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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Etikettiervorrichtung zum Aufbringen
von Etiketten auf Waren, mit einem insbesondere axial ausfahrbaren,
an dem ausfahrbaren Ende mit einem Stempelkopf versehenen Manipulatorarm,
der zwischen einer Übernahmeposition
zur Übernahme
des jeweiligen Etiketts von insbesondere einer Spendeeinrichtung
einer Zuführeinrichtung
und einer Aufbringposition zum Aufbringen des jeweiligen Etiketts
auf die jeweilige Ware verstellbar ist.
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Derartige
Etikettiervorrichtungen holen das jeweilige Etikett also beispielsweise
von einem Drucker, der das jeweilige Etikett bedruckt, oder von
einer sonstigen Zuführeinrichtung
ab, transportieren das jeweilige Etikett zu der jeweiligen Ware,
beispielsweise einem gegebenenfalls verpackten Einzelhandelsartikel,
und Etikettieren damit die Ware. Die Übernahmeposition und die Aufbringposition
sind üblicherweise
sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung voneinander
entfernt. Die horizontale Entfernung zwischen den beiden Positionen
kann in der Regel durch horizontales Verfahren des Manipulatorarms
entlang einer Linearführung
oder zweier senkrecht zueinander orientierter Linearführungen überwunden
werden, die vertikale Entfernung durch Ein- und Ausfahren des Manipulatorarms.
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Der
Durchsatz einer derartigen Etikettiervorrichtung hängt von
der Geschwindigkeit ab, mit der der Manipulatorarm in horizontaler
Richtung zwischen der Übernahmeposition
und der Aufbringposition verstellbar ist. Diese Geschwindigkeit
wiederum hängt
von der Masse des Manipulator arms bzw. der für die Bewegung des Manipulatorarms
aufgewendeten Kraft ab. Darüber
hinaus hängt
der Durchsatz von der horizontalen Entfernung ab, die der Manipulatorarm
zwischen der Übernahmeposition
und der Aufbringposition zurücklegen
muss. Der Durchsatz ist dabei umso höher, je höher die genannte Geschwindigkeit
und/oder je geringer die genannte Entfernung ist. Eine geringe Entfernung
zwischen der Übernahmeposition
und der Aufbringposition verringert jedoch die Reichweite des Manipulatorarms.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etikettiervorrichtung
der eingangs genannten Art anzugeben, die einen hohen Durchsatz
bei gleichzeitig großer
Reichweite des Manipulatorarms gewährleisten kann.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Etikettiervorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst, und
insbesondere dadurch, dass der Manipulatorarm mittels eines Antriebs
um eine quer, insbesondere senkrecht zur Ausfahrrichtung des Manipulatorarms verlaufende
Manipulatorarmschwenkachse schwenkbar ist, wobei der Manipulatorarm
entlang der Manipulatorarmschwenkachse linear verfahrbar ist.
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Der
Manipulatorarm ist also derart gelagert, dass er um eine Achse schwenkbar
ist. Bevorzugt verläuft
die Achse zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Ausfahrrichtung
des Manipulatorarms. Grundsätzlich
kann die Achse jedoch auch schräg zur
Ausfahrrichtung des Manipulatorarms verlaufen. Eine Schwenkbewegung
des Manipulatorarms kann mit geringerem Kraftaufwand und/oder schneller
bewirkt werden als eine Translationsbewegung des gesamten Manipulatorarms.
Darüber
hinaus kann bereits durch kleine Schwenkauslenkungen des Manipulatorarms
eine große
Reichweite, d. h. ein großer ansteuerbarer
Zielkorridor zum Platzieren der Etiketten auf den Waren, erreicht
werden. Die Schwenkachse liegt bevorzugt an dem dem ausfahrbaren Ende
gegenüberliegenden
Ende des Manipulatorarms und/oder außerhalb des Manipulatorarms.
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Bevorzugt
ist der Antrieb als ein stationärer Antrieb
ausgebildet, d. h. der Antrieb wird – anders als im Stand der Technik,
in dem der jeweilige Antrieb fest mit dem Manipulatorarm verbunden
ist – nicht
mit dem Manipulatorarm mitbewegt. Die von dem Antrieb zu bewegende
Masse ist daher geringer, so dass ein schnelles Schwenken des Manipulatorarms
gewährleistet
werden kann.
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Der
Antrieb kann als ein Linearantrieb, beispielsweise als ein Pneumatikzylinder
oder ein elektrischer Spindeltrieb, ausgebildet sein, der insbesondere
in einem von der Manipulatorarmschwenkachse beabstandeten Bereich
auf den Manipulatorarm einwirken kann.
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Die
Manipulatorarmschwenkachse kann als eine feststehende Manipulatorarmschwenkachse ausgebildet
sein, d. h. die Manipulatorarmschwenkachse ist ortsfest bzw. stationär. Die Manipulatorarmschwenkachse
kann beispielsweise durch einen beim Schwenken des Manipulatorarms
relativ zu der Längsachse
des Manipulatorarms drehfesten oder drehbaren Stab festgelegt sein.
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Der
Manipulatorarm ist entlang der Manipulatorarmschwenkachse linear
verfahrbar. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn bei einer
Mehrfachetikettierung mit verschiedenen Etiketten der Manipulatorarm
wenigstens zwei Druckern und/oder sonstigen Zuführeinrichtungen zugeordnet
ist, deren Etiketten jeweils dafür
vorgesehen sind, auf die Waren aufgebracht zu werden. Durch die
lineare Verfahrbarkeit kann der Manipulatorarm einfach zwischen
den Druckern und/oder sonstigen Zuführeinrichtungen hin und her
bewegt werden. Unabhängig hiervon
ermöglicht der
linear verfahrbare Manipulatorarm, dass die Etiketten nicht nur
an in einer bestimmten Schwenkebene des Manipulatorarms liegenden
Stellen oder Bereichen der Waren auf die Waren aufgebracht werden
können.
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Bevorzugt
ist der Stempelkopf über
einen Kopplungsbereich gelenkig an dem Manipulatorarm angebracht
oder aufgehängt.
Der Stempelkopf ist also relativ zu dem Manipulatorarm beweglich.
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Insbesondere
umfasst der Kopplungsbereich zumindest ein parallel zur Manipulatorarmschwenkachse
verlaufende Stempelkopfschwenkachse. Hierdurch kann eine aufgrund
eines jeweiligen Schwenkwinkels des Manipulatorarms verkippte Orientierung des
Stempelkopfes, insbesondere relativ zu einer Aufbringfläche der
jeweiligen Ware, ausgeglichen werden.
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Zusätzlich kann
der Kopplungsbereich eine senkrecht zur Stempelkopfschwenkachse
und senkrecht zur Ausfahrrichtung des Manipulatorarms verlaufende
weitere Stempelkopfschwenkachse umfassen. Dies ist insbesondere
dann von Vorteil, wenn die zu etikettierenden Waren auf einem Transportband
in Richtung der Manipulatorarmschwenkachse kontinuierlich, d. h.
ohne Stopp, an der Etikettiereinrichtung vorbeitransportiert werden.
Die Orientierung des Stempelkopfes, der beim Aufbringen des jeweiligen Etiketts üblicherweise über eine
gewisse Zeit hinweg mit der jeweiligen Ware in Kontakt sein wird,
kann hierdurch an die sich stetig verändernde Position der jeweiligen
Ware angepasst werden.
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Nach
einer anderen Ausbildung der Erfindung umfasst der Kopplungsbereich
eine Rückstelleinrichtung,
durch die der aus einer Ruhelage herausgeschwenkte Stempelkopf automatisch
in die Ruhelage rückstellbar
ist. Insbesondere kann der Stempelkopf automatisch und/oder selbständig in
die Ruhelage zurückkehren,
nachdem eine äußere, auf
den Stempelkopf einwirkende, beispielsweise durch Aufsetzen des
Stempelkopfes auf die genannte Aufbringfläche der jeweiligen Ware verursachte
Kraft, weggenommen wird, beispielsweise durch Zurückziehen
des Stempelkopfes von der Aufbringfläche.
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Beispielsweise
kann die Rückstelleinrichtung eine
federbelastete Kugel umfassen, die in einer muldenförmigen,
einen Pol aufweisenden Vertiefung schwimmend gelagert ist und in
Richtung des Pols gedrückt
wird. Unter ”schwimmender
Lagerung” ist eine
Lagerung zu verstehen, bei der die Kugel eine zur Polachse quer
verlaufende Verschiebebewegung ausführen kann. Dies wird insbesondere
dann der Fall sein, wenn der Stempelkopf eine Schwenkbewegung um
die Stempelkopfschwenkachse und/oder eine weitere Stempelkopfschwenkachse
ausführt. Die
Mulde kann beispielsweise schalenförmig, sphärisch oder kegelförmig ausgebildet
sein.
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Nach
einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Stempelkopf beim
Aufbringen des jeweiligen Etiketts auf die jeweilige Ware gegen
eine Federkraft in Richtung des Manipulatorarms verschiebbar und/oder
relativ zur Ausfahrrichtung des Manipulatorarms frei verkippbar.
Toleranzen der Waren, beispielsweise in Höhe, Ebenheit der Aufbringfläche und/oder
Neigung der Aufbringfläche
gegenüber
einer erwarteten Ebene, können
hierdurch ausgeglichen werden, so dass beim Aufsetzen des Stempelkopfes
auf die genannte Aufbringfläche
der jeweiligen Ware eine Beschädigung
der jeweiligen Ware, insbesondere einer Folienverpackung der jeweiligen Ware,
vermieden werden kann.
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Grundsätzlich kann
ein derartig ausgebildeter Stempelkopf auch die Funktion der vorstehend beschriebenen
Stempelkopfschwenkachsen übernehmen.
Umgekehrt können
die vorstehend beschriebenen Stempel kopfschwenkachsen auch die Funktion
eines derartig ausgebildeten Stempelkopfes übernehmen.
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Bevorzugt
ist wenigstens ein Sensor zur Detektion der Verschiebung und/oder
Verkippung vorgesehen, wobei die Etikettiervorrichtung dazu ausgebildet
ist, den Manipulatorarm von der Ware zurückzuziehen, wenn ein vorgegebener
Grad an Verschiebung und/oder Verkippung erreicht oder überschritten
wird. Bei einem jeweiligen Sensor kann es sich beispielsweise um
einen Reed-Schalter oder einen Hall-Sensor handeln.
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Nach
einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist eine Zwangssteuerung
vorgesehen, um in der Übernahmeposition
des Manipulatorarms eine an die Zuführeinrichtung angepasste, von
der Orientierung in einer Ruhelage abweichende Orientierung des
Stempelkopfes relativ zu dem Manipulatorarm einzustellen.
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Beispielsweise
kann die Zwangssteuerung wenigstens einen an dem Manipulatorarm
ausgebildeten, entsprechend geformten Führungsschlitz umfassen, in
den ein Führungsorgan
des Kopplungsbereiches eingreift.
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Bevorzugt
ist der Stempelkopf als ein Saugstempel ausgebildet. Vorzugsweise
weist hierzu der insbesondere becherförmig ausgebildete Stempelkopf
in seinem Inneren einen Lüfter
oder Ventilator auf, der über
eine bodenseitige Lochplatte das jeweilige Etikett am Stempelkopf
halten kann. Zum Aufbringen des jeweiligen Etiketts auf die jeweilige
Ware ist es denkbar, dass der Lüfter
bzw. Ventilator jeweils kurz abgeschaltet wird. Sofern die Klebekraft
einer an der Unterseite des jeweiligen Etiketts angebrachten Klebeschicht
jedoch größer ist
als die Haltekraft des Saugstempels – wie es üblicherweise der Fall sein wird – ist ein
Abschalten des Lüfters
bzw. Ventilators jedoch nicht nötig.
Der Saugstempel verbraucht im Gegensatz zu einem mit Druckluft arbeitenden
Blasetikettierer weniger Energie und kann mit geringerer Geräuschentwicklung
betrieben werden.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Warenauszeichnungssystem, mit einer
Etikettiervorrichtung, wie sie vorstehend beschrieben ist, und mit
einer Wägeeinrichtung
zum Wägen
der Ware, wenigstens einem Drucker zum Bedrucken der Etiketten und/oder
einer Verpackungsmaschine zum Verpacken der Waren. Die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung
kann also mit einer oder mehreren weiteren Einrichtungen zu einem
Gesamtsystem zusammengesetzt sein.
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Insbesondere
sind wenigstens zwei Drucker vorgesehen, die bevorzugt jeweils eine
Spendeeinrichtung aufweisen, wobei lediglich ein gemeinsamer Manipulatorarm
für die
Drucker vorgesehen ist. Bevorzugt ist der Manipulatorarm dann entlang
der Manipulatorarmschwenkachse linear verfahrbar, wobei die Drucker
entlang der Manipulatorarmschwenkachse angeordnet sind.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der
Figurenbeschreibung und der Zeichnung beschrieben.
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Die
Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die
Zeichnung beschrieben. Es zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Etikettiervorrichtung mit
einem Manipulatorarm,
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2 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Warenauszeichnungssystems
mit der erfindungsgemäßen Etikettiervorrichtung
aus 1,
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3 eine
Seitenansicht des Warenauszeichnungssystems aus 2,
wobei sich der Manipulatorarm in einer Übernahmeposition befindet,
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4 eine
Seitenansicht des Warenauszeichnungssystems aus 2,
wobei sich der Manipulatorarm in einer Aufbringposition befindet,
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5 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Warenauszeichnungssystems,
und
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6 verschiedene
Ansichten eines Stempelkopfes.
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Die
erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung 11 zum
Aufbringen von nicht gezeigten Etiketten auf Waren gemäß den 1 bis 3 umfasst
einen im Wesentlichen vertikal angeordneten, geraden Manipulatorarm 13,
an dessen unterem Ende ein Stempelkopf 15 vorgesehen ist.
In den 1 bis 3 ist der Manipulatorarm 13 in
einer Ruheposition dargestellt, in der der Stempelkopf 15 das
jeweilige Etikett von einer Spendeeinrichtung 17 eines
Druckers 19, in dem die Etiketten bedruckt werden, übernimmt,
zu der jeweiligen Ware 21 transportiert und in einer Aufbringposition
(4) auf die jeweilige Ware 21 aufbringt.
Die Spendeeinrichtung 17 ist hierzu an ihrer Oberseite,
auf der die Etiketten jeweils antransportiert werden und/oder aufliegen,
mit einem nicht näher
dargestellten Röllchenteppich
versehen. Grundsätzlich
kann der Manipulatorarm 13 auch eine andere als die dargestellte
Form annehmen.
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Hierzu
ist der Manipulatorarm 13 mit seinem oberen Ende über eine Öse 27,
die seitlich in Richtung des Druckers 19 von dem Manipulatorarm 13 absteht,
schwenkbar an einem feststehenden, horizontal verlaufenden Stab 23 angebracht,
durch den eine Manipulatorarmschwenkachse 25 festgelegt wird.
Die Manipulatorarmschwenkachse 25 ist senkrecht zur Längsachse
des Manipulatorarms 13 orientiert. Gegenüber der Übernahmeposition
(1 bis 3) ist der Manipulatorarm 13 in
der Aufbringposition (4) von dem Drucker 19 bzw.
der Spendeeinrichtung 17 weggeschwenkt.
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Das
untere Ende des Manipulatorarms 13 ist axial, d. h. längs der
Längserstreckung
des Manipulatorarms 13, und teleskopisch ausfahrbar, so
dass ein Höhenunterschied
zwischen der Spendeeinrichtung 17 und einer Aufbringfläche 41 der
jeweiligen Ware 21 überwindbar
ist. Die Ausfahrrichtung 89 des Manipulatorarms 13 (1)
entspricht der Richtung der Längserstreckung
des Manipulatorarms 13. Sofern die jeweilige Ware 21 eine
geringere Höhe
aufweist als in den 1 bis 4 dargestellt,
kann das untere Ende des Manipulatorarms 13 entsprechend weiter
ausgefahren werden als in 4 dargestellt.
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Die
Längserstreckung
des Manipulierarms 13 und/oder die Ausfahrrichtung 89 des
Manipulatorarms 13 muss nicht senkrecht zu der Manipulatorarmschwenkachse 25 verlaufen,
sondern kann auch schräg,
d. h. unter einem von 90° abweichenden
Winkel, zu der Manipulatorarmschwenkachse 25 orientiert
sein.
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Zusätzlich ist
der Manipulatorarm 13 längs des
Stabs 23 bzw. längs
der Manipulatorarmschwenkachse 25 linear verfahrbar. Dies
ist insbesondere dann von Vorteil, wenn neben dem Drucker 19 ein
weiterer Drucker 85 vorhanden ist, wobei beide Drucker 19, 85 von
dem Manipulatorarm 13 bedient werden, wie in 5 gezeigt
ist. Der Manipulatorarm 13, die Manipulatorarmschwenkachse 25 und der
oder die Drucker 19, 85 können von einer Sicherheitsabdeckung 87 abgedeckt
sein, wie in 4 angedeutet ist. Der Drucker 85 in 5 ist
von einer Bedienperson 43 aus gesehen nach vorne ausziehbar
gelagert. Die von der Bedienperson 43 aus gesehen rechten
Seiten der Drucker 19, 85 sind als Schwenkdeckel
ausgebildet, um einen einfachen Wechsel der in den Druckern 19, 85 befindlichen
Etikettenrollen (nicht gezeigt) zu ermöglichen.
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In
den 1 bis 5 stellt der Drucker 19 eine
Zuführeinrichtung
für die
Etiketten dar, oder die mehreren Drucker 19, 85 stellen
mehrere Zuführeinrichtungen
dar. Grundsätzlich
können
die Etiketten der Etikettiervorrichtung 11 beispielsweise
aber auch direkt von einer Etikettenrolle mit bereits bedruckten Etiketten
zugeführt
werden, wobei dann die Etikettenrolle die Zuführeinrichtung darstellt. Unter
der Zuführeinrichtung,
insbesondere mit Spendeeinrichtung, ist also allgemein diejenige
Einrichtung zu verstehen, die die auf die Waren 21 aufzubringenden Etiketten
bereitstellt.
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Aus
den 2 bis 4, die die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung 11 aus 1 in
einem kompletten Warenauszeichnungssystem zusammen mit dem Drucker 19,
einer Wägeeinrichtung 37 und einer
Verpackungsmaschine 39 zeigen, ist erkennbar, dass das
Schwenken des Manipulatorarms 13 um die Manipulatorarmschwenkachse 25 durch
einen Linearantrieb 29 bewirkt wird, der über ein
L-förmiges
Gestänge 31 auf
einen weiteren, zu dem Stab 23 parallel verlaufenden Stab 33 einwirkt
(1). Der weitere Stab 33 liegt an dem
Manipulatorarm 13 an und bewirkt bei Betätigung eine
Schwenkbewegung des Manipulatorarms 13 um die Manipulatorarmschwenkachse 25.
Der Linearantrieb 29 ist fest an einem Gestellteil 35 des
Warenauszeichnungssystems angebracht und damit stationär. Bei einem
Schwenken des Manipulatorarms 13 wird der Linearantrieb 29 folglich
nicht mitgeschwenkt.
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Das
in den 2 bis 4 dargestellte Warenauszeichnungssystem
funktioniert wie folgt: Zunächst
wird die jeweilige Ware 21, beispielsweise in einer Kunststoffschale
befindliches Fleisch, auf die Wägeeinrichtung 37 gelegt,
um das Gewicht der jeweiligen Ware 21 zu bestimmen. Die
jeweilige Ware 21 wird dann mittels eines Transportbands 45 nach hinten
zu der Verpackungsmaschine 39 transportiert und dort mit
Folie umwickelt. Anschließend
wird die jeweilige Ware 21 mittels eines weiteren Transportbands 47,
das oberhalb des Transportbands 45 angeordnet ist, wieder
nach vorne transportiert, so dass die Etikettiervorrichtung 11 in
der vorstehend erläuterten
Weise tätig
werden kann.
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Zum
Transportieren der Etiketten zwischen der Übernahmeposition (1 bis 3)
und der Aufbringposition (4) des Manipulatorarms 13 ist der
als Saugstempel ausgebildete Stempelkopf 15 vorgesehen
(6). In 6a) ist
der Stempelkopf 15 in einer Perspektivansicht dargestellt.
In den 6b) und d) ist der Stempelkopf 15 jeweils
in einer Seitenansicht dargestellt, wobei die 6c) und e) Längsschnitte
entlang der in den 6b) und d) markierten Ebenen
zeigen.
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Der
Stempelkopf 15 ist becherförmig ausgebildet, wobei bodenseitig
eine Lochplatte 51 vorgesehen ist. In seinem Inneren enthält der Stempelkopf 15 einen
Lüfter
bzw. Ventilator 53, der im Betrieb dafür sorgt, dass das jeweilige
Etikett angesaugt und an der Lochplatte 51 gehalten wird.
In 6 ist der Stempelkopf 15 in einer Ruhelage
dargestellt.
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Der
Stempelkopf 15 ist über
einen Kopplungsbereich 49 an dem ausfahrbaren Ende des
Manipulatorarms 13 angebracht. Der Kopplungsbereich 49 ist
gelenkig ausgebildet. Hierzu umfasst der Kopplungsbereich 49 ein
mit dem ausfahrbaren Ende des Manipulatorarms 13 verbundenes,
zy lindrisches Mittenteil 55 und ein mit dem Stempelkopf 15 verbundenes,
kastenförmiges
Rahmenteil 57.
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Das
Rahmenteil 57 ist über
einen an dem Rahmenteil 57 drehbar gelagerten Stab 59 um
eine parallel zur Manipulatorarmschwenkachse 25 verlaufende
Stempelkopfschwenkachse 61 relativ zu dem Mittenteil 55 schwenkbar.
Das Mittenteil 55 ist dabei von einer Durchführung 65 durchsetzt,
in der der Stab 59 aufgenommen ist. Der Stab 59 ist über einen den
Stab 59 und das Mittenteil 55 durchsetzenden, senkrecht
zur Stempelkopfschwenkachse 61 und senkrecht zur Längserstreckung
des Manipulatorarms 13 verlaufenden Stift 63 an
dem Mittenteil 55 gehalten. Aufgrund der Ausführung der
Durchführung 65 als
Langloch wird durch den Stift 63 eine weitere Stempelkopfschwenkachse 67 gebildet,
um die das Rahmenteil 57 relativ zu dem Mittenteil 55 begrenzt
schwenkbar ist.
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Die
Stempelkopfschwenkachse 61 ermöglicht, eine aufgrund der jeweiligen
Schwenkstellung des Manipulatorarms 13 geneigte Orientierung
des Stempelkopfes 15, insbesondere der Lochplatte 51 des
Stempelkopfes 15, relativ zu der Aufbringfläche 41 der
jeweiligen Ware 21 auszugleichen.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann durch die Stempelkopfschwenkachse 61 beispielsweise
eine Wölbung
der Aufbringfläche 41 der
jeweiligen Ware 21 ausgeglichen werden.
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Die
Stempelkopfschwenkachse 67 ermöglicht, die Orientierung des
Stempelkopfes 15 beim Aufbringen des jeweiligen Etiketts
an eine sich stetig verändernde
Position einer sich in Richtung der Manipulatorarmschwenkachse 25 ohne
Stopp an der Etikettiervorrichtung 11 vorbei bewegenden
jeweiligen Ware 21 anzupassen. Eine derartige Bewegung der
jeweiligen Ware 21 erfordert ein in Richtung der Manipulatorarmschwenkachse 25 förderndes
Transportband. Ein derartiges Transportband ist in den 2 bis 5 nicht
gezeigt.
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Grundsätzlich ist
es jedoch auch möglich, dass
die jeweilige Ware 21 in Förderrichtung des Transportbands 47 von
dem in den 2 bis 5 dargestellten
Warenauszeichnungssystem abtransportiert wird. In diesem Fall kann
die Stempelkopfschwenkachse 61 die vorstehend erläuterte Funktion der
Stempelkopfschwenkachse 67 übernehmen. Ferner ist auch
ein schräges
Abtransportieren möglich, so
dass beide Stempelkopfschwenkachsen 61, 67 die
vorstehend erläuterte
Funktion übernehmen
können.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann durch die Stempelkopfschwenkachse 61 und/oder die
Stempelkopfschwenkachse 67 beispielsweise eine Wölbung der
Aufbringfläche 41 der
jeweiligen Ware 21 ausgeglichen werden.
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Beim
Aufsetzen des Stempelkopfes 15 auf die Aufbringfläche 41 einer
jeweiligen Ware 21 kann ein Ausschwenken des Rahmensteils 57 aus
der in 6 dargestellten Ruhelage um eine oder beide der Stempelkopfschwenkachsen 61 und 67 hervorgerufen
werden (nicht gezeigt). Hierbei wird gleichzeitig eine in der Ruhelage
an einem Pol 75 einer kegelförmig ausgebildeten Vertiefung 73 schwimmend
gelagerte Kugel 71 (6c, 6e)
quer zur Polachse verschoben (nicht gezeigt). Um das Rahmenteil 57 und
damit den Stempelkopf 15 in die Ruhelage zurückzusetzen,
wird die Kugel 71 mittels einer Feder 69 (6e)
in Richtung des Pols 75 der Vertiefung 73 zurückgedrückt.
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Der
Stempelkopf 15 kann beim Aufbringen des jeweiligen Etiketts
auf die jeweilige Ware 21 federbelastet nach oben ausweichen
und/oder frei kippen, um beispielsweise Unebenheiten der Aufbringfläche 41 oder
Abweichungen in der Neigung der Aufbringfläche 41 von Ware zu
Ware aus zugleichen, so dass eine Beschädigung der jeweiligen Ware 21 oder das
Auftreten eines bleibenden Abdrucks oder Teilabdrucks des Stempelkopfes 15 auf
der jeweiligen Ware 21, insbesondere in deren jeweiliger
Folienverpackung, verhindert werden kann. Hierzu ist eine Feder 77 vorgesehen
(6c, 6e), die innerhalb des Stempelkopfes 15 zwischen
der Lochplatte 51 des Stempelkopfes 15 und einem
Bodenabschnitt 79 des Rahmenteils 57 eingespannt
ist.
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Durch
einen derartig ausgebildeten Stempelkopf 15 kann auch die
aufgrund der jeweiligen Schwenkstellung des Manipulatorarms 13 geneigte Orientierung
des Stempelkopfes 15 und/oder die sich stetig verändernde
Position einer vorbeifahrenden jeweiligen Ware 21 ausgeglichen
werden.
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Bevorzugt
ist ein in 6 nicht dargestellter Sensor
vorgesehen, der die Verschiebung und/oder Verkippung des Stempelkopfes 15 detektiert.
Wird ein vorgegebener Grad an Verschiebung und/oder Verkippung erreicht,
zieht der Manipulatorarm 13 den Stempelkopf 15 von
der jeweiligen Ware 21 zurück, insbesondere um eine Beschädigung der
jeweiligen Ware 21 zu vermeiden.
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Um
in der Übernahmeposition
des Manipulatorarms 13 die Orientierung des Stempelkopfs 15 an eine
Neigung der Spendeeinrichtung 17 anzupassen, ist für diese
Position eine Zwangssteuerung für
den Stempelkopf 15 vorgesehen. Die Zwangssteuerung umfasst
zwei an dem Manipulatorarm 13 ausgebildete Führungsschlitze 81.
(3 und 4), in denen, wenn sich der
Manipulatorarm 15 der Übernahmeposition
annähert,
jeweils ein Führungsorgan 83 (6),
das an dem Rahmenteil 57 des Kopplungsbereichs 49 ausgebildet
ist, zwangsgeführt
ist.
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Die
erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung gestattet
ein schnelles Etikettieren bei gleichzeitig großer Reichweite des Manipulatorarms.
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- 11
- Etikettiervorrichtung
- 13
- Manipulatorarm
- 15
- Stempelkopf
- 17
- Spendeeinrichtung
- 19
- Drucker
- 21
- Ware
- 23
- Stab
- 25
- Manipulatorarmschwenkachse
- 27
- Öse
- 29
- Linearantrieb
- 31
- Gestänge
- 33
- Stab
- 35
- Gestellteil
- 37
- Wägeeinrichtung
- 39
- Verpackungsmaschine
- 41
- Aufbringfläche
- 43
- Bedienperson
- 45
- Transportband
- 47
- Transportband
- 49
- Kopplungsbereich
- 51
- Lochplatte
- 53
- Ventilator
- 55
- Mittenteil
- 57
- Rahmenteil
- 59
- Stab
- 61
- Stempelkopfschwenkachse
- 63
- Stift
- 65
- Langloch
- 67
- Stempelkopfschwenkachse
- 69
- Feder
- 71
- Kugel
- 73
- Vertiefung
- 75
- Pol
- 77
- Feder
- 79
- Bodenabschnitt
- 81
- Führungsschlitz
- 83
- Führungsorgan
- 85
- Drucker
- 87
- Abdeckung
- 89
- Ausfahrrichtung