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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Trocknen von Papier mit den folgenden
Schritten:
- a) die zu trocknende Papierbahn
tritt von der Pressenpartie zu einer Vorwärtstrockenpartie, bei der die
Papierbahn von der Seite ihrer Bodenfläche in Trocknergruppen getrocknet
wird, die einen normalen Einzelsiebzug anwenden, wobei die Vorwärtstrockenpartie
ausschließlich
Einzelsiebgruppen mit normalem Einzelsiebzug aufweisen,
- b) von der Vorwärtstrockenpartie
tritt die Papierbahn zu einer Finishingpartie, bei der die Papierbahn
mittels einer Beschichtungs-Oberflächenleim-Anlage beschichtet/oberflächengeleimt
wird, bei einer Nachtrockenpartie getrocknet wird, bei der die Papierbahn
in zumindest einer Trocknergruppe getrocknet wird, die einen normalen
Einzelsiebzug anwendet, wobei danach die Papierbahn in einem Kalander
kalendriert wird und zu einer Aufrollstation tritt, bei der die
Papierbahn zu einer Maschinenrolle aufgerollt wird, und
- c) das Rollen der Papierbahn mittels Elementen und/oder mittels
Baugruppen und Kombinationen, die aus den Elementen ausgebildet
sind, und mittels zumindest einem Dampfkasten zumindest in dem Bereich
der Finishingpartie gesteuert wird.
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Des
Weiteren betrifft die Erfindung außerdem ein Trockenende einer
Papiermaschine mit einer Vorwärtstrockenpartie
und einer Finishingpartie, wobei die Finishingpartie eine Beschichtungs-Oberflächenleim-Anlage, einen Nachtrockner,
einen Kalander und eine Aufrollstation aufweist, und das Trockenende
einer Papiermaschine des weiteren Elemente und/oder Baugruppen und
Kombinationen, die aus diesen Elementen ausgebildet sind, und zumindest
einen Dampfkasten im Hinblick auf das Steuern des Rollens der Papierbahn
zumindest in dem Bereich der Finishingpartie aufweist.
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Bezugnehmend
auf den sich auf die Erfindung beziehenden Stand der Technik wird
auf die Veröffentlichung
EP-A-2-726 353 verwiesen, die ein Verfahren
der vorstehend beschriebenen Art zum Trocknen von Papier und ein
Trockenende einer Papiermaschine offenbart.
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Wie
dies aus dem Stand der Technik bekannt ist, wird/werden bei Mehrzylindertrocknern
von Papiermaschinen ein Zwillingssiebzug und/oder Einzelsiebzug
angewendet. Bei einem Zwillingssiebzug weisen die Gruppen an Trocknungszylindern
zwei Siebe auf, die die Bahn eines von oben und das andere von unten
gegen erwärmte
Zylinderflächen pressen.
Zwischen den Reihen an Trocknungszylindern, die in üblicher
Weise horizontale Reihen sind, hat die Bahn freie und ungestützte Züge, die
gegenüber
einem Flattern anfällig
sind, das ein Bahnreißen insbesondere
dann bewirken kann, wenn die Bahn noch relativ feucht ist und daher
eine geringe Festigkeit hat. Dies ist der Grund, weshalb in den
letzten Jahren immer häufiger
der Einzelsiebzug angewendet worden ist, bei dem jede Gruppe an
Trocknungszylindern nur ein Trocknungssieb hat, an dem gestützt die
Bahn durch die gesamte Gruppe so läuft, dass das Trocknungssieb
die Bahn an den Trocknungszylindern gegen die erwärmten Zylinderflächen presst,
wohingegen an den Umkehrzylindern oder -walzen zwischen den Trocknungszylindern
die Bahn an der Seite der Außenkurve
verbleibt. Somit sind bei dem Einzelsiebzug die Trocknungszylinder
außerhalb
der Siebschleife angeordnet und die Umkehrzylinder oder – walzen
sind innerhalb der Schleife angeordnet.
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Aus
Erfahrung ist bekannt, dass beim einseitigen Trocknen von Papier
das Ergebnis eine Rollneigung des Blattes ist. Wenn Papier mittels
normaler Gruppen mit einem Einzelsiebzug von der Seite seiner Bodenfläche getrocknet
wird und wenn ein derartiges asymmetrisches Trocknen über die
gesamte Länge
der Vorwärtstrockenpartie
sich erstreckt, findet das Trocknen so statt, dass zunächst die
Seite der Bodenfläche
der Papierbahn getrocknet wird und, wenn das Trocknen voranschreitet,
der Trocknungseffekt sich ebenfalls zu der Seite der oberen Fläche der
Papierbahn erstreckt. Unter diesen Umständen wird das getrocknete Papier üblicherweise gerollt
und wird unter Betrachtung von oben konkav.
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Wie
dies aus dem Stand der Technik bekannt ist, wird die Rollneigung
des Papiers bereits in Verbindung mit der Bahnausbildung insbesondere
bei der Blattausbildungsstufe (beispielsweise der Sym-FormerTM der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung)
mittels des Geschwindigkeitsunterschiedes zwischen dem Auslaufdüsenstrahl
und dem Sieb und mittels anderer Laufparameter beeinflusst. Wie
dies aus dem Stand der Technik bekannt ist, wird im Falle von Kopierpapier
mittels der Ungleichseitigkeit des Trocknens bei dem Nachtrockner
eine geeignete Anfangsrollform für
das Blatt eingestellt, damit das Rollen des Papiers nach dem einseitigen
oder doppelseitigen Kopieren optimiert werden kann. Im Falle von
Kopierpapier wird das Rollreaktionsvermögen, d. h. das Maß, bis zu
dem ein Rollen pro Einheit der Änderung
des Feuchtigkeitsgehalts auftritt, in einem größeren Maße mittels einer Mehrlagenstruktur des
Papiers beeinflusst, die in Verbindung mit der Bahnbildung bei der
Nasspartie bzw. dem Nassende erzeugt wird.
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Die
jüngste
sich auf die vorliegende Erfindung beziehende Technologie nach dem
Stand der Technik bei Hochgeschwindigkeitspapiermaschinen ist auf
Trocknerpartien gegründet,
bei denen ein Einzelsiebzug über
den Hauptabschnitt der Länge
der Trockenpartie vorhanden ist, und im Hinblick auf das Steuern
der Rollneigung ist eine umgekehrte Gruppe ebenfalls angewendet
worden, damit das Trocknen in ausreichender Weise symmetrisch in
der Richtung z gestaltet werden kann. Jedoch hat sich herausgestellt,
dass eine umgekehrte Gruppe offensichtliche Nachteile im Hinblick
auf das Laufverhalten und die Gesamteffizienz der Maschine und im
Hinblick auf die Profitabilität
des Papiermaschineninvestition bewirkt. Somit wäre vom Gesichtspunkt des Laufverhaltens
der Papiermaschine eine Trockenpartie, die über ihre gesamte Länge völlig gestützt ist
und auf normalen Gruppen mit Einzelsiebzug ohne umgekehrte Gruppen
basiert, eine in hohem Maße
gerechtfertigte Lösung.
Fachleute hatten jedoch nicht den Mut, diese Lösung in den Betrieb einzuführen, da erachtet
wurde, dass dies zu Lösungen
führen
würde,
die vom Gesichtspunkt der Rollneigung des Papiers nicht steuerbar
und ungünstig
sind. Ein Problem, das die Lösungen
des Standes der Technik mit sich bringt, die umgekehrte Trocknergruppen
umfassen, ist das Entfernen von Fertigungsabfall im Falle eines
Bahnreißens,
da umgekehrte Gruppen nicht durch die Schwerkraftwirkung selbstreinigend
sind.
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Somit
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Trockenende einer
Papiermaschine zu schaffen, bei dem keine umgekehrten Gruppen überhaupt
erforderlich sind, die jedoch alle anderen auf sie auferlegten Erfordernisse
erfüllt.
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Somit
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, sich diesen Problemen
von einem neuen Gesichtspunkt her zu nähern und neue Lösungen für diese
Probleme vorzuschlagen, wobei diese Lösungen gegenüber herkömmlichen
Denkmodi konträr sind.
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Bezug
nehmend auf den sich auf die vorliegende Erfindung beziehenden Stand
der Technik wird auf das
finnische
Patent Nr. 91 900 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung
(das dem
US-Patent Nr. 5 416
980 äquivalent
ist) verwiesen, bei dem ein Verfahren bei der Trockenpartie einer
Papiermaschine insbesondere zum Verringern der Rollneigung des Papiers
beschrieben ist, wobei bei dem Verfahren die Papierbahn mittels
Trocknungszylindern getrocknet wird, wobei gegen deren erwärmte Flächen die
Papierbahn mittels eines Trocknungssiebes gepresst wird und wobei
bei diesem Trockenpartiegruppen an Trocknungszylindern verwendet
werden, bei denen ein Zwillingssiebzug und/oder Einzelsiebzug angewendet
wird/werden. Bei diesem Verfahren ist als neu erachtet worden, dass
bei der Trockenpartie im Wesentlichen über die gesamte Breite der
Papierbahn Heißwasserdampf
zugeführt
wird, durch den die Spannungen, die in dem Fasernetz in der Papierbahn
auftreten oder auftreten können,
mittels der Wärme
und der Feuchtigkeit in dem oder im Wesentlichen direkt nach dem
Bereich des Ausbildens der Spannungen entspannt werden.
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Bezugnehmend
auf den sich auf die vorliegende Erfindung beziehenden Stand der
Technik wird des Weiteren auf das
finnische
Patent Nr. 93 876 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung (das
dem
US-Patent Nr. 5-553 393 äquivalent
ist) und auf die
finnischen Patentanmeldungen
Nr. 925 942 (die dem
US-Patent
Nr. 5 465 505 äquivalent
ist),
935 340 ,
951 746 der Anmelderin der
vorliegenden Patentanmeldung und auf die bislang nicht veröffentlichten
Patentanmeldungen Nr.
963 024 ,
963 734 und
963 735 der Anmelderin der vorliegenden
Patentanmeldung erwiesen.
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In
dem
finnischen Patent Nr. 93 876 der
Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung ist eine Trockenpartie
einer Papiermaschine beschrieben, bei der Trocknergruppen vorhanden
sind, die mit einem Einzelsiebzug versehen sind. Bei dieser Trockenpartie
ist als neu erachtet worden, dass zum Optimieren der Trocknungskapazität, die pro
Einheit der Länge
der Trockenpartie in der Maschinenrichtung berechnet wird, mit dem
Voranschreiten des Trocknens verschiedene Verhältnisse der Durchmesser der
Trocknungszylinder gegenüber
den Durchmessern der Umkehrwalzen so angewendet worden sind, dass
bei der ersten Gruppe oder bei den ersten Gruppen bei dem Anfangsende
der Trockenpartie dieses Verhältnis
höher als
bei den Gruppen in dem mittleren Bereich der Trockenpartie ist,
und bei der Gruppe oder den Gruppen bei dem Endstückende der
Trockenpartie ein Durchmesserverhältnis angewendet wird, das
höher als
jenes Verhältnis
ist.
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In
der
finnischen Patentanmeldung
Nr. 935 340 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung
sind Verfahren bei dem Trocknen einer Papierbahn und Trockenpartien
für eine
Papierbahn beschrieben, bei denen nach der Pressenpartie die Papierbahn
bei einer Anzahl an aufeinanderfolgenden Gruppen mit Einzelsiebzug
getrocknet wird und gemäß einem
Ausführungsbeispiel
die Papierbahn von der Seite ihrer Bodenfläche über die gesamte Länge mittels
der Kontakttrocknungszylinder getrocknet wird, und die Papierbahn
von der Seite ihrer oberen Fläche
an dem Zug oder den Zügen
der Papierbahn frei von dem Sieb getrocknet wird, und/oder die Papierbahn
von der Seite ihrer oberen Fläche
getrocknet wird, indem zu der oberen Fläche der Papierbahn eine Trockenluftströmung durch
das Trocknungssieb angewendet wird.
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In
der
finnischen Patentanmeldung
Nr. 925 942 der Anmelderin der vorliegenden Patenanmeldung
ist eine sogenannte umgekehrte Trocknergruppe mit Einzelsiebzug
für einen
Mehrzylindertrockner einer Papiermaschine beschrieben, bei der ein
Stützsieb
angeordnet ist, das mit den Umkehrzylindern über einen im Wesentlichen großen Sektor
in Kontakt steht, wobei das Sieb durch seine Führungswalzen, die in den Zwischenräumen zwischen
den Umkehrzylindern sitzen, und durch andere erforderliche Walzen
geführt
wird, und die Bahn mittels der Spannung des Stützsiebes an den Sektoren gegen
das Trocknungssieb gepresst wird.
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In
der
finnischen Patentanmeldung
Nr. 951 746 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung
ist ein Trockenpartiekonzept und ein Verfahren bei dem Trocknen
einer Papierbahn/Pappbahn beschrieben, bei denen Aufprallblaseinheiten
oder dergleichen in Verbindung mit zumindest einigen der Trocknungszylinder
angeordnet sind, wobei durch diese Einheiten ein erwärmtes Medium,
vorzugsweise Luft oder Dampf, durch das Sieb in Verbindung mit der
Bahn so tritt, das ein zweiseitiger Trocknungseffekt erzeugt wird
und die Trocknungskapazität
erhöht wir.
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In
der
finnischen Patentanmeldung
Nr. 963 734 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung
ist ein Verfahren zum Trocknen einer oberflächenbehandelten Papierbahn
oder dergleichen bei einem Nachtrockner einer Papiermaschine und
eine Trockenpartie einer Papiermaschine zum Anwenden dieses Verfahrens
beschrieben, bei denen im Hinblick auf das Ausgleichen einer Rollneigung
der Papierbahn bei dem Nachtrockner die Papierbahn in einer Trocknergruppe/in
Trocknergruppen getrocknet wird, die einen normalen Einzelsiebzug
anwenden, und wobei in Verbindung mit oder nach dem Trocknen die
Papierbahn mittels einer Vorrichtung/mittels Vorrichtungen behandelt
wird, um eine Rollneigung der Papierbahn auszugleichen, wobei die
Vorrichtungen beispielsweise ein Dampfkasten, eine Gebläseeinheit,
eine Befeuchtungsvorrichtung und/oder ein Weichkalander sind.
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Andererseits
sind in der
finnischen Patentanmeldung
Nr. 963 735 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung
ein Verfahren zum Trocknen einer oberflächenbehandelten Papierbahn
oder dergleichen bei einem Nachtrockner einer Papiermaschine und
ein Nachtrockner einer Papiermaschine zum Anwenden dieses Verfahren
beschrieben, wobei bei dem Nachtrockner die Papierbahn in zumindest einer
Trocknergruppe getrocknet wird, die einen Einzelsiebzug anwendet,
und wobei gleichzeitig die Papierbahn mittels einer Aufpralltrockenanlage
getrocknet wird, die in Verbindung mit zumindest einem Zylinder
oder einer Walze bei der Trocknergruppe eingesetzt ist.
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In
der
finnischen Patentanmeldung
Nr. 963 024 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung
ist ein Verfahren zum Trocknen eines Papiers, dessen Oberfläche zu behandeln
ist, insbesondere Feinpapier, bei einem Nachtrockner einer Papiermaschine
und ein Nachtrockner einer Papiermaschine zum Ausführen dieses
Verfahrens beschrieben, bei denen nach dem Oberflächenleimen
oder – beschichten
die Papierbahn mittels einer nach oben hin offenen umgekehrten Gruppe
mit einem Einzelsiebzug getrocknet wird, wobei in diesem Zusammmenhang
die bei der Papierbahn ausgebildete Rollneigung in der Vorwärtstrockenpartie
im Wesentlichen beseitigt und/oder ausgeglichen werden kann.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Weiterentwicklung der
vorstehend beschriebenen früheren
Lösungen
derart, dass das Rollen des Papiers noch effizienter bei dem Trockenende
der Maschine gesteuert werden kann.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein derartiges
Trockenende einer Papiermaschine mit Finishing-Vorrichtungen zu
schaffen, bei denen das Laufverhalten auf eine besonders hohe Stufe
gebracht werden kann.
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Des
Weiteren ist es eine zusätzliche
Aufgabe der Erfindung, ein derartiges Trockenende einer Papiermaschine
mit Finishing-Vorrichtungen zu schaffen, bei denen eine Ungleichseitigkeit,
Rauigkeit, Glätte
und dergleichen Oberflächeneigenschaften des
Papiers gesteuert werden.
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Im
Hinblick auf die Lösung
der vorstehend beschriebenen Aufgaben und jener, die aus dem weiteren
Zusammenhang hervorgehen, ist die erfindungsgemäße Lösung hauptsächlich dadurch gekennzeichnet
durch Kombinieren der Merkmale, wie sie jeweils in den unabhängigen Ansprüchen 1 und 13
definiert sind.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Aufbau
ist die Vorwärtstrockenpartie
bei dem Trockenende der Papiermaschine ausschließlich auf Trocknergruppen mit
Einzelsiebzug gegründet,
wobei in diesem Fall das Entfernen von Fertigungsausschuss ständig durch
die Schwerkraft stattfindet und somit keine Probleme bewirkt. In ähnlicher
Weise wird bei dem Einzelsiebzug bei der Vorwärtstrockenpartie die Papierbahn
konstant durch ein Sieb gestützt,
wodurch das Laufverhalten verbessert ist und es möglich ist,
die Laufgeschwindigkeit zu erhöhen.
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Im
Hinblick auf das Steuern der Ungleichseitigkeit des Papiers und
insbesondere des von dem einseitigen Trocknen herrührenden
Rollens sind bei der Vorwärtstrockenpartie
und/oder bei dem Nachtrockner bei dem Trockenende der Papiermaschine
Elemente für
die Steuerung der Rollneigung so eingesetzt worden, dass die erwünschte Rollform für das Papier
erhalten wird. Zum Zwecke des Steuerns des Rollens werden verschiedene
Elemente verwendet, wie beispielsweise Dampfkästen, Aufprallblaseinheiten,
Trocknergruppen mit Zwillingssiebzug, ein separates unteres Stützgewebe,
ein Verhältnis
von Trocknungszylindern zu Umkehrzylindern, etc., die in einer geeigneten
Weise in dem Bereich des gesamten Trockenendes und als verschiedene
Kombinationen eingesetzt sind. Somit ist bei der vorliegenden Erfindung
eine Steuerung des Rollens in einer Anzahl an unterschiedlichen
Weisen bei dem Trockenende der Papiermaschine verwirklicht worden.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind sowohl die Vorwärtstrockenpartie als auch der
Nachtrockner ausschließlich
durch Trocknergruppen mit normalem Einzelsiebzug verwirklicht worden.
Bei der Vorwärtstrockenpartie
wird ein Blasen durch das Sieb für
das Einstellen des Rollens angewendet; von oberhalb der verschiedenen
Zylinder wird heiße
Luft aus Aufprallblasvorrichtungen geblasen, und ein Verdampfen
findet durch das Sieb statt und beeinflusst das Trocknen und somit
das Rollen des Papiers. Andererseits werden bei dem Nachtrockner
beispielsweise Dampfkästen
und möglicherweise
ein Blasen von feuchter Luft, die von der Vorwärtstrockenpartie genommen wird,
für das
Steuern des Rollens angewendet.
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Gemäß einem
wesentlichen Merkmal eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
bei dem sowohl die Vorwärtstrockenpartie
als auch der Nachtrockner ausschließlich durch Trocknergruppen mit
normalem Einzelsiebzug verwirklicht sind und bei dem, sofern anwendbar,
im Hinblick auf das Erhöhen der
Leistung und das Ausgleichen des Rollens Aufprallblasanlagen in
Verbindung mit den Trocknungszylindern in den Trocknergruppen hinzugefügt worden
sind und im Hinblick auf das Steuern des Rollens ein unterer Stützriemen
außerdem
einer Trocknergruppe hinzugefügt
worden ist, wobei der Riemen gegen die unteren Flächen der
Umkehrwalzen umläuft, während er
durch seine eigenen Führungswalzen
geführt
wird, und wobei dieser Stützriemen
so undurchlässig
ist, dass er ein Verdampfen des Wassers aus der Bahn von ihrer unteren
Fläche
verhindert, wodurch die Rollneigung gesteuert werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Vorwärtstrockenpartie
ausschließlich
durch Trocknergruppen mit Einzelsiebzug verwirklicht worden, wobei
zu diesen Gruppen, sofern anwendbar, Aufprallblasanlagen für das Einstellen
des Rollens, und, sofern erforderlich, auch zum Erhöhen der
Leistung hinzugefügt
worden sind. Der Nachtrockner ist so verwirklicht worden, dass er
sowohl Trocknergruppen mit Einzelsiebzug und jene mit Zwillingssiebzug
hat, wobei das Rollen mittels der Trocknergruppen mit Zwillingssiebzug
gesteuert wird. Gemäß einer
Abwandlung von diesem Ausführungsbeispiel
können
Aufprallblasanlagen auch zu den Gruppen mit Einzelsiebzug bei dem
Nachtrockner hinzugefügt
werden.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, bei dem die Vorwärtstrockenpartie
ausschließlich
aus Trocknergruppen mit Einzelsiebzug besteht, wie es bei dem Nachtrockner
der Fall ist, wird bei dem Nachtrockner zum Steuern des Rollens ein
höheres
Verhältnis
des Durchmessers eines Trocknungszylinders gegenüber dem Durchmesser einer Umkehrwalze
als bei der Vorwärtstrockenpartie angewendet,
wobei in diesem Fall ein noch gleicheres Verdampfen von der oberen
Seite und von der Bodenseite erzielt wird. Darüber hinaus ist es, sofern dies
erforderlich ist, bei der Trocknergruppe möglich, Hauben der luftgestützten Art
anzuwenden, die in Verbindung mit den Umkehrzylindern eingesetzt sind,
um die Leistung zu erhöhen
und/oder das Rollen auszugleichen, sowohl bei dem Nachtrockner als auch
bei dem Vorwärtstrockner.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung, kann sich zwischen der Trockenpartie und einem Kalander
außerdem
ein zusätzlicher Dampfkasten
im Hinblick auf das Steuern des Rollens befinden. Anstelle eines
Dampfkastens ist es möglich,
feuchte Luft oder ein beliebiges anderes gleichwertiges Medium wie
beispielsweise eine Vorrichtung, die feuchte Luft bläst, die
von dem Vorwärtstrockner
gebracht wird, oder beispielsweise ein separater Wasserzerstäubungskasten,
durch den Wasser mittels Luft als kleine Tropfen zu der Bahn gesprüht wird,
oder eine Haube der luftgestützten
Art, die unterhalb anzuordnen ist, zu verwenden. Des Weiteren ist
es bei dem Nachtrockner möglich,
einen sogenannten „Streckbalken" an einer Seite oder
an beiden Seiten der Papierbahn anzuordnen, um das Rollen der Papierbahn
mechanisch zu bearbeiten. In dieser Weise wird insbesondre das Rollen
der Bahn in der Längsrichtung
beeinflusst. Der Streckbalken kann auch von einer Streckwalzenart
sein, wobei in diesem Fall der Effekt auf das Querrichtungsrollen verstärkt werden
kann.
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Nachstehend
ist die vorliegende Erfindung detaillierter unter Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen
beschrieben, wobei die Erfindung jedoch in keiner Weise eng auf
die Einzelheiten der Darstellungen beschränkt sein soll.
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Die 1 bis 4 zeigen
schematische Darstellungen das Trockenende der Papiermaschine, das
von dem Vorwärtstrockner
bis zu dem Maschinenaufroller gezeigt ist.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung eines Teils des Nachtrockners einer
Papiermaschine.
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6A ist
eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung,
wobei in dieser Zeichnung die letzte Trocknergruppe in dem Nachtrockner
und der Maschinenaufroller gezeigt sind.
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Die 6B bis 6E zeigen
schematische Darstellungen, wobei in diesen Zeichnungen das Trockenende
einer Papiermaschine von der Vorwärtstrockenpartie bis zu dem
Maschinenaufroller gezeigt ist.
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Wie
dies in den 1 bis 4 und in
den 6D bis 6E gezeigt
ist, wird die Papierbahn W in die Vorwärtstrockenpartie D1 von der
Pressenpartie an dem Trocknungssieb 15 der ersten Gruppe R0 mit Einzelsiebzug gebracht, wobei an diesem
Sieb die Bahn durch die Wirkung des Unterdrucks in Saugkästen 13 angebracht
wird. Die Vorwärtstrockenpartie
hat 7 Gruppen R0 ... R6 mit
Einzelsiebzug und die Bahn W hat geschlossene Züge über die Gruppenzwischenräume zwischen
den Gruppen. In den Zeichnungen ist die Maschinenrichtung d. h.
die Richtung des Voranschreitens der Bahn W mit dem Pfeil S bezeichnet.
In der erfindungsgemäßen Vorwärtstrockenpartie
D1 sind sämtliche
Gruppen R0 ... RN mit
Einzelsiebzug sogenannte normale Gruppen, bei denen die beispielsweise
durch Dampf erwärmten
mit glatten Seiten versehenen Trocknungszylinder 10 in
der oberen horizontalen Reihe angeordnet sind und die Umkehrsaugzylinder 11 in
der unteren horizontalen Reihe angeordnet sind. Die Anzahl der Trocknergruppen
R0 ... N beträgt in der
Regel N = 4 ... 12, wobei N = 6 ... 8 am besten geeignet ist.
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Jede
normale Gruppe R
0 ... R
N hat
ihr eigenes Trocknungssieb
15, das durch die Führungswalzen
18 geführt wird.
Die Trocknungssiebe
15 pressen die zu trocknende Bahn W
an den Trocknungszylindern
10 gegen die glatten erwärmten Flächen der
Zylinder, und an den Umkehrzylindern
11 verbleibt die Bahn
W an der Seite der Außenkurve
an der Außenfläche des
Siebes
15. An den Umkehrzylindern
11 wird die
Bahn W zuverlässig
gestützt an
dem Sieb
15 entgegen der Wirkung der Zentrifugalkräfte durch
die Wirkung des an den mit Nuten versehenen Flächen
12 der Umkehrzylinder
11 oder
an dem perforierten Mantel einer gleichwertigen Saugwalze vorhandenen Unterdrucks
gehalten, wodurch einem Querrichtungsschrumpfen der Bahn W entgegengewirkt
wird. Als Umkehrsaugzylinder
11 werden in besonders vorteilhafter
Weise die Saugzylinder angewendet, die durch die Anmelderin der
vorliegenden Patentanmeldung unter dem Handelsnamen „VAC-Roll"
TM auf dem
Markt gebracht worden sind und die keine Innensaugkästen haben,
wobei in Bezug auf die Einzelheiten der Aufbauarten der Saugzylinder
auf das
finnische Patent Nr. 83
680 der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung (das
den
US-Patenten Nr. 5 022 163 und
5 172 491 äquivalent
ist) verwiesen.
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Bei
einem Vorwärtstrockner
D1 wird der Stützkontakt
zwischen der Bahn W und dem Trocknungssieb
15 außerdem an
den geraden Zügen
zwischen den Trocknungszylindern
10 und Umkehrzylindern
11 angemessen
gehalten, indem zumindest an den Läufen von den Trocknungszylindern
10 zu
den Umkehrzylindern
11 die Blassaugkästen
17 angewendet
werden, wobei durch diese Kästen
ein Ausbilden von durch das Sieb
15 herbeigeführten Drücken außerdem in
den Schließkeilformspalträumen zwischen
dem Sieb
15 und den Mänteln
der Zylinder
11 verhindert wird. Blassaugkästen
17 werden
als Blaskästen
verstanden, deren Luftblasstrom einen Unterdruck erzeugt, und die
Kästen
17 stehen
nicht mit Unterdruckquellen in Verbindung. In Hinblick auf die Einzelheiten
der Aufbauarten dieser Blassaugkästen
17, die
durch die Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung unter dem
Handelsnamen „UNO
RUN BLOW BOX"
TM auf den Markt gebracht worden sind, wird
auf die
finnischen Patente Nr.
59 637 ,
65 460 und
80 491 der Anmelderin der
vorliegenden Patentanmeldung (die den
US-Patenten
Nr. 4 441 263 ,
4 516
330 und
4 905 380 äquivalent
sind) verwiesen. Blaskastenlösungen
anderer Arten, die an sich bekannt sind, sind ebenfalls in dem Umfang
des Gesamtkonzeptes der vorliegenden Erfindung umfasst.
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Bei
der Vorwärtstrockenpartie
D1 werden in den Gruppen R0 ... RN mit Einzelsiebzug Blaskästen 16 ebenfalls
in den Zwischenräumen
zwischen den Umkehrzylindern 11 angewendet, wobei durch
diese Kästen 16 die
Spalträume
durch Luft konditioniert bzw. klimatisiert werden und ein Verdampfen
von der Bahn W unterstützt
wird. Die Flächen
der Trocknungszylinder 10 werden durch Rakeln 14 saubergehalten.
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Es
ist ein weiterer wesentlicher Vorteil der bei der Erfindung verwendeten
Vorwärtstrockenpartie D1,
dass bei den Gruppen R0 ... RN mit
Einzelsiebzug, die sich über
die gesamte Länge
der Trockenpartie erstrecken, ein Entfernen von Fertigungsausschuss
durch den Effekt der Schwerkraft angewendet werden kann, da die
Einzelsiebgruppen R0 ... RN zu dem
Boden hin offen sind, so dass die Papierbahn W, die zu einem Fertigungsausschuss
wird, ohne jegliche speziellen Einrichtungen zu dem (nicht gezeigten)
Fertigungsausschussförderer
entfernt werden kann, der in den Fundamenträumen der Papiermaschine angeordnet
ist, und an dem Förderer
weiter zu dem Stofflöser
oder zu den Stofflösern
entfernt werden kann.
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In
Hinblick auf das Verhindern des Querrichtungsschrumpfens der Bahn
W ist es von besonderer Bedeutung, dass in der Vorwärtstrockenpartie
D1 die Bahn W in einem zuverlässigen
Kontakt mit den Trocknungssieben 15 ständig gehalten wird. Dieser Halteeffekt
wird an den Umkehrzylindern 11 durch einen Unterdruck erzeugt,
der an dem mit Nuten versehenen Mantel 12 oder dergleichen
an den Zylindern vorhanden ist, und an den geraden Läufen zwischen den
Zylindern 10 und den Umkehrzylindern 11 mittels der
Druckhöhen,
die durch die Blassaugkästen 17 eingerichtet
sind, und teilweise auch durch die Spannung T der Bahn W in der
Maschinenrichtung, wobei diese Spannung einen Kontaktdruck pk = T/R (R = Radius der Zylinder 11)
zwischen der Bahn W und den Sieben 15 erzeugt.
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Wie
dies vorstehend aufgeführt
ist, werden als die Umkehrzylinder 11 bei dem Vorwärtstrockner D1
vorzugsweise die Walzen VACTM der Anmelderin der
vorliegenden Patentanmeldung verwendet. Dieser Unterdruckeffekt
wird durch die Perforationen an den Umkehrzylindern 11 zu
dem mit Nuten versehenem Mantel 12 so verteilt, dass die
keilförmigen
Spalträume
zwischen den Umkehrzylindern 11 und dem Trocknungssieb
in effizienter Weise auch entleert werden können, so dass Drücke nicht
in diese Keilräume
hinein herbeigeführt
werden können,
wobei diese Drücke
versuchen würden,
die Bahn W von dem Trocknungssieb zu trennen, wenn die Bahn W an
der Außenseite
angeordnet ist. Wenn mit Innensaugkästen versehene Saugwalzen als
die Umkehrzylinder 11 bei der Vorwärtstrockenpartie D1 angewendet
werden, sollte die Saugzone sich vorzugsweise über einen Bereich erstrecken,
der breiter als der Drehsektor des Trocknungssiebes 15 und
der Bahn ist, so dass der Saugeffekt und die freie Luftströmung sich
in die Keilräume
hinein aus der vorstehend erwähnten
Gründen
erstrecken können.
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Neben
der vorstehend beschriebenen Vorwärtstrockenpartie D1 hat das
Trockenende einer Papiermaschine gemäß der vorliegenden Erfindung eine
Finishing-Einheit D2, die nach dem Vorwärtstrockner D1 angeordnet ist,
wobei die Finishing-Einheit einen Maschinenaufroller 50 wie
beispielsweise einen Aufroller der Pope-Art hat. Eine Maschinenrolle,
die in der Fertigungslinie mittels des Aufrollers 50 hergestellt
wird, ist mit dem Bezugszeichen MR0 bezeichnet
und eine vollendete Maschinenrolle ist mit dem Bezugszeichen MR
bezeichnet. Die Bahn W wird zu dem Maschinenaufroller 50 durch
den Kalander 40 von einem Nachtrockner 30 gebracht,
der nach der Beschichtungsvorrichtung 20 in der Finishing-Partie
D2 angeordnet ist.
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Wie
dies in den Zeichnungen gezeigt ist, tritt nach der Vorwärtstrockenpartie
D1 die Papierbahn W, die bis zu einem Trockengehalt von k2 ≈ 96
... 99% getrocknet worden ist, über
Papierführungswalzen 25 und über einen
Messbalken 26, der zwischen den Führungswalzen 25 angeordnet
ist und der die Eigenschaftsprofile des Papiers misst, in eine Beschichtungsvorrichtung 20,
die beispielsweise eine von der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung
unter dem Namen Sym-SizerTM auf den Markt gebrachte
Beschichtungsvorrichtung ist. Die Beschichtungsvorrichtung 20 hat
zwei Beschichtungswalzen 21 und 22, die einander
gegenüberstehend angeordnet
sind, und Leimzuführvorrichtungen 23 und 24 sind
in Verbindung mit diesen beiden Walzen so angeordnet, dass die Papierbahn
W von beiden Seiten in dem Beschichtungsspalt NS zwischen den Walzen 21 und 22 beschichtet
wird. Aufgrund des Wasser enthaltenden Beschichtungsmittels wird
die Bahn W teilweise in dem Beschichtungsspalt NS von beiden Seiten
befeuchtet. Dann wird die Bahn W, die in dem Vorwärtstrockner
D1 asymmetrisch von der Seite ihrer Bodenfläche W getrocknet worden ist
und die eine Rollneigung hat, zu einem derartigen Zustand behandelt, dass
ihre Innenspannungen teilweise entspannt werden oder zumindest wesentlich
verringert werden.
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In 1 besteht
die Vorwärtstrockenpartie D1
ausschließlich
aus Trocknergruppen R0 ... R6 mit Einzelsiebzug,
bei denen die Papierbahn W mäanderartig
von einem Trocknungszylinder 10 zu einer Umkehrwalze 11 und
zu einem Trocknungszylinder 10 und dergleichen läuft. In
den Trocknergruppen R0 ... R6 sind
in Verbindung mit einigen Trocknungszylindern 10 in den
Gruppen obere Aufprallblasanlagen 19 eingesetzt worden,
um das Rollen einzustellen, wobei mittels der Aufprallblasanlagen 19 heiße Luft zu
der Bahn W geblasen wird, und ein Verdampfen findet durch das Sieb 15 statt,
womit das Rollen eingestellt wird. Der Nachtrockner 30 in
der Finishing-Partie D2 besteht außerdem ausschließlich aus Trocknergruppen
R21, R22, R23 mit Einzelsiebzug, wobei in Verbindung
mit diesen Gruppen eine Option für eine
Aufprallblasanlage 19A für ein mögliches Erfordernis eines zusätzlichen
Einstellens des Rollens eingerichtet worden ist. In restlicher Hinsicht
wird in dem Nachtrockner 30 das Rollen mittels der Dampfkästen 31 gesteuert.
Im Hinblick auf das Erzielen eines gleichmäßigen Trocknens ist in Verbindung
mit dem letzten Trocknungszylinder 10 in der letzten Gruppe
R23 ein Infrarottrockner 32 eingesetzt
worden. Des Weiteren ist zum Einstellen des Rollens ein Dampfkasten 31 eingesetzt
worden bevor die Bahn W zu dem Kalander 40 tritt.
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Mittels
der Aufprallblasvorrichtung 19 findet ein Blasen durch
das Sieb 15 statt, wodurch es möglich ist, das Einstellen des
Rollens zu beeinflussen, wenn heiße Luft oder Dampf geblasen
wird, wodurch ein Verdampfen durch das Sieb 15 stattfindet.
Ein Aufpralltrocknen kann bei der Vorwärtstrockenpartie D1 auch
für die
Erfordernisse einer zusätzlichen
Leistung beispielsweise für
erhöhte
Laufgeschwindigkeit und für
ein zweiseitiges Trocknen angewendet werden. Die Blasströme von der
Aufprallblasvorrichtungen 19 beeinflussen auch das Einstellen
des Rollens, so dass eine Belüftung
in dem Bahnbereich vorgesehen ist, wobei in diesem Fall das Verdampfen
weniger einseitig ist. Wenn eine derartige Einrichtung verwendet
wird, muss das Sieb 15 so offen wie möglich sein, und wenn die Bahn
beispielsweise bei einer Geschwindigkeit von 25 Meter pro Sekunde
läuft,
muss die Blasgeschwindigkeit der geblasenen Luft 25 bis 150 Meter
pro Sekunde und optimal ungefähr
100 Meter pro Sekunde betragen. Der Blaswinkel der Düsen der
Aufprallblasvorrichtungen 19 wird optimal auf der Grundlage
der Siebeigenschaften, die angewendet werden, der Laufgeschwindigkeit
der Maschine und anderer Parameter gewählt. Die geblasene Luft kann
Außenluft
oder erwärmte
Luft bis zu 400°C
und vorzugsweise bei einer Temperatur von 70 bis 200°C sein.
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In 2 ist
die Vorwärtstrockenpartie
D1 der in 1 gezeigten ähnlich,
jedoch ist hierbei der Nachtrockner 30 ebenfalls mit Aufprallblasvorrichtungen 19 versehen.
In Verbindung mit der letzten Trocknergruppe R23 ist
bei dem Nachttrockner 30 ein unterer Stützriemen 33 angeordnet,
wobei durch diesen Riemen ein Verdampfen des Wassers aus der Bodenfläche der
Bahn W verhindert wird, wodurch das Rollen eingestellt wird.
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Der
untere Stützriemen 33 ist
ein straffer Riemen, der ein Entfernen der Feuchtigkeit durch die
Bodenfläche
verhindert, wobei in diesem Fall die Feuchtigkeit von der entgegengesetzten
Seite der Bahn W entfernt wird; somit wird, da der Riemen 33 ein
Verdampfen von der Bodenfläche
verhindert, die Bahn W zu der Bodenfläche hin gerollt. Es ist ein
weiterer Vorteil des Stützriemens 33,
dass hierbei die Bahn zwischen zwei Riemen 33, 15 läuft, wobei
in diesem Fall die Bahn W besonders gut gestützt ist. Wenn ein Stützriemen 33 verwendet
wird, sind seine Führungswalzen 33A an
einer unteren Höhe
ungefähr
bei der gleichen Höhe
wie die Bodenränder
der Umkehrzylinder angeordnet, wobei in diesem Fall das Entfernen
von Fertigungsausschuss leicht ist, da der Riemen 33 als
Fertigungsausschussförderer
gleichzeitig arbeitet. Der Stützriemen 33 ist
vorzugsweise mit seinem eigenen Antrieb versehen, wobei in diesem
Fall seine Spannung je nach Erfordernis eingestellt werden. Der
Stützriemen 33 ist
vorzugsweise ein dichtes Sieb, dessen Durchlässigkeit gering ist, oder ein
mit einer glatten Seite versehener Riemen. Die Temperatur des Riemens 33 kann
eingestellt werden, er kann gekühlt
und/oder erwärmt
werden nach Bedarf, wenn das Rollen gesteuert wird. In diesem Zusammenhang
ist es vorzugsweise ebenfalls möglich,
feuchte Luft in den Bereich zwischen dem Riemen 33 und Umkehrzylindern 11 einzuleiten,
wodurch der Prozess noch effizienter gestaltet werden kann.
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Die
Vorwärtstrockenpartie
D1 in 3 ist jener
aus dem 1 und 2 ähnlich,
jedoch sind die letzten beiden Trocknergruppen R32,
R33 bei dem Nachtrockner 30 als
Trocknergruppen mit Zwillingssiebzug ausgebildet, wobei durch diese
Gruppen somit das Rollen eingestellt wird. Bei den Trocknergruppen
R32, R33 mit Zwillingssiebzug
sind die Trocknerzylinder 10A, 10B in zwei Reihen
eingesetzt, und die Zylinder bei jeder Reihe haben ihren eigenen
Siebumlauf 15A, 15B geführt durch die Führungswalzen 18A und 18B und
zwischen den Reihen hat die Bahn W freie ungestützte Züge. Aufprallblasvorrichtungen 19 sind
bei der Vorwärtstrockenpartie
in Verbindung mit den Trocknungszylindern 10 in der oberen
Reihe im Hinblick auf das Einstellen des Rollens eingesetzt worden,
was die Leistung erhöht
und ein zweiseitiges Trocknen vorsieht.
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In 4 sind
im Hinblick auf das Steuern des Rollens Aufprallblasanlagen 19 zusätzlich in
Verbindung mit der ersten Trocknergruppe R21 bei
dem Nachtrockner vorgesehen. In diesem Fall ist, wie dies nach einem
Leimer üblich
ist, die Dampftemperatur bei den Zylindern 10 ziemlich
gering, wobei in diesem Fall die Aufprallblasvorrichtungen 19 außerdem eine zusätzliche
Leistung für
das Erwärmen
der Bahn W vorsehen. Es ist ein besonderer Vorteil der Aufprallblasvorrichtungen 19,
dass ihre Temperaturen schnell eingestellt werden können, wobei
in diesem Fall beispielsweise ein Wechsel der Maschine von einer
Papiersorte zu einer anderen schneller erfolgt, wodurch eine zusätzliche
Produktion erzielt wird.
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Wie
dies in 5 gezeigt ist, wird bei dem Nachtrockner 30 ein
größeres Verhältnis des
Durchmessers des Trockungszylinders zu dem Durchmesser der Umkehrwalze
Dsyl/Dtela in 5)
im Vergleich zu der Vorwärtstrockenpartie
D1 angewendet, wobei in diesem Fall ein
gleichmäßigeres
Verdampfen an der oberen Seite/Bodenseite vorgesehen wird und dadurch
das Rollen gesteuert werden kann. Der Nachtrockner 30 in
der Finishing-Partie D2 besteht aus zwei
Trocknergruppen R21, R22 mit
Einzelsiebzug. In Verbindung mit den Umkehrwalzen 11 in
der letzteren Gruppe R22 sind Dampfkästen 31 ebenfalls angeordnet,
um das Rollen zu steuern. Der in 5 gezeigte
Nachtrockner 30 kann in Verbindung mit den in den vorstehend
beschriebenen Zeichnungen dargestellten Vorwärtstrockner D1 eingesetzt
werden.
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Durch
diese Anordnung wird die Richtung des Verdampfens umgekehrt, wobei
in diesem Zusammenhang die Bahn W einen längeren Weg zum Laufen an dem
Trocknungszylinder 10 hat, wo das Verdampfen hauptsächlich stattfindet.
Die Trocknungszylinder 10 haben vorzugsweise einstellbare Dampfdrücke und
bei Bedarf ist es möglich,
Aufprallblasvorrichtungen 19 auch in Verbindung mit diesen Trocknungszylindern 10 anzuwenden,
um die Leistung zu erhöhen.
An der Seite der Umkehrzylinder 11 ist es bei Bedarf möglich, zusätzliche
Feuchtigkeit vorzusehen, beispielsweise indem feuchte Luft von der
Vorwärtstrockenpartie
D1 gebracht wird, indem eine Wasserzerstäubungsanlage,
Stützriemen
oder dergleichen Einrichtungen verwendet werden, die vorstehend
beschrieben sind und die nachstehend beschrieben werden.
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Bei
dem in 6A gezeigten Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind in Verbindung mit der letzten Trocknergruppe
R23 mit Einzelsiebzug bei dem Nachtrockner 30 Dampfkästen 31 eingesetzt
worden, wobei durch diese Dampf zu der Bahn W an dem Umkehrzylinder 11 geblasen
wird und in dieser Weise das Rollen eingestellt wird. Des Weiteren
ist ein Sprühbefeuchter 35 vorgesehen,
durch den Wasser zu der Bahn W gesprüht wird, um das Rollen einzustellen.
Von den Trocknungszylindern 10 sind drei Zylinder solche
Zylinder C mit einstellbarer Temperatur, so dass sie als Kühlzylinder
oder Erwärmungszylinder
verwendet werden können.
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In 6B ist
nach der letzten Trocknergruppe R23 bei
dem Nachtrockner ein Infra-Trockner 32 eingesetzt worden,
wobei durch diesen die Bahn W intensiv von der oberen Seite getrocknet
wird.
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In
den 6A bis 6C ist
ein sogenannter Steckbalken 34 auch in Verbindung mit der
Bahn eingesetzt worden, wobei durch diesen Balken 34 das
Längsrollen
der Bahn W mechanisch bearbeitet wird. Der Streckbalken 34 ist
eine Profilierwalze beispielsweise der Streckwalzenart, wobei in
diesem Fall zum Bearbeiten des Längsrollens
durch diese Einrichtung es ebenfalls leicht ist, auf das Querrichtungsrollen
mittels des mechanischen Bearbeitens einzuwirken. Ein Streckbalken 34 kann
an jeder Seite der Bahn oder an beiden Seiten eingesetzt werden.
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In 6C sind
in Verbindung mit der letzten Trocknergruppe R23 bei
dem Nachtrockner 30 an den Umkehrzylindern 11 Hauben 36 der
luftgestützten
Art vorgesehen, wobei durch diese Einrichtungen heiße feuchte
Luft zu der Bahn W im Hinblick auf das Steuern des Rollens geblasen
wird.
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6D weist
eine Vorwärtstrockenpartie
D1 mit Einzelsiebzug auf, bei der Optionen
für mögliche Aufprallblasvorrichtungen 19A eingerichtet
worden sind. In diesem Fall ist das Einstellen des Rollens mittels
Dampfkästen 31 und
einer Wassersprühvorrichtung 35 eingerichtet
worden, die in Verbindung mit der letzten Trocknergruppe R23 in dem Nachtrockner 30 sitzt.
Auch bei Nachtrockner sind Aufprallblaseinrichtungen 19A optional
vorgesehen.
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In 6E,
die im Wesentlichen 6D ähnlich ist, sind im Hinblick
auf das Einstellen des Rollens die letzten beiden Gruppen R22, R23 bei dem Nachtrockner 30 mit
unteren Stützriemen 33 versehen,
die ein Verdampfen von Wasser verhindern, und darüber hinaus
sind in Verbindung mit der letzten Trocknergruppe Dampfkästen 31 und
eine Wassersprühvorrichtung 35 eingesetzt
worden.
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Bei
dem in 6A gezeigten Ausführungsbeispiel
liegt der Hauptgedanke insbesondre bei der Steuerung des Rollens
vor dem Kalander 40, während
die Bahn W kühl
ist. Mittels einer Kombination aus Dampfkästen 31 und Zylindern
C mit einstellbarer Temperatur wird eine besonders effiziente Kombination
erzielt, da je heißer
die Bahn W ist, desto weniger kondensiert der Dampf ohne Weiteres,
wobei in diesem Zusammenhang bei der Verwendung von Kühlzylindern
ein effizientes Kondensieren des Dampfes erzielt wird. Im Hinblick
auf das Ausgleichen der Rollneigung ist es außerdem von Bedeutung, dazu
in der Lage zu sein, die Bahn W so trocken wie möglich vor der Dampfbehandlung
zu gestalten, den Dampf zu kondensieren und die Bahn W durch die
Wirkung des Dampfes warm zu gestalten, wobei in diesem Fall das
Wasser an einer Seite der Bahn W verbleibt und eine Beseitigung
des Rollens vorsieht. Bei dem Steuern des Rollens muss berücksichtigt werden,
dass die Bahn W zu einem Rollen zu der Seite neigt, an der das Trocknen
zuletzt stattfindet. Wie aus den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
der Erfindung hervorgeht, kann das Rollen an verschiedenen Stufen
in verschiedenen Weisen so beeinflusst werden, dass eine optimale Anwendung
erzielt wird.
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Das
in 6A gezeigte Ausführungsbeispiel ist optimal,
wenn sowohl der Vorwärtstrockner
als auch der Nachtrockner D1, 30 ausschließlich mittels der
Trocknengruppen R0 ... R6,
R21 ... R23 mit
Einzelsiebzug verwirklicht werden und wenn die Rollneigung hauptsächlich durch
die letzte Trocknergruppe R23 bei dem Nachtrockner 30 gesteuert
wird. Wenn eine Rollneigung ausgeglichen wird, wird ein Dampf mit
einem Energiegehalt aus den Dampfkästen 31 geblasen,
wobei der Überwärmungsgrad
des Dampfes vorzugsweise gering ist, damit eine Kondensation mit
maximaler Effizienz erzielt werden kann. Somit ist die Temperatur
des Dampfes üblicherweise
2–10°C oberhalb
der Taupunkttemperatur. In einem derartigen Fall wird ein gemeinsamer
Effekt von Verdampfung und Wärmeenergie
bei dem Steuern des Rollens erzielt. Der Dampfkasten 31 erstreckt
sich im Wesentlichen über
die gesamte Breite der Bahn und ist natürlich einstellbar und profilierend
eingesetzt.
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Die
Bahn W kann so befeuchtet werden, dass an dem Endstückende der
Trockenpartie die Fläche
(die Flächen)
von einem oder mehreren Trocknungszylindern befeuchtet wird/werden
beispielsweise mittels einer Wasserzerstäubungsvorrichtung, die vorzugsweise
in Verbindung mit einer Rakel 14 eingesetzt ist, und das
aus dem Zerstäuber herausgeführte Wasser
wird verdampft und tritt effizient mit der Bahn durch den Effekt
des Druckes in Kontakt, der durch das Sieb bewirkt wird. Anstelle
eines Zylinders kann natürlich
auch eine andere Walze vorhanden sein, wobei in diesem Fall der
auf der Fläche
der Walze aufgetragene Wasserfilm zu einem Kontakt mit der Bahn
W eintritt, wenn das Sieb die Bahn gegen die Walze presst.
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Das
sich auf die vorliegende Erfindung beziehende Patent
FI 70 275 lehrt ein Steuern der Temperatur
des Trocknungssiebes derart, dass die Trocknungseffizienz beeinflusst
werden kann. In ähnlicher Weise
ist es durch die Temperatur des Trocknungssiebes möglich, die
Ungleichseitigkeit des Trocknens zu steuern. Gemäß der vorliegenden Erfindung
gibt es bei dem Nachtrockner Vorrichtungen, durch die die Temperatur
des Trocknungssiebes oder der Trocknungssiebe und dadurch das Rollen
beeinflusst werden. Das Sieb kann erwärmt werden beispielsweise mittels
eines Dampfkastens. Zum Kühlen
ist es möglich,
beispielsweise die aus diesem Patent
FI
70 275 bekannten Verfahren und Vorrichtungen anzuwenden.
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Das
Rollen kann auch gesteuert werden, indem die Feuchtigkeit und die
Temperatur der Luft eingestellt wird, die durch UNORUNTM-Blaskästen geblasen
wird. In ähnlicher
Weise kann ein ungleichseitiges Verdampfen und Rollen der Bahn mittels
der Feuchtigkeit der Luft in der Haube beeinflusst werden, die die
Bahn von verschiedenen Seiten umgibt. Somit ist es durch ein Einstellen
des Zustandes der aus Belüftungskästen 16 geblasenen
Luft möglicherweise
zusammen mit der durch das Sieb oder mit der bei UNORUNTM-Kästen verwendeten
Luft möglich, auf
das Rollen effizient einzuwirken.
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In
dem in dem Einleitungsabschnitt der vorliegenden Patentanmeldung
erwähnten
Patent
US 5 557 860 ist
ein Dampfkasten vor dem Kalander nach der Vorwärtstrockenpartie angewendet
worden, die ausschließlich
mit einem Einzelsiebzug versehen ist. Wenn ausschließlich eine
derartige Einrichtung angewendet wird, besteht ein Risiko dahingehend,
dass die Oberflächeneigenschaften
des Enderzeugnisses nicht länger
wunschgemäß sind,
wenn das Rollen unter Kontrolle ist. Der Umfang der vorliegenden
Erfindung umfasst eine Kombination, bei der das Rollen mittels des
Blasens von Dampf oder feuchter Luft vor dem Kalander zusammen mit
den Steuervorrichtungen gesteuert wird, die bei der Trockenpartie
angeordnet sind.
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Vorstehend
ist die vorliegende Erfindung lediglich unter Bezugnahme auf ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben worden, wobei die Erfindung jedoch keineswegs
in irgendeiner Weise eng auf die Einzelheiten des Ausführungsbeispiels
beschränkt
sein soll. Viele Abwandlungen und Variationen sind innerhalb des
Umfangs der erfinderischen Idee möglich, die in den beigefügten Patentansprüchen definiert
ist.