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DE102008039201A1 - Vakuumkammer und Verfahren zum Evakuieren einer Vakuumkammer - Google Patents

Vakuumkammer und Verfahren zum Evakuieren einer Vakuumkammer Download PDF

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DE102008039201A1
DE102008039201A1 DE200810039201 DE102008039201A DE102008039201A1 DE 102008039201 A1 DE102008039201 A1 DE 102008039201A1 DE 200810039201 DE200810039201 DE 200810039201 DE 102008039201 A DE102008039201 A DE 102008039201A DE 102008039201 A1 DE102008039201 A1 DE 102008039201A1
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DE
Germany
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vacuum
vacuum chamber
chamber
flow channel
carrier
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DE200810039201
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English (en)
Inventor
Alexander Biechteler
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Ulma Packaging Technological Center S Coop
Original Assignee
Ulma Packaging Technological Center S Coop
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Abstract

Neben einem Verfahren zum Evakuieren einer Vakuumkammer umfasst eine erfindungsgemäß ausgebildete Vakuumkammer einen feststehenden Träger mit einer ersten Kammerhälfte, einen relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger mit einer zweiten Kammerhälfte und ein Vakuumleitsystem, über welches die Vakuumkammer in der geschlossenen Stellung der Kammerhälften evakuierbar ist, wobei das Vakuumleitsystem aus mindestens zwei Strömungskanälen besteht, die bei geöffneter Vakuumkammer nicht in Verbindung stehen und bei geschlossener Vakuumkammer dicht aneinander anschließen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vakuumkammer, insbesondere ein Tiefzieh- oder Siegelwerkzeug für Vakuumverpackungsmaschinen, welche einen feststehenden Träger mit einer ersten Kammerhälfte und einen relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger mit einer zweiten Kammerhälfte sowie ein Vakuumleitsystem aufweist. Des Weiteren umfasst die Erfindung auch ein Verfahren zum Evakuieren einer in Anlagen und/oder Maschinen vorhandenen, aus einer ersten und zweiten Kammerhälfte bestehenden Vakuumkammer.
  • Die eingangs beschriebenen Vakuumkammern sind Teile von Anlagen oder Maschinen, insbesondere Verpackungsmaschinen, und werden dort zum Beispiel zunächst zum Einformen von Verpackungsmulden in Materialunterbahnen oder das Aufsiegeln der Oberbahnen auf die befüllten Verpackungsmulden eingesetzt.
  • In diesem Anwendungsbereich werden an die Maschinen und ihren Elementen große Hygieneanforderungen gestellt. Für eine ausreichende Produktivität ist es notwendig, dass der Evakuierprozess möglichst zügig erfolgt. Hierzu werden leistungsfähige Vakuumquellen zur Verfügung gestellt, die mit Schlauchverbindungen mit den anderen Elementen, zum Beispiel einem Vakuumventil oder dem Inneren der geschlossenen Vakuumkammer, verbunden sind. Die Schlauchleitungen sind natürlich flexibel verlegt, um den bewegten Maschinenteilen folgen zu können, sie stellen aber unter Umständen ein erhebliches Hygieneproblem dar, da die große Oberfläche und insbesondere auch versteckte Winkel und so weiter nur aufwendig zu reinigen sind und aufgrund der organischen Materialien sich ein idealer Nährboden für Bakterien und so weiter entwickeln kann.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den bekannten Stand der Technik dahingehend zu verbessern, dass dieser einfacher zu reinigen ist, also insgesamt die Hygiene zu verbessern.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vakuumkammer wie eingangs beschrieben. Bei dieser Vakuumkammer ist ein Vakuumleitungssystem vorgesehen, über welches die Vakuumkammer in der geschlossenen Stellung der Kammerhälften evakuierbar ist, wobei das Vakuumleitsystem aus mindestens zwei Strömungskanälen besteht, die bei geöffneter Vakuumkammer nicht in Verbindung stehen und bei geschlossener Vakuumkammer dicht aneinanderschließen.
  • In gleicher Weise wird die Erfindung auch durch ein Verfahren zum Evakuieren einer in Anlagen und/oder Maschinen vorhandenen, aus einer ersten und zweiten Kammerhälfte bestehenden Vakuumkammer gelöst, wobei die eine Kammerhälfte mit einem feststehenden Träger und die andere Kammerhälfte mit einem relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger in Verbindung steht und wobei die Vakuumquelle über ein Leitungssystem gesteuert mit der Vakuumkammer verbindbar ist und in der geschlossenen Stellung der Kammerhälften der Ausgang des wenigstens einen in dem feststehenden Träger vorhandenen Strömungskanals mit dem Eingang des wenigstens einen in dem verschiebbaren Träger vorhandenen Strömungskanals verbunden wird.
  • Ein wesentlicher Vorzug der Erfindung liegt darin, dass das für das Erzeugen des Vakuum notwendige Vakuumleitsystem dann dicht zur Verfügung gestellt wird, wenn das Werkzeug auch geschlossen ist. Dadurch ist es möglich, die Kanäle zum Beispiel in dem Träger selbst zu integrieren, wodurch es möglich ist, auf sonst übliche Schlauchverbindungen zu verzichten. Da aber keine Schläuche mit entsprechend welligen Innenoberflächen zur Verfügung stehen, wird mit dem erfindungsgemäßen Vorschlag auch der Vakuumfluss erheblich verbessert, da der Strömungswiderstand in dem so ausgebildeten Vakuumleitsystem erheblich abgesenkt ist.
  • In der geöffneten Stellung der Vakuumkammer ist auch das Vakuumleitsystem (durch ein Vakuumventil entsprechend abgeriegelt) offen. Dies bietet insbesondere beim Reinigen der gesamten Anlage erhebliche Vorteile, da jetzt problemlos auch das Vakuumleitsystem, also die einzelnen Kanäle, auch innen ohne aufwendige Demontagearbeiten gereinigt und gespült werden können.
  • Nach den Merkmalen des Verfahrens erfolgt das Evakuieren einer in Anlagen und/oder Maschinen vorhandenen, aus einer ersten und zweiten Kammerhälfte bestehenden Vakuumkammer dadurch, dass zunächst die eine von einem verschiebbaren Träger aufgenommene Kammerhälfte relativ zu der von einem feststehenden Träger aufgenommenen Kammerhälfte verschoben und dadurch die Vakuumkammer geschlossen wird. Anschließend wird die Vakuumkammer über ein Leitungssystem mit einer Vakuumquelle gesteuert verbunden. Erfindungsgemäß wird dabei unmittelbar nach dem Schließen der beiden Kammerhälften der Ausgang wenigstens eines in dem feststehenden Träger vorhandenen Strömungskanals mit dem Eingang wenigstens eines in dem verschiebbaren Träger vorhandenen Strömungskanals verbunden. Daraufhin werden durch Ansteuern eines Vakuumventils, das einerseits mit einer Vakuumquelle und andererseits mit der Vakuumkammer in Verbindung steht, die Vakuumkammer mit der Vakuumquelle über die vorgenannten Strömungskanäle verbunden.
  • Das Ansteuern erfolgt dabei in Abhängigkeit eines Ansteuersignals, das zum Beispiel durch geeignete sensorische Mittel ausgelöst wird, wenn die erste und zweite Kammerhälfte, welche die Vakuumkammer ausbildet, zusammengefahren ist. Das heißt auch, dass das Ansteuersignal ausgelöst wird, nachdem die vorgenannten Strömungskanäle dichtend miteinander in Verbindung stehen.
  • Sobald also der oder die Strömungskanäle des feststehenden und verschiebbaren Trägers miteinander verbunden sind, erhält über geeignete Schaltmittel, zum Beispiel über einen mit der Vakuumkammer in Verbindung stehender Druck- oder Wegsensors, das Vakuumventil ein Steuersignal. Dieses Steuersignal bewirkt, dass der Strömungskanal des Vakuumventils geöffnet wird. Damit wird zum Aufbau eines Vakuums in der Vakuumkammer in vorteilhafter Weise eine direkte und integrale Verbindung und damit eine Verbindung zwischen Vakuumquelle, Vakuumventil und Vakuumkammer ohne Verschlauchung und Verrohrung geschaffen.
  • Mit einer solchen Verbindung ohne Verschlauchung und Verrohrung aller an dem Evakuieren der Vakuumkammer beteiligten Komponenten wird in vorteilhafter Weise eine kompakte Baueinheit, insbesondere ein Tiefziehwerkzeug geschaffen, mit einer vergleichsweise kurzen Gesamtlänge eines Vakuumleitsystems bei geringem Strömungsverlust im Vakuum.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Vakuumkammer, die zum Beispiel als Tiefziehwerkzeug einer Vakuumverpackungsmaschine ausgebildet ist, umfasst einen feststehenden Träger mit einer ersten Kammerhälfte, einen relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger mit einer zweiten Kammerhälfte und ein Vakuumleitsystem, über welches die 0 Vakuumkammer in der geschlossenen Stellung evakuierbar ist. Das Vakuumleitsystem besteht dabei aus mindestens zwei Strömungskanälen, die in der geöffneten Stellung der Vakuumkammer nicht miteinander in Verbindung stehen, während sie in der geschlossenen Stellung der Vakuumkammer dicht aneinander anschließen.
  • Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass vorzugsweise in dem feststehenden Träger wenigstens ein den Evakuierprozess der Vakuumkammer steuerndes Vakuumventil integriert ist oder wenigstens so mit dem Träger in Verbindung steht, dass es sich dabei, von außen gesehen, um eine schlauch- oder rohrlose Verbindung handelt.
  • In Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung bildet der feststehende oder der verschiebbare Träger, vorzugsweise jedoch der feststehende Träger die Kammerhälfte einstückig aus.
  • Eine andere Ausbildung kann darin bestehen, dass der feststehende Träger in vorteilhafter Weise eine Kammerplatte und eine jeweils endseitig der Kammerplatte angeordnete und auf den verschiebbaren Träger gerichtete Anschlussplatte aufweist.
  • Eine der Anschlussplatten bildet einen Freiraum aus, in dem das ansteuerbare Vakuumventil montiert ist.
  • Ferner bildet der feststehende Träger, speziell eine der Anschlussplatten des feststehenden Trägers, wenigstens einen ersten Strömungskanal aus, dessen Eingang in dem genannten Freiraum liegt und dessen Ausgang im freien Ende der Anschlussplatte mündet. Der Strömungskanal des in dem Freiraum montierten Vakuumventils steht dabei vorzugsweise in direkter Verbindung mit dem wenigstens einen Strömungskanal der Anschlussplatte.
  • Des Weiteren ist in dem verschiebbaren Träger wenigstens ein zweiter Strömungskanal ausgebildet, dessen Eingang dem Ausgang des ersten Strömungskanals gegenüberliegend angeordnet ist. Die Strömungskanäle können dabei als von den Trägern getrennte Rohr- oder Schlauchleitungen ausgebildet sein.
  • Erfindungsgemäß sind jedoch die Leitungen als in den Trägern integrierte Strömungskanäle ausgebildet, die zum Beispiel durch Bohren eingebracht sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst der verschiebbare Träger eine die zweite Kammerhälfte tragende Verbindungsplatte und mehrere auf den feststehenden Träger gerichtete Führungselemente.
  • Die freien Enden der Führungselemente sind dabei in betreffenden, den Führungselementen diametral gegenüberliegenden Gleitführungen der Anschlussplatten aufgenommen. Damit wird eine positionsgenaue Führung der einen Kammerhälfte zur anderen Kammerhälfte sichergestellt.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist in der Verbindungsplatte wenigstens ein Strömungskanal ausgebildet, dessen Eingang dem Ausgang des in der Annschlussplatte ausgebildeten Strömungskanals diametral gegenüberliegend angeordnet ist und der in das Kammerinnere mündet.
  • Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Erfindung bildet die mit dem Vakuumventil verbindbare Anschlussplatte an ihrem freien Ende einen Vorsprung mit einer so genannten Anschlussschräge aus, in der die Mündung des wenigstens einen Strömungskanals der Anschlussplatte liegt. Der diametral der Mündung dieses Strömungskanals gegenüberliegende Eingang des oder der in der Verbindungsplatte vorhandenen Strömungskanäle ist folglich in einer kongruent zu dem Vorsprung ausgebildeten Ausnehmung mit einer Anschlussschräge in der Verbindungsplatte ausgebildet. Der erwähnte Vorsprung und die Ausnehmung bilden im geschlossenen Zustand der Vakuumkammer bzw. des Tiefziehwerkzeuges in vorteilhafter Weise, neben den zuvor genannten Führungselementen und der Gleitführung, eine zusätzliche Zentrierung für die beiden Kammer- bzw. der Tiefziehwerkzeughälften.
  • Anstelle des Vorsprungs und der Ausnehmung können der Ausgang und der Eingang des wenigstens einen Strömungskanals selbstverständlich in einer horizontal liegenden, ebenen Fläche des freien Endes der Anschlussplatte und der Verbindungsplatte ausgebildet sein.
  • Zur Abdichtung der die Strömungskanäle verbindenden Fläche der Anschluss- und Verbindungsplatte ist selbstverständlich eine Dichtung an wenigstens einer der Flächen vorgesehen.
  • Bei mehreren in den vorgenannten Bauteilen ausgebildeten Strömungskanälen kann erfindungsgemäß, neben dem wenigstens einen Strömungskanal in dem betreffenden Träger, zusätzlich ein Überdruck-Strömungskanal vorgesehen sein, nämlich dann, wenn die Vakuumkammer ein Tiefziehwerkzeug ist und das Entformen des tiefgezogenen Formteils mittels Druckluft unterstützt werden soll.
  • Um schließlich auch zwischen der Vakuumquelle und dem das Vakuum steuernden Vakuumventil möglichst geringe Strömungsverluste zu realisieren, kann in vorteilhafter Weise die Vakuumquelle kammer- bzw. werkzeugnah angeordnet sein. Bevorzugt wird dabei eine direkte Verbindung mittels wenigstens eines die Kammerplatte des feststehenden Trägers durchdringenden Strömungskanals.
  • Des Weiteren umfasst die Erfindung auch eine Anlage beziehungsweise Maschine, insbesondere Verpackungsmaschine, die mit einem als Vakuumkammer dienenden Tiefzieh- oder Siegelwerkzeug ausgestattet ist und die Vakuumkammer, wie beschrieben, ausgebildet ist. Auch an dieser Maschine werden die eingangs geschilderten Vorteile deutlich.
  • Zusammenfassend sollen an dieser Stelle nochmals die mit der erfindungsgemäßen Lösung erzielbaren Vorteile herausgestellt werden.
  • Mit der erfindungsgemäßen Lösung entfallen sämtliche nach dem Stand der Technik frei verlegten Schlauch- oder Rohrleitungen zwischen dem wenigstens einem Vakuumventil und der Vakuumkammer bzw. des Tiefziehwerkzeuges einerseits und der Vakuumquelle und dem Vakuumventil andererseits.
  • Damit wird ein schnelles Evakuieren der Vakuumkammer bei einem verlustarmen Strömungsverlauf des Vakuums erreicht.
  • Darüber hinaus führt die Erfindung zu einer erheblichen Kosteneinsparung, weil mit der Einordnung des Vakuumventils in den feststehenden Träger der Kammer- bzw. der Werkzeughälfte die Verschlauchung zwischen der Vakuumkammer bzw. dem Tiefziehwerkzeug, dem Vakuumventil und der Vakuumquelle entfällt und der in diesem Zusammenhang entstehende Montageaufwand vermieden wird, und weil ferner mit der Einordnung des Vakuumventils in den feststehenden Träger die damit geschaffene technische Einheit sofort betriebsbereit ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • In der Zeichnung wird am Beispiel des Tiefziehwerkzeuges einer Vakuumverpackungsmaschine die erfindungsgemäße Lösung dargestellt. In den Figuren zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vakuumkammer in dreidimensionaler Ansicht, die schematisch als Tiefziehwerkzeug in Offenstellung mit in einer ersten Anschlußschräge des feststehenden Trägers ausgebildeten Ausgang von Strömungskanälen und mit in einer zweiten Anschlußschräge des verschiebbaren Trägers ausgebildeten Eingang von Strömungskanälen dargestellt ist und
  • 2, 3 in einer dreidimensionalen Ansicht eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vakuumkammer, die hier ebenfalls als Tiefziehwerkzeug beispielhaft gezeigt ist, mit einem in einer horizontal liegenden Fläche des feststehenden und verschiebbaren Trägers ausgebildeten Aus- und Eingang der Strömungskanäle.
  • In den 1 und 2 ist ein eine Werkzeug- oder Kammerhälfte 1.1 aufnehmender, erfindungsgemäß ausgebildeter feststehender Träger 1 und ein eine Werkzeug- oder Kammerhälfte 2.1 aufnehmender, relativ zu dem feststehenden Träger 1 erfindungs gemäß ausgebildeter verschiebbarer Träger 2 einer Vakuumverpackungsmaschine dargestellt.
  • Der feststehende Träger 1 umfasst im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine Kammerplatte 1.2 und jeweils endseitig der Kammerplatte eine auf den verschiebbaren Träger 2 gerichtete und mit der Kammerplatte 1.2 verbundene Anschlussplatte 6, 7. Der feststehende Träger ist damit mehrstückig ausgebildet.
  • Denkbar ist, den Träger auch einstückig als Gussteil auszubilden, jedoch erfordert die einstückige Ausbildung einen erheblichen Mehraufwand bei der Handhabung und der mechanischen Bearbeitung, wie beim Einbringen der vertikal verlaufenden Strömungskanäle 1.3, 1.4 in die Kammerplatte 1.2, beim Einbringen der Strömungskanäle 10, 11 in die Anschlussplatte 6 und beim Einbringen der Gleitführungen 4.1 in die Anschlussplatten 6 und 7.
  • Die in dem feststehenden Träger 1 respektive die in der Kammerplatte 1.2 vorhandenen, vertikal verlaufenden Strömungskanäle 1.3 und 1.4 fluchten dabei mit den in der Anschlussplatte 6 des feststehenden Trägers 1 ausgebildeten, vertikal verlaufenden Strömungskanälen 10, 11.
  • Erfindungswesentlich ist dabei, dass in der Anschlussplatte 6 eine Ausnehmung 6.1 ausgebildet ist, in die ein wenigstens einen Strömungskanal aufweisendes und in den Figuren nur schematisch dargestelltes Vakuumventil 5 montierbar ist. Das Vakuumventil 5 kann dabei ein an sich bekanntes ansteuerbares Vakuumventil oder ein speziell für diesen Anwendungsfall ausgebildetes, ansteuerbares Vakuumventil sein.
  • Der wenigstens eine Strömungskanal 5.1, 5.2 des Vakuumventils 5, am besten zu sehen in 2, ist dabei fluchtend zu dem Strömungskanal 10, 11 in der Anschlussplatte 6 ausgerichtet.
  • Dass die Gesamtheit der Strömungskanäle vorzugsweise als Bohrungen ausgebildet ist, versteht sich dabei von selbst.
  • Erfindungswesentlich ist ferner, den feststehenden Träger betreffend, dass der Ausgang der Strömungskanäle 10, 11 in einer ersten Anschlussschräge eines an dem freien Ende der Anschlussplatte 6 vorhandenen Vorsprungs 6.2 ausgebildet ist. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang erfindungswesentlich, den verschiebbaren Träger 2 betreffend, dass der Eingang der Strömungskanäle 8, 9 in einer zweiten Anschlussschräge einer in der Verbindungsplatte 3 vorhandenen Ausnehmung 3.1 ausgebildet ist, und zwar derart, dass die Strömungskanäle 10, 11 den Strömungskanälen 8, 9 fluchtend gegenüberliegend angeordnet sind.
  • Wenigstens eine der beiden Anschlussschrägen kann dabei, zum Zwecke des Erhalts einer dichten Verbindung bei geschlossener Vakuumkammer bzw. geschlossenem Tiefziehwerkzeug, zwischen den betreffenden Aus- und Eingängen der Strömungskanäle eine Dichtung 12 aufweisen. Die hier angenommenen Schrägen (an dem Vorsprung 6.2 und der Ausnehmung 3.1), die die Enden der jeweiligen Kanäle 8, 9, 10, 11 aufweisen, sind zueinander parallel.
  • In einer nach 2 anderen Ausführungsvariante einer Vakuumkammer bzw. eines Tiefziehwerkzeuges ist anstelle des Vorsprunges 6.2 an der Anschlussplatte 6 eine erste ebene und horizontal verlaufende Fläche 6.3 ausgebildet, während an der Verbindungsplatte 3 anstelle der Ausnehmung 3.1 eine zweite ebene, horizontal verlaufende Fläche 3.2 ausgebildet ist. In der Fläche 6.3 ist der Ausgang der Strömungskanäle 10, 11 ausgebildet und in der Fläche 3.2 ist fluchtend dazu der Eingang der Strömungskanäle 8, 9 ausgebildet, die, wie in den 1 und 2 dargestellt, in das Innere der Kammerhälfte 2.1 bzw. der Tiefziehwerkzeughälfte münden. Die in der 2 gezeigten Strömungskanälen 8, 9 sind im Wesentlichen U-artig ausgebildet und werden durch entsprechend eingearbeitete Bohrungen reali siert. Um das Ablaufen von Reinigungsflüssigkeiten und so weiter zu erleichtern, sind in dem, die beiden kurzen Schenkel des U's verbindenden Steg verschließbare Ablassöffnungen vorgesehen. Damit ist es problemlos möglich, auch die hier angeordneten Kanäle zu reinigen und zu spülen.
  • Beiden Figuren gemeinsam ist, dass an geeigneter Stelle der Kammerplatte 1.2 eine Vakuumquelle 13 positioniert ist, die mit den in der Kammerplatte 1.2 ausgebildeten Strömungskanälen 1.3 und 1.4 in Verbindung steht.
  • Darüber hinaus besitzt in beiden Ausführungsvarianten die Verbindungsplatte 3 in den Eckbereichen angeordnete und säulenartig ausgebildete Führungselemente 4, die in Führungen 4.1 (z. B. kugelgelagerte Führungen, Gleitbuchsen, Führungen usw.) der betreffenden Anschlussplatten 6, 7 des feststehenden Trägers 1 aufgenommen und, entsprechend der Richtung des Doppelpfeils 14, darin geführt werden, sobald eine hier nicht dargestellte Hubvorrichtung die Verbindungsplatte 3 zum Schließen der Vakuumkammer bzw. des Tiefziehwerkzeuges anhebt oder zum Öffnen absenkt.
  • Nachfolgend soll kurz auf das erfindungsgemäße Verfahren zum Evakuieren eingegangen werden, und zwar unter den Bedingungen, dass in dem feststehenden Träger 1 und in dem verschiebbaren Träger 2 Strömungskanäle 1.3 und 1.4, 8 und 9 sowie 10 und 11, integriert sind, die mit dem in oder an dem betreffenden Träger angeordneten Vakuumventil 5 und der werkzeugnah angeordneten Vakuumquelle 13 verbindbar sind.
  • Mittels einer an den verschiebbaren Träger 2 angreifenden, jedoch nicht dargestellten Hubvorrichtung wird die Vakuumkammer bzw. das Tiefziehwerkzeug geschlossen. Dabei wird der Ausgang des wenigstens einen in dem feststehenden Träger 1 vorhandenen Strömungskanals 10, 11 mit dem Eingang des wenigstens einen in dem verschiebbaren Träger 2 vorhandenen Strömungskanals 8, 9 verbunden.
  • Durch Ansteuern eines mit der Vakuumquelle 13 in Verbindung stehenden Vakuumventils 5 werden die Strömungskanäle 8, 10 und 9, 11 und die Vakuumkammer mit der Vakuumquelle 13 verbunden, und zwar in Abhängigkeit eines am Vakuumventil 5 ausgelösten Ansteuersignals. Das Ansteuersignal wird bei geschlossener Stellung der Kammerhälften 1.1, 2.1 bzw. der Tiefziehwerkzeughälften ausgelöst.
  • Wie unschwer für den Fachmann zu erkennen, wird mit der Gesamtheit der erfindungsgemäßen Merkmale ein vergleichsweise extrem kurzer Strömungsweg des Vakuums von der Vakuumquelle bis zur Vakuumkammer bei minimalen Strömungsverlusten realisiert. Damit trägt die erfindungsgemäße Lösung entscheidend zur Verbesserung der Produktivität einer eine Vakuumkammer aufweisenden Anlage und/oder Maschine bei.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Es ist weiter zu beachten, daß die in den verschiedenen Ausführungsformen beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar. Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (25)

  1. Verfahren zum Evakuieren einer in Anlagen und/oder Maschinen vorhandenen, aus einer ersten und zweiten Kammerhälfte bestehenden Vakuumkammer, wobei die eine Kammerhälfte mit einem feststehenden Träger und die andere Kammerhälfte mit einem relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger in Verbindung steht, und wobei ferner eine Vakuumquelle über ein Leitungssystem gesteuert mit der Vakuumkammer verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der geschlossenen Stellung der Kammerhälften (1.1, 2.1) der Ausgang des wenigstens einen in dem feststehenden Träger (1) vorhandenen Strömungskanals (10, 11) mit dem Eingang des wenigstens einen in dem verschiebbaren Träger (2) vorhandenen Strömungskanals (8; 9) verbunden wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Ansteuern eines mit der Vakuumquelle (13) in Verbindung stehenden Vakuumventils (5) die Strömungskanäle (8, 10 und 9, 11) und die Vakuumkammer mit der Vakuumquelle (13) verbunden werden.
  3. Verfahren nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ansteuern in Abhängigkeit eines am Vakuumventil (5) ausgelösten Ansteuersignals erfolgt.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ansteuersignal bei geschlossener Stellung der Kammerhälften (1.1, 2.1) ausgelöst wird.
  5. Vakuumkammer, insbesondere Tiefzieh- oder Siegelwerkzeug für Vakuumverpackungsmaschinen, umfassend einen feststehenden Träger (1) mit einer ersten Kammerhälfte (1.1), einen relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger (2) mit einer zweiten Kammerhälfte (2.1) und ein Vakuumleitsystem, über welches die Vakuumkammer in der geschlossenen Stellung der Kammerhälften (1.1, 2.1) evakuierbar ist, wobei das Vakuumleitsystem aus mindestens zwei Strömungskanälen (8, 9, 10, 11) besteht, die bei geöffneter Vakuumkammer nicht in Verbindung stehen und bei geschlossener Vakuumkammer dicht aneinander anschließen.
  6. Vakuumkammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1, 2), insbesondere der feststehende Träger (1), die Kammerhälfte (1.1) einstückig ausbildet.
  7. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der feststehende Träger (1) einen ersten Strömungskanal (10, 11) und der verschiebbare Träger (2) einen zweiten Strömungskanal (8, 9) aufweist.
  8. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungs kanäle (8, 9, 10, 11) als von den Trägern (1, 2) getrennte Rohr- oder Schlauchleitungen ausgebildet sind.
  9. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungskanäle (8, 9, 10, 11) als Bohrungen in den Trägern (1, 2) ausgebildet sind.
  10. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der feststehende Träger (1) eine Kammerplatte (1.2) und jeweils endseitig der Kammerplatte (1.2) eine auf den verschiebbaren Träger (2) gerichtete und mit der Kammerplatte (1.2) verbundene Anschlussplatte (6, 7) ausbildet.
  11. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der verschiebbare Träger (2) aus einer die zweite Kammerhälfte (2.1) tragenden Verbindungsplatte (3) und aus auf der Verbindungsplatte (3) angeordnete und auf den feststehenden Träger (1) gerichtete Führungselemente (4) besteht.
  12. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der betreffenden Anschlussplatte (6; 7) Führungen (4.1) ausgebildet sind, die den Führungselementen (4) diametral gegenüberliegend angeordnet sind.
  13. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Anschlussplatten (6, 7) einen Freiraum (6.1) ausbildet, in dem ein Vakuumventil (5) integrierbar ist.
  14. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verbindungsplatte (3) mindestens ein Strömungskanal (8, 9) vorgesehen ist, der in das Kammerinnere mündet.
  15. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussplatte (6) mindestens einen Strömungskanal (10, 11) aufnimmt.
  16. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem feststehenden Träger (1) ein den Evakuierprozess der Vakuumkammer steuerndes Vakuumventil (5) vorgesehen, insbesondere integriert ist.
  17. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der feststehende Träger (1) eine Vakuumquelle (13) zum Beispiel eine Vakuumpumpe aufweist.
  18. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang des ersten Strömungskanals (10, 11) dem Eingang des zweiten Strömungskanals (8, 9) diametral gegenüberliegend angeordnet ist.
  19. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang des Strömungskanals (10, 11) in einer ersten Anschlussschräge eines an dem freien Ende der Anschlussplatte (6) vorhandenen Vorsprungs (6.2) ausgebildet ist und dass der Eingang des Strömungskanals (8, 9) in einer zweiten Anschlussschräge einer in der Verbindungsplatte (3) vorhandenen Ausnehmung (3.1) ausgebildet ist.
  20. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang des Strömungskanals (10, 11) in einer am freien Ende der Anschlussplatte (6) horizontalen Anschlussfläche (6.3) ausgebildet ist und dass der Eingang des Strömungskanals (8, 9) in einer der Anschlussplatte (6) gegenüberliegenden, horizontalen Anschlussfläche (3.2) der Verbindungsplatte (3) ausgebildet ist.
  21. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Anschlussschräge einander gegenüberliegend angeordnet sind und wenigstens eine der Anschlussschrägen mit einer Dichtung (12) versehen ist.
  22. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Anschlussschrägen zueinander parallel sind.
  23. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der horizontalen Anschlussflächen (3.2, 6.3) mit einer Dichtung (12) versehen ist.
  24. Vakuumkammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wahlweise einer der Strömungskanäle (8, 10) und (9, 11) ein Unterdruck- oder Überdruckkanal ist.
  25. Anlage und/oder Maschine, insbesondere Vakuumverpackungsmaschine mit einer als Vakuumkammer ausgebildetes Tiefzieh- und/oder Siegelwerkzeug, welches die Merkmale der Ansprüche 4 bis 22 aufweist.
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