DE102008037285A1 - Tisch mit einer schwenkbaren Tischplatte - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf einen Tisch mit einer schwenkbaren Tischplatte (2), die mittels eines Schwenkmechanismus (10) an einem Tischgestell im oberen Bereich zweier seitlicher Tischbeine (3) um eine in ihrer Längsrichtung verlaufende Drehachse drehbar und arretierbar gelagert und zwischen einer horizontalen Gebrauchsstellung und einer eingeklappten Aufbewahrungsstellung ausklappbar oder einklappbar ist. Ein Verschwenken der Tischplatte wird bei sicherer Funktion und einfacher Handhabung dadurch erreicht, dass der Schwenkmechanismus (10) mindestens ein Paar ineinander greifender, zueinander komplementärer, zur Drehachse konzentrisch angeordneter Zahnabschnitte (15, 17) aufweist, die relativ zueinander um mindestens die Zahntiefe in Richtung der Drehachse zum Freigeben der Schwenkbewegung auseinanderrückbar sind, und dass pro Paar der eine Zahnabschnitt (15) drehfest zum Tischbein (3) und der andere Zahnabschnitt (17) drehfest zur Tischplatte (2) angebracht sind (Fig. 1A).
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Tisch mit einer schwenkbaren Tischplatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Ein Tisch dieser Art ist in der
US 3,034,827 A angegeben. Bei diesem bekannten Tisch, der als Kombination aus Klapptisch und Stuhl ausgebildet ist, können die Tischplatte und die Tischbeine sowie der Stuhl zu einer flachen Einheit zusammengeklappt werden. Dabei sind zwei in der Gebrauchsstellung von der Seite betrachtet A-förmig aufgestellte Tischbeine an dem dadurch oben gebildeten Scheitelpunkt schwenkbar gegeneinander und mit der Tischplatte verbunden, wobei die Tischplatte und die A-Schenkel um dieselbe horizontalen Schwenkachse einschwenkbar sind. Die jeweilige Schwenkstellung wird mit ineinander greifenden Zahnungen an kreisringförmigen Randabschnitten von flachen, deckelartigen Elementen fixiert, die auf einem Bolzen mittels einer Flügelschraube gegeneinander verspannt werden. Diese Ausbildung mit der seitlich zu betätigenden Flügelschraube kann zu Instabilitäten und damit verbundenen Verschleißerscheinungen führen, die einer exakten Funktion auf lange Sicht entgegenstehen. - Die
US 2,898,702 A zeigt eine Zeicheneinrichtung mit einer auf einer einzelnen Säule schwenkbar gelagerten Zeichenplatte, deren Schwenkstellung mittels zweier ineinander greifender Zahnungen an kreisringförmigen Flächen von miteinander verspannbaren flachen Montageelementen fixiert werden. Zum Zusammendrücken ist eine Druckfeder vorgesehen, die mittels einer Flügelschraube gespannt werden kann. - Ein weiterer Tisch ist in der
EP 1 308 109 B1 gezeigt. Bei diesem Tisch, auch als Klapptisch bezeichnet, ist die Tischplatte um eine horizontale Längsachse drehbar auf einem Tischgestell gelagert und kann zwischen einer horizontalen Gebrauchsstellung und einer im Wesentlichen vertikalen Aufbewahrungsstellung ein- und ausgeklappt werden. Der Schwenkmechanismus ist dabei so ausgebildet, dass gleichzeitig mit dem Verschwenken der Tischplatte ein Verdrehen der beiden seitlichen Tischbeine einhergeht, so dass in der eingeklappten Stellung der Tischplatte die in Gebrauchsstellung in Tiefenrichtung ausgerichteten T-Füße in Längsrichtung des Tisches gedreht werden. Zum Freigeben der Schwenkbewegung sind unter beidseitigen Querträgern der Tischplatte Handhaben angeordnet. Verbunden mit der kombinierten Schwenkbewegung der Tischplatte und Drehbewegung der Tischbeine ist der Schwenkmechanismus relativ aufwändig mit einer entsprechend großen Anzahl von Einzelkomponenten ausgebildet. - Weitere Tische mit schwenkbarer Tischplatte sind in der
,JP 10211023 A1 US 6,845,723 B2 , ,WO 01/54538 WO 01/13762 A1 DE 90 11 229 U1 ,EP 1 159 887 A1 ,DE 102 60 503 A1 und derDE 100 38 223 A1 mit Klappmechanismen in verschiedenen Ausgestaltungen gezeigt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Tisch mit schwenkbarer Tischplatte bereit zu stellen, der bei einfacher Bedienung eine dauerhaft gut funktionierende Schwenkfunktion gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
- Die ineinander greifenden Zahnabschnitte ergeben bei diesem Aufbau eine stabile, spielfreie, definierte Festlegung der Tischplatte in der gewählten Schwenkstellung relativ zu den Tischbeinen, wobei eine Entriegelung und Verriegelung der Zahnabschnitte durch einfaches Auseinanderrücken und Ineinandergreifen der Zahnabschnitte erreicht wird.
- Außer der eingeklappten und ausgeklappten Schwenkstellung sind auch definierte Zwischenstellungen möglich, falls erwünscht. Insgesamt führen die Merkmale zu einer zuverlässigen Funktion bei einfachem stabilen Aufbau.
- Ein definierter Schwenkwinkel und damit Schwenkbereich wird dadurch sichergestellt, dass der Schwenkbereich zwischen der ausgeklappten Stellung und der eingeklappten Stellung der Tischplatte mittels eines durch die Schwenkbewegung mitbewegten Begrenzerelements und zweier in Drehrichtung ortsfester Begrenzeranschläge begrenzt ist.
- Eine stabile Lagerung der Tischplatte und Kopplung mit dem Tischgestell werden dadurch erhalten, dass sich entlang der Drehachse unter der Tischplatte insbesondere konzentrisch zur Drehachse eine Längstraverse des Tischgestelles erstreckt, an der die Tischplatte nahe ihrer seitlichen Enden mittels an ihrer Unterseite angebrachter Querträger drehfest angebunden ist, und dass die Längstraverse seitlich außerhalb der Querträger an ihren beiderseitigen Endabschnitten jeweils mit einem Zahnabschnitt versehen ist.
- Ist dabei der Aufbau derart, dass der an dem Lagerstück angeordnete Zahnabschnitt aus- und einrückbar ist, werden die Tischbeine wegen der festen Verbindung mit dem Lagerstück mitbewegt.
- Zu einem einfachen, stabilen Aufbau tragen des Weiteren die Maßnahmen bei, dass der andere Hohlprofilabschnitt eine Fortsetzung der Längstraverse bildet, die durchgängig als zylindrisches Hohlprofil ausgebildet ist.
- Ein einfacher, stabiler Aufbau mit sicherer Funktion wird auch dadurch begünstigt, dass das Begrenzerelement auf der äußeren Mantelseite eines der beiden Hohlprofilabschnitte befestigt ist und in Richtung der Zahnung des zugehörigen Zahnabschnittes vorsteht und dass die Begrenzeranschläge in einem Mantelring oder Mantelringabschnitt ausgebildet sind, der auf der Außenseite des anderen der beiden Hohlprofilabschnitte in dessen dem Begrenzerelement zugekehrtem Endbereich befestigt ist.
- Ein für die Funktion und Fertigung günstiger Aufbau ergibt sich ferner dadurch, dass die Begrenzeranschläge durch Flanken einer stirnseitigen Aussparung des Mantelrings oder Mantelringabschnitts gebildet sind, die sich über den Schwenkwinkel der Tischplatte erstreckt und diesen bestimmt.
- Ist des Weiteren vorgesehen, dass der in Umfangsrichtung verlaufende Rand der Aussparung soweit zurückversetzt und die Länge des Begrenzerelements so bemes sen ist, dass die Zahnungen außer Eingriff gebracht sind, während sich das Begrenzerelement mit seinem freien stirnseitigen Ende an dem in Umfangsrichtung verlaufenden Rand abstützt, und dass die Aussparung zumindest an ihren an die Begrenzeranschläge angrenzenden Endbereichen in axialer Richtung soweit mit Vertiefungen versehen ist, dass die Zahnungen in Eingriff bringbar sind, wenn das Begrenzerelement in die betreffende Vertiefung eingreift, so wird sicher gewährleistet, dass der Eingriff der Zahnabschnitte nur in den definierten Schwenkstellungen erfolgt, während der Schwenkbewegung die Zahnabschnitte aber außer Eingriff gehalten werden, wobei der in Umfangsrichtung verlaufende Rand der Aussparung eine definierte Kulissenführung für das Begrenzerelement darstellt. Durch die Vertiefungen der Aussparung wird ein sicherer Eingriff der Zahnabschnitte in den vorgesehenen Schwenkstellungen erreicht, wobei durch entsprechende Vertiefungen innerhalb des Schwenkwinkels definierte Zwischenstellungen möglich sind. Durch Vergrößerung der Vertiefungen in Schwenkrichtung können verschiedene Schwenkeinstellungen um eine jeweilige Schwenklage gewählt werden, z. B. leichte Schrägneigungen der Tischplatte gegenüber der horizontalen Einstellung.
- Die Betätigung des Schwenkmechanismus und ihre Funktion werden dadurch begünstigt, dass das Auseinanderrücken oder das Ineinanderrücken der Zahnabschnitte des jeweiligen Paares mittels Federkraft einer Druckfeder oder Zugfeder unterstützt ist.
- Ein vorteilhafter Aufbau besteht dabei darin, dass die Feder im Inneren des zylindrischen Lagerstückes angeordnet und einerseits gegen einen von der freien Außenseite aufgesetzten Stützteil in Form eines Deckels oder Flansches und andererseits an der äußeren Stirnseite des Aufnahmestücks abgestützt ist.
- Zu einer einfachen Handhabung und sicheren Funktion des Betätigungsmechanismus tragen die Maßnahmen bei, dass zum Auseinanderrücken und Ineinanderrü cken der Zahnabschnitte ein Betätigungsmechanismus mit einem an einem Handbetätigungsteil angekoppelten Gestänge vorhanden ist, mit dem der eine Zahnabschnitt eines Paares zum Freigeben nach außen oder der andere Zahnabschnitt des Paares nach innen bewegbar und zum Ineinanderrücken der eine Zahnabschnitt nach innen oder der andere Zahnabschnitt nach außen rückbar ist.
- Ein vorteilhafter Aufbau wird dabei dadurch erreicht, dass das Gestänge mit dem Ende zumindest einer Stange auf zumindest einer Seite an dem Lagerstück, insbesondere an dem Stützteil, angebunden ist, um den damit verbundenen Zahnabschnitt aus- und/oder einzurücken.
- Das Einklappen und Ausklappen der Tischplatte und ein Stapeln mehrerer Tische in ihrer eingeklappten Stellung werden dadurch begünstigt, dass die seitlichen Tischbeine vorzugsweise zentral in Breitenrichtung der Tischplatte angeordnet und zumindest in ihrem oberen Abschnitt mit einer einfachen oder doppelten Säule, die insbesondere in Seiten- und Tiefenrichtung versetzte Einzelsegmente aufweisen, ausgebildet sind und mit oder ohne Rollen auf dem Boden aufstehen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1A ,1B und1C ,1D zwei Tischvarianten mit schwenkbarer Tischplatte (Klapptisch) in eingeklappter bzw. ausgeklappter Stellung der Tischplatte in perspektivischer seitlicher Ansicht, bei Anordnung einer Längstraverse unter der Mitte der Tischplatte (1A ,1B ) bzw. unter deren hinterem Bereich (1C ,1D ). -
2A ,2B mehrere ineinander gestapelte Tische mit eingeschwenkter Tischplatte in perspektivischer seitlicher Ansicht, bei Ausführung nach Tischvariante1A ,1B bzw. bei Ausführung nach Tischvariante1C ,1D , -
3 ein Tischgestell mit einer Längstraverse, zwei Querträgern und zwei seitlichen Tischbeinen und abgenommenen Abschlussstücken in perspektivischer Ansicht von der Rückseite in ausgeschwenktem Zustand, -
4A bis4F das Tischgestell nach3 in eingeschwenktem Zustand in einer Ansicht von der Rückseite, in Draufsicht, in perspektivischer Ansicht sowie in drei Detaildarstellungen eines Ausschnitts des Schwenkmechanismus, -
5A bis5C das Tischgestell nach3 in auseinander genommener Darstellung sowie in zwei Detailansichten des Schwenkmechanismus in perspektivischer Darstellung, -
6A bis6E den Tisch nach1B in perspektivischer Ansicht von unten, von einer Schmalseite, von der Rückseite, von der Unterseite mit in der Längstraverse eingezeichnetem Gestänge sowie in einer weiteren perspektivischen Ansicht von unten mit eingezeichnetem Gestänge, -
7A bis7D die Längstraverse und daran angebrachte Querträger mit eingezeichnetem Gestänge in Draufsicht, Vorderansicht, perspektivischer Ansicht und von einer Schmalseite. - Die
1A und1B zeigen einen als Klapptisch ausgebildeten Tisch1 mit um eine mittig angeordnete Längstraverse4 schwenkbarer Tischplatte2 , die in1A in ihrer eingeschwenkten, im Wesentlichen vertikalen Schwenkstellung (Aufbewahrungsstellung) und in1B in ihrer horizontalen Schwenkstellung (Gebrauchsstellung) gezeigt ist. In1C ,1D ist eine entsprechende Darstellung für eine Variante1' des Tisches wiedergegeben, bei der eine Längstraverse4 im hinteren Bereich der Tischplatte angeordnet ist. Die vorzugsweise rechteckförmige Tischplatte2 , die alternativ auch eine andere geometrische Form, beispielsweise quadratisch, oval oder rund besitzen kann, ist nahe ihrer beiden schmalseitigen Ränder auf ihrer Unterseite mit Querträgern5 verbunden, die an einer auf zwei seitlichen Tischbeinen3 abgestützten Längstraverse4 angebracht sind, wobei die Längstraverse4 bei dem Ausführungsbeispiel mittig unter der Tischplatte2 oder alternativ außermittig, beispielsweise im hinteren Tischplattenbereich (s.1C ,1D ) verläuft. Die Abstützstelle der Tischbeine liegt dabei seitlich außerhalb der Querträger5 , aber noch unterhalb der Tischplatte2 . Die Tischbeine3 , die z. B. mit einem T-Fuß oder C-Fuß ausgestattet sein können, besitzen einen oberen Abschnitt3.1 , der mindestens so lange ist wie der im eingeschwenkten Zustand nach unten gerichtete Abschnitt der Tischplatte2 , sowie einen an den oberen Abschnitt3.1 anschließenden unteren Abschnitt mit einem schräg nach vorn unten und einem schräg nach hinten unten gerichteten Teilschenkel, deren Enden über Rollen3.3 auf dem Boden abgestützt sind. Die beiden Teilschenkel setzen sich in zwei vertikalen oberen Teilabschnitten fort, die gemeinsam den oberen Abschnitt3.1 bilden und über kurze quer verlaufende Verbindungsstücke miteinander verbunden sind. Die oberen Teilabschnitte sind dabei in Längsrichtung der Längstraverse4 und in Tiefenrichtung der Querträger5 schräg zueinander versetzt, wie z. B. auch aus3 ersichtlich. Wie aus der gestapelten Darstellung der Tische1 in2A ,2B ersichtlich, bietet dieser Aufbau der Tischbeine3 Vorteile für die Stapelung der Tische, die somit ohne Längsversatz der gesamten Tische stapelbar sind, sofern der Versatz der Teilabschnitte der Tischbeine in Längsrichtung mindestens die Stärke der im Querschnitt z. B. runden Teilabschnitte beträgt. - Wie
3 weiter zeigt, sind die Tischbeine3 mittels einer jeweiligen Stützschale3.4 unter einer seitlich an die Längstraverse4 angekoppelten Verlängerungseinheit angebracht und stützen darüber die Längstraverse4 ab. Die Verlängerungseinheit weist dabei ein Lagerstück11 in Form eines kreiszylindrischen Hohlprofilabschnitts auf, das, wie die auseinander gezogenen Darstellungen in den5A und insbesondere5B genauer erkennen lassen, auf ein kreiszylinderförmiges Aufnahmestück4.1 aufgeschoben ist, das in Verlängerung der Längstraverse4 seitlich über die Querträger5 heraussteht. Die Längstraverse4 weist dabei ein bis zum äußeren seitlichen Rand der Querträger5 oder etwas darüber hinaus einstückig verlaufendes, im Querschnitt kreisförmiges Hohlprofil auf, in das das Aufnahmestück4.1 konzentrisch eingesetzt ist. Der Außendurchmesser des Aufnahmestücks4.1 ist dabei an den Innendurchmesser des Hohlprofils der Längstraverse4 angepasst, so dass sich ein stabiler Sitz ergibt, wobei das Aufnahmestück4.1 in dem Hohlprofil der Längstraverse4 zu diesem unverdrehbar und unverschiebbar festgelegt ist. Der Innendurchmesser des Lagerstückes11 ist an den Außendurchmesser es Aufnahmestückes4.1 so angepasst, dass das Lagerstück11 auf dem Aufnahmestück4.1 verschiebbar und konzentrisch zu diesem um eine Drehachse drehbar gelagert ist. Damit ist die Tischplatte2 zusammen mit den Querträgern5 und der Längstraverse4 relativ zu dem Lagerstück11 und den damit verbundenen Tischbeinen3 um die Drehachse, die vorliegend auch der zentralen Achse der Längstraverse4 entspricht, drehbar gelagert. Der Außendurchmesser des Lagerstückes11 entspricht vorzugsweise etwa dem Außendurchmesser der Längstraverse4 und kann aus dem gleichen Hohlprofil, insbesondere Rohr, abgelängt sein. - Wie
3 in Verbindung mit den4A bis4F und5A bis5C weiter zeigt, weist der Schwenkmechanismus10 zwei mit ihren Zähnen in gewählter Schwenkposition ineinander greifende Zahnabschnitte15 ,17 auf, die an den gegeneinander gerichteten Stirnseiten des Hohlprofils der Längstraverse4 einerseits und des Lagerstückes11 andererseits eingearbeitet oder daran z. B. mittels eines Zahnrings angebracht sind, wobei die Zahnungen gegeneinander gerichtet sind und vorteilhaft abgeschrägte Zahnflanken aufweisen, so dass ein stabiler, eindeutiger Drehsitz erreicht und ein Ineinandergreifen und Auseinanderrücken der Zahnungen zum Ausführen einer Schwenkbewegung ohne Schwierigkeiten gewährleistet wird. - Außerdem sind auf der Außenseite des Hohlprofilmantels und des Lagerstückmantels im Bereich der Zahnabschnitte
15 ,17 , von diesen radial nach außen versetzt, einerseits ein Begrenzerelement16 und andererseits Begrenzerflanken zur Begrenzung des Schwenkwinkels angebracht, an die das Begrenzerelement16 an den beiden Enden des Schwenkweges anschlägt. Die Begrenzerflanken sind von in Umfangsrichtung voneinander beabstandeten seitlichen Rändern einer Aussparung12.1 gebildet, die in einem konzentrisch zur Drehachse aufgebrachten Mantelring12 ausgebildet ist und in Umfangsrichtung dem Winkelbereich des Schwenkwinkels der Tischplatte2 entspricht. In der Aussparung12.1 sind zumindest in den beiden den Endstellungen des Schwenkwinkels entsprechenden Bereichen in axialer Richtung Vertiefungen12.2 eingebracht, deren Ausdehnung in Umfangsrichtung mindestens der Ausdehnung des Begrenzerelementes16 in Umfangsrichtung entspricht, so dass dieses in der Endlage der Schwenkstellungen in die Vertiefungen12.2 der Aussparung12.1 eintreten kann. Der in Umfangsrichtung verlaufende Rand der Aussparung12.1 ist in axialer Richtung auf die Länge des Begrenzerelements16 in axialer Richtung so abgestimmt, dass sich das freie Ende des Begrenzerelements16 an dem in Umfangsrichtung verlaufenden Rand der Aussparung12.1 abstützt, wenn die Zahnabschnitte15 ,17 des betreffenden Paares außer Eingriff gebracht und aus der Endlage der Schwenkstellung relativ zueinander herausbewegt sind. Durch diese Kulissenführung wird eine leicht und sicher ablaufende Schwenkbewegung von einer Endlage in die andere erreicht. Sind die Endstellungen der Schwenklagen erreicht, tritt der freie Endabschnitt des Begrenzerelements16 in die Vertiefung12.2 ein, die so tief ausgebildet ist, dass die Zahnabschnitte15 ,17 vollständig ineinander rücken können, so dass die jeweilige Endstellung des Schwenkbereichs stabil und sicher arretiert wird. Ist die Vertiefung12.2 in Umlaufrichtung gegenüber der Breite des Begrenzerelements16 in Umlaufrichtung um mehr als eine Zahnbreite der Zahnabschnitte15 ,17 verbreitert, sind leichte Verstellungen der Schwenklage in dem betreffenden Endbereich möglich. Beispielsweise kann damit die Arbeitsstellung der Tischplatte2 um die Horizontallage variiert werden, während ein unbeabsichtigtes größeres Verschwenken ausgeschlossen ist. Durch weitere Vertiefungen12.2 der Aussparung12.1 über den Schwenkbereich, sind stabile Zwischenstellungen vorgebbar, soweit erwünscht. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Mantelring12 fest auf der umfangsseitigen Außenseite des Lagerstücks11 angebracht, während das Begrenzerelement16 fest an der Längstraverse4 , nämlich auf der Außenseite des Hohlprofils befestigt ist. Auch eine umgekehrte Anordnung des Mantelrings12 an der Längstraverse4 und des Begrenzerelementes16 an dem Lagerstück11 ist möglich. - Wie die auseinander gezogenen Darstellungen insbesondere in den
5B und5C zeigen, ist in das Lagerstück11 eine vorliegend als schraubenförmige Druckfeder ausgebildete Feder13 eingesetzt, die einerseits an der Stirnseite des Aufnahmestückes4.1 und andererseits an einem in das freie Ende des Lagerstücks11 eingesetzten und darin axial unverschieblich gehaltenen Stützteil14 in Form eines Ringflansches oder Deckels abgestützt ist. Die Feder13 ist dabei so ausgebildet und gelagert, dass ihre Federkraft das Lagerstück11 gegen das Aufnahmestück4.1 soweit nach außen schiebt, dass die beiderseitigen Zahnabschnitte15 ,17 außer Eingriff gebracht sind, und zum Eingriff der Zahnabschnitte15 ,17 das Lagerstück11 durch eine die Federkraft übersteigende Kraft nach innen gedrückt werden muss. Dies geschieht mittels eines in5A und den7A bis7D gezeigten Gestänges23 , das mit seinem freien Endabschnitt an dem Lagerstück11 , und zwar an dem Stützteil14 , vorliegend im Bereich einer zentralen Durchfuhröffnung angreift und durch Zug das Lagerstück11 nach innen bewegt, so dass die Zähne der Zahnabschnitte15 ,17 in Eingriff kommen. Das Gestänge23 ist dabei z. B. mittels eines Gewindes in den Stützteil14 direkt eingeschraubt oder mittels einer außen liegenden Schraube oder eines Querstiftes vorteilhaft unter Zwischenfügung einer Scheibe gehalten. - Das Gestänge
23 ist durch das Innere des Lagerstückes11 , des Aufnahmestücks14.1 und des Hohlprofils der Längstraverse4 geführt und etwa in der Mitte der Längsausdehnung der Längstraverse4 mit einem Betätigungsmechanismus20 gekoppelt, der ein auf die Außenseite des Hohlprofils herausgeführtes Handbetätigungsteil21 aufweist, welches entlang eines bogenförmigen Führungsteils22 verschwenkbar geführt ist. Die Schwenkachse liegt dabei im Inneren des Hohlprofils, während der angekoppelte Abschnitt des Gestänges13 außerhalb der Schwenkachse liegt und somit durch die Exzentrizität beim Umlegen des Handbetätigungsteils21 in Längsrichtung der Längstraverse4 verschoben wird, um das Lagerstück11 mit dem betreffenden Zahnabschnitt15 freizugeben, wobei die Feder13 das Auseinanderrücken der Zahnabschnitte15 ,17 entweder allein bewirkt, wenn das Gestände23 in einer Richtung gleitend in dem Stützteil14 gelagert ist, oder zusammen mit dem Gestänge23 bewirkt, wenn das Gestänge23 in beiden Richtungen fest an dem Stützteil14 gelagert ist. Zum Zusammenrücken der Zahnabschnitte15 ,17 wird der Hebel de Handbetätigungsteils21 in die andere Richtung geschwenkt, so dass das Lagerstück11 mit dem Zahnabschnitt15 auf dem Aufnahmestück4.1 gleitend gegen die Federkraft nach innen gezogen wird, wobei der Betätigungsmechanismus eine Arretierung bewirkt. - Wie die Fig. zeigen, sind Schwenkmechanismen mit ineinander greifende Zahnabschnitte
15 ,17 sowie ein mit Begrenzeranschlägen zusammenwirkendes Begrenzerelement16 der beschriebenen Ausgestaltung auf beiden Schmalseiten des Tisches1 angeordnet, und der Betätigungsmechanismus20 ist mit einem beidseitigen Gestänge23 aus zwei einzelnen Zugstangen, die auch als Schubstangen ausgebildet sein bzw. wirken können, in der beschriebenen Weise gekoppelt. Dadurch werden beide Schwenkmechanismen10 mit nur einem Betätigungsmechanismus20 mit Handbetätigungsteil21 betätigt, so dass nur eine Hand für die Bedienung benötigt wird. Der Betätigungsmechanismus20 ist dabei so ausgebildet, dass er den Eingriff der Zahnabschnitte15 ,17 auf beiden Seiten gegen die Federkraft der Feder13 arretiert. Beim Lösen wird das Lagerstück11 zusammen mit den daran über die Stützschale3.4 befestigten Tischbeinen3 nach außen bewegt, so dass die Zahnungen der Zahnabschnitte15 ,17 auseinanderrücken und außer Eingriff gebracht werden. - Mittels eines Abschlussstückes
6 , das vor dem Anbringen der Tischbeine3 auf den mit dem Schwenkmechanismus10 ausgestatteten Endabschnitt der Längstraverse4 aufgeschoben wird, wird der Endabschnitt vollständig abgedeckt. Um die Tischbeine3 mit den jeweiligen Stützschalen3.4 an dem Lagerstück11 z. B. mittels Schrauben oder Schweißens anzubringen, ist das Abschlussstück6 mit einer an die Form und Position der Stützschale3.4 angepassten Ausnehmung6.1 versehen. Das stirnseitige Ende des jeweiligen Abschlussstückes6 liegt unterhalb der Tischplatte2 oder schließt mit deren betreffender Schmalseite fluchtend ab. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - US 3034827 A [0002]
- - US 2898702 A [0003]
- - EP 1308109 B1 [0004]
- - JP 10211023 A1 [0005]
- - US 6845723 B2 [0005]
- - WO 01/54538 [0005]
- - WO 01/13762 A1 [0005]
- - DE 9011229 U1 [0005]
- - EP 1159887 A1 [0005]
- - DE 10260503 A1 [0005]
- - DE 10038223 A1 [0005]
Claims (12)
- Tisch mit einer schwenkbaren Tischplatte (
2 ), die mittels eines Schwenkmechanismus (10 ) an einem Tischgestell im oberen Bereich zweier seitlicher Tischbeine (3 ) um eine in ihrer Längsrichtung verlaufende Drehachse drehbar und arretierbar gelagert und zwischen einer horizontalen Gebrauchsstellung und einer eingeklappten Aufbewahrungsstellung ausklappbar oder einklappbar ist, wobei der Schwenkmechanismus (10 ) mindestens ein Paar ineinander greifender, zueinander komplementärer, zur Drehachse konzentrisch angeordneter Zahnabschnitte (15 ,17 ) aufweist, die relativ zueinander um mindestens die Zahntiefe in Richtung der Drehachse zum Freigeben der Schwenkbewegung auseinanderrückbar sind, und wobei pro Paar der eine Zahnabschnitt (15 ) drehfest zum Tischbein (3 ) und der andere Zahnabschnitt (17 ) drehfest zur Tischplatte (2 ) angebracht sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnabschnitte (15 ,17 ) in der jeweiligen Stirnseite eines im Querschnitt kreisförmigen zylindrischen Hohlprofilabschnitts oder eines daran angebrachten Kreisringes ausgebildet sind, dass der bezüglich der Tischbeine (3 ) drehfeste Zahnabschnitt (15 ) an einem mit dem Tischbein (3 ) fest verbundenen Lagerstück (11 ) angeordnet ist, dass das Lagerstück (11 ) den einen zylindrischen Hohlprofilabschnitt bildet, dass in den anderen Hohlprofilabschnitt, der beim Schwenken der Tischplatte (2 ) um die Drehachse mitgedreht wird, ein zylinderförmiges Aufnahmestück (4.1 ) konzentrisch zur Drehachse eingesetzt ist, dessen Außendurchmesser an den Innendurchmesser des anderen Hohlprofilabschnitts angepasst ist und das über dessen Stirnseite hinausragt, und dass das Lagerstück (11 ) auf das Aufnahmestück (4.1 ) gleitend und drehbar oder fest und mit dem Aufnahmestück (4.1 ) in dem anderen Hohlprofilabschnitt gleitend und drehbar konzentrisch zur Drehachse aufgesetzt ist. - Tisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkbereich zwischen der ausgeklappten Stellung und der eingeklappten Stellung der Tischplatte (
2 ) mittels eines durch die Schwenkbewegung mitbewegten Begrenzerelements (16 ) und zweier in Drehrichtung ortsfester Begrenzeranschläge (12.2 ) begrenzt ist. - Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich entlang der Drehachse unter der Tischplatte (
2 ) insbesondere konzentrisch zur Drehachse eine Längstraverse (4 ) des Tischgestelles erstreckt, an der die Tischplatte (2 ) nahe ihrer seitlichen Enden mittels an ihrer Unterseite angebrachter Querträger (5 ) drehfest angebunden ist, und dass die Längstraverse (4 ) seitlich außerhalb der Querträger (5 ) an ihren beiderseitigen Endabschnitten jeweils mit einem Zahnabschnitt (17 ) versehen ist. - Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der andere Hohlprofilabschnitt eine Fortsetzung der Längstraverse (
4 ) bildet, die durchgängig mit diesem als zylindrisches Hohlprofil ausgebildet ist. - Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Begrenzerelement (
16 ) auf der äußeren Mantelseite eines der beiden Hohlprofilabschnitte befestigt ist und in Richtung der Zahnung des zugehörigen Zahnabschnittes (15 ,17 ) vorsteht und dass die Begrenzeranschläge (12.2 ) in einem Mantelring (12 ) oder Mantelringabschnitt ausgebildet sind, der auf der Außenseite des anderen der beiden Hohlprofilabschnitte in dessen dem Begrenzerelement (16 ) zugekehrtem Endbereich befestigt ist. - Tisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzeranschläge durch Flanken einer stirnseitigen Aussparung (
12.1 ) des Mantelrings (16 ) oder Mantelringabschnitts gebildet sind, die sich über den Schwenkwinkel der Tischplatte (2 ) erstreckt und diesen bestimmt. - Tisch nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der in Umfangsrichtung verlaufende Rand der Aussparung (
12.1 ) soweit zurückversetzt und die Länge des Begrenzerelements (16 ) so bemessen ist, dass die Zahnungen (15 ,17 ) außer Eingriff gebracht sind, während sich das Begrenzerelement (16 ) mit seinem freien stirnseitigen Ende an dem in Umfangsrichtung verlaufenden Rand abstützt, und dass die Aussparung (12.1 ) zumindest an ihren an die Begrenzeranschläge angrenzenden Endbereichen in axialer Richtung soweit mit Vertiefungen (12.2 ) versehen ist, dass die Zahnungen (15 ,17 ) in Eingriff bringbar sind, während das Begrenzerelement (16 ) in betreffender Schwenkstellung der Tischplatte in die Vertiefung eintritt. - Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auseinanderrücken oder das Ineinanderrücken der Zahnabschnitte (
15 ,17 ) des jeweiligen Paares mittels Federkraft einer Druckfeder (13 ) oder Zugfeder unterstützt ist. - Tisch nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (
13 ) im Inneren des zylindrischen Lagerstückes (11 ) angeordnet und einerseits gegen einen von dessen freier Außenseite her aufgesetzten Stützteil (14 ) in Form eines Deckels oder Flansches und andererseits an der äußeren Stirnseite des Aufnahmestücks (4.1 ) abgestützt ist. - Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Auseinanderrücken und Ineinanderrücken der Zahnabschnitte ein Betätigungsmechanismus (
20 ) mit einem an einem Handbetätigungsteil (21 ) angekoppelten Gestänge (23 ) vorhanden ist, mit dem der eine Zahnabschnitt (15 ) zum Freigeben nach außen oder der andere Zahnabschnitt (17 ) nach innen bewegbar und zum Ineinanderrücken der eine Zahnabschnitt (15 ) nach innen oder der andere Zahnabschnitt (17 ) nach außen rückbar ist. - Tisch nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (
23 ) mit dem Ende zumindest einer Stange auf zumindest einer Seite an dem Lagerstück (11 ) insbesondere an dem Stützteil (14 ) angebunden ist, um den damit verbundenen Zahnabschnitt (15 ) aus- und/oder einzurücken. - Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Tischbeine (
3 ) zumindest in ihrem oberen Abschnitt (3.1 ) mit einer einfachen oder doppelten Säule, die insbesondere in Seiten- und Tiefenrichtung versetzte Einzelsegmente aufweisen, ausgebildet sind und mit oder ohne Rollen (3.3 ) auf dem Boden aufstehen.
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