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DE102008034005A1 - Reinigungsvorrichtung - Google Patents

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DE102008034005A1
DE102008034005A1 DE102008034005A DE102008034005A DE102008034005A1 DE 102008034005 A1 DE102008034005 A1 DE 102008034005A1 DE 102008034005 A DE102008034005 A DE 102008034005A DE 102008034005 A DE102008034005 A DE 102008034005A DE 102008034005 A1 DE102008034005 A1 DE 102008034005A1
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DE
Germany
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cleaning
organs
fluid
cleaning device
working fluid
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Application number
DE102008034005A
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Anton Jaeger
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Individual
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung, insbesondere einen tragbaren Handreiniger, der ein Arbeitsfluid zuführbar ist und die eine Mehrzahl von, insbesondere bürstenartigen Reinigungsorganen aufweist, welche zu einer Reinigungsbewegung antreibbar sind, wobei die Reinigungsorgane relativ zueinander verstellbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung, insbesondere einen tragbaren Handreiniger, dem ein Arbeitsfluid zuführbar ist.
  • Derartige Vorrichtungen sind grundsätzlich bekannt, beispielsweise aus DE 10 2004 034 819 B3 . Auch die nachveröffentlichte EP 1 949 836 beschreibt derartige Reinigungsvorrichtungen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Reinigungsvorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sie noch vielseitiger einsetzbar ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. Erfindungsgemäß umfasst die Reinigungsvorrichtung eine Mehrzahl von, insbesondere bürstenartigen, Reinigungsorganen, die zu einer Reinigungsbewegung antreibbar sind, wobei die Reinigungsorgane relativ zueinander verstellbar sind.
  • Unabhängig von der Art des Antriebs für die Reinigungsorgane ermöglicht es die Verstellbarkeit der Reinigungsorgane, die Reinigungsvorrichtung insgesamt an den jeweils zu reinigenden Gegenstand anzupassen. Insbesondere ist es möglich, die Abstände benachbarter Reinigungsorgane an den Lamellenabstand von zu reinigenden Jalousien anzupassen.
  • Die Erfindung betrifft außerdem die Verwendung einer Reinigungsvorrichtung der hier angegebenen Art zum Reinigen von Jalousien.
  • Mögliche Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Reinigungsorgane Bestandteile von, insbesondere baugleichen, Modulen oder als, insbesondere baugleiche, Module ausgebildet sind, wobei die Module lösbar an der Reinigungsvorrichtung angebracht und relativ zueinander verstellbar sind. Auf diese Weise kann z. B. die Anzahl der Reinigungsmodule einer Reinigungsvorrichtung auf einfache Weise verändert werden. Ebenso ist es auf einfache Weise möglich, Reinigungsmodule auszuwechseln, um entweder beschädigte Reinigungsmodule zu ersetzen oder Reinigungsmodule eines anderen Typs anzubringen. Bevorzugt umfasst jedes Modul zusätzlich zu dem Reinigungsorgan eine Antriebseinrichtung. Das Reinigungsorgan bzw. ein Reinigungsteil z. B. in Form eines Bürstenteils einerseits und die Antriebseinrichtung andererseits bilden auf diese Weise eine bauliche Einheit, die als Ganzes ausgetauscht oder durch ein Modul eines anderen Typs ersetzt werden kann.
  • In Verbindung mit diesem Modulaufbau kann jedes Reinigungsorgan beispielsweise einen insbesondere als Bürstenteil ausgebildeten Reinigungsteil, der während des Betriebs rotiert, sowie einen Antriebsteil umfassen, mit welchem der Reinigungsteil insbesondere auswechselbar gekoppelt ist, über welchen das Modul an der Reinigungsvorrichtung, beispielsweise einem Träger, angebracht werden kann und welcher insbesondere dazu dient, mit einer oder mehreren Fluidzufuhreinrichtungen zu kommunizieren, um das eintretende Fluid in die gewünschte Bewegung des Reinigungsteils umzusetzen. Insbesondere kann der Antriebsteil jedes Moduls ein Schaufel- oder Turbinenrad umfassen, das von dem in das Modul bzw. den Antriebsteil eintretenden Fluid beaufschlagt wird, um auf diese Weise in Drehung versetzt zu werden und somit das Reinigungsteil bzw. das Bürstenteil in Drehung zu versetzen. Mehrere Module können an einem gemeinsamen Träger angebracht werden. Dabei ist die Anzahl der Module grundsätzlich nicht beschränkt. Beschränkungen können beispielsweise durch die Ausgestaltung des Trägers bzw. der Fluidzufuhreinrichtungen gegeben sein. Insbesondere kann der Träger bzw. können die Fluidzufuhreinrichtungen derart ausgebildet sein, dass nur an einer bestimmten Anzahl von Anschlussstellen Module mit Fluid versorgt werden können.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Module jeweils derart ausgestaltet sind, dass sie auf Umschlag verwendbar sind, d. h. in zwei unterschiedlichen Orientierungen mit einem Träger bzw. einer Fluidzufuhreinrichtung der Reinigungsvorrichtung gekoppelt werden können. Auf diese Weise können unterschiedliche Drehrichtungen des Reinigungsteils bezogen auf den Träger bzw. die Reinigungsvorrichtung insgesamt einfach dadurch erreicht werden, dass das Modul entweder in der einen oder der anderen Orientierung angebracht wird. Je nach Orientierung ergibt sich dann insbesondere eine unterschiedliche Richtung der Beaufschlagung eines in der Antriebseinrichtung vorgesehenen Schaufel- oder Turbinenrades des Moduls. Des Weiteren ist es möglich, bei Verwendung mehrerer Module ein Modul in einer ersten Orientierung und ein weiteres Modul in einer zweiten Orientierung anzubringen. Zwei gleichzeitig betriebene Module können auf diese Weise gegensinnig betrieben werden, wodurch sich während der Benutzung entstehende Momente zumindest teilweise aufheben und ein so genannter ”Wanderungseffekt” der Reinigungsvorrichtung während der Benutzung zumindest weitestgehend vermieden wird.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass eine Einrichtung zum Verstellen und/oder zur Halterung der Reinigungsorgane einerseits und eine Einrichtung zum Zuführen von Arbeitsfluid und/oder Reinigungsfluid zu den Reinigungsorganen andererseits voneinander verschieden sind. Diese Ent koppelung von Verstellen bzw. Halterung einerseits und Fluidzufuhr andererseits kann die Flexibilität und Vielseitigkeit der Reinigungsvorrichtung erhöhen. Insbesondere braucht bei dem Verstellen der Reinigungsorgane nicht auf die Fluidzufuhr betreffende Randbedingungen Rücksicht genommen zu werden. Vorzugsweise sind die Reinigungsorgane mittels des der Reinigungsvorrichtung zuführbaren Arbeitsfluids antreibbar. Hierbei kann die kinetische Energie des zugeführten Fluids zum Beaufschlagen einer Antriebseinrichtung verwendet werden. Eine Nutzung des Rückstoßprinzips beispielsweise ist nicht erforderlich. Der Antrieb der Reinigungsorgane kann beispielsweise auf dem Schaufelrad- oder Turbinenprinzip basieren, d. h. die kinetische Energie des zugeführten Fluids wird genutzt, indem das Fluid mit einer entsprechend ausgebildeten Antriebseinrichtung, insbesondere einem Schaufel- oder Turbinenrad, zusammenwirkt und dieses in Rotation versetzt. Von Vorteil hierbei ist, dass der Antrieb unabhängig von der Ausgestaltung der Reinigungsorgane bzw. der z. B. in Form von Bürstenteilen vorgesehenen Reinigungsteile ist und beispielsweise insbesondere im Rahmen einer Modulbauweise der Reinigungsvorrichtung mit unterschiedlich ausgebildeten Reinigungsteilen gekoppelt werden kann, um unterschiedliche Anwendungen zu realisieren.
  • Das Arbeitsfluid kann gleichzeitig als Reinigungsfluid dienen. Alternativ kann der Reinigungsvorrichtung zusätzlich zu dem Arbeitsfluid ein Reinigungsfluid zuführbar sein. Das der Reinigungsvorrichtung zugeführte Fluid kann also in einer Variante sowohl dazu dienen, die Reinigungsorgane anzutreiben, als auch gleichzeitig zum Reinigen genutzt werden, indem es beispielsweise im Bereich von insbesondere in Form von Bürsten ausgebildeten Reinigungsteilen und/oder über zusätzlich vorgesehene Austrittsdüsen des jeweiligen Reinigungsorgans austritt bzw. als Reinigungsstrahl ausgestoßen wird. In einer anderen Variante kann vorgesehen sein, dass das Arbeitsfluid ausschließlich dazu dient, die Reinigungsorgane in der jeweils gewünschten Weise anzutreiben, und nicht austritt.
  • Für das Arbeitsfluid kann ein zumindest bezüglich der Reinigungsorgane geschlossener Kreislauf vorgesehen sein, d. h. ein Austritt des Arbeitsfluids im Bereich der Reinigungsorgane und insbesondere eine Nutzung des Arbeitsfluids gleichzeitig als Reinigungsfluid ist bei dieser Ausgestaltung nicht vorgesehen. Hierdurch kann beispielsweise ein ”Trockenbetrieb” realisiert werden, bei dem lediglich die sich aufgrund des Arbeitsfluids bewegenden Reinigungsorgane zum Reinigen eingesetzt werden. Es ist möglich, dass ein solcher Betrieb mit geschlossenem Kreislauf des Arbeitsfluids mittels einer entsprechend ausgebildeten Umschalteinrichtung gezielt ausgewählt werden kann. Mit dieser Umschalteinrichtung kann dann je nach Bedarf auf einen anderen Betrieb umgeschaltet werden, bei dem das Arbeitsfluid dann außerdem zu Reinigungszwecken genutzt wird, beispielsweise zum Benetzen der Reinigungsorgane und/oder des zu reinigenden Gegenstandes.
  • Bevorzugt sind die Reinigungsorgane zu einer Rotationsbewegung antreibbar. Dies ist jedoch nicht zwingend. Es ist beispielsweise auch möglich, die Reinigungsorgane in Schwingungen oder Vibrationen zu versetzen. Dies kann beispielsweise durch Beaufschlagen von den Reinigungsorganen zugeordneten speziellen Bauteilen, beispielsweise Taumelscheiben, mittels des Arbeitsfluids realisiert werden. Es ist auch möglich, die Reinigungsorgane derart zu beaufschlagen, dass sich so genannte ”Fegebewegungen” einstellen, die sich dadurch auszeichnen, dass sich die insbesondere in Form von Bürsten ausgebildeten Reinigungsorgane in linearer Weise hin- und herbewegen.
  • Es kann vorgesehen sein, dass zusätzlich zu einer Hauptbetriebsart, bei der die Reinigungsorgane beispielsweise rotieren, durch Umschalten eine von einem Rotationsbetrieb abweichende Betriebsart realisiert werden kann, und zwar derart, dass der Benutzer auf die Hauptbetriebsart auch wieder zurückschalten kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann für die Reinigungsorgane eine zentrale Antriebseinrichtung vorgesehen sein. Eine wie auch immer geartete Antriebsquelle, beispielsweise ein Arbeitsfluid oder ein Elektromotor, braucht hierdurch nicht mit jedem Reinigungsorgan bzw. jeder einzelnen Antriebseinrichtung unmittelbar zusammenwirken. Auf diese Weise kann sich ein erheblich vereinfachter Aufbau der Reinigungsvorrichtung ergeben.
  • Die zentrale Antriebseinrichtung kann beispielsweise eine gemeinsame, zentral in Rotation versetzbare Welle, insbesondere eine Schnecke, aufweisen, die gleichzeitig mit allen Reinigungsorganen, insbesondere mit den Reinigungsorganen zugeordneten Zahnrädern, zusammenwirkt.
  • Generell ist die Art der Antriebsquelle für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung beliebig. Ein Antrieb mittels eines zugeführten Fluids ist nicht zwingend. Insbesondere kann für die Reinigungsorgane eine elektrische, eine pneumatische oder eine mittels Unterdruck betreibbare Antriebseinrichtung vorgesehen sein.
  • Die Reinigungsvorrichtung kann für die Reinigungsorgane einen gemeinsamen Träger umfassen, relativ zu welchem die Reinigungsorgane verstellt werden können. Der Träger kann eine Längserstreckung aufweisen, wobei die Reinigungsorgane längs des Trägers verteilt angeordnet und in Längsrichtung des Trägers relativ zueinander verstellbar sind. Der Träger kann Fluidzufuhreinrichtungen umfassen, die dazu dienen, ein der Reinigungsvorrichtung zentral zugeführtes Fluid den einzelnen Reinigungsorganen zuzuführen. Bei einer derartigen Ausgestaltung bildet der Träger nicht nur eine Einrichtung zum Verstellen und/oder zur Halterung der Reinigungsorgane, sondern gleichzeitig eine Einrichtung zum Zuführen eines Fluids. Wie vorstehend bereits erwähnt, ist eine derartige Mehrfachfunktion nicht zwingend. Der Träger kann beispielsweise ausschließlich zur Halterung und zum Verstellen der Reinigungsorgane dienen, während die Zufuhr vom Arbeitsfluid und/oder Reinigungsfluid mit Hilfe von zusätzlichen Einrichtungen erfolgt.
  • In einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Reinigungsorgane durch wenigstens eine flexible, ein Verstellen der Reinigungsorgane zulassende Fluidleitung miteinander verbunden sind. Diese Variante ist eine Möglichkeit, die Fluidzufuhr unabhängig von einer Einrichtung zur Halterung und/oder zum Verstellen der Reinigungsorgane zu realisieren.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann jedem Reinigungsorgan eine Zufuhreinrichtung für ein Zusatzmedium zugeordnet sein, wobei insbesondere die Zufuhreinrichtung durch das Arbeitsfluid und/oder ein Reinigungsfluid im Bereich des Reinigungsorgans betreibbar ist. Bei dem Zusatzmedium kann es sich um eine Flüssigkeit handeln, die bestimmte chemische Bestandteile enthält, mit denen die Reinigungswirkung verbessert wird. Die Zufuhr eines Zusatzmediums am Reinigungsorgan selbst hat den Vorteil, dass das Zusatzmedium nicht zusammen mit dem Arbeitsfluid und/oder Reinigungsfluid das gesamte System zu durchlaufen braucht. Eine Umstellung von einem Betrieb mit Zusatzmedium auf einen Betrieb ohne Zusatzmedium kann somit unverzüglich und ohne Verzögerungen erreicht werden, die sich ergeben würden, wenn der Durchlauf des Zusatzmediums durch das gesamte System abgewartet werden müsste.
  • Die Zufuhreinrichtung für das Zusatzmedium ist insbesondere mittels Unterdruck betreibbar. Dieser Unterdruck lässt sich insbesondere unter Ausnutzung der Strömung des den Reinigungsorganen zugeführten Arbeitsfluids und/oder Reinigungsfluids erzeugen. Das Zusatzmedium kann folglich einfach mi Hilfe des dem Reinigungsorgan zugeführten Fluids angesaugt werden. Von besonderem Vorteil hierbei ist, dass für das Zusatzmedium ein vergleichsweise kleiner Zusatztank ausreicht, der in die Reinigungsvorrichtung selbst integriert werden kann und beispielsweise über kurze Schläuche an die jeweiligen Reinigungsorgane angeschlossen ist. Alternativ ist es möglich, dass jedes Reinigungsorgan seinen eigenen Tank für das Zusatzmedium aufweist. Die Zufuhr des Zusatzmediums kann zuschaltbar sein, so dass wahlweise mit oder ohne Zusatzmedium gearbeitet werden kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann jedem Reinigungsorgan ein vom Reinigungsorgan räumlich getrennter, insbesondere als Düse ausgebildeter, Fluidaustritt für das Arbeitsfluid und/oder ein Reinigungsfluid zugeordnet sein. Ein derartiger Fluidaustritt kann zusätzlich zu einem oder mehreren Fluidauslässen vorgesehen sein, die unmittelbar am Reinigungsorgan bzw. einem insbesondere als Bürstenteil ausgebildeten Reinigungsteil des Reinigungsorgans vorgesehen sind. Der zusätzliche Fluidaustritt kann dazu dienen, den zu reinigenden Gegenstand direkt mit einem Fluidstrahl zu beaufschlagen, um auf diese Weise die Reinigungswirkung eines Reinigungsteils des Reinigungsorgans zu unterstützen.
  • Für den Fluidaustritt kann eine zwischen einer wirksamen und einer unwirksamen Stellung verstellbare Abschirmeinrichtung vorgesehen sein. Dem Reinigungsorgan kann beispielsweise ein verschwenkbares Prallelement zugeordnet sein, das bei Bedarf z. B. vor den Fluidaustritt ge schwenkt oder geschoben wird, so dass das weiterhin austretende Fluid nicht auf den zu reinigenden Gegenstand trifft, sondern gegen die Abschirmeinrichtung prallt. Zusätzlich kann eine geeignete Auffangvorrichtung vorgesehen sein, die das Fluid auffängt und in geeigneter Weise abführt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben, wobei die 1 bis 11 und die dazugehörige Beschreibung lediglich dem besseren Verständnis der Erfindung dienen, von der die 12 bis 17 mögliche Ausführungsbeispiele zeigen:
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung,
  • 2 eine andere perspektivische Ansicht der Reinigungsvorrichtung von 1,
  • 3 eine Antriebseinrichtung der Reinigungsvorrichtung von 1,
  • 4 eine mögliche Ausführungsform für eine mit einem Getriebe versehene Antriebseinrichtung,
  • 5 zwei Ansichten einer weiteren Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung,
  • 6 bis 11 weitere mögliche Ausgestaltungen einer Reinigungsvorrichtung, und
  • 12 bis 17 mögliche Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung.
  • Bei der in den 13 dargestellten Reinigungsvorrichtung handelt es sich um einen Lamellen- oder Jalousienreiniger mit vier Reinigungsorganen in Form von Bürsten 11, die in Reihe längs eines gemeinsamen lang gestreckten Trägers 13 mit Abstand voneinander angeordnet sind. Bei dem Träger 13 handelt es sich insbesondere um ein Blechprofil.
  • Mit dem Träger 13 verbunden ist ein insbesondere aus Kunststoff hergestellter Handgriff 15, der zwei Halbschalen umfasst. Die Reinigungsvorrichtung ist derart konzipiert, dass sie während des Betriebs von einer Person in einer Hand gehalten und bedient werden kann. An dem Handgriff 15 ist eine Betätigseinrichtung 17 in Form eines Auslösehebels vorgesehen, mit welchem die nachstehend erläuterte Fluidzufuhr zu den Bürsten 11 freigegeben und unterbrochen werden kann.
  • Die Zufuhr des Fluids, insbesondere Wasser, erfolgt über einen im unteren Griffbereich angeordneten Fluideinlass 19, an den eine beispielsweise als Schlauch ausgebildete Fluidzuleitung angeschlossen werden kann.
  • Das Fluid strömt über eine Verteilereinrichtung 21 in eine von zwei Verteilerleitungen 23, die sich parallel zueinander längs des Trägers 13 und damit beidseits entlang der Reihe von Reinigungsbürsten 11 erstrecken. Durch Umschalten an der Verteilereinrichtung 21 kann der Benutzer das Fluid entweder der einen oder der anderen Verteilerleitung 23 zuführen. Hierdurch können wahlweise die Reinigungsbürsten 11 in der einen oder in der anderen Drehrichtung betrieben werden, worauf nachstehend nä her eingegangen wird. Die Verteilerleitungen 23 sind an ihren freien, von der Verteilereinrichtung 21 entfernten Enden fluiddicht verschlossen.
  • Das Umschalten an der Verteilereinrichtung 21 erfolgt beispielsweise dadurch, dass ein beweglich gelagerter Schieber vorgesehen ist, der über beidseitig angeordnete, in 1 und 2 ohne Abdichtung dargestellte Umschaltknöpfe 25 verschoben werden kann. Die Stellung des Schiebers bestimmt dann die Drehrichtung der Bürsten 11.
  • Wie insbesondere 3, die einen Schnitt senkrecht zu den Drehachsen der Reinigungsbürsten 11 und längs der Mittelachsen der Verteilerleitungen 23 zeigt, zu entnehmen ist, umfasst jedes Reinigungsorgan 11 einen gehäuseartigen, nach vorne offenen Schlitten 27, der an einander gegenüberliegenden Seiten einen hülsenförmigen Abschnitt 29 aufweist, mit dem der Schlitten 27 über die jeweilige Verteilerleitung 23 gesteckt ist.
  • Innerhalb jedes hülsenförmigen Abschnitts 29 ist eine als Druckpatrone wirksame Innenhülse 31 angeordnet. Die Druckpatronen 31 sind jeweils derart ausgestaltet, dass sie zusammen mit der Außenwand der jeweiligen Verteilerleitung 23 einen Druckraum 33 begrenzen, der an den Enden der Druckpatronen 31 jeweils durch einen O-Ring 35 nach außen abgedichtet ist. Mit dem Druckraum 33 kommunizieren sowohl eine in der Verteilerleitung 23 ausgebildete Einlassöffnung 37 als auch eine in der Druckpatrone ausgebildete Treiböffnung 39.
  • Die Treiböffnung 39 ist derart ausgebildet, angeordnet und ausgerichtet, dass über die Treiböffnung 39 aus dem Druckraum 33 in das Schlittengehäuse strömendes Fluid in Form eines Fluiddruckstrahls auf einen Turbinen- oder Schaufelradabschnitt 41 des jeweiligen Reinigungsorgans 11 auftrifft und auf diese Weise das Reinigungsorgan 11 in Rotation versetzt, das hierzu am Schlitten 27 drehbar gelagert ist.
  • Die drehbare Lagerung des Schaufel- oder Turbinenradabschnitts 41 kann z. B. über eine einfache Nabe/Achse-Verbindung erfolgen. Alternativ können beispielsweise Kugellager verwendet werden. Des Weiteren ist es möglich, ein Getriebe vorzusehen, mit dem eine den jeweiligen Anwendungswünschen entsprechende Übersetzung oder Untersetzung der Rotation des Schaufel- oder Turbinenrades 41 realisiert werden kann.
  • Mit dem Schaufel- oder Turbinenrad 41 gekoppelt ist eine in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel lang gestreckte zylindrische Bürste 43, die mit Reinigungsborsten 45 versehen ist. Alternativ können beispielsweise anstelle dieser Bürsten 43 scheibenförmige Tellerbürsten vorgesehen sein. Die Reinigungsvorrichtung kann in Modulbauweise derart realisiert sein, dass die dargestellten Zylinderbürsten 11 durch die erwähnten Tellerbürsten oder anderen Reinigungsorgane bei Bedarf ersetzt werden können. Durch eine derartige Austauschmöglichkeit wird die Vielseitigkeit der Vorrichtung auf einfache Art und Weise erhöht.
  • Ein Vorteil dieser Anordnung besteht folglich darin, dass der Antrieb der Reinigungsorgane unabhängig von deren Ausgestaltung ist. Insbesondere ist eine hinsichtlich der Reinigungswirkung spezielle Ausgestaltung der Reinigungsorgane bzw. Bürsten keine Voraussetzung für den Fluidrotationsantrieb, da dieser an dem trägernahen Ende der Drehachse der Reinigungsorgane 11 erfolgt.
  • Es ist auch denkbar, einen stets am Schlitten 27 verbleibenden Schaufel- oder Turbinenradabschnitt vorzusehen und unterschiedlich ausgestaltete Bürstenabschnitte mit dem Schaufel- oder Turbinenrad beispielsweise durch Aufstecken koppelbar auszuführen, um die Reinigungsvorrichtung jeweils dem Anwendungsfall entsprechend konfigurieren bzw. bestücken zu können.
  • Eine drehfeste Koppelung zwischen auswechselbaren Bürstenteilen und den am Schlitten drehbar gelagerten Schaufel- oder Turbinenradabschnitten kann beispielsweise durch eine geeignet ausgestaltete Verkronung erreicht werden, die eine Mitnahme der Bürstenteile sicherstellt.
  • Insbesondere aus 3 ist ersichtlich, dass die Module, also die jeweils das Reinigungsorgan 11 tragenden Schlitten 27, längs der Verteilerleitungen 23 verstellbar sind, um auf diese Weise unterschiedliche Abstände zwischen den Reinigungsbürsten 11 einzustellen. Bei Ausgestaltung der Reinigungsvorrichtung als Lamellen- oder Jalousienreiniger entsprechend 1 bis 3 kann hierdurch der Bürstenabstand an den Lamellenabstand angepasst werden.
  • Die Höhenverstellung der Schlitten 27 ist jeweils im Umfang der axialen Erstreckung des durch die Druckpatrone 31 definierten Druckraumes 33 möglich, d. h. solange sich die in den Verteilerleitungen 23 ausgebildeten Einlassöffnungen 37 im Bereich des jeweiligen Druckraumes 33 befinden, ist die Funktion der Reinigungsorgane 11 sichergestellt.
  • Durch das Vorsehen zweier Verteilerleitungen 23, zwischen denen mittels der Verteilereinrichtung 21 – wie vorstehend erläutert – umgeschaltet werden kann, ist es möglich, wie insbesondere aus 3 hervorgeht, zwischen den Drehrichtungen der Reinigungsbürsten 11 zu wechseln. Die beiden Treibbohrungen 39 eines jeden Schlittens 27 beaufschlagen das Schaufel- oder Turbinenrad 41 in entgegengesetztem Drehsinn. Die Schaufeln des Schaufel- oder Turbinenrades 41 sind diesbezüglich sym metrisch ausgebildet, damit in beiden Drehrichtungen die gleichen Verhältnisse herrschen.
  • Der Aufbau der Reinigungsvorrichtung aus einem lang gestreckten Träger 13 mit sich längs des Trägers 13 erstreckenden Verteilerleitungen 23 erlaubt grundsätzlich eine beliebig große Arbeitslänge und damit eine grundsätzlich beliebig große Anzahl von Reinigungsorganen 11.
  • Die im Träger 13 vorgesehenen Lochreihen 47 können ein Raster zur Positionierung der Schlitten 27 bei der Höhenverstellung zur Verfügung stellen. Das Raster der Lochreihen 47 kann an gängige Lamellenabstände von Jalousien angepasst sein.
  • In einer hier lediglich beispielhaft angegebenen Ausgestaltung ist der hier beschriebene Handreiniger für einen Arbeitsdruck von wenigstens 50 bar konzipiert, wobei Drehzahlen für die Reinigungsbürsten 11 von ungefähr 1.500 Umin erzielt werden. Ein Arbeitsdruck von bis zu 100 bar ist ebenso ohne weiteres denkbar. Mittels eines Getriebes kann die Drehzahl beispielsweise halbiert werden.
  • In den nach vorne offenen Schlittengehäusen können jeweils Mittel z. B. in Form einer oder mehrerer im unteren Bereich angeordneter Schrägen vorgesehen sein, die ein Ausfließen des Fluids aus dem Gehäuse heraus und auf die zu reinigenden Stellen in den Wirkungsbereich der Bürsten 11 hinein fördern.
  • 4 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht ein Beispiel für ein Getriebe 49, wie es vorstehend bereits generell erwähnt wurde. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein Untersetzungsgetriebe, welches die Drehzahl des Schaufelrades 41 für den Reinigungs- bzw. Bürstenteil 43 des Reinigungsorgans 11 halbiert. Das Turbinenrad 41 ist drehfest mit zwei Außenringen 61, 65 versehen. Anstelle zweier Außenringe 61, 65 könnte auch ein einziger, in axialer Richtung durchgehender Außenring vorgesehen sein. Ferner könnten die beiden Außenringe 61, 65 bzw. ein einziger Außenring einstückig mit dem Schaufelrad 41 ausgebildet sein. Die Außenringe 61, 65 bilden den äußeren Teil eines Kugellagers, das außerdem einen Käfig 51 umfasst, in welchem eine Mehrzahl von Kugeln 53 derart gehalten sind, dass sich alle Kugeln 53 nur gemeinsam mit dem Käfig 51 drehen können.
  • Den inneren Teil des Kugellagers bilden zwei Innenringe 59, 63. Die beiden Innenringe 59, 63 sind drehfest auf einer stationären, als Lager dienenden Welle 55 angeordnet. Zumindest der in 4 rechte, zweite Innenring 63 ist in axialer Richtung auf der Welle 55 bewegbar. Mittels einer Feder 67 wird der zweite Innenring 63 in Richtung des ersten Innenrings 59 vorgespannt. Da die Kugeln 53 in auf den einander zugewanden Innenseiten der Ringe 59, 61, 63, 65 ausgebildeten Rinnen laufen, wird durch dieses Vorspannen des rechten Innenringes 63 ein eventuell im Kugellager vorhandenes Spiel beseitigt. Hierdurch ist sichergestellt, dass während des Betriebs, wenn das Schaufelrad 41 mit Fluid beaufschlagt wird und sich somit um die Welle 55 dreht, die im Käfig 51 gehaltenen Kugeln 53 in definierter Weise zwischen den Außenringen und den Innenringen abrollen.
  • Das definierte Abrollen der Kugeln 53 hat zur Folge, dass die vorstehend beschriebene Anordnung als Untersetzungsgetriebe wirksam ist, welches die Drehzahl des Schaufelrades 41 in Bezug auf den die abrollenden Kugeln 53 enthaltenden Käfig 51 halbiert. Mit dem Käfig 51 drehfest gekoppelt ist ein am Antriebsteil 27 um die Lagerwelle 55 drehbar gelagertes Zwischenstück 57, welches wiederum drehfest mit dem Bürsten- bzw. Reinigungsteil 43 verbunden ist. Bei diesem Reinigungsorgan 11 wird somit im Ergebnis erreicht, dass sich die jeweilige Bürste des Reinigungsorgans 11 halb so schnell dreht wie das Schaufelrad 41.
  • Ein besonderer Vorteil dieses Getriebes 49 ist neben der zuverlässigen Funktionsweise der besonders einfache Aufbau, der sich mit kostengünstig erhältlichen Bauteilen realisieren lässt. Ein derartiges Untersetzungsgetriebe könnte alternativ in Form eines aus Zahnrädern aufgebauten Getriebes, insbesondere eines Planetengetriebes, realisiert werden. Die hierfür erforderlichen Bauteile wären jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden.
  • Die linke Darstellung in 5 entspricht der Darstellung in 3, wobei allerdings das Modul 27, 43 nicht zusammen mit den Fluidzufuhrleitungen gezeigt ist. Es sind daher nicht die in den Fluidleitungen ausgebildeten, in den jeweiligen Druckraum 33 mündenden Einlassöffnungen, sondern lediglich die in den die Druckpatronen bildenden Innenhülsen 31 ausgebildeten Treiböffnungen 39 zu sehen.
  • Der in der rechten Darstellung der 5 gezeigten Draufsicht entnimmt man insbesondere den symmetrischen Aufbau des aus Antriebsteil 27 und Reinigungsteil 43 bestehenden Moduls hinsichtlich der Anordnung der Fluidzufuhrleitungen in Bezug auf das Reinigungsteil 43.
  • 6 zeigt ein Beispiel einer Reinigungsvorrichtung, bei der lediglich ein einziges Modul verwendet wird. Bei einem bestimmungsgemäßen Halten der Vorrichtung am Handgriff 15 verläuft hier die Drehachse des Bürstenteils 43 in vertikaler Richtung. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt, dass die Funktionsweise des Reinigungsorgans 11 grundsätzlich unabhängig von dessen Orientierung im Raum ist. Außerdem zeigen sich hier insbesonde re die Vorteile der Modulbauweise: Unabhängig davon, wie sich die Fluidzufuhrleitungen 23 im Raum erstrecken, braucht das erfindungsgemäße Reinigungsmodul lediglich mit dem die Antriebseinrichtung umfassenden Antriebsteil 27 auf die Leitung 23 aufgeschoben zu werden, um für eine Rotation des Bürstenteils 43 zu sorgen. Das freie Ende der Zufuhrleitung 23 ist lediglich drehbar in einem oberen Arm der Vorrichtung gelagert.
  • 7 zeigt ein weiteres Beispiel, bei welchem zwei in entgegengesetzte Richtungen abstehende Reinigungsmodule vorhanden sind, wobei die Drehachsen der Reinigungsteile 43 zusammenfallen und bei einem bestimmungsgemäßen Halten der Vorrichtung am Handgriff 15 in horizontaler Richtung verlaufen, jedoch – anders als in 1 – nicht vom Benutzer weg, sondern jeweils zur Seite weisen. Jedes Modul ist mit seinem Antriebsteil 27 auf eine einzige Fluidzufuhrleitung 23 aufgeschoben.
  • Zwischen den beiden Modulen ist ein Stützrad 69 angeordnet. Das Stützrad 69 wird nicht angetrieben und dient dazu, die Vorrichtung auf einer zu reinigenden Fläche abzurollen. Hierdurch wird der Benutzer entlastet. Gleichzeitig wird ein definierter Reinigungsabstand zwischen der zu reinigenden Oberfläche einerseits und den Drehachsen der Reinigungsteile 43 andererseits eingehalten.
  • Das Beispiel der 8 ähnelt hinsichtlich der Orientierung der Drehachsen der Reinigungsteile 43 dem Beispiel der 1. Anstelle der zylindrischen Bürsten sind hier so genannte Tellerbürsten vorgesehen. Die beiden Module können entsprechend dem Ausführungsbeispiel der 1 auf zwei parallel verlaufende Fluidzufuhrleitungen 23 aufgeschoben sein, um durch Betätigen einer entsprechenden Umschalteinrichtung den Drehsinn der Reinigungsteile 43 zu ändern. Zwingend ist dies jedoch nicht, d. h. es ist auch möglich, lediglich eine einzige Fluidzufuhrleitung 23 vorzusehen.
  • Identisch aufgebaute Module 27, 43 können in entgegengesetzter Orientierung mit der Fluidzufuhrleitung 23 gekoppelt werden, um während des Betriebs in entgegengesetztem Sinn zu rotieren.
  • Das Beispiel der 9 ähnelt dem Beispiel der 8, wobei jedoch mit den Tellerbürsten – vom Benutzer aus gesehen – nicht nach vorne, sondern zur Seite gearbeitet wird. Die Module 27, 43 können derart ausgestaltet sein, dass sie relativ zur Fluidzufuhrleitung 23 um deren Mittelachse verstellt werden können, um die Arbeitsrichtung der Tellerbürsten in Bezug auf die Orientierung des Handgriffs 15 der Vorrichtung beliebig einstellen zu können. Alternativ können die Module 27, 43 und die Vorrichtung derart ausgebildet sein, dass eine bestimmte Relativorientierung beim Verbinden der Module 27, 43 mit der Fluidzufuhrleitung 23 erforderlich ist, um die gezeigte Arbeitsorientierung der Tellerbürsten 43 zu realisieren.
  • Die 10 und 11 deuten an, dass die Verwendung mehrerer Reinigungsorgane, wie in 8 und 9 gezeigt, nicht zwingend erforderlich ist. Die Reinigungsvorrichtung kann auch lediglich ein einziges Reinigungsorgan 11 aufweisen, wobei je nach Ausgestaltung des Reinigungsorgans 11 bzw. der Vorrichtung verschiedene Arbeitsrichtungen des Bürstenteils möglich sind.
  • Die 12 bis 17 zeigen vorteilhafte Ausführungen einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung, die insbesondere dazu ausgebildet ist, Jalousien zu reinigen. Die nachstehend beschriebenen Reinigungsvorrichtungen beinhalten jeweils eine Mehrzahl von technischen Aspekten und Eigenschaften, die zumindest teilweise auch bei den Reinigungsvorrichtungen gemäß 1 bis 11 realisiert, vorstehend beschrieben und ggf. anhand identischer Bezugszeichen identifizierbar sind. Auf diese Aspekte und Eigenschaften wird daher nachstehend nicht näher eingegangen. Generell gilt, dass – soweit nichts anderes erwähnt ist oder sich keine technischen Widersprüche ergeben – alle vorstehend in Verbindung mit den 1 bis 11 beschriebenen und in den 1 bis 11 dargestellten technischen Aspekte und Eigenschaften, insbesondere unabhängig voneinander, auch bei den Reinigungsvorrichtungen gemäß 12 bis 17 realisiert sind oder realisiert werden können, und umgekehrt. Im Folgenden wird daher im Wesentlichen nur auf diejenigen technischen Aspekte eingegangen, hinsichtlich welcher sich die erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtungen gemäß 12 bis 17 von den Reinigungsvorrichtungen gemäß 1 bis 11 unterscheiden.
  • Die Reinigungsvorrichtung gemäß 12 zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Träger 13, der zur Halterung und zur Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 dient, von Einrichtungen 77 zum Zuführen von Arbeitsfluid zu den Reinigungsorganen 11 verschieden ist. Der Träger 13, der Halte- bzw. Führungsstangen 87 für die Reinigungsmodule 11 umfasst, die zusätzlich zu oder als Bestandteile einer Säule 105 vorgesehen sind, dient somit ausschließlich zur Halterung und Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11.
  • Die Zufuhr von Arbeitsfluid, insbesondere Wasser, zu den Reinigungsmodulen 11 erfolgt zunächst über einen Zentralverteiler 107, der mit einem nicht dargestellten zentralen Fluideinlass der Reinigungsvorrichtung verbunden ist. Ausgehend von diesem Zentralverteiler 107 werden die Reinigungsmodule 11 kaskadenartig über flexible Schläuche 77 mit dem Fluid versorgt, welches eine an jedem Reinigungsmodul 11 vorgesehene Antriebseinrichtung beaufschlagt, um das jeweilige Bürstenteil 43 in Rotation zu versetzen. Hierbei ist jedes Reinigungsmodul 11 mit einem Anschlussstück 89 versehen. Zwischen der in 12 linken und der in 12 rechten Anschlusskaskade, die jeweils drei Verbindungsschläuche 77 umfasst, kann z. B. in vorstehend beschriebener Weise umgeschaltet werden, d. h. die Strömungsrichtung des Fluids durch die Schläuche 77 und die Reinigungsmodule 11 kann umgekehrt werden, um so die Reinigungsmodule 11 wahlweise entweder in der einen oder der anderen Drehrichtung zu betreiben, wie es ebenfalls vorstehend beschrieben ist.
  • Die Fluidzufuhr über die externen Schläuche 77 hat den Vorteil, dass hinsichtlich der Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 an den Stangen 87 bzw. der Säule 105 keine Beschränkungen bestehen, wie es bei den vorstehend beschriebenen Reinigungsvorrichtungen zum Teil der Fall ist.
  • Generell kann für die Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 eine Vielzahl von diskret verteilten Stellungen vorgesehen sein. Hierbei kann zwischen dem Träger 13 und den Reinigungsmodulen 11 jeweils eine Verrastung wirksam sein. Auch eine stufenlose Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 ist grundsätzlich möglich.
  • Die Reinigungsvorrichtung gemäß 12 weist außerdem zusätzlich zu dem nicht dargestellten Handgriff zwei Haltegriffe 85 auf, an denen der Benutzer die Reinigungsvorrichtung mit der anderen Hand halten kann.
  • 13 veranschaulicht eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung, bei der ein bezüglich der Reinigungsmodule 11 geschlossener Kreislauf für das die Reinigungsmodule 11 antreibende Arbeitsfluid vorgesehen ist. Arbeitsleitungen 91 für das Arbeitsfluid dienen zur Zufuhr bzw. Abfuhr des Fluids. Die Arbeitsleitungen 91 entsprechen im Prinzip den zuvor beschriebenen Verteilerleitungen 23 (vgl. beispielsweise 3), wobei aber ein Austritt des Arbeitsfluids im Bereich der Rei nigungsorgane 11 zu Reinigungszwecken nicht vorgesehen ist, es sich insofern also um einen geschlossenen Fluidkreislauf handelt.
  • Die Arbeitsleitungen 91 können wiederum zur Höheverstellung der Reinigungsmodule 11 dienen. Alternativ oder zusätzlich kann hierfür aber auch eine zentrale Säule 105 vorgesehen sein.
  • Durch die Pfeile in 13 ist eine mögliche Strömungsrichtung des Arbeitsfluids angedeutet. Durch eine geeignete optionale Umschaltvorrichtung, wie sie ebenfalls vorstehend bereits beschrieben wurde, kann die Strömungsrichtung gegebenenfalls umgekehrt werden.
  • 14 zeigt insbesondere am Beispiel eines Reinigungsmoduls 11 zwei in Form von Düsen vorgesehene Fluidaustritte 81, die zusätzlich zu dem Bürstenteil 43 vorgesehen und insofern räumlich getrennt von dem Bürstenteil 43 am Reinigungsmodul 11 angeordnet sind, als das Fluid nicht unmittelbar am Bürstenteil 43 austritt. Die ausrichtbaren Austrittsdüsen 81, deren Orientierung in Bezug auf das Bürstenteil 43 veränderbar ist, dienen dazu, einen Fluidstrahl auf den jeweils zu reinigenden Gegenstand zu richten und auf diese Weise das Bürstenteil 43 zu unterstützen. Derartige Austrittsdüsen 81 sind auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 12 vorgesehen. In dem Ausführungsbeispiel gemäß 14 ist zusätzlich eine Abschirmeinrichtung 43 vorgesehen, die in 14 in einer wirksamen Stellung dargestellt ist, in welcher aus den Düsen 81 austretende Fluidstrahlen blockiert werden, so dass die Fluidstrahlen nicht auf den zu bearbeitenden Gegenstand treffen. Durch Verstellen der Abschirmeinrichtung 83, beispielsweise durch Verschwenken oder Verschieben, kann der Weg für die Fluidstrahlen auf den zu reinigenden Gegenstand freigegeben werden.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 15 zeichnet sich insbesondere durch eine Zufuhreinrichtung 79 aus, die für jedes Reinigungsmodul 11 vorgesehen ist und dazu dient, dem Reinigungsfluid, das dem Reinigungsmodul 11 zugeführt wird und aus dem Reinigungsmodul 11 austritt, zugemischt zu werden. Dabei wird das Reinigungsfluid selbst bzw. die Strömung des Reinigungsfluids ausgenutzt, um das Zusatzmedium anzusaugen.
  • Die Zufuhr des Reinigungsfluids zu den Reinigungsmodulen 11 und der Drehantrieb der Reinigungsmodule 11 durch das Reinigungsfluid erfolgen jeweils prinzipiell wie vorstehend in Verbindung mit 3 beschrieben. Das in den Druckraum 33 gelangende Fluid tritt über eine Düse 95 aus und beaufschlagt durch eine Bohrung 109 hindurch den Schaufel- bzw. Turbinenradabschnitt 41. In dem Ausführungsbeispiel der 15 kommt hinzu, dass ein Ringraum 97 ebenfalls mit der Bohrung 109 in Verbindung steht, über welche das aus dem Druckraum 33 kommende Reinigungsfluid auf den Schaufel- bzw. Turbinenradabschnitt 41 gelangt. Dieser Ringraum 97 steht gleichzeitig mit einem Einlassabschnitt 93 der Zufuhreinrichtung 79 in Verbindung. Über den Einlassabschnitt 93 wird das Zusatzmedium zugeführt. Das Zusatzmedium kann sich beispielsweise in einem in die Reinigungsvorrichtung integrierten Tank befinden, an den der Einlassabschnitt 93 mittels eines Schlauches angeschlossen ist.
  • Das Ausstoßen des Reinigungsfluids mittels der Düse 95 erzeugt im Ringraum 97 einen Unterdruck, wodurch das Zusatzmedium über den Einlassabschnitt 93 der Zufuhreinrichtung 79 angesaugt und so dem Reinigungsfluid beigemischt wird. Die Düse 95 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass sich eine Auffächerung des austretenden Fluidstrahls ergibt, womit sich ein besonders wirkungsvoller Ansaugeffekt ergibt.
  • Eine derartige Zufuhreinrichtung 79 für ein Zusatzmedium kann für jedes Reinigungsmodul 11 vorgesehen sein, wobei jeweils die Zufuhreinrichtung 79 wahlweise auf der einen oder der anderen Seite des Reinigungsmoduls 11 angebracht ist. Durch Umschalten zwischen den beiden Seiten, wie es vorstehend beschrieben ist, kann somit auch zwischen einem Betrieb mit Zusatzmedium und einem Betrieb ohne Zusatzmedium ausgewählt werden.
  • Wie 15 zeigt, ist auch die andere, in 15 untere Seite des Reinigungsmoduls 11 dazu ausgelegt, mit einer Zufuhreinrichtung 79 versehen zu werden. Die entsprechende Öffnung im Gehäuse bzw. Träger des Reinigungsmoduls 11 ist hier mit einem Stopfen 99 verschlossen.
  • Das Ausführungsbeispiel der 15 zeigt außerdem an beiden Seiten des Reinigungsmoduls 11 vorgesehene Halteschrauben 101, die zwischen einer Haltestellung und einer Freigabestellung durch Verdrehen um 180° verstellbar sind. Die Halteschrauben 101 sind – in Umfangsrichtung gesehen – gestuft ausgebildet, so dass mit einem Haltebügel 111 des Reinigungsmoduls 11 entweder ein Halteabschnitt (Haltestellung, vgl. 15) oder ein nach außen zurückspringender Freigabeabschnitt (Freigabestellung) der Halteschrauben 101 zusammenwirkt. In der Haltestellung der Halteschrauben 101 werden die freien Enden des Haltebügels 111 zusammengedrückt. In der Freigabestellung der Halteschrauben 101 kann der Haltebügel 111 abgenommen und so das Reinigungsmodul 11 auf einfache Weise und insbesondere werkzeuglos demontiert bzw. ausgewechselt werden.
  • 16 zeigt ein Beispiel für eine erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung, bei der für die drei Reinigungsmodule 11 eine zentrale Antriebseinrichtung 71 vorgesehen ist, die einen Zentralabschnitt 113 sowie eine mit dem Zentralabschnitt 113 verbundene, als Schnecke ausgebildete Welle 73 aufweist.
  • Wie in der linken Darstellung der 16 erkennbar ist, die lediglich das Antriebsprinzip zeigt, ist jedes Reinigungsmodul 11 mit einem Zahnrad 75 versehen, das mit der gemeinsamen Schnecke 73 kämmt, so dass eine Drehung der Schnecke 73 gleichzeitig alle drei Reinigungsmodule 11 antreibt und die jeweiligen Bürstenteile 43 in Rotation versetzt. Diese Art des gemeinsamen Antriebs lässt eine Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 relativ zueinander ohne weiteres zu.
  • Bei dem zentralen Antrieb kann es sich ebenfalls um einen Fluidantrieb handeln. Das der Reinigungsvorrichtung zugeführte Fluid treibt lediglich den Zentralabschnitt 113 an, über welchen die Welle 73 in Rotation versetzt wird. Alternativ kann beispielsweise ein zentraler Elektromotor, ein Hydraulikantrieb oder ein Vakuumantrieb vorgesehen sein, um den Zentralabschnitt 113 in Rotation zu versetzen.
  • Die Zufuhr von Reinigungsfluid zu den einzelnen Reinigungsmodulen 11 erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel lediglich einseitig. Die zuvor bereits beschriebenen Austrittsdüsen 81 sind lediglich auf einer Seite der Bürstenteile 43 angeordnet.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel der 17 ist die Reinigungsvorrichtung für einen Drehantrieb der Reinigungsmodule 11 mittels Unterdruck ausgelegt. Die Reinigungsmodule 11 sind jeweils beidseitig mit Leitungen 103 verbunden, von denen eine an eine Unterdruckquelle, beispielsweise einen handelsüblichen Staubsauger oder Industriestaubsauger, angeschlossen werden kann, wobei die andere Leitung 103 mit der Umgebung kommuniziert, so dass Umgebungsluft angesaugt werden kann.
  • Die auf diese Weise erzeugte Strömung treibt in jedem der Reinigungsmodule 11 eine entsprechend ausgelegte Antriebseinrichtung an, um die Bürstenteile 43 in Rotation zu versetzen.
  • Eine zusätzliche Zufuhr von Reinigungsfluid, beispielsweise Wasser, kann vorgesehen sein, ist in 17 aber nicht dargestellt.
  • Die Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 kann über die erwähnten Vakuumleitungen 103 erfolgen, wobei alternativ oder zusätzlich hierzu auch eine zentrale Säule 105 dienen kann.
  • 11
    Reinigungsorgan, Bürste
    13
    Träger
    15
    Handgriff
    17
    Betätigungseinrichtung
    19
    Fluideinlass
    21
    Verteilereinrichtung
    23
    Verteilerleitung, Fluidzufuhreinrichtung
    25
    Umschaltknopf
    27
    Schlitten, Antriebsteil
    29
    hülsenförmiger Abschnitt
    31
    Innenhülse, Druckpatrone
    33
    Druckraum
    35
    O-Ring
    37
    Einlassöffnung
    39
    Treiböffnung
    41
    Schaufel- oder Turbinenradabschnitt
    43
    Bürstenteil, Reinigungsteil
    45
    Reinigungsborsten
    47
    Lochreihe
    49
    Getriebe
    51
    Käfig
    53
    Kugel- oder Wälzelement
    55
    Lager
    57
    Zwischenstück
    59
    erster Innenring
    61
    erster Außenring
    63
    zweiter Innenring
    65
    zweiter Außenring
    67
    Vorspannfeder
    69
    Stützrad
    71
    zentrale Antriebseinrichtung
    73
    Welle, Schnecke
    75
    Zahnrad
    77
    flexible Fluidleitung
    79
    Zufuhreinrichtung für Zusatzmedium
    81
    Fluidaustritt, Düse
    83
    Abschirmeinrichtung
    85
    Haltegriff
    87
    Stange
    89
    Anschlussstück
    91
    Arbeitsleitung
    93
    Einslassabschnitt für Zusatzmedium
    95
    Düse
    97
    Ringraum
    99
    Stopfen
    101
    Halteschraube
    103
    Leitung
    105
    Säule
    107
    Zentralverteiler
    109
    Bohrung
    111
    Haltebügel
    113
    Zentralabschnitt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004034819 B3 [0002]
    • - EP 1949836 [0002]

Claims (23)

  1. Reinigungsvorrichtung, insbesondere tragbarer Handreiniger, der ein Arbeitsfluid zuführbar ist und die eine Mehrzahl von, insbesondere bürstenartigen, Reinigungsorganen (11) aufweist, welche zu einer Reinigungsbewegung antreibbar sind, wobei die Reinigungsorgane (11) relativ zueinander verstellbar sind.
  2. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsorgane (11) Bestandteile von, insbesondere baugleichen, Modulen oder als, insbesondere baugleiche, Module ausgebildet sind, wobei die Module lösbar an der Reinigungsvorrichtung angebracht und relativ zueinander verstellbar sind, und wobei bevorzugt jedes Modul zusätzlich zu dem Reinigungsorgan (11) eine Antriebseinrichtung (41) umfasst.
  3. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung zum Verstellen und/oder zur Halterung der Reinigungsorgane (11) einerseits und eine Einrichtung zum Zuführen von Arbeitsfluid und/oder Reinigungsfluid zu den Reinigungsorganen (11) andererseits voneinander verschieden sind.
  4. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsorgane (11) derart relativ zueinander verstellbar sind, dass die Abstände zwischen benachbarten Reinigungsorganen (11), insbesondere die senkrechten Abstände zwischen Rotationsachsen benachbarter Reinigungsorgane (11), veränderbar sind.
  5. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsorgane (11) mittels des Arbeitsfluids antreibbar sind.
  6. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsfluid auch als Reinigungsfluid dient oder der Reinigungsvorrichtung zusätzlich zu dem Arbeitsfluid ein Reinigungsfluid zuführbar ist.
  7. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für das Arbeitsfluid ein zumindest bezüglich der Reinigungsorgane (11) geschlossener Kreislauf vorgesehen ist.
  8. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsorgane (11) zu einer Rotationsbewegung antreibbar sind.
  9. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Reinigungsorgane (11) wenigstens eine Antriebseinrichtung (41) vorgesehen ist, die durch das Arbeitsfluid beaufschlagbar ist, um die Reinigungsorgane (11) in Rotation zu versetzen.
  10. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rotationsantrieb der Reinigungsorgane (11) auf dem Schaufelrad- oder Turbinenprinzip basiert.
  11. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Reinigungsorgane (11) eine zentrale Antriebseinrichtung (71) vorgesehen ist.
  12. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Antriebseinrichtung (71) eine gemeinsame, zentral in Rotation versetzbare Welle (73), insbesondere eine Schnecke, umfasst, die gleichzeitig mit allen Reinigungsorganen (11), insbesondere mit den Reinigungsorganen (11) zugeordneten Zahnrädern (75), zusammenwirkt.
  13. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Reinigungsorgane (11) eine elektrische, eine pneumatische oder eine mittels Unterdruck betreibbare Antriebseinrichtung vorgesehen ist.
  14. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsorgane (11) an einem gemeinsamen Träger (13) angeordnet und relativ zu dem Träger (13) verstellbar sind.
  15. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (13) eine Längserstreckung aufweist und die Reinigungsorgane (11) längs des Trägers (13) verteilt angeordnet sind, wobei die Reinigungsorgane (11) in Längsrichtung des Trägers (13) relativ zueinander verstellbar sind.
  16. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsorgane (11) durch wenigstens eine flexible, ein Verstellen der Reinigungsorgane (11) relativ zueinander zulassende Fluidleitung (77) miteinander verbunden sind.
  17. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Reinigungsorgan (11) eine Zufuhreinrichtung (79) für ein Zusatzmedium zugeordnet ist, wobei die Zufuhreinrichtung (79) durch das Arbeitsfluid und/oder ein Reinigungsfluid im Bereich des Reinigungsorgans (11) betreibbar ist.
  18. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zufuhreinrichtung (79) mit Unterdruck betreibbar ist, der mittels des Arbeitsfluids und/oder des Reinigungsfluids im Bereich des Reinigungsorgans (11) erzeugbar ist.
  19. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Reinigungsorgan (11) ein vom Reinigungsorgan (11) räumlich getrennter, insbesondere als Düse ausgebildeter, Fluidaustritt (81) für das Arbeitsfluid und/oder ein Reinigungsfluid zugeordnet ist.
  20. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass für den Fluidaustritt (81) eine zwischen einer wirksamen und einer unwirksamen Stellung verstellbare Abschirmeinrichtung (83) vorgesehen ist.
  21. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine oder jede Antriebseinrichtung der Reinigungsorgane (11) ein Getriebe (49) umfasst, mit dem die Drehzahl wenigstens eines Reinigungsorgans (11) gegenüber einer Eingangsdrehzahl geändert, insbesondere reduziert und bevorzugt halbiert, wird, wobei insbesondere das Getriebe (49) ein Kugel- oder Wälzlager (51, 53) umfasst.
  22. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsvorrichtung als Jalousienreiniger ausgebildet ist.
  23. Verwendung einer Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche zum Reinigen von Jalousien.
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