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Die
Erfindung betrifft ein Leistungshalbleitermodul, umfassend mindestens
ein Bauelement der Leistungselektronik auf einem Substrat. Die Erfindung
betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Leistungshalbleitermoduls.
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Leistungshalbleitermodule
der eingangs genannten Art sind hinreichend bekannt. So offenbart die
DE 10 130 517 C2 ein
Hochspannungsmodul mit einem Gehäuse zur Aufnahme mindestens
eines Bauelements auf einem Substrat, wobei der Schaltungsaufbau
in einen Weichverguss eingegossen ist, sowie ein Verfahren zur Herstellung
eines derartigen Hochspannungsmoduls. Der verwendete Weichverguss
ist entweder aus einer Mischung enthaltend ein Gel sowie schwach
leitfähige Partikel gebildet oder aber aus einer Mischung
enthaltend ein Gel sowie Partikel mit hoher Dielektrizitätskonstante
im Vergleich zum Gel gebildet. Dabei kann sich der gesamte Weichverguss
aus Gel-Bereichen ohne Partikeln und Gel-Bereichen mit Partikeln
zusammensetzen. Das Hochspannungsmodul wird gebildet, indem auf der
Höhe der Außenkanten des Bauelements Partikel
angeordnet werden und anschließend das Modul mit einem
geeigneten Gel, beispielsweise einem Silikon-Gel, vergossen wird.
Als schwach leitfähige Partikel sind dabei leitende Kunststoffe,
Harze oder Elastomere genannt. Als elektrisch isolierende Partikel sind
Glaskugeln oder Glasgranulate, oder nicht leitende Kunststoffe,
Harze, Elastomere oder Oxid- und Nichtoxid-Keramiken genannt. Die
Bauelemente des Hochspannungsmoduls bzw. dessen Substrate sind mit
einem Kühlkörper verbunden, der im Betrieb des Hochspannungsmoduls
für die Ableitung der Wärme sorgt, die durch die
Bauelemente erzeugt wird.
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Es
hat sich gezeigt, dass die Wärmeabfuhr im Bereich der Bauelemente
bei einem Aufbau gemäß dem Stand der Technik fast
ausschließlich in Richtung des Substrats bzw. des Kühlkörpers
erfolgt. In die Richtungen, in denen die Weichvergussmasse an das
Bauelement angrenzt, ist die Wärmeabfuhr aufgrund der geringen
Wärmeleitfähigkeit der Weichvergussmasse kaum
vorhanden oder stark behindert.
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Um
mehrere, stark Wärme entwickelnde Bauelemente eines Leistungshalbleitermoduls
so zu kühlen, dass die zulässige Wärmebelastung
am jeweiligen Bauelement eine kritischen Wert nicht überschreitet,
ist derzeit ein relativ großer Abstand zwischen einzelnen
Bauelementen erforderlich. Die fortschreitenden Bestrebungen nach
einer Miniaturisierung auch im Bereich der Leistungselektronik stoßen hierbei
an ihre Grenzen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Leistungshalbleitermodul bereitzustellen,
bei welchem die Wärmeableitung im Bereich eines Wärme
entwickelnden Bauelements verbessert ist. Weiterhin ist es Aufgabe
der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen verbesserten
Leistungshalbleitermoduls bereitzustellen.
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Die
Aufgabe wird für das Leistungshalbleitermodul, umfassend
mindestens ein Bauelement der Leistungselektronik auf einem Substrat,
dadurch gelöst, dass das mindestens eine Bauelement auf
seinen ohne Substrat vorliegenden Seiten in eine Pulverschüttung
eingebettet vorliegt, wobei die Pulverschüttung aus mindestens
einem Pulvermaterial gebildet ist, das einen spezifischen elektrischen
Widerstand von größer als 103 Ωcm
und eine Wärmeleitfähigkeit von größer
als 1 W/mK aufweist.
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Die
Werte für den spezifischen elektrischen Widerstand sowie
die Wärmeleitfähigkeit sind dabei auf eine Temperatur
von 20°C bezogen.
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Ein
derartiges Leistungshalbleitermodul weist den Vorteil auf, dass
die Wärmeabfuhr der vom Bauelement produzierten Abwärme
nicht nur in Richtung des elektrisch isolierenden Substrats erfolgt, sondern
dass auch ähnlich große bzw. vergleichbare Wärmemenge
in allen anderen Richtungen vom Bauelement weggeführt werden
kann, da die Pulverschüttung eine Wärmeleitfähigkeit
aufweist, die einen solchen Wärmeabtransport ermöglicht.
Gleichzeitig weist die Pulverschüttung einen spezifischen
elektrischen Widerstand auf, der so hoch ist, dass Überschläge
zwischen Strom führenden Bereichen eines Bauelements zuverlässig
verhindert werden, sowohl im kalten wie auch im warmen Betriebszustand
des Leistungshalbleitermoduls. Das mindestens eine Bauelement befindet
sich, insbesondere im Bereich der Oberflächen bzw. Seiten,
die nicht am Substrat befestigt sind, insbesondere überall
in innigem Kontakt zu der Pulverschüttung. Die Pulverschüttung
ermöglicht demnach eine unmittelbare Wärmeableitung
von freiliegenden Seiten des Bauelements über die Pulverschüttung
weg vom Bauelement. Dies ermöglicht eine weitere Miniaturisierung
von Leistungshalbleitermodulen, da einzelne Wärme erzeugende Bauelemente
enger gepackt angeordnet werden können, ohne dass dies
zu einer lokalen Überhitzung von Bauelementen führt.
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Die
Aufgabe wird für das Verfahren zur Herstellung eines solchen
Leistungshalbleitermoduls durch folgende Schritte gelöst:
Bereitstellen
mindestens eines Bauelements der Leistungselektronik auf einem Substrat;
Einbetten
des mindestens einen Bauelements auf seinen ohne Substrat vorliegenden
Seiten in eine Pulverschüttung, wobei die Pulverschüttung
aus mindestens einem Pulvermaterial gebildet wird, das einen spezifischen
elektrischen Widerstand von größer 103 Ωcm,
insbesondere von größer 108 Ωcm,
und eine Wärmeleitfähigkeit von größer
als 1 W/mK, insbesondere von größer als 5 W/mK,
aufweist.
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Ein
derartiges Verfahren ist schnell und unkompliziert durchführbar,
wobei eine höhere Packungsdichte von Bauelementen im Leistungshalbleitermodul
erreicht werden kann.
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Insbesondere
weist das Leistungshalbleitermodul weiterhin mindestens einen, mit
mindestens einer Seite des mindestens einen Bauelements direkt oder
indirekt mechanisch fest verbundenen Kühlkörper
zur verbesserten Ableitung von Abwärme des mindestens einen
Bauelements auf. Dabei ist der mindestens eine Kühlkörper üblicherweise
am Substrat fixiert.
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Im
Bereich des Kühlkörpers, der sich unmittelbar
an das mindestens eine Bauelement anschließt oder vorzugsweise über
ein, insbesondere elektrisch isolierendes Substrat damit verbunden
ist, waren bei herkömmlichen Modulen mit einer schlecht oder
nicht wärmeleitenden Verkapselung aus Vergussmasse enthaltend
Gel durchaus Temperaturen im Bereich von beispielsweise etwa 70
bis 80°C oder mehr üblich, während auf
der dem Bauelement abgewandten Seite der Verkapselung lediglich
Temperaturen im Bereich von beispielsweise etwa 25 bis 35°C vorlagen.
Das erfindungsgemäße Leistungshalbleitermodul
zeigt sowohl im Bereich des Kühlkörpers wie auch
im Bereich der Pulverschüttung, welche die herkömmliche
Verkapselung ersetzt, eine weitgehend gleichmäßige
Temperatur, beispielsweise im Bereich von etwa 40 bis 60°C.
Die üblicherweise auftretenden Temperaturdifferenzen zwischen
der Seite des mindestens einen Bauelements, die direkt oder indirekt
in Kontakt zu einem Kühlkörper steht, und den
Seiten des mindestens einen Bauelements, die in Kontakt zu einer
Verkapselung enthaltend Gel stehen, werden mit der erfindungsgemäßen
Anordnung eliminiert. Dies vermindert thermische Spannungen innerhalb
des mindestens einen Bauelements und verlängert dessen
Lebensdauer.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung werden nachfolgend erläutert.
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So
hat es sich für das Leistungshalbleitermodul als vorteilhaft
erwiesen, wenn der spezifische elektrische Widerstand des Pulvermaterials
größer als 108 Ωcm
ist. Besonders bevorzugt ist es, wenn das mindestens eine Pulvermaterial
mindestens einen Isolierstoff mit einem spezifischen elektrischen Widerstand
von größer als 1012 Ωcm
umfasst. Pulverschüttungen aus Pulvermaterial mit einem
derartigen spezifischen elektrischen Widerstand verhindern zuverlässig
einen Spannungsüberschlag zwischen stromführenden
Teilen innerhalb des Bauelements, mit welchen die Pulverschüttung
gegebenenfalls in Kontakt kommt.
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Weiterhin
hat es sich bewährt, wenn die Wärmeleitfähigkeit
des mindestens einen Pulvermaterials größer als
5 W/mK, insbesondere größer als 10 W/mK ist. Je
größer die Wärmeleitfähigkeit
eines Pulvermaterials ausgebildet ist, desto besser erfolgt die Abführung
der Abwärme des Bauelements durch die Pulverschüttung.
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Dabei
kann die Pulverschüttung mindestens zwei Pulvermaterialien
umfassen, die sich hinsichtlich des spezifischen elektrischen Widerstands und/oder
der Wärmeleitfähigkeit unterscheiden. So können
die unterschiedlichen Pulvermaterialien innig miteinander vermischt
werden und gleichmäßig verteilt in der Pulverschüttung
vorliegen. Es ist aber genauso möglich, dass das mindestens
eine Bauelement, bzw. seine freiliegenden Seiten, in ein erstes Pulvermaterial
eingebettet wird und danach ein zweites Pulvermaterial auf das erste
Pulvermaterial aufgebracht wird, so dass sich ein schichtähnlicher
Aufbau ergibt. Auf diese Weise lässt sich die Wärmeableitung
in bestimmten Bereichen des Bauelements gezielt beeinflussen und
verändern.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Pulverschüttung mindestens ein
Pulvermaterial aus der Gruppe umfassend Bohrnitrid, Siliziumnitrid,
Aluminiumnitrid, SiAlON, Siliziumkarbid, Zinkoxid, Aluminiumoxid,
Magnesiumoxid, Steatit und Forsterit aufweist. Besonders bevorzugt
aus dieser Gruppe sind Pulvermaterialien aus Bornitrid oder Zinkoxid.
Dabei kann ein Pulvermaterial allein oder in Kombination mit mindestens
einem weiteren Material dieser Gruppe verwendet werden.
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Die
Dicke der Pulverschüttung ist insbesondere so gewählt,
dass das mindestens eine damit bedeckte Bauelement überall
mit einer mindestens 2 mm dicken Pulverschüttungsschicht
bedeckt ist.
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Zwischen
dem mindestens einen Bauelement und der Pulverschüttung
kann eine Schutzschicht mit einer Schichtdicke im Bereich von 1
bis 20 μm angeordnet sein, die den Wärmeübergang
zwischen Bauelement und Pulverschüttung nicht oder nur
unwesentlich behindert. Eine solche Schutzschicht kann dazu dienen,
ein Eindringen von Pulvermaterial in eventuell vorhandene Spalte
innerhalb eines Bauelements zu verhindern und das Bauelement vor
mechanischer Beschädigung zu schützen.
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Besonders
hat es sich bewährt, wenn eine solche Schutzschicht aus
einer elektrisch isolierenden Wärmeleitpaste, vorzugsweise
einem Silikon-Gel, gebildet ist, um die Wärmeübergang
zwischen Bauelement und Pulverschüttung noch zu verbessern.
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Besonders
hat es sich bewährt, wenn der mindestens eine Kühlkörper
mindestens einen Aufnahmebehälter für die Pulverschüttung
bereitstellt. Der mindestens eine Aufnahmebehälter, in
welchem sich das mindestens eine Bauelement befindet, kann so in
einfacher Weise mit dem Pulvermaterial befüllt werden.
Der mindestens eine Aufnahmebehälter stellt dabei ein definiertes
Volumen zur Aufnahme der Pulverschüttung bereit und kann
vollständig oder lediglich teilweise mit der Pulverschüttung
gefüllt werden, solange das Bauelement damit vollständig
bedeckt wird.
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In
diesem Zusammenhang hat es sich auch bewährt, wenn eine Öffnung
des Aufnahmebehälters zum Einfüllen der Pulverschüttung
mittels einer Abdeckung, insbesondere in Form eines Deckels, reduziert
wird und das Pulvermaterial durch die verbleibende reduzierte Öffnung
in den Aufnahmebehälter eingeblasen wird. Die verbleibende
reduzierte Öffnung kann anschließend verschlossen
werden. Hierzu eignen sich beispielsweise Stopfen, Vergussmassen
oder sonstige Bauteile.
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Eine
reduzierte Öffnung kann zudem genutzt werden, um elektrische
Anschlusskontakte des mindestens einen Bauelements durch die Abdeckung hindurchzuführen.
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Insbesondere
hat es sich bewährt, wenn die Pulverschüttung
mechanisch komprimiert wird. Dabei wird auch eine komprimierte Pulverschüttung weiterhin
als Pulverschüttung betrachtet, auch wenn aufgrund der
Komprimierung gegebenenfalls eine Art Pulverpressling gebildet wird.
Die Komprimierung erfolgt vorzugsweise dadurch, dass die Pulverschüttung
gerüttelt wird und/oder dass eine Druckbelastung auf die
Pulverschüttung aufgebracht wird. Eine Druckbelastung kann
insbesondere mittels eines Stempels oder über eine Druckgasatmosphäre
aufgebracht werden.
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Um
eine optimale Komprimierung der Pulverschüttung zu erreichen,
hat es sich bewährt, wenn das mindestens eine Pulvermaterial
eine maximale Pulverkorngröße von 200 μm
aufweist.
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Insbesondere
hat es sich bewährt, Pulverschüttungen einzusetzen,
die mindestens zwei unterschiedliche Pulvermaterialien mit unterschiedlichen Korngrößenverteilungen
aufweisen. Auch die Verwendung von Pulverschüttungen, bei
welchen die Pulvermaterialien zuvor granuliert wurden, hat sich bewährt.
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Generell
ist es von Vorteil, wenn die Pulverschüttung mittels einer
Abdeckung verkapselt ist. Als Abdeckung haben sich dabei insbesondere
Deckel und/oder Vergussmassen bewährt. Auf diese Weise lässt
sich zuverlässig ein Eindringen von Feuchtigkeit in die
Pulverschüttung verhindern und ein Oxidationsschutz für
metallische Teile des mindestens einen Bauelements erreichen. Eindringende
Feuchtigkeit führt unter Umständen zu Spannungsüberschlägen im
Bereich der Pulverschüttung. Feuchtigkeit wie auch Sauerstoff
in der Umgebungsluft kann zudem zu einer Oxidation von metallischen
Teilen eines Bauelements führen und die Leistungsfähigkeit
des Bauelements beeinträchtigen.
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Um
die Wärmeableitung im Bereich der Pulverschüttung
weiter zu verbessern, hat es sich bewährt, wenn die Abdeckung
durch einen weiteren Kühlkörper gebildet ist oder
auf ihrer, dem mindestens einen Bauelement abgewandten Seite mit
mindestens einem weiteren Kühlkörper mechanisch
fest verbunden ist/wird. Dies ermöglicht eine fast allseitige
und gleichmäßige Ableitung der Abwärme
des mindestens einen Bauelements.
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Als
Material zur Bildung eines Kühlkörpers haben sich
hoch wärmeleitende Materialien wie Metalle, Metalllegierungen
oder auch AlN bewährt. Die äußere Form
eines Kühlkörpers kann weiterhin von einer schlichten
Plattenform zu komplizierten dreidimensionalen Objektformen mit
großer Mantelfläche zur Wärmeabstrahlung
variieren. Die Anordnung mehrerer Aufnahmebehälter auf
einem einzelnen, d. h. einstückigen Kühlkörper
ist ohne weiteres möglich, wobei zumindest in einem der
Aufnahmebehälter mindestens ein Bauelement der Leistungselektronik angeordnet
ist.
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So
können auch zwei oder mehrere Bauelemente mit einem einzelnen
Kühlkörper verbunden sein. Dabei können
mehrere Bauelemente gegebenenfalls innerhalb eines einzelnen vorhandenen
Aufnahmebehälters des Kühlkörpers angeordnet
sein. Weiterhin ist es möglich, dass der Kühlkörper
mehrere Aufnahmebehälter aufweist, deren Öffnungen
zur Aufnahme von Pulverschüttung in Richtung unterschiedlicher
Raumachsen zeigen. Zum Befüllen von in unterschiedliche
Raumachsen zeigenden Öffnungen verschiedener Aufnahmebehälter
wird der Kühlkörper gegebenenfalls zwischen zwei
Füllvorgängen entsprechend gedreht.
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Als
Substrat, auf dem das mindestens eine Bauelement bereitgestellt
wird, hat sich insbesondere ein elektrisch isolierendes Substrat
bewährt. Üblicherweise werden hier temperaturbeständige
Substrate aus Keramik oder aus Keramik mit einer Metallbeschichtung,
wie DBC-Substrate (DBC = Direct Bonded Copper), eingesetzt.
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Bei
dem mindestens einen Bauelement der Leistungselektronik handelt
es sich insbesondere um mindestens ein Leistungshalbleiterbauelement.
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Zusätzlich
kann das Leistungshalbleitermodul ein Gehäuse aufweisen,
das das mindestens eine Bauelement, gegebenenfalls inklusive des
Substrats, zumindest teilweise umgibt.
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Die 1a bis 4 sollen
erfindungsgemäße Leistungshalbleitermodule und
Verfahren zu deren Herstellung beispielhaft erläutern.
So zeigen
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1a bis 1d ein
erstes Verfahren zur Herstellung eines Leistungshalbleitermoduls
mit einem Kühlkörper im Querschnitt;
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2 ein
Leistungshalbleitermodul nach dem ersten Verfahren mit einem weiteren
Kühlkörper im Querschnitt;
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3a bis 3c ein
zweites Verfahren zur Herstellung eines Leistungshalbleitermoduls
mit einem Kühlkörper im Querschnitt; und
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4 ein
Leistungshalbleitermodul nach dem zweiten Verfahren mit einem weiteren
Kühlkörper im Querschnitt.
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1a zeigt
in vereinfachter Darstellung im Querschnitt ein Bauelement 1 der
Leistungselektronik auf einem Substrat 9 mit mindestens
einem elektrischen Anschlusskontakt 1a, das indirekt, hier über das
Substrat (9), mit einem Kühlkörper 2 aus
Metall verbunden ist. Der Kühlkörper 2 weist
eine Bodenplatte 2a, Kühlrippen 2b und
auf der den Kühlrippen 2b abgewandeten Seite eine
am Rand der Bodenplatte 2a verlaufende Wandung 2c auf,
die einen Aufnahmebehälter 2d ausbildet, in welchem
sich das Bauelement 1 und das Substrat 9 befinden.
Dabei ist die Anordnung von Bauelement 1 und Substrat 9 lediglich
schematisch dargestellt, ohne dass sich daraus die genaue Lage des
Bauelements 1 auf dem Substrat 9, die Größenverhältnisse
zwischen Bauelement 1 und Substrat 9 usw. ablesen
lassen würden. Zwischen dem Bauelement 1 und dem
Kühlkörper 2 bzw. dem Substrat 9 und
dem Kühlkörper 2 ist dabei üblicherweise
eine dünne Schicht aus einer handelsüblichen Wärmeleitpaste 3 angeordnet,
die den Wärmeübergang vom Bauelement 1 zur
Bodenplatte 2a des Kühlkörpers 2 verbessert.
Die Schichtdicke der Wärmeleitpaste 3 liegt dabei üblicherweise
im Bereich von 20 bis 100 μm. Auch zwischen dem Bauelement 1 und
dem Substrat 9 kann eine weitere, hier nicht dargestellte
Wärmeleitpastenschicht vorhanden sein. Eine handelsübliche
Wärmeleitpaste ist nicht dazu geeignet, größere
Distanzen zu überbrücken und weist häufig
eine elektrische Leitfähigkeit aufgrund von darin enthaltenen
elektrisch leitfähigen Zuschlagsstoffen wie Silber, Gold,
Graphit usw. auf, die die Wärmeleitung verbessern.
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1b zeigt
im Querschnitt die Anordnung aus 1a, über
welcher ein Füllschuhs 5 mit einer Pulverschüttung 4 aus
Bornitrid angeordnet ist. Die Pulverschüttung 4 wird
in den Aufnahmebehälter 2d des Kühlkörpers 2 gefüllt.
Anstelle der Wandung 2c könnte alternativ beispielsweise
ein ringförmiges Gehäuse auf der Bodenplatte 2a oder
dem Substrat 9 angeordnet und damit verbunden werden, das
das Bauelement 1 umschließt und welches einen
Aufnahmebehälter bildet. Während des Füllvorgangs
kann die Anordnung umfassend den Kühlkörper 2 und
das Bauelement 1 gerüttelt werden, damit eine
optimale und gleichmäßige Verteilung der Pulverschüttung 4 im
Aufnahmebehälter 2d resultiert. Die Pulverschüttung 4 wird
in einer Menge eingefüllt, die mindestens dazu geeignet
ist, das Bauelement 1 zu bedecken. Vorzugsweise wird der
Aufnahmebehälter 2d des Kühlkörpers 2 vollständig
mit der Pulverschüttung 4 aufgefüllt.
Die Seiten des Bauelements 1, die nicht an das Substrat 9 bzw.
den Kühlkörper 2 angrenzen bzw. mit diesem
verbunden sind, können optional mit einer hier nicht dargestellten, elektrisch
isolierenden dünnen Schutzschicht überzogen sein,
die lediglich eine Schichtdicke im Bereich von 1 bis 20 μm
aufweist und somit den Wärmeübergang zwischen
dem Bauelement 1 und der Pulverschüttung 4 nicht
oder nur unwesentlich behindert. Eine solche Schutzschicht kann
dazu dienen, ein Eindringen von Pulvermaterial in eventuell vorhandene
Spalte innerhalb des Bauelements 1 zu verhindern und das
Bauelement 1 vor mechanischer Beschädigung zu
schützen. Besonders hat es sich bewährt, wenn
eine solche Schutzschicht aus einer elektrisch isolierenden Wärmeleitpaste,
vorzugsweise einem Silikon-Gel, gebildet ist, um die Wärmeübergang
zwischen dem Bauelement 1 und der Pulverschüttung 4 noch
zu verbessern.
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1c zeigt
im Querschnitt die Anordnung aus 1a, bei
welcher der Aufnahmebehälter 2d mit der Pulverschüttung 4 aufgefüllt
vorliegt. Die Pulverschüttung 4 wird nun komprimiert,
indem mittels eines Stempels 6 ein Druck in Richtung der
dargestellten Pfeile auf die Pulverschüttung 4 ausgeübt wird.
Der Stempel 6 weist dabei eine Aussparung für den
mindestens einen elektrischen Anschlusskontakt 1a des Bauelements 1 auf,
damit dieser beim Komprimiervorgang nicht beschädigt wird.
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1d zeigt
im Querschnitt die Anordnung gemäß 1a,
welche im Aufnahmebehälter 2d des Kühlkörpers 2 eine
komprimierte Pulverschüttung 4' aufweist, welche
das Bauelement 1 innig umschließt. Der Aufnahmebehälter 2d ist
mit einer Abdeckung 7 im Form einer dünnen Schicht
aus Vergussmasse, wie einem herkömmlichen Silikon-Gel,
verschlossen. Die Abdeckung 7 fixiert dabei die komprimierte
Pulverschüttung 4' zuverlässig im Aufnahmebehälter 2d. Das
resultierende Leistungshalbleitermodul 100 besitzt die
Eigenschaft, dass im Betrieb des Bauelements 1 dessen Abwärme
nicht nur in Richtung der Bodenplatte 2a des Kühlkörpers 2 vom
Bauelement 1 abgeleitet wird, wie dies bei herkömmlichen Modulen
der Fall war, sondern dass nun eine Wärmeableitung von
allen Seiten des Bauelements 1 erfolgt. Im Bereich der
Bodenplatte 2a waren bei herkömmlichen Modulen
mit einer schlecht oder nicht wärmeleitenden Verkapselung
aus Vergussmasse enthaltend Gel durchaus Temperaturen im Bereich
von etwa 70 bis 80°C oder mehr üblich, während
auf der dem Bauelement abgewandten Seite der Verkapselung lediglich
Temperaturen im Bereich von etwa 25 bis 35°C vorlagen.
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Das
Leistungshalbleitermodul 100 zeigt im normalen Betrieb
sowohl im Bereich der Bodenplatte 2a wie auch im Bereich
der komprimierten Pulverschüttung 4 eine weitgehend
gleichmäßige Temperatur im Bereich von etwa 40
bis 60°C. Die üblicherweise auftretenden Temperaturdifferenzen
zwischen der Seite des Bauelements 1, die in Kontakt zum
Kühlkörper 2 steht, und den Seiten des
Bauelements 1, die in Kontakt zu einer Verkapselung enthaltend
Gel stehen, werden eliminiert. Dies vermindert thermische Spannungen
im Bauelement 1 und verlängert dessen Lebensdauer.
Im Bereich des mindestens einen elektrischen Anschlusskontakts 1a kann
das Leistungshalbleitermodul 100 an mindestens eine elektrische
Versorgung angeschlossen und/oder mit weiteren Bauelementen oder
Modulen der Leistungselektronik enger als bisher gepackt elektrisch
verschaltet werden, ohne dass es zu einer Überhitzung und
in Folge zu einem Ausfall von Bauelementen oder Modulen kommt.
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2 zeigt
ein weiteres Leistungshalbleitermodul 100' im Querschnitt,
welches im Prinzip so ausgebildet wurde wie das Leistungshalbleitermodul 100 gemäß 1d.
Die Abdeckung 7 des Leistungshalbleitermoduls 100' ist
hier aber im Unterschied zur Abdeckung 7 des Leistungshalbleitermoduls 100 aus einer
Abdeckplatte aus hochwärmeleitendem AlN gebildet, die den
Aufnahmebehälter 2d des Kühlkörpers 2 verschließt
und mindestens eine Durchlassöffnung für den mindestens
einen elektrisch leitenden Anschlusskontakt 1a des Bauelements 1 aufweist.
Auf der Seite der AlN-Abdeckplatte, welche der komprimierten Pulverschüttung 4' abgewandt
ist, ist ein weiterer Kühlkörper 20 angeordnet,
wobei zwischen der Abdeckplatte und dem weiteren Kühlkörper 20 optional
eine weitere Schicht aus Wärmeleitpaste angeordnet werden
kann, um die Wärmeleitung zwischen Abdeckplatte und weiterem
Kühlkörper 20 noch zu verbessern.
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Der
weitere Kühlkörper 20 ist aus Metall
gebildet und weist eine Platte 20a mit mindestens einer Durchgangsöffnung 20e für
den mindestens einen elektrischen Anschlusskontakt 1a des
Bauelements 1 sowie Kühlrippen 20b auf.
Aufgrund des weiteren Kühlkörpers 20 ist
die Ableitung der Abwärme des Bauelements 1 im
Betrieb des Leistungshalbleitermoduls 100' noch verbessert
und weiter vergleichmäßigt. Im Bereich des mindestens
einen elektrischen Anschlusskontakts 1a kann das Leistungshalbleitermodul 100' an
mindestens eine elektrische Versorgung angeschlossen und/oder mit
weiteren Bauelementen oder Modulen der Leistungselektronik enger
als bisher gepackt elektrisch verschaltet werden, ohne dass es zu
einer Überhitzung und in Folge zu einem Ausfall von Bauelementen
oder Modulen kommt.
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3a zeigt
im Querschnitt eine Anordnung gemäß 1a,
bei welcher der Aufnahmebehälter 2d des Kühlkörpers 2 mit
einer metallischen Abdeckung 7 weitgehend verschlossen
ist. Im Bereich des mindestens einen elektrischen Anschlusskontakts 1a des
Bauelements 1 weist die Abdeckung 7 eine Öffnung 7a auf,
durch welche der mindestens eine elektrische Anschlusskontakt 1a ragt.
Die ursprüngliche Öffnung des Aufnahmebehälters 2d des
Kühlkörpers 2 ist somit mittels der Abdeckung 7 reduziert.
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3b zeigt
im Querschnitt die Anordnung gemäß 3a und
eine Einblasdüse 5', welche im Bereich der Öffnung 7a der
Abdeckung 7 angeordnet ist. Mittels der Einblasdüse 5' wird
unter zu Hilfenahme eines Trägergases eine Pulverschüttung 4 in
den Aufnahmebehälter 2d eingeblasen, bis dieser
möglichst vollständig mit der Pulverschüttung
gefüllt ist. Dabei sind hier nicht dargestellte kleine
Auslassöffnungen im Bereich der Abdeckung 7 vorgesehen,
die ein Entweichen des Trägergases, nicht aber der Pulverschüttung 4 ermöglichen.
Als Trägergas haben sich hierbei, Luft, Stickstoff, oder
Argon bewährt.
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3c zeigt
im Querschnitt das fertig gestellte Leistungshalbleitermodul 101,
bei welchem der Aufnahmebehälter 2d mittels einer
Vergussmasse 8, beispielsweise aus elektrisch isolierendem
Sauereisenzement, vollständig verschlossen wurde. Im Bereich
des mindestens einen elektrischen Anschlusskontakts 1a kann
das Leistungshalbleitermodul 101 an mindestens eine elektrische
Versorgung angeschlossen und/oder mit weiteren Bauelementen oder
Modulen der Leistungselektronik enger als bisher gepackt elektrisch
verschaltet werden, ohne dass es zu einer Überhitzung und
in Folge zu einem Ausfall von Bauelementen oder Modulen kommt.
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4 zeigt
ein weiteres Leistungshalbleitermodul 100' im Querschnitt,
welches nach dem in den 3a bis 3c beschriebenen
zweiten Verfahren gebildet wurde und ähnlich ausgebildet
ist wie das Leistungshalbleitermodul 100' gemäß 2.
Die beim Leistungshalbleitermodul 100' gemäß 2 vorhandene
Abdeckung 7 ist hier aber weggelassen. Das Bauelement 1 ist
zudem auf einem elektrisch isolierenden Substrat 9', das
mit hier nicht dargestellten elektrischen Anschlussleitungen für
das Bauelement 1 versehen ist, fixiert. Zwischen dem Substrat 9' und
dem Bauelement 1 ist eine Wärmeleitpaste 3 angeordnet.
Auf der dem Bauelement 1 abgewandten Seite des Substrats 9' befindet
sich der Kühlkörper 2 mit seiner Bodenplatte 2a und
den Kühlrippen 2b. Zwischen dem Substrat 9' und
dem Kühlkörper 2 kann eine weitere, hier
nicht gesondert dargestellte Wärmeleitpastenschicht angeordnet
sein. Weiterhin ist ein ringförmiges Gehäuse 10 aus
Keramik auf dem Substrat 9' fixiert, das das Bauelement 1 umgibt und überragt.
Das Gehäuse 10 und das Substrat 9' bilden
einen Aufnahmebehälter für eine Pulverschüttung 4.
Der weitere Kühlkörper 20' bildet eine
Abdeckung für den Aufnahmebehälter aus und stellt
mindestens eine Durchlassöffnung 20e' für
den mindestens einen elektrisch leitenden Anschlusskontakt 1a des
Bauelements 1 bereit. Dabei verschließen das Substrat 9',
das Gehäuse 10 und der weitere Kühlkörper 20' den
Aufnahmebehälter bis auf die Durchlassöffnung 20e',
so dass die Pulverschüttung 4 über die
Durchlassöffnung 20e' eingeblasen werden kann.
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Der
weitere Kühlkörper 20' ist aus Metall
gebildet und weist eine Platte 20a' mit der mindestens einer
Durchgangsöffnung 20e' für den mindestens
einen elektrischen Anschlusskontakt 1a des Bauelements 1 sowie
die Kühlrippen 20b' auf. Aufgrund der Anordnung
des weiteren Kühlkörpers 20' ist die
Ableitung der Abwärme des Bauelements 1 im Betrieb des
Leistungshalbleitermoduls 100' gemäß 2 noch
weiter verbessert und vergleichmäßigt. Im Bereich
des mindestens einen elektrischen Anschlusskontakts 1a kann
das Leistungshalbleitermodul 100'' an mindestens eine elektrische
Versorgung angeschlossen und/oder mit weiteren Bauelementen oder Modulen
der Leistungselektronik enger als bisher gepackt elektrisch verschaltet
werden, ohne dass es zu einer Überhitzung und in Folge
zu einem Ausfall von Bauelementen oder Modulen kommt.
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Die 1a bis 4 zeigen
lediglich Beispiele der Erfindung und es ist für den Fachmann ohne
erfinderisch tätig werden zu müssen ohne weiteres
möglich, Leistungshalbleitermodule mit einem anderen Aufbau
gemäß der Erfindung auszubilden und herzustellen.
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- 1
- Bauelement
der Leistungselektronik
- 1a
- elektrischer
Anschlusskontakt des Bauelements 1
- 2
- Kühlkörper
- 2a
- Bodenplatte
des Kühlkörpers 2
- 2b
- Kühlrippen
des Kühlkörpers 2
- 2c
- Wandung
eines Aufnahmebehälters 2d des Kühlkörpers 2
- 2d
- Aufnahmebehälter
- 3
- Wärmeleitpaste
- 4
- Pulverschüttung
- 4'
- komprimierte
Pulverschüttung
- 5
- Füllschuh
- 5'
- Einblasdüse
- 6
- Stempel
- 7
- Abdeckung
- 7a
- Öffnung
in der Abdeckung 7
- 8
- Vergussmasse
- 9,
9'
- Substrat
- 10
- Gehäuse
- 20,
20'
- weiterer
Kühlkörper
- 20a,
20a'
- Bodenplatte
des weiteren Kühlkörpers 20, 20'
- 20b,
20b'
- Kühlrippen
des weiteren Kühlkörpers 20, 20'
- 20e,
20e'
- Öffnung
im weiteren Kühlkörper 20, 20' für
elektrischen Kontakt 1a
- 100,
100', 100'', 101
- Leistungshalbleitermodul
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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