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DE102008022658A1 - Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen - Google Patents

Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE102008022658A1
DE102008022658A1 DE200810022658 DE102008022658A DE102008022658A1 DE 102008022658 A1 DE102008022658 A1 DE 102008022658A1 DE 200810022658 DE200810022658 DE 200810022658 DE 102008022658 A DE102008022658 A DE 102008022658A DE 102008022658 A1 DE102008022658 A1 DE 102008022658A1
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DE
Germany
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conveyor
pallets
longitudinal
parking
pallet
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200810022658
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English (en)
Inventor
Helmut Jakob
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to PCT/DE2009/000584 priority patent/WO2009135461A1/de
Priority to EP09741734A priority patent/EP2297415A1/de
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    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Eine Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen, mit einer zwischen einer Aufgabestation (1) und einer Entnahmestation (2) wirkenden Fördereinrichtung (4) und mehreren Stellplätzen (3), wobei die Stellplätze (3) matrixartig angeordnet sind, mit in Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und zum Parken dienenden Förderpaletten (5) belegt sind und mindestens einen Freiplatz (6) - ohne Förderpalette (5) - zum Verfahren der Förderpaletten (5) aufweisen, wobei die Fördereinrichtung (4) durch Längs- und Querrichtung modular aneinanderreihbare Fördermodule (7) aufgebaut ist, die eine Längsfördereinheit (8), eine Querfördereinheit (9) und ggf. einen Hubantrieb (10) umfassen, wobei zur Steuerung der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten (5) eine elektronische Rechenanlage (27), vorzugsweise in Form eines PCs (28), vorgesehen ist, und wobei der PC (28) mit einer Software ausgestattet ist, die nach einem mathematischen Algorithmus jede der Förderpaletten (5) entweder auf kürzestem Weg oder unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben von jeder beliebigen Position zu der Entnahmestation (2) und umgekehrt verfährt, ist dadurch gekennzeichnet, dass dezentrale Steuereinheiten (50) vorgesehen sind und dass jedem Fördermodul (7) eine eigene Steuereinheit (50) zugeordnet ist, die mit der Rechenanlage (51) kommuniziert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen, mit einer zwischen einer Aufgabestation und einer Entnahmestation wirkenden Fördereinrichtung und mehreren Stellplätzen, wobei die Stellplätze matrixartig angeordnet sind, mit in Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und zum Parken dienenden Förderpaletten belegt sind und mindestens einen Freiplatz – ohne Förderpalette – zum Verfahren der Förderpaletten aufweisen, wobei die Fördereinrichtung durch in Längs- und Querrichtung modular aneinanderreihbare Fördermodule aufgebaut ist, die eine Längsfördereinheit, eine Querfördereinheit und ggf. einen Hubantrieb umfassen, wobei zur Steuerung der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten eine elektronische Rechenanlage, vorzugsweise in Form eines PC, vorgesehen ist, und wobei der PC mit einer Software ausgestattet ist, die nach einem mathematischen Algorithmus jede der Förderpaletten entweder auf kürzestem Weg oder unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben von jeder beliebigen Position zu der Aufgabe-/Entnahmestation und umgekehrt verfährt.
  • Vorrichtungen zum Parken von Kraftfahrzeugen sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen aus der Praxis bekannt. Neben den konventionellen Parkhäusern mit und ohne Lastenaufzug für die Kraftfahrzeuge gibt es Hubgaragen mit zwei übereinander angeordneten Stellplätzen und auch Parkflächen mit ausschließlich linear verfahrbaren Stellplätzen. Der bislang insgesamt betriebene technische Aufwand zielt meist darauf ab, ein vorgegebenes Flächenangebot bestmöglich zum Parken von Kraftfahrzeugen zu nutzen.
  • Aus der DE 27 17 213 A1 ist eine gattungsbildende Vorrichtung bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung sind die Stellplätze matrixartig angeordnet und mit in Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und unter anderem auch zum Parken dienenden Förderpaletten belegt. Die Vorkehrung mindestens eines Freiplatzes schafft die Möglichkeit, die Förderpaletten in Längs- und Querrichtung zu verfahren, wobei einerseits der Längsfördereinheit und andererseits der Querfördereinheit eines Fördermoduls jeweils ein eigener Antrieb zugeordnet ist. Letztlich arbeiten die Querfördereinheit und die Längsfördereinheit völlig unabhängig voneinander.
  • Die aus der DE 27 17 213 A1 bekannte Vorrichtung verfügt über ein Steuerungssystem zum Verschieben der Förderpaletten, wobei sich dort jede Förderpalette in eine Lage schieben läßt, die sie vor den Lade- und Ausfahrplatz bringt. Dazu ist es notwendig, dass die Reihe, in der sich der Freiplatz befindet, so seitlich verschoben wird, dass sich der Freiplatz der in der gewünschten Verschiebungsrichtung der zu verschiebenden Förderpalette befindet. Die zu verschiebende Förderpalette kann dann um ein Feld in die gewünschte Richtung verschoben werden, worauf sich der Freiplatz hinter der verschobenen Förderpalette befindet. Durch seitliches Verschieben der Reihe hinter der zu verschiebenden Förderpalette wird der Platz wieder gefüllt. Durch weiteres Verschieben wird erreicht, dass der Freiplatz wieder vor die zu verschiebende Förderpalette gelangt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis die gewünschte Förderpalette den Lade- und Ausfahrplatz erreicht hat.
  • Die DE 42 18 487 A1 offenbart eine ganz besonders ausgebildete Parkpalette bzw. Förderpalette. Auch diese Parkpalette läßt sich längs- und querverschieben, nämlich mittels eines sich durch die Grundplatte erstreckenden Transportkreuzes mit einem Längsbalken und einem Querbalken. Das Transportsystem selbst ist dort nicht gezeigt, wobei längs- und querverlaufende Transportketten die Förderpaletten in Längs- oder in Querrichtung schleppen. Jedenfalls ist auch dort davon auszugehen, dass die für die Längsrichtung verantwortliche Transportkette einen eigenen Antrieb aufweist, der mit dem Antrieb der Transportkette für die Querrichtung nichts zu tun hat.
  • Aus der DE 38 23 728 C2 ist ein Parkhaus mit einer Förderpaletten umfassenden Fördereinrichtung bekannt. Auch hier sind Längsfördereinheiten und Querfördereinheiten vorgesehen, die durch unterschiedliche Antriebe beaufschlagt werden.
  • Aus der DE 38 19 710 A1 ist ein Parksystem und ein Verfahren zum automatischen Parken von Kraftfahrzeugen bekannt. Über eine elektronische Steuerungsanlage läßt sich dort beispielsweise die Parkdauer vorprogrammieren, wobei eine Optimierung der Wege nicht stattfindet. Es werden vielmehr bestimmte Reihen von Fördermodulen bis zu einem bestimmten Grad belegt, um eine Verkürzung der Rückholzeiten zu erreichen. Minimale Durchlaufzeiten bzw. kurze Wartezeiten beim Abholen eines Fahrzeugs werden durch eine optimierte Belegung der Stellplätze sowie durch eine Programmierung der Abholzeiten erreicht.
  • Die DE 35 05 200 A1 offenbart eine Antriebsvorrichtung für Parkeinrichtungen für Kraftfahrzeuge. Dort sind Förderpaletten auf ortsfesten Rollen gelagert, wobei jede antreibbare Rolle einen eigenen Antriebsmotor ausweist.
  • Die bekannten Vorrichtungen weisen pro Stellplatz bzw. Fördermodul einen konventionellen Schaltschrank mit Steuerungselementen auf, wobei die Schaltschränke regelmäßig zentral angeordnet sind. Der Platzbedarf für die Schaltschränke ist enorm. Außerdem besteht regelmäßig ein Zuordnungsproblem, welches sich insbesondere bei Defekten im Fördermodul nachteilig auswirkt, nämlich zeitintensiv in Bezug auf die Reparatur bzw. Wartung.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen der hier in Rede stehenden Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass insbesondere die Steuerungselemente platzsparend untergebracht und in Bezug auf den jeweiligen Stellplatz bzw. das jeweilige Fördermodul übersichtlich und somit einfach in der Handhabung bzw. Wartung sind.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist die eingangs genannte Vorrichtung derart ausgebildet, dass dezentrale Steuereinheiten vorgesehen sind und dass jedem Fördermodul eine eigene Steuereinheit zugeordnet ist, die mit der Rechenanlage kommuniziert.
  • Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass man von einer zentralen Anordnung von Schaltschränken, von der Vorkehrung von Schaltschränken insgesamt, absehen kann, nämlich dann, wenn dezentrale Steuereinheiten unmittelbar an den Stellplätzen bzw. in den Fördermodulen vorgesehen sind. Jedem Fördermodul ist somit eine eigene Steuereinheit zugeordnet, die mit der Rechenanlage kommuniziert. Die Steuereinheit ist quasi als Blackbox ausgeführt und lässt sich unmittelbar am Fördermodul austauschen. Eine schnellstmögliche Reparatur/Wartung ist somit möglich.
  • Die Steuereinheiten umfassen in vorteilhafter Weise Identifikationsmerkmale und ggf. Ortskoordinaten des jeweiligen Fördermoduls. Außerdem kommunizieren die Steuereinheiten mit den Förderpaletten.
  • In weiter vorteilhafter Weise kommunizieren die Steuereinheiten über Kabel, vorzugsweise über eine Datenleitung, mit der Rechenanlage und ggf. mit den Förderpaletten. In besonders vorteilhafter Weise kommunizieren die Steuereinheiten über Funk oder über WLAN, vorzugsweise über das Internet, mit der Rechenanlage und ggf. mit den Förderpaletten.
  • Jedes Fördermodul oder eine Auswahl von Fördermodulen kann einen Rollenhubtisch umfassen, um nämlich an dem jeweiligen Modul eine Verlagerung in der Höhe bzw. in den Raum hinein vornehmen zu können. Näheres dazu sei später ausgeführt.
  • Um die Förderpaletten in Quer- und Längsrichtung verfahren zu können, weisen die Stellplätze mindestens einen Freiplatz auf, d. h. ein Raster, welches nicht mit einer Förderpalette belegt ist. In diesen Freiplatz bzw. in dieses Raster hinein lassen sich die angrenzenden Förderpaletten verfahren, wodurch eine Verschiebung der Förderpaletten insgesamt möglich ist. Auf diese Weise – durch Verschieben einer oder mehrerer Förderpaletten – läßt sich jede Förderpalette von einer beliebig vorgegebenen Aufgabestation zu einer beliebig vorgegebenen Entnahmestation verbringen. Dabei ist jedenfalls wesentlich, dass zumindest ein Freiplatz vorgesehen sein muß und dass sich die Förderpaletten schneller an eine beliebige Stelle verfahren lassen, wenn zwei oder gar mehrere Freiplätze vorhanden sind, zumal dann für die übrigen Förderpaletten mehr Ausweichmöglichkeiten zur Schaffung eines Förderpfades bestehen.
  • Hinsichtlich einer konkreten Ausgestaltung der Förderpalette ist es von Vorteil, wenn diese – aus Stabilitätsgründen – aus vorzugsweise zusammengeschweißten Hohlprofilen aufgebaut ist. Bei den Hohlprofilen könnte es sich um Stahl-Hohlprofile handeln. Zur Schaffung einer geeigneten Standfläche für die Kraftfahrzeuge könnten die Hohlprofile wiederum mit Leichtmetallprofilen flächig abgedeckt sein.
  • Zur beliebigen Kombinierbarkeit einzelner Fördermodule ist es nun von Vorteil, wenn die Förderachsen der Längs- und Querfördereinheit orthogonal zueinander verlaufen. Entsprechend ist jedes der Fördermodule an die Förderpaletten angepaßt und dabei identisch ausgebildet. Eine beliebige Aneinanderreihung in Längs- und/oder Querrichtung ist somit möglich.
  • Zur konkreten Ausgestaltung der Fördermodule ist es nun von ganz besonderem Vorteil, wenn die Längsfördereinheit zwei die Längsspur bildende, gekantete U-Profile umfaßt, in die zur Auflage der Förderpalette dienende Tragrollen oder Traggurte eingebaut sind. Entsprechend könnte die Querfördereinheit ebenfalls zwei gekantete U-Profile umfassen, die die Querspur bilden. Auch in diese U-Profile sind zur Auflage der Förderpalette dienende Tragrollen oder Traggurte eingebaut.
  • Nun können die Tragrollen oder Traggurte in beiden U-Profilen einerseits der Längsfördereinheit und andererseits der Querfördereinheit drehangetrieben bzw. umlaufend angetrieben sein. Im Sinne eines ganz besonders einfachen Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es jedoch von Vorteil, wenn lediglich die Tragrollen bzw. Traggurte auf einer Seite, d. h. in einem der beiden U-Profilen, drehangetrieben sind. Bei üblichen Abmessungen einer Förderpalette mit L × B × H = 5000 mm × 2050 mm × 180 mm ist es beispielsweise ausreichend, wenn in jedem U-Profil der Längsfördereinheit vorzugsweise fünf kugelgelagerte, jeweils eine Bordscheibe aufweisende Tragrollen vorgesehen sind. Aufgrund der Bordscheiben wird beidseits eine Spur mit einer Länge von 5000 mm gebildet. Eine hinreichende Auflage bzw. Abstützung der Förderpaletten ist somit gegeben. Des weiteren sollte jede Tragrolle und jeder Traggurt aus einem äußerst resistenten Material bestehen. Insbesondere aufgrund durch Kraftfahrzeuge eingebrachte aggressive Medien, insbesondere Flüssigkeiten, wie beispielsweise salzhaltiges Schmutzwasser, sollten beispielsweise die Tragrollen mit einer Schutzschicht überzogen sein. Hier eignen sich ganz besonders vulkollanbeschichtete Tragrollen.
  • Zum Antrieb der zumindest auf einer Seite sowohl der Längsfördereinheit als auch der Querfördereinheit angetriebenen Tragrollen oder Traggurte ist ein Zahnriemenantrieb aufgrund der einfachen Ausgestaltung von ganz besonderer Bedeutung. Als Zugmittel könnte ein HDT-Zahnriemen verwendet werden. Die Krafteinleitung für die Drehbewegung der Tragrollen bzw. der Förderbewegung der Traggurte könnte durch einen polumschaltbaren Drehstromgetriebemotor erfolgen.
  • Die Tragrollen bzw. Traggurte der Längsfördereinheit und die Tragrollen bzw. Traggurte der Querfördereinheit weisen eine gemeinsame Krafteinleitung bzw. einen gemeinsamen Antrieb auf. Dazu könnten die so gebildeten Längs- und Querrollenbahnen über eine Kardangelenkwelle miteinander antriebsverbunden sein. Um dabei eine gleiche Fördergeschwindigkeit sowohl in Längs- als auch in Querrichtung zu realisieren, sollten bei gleicher Übersetzung die Tragrollen der Längsfördereinheit den gleichen Durchmesser wie die Tragrollen der Querfördereinheit haben. Gleiches gilt für die Fördergeschwindigkeit der Traggurte.
  • Um eine Förderpalette abwechselnd längs und quer im Sinne eines X-Y-Koordinatensystems raster- bzw. matrixartig fördern zu können, könnten die Längsfördereinheit und die Querfördereinheit wechselweise absenkbar ausgestaltet sein. Insoweit läge die Förderpalette jeweils ausschließlich entweder in der Spur der Längsfördereinheit oder in der Spur der Querfördereinheit.
  • Im Rahmen einer ganz besonders vorteilhaften und dabei einfachen Ausgestaltung der Fördereinheiten sind die U-Profile der Längsfördereinheit auf einen Rahmen montiert bzw. durch Quertraversen zu einem Rahmen verbunden. Dieser Rahmen der Längsfördereinheit könnte nun vorzugsweise über eine elektromotorisch angetriebene Exzentereinrichtung die Förderpalette von der tiefer gelegenen Querfahrposition in die höher gelegene Längsfahrposition anheben, wobei die Förderpalette durch die Längsfördereinheit von der Querfördereinheit abgehoben wird. Mit anderen Worten liegt die Förderpalette im abgesenkten Zustand der Längsfördereinheit auf den Tragrollen der Querfördereinheit auf. Bei Betätigung der Exzentereinrichtung wird nun die Förderpalette von den Tragrollen der Querfördereinheit abgehoben und liegt dabei – nach Abheben von den Tragrollen der Querfördereinheit – auf den Tragrollen der Längsfördereinheit auf. Eine umgekehrte Anordnung bzw. Ausgestaltung wäre ebenfalls denkbar. Jedenfalls ist ein nur geringfügiges Anheben der Förderpalette erforderlich, wobei hier ein Hub der Exzentereinrichtung im Bereich um die 80 mm ausreicht.
  • Die den Hub der Längsfördereinheit bewirkende Exzentereinrichtung könnte insgesamt vier Exzenter aufweisen, die in etwa den Eckbereichen zugeordnet sind. Diese Exzenter können paarweise auf zwei Hubwellen montiert sein. Die Krafteinleitung für die Exzentereinrichtung könnte des weiteren über einen Drehstrom-Stirnradgetriebemotor erfolgen, der die Hubwelle beispielsweise mit zwei Zahnriemen antreibt.
  • Die zuvor beschriebenen Fördermodule fördern die Förderpaletten aufgrund der orthogonal zueinander angeordneten Längs- und Querfördereinheiten ausschließlich in einer Ebene. Um nun auch Kraftfahrzeuge auf unterschiedlichen Ebenen, d. h. übereinander, parken zu können, könnten die Förderpaletten vorzugsweise an einem als Hubstation ausgebildeten Fördermodul – gemeinsam mit dem Fördermodul – von der Park- und Förderebene auf mindestens eine zweite Park- und Förderebene vertikal verfahrbar sein, wobei dort ein Freiplatz vorzusehen ist. Ebenso ist es auch denkbar, dass bei hinreichender Anzahl von Fördermodulen, d. h. bei einer hinreichenden Anzahl von Stellplätzen, auch zwei oder gar mehrere Hubstationen zum schnellen vertikalen Fördern vorgesehen sind.
  • Die Hubstation kann einen gurtgetriebenen Heber, einen Scherenhubtisch oder eine durch Hubspindeln und/oder Zylinder-Kolben-Anordnungen angetriebene Hebebühne umfassen. Dabei könnte das Fördermodul gemeinsam mit der Förderpalette oder die Förderpalette alleine vertikal verfahren werden.
  • Die Aufgabestation – Einfahrt – und die Entnahmestation – Ausfahrt – könnten jeweils als Kabine ausgeführt sein, wobei die dort positionierte Förderpalette zumindest teilweise den Kabinenboden bildet. Zum Verfahren des in der Aufgabestation abgestellten Kraftfahrzeugs müßte dann zumindest eine Wand der Kabine öffnen, so dass das Kraftfahrzeug – auf der Förderpalette stehend – über die darunter angeordneten Fördermodule verfahren werden kann. Ebenso wäre es jedoch auch denkbar, jede der Förderpaletten mit einem kabinenartigen Aufbau zu versehen, so dass die Förderpalette im Sinne einer Kabine insgesamt verfahren wird. Insoweit stünde jedes Kraftfahrzeug in einer quasi abgeschlossenen Box.
  • Zur Steuerung der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten ist eine elektronische Rechenanlage in Form eines PC vorgesehen. Diese elektronische Rechenanlage könnte den PC – Personal Computer – als Zentralrechner und eine dezentrale Steuerungsperipherie umfassen, die den Fördermodulen und den Förderpaletten zugeordnet ist. Der PC könnte eine zentrale Steuerlogik – SPS – zur Lagerverwaltung und Visualisierung des Materialflusses – Bewegung der Förderpaletten – beinhalten. An den PC könnte wiederum ein Terminal mit Tastatur und an den Terminal oder PC ein Kartenlesegerät für eine Bedienungsperson angeschlossen sein. Die Steuerlogik würde dann von dem PC bzw. der SPS über eine Bus-Leitung an eine Anschlußeinrichtung weitergeleitet werden, wobei diese Anschlußeinrichtung an jedem der Fördermodule vorgesehen ist. Diese Anschlußeinrichtung weist einen Mikroprozessor auf und dient zum Anschluß der Signalgeber und der Antriebe eines jeden Fördermoduls.
  • Über eine Bus-Leitung lassen sich mehrere Anschlußeinrichtungen, d. h. Fördermodule, für einen Datenfluß der Steuerinformation koppeln. Zur Leistungsversorgung ist des Weiteren ein zentraler Energieversorger für die Anschlußeinrichtungen mit Zentraleinschaltung und Notaussystem vorgesehen.
  • Der zur Steuerung dienende PC ist mit einer geeigneten Software ausgestattet, die nach einem geeigneten Algorithmus jede der Förderpaletten auf kürzestem Weg von jeder beliebigen Position zu der Entnahmestation oder einer beliebig anderen Position verfährt. Die Bewegung der Förderpaletten wird dabei als Steuersequenz an den PC bzw. die SPS weitergegeben, wobei der PC bzw. die SPS einzelne Befehle Schritt für Schritt abarbeitet. Über ein Zeitglied könnte eine an der Entnahmestation nicht entladene Palette – im Falle eines nicht entnommenen Kraftfahrzeugs – wieder aus der Entnahmestation fortbewegt werden, wodurch unter anderem ein wirksamer Diebstahlschutz gegeben ist.
  • In weiter vorteilhafter Weise umfasst die Aufgabestation und/oder die Entnahmestation eine Dreheinrichtung zum Ein-/Ausschleusen des Kraftfahrzeugs. Eine solche Dreheinrichtung ist von ganz besonderem Vorteil, insbesondere dann, wenn geringstmöglicher Raum genutzt werden soll. Im Konkreten kann die Aufgabestation und/oder die Entnahmestation auch bereits einen Hubtisch umfassen, um nämlich das Kraftfahrzeug unter oder über das Einfahrniveau zu senken bzw. zu heben. Die Aufgabestation und/oder die Entnahmestation kann beidseits mit einem Rolltor versehen sein, so dass dieser Bereich nach Einfahren des Kraftfahrzeugs und nach dem Verlassen beispielsweise durch die das Kraftfahrzeug fahrende Person, komplett schließbar ist.
  • Zum Aufgeben und Anfordern eines Kraftfahrzeugs kann ein Eingabeterminal einer Steuereinrichtung, vorzugsweise mit einem PC verbunden, vorgesehen sein. Insbesondere bei Anwendung in einem Mehrfamilienhaus kann das Eingabeterminal einer jeden Wohneinheit zugeordnet sein, so dass das Kraftfahrzeug bereits von der Wohnung aus anforderbar ist und hinreichend Zeit bis zur Abholung des Kraftfahrzeugs – zu dessen Transfer – verbleibt.
  • Das Eingabeterminal kann ein Lesegerät für ein Sicherheitsmerkmal umfassen. Bei dem Sicherheitsmerkmal kann es sich um eine Karte mit Magnetlesestreifen und/oder um einen Transponder handeln. Auch kann es sich bei dem Sicherheitsmerkmal in ganz besonders vorteilhafter Weise um einen menschlichen Fingerabdruck handeln. Jedenfalls wird in vorteilhafter Weise die Autorisierung der jeweiligen Person überprüft, bevor das Kraftfahrzeug anforderbar ist.
  • In weiter vorteilhafter Weise ist über das Eingabeterminal die voraussichtliche Parkdauer oder eine gewünschte schnelle Verfügbarkeit vorgebbar. Entsprechend wird das Kraftfahrzeug weiter oder weniger weit von der Entnahmestation geparkt, um nämlich eine optimale Anpassung der Zugriffszeit vornehmen zu können.
  • Auch ist es denkbar, dass die Steuerung im Verlaufe der Parkdauer, insbesondere bei längerer Parkdauer, eine automatische Umpositionierung auf Stellplätze mit längerer Rückholzeit vornimmt, nämlich aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass das Fahrzeug länger geparkt bleibt.
  • In weiter vorteilhafter Weise ist ein räumlich arbeitendes Ortungssystem vorgesehen, mit welchem die exakten Raumkoordinaten der Förderpaletten und somit der jeweiligen Kraftfahrzeuge ermittelbar sind. Über das Ortungssystem lässt sich auch der Fahrweg der Förderpaletten protokollieren.
  • Auch ist es denkbar, dass eine automatisch arbeitende Autowaschanlage mit in sich geschlossener Waschkabine integriert ist und dass über das Eingabeterminal ein Waschvorgang buchbar bzw. bestellbar und bar (z. B. über einen Geldautomaten), über Kreditkarte oder per Rechnung zahlbar ist. Dabei ist es von Vorteil, wenn bei der Aufgabe des Kraftfahrzeugs vorgebbar ist, zu welchem Zeitpunkt der Waschvorgang beendet sein soll. Hier könnte bspw. eingegeben werden, dass das Fahr zeug erst in zwei Tagen wieder angefordert werden wird, so dass der Waschvorgang in ein entsprechendes Zeitfenster einbindbar ist.
  • In weiter vorteilhafter Weise lässt sich ein Diagnostiksystem integrieren, wobei über das Terminal ein Diagnostikbericht abrufbar sein kann. Die Ausgabe des Diagnostikberichts könnte über einen Monitor oder über einen Drucker erfolgen. Auch ist es denkbar, dass das Diagnostiksystem mit einer auswählbaren oder frei vorgebbaren Kraftfahrzeugwerkstatt kommuniziert, um automatisch einen Reparaturtermin vereinbaren zu können. Eine entsprechende Bestätigung wird dem Kraftfahrzeughalter beim Abholen des Fahrzeugs ausgehändigt.
  • Die Kommunikation kann grundsätzlich über Telefonleitungen oder über W-LAN und ggf. über das Internet erfolgen.
  • In weiter vorteilhafter Weise sind Stellplätze für höhere Fahrzeuge, bspw. für LKWs, Wohnmobile, Geländefahrzeuge, etc. vorgesehen. Um eine einwandfreie Zuordnung vornehmen zu können, ist es von Vorteil, wenn das Kraftfahrzeug bereits bei der Aufgabe kontaktlos vermessen und die erforderliche Fläche und Höhe berücksichtigt wird.
  • In Bezug auf eine optimale Nutzung der Fläche ist es von Vorteil, wenn die Förderpaletten mit darauf befindlichen Kraftfahrzeugen bei Erreichen des jeweiligen Stellplatzes bzw. Fördermoduls um bis zu 15° schräg stellbar und dabei die Förderpaletten in Bezug auf die erforderliche Fläche quasi verdichtbar sind. Durch diese Maßnahme lassen sich mehr Fahrzeuge als bei waagerechter Lagerung unterbringen.
  • Schließlich ist es denkbar, die Energieversorgung zumindest teilweise über photovoltaische Zellen vorzunehmen. Weiterreichende Energiesparmaßnahmen sind realisierbar.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 ein Fördermodul eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung – ohne Förderpalette – in Draufsicht,
  • 2 den Gegenstand aus 1 mit einer angedeuteten Förderpalette in einer Seitenansicht,
  • 3 in einer schematischen Darstellung die EDV-gestützte Steuerung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 4 in einer schematischen Darstellung die matrixartige Anordnung der Fördermodule und Förderpaletten sowie eine Sequenz von Verfahrzyklen,
  • 5 in einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit angedeuteten dezentralen Steuereinheiten,
  • 6 in einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei dem lediglich die auf engstem Raum angeordneten Fördermodule mit darauf befindlichen Kraftfahrzeugen dargestellt sind und
  • 7 in schematischer Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei dem die Kraftfahrzeuge gekippt sind und somit eine abermalige Verdichtung der Anordnung möglich ist, nämlich durch kürzere und enger stehende Fördermodule.
  • Die in 4 gewählte Darstellung deutet eine Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen an, mit einer zwischen einer Aufgabestation 1 und einer Entnah mestation 2 wirkenden, in 4 nicht gezeigten Fördereinrichtung und mehreren Stellplätzen 3. Die Fördereinrichtung 4 ist für sich gesehen in den 1 und 2 gezeigt.
  • Die Stellplätze 3 sind matrixartig angeordnet, mit beliebig in Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und zum Parken dienenden Förderpaletten 5 belegt und weisen mindestens einen, im hier gewählten Ausführungsbeispiel 2 Freiplätze 6 auf, wobei es sich hier um einen nicht mit einer Förderpalette 5 belegten Stellplatz 3 handelt. Der bzw. die Freiplätze 6 dienen zum Verfahren der dort angrenzenden Förderpaletten 5.
  • Da in den Figuren auf eine detaillierte Darstellung der Förderpaletten aus Gründen einer besseren Übersicht verzichtet worden ist, sei hierzu auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen. Weitere Ausführungen hierzu erübrigen sich demnach an dieser Stelle.
  • In 4 ist des weiteren angedeutet, dass die Fördereinrichtung 4 durch in Längs- und Querrichtung modular aneinandergereihte Fördermodule 7 aufgebaut ist. Die 1 und 2 zeigen ein solches Fördermodul 7, welches eine Längsfördereinheit 8 und eine Querfördereinheit 9 sowie einen Hubantrieb 10 umfaßt. Die Förderachsen der Längs- und Querfördereinheit 8, 9 verlaufen dabei orthogonal zueinander.
  • Die 1 und 2 zeigen des weiteren gemeinsam, dass die Längsfördereinheit 8 zwei die Längsspur bildende, gekantete U-Profile 11 umfaßt, in die zur Auflage der Förderpalette 5 dienende Tragrollen 12 eingebaut sind. Gleiches gilt für die Querfördereinheit 9, die zwei die Querspur bildende, gekantete U-Profile 13 umfaßt, in die zur Auflage der Förderpalette 5 dienende Tragrollen 14 eingebaut sind.
  • Die Tragrollen 12, 14 der Längs- und Querfördereinheiten 8, 9 sind einseitig drehangetrieben, wobei auf jeder Seite der Längsfördereinheit 8 in jedem der beiden U-Profile 11 fünf kugelgelagerte und eine Bordscheibe 15 aufweisende Tragrollen 12 vorgesehen sind. Die Querfördereinheit 9 weist dagegen in jedem U-Profil 13 sechs Tragrollen 14 auf, die ebenfalls mit Bordscheiben 16 ausgestattet sind. Die Tragrollen 12, 14 sowohl der Längsfördereinheit 8 als auch der Querfördereinheit 9 sind hier vulkollanbeschichtet.
  • In den 1 und 2 ist des weiteren angedeutet, dass die angetriebenen Tragrollen 12, 14 zahnriemengetrieben sind. Als Zugmittel ist ein HDT-Zahnriemen 17 verwendet, der in 1 lediglich angedeutet ist. Die Krafteinleitung für die Drehbewegung der Tragrollen 12, 14 erfolgt durch einen polumschaltbaren Drehstromgetriebemotor 18.
  • Die 1 und 2 zeigen besonders deutlich, dass die Tragrollen 12 der Längsfördereinheit 8 und die Tragrollen 14 der Querfördereinheit 9 eine gemeinsame Krafteinleitung bzw. einen gemeinsamen Antrieb – einen Drehstromgetriebemotor 18 – aufweisen. Dazu sind die Längs- und Querrollenbahnen über eine lediglich angedeutete Kardangelenkwelle 19 miteinander antriebsverbunden.
  • Die 1 und 2 zeigen weiter, dass die U-Profile 11 der Längsfördereinheit 8 auf einen Rahmen 20 montiert sind. Der Rahmen 20 der Längsfördereinheit 8 läßt sich nun über eine elektromotorisch angetriebene Exzentereinrichtung 21 anheben, wodurch die Längsfördereinheit 8 die Förderpalette 5 von der in 2 gezeigten Querfahrposition in die höher gelegene Längsfahrposition verbringt. Dabei wird die Förderpalette 5 durch die Längsfördereinheit 8 von der Querfördereinheit 9 abgehoben.
  • Gemäß der Darstellung in 1 weist die Exzentereinrichtung 21 vier Exzenter 22 auf, die paarweise auf zwei Hubwellen 23 montiert sind. Die Krafteinleitung für die Exzentereinrichtung 21 erfolgt über einen Drehstrom-Stirnradgetriebemotor, der mit zwei Zahnriemen die Hubwellen 23 antreibt.
  • Lediglich in 4 ist schematisch angedeutet, dass die Förderpaletten 5 an einem als Hubstation 26 ausgebildeten Fördermodul 7 – gemeinsam mit dem Fördermodul 7 – von einer Park- und Förderebene auf eine weitere Park- und Förderebene vertikal verfahrbar sind. Zum vertikalen Verfahren der Förderpaletten 5 sind diese jeweils einzeln dem Fördermodul 7 der Hubstation 26 zuzuführen, von wo aus ein vertikales Verfahren über gurtgetriebene Heber, einen Scherenhubtisch oder eine durch Hubspindeln und/oder Zylinder-Kolben-Anordnungen angetriebene Hebebühne erfolgen kann.
  • Gemäß der in 3 gewählten Darstellung ist zur Steuerung der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten 5 eine elektronische Rechenanlage 27 vorgesehen. Die elektronische Rechenanlage 27 weist einen PC 28 als Zentralrechner und eine dezentrale Steuerungsperipherie 29 auf. Der PC 28 beinhaltet eine zentrale Steuerlogik – SPS – einerseits zur Lagerverwaltung und andererseits zur Visualisierung des Materialflusses, wobei es sich hier konkret um geparkte Kraftfahrzeuge oder leere Förderpaletten 5 handelt.
  • An den PC 28 ist ein Terminal 30 mit Tastatur angeschlossen. An den Terminal 30 ist des weiteren ein Kartenlesegerät 31 für den Bediener angeschlossen.
  • Die Steuerlogik wird von dem PC 28 bzw. der SPS über eine Bus-Leitung an als sog. Black-Box ausgebildete Anschlußeinrichtungen 33 weitergeleitet, die an jedem Fördermodul 7 zum Anschluß der Signalgeber und der Antriebe vorgesehen sind. Jede der Anschlußeinrichtungen 33 – es handelt sich hier um die Steuerungsperipherie 29 – weist wiederum einen Mikroprozessor auf. Im hier gewählten Ausführungsbeispiel sind jeweils fünf Fördermodule 7 bzw. entsprechende Anschlußeinrichtungen 33 über eine Bus-Leitung 32 zusammengefaßt.
  • Zur Leistungsversorgung ist ein zentraler Energieversorger 34 für die Anschlußeinrichtungen 33 mit Zentralschaltung und Notaussystem vorgesehen.
  • Hinsichtlich der Steuerungs-Software wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
  • Weiter sei unter Bezugnahme auf 4 ein Verfahr- bzw. Auslagerungsvorgang beschrieben.
  • Die in 4 dargestellte Vorrichtung umfaßt 14 Standard-Fördermodule 7 und eine als Vertikalumsetzer dienende Hubstation 26, die die Förderpalette 5 von der Aufgabestation 1 zur Entnahmestation 2 bzw. Ausfahrt fördert, von wo das Kraftfahrzeug 35 vom Fahrzeughalter entgegengenommen wird. Die hier dargestellte Vorrichtung weist insgesamt zwei Freiplätze 6 auf, d. h. es können insgesamt 13 Kraftfahrzeuge 35 auf den Förderpaletten 5 geparkt werden. Die Lage für die Hubstation 26 kann frei gewählt werden, wodurch eine Flexibilität in der Ausführung und Anordnung der Förderpaletten 5 bzw. der Fördermodule 7 möglich ist.
  • Die in 4 dargestellte Sequenz zeigt die erforderlichen Bewegungen von Förderpaletten 5, um das Kraftfahrzeug 35 – Zug um Zug – zur Entnahmestation 2 zu verfahren. Dabei ist wesentlich, dass stets mehrere Bewegungen gleichzeitig erfolgen können, wobei – wenn möglich – eine beliebige Anzahl von Förderpaletten 5 in Längs- und/oder Querrichtung gleichzeitig verfahrbar ist. Die Reihenfolge der Bewegungen wird durch die Software der elektronischen Rechenanlage 27 vorgegeben, wobei hier eine Weg- und Zeitminimierung beispielsweise unter graphentheoretischen und netzwerktheoretischen Gesichtspunkten erfolgt. Der Zeitaufwand für die Auslagerung eines Kraftfahrzeugs 35 erfolgt jedenfalls bei minimalem Zeitaufwand in Abhängigkeit von den zu erfolgenden Verfahrschritten.
  • Gemäß der Darstellung in 5 ist zu jedem Fördermodul 7 eine eigene Steuereinheit 50 vorgesehen, die mit der Rechenanlage 51 kommuniziert. Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind dazu Datenleitungen 52 vorgesehen.
  • Des Weiteren ist in 5 angedeutet, dass die Steuereinheit 50 quasi als „Blackbox” dem Fördermodul 7 zugeordnet ist, wobei jedes Fördermodul 7 einen Rollenhubtisch 53 umfassen kann.
  • Eine zentrale Energieversorgung 54 ist vorgesehen sowie die Anbindung an einen zentralen Rechner 55, wobei es sich dabei um einen PC handeln kann.
  • Des Weiteren zeigt 5 die Aufgabestation/Entnahmestation 56, in der das Kraftfahrzeug über eine Sensorik 57 vermessbar ist. Die Sensorik 57 zeigt zumindest an, ob ein Kraftfahrzeug anwesend ist oder nicht. Die Aufgabe/Entnahmestation 56 ist beidseitig über Rolltore 58 schließbar.
  • Außerdem ist am Eingangsbereich der Aufgabe-/Entnahmestation 56 ein Terminal 59 vorgesehen, wobei es sich dabei im Konkreten um einen Kartenleser, möglicherweise kombiniert mit einem Fingerabdrucklesegerät und mit Tastatur, handeln kann.
  • 6 zeigt die Anordnung von Kraftfahrzeugen 60 auf den jeweiligen Fördermodulen 7 bzw. Förderpaletten 5.
  • Bei dem in 7 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Kraftfahrzeuge 60 gekippt angeordnet, wodurch es möglich ist, die Fahrzeuge 60 auf wesentlich kürzeren Fördermodulen 7 anzuordnen, wodurch sich abermals Fläche einsparen lässt bzw. wodurch sich mehr Fahrzeuge 60 auf gleicher Fläche lagern lassen. Dies ergibt ein Vergleich zwischen den 6 und 7.
  • In Bezug auf Merkmale, die sich den Figuren nicht entnehmen lassen, sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
  • Abschließend sei ganz besonders darauf hingewiesen, dass die voranstehenden Ausführungsbeispiele lediglich der Erörterung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
  • 1
    Aufnahmestation
    2
    Entnahmestation
    3
    Stellplätze
    4
    Fördereinrichtung
    5
    Förderpalette
    6
    Freiplatz
    7
    Fördermodule
    8
    Längsfördereinheit
    9
    Querfördereinheit
    10
    Hubantrieb
    11
    U-Profile
    12
    Tragerollen
    13
    U-Profile
    14
    Tragegurte
    15
    Bordscheiben
    16
    Bordscheibe
    17
    HDT-Zahnriemen
    18
    Drehstromgetriebemotor
    19
    Kardangelenkwelle
    20
    Rahmen
    21
    Exzentereinrichtung
    22
    Exzenter
    23
    Hubwelle
    24
    Zahnriemen
    25
    Hubstation
    26
    Rechenanlage
    27
    PC
    28
    Terminal
    29
    Terminal
    30
    Kartenlesegerät
    31
    Bus-Leitung
    32
    Anschlusseinrichtung
    33
    Energieversorger
    35
    Kraftfahrzeug
    50
    Steuereinheit
    51
    Rechenanlage, PC
    52
    Datenleitung, Kabel
    53
    Rollenhubtisch
    54
    zentrale Energieversorgung
    55
    zentraler Rechner
    56
    Aufgabe-/Entnahmestation
    57
    Sensorik
    58
    Rolltor
    59
    Terminal, Eingabestation
    60
    Kraftfahrzeug
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (58)

  1. Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen, mit einer zwischen einer Aufgabestation (1) und einer Entnahmestation (2) wirkenden Fördereinrichtung (4) und mehreren Stellplätzen (3), wobei die Stellplätze (3) matrixartig angeordnet sind, mit in Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und zum Parken dienenden Förderpaletten (5) belegt sind und mindestens einen Freiplatz (6) – ohne Förderpalette (5) – zum Verfahren der Förderpaletten (5) aufweisen, wobei die Fördereinrichtung (4) durch in Längs- und Querrichtung modular aneinanderreihbare Fördermodule (7) aufgebaut ist, die eine Längsfördereinheit (8), eine Querfördereinheit (9) und ggf. einen Hubantrieb (10) umfassen, wobei zur Steuerung der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten (5) eine elektronische Rechenanlage (27), vorzugsweise in Form eines PC (28), vorgesehen ist, und wobei der PC (28) mit einer Software ausgestattet ist, die nach einem mathematischen Algorithmus jede der Förderpaletten (5) entweder auf kürzestem Weg oder unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben von jeder beliebigen Position zu der Aufgabe-/Entnahmestation (2) und umgekehrt verfährt, dadurch gekennzeichnet, dass dezentrale Steuereinheiten (50) vorgesehen sind und dass jedem Fördermodul eine eigene Steuereinheit (50) zugeordnet ist, die mit der Rechenanlage (51) kommuniziert.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheiten Identifikationsmerkmale und ggf. Ortskoordinaten des jeweiligen Fördermoduls (7) beinhalten.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (50) mit den Förderpaletten (5) kommuniziert.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheiten (50) über Kabel, vorzugsweise über eine Datenleitung (52), mit der Rechenanlage (51) und ggf. mit den Förderpaletten (5) kommuniziert.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheiten (50) über Funk oder über W-LAN, vorzugsweise über das Internet, mit der Rechenanlage (51) und ggf. mit den Förderpaletten (5) kommuniziert.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Fördermodul (7) einen Rollenhubtisch umfasst.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfördereinheit (8) und die Querfördereinheit (9) einen gemeinsamen Antrieb aufweisen.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderpalette (5) aus vorzugsweise zusammengeschweißten Hohlprofilen, insbesondere aus Stahl-Hohlprofilen, aufgebaut ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, das die Hohlprofile mit Leichtmetallprofilen abgedeckt sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderachsen der Längs- und Querfördereinheit (8, 9) orthogonal zueinander verlaufen.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfördereinheit (8) zwei die Längsspur bildende, gekantete U-Profile (11) umfaßt, in die zur Auflage der Förderpalette (5) dienende Tragrollen (12) oder Traggurte eingebaut sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Querfördereinheit (9) zwei die Querspur bildende, gekantete U-Profile (13) umfaßt, in die zur Auflage der Förderpalette (5) dienende Tragrollen (14) oder Traggurte eingebaut sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrollen (12, 14) oder Traggurte zumindest auf einer Seite, d. h. in einem der beiden U-Profile (11, 13), drehangetrieben sind.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Seite, d. h. in jedem U-Profil (11, 13), vorzugsweise fünf, kugelgelagerte und eine Bordscheibe (15, 16) aufweisende Tragrollen (12, 14) vorgesehen sind.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrollen (12, 14) vulkollanbeschichtet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der angetriebenen Seite angeordneten Tragrollen (12, 14) zahnriemengetrieben sind.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass als Zugmittel ein HDT-Zahnriemen (17) verwendet wird.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Krafteinleitung für die Drehbewegung der Tragrollen (12, 14) oder das Fördern der Traggurte durch einen polumschaltbaren Drehstromgetriebemotor (18) erfolgt.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Längs- und Querrollenbahn oder die Gurtbahnen über eine Kardangelenkwelle (19) miteinander antriebsverbunden sind.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass bei gleicher Übersetzung die Tragrollen (12) der Längsfördereinheit (8) den gleichen Durchmesser wie die Tragrollen (14) der Querfördereinheit (9) haben bzw. dass die Traggurte mit gleicher Fördergeschwindigkeit umlaufen.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die U-Profile (11) der Längsfördereinheit (8) auf einen Rahmen (20) montiert sind.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (20) der Längsfördereinheit (8) über eine elektromotorisch angetriebene Exzentereinrichtung (21) die Förderpalette (5) von der Querfahrposition in die höher gelegene Längsfahrposition – oder umgekehrt – anhebt, wobei die Förderpalette (5) durch die Längsfördereinheit (8) von der Querfördereinheit (9) abgehoben wird – oder umgekehrt –.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Exzentereinrichtung (21) vier Exzenter (22) umfaßt, die paarweise auf zwei Hubwellen (23) montiert sind.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Krafteinleitung für die Exzentereinrichtung (21) über einen Drehstrom-Getriebemotor (24) erfolgt, der mit zwei Zahnriemen (25) die Hubwellen (23) antreibt.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderpaletten (5), vorzugsweise an einem als Hubstation (26) ausgebildeten Fördermodul (7), von einer Park- und Förderebene auf mindestens eine zweite Park- und Förderebene vertikal verfahrbar sind.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubstation (26) einen gurtgetriebenen Heber für die Förderpalette (5) umfaßt.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubstation (26) einen Scherenhubtisch für die Förderpalette (5) umfaßt.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubstation (26) eine durch Hubspindeln und/oder Zylinder-Kolben-Anordnungen angetriebene Hebebühne umfaßt.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufgabestation (1) und die Entnahmestation (2) jeweils als Kabine ausgeführt sind und dass die dort jeweils positionierte Förderpalette (5) zumindest teilweise den Kabinenboden bildet.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Rechenanlage (27) den PC (28) als Zentralrechner umfaßt.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass eine zentrale Steuerlogik – SPS – zur Lagerverwaltung und Visualisierung des Materialflusses vorgesehen ist und dass die SPS ggf. in den PC (28) integriert ist.
  32. Vorrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass an den PC (28) ein Terminal (30) mit Tastatur angeschlossen ist.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass an den Terminal (30) ein Kartenlesegerät (31) für den Bediener angeschlossen ist.
  34. Vorrichtung nach Anspruch 31 und gegebenenfalls Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerlogik von dem PC (28) bzw. der SPS über eine Bus-Leitung (32) an eine Anschlußeinrichtung (33) weitergeleitet wird.
  35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlußeinrichtung (33) einen Mikroprozessor umfaßt.
  36. Vorrichtung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Fördermodul (7) eine Anschlußeinrichtung (33) zum Anschluß der Signalgeber und der Antriebe vorgesehen ist.
  37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass über eine Bus-Leitung (32) mehrere Anschlußeinrichtungen (33) für den Datenfluß der Steuerinformation koppelbar sind.
  38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass zur Leistungsversorgung ein zentraler Energieversorger (34) für die Anschlußeinrichtungen (33) mit Zentraleinschaltung und Notaussystem vorgesehen ist.
  39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Förderpalette (85) als Steuersequenz an die SPS weitergegeben wird und die SPS einzelne Befehle Schritt für Schritt abarbeitet.
  40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass über ein Zeitglied eine nicht entladene Palette wieder aus der Entnahmestation (2) fortbewegt wird.
  41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufgabestation und/oder die Entnahmestation (56) eine Dreheinrichtung zum Ein-/Ausschleusen des Kraftfahrzeugs (60) umfasst.
  42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass zum Aufgeben und Anfordern eines Kraftfahrzeugs (60) ein Eingabeterminal (59) einer Steuereinrichtung (50), vorzugsweise mit einem PC (51) verbunden, vorgesehen ist.
  43. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingabeterminal (59) ein Lesegerät für ein Sicherheitsmerkmal umfasst.
  44. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitsmerkmal eine Karte mit Magnetlesestreifen und/oder Transponder ist.
  45. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitsmerkmal der menschliche Fingerabdruck ist.
  46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass über das Eingabeterminal (59) die voraussichtliche Parkdauer oder eine gewünschte schnelle Verfügbarkeit vorgebbar ist.
  47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung im Verlaufe der Parkdauer, insbesondere bei längerer Parkdauer, eine Umpositionierung auf Stellplätze mit längerer Rückholzeit vornimmt.
  48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass ein räumlich arbeitendes Ortungssystem vorgesehen ist, mit welchem die exakten Raumkoordinaten der Förderpaletten (5) ermittelbar sind.
  49. Vorrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass über das Ortungssystem der Fahrweg der Förderpaletten (5) protokollierbar ist.
  50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass eine automatisch arbeitende Autowaschanlage mit in sich geschlossener Waschkabine integriert ist und dass über das Eingabeterminal (59) ein Waschvorgang buchbar bzw. bestellbar und bar, über Kreditkarte oder per Rechnung zahlbar ist.
  51. Vorrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, dass vorgebbar ist, bis zu welchem Zeitpunkt der Waschvorgang beendet sein soll.
  52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass ein Diagnostiksystem integriert ist und dass über das Terminal (59) ein Diagnostikbericht abrufbar ist.
  53. Vorrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass das Diagnostiksystem mit einer auswählbaren oder frei vorgebbaren Kraftfahrzeugwerkstatt kommuniziert.
  54. Vorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikation über Telefonleitung oder über W-LAN und ggf. über das Internet erfolgt.
  55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet, dass Stellplätze für höhere Fahrzeuge, beispielsweise für LKWs, Wohnmobile, etc. vorgesehen sind.
  56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 55, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug (60) bei der Aufgabe kontaktlos vermessen und die erforderliche Fläche und Höhe berücksichtigt wird.
  57. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 56, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderpaletten (5) mit darauf befindlichen Kraftfahrzeugen (60) bei Erreichen des jeweiligen Stellplatzes bzw. Fördermoduls (7) um bis zu 15° schräg stell bar und dabei die Förderpaletten (5) in Bezug auf die erforderliche Fläche quasi verdichtbar sind.
  58. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 57, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung zumindest teilweise über fotovoltaische Zellen erfolgt.
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