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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Isolierung konzentrierter
Paraffinsulfonsäuren aus den bei der Sulfoxidation von
(C10-C22) Paraffinen
erhaltenen Reaktionsgemischen, welches dadurch gekennzeichnet ist,
dass man nach weitestgehender Entfernung von Wasser, Schwefelsäure
abtrennt und dann das Restparaffin durch Extraktion mit überkritischem
Kohlendioxid (CO2) aus dem Reaktionsgemisch
abtrennt.
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Salze
der Paraffinsulfonsäuren werden seit vielen Jahren in der
Wasch- und Reinigungsmittelindustrie aber auch im petrochemischen
Sektor verwendet. Die großtechnische Herstellung von Paraffinsulfonsäuren erfolgt
durch Sulfoxidation langkettiger (C
10-C
22) Paraffine (z. B.
DE 910 165 ). Um aus dem bei der Sulfoxidation
anfallenden Reaktionsgemisch technisch brauchbare Produkte mit tensidischen
Eigenschaften zu gewinnen, müssen gelöstes Schwefeldioxid,
gebildete Schwefelsäure und überschüssige
Paraffine möglichst quantitativ entfernt werden.
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Hierfür
werden in der Literatur verschiedene Verfahren beschrieben. So wird
beispielsweise in
DE 907 052 ein
Methanol-Wasser-Verfahren beschrieben, bei dem Paraffin durch Extraktion
mit Trimethylpentan abgetrennt wird. In
DE 2 730 245 wird Paraffin durch Zugabe
von Methanol abgetrennt, während in einem weiteren Schritt
die Schwefelsäure durch Versetzen der Reaktionsmischung
mit Butylether und Phasentrennung entfernt wird.
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Daneben
sind auch eine Reihe von Patentanmeldungen bekannt, in denen das
Paraffin durch Extraktion mit überkritischem CO
2 entfernt wird. So wird in
EP 239 177 die CO
2 Extraktion
in Gegenwart eines oder mehrer Alkohole durchgeführt. In
EP 261 700 wird beschrieben,
dass vor dem Extraktionsschritt das Sulfoxidationsgemisch durch
Zugabe von konzentrierter Schwefelsäure in ein 2-Phasensystem überführt
wird, welches anschließend extrahiert wird.
EP 261 701 lehrt, dass man aus dem Sulfoxidationsgemisch
nach Abdekantieren der Hauptmenge des nicht umgesetzten Paraffins
einen Teil des Wassers entfernt und das resultierende trübe
oder zweiphasige Gemisch mit CO
2 extrahiert.
Die Wasserabtrennung wird hierbei bei Temperaturen unter 100°C,
vorzugsweise unter 50°C durchgeführt, wobei in
Spalte 2, Zeilen 30–32, darauf hingewiesen wird, dass maximal
nur 85% der ursprünglichen Wassermenge abzutrennen sind.
Das erhaltene Produkt nach der Extraktion setzt sich zusammen aus
58,91% Paraffinsulfonsäure, 0,03% Paraffin, 28,90% Wasser
und 12,16% Schwefelsäure. Dieses Produkt besteht somit
nur aus 60%iger Paraffinsulfonsäure, hat daneben aber einen
so hohen Schwefelsäureanteil, dass seine Verwendung in
Wasch- und Reinigungsmitteln ausgeschlossen ist.
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Dies
wurde auch in den Folgeanmeldung
EP
273 523 (Seite 2, Zeilen 20–22) erkannt. In dieser
Anmeldung wird deshalb vorgeschlagen, das entparaffinierte Gemisch
mit halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen zu behandeln, um die überschüssige
Schwefelsäuremenge abzutrennen. In
EP 274 161 wird für diesen
Zweck die Verwendung eines Kohlenwasserstoff/Cosolvent-Gemisches
vorgeschlagen. In
EP 430 352 wird
die Paraffinsulfonsäure durch Extraktion mit Hexan von
der überschüssigen Schwefelsäure abgetrennt.
Die Vielzahl der Patentanmeldungen zum Thema der Isolierung von
Paraffinsulfonsäure mittels Extraktion mit überkritischem
CO
2 zeigt, dass dieses Verfahren noch der
Optimierung bedarf, da die zusätzliche Verwendung eines organischen
Lösemittels mit einer Reihe von Nachteilen behaftet ist.
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Keines
der beschriebenen Verfahren zur Isolierung längerkettiger
Paraffinsulfonsäuren mittels CO2 hat sich
bislang technisch durchsetzen können, weil entweder der
Anteil der Schwefelsäure im Produkt zu hoch ist, der Aufwand
zur destillativen Rückgewinnung des verwendeten Lösungsmittels
nicht ökonomisch ist oder der Aktivgehalt der erhaltenen
Paraffinsulfonsäure < 70%
war.
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Gemäß den
Angaben in dem Beispiel in der bereits oben genannten Schrift
EP 261 701 wird bei einer Temperatur
von weniger als 45°C nur eine Gesamtmenge von 46 g = 23%
der Gesamtmenge an Wasser abgetrennt. Dementsprechend hoch ist der
Restgehalt an Wasser im Endprodukt nach der Extraktion des Paraffins,
nämlich ca. 29%. Gleichzeitig ist der Restgehalt an Schwefelsäure
sehr hoch. Der Grund für diesen Verzicht auf eine stärkere
Abdestillation des an sich unnötigen und unverwünschten
Wassers liegt darin, dass die Fachwelt der Meinung war, die Paraffinsulfonsäure
dürfe nicht über längere Zeiträume
einer erhöhten Temperatur ausgesetzt werden, da anderenfalls
Zersetzungserscheinungen unter Bildung unerwünschter farbigen Nebenprodukte
auftreten (siehe
EP 131 913 ).
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Im
Rahmen der vorliegenden Anmeldung wurde nun überraschend
gefunden, dass man die Paraffinsulfonsäure ohne Qualitätsverlust
durchaus höheren Temperaturen aussetzen kann. Dementsprechend
wurde es möglich, ausgehend von der Lehre nach
EP 261 701 , die Temperatur
bei der Destillation auch auf Temperaturen oberhalb 45°C
zu steigern und damit einen sehr viel größeren
Teil des Wassers abzudestillieren. Überraschenderweise
wird dabei gleichzeitig ein sehr viel größerer
Teil der Schwefelsäure abgetrennt im Vergleich zu dem Verfahren
nach
EP 261 701 .
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es, aus Sulfoxidationsgemischen konzentrierte
Paraffinsulfonsäuren zu isolieren, die einen sehr geringen
Restparaffingehalt und einen geringen Gehalt an Schwefelsäure
aufweisen.
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Überraschenderweise
wurde nun gefunden, dass Sulfoxidationsgemische enthaltend längerkettige Paraffinsulfonsäuren,
nach weitestgehender thermischer Abtrennung des Wassers, in deren
Folge sich auch Schwefelsäure abtrennt, durch Behandlung
mit überkritischem CO2 von Paraffin
befreit werden kann, um kommerziell brauchbare hochprozentige Paraffinsulfonsäure
zu Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln zu erhalten.
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Gegenstand
der Erfindung ist ein Verfahren zur Isolierung von schwefelsäurearmen
und paraffinarmen Paraffinsulfonsäuren mit Aktivgehalten > 75% aus bei der Sulfoxidation
von Paraffinen anfallenden Reaktionsgemischen, dadurch gekennzeichnet,
dass nach Abtrennung der Hauptmenge des nicht umgesetzten Paraffins
sowie des gelösten SO2,
- 1. die Wassermenge im Reaktionsgemisch destillativ
auf Werte < 7%
reduziert,
- 2. die dabei gebildete 50–80%ige Schwefelsäure
durch Phasentrennung entfernt, und das Reaktionsgemisch anschließend
- 3. mit überkritischem CO2 behandelt
wird.
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Die
so erhaltene aufkonzentrierte Paraffinsulfonsäure kann
anschließend gebleicht und/oder zur Gewinnung der entsprechenden
Paraffinsulfonate (Alkansulfonate) mit Alkali- oder Erdalkalisalzen
neutralisiert werden.
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Als
Ausgangsmaterial für das Verfahren gemäß der
vorliegenden Erfindung eignen sich die Reaktionsgemische, wie sie
nach an sich bekannten Verfahren, beispielsweise gemäß
DE 735 096 ,
DE 910 165 oder
DE 1 139 116 , durch Sulfoxidation
von n-Paraffinen gewonnen werden. Die für die Sulfoxidation
verwendeten Paraffine können entweder petrochemischen Rohstoffen,
z. B. Kerosin gewonnen werden, durch Fischer-Tropsch hergestellt
werden, oder aus nachwachsenden Rohstoffen wie Fetten, Ölen
oder Carbonsäuren und deren Derivaten durch chemische Umsetzung
erhalten werden. Letztere Prozesse werden z. B. in
WO 2006/075057 ,
WO 2007/003709 oder
2007/136873 beschrieben. Weiterhin
können die Paraffinen aus nachwachsenden Rohstoffen nach
dem BTL-Prozeß (Biomass to Liquid) hergestellt werden,
wobei auf Biomasse wie z. B. Holz oder Stroh zurückgegriffen
wird.
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Der
Begriff n-Paraffin bedeutet normalerweise gradkettige Paraffine
der Kettenlänge C8-C22,
jedoch können nach Herstellverfahren bis zu 10% verzweigte
Paraffine enthalten sein. Auch solche Paraffine lassen sich nach
den bekannten Sulfoxidationsverfahren zu Paraffinsulfonsäuren
umsetzen.
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Zur
Vermeindung übermäßiger Bildung von waschtechnisch
weniger wertvollen Paraffindisulfonsäuren, wird die Sulfoxidation
normalerweise nur bis zu einem Umsetzungsgrad von maximal 6% vorangetrieben, anschließend
der Großteil des nicht umgesetzten Paraffins abdekantiert
und das gelöste SO2 entfernt. Details des
Sulfoxidationsprozesses sind z. B. beschrieben in H. Stache
(ed.), „Anionic Surfactants", S. 144–221,
Marcel Dekker, Inc., New York, 1996.
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Das
für das Verfahren der vorliegenden Erfindung verwendete
Ausgangsmaterial (nach Abtrennung der Hauptmenge des Paraffins und
des SO2) setzt sich im Allgemeinen zusammen
aus 10 bis 50% Paraffinsulfonsäuren, 10 bis 50% n-Paraffinen,
10 bis 60% Wasser und 2 bis 12% Schwefelsäure. Bevorzugt
setzt sich das Ausgangsmaterial aus 15 bis 40% Paraffinsulfonsäuren,
20 bis 40% n-Paraffinen, 20 bis 40% Wasser und 4 bis 10% Schwefelsäure
zusammen.
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Gemäß des
erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Großteil
des Wassers des Ausgangsmaterials destillativ soweit entfernt, dass
ein Restwassergehalt von < 7%
vorliegt. Dies geschieht im Temperaturbereich zwischen 30 und 110°C,
vorzugsweise bei 50 bis 105°C, gegebenenfalls unter Vakuum.
Als Apparatur für die Destillation eignen sich Verdampfer,
wie sie dem Fachmann bekannt sind, z. B. Dünnschichtverdampfer,
Fallfilmverdampfer oder Kurzwegverdampfer, wie sie zur Zeit z. B.
von den Firmen Buss-SMS-Canzler, UIC, Gig Karassek oder Gea Wiegand
angeboten werden. Aus Korrosionsgründen sind besondere
Ansprüche an die Werkstoffe der Verdampfereinheit zu stellen,
vorzugsweise werden Apparate aus Hastelloy, Tantal, Glas, Emaille
oder ähnlich korrosionsstabilen Werkstoffen oder Beschichtungen
verwendet.
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Nach
Abtrennung des Wassers trennt sich das Reaktionsgemisch in 2 Phasen
auf, wobei sich der größte Teil der Schwefelsäure
als 50–70% Schwefelsäure abtrennt, und ein Gemisch
folgender Zusammensetzung erhalten wird:
40–60% Paraffin
30–45%
Paraffinsulfonsäure
< 7%
Wasser
< 4%
Schwefelsäure
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In
der nachfolgenden Reaktionsstufe wird dieses Gemisch mit überkristischem
CO
2 behandelt und so das noch enthaltene
Paraffin weitestgehend entfernt. Diese Reaktionsstufe kann als Batchverfahren
mittels eines Extraktors oder bevorzugt kontinuierlich durchgeführt
werden, wobei bei letzterer Fahrweise die Reaktion als Gegenstromextraktion
mittels Kolonne und entsprechender Füllung in dem Fachmann
bekannter Weise durchgeführt wird. Details können
den Beispielen entnommen werden. Optimale
Parameter der Extraktion:
| Temperatur: | 32
bis 80°C, vorzugsweise 35 bis 60°C |
| Druck: | 75
bis 350 bar, vorzugsweise 80 bis 180 bar |
| CO2/Reaktionsgemisch-Verhältnis: | 5
bis 50:1, vorzugsweise 10 bis 20:1 |
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Nach
der CO2 Extraktion wird ein Raffinat folgender
Zusammensetzung erhalten:
80–95% Paraffinsulfonsäure
3–15%
Wasser
< 1%
Paraffin
2–5% Schwefelsäure
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Zur
Wiedergewinnung des Paraffins muss das Paraffin-CO2 Gemisch
aufgetrennt werden. Hierzu können zwei Wege beschritten
werden: a.) Erhöhung der Temperatur des Gemisches auf > 80°C, bevorzugt
auf 80 bis 120°C unter Beibehaltung des Druckes oder b.)
Absenkung des Druckes auf < 60
bar bei konstanter Temperatur (35–60°C). Da nach
der Abscheidung des Paraffins noch größere Mengen
CO2 in diesem gelöst sind, ist
es normalerweise erwünscht, diese CO2 wiederzugewinnen.
Hierzu wird dieses Gemisch auf 1–5 bar entspannt und auf
Temperaturen unter 35°C abgekühlt. Das auf diese
Weise wiedergewonnene CO2 wird dem Vorratsgefäß,
das Paraffin dem Sulfoxidationsprozess zugeführt.
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Je
nach Verfahrensbedingungen kann die isolierte Paraffinsulfonsäure
farblos sein oder eine gelbe Farbe aufweisen. Gegebenfalls kann
die Paraffinsulfonsäure deshalb im Anschluss an die Extraktion
mit Bleichmitteln wie z. B. Wasserstoffperoxid behandelt werden.
Hierbei werden 0,1 bis 10% Wasserstoffperoxyd bei 10 bis 60°C
mit der Paraffinsulfonsäure vermischt. Die Reaktionszeit
beträgt je nach Temperatur 10 min bis 6 h. Die gebleichte
Paraffinsulfonsäure kann anschließend als freie
Säure in konzentrierter oder verdünnter Form verwendet
werden, oder in ein Salz überführt und einer Wasch-
und Reinigungsmittelformulierung zugesetzt werden.
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Ein
wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Arbeitsweise
ist darin zu sehen, dass es mit dem beschriebenen Verfahren gelingt,
helle, geruchs-, schwefelsäure- und paraffinarme bzw. -freie
Paraffinsulfonsäuren ohne die zusätzliche Verwendung
organischer Lösungsmittel wirtschaftlich zu isolieren.
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Man
erhält auf diese Weise Paraffinsulfonsäuren mit
einem Gehalt an Aktivsubstanz von über 80 Gew.-%, vorzugsweise über
85 Gew.-%. Der Restparaffingehalt ist geringer als 1 Gew.-%, vorzugsweise
geringer als 0,5 Gew.-% und der Gehalt an Schwefelsäure
liegt unter 5 Gew.-%, vorzugsweise unter 3 Gew.-%.
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Beispiele
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Beispiel 1 (Batchweise Extraktion des
Paraffins)
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Paraffin
wurde auf herkömmliche Weise (z. B. nach
DE 910 165 ) in Gegenwart von SO
2 und O
2 unter UV-Bestrahlung
zu Paraffinsulfonsäure umgesetzt. Nach erfolgter Reaktion
und Abtrennung der Hauptmenge des nicht umgesetzten Paraffins und
der gelösten Gase wurde ein Reaktionsprodukt folgender
Zusammensetzung erhalten:
31% Paraffin
23% Paraffinsulfonsäure
38%
Wasser
7% Schwefelsäure
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Aus
diesem Gemisch wurde das Wasser unter reduziertem Druck bei 80 bis
110°C soweit entfernt, dass der Restwassergehalt unter
7% lag. Während dieses Verfahrensschrittes trennt sich
gelöste Schwefelsäure weitgehend ab, so dass ein
Gemisch folgender Zusammensetzung erhalten wurde, dass der CO2 Extraktion unterworfen wurde:
55%
Paraffin
38% Paraffinsulfonsäure
4,4% Wasser
2,1%
Schwefelsäure
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Das
Gemisch wurde in einem Extraktor (Länge 350 mm, Durchmesser
50 mm) vorgelegt und bei 100°C/40 bar 250 L/h mit CO2 extrahiert. Über ein Entspannungsventil
wurde das paraffin-geladene CO2 auf Umgebungsdruck
entspannt und durch mehrere Abscheider geleitet. In Abhängigkeit
von der Reaktionszeit wurden Restparaffingehalte in der Paraffinsulfonsäure
von 0,1 bis 1% erhalten. Das extrahierte Paraffin wies eine Reinheit
von 99% auf.
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Beispiel 2 (kontinuierliche Extraktion
des Paraffins)
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Paraffinsulfonsäure
wurde gemäß Beispiel 1 hergestellt, entwässert
und nach Abtrennung der Schwefelsäure einer kontinuierlichen
Gegenstromextraktion mittels CO
2 ohne Rücklauf
unterworfen. Bedingungen:
| Höhe
der Kolonne: | 3
m |
| Innendurchmesser: | 38
mm |
| Packung: | Raschigringe
(5 × 5 mm) |
| Druck: | 110
bar |
| Temperatur: | 44°C |
| Durchfluss
CO2: | 15,1
kg/h |
| Lösemittelverhältnis: | 50
g CO2/1 g Feed |
| Abscheidedruck: | 50
bar |
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Es
wurde eine Paraffinsulfonsäure folgender Zusammensetzung
erhalten:
85,9% Paraffinsulfonsäure
0,1% Paraffin
9,5%
Wasser
4,6% Schwefelsäure
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Der
Extrakt wies nach vollständiger Entfernung des CO2 folgende Zusammensetzung auf:
1,0%
Paraffinsulfonsäure
98,7% Paraffin
0,3% Wasser
und
wurde wieder dem Sulfoxidationsprozess zugeführt.
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Beispiel 3:
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Bespiel 2 wurde unter geänderten
Extraktionsparametern wiederholt.
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Bedingungen:
| Höhe
der Kolonne: | 3
m |
| Innendurchmesser: | 38
mm |
| Packung: | Drahtgewebe
der Firma Sulzer |
| Druck: | 110
bar |
| Temperatur: | 41°C |
| Durchfluss
CO2: | 14,1
kg/h |
| Lösemittelverhältnis: | 20
g CO2/1 g Feed |
| Abscheidedruck: | 50
bar |
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Es
wurde eine Paraffinsulfonsäure folgender Zusammensetzung
erhalten:
86,2% Paraffinsulfonsäure
0,01% Paraffin
9,1%
Wasser
4,6% Schwefelsäure
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Der
Extrakt wies nach vollständiger Entfernung des CO2 folgende Zusammensetzung auf:
0,7%
Paraffinsulfonsäure
99,0% Paraffin
0,3% Wasser
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 910165 [0002, 0013, 0025]
- - DE 907052 [0003]
- - DE 2730245 [0003]
- - EP 239177 [0004]
- - EP 261700 [0004]
- - EP 261701 [0004, 0007, 0008, 0008]
- - EP 273523 [0005]
- - EP 274161 [0005]
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- - EP 131913 [0007]
- - DE 735096 [0013]
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- - WO 2006/075057 [0013]
- - WO 2007/003709 [0013]
- - WO 2007/136873 [0013]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - H. Stache
(ed.), „Anionic Surfactants”, S. 144–221,
Marcel Dekker, Inc., New York, 1996 [0015]