-
Die
Erfindung betrifft eine Vakuumkammer, insbesondere ein Tiefzieh-
oder Siegelwerkzeug für Vakuumverpackungsmaschinen,
welche einen feststehenden Träger
mit einer ersten Kammerhälfte
und einen relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger mit
einer zweiten Kammerhälfte
sowie ein Vakuumleitsystem aufweist. Des Weiteren umfasst die Erfindung
auch ein Verfahren zum Evakuieren einer in Anlagen und/oder Maschinen
vorhandenen, aus einer ersten und zweiten Kammerhälfte bestehenden
Vakuumkammer.
-
Die
eingangs beschriebenen Vakuumkammern sind Teile von Anlagen oder
Maschinen, insbesondere Verpackungsmaschinen, und werden dort zum
Beispiel zunächst
zum Einformen von Verpackungsmulden in Materialunterbahnen oder
das Aufsiegeln der Oberbahnen auf die befüllten Verpackungsmulden eingesetzt.
-
In
diesem Anwendungsbereich werden an die Maschinen und ihren Elementen
große
Hygieneanforderungen gestellt. Für
eine ausreichende Produktivität
ist es notwendig, dass der Evakuierprozess möglichst zügig erfolgt. Hierzu werden
leistungsfähige
Vakuumquellen zur Verfügung
gestellt, die mit Schlauchverbindungen mit den anderen Elementen, zum
Beispiel einem Vakuumventil oder dem Inneren der geschlossenen Vakuumkammer,
verbunden sind. Die Schlauchleitungen sind natürlich flexibel verlegt, um
den bewegten Maschinenteilen folgen zu können, sie stellen aber unter
Umständen
ein erhebliches Hygieneproblem dar, da die große Oberfläche und insbesondere auch versteckte
Winkel und so weiter nur aufwendig zu reinigen sind und aufgrund
der organischen Materialien sich ein idealer Nährboden für Bakterien und so weiter entwickeln
kann.
-
Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den bekannten Stand
der Technik dahingehend zu verbessern, dass dieser einfacher zu
reinigen ist, also insgesamt die Hygiene zu verbessern.
-
Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Vakuumkammer wie eingangs beschrieben.
Bei dieser Vakuumkammer ist ein Vakuumleitungssystem vorgesehen, über welches
die Vakuumkammer in der geschlossenen Stellung der Kammerhälften evakuierbar
ist, wobei das Vakuumleitsystem aus mindestens zwei Strömungskanälen besteht,
die bei geöffneter Vakuumkammer
nicht in Verbindung stehen und bei geschlossener Vakuumkammer dicht
aneinanderschließen.
-
In
gleicher Weise wird die Erfindung auch durch ein Verfahren zum Evakuieren
einer in Anlagen und/oder Maschinen vorhandenen, aus einer ersten und
zweiten Kammerhälfte
bestehenden Vakuumkammer gelöst,
wobei die eine Kammerhälfte
mit einem feststehenden Träger
und die andere Kammerhälfte
mit einem relativ zu dem feststehenden Träger verschiebbaren Träger in Verbindung
steht und wobei die Vakuumquelle über ein Leitungssystem gesteuert
mit der Vakuumkammer verbindbar ist und in der geschlossenen Stellung
der Kammerhälften
der Ausgang des wenigstens einen in dem feststehenden Träger vorhandenen
Strömungskanals
mit dem Eingang des wenigstens einen in dem verschiebbaren Träger vorhandenen
Strömungskanals
verbunden wird.
-
Ein
wesentlicher Vorzug der Erfindung liegt darin, dass das für das Erzeugen
des Vakuum notwendige Vakuumleitsystem dann dicht zur Verfügung gestellt
wird, wenn das Werkzeug auch geschlossen ist. Dadurch ist es möglich, die
Kanäle
zum Beispiel in dem Träger
selbst zu integrieren, wodurch es möglich ist, auf sonst übliche Schlauchverbindungen
zu verzichten. Da aber keine Schläuche mit entsprechend welligen
Innenoberflächen
zur Verfügung
stehen, wird mit dem erfindungsgemäßen Vorschlag auch der Vakuumfluss
erheblich verbessert, da der Strömungswiderstand
in dem so ausgebildeten Vakuumleitsystem erheblich abgesenkt ist.
-
In
der geöffneten
Stellung der Vakuumkammer ist auch das Vakuumleitsystem (durch ein
Vakuumventil entsprechend abgeriegelt) offen. Dies bietet insbesondere
beim Reinigen der gesamten Anlage erhebliche Vorteile, da jetzt
problemlos auch das Vakuumleitsystem, also die einzelnen Kanäle, auch
innen ohne aufwendige Demontagearbeiten gereinigt und gespült werden
können.
-
Nach
den Merkmalen des Verfahrens erfolgt das Evakuieren einer in Anlagen
und/oder Maschinen vorhandenen, aus einer ersten und zweiten Kammerhälfte bestehenden
Vakuumkammer dadurch, dass zunächst
die eine von einem verschiebbaren Träger aufgenommene Kammerhälfte relativ zu
der von einem feststehenden Träger
aufgenommenen Kammerhälfte
verschoben und dadurch die Vakuumkammer geschlossen wird. Anschließend wird
die Vakuumkammer über
ein Leitungssystem mit einer Vakuumquelle gesteuert verbunden. Erfindungsgemäß wird dabei
unmittelbar nach dem Schließen
der beiden Kammerhälften
der Ausgang wenigstens eines in dem feststehenden Träger vorhandenen
Strömungskanals
mit dem Eingang wenigstens eines in dem verschiebbaren Träger vorhandenen
Strömungskanals
verbunden. Daraufhin werden durch Ansteuern eines Vakuumventils,
das einerseits mit einer Vakuumquelle und andererseits mit der Vakuumkammer
in Verbindung steht, die Vakuumkammer mit der Vakuumquelle über die
vorgenannten Strömungskanäle verbunden.
-
Das
Ansteuern erfolgt dabei in Abhängigkeit eines
Ansteuersignals, das zum Beispiel durch geeignete sensorische Mittel
ausgelöst
wird, wenn die erste und zweite Kammerhälfte, welche die Vakuumkammer
ausbildet, zusammengefahren ist. Das heißt auch, dass das Ansteuersignal
ausgelöst
wird, nachdem die vorgenannten Strömungskanäle dichtend miteinander in
Verbindung stehen.
-
Sobald
also der oder die Strömungskanäle des feststehenden
und verschiebbaren Trägers
miteinander verbunden sind, erhält über geeignete Schaltmittel,
zum Beispiel über
einen mit der Vakuumkammer in Verbindung stehender Druck- oder Wegsensors,
das Vakuumventil ein Steuersignal. Dieses Steuersignal bewirkt,
dass der Strömungskanal
des Vakuumventils geöffnet
wird. Damit wird zum Aufbau eines Vakuums in der Vakuumkammer in
vorteilhafter Weise eine direkte und integrale Verbindung und damit
eine Verbindung zwischen Vakuumquelle, Vakuumventil und Vakuumkammer
ohne Verschlauchung und Verrohrung geschaffen.
-
Mit
einer solchen Verbindung ohne Verschlauchung und Verrohrung aller
an dem Evakuieren der Vakuumkammer beteiligten Komponenten wird
in vorteilhafter Weise eine kompakte Baueinheit, insbesondere ein
Tiefziehwerkzeug geschaffen, mit einer vergleichsweise kurzen Gesamtlänge eines
Vakuumleitsystems bei geringem Strömungsverlust im Vakuum.
-
Die
erfindungsgemäß vorgeschlagene
Vakuumkammer, die zum Beispiel als Tiefziehwerkzeug einer Vakuumverpackungsmaschine
ausgebildet ist, umfasst einen feststehenden Träger mit einer ersten Kammerhälfte, einen
relativ zu dem feststehenden Träger
verschiebbaren Träger
mit einer zweiten Kammerhälfte
und ein Vakuumleitsystem, über
welches die 0 Vakuumkammer in der geschlossenen Stellung evakuierbar
ist. Das Vakuumleitsystem besteht dabei aus mindestens zwei Strömungskanälen, die
in der geöffneten
Stellung der Vakuumkammer nicht miteinander in Verbindung stehen,
während
sie in der geschlossenen Stellung der Vakuumkammer dicht aneinander
anschließen.
-
Dabei
ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass
vorzugsweise in dem feststehenden Träger wenigstens ein den Evakuierprozess
der Vakuumkammer steuerndes Vakuumventil integriert ist oder wenigstens
so mit dem Träger
in Verbindung steht, dass es sich dabei, von außen gesehen, um eine schlauch-
oder rohrlose Verbindung handelt.
-
In
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung bildet
der feststehende oder der verschiebbare Träger, vorzugsweise jedoch der
feststehende Träger
die Kammerhälfte
einstückig
aus.
-
Eine
andere Ausbildung kann darin bestehen, dass der feststehende Träger in vorteilhafter Weise
eine Kammerplatte und eine jeweils endseitig der Kammerplatte angeordnete
und auf den verschiebbaren Träger
gerichtete Anschlussplatte aufweist.
-
Eine
der Anschlussplatten bildet einen Freiraum aus, in dem das ansteuerbare
Vakuumventil montiert ist.
-
Ferner
bildet der feststehende Träger,
speziell eine der Anschlussplatten des feststehenden Trägers, wenigstens
einen ersten Strömungskanal
aus, dessen Eingang in dem genannten Freiraum liegt und dessen Ausgang
im freien Ende der Anschlussplatte mündet. Der Strömungskanal
des in dem Freiraum montierten Vakuumventils steht dabei vorzugsweise
in direkter Verbindung mit dem wenigstens einen Strömungskanal
der Anschlussplatte.
-
Des
Weiteren ist in dem verschiebbaren Träger wenigstens ein zweiter
Strömungskanal
ausgebildet, dessen Eingang dem Ausgang des ersten Strömungskanals
gegenüberliegend
angeordnet ist. Die Strömungskanäle können dabei
als von den Trägern
getrennte Rohr- oder Schlauchleitungen ausgebildet sein.
-
Erfindungsgemäß sind jedoch
die Leitungen als in den Trägern
integrierte Strömungskanäle ausgebildet,
die zum Beispiel durch Bohren eingebracht sind.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst der verschiebbare Träger eine
die zweite Kammerhälfte
tragende Verbindungsplatte und mehrere auf den feststehenden Träger gerichtete
Führungselemente.
-
Die
freien Enden der Führungselemente
sind dabei in betreffenden, den Führungselementen diametral gegenüberliegenden
Gleitführungen
der Anschlussplatten aufgenommen. Damit wird eine positionsgenaue
Führung
der einen Kammerhälfte
zur anderen Kammerhälfte
sichergestellt.
-
Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist in der Verbindungsplatte
wenigstens ein Strömungskanal
ausgebildet, dessen Eingang dem Ausgang des in der Annschlussplatte
ausgebildeten Strömungskanals
diametral gegenüberliegend
angeordnet ist und der in das Kammerinnere mündet.
-
Nach
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung
der Erfindung bildet die mit dem Vakuumventil verbindbare Anschlussplatte
an ihrem freien Ende einen Vorsprung mit einer so genannten Anschlussschräge aus,
in der die Mündung
des wenigstens einen Strömungskanals
der Anschlussplatte liegt. Der diametral der Mündung dieses Strömungskanals
gegenüberliegende
Eingang des oder der in der Verbindungsplatte vorhandenen Strömungskanäle ist folglich
in einer kongruent zu dem Vorsprung ausgebildeten Ausnehmung mit
einer Anschlussschräge
in der Verbindungsplatte ausgebildet. Der erwähnte Vorsprung und die Ausnehmung
bilden im geschlossenen Zustand der Vakuumkammer bzw. des Tiefziehwerkzeuges
in vorteilhafter Weise, neben den zuvor genannten Führungselementen
und der Gleitführung,
eine zusätzliche
Zentrierung für
die beiden Kammer- bzw. der Tiefziehwerkzeughälften.
-
Anstelle
des Vorsprungs und der Ausnehmung können der Ausgang und der Eingang
des wenigstens einen Strömungskanals
selbstverständlich in
einer horizontal liegenden, ebenen Fläche des freien Endes der Anschlussplatte
und der Verbindungsplatte ausgebildet sein.
-
Zur
Abdichtung der die Strömungskanäle verbindenden
Fläche
der Anschluss- und Verbindungsplatte ist selbstverständlich eine
Dichtung an wenigstens einer der Flächen vorgesehen.
-
Bei
mehreren in den vorgenannten Bauteilen ausgebildeten Strömungskanälen kann
erfindungsgemäß, neben
dem wenigstens einen Strömungskanal
in dem betreffenden Träger,
zusätzlich
ein Überdruck-Strömungskanal
vorgesehen sein, nämlich dann,
wenn die Vakuumkammer ein Tiefziehwerkzeug ist und das Entformen
des tiefgezogenen Formteils mittels Druckluft unterstützt werden
soll.
-
Um
schließlich
auch zwischen der Vakuumquelle und dem das Vakuum steuernden Vakuumventil
möglichst
geringe Strömungsverluste
zu realisieren, kann in vorteilhafter Weise die Vakuumquelle kammer-
bzw. werkzeugnah angeordnet sein. Bevorzugt wird dabei eine direkte
Verbindung mittels wenigstens eines die Kammerplatte des feststehenden Trägers durchdringenden
Strömungskanals.
-
Des
Weiteren umfasst die Erfindung auch eine Anlage beziehungsweise
Maschine, insbesondere Verpackungsmaschine, die mit einem als Vakuumkammer
dienenden Tiefzieh- oder Siegelwerkzeug ausgestattet ist und die
Vakuumkammer, wie beschrieben, ausgebildet ist. Auch an dieser Maschine
werden die eingangs geschilderten Vorteile deutlich.
-
Zusammenfassend
sollen an dieser Stelle nochmals die mit der erfindungsgemäßen Lösung erzielbaren
Vorteile herausgestellt werden.
-
Mit
der erfindungsgemäßen Lösung entfallen sämtliche
nach dem Stand der Technik frei verlegten Schlauch- oder Rohrleitungen
zwischen dem wenigstens einem Vakuumventil und der Vakuumkammer bzw.
des Tiefziehwerkzeuges einerseits und der Vakuumquelle und dem Vakuumventil
andererseits.
-
Damit
wird ein schnelles Evakuieren der Vakuumkammer bei einem verlustarmen
Strömungsverlauf
des Vakuums erreicht.
-
Darüber hinaus
führt die
Erfindung zu einer erheblichen Kosteneinsparung, weil mit der Einordnung
des Vakuumventils in den feststehenden Träger der Kammer- bzw. der Werkzeughälfte die
Verschlauchung zwischen der Vakuumkammer bzw. dem Tiefziehwerkzeug,
dem Vakuumventil und der Vakuumquelle entfällt und der in diesem Zusammenhang
entstehende Montageaufwand vermieden wird, und weil ferner mit der
Einordnung des Vakuumventils in den feststehenden Träger die
damit geschaffene technische Einheit sofort betriebsbereit ist.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
-
In
der Zeichnung wird am Beispiel des Tiefziehwerkzeuges einer Vakuumverpackungsmaschine
die erfindungsgemäße Lösung dargestellt.
In den Figuren zeigen:
-
1 eine
erfindungsgemäße Vakuumkammer
in dreidimensionaler Ansicht, die schematisch als Tiefziehwerkzeug
in Offenstellung mit in einer ersten Anschlußschräge des feststehenden Trägers ausgebildeten
Ausgang von Strömungskanälen und mit
in einer zweiten Anschlußschräge des verschiebbaren
Trägers
ausgebildeten Eingang von Strömungskanälen dargestellt
ist und
-
2, 3 in
einer dreidimensionalen Ansicht eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vakuumkammer,
die hier ebenfalls als Tiefziehwerkzeug beispielhaft gezeigt ist,
mit einem in einer horizontal liegenden Fläche des feststehenden und verschiebbaren
Trägers
ausgebildeten Aus- und Eingang der Strömungskanäle.
-
In
den 1 und 2 ist ein eine Werkzeug- oder
Kammerhälfte 1.1 aufnehmender,
erfindungsgemäß ausgebildeter
feststehender Träger 1 und
ein eine Werkzeug- oder Kammerhälfte 2.1 aufnehmender,
relativ zu dem feststehenden Träger 1 erfindungs gemäß ausgebildeter
verschiebbarer Träger 2 einer
Vakuumverpackungsmaschine dargestellt.
-
Der
feststehende Träger 1 umfasst
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine Kammerplatte 1.2 und jeweils endseitig der Kammerplatte
eine auf den verschiebbaren Träger 2 gerichtete
und mit der Kammerplatte 1.2 verbundene Anschlussplatte 6, 7.
Der feststehende Träger
ist damit mehrstückig
ausgebildet.
-
Denkbar
ist, den Träger
auch einstückig
als Gussteil auszubilden, jedoch erfordert die einstückige Ausbildung
einen erheblichen Mehraufwand bei der Handhabung und der mechanischen
Bearbeitung, wie beim Einbringen der vertikal verlaufenden Strömungskanäle 1.3, 1.4 in
die Kammerplatte 1.2, beim Einbringen der Strömungskanäle 10, 11 in
die Anschlussplatte 6 und beim Einbringen der Gleitführungen 4.1 in
die Anschlussplatten 6 und 7.
-
Die
in dem feststehenden Träger 1 respektive
die in der Kammerplatte 1.2 vorhandenen, vertikal verlaufenden
Strömungskanäle 1.3 und 1.4 fluchten dabei
mit den in der Anschlussplatte 6 des feststehenden Trägers 1 ausgebildeten,
vertikal verlaufenden Strömungskanälen 10, 11.
-
Erfindungswesentlich
ist dabei, dass in der Anschlussplatte 6 eine Ausnehmung 6.1 ausgebildet ist,
in die ein wenigstens einen Strömungskanal
aufweisendes und in den Figuren nur schematisch dargestelltes Vakuumventil 5 montierbar
ist. Das Vakuumventil 5 kann dabei ein an sich bekanntes
ansteuerbares Vakuumventil oder ein speziell für diesen Anwendungsfall ausgebildetes,
ansteuerbares Vakuumventil sein.
-
Der
wenigstens eine Strömungskanal 5.1, 5.2 des
Vakuumventils 5, am besten zu sehen in 2,
ist dabei fluchtend zu dem Strömungskanal 10, 11 in
der Anschlussplatte 6 ausgerichtet.
-
Dass
die Gesamtheit der Strömungskanäle vorzugsweise
als Bohrungen ausgebildet ist, versteht sich dabei von selbst.
-
Erfindungswesentlich
ist ferner, den feststehenden Träger
betreffend, dass der Ausgang der Strömungskanäle 10, 11 in
einer ersten Anschlussschräge
eines an dem freien Ende der Anschlussplatte 6 vorhandenen
Vorsprungs 6.2 ausgebildet ist. Des Weiteren ist in diesem
Zusammenhang erfindungswesentlich, den verschiebbaren Träger 2 betreffend,
dass der Eingang der Strömungskanäle 8, 9 in
einer zweiten Anschlussschräge
einer in der Verbindungsplatte 3 vorhandenen Ausnehmung 3.1 ausgebildet
ist, und zwar derart, dass die Strömungskanäle 10, 11 den
Strömungskanälen 8, 9 fluchtend
gegenüberliegend
angeordnet sind.
-
Wenigstens
eine der beiden Anschlussschrägen
kann dabei, zum Zwecke des Erhalts einer dichten Verbindung bei
geschlossener Vakuumkammer bzw. geschlossenem Tiefziehwerkzeug,
zwischen den betreffenden Aus- und Eingängen der Strömungskanäle eine
Dichtung 12 aufweisen. Die hier angenommenen Schrägen (an
dem Vorsprung 6.2 und der Ausnehmung 3.1), die
die Enden der jeweiligen Kanäle 8, 9, 10, 11 aufweisen,
sind zueinander parallel.
-
In
einer nach 2 anderen Ausführungsvariante
einer Vakuumkammer bzw. eines Tiefziehwerkzeuges ist anstelle des
Vorsprunges 6.2 an der Anschlussplatte 6 eine
erste ebene und horizontal verlaufende Fläche 6.3 ausgebildet,
während
an der Verbindungsplatte 3 anstelle der Ausnehmung 3.1 eine
zweite ebene, horizontal verlaufende Fläche 3.2 ausgebildet
ist. In der Fläche 6.3 ist
der Ausgang der Strömungskanäle 10, 11 ausgebildet
und in der Fläche 3.2 ist
fluchtend dazu der Eingang der Strömungskanäle 8, 9 ausgebildet,
die, wie in den 1 und 2 dargestellt,
in das Innere der Kammerhälfte 2.1 bzw.
der Tiefziehwerkzeughälfte
münden.
Die in der 2 gezeigten Strömungskanälen 8, 9 sind im
Wesentlichen U-artig ausgebildet und werden durch entsprechend eingearbeitete
Bohrungen reali siert. Um das Ablaufen von Reinigungsflüssigkeiten und
so weiter zu erleichtern, sind in dem, die beiden kurzen Schenkel
des U's verbindenden
Steg verschließbare
Ablassöffnungen
vorgesehen. Damit ist es problemlos möglich, auch die hier angeordneten Kanäle zu reinigen
und zu spülen.
-
Beiden
Figuren gemeinsam ist, dass an geeigneter Stelle der Kammerplatte 1.2 eine
Vakuumquelle 13 positioniert ist, die mit den in der Kammerplatte 1.2 ausgebildeten
Strömungskanälen 1.3 und 1.4 in
Verbindung steht.
-
Darüber hinaus
besitzt in beiden Ausführungsvarianten
die Verbindungsplatte 3 in den Eckbereichen angeordnete
und säulenartig
ausgebildete Führungselemente 4,
die in Führungen 4.1 (z.
B. kugelgelagerte Führungen,
Gleitbuchsen, Führungen usw.)
der betreffenden Anschlussplatten 6, 7 des feststehenden
Trägers 1 aufgenommen
und, entsprechend der Richtung des Doppelpfeils 14, darin geführt werden,
sobald eine hier nicht dargestellte Hubvorrichtung die Verbindungsplatte 3 zum
Schließen
der Vakuumkammer bzw. des Tiefziehwerkzeuges anhebt oder zum Öffnen absenkt.
-
Nachfolgend
soll kurz auf das erfindungsgemäße Verfahren
zum Evakuieren eingegangen werden, und zwar unter den Bedingungen,
dass in dem feststehenden Träger 1 und
in dem verschiebbaren Träger 2 Strömungskanäle 1.3 und 1.4, 8 und 9 sowie 10 und 11,
integriert sind, die mit dem in oder an dem betreffenden Träger angeordneten
Vakuumventil 5 und der werkzeugnah angeordneten Vakuumquelle 13 verbindbar
sind.
-
Mittels
einer an den verschiebbaren Träger 2 angreifenden,
jedoch nicht dargestellten Hubvorrichtung wird die Vakuumkammer
bzw. das Tiefziehwerkzeug geschlossen. Dabei wird der Ausgang des
wenigstens einen in dem feststehenden Träger 1 vorhandenen
Strömungskanals 10, 11 mit
dem Eingang des wenigstens einen in dem verschiebbaren Träger 2 vorhandenen
Strömungskanals 8, 9 verbunden.
-
Durch
Ansteuern eines mit der Vakuumquelle 13 in Verbindung stehenden
Vakuumventils 5 werden die Strömungskanäle 8, 10 und 9, 11 und
die Vakuumkammer mit der Vakuumquelle 13 verbunden, und
zwar in Abhängigkeit
eines am Vakuumventil 5 ausgelösten Ansteuersignals. Das Ansteuersignal wird
bei geschlossener Stellung der Kammerhälften 1.1, 2.1 bzw.
der Tiefziehwerkzeughälften
ausgelöst.
-
Wie
unschwer für
den Fachmann zu erkennen, wird mit der Gesamtheit der erfindungsgemäßen Merkmale
ein vergleichsweise extrem kurzer Strömungsweg des Vakuums von der
Vakuumquelle bis zur Vakuumkammer bei minimalen Strömungsverlusten
realisiert. Damit trägt
die erfindungsgemäße Lösung entscheidend
zur Verbesserung der Produktivität
einer eine Vakuumkammer aufweisenden Anlage und/oder Maschine bei.
-
Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
-
Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
-
Es
ist weiter zu beachten, daß die
in den verschiedenen Ausführungsformen
beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten
der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind
einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar.
Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
-
Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
-
Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
-
Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.