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Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einem Nutzraum-Behälter, insbesondere einem Spülbehälter einer Geschirrspülmaschine, welcher zumindest einen Verbindungsflansch aufweist, an dem Seitenränder von Behälterseitenwänden miteinander verbunden sind.
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Der Transport beziehungsweise das Stapeln von Haushaltsgeräten, wie etwa einer Geschirrspülmaschine, kann werksseitig mittels eines so genannten Klammerstaplers erfolgen, der von außen Klammerkräfte auf gegenüberliegende Gehäuseseiten des Haushaltsgeräts aufbringt und das eingeklammerte Haushaltsgerät entsprechend verlagert.
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Die von dem Klammerstapler ausgeübten Klammerkräfte werden über die Gehäuseseiten durch das Gehäuseinnere des Haushaltsgeräts geleitet. In einem gattungsgemäßen Haushaltsgerät ist ein Nutzraum-Behälter, insbesondere ein Spülbehälter einer Geschirrspülmaschine, vorgesehen. Der Nutzraum-Behälter weist zumindest einen Verbindungsflansch auf, an dem abgewinkelte Seitenränder von aneinander grenzenden Behälterseitenwänden miteinander verschweißt sind. Mit dem Verbindungsflansch sind die Behälterseitenwände flüssigkeitsdicht verbindbar. Der Verbindungsflansch kann außerdem den Nutzraum-Behälter nahezu vollständig umziehen, wodurch er in Doppelfunktion die Formstabilität des Nutzraum-Behälters erhöht.
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Die auf das Haushaltsgerät aufzubringenden Klammerkräfte sind so zu dimensionieren, dass es zu keiner Behälterzerstörung kommt. Außerdem ist bekannt, zur Entlastung des Nutzraum-Behälters einen weiteren Kräftepfad bereitzustellen, über den die Klammerkräfte außerhalb des Nutzraum-Behälters durch das Haushaltsgerät geleitet werden. Dies erfolgt beispielhaft über eine zusätzliche Holzlatte, eine Kartonrolle oder eine Kunststoffleiste, die zwischen den beiden seitlichen Kraftaufnehmerelementen geschaltet ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Haushaltsgerät, insbesondere eine Geschirrspülmaschine, mit einem formstabilen Nutzraum-Behälter bereitzustellen, der insbesondere in einfacher Weise den Klammerkräften beim Transportieren oder Stapeln des Haushaltsgeräts standhält.
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Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Das erfindungsgemäße Haushaltsgerät umfasst einen Nutzraum-Behälter, insbesondere einen Spülbehälter einer Geschirrspülmaschine, welcher zumindest einen Verbindungsflansch aufweist, an dem Seitenränder von Behälterseitenwänden miteinander verbunden sind. Der Verbindungsflansch weist zumindest ein Krafteinleitelement auf, wodurch die Formstabilität des Verbindungsflanschs und damit des gesamten Nutzraum-Behälters gegenüber äußerer Belastungen, etwa den äußeren Klammerkräften, erhöht ist. Üblicherweise kann der Nutzraum-Behälter ein aus Blechwänden gefertigter Edelstahlbehälter sein. Die Blechwände können an ihren abgewinkelten Seitenrändern miteinander verschweißt sein und so den Verbindungsflansch ausbilden. Weiterhin ist an dem Verbindungsflansch zumindest ein Kraftaufnehmerelement abgestützt, über welches von außen auf das Haushaltsgerät beaufschlagte Klammerkräfte in den Nutzraum-Behälter einleitbar sind. Ferner weist das Krafteinleitelement wenigstens eine Krafteinleitfläche auf, an welcher das Kraftaufnehmerelement abgestützt ist. Überdies ist die Krafteinleitfläche durch eine Versteifungssicke des Verbindungsflanschs gebildet.
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Die Versteifungssicke kann beispielhaft in einem Formungsvorgang in den Verbindungsflansch eingebracht werden und sich in etwa quer zu dem Verbindungsflansch erstrecken.
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An dem Verbindungsflansch können daher die abgewinkelten Seitenränder aneinandergrenzender Behälterseitenwände miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, sein. Der somit in etwa rechtwinklig zur Behälterseitenwand nach außen abragende Verbindungsflansch kann daher nicht nur Behälterseitenwände verbinden, sondern auch die innere Stabilität des Nutzraum-Behälters erhöhen. Folgerichtig kann der Verbindungsflansch als geeignetes Widerlager für ein Kraftaufnehmerelement dienen, über das von außen auf das Haushaltsgerät beaufschlagte Klammerkräfte in den Nutzraum-Behälter eingeleitet werden können.
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Für eine sichere Handhabung durch den Klammerstapler sind hinreichend große Klammerkräfte erforderlich. Andererseits ist zu gewährleisten, dass es aufgrund zu großer Klammerkräfte zu keiner Behälterzerstörung kommt. Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere von Relevanz, die Anzahl von Krafteinleitungspunkten des Kraftaufnehmerelements in den Verbindungsflansch zu erhöhen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann die Versteifungssicke eine erste Krafteinleitfläche bereitstellen, auf welcher das Kraftaufnehmerelement bei Ausübung einer Klammerkraft abstützbar ist. Die Versteifungssicke erhöht somit nicht nur die Formstabilität des Nutzraum-Behälters, sondern gleichzeitig auch die Anzahl von Krafteinleitungspunkten an dem Nutzraum-Behälter.
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Der Verbindungsflansch des Nutzraum-Behälters kann sich entlang von Seitenrändern zumindest zweier aneinandergrenzender Behälterwände erstrecken. Insbesondere bildet der Verbindungsflansch zwischen seitlich gegenüberliegenden Kraftaufnehmerelementen einen geräteinternen Kräftepfad, entlang dem Klammerkräfte leitbar sind.
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Der Verbindungsflansch kann dabei an seinen gegenüberliegenden Seiten und/oder in einem Krafteinleitbereich jeweils zumindest eine Versteifungssicke aufweisen.
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Bevorzugt können die äußeren Klammerkräfte unmittelbar in die Versteifungssicke eingeleitet werden. Hierzu ist es vorteilhaft, wenn die Versteifungssicke jeweils bis nahe an das jeweilige Kraftaufnehmerelement herangeführt ist.
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Hierdurch wird erreicht, dass die von dem Klammerstapler aufgebrachten Einleitkräfte möglichst weiträumig verteilt auf den Nutzraum-Behälter aufgebracht werden.
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Das Kraftaufnehmerelement ist bevorzugt ein Kunststoffteil, das bei Ausübung von Klammerkräften nachgiebig verformbar ist. Dadurch können trotz toleranzbedingter Maßabweichungen des Kraftaufnehmerelements oder des Nutzraum-Behälters sämtliche Krafteinleitflächen des Nutzraum-Behälters in Druckanlage mit den korrespondierenden Widerlagerflächen des Kraftaufnehmerelements kommen.
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Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere von Vorteil, wenn die Versteifungssicke in etwa halbzylinderförmig in dem Verbindungsflansch geformt ist. Bei toleranzbedingten Maßabweichungen können daher bei Kraftbeaufschlagung korrespondierende Widerlagerflächen des Kraftaufnehmerelements zumindest geringfügig von der halbzylinderförmig gestalteten Versteifungssicke elastisch nachgiebig ausgelenkt werden, wodurch auch die anderen Widerlagerflächen des Kraftaufnehmerelements in vollflächige Druckanlage mit dem Nutzraum-Behälter bringbar sind.
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Die durch die Versteifungssicke bereitgestellte Krafteinleitfläche kann nach Art einer Anlauframpe schräggestellt sein. Bei Ausübung einer Klammerkraft kann daher das Kraftaufnehmerelement eine Kraftkomponente erzeugen, welche das Kraftaufnehmerelement gegen eine weitere Krafteinleitfläche des Nutzraum-Behälters, vorzugsweise gegen dessen Behälterwand, drückt. Hier bietet es sich an, dass das Kraftaufnehmerelement unmittelbar auf die Außenseite des Nutzraum-Behälters gedrückt wird. Die Versteifungssicke stellt daher in Doppelfunktion selbst eine Krafteinleitfläche dar und drückt gleichzeitig das Kraftaufnehmerelement gegen die weitere Krafteinleitfläche an dem Nutzraum-Behälter.
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Als dritte Krafteinleitfläche kann eine Außenkante des Verbindungsflanschs wirken, gegen die bekanntermaßen das Kraftaufnehmerelement bei Ausübung einer Klammerkraft abgestützt sein kann.
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Bevorzugt kann an zwei gegenüberliegenden, vorzugsweise rückwärtigen Eckbereichen des Nutzraum-Behälters jeweils ein Kraftaufnehmerelement vorgesehen sein. In den beiden hinteren, oberen Eckbereichen des Nutzraum-Behälters, insbesondere des Spülbehälters der Geschirrspülmaschine, laufen die Rückwand, die Deckwand sowie die jeweilige Seitenwand zusammen. Die hinteren oberen Eckbereiche des Spülbehälters sind daher schon geometrisch bedingt formstabil und daher besonders geeignet für eine größere Krafteinleitung von äußeren Klammerkräften eines Klammerstaplers. Die zumindest eine erfindungsgemäße Versteifungssicke kann daher bevorzugt in dem Bereich zwischen den beiden oberen hinteren Ecken des Spülbehälters zur weiteren Erhöhung der Formstabilität vorgesehen werden.
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Das auf den Verbindungsflansch des Nutzraum-Behälters aufsteckbare Kraftaufnehmerelement kann eine schlitzartige Führungsnut aufweisen, mit welcher das Kraftaufnehmerelement in etwa formschlüssig auf den Verbindungsflansch des Nutzraum-Behälters aufsteckbar ist.
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In den Seitenwänden der Führungsnut des Kraftaufnehmerelements kann zumindest eine vorzugsweise taschenförmige Ausnehmung vorgesehen sein, welche insbesondere der Form der Versteifungssicke angepasst ist. Das Kraftaufnehmerelement kann daher mit seiner Führungsnut mit mehr oder weniger großem Montagespiel in Formschluss sein mit dem Verbindungsflansch sowie der Versteifungssicke.
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Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren beschrieben.
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Es zeigen
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1 in einer perspektivischen Ansicht von hinten eine Geschirrspülmaschine bei freigelegter Deck- und Rückwand des Außengehäuses der Geschirrspülmaschine;
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2 in einer vergrößerten perspektivischen Ansicht einen geräterückseitigen oberen Eckbereich des Spülbehälters;
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3 den geräterückseitigen oberen Eckbereich des Spülbehälters mit lediglich strichpunktiert angedeutetem Kraftaufnehmerelement; und
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4 in einer perspektivischen Ansicht von unten ein Kraftaufnehmerelement.
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In der 1 ist eine rückseitige, perspektivische Ansicht einer Geschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter 1 gezeigt. Der Spülbehälter 1 ist in bekannter Weise aus Edelstahlblech gefertigt und weist eine nicht dargestellte frontseitige Beschickungsöffnung auf. Dessen Deckwand 3 sowie Rückwand 5 sind in der 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit freigelegt dargestellt. Der Spülbehälter 1 ist daher in der 1 in einem lediglich durch die beiden Seitenwände 7 dargestellten Außengehäuse angeordnet.
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Der Spülbehälter 1 weist hier beispielhaft einen kastenförmigen, ringartig geschlossenen Blechmantel mit rechteckigem Querschnitt auf, der die Deckwand 3, die Seitenwände 4 sowie die nicht gezeigte Bodenwand des Spülbehälters 1 bildet. An seiner Rückseite ist der kastenförmige Blechmantel durch die in etwa wannenförmig ausgebildete Rückwand 5 geschlossen. Die offene Frontseite des kastenförmigen Blechmantels ist in bekannter Weise von einem U-förmigen Frontrahmen 6 begrenzt.
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Der kastenförmige, ringartig geschlossene Blechmantel und die Rückwand 5 des Spülbehälters 1 weisen gemäß der 2 an ihren einander zugewandten Randzonen 9, 11 nach außen rechtwinklig abgewinkelte Seitenränder 12, 13 auf, die durch eine nicht dargestellte Rollschweißnaht miteinander verbunden sind und gemeinsam einen Verbindungsflansch 14 ausbilden. Der Verbindungsflansch 14 kann als Verbindungsstelle zwischen dem Blechmantel und der Rückwand 5 umfangseitig den gesamten Spülbehälter 1 umrahmen.
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In der 2 ist ein geräterückseitiger, oberer Eckbereich des Spülbehälters 1 gezeigt, an dem die Rückwand 5, die Deckwand 3 sowie eine nur in der 3 gezeigte Seitenwand 4 des Spülbehälters 1 zusammenlaufen. Zur Einleitung seitlicher Klammerkräfte FK mittels eines werkseitig eingesetzten Klammerstaplers sind gemäß der 1 und 2 an diesen rückwärtigen, oberen Eckbereichen des Spülbehälters 1 jeweils seitliche Kraftaufnehmerelemente 17 vorgesehen. Diese umgreifen jeweils die Eckbereiche und sind zwischen dem Spülbehälter 1 und der jeweiligen Geräte-Seitenwand 7 geschaltet ist. Beide hinteren Kraftaufnehmerelemente 17 sind über in Bautiefenrichtung x ausgerichtete seitliche Kraftaufnehmerschienen 19 mit vorderen Kraftaufnehmerelementen 21 gekoppelt. Diese sind in seitlicher Anlage mit dem U-förmigen Frontrahmen 6 des Spülbehälters 1.
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In der 3 ist ein hinterer oberer Eckbereich des Spülbehälters 1 in Alleinstellung gezeigt, während das darauf aufgesetzte Kraftaufnehmerelement 17 lediglich strichpunktiert angedeutet ist. Demzufolge sind in dem horizontalen Abschnitt des Verbindungsflanschs 14 hintereinander angeordnete Versteifungssicken 23 vorgesehen, die in etwa halbzylinderförmig als taschenförmige Ausnehmungen in dem Verbindungsflansch 14 eingeformt sind. Gemäß der 3 ist der deckwandseitige Seitenrand 12 um den rückwandseitigen Seitenrand 13 herumgebördelt. In dem Bereich dieser Bördelung ist daher der Verbindungsflansch 14 dreilagig ausgeführt.
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Die beiden Versteifungssicken 23 sind gemäß der 3 nach Art einer Anlauframpe schräggestellt, das heißt die Versteifungssicken 23 verlaufen gemäß der 3 in der Geräteseitenrichtung y nach außen schräg nach oben. Die jeweils zur Geräteaußenseite gewandten Flächensegmente 25 der beiden Versteifungssicken 23 stellen dabei jeweils erste Krafteinleitflächen bereit, gegen die bei Ausübung der Klammerkraft FK das Kraftaufnehmerelement 17 drückt.
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Wie aus der 3 weiter hervorgeht, sind die beiden halbzylinderförmigen Versteifungssicken 23 in der Bautiefenrichtung x zueinander gegensinnig orientiert, wodurch gleichzeitig auch die Formstabilität des Verbindungsflanschs 14 erhöht ist. Als weitere Krafteinleitfläche 27 ist gemäß der 3 die Außenkante des vertikalen Abschnitts des Verbindungsflanschs 14 vorgesehen, der hier die Rückwand 5 mit der Seitenwand 4 verbindet.
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In der 4 ist ein Kraftaufnehmerelement 17 in Alleinstellung gezeigt. Das Kraftaufnehmerelement 17 ist als Kunststoffbauteil in dem Spritzgussverfahren hergestellt. An seiner Unterseite, die in Einbaulage dem Spülbehälter 1 zugewandt ist, weist das Kraftaufnehmerelement 17 eine in etwa fachwerkartig gestaltete Struktur auf. Die fachwerkartige Struktur ist mittig durch eine schlitzartige Führungsnut 29 geteilt, mit der das Kraftaufnehmerelement 17 in dem oberen Spülbehälter-Eckbereich formschlüssig auf den Verbindungsflansch 14 aufsteckbar ist. In den beiden Seitenwänden 31 der Führungsnut 29 des Kraftaufnehmerelements 17 sind taschenförmige Ausnehmungen 33 vorgesehen, die den Versteifungssicken 23 konturangepasst sind.
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Für den Transport beziehungsweise das Stapeln der Geschirrspülmaschine werden mittels eines sogenannten Klammerstaplers die Klammerkräfte FK auf die Gehäuse-Seitenwände 7 der Geschirrspülmaschine aufgebracht, wie es in der 1 angedeutet ist. Durch die aufgebrachten Klammerkräfte FK werden die seitlich gegenüberliegenden Kraftaufnehmerelemente 17 mit ihren Widerlagerflächen gegen die Krafteinleitflächen des Spülbehälters gedrückt. Als Widerlagerfläche im Sinne der Erfindung wirkt gemäß der 4 der Nutgrund 35 der Führungsnut 29 des Kraftaufnehmers 17. Der Nutgrund 35 drückt gegen die vertikale Außenkante 27 des Verbindungsflanschs 14.
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Die schräggestellten Kreisflächensegmente 37 der beiden Versteifungssicken 23 dienen ebenfalls als Widerlagerflächen, gegen die Krafteinleitflächen 25 der beiden Versteifungssicken 23 gedrückt werden. Da die beiden Krafteinleitflächen 25 der Versteifungssicken 23 nach Art einer Anlauframpe schräggestellt sind, wird bei Ausübung der Klammerkraft FK auf das Kraftaufnehmerelement 17 eine Vertikal-Kraftkomponente FV erzeugt, wie sie in der 1 angedeutet ist. Mit der Vertikal-Kraftkomponente FV wird das Kraftaufnehmerelement 17 nach unten an die Außenseite der Deckenwand 3 gedrückt, die als weitere Krafteinleitfläche wirkt.
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Insgesamt sind daher mit der Außenseite der Deckenwand 3, den Krafteinleitflächen 25 der Versteifungssicken 23 sowie mit der Außenkante 27 des Verbindungsflanschs 14 weiträumig verteilte Krafteinleitflächen bereitgestellt, die bei Ausübung der Klammerkräfte FK Spannungsspitzen in den beiden Eckbereichen des Spülbehälters 1 reduzieren und dadurch eine Deformation des Spülbehälters 1 verhindern.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Nutzraum-Behälter; Spülbehälter
- 3
- Deckenwand
- 4
- Seitenwand
- 5
- Rückwand
- 6
- U-förmiger Frontrahmen
- 7
- Gehäuse-Seitenwand
- 9
- Randzonen der Deckenwand und der Rückwand
- 11
- Randzonen der Deckenwand und der Rückwand
- 12
- Seitenränder der Deckenwand und der Rückwand
- 13
- Seitenränder der Deckenwand und der Rückwand
- 14
- Verbindungsflansch
- 17
- Kraftaufnehmerelement
- 19
- Kraftaufnehmerschiene
- 21
- Kraftaufnehmerelement
- 23
- Versteifungssicke
- 25
- Krafteinleitfläche
- 27
- Außenkante des Verbindungsflanschs
- 29
- Führungsnut
- 31
- Seitenwand der Führungsnut
- 33
- Ausnehmung
- 35
- Nutgrund
- 37
- Flächensegment
- FK
- Klammerkraft
- FV
- Vertikal-Kraftkomponente
- x
- Bautiefenrichtung
- y
- Geräteseitenrichtung