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Gegenstand
der Erfindung ist ein Verfahren zur Regelung der Eigenschaften einer
Faserbahn auf einen optimalen Ausgangszustand, welcher einer an der
Faserbahn durchzuführenden Maßnahme entspricht.
Die Erfindung betrifft auch eine Anordnung zur Regelung der Eigenschaften
einer Faserbahn auf einen optimalen Ausgangszustand, welcher der
an der Faserbahn durchzuführenden Maßnahme entspricht.
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In
Faserbahnmaschinen wie Papiermaschinen, Kalandern, Streichmaschinen
und ähnlichen ist die Kontrolle des Faserbahnlaufs hinsichtlich
der Laufeigenschaften der Faserbahnmaschine von primärer
Bedeutung. Der Zweck einer Faserbahnmaschine besteht darin, eine
den Zielwerten entsprechende Faserbahn zu erzeugen, und wenn das
Laufverhalten nicht ausreicht, findet keine Produktion statt oder
es wird erheblich weniger produziert als vorgesehen. Der Wirkungsgrad
der Vorrichtungen, wie z. B. Zeitwirkungsgrad oder Materialwirkungsgrad,
zusammen mit der Produktionsgeschwindigkeit bestimmen die produzierte
Tonnenanzahl oder Fläche. Somit sind alle Faktoren, die
das Laufverhalten einer Faserbahnmaschine in irgendeiner Weise verbessern
können von besonderem Interesse des Produzenten.
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Mit
dem Laufverhalten einer Faserbahnmaschine sind zahlreiche Faktoren
verbunden, von denen ein für die Gesamtheit wichtiger Faktor
die Kontrolle der Temperatur, Feuchtigkeit und Spannung der Faserbahn
sowohl in Laufrichtung der Faserbahn als auch rechtwinklig zu dieser,
d. h. in Querrichtung zur Laufrichtung der Faserbahn ist. Die Kontrolle
der Eigenschaften der Faserbahn ist wichtig über die gesamte
Laufstrecke der Faserbahn, aber ihre Bedeutung erhöht sich
insbesondere in der Nähe einer durchzuführenden
Maßnahme. Derartige Maßnahmen können
z. B. durch Druck oder Temperatur erfolgende Bahnbehandlungen wie
z. B. Kalandrieren, Auftrag von Stoffteilen auf die Faserbahn wie
Pigmentstrich, und das Wickeln der Faserbahn zur Rolle sowie andere ähnliche
Maßnahmen sein. Typischerweise werden und wurden an derartigen Änderungsstellen
verschiedene Faserbahnleitwalzen verwendet, die in der einfachsten
Weise die Laufrichtung der Faserbahn ändern können,
aber sie können auch in Querrichtung erfolgende die Faserbahn
streckende (sog. Streckwalze) Wirkung ausüben oder sie
können sog. haltende Walzen sein, auf welchen die Spannung
der Faserbahn anders sein kann. Dies wird z. B. durch geeignete
Beschichtung der Walze oder durch Wahl eines ausreichend großen Überführungswinkels
bzw. Wrap-Winkels erreicht. Ein mögliches Mittel zur Beeinflussung
des Laufverhaltens ist eine berührungslos arbeitende Luftumlenkvorrichtung.
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In
vorliegender Erfindung werden für die verschiedenen Richtungen
folgende Bezeichnungen verwendet. Die Laufrichtung der Faserbahn
oder Maschinenrichtung (MD, machine direction) wird als x-Richtung
bezeichnet. Die Richtung der Faserbahnebene, rechtwinklig zur Laufrichtung
der Faserbahn oder Querrichtung (CD, cross direction) wird als y-Richtung
bezeichnet. In Richtung der Faserbahndicke wird die Bezeichnung
z-Richtung benutzt.
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In
der Schrift
WO 99/02773 ist
ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Trocknen einer gestrichenen
Bahn dargestellt. Darin wird eine Bahn zwischen eine Umlenkwalze
und ein Gegenstück geführt, wobei die Laufrichtung
der Bahn berührungslos geändert werden kann, wobei
die eine Änderung der Laufrichtung der Bahn herbeiführenden
Blasungen gleichzeitig die gerade gestrichene Bahn trocknen. Auf
der Strecke des gekrümmten Teils liegen die Düsen
einander gegenüber, womit entgegengesetzte Blasungen gegen
die Bahn gerichtet werden.
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In
der Schrift
US 5 230 165 wird
eine an einer Trocknungsvorrichtung angebrachte berührungslose Umlenkvorrichtung
vorgestellt. Dabei wird die Laufrichtung der Bahn direkt hinter
dem Streichaggregat mit einer Umlenkvorrichtung geändert,
wonach die Bahn in einen Blastrockner geführt wird.
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In
der Schrift
WO 01/75224 wird
ein Verfahren und eine Anordnung zum Verdampfen und zur Kontrolle
der Feuchtigkeit in einem Mehrspaltkalander vorgestellt. Dabei läuft
die Faserbahn aus dem Spalt kommend zumindest durch eine Luftumlenkvorrichtung,
als bevorzugte Ausführungsform wird in der Schrift der
Ersatz aller Austragwalzen durch eine Luftumlenkvorrichtung erwähnt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Verfahren und eine Anordnung
zu schaffen, mit der das Laufverhalten der Faserbahn in optimaler
Weise kontrolliert wird, während gleichzeitig die Eigenschaften
der Faserbahn für die durchzuführende Prozessphase
am günstigsten sind. Ein möglicher interessanter
Faktor ist die Verbesserung der Kontrolle der Spannung der Faserbahn
in Querrichtung an der Stelle der durchzuführenden Maßnahme.
Desgleichen besteht eine Aufgabe der Erfindung in der auf den Eigenschaften
der Maßnahme beruhenden Vorbehandlung der Faserbahn zwecks
Aufrechterhaltung des Qualitäts- und Wirkungsgradpotentials
der eigentlichen Maßnahme.
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Für
das erfindungsgemäße Verfahren ist kennzeichnend,
dass in Laufrichtung der Faserbahn vor dem die Maßnahme
an der Faserbahn durchführenden Prozessmittel eine Umlenkschwebevorrichtung
angeordnet ist, wobei zur Erzielung des Zielausgangswerts des genannten
Prozessmittels die Temperatur und die Feuchtigkeit der die Umlenkschwebevorrichtung
durchlaufenden Faserbahn mit Hilfe der Glasluft der Umlenkschwebevorrichtung
geregelt werden.
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Dementsprechend
ist für die erfindungsgemäße Anordnung
kennzeichnend, dass in Laufrichtung der Faserbahn vor dem die Maßnahme
an der Faserbahn durchführenden Prozessmittel eine Umlenkschwebevorrichtung
zur Regelung der Temperatur und Feuchtigkeit der Faserbahn angeordnet
ist, um mit Hilfe der Glasluft der Umlenkschwebevorrichtung den
Zielausgangswert des genannten Prozessmittels zu erzielen.
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Unter
dem genannten Zielausgangswert des Prozessmittels ist ein Zustand
der Faserbahn zu verstehen, der für den Prozess als gut
geeignet festgestellt worden ist sowie ein gut zu fahrendes und
qualitatives Endergebnis unter Berücksichtigung verschiedener
Bedingungsfaktoren ergibt. Dieser Zielausgangswert kann auch empirisch
oder statistisch definiert sein und eine momentane Abweichung vom Zielausgangswert
kann beispielsweise durch On-line-Messungen erfasst werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird die Feuchtigkeit der Glasluft
der Umlenkschwebevorrichtung 3 so gewählt, dass
sich die Feuchtigkeit der Faserbahn W in der gewünschten
Richtung ändert. Gemäß einer zweiten
bevorzugten Ausführungsform wird die Temperatur der Glasluft
der Umlenkschwebevorrichtung 3 so gewählt, dass
sich die Temperatur der Faserbahn W in der gewünschten Richtung ändert.
Mit der Umlenkschwebevorrichtung ist somit also ein Mittel zur Regelung
der Temperatur und der Feuchtigkeit der Glasluft verbunden.
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Unter
Prozessmittel ist ein einen Teilprozess ausführendes Mittel
zu verstehen, welches eine Änderung des Veredlungswerts
oder -grades herbeiführt. Beispiele für Prozessmittel
dieser Art sind unter anderen Streichaggregate, Kalander oder ähnliche die
Faserbahn glättende und polierende Mittel, die Rollenform
der Faserbahn beeinflussende Zwischenroller, Aufroller und Längsschneider
sowie andere entsprechende Mittel.
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Hinsichtlich
der Erfindung hat auch die Bezeichnung „vor" in diesem
Zusammenhang und im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs besondere Bedeutung,
weil die Regelung der Temperatur, der Feuchtigkeit und des möglichen
Spannungsprofils in y-Richtung nur für eine bestimmte Verweilzeit
auf der Laufstrecke der freien Faserbahn Einfluss hat und sich die
Situation nach dieser Verweilzeit wieder auf den Gleichgewichtszustand
ausgeglichen hat. Aus diesen Gründen ist die bevorzugte
Ausführungsform unmittelbar vor oder gerade vor, aber hinsichtlich
der Definition des Schutzumfangs der Erfindung ist etwas Flexibilität
erforderlich. Diese Flexibilität kann z. B. durch Anordnung
einer Leitwalze oder Ähnlichem zwischen Umlenkschwebevorrichtung
und Prozessmittel verwirklicht werden, wodurch hinsichtlich des technischen
Effekts der Erfindung fast keine Veränderung erzielt wird,
aber die Änderung ist für die Interpretation des
Schutzkreises der Erfindung bedeutend. Zum Anderen soll die Bezeichnung „vor"
auch nicht zu weitläufig interpretiert werden, d. h. ein
gewöhnliches Streichmaschinen-lay-out, in welchem die Umlenkschwebevorrichtung
nach dem Streichaggregat und die gewöhnliche Aufrollung
nach dem Trocknen angeordnet sind, gehört nicht in den
Schutzumfang dieser Erfindung. Die technische Leistung der Erfindung
ist abhängig von dieser Bezeichnung „vor" und
die technische Leistung kann als beibehalten betrachtet werden wie
folgt: je nach Fall wird die besser geeignete Alternative gewählt,
die Umlenkschwebevorrichtung kann vor Beginn der Wirkung des Prozessmittels
je nach den umgebenden Bedingungen während der Verweilzeit
gemessen höchstens ca. 0,5 Sekunden oder als Strecke gemessen höchstens
10 Meter betragen.
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Besonders
effektiv werden mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
im Absolutwert relativ kleine, aber effektiv auf das Laufverhalten
wirkende Änderungen mit besonderem Einfluss auf den Zustand der
Faserbahn vor dem durchzuführenden Prozess erzielt. Außer
der Verbesserung des Laufverhaltens kann sich auch der Wirkungsgrad
des genannten Prozessmittels verbessern während die durch
die Verbesserung des Laufverhaltens bedingte Rissempfindlichkeit
reduziert wird. Ein Faktor in dieser Hinsicht ist die Änderungsmöglichkeit
zur Erhöhung der Elastizität der Faserbahn.
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Im
Folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die Figuren der beigefügten
Zeichnungen ausführlicher beschrieben, in denen
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1 eine
Kalanderausführung zeigt,
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2 eine
weitere Faserbahnbehandlungsanwendung zeigt,
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3 eine
Wickleranwendung zeigt,
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4 eine
Faserbahn-Streichanwendung zeigt,
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5 eine
Umlenkschwebevorrichtungskonstruktion zeigt und
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6 ein
Detail der Umlenkschwebevorrichtung zeigt.
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In 1 ist
eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung gezeigt,
in der die Eigenschaften der Faserbahn W für die nächste
Prozessphase vorbereitet werden. In der Situation nach 1 besteht die
genannte Prozessphase aus einer in einem herkömmlichen
Soft-Kalander 1 im Pressenspalt N zwischen den Walzen 11 und 12 erfolgenden
Kalandrierung, hinsichtlich welcher die Faserbahn W auf ihren bestmöglichen
Zustand vorbereitet wird. Die Faserbahn W ist in einer vorherigen
Prozessphase aus irgendeinem Grund etwas „ausgetrocknet",
was hinsichtlich der Kalandrierung jedoch nicht der beste Ausgangszustand
ist. Erfindungsgemäß wird die Faserbahn W in den
hinsichtlich der Kalandrierung oder ähnlichen Behandlung
empfänglichsten Zustand zurückversetzt durch Befeuchtung
und in diesem Fall leichte Kühlung der Oberflächenschichten
der Faserbahn W. Bei dieser in der Erfindung verwendeten Umlenkschwebevorrichtung 3 wird
als Umlenkluft Luft von einer Temperatur und Feuchtigkeit gespeist, dass
die Oberflächenschicht der Faserbahn W sich auf der Strecke
der Umlenkschwebevorrichtung 3 etwas abkühlen
und befeuchten kann. Damit hat die Oberflächenschicht der
Faserbahn W bei Beginn der Kalandrierung Feuchtigkeit gebunden,
die bei Vorhandensein an dieser richtigen Stelle das Kalandrierergebnis
verbessert ohne Volumeneinbußen in z-Richtung in der Faserbahnmitte.
Die Feuchtigkeit der Glasluft der Umlenkschwebevorrichtung 3 wird also
so gewählt, dass die Feuchtigkeit der Faserbahn W sich
in der gewünschten Richtung ändert. In einigen
Fällen ist bevorzugt, dass die Feuchtigkeit der Glasluft
der Umlenkschwebevorrichtung 3 so gewählt wird,
dass die Feuchtigkeit der Faserbahn W sich in Richtung der Gleichgewichtsfeuchtigkeit
der Faserbahn W ändert.
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Weiter
wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
das Spannungsprofil der Faserbahn W in y-Richtung mit Hilfe der
Glasluft der Umlenkschwebevorrichtung 3 zur Erzielung des
Zielausgangswerts des genannten Prozessmittels 1 geregelt.
Dazu also weist die Umlenkschwebevorrichtung 3 ein Mittel 33 zur Änderung
der Glasrichtung auf derart, dass die Glasrichtung zur Einwirkung
in Querrichtung auf das Spannungsprofil der Faserbahn W wählbar
ist.
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In 2 ist
eine zweite bevorzugte Ausführungsform der Erfindung gezeigt.
Hierbei wird die Faserbahn W mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren für einen ValZone®-Metallriemenkalander
vorbereitet. Bei diesem hypothetischen Anwendungsbeispiel kann das
betreffende Prozessmittel 1, 20 beispielsweise
off-live-montiert sein, wobei die Faserbahn W vorher zur Maschinenrolle
aufgewickelt worden war und dann für den bestimmten Prozess
abgewickelt wird. Die Maschinenrolle kann zum Beispiel wegen Werksinstandhaltung
für gewisse Zeit eingelagert gewesen sein, wonach Temperatur
und Feuchtigkeit der Faserbahn W sich hinsichtlich der Behandlung nicht
mehr im günstigsten Zustand befinden. Das Feuchtigkeitsprofil
kann sich z. B. so geändert haben, dass die Stirnseiten
der Maschinenrolle ausgetrocknet sind während der mittlere
Teil weiterhin feuchter geblieben ist. In diesem Fall kann mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren und der Umlenkschwebevorrichtung 3 die
Faserbahn W etwas vorgewärmt und das Feuchtigkeitsprofil
begradigt werden. Auf diese Weise werden die Eigenschaften der Faserbahn
W trotz der Stillstandsdauer so einheitlich gestaltet wie bei einer
direkt aus der Produktion kommenden Faserbahn W und dieser „stillgestandene" Posten
braucht nicht als Produkt minderer Qualität verkauft oder
als Ausschussbahn in den Pulper gefahren zu werden.
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Hierbei
ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Eigenschaften der
Faserbahn W die Anwendbarkeit des Verfahrens beeinflussen. Eine
dichte und glatte Faserbahn W absorbiert die vom Verfahren gebotenen
Möglichkeiten nicht so gut wie eine poröse und
etwas rauhere Faserbahn. Für diesen Effekt lassen sich
zumindest zwei Gründe finden. Zum Teil beruht dies auf
der Grenzschichtluft, die das Eindringen der mit der Umlenkschwebevorrichtung 3 auf
die Faserbahn W gerichteten Luft in die Faserbahn verhindert. Zum
Anderen bietet die dichte und glatte Oberfläche der Faserbahn
W keine so geeignet mikrorauhe Oberfläche, die als aufnehmende
Oberfläche für den Übergang von Temperatur
und Feuchtigkeit dienen könnte, obwohl das Spannungsprofil
verhältnismäßig gut beeinflusst werden
kann. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Verweilzeit
zwischen Umlenkschwebevorrichtung und Prozessmittel regelbar, wobei
der Abstand zwischen Umlenkschwebevorrichtung und Prozessmittel
variabel ist.
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In
der Situation nach 2 kann die im Zielausgangswert
25°C warme Faserbahn W von der Umlenkschwebevorrichtung 3 mit
der 200°C warmen Glasluft auf einen hinsichtlich der Behandlung
günstigeren Ausgangswert von 65°C vorgewärmt
und das Feuchtigkeitsprofil in y-Richtung von Faserbahn W so korrigiert
werden, dass der in den Randbereichen auf 94% Trockenmasse getrocknete
Bereich mit dem Mittelbereich von 92% Trockenmasse auf gleiches Niveau
gebracht werden kann. Die genauen Laufparameter sind naturgemäß sehr
abhängig von den besonderen Eigenschaften des jeweiligen
Falls, speziell von den Eigenschaften der Faserbahn. Deswegen sind
genauere Verallgemeinerungen zu den Hauptparametern der Beispiele
bzw. Temperatur, Feuchtigkeit der Glasluft und die Glasgeschwindigkeit
und -richtung der Umlenkschwebevorrichtung 3 und deren
weiter oben genannter Verteilung in y-Richtung in diesem Zusammenhang
nicht erforderlich.
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Das
Anwendungsbeispiel nach 3 bezieht sich auf das Aufwickeln,
wobei die Faserbahn W mit dem Wickler 30 um eine Tambourwalze 301 zur
Maschinenrolle 302 gewickelt wird. In Versuchen wurde festgestellt,
dass das Aufwickeln der Faserbahn W am besten bei einer Faserbahntemperatur von
50°C und einem Trockengehalt von 94% erfolgt. Beim Eintreffen
in den Bereich des Wicklers 30 hat die Faserbahn W jedoch
eine Temperatur von 55°C und einen günstigen Trockengehalt
von 94%. Somit wird die Faserbahn W erfindungsgemäß mit
der Umlenkschwebevorrichtung 3 etwas gekühlt,
aber hinsichtlich der Feuchtigkeit wird gehofft, dass sie erhalten
bleibt. Als Blaslufttemperatur wird 20°C, als Feuchtigkeit
60%, als Glasgeschwindigkeit 50 m/s gewählt, womit die
zu erzeugende Faserbahn gerade auf die gewünschte Temperatur
von 50°C gekühlt wird, während die Feuchtigkeit
unverändert bleibt.
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Ein
zweiter Aspekt bei der Anwendung nach 3 ist das
Spannungsprofil der Faserbahn W in y-Richtung. Herkömmlicherweise
befindet sich gerade vor dem Wickler 30 eine Streckwalze,
mit der das geeignete Spannungsprofil und die Faltenlosigkeit der
Faserbahn vor dem Wickeln sichergestellt wird. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren kann auch dieser zweite Aspekt in gewünschter
Weise geregelt und geändert werden. Durch Regelung der
Luftmengen und Glasrichtungen der Umlenkschwebevorrichtung 3 kann
eine bedeutend elegantere Art und Weise zur Erzielung einer genau
erwünschten Breitstreckung und des Spannungsprofils der
Faserbahn vor dem Aufwickeln geschaffen werden als mit einer herkömmlichen
Streckwalze. Durch Kombination der Merkmale dieses zweiten Aspekts
mit der Möglichkeit der Beeinflussung der internen Aufroll-
und Wickeleigenschaften der zu wickelnden Faserbahn W wird ein recht
vielseitiges Werkzeug zur Feineinstellung des Wickelprozesses zum
Erzielen des bestmöglichen Wirkungsgrades geschaffen.
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Im
Beispiel nach 4 wird das erfindungsgemäße
Verfahren gerade vor einem Streichaggregat 40 des Vorhangsstreichtyps
eingesetzt. In Versuchen wurde festgestellt, dass hinsichtlich des
Erstarrens des Streichmittelvorhangs 41 gut wäre,
wenn die Faserbahn W eine Temperatur von 65°C hätte und
es allgemein für die Trocknung nach dem Streichen besser
wäre, je trockener die gestrichene Faserbahn W den Prozess
hindurch bliebe. In diesem Beispielsfall wäre die Faserbahn
W unter Normalbedingungen beim Eintreffen vor dem Streichaggregat 40 47°C
warm, womit die Faserbahn W im Vergleich zur günstigsten
Temperatur des Prozessmittels 18°C zu kalt ist. Somit wird
die Faserbahn W verfahrensgemäß mit Hilfe der
Umlenkschwebevorrichtung 3 auf eine geeignetere Temperatur
vorbereitet, mit einer Blaslufttemperatur von 280°C und
einer Glasgeschwindigkeit von 60 m/s wird die Faserbahn W um diese
genannten 18°C auf den optimalen Ausgangswert erwärmt
und zugleich erhöht sich der Trockengehalt um annähernd
1%, was in diesem Zusammenhang kein Nachteil ist.
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In 5 und 6 sind
einige Details der bevorzugten zur Anwendung der Erfindung geeigneten
Umlenkschwebevorrichtung 3 gezeigt. Die betreffende Umlenkschwebevorrichtung 3 weist
ein Mittel 33 zum Ändern der Glasrichtung auf
derart, dass die Glasrichtung in einen Winkel eingestellt werden kann,
der der gleiche wie oder ein anderer Winkel ist als die Normale
der Tangentenebene in Richtung der Faserbahnebene, vorzugsweise
beträgt die Abweichung höchstens 15° zur
Normalen. Das genannte Mittel 33 zur Änderung
der Glasrichtung kann z. B. aus einer schwenkbaren Führung,
Klappe, schwenkbaren Düse, einer in ihrer Geometrie variablen
Düse oder einer entsprechenden zum Ändern der
Luftströmungsrichtung geeigneten Lösung bestehen.
In der Praxis bildet die Faserbahn eine leicht gekrümmte Oberfläche,
an welche eine Tangentenebene gelegt und auf diese weiter eine Normale
gesetzt werden kann, im Vergleich zu der die Richtungsachse 35 oder
Glasrichtung der Blasdüse 31 vorzugsweise innerhalb
eines gewissen „Bewegungsbahnkeils" verstellbar ist. Genannter Bewegungsbahnkeil
kann z. B. kegelförmig sein, dessen Schenkelwinkel in x-Richtung
+15° und in y-Richtung 0–60° verstellbar ist.
Besonders in den Randbereichen der Faserbahn kann die Verstellbarkeit
in y-Richtung nahe der genannten oberen Grenze liegen, d. h. vorzugsweise kann
die Abweichung in y-Richtung höchstens 60°, z. B.
45°, zur Normalen betragen, damit die Streckwirkung ausreichend
effektiv wird. In 5 und 6 ist beispielshalber
eine Lösung gezeigt, in der das Mittel 33 zum Ändern
der Glasrichtung durch einen Pivot-Punkt (Anlenkungspunkt) 33 dargestellt
ist, d. h. die Glasdüse 31 kann mit Hilfe einer
kugelgelenkartigen Lösung ausgerichtet werden.
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Weiter
ist in 5 eine Ausführungsform der Umlenkschwebevorrichtung 3 in
Querrichtung oder y-Richtung gezeigt. Mit der Umlenkschwebevorrichtung 3 wird
die Laufrichtung der Faserbahn so geändert, dass die Laufrichtungsänderung α zumindest 15°,
aber höchstens 180°, vorzugsweise 45°–90° beträgt.
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In
der Umlenkschwebevorrichtung 3 nach 6 befinden
sich Mittel 33 zum Ändern der Glasrichtung derart,
dass die Glasrichtung 35 in einen Winkel eingestellt werden
kann, der der gleiche wie oder ein anderer Winkel ist als die Normale
der in Richtung der Faserbahnebene verlaufenden Tangentenebene,
vorzugsweise kann die Abweichung in y-Richtung derart geändert
werden, dass die genannte Abweichung auf der Mittellinie der Faserbahn W
am kleinsten ist und zur Faserbahnkante hin zunimmt. In 6 sind
einfachheitshalber natürlich nur einige Glasdüsen 31 dargestellt,
in einer Produktionsmaschine der Praxis befinden sich in Querrichtung
wahrscheinlich Dutzende von Blasdüsen je nach Breite der
zu erzeugenden Faserbahn.
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Vorzugsweise
werden die Richtungen 35 der Glasluft der Umlenkschwebevorrichtung 3 so
gewählt, dass das Spannungsprofil der Faserbahn W in Querrichtung
gerade vor dem Prozessmittel 1, 20, 30, 40 flach
ist, womit der Wert der Spannungsänderung in Querrichtung
unter 7%, vorzugsweise unter 4% beträgt. Die Blasluftrichtungen 35 der
Umlenkschwebevorrichtung 3 werden z. B. so gewählt,
dass das Spannungsprofil in Querrichtung der Faserbahn W im Wesentlichen
gerade verläuft oder an den Rändern straffer als
in der Mitte 60 oder in der Mitte 60 straffer
als an den Rändern ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 99/02773 [0005]
- - US 5230165 [0006]
- - WO 01/75224 [0007]