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DE19700212A1 - Anordnung und Verfahren von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme - Google Patents

Anordnung und Verfahren von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme

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Publication number
DE19700212A1
DE19700212A1 DE19700212A DE19700212A DE19700212A1 DE 19700212 A1 DE19700212 A1 DE 19700212A1 DE 19700212 A DE19700212 A DE 19700212A DE 19700212 A DE19700212 A DE 19700212A DE 19700212 A1 DE19700212 A1 DE 19700212A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
measurement
evaluation
measuring
verifiable
assessment
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19700212A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Schimitzek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CSB System AG
Original Assignee
CSB System AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CSB System AG filed Critical CSB System AG
Priority to DE19700212A priority Critical patent/DE19700212A1/de
Publication of DE19700212A1 publication Critical patent/DE19700212A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/02Food
    • G01N33/12Meat; Fish
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22BSLAUGHTERING
    • A22B5/00Accessories for use during or after slaughtering
    • A22B5/0064Accessories for use during or after slaughtering for classifying or grading carcasses; for measuring back fat
    • A22B5/007Non-invasive scanning of carcasses, e.g. using image recognition, tomography, X-rays, ultrasound
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B8/00Diagnosis using ultrasonic, sonic or infrasonic waves
    • A61B8/08Clinical applications
    • A61B8/0858Clinical applications involving measuring tissue layers, e.g. skin, interfaces

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  • Investigating Or Analyzing Materials By The Use Of Ultrasonic Waves (AREA)
  • Measurement Of The Respiration, Hearing Ability, Form, And Blood Characteristics Of Living Organisms (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung und ein Verfahren von nicht invasiven Meßdaten­ erfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme, indem die Tierkörper den Meßsensoren zugeführt und den entsprechen­ den Meßstellen zugeordnet werden, die Meßdaten von diesen Meßsensoren erfaßt und für eine Auswertung bereitgestellt werden, vorzugsweise Meßdaten von Fett- bzw. Fleischdicken, wie z. B. Handelsklassendaten, Handelswertdaten, Größen- und Quali­ tätsparameter von Organen von Tieren, die zur Steuerung von Zusatzeinrichtungen, z. B. Markiervorrichtungen und Zerlegesysteme, verwandt werden.
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben sollen mit diesem nicht invasiven Meßdatenerfas­ sungs- und -auswertungsgerät Dienstleistungen in einem hoheitlichen Aufgabenbereich durchgeführt werden. Beispielsweise ergibt sich zur Zeit in Deutschland die Handelsklas­ se von Schlachttieren, z. B. bei Schlachtschweinen, gemäß gesetzlicher Vorgabe durch die 1-Punkt-Messung mit Speck- und Fleischmaß an gesetzlich vorgeschriebener Meß­ stelle, an 2./3.-letzter Rippe, wobei auf Grund dieser Messungen nur der Magerfleisch­ anteil des Schlachttieres (in Prozent) geschätzt wird.
Dieser Aufgabenbereich - gesetzlich in der gesamten Europäischen Union vorgeschrieben - dient zur Regelung einer gerechten Bewertung von Schlachttierkörpern und damit der standardisierten Ausbezahlung an die Erzeuger, erfaßt aber nicht den genauen tatsächli­ chen Wert des Schlachttierkörpers basierend auf dem Handelswert des Schlachttierkör­ pers.
Der Handelswert von Schlachttierkörpern ist ableitbar durch den direkten Weiterverkauf oder den Erlös nach Zerlegung und Weiterverarbeitung zu Halbfertig- oder Fertigpro­ dukten, festgestellt durch genaue Meßwerterfassung an Rückenmuskel, Bauch, Schinken und weiteren Teilstücken bzw. Körperteilen des Schlachttierkörpers.
Nach der Druckschrift EP 03 37 661 ist eine Lösung bekannt, nach der an verschiedenen Meßstellen Ultraschall-Bildaufnahmen (B-Scan-Bild) parallel zur Wirbelsäule von leben­ den Tieren und Schlachttieren aufgenommen werden. Die Erfassung und Aufnahmen erfolgen mittels eines Videobildes an den Meßregionen und dienen zur Identifizierung der Dicke von Fettschichten und Muskelfleischschichten, indem die Auswertung einer Fettklasse mit der Nutzung eines Faktors der Schlachttierkörperklassifizierung in Zu­ sammenhang mit Tiergewicht, Alter, Geschlecht und Schlachttag erfolgt.
Die Ultraschall-Bildauswertung erfolgt durch die Hell-Dunkel-Differenzierung in einem programmierten Computer zur Handelsklassenermittlung.
Als Kontaktmittel zur Übertragung der Ultraschallwellen wird Öl tierischer Herkunft verwandt. Die Datenausgabe erfolgt über einen Plotterdrucker.
Die Nachteile dieser Lösung sind, daß die Bedienerführung des Ultraschallkopfes per Hand und die Messungen nur parallel zur Wirbelsäule erfolgen. Messungen in anderer Ausrichtung zur Wirbelsäule erfolgen nicht. Die Ultraschallbilder werden nicht auf Vide­ odatenträger abgespeichert.
Weitere Nachteile sind, daß
  • - kein automatisches Erfassen und Auswerten der Bewegtbilder (Echtzeitdarstellung des B-Scan-Bildes),
  • - keine automatische Einbeziehung von im Netz vorhandener Daten, z. B. Schlachtnum­ mer,
  • - keine automatische Einbeziehung von manuell eingegebenen Daten, z. B. Fleischbe­ schaudaten,
  • - keine Übergabe von Daten an externe EDV-Anlagen, z. B. Schlachtviehabrechnung,
  • - kein Transport und Positionierung des Meßobjektes (Schlachttier) an die Meßsensoren,
  • - keine automatische Korrektur der Meßsensoren an den zu messenden Stellen, z. B. zur Erzielung optimaler Meßbedingungen,
  • - keine Messungen an Teilstücken von Tieren, z. B. Schinken beim Schwein, d. h. keine Handelswertbestimmung des Schlachttierkörpers,
  • - die Meßsensoren sich nicht mit gleicher Geschwindigkeit und in gleicher Richtung wie das Meßobjekt bewegen, wodurch keine Wiederholungsmessung oder Datenakkumulati­ on möglich ist,
  • - kein Anschluß weiterer Meßsysteme, z. B. optischer Meßsysteme, gegeben ist.
Weiterhin ist eine Lösung nach EP 05 95 738 bekannt, die eine Stempelmaschine zur Anbringung des EG-Stempels auf die verschiedenen Teilstücke der Schlachtschweine zwecks Ausweisung der Unbedenklichkeit der Schlachttiere nach der Tierbeschau durch die Veterinäre beinhaltet, indem die Stempelmaschine mit dem Schlachtkörper mitläuft. Die Vermessung der Schweineschlachtkörper erfolgt über mechanische Identifizierung­ selemente.
Die Nachteile dieser Lösung besteht darin, daß
  • - es sich nicht um ein Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgerät im Sinne der Aufga­ benstellung handelt,
  • - keine automatische Einbeziehung von im Netz vorhandener Daten,
  • - keine automatische Einbeziehung von manuell eingegebenen Daten,
  • - keine Übergabe von Daten an externe EDV-Anlagen,
  • - kein Anschluß von weiteren Meßgeräten gegeben ist.
Nach der Druckschrift WO 94/10562 ist eine Lösung bekannt, bei der Schlachtschweine­ körper in liegender Position über eine halbkreisförmige Anordnung von einzelnen Ultra­ schallsensoren geführt werden, wobei durch die Bewegung des Schlachttieres jeweils B- Scan-Bilder erzeugt werden, welche in einer Ebene parallel zur Wirbelsäule liegen. Aus der Veröffentlichung (Ultrasound Technology; Meat Processing International, pp. 17- 19, July/August: 94) ist bekannt, daß mit einer Anordnung nach der Druckschrift WO 94/10562 zur Bewertung von Schlachtschweinen 3d-US-Bilder generiert werden, die weiteren Systemen zur Verfügung stehen.
Nachteile dieser Lösung sind,
daß die meßtechnisch erfaßten US-B-Scan-Bilder stets in einer Ebene zur Wirbelsäule liegen, wodurch andere Schnittbilder über Interpolationen des 3d-US-Bildes simuliert werden müssen, wodurch keine direkte US-Messung an vorbestimmten Positionen mög­ lich ist,
zur Ermittlung der US-B-Scan-Bilder die Bewegung des Schlachttieres genutzt wird, wodurch keine Wiederholungsmöglichkeit der US-Messung gegeben ist.
Weitere Nachteile sind:
  • - kein Erfassen von Bewegtbildern,
  • - keine automatische Einbeziehung von im Netz vorhandener Daten,
  • - keine automatische Einbeziehung von manuell eingegebenen Daten,
  • - keine automatische Korrektur der Meßsensoren an den zu messenden Stellen,
  • - keine Messungen an Teilstücken von Tieren.
Um die oben genannten Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen, ist es Aufgabe der Erfindung, eine Anordnung und ein Verfahren von nicht invasiven Meßwertdatener­ fassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme zu schaffen, die neben der automatischen und EDV-mäßigen Erfassung und Auswertung von Meßdaten für die Tierkörperbewertung die Einbeziehung von ma­ nuell eingegebenen Daten sowie die Bereitstellung dieser Meßdaten für externe EDV- Anlagen mit der gleichen EDV-Anlage parallel die räumliche Ausgangslage des Meßob­ jektes absichert, die räumliche Anordnung des Meßobjektes zu den Meßsensoren koor­ diniert, die Positionierung einschließlich der Korrektur der Zuordnung der Meßsensoren an die zu messenden Teilstücke des Meßobjektes berechnet und vornimmt, die Zufüh­ rung der Meßobjekte zur Meßdatenerfassung und den Abtransport der Meßobjekte aus der Meßdatenerfassung sichert, und des weiteren eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Steuerung und Positionierung des Meßobjektes sowie eine Einbindung in ein Quali­ tätssicherungssystem ab sichert.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die in den Patentansprüchen 1 und 5 angege­ benen Merkmale gelöst. Die vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ergibt sich aus den Unteransprüchen.
Nachstehende Vorteile beinhaltet die Erfindung:
  • - eine qualitative und quantitative Bewertung des Meßobjektes,
  • - eine automatische Erfassung und Auswertung der Meßdaten,
  • - ein geringer oder kein manueller Anteil während der Erfassung der Meßdaten,
  • - eine hohe Durchlaufgeschwindigkeit der Meßobjekte zur industriellen automatischen Erfassung von Meßdaten am Fließband mit gleichzeitiger Auswertung dieser (nach dem Stand der Technik werden z. B. 400 bis 700 Schweinebewertungen je Stunde abgesi­ chert),
  • - die Gewährleistung einer Teilstückmessung am Meßobjekt,
  • - die Absicherung einer genauen Bewertung am Teilstück des Meßobjektes,
  • - eine hohe Ausbeute bei einer wirtschaftlichen Verwertung des Meßobjektes,
  • - manuelle Fehler, die eventuell subjektiv beeinflußbar sind, werden ausgeschlossen,
  • - die objektive Bewertung des Meßobjektes) oder von Teilstücken des Meßobjektes gewährleistet ist, wobei Manipulationen zu Gunsten des Käufers oder des Verkäufers des Meßobjektes, welche z. B. auf Grund der Bauartzulassung für die Zulassung zur Eichung in der Bundesrepublik Deutschland, die einen standardisierten und überprüfba­ ren Geräteaufbau vorschreibt, ausgeschlossen sind,
  • - die vorliegenden Meßdaten (z. B. US-Meßwerte) einer vergleichbaren Auswertung nach vorgegebenen, standardisierten Normen (z. B. Speck- und Fleischmaß) zuzuführen sind,
  • - die Automatisierung zur Einsparung von Arbeitskräften führt (z. B. bei einer manuel­ len Meßdatenerfassung zur Schlachtviehbewertung mit 400 bis 700 Schweinen je Stunde werden nach dem Stand der Technik bis zu 4 Arbeitskräfte benötigt),
  • - die Erfassung von Informationen, einschließlich in Form von Bewegtbildern, automa­ tisch erfolgt,
  • - dem nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgerät weitere Meßstellen automatisch oder manuell zugeordnet werden können,
  • - manuell eingegebene Daten mit verarbeitet werden können,
  • - die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Anordnung gegeben ist,
  • - die Meßdaten in eichfähigen Komponenten des Auswertesystems erfaßt und gespei­ chert werden können (gesetzlich geregelter Bereich der Qualitätssicherung),
  • - eine Integration in ein Qualitätssicherungssystem (nicht gesetzlich geregelter Bereich) möglich ist, deren Daten optional über LAN′s und WAN′s, z. B. Internet, online verfüg­ bar sind, z. B. zur Überprüfung und Korrektur der Meßbedingungen,
  • - ein automatisches Auffinden der gesetzlich vorgegebenen Meßstellen mittels der Me­ chanik, z. B. durch Videokamerasteuerung und Ultraschallbildauswertung, wobei selbst­ tätig eine Optimierung der Meßbedingungen erfolgt,
  • - eine Handelsklasseneinstufung erfolgt,
  • - vom Meßobjekt, z. B. bei Schlachtschweinen, die Handelswertermittlung gegeben ist,
  • - die Bildverarbeitung in einem leistungsfähigen Real-Time-Verfahren vorliegt,
  • - als Kontaktmittel wird sauberes Trinkwasser verwendet, welches vor dem Meßzyklus auf das Meßobjekt aufgetragen wird.
Die Vorteile dieser Erfindung werden überwiegend durch die Integration des erfindungs­ gemäßen Ultraschall-B-Scan-Auswertungsverfahrens in diesem Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgerät realisiert, wodurch automatisch an der vorgegebenen Meßstelle in einer vorgegebenen Ebene unter selbsttätig optimierten Meßbedingungen Meßdaten er­ faßt und ausgewertet werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Fig. 1 erläutert.
Die in Fig. 1 dargestellte Anordnung von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme be­ steht aus
  • - einem Meßabrechnungssystem 1, das durch die Kombination von Hardware und Soft­ ware gekennzeichnet ist, z. B. aus einem Rechnersystem₁ 1.1 für die Abrechnung, z. B. der Ultraschallbildauswertung,
  • - einer Zusatzeinrichtung 2, z. B. für Preisauszeichnungen, Qualitätsauszeichnungen, Eti­ kettierung am Objekt,
  • - eichfähige und/oder nicht eichpflichtige Meßsensoren 3, z. B. Ultraschallkopf, Mar­ kiereinheit, Chiplesegerät, Kamera, wobei die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 an vorbestimmten Meßpositionen steuerbar einsetzbar sind,
  • - ein Rechnersystem für die Ultraschallbildauswertung 4 mit einem Zusatz-Monitor 5 zur Anzeige der Ultraschallbildauswertung, der Optimierung der Meßbedingungen und zur Darstellung der Meßergebnisse,
  • - einem Fußtaster 6, u. a. zur Bedienung des eichfähigen Meßsystems der Ultraschall­ bildauswertung,
  • - einem Kontaktsensor 7, der unmittelbar an den jeweiligen Meßsensoren 3 angeordnet ist,
  • - einem Zusatzmodul 8 (spezielle Eichvorrichtung),
  • - einem Videorecorder 9 zur Archivierung von Videosignalen,
  • - einem Drucker 10,
  • - einem Rechnersystem₄ 11 als Schnittstelle zwischen den eichfähigen und den restlichen Komponenten des Auswertungssystems,
  • - einem Netzwerk mit Datenbank 12,
  • - einem Kommunikations-Rechnersystem 13 denen ein Bildschirm 114 und eine Tastatur 15 zugeordnet ist, welcher eine Netzverbindung bzw. eine serielle Verbindung a; b; c mit den weiteren Rechnersystemen 11, 16, 17 hat,
  • - jeweils Zusatz-Monitore 18, 19, 20, sowie jeweils Videomonitore 5, 21, 22, welche zur Anzeige und Optimierung der Meßbedingungen sowie zur Meßwertdarstellung für die Rechnersysteme 11, 16, 17 dienen,
  • - einer Steuerungseinheit 23 für den Transportmechanismus und zur Positionierung der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3,
  • - einer Meßstellenvorgabeeinheit 24, bestehend aus einem Rechnersystem₅ 24.1, z. B. einem Mikroprozessor und einer Identifizierungseinheit 24.2, wodurch die Positionierung (Ort und Lage) der Meßsensoren 3 ermittelt wird,
  • - einer Video-Kamera₂ 25, zur optischen Vermessung des zu untersuchenden Meßob­ jektes in xyz-Richtung, die zur Beurteilung der Ausprägung der Tierkörper und zur Be­ stimmung verschiedener Parameter der Fleischqualität dient,
  • - eines Video-Monitors₃ 26 zur Anzeige der optischen Bildauswertung, Optimierung der Meßbedingungen und zur Darstellung der Meßergebnisse,
  • - einer Meß- und Ausgabeeinheit 27, einer Markiereinrichtung 28, einer pH- Wertermittlungseinrichtung 29, einer Temperaturmessungseinrichtung 30 und Waagen 31,
  • - aus den Leitungen a; b; c, die serielle Verbindungen beinhalten,
  • - aus den Leitungen d; e; f; g, die Verbindungen für die Steuerungs-, Positionierungs- und Bewegungsabläufe der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 und der Meßobjekte, z. B. Schlachttiere, und die Leitungen h; i; j: k; l; m; n Netzverbin­ dungen beinhalten, indem mit dieser Konstellation die Erfassung und Auswertung der Meßdaten (auch von Bewegtbildern) von Meßobjekten unter Einbeziehung von weiteren Daten, die im Speicher anliegen oder manuell hinzugegeben werden, vorgenommen und deren Weiterleitung an externe EDV-Anlagen ab sichert wird, indem gleichzeitig ein Er­ fassen der räumlichen Ausgangslage des Meßobjektes erfolgt, die räumliche Zuordnung des Meßobjektes zu den eichfähigen und nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 koordiniert wird, die Positionierung und die Korrektur der Positionierung der Meßsensoren der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 an die zumessenden Teilstücke des Meßobjektes berechnet und vorgenommen wird,
  • - der Transport der fixierten Meßobjekte (z. B. Schlachttiere) durch den Meßstellenbe­ reich derart erfolgt, daß die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 nach der Positionierung des Meßobjektes an diese ansetzen und mit gleicher Geschwin­ digkeit und in gleicher Richtung wie die Meßobjekte bewegt werden, bis das Erfassen der Meßdaten abgeschlossen ist, wobei die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der selbsttä­ tigen Steuerung und Positionierung abgesichert und zusätzlich eine manuelle Steuerung der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 individuell gegeben ist.
Es ist vorstellbar, daß die Rechnersysteme 16, 17 ebenfalls US-Meßsysteme darstellen, die zusätzlich zur Tierkörperbeurteilung (z. B. 2./3.-letzte Rippe beim Schlachtschwein) mittels Rechnersystem 11 an weiteren Teilstücken des Meßobjekts (Bauch, Schinken) eine spezialisierte Teilstückbeurteilung vornehmen.
Des weiteren ist es möglich, daß die optische Video-Kamera₂ 25 die Funktion der Iden­ tifizierungseinheit 24.2 mit übernimmt.
Mittels der Anordnung des Rechnersystems für Ultraschallbildauswertung 4, in Verbin­ dung mit dem Rechnersystem 11, sowie den weiteren Rechnersystemen 16, 17 ist eine automatische Ultraschallbildauswertung ohne manuelle Steuerung gegeben., wobei eine Differenzierung der Ultraschallbilder in zahlreiche Graustufen vorliegt, Fett- und Fleisch­ schichten eindeutig automatisch vermeßbar sind und Qualitätsparameter von Fleisch, z. B. durch die Graustufendifferenzierungen der Ultraschallbilder, auswertbar sind. Durch den Einsatz der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3, der Meßstellen­ vorgabeeinrichtung 24 und der Video-Kamera₂ 25 sowie durch ihre Kommunikation miteinander über das Kommunikations-Rechnersystem 13 eine aussagekräftige Beurtei­ lung der Tierkörper gegeben ist.
Das Verfahren der nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräte zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme ist dadurch charakterisiert, daß Meßdaten, z. B. von Fett- bzw. Fleischdicken, erfaßt werden, die einer weiteren Auswertung zugeführt werden. Mittels Meßstellenvorgabeeinrichtungen 24 erfolgt die Erfassung der Daten für die Positionierung der jeweiligen Meßstellen, wobei die Positio­ nierung absolut durch Vorgabe der Koordinaten oder relativ dazu erfolgen kann. Bei dieser Positionsmarkierung erfolgt gleichzeitig die Identifikation des Meßobjektes, wobei die Daten der Koordinaten einer Steuereinheit 23 übermittelt werden und die Daten der Identifikation über das Netz den Rechnersystemen 11, 16, 17 zur Verfügung gestellt werden.
Nach der abgeschlossenen Datenerfassung durch die Meßstellenvorgabeeinrichtung 24 wird anschließend das zumessende Objekt den eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 zugeführt, wobei die eichfähigen und nicht/oder eichpflichtigen Meßsen­ soren 3 sich der Geschwindigkeit des Objektes anpassen und in Richtung wie das Meß­ objekt bewegt werden, indem gleichzeitig die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 an den Meßstellen des Objektes positioniert werden, indem je nach ver­ wendeter Art der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren 3 eine kon­ taktfreie oder kontaktgebundene Datenermittlung ausgelöst wird. Nach abgeschlossenem Meßzyklus werden die Meßsensoren zur Aufnahme des nächsten Meßobjektes schnell zurück geführt. Dieser Vorgang wiederholt sich im Zyklus der ankommenden Meßob­ jekte. Mit der Meßwerterfassung erfolgt gleichzeitig die Auswertung der Meßwerte in Echtzeit (Bewegbilder). Dadurch sind eine automatische Optimierung der Meßbedingun­ gen, eine Akkumulation von Meßdaten und Wiederholungsmessungen möglich.
Nach Ermittlung und Auswertung der Meßdaten werden diese im Netz gespeichert und liegen somit abrufbereit in diesem vor, wobei das Kommunikations-Rechnersystem 13 die Aufgabe hat, die Meßdaten zusammenzuführen, die Meßstellen zu überwachen und zu koordinieren, wobei er Korrekturmaßnahmen veranlaßt und verantwortlichen Perso­ nen Fehler oder Zustandssituationen anzeigt, damit entweder automatisch oder manuell steuerbar Mängel beseitigt werden können. Dies kann auch über Netze (LAN′s, WAN′s) erfolgen. Der Dialog zwischen dem eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensor 3 und dem Kommunikations-Rechnersystem 13 erfolgt über serielle Verbindungen a; b; c oder über die Netzwerkverbindungen (h bis n). Mittels eines Rechnersystems₅ 24.1 der Meßstellenvorgabeeinheit 24 werden die anliegenden Daten weiter ausgewertet, wo­ durch eine zusätzliche qualitative Auswahl von Details des eingestuften Meßobjektes im Nachhinein vorgenommen werden kann. Zum Beispiel ist es bei der Qualitäts- und Quantitätsbestimmung von Schweinehälften oft der Fall, daß eine in der Qualität und Quantität niedrig eingestufte Schweinehälfte einen Schinken mit hoher Qualität und Quantität besitzt oder eine mit höherer Qualität und Quantität bewertete Schweinehälfte einen Schinken hoher Qualität und Quantität besitzt oder eine mit höherer Qualität und Quantität bewertete Schweinehälfte einen Schinken besitzt, der die geforderte Qualität und Quantität nicht aufweist. Ahnliche Qualitäts- und Quantitätsbestimmungen gelten unter anderem auch beim Rind und Geflügel.
Die Erfassung aller notwendigen Meßdaten, z. B. die Kennzeichnung und die Ziel­ ortbestimmung des Meßobjektes, sowie die Auswertung der Daten können zeitlich par­ allel vorgenommen werden. Weitere Daten, z. B. zur Kennzeichnung des Meßobjektes oder zur Preisbestimmung des Meßobjektes (auch für Teilstücke des Meßobjektes) etc., können gleichzeitig mit einbezogen werden, wobei mit der gleichen EDV-Anlage, welche die Erfassung und Auswertung der Meßdaten und deren Weiterleitung dieser an externe EDV-Anlagen sowie die Kennzeichnung des Meßobjektes (z. B. mit laufender Nummer versehen oder Preisauszeichnung) ab sichert, die räumliche Ausgangslage des fixierten Meßobjektes erfaßt wird. Die notwendige räumliche Anordnung des fixierten Meßob­ jektes zu den Meßsensoren ist koordinierbar, die Positionierung einschließlich der Kor­ rektur der Zuordnung der Meßsensoren an die zu messenden Teilstücke des Meßobjektes wird berechnet und vorgenommen und die Zuführung des fixierten Meßobjektes zur Meßdatenerfassung und der Abtransport des Meßobjektes aus der Meßdatenerfassung wird abgesichert. Mit der erfindungsgemäßen Lösung werden die Ultraschallbilder (immer Bewegtbilder) unter Einbeziehung von weiteren Daten auch in der Weise ge­ nutzt, daß sie zur gesetzlich verankerten Standardklassifizierung, z. B. an der 2./3.-letzte Rippe, zur Schinkenbewertung, zur Bauchbewertung und zur Schulterbewertung beim Schwein dienen.
Weiterhin wird mit dieser Lösung die Prüfung der Ultraschall-Bildqualität vorgenommen, die Auswertbarkeit des Ultraschallbildes wird durch eine Plausibilitätsabfrage abgeprüft, die Handelsklasse von Schlachttieren zur gerechten Bewertung des Schlachttieres festge­ stellt und der Handelswert des Schlachttieres ermittelt. Mit der optischen Bilderfassung sind ergänzende Angaben zur qualitativen und quantitativen Tierkörperbeurteilung mög­ lich, z. B. Fleischfarbe, Länge des Tierkörpers, Ausprägung des Schinkens.
Nachstehend werden diese Besonderheiten in einem Ausführungsbeispiel zur Tierkörper­ beurteilung beim Schwein erläutert.
  • 1. Der Transport der bereits fixierten Schlachtschweine zum nicht invasiven Meßdaten­ erfassungs- und -auswertegerät zur Tierkörperbeurteilung erfolgt über Rohrbahnen. Es erfolgt eine Aufnahme des fixierten Tierkörpers über eine Videokamera, welche die Schlachtkörpermaße und Fleischqualitätsparameter erfaßt. Die mechanische Impulssteue­ rung zur Positionierung der Meßsensoren, welche jeweils als US-Array′s ausgeführt sind, erfolgt über die Auswertevorgaben der Aufnahmen der Videokamera. Dadurch werden die Meßsensoren automatisch in der vorgegebenen Position gesetzt, wodurch eine Ultra­ schallbildauswertung an der vorgegebenen/vorgeschriebenen Meßstelle abgesichert wird.
  • 2. Durch die Verwendung von US-Array′s als Meßsensoren ist jeweils die Ermittlung von B-Scan′s in Echtzeit möglich. Die Prüfung und Optimierung der Bildqualität erfolgt sowohl durch die Hard- und Software. Innerhalb der Meßzykluszeit kann durch eine Kombination von Akkumulationen, Wichtungen und Bewertungen von Meßdaten eine Optimierung der Meßbedingungen vorgenommen und ein fehlerreduziertes Meßresultat gewonnen werden, welches der weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt wird. Durch Skalierung von Grauwerten durch die integrierte Bildverarbeitungskarte wird das Ultraschallbild in Form eines B-Scan′s für die Auswertung vorbereitet, so daß die Gren­ zen einer Hell-Dunkel-Differenzierung markanter für die nachfolgende Bildauswertung vorgegeben sind. Die Segmentierung des Ultraschallbildes durch die Hardware wird durch eine erfolgreich abgeschlossene Ultraschall-Bildauswertung bestätigt. Erfolgt diese Bestätigung nicht, wird ein Ultraschallbild erneut aufgenommen.
  • 3. Das Ultraschall-B-Scan-Auswertungsverfahren gliedert sich, z. B. bei der Standard­ klassifizierung, in folgende Arbeitsabläufe:
    Unmittelbar nach der Erfassung des Ultraschallbildes wird durch eine Plausibilitätsabfra­ ge - als Hilfslinie im Ultraschallbild erkennbar - eine grundsätzliche Auswertbarkeit des US-B-Scan′s und damit mögliche Richtigkeit der daraus folgenden Ergebnisse abgeprüft. Mit Hilfe der Software wird die Lage des Zwischenrippengewebes und somit der Rip­ penbögen, hier z. B. 7 cm seitens der Wirbelsäule, des Schlachtschweines bestimmt. Durch die Anpassung einer Wellenlinie, die zur Dokumentation und Kontrolle im Video des US-B-Scan schwarz eingeblendet wird, ist die Lage der Rippenbögen analytisch be­ schreibbar. Zusätzlich zur analytischen Beschreibung der Lage der Rippenbögen erfolgt mittels der Graustufendifferenzierung im oberen Bildbereich die analytische Abgrenzung der Speckschicht von der Fleischschicht, welche durch einige schwarze Trennbalken im Video des US-B-Scan′s dokumentiert wird. Dabei erfolgen ebenfalls Plausibilitätsüber­ prüfungen, die die Abgrenzung zwischen Speck- und Fleisch absichern.
  • 4. Das automatische Auffinden einer vorgegebenen/gesetzlich vorgeschriebenen Meß­ stelle wird durch die softwareunterstützte Ultraschall-Bildauswertung ausgeführt. Ent­ spricht das aufgenommene Ultraschallbild den für die Auswertung vorgegebenen Anfor­ derungen, d. h. werden alle Plausibilitätsanforderungen erfüllt, so erfolgt die Identifizie­ rung der Meßstelle automatisch. Im anderen Fall wird die Auswertung mit einem anderen optimierten US-B-Scan wiederholt.
Die Richtigkeit dieser Plausibilitätsüberprüfung als Teil dieses nicht invasiven Meßdaten­ erfassungs- und -auswertungsgerätes wurde durch die Bauartzulassung durch die Physi­ kalisch-Technische Bundesanstalt für die Handelsklasseneinstufung von Schlachtschwei­ nen bestätigt. Daher gibt es auch schon zahlreiche Erfahrungen aus erfolgreichen Praxi­ seinsätzen. Vor diesem Hintergrund ist anzuführen, daß die Ultraschallgeräte für den Einsatz in der Humanmedizin nicht durch eine Bauartzulassung überprüft werden, son­ dern ohne behördliche Prüfung in großen Stückzahlen im ungeeichten Modus eingesetzt werden.
  • 5. Im nachfolgenden Programmschritt wird an der selbsttätig bestimmten vorgegebe­ nen/gesetzlich vorgeschriebenen Meßstelle die Tierkörperbewertung, d. h. in diesem Fall die Streckenmessungen von Speck- und Fleischmaß zur Feststellung des Magerfleisch­ anteils vorgenommen, so daß anschließend die Handelsklassen ausgewiesen werden kön­ nen (siehe Fig. 2: Ultraschallbild: Handelsklasseneinstufung).
Mit weiteren Sensoren (US-Array′s) werden zeitlich parallel ähnliche Messungen und Auswertungen an Tierkörperteilen, z. B. Schinken, Bauch und Schulter zur Ermittlung des Handelswertes vorgenommen. Die Arbeitsabläufe sind z. B. bei der Schinkenbewer­ tung wie folgt zu beschreiben. Nach dem Aufsetzen des US-Array′s erfolgt die Abgren­ zung zwischen Speck- und Fleischmaß analog der Vorgehensweise wie bei der Handels­ klasseneinstufung. Gleichzeitig wird die Fleischdicke des Schinkens bis zum Schloßkno­ chen erfaßt, hier werden ebenfalls Plausibilitätsprüfungen vorgenommen, wobei auch die Dicke des Schinkens in diese Prüfung einbezogen wird.
Analog dieser Vorgehensweise bei der Ultraschall-Bildauswertung ist die Arbeitsweise beim Einsatz weiterer Meßköpfe, wie z. B. für Bauch und Schulter beim Schwein (siehe Fig. 3 Ultraschallbild Schinkenbewertung, Fig. 4 Ultraschallbild Bauchbewertung, Fig. 5 Schlachtdatenprotokoll).
Bezugszeichenliste
1 Meßabrechnungssystem
1.1 Rechnersystem,
2 Zusatzeinrichtung
3 eichfähige und/oder nicht eichpflichtige Meßsensoren
4 Rechnersystem für Ultraschallbildauswertung
5 Zusatz-Monitor
6 Fußtaster
7 Kontaktsensor
8 Ultraschallscanner
9 Videorecorder
10 Drucker
11 Rechnersystem₄
12 Netzwerk mit Datenbank
13 Kommunikations-Rechnersystem
14 Bildschirm 15 Tastatur
16 Rechnersystem₃(optional mit Ultraschallscanner)
17 Rechnersystem₂(optional mit Ultraschallscanner)
18 Zusatz-Monitor₁
19 Zusatz-Monitor₂
20 Zusatz-Monitor₃
21 Video-Monitor₁
22 Video-Monitor₂
23 Steuereinheit
24 Meßstellenvorgabeeinrichtung
24.1 Rechnersystem₅
24.2 Identifizierungseinheit
25 Video-Kamera₂
26 Video-Monitor₃
27 Meß- und Ausgabeeinheit
28 Markiereinrichtung
29 pH-Wertermittlungseinrichtung
30 Temperaturmessungseinrichtung
31 Waagen
a; b; c serielle Verbindungen
d; e; f; g Verbindungen für die Steuerungs-, Positionierungs- und Bewegungsabläufe
h; i; j; k; l; m; n Netzwerkverbindungen

Claims (9)

1. Anordnung von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kombination aus
  • - einem Meßabrechnungssystem (1), das durch die Kombination von Hardware und Software gekennzeichnet ist, z. B. aus einem Rechnersystem₁ (1.1) für die Abrechnung, z. B. der Ultraschallbildauswertung,
  • - einer Zusatzeinrichtung (2), z. B. für Preisauszeichnungen, Qualitätsauszeichnungen, Etikettierung am Objekt,
  • - eichfähige und/oder nicht eichpflichtige Meßsensoren (3), z. B. Ultraschallkopf, Mar­ kiereinheit, Chiplesegerät, Kamera, wobei der eichfähige und/oder nicht eichpflichtige Meßsensor (3) an vorbestimmten Meßpositionen steuerbar einsetzbar ist,
  • - ein Rechnersystem für die Ultraschallbildauswertung (4) mit einem Zusatz-Monitor (5) zur Anzeige der Ultraschallbildauswertung, der Optimierung der Meßbedingungen und zur Darstellung der Meßergebnisse,
  • - einem Fußtaster (6), u. a. zur Bedienung des eichfähigen Meßsystems der Ultraschall­ bildauswertung,
  • - einem Kontaktsensor (7), der unmittelbar an den jeweiligen Meßsensoren (3) angeord­ net ist,
  • - einem Zusatzmodul (8) (spezielle Eichvorrichtung),
  • - einem Videorecorder (9) zur Archivierung von Videosignalen,
  • - einem Drucker (10),
  • - einem Rechnersystem₄ (11) als Schnittstelle zwischen den eichfähigen und den restli­ chen Komponenten des Auswertungssystems,
  • - einem Netzwerk mit Datenbank (12),
  • - einem Kommunikations-Rechnersystem (13) denen ein Bildschirm₁ (14) und eine Ta­ statur (15) zugeordnet ist, welcher eine Netzverbindung bzw. eine serielle Verbindung (a; b; c) mit den weiteren Rechnersystemen (11, 16, 17) hat,
  • - jeweils Zusatz-Monitore (18, 19, 20) sowie jeweils Videomonitore (5, 21, 22), welche zur Anzeige und Optimierung der Meßbedingungen sowie zur Meßwertdarstellung für die Rechnersysteme (11, 16, 17) dienen,
  • - einer Steuerungseinheit (23) für den Transportmechanismus und zur Positionierung der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3),
  • - einer Meßstellenvorgabeeinheit (24), bestehend aus einem Rechnersystem₅ (24.1), z. B. einem Mikroprozessor und einer Identifizierungseinheit (24.2), wodurch die Positionie­ rung (Ort und Lage) der Meßsensoren (3) ermittelt werden,
  • - einer Video-Kamera₂ (25), zur optischen Vermessung des zu untersuchenden Meßob­ jektes in xyz-Richtung, die zur Beurteilung der Ausprägung der Tierkörper und zur Be­ stimmung verschiedener Parameter der Fleischqualität dient,
  • - eines Video-Monitors₃ (26) zur Anzeige der optischen Bildauswertung, Optimierung der Meßbedingungen und zur Darstellung der Meßergebnisse,
  • - einer Meß- und Ausgabeeinheit (27), einer Markiereinrichtung (28), einer pH- Wertermittlungseinrichtung (29), einer Temperaturmessungseinrichtung (30) und Waa­ gen (31),
  • - aus den Leitungen (a; b; c,) die serielle Verbindungen beinhalten,
  • - aus den Leitungen (d; e; f; g), die Verbindungen für die Steuerungs-, Positionierungs- und Bewegungsabläufe der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) und der Meßobjekte, z. B. Schlachttiere, und die Leitungen (h; i; j; k; l; m; n) Netzverbin­ dungen beinhalten, indem mit dieser Konstellation die Erfassung und Auswertung der Meßdaten (auch von Bewegtbildern) von Meßobjekten unter Einbeziehung von weiteren Daten, die im Speicher anliegen oder manuell hinzugegeben werden, vorgenommen und deren Weiterleitung an externe EDV-Anlagen absichert wird, indem gleichzeitig ein Er­ fassen der räumlichen Ausgangslage des Meßobjektes erfolgt, die räumliche Zuordnung des Meßobjektes zu den eichfähigen und nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) koordi­ niert wird, die Positionierung und die Korrektur der Positionierung der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) an die zu messenden Teilstücke des Meßobjektes berechnet und vorgenommen wird, besteht, wodurch
  • - der Transport der fixierten Meßobjekte durch den Meßstellenbereich derart erfolgt, daß die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) nach der Positionierung des Meßobjektes an diese ansetzen und mit gleicher Geschwindigkeit und in gleicher Richtung wie die Meßobjekte bewegt werden, bis das Erfassen der Meßdaten abge­ schlossen ist, wobei die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der selbsttätigen Steuerung und Positionierung abgesichert wird und zusätzlich eine manuelle Steuerung der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) individuell gegeben ist.
2. Anordnung von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechnersysteme (16; 17) ebenfalls US-Meßsysteme darstellen, die zusätzlich zur Tierkörperbeurteilung von Tierkörpern mittels Rechnersystem (11) an weiteren Teilstüc­ ken des Meßobjekts (Bauch, Schinken) eine spezialisierte Teilstückbeurteilung vorneh­ men.
3. Anordnung von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die optische Video-Kamera₂ (25) die Funktion der Identifizierungseinheit (24.2) mit übernimmt.
4. Anordnung von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Anordnung des Rechnersystems für Ultraschallbildauswertung (4), in Verbindung mit dem Rechnersystem (11), sowie den weiteren Rechnersystemen (16, 17) eine automatische Ultraschallbildauswertung ohne manuelle Steuerung gegeben ist, wo­ bei eine Differenzierung der Ultraschallbilder in zahlreiche Graustufen vorliegt, Fett- und Fleischschichten eindeutig automatisch vermessen werden und Qualitätsparameter von Fleisch, z. B. durch die Graustufendifferenzierungen der Ultraschallbilder, ausgewertet werden, wobei durch den Einsatz der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsen­ soren (3), der Meßstellenvorgabeeinrichtung (24) und der Video-Kamera₂ (25) sowie durch ihre Kommunikation miteinander über das Kommunikations-Rechnersystem (13) eine aussagekräftige Beurteilung der Tierkörper gegeben ist.
5. Verfahren von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme, dadurch gekennzeichnet, daß Meßdaten, z. B. von Fett- bzw. Fleischdicken, erfaßt werden, die einer weiteren Auswertung zugeführt werden, mittels Meßstellenvorgabeeinrichtungen (24) die Erfas­ sung der Daten für die Positionierung der jeweiligen Meßstellen erfolgt, wobei die Posi­ tionierung absolut durch Vorgabe der Koordinaten oder relativ dazu erfolgen kann, bei dieser Positionsmarkierung erfolgt gleichzeitig die Identifikation des Meßobjektes, wobei die Daten der Koordinaten einer Steuereinheit (23) übermittelt werden und die Daten der Identifikation über das Netz zur Verfügung gestellt werden, nach der abgeschlossenen Datenerfassung durch die Meßstellenvorgabeeinrichtung (24) anschließend das zumes­ sende Objekt den eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) zugeführt wird, wobei die eichfähigen und nicht/oder eichpflichtigen Meßsensoren (3) sich der Ge­ schwindigkeit des Objektes anpassen und in Richtung wie das Meßobjekt bewegt wer­ den, indem gleichzeitig die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) an den Meßstellen des Objektes positioniert werden, indem je nach verwendeter Art der eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensoren (3) eine kontaktfreie oder kon­ taktgebundene Datenermittlung ausgelöst wird, nach abgeschlossenem Meßzyklus die Meßsensoren zur Aufnahme des nächsten Meßobjektes schnell zurück geführt werden, dabei sich dieser Vorgang im Zyklus der ankommenden Meßobjekte wiederholt, dabei mit der Meßwerterfassung gleichzeitig die Auswertung der Meßwerte in Echtzeit erfolgt (Bewegtbilder), dadurch eine automatische Optimierung der Meßbedingungen, eine Ak­ kumulation von Meßdaten und Wiederholungsmessungen möglich wird, nach Ermittlung und Auswertung der Meßdaten diese im Netz gespeichert werden und somit abrufbereit in diesem vorliegen, wobei der Kommunikations-Rechnersystem (13) die Meßdaten zu­ sammenführt, die Meßstellen überwacht und koordiniert, wobei er Korrekturmaßnahmen veranlaßt und verantwortlichen Personen Fehler oder Zustandssituationen anzeigt, damit entweder automatisch oder manuell steuerbar Mängel beseitigt werden, dies auch über Netze (LAN′s, WAN′s) erfolgen kann, der Dialog zwischen dem eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßsensor (3) und dem Kommunikations-Rechnersystem (13) über serielle Verbindungen (a; b; c) oder über die Netzwerkverbindungen (h bis n), mittels eines Rechnersystems₅ (24.1) der Meßstellenvorgabeeinheit (24) erfolgt, die anliegenden Daten weiter ausgewertet werden, wobei eine zusätzliche qualitative Auswahl von De­ tails des eingestuften Meßobjektes im Nachhinein vorgenommen wird, die Erfassung aller notwendigen Meßdaten, z. B. die Kennzeichnung und die Zielortbestimmung des Meß­ objektes, sowie die Auswertung der Daten zeitlich parallel vorgenommen werden, weite­ re Daten gleichzeitig mit einbezogen werden, wobei mit der gleichen EDV-Anlage, wel­ che die Erfassung und Auswertung der Meßdaten und deren Weiterleitung dieser an ex­ terne EDV-Anlagen sowie die Kennzeichnung des Meßobjektes absichert wird, die räumliche Ausgangslage des fixierten Meßobjektes erfaßt wird, die notwendige räumli­ che Anordnung des fixierten Meßobjektes zu den Meßsensoren koordiniert wird, die Positionierung einschließlich der Korrektur der Zuordnung der Meßsensoren an die zu messenden Teilstücke des Meßobjektes berechnet und vorgenommen wird und die Zu­ führung des fixierten Meßobjektes zur Meßdatenerfassung und der Abtransport des Meßobjektes aus der Meßdatenerfassung abgesichert wird und die Ultraschallbilder (immer Bewegtbilder) unter Einbeziehung von weiteren Daten auch in der Weise genutzt werden, daß sie zur gesetzlich verankerten Standardklassifizierung von Schlachttieren dienen.
6. Verfahren von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfung der Ultraschall-Bildqualität vorgenommen, die Auswertbarkeit des Ul­ traschallbildes durch eine Plausibilitätsabfrage abgeprüft, die Handelsklasse von Schlachttieren zur gerechten Bewertung des Schlachttieres festgestellt und der Handels­ wert des Schlachttieres ermittelt wird.
7. Verfahren von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mit der optischen Bilderfassung ergänzende Angaben zur qualitativen und quantitati­ ven Tierkörperbeurteilung vorgenommen werden.
8. Verfahren von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme nach Anspruch 5, für die Tierkörperbeurteilung beim Schwein, dadurch gekennzeichnet, daß
im 1. Verfahrensschritt
der Transport der bereits fixierten Schlachtschweine zum nicht invasiven Meßdatenerfas­ sungs- und -auswertegerät zur Tierkörperbeurteilung über Rohrbahnen erfolgt, eine Auf­ nahme des fixierten Tierkörpers über eine Videokamera erfolgt, welche die Schlachtkör­ permaße und Fleischqualitätsparameter erfaßt, die mechanische Impulssteuerung zur Positionierung der Meßsensoren, welche jeweils als US-Array′s ausgeführt sind, über die Auswertevorgaben der Aufnahmen der Videokamera erfolgt, dadurch die Meßsensoren automatisch in die vorgegebenen Position gesetzt werden, wodurch eine Ultraschallbild­ auswertung an der vorgegebenen/vorgeschriebenen Meßstelle abgesichert wird,
im 2. Verfahrensschritt
durch die Verwendung von US-Array′s als Meßsensoren jeweils die Ermittlung von B- Scan′s in Echtzeit gegeben ist, die Prüfung und Optimierung der Bildqualität sowohl durch die Hard- und Software erfolgt, innerhalb der Meßzykluszeit durch eine Kombina­ tion von Akkumulationen, Wichtungen und Bewertungen von Meßdaten eine Optimie­ rung der Meßbedingungen vorgenommen werden und ein fehlerreduziertes Meßresultat gewonnen wird, welches der weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt wird, durch Skalierung von Grauwerten durch die integrierte Bildverarbeitungskarte das Ultraschall­ bild in Form eines B-Scan′s für die Auswertung vorbereitet wird, so daß die Grenzen einer Hell-Dunkel-Differenzierung markanter für die nachfolgende Bildauswertung vor­ gegeben sind, die Segmentierung des Ultraschallbildes durch die Hardware durch eine erfolgreich abgeschlossene Ultraschall-Bildauswertung bestätigt wird, wobei im anderen Fall ein Ultraschallbild erneut aufgenommen wird,
im 3. Verfahrensschritt
unmittelbar nach der Erfassung des Ultraschallbildes durch eine Plausibilitätsabfrage eine grundsätzliche Auswertbarkeit des US-B-Scan′s und damit die mögliche Richtigkeit der daraus folgenden Ergebnisse abgeprüft wird, mit Hilfe der Software die Lage des Zwi­ schenrippengewebes und somit der Rippenbögen des Schlachtschweines bestimmt wird, durch die Anpassung einer Wellenlinie, die zur Dokumentation und Kontrolle im Video des US-B-Scan sichtbar eingeblendet wird, die Lage der Rippenbögen analytisch be­ schrieben wird, zusätzlich zur analytischen Beschreibung der Lage der Rippenbögen mittels der Graustufendifferenzierung im oberen Bildbereich die analytische Abgrenzung der Speckschicht von der Fleischschicht erfolgt, welche durch einige sichtbare Trennbal­ ken im Video des US-B-Scan′s dokumentiert wird, wobei ebenfalls Plausibilitätsüber­ prüfungen, die die Abgrenzung zwischen Speck- und Fleisch absichern, erfolgen,
im 4. Verfahrensschritt
das automatische Auffinden einer vorgegebenen/gesetzlich vorgeschriebenen Meßstelle durch die softwareunterstützte Ultraschall-Bildauswertung ausgeführt wird, das aufge­ nommene Ultraschallbild den für die Auswertung vorgegebenen Anforderungen ent­ spricht, d. h. alle Plausibilitätsanforderungen erfüllt sind, die Identifizierung der Meßstelle automatisch erfolgt, im anderen Fall die Auswertung mit einem anderen optimierten US- B-Scan wiederholt wird,
im 5. Verfahrensschritt
an der selbsttätig bestimmten vorgegebenen/gesetzlich vorgeschriebenen Meßstelle die Tierkörperbewertung, d. h. in diesem Fall die Streckenmessungen von Speck- und Fleischmaß zur Feststellung des Magerfleischanteils vorgenommen wird, so daß an­ schließend die Handelsklassen ausgewiesen werden.
9. Verfahren von nicht invasiven Meßdatenerfassungs- und -auswertungsgeräten zur Tierkörperbeurteilung für die Integration in EDV-Systeme nach Anspruch 5 und An­ spruch 8 für die Tierkörperbeurteilung beim Schwein, dadurch gekennzeichnet, daß mit weiteren Sensoren zeitlich parallel ähnliche Messungen und Auswertungen an anderen Tierkörperteilen vorgenommen werden, wobei die Verfahrensschritte analog Anspruch 8 sind und ebenfalls Plausibilitätsprüfungen vorgenommen werden.
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