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DE102008041912A1 - Ratschenschlüssel - Google Patents

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DE102008041912A1
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Germany
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socket
ratchet wrench
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DE102008041912A
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English (en)
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Frank Kollmar
Siegfried Dr. Beichter
Alexander Daus
Andreas Dierolf
Burkhard Beck
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Adolf Wuerth GmbH and Co KG
Original Assignee
Adolf Wuerth GmbH and Co KG
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Abstract

Ein Ratschenschlüssel enthält an einem Ende eines Griffs einen Schlüsselkopf, aus dessen einer Seite quer zur Längsachse des Griffs ein Abtriebsansatz in Form eines Vierkants herausragt. Auf diesem Vierkantansatz wird eine Stecknuss aufgesteckt. Ihre dem Schlüsselkopf zugewandte Stirnseite liegt mit geringem Abstand vor einer den Abtriebsansatz umgebenden Begrenzungsfläche. Die Begrenzungsfläche weist auf ihrer Außenseite eine Fase auf, ebenso die der Begrenzungsfläche zugewandte Stirnfläche der Stecknuss. Dadurch wird Platz geschaffen, um eingreifen zu können, um die Stecknuss leichter abziehen zu können.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ratschenschlüssel mit einer Stecknuss.
  • Ratschenschlüssel als Schraubenschlüssel sind seit langem bekannt. Sie haben den Vorteil, dass zum Umsetzen beim Verdrehen einer Schraube oder einer Mutter der Schlüssel nicht abgesetzt zu werden braucht. Bei engen Platzverhältnissen ist das Umsetzen aber häufig erforderlich. Es gibt Ratschenschlüssel mit einem umschaltbaren Freilauf und Ratschenschlüssel, bei denen die Richtung des Freilaufs dadurch verändert werden kann, dass der Abtriebsansatz durch eine Öffnung des Schlüsselkopfs hindurch geschoben wird, so dass er dann auf der anderen Seite aus dem Schlüsselkopf herausragt. Zur drehfesten und in gewissem Ausmaß auch zugfester Verbindung mit einer Stecknuss wird der Abtriebsansatz in eine entsprechend geformte Ausnehmung der Stecknuss eingeführt. Aus diesem Grunde muss der Abtriebsansatz allseits von einer freien senkrecht dazu verlaufenden Fläche umgeben sein. Die Tiefe der Ausnehmung in der Stecknuss ist festgelegt. Der Abtriebsansatz ragt gegenüber der ihn umgebenden Fläche gerade soweit vor, dass die Stecknuss vollständig mit ihrer Ausnehmung auf ihn aufgesteckt werden kann. Der Durchmesser der den Abtriebsansatz umge benden Fläche wird in erster Linie durch die Größe des Schlüsselkopfs bestimmt, der beispielsweise den Freilauf und eine Umschalteinrichtung für den Freilauf enthalten muss.
  • Da Stecknüsse nur ein bestimmtes Nennmaß haben, ist es häufig erforderlich, Stecknüsse auszuwechseln. Die Stecknüsse werden axial dadurch gesichert, dass eine vorgespannte Kugel aus einer Seitenfläche des Abtriebsansatzes herausragt und in eine entsprechende Vertiefung in der Wand der Ausnehmung der Stecknuss eingreift. Die Kraft dieser dadurch bewirkten Blockierung muss beim Abziehen der Stecknuss überwunden werden. Es gibt Stecknüsse, die einen durchgehend konstanten Außendurchmesser aufweisen, oder deren Durchmesser von der dem Ratschenschlüssel zugewandten Stirnseite aus sogar abnimmt. Hier ist es häufig sehr schwierig, die Stecknuss abzuziehen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass der Monteur verschmutzte Finger hat oder Handschuhe benutzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Möglichkeit zu schaffen, wie das Abziehen von Stecknüssen bei Ratschenschlüsseln verbessert werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung einen Ratschenschlüssel mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Durch den sich verjüngenden Übergangsbereich und die mindestens teilweise radial nach außen abfallend ausgebildete Stirnseite der Stecknuss wird hier im Gegensatz zum Stand der Technik Platz geschaffen, in den ein Benutzer eingreifen kann, so dass er leichter an die dem Schlüssel zugewandte Stirnfläche der Stecknuss heran gelangen kann, um auf diese Weise eine Kraft zum Abziehen der Stecknuss auszuüben. Hierzu werden Maßnahmen an dem Ratschenschlüssel und an der Stecknuss miteinander kombiniert.
  • Der Übergangsbereich zwischen dem Schlüsselkopf und dem Abtriebsansatz ist bevorzugt konvex und/oder als Fase ausgebildet.
  • Die den Abtriebsansatz umgebende Begrenzungsfläche kann an dem gleichen Bauteil ausgebildet sein, der auch den Abtriebsansatz bildet. Dies ist aber nicht erforderlich. Es ist auch denkbar, dass der Abtriebsansatz durch eine Öffnung einer Begrenzungsfläche hindurch ragt, und die Begrenzungsfläche Teil des Schlüsselkopfs ist.
  • Auch an der Stecknuss kann die dem Ratschenschlüssel zugewandte Stirnseite eine Fase aufweisen.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die jeweiligen Fasen einen Winkel von zwischen 30° und 60° mit der Drehachse des Ratschenschlüssels einschließen, wobei ein Winkel von 45° bevorzugt ist.
  • Die Fasenlänge kann vorzugsweise von der Schlüsselweite der Stecknuss abhängig gemacht werden und einen Bereich von etwa 1,0 mm bei einer kleinen Schlüsselweite bis zu etwa 1,5 mm bei einer größeren Schlüsselweite umfassen.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
  • 1 die Seitenansicht des vorderen Bereichs eines Ratschenschlüssels;
  • 2 die Seitenansicht eines den Abtriebsansatz enthaltenden Bauelements;
  • 3 einen Schnitt durch eine Stecknuss;
  • 4 die Seitenansicht des vorderen Bereichs eines Ratschenschlüssels bei einer zweiten Ausführungsform;
  • 5 eine der 2 entsprechende Darstellung einer nochmals weiteren Ausführungsform.
  • In 1 ist an einem Ende eines Griffs 1 ein Schlüsselkopf 2 gebildet, in dem beispielsweise ein Freilauf und eine Umschalteinrichtung zum Umschalten der Freilaufrichtung enthalten sind. Der Schlüsselkopf 2 weist zwei parallel zueinander verlaufende angenähert ebene Seitenflächen auf, von denen eine Seitenfläche 3 dem Abtrieb zugeordnet ist, während die gegenüberliegende Seitenfläche 4 dazu dient, ein Betätigungselement 5 für die Umschalteinrichtung aufzunehmen. An der dem Abtrieb zugewandten Seite 3 des Schlüsselkopfs 2 ist eine gegenüber dem Schlüsselkopf 2 verdrehbare Platte 6 gelagert, die zum Teil etwas in den Schlüsselkopf 2 hinein greift. Diese Platte 6 weist auf ihrer dem Schlüsselkopf 2 abgewandten Seite eine ebene Begrenzungsfläche 7 auf. Etwa in der Mitte dieser Begrenzungsfläche 7 ist der Abtriebsansatz 8 ausgebildet, der einstückig mit dem die Platte 6 aufweisenden Bauteil ist. Auf diesen Abtriebsansatz 8 ist eine Stecknuss 9 aufgesteckt. Deren Stirnfläche 10 liegt mit geringem Abstand vor der Begrenzungsfläche 7 des den Abtriebsansatz 8 aufweisenden Bauteils.
  • Die Außenkante der Begrenzungsfläche 7 an dem Plattenelement 6 geht in eine Fase 11 über, die unter einem Winkel von etwa 45° gegenüber der Drehachse verläuft. Dadurch entsteht ein Übergangsbereich zwischen dem Rand 12 des Schlüsselkopfs 2 und dem in der ebenen Begrenzungsfläche 7 liegenden Fuß des Abtriebsansatzes 8, der einen a xialen Abstand überbrückt.
  • An die radiale Außenkante der Stirnfläche 10 der Stecknuss schließt sich eine Fase 13 an, die ebenfalls unter einem Winkel von etwa 45° zur Drehachse verläuft.
  • Dadurch wird zwischen dem Schlüsselkopf des Ratschenschlüssels und der Stecknuss ein Raum geschaffen, in den ein Benutzer mit einem oder zwei Fingern eingreifen kann, um die Stecknuss 9 abzuziehen. Es werden an der Stirnseite 10 der Stecknuss 9 Anlageflächen 10, 13 geschaffen, an denen der Benutzer eine Kraft in Abzugsrichtung anlegen kann. Das Abziehen einer Stecknuss 9 von dem Ratschenschlüssel wird durch diesen Raum auf diese Weise deutlich erleichtert.
  • 2 zeigt das Bauteil, an dem bei der in 1 dargestellten und gerade erläuterten Ausführungsform der Abtriebsansatz 8 ausgebildet ist. Hier ist also die den Abtriebsansatz 8 umgebende Begrenzungsfläche 7 an dem gleichen Bauteil vorhanden, an dem auch der Abtriebsansatz 8 vorhanden ist. Die Fase 11 ist ebenfalls an diesem Bauteil vorhanden.
  • 3 zeigt einen Axialschnitt durch eine Stecknuss. Diese Stecknuss enthält wie alle Stecknüsse einen Abschnitt mit einer Ausnehmung 14 für den Abtriebsansatz 8, die also einen quadratischen Querschnitt aufweist. In einer der Wände ist eine Vertiefung für die in dem Abtriebsansatz 8 vorhandene federbeaufschlagte Kugel vorhanden. Dem Abschnitt mit der Ausnehmung 14 gegenüberliegend enthält die Stecknuss einen Abschnitt mit einer im Querschnitt sechskantigen Ausnehmung 15, die zum Antrieb einer Schraube oder Mutter gedacht ist. Je nach Größe der Ausnehmung 15 zum Antrieb eines Elementes ist der Außenumfang dieses Abschnitts ausgebildet. Man kann beispielsweise aus 3 entnehmen, dass ein Benutzer keinerlei Angriffsfläche an der Außensei te hat, um eine solche Stecknuss abzuziehen. Diese Angriffsfläche steht nun an der Stirnfläche 10 und der sich anschließenden nach außen abfallenden Ringfläche 19 zur Verfügung. Die Fase 13 in 1 ist jedoch bevorzugt.
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der Ausführungsform der 1 und 2 die den Abtriebsansatz 8 umgebende Begrenzungsfläche 7 an dem gleichen Bauteil ausgebildet ist, wie der Abtriebsansatz 8 selbst, so dass diese Begrenzungsfläche und das zugehörige Bauteil wegen des Freilaufs gegenüber dem Schlüsselkopf 2 verdrehbar sind.
  • Es ist aber auch denkbar, und dies ist in 4 dargestellt, dass eine den Abtriebsansatz 8 umgebende Begrenzungsfläche 17, die im dargestellten Beispiel ebenfalls eben ausgebildet ist, an dem Schlüsselkopf 2 selbst ausgebildet ist. Auch in diesem Fall kann diese Begrenzungsfläche 17 eine Fase 11 aufweisen, was zu der gleichen Folge wie bei der Ausführungsform nach 1 führt.
  • 5 zeigt ein Bauteil ähnlich dem Bauteil in 2. Ein Plattenelement 16 weist eine den Abtriebsansatz 8 umgebende Begrenzungsfläche 27 auf, die insgesamt konvex gekrümmt ist. Diese konvexe Krümmung reicht bis zum Rand 18. Hiermit wird etwas Ähnliches erreicht wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen. Setzt man das in 5 dargestellte Bauteil in den Schlüsselkopf 2 der Ausführungsform nach 1 ein, so ist ebenfalls ein axialer Abstand beziehungsweise Übergangsbereich zwischen dem Rand des Schlüsselkopfs 2 und dem Fuß des Abtriebsansatzes 8 vorhanden. Der sich verjüngende Übergangsbereich 27 und die abfallende Ringfläche 19 beziehungsweise die Fase 13 machen das Eingreifen mit der Hand des Benutzers in der gleichen Weise möglich wie bei der Ausführungsform nach 1.

Claims (6)

  1. Ratschenschlüssel, mit 1.1 einem Griff (1), 1.2 einem an dem einen Ende des Griffs (1) angeordneten Schlüsselkopf (2), 1.3 einem quer zur Längsachse des Griffs (1) aus dem Schlüsselkopf (2) herausragenden Abtriebsansatz (8), der 1.4 allseits von einer Begrenzungsfläche (7, 17, 27) umgeben ist, sowie mit 1.5 einer Stecknuss (9) zum Aufstecken auf den Abtriebsansatz (8), wobei 1.6 sich der Übergangsbereich zwischen dem Rand (12) des Schlüsselkopfs (2) und dem Fuß des Abtriebsansatzes (8) in Richtung auf den Abtriebsansatz (8) verjüngt und 1.7 die dem Ratschenschlüssel zugeordnete Stirnseite (10) der Stecknuss (9) mindestens teilweise radial nach außen abfallend ausgebildet ist.
  2. Ratschenschlüssel mit Stecknuss nach Anspruch 1, bei dem der Übergangsbereich mindestens teilweise konvex ausgebildet ist.
  3. Ratschenschlüssel mit Stecknuss nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der Übergangsbereich mindestens teilweise als Fase (11) ausgebildet ist.
  4. Ratschenschlüssel mit Stecknuss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Stirnfläche (10) der Stecknuss (9) von einer Fase (13) umgeben ist.
  5. Ratschenschlüssel mit Stecknuss nach Anspruch 3 oder 4, bei dem die Fasenflächen (11, 13) einen Winkel von 30 bis 60° mit der Drehachse einschließen.
  6. Ratschenschlüssel mit Stecknuss nach einem der Ansprüche 3 bis 5, bei dem die jeweilige Fasenlänge (11, 13) zwischen 1,0 mm bei einer Schlüsselweite SW4 bis SW8 und 1,5 mm bei einer Schlüsselweite SW13 und größer beträgt.
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