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DE102008035974B4 - Löschplatte für eine Lichtbogen-Löschkammer - Google Patents

Löschplatte für eine Lichtbogen-Löschkammer Download PDF

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Abstract

Löschplatte, die vollständig oder teilweise aus einem Einlagerungsverbundwerkstoff, der eine ferromagnetische Phase enthält, in die eine hochtemperaturbeständige Phase eingelagert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft Löschplatten für Lichtbogen-Löschkammern in Schaltgeräten, insbesondere in Schutzschaltern. Derartige Löschplatten, häufig auch als Löschbleche bezeichnet, sind beispielsweise aus der WO 2006/010572 A1 bekannt.
  • Aus der DE 23 51 226 C3 ist ein Einlagerungsverbundwerkstoff für elektrische Kontakte bekannt, der in einer Matrix aus Silber oder Kupfer Stränge aus Cadmiumoxid enthält. Als Alternativen zu Cadmiumoxid werden SnO2, ZnO, Al2O3, MgO, CaO, ZTO2, PbO, NbTi, Carbide, Nitride, Boride, Graphit und Glas erwähnt.
  • Aus der DE 23 62 089 A1 sind Löschbleche bekannt, die zur Verbesserung der Löscheigenschaften mit einem metallischen Werkstoff plattiert sind.
  • Aus der DE 26 24 957 A1 sind Löschplatten bekannt, die mit einem Isoliermaterial aus Kunststoff oder Keramik beschichtet sind.
  • Beim Schließen und Öffnen von Stromkreisen unter elektrischer Last treten an den elektrischen Kontakten je nach Spannung und Stromstärke unterschiedliche elektrische Entladungserscheinungen auf. Bei ausreichend hoher Spannung und Stromstärke wird die Oberfläche der Kontakte bei jedem Schaltvorgang durch Lichtbögen beansprucht, die die Lebensdauer der Kontakte wesentlich beeinflussen. Infolge der Lichtbogeneinwirkung kommt es zu einem Verlust an Kontaktmaterial (Abbrand). Bei größeren Kontaktabständen, wie sie z. B. in Schutzschaltern vorliegen, geht das abgebrannte Kontaktmaterial überwiegend an die Umgebung verloren. Um den Materialabbrand gering zu halten, strebt man eine möglichst kurze Verweildauer des Lichtbogens auf den Kontaktoberflächen an.
  • Beim Einschalten wird die Brenndauer des Lichtbogens vor allem durch die Prelldauer der Schaltkontakte und durch den Verlauf des Einschaltstromes bestimmt. Beim Ausschalten von Wechselströmen brennt der Lichtbogen unterhalb eines kritischen Stromes vom Augenblick der Kontakttrennung bis zum nächsten Stromnulldurchgang; dann findet eine Selbstlöschung des Lichtbogens statt.
  • Oberhalb des kritischen Stromes müssen besondere Maßnahmen zur Löschung des Lichtbogens ergriffen werden. Zu diesem Zweck ist es bekannt, den Lichtbogen zu kühlen oder zu unterteilen. Dazu sind Löschkammern in den Schaltgeräten bekannt. Eine Unterteilung von Lichtbögen in Teillichtbögen erfolgt in Löschkammern, welche eine Anordnung von Löschplatten enthalten, nach dem Deionisationsprinzip. In einer nach dem Deionisationsprinzip arbeitenden Löschkammer sind mehrere, typisch 1 mm dicke, Metallbleche parallel zueinander oder fächerförmig angeordnet und gegeneinander isoliert. Als Material für die Löschplatten werden ferromagnetische Werkstoffe eingesetzt, da das Magnetfeld, welches den Lichtbogen begleitet, in der Nähe eines ferromagnetischen Werkstoffes bestrebt ist, durch die magnetisch besser leitenden Löschplatten zu verlaufen. Dadurch entsteht eine Saugwirkung in Richtung zu den Löschplatten. Diese Saugwirkung führt neben einem vom Lichtbogen selbst erzeugten magnetischen Glasfeld dazu, dass sich der Lichtbogen zu der Anordnung der Löschplatten bewegt und zwischen diesen aufgeteilt wird.
  • Es ist bekannt, die Löschplatten aus Weicheisen herzustellen. Damit es an den Lichtbogenfußpunkten auf den Löschplatten nicht zu einer lokalen Überhitzung und damit zu einer Verschlechterung der Kühlung des Lichtbogens kommt, strebt man eine hohe Beweglichkeit der Lichtbogenfußpunkte auf den Löschplatten an. Zu diesem Zweck ist es bekannt, Löschplatten galvanisch zu versilbern oder zu verkupfern. Trotzdem kommt es immer wieder unter der Einwirkung des Lichtbogens zu lokalen Aufschmelzungen und zu einem Verspritzen des aufgeschmolzenen Materials der Löschplatte. Die Gefahr des Verspritzens ist deshalb gegeben, weil der Lichtbogen wie ein Blitz von Gasströmungen begleitet ist, die Schallgeschwindigkeit erreichen können und sich in einem Knall äußern. Die schnellen Gasströmungen können Tröpfchen des geschmolzenen Eisens mitreißen. Die Tröpfchen können einzelne Löschplatten kurzschließen, wodurch diese unwirksam werden. Sie können aber auch im Schaltgerät vagabundieren und sich z. B. auf den Kontaktoberflächen niederschlagen, wo sie ein Ansteigen des Kontaktwiderstandes bewirken.
  • Um dem Verspritzen aufgeschmolzenen Materials der Löschplatten entgegen zu wirken, lehrt die WO 2006/010572 A1 beschichtete Löschplatten einzusetzen, die aus einem ferromagnetischen Grundkörper bestehen, der eine 0,05 mm bis 0,3 mm dicke Schutzschicht trägt, die hochtemperaturbeständige Partikel enthält. Die Oberfläche der in der WO 2006/010572 A1 beschriebenen Schutzschichten besteht zu 30% bis 70% aus hochtemperaturbeständigem Material.
  • Sicherheitsbestimmungen verlangen in der Regel ein einwandfreies Schaltverhalten bei mindestens drei aufeinander folgenden Ausschaltungen unter Kurzschlussbedingungen. Dies lässt sich durch Löschplatten mit den aus der WO 2006/010572 A1 bekannten Schutzschichten zwar erreichen, jedoch werden die bekannten Schutzschichten durch Lichtbogeneinwirkung in der Regel rasch zerstört, so dass die Löschplatten bald ausgetauscht werden müssen. Dickere Schutzschichten bewirken jedoch eine zunehmende Abschirmung des darunter liegenden ferromagnetischen Grundkörpers, so dass der Lichtbogen weniger stark in die Löschplatten hineingezogen und folglich schlechter gelöscht wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die Nachteile bekannter Lichtbogen-Löschkammern zu verringern und eine Löschplatte zu schaffen, die bei gutem Löschverhalten eine größere Anzahl von Schaltzyklen unter Kurzschlussbedingungen überstehen kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Löschplatte mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Löschplatte besteht aus einem Einlagerungsverbundwerkstoff, bei welchem in eine ferromagnetische Phase eine hochtemperaturbeständige Phase eingelagert ist. Bei einer erfindungsgemäßen Löschplatte wird das den Lichtbogen anziehende Magnetfeld durch die ferromagnetische Phase des Verbundwerkstoffs verstärkt. Auf eine separate Schutzschicht, welche wie die aus der WO 2006/010572 A1 bekannte Schutzschicht hochtemperaturstabile Partikel enthält, kann verzichtet werden, da die Widerstandsfähigkeit des Einlagerungsverbundwerkstoffs, mit welchem die erfindungsgemäße Löschplatte gebildet ist, gegen Lichtbogeneinwirkung durch die hochtemperaturbeständige Phase erhöht ist.
  • Kommt es dennoch zu einem Abbrand von Material des Einlagerungsverbundwerkstoffs, führt dies vorteilhaft nicht zu einer schlagartigen Verschlechterung der Funktion der Löschplatte, wie dies beim Abbrennen einer hochtemperaturbeständige Partikel enthaltenden Schutzschicht gemäß WO 2006/010572 A1 auf einem ferromagnetischen Grundkörper der Fall ist. Die Dicke des Einlagerungsverbundwerkstoffs führt nämlich dazu, dass selbst nach einem erheblichen Abbrand die Widerstandsfähigkeit der Löschplatte gegen Lichtbogeneinwirkung erhalten bleibt. Im Gegensatz zu bekannten Löschplatten kann die Widerstandsfähigkeit durch einen Abbrand sogar zunehmen, indem sich Partikel der hochtemperaturbeständigen Phase unter Lichtbogeneinwirkung an der Oberfläche des Verbundwerkstoffs anreichern.
  • Vorzugsweise ist die hochtemperaturbeständige Phase in dem Einlagerungsverbundwerkstoff gleichmäßig verteilt. Unter einer gleichmäßigen Verteilung ist nicht eine homogene Verteilung zu verstehen, da die Größe der Partikel der hochtemperaturbeständigen Phase ebenso wie die Verteilung der Partikel der hochtemperaturbeständigen Phase in der ferromagnetischen Phase statistischen Schwankungen unterliegen. Die gewünschte „gleichmäßige” Verteilung ist demnach eine Verteilung, in welcher die Gleichmäßigkeit statistischen Schwankungen unterliegt.
  • Eine erfindungsgemäße Löschplatte besteht vorzugsweise vollständig, also zu 100%, aus dem Einlagerungsverbundwerkstoff. Um die erfindungsgemäßen Vorteile zu nutzen ist dies jedoch nicht unbedingt erforderlich. Beispielsweise kann in eine erfindungsgemäße Löschplatte eine Armierung eingebettet sein und/oder die Löschplatte kann als Deckschicht eine dünne, elektrisch leitende Beschichtung tragen überraschenderweise lässt sich eine erfindungsgemäße Löschplatte nämlich sogar dadurch verbessern, dass sie auf dem Einlagerungsverbundwerkstoff eine dünne Beschichtung, insbesondere eine dia- oder paramagnetische Beschichtung, trägt. Insbesondere kann eine Beschichtung aus einem gut leitfähigen Material wie Kupfer, Silber oder einer Kupfer- bzw. Silberlegierung zumindest für einige Schaltzyklen zu einer wesentlich verbesserten Lichtbogenlöscheigenschaft führen, und zwar selbst dann noch, wenn die Beschichtung nur noch lückenhaft vorhanden ist. Bevorzugt ist die dünne Beschichtung höchstens 20 Mikrometer, beispielsweise 3–13 Mikrometer, dick. Eine derartige Metallschicht kann beispielsweise durch galvanische Abscheidung auf den Einlagerungsverbundwerkstoff aufgebracht werden. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise PVD, CVD oder thermisches Spritzen.
  • Alternativ sind auch dünne Beschichtungen aus Kunststoff möglich, die zwar schnell abbrennen, dabei jedoch zu einem besonders schnellen Löschen des Lichtbogens beitragen. Kunststoffbeschichtungen können beispielsweise als Lack, in einem Siebdruckverfahren oder mit einem Pulverbeschichtungsverfahren aufgetragen werden.
  • Bevorzugt ist jedoch stets, dass der Einlagerungsverbundwerkstoff den überwiegenden Teil des Volumens der Löschplatte ausfüllt. Besonders bevorzugt sind mindestens 70%, vorzugsweise mindestens 80%, des Volumens der Löschplatte von dem Einlagerungsverbundwerkstoff ausgefüllt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung ist eine aus zwei erfindungsgemäßen Löschplatten zusammengesetzte Löschplatte, in welcher die beiden Löschplatten durch eine metallische Zwischenschicht verbunden sind, welche keine hochtemperaturbeständige Phase enthält und deren Dicke klein ist gegen die Dicke der zusammengesetzten Löschplatte. Eine solche zusammengesetzte Löschplatte kann als Zwischenschicht ein Blech oder eine Metallfolie enthalten, auf deren Ober- und Unterseite beispielsweise der Verbundwerkstoff abgeschieden wurde. Eine solche Zwischenschicht macht – auch zusammen mit eventuell vorhandenen Deckschichten des Einlagerungsverbundwerkstoffs – wesentlich weniger als die Hälfte der Dicke des zusammengesetzten Löschblechs aus. Selbst wenn man als Zwischenschicht ein dünnes Blech verwendet, welches nicht ferromagnetisch ist, werden die magnetischen Eigenschaften des zusammengesetzten Löschblechs deshalb maßgeblich von der ferromagnetischen Phase des Einlagerungsverbundwerkstoffs bestimmt, da dieser ein größeres Volumen als eine eventuell vorhandene Zwischenschicht ausfüllt.
  • Die hochtemperaturbeständige Phase des Einlagerungverbundwerkstoffs kann eine hochschmelzende Phase, beispielsweise ein Metall sein. Möglich ist es auch, dass die hochtemperaturbeständige Phase bei Erreichen einer hohen kritischen Temperatur nicht schmilzt, sondern sublimiert oder sich zersetzt, wie es einige Keramiken tun.
  • Als hochtemperaturbeständige Phase kann der Einlagerungsverbundwerkstoff insbesondere Keramikkörner oder refraktäre Metalle enthalten, insbesondere Materialien, die Temperaturen von mindestens 1900°C, vorzugsweise mindestens 2400°C, standhalten, also eine Phasenumwandlungstemperatur von mindestens 1900°C, vorzugsweise mehr als 2400°C, aufweisen. Sowohl Oxidkeramiken, beispielsweise MgO, ZTO2, Al2O3, ZrSiO4, MgAl2O4, als auch Carbide, Nitride, Silizide und Boride sind geeignet, beispielsweise SiC, TiC, ZrC, B4C3, WC, Mo2C, VC, BN, AlN, TiN, Si3N4, WSi2, MoSi2, Nb5Si3, Ta5Si3, TiB2, ZrB2. Als refraktäre Metalle sind beispielsweise W, Nb, Ta, Mo, V, Cr geeignet. In dem Einlagerungsverbundwerkstoff können auch verschiedene keramische Körner oder hoch schmelzende Metalle enthalten sein. Soweit im Zusammenhang mit einem erfindungsgemäßen Einlagerungsverbundwerkstoff von einer hochtemperaturbeständigen Phase die Rede ist, sind darunter deshalb sämtliche in dem Einlagerungsverbundwerkstoff enthaltene hochtemperaturbeständige Materialien zu verstehen. Bei einem Einlagerungsverbundwerkstoff, der beispielsweise 5 Vol.-% MgO und 5 Vol.-% W enthält, hat die hochtemperaturbeständige Phase deshalb gemäß dem hier verwendeten Sprachgebrauch einen Anteil von 10 Vol.-%.
  • Die ferromagnetische Phase des Einlagerungsverbundwerkstoffs ist bevorzugt aus Eisen oder einer Eisenlegierung, kann jedoch beispielsweise auch aus Nickel und/oder Kobalt oder aus ferromagnetischen Legierungen bestehen. Prinzipiell kann der Einlagerungsverbundwerkstoff auch mehrere physikalisch oder chemisch unterschiedliche ferromagnetische Phasen enthalten. Soweit im Zusammenhang mit einem Einlagerungsverbundwerkstoff einer erfindungsgemäßen Löschplatte von einer ferromagnetischen Phase die Rede ist, sind darunter sämtliche in dem Werkstoff enthaltene ferromagnetische Phasen zu verstehen.
  • Bevorzugt ist die hochtemperaturbeständige Phase einer erfindungsgemäßen Löschplatte über die gesamte Dicke des Verbundwerkstoffs verteilt, besonders bevorzugt gleichmäßig verteilt Die Herstellung erfolgt beispielsweise durch Pulvermetallurgie, Schmelzmetallurgie, Stranggiessen, Tränken eines porösen Grundgerüsts oder durch Pulverschüttung aus hochtemperaturbeständigem Material mit ferromagnetischem Matrixmaterial, thermisches Spritzen von Matrixmaterial und refraktärem Zuschlagstoff auf ein metallisches Substrat oder galvanisches Abscheiden einer Matrix mit Einbinden einer hochtemperaturbeständigen Phase. Zwingend erforderlich ist eine solche Verteilung der hochtemperaturbeständigen Phase in dem Einlagerungsverbundwerkstoff jedoch nicht.
  • Eine erfindungsgemäße Löschplatte ist bevorzugt 0,4 mm bis 3 mm, insbesondere 0,8 mm bis 1,8 mm dick. Dementsprechend ist der erfindungsgemäß verwendete Einlagerungsverbundwerkstoff bevorzugt zwischen 0,4 mm bis 3 mm, insbesondere 0,8 mm bis 1,8 mm dick. Erfindungsgemäß ist somit bevorzugt, dass die Dicke des Einlagerungsverbundwerkstoffs im wesentlichen mit der Dicke der Löschplatte identisch ist.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Löschplatte kann der Einlagerungsverbundwerkstoff neben einer ferromagnetischen Phase und einer hochtemperaturbeständigen Phase zusätzlich weitere Phasen enthalten, beispielsweise eine elektrisch gut leitfähige Phase, insbesondere Kupfer oder eine Kupferlegierung. Durch eine zusätzliche Phase lässt sich die elektrische Leitfähigkeit des Verbundwerkstoffs deutlich erhöhen, so dass sich dieser beim Löschen eines Lichtbogens weniger stark erhitzt und folglich weniger belastet wird. Bevorzugt macht die ferromagnetische Phase mehr als die Hälfte des Volumens des Einlagerungverbundwerkstoffs, vorzugsweise mindestens 70%, insbesondere mindestens 85% aus. Durch einen hohen Anteil der ferromagnetischen Phase kann durch Wechselwirkung mit dem Lichtbogen vorteilhaft eine starke magnetische Kraft erzeugt werden, die bewirkt, dass der Lichtbogen sehr schnell in eine Löschplattenanordnung hineinwandert, aufgeteilt und gelöscht wird.
  • Bevorzugt füllt die hochtemperaturbeständige Phase des Einlagerungsverbundwerkstoffs mindestens 5%, vorzugsweise mindestens 10%, seines Volumens aus. Relativ kleine Anteile der hochtemperaturbeständigen Phase sind häufig ausreichend, da sich die hochtemperaturbeständige Phase bei einem Aufschmelzen der übrigen Phase(n) des Einlagerungsverbundwerkstoffs an dessen Oberfläche anreichern kann.
  • Bevorzugt macht die hochtemperaturbeständige Phase deshalb weniger als 25%, vorzugsweise weniger als 20%, insbesondere weniger als 15%, des Volumens des Einlagerungsverbundwerkstoffs aus.
  • Ausführungsbeispiele:
    • 1. Zum Herstellen des Einlagerungsverbundwerkstoffs werden 96 Gew.-% Eisen und 4 Gew.-% MgO gemischt. Das Pulvergemisch wird zu Grünplatten verpresst. Die Grünplatten werden gesintert und auf die gewünschte Dicke von 0,8 mm bis 1,2 mm gewalzt. Das Walzen kann in mehreren Walzschritten ausgeführt werden, zwischen denen die Sinterplatten jeweils ausgelagert werden. Nach dem letzten Walzschritt werden die Sinterplatten bevorzugt nochmals ausgelagert. Die auf diese Weise hergestellten Platten aus dem Einlagerungsverbundwerkstoff werden anschließend galvanisch mit einer 5 bis 10 Mikrometer dünnen elektrisch leitfähigen Schicht, beispielsweise einer Kupferschicht, überzogen.
    • 2. Eine ferromagnetische Eisen-Nickel-Legierung wird thermisch zusammen mit einem hochtemperaturbeständigen Zusatzstoff, beispielsweise Wolfram, auf ein Substrat gespritzt, bis eine gewünschte Dicke von 0,5 mm bis 2 mm erreicht ist. Das Substrat kann beispielsweise aus einem leicht entfernbaren Material wie Pappe oder Textilgewebe bestehen. Nach dem Entfernen des Substrats wird der so geschaffene Verbundwerkstoff galvanisch mit 5–10 Mikrometer Silber oder einer Silberlegierung beschichtet. Als Substrat kann aber auch ein dünnes Blech, beispielsweise aus Aluminium oder Eisen, verwendet werden, auf dessen Ober- und Unterseite der Einlagerungsverbundwerkstoff durch Aufspritzen erzeugt wird. Der Einlagerungsverbundwerkstoff wird auf die Ober- und die Unterseite des Substrats aufgebracht, bis die beiden so gebildeten Schichten des Einlagerungsverbundwerkstoffs wesentlich dicker als das Substrat sind, beispielsweise mindestens dreimal so dick.
    • 3. Mischen von 97 Gew.-% Eisenpulver und 3 Gew.-% ZrSiO4 und anschließendes heißisostatisches Pressen des Pulvergemisches. Der auf diese Weise geschaffene Einlagerungsverbundwerkstoff kann direkt zu der gewünschten Plattenstärke gepresst und anschließend mit einem leitfähigen Kunststofflack beschichtet werden.
    • 4. Eine Eisen-Kobalt-Legierung wird galvanisch mit Einbinden eines hochtemperaturbeständigen Zusatzstoffs, beispielsweise Al2O3 auf ein leitfähiges Substrat abgeschieden. Dieses leitfähige Substrat kann nach erfolgter Abscheidung entfernt werden.

Claims (20)

  1. Löschplatte, die vollständig oder teilweise aus einem Einlagerungsverbundwerkstoff, der eine ferromagnetische Phase enthält, in die eine hochtemperaturbeständige Phase eingelagert ist.
  2. Löschplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die hochtemperaturbeständige Phase in dem Einlagerungsverbundwerkstoff gleichmäßig verteilt ist.
  3. Löschplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 70% ihres Volumens oder ihrer Dicke, vorzugsweise mindestens 80% ihres Volumens oder ihrer Dicke, von dem Einlagerungsverbundwerkstoff ausgefüllt sind.
  4. Löschplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie vollständig aus dem Einlagerungsverbundwerkstoff besteht.
  5. Löschplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Deckschicht, die höchstens 50 μm dick ist.
  6. Löschplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht aus einem Material besteht, dessen elektrische Leitfähigkeit größer als die elektrische Leitfähigkeit des Einlagerungsverbundwerkstoffs ist.
  7. Löschplatte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlagerungsverbundwerkstoff und das Material der Deckschicht so gewählt sind, dass das Material der Deckschicht im geschmolzenen Zustand den Einlagerungsverbundwerkstoff benetzt.
  8. Löschplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Decksicht aus Kunststoff besteht.
  9. Löschplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hochtemperaturbeständige Phase einen Schmelzpunkt oder Zersetzungspunkt oder Sublimationspunkt von mindestens 1900°C hat.
  10. Löschplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie 0,4 mm bis 3 mm, insbesondere 0,8 mm bis 1,8 mm, dick ist.
  11. Löschplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hochtemperaturbeständige Phase mindestens 2%, vorzugsweise mindestens 4%, des Volumens des Einlagerungsverbundwerkstoffs ausfüllt.
  12. Löschplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hochtemperaturbeständige Phase weniger als 50%, vorzugsweise weniger als 20%, insbesondere weniger als 15%, des Volumens des Einlagerungsverbundwerkstoffs ausmacht.
  13. Löschplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ferromagnetische Phase mehr als die Hälfte des Volumens des Einlagerungserbundwerkstoffs, vorzugsweise mindestens 70%, insbesondere mindestens 85% seines Volumens ausmacht.
  14. Löschplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Einlagerungsverbundwerkstoff eine Armierung eingebettet ist.
  15. Löschplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierung elektrisch leitfähig ist.
  16. Löschplatte nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierung aus Fasern besteht.
  17. Löschplatte nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierung aus einem Netz oder Gitter besteht.
  18. Zusammengesetzte Löschplatte, in welcher zwei Löschplatten nach einem der vorstehenden Ansprüche durch eine metallische Zwischenschicht verbunden sind, deren Dicke nicht mehr als 15% der Dicke der zusammengesetzten Löschplatte ausmacht, wobei die Zwischenschicht keine hochtemperaturbeständige Phase enthält.
  19. Verwendung einer Löschplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche in einer Löschkammer zum Löschen eines Lichtbogens.
  20. Löschkammer mit einem Paket aus mehreren elektrisch von einander isolierten Löschplatten nach einem der Ansprüche 1 bis 18.
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