehrerer oder aller Tiere gesammelt
werden. Die Daten mehrerer Tiere können dann gemeinsam, z. B.
an die elektronische Datenverarbeitung, weitergeleitet werden. Hierbei
ist ein Weiterleiten in mindestens einem Datenpaket z. B. mittels ISO/OSI-Modell
möglich.
Das Datenpaket ist in diesem Fall Teil einer Protocol Data Unit
(PDU). Durch ein gemeinsames Weiterleiten werden Fehler bei der Weiterleitung
minimiert.
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Das
individuelle Tier in der Herde wird vor, oder während, oder nach der Erfassung
des Messwertes verwechslungssicher identifiziert. Die richtige Zuordnung
des Messwertes zu dem Identifizierungscode eines jeden Tieres in
einem Datenpaket kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass
der Benutzer jeweils vor oder nach jedem Tierwechsel ein Signal,
z. B. durch einen Knopfdruck, an die Verarbeitungseinheit sendet.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass jeweils ein aufeinander folgender Messwert
und Identifizierungscode jeweils als zu einem Tier gehörig zusammengefasst
werden. Hierbei kann vorgesehen sein, dass Messwert und Identifizierungscode
immer in derselben Reihenfolge gemessen werden, so dass z. B. bei
einer versehentlichen doppelten Messwert- oder Identifizierungscodeerfassung
beim demselben Tier eine Fehlermeldung erzeugt wird. In einer weiteren
Alternative werden jeweils die zwei aufeinanderfolgenden Daten als
zu einem Tier gehörig
erkannt, ohne eine Reihenfolge festzulegen, so dass nur bei drei
unmittelbar hintereinander ermittelten Identifizierungscodes oder Messwerte
eine Fehlermeldung generiert wird. Weitere Verfahren mit beabsichtigter
Aufnahme mehrerer Messwerte werden nachfolgend beschrieben.
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Die
Weiterleitung der Daten von der Verarbeitungseinheit, aber auch
die Leitung der einzelnen Messwerte oder Identifizierungscodes zu
der Verarbeitungseinheit kann dabei über Kabel oder durch ein kabelloses Übertragungsverfahren,
insbesondere über
Bluetooth, WiMAX, Wireless LAN, IrDA, GSM, UMTS, GPRS, EDGE erfolgen.
Hierbei ist vorgesehen, dass eine den Messwert und/oder den Identifizierungscode
weiterleitende Vorrichtung einen Sender und eine den Messwert und/oder
den Identifizierungscode aufnehmende Vorrichtung einen Empfänger aufweist.
Die weiterleitende und empfangende Vorrichtung können auch bidirektional miteinander kommunizieren.
Soll ein solcher bidirektionaler Austausch ermöglicht werden, so weisen sowohl
die den Messwert und/oder den Identifizierungscode weiterleitende
Vorrichtung als auch die den Messwert und/oder den Identifizierungscode
aufnehmende Vorrichtung einen Sender und Empfänger auf. Als kabellose Verbindung
eines Senders und eines Empfänger
kann beispielsweise drahtlose Schnittstellen gemäß Bluetooth Industriestandard
IEEE 802.15.1 zur Datenkommunikation dienen. Mit mehreren kabellosen
Verbindungen kann ein Netzwerk als Wireless Personal Area Network
(WPAN) ausgebildet werden. Eine kabellose Übertragung ist insbesondere
zu der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere dem PC-System,
sinnvoll, da die elektronische Datenverarbeitung sich zumeist räumlich getrennt
von den Tieren befindet. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die
Daten zunächst
auf einem Speicher außerhalb
der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Hierbei
kann der Speicher in das Messgerät
oder einen Identifizierungscode-Leser integriert sein. Alternativ
kann es sich um einen Speicher in einer mobilen elektronischen Übergabestelle,
beispielsweise einem PDA (Personal Digital Assistent), einem Mobiltelefon,
einem Smartphone, insbesondere einem BlackBerry®, handeln.
Hierbei werden zunächst
die Daten aller Tiere erfasst. Nach Beendigung der Messungen an
den Tieren kann das mobile Gerät
mit den gespeicherten Daten zu der elektronischen Datenverarbeitung
gebracht und die Daten auch per Kabel an die elektronische Datenverarbeitung
weitergeleitet werden. Selbstverständlich ist hier ebenfalls ein
kabelloses Übertragungsverfahren
möglich.
Als weitere Alternative ist die Benutzung einer mobilen Speicherkarte
möglich.
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Der
Identifizierungscode des Tieres sollte ein maschinenlesbarer Code
sein. Hierbei kann es sich um einen Strichcode oder um einen magnetischen Code
handeln. Vorzugsweise wird ein Identifizierungscode, der durch hochfrequente
elektromagnetische Wellen übertragen
wird, ein sogenannter Radio-Frequency-Identifizierungscode(RFID)-Code,
verwendet. Das Tier kann den Identifizierungscode in einer Ohrmarke,
in einem Bolus, in einem Implantat oder an einem Halsband tragen,
so dass das Tier den Identifizierungscode nicht abstreifen kann
und ein sicheres Identifizieren des Tieres ermöglicht wird. Der Identifizierungscode
wird von dem Identifizierungscode-Leser ausgelesen. Wird ein RFID-Code
verwendet, so trägt
das Tier einen identifizeirungscode-Chip mit einem Transponder, der vorzugsweise von
dem Identifizierungscode-Leser mit Energie versorgt wird. Der Identifizierungscode-Leser
erzeugt ein hochfrequentes elektromagnetisches Feld, um den Identifizierungscode
auslesen zu können.
Das elektromagnetische Feld sollte in seiner Reichweite stark begrenzt
sein, um nur das nächst
stehende Tier zu erfassen und damit eine Verwechslung der Tiere auszuschließen.
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Der
zu erfassende Messwert kann z. B. eine Rückenfettdicke (RFD), ein Analysenergebnis,
beispielsweise zur Milchanalyse, Sekretanalyse, Urinanalyse, Blutanalyse,
Gewebeanalyse, eine Körpertemperatur,
ein Körpergewicht,
ein Blutdruck oder ein Puls des Tieres sein. Die Rückenfettdicke
(RFD) beispielsweise gibt Hinweise und Indizien auf den Konditionszustand
bei Rindern und für
die Beurteilung im Body Condition Scoring System (BCS). Der Messwert
wird von einem Messgerät
ermittelt. Das Messgerät
kann ein Ultraschallgerät,
beispielsweise zur Messung der Rückenfettdicke,
sein. Weitere Beispiele für
mögliche
Messgeräte
sind Thermometer, Waage, Blutdruck- und Pulsmessgerät, Chromatographen, Viskosimeter,
Dichtemessgeräte
oder Analysegeräte,
die auf Photometrie oder Spektrometrie basieren. Bevorzugt enthält bereits
das Messgerät
einen AD-Wandler, um mögliche
analoge Messwerte in digitale umzuwandeln. Alternativ kann diese
Umwandlung auch erst in der Verarbeitungseinheit geschehen.
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Neben
der Zuordnung eines Messwertes zu einem Identifzierungscode kann
auch vorgesehen sein, dass mehrere Messwerte zu einem Tier erfasst und
dem Identifizierungscode des Tieres zugeordnet werden. Hierbei können die
zu einem Tier gehörigen Messwerte
verschiedene Arten von Messwerten sein. Beispielsweise könnte sowohl
die Körpertemperatur
als auch das Körpergewicht
eines Tieres zunächst
gemessen und dann dem Identifizierungscode des Tieres zugeordnet
werden. Es ist aber auch denkbar, dass mehrere Messwerte dergleichen
Art, beispielsweise mehrere Rückenfettdicken,
für ein Tier
gemessen werden, um zugleich oder später einen Mittelwert bilden
zu können.
Hierbei kann der Mittelwert direkt aus den mehreren Messwerten des einzelnen
Tieres in einer Verarbeitungseinheit ermittelt und der Mittelwert
dem Identifizierungscode zugeordnet werden. Alternativ können zunächst alle
ermittelten Messwerte dem Identifizierungscode zugeordnet und übertragen
werden und später,
beispielsweise in der elektronischen Datenverarbeitung, der Mittelwert
gebildet werden.
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In
Bezug auf die Anordnung von Identifizierungscode-Leser und Messgerät ist in
einer Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen, dass der Identifizierungscode-Leser an
oder in dem Messgerät
angeordnet, wobei das Messgerät
eine Verarbeitungseinheit aufweist, die den Identifizierungscode
und den Messwert zusammenfasst und gemeinsam an die elektronische
Datenverarbeitung oder die elektronische Übergabestelle weiterleitet.
Ist der Identifizierungscode-Leser ein RFID-Leser, der ein elektromagnetisches
Feld aussendet, so muss bei einer Anordnung in dem Messgerät auf eine
genügende
Abschirmung zu der Verarbeitungseinheit gewährleistet sein. Wird die Rückenfettdicke
des Tieres bestimmt, so ist das Messgerät ein Ultraschallgerät, insbesondere
ein mobiles Ultraschallgerät
mit einer Sonde und einer in einem Gehäuse angeordneter Verarbeitungseinheit, die
in diesem Fall als eine Signalprozessoreinheit ausgebildet sein
kann. Darüber
hinaus kann das mobile Ultraschallgerät einen Speicher, ein Akku,
ein Bildschirm, diverse Ein- und Ausgangsbuchsen zum Anschluss von
externen Geräten
und ein Tastenfeld aufweisen. Die Sonde ist fest oder beweglich über eine
Steckverbindung an dem Ultraschallgerät angeschlossen. Es können auch
mehreren auswechselbaren Sonden zu dem Ultraschallgerät gehören. Der Identifizierungscode-Leser
kann an der Sonde oder an bzw. im Gehäuse der Verarbeitungseinheit
des Ultraschallgeräts
angeordnet sein. Ein Vorteil hierbei ist, dass der Benutzer nur
ein Gerät
zur Datenerfassung benötigt.
Weiterhin vorteilhaft ist, insbesondere bei einer Anordnung auf
der Sonde, dass die Sonde und der Identifizierungscode-Leser gleichzeitig
sich in der Nähe
des zu untersuchenden Tieres befinden und damit in etwa gleichzeitig
die entsprechenden Daten aufnehmen können. Ein Vorteil für die Anordnung
an oder im Gehäuse
ist, dass ein Auswechseln der Sonde keinen Einfluss auf die Anordnung
des Identifizierungscode-Leser hat.
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Bezogen
auf die Anordnung von Identifizierungscode-Leser und Messgerät kann alternativ
vorgesehen sein, dass das Messgerät den Messwert und der Identifizierungscode-Leser
den Identifizierungscode an die elektronische Übergabestelle weiterleiten
und dass die elektronische Übergabestelle den
Identifizierungscode mit dem Messwert zusammenfasst. Hierbei können das
Messgerät
und/oder der Identifizierungscode-Leser über ein Kabel mit der elektronischen Übergabestelle
verbunden sein. Bei einer weiteren Variante können der Identifizierungscode-Leser
und/oder das Messgerät
und die elektronische Übergabestelle
separate Geräte
sein, die drahtlos miteinander kommunizieren.
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Ein
Vorteil bei den zuletzt genannten Ausführungsformen ist, dass diese
einfach nachrüstbar
zu den vorhandenen Geräten
sind. Die elektronische Übergabestelle,
beispielsweise ein Smartphone, verfügt bereits über Empfänger und Sender in Form von Schnittstellen
für Kabel
oder für
Funkverbindungen. Darüber
hinaus weist üblicherweise
die Verarbeitungseinheit der elektronischen Übergabestelle ein ausreichend
großer
Prozessor mit genügend
Speicherkapazität
auf, so dass nach Aufspielen einer entsprechenden Software auf die
elektronische Übergabestelle
das ursprüngliche
Messgerät
wie auch der ursprüngliche
Identifizierungscode-Leser ihre Daten an eine elektronische Übergabestelle,
die nur mit neuer Software ausgestattet, ansonsten aber unverändert ist,
weiterleiten können.
In diesen Ausführungsformen
muss zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens keine Hardware
und keine Geräte
verändert
werden. Die elektronische Übergabestelle
verfügt
in der Regel über
genügend
Speicherkapazität,
so dass die Daten auf die elektronische Datenverarbeitung erst nach
Beendigung der Messungen in einem zeitlichen und räumlichen
Abstand weitergeleitet werden müssen.
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In
einer weiteren Alternative kann vorgesehen sein, dass die elektronische Übergabestelle
den Identifizierungscode-Leser aufweist, dass das Messgerät den Messwert
an die elektronische Übergabestelle
weiterleitet und dass die elektronische Übergabestelle den von ihr ermittelten
Identifizierungscode mit dem Messwert zusammenfasst. Hierbei kann
der Identifizierungscode-Leser in oder an der elektronischen Übergabestelle
angeordnet sein. In einer ähnlichen
Ausführungsform
wird in den Identifizierungscode-Leser selbst eine Verarbeitungseinheit
eingebaut. Die Messwerte können
von dem Messgerät
an den Identifizierungscode-Leser weitergeleitet werden, dort kombiniert
und an die elektronische Datenverarbeitung oder die elektronische Übergabestelle weitergeleitet
werden. In diesen Ausführungsvarianten
muss das Messgerät
nicht oder kaum verändert werden
und ein Benutzer benötigt
nur zwei Geräte bei
der Anwendung der erfindungsgemäßen Methode.
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Die
Aufgabe wird auch durch ein System zur Datenerfassung in der Tierzucht
oder Tierhaltung, insbesondere bei der Massentierhaltung, gelöst, wobei
das System ein Messgerät
aufweist, mit dem mindestens ein Messwert eines Tieres ermittelbar
ist, wobei das Tier einen eindeutigen Identifizierungscode aufweist,
der mit dem Messwert des Tieres verknüpfbar ist, wobei der Identifizierungscode
und der Messwert gemeinsam an eine elektronische Datenverarbeitung
leitbar sind. Das System zur Datenerfassung zeichnet sich dadurch
aus, dass es dazu geeignet ist, das erfindungsgemäße Verfahren
zu realisieren.
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Das
erfindungsgemäßen Verfahren
und System kann besonders die Milchwirtschaft, also bei Rindern,
aber auch bei Schweinen, Pferden, Geflügel, Schafen, Ziegen oder in
der Haustierhaltung eingesetzt werden.
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Weitere
die Erfindung verbessernde Maßnahmen
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung dreier Ausführungsbeispiele
der Erfindung, welche in den Figuren schematisch dargestellt sind.
Sämtliche
aus den Ansprüchen,
der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder
Vorteile, einschließlich
konstruktiven Einzelheiten, räumlichen
Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als
auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
Es zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
für ein erfindungsgemäßes System
zu einer Datenerfassung in einer Tierzucht, bei dem ein Identifizierungscode-Leser
Teil eines Messgerätes
ist,
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
für ein
erfindungsgemäßes System
zu einer Datenerfassung in der Tierzucht, bei dem der Identifizierungscode-Leser Teil des Messgerätes ist,
und
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3 ein
drittes Ausführungsbeispiel
für ein erfindungsgemäßes System
zu einer Datenerfassung in der Tierzucht, bei dem der Identifizierungscode-Leser
als eigenständiges
Gerät erhalten
bleibt.
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Nachfolgend
wird als Messgerät 2 beispielhaft
jeweils ein Ultraschallgerät 2 verwendet.
Die Erfindung beschränkt
sich jedoch nicht hierauf, sondern ist auf weitere Messgeräte 2,
wie sie in der Beschreibung erwähnt
sind, anwendbar. Ebenso wird der Identifizierungscode 21 als
RFID-Code 21 ausgeführt.
Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt, sondern es können weitere
in der Beschreibung erwähnte
Identifizierungscodes 21 eingesetzt werden. In diesen Fällen ist
eine Vorrichtung 15, die den Identifizierungscode 21 enthält und die
an oder in einem Tier angeordnet ist, entsprechend der Identifizierungscode-Art,
z. B. als Magnetstreifen oder als optischer Codestreifen, beispielsweise
als Barcodestreifen, ausgebildet. Die Vorrichtung wird im Weiteren
als Identifizierungscode-Chip 15 passend zum RFID-Code 21 benannt.
Weiterhin sind Sender und Empfänger
zwischen Vorrichtungen dargestellt, vorrichtungsinterne Sender und
Empfänger,
wie z. B. ein Sender an einer Sonde 5 zum Senden eines
Messwertes 20 an einen Empfänger einer Verarbeitungseinheit 4,
sind aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt.
Ebenso sind Sender und Empfänger
zwischen Identifizierungscode-Chip 15 und Identifizierungscode-Leser 7 als
Stand der Technik bekannt und nicht dargestellt.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
eines Systems zur Datenerfassung 1 dargestellt, bei dem ein
Identifizierungscode-Leser 7 in einem Gehäuse 3 eines
Ultraschallgerätes 2 angeordnet
ist. Eine Sonde 5 des Ultraschallgerätes 2 nimmt einen
Messwert 20, beispielsweise die Rückenfettdicke eines Tieres, auf
und leitet sie über
eine elektrische Leitung an eine Verarbeitungseinheit 4 des
Ultraschallgeräts 2 weiter.
Der Identifizierungscode-Leser 7 liest den Identifizierungscode 21 kontaktlos
aus dem Identifizierungscode-Chip 15, der an oder in einem
Tier angeordnet ist, auf und leitet den Identifizierungscode 21 an
die Verarbeitungseinheit 4 des Ultraschallgerätes 2 weiter.
Die Verarbeitungseinheit 4 ist als eine Signalprozessoreinheit 4 ausgebildet
und gegen die von Identifizierungscode-Leser 7 ausgesendeten elektromagnetischen
Felder abgeschirmt. Die Verarbeitungseinheit 4 verknüpft den
Identifizierungscode 21 und den Messwert 20 so,
dass eine elektronische Datenverarbeitung 9 diese als zu
einem Tier gehörig identifizieren
kann. Vorzugsweise besitzt die Verarbeitungseinheit 4 einen
genügend
großen
Speicher, um zunächst
die Daten 20, 21, 20', 21' mehrerer Tiere zu sammeln und
gemeinsam an die elektronische Datenverarbeitung 9 weiterzuleiten.
Dies geschieht in diesem Ausführungsbeispiel über eine
Funkverbindung, die über
wellenförmige
Linien in den Figuren dargestellt ist. Die Verarbeitungseinheit 4 leitet
die Daten 20, 21, 20', 21' der Tiere dazu an einen Sender 6 des
Ultraschallgerätes 2 weiter,
der die Daten 20, 21, 20', 21' an einen Empfänger 8 der elektronischen Datenverarbeitung 9 sendet.
Der Empfänger 8 empfängt die
Daten 20, 21, 20', 21' und leitet sie an eine Verarbeitungseinheit 10 der
elektronischen Datenverarbeitung 9 weiter. Hier werden
die Daten 20, 21, 20', 21' gespeichert und ausgewertet. Vorteilhaft
bei diesem Ausführungsbeispiel
ist insbesondere, dass ein Benutzer nur ein Gerät für die Datenerfassung und Weiterleitung
benötigt.
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In 2 ist
ein weiteres System zur Datenerfassung 1 dargestellt, in
dem der Identifizierungscode-Leser 7 an der Sonde 5 des
Ultraschallgerätes 2 angeordnet
ist. Auch in diesem Ausführungsbeispiel
wird der Identifizierungscode 21 von dem Identifizierungscode-Leser 7 aus
dem Identifizierungscode-Chip 15 gelesen und an die Verarbeitungseinheit 4 des
Ultraschallgerätes 2 weitergeleitet.
Die Verarbeitungseinheit 4 empfängt zeitnah ebenfalls den Messwert 20,
den die Sonde 5 des Ultraschallgerätes 2 ermittelt hat,
und verknüpft
den Identifizierungscode 21 mit dem Messwert 20.
Vorteilhaft hierbei ist, dass sich mit der Sonde 5 auch
der Identifizierungscode-Leser 7 dem Tier annähert und
beide Datenerfassungen nahezu gleichzeitig möglich sind. Anders als in 1 werden
die verknüpften
Daten nicht direkt an die elektronische Datenverarbeitung 9 weitergeleitet,
sondern erst zu einer elektronischen Übergabestelle 11 übertragen.
Hierzu weist das Ultraschallgerät 2 einen
Sender 6 und die elektronische Übergabestelle 11 einen
Empfänger 12 auf.
Die elektronische Übergabestelle 11 verfügt über genügend Speicherkapazität, um die
Daten aller n untersuchten Tiere zu speichern und diese in einem
Datenspeicher n*(20, 21) abzulegen. Erst nach Beendigung
der Untersuchung braucht der Benutzer den Datenspeicher n*(20,
21) von der elektronischen Übergabestelle 11 an
die elektronische Datenverarbeitung 9 weiterzuleiten. Hierzu
weist die elektronische Übergabestelle 11 einen
Sender 14 und die elektronische Datenverarbeitung einen
Empfänger 8 auf.
Die Datenübertragung
zwischen Ultraschallgerät 2 und
elektronischer Übergabestelle 11 und
die Datenübertragung
zwischen elektronischer Übergabestelle 11 und
elektronischer Datenverarbeitung 9 erfolgen in diesem Ausführungsbeispiel
per Kabel, wobei auch eine drahtlose Übertragung denkbar ist. Alternativ
kann der Datenspeicher n*(20, 21) auf einer mobilen Speicherkarte
der elektronischen Übergabestelle 11 abgelegt werden
und die Datenübertragung
auf die elektronische Datenverarbeitung 9 durch Umstecken
der mobilen Speicherkarte auf einen Kartenleser der elektronischen
Datenverarbeitung 9 erfolgen.
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In 3 wird
ein drittes Ausführungsbeispiel des
Systems zur Datenerfassung 1 dargestellt. Hierbei handelt
es sich um ein Ausführungsbeispiel,
bei dem Identifizierungscode-Leser 7 und Ultraschallgerät 2 als
jeweils eigenständige
Geräte bestehen
bleiben, so dass bei diesem Ausführungsbeispiel
ein erfindungsgemäßes System
zur Datenerfassung 1 erzeugt wird, ohne viele gerätetechnische
oder Hardware bezogene Veränderungen
durchzuführen.
Hierdurch ist dieses Ausführungsbeispiel
zum Stand der Technik leicht nachrüstbar. Ein von einer Sonde 5 erfasster
Messwert 20 wird hierbei über die Verarbeitungseinheit 4 durch
einen Sender 6 an eine elektronische Übergabestelle 11 gesendet.
Dadurch, dass moderne Ultraschallgeräte über Schnittstellen verfügen, muss
das Ultraschallgerät 2 in
diesem Ausführungsbeispiel
nicht verändert
werden. Ein Identifizierungscode 21 wird von einem eigenständigen Identifizierungscode-Leser 7 aus
dem Identifizierungscode-Chip 15 ausgelesen und ebenfalls
an die elektronische Übergabestelle 11 weitergeleitet.
Hierzu weist der Identifizierungscode-Leser 7 neben anderen üblichen
Vorrichtungen 7' einen
Sender 18 auf. Der Sender 18 wurde auch für die ultraschallgerätinterne
Kommunikation in 1 und 2 benötigt, ist dort
jedoch nicht dargestellt. Ein Identifizierungscode-Leser 7 mit
Sender 18 ist ebenfalls nach dem Stand der Technik erhältlich.
In der elektronischen Übergabestelle 11,
die zum Empfangen der Daten die Empfänger 12, 12' aufweist, wird
der Messwert 20 dem jeweiligen Identifizierungscode 21 zugeordnet und
in einem Datenspeicher n*(20, 21) für n untersuchte Tiere abgespeichert.
Hierzu weist die elektronische Übergabestelle 11 eine
Verarbeitungseinheit 13 auf. Nach Beendigung der Untersuchung
leitet der Benutzer den Datenspeicher n*(20, 21) von der
elektronischen Übergabestelle 11 an
die elektronische Datenverarbeitung 9 weiter. Hierzu weist
die elektronische Übergabestelle 11 einen
Sender 14 und die elektronische Datenverarbeitung 9 einen
Empfänger 8 auf.
Die Datenübertragung
zwischen Ultraschallgerät 2 und
elektronischer Übergabestelle 11,
zwischen Identifizierungscode-Leser 7 und elektronischer Übergabestelle 11 und
zwischen elektronischer Übergabestelle 11 und
elektronischer Datenverarbeitung 9 erfolgen in diesem Ausführungsbeispiel
beispielhaft per Kabel. Da eine elektronische Übergabestelle 11 ebenfalls über verschiedene
Sender und Empfänger
verfügen
kann, muss lediglich ein Verarbeitungsprogramm auf der elektronischen Übergabestelle 11 installiert
werden, die das erfindungsgemäße Verfahren
durchführt.
Da der Datenspeicher n*(20, 21) erst nach Beendigung der
Messungen an die elektronische Datenverarbeitung weitergeleitet wird,
kann der Sender 12, 12' und der Empfänger 14 zu einer Schnittstelle
gehören.
Alternativ zu dem Ablegen in dem Datenspeicher n*(20, 21) in
der elektronischen Übergabestelle 11 kann
auch eine direkte, beispielsweise kabellose Übertragung der Daten 20, 21 an
die elektronische Datenverarbeitung 9 erfolgen.
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- 1
- System
zur Datenerfassung
- 2
- Messgerät
- 3
- Gehäuse von 2
- 4
- Verarbeitungseinheit
von 2
- 5
- Messaufnahmevorrichtung,
z. B. Sonde, von 2
- 6
- Sender
von 2
- 7
- Identifizierungscode-Leser
- 7'
- Vorrichtungen
innerhalb von 7
- 8
- Empfänger von 9
- 9
- elektronische
Datenverarbeitung, z. B. PC-System
- 10
- Verarbeitungseinheit
von 9
- 11
- Elektronische Übergabestelle,
z. B. PDA
- 12,
12'
- Empfänger von 11
- 13
- Verarbeitungseinheit
von 11
- 14
- Sender
von 11
- 15
- Identifizierungscode-Chip
- 16
- Gehäuse von 9
- 17
- Gehäuse von 11
- 18
- Sender
von 7
- 19
- Gehäuse von 7
- 20,
21
- Daten
- 20,
20'
- Messwert,
z. B. RDF-Wert
- 21,
21'
- Identifizierungscode
- n*(20,
21)
- Datenspeicher