-
Die
Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung, insbesondere einen
tragbaren Handreiniger, dem ein Arbeitsfluid zuführbar
ist.
-
Derartige
Vorrichtungen sind grundsätzlich bekannt, beispielsweise
aus
DE 10 2004
034 819 B3 . Auch die nachveröffentlichte
EP 1 949 836 beschreibt
derartige Reinigungsvorrichtungen.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Reinigungsvorrichtung der eingangs genannten
Art derart weiterzubilden, dass sie noch vielseitiger einsetzbar ist.
-
Die
Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs
1. Erfindungsgemäß umfasst die Reinigungsvorrichtung
eine Mehrzahl von, insbesondere bürstenartigen, Reinigungsorganen, die
zu einer Reinigungsbewegung antreibbar sind, wobei die Reinigungsorgane
relativ zueinander verstellbar sind.
-
Unabhängig
von der Art des Antriebs für die Reinigungsorgane ermöglicht
es die Verstellbarkeit der Reinigungsorgane, die Reinigungsvorrichtung insgesamt
an den jeweils zu reinigenden Gegenstand anzupassen. Insbesondere
ist es möglich, die Abstände benachbarter Reinigungsorgane
an den Lamellenabstand von zu reinigenden Jalousien anzupassen.
-
Die
Erfindung betrifft außerdem die Verwendung einer Reinigungsvorrichtung
der hier angegebenen Art zum Reinigen von Jalousien.
-
Mögliche
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen,
der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
-
Es
kann vorgesehen sein, dass die Reinigungsorgane Bestandteile von,
insbesondere baugleichen, Modulen oder als, insbesondere baugleiche, Module
ausgebildet sind, wobei die Module lösbar an der Reinigungsvorrichtung
angebracht und relativ zueinander verstellbar sind. Auf diese Weise
kann z. B. die Anzahl der Reinigungsmodule einer Reinigungsvorrichtung
auf einfache Weise verändert werden. Ebenso ist es auf
einfache Weise möglich, Reinigungsmodule auszuwechseln,
um entweder beschädigte Reinigungsmodule zu ersetzen oder
Reinigungsmodule eines anderen Typs anzubringen. Bevorzugt umfasst
jedes Modul zusätzlich zu dem Reinigungsorgan eine Antriebseinrichtung.
Das Reinigungsorgan bzw. ein Reinigungsteil z. B. in Form eines
Bürstenteils einerseits und die Antriebseinrichtung andererseits
bilden auf diese Weise eine bauliche Einheit, die als Ganzes ausgetauscht
oder durch ein Modul eines anderen Typs ersetzt werden kann.
-
In
Verbindung mit diesem Modulaufbau kann jedes Reinigungsorgan beispielsweise
einen insbesondere als Bürstenteil ausgebildeten Reinigungsteil, der
während des Betriebs rotiert, sowie einen Antriebsteil
umfassen, mit welchem der Reinigungsteil insbesondere auswechselbar
gekoppelt ist, über welchen das Modul an der Reinigungsvorrichtung,
beispielsweise einem Träger, angebracht werden kann und
welcher insbesondere dazu dient, mit einer oder mehreren Fluidzufuhreinrichtungen
zu kommunizieren, um das eintretende Fluid in die gewünschte
Bewegung des Reinigungsteils umzusetzen. Insbesondere kann der Antriebsteil
jedes Moduls ein Schaufel- oder Turbinenrad umfassen, das von dem
in das Modul bzw. den Antriebsteil eintretenden Fluid beaufschlagt
wird, um auf diese Weise in Drehung versetzt zu werden und somit
das Reinigungsteil bzw. das Bürstenteil in Drehung zu versetzen.
Mehrere Module können an einem gemeinsamen Träger
angebracht werden. Dabei ist die Anzahl der Module grundsätzlich
nicht beschränkt. Beschränkungen können
beispielsweise durch die Ausgestaltung des Trägers bzw.
der Fluidzufuhreinrichtungen gegeben sein. Insbesondere kann der
Träger bzw. können die Fluidzufuhreinrichtungen
derart ausgebildet sein, dass nur an einer bestimmten Anzahl von
Anschlussstellen Module mit Fluid versorgt werden können.
-
Des
Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Module jeweils derart ausgestaltet
sind, dass sie auf Umschlag verwendbar sind, d. h. in zwei unterschiedlichen
Orientierungen mit einem Träger bzw. einer Fluidzufuhreinrichtung
der Reinigungsvorrichtung gekoppelt werden können. Auf
diese Weise können unterschiedliche Drehrichtungen des
Reinigungsteils bezogen auf den Träger bzw. die Reinigungsvorrichtung
insgesamt einfach dadurch erreicht werden, dass das Modul entweder
in der einen oder der anderen Orientierung angebracht wird. Je nach Orientierung
ergibt sich dann insbesondere eine unterschiedliche Richtung der
Beaufschlagung eines in der Antriebseinrichtung vorgesehenen Schaufel- oder
Turbinenrades des Moduls. Des Weiteren ist es möglich,
bei Verwendung mehrerer Module ein Modul in einer ersten Orientierung
und ein weiteres Modul in einer zweiten Orientierung anzubringen.
Zwei gleichzeitig betriebene Module können auf diese Weise
gegensinnig betrieben werden, wodurch sich während der
Benutzung entstehende Momente zumindest teilweise aufheben und ein
so genannter ”Wanderungseffekt” der Reinigungsvorrichtung
während der Benutzung zumindest weitestgehend vermieden
wird.
-
Des
Weiteren kann vorgesehen sein, dass eine Einrichtung zum Verstellen
und/oder zur Halterung der Reinigungsorgane einerseits und eine
Einrichtung zum Zuführen von Arbeitsfluid und/oder Reinigungsfluid
zu den Reinigungsorganen andererseits voneinander verschieden sind.
Diese Ent koppelung von Verstellen bzw. Halterung einerseits und
Fluidzufuhr andererseits kann die Flexibilität und Vielseitigkeit
der Reinigungsvorrichtung erhöhen. Insbesondere braucht
bei dem Verstellen der Reinigungsorgane nicht auf die Fluidzufuhr
betreffende Randbedingungen Rücksicht genommen zu werden.
Vorzugsweise sind die Reinigungsorgane mittels des der Reinigungsvorrichtung
zuführbaren Arbeitsfluids antreibbar. Hierbei kann die
kinetische Energie des zugeführten Fluids zum Beaufschlagen
einer Antriebseinrichtung verwendet werden. Eine Nutzung des Rückstoßprinzips
beispielsweise ist nicht erforderlich. Der Antrieb der Reinigungsorgane
kann beispielsweise auf dem Schaufelrad- oder Turbinenprinzip basieren, d.
h. die kinetische Energie des zugeführten Fluids wird genutzt,
indem das Fluid mit einer entsprechend ausgebildeten Antriebseinrichtung,
insbesondere einem Schaufel- oder Turbinenrad, zusammenwirkt und
dieses in Rotation versetzt. Von Vorteil hierbei ist, dass der Antrieb
unabhängig von der Ausgestaltung der Reinigungsorgane bzw.
der z. B. in Form von Bürstenteilen vorgesehenen Reinigungsteile
ist und beispielsweise insbesondere im Rahmen einer Modulbauweise
der Reinigungsvorrichtung mit unterschiedlich ausgebildeten Reinigungsteilen
gekoppelt werden kann, um unterschiedliche Anwendungen zu realisieren.
-
Das
Arbeitsfluid kann gleichzeitig als Reinigungsfluid dienen. Alternativ
kann der Reinigungsvorrichtung zusätzlich zu dem Arbeitsfluid
ein Reinigungsfluid zuführbar sein. Das der Reinigungsvorrichtung
zugeführte Fluid kann also in einer Variante sowohl dazu
dienen, die Reinigungsorgane anzutreiben, als auch gleichzeitig
zum Reinigen genutzt werden, indem es beispielsweise im Bereich
von insbesondere in Form von Bürsten ausgebildeten Reinigungsteilen
und/oder über zusätzlich vorgesehene Austrittsdüsen
des jeweiligen Reinigungsorgans austritt bzw. als Reinigungsstrahl
ausgestoßen wird. In einer anderen Variante kann vorgesehen sein,
dass das Arbeitsfluid ausschließlich dazu dient, die Reinigungsorgane
in der jeweils gewünschten Weise anzutreiben, und nicht
austritt.
-
Für
das Arbeitsfluid kann ein zumindest bezüglich der Reinigungsorgane
geschlossener Kreislauf vorgesehen sein, d. h. ein Austritt des
Arbeitsfluids im Bereich der Reinigungsorgane und insbesondere eine
Nutzung des Arbeitsfluids gleichzeitig als Reinigungsfluid ist bei
dieser Ausgestaltung nicht vorgesehen. Hierdurch kann beispielsweise
ein ”Trockenbetrieb” realisiert werden, bei dem
lediglich die sich aufgrund des Arbeitsfluids bewegenden Reinigungsorgane
zum Reinigen eingesetzt werden. Es ist möglich, dass ein
solcher Betrieb mit geschlossenem Kreislauf des Arbeitsfluids mittels
einer entsprechend ausgebildeten Umschalteinrichtung gezielt ausgewählt
werden kann. Mit dieser Umschalteinrichtung kann dann je nach Bedarf
auf einen anderen Betrieb umgeschaltet werden, bei dem das Arbeitsfluid
dann außerdem zu Reinigungszwecken genutzt wird, beispielsweise
zum Benetzen der Reinigungsorgane und/oder des zu reinigenden Gegenstandes.
-
Bevorzugt
sind die Reinigungsorgane zu einer Rotationsbewegung antreibbar.
Dies ist jedoch nicht zwingend. Es ist beispielsweise auch möglich, die
Reinigungsorgane in Schwingungen oder Vibrationen zu versetzen.
Dies kann beispielsweise durch Beaufschlagen von den Reinigungsorganen
zugeordneten speziellen Bauteilen, beispielsweise Taumelscheiben,
mittels des Arbeitsfluids realisiert werden. Es ist auch möglich,
die Reinigungsorgane derart zu beaufschlagen, dass sich so genannte ”Fegebewegungen” einstellen,
die sich dadurch auszeichnen, dass sich die insbesondere in Form
von Bürsten ausgebildeten Reinigungsorgane in linearer
Weise hin- und herbewegen.
-
Es
kann vorgesehen sein, dass zusätzlich zu einer Hauptbetriebsart,
bei der die Reinigungsorgane beispielsweise rotieren, durch Umschalten
eine von einem Rotationsbetrieb abweichende Betriebsart realisiert
werden kann, und zwar derart, dass der Benutzer auf die Hauptbetriebsart
auch wieder zurückschalten kann.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann für die Reinigungsorgane
eine zentrale Antriebseinrichtung vorgesehen sein. Eine wie auch
immer geartete Antriebsquelle, beispielsweise ein Arbeitsfluid oder
ein Elektromotor, braucht hierdurch nicht mit jedem Reinigungsorgan
bzw. jeder einzelnen Antriebseinrichtung unmittelbar zusammenwirken.
Auf diese Weise kann sich ein erheblich vereinfachter Aufbau der
Reinigungsvorrichtung ergeben.
-
Die
zentrale Antriebseinrichtung kann beispielsweise eine gemeinsame,
zentral in Rotation versetzbare Welle, insbesondere eine Schnecke, aufweisen,
die gleichzeitig mit allen Reinigungsorganen, insbesondere mit den
Reinigungsorganen zugeordneten Zahnrädern, zusammenwirkt.
-
Generell
ist die Art der Antriebsquelle für die erfindungsgemäße
Reinigungsvorrichtung beliebig. Ein Antrieb mittels eines zugeführten
Fluids ist nicht zwingend. Insbesondere kann für die Reinigungsorgane
eine elektrische, eine pneumatische oder eine mittels Unterdruck
betreibbare Antriebseinrichtung vorgesehen sein.
-
Die
Reinigungsvorrichtung kann für die Reinigungsorgane einen
gemeinsamen Träger umfassen, relativ zu welchem die Reinigungsorgane
verstellt werden können. Der Träger kann eine
Längserstreckung aufweisen, wobei die Reinigungsorgane längs
des Trägers verteilt angeordnet und in Längsrichtung
des Trägers relativ zueinander verstellbar sind. Der Träger
kann Fluidzufuhreinrichtungen umfassen, die dazu dienen, ein der
Reinigungsvorrichtung zentral zugeführtes Fluid den einzelnen
Reinigungsorganen zuzuführen. Bei einer derartigen Ausgestaltung
bildet der Träger nicht nur eine Einrichtung zum Verstellen
und/oder zur Halterung der Reinigungsorgane, sondern gleichzeitig
eine Einrichtung zum Zuführen eines Fluids. Wie vorstehend
bereits erwähnt, ist eine derartige Mehrfachfunktion nicht zwingend.
Der Träger kann beispielsweise ausschließlich
zur Halterung und zum Verstellen der Reinigungsorgane dienen, während
die Zufuhr vom Arbeitsfluid und/oder Reinigungsfluid mit Hilfe von
zusätzlichen Einrichtungen erfolgt.
-
In
einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Reinigungsorgane
durch wenigstens eine flexible, ein Verstellen der Reinigungsorgane
zulassende Fluidleitung miteinander verbunden sind. Diese Variante
ist eine Möglichkeit, die Fluidzufuhr unabhängig
von einer Einrichtung zur Halterung und/oder zum Verstellen der
Reinigungsorgane zu realisieren.
-
In
einem weiteren Ausführungsbeispiel kann jedem Reinigungsorgan
eine Zufuhreinrichtung für ein Zusatzmedium zugeordnet
sein, wobei insbesondere die Zufuhreinrichtung durch das Arbeitsfluid und/oder
ein Reinigungsfluid im Bereich des Reinigungsorgans betreibbar ist.
Bei dem Zusatzmedium kann es sich um eine Flüssigkeit handeln,
die bestimmte chemische Bestandteile enthält, mit denen die
Reinigungswirkung verbessert wird. Die Zufuhr eines Zusatzmediums
am Reinigungsorgan selbst hat den Vorteil, dass das Zusatzmedium
nicht zusammen mit dem Arbeitsfluid und/oder Reinigungsfluid das
gesamte System zu durchlaufen braucht. Eine Umstellung von einem
Betrieb mit Zusatzmedium auf einen Betrieb ohne Zusatzmedium kann
somit unverzüglich und ohne Verzögerungen erreicht
werden, die sich ergeben würden, wenn der Durchlauf des
Zusatzmediums durch das gesamte System abgewartet werden müsste.
-
Die
Zufuhreinrichtung für das Zusatzmedium ist insbesondere
mittels Unterdruck betreibbar. Dieser Unterdruck lässt
sich insbesondere unter Ausnutzung der Strömung des den
Reinigungsorganen zugeführten Arbeitsfluids und/oder Reinigungsfluids
erzeugen. Das Zusatzmedium kann folglich einfach mi Hilfe des dem
Reinigungsorgan zugeführten Fluids angesaugt werden. Von
besonderem Vorteil hierbei ist, dass für das Zusatzmedium
ein vergleichsweise kleiner Zusatztank ausreicht, der in die Reinigungsvorrichtung
selbst integriert werden kann und beispielsweise über kurze
Schläuche an die jeweiligen Reinigungsorgane angeschlossen
ist. Alternativ ist es möglich, dass jedes Reinigungsorgan
seinen eigenen Tank für das Zusatzmedium aufweist. Die
Zufuhr des Zusatzmediums kann zuschaltbar sein, so dass wahlweise
mit oder ohne Zusatzmedium gearbeitet werden kann.
-
In
einer weiteren Ausführungsform kann jedem Reinigungsorgan
ein vom Reinigungsorgan räumlich getrennter, insbesondere
als Düse ausgebildeter, Fluidaustritt für das
Arbeitsfluid und/oder ein Reinigungsfluid zugeordnet sein. Ein derartiger
Fluidaustritt kann zusätzlich zu einem oder mehreren Fluidauslässen
vorgesehen sein, die unmittelbar am Reinigungsorgan bzw. einem insbesondere
als Bürstenteil ausgebildeten Reinigungsteil des Reinigungsorgans
vorgesehen sind. Der zusätzliche Fluidaustritt kann dazu
dienen, den zu reinigenden Gegenstand direkt mit einem Fluidstrahl
zu beaufschlagen, um auf diese Weise die Reinigungswirkung eines
Reinigungsteils des Reinigungsorgans zu unterstützen.
-
Für
den Fluidaustritt kann eine zwischen einer wirksamen und einer unwirksamen
Stellung verstellbare Abschirmeinrichtung vorgesehen sein. Dem Reinigungsorgan
kann beispielsweise ein verschwenkbares Prallelement zugeordnet
sein, das bei Bedarf z. B. vor den Fluidaustritt ge schwenkt oder geschoben
wird, so dass das weiterhin austretende Fluid nicht auf den zu reinigenden
Gegenstand trifft, sondern gegen die Abschirmeinrichtung prallt.
Zusätzlich kann eine geeignete Auffangvorrichtung vorgesehen
sein, die das Fluid auffängt und in geeigneter Weise abführt.
-
Die
Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die
Zeichnung beschrieben, wobei die 1 bis 11 und
die dazugehörige Beschreibung lediglich dem besseren Verständnis
der Erfindung dienen, von der die 12 bis 17 mögliche
Ausführungsbeispiele zeigen:
-
Es
zeigen:
-
1 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung,
-
2 eine
andere perspektivische Ansicht der Reinigungsvorrichtung von 1,
-
3 eine
Antriebseinrichtung der Reinigungsvorrichtung von 1,
-
4 eine
mögliche Ausführungsform für eine mit
einem Getriebe versehene Antriebseinrichtung,
-
5 zwei
Ansichten einer weiteren Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung,
-
6 bis 11 weitere
mögliche Ausgestaltungen einer Reinigungsvorrichtung, und
-
12 bis 17 mögliche
Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung.
-
Bei
der in den 1–3 dargestellten Reinigungsvorrichtung
handelt es sich um einen Lamellen- oder Jalousienreiniger mit vier
Reinigungsorganen in Form von Bürsten 11, die
in Reihe längs eines gemeinsamen lang gestreckten Trägers 13 mit Abstand
voneinander angeordnet sind. Bei dem Träger 13 handelt
es sich insbesondere um ein Blechprofil.
-
Mit
dem Träger 13 verbunden ist ein insbesondere aus
Kunststoff hergestellter Handgriff 15, der zwei Halbschalen
umfasst. Die Reinigungsvorrichtung ist derart konzipiert, dass sie
während des Betriebs von einer Person in einer Hand gehalten
und bedient werden kann. An dem Handgriff 15 ist eine Betätigseinrichtung 17 in
Form eines Auslösehebels vorgesehen, mit welchem die nachstehend
erläuterte Fluidzufuhr zu den Bürsten 11 freigegeben
und unterbrochen werden kann.
-
Die
Zufuhr des Fluids, insbesondere Wasser, erfolgt über einen
im unteren Griffbereich angeordneten Fluideinlass 19, an
den eine beispielsweise als Schlauch ausgebildete Fluidzuleitung
angeschlossen werden kann.
-
Das
Fluid strömt über eine Verteilereinrichtung 21 in
eine von zwei Verteilerleitungen 23, die sich parallel
zueinander längs des Trägers 13 und damit
beidseits entlang der Reihe von Reinigungsbürsten 11 erstrecken.
Durch Umschalten an der Verteilereinrichtung 21 kann der
Benutzer das Fluid entweder der einen oder der anderen Verteilerleitung 23 zuführen.
Hierdurch können wahlweise die Reinigungsbürsten 11 in
der einen oder in der anderen Drehrichtung betrieben werden, worauf
nachstehend nä her eingegangen wird. Die Verteilerleitungen 23 sind
an ihren freien, von der Verteilereinrichtung 21 entfernten
Enden fluiddicht verschlossen.
-
Das
Umschalten an der Verteilereinrichtung 21 erfolgt beispielsweise
dadurch, dass ein beweglich gelagerter Schieber vorgesehen ist,
der über beidseitig angeordnete, in 1 und 2 ohne
Abdichtung dargestellte Umschaltknöpfe 25 verschoben werden
kann. Die Stellung des Schiebers bestimmt dann die Drehrichtung
der Bürsten 11.
-
Wie
insbesondere 3, die einen Schnitt senkrecht
zu den Drehachsen der Reinigungsbürsten 11 und
längs der Mittelachsen der Verteilerleitungen 23 zeigt,
zu entnehmen ist, umfasst jedes Reinigungsorgan 11 einen
gehäuseartigen, nach vorne offenen Schlitten 27,
der an einander gegenüberliegenden Seiten einen hülsenförmigen
Abschnitt 29 aufweist, mit dem der Schlitten 27 über
die jeweilige Verteilerleitung 23 gesteckt ist.
-
Innerhalb
jedes hülsenförmigen Abschnitts 29 ist
eine als Druckpatrone wirksame Innenhülse 31 angeordnet.
Die Druckpatronen 31 sind jeweils derart ausgestaltet,
dass sie zusammen mit der Außenwand der jeweiligen Verteilerleitung 23 einen
Druckraum 33 begrenzen, der an den Enden der Druckpatronen 31 jeweils
durch einen O-Ring 35 nach außen abgedichtet ist.
Mit dem Druckraum 33 kommunizieren sowohl eine in der Verteilerleitung 23 ausgebildete
Einlassöffnung 37 als auch eine in der Druckpatrone
ausgebildete Treiböffnung 39.
-
Die
Treiböffnung 39 ist derart ausgebildet, angeordnet
und ausgerichtet, dass über die Treiböffnung 39 aus
dem Druckraum 33 in das Schlittengehäuse strömendes
Fluid in Form eines Fluiddruckstrahls auf einen Turbinen- oder Schaufelradabschnitt 41 des
jeweiligen Reinigungsorgans 11 auftrifft und auf diese
Weise das Reinigungsorgan 11 in Rotation versetzt, das
hierzu am Schlitten 27 drehbar gelagert ist.
-
Die
drehbare Lagerung des Schaufel- oder Turbinenradabschnitts 41 kann
z. B. über eine einfache Nabe/Achse-Verbindung erfolgen.
Alternativ können beispielsweise Kugellager verwendet werden.
Des Weiteren ist es möglich, ein Getriebe vorzusehen, mit
dem eine den jeweiligen Anwendungswünschen entsprechende Übersetzung
oder Untersetzung der Rotation des Schaufel- oder Turbinenrades 41 realisiert
werden kann.
-
Mit
dem Schaufel- oder Turbinenrad 41 gekoppelt ist eine in
dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel lang gestreckte
zylindrische Bürste 43, die mit Reinigungsborsten 45 versehen
ist. Alternativ können beispielsweise anstelle dieser Bürsten 43 scheibenförmige
Tellerbürsten vorgesehen sein. Die Reinigungsvorrichtung
kann in Modulbauweise derart realisiert sein, dass die dargestellten
Zylinderbürsten 11 durch die erwähnten
Tellerbürsten oder anderen Reinigungsorgane bei Bedarf
ersetzt werden können. Durch eine derartige Austauschmöglichkeit
wird die Vielseitigkeit der Vorrichtung auf einfache Art und Weise
erhöht.
-
Ein
Vorteil dieser Anordnung besteht folglich darin, dass der Antrieb
der Reinigungsorgane unabhängig von deren Ausgestaltung
ist. Insbesondere ist eine hinsichtlich der Reinigungswirkung spezielle Ausgestaltung
der Reinigungsorgane bzw. Bürsten keine Voraussetzung für
den Fluidrotationsantrieb, da dieser an dem trägernahen
Ende der Drehachse der Reinigungsorgane 11 erfolgt.
-
Es
ist auch denkbar, einen stets am Schlitten 27 verbleibenden
Schaufel- oder Turbinenradabschnitt vorzusehen und unterschiedlich
ausgestaltete Bürstenabschnitte mit dem Schaufel- oder Turbinenrad
beispielsweise durch Aufstecken koppelbar auszuführen,
um die Reinigungsvorrichtung jeweils dem Anwendungsfall entsprechend
konfigurieren bzw. bestücken zu können.
-
Eine
drehfeste Koppelung zwischen auswechselbaren Bürstenteilen
und den am Schlitten drehbar gelagerten Schaufel- oder Turbinenradabschnitten
kann beispielsweise durch eine geeignet ausgestaltete Verkronung
erreicht werden, die eine Mitnahme der Bürstenteile sicherstellt.
-
Insbesondere
aus 3 ist ersichtlich, dass die Module, also die jeweils
das Reinigungsorgan 11 tragenden Schlitten 27,
längs der Verteilerleitungen 23 verstellbar sind,
um auf diese Weise unterschiedliche Abstände zwischen den
Reinigungsbürsten 11 einzustellen. Bei Ausgestaltung
der Reinigungsvorrichtung als Lamellen- oder Jalousienreiniger entsprechend 1 bis 3 kann
hierdurch der Bürstenabstand an den Lamellenabstand angepasst
werden.
-
Die
Höhenverstellung der Schlitten 27 ist jeweils
im Umfang der axialen Erstreckung des durch die Druckpatrone 31 definierten
Druckraumes 33 möglich, d. h. solange sich die
in den Verteilerleitungen 23 ausgebildeten Einlassöffnungen 37 im
Bereich des jeweiligen Druckraumes 33 befinden, ist die Funktion
der Reinigungsorgane 11 sichergestellt.
-
Durch
das Vorsehen zweier Verteilerleitungen 23, zwischen denen
mittels der Verteilereinrichtung 21 – wie vorstehend
erläutert – umgeschaltet werden kann, ist es möglich,
wie insbesondere aus 3 hervorgeht, zwischen den Drehrichtungen
der Reinigungsbürsten 11 zu wechseln. Die beiden
Treibbohrungen 39 eines jeden Schlittens 27 beaufschlagen
das Schaufel- oder Turbinenrad 41 in entgegengesetztem
Drehsinn. Die Schaufeln des Schaufel- oder Turbinenrades 41 sind
diesbezüglich sym metrisch ausgebildet, damit in beiden
Drehrichtungen die gleichen Verhältnisse herrschen.
-
Der
Aufbau der Reinigungsvorrichtung aus einem lang gestreckten Träger 13 mit
sich längs des Trägers 13 erstreckenden
Verteilerleitungen 23 erlaubt grundsätzlich eine
beliebig große Arbeitslänge und damit eine grundsätzlich
beliebig große Anzahl von Reinigungsorganen 11.
-
Die
im Träger 13 vorgesehenen Lochreihen 47 können
ein Raster zur Positionierung der Schlitten 27 bei der
Höhenverstellung zur Verfügung stellen. Das Raster
der Lochreihen 47 kann an gängige Lamellenabstände
von Jalousien angepasst sein.
-
In
einer hier lediglich beispielhaft angegebenen Ausgestaltung ist
der hier beschriebene Handreiniger für einen Arbeitsdruck
von wenigstens 50 bar konzipiert, wobei Drehzahlen für
die Reinigungsbürsten 11 von ungefähr
1.500 Umin erzielt werden. Ein Arbeitsdruck von bis zu 100 bar ist
ebenso ohne weiteres denkbar. Mittels eines Getriebes kann die Drehzahl
beispielsweise halbiert werden.
-
In
den nach vorne offenen Schlittengehäusen können
jeweils Mittel z. B. in Form einer oder mehrerer im unteren Bereich
angeordneter Schrägen vorgesehen sein, die ein Ausfließen
des Fluids aus dem Gehäuse heraus und auf die zu reinigenden Stellen
in den Wirkungsbereich der Bürsten 11 hinein fördern.
-
4 zeigt
in einer geschnittenen Seitenansicht ein Beispiel für ein
Getriebe 49, wie es vorstehend bereits generell erwähnt
wurde. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt
es sich um ein Untersetzungsgetriebe, welches die Drehzahl des Schaufelrades 41 für
den Reinigungs- bzw. Bürstenteil 43 des Reinigungsorgans 11 halbiert.
Das Turbinenrad 41 ist drehfest mit zwei Außenringen 61, 65 versehen.
Anstelle zweier Außenringe 61, 65 könnte auch
ein einziger, in axialer Richtung durchgehender Außenring
vorgesehen sein. Ferner könnten die beiden Außenringe 61, 65 bzw.
ein einziger Außenring einstückig mit dem Schaufelrad 41 ausgebildet
sein. Die Außenringe 61, 65 bilden den äußeren
Teil eines Kugellagers, das außerdem einen Käfig 51 umfasst, in
welchem eine Mehrzahl von Kugeln 53 derart gehalten sind,
dass sich alle Kugeln 53 nur gemeinsam mit dem Käfig 51 drehen
können.
-
Den
inneren Teil des Kugellagers bilden zwei Innenringe 59, 63.
Die beiden Innenringe 59, 63 sind drehfest auf
einer stationären, als Lager dienenden Welle 55 angeordnet.
Zumindest der in 4 rechte, zweite Innenring 63 ist
in axialer Richtung auf der Welle 55 bewegbar. Mittels
einer Feder 67 wird der zweite Innenring 63 in
Richtung des ersten Innenrings 59 vorgespannt. Da die Kugeln 53 in
auf den einander zugewanden Innenseiten der Ringe 59, 61, 63, 65 ausgebildeten
Rinnen laufen, wird durch dieses Vorspannen des rechten Innenringes 63 ein eventuell
im Kugellager vorhandenes Spiel beseitigt. Hierdurch ist sichergestellt,
dass während des Betriebs, wenn das Schaufelrad 41 mit
Fluid beaufschlagt wird und sich somit um die Welle 55 dreht,
die im Käfig 51 gehaltenen Kugeln 53 in
definierter Weise zwischen den Außenringen und den Innenringen abrollen.
-
Das
definierte Abrollen der Kugeln 53 hat zur Folge, dass die
vorstehend beschriebene Anordnung als Untersetzungsgetriebe wirksam
ist, welches die Drehzahl des Schaufelrades 41 in Bezug
auf den die abrollenden Kugeln 53 enthaltenden Käfig 51 halbiert.
Mit dem Käfig 51 drehfest gekoppelt ist ein am Antriebsteil 27 um
die Lagerwelle 55 drehbar gelagertes Zwischenstück 57,
welches wiederum drehfest mit dem Bürsten- bzw. Reinigungsteil 43 verbunden
ist. Bei diesem Reinigungsorgan 11 wird somit im Ergebnis
erreicht, dass sich die jeweilige Bürste des Reinigungsorgans 11 halb
so schnell dreht wie das Schaufelrad 41.
-
Ein
besonderer Vorteil dieses Getriebes 49 ist neben der zuverlässigen
Funktionsweise der besonders einfache Aufbau, der sich mit kostengünstig erhältlichen
Bauteilen realisieren lässt. Ein derartiges Untersetzungsgetriebe
könnte alternativ in Form eines aus Zahnrädern
aufgebauten Getriebes, insbesondere eines Planetengetriebes, realisiert
werden. Die hierfür erforderlichen Bauteile wären
jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden.
-
Die
linke Darstellung in 5 entspricht der Darstellung
in 3, wobei allerdings das Modul 27, 43 nicht
zusammen mit den Fluidzufuhrleitungen gezeigt ist. Es sind daher
nicht die in den Fluidleitungen ausgebildeten, in den jeweiligen
Druckraum 33 mündenden Einlassöffnungen,
sondern lediglich die in den die Druckpatronen bildenden Innenhülsen 31 ausgebildeten
Treiböffnungen 39 zu sehen.
-
Der
in der rechten Darstellung der 5 gezeigten
Draufsicht entnimmt man insbesondere den symmetrischen Aufbau des
aus Antriebsteil 27 und Reinigungsteil 43 bestehenden
Moduls hinsichtlich der Anordnung der Fluidzufuhrleitungen in Bezug
auf das Reinigungsteil 43.
-
6 zeigt
ein Beispiel einer Reinigungsvorrichtung, bei der lediglich ein
einziges Modul verwendet wird. Bei einem bestimmungsgemäßen
Halten der Vorrichtung am Handgriff 15 verläuft
hier die Drehachse des Bürstenteils 43 in vertikaler
Richtung. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt, dass die Funktionsweise
des Reinigungsorgans 11 grundsätzlich unabhängig
von dessen Orientierung im Raum ist. Außerdem zeigen sich
hier insbesonde re die Vorteile der Modulbauweise: Unabhängig
davon, wie sich die Fluidzufuhrleitungen 23 im Raum erstrecken,
braucht das erfindungsgemäße Reinigungsmodul lediglich mit
dem die Antriebseinrichtung umfassenden Antriebsteil 27 auf
die Leitung 23 aufgeschoben zu werden, um für
eine Rotation des Bürstenteils 43 zu sorgen. Das
freie Ende der Zufuhrleitung 23 ist lediglich drehbar in
einem oberen Arm der Vorrichtung gelagert.
-
7 zeigt
ein weiteres Beispiel, bei welchem zwei in entgegengesetzte Richtungen
abstehende Reinigungsmodule vorhanden sind, wobei die Drehachsen
der Reinigungsteile 43 zusammenfallen und bei einem bestimmungsgemäßen
Halten der Vorrichtung am Handgriff 15 in horizontaler
Richtung verlaufen, jedoch – anders als in 1 – nicht
vom Benutzer weg, sondern jeweils zur Seite weisen. Jedes Modul
ist mit seinem Antriebsteil 27 auf eine einzige Fluidzufuhrleitung 23 aufgeschoben.
-
Zwischen
den beiden Modulen ist ein Stützrad 69 angeordnet.
Das Stützrad 69 wird nicht angetrieben und dient
dazu, die Vorrichtung auf einer zu reinigenden Fläche abzurollen.
Hierdurch wird der Benutzer entlastet. Gleichzeitig wird ein definierter Reinigungsabstand
zwischen der zu reinigenden Oberfläche einerseits und den
Drehachsen der Reinigungsteile 43 andererseits eingehalten.
-
Das
Beispiel der 8 ähnelt hinsichtlich
der Orientierung der Drehachsen der Reinigungsteile 43 dem
Beispiel der 1. Anstelle der zylindrischen Bürsten
sind hier so genannte Tellerbürsten vorgesehen. Die beiden
Module können entsprechend dem Ausführungsbeispiel
der 1 auf zwei parallel verlaufende Fluidzufuhrleitungen 23 aufgeschoben
sein, um durch Betätigen einer entsprechenden Umschalteinrichtung
den Drehsinn der Reinigungsteile 43 zu ändern.
Zwingend ist dies jedoch nicht, d. h. es ist auch möglich,
lediglich eine einzige Fluidzufuhrleitung 23 vorzusehen.
-
Identisch
aufgebaute Module 27, 43 können in entgegengesetzter
Orientierung mit der Fluidzufuhrleitung 23 gekoppelt werden,
um während des Betriebs in entgegengesetztem Sinn zu rotieren.
-
Das
Beispiel der 9 ähnelt dem Beispiel der 8,
wobei jedoch mit den Tellerbürsten – vom Benutzer
aus gesehen – nicht nach vorne, sondern zur Seite gearbeitet
wird. Die Module 27, 43 können derart
ausgestaltet sein, dass sie relativ zur Fluidzufuhrleitung 23 um
deren Mittelachse verstellt werden können, um die Arbeitsrichtung
der Tellerbürsten in Bezug auf die Orientierung des Handgriffs 15 der Vorrichtung
beliebig einstellen zu können. Alternativ können
die Module 27, 43 und die Vorrichtung derart ausgebildet
sein, dass eine bestimmte Relativorientierung beim Verbinden der
Module 27, 43 mit der Fluidzufuhrleitung 23 erforderlich
ist, um die gezeigte Arbeitsorientierung der Tellerbürsten 43 zu
realisieren.
-
Die 10 und 11 deuten
an, dass die Verwendung mehrerer Reinigungsorgane, wie in 8 und 9 gezeigt,
nicht zwingend erforderlich ist. Die Reinigungsvorrichtung kann
auch lediglich ein einziges Reinigungsorgan 11 aufweisen,
wobei je nach Ausgestaltung des Reinigungsorgans 11 bzw. der
Vorrichtung verschiedene Arbeitsrichtungen des Bürstenteils
möglich sind.
-
Die 12 bis 17 zeigen
vorteilhafte Ausführungen einer erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung, die insbesondere dazu ausgebildet ist, Jalousien
zu reinigen. Die nachstehend beschriebenen Reinigungsvorrichtungen
beinhalten jeweils eine Mehrzahl von technischen Aspekten und Eigenschaften,
die zumindest teilweise auch bei den Reinigungsvorrichtungen gemäß 1 bis 11 realisiert,
vorstehend beschrieben und ggf. anhand identischer Bezugszeichen
identifizierbar sind. Auf diese Aspekte und Eigenschaften wird daher
nachstehend nicht näher eingegangen. Generell gilt, dass – soweit
nichts anderes erwähnt ist oder sich keine technischen
Widersprüche ergeben – alle vorstehend in Verbindung
mit den 1 bis 11 beschriebenen
und in den 1 bis 11 dargestellten
technischen Aspekte und Eigenschaften, insbesondere unabhängig
voneinander, auch bei den Reinigungsvorrichtungen gemäß 12 bis 17 realisiert sind
oder realisiert werden können, und umgekehrt. Im Folgenden
wird daher im Wesentlichen nur auf diejenigen technischen Aspekte
eingegangen, hinsichtlich welcher sich die erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtungen gemäß 12 bis 17 von den
Reinigungsvorrichtungen gemäß 1 bis 11 unterscheiden.
-
Die
Reinigungsvorrichtung gemäß 12 zeichnet
sich insbesondere dadurch aus, dass ein Träger 13,
der zur Halterung und zur Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 dient,
von Einrichtungen 77 zum Zuführen von Arbeitsfluid
zu den Reinigungsorganen 11 verschieden ist. Der Träger 13,
der Halte- bzw. Führungsstangen 87 für
die Reinigungsmodule 11 umfasst, die zusätzlich
zu oder als Bestandteile einer Säule 105 vorgesehen
sind, dient somit ausschließlich zur Halterung und Höhenverstellung
der Reinigungsmodule 11.
-
Die
Zufuhr von Arbeitsfluid, insbesondere Wasser, zu den Reinigungsmodulen 11 erfolgt
zunächst über einen Zentralverteiler 107,
der mit einem nicht dargestellten zentralen Fluideinlass der Reinigungsvorrichtung
verbunden ist. Ausgehend von diesem Zentralverteiler 107 werden
die Reinigungsmodule 11 kaskadenartig über flexible
Schläuche 77 mit dem Fluid versorgt, welches eine
an jedem Reinigungsmodul 11 vorgesehene Antriebseinrichtung
beaufschlagt, um das jeweilige Bürstenteil 43 in
Rotation zu versetzen. Hierbei ist jedes Reinigungsmodul 11 mit
einem Anschlussstück 89 versehen. Zwischen der
in 12 linken und der in 12 rechten
Anschlusskaskade, die jeweils drei Verbindungsschläuche 77 umfasst,
kann z. B. in vorstehend beschriebener Weise umgeschaltet werden,
d. h. die Strömungsrichtung des Fluids durch die Schläuche 77 und
die Reinigungsmodule 11 kann umgekehrt werden, um so die
Reinigungsmodule 11 wahlweise entweder in der einen oder
der anderen Drehrichtung zu betreiben, wie es ebenfalls vorstehend
beschrieben ist.
-
Die
Fluidzufuhr über die externen Schläuche 77 hat
den Vorteil, dass hinsichtlich der Höhenverstellung der
Reinigungsmodule 11 an den Stangen 87 bzw. der
Säule 105 keine Beschränkungen bestehen,
wie es bei den vorstehend beschriebenen Reinigungsvorrichtungen
zum Teil der Fall ist.
-
Generell
kann für die Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 eine
Vielzahl von diskret verteilten Stellungen vorgesehen sein. Hierbei
kann zwischen dem Träger 13 und den Reinigungsmodulen 11 jeweils
eine Verrastung wirksam sein. Auch eine stufenlose Höhenverstellung
der Reinigungsmodule 11 ist grundsätzlich möglich.
-
Die
Reinigungsvorrichtung gemäß 12 weist
außerdem zusätzlich zu dem nicht dargestellten
Handgriff zwei Haltegriffe 85 auf, an denen der Benutzer
die Reinigungsvorrichtung mit der anderen Hand halten kann.
-
13 veranschaulicht
eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung, bei der ein bezüglich der Reinigungsmodule 11 geschlossener
Kreislauf für das die Reinigungsmodule 11 antreibende
Arbeitsfluid vorgesehen ist. Arbeitsleitungen 91 für
das Arbeitsfluid dienen zur Zufuhr bzw. Abfuhr des Fluids. Die Arbeitsleitungen 91 entsprechen
im Prinzip den zuvor beschriebenen Verteilerleitungen 23 (vgl.
beispielsweise 3), wobei aber ein Austritt
des Arbeitsfluids im Bereich der Rei nigungsorgane 11 zu
Reinigungszwecken nicht vorgesehen ist, es sich insofern also um
einen geschlossenen Fluidkreislauf handelt.
-
Die
Arbeitsleitungen 91 können wiederum zur Höheverstellung
der Reinigungsmodule 11 dienen. Alternativ oder zusätzlich
kann hierfür aber auch eine zentrale Säule 105 vorgesehen
sein.
-
Durch
die Pfeile in 13 ist eine mögliche Strömungsrichtung
des Arbeitsfluids angedeutet. Durch eine geeignete optionale Umschaltvorrichtung, wie
sie ebenfalls vorstehend bereits beschrieben wurde, kann die Strömungsrichtung
gegebenenfalls umgekehrt werden.
-
14 zeigt
insbesondere am Beispiel eines Reinigungsmoduls 11 zwei
in Form von Düsen vorgesehene Fluidaustritte 81,
die zusätzlich zu dem Bürstenteil 43 vorgesehen
und insofern räumlich getrennt von dem Bürstenteil 43 am
Reinigungsmodul 11 angeordnet sind, als das Fluid nicht
unmittelbar am Bürstenteil 43 austritt. Die ausrichtbaren
Austrittsdüsen 81, deren Orientierung in Bezug
auf das Bürstenteil 43 veränderbar ist,
dienen dazu, einen Fluidstrahl auf den jeweils zu reinigenden Gegenstand
zu richten und auf diese Weise das Bürstenteil 43 zu
unterstützen. Derartige Austrittsdüsen 81 sind
auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 12 vorgesehen.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß 14 ist zusätzlich
eine Abschirmeinrichtung 43 vorgesehen, die in 14 in
einer wirksamen Stellung dargestellt ist, in welcher aus den Düsen 81 austretende
Fluidstrahlen blockiert werden, so dass die Fluidstrahlen nicht
auf den zu bearbeitenden Gegenstand treffen. Durch Verstellen der
Abschirmeinrichtung 83, beispielsweise durch Verschwenken
oder Verschieben, kann der Weg für die Fluidstrahlen auf
den zu reinigenden Gegenstand freigegeben werden.
-
Das
Ausführungsbeispiel gemäß 15 zeichnet
sich insbesondere durch eine Zufuhreinrichtung 79 aus,
die für jedes Reinigungsmodul 11 vorgesehen ist
und dazu dient, dem Reinigungsfluid, das dem Reinigungsmodul 11 zugeführt
wird und aus dem Reinigungsmodul 11 austritt, zugemischt
zu werden. Dabei wird das Reinigungsfluid selbst bzw. die Strömung
des Reinigungsfluids ausgenutzt, um das Zusatzmedium anzusaugen.
-
Die
Zufuhr des Reinigungsfluids zu den Reinigungsmodulen 11 und
der Drehantrieb der Reinigungsmodule 11 durch das Reinigungsfluid
erfolgen jeweils prinzipiell wie vorstehend in Verbindung mit 3 beschrieben.
Das in den Druckraum 33 gelangende Fluid tritt über
eine Düse 95 aus und beaufschlagt durch eine Bohrung 109 hindurch
den Schaufel- bzw. Turbinenradabschnitt 41. In dem Ausführungsbeispiel
der 15 kommt hinzu, dass ein Ringraum 97 ebenfalls
mit der Bohrung 109 in Verbindung steht, über
welche das aus dem Druckraum 33 kommende Reinigungsfluid
auf den Schaufel- bzw. Turbinenradabschnitt 41 gelangt.
Dieser Ringraum 97 steht gleichzeitig mit einem Einlassabschnitt 93 der
Zufuhreinrichtung 79 in Verbindung. Über den Einlassabschnitt 93 wird
das Zusatzmedium zugeführt. Das Zusatzmedium kann sich
beispielsweise in einem in die Reinigungsvorrichtung integrierten
Tank befinden, an den der Einlassabschnitt 93 mittels eines
Schlauches angeschlossen ist.
-
Das
Ausstoßen des Reinigungsfluids mittels der Düse 95 erzeugt
im Ringraum 97 einen Unterdruck, wodurch das Zusatzmedium über
den Einlassabschnitt 93 der Zufuhreinrichtung 79 angesaugt und
so dem Reinigungsfluid beigemischt wird. Die Düse 95 ist
vorzugsweise derart ausgebildet, dass sich eine Auffächerung
des austretenden Fluidstrahls ergibt, womit sich ein besonders wirkungsvoller
Ansaugeffekt ergibt.
-
Eine
derartige Zufuhreinrichtung 79 für ein Zusatzmedium
kann für jedes Reinigungsmodul 11 vorgesehen sein,
wobei jeweils die Zufuhreinrichtung 79 wahlweise auf der
einen oder der anderen Seite des Reinigungsmoduls 11 angebracht
ist. Durch Umschalten zwischen den beiden Seiten, wie es vorstehend
beschrieben ist, kann somit auch zwischen einem Betrieb mit Zusatzmedium
und einem Betrieb ohne Zusatzmedium ausgewählt werden.
-
Wie 15 zeigt,
ist auch die andere, in 15 untere
Seite des Reinigungsmoduls 11 dazu ausgelegt, mit einer
Zufuhreinrichtung 79 versehen zu werden. Die entsprechende Öffnung
im Gehäuse bzw. Träger des Reinigungsmoduls 11 ist
hier mit einem Stopfen 99 verschlossen.
-
Das
Ausführungsbeispiel der 15 zeigt außerdem
an beiden Seiten des Reinigungsmoduls 11 vorgesehene Halteschrauben 101,
die zwischen einer Haltestellung und einer Freigabestellung durch Verdrehen
um 180° verstellbar sind. Die Halteschrauben 101 sind – in
Umfangsrichtung gesehen – gestuft ausgebildet, so dass
mit einem Haltebügel 111 des Reinigungsmoduls 11 entweder
ein Halteabschnitt (Haltestellung, vgl. 15) oder
ein nach außen zurückspringender Freigabeabschnitt
(Freigabestellung) der Halteschrauben 101 zusammenwirkt.
In der Haltestellung der Halteschrauben 101 werden die freien
Enden des Haltebügels 111 zusammengedrückt.
In der Freigabestellung der Halteschrauben 101 kann der
Haltebügel 111 abgenommen und so das Reinigungsmodul 11 auf
einfache Weise und insbesondere werkzeuglos demontiert bzw. ausgewechselt
werden.
-
16 zeigt
ein Beispiel für eine erfindungsgemäße
Reinigungsvorrichtung, bei der für die drei Reinigungsmodule 11 eine
zentrale Antriebseinrichtung 71 vorgesehen ist, die einen
Zentralabschnitt 113 sowie eine mit dem Zentralabschnitt 113 verbundene,
als Schnecke ausgebildete Welle 73 aufweist.
-
Wie
in der linken Darstellung der 16 erkennbar
ist, die lediglich das Antriebsprinzip zeigt, ist jedes Reinigungsmodul 11 mit
einem Zahnrad 75 versehen, das mit der gemeinsamen Schnecke 73 kämmt,
so dass eine Drehung der Schnecke 73 gleichzeitig alle
drei Reinigungsmodule 11 antreibt und die jeweiligen Bürstenteile 43 in
Rotation versetzt. Diese Art des gemeinsamen Antriebs lässt
eine Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 relativ zueinander
ohne weiteres zu.
-
Bei
dem zentralen Antrieb kann es sich ebenfalls um einen Fluidantrieb
handeln. Das der Reinigungsvorrichtung zugeführte Fluid
treibt lediglich den Zentralabschnitt 113 an, über
welchen die Welle 73 in Rotation versetzt wird. Alternativ
kann beispielsweise ein zentraler Elektromotor, ein Hydraulikantrieb
oder ein Vakuumantrieb vorgesehen sein, um den Zentralabschnitt 113 in
Rotation zu versetzen.
-
Die
Zufuhr von Reinigungsfluid zu den einzelnen Reinigungsmodulen 11 erfolgt
in diesem Ausführungsbeispiel lediglich einseitig. Die
zuvor bereits beschriebenen Austrittsdüsen 81 sind
lediglich auf einer Seite der Bürstenteile 43 angeordnet.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
der 17 ist die Reinigungsvorrichtung für einen
Drehantrieb der Reinigungsmodule 11 mittels Unterdruck
ausgelegt. Die Reinigungsmodule 11 sind jeweils beidseitig
mit Leitungen 103 verbunden, von denen eine an eine Unterdruckquelle,
beispielsweise einen handelsüblichen Staubsauger oder Industriestaubsauger,
angeschlossen werden kann, wobei die andere Leitung 103 mit
der Umgebung kommuniziert, so dass Umgebungsluft angesaugt werden kann.
-
Die
auf diese Weise erzeugte Strömung treibt in jedem der Reinigungsmodule 11 eine
entsprechend ausgelegte Antriebseinrichtung an, um die Bürstenteile 43 in
Rotation zu versetzen.
-
Eine
zusätzliche Zufuhr von Reinigungsfluid, beispielsweise
Wasser, kann vorgesehen sein, ist in 17 aber
nicht dargestellt.
-
Die
Höhenverstellung der Reinigungsmodule 11 kann über
die erwähnten Vakuumleitungen 103 erfolgen, wobei
alternativ oder zusätzlich hierzu auch eine zentrale Säule 105 dienen
kann.
-
- 11
- Reinigungsorgan,
Bürste
- 13
- Träger
- 15
- Handgriff
- 17
- Betätigungseinrichtung
- 19
- Fluideinlass
- 21
- Verteilereinrichtung
- 23
- Verteilerleitung,
Fluidzufuhreinrichtung
- 25
- Umschaltknopf
- 27
- Schlitten,
Antriebsteil
- 29
- hülsenförmiger
Abschnitt
- 31
- Innenhülse,
Druckpatrone
- 33
- Druckraum
- 35
- O-Ring
- 37
- Einlassöffnung
- 39
- Treiböffnung
- 41
- Schaufel-
oder Turbinenradabschnitt
- 43
- Bürstenteil,
Reinigungsteil
- 45
- Reinigungsborsten
- 47
- Lochreihe
- 49
- Getriebe
- 51
- Käfig
- 53
- Kugel-
oder Wälzelement
- 55
- Lager
- 57
- Zwischenstück
- 59
- erster
Innenring
- 61
- erster
Außenring
- 63
- zweiter
Innenring
- 65
- zweiter
Außenring
- 67
- Vorspannfeder
- 69
- Stützrad
- 71
- zentrale
Antriebseinrichtung
- 73
- Welle,
Schnecke
- 75
- Zahnrad
- 77
- flexible
Fluidleitung
- 79
- Zufuhreinrichtung
für Zusatzmedium
- 81
- Fluidaustritt,
Düse
- 83
- Abschirmeinrichtung
- 85
- Haltegriff
- 87
- Stange
- 89
- Anschlussstück
- 91
- Arbeitsleitung
- 93
- Einslassabschnitt
für Zusatzmedium
- 95
- Düse
- 97
- Ringraum
- 99
- Stopfen
- 101
- Halteschraube
- 103
- Leitung
- 105
- Säule
- 107
- Zentralverteiler
- 109
- Bohrung
- 111
- Haltebügel
- 113
- Zentralabschnitt
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004034819
B3 [0002]
- - EP 1949836 [0002]