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DE102008055845A1 - Offenend-Spinnvorrichtung - Google Patents

Offenend-Spinnvorrichtung Download PDF

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DE102008055845A1
DE102008055845A1 DE200810055845 DE102008055845A DE102008055845A1 DE 102008055845 A1 DE102008055845 A1 DE 102008055845A1 DE 200810055845 DE200810055845 DE 200810055845 DE 102008055845 A DE102008055845 A DE 102008055845A DE 102008055845 A1 DE102008055845 A1 DE 102008055845A1
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spinning
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end spinning
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Heinz-Georg Wassenhoven
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Saurer Spinning Solutions GmbH and Co KG
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
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    • D01H4/12Rotor bearings; Arrangements for driving or stopping
    • DTEXTILES; PAPER
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem Spinnrotor, dessen Rotorachse während des Spinnbetriebes mit hoher Drehzahl in einem unterdruckbeaufschlagbaren Rotorgehäuse umläuft, das durch ein Deckelelement verschließbar ist und dessen in einer Rotorlagereinrichtung abgestützter Rotorschaft durch einen antreibbaren, maschinenlangen Tangentialriemen beaufschlagbar ist, wobei die Lagereinrichtung, an einer Linearführung vertikal verschiebbar geführt, wahlweise in einer Betriebsstellung oder in einer Bremsstellung positionierbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass an der Linearführung (14) Lagerkonsolen (19) angeordnet sind, an denen das Deckelelement (11), in das eine Faserbandauflöseeinrichtung (22) integriert ist, schwenkbar angelenkt ist, und dass das Deckelelement (11) mit der Lagereinrichtung (10) für den Spinnrotor (4) über ein Koppelglied (23) so verbunden ist, dass durch Schwenken des Deckelelements (11) beim Öffnen des Rotorgehäuses (2) die Lagereinrichtung (10) für den Spinnrotor (4) abgesenkt und dabei eine Rotorbremse (24) aktiviert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Im Zusammenhang mit den Arbeitsstellen von Offenend-Rotorspinnmaschinen sind Offenend-Spinnvorrichtungen in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt und in zahlreichen Patentanmeldungen beschrieben.
  • Die bekannten Offenend-Spinnvorrichtungen unterscheiden sich bezüglich ihres konstruktiven Aufbaus zum Teil erheblich.
  • Durch die DE-OS 2 130 688 ist beispielsweise eine Offenend-Spinnvorrichtung bekannt, die zwei separat angeordnete Funktionselemente aufweist, die jeweils einzeln an einem zentralen Grundrahmen einer Spinnmaschine festgelegt und durch einen Faserleitkanal funktionell verbunden sind.
  • Das erste Funktionselement weist beispielsweise das Spinnorgan auf, das heißt, einen mit hoher Drehzahl in einem unterdruckbeaufschlagbaren Rotorgehäuse umlaufenden Spinnrotor nebst zugehöriger Lagerung, während im zweiten Funktionselement eine Faserbandauflöseeinrichtung angeordnet ist.
  • Durch die DE 103 40 657 A1 sind Offenend-Spinnvorrichtungen bekannt, bei denen das Rotorgehäuse als tragendes Bauteil ausgebildet ist, das heißt, das Rotorgehäuse bildet quasi ein „Rückgrat”, das seinerseits direkt am zentralen Maschinenrahmen der Spinnmaschinen festlegbar ist.
  • Am Rotorgehäuse sind unter anderem Tragkonsolen für das schwenkbar gelagerte Deckelelement sowie ein Gehäuse für die einzelmotorischen Antriebe der Offenend-Spinnvorrichtung und die zugehörige Steuerung befestigt.
  • In der DE 32 47 411 A1 sind Offenend-Spinnvorrichtungen beschrieben, bei denen die verschiedenen Arbeitskomponenten innerhalb eines so genannten Spinnboxrahmens angeordnet sind, der seinerseits am zentralen Maschinenrahmen der Spinnmaschinen festlegbar ist.
  • Derartige Offenend-Spinnvorrichtungen weisen jeweils einen Spinnrotor auf, der mit seinem Rotorschaft auf einer Stützscheibenlagerung abgestützt ist und dessen Rotortasse während des Spinnprozesses mit hoher Drehzahl in einem durch ein Deckelelement verschließbaren, unterdruckbeaufschlagbaren Rotorgehäuse umläuft.
  • Das heißt, der Rotorschaft des Spinnrotors ist in zwei Keilspalten der Stützscheibenlagerung rotierbar gelagert und wird durch einen maschinenlangen Tangentialriemen beaufschlagt, der gleichzeitig alle Spinnrotoren einer Maschinenseite der Offenend-Rotorspinnmaschine antreibt.
  • Auf der den Keilspalten gegenüberliegenden Seite ist jedem Rotorschaft eine Spannrolle zugeordnet, die den Tangentialriemen in Richtung des Rotorschaftes belastet und dadurch den Anpressdruck des Tangentialriemens am Rotorschaft erhöht. Die Spannrolle ist frei drehbar auf einer Achse eines Spannrollenhalters gelagert, der um eine parallel zur Rotationsachse der Spannrolle verlaufende Achse schwenkbar und durch ein Federelement belastet ist.
  • Der Spannrollenhalter ist außerdem über ein Gestänge mit einem Betätigungshebel verbunden, durch den die Spannrolle einerseits beim Öffnen der Offenend-Spinnvorrichtung vom Tangentialriemen abgehoben und andererseits beim Neuanspinnen zur Erhöhung der Andruckkraft des Tangentialriemens an den Rotorschaft zusätzlich angestellt werden kann.
  • Solche Offenend-Spinnvorrichtungen weisen außerdem jeweils eine Rotorbremse auf, deren zangenartige Bremsarme endseitig mit Bremsbelägen ausgestattet sind. Die Bremsarme werden durch eine Bügelfeder oder dergleichen im geöffneten Zustand gehalten und können über ein Bremsgestänge an den Rotorschaft angelegt werden.
  • Die Rotorbremse und die Spannrolle sind über einen gemeinsamen Betätigungsmechanismus derart miteinander verbunden, dass beim Öffnen der Spinnvorrichtung, das heißt, beim Abschwenken des Deckelelementes vom Rotorgehäuse, automatisch die Spannrolle gegen die Wirkung des aufliegenden Federelementes vom Tangentialriemen abgehoben und die Rotorbremse geschlossen wird. Der Spinnrotor wird auf diese Weise sicher in den Stillstand abgebremst.
  • Offenend-Spinnvorrichtungen, die mit dem vorstehend beschriebenen Betätigungsmechanismus ausgerüstet sind, haben sich in der Praxis, insbesondere in Verbindung mit selbsttätig arbeitenden Serviceaggregaten, bewährt und sind in der Textilindustrie in großer Stückzahl im Einsatz. Derartig ausgebildete Offenend-Spinnvorrichtungen sind allerdings, nicht zuletzt aufgrund ihres relativ aufwendigen Betätigungsmechanismus' für die Spannrolle und die Spinnrotorbremse, in der Herstellung relativ kostenintensiv.
  • Durch die DE-OS 20 50 064 sind außerdem Offenend-Spinnvorrichtungen bekannt, die weder eine Spannrolle noch eine definiert ansteuerbare Rotorbremse aufweisen. Entsprechend weisen diese Offenend-Spinnvorrichtungen auch keinen direkten Betätigungsmechanismus' für eine Spannrolle und/oder eine Rotorbremse auf.
  • Die Offenend-Spinnvorrichtungen gemäß DE-OS 20 50 064 verfügen vielmehr über zwei übereinander angeordnete Gehäuse, die auf Führungstangen verschiebbar gelagert sind und durch einen Pneumatikzylinder entweder in einer Arbeitsstellung oder in einer Wartungsstellung positioniert werden können.
  • Der Pneumatikzylinder positioniert dabei sowohl das untere Gehäuse, in das ein Rotorgehäuse, welches durch einen Rotorgehäusedeckel verschließbar ist, sowie eine Rotorlagerung nebst zugehörigem Spinnrotor integriert sind, als auch das obere Gehäuse, das eine Faserbandauflöseeinrichtung aufweist, derart in ihren Arbeitsstellungen, dass die rotierbaren Spinnkomponenten der Offenend-Spinnvorrichtung jeweils im Eingriff mit maschinenlangen Antriebselementen stehen.
  • Wenn der Pneumatikzylinder drucklos geschaltet wird, gleiten die beiden Gehäuse auf den Führungsstangen nach unten, wobei sich der Wirtel der im oberen Gehäuse angeordneten Auflösewalze vom zugehörigen Tangentialriemen löst, auf einen stationären Bremsschuh aufsetzt und dabei in den Stillstand gebremst wird. Auch der im unteren Gehäuse gelagerte Spinnrotor kommt beim Absinken des Gehäuses außer Kontakt mit seinem Antriebsriemen und legt sich auf einen Bremsschuh, der ihn in den Stillstand abbremst.
  • Derartige Offenend-Spinnvorrichtungen mit zwei an Führungsstangen geführten und durch einen Pneumatikzylinder positionierbaren Gehäusen sind in ihrem konstruktiven Aufbau relativ aufwendig und konnten sich in der Praxis nicht durchsetzen.
  • Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Offenend-Spinnvorrichtung zu entwickeln, die sowohl kostengünstig in ihrer Herstellung, als auch zuverlässig in ihrer Handhabung ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Offenend-Spinnvorrichtung gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung einer Offenend-Spinnvorrichtung mit einer Linearführung, an der Lagerkonsolen angeordnet sind, an denen ein Deckelelement, in das eine Faserbandauflöseeinrichtung integriert ist, schwenkbar abgelenkt ist, wobei das Deckelelement mit einer Lagereinrichtung für den Spinnrotor über ein Koppelglied so verbunden ist, dass beim Öffnen des Rotorgehäuses die Lagereinrichtung für den Spinnrotor abgesenkt und dabei eine Spinnrotorbremse aktiviert wird, stellt eine einfache, funktionssichere und kostengünstige Konstruktion dar, die insbesondere bei Offenend-Spinnmaschinen, deren Arbeitsstellen semiautomatisch betrieben werden, vorteilhaft einsetzbar ist.
  • Das heißt, durch die Anbindung des über Lagerkonsolen an der Linearführung schwenkbar gelagerten Deckelelementes an die auf der Linearführung verschiebbar gelagerte Lagereinrichtung für den Spinnrotor sowie den Einsatz einer an der Lagereinrichtung angeordneten Rotorbremse, die beim Absenken der Lagereinrichtung automatisch betätigt wird, kann auf einfache Weise sichergestellt werden, dass beim Öffnen der Spinnvorrichtung der Spinnrotor zuverlässig in den Stillstand gebremst wird.
  • Es kann dabei sowohl auf einen Pneumatikzylinder, wie er durch den gattungsbildenden Stand der Technik bekannt ist, als auch auf den bislang üblichen, aufwendigen und damit kostenintensiven Betätigungsmechanismus zum Anheben der Spannrolle sowie zum Auslösen der Spinnrotorbremse verzichtet werden kann.
  • Beim Schließen des Deckelementes wird die Lagereinrichtung für den Spinnrotor wieder automatisch in die Arbeitstellung angehoben und dabei der Rotorschaft von unten an den umlaufenden Tangentialriemen angelegt. Der Spinnrotor wird dadurch sofort zügig auf seine Betriebsdrehzahl beschleunigt, bei der der Anspinnprozess zuverlässig durchgeführt werden kann.
  • Wie im Anspruch 2 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass die Linearführung durch zwei Führungsstangen gebildet wird, die über Schraubenbolzen oder dergleichen direkt am Maschinenrahmen der Offenend-Spinnmaschine festlegbar sind und quasi das „Rückgrat” der Offenend-Spinnvorrichtung bilden.
  • An diesen Führungsstangen sind, wie vorstehend erwähnt, über Lagerkonsolen sowohl das schwenkbar gelagerte Deckelelement festgelegt, als auch verschiebbar und durch das Deckelelement betätigt, die Lagereinrichtung für den Spinnrotor angeordnet.
  • Die Lagereinrichtung für den Spinnrotor ist, wie im Anspruch 3 beschrieben, über Führungsbuchsen vertikal verschiebbar an den Führungsstangen gelagert.
  • Das heißt, die Lagereinrichtung ist mit Führungsbuchsen ausgestattet, die mit den Führungsstangen derart korrespondieren, dass die Lagereinrichtung problemlos aus einer Arbeitsstellung, in der der Rotorschaft des Spinnrotors an einem umlaufenden Tangentialriemen anliegt und mit Betriebsdrehzahl umläuft, in eine Wartungsstellung verlagert werden kann, in der der Spinnrotor durch die Rotorbremse in den Stillstand verzögert wird.
  • In vorteilhafter Ausbildung weist wenigstens eine der Führungsstangen einen einstellbaren Endanschlag für die Lagereinrichtung auf (Anspr. 4).
  • Ein solcher Endanschlag ermöglicht auf einfache Weise eine exakte Positionierung der Lagereinrichtung, das heißt, eine genaue Vorgabe der Höhe der Wartungsstellung der Lagereinrichtung.
  • Gemäß Anspruch 5 ist in einer ersten, vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, dass die Lagereinrichtung mit einer Stützscheibenlagerung ausgestattet ist, in deren Lagerzwickeln der Rotorschaft eines Spinnrotors rotierbar gelagert werden kann.
  • Eine derartige Stützscheibenlagerung stellt insbesondere im Zusammenhang mit Offenend-Spinnvorrichtungen ein seit langem bewährtes Bauteil dar, das Drehzahlen des Spinnrotors von weit über 100000 min–1 ermöglicht.
  • In einer alternativen Ausbildung ist die Lagereinrichtung, wie im Anspruch 6 beschrieben, mit einer so genannten Direktlagerung ausgestattet.
  • Mit solchen Direktlagerungen für den Rotorschaft eines Spinnrotors sind zwar nicht ganz die sehr hohen Drehzahlen einer Stützscheibenlagerungen zu realisieren, jedoch stellen auch solche Direktlagerungen in der Praxis bewährte Bauteile dar, die außerdem relativ kostengünstig herstellbar sind.
  • Wie im Anspruch 7 beschrieben, ist das Deckelelement der Offenend-Spinnvorrichtung über zwei, beispielsweise seitlich angeordnete, identische Koppelglieder mit der Lagereinrichtung verbunden.
  • Durch den Einsatz zweier, vorzugsweise symmetrisch zur Achse des Spinnrotors angeordneter Koppelglieder wird insbesondere verhindert, dass die Lagereinrichtung während ihrer vertikalen Verlagerung auf den Führungstangen einseitig belastet wird, was zu einer Schwergängigkeit bis hin zu einer Blockade führen könnte.
  • Wie im Anspruch 8 dargelegt, ist in vorteilhafter Ausführungsform außerdem vorgesehen, dass die Rotorbremse so an der Lagereinrichtung für den Spinnrotor installiert ist, dass sie beim Absenken der Lagereinrichtung an ein stationäres Schaltelement anläuft und dabei betätigt wird.
  • Ein solches stationäres Schaltelement stellt ein robustes, kostengünstiges Schaltelement dar, das eine hohe Lebensdauer aufweist.
  • Wie im Anspruch 9 beschrieben, ist des Weiteren vorgesehen, dass das Rotorgehäuse zur Versorgung mit Spinnunterdruck über eine flexible Pneumatikleitung an eine Unterdruckquelle angeschlossen wird.
  • Durch die Verwendung einer flexiblen Pneumatikleitung, beispielsweise eines kostengünstigen Kunststoffschlauches, wird sichergestellt, dass das Rotorgehäuse einerseits vertikal beweglich ist und mit der Lagereinrichtung für den Spinnrotor abgesenkt werden kann, und dass das Rotorgehäuse anderseits während des Spinnprozesses zuverlässig an die Unterdruckquelle angeschlossen ist.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 in Seitenansicht eine erfindungsgemäße Offenend-Spinnvorrichtung während des Spinnbetriebes, die Lagereinrichtung für den Spinnrotor ist in ihrer Arbeitsstellung positioniert, in der der Rotorschaft des Spinnrotors an einem umlaufenden Tangentialriemen anliegt,
  • 2 die Offenend-Spinnvorrichtung gemäß 1 in Wartungsstellung, das Deckelelement ist abgeklappt, die Lagereinrichtung abgesenkt und die Rotorbremse geschlossen,
  • 3 in Vorderansicht eine Lagereinrichtung für einen Spinnrotor, mit einer Stützscheibenlagerung sowie einer Rotorbremse.
  • Die 1 zeigt schematisch, in Seitenansicht, eine Offenend-Spinnvorrichtung 1 im Betriebszustand.
  • Das heißt, das Rotorgehäuse 2, in dem die Spinntasse 32 eines Spinnrotors 4 mit hoher Drehzahl umläuft, ist durch ein Deckelelement 11 verschlossen und über eine flexible Pneumatikleitung, beispielsweise über einen Kunststoffschlauch 3, an eine Unterdruckquelle 8 angeschlossen, die den beim Spinnen benötigten Unterdruck bereitstellt.
  • Der Spinnrotor 4 ist mit seinem Rotorschaft 5 in den Keilspalten einer Stützscheibenlagerung 6 gelagert und in axialer Richtung durch ein Axiallager 9, beispielsweise ein Permanentmagnetlager, abgestützt.
  • Der Antrieb des Spinnrotors 4 erfolgt durch einen maschinenlangen, umlaufenden Tangentialriemen 7, der im Betriebszustand von oben auf dem Rotorschaft 5 aufliegt. Die Stützscheibenlagerung 6 sowie das Axiallager 9 sind auf einer Lagereinrichtung 10 angeordnet, die, gemeinsam mit dem Rotorgehäuse 2, an einer Linearführung 14 vertikal verschiebbar gelagert ist, wobei die Linearführung 14 ihrerseits über Schraubenbolzen 28 am Grundrahmen 17 einer (nicht näher dargestellten) Textilmaschine befestigt ist.
  • Das schwenkbar gelagerte Deckelelement 11 ist über Lagerkonsolen 19 an die Linearführung 14, die vorzugsweise durch zwei beabstandet angeordnete Führungsstangen 21 gebildet wird, angeschlossen.
  • Die Lagerstellen in den Lagerkonsolen 19 bilden dabei eine Schwenkachse 12 für das Deckelelement 11.
  • Wie bekannt, ist in das Deckelelement 11 eine Faserbandauflöseeinrichtung 22 integriert, die im Wesentlichen aus einer in einem Auflösewalzengehäuse 13 umlaufenden Auflösewalze, einem Faserbandeinzugszylinder sowie einem zugehörigen Faserbandverdichter 16 besteht.
  • Wie in 1 angedeutet, wird die Auflösewalze im Betriebszustand der Offenend-Spinnvorrichtung 1 durch einen Tangentialriemen 15 angetrieben, an dem der Antriebswirtel 18 der Auflösewalze anliegt, während der Antrieb des Faserbandeinzugszylinders vorzugsweise über einen Einzelantrieb, zum Beispiel einen Schrittmotor 20, erfolgt.
  • Das um die stationäre Schwenkachse 12 begrenzt drehbar gelagerte Deckelelement 11 ist außerdem über Koppelglieder 23 mit der Lagereinrichtung 10 für den Spinnrotor 4 so verbunden, dass beim Öffnen oder Schließen der Offenend-Spinnvorrichtung 1, das heißt, beim Schwenken des Deckelelements 11 automatisch die Lagereinrichtung 10 auf der Linearführung 14 vertikal verstellt wird.
  • Wenn die Offenend-Spinnvorrichtung 1 beispielsweise nach einem Fadenbruch gereinigt werden soll, und dazu geöffnet werden muss, wird das Deckelelement 11, wie in 2 dargestellt, um die Schwenkachse 12 in Richtung S nach unten geschwenkt.
  • Bei diesem Öffnen der Offenend-Spinnvorrichtung 1 kommt der Antriebswirtel 18 der Auflösewalze sofort außer Eingriff mit dem zugehörigen, weiter umlaufenden Tangentialriemen 15 und wird, beispielsweise an einer (nicht dargestellten) stationären Auflösewalzenbremse in den Stillstand gebremst oder die Auflösewalze läuft ungebremst in den Stillstand aus.
  • Gleichzeitig wird über die an das Deckelelement 11 angeschlossenen Koppelglieder 23 die Lagereinrichtung 10 sowie das an der Lagereinrichtung 10 befestigte Rotorgehäuse 2 in Richtung R abgesenkt. Die Absenkbewegung der Lagereinrichtung 10 endet an einem einstellbaren Endanschlag 26, durch den die Wartungsstellung der Lagereinrichtung 10 vorgebbar ist.
  • Wie aus 2 weiter ersichtlich, gerät bei diesem Absenken der Lagereinrichtung 10 auch der in einer Stützscheibenlagerung 6 rotierbar gelagerte Rotorschaft 5 des Spinnrotors 4 außer Kontakt mit seinem umlaufenden, als Tangentialriemen 7 ausgebildeten Antriebsmittel.
  • Beim Absenken der Lagereinrichtung 10 läuft außerdem eine an der Lagereinrichtung 10 angeordnete, in 3 angedeutete Rotorbremse 24 an ein stationäres Schaltelement 27 an, wodurch die Rotorbremse 24 geschlossen und der zunächst mit hoher Drehzahl rotierende Spinnrotor 4 unverzüglich in den Stillstand gebremst wird.
  • Der Spinnrotor kann anschließend problemlos gereinigt oder bei Bedarf auch ausgetauscht werden.
  • Nach erfolgter Spinnrotorreinigung wird zum Schließen der Offenend-Spinnvorrichtung 1 das Deckelelement 11 um die Schwenkachse 12 nach oben geklappt und dabei der Antriebswirtel 18 der Auflösewalze wieder von oben an den nach wie vor mit Betriebsgeschwindigkeit umlaufenden Tangentialriemen 15 angelegt.
  • Die Auflösewalze wird dabei sofort auf ihre Betriebsdrehzahl beschleunigt.
  • Beim Hochschwenken des Deckelelements 11 wird über die Koppelglieder 23 außerdem die vertikal verschiebbar gelagerte Lagereinrichtung 10 nach oben verlagert.
  • Das heißt, die Lagereinrichtung 10 sowie das an die Lagereinrichtung 10 angeschlossene Rotorgehäuse 2 gleiten auf der Linearführung 14 in ihre Arbeitsstellung zurück, in der der auf der Stützscheibenlagerung 6 rotierbar gelagerte Spinnrotor 4 mit seinem Rotorschaft 5 von unten am umlaufenden Tangentialriemen 7 anliegt und unverzüglich auf Betriebsdrehzahl beschleunigt wird.
  • Die Offenend-Spinnvorrichtung 1 ist dann wieder bereit zum Neuanspinnen, das, wie vorstehend angedeutet, vorzugsweise semiautomatisch erfolgt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - DE 10340657 A1 [0006]
    • - DE 3247411 A1 [0008]
    • - DE 2050064 [0016, 0017]

Claims (9)

  1. Offenend-Spinnvorrichtung mit einem Spinnrotor, dessen Rotortasse während des Spinnbetriebes mit hoher Drehzahl in einem unterdruckbeaufschlagbaren Rotorgehäuse umläuft, das durch ein Deckelelement verschließbar ist und dessen in einer Rotorlagereinrichtung abgestützter Rotorschaft durch einen antreibbaren, maschinenlangen Tangentialriemen beaufschlagbar ist, wobei die Lagereinrichtung, an einer Linearführung vertikal verschiebbar geführt, wahlweise in einer Betriebsstellung oder in einer Bremsstellung positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Linearführung (14) Lagerkonsolen (19) angeordnet sind, an denen das Deckelelement (11), in das eine Faserbandauflöseeinrichtung (22) integriert ist, schwenkbar angelenkt ist und dass das Deckelelement (11) mit der Lagereinrichtung (10) für den Spinnrotor (4) über ein Koppelglied (23) so verbunden ist, dass durch Schwenken des Deckelelements (11) beim Öffnen des Rotorgehäuses (2) die Lagereinrichtung (10) für den Spinnrotor (4) abgesenkt und dabei eine Rotorbremse (24) aktiviert wird.
  2. Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführung (10) durch zwei am Grundrahmen (17) einer Offenend-Spinnmaschine festlegbare Führungsstangen (21) gebildet wird.
  3. Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtung (10) für den Spinnrotor (4) an den Führungsstangen (21) über Führungsbuchsen (25) vertikal verschiebbar gelagert ist.
  4. Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Führungsstangen (21) mit einem einstellbaren Endanschlag (26) für die Lagereinrichtung (10) ausgestattet ist.
  5. Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtung (10) eine Stützscheibenlagerung (6) aufweist, in deren Lagerzwickel der Rotorschaft (5) des Spinnrotors (4) rotierbar gelagert ist.
  6. Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtung (10) mit einer so genannten Direktlagerung ausgestattet ist, in der der Rotorschaft (5) des Spinnrotors (4) rotierbar gelagert ist.
  7. Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement (11) über zwei seitlich angeordnete, identische Koppelglieder (23) mit der Lagereinrichtung (10) für den Spinnrotor (4) verbunden ist.
  8. Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotorbremse (24) aufweist beim Absenken der Lagereinrichtung (10) durch ein stationäres Schaltelement (27) betätigbar ist.
  9. Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rotorgehäuse (2) zur Versorgung mit Spinnunterdruck über eine flexible Pneumatikleitung, vorzugsweise über einen Kunststoffschlauch (3) an eine Unterdruckquelle (8) angeschlossen ist.
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