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Geschirrspülmaschine zum Einbau in einen durch Seitenwände begrenzten Einbauraum eines Einbauschranks, mit einem Einbauabschnitt, der zum Anordnen in dem Einbauraum vorgesehen ist, und mit einer Tür zum Verschließen einer Beschickungsöffnung, wobei die Tür um eine an einem unteren Bereich der Beschickungsöffnung angeordnete horizontale Achse in einem Schwenkbereich zwischen einer Geschlossenstellung und einer Offenstellung verschwenkbar ist, und wobei die Tür den Einbauabschnitt in seiner Breite überragt, so dass die Tür bei bestimmungsgemäß eingebauter Geschirrspülmaschine in ihrer Geschlossenstellung zumindest einen Teil einer Stirnseite der jeweiligen Seitenwand des Einbauschranks verdeckt.
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Geschirrspülmaschinen weisen üblicherweise eine Beschickungsöffnung zum Be- und Entladen auf, welche durch eine auf einer Frontseite angeordnete Tür verschließbar ist. In einer Geschlossenstellung ist die Tür im Wesentlichen vertikal, in einer Offenstellung im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Zum Öffnen wird die Tür in aller Regel um eine horizontale Achse verschwenkt. Der Begriff „Achse” ist dabei insbesondere als Gerade zu verstehen, um die die Dreh- bzw. Schwenkbewegung der Tür erfolgt.
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Standardgeschirrspülmaschinen, welche als Einzelstandgerät oder als Unterbaugerät ausgeführt sind, weisen eine Tür auf, deren Breite dem Korpus der Geschirrspülmaschine entspricht. Wird nun eine derartige Standardgeschirrspülmaschine in einer Küchenzeile zwischen zwei Schränken platziert, so kann die Tür zum Öffnen und Schließen problemlos um die horizontale Achse verschwenkt werden, da der Abstand der benachbarten Schränke größer als die Breite der Tür ist.
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Ein derartiges Unterbaugerät, bei dem die Breite der Tür der Breite des Korpus der Geschirrspülmaschine entspricht, ist aus der
DE 198 59 976 A1 bekannt.
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Bei einer Geschirrspülmaschine, die zum Einbau in einen Einbauschrank vorgesehen ist, ergibt sich das Problem, dass der zur Verfügung stehende Einbauraum in Richtung der Breite der Geschirrspülmaschine durch die Innenseiten der Seiten wände des Einbauschranks begrenzt ist. Gleichwohl ist es gewünscht, dass sich die Geschirrspülmaschine in einer Frontansicht in das Erscheinungsbild der Küchenzeile einfügt, was insbesondere bedeutet, dass die Frontelemente die Stirnseiten der Seitenwände verdecken sollen. Das bedeutet, dass Frontelemente eine Breite aufweisen müssen, welche größer ist als derjenige Abschnitt der Geschirrspülmaschine, der zum Einbau in den durch die Seitenwände begrenzten quaderförmigen Einbauraum des Einbauschrankes vorgesehen ist.
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Bei bekannten Geschirrspülmaschinen zum Einbau in einen Einbauschrank ist die Breite der Tür, welche zum Verschließen der Beschickungsöffnung vorgesehen ist, an die Breite des Einbauabschnitts angepasst, so dass die Tür zwischen den Seitenwänden des Einbauschrankes bewegt werden kann. Um nun eine ebenmäßige Front zu erzielen, welche auch die Stirnseiten der Seitenwände bedeckt, ist vor der eigentlichen Tür eine Vorsatztür angeordnet, welche die Stirnseiten bedeckt. Diese Vorsatztür ist um eine zweite Achse verschwenkbar. Die eigentliche Tür und die Vorsatztür sind dabei über eine Hebelanordnung miteinander verbunden, so dass, wenn die Vorsatztür geöffnet wird, auch die eigentliche Tür der Geschirrspülmaschine in ihre Offenstellung bewegt wird. Derartige Schlepptürlösungen sind jedoch aufwändig und damit kostenintensiv.
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Bei anderen bekannten Geschirrspülmaschinen zum Einbau in einen Einbauschrank wurde daher auf Vorsatztüren verzichtet. Um dabei die Stirnseiten der Seitenwände des Einbauschrankes im Bereich der Tür abzudecken, überragt die Tür einer derartigen Geschirrspülmaschine den Einbauabschnitt in seiner Breite. Die Tür ist dabei so ausgebildet, dass sie bei bestimmungsgemäß eingebauter Geschirrspülmaschine in ihrer Geschlossenstellung einen wesentlichen Teil der Breite der Stirnseiten der Seitenwände verdeckt, wobei die Abdeckung längs ihrer vertikalen Erstreckung, also von ihrem unteren Ende bis zu ihrem oberen Ende, auf beiden Seiten vorgesehen ist.
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Bei derartigen, ebenfalls aus der Praxis bekannten Geschirrspülmaschinen zum Einbau in einen Einbauschrank ist die Achse zum Öffnen und Schließen der Tür an einer beweglichen Hebelanordnung angeordnet, so dass die Achse beim Öffnen bzw. Schließen der Tür bewegt wird, also ihre örtliche Lage ändert. Derartig aufwändige Scharnierlösungen sind jedoch kompliziert und daher teuer.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Geschirrspülmaschine für einen Einbauschrank bereitzustellen, bei der die genannten Nachteile vermieden sind. Insbesondere soll der konstruktive Aufbau einer Geschirrspülmaschine vereinfacht werden.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe bei einer Geschirrspülmaschine der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Achse ortsfest angeordnet ist, wobei die Anordnung der Achse und die Ausbildung der Tür derart aufeinander abgestimmt sind, dass ein den Einbauabschnitt in seitlicher Richtung überragender Teil der Tür beim Verschwenken der Tür im gesamten Schwenkbereich auf einer dem Einbauabschnitt abgewandten Seite einer Begrenzungsebene bewegt ist, welche den Einbauabschnitt auf der Seite der Beschickungsöffnung begrenzt.
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Auf diese Weise ist eine Kollision des überragenden Teils der Tür mit den Stirnseiten der Seitenwände des Einbauschrankes im gesamten Schwenkbereich vermieden. Gleichzeitig führt die Verwendung einer feststehenden Achse zu einer Vereinfachung der konstruktiven Ausgestaltung der Lagerung der Tür. Ein weiterer Vorteil der ortsfesten Achse besteht darin, dass im Vergleich zu einer beim Öffnen der Tür wegschwenkenden Achse die Tür in ihrer Offenstellung näher am Einbauabschnitt platziert ist. Hierdurch vereinfacht sich die Abdichtung des Bereichs zwischen Einbauabschnitt und der horizontal liegenden Tür, was bei einer Geschirrspülmaschine erforderlich ist, um zu verhindern, dass Wasser oder Schmutz von einem oberhalb der geöffneten Tür befindlichen Geschirrkorb zwischen Tür und Einbauabschnitt auf den Küchenboden tropft.
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Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung kann vorteilhafterweise unterhalb der Tür eine feststehende Sockelblende angeordnet sein, deren Breite der Breite der Tür entspricht. Hierdurch kann in einfacher Weise eine Abdeckung der Stirnseiten der Seitenwände des Einbauschrankes im Bereich des Sockels der Geschirrspülmaschine erzielt werden.
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Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn die Sockelblende bei bestimmungsgemäß eingebauter Geschirrspülmaschine an den Stirnseiten der Seitenwände anliegt. Die Sockelblende nimmt damit zusätzlich die Funktion eines Anschlages wahr, der den Einbau der Geschirrspülmaschine in den Einbauschrank vereinfacht. So muss in diesem Fall die Geschirrspülmaschine lediglich mit ihrem Einbauabschnitt voraus in den Einbauschrank eingeschoben und fixiert werden. Die korrekte Einbautiefe muss nicht nachgemessen werden, sondern kann in einfacher Weise dadurch aufgefunden werden, indem die Geschirrspülmaschine so weit eingeschoben wird, bis die Sockelblende an den Stirnseiten der Seitenwände anliegt.
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In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel verläuft bei Einnahme der Geschlossenstellung der untere Rand des überragenden Teils auf Höhe der Achse oder in einem vertikalen Abstand oberhalb der Achse. Auf diese Weise wird erreicht, dass kein Bereich des überragenden Teils beim Öffnen der Tür eine Schwenkbewegung in Richtung des Einbauabschnittes ausführt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass kein Teil des überragenden Teils bei eingebauter Geschirrspülmaschine in Richtung der Stirnseiten der Seitenwände bewegt wird. Hierdurch ist es möglich, die Tür so zu gestalten, dass der überragende Teil bei geschlossener Tür eng an den Seitenwänden anliegt.
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Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist bei Einnahme der Geschlossenstellung der Tür der vertikale Abstand zwischen dem unteren Rand des überragenden Teils und der Achse vorzugsweise größer als der horizontale Abstand zwischen der Achse und der Front der Sockelblende. Auf diese Weise wird es in vorteilhafter Weise möglich, dass die Sockelblende so weit nach oben gezogen ist, dass sie sich bei geöffneter Tür zwischen dem überragenden Teil und dem Einbauabschnitt befindet. Auf diese Weise kann bei Einnahme der Geschlossenstellung der Tür ein geringer Abstand von Tür zu Sockelblende realisiert werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung verläuft die Achse vorzugsweise auf der dem Einbauabschnitt abgewandten Seite der Begrenzungsebene. Insbesondere liegt die Achse in vorteilhafter Weise nahe am unteren Rand des überragenden Teils, so dass dieses beim Verschwenken der Tür entlang eines kleinen Kreisbogens bewegt wird. Dies begünstigt das Vorbeischwenken des unteren Randes an feststehenden Teilen und erleichtert die Abdichtung des Zwischenraums zwischen der Tür und des Einbauabschnittes weiter.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung verläuft ein parallel zur Achse verlaufender unterer Rand der Beschickungsöffnung auf der dem Einbauabschnitt abgewandten Seite der Begrenzungsebene. Hierdurch wird die Aufgabe der Abdichtung des Raums zwischen Tür und Einbauabschnitt zumindest teilweise von einem feststehenden Element übernommen, was den konstruktiven Aufbau der Geschirrspülmaschine in diesem Bereich vereinfacht.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der untere Rand der Beschickungsöffnung, d. h. die vordere, vom Boden hochgezogene Schnauze bzw. Schürze des Spülbehälters, weiter von der Begrenzungsebene entfernt, als die Achse der Tür. Auch diese Maßnahme trägt zu einer Vereinfachung der Abdichtung im Übergangsbereich zwischen Tür und Einbauabschnitt bei. Insbesondere ist also der untere Rand der Beschickungsöffnung des Spülbehälters als eine von dessen vorderen Bodenrand hochgezogene Schnauze bzw. Schürze ausgebildet.
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Insbesondere weist die Tür gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante einen Abdeckabschnitt auf, der bei in Offenstellung befindlicher Tür den unteren Rand der Beschickungsöffnung, insbesondere die hochgezogene Behälterschnauze des Spülbehälters, von oben gesehen abdeckt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Wasser oder Schmutz nicht zwischen dem Einbauabschnitt und der Tür hindurchgelangen kann.
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Insbesondere kann es besonders vorteilhaft sein, wenn der Rand des Abdeckabschnittes bei in Offenstellung befindlicher Tür unterhalb des Randes der Beschickungsöffnung verläuft. Hierdurch wird die Innenseite der Wand, welche den Rand der Beschickungsöffnung bildet, vor Verschmutzung bei geöffneter Tür geschützt. Dies ist deshalb wünschenswert, da dieser Bereich während des Betriebes der Geschirrspülmaschine nicht oder nur wenig mit Spülwasser in Berührung kommt, so dass einmal anhaftender Schmutz nicht mehr ohne Weiteres entfernt werden würde.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der Rand des Abdeckabschnittes beim Verschwenken der Tür entlang eines Abschnittes einer Bodenwanne geführt, dessen Oberfläche nach Art einer Mantelfläche eines Zylinders mit einem Radius um die Achse der Tür verläuft. Auf diese Weise kann ein gleichbleibend geringer Abstand des Randes von der feststehenden Bodenwanne beim Verschwenken realisiert werden. Bei hinreichend kleinem Abstand werden beim Schließen der Tür grobe Verschmutzungen an dem Abschnitt durch den Rand des Abdeckabschnittes abgeschabt. Dies begünstigt eine Selbstreinigung des betroffenen Bereichs.
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Vorzugsweise ist die Tür in einer Frontansicht rechteckförmig ausgebildet. Dies erleichtert einerseits die Herstellung der Außenseite der Tür, andererseits ergibt sich eine ebenmäßige Frontansicht, welche sich gut in die Gesamtansicht einer Einbauküche einfügt.
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Die Erfindung stellt insbesondere einen zum Einbau in einen Hochschrank besonders geeigneten Geschirrspüler bereit. Standardspüler mit 60 cm Breite passen nicht in einen Hochschrank, üblicherweise wird eine Wangenlösung bevorzugt. Beim Einbau in einen Schrank ist der Spüler insbesondere maximal 56 cm breit, die Tür jedoch ca. 59 cm. Daher kann die Tür nicht in den Schrank schwenken. Aus dem Stand der Technik sind Schlepptürlösungen oder aufwändige Scharnierlösungen bekannt. Um eine kundenfreundliche und einfache Lösung zu bekommen, werden insbesondere die Behältervorderkanten des Spülbehälters des Geschirrspülers und der Türdrehpunkt der Tür vor den Schrankvorderkanten des Einbauschranks positioniert. Die Außentür der Tür endet vorzugsweise kurz unterhalb des Drehpunktes und der Sockel ist insbesondere fest am Gerät montiert. Somit kann sich die Tür vor den Schrankwangen bzw. Seitenwänden des Einbauschranks, insbesondere vor deren Stirnseiten, bewegen.
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Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben. Abwandlungen und andere Merkmalskombinationen im Rahmen der Patentansprüche sind ohne Weiteres möglich.
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Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematisierte Seitenansicht eine ersten vorteilhaften Ausführungsvariante einer erfindungsgemäß konstruierten Geschirrspülmaschine,
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2 eine Seitenansicht eines Einbauschrankes,
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3 eine Seitenansicht der in den Einbauschrank von 2 eingebauten Geschirrspülmaschine von 1,
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4 eine schematisierte Frontansicht der Geschirrspülmaschine von 1,
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5 eine Frontansicht des Einbauschrankes von 2,
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6 eine Frontansicht der in den Einbauschrank von 5 eingebauten Geschirrspülmaschine von 4,
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7 eine Detailansicht des ersten Ausführungsbeispiels der Geschirrspülmaschine von 1 mit geschlossener Tür,
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8 eine Detailansicht des ersten Ausführungsbeispiels von 7 mit geöffneter Tür,
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9 eine Detailansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäß konstruierten Geschirrspülmaschine von 1 mit geschlossener Tür, und
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10 eine Detailansicht des zweiten Ausführungsbeispiels von 9 mit geöffneter Tür.
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Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 10 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten Geschirrspülmaschine 1 in einer schematisierten Seitenansicht. Diese weist einen Einbauabschnitt 2 auf, der zum Einbau in einen quaderförmigen Einbauraum eines Einbauschrankes, insbesondere Hochschrankes, vorgesehen ist. Der Einbauabschnitt 2 erstreckt sich in 1 links einer senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden Ebene 3. Die Geschirrspülmaschine 1 weist einen Spülbehälter 4 auf, der im Wesentlichen im Einbauabschnitt 2 angeordnet ist. Der Spülbehälter 4 weist eine Beschickungsöffnung 5 auf, welche durch eine Tür 6 verschlossen ist. Die Tür 6 umfasst eine Außentür 7, eine Innentür 8 und eine Bedienblende 9. Während die Außentür 7 und die Bedienblende 9 bei geschlossener Tür 6 außerhalb des Einbauabschnittes liegen, ragt die Innentür 8 teilweise in den Einbauraum 2 hinein. Die Tür 6 ist mit all ihren Bestandteilen um eine feststehende Achse 10 verschwenkbar, welche im unteren Bereich 11 der Beschickungsöffnung 5 angeordnet ist. Dabei ist die Tür 6 aus einer Geschlossenstellung 6 über einen Schwenkbereich 12 in eine Offenstellung 6' und zurück verschwenkbar. Eine Bodenwanne 13, welche den unteren Abschnitt des Spülbehälters 4 bildet, ist durch eine Sockelblende 14 verblendet.
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Die Geschirrspülmaschine 1 ist zum Einbau in einen Einbauschrank ES vorgesehen, der in 2 dargestellt ist. Ein zum Einbau der Geschirrspülmaschine vorgesehener Einbauraum ER wird oben durch eine Decke DE und unten durch einen Boden BO begrenzt. Der Einbauraum ER ist weiterhin durch Seitenwände SW umfasst, welche in Darstellung der 2 parallel zur Zeichenebene verlaufen. Eine weitere Seite des Einbauraumes ER ist durch eine Rückwand RW abgedeckt. Die verbleibende Seite ist offen, so dass die Geschirrspülmaschine 1 von dieser Seite in den Einbauraum eingeschoben werden kann. Der Einbauraum ER wird auf der offenen Seite durch eine Ebene begrenzt, in der die Stirnseiten bzw. Frontseiten STS der Seitenwände bzw. Seitenwangen SW verlaufen. Der Einbauraum ER ist insgesamt vorzugsweise quaderförmig ausgebildet. Oberhalb des Einbauraumes ER ist ein weiteres Fach des Einbauschrankes ES vorgesehen, welches mittels einer Tür ST verschlossen ist. Unterhalb des Einbauraumes ER befindet sich ein drittes Fach des Einbauschrankes ES, welches durch eine weitere Tür ST verschlossen ist. Der Einbauraum ER für die Geschirrspülmaschine ist also hier im Ausführungsbeispiel in einem Hochschrank vorgesehen.
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In 3 ist die Geschirrspülmaschine 1 der 1 gezeigt, wobei sie in den Einbauschrank ES der 2 eingebaut ist. Der Einbauabschnitt 2 der Geschirrspülmaschine ist dabei bestimmungsgemäß im Einbauraum ER angeordnet. Sockelblende 14, Außentür 7 und Bedienblende 9 hingegen sind außerhalb des Einbauraumes ER angeordnet. Dabei verläuft die Begrenzungsebene 3 der Geschirrspülmaschine 1 gerade in der Ebene, welche den Einbauraum ER an der offenen Seite des Einbauschrankes ES begrenzt. D. h. die Begrenzungsebene 3 liegt bei bestimmungsgemäß eingebauter Geschirrspülmaschine 1 an den Stirnseiten STS der Seitenwände SW des Einbauschrankes ES an. Die Stärke der Bedienblende 9, der Außentür 7 und der Sockelblende 14 entsprechen dabei im Wesentlichen der Stärke der Schranktüren ST, um eine einheitliche Front des Einbauschrankes ES zu erreichen.
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4 zeigt die vorteilhafte Geschirrspülmaschine 1 der 1, 3 in einer Frontansicht. Die Tür 6 weist den den Einbauabschnitt 2 überragenden Teil 7' auf, der sich zu einem Teil auf der linken Seite und zu einem anderen Teil auf der rechten Seite der Außentür 7 befindet. Der überragende Teil 7' erstreckt sich auf beiden Seiten jeweils vom unteren Rand der Front der Tür 6 bis zu deren oberen Rand. Durch den überragenden Teil 7' ist die Gesamtbreite b2 der Tür 6 größer als die Breite b1 des Einbauabschnittes 2. Hingegen weist die Sockelblende 14 ebenfalls die Breite b2 der Tür 6 auf. Hierdurch ergibt sich eine einheitliche, im Wesentlichen rechteckförmige Frontansicht der Geschirrspülmaschine 1.
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5 zeigt den Einbauschrank der 2 in einer Frontansicht. Die Seitenwände SW weisen eine Breite b3 auf, welche beispielsweise 20 mm beträgt.
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6 zeigt eine Frontansicht der in den Einbauschrank ES eingebauten Geschirrspülmaschine 1. In dieser Darstellung ist zu erkennen, dass jeder der den Einbauabschnitten in seitlicher Richtung überragenden Teile einen wesentlichen Teil der Breite b3 der jeweiligen Stirnseite bzw. Frontseite der Seitenwände SW des Einbauschranks ES verdeckt. In vertikaler Richtung erfolgt die Verdeckung längs der Außentür 7 und längs der Bedienblende 9.
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7 zeigt eine Detailansicht der Geschirrspülmaschine 1, wobei der Bereich um die Achse 10 in einer Schnittdarstellung bei geschlossener Tür 6 gezeigt ist. Die vorzugsweise aus Blech gefertigte Außentür 7 und die ebenfalls vorzugsweise aus Blech gefertigte Innentür 8 sind im dargestellten Bereich mittels einer Strebe 15 verbunden. Hierdurch ist zwischen der Innentür 8 und der Außentür 7 ein Hohlraum gebildet, durch den ein unterer Rand 16 der Beschickungsöffnung 5, d. h. die vordere, vom Boden hochgezogene Behälterschnauze bzw. -schürze des Spülbehälters 4 verläuft. Dieser Rand bzw. diese Behälterschnauze verläuft parallel zur Achse 10 und ist an der Bodenwanne 13 ausgebildet. An der Innentür 8 ist ein Abdeckabschnitt 17 ausgebildet, der den Rand 16 in jeder möglichen Stellung der Tür 6 abdeckt. Der Rand 18 des Abdeckabschnitts 17 verläuft in geringem Abstand zu einem Abschnitt 19 der Bodenwanne 13, dessen Oberfläche nach Art einer Mantelfläche eines Zylinders mit einem Radius r um die Achse 10 verläuft.
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Im ersten Ausführungsbeispiel ist die Achse 10 oberhalb des unteren Randes der Außentür 7 angeordnet. Weiterhin ist sie auf der dem Einbauabschnitt 2 abgewandten Seite der Ebene 3 angeordnet. Die Außentür 7 liegt dabei mit ihrem die Stirnseiten des Einbauschrankes überdeckenden Teil nicht unmittelbar an den Seitenwänden an, sondern weist einen geringen Abstand von beispielsweise einigen Millimetern auf. Bei einer Schwenkbewegung der Tür 6 zum Zwecke ihres Öffnens bewegt sich in der Darstellung der 7 ihr unterer Rand in Richtung des Einbauabschnittes 2, aufgrund der gewählten Geometrie jedoch nicht über die Ebene 3 hinaus. Hierdurch ist ein Öffnen und Schließen der Tür möglich, ohne dass die Achse 10 beim Öffnen der Tür 6 von dem Einbauabschnitt wegbewegt wird. Die nicht gezeigten Scharniere der Tür 6 können daher besonders einfach ausgebildet werden.
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8 zeigt eine Detailansicht der drehgelagerten Aufhängung der Tür der Geschirrspülmaschine von 7, wobei sich jetzt die Tür 6 in ihrer Offenstellung 6' befindet. In dieser Stellung ist der untere Rand 16 der Beschickungsöffnung 5 durch den Abdeckabschnitt 17 der Innentür 8 abgedeckt. Dabei erstreckt sich der Rand 18 des Abdeckabschnitts 17 unterhalb des unteren Randes 16 der Beschickungsöffnung 5. Hierdurch ist eine Verschmutzung der Innenseite der Bodenwanne 13 unterhalb des Randes 16 weitgehend vermieden. Im Bereich des Abschnittes 19 der Bodenwanne 13 auftretende Verschmutzungen werden durch den Rand 18 des Abdeckabschnittes 17 beim Schließen der Tür abgeschabt. Hierdurch wird eine dauerhafte Verschmutzung der Bodenwanne 13 im nur wenig oder gar nicht mit Spülwasser beaufschlagten Bereich der Türe vermieden.
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9 zeigt in Abwandlung zum ersten Ausführungsbeispiel der 7, 8 ein Detail eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine 1. Der wesentliche Unterschied zum vorherigen Ausführungsbeispiel besteht darin, dass der untere Rand 20 der Außentür 7 in einen Abstand a1 oberhalb der Achse 10 verläuft. Beim Verschwenken der Tür zum Zwecke ihres Öffnens bewegt sich daher der untere Rand 20 von dem Einbauabschnitt 2 weg. Hierdurch ist es möglich, dass die Außentür 7 an den Seitenwänden SW in ihrem geschlossenen Zustand 6 anliegt. Ein Abstand zwischen den Seitenwänden und der Außentür ist in diesem Ausführungsbeispiel nicht erforderlich. Der vertikale Abstand a1 ist dabei wenigstens so groß gewählt, wie der horizontale Abstand a2 zwischen der Achse 10 und der Frontseite der Sockelblende 14. Hierdurch ist es möglich, dass die Sockelblende 14 weit nach oben gezogen ist, so dass sich zwischen der geschlossenen Tür 6 und der Sockelblende 14 nur ein geringer Abstand ergibt. Beim Öffnen schwenkt die Außentür 7 um die Sockelblende herum, so dass in geöffnetem Zustand sich die Sockelblende 14 zwischen dem Einbauabschnitt 2 und der Außentür 7 befindet.
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10 zeigt die Detailansicht des zweiten Ausführungsbeispiels, wobei sich die Tür in ihrer Offenstellung 6' befindet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Einbauabschnitt
- 3
- Begrenzungsebene
- 4
- Spülbehälter
- 5
- Beschickungsöffnung
- 6
- Tür
- 7
- Außentür
- 7'
- in seitlicher Richtung überragender Teil der Tür
- 8
- Innentür
- 9
- Bedienblende
- 10
- Achse
- 11
- unterer Bereich der Beschickungsöffnung
- 12
- Schwenkbereich
- 13
- Bodenwanne
- 14
- Sockelblende
- 15
- Strebe
- 16
- unterer Rand der Beschickungsöffnung bzw. Behälterschnauze
- 17
- Abdeckabschnitt
- 18
- Rand des Abdeckabschnitts
- 19
- Abschnitt der Bodenwanne
- 20
- unterer Rand der Außentür
- a1
- Abstand zwischen der Unterseite der Außentür und der Achse
- a2
- Abstand zwischen der Front der Sockelblende und der Achse
- b1
- Breite des Einbauabschnitts
- b2
- Breite der Außentür und der Sockelblende
- b3
- Breite der Stirnseiten
- r
- Radius
- BO
- Boden
- DE
- Decke
- ER
- Einbauraum
- ES
- Einbauschrank
- RW
- Rückwand
- ST
- Schranktür
- STS
- Stirnseiten der Seitenwände
- SW
- Seitenwände