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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät mit einer Wischplatte mit
einem Zentralbereich.
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Stand der Technik
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Aus
dem Stand der Technik sind Reinigungsgeräte bekannt, die zum Reinigen
schwer erreichbarer Stellen ausgestaltet sind. Insbesondere Reinigungsgeräte zum Staubwischen,
sollen auch an schwer erreichbaren Stellen einsetzbar sein, da sich dort
häufig
besonders viel Staub absetzt. Das in der
EP 1 097 667 B1 gezeigte
Reinigungsgerät
ist insbesondere dazu geeignet, Böden in der Nähe von Heizungsrohren
zu reinigen. Dazu weist das Reinigungsgerät an dessen Wischplatte im
Bereich der Schmalseiten Ausnehmungen auf, in die während des
Reinigens Heizungsrohre eingreifen können, so dass auch der Boden
im Bereich der Heizungsrohre gereinigt werden kann. Das Reinigungsgerät weist zwar
aufgrund der flächigen
Ausgestaltung eine hohe Flächenleistung
auf, es kann aber nur um solche Gegenstände herum gereinigt werden,
deren Erstreckung kleiner als die Breite der Ausnehmung ist.
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Darstellung der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Reinigungsgerät bereit
zu stellen, welches bei einer hohen Flächenleistung auch an schwer
erreichbaren Stellen einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 und 4 gelöst. Auf
vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die darauf jeweils rückbezogenen Unteransprüche Bezug.
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Zur
Lösung
der Aufgabe ist ein Reinigungsgerät mit einem Zentralbereich
vorgesehen, der als Wischplatte ausgebildet ist, wobei die Wischplatte eine
Reinigungsseite aufweist, an der ein Reinigungstuch befestigbar
ist, wobei das Reinigungstuch einen zentralen Basisbereich aufweist
und fingerförmige
Reinigungsstreifen, die den Basisbereich aussenumfangsseitig zumindest
teilweise umschließen und
mit diesem verbunden sind, wobei die Reinigungsstreifen mit umfangsseitigem
Abstand jeweils benachbart zueinander angeordnet sind.
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Die
jeweilige Anbindung der Reinigungsstreifen am Basisbereich kann
gleichmäßig in Umfangsrichtung
um den Basisbereich verteilt sein, ebenso wie die Anordnung der
Reinigungssteifen.
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Generell
besteht die Möglichkeit,
dass die Wischplatte und der Basisbereich im Wesentlichen kongruent
gestaltet und miteinander verbindbar sind. Es könnte vorgesehen sein, dass
nur die Wischplatte und der Basisbereich miteinander verbindbar
sind. In einem solchen Fall wären
die Reinigungsstreifen mit der Wischplatte nicht direkt verbunden,
sondern nur mittels des Basisbereichs. Die Wischplatte und der Basisbereich
können
durch ein Haftmittel, beispielsweise einen Klettverschluss, lösbar miteinander
verbunden sein.
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Zumindest
die Reinigungsstreifen des Reinigungstuchs können durch ein im Wesentlichen
formstabiles Reinigungstextil gebildet sein. Dieses Reinigungstextil
kann beispielsweise filzähnlich
sein. Insbesondere dann, wenn das Reinigungstuch nur mittels seines
Basisbereichs mit dem als Wischplatte ausgebildeten Zentralbereich
des Reinigungsgeräts verbunden
ist, ist eine solche Ausgestaltung von Vorteil, weil die gute Formstabilität der Reinigungsstreifen
für ein
gutes Handling des Reinigungsgeräts sorgt
und gute Reinigungsergebnisse dadurch sichergestellt sind.
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Insbesondere
dann, wenn ein Reinigungstuch zur Anwendung gelangt, dessen Reinigungsstreifen
weniger formstabil sind, ist von Vorteil, wenn die Reinigungsstreifen
auf ihrer der Reinigungsseite abgewandten Oberseite als Versteifungselemente ausgebildete
Arme aufweisen. Die Arme sorgen auch bei Verwendung relativ weicher,
weniger formstabiler Reinigungstücher
für gute
Gebrauchseigenschaften, dadurch, dass sich die Reinigungsstreifen
während der
Benutzung des Reinigungsgeräts
nicht unerwünscht
zusammen schieben.
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Die
Arme, die auf den Reinigungsstreifen angeordnet sind, bilden in
einem solchen Fall mit dem Reinigungstuch eine vormontierbare Einheit,
wobei diese vormontierbare Einheit an der Wischplatte festlegbar
ist. Wird ein verbrauchtes Reinigungstuch gegen ein neues ausgetauscht,
sind auch die Arme neu und das Reinigungsgerät weist gleichbleibend gute Gebrauchseigenschaften
während
einer langen Gebrauchsdauer auf.
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Die
Arme und der als Wischplatte ausgebildete Zentralbereich werden
auf ihren einander zugewandten Seiten in geeigneter Weise miteinander
verbunden, so dass eine zuverlässige
räumliche
Zuordnung der Teile zueinander gewährleistet ist
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Die
Arme können
auch sternförmig
an dem Zentralbereich angebunden sein und zusammen mit diesem eine
vormontierbare Einheit bilden, wie noch im folgenden beschrieben
wird.
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Zur
Lösung
der Aufgabe weist das Reinigungsgerät eine Wischplatte mit einem
Zentralbereich auf, von dem aus sich beidseitig mehrere Arme erstrecken,
wobei die Wischplatte eine Reinigungsseite aufweist, an der ein
Reinigungstuch befestigbar ist, welches in dem dem Zentralbereich
zugeordneten Abschnitt flächig
und in den den Armen zugeordneten Abschnitten im Wesentlichen linienförmig auf dem
zu reinigenden Boden aufliegt. Die Arme weisen bevorzugt ein Verhältnis von
Länge zu
Breite von zumindest 2:1 bis 20:1 auf. Der Zentralbereich, der vorzugsweise
oval ausgebildet ist, ermöglicht
ein flächiges
Reinigen mit einer hohen Flächenleistung.
Das Reinigungstuch, welches dem flächigen Bereich zugeordnet ist,
kann eine hohe Staubmenge aufnehmen. Durch die Arme können auch
schwer erreichbare Stellen, beispielsweise um Tisch- und Stuhlbeine herum,
gut erreicht werden. Es ist auch denkbar, dass die Wischplatte lediglich
einen flächigen
Zentralbereich aufweist und dass aus dem Reinigungstuch, welches
an dem Zentralbereich befestigt wird, die Arme ausgebildet sind.
Dabei können
in dem Reinigungstuch steifere Elemente integriert sein, die dann
die Arme bilden. Es ist aber auch denkbar, dass das Reinigungstuch über den
Umfang eine Anzahl von Schlitzen aufweist, die die Arme bilden.
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Die
Arme können
sternförmig
an dem Zentralbereich angebunden sein. Dabei entfernen sich die
Arme in Richtung des freien Endes voneinander, so dass der Zwischenraum
zwischen den Armen größer wird.
Dadurch das Reinigungsgerät
um Gegenstände
verschiedenster Dicke geführt
werden, wobei die Arme direkt an dem Gegenstand anliegen können und
so auch die Flächen
im Bereich des Gegenstandes gereinigt werden kann
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Die
Arme können
so ausgebildet und angeordnet sein, dass die Wischplatte einen rechteckigen Begrenzungsrand
aufweist. Durch diese Ausgestaltung können auch andere handelsübliche Reinigungstücher von
der Wischplatte ausgenommen werden und die Reinigungsarbeit bei
großen
Flächen entspricht
der gewohnten Reinigungsarbeit mit anderen rechteckigen Wischplatten.
Die Arme können aber
auch einen trapezoiden Begrenzungsrand aufweisen, der eine nocheinmal
verbesserte Eckengängigkeit
aufweist. Der Begrenzungsrand kann auch oval sein.
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Die
Arme können
federnd an dem Zentralbereich befestigt sein. Dadurch können sich
die Arme horizontal und vertikal bewegen und die Arme können besonders
dicht an zu reinigende Gegenstände herangeführt werden,
wobei sich die Arme aufspreizen und sich der Abstand zwischen den
Armen dem Gegenstand anpasst in dessen Bereich der Boden gereinigt
werden soll. Die Arme können
so an dem Zentralbereich angeordnet sein, dass diese gegenüber dem
Zentralbereich geneigt sind und zuerst in Kontakt mit dem zu reinigenden
Boden gelangen. Dabei kann der Zentralbereich oder der dem Zentralbereich
zugeordnete Bereich des Reinigungstuchs mit besonders abrasiven
Mitteln ausgerüstet
sein, die bei Druck auf den Stiel mit dem zu reinigenden Boden in
Kontakt gelangen und die Reinigungswirkung gegenüber fest anhaftenden Verschmutzungen
verbessern.
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Die
Arme können über Stege
an dem Zentralbereich festgelegt sein. Stege sind besonders einfach
herstellbar und können
materialeinheitlich und einstückig
mit den Armen und/oder dem Zentralbereich hergestellt werden. Es
ist aber auch denkbar, die Stege aus einem abweichenden Werkstoff
herzustellen.
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Die
Stege können
so ausgebildet sein, dass die Arme im Wesentlichen nur horizontal
beweglich sind. Bei dieser Ausgestaltung bleibt die Anpressung der
Arme an den zu reinigenden Boden stets gewährleistet. Die Arme können nur
horizontal ausweichen und sich aufweiten. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn die Stege sich im Wesentlichen in vertikaler
Richtung erstrecken und eine geringe Breite aufweisen. Die Stege
können
auch so ausgebildet sein, dass die Bewegung federnd ist.
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Die
Arme können
materialeinheitlich und einstückig
mit dem Zentralbereich ausgebildet sein. Dadurch vereinfacht sich
die Herstellung der Wischplatte.
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Zwischen
den Armen können
Federkörper angeordnet
sein. Die Federkörper
komprimieren sich, wenn sich der Abstand der Arme durch Horizontalbewegung
verändert
und verhindern so eine Überbeanspruchung
der Stege.
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Die
Federkörper
können
aus einem thermoplastischen Elastomer bestehen. Derartige elastische
Werkstoffe können
im Spritzgießverfahren
und insbesondere auch im 2K-Spritzguss gemeinsam mit dem Zentralbereich
und den Armen hergestellt werden.
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In
den Zentralbereich kann eine Stielanbindung integriert sein. Die
Stielanbindung erfolgt vorzugsweise über ein Kreuzgelenk, so dass
sich eine gute Manövrierbarkeit
ergibt. Des Weiteren kann die Stielanbindung erhöht zu der Rückseite des Zentralbereichs
der Wischplatte angeordnet sein. In diesem Fall kann der Stiel besonders
stark geneigt werden, so dass auch das Reinigen von Flächen unterhalb von
Gegenständen
wie Tischen, Schränken
und anderen Möbelstücken möglich ist.
Um diesen Effekt zu verbessern, kann der Bereich um die Stielanbindung zusätzlich beispielsweise
halbkugelförmig
vertieft sein.
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Die
Reinigungsseite kann mit Haftmitteln versehen sein. Derartige Haftmittel
sind insbesondere Klettverschlüsse
oder elastomere Beschichtungen mit einer hohen Adhäsionswirkung.
Dadurch können Reinigungstücher ohne
Taschen befestigt werden, was insbesondere aufgrund der Arme und
den dazwischen liegenden Freiräumen
vorteilhaft ist.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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Einige
Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes werden
nachfolgend anhand der Figuren näher
erläutert.
Diese zeigen, jeweils schematisch:
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1 ein
Reinigungsgerät
mit Reinigungstuch;
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2 das
Reinigungsgerät
in räumlicher Darstellung;
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3 ein
Reinigungstuch;
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4 die
Anbindung der Arme an den Zentralbereich.
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5 ein
Beispiel eines Reinigungstuchs mit integrierten Armen
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Ausführung der Erfindung
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1 zeigt
ein für
die trockene Reinigung als Staubwischgerät ausgebildetes Reinigungsgerät 1. Das
Reinigungsgerät 1 umfasst
eine Wischplatte 2 mit einem Zentralbereich 3 von
dem aus sich beidseitig strahlförmig
jeweils fünf
Arme 4 erstrecken. Auf der Reinigungsseite 5 der
Wischplatte 2, der Unterseite ist mittels eines Haftmittels 10 in
Form eines Klettverschlusses ein Reinigungstuch 6 abnehmbar befestigt.
Dabei liegt das Reinigungstuch 6 in dem dem Zentralbereich 3 zugeordneten
Abschnitt flächig und
in den den Armen 4 zugeordneten Abschnitten linienförmig auf
dem zu reinigenden Boden auf. In den Zentralbereich 3 ist
eine Stielanbindung 7 integriert. Die Arme 4 sind
sternförmig
an dem Zentralbereich 3 angebunden und so ausgebildet und
angeordnet, dass die Wischplatte 2 einen rechteckigen Begrenzungsrand
aufweist. Die Arme 4 sind über Stege 8 federnd
an dem Zentralbereich 3 festgelegt, wobei die Arme 4,
die Stege 8 und der Zentralbereich 3 materialeinheitlich
und einstückig
ausgebildet sind. Zwischen den Armen 4 sind Federkörper 9 angeordnet, die
aus einem thermoplastischen Elastomer bestehen.
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1 zeigt
auch ein Reinigungsgerät 1 mit einem
Zentralbereich 3, der als Wischplatte 2 ausgebildet
ist. Auf der Reinigungsseite 5 der Wischplatte 2 ist
das Reinigungstuch 6 zerstörungsfrei lösbar festlegt. Am Außenumfang
des zentralen Basisbereichs 13 sind die fingerförmigen Reinigungsstreifen 14 im
Bereich der längsseitigen
Stirnseiten des Reinigungsgeräts
angeordnet. Auf der der Reinigungsseite 5 abgewandten Oberseite
der Reinigungsstreifen 14 können die Arme 4 angeordnet
sein, die Versteifungselemente bilden.
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Die
Arme 4 bewirken eine größere Formstabilität des Reinigungstuchs 6.
In dem zuvor beschriebenen Fall bilden die Reinigungsstreifen 14 des
Reinigungstuchs 6 und die Arme 4 eine vormontierbare Einheit,
die an der Wischplatte 2 festlegbar ist. Gezeigt ist diese
vormontierbare Einheit in 5. Die Arme 4 und
der als Wischplatte 2 ausgebildete Zentralbereich 3 werden
auf ihren einander zugewandten Seiten in geeigneter Weise miteinander
verbunden, so dass eine zuverlässige
räumliche
Zuordnung der Teile zueinander gegeben ist.
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Ist
das Reinigungstuch 6 mit seinen fingerförmigen Reinigungsstreifen 14 einigermaßen formstabil
ausgebildet, bedarf es der zuvor beschriebenen Arme nicht. Ein solch
formstabiles Reinigungstuch 6 kann beispielsweise aus einem
filzähnlichen
Material bestehen.
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2 zeigt
die Wischplatte 2 des Reinigungsgerätes 1 aus 1 in
räumlicher
Darstellung. Die Stielanbindung 7 im Zentralbereich 3 der
Wischplatte ist gegenüber
der Rückseite 11 des
Zentralbereichs 3 erhöht
angeordnet und im Bereich der Stielanbindung 7 ist eine
Vertiefung 12 in dem Zentralbereich 3 angeordnet.
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3 zeigt
ein Reinigungstuch 6 für
das zuvor beschriebene Reinigungsgerät 1 gemäß 1 und 2.
Das Reinigungstuch 6 weist auf der Rückseite ein Flauschmaterial
auf, um das Reinigungstuch 6 an der Wischplatte 2 befestigen
zu können.
An den Schmalseiten ist das Reinigungstuch jeweils zweimal geschlitzt,
wobei die Schlitze mit den Freiräumen
zwischen den drei seitlich abragenden Armen 4 der Wischplatte 2 korrespondieren.
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4 zeigt
im Detail die Anbindung der Arme 4 an den Zentralbereich 3 mittels
der Stege 8. Die Stege 8 sind so ausgebildet sind,
dass die Arme 4 im Wesentlichen nur horizontal beweglich
sind, wobei sich eine federnde Anbindung der Arme 4 an
den Zentralbereich 3 ergibt.
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5 zeigt
das Reinigungstuch 6, das im Bereich beider längsseitigen
Stirnseiten des zentralen Basisbereichs 13 fingerförmige Reinigungsstreifen 14 aufweist.
Auf der Oberseite der Reinigungsstreifen 14 ist jeweils
ein Arm 4 angeordnet, wobei die Arme 4 Versteifungselemente
für die
Reinigungsstreifen 14 bilden.
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Das
Reinigungstuch 14 und die Arme 4 bilden eine vormontierbare
Einheit, die an der Wischplatte 2 zerstörungsfrei lösbar festgelegt ist (vgl. 1 und 2).
Die Arme 4 und die Wischerplatte 2 werden auf
ihren einander zugewandten Seiten, beispielsweise durch eine Steckverbindung,
miteinander verbunden, so dass eine zuverlässige räumliche Zuordnung der Teile
zueinander gegeben ist.