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DE102008035101A1 - An einer Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs anbringbare Beleuchtungsvorrichtung - Google Patents

An einer Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs anbringbare Beleuchtungsvorrichtung Download PDF

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DE102008035101A1
DE102008035101A1 DE102008035101A DE102008035101A DE102008035101A1 DE 102008035101 A1 DE102008035101 A1 DE 102008035101A1 DE 102008035101 A DE102008035101 A DE 102008035101A DE 102008035101 A DE102008035101 A DE 102008035101A DE 102008035101 A1 DE102008035101 A1 DE 102008035101A1
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DE
Germany
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lighting device
carrier
motor vehicle
steering wheel
recess
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Withdrawn
Application number
DE102008035101A
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English (en)
Inventor
Ulrich Rick
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
Application filed by GM Global Technology Operations LLC filed Critical GM Global Technology Operations LLC
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung (18) mit einem Träger (20); einer an dem Träger (20) vorgesehenen Einrichtung (22) zum Befestigen der Beleuchtungseinrichtung an einer Inneneinrichtungskomponente wie zum Beispiel einem Lenkrad (10) eines Kraftfahrzeugs; wenigstens einer in dem Träger (20) ausgebildeten Ausnehmung (24); und wenigstens einem in oder an der Ausnehmung (24) angeordneten elektrolumineszierenden Leuchtelement (26).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung, die an einer Inneneinrichtungskomponente wie zum Beispiel an einem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs anbringbar ist.
  • Bei Fahrzeugen werden immer häufiger Beleuchtungseinrichtungen gewünscht, welche dem Fahrer eine bessere Orientierung im dunklen Fahrzeug bereitstellen und/oder eine angenehmere Umgebung für den Fahrer schaffen. Mittels geeigneter Beleuchtungseinrichtungen lassen sich Umrisse einzelner Fahrzeugkomponenten wie beispielsweise Lenkrad oder Schaltknauf deutlicher erkennen. Zusätzlich kann ein gestreutes und gedämpftes Licht im Fahrzeuginnenraum beruhigend auf die Insassen einwirken.
  • Aus dem Stand der Technik sind zu diesem Zweck bereits Lenkräder für Kraftfahrzeuge bekannt, die Bedienelemente enthalten, denen eine Beleuchtungseinrichtung zugeordnet ist, um eine ausreichende Erkennung der Bedienelemente zu gewährleisten. Der Einsatz dieser Lichtquellen, die herkömmlicherweise durch Leuchtdioden oder auch Glühlampen gebildet sind, hat für den Einsatz bei einer Innenraumbeleuchtung eines Kraftfahrzeuges gewisse Nachteile. Die herkömmlichen Beleuchtungseinrichtungen haben eine hohe, im Wesentlichen punktförmige Leuchtdichte und dadurch bedingt auch eine star ke Blendwirkung, benötigen einen ausreichend großen Bauraum und erzeugen eine große Wärmeentwicklung.
  • Zur Vermeidung einer solchen Blendwirkung und dadurch bewirkter Irritationen für den Fahrer schlägt die DE 103 08 901 A1 ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug vor, bei dem die Leuchtelemente an der dem Fahrer abgewandten Unterseite des Lenkradkranzes angeordnet sind und so eine indirekte Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums erzeugen.
  • Neben den oben genannten Leuchtmittels wie Leuchtdioden und Glühlampen kommen in letzter Zeit vermehrt auch elektrolumineszierende Leuchtelemente für die Innenraum- und Außenbeleuchtung von Kraftfahrzeugen zum Einsatz.
  • So beschreiben zum Beispiel die DE 100 55 560 A1 und die DE 101 29 021 A1 allgemein die Verwendung von elektrolumineszierenden Leuchtelementen zur Beleuchtung des Innenraums oder einer Inneneinrichtungskomponente und zur Außenbeleuchtung eines Kraftfahrzeugs.
  • Ferner offenbaren die DE 196 14 078 A1 und die DE 102 07 016 A1 die Verwendung von elektrolumineszierenden Leuchtelementen zur Hinterleuchtung von Schaltelementen und Sensoren, die an einem Lenkrad für ein Kraftfahrzeug vorgesehen sind.
  • Die DE 200 18 732 U1 beschreibt ein Lenkrad für Kraftfahrzeuge mit elektrolumineszierenden Leuchtelementen, die zum Beispiel fest in einen Lenkradkranz, ein am Lenkrad angeordnetes Betätigungselement oder ein auf dem Airbagmodul des Lenkrades aufgebrachtes Emblem integriert sind.
  • Aus der DE 198 55 554 C2 sind Beleuchtungseinrichtungen mit elektrolumineszierenden Schichten zum Erhellen des Innenraums eines Kraftfahrzeugs bekannt, die zum Beispiel fest in einen Lenkstockschalter, einen Nabenbereich, ein Bedienelement oder ein Logo integriert sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Beleuchtungsvorrichtung für einen Innenraum eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, die einfach aufgebaut und flexibel einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung weist einen Träger, eine an dem Träger vorgesehenen Einrichtung zum Befestigen der Beleuchtungseinrichtung an einer Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs; wenigstens eine in dem Träger ausgebildeten Ausnehmung und wenigstens ein in oder an der Ausnehmung angeordnetes elektrolumineszierendes Leuchtelement auf.
  • Im Gegensatz zu den herkömmlichen Vorrichtungen zur Innenraumbeleuchtung von Kraftfahrzeugen, ist diese Beleuchtungsvorrichtung der Erfindung nicht fest in eine Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs integriert, sondern kann als separate Komponente bei Bedarf an einer Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs angebracht werden. Hierdurch ist ein sehr flexibler Einsatz der Beleuchtungsvorrichtung gewährleistet und sie kann als Zusatzoption bei der Innenraumgestaltung eines Kraftfahrzeugs angeboten werden. Als separate Komponente ermöglicht die Beleuchtungsvorrichtung der Erfindung zudem die Möglichkeiten eines einfachen Funktionstest sowohl vor als auch nach der Montage in einem Kraftfahrzeug sowie einen einfachen Austausch bereits angebauter Vorrichtungen. Der einfache Aufbau der Beleuchtungsvorrichtung aus den wesentlichen Komponenten Träger und elektrolumineszierendes Leuchtelement ermöglicht zudem eine einfache Herstellung dieser Beleuchtungsvorrichtung. Die Verwendung eines elektrolumineszierenden Leuchtelements bietet weitere Vorteile wie eine nahezu beliebige Formgebung der Beleuchtungsvorrichtung, eine sehr geringe Wärmeentwicklung im Betrieb der Beleuchtungsvorrichtung, eine verbesserte Beleuchtungswirkung des Fahrzeuginnenraums und einen geringen Raumbedarf.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Träger der Beleuchtungsvorrichtung ein aus Kunststoff gespritzter Träger. Dies ermöglicht eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung.
  • Das für die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung benutzte elektrolumineszierende Leuchtelement ist zum Beispiel eine Leuchtschnur, ein Leuchtkabel, ein Leuchtband, eine Leuchtfolie oder eine Leuchtschicht.
  • In einer Ausführungsform der Beleuchtungsvorrichtung ist die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung freiliegende Seite der Ausnehmung verschlossen.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung freiliegende Oberfläche des Trägers zumindest teilweise lackiert, beschichtet, bedampft oder bedruckt.
  • In einer noch weiteren Ausführungsform ist die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung freiliegende Oberfläche des Trägers zumindest teilweise mit einer Folie, bevorzugt einer tiefgezogenen Folie überzogen.
  • Diese Folie kann auf ihrer dem Träger abgewandten Seite und/oder auf ihrer dem Träger zugewandten Seite zumindest teilweise lackiert, beschichtet, bedampft oder bedruckt sein.
  • Weiter kann die Befestigungseinrichtung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung vorzugsweise wenigstens ein Rastelement, Klemmelement oder Clipselement aufweisen, um an einer entsprechenden Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs angebracht werden zu können.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung der Erfindung kann wahlweise lösbar oder dauerhaft an einer Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs anbringbar sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Träger der Beleuchtungsvorrichtung ein Teil eines an einer Inneneinrichtungskomponente anbringbaren Zierelements oder ein an einer Inneneinrichtungskomponente anbringbares Zierelement selbst.
  • Die Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs, an der die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung angebracht werden kann, ist zum Beispiel ein Lenkrad, wobei die Beleuchtungsvorrichtung in diesem Fall an einem Nabenbereich, einem Speichenbereich und/oder einem Lenkradkranzbereich des Lenkrades für ein Kraftfahrzeug anbringbar ist. Die Beleuchtungsvorrichtung der Erfindung ist aber ebenso an anderen Inneneinrichtungskomponenten eines Kraftfahrzeugs wie Armaturentafel, Konsole, Handschuhfach, Türverkleidungen und dergleichen einsetzbar.
  • Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungen. Hierzu zeigt, teilweise schematisiert:
  • 1 eine Draufsicht eines Lenkrades, das mit einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ausgerüstet ist;
  • 2 ein als Zierelement für das in 1 dargestellte Lenkrad ausgebildete Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine Schnittdarstellung einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 4 eine Schnittdarstellung einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5 eine Schnittdarstellung einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 6 eine Schnittdarstellung einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung wird nachfolgend am Beispiel der Anbringung an einem Lenkrad für ein Kraftfahrzeug im Detail beschrieben. Die vorliegende Erfindung ist aber nicht auf diese Anwendung beschränkt. Die Beleuchtungsvorrichtung der Erfindung kann auch an anderen Inneneinrichtungskomponenten eines Kraftfahrzeugs wie beispielsweise Armaturentafel, Konsole, Handschuhfach, Türverkleidungen und dergleichen angebracht werden.
  • 1 zeigt zunächst ein Lenkrad 10 für ein Kraftfahrzeug als Beispiel einer Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs in einer Draufsicht, die in etwa der Perspektive eines Fahrers auf das Lenkrad entspricht. Das Lenkrad 10 umfasst einen im Wesentlichen mittigen Nabenbereich 12, der an einer Lenksäule des Kraftfahrzeuges befestigt wird, und einen um diesen Nabenbereich 12 herum angeordneten Lenkradkranz 14. Dieser Lenkradkranz 14 ist in 1 über drei Speichen 16 mit dem mittigen Nabenbereich 12 verbunden. Die drei Speichen 16 erstrecken sich von dem mittleren Nabenbereich 12 im Wesentlichen radial nach außen und in Richtung zum Fahrer schräg nach oben.
  • Die vorliegende Erfindung ist aber selbstverständlich nicht auf diese Ausführungsform eines Lenkrades 10 beschränkt. So sind grundsätzlich beliebige Konstruktionen, Formen, Anordnungen und Größen für ein Lenkrad denkbar, bei dem die vorliegende Erfindung verwendet werden kann.
  • Der Nabenbereich 12, der Lenkradkranz 14 und die Speichen 16 des Lenkrades sind beispielsweise aus einem hochfesten Kunststoffmaterial gefertigt, vorzugsweise jeweils aus dem gleichen Kunststoffmaterial mittels Spritzgießens. Alternativ kann das Lenkrad 10 auch aus einem Metallskelett mit einer entsprechenden Umschäumung aufgebaut sein.
  • Vorzugsweise ist in dem Nabenbereich 12 des Lenkrades 10 auch ein Airbag bzw. Airbagmodul integriert bzw. angebracht, wie in der Draufsicht von 1 angedeutet.
  • Wie in 1 dargestellt, ist an der unteren und größten Speiche 16 des Lenkrades 10 ein Zierelement vorgesehen, das in der Form einer Beleuchtungsvorrichtung 18 ausgebildet ist. Diese Beleuchtungsvorrichtung 18 ist ein von dem Lenkrad 10 separates Bauteil und ist als solches in 2 in Perspektivansicht vergrößert dargestellt.
  • In dem Ausführungsbeispiel von 2 verläuft diese Beleuchtungsvorrichtung 18 im Wesentlichen entlang der gesamten, im eingebauten Zustand des Lenkrades 10 nach unten ragenden Kante der unteren Speiche 16. Die vorliegende Erfindung ist aber nicht nur auf diese Ausführungsform beschränkt; vielmehr kann sich die Beleuchtungsvorrichtung 18 auch nur über einen Teil dieser unteren Kante der Speiche 16 erstrecken. Außerdem können auch mehrere Beleuchtungsvorrichtungen 18 hintereinander und/oder nebeneinander angeordnet werden. Ferner ist auch die Position und Form der Beleuchtungsvorrichtung 18 nicht auf die in 1 und 2 dargestellte Variante beschränkt. So muss die Beleuchtungsvorrichtung 18 nicht exakt der Kante der Speiche 16 folgen, sondern kann auch teilweise oder sogar ganz an einer anderen Stelle im Speichenbereich 16, im Nabenbereich 12 und/oder im Bereich des Lenkradkranzes 14 positioniert werden.
  • Anhand der 3 bis 6 werden nachfolgend verschiedene Ausführungsformen einer solchen Beleuchtungsvorrichtung 18 für eine Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs näher erläutert. Dabei sind jeweils die gleichen oder ähnlichen Komponenten bzw. Bestandteile mit den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet.
  • 3 zeigt den Aufbau einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform im Schnitt.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung 18 besteht im Wesentlichen aus einem Träger 20, der als Spritzteil bzw. Spritzgussteil aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist. Die Form und die Größe dieses Trägers 20 bestimmen im Wesentlichen auch die Form und die Größe der gesamten Beleuchtungsvorrichtung 18.
  • An diesem Träger 20 ist eine Befestigungseinrichtung 22 zum Beispiel in Form eines Rastelements, Klemmelements, Clipselements oder dergleichen vorgesehen. Je nach Größe und Form des Trägers 20 bzw. der Beleuchtungsvorrichtung 18 ist natürlich eine entsprechend geeignete Anzahl solcher Befestigungselemente 22 vorgesehen, wobei diese nicht notwendigerweise alle gleich zueinander ausgebildet sein müssen. Wie in 3 dargestellt, ist die Befestigungseinrichtung 22 bevorzugt integral mit dem Träger 20 ausgebildet, vorzugsweise einstückig gespritzt. Die Befestigungseinrichtung 22 kann aber ebenso als ein vom Träger 20 separates Bauteil gefertigt und dann fest mit diesem verbunden werden.
  • In dem Träger 20 ist wenigstens eine Ausnehmung 24 vorgesehen. Diese Ausnehmung 24 ist zum Beispiel im Wesentlich kanalförmig ausgebildet und kann sich entlang eines Großteils des Trägers 20 erstrecken oder auch nur abschnittsweise vorgesehen sein. Weiter können an einem Träger 20 natürlich auch mehrere solcher Ausnehmungen 24 ausgebildet sein, die in verschiedenen Anordnungen zueinander und/oder in unterschiedlichen Formen und Größen gewählt werden können.
  • In diesem Ausführungsbeispiel – wie auch in den später erläuterten weiteren Ausführungsformen – ist diese Ausnehmung 24 als schräg nach innen in den Träger 20 verlaufender Leuchtkanal konzipiert. Dieser Leuchtkanal 24 kann aber natürlich – in Abhängigkeit von der Form des Trägers 20 bzw. der gesamten Beleuchtungsvorrichtung 18 – ebenso im Wesentlichen vertikal oder horizontal verlaufen. Ferner muss die Querschnittsfläche dieses Leuchtkanals 24 nicht notwendigerweise über seine gesamte Dimension konstant sein, sondern kann auch entlang der Dickenrichtung des Trägers 20 (Zeichenebene der Figuren) und/oder der Längsrichtung des Trägers 20 (senkrecht zur Zeichenebene der Figuren) variieren. Insbesondere ist es auch möglich, die Ausnehmung 24 in Richtung vom Leuchtelement 26 zur Öffnung auf der im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente 10 abgewandten Seite hin allmählich oder abschnittsweise aufzuweiten und so den Emissionswinkel der Beleuchtungsvorrichtung gezielt zu beeinflussen.
  • In der Ausführungsform von 3 ist die Ausnehmung 24 zur Rückseite, d. h. zu der im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente (Lenkrad) 10 zugewandten Seite (unten in 3) hin offen und auf der anderen Seite durch den Träger 20 oder wahlweise einen extra Verschluss geschlossen. Im Bereich des offenen Endes der Ausnehmung 24 ist ein elektrolumineszierendes Leuchtelement 26 angeordnet. Dieses kann wahlweise in der Ausnehmung 24 aufgenommen sein oder an der Rückseite des Trägers 20 positioniert sein oder teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der Ausnehmung 24 liegen.
  • Das elektrolumineszierende Leuchtelement 26 ist zum Beispiel als Leuchtschnur, Leuchtkabel, Leuchtband, Leuchtfolie, Leuchtschicht oder dergleichen ausgebildet. Zur Anregung des elektrolumineszierenden Leuchtelements 26 ist dieses an eine Wechselspannung angeschlossen, die zum Beispiel mittels einer geeigneten Steuerelektronik aus der Gleichspannung des Bordnetzes eines Kraftfahrzeugs erzeugt wird.
  • Unter einem elektrolumineszierenden Leuchtelement 26 wird hierbei ein, üblicherweise halbleitendes, Bauelement verstanden, dessen Elektronensystem durch Anlegen einer Spannung an das Bauelement angeregt bzw. verändert werden kann. Bei Rückkehr des Elektronensystems in seinen Grundzustand wird zumindest ein Teil der bei der Rekombination von Elektronen und Löchern in dem Halbleitermaterial frei werdenden Energie als Strahlung emittiert, die je nach Größe des Energieabfalls sichtbar ist.
  • Das Prinzip der Elektrolumineszenz sowie elektrolumineszierende Leuchtelemente 26 der für die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung 18 benutzten Art sind in der Technik bekannt. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird daher nur auf einschlägige Dokumente verwiesen.
  • Damit das von dem Leuchtelement 26 emittierte Licht für den Benutzer, d. h. zum Beispiel den Fahrer eines Kraftfahrzeugs, sichtbar ist, muss zumindest das durch den Träger 20 selbst oder einen speziellen Verschluss verschlossene Ende der Ausnehmung 24 für die jeweilige Strahlung des Leuchtelements 26 zumindest teildurchlässig sein. In einer Ausführungsform der Erfindung ist zum Beispiel der gesamte Träger 20 aus einem transparenten Kunststoffmaterial gebildet und seine der Befestigungsseite (unten in 3) abgewandte Oberfläche ist – vorzugsweise bis auf einen Bereich entsprechend der Ausnehmung 24 – lackiert, beschichtet, bedampft, bedruckt oder dergleichen bearbeitet.
  • In einer bevorzugten Variante der Beleuchtungsvorrichtung ist diese Oberfläche des Trägers 20 verchromt und die gesamte Beleuchtungsvorrichtung 18 dient gleichzeitig als Zierleiste für ein Lenkrad 10 oder eine andere Inneneinrichtungskomponente eines Kraftfahrzeugs.
  • Die oben beschriebene Beleuchtungsvorrichtung 18 der vorliegenden Erfindung zeigt zahlreiche Vorteile. Sie unterstützt die Innenraumbeleuchtung eines Kraftfahrzeugs, schafft ein angenehmes Ambiente, beeinflusst die Stimmung der Fahrzeuginsassen, verbessert die Raumorientierung, erzeugt eine räumliche Tiefe bezüglich der jeweiligen Inneneinrichtungskomponente, unterstreicht die Wertigkeit und/oder die Sportlichkeit der jeweiligen Inneneinrichtungskomponente bzw. des gesamten Kraftfahrzeugs. Außerdem ermöglicht der erfindungsgemäße Aufbau der Beleuchtungsvorrichtung 18 eine einfache Herstellung (Eignung auch für Großserienfertigung), einen geringen Raumbedarf, eine geringe Wärmeentwicklung, eine hohe Qualität, eine einfache Durchführung von Funktionstests, eine große Robustheit, eine flexible Anpassung an verschiedene Inneneinrichtungskomponenten bzw. Fahrzeugtypen und dergleichen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Beleuchtungssystemen, die in verschiedene Inneneinrichtungskomponenten fest integriert sind, stellt die Beleuchtungsvorrichtung 18 der Erfin dung ein separates Bauteil dar, welches bei Bedarf an einer entsprechenden Inneneinrichtungskomponente montiert werden kann. Dies vereinfacht die Fertigung, die Lagerhaltung, den flexiblen Einsatz und dergleichen weiter.
  • Ferner können mehrere Beleuchtungsvorrichtungen 18 der Erfindung kombiniert werden und/oder Beleuchtungsvorrichtungen 18 mit mehreren unterschiedlichen Leuchtelementen 26 bzw. Leuchtabschnitten, die gegebenenfalls unabhängig voneinander angesteuert werden können, eingesetzt werden. Durch Aktivierung der Leuchtelemente bzw. Leuchtabschnitte mit unterschiedlicher Intensität, mit unterschiedlicher Leuchtfarbe und/oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten ergeben sich erweiterte Funktionalitäten der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung 18.
  • Die Ansteuerung der Beleuchtungsvorrichtung 18 bzw. deren Leuchtelement(e) 26 kann außerdem in Abhängigkeit von Betriebskennwerten des Kraftfahrzeugs erfolgen. Als Betriebskennwerte kommen dabei zum Beispiel der Schließzustand von Fahrzeugtüren, der Schaltzustand der Fahrzeugzündung, der Schaltzustand von Außenbeleuchtungen des Fahrzeugs, verschiedene Gefahrenzustände und dergleichen in Betracht. Zum Beispiel kann die Lichtintensität der Beleuchtungsvorrichtung 18 beim Betreten des Fahrzeugs zunächst sehr stark sein und dann allmählich abnehmen. Mittels der Beleuchtungsvorrichtung 18 können dem Fahrer Hinweise und Warnungen zum Beispiel in Form von Lichtimpulsen gegeben werden (z. B. bei Unfallerkennung, Abstandsunterschreitung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kollisionskurs, Gefahrenschilder, Erinnerungsfunktion, etc.).
  • In 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung 18 im Schnitt dargestellt.
  • Im Gegensatz zur Ausführungsform von 3 ist die Ausnehmung 24 in diesem Fall so ausgebildet, dass sie sich von der im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente (Lenkrad) 10 abgewandten Seite (oben in 4) eine gewisse Strecke in den Träger 20 hinein erstreckt, auf der im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente 10 zugewandten Seite (unten in 4) somit durch den Träger 20 selbst geschlossen ist.
  • Um ein Eindringen von Schmutz, Staub, Fremdkörpern, etc. in die Ausnehmung und damit eine Störung der Beleuchtungswirkung des elektrolumineszierenden Leuchtelements 26 in der Ausnehmung 24 zu verhindern, ist die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente 10 abgewandten Seite des Trägers 20 mit einer Folie 28 überzogen. In dem Ausführungsbeispiel von 4 ist die gesamte im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente abgewandten Oberfläche des Trägers 20 mit der Folie 28 überzogen, im Rahmen der Erfindung sollte zumindest der Bereich um die Öffnung der Ausnehmung 24 herum mit einer solchen Folie 28 versehen sein.
  • Die Folie 28 ist vorzugsweise eine tiefgezogene Folie, wie in 4 angedeutet, die um den Körper des Trägers 20 platziert ist.
  • Die Folie 28 ist vorzugsweise ferner lackiert, bevorzugt farbig lackiert (ein- oder mehrfarbig), bedruckt, beschichtet, bedampft oder dergleichen bearbeitet, wie dies unter Bezug auf 6 unten in mehr Einzelheiten beschrieben ist.
  • Das elektrolumineszierende Leuchtelement 26, beispielsweise eine Leuchtschnur, ist hier fest in die Ausnehmung 24 im Träger 20 eingeklemmt bzw. eingeclipst.
  • Die übrigen Merkmale und ihre Varianten entsprechen jenen des obigen ersten Ausführungsbeispiels.
  • Bezug nehmend auf 5 wird nun ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung 18 näher erläutert.
  • Im Gegensatz zu den beiden vorbeschriebenen Ausführungsformen von 3 und 4 ist die Ausnehmung 24 in diesem Fall so ausgebildet, dass sie sich von der im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente (Lenkrad) 10 abgewandten Seite (oben in 4) vollständig durch den Träger 20 hindurch bis zu seiner im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente 10 zugewandten Seite (unten in 4) erstreckt.
  • Um ein Eindringen von Schmutz, Staub, Fremdkörpern, etc. in die Ausnehmung 24 und damit eine Störung der Beleuchtungswirkung des elektrolumineszierenden Leuchtelements 26 in der Ausnehmung 24 zu verhindern, ist die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente 10 abgewandte Seite des Trägers 20 auch hier mit einer Folie 28 überzogen. Bezüglich dieser Folie 28 gelten die gleichen Ausführungen wie oben in Zusammenhang mit der Ausführungsform von 4.
  • Das elektrolumineszierende Leuchtelement 26, beispielsweise ein Leuchtband oder eine Leuchtfolie, ist hier auf der die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente 10 abgewandte Seite des Trägers 20 außerhalb der Ausnehmung 24 angeordnet. Alternativ kann das Leuchtelement 26 aber auch in diesem Fall ganz oder teilweise in die Ausnehmung 24 hinein ragen. Außerdem ist es möglich, an der die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung der Inneneinrichtungskomponente 10 abgewandte Rückseite des Trägers 20 eine entsprechende Vertiefung zur vollständigen oder teilweisen Aufnahme des Leuchtelements 26 vorzusehen.
  • Die übrigen Merkmale und ihre Varianten entsprechen jenen des obigen ersten Ausführungsbeispiels.
  • Unter Bezug auf 6 werden nun weitere Merkmale der in den Ausführungsbeispielen von 4 und 5 vorgesehenen Folie 28 näher erläutert.
  • Wie in 6 angedeutet, ist die Folie 28 auf ihrer Außenseite, d. h. der dem Träger 20 abgewandten Seite vollständig lackiert, bevorzugt farbig lackiert (ein- oder mehrfarbig), bedruckt, beschichtet, bedampft oder dergleichen bearbeitet. Auf ihrer Innenseite, d. h. der dem Träger 20 zugewandten Seite ist die Folie 28 dagegen nur teilweise lackiert, bedruckt, beschichtet, bedampft oder dergleichen bearbeitet. Insbesondere ist ein dem Leuchtelement 26 bzw. der Ausnehmung 24 zugeordneter Durchleuchtungsbereich von dieser Bearbeitung der Folieninnenseite ausgenommen, sodass die Folie 28 in diesem Durchleuchtungsbereich für die von dem Leuchtelement 26 emittierte Strahlung ausreichend transparent bleibt. Bezugszeichenliste
    10 Lenkrad
    12 Nabenbereich
    14 Lenkradkranz
    16 Speiche
    18 Beleuchtungsvorrichtung
    20 Träger
    22 Befestigungseinrichtung
    24 Ausnehmung
    26 elektrolumineszierendes Leuchtelement
    28 Folie
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10308901 A1 [0004]
    • - DE 10055560 A1 [0006]
    • - DE 10129021 A1 [0006]
    • - DE 19614078 A1 [0007]
    • - DE 10207016 A1 [0007]
    • - DE 20018732 U1 [0008]
    • - DE 19855554 C2 [0009]

Claims (13)

  1. Beleuchtungsvorrichtung (18), mit einem Träger (20); einer an dem Träger (20) vorgesehenen Einrichtung (22) zum Befestigen der Beleuchtungseinrichtung an einer Inneneinrichtungskomponente (10) eines Kraftfahrzeugs; wenigstens einer in dem Träger (20) ausgebildeten Ausnehmung (24); und wenigstens einem in oder an der Ausnehmung (24) angeordneten elektrolumineszierenden Leuchtelement (26).
  2. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (20) ein aus Kunststoff gespritzter Träger ist.
  3. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrolumineszierende Leuchtelement (26) eine Leuchtschnur, ein Leuchtkabel, ein Leuchtband, eine Leuchtfolie oder eine Leuchtschicht ist.
  4. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung (18) freiliegende Seite der Ausnehmung (24) verschlossen.
  5. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung (18) freiliegende Oberfläche des Trägers (20) zumindest teilweise lackiert, beschichtet, bedampft oder bedruckt ist.
  6. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im montierten Zustand der Beleuchtungsvorrichtung (18) freiliegende Oberfläche des Trägers (20) zumindest teilweise mit einer Folie (28) überzogen ist.
  7. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (28) eine tiefgezogene Folie ist.
  8. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (28) auf ihrer dem Träger (20) abgewandten Seite zumindest teilweise lackiert, beschichtet, bedampft oder bedruckt ist.
  9. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (28) auf ihrer dem Träger (20) zugewandten Seite zumindest teilweise lackiert, beschichtet, bedampft oder bedruckt ist.
  10. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (22) wenigstens ein Rastelement, Klemmelement oder Clipselement aufweist.
  11. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie lösbar oder dauerhaft an einer Inneneinrichtungskomponente (10) eines Kraftfahrzeugs anbringbar ist.
  12. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (20) ein Teil eines an einer Inneneinrichtungskomponente (10) anbringbaren Zierelements oder ein an einer Inneneinrichtungskomponente (10) anbringbares Zierelement selbst ist.
  13. Beleuchtungsvorrichtung (18) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie an einem Nabenbereich (12), einem Speichenbereich (16) und/oder einem Lenkradkranzbereich (14) eines Lenkrades (10) für ein Kraftfahrzeug anbringbar ist.
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