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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Parken von Kraftfahrzeugen,
mit einer zwischen einer Aufgabestation und einer Entnahmestation
wirkenden Fördereinrichtung und mehreren Stellplätzen,
wobei die Stellplätze matrixartig angeordnet sind, mit
in Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und zum Parken
dienenden Förderpaletten belegt sind und mindestens einen
Freiplatz – ohne Förderpalette – zum
Verfahren der Förderpaletten aufweisen, wobei die Fördereinrichtung
durch in Längs- und Querrichtung modular aneinanderreihbare
Fördermodule aufgebaut ist, die eine Längsfördereinheit, eine
Querfördereinheit und ggf. einen Hubantrieb umfassen, wobei
zur Steuerung der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten
eine elektronische Rechenanlage, vorzugsweise in Form eines PC,
vorgesehen ist, und wobei der PC mit einer Software ausgestattet
ist, die nach einem mathematischen Algorithmus jede der Förderpaletten
entweder auf kürzestem Weg oder unter Berücksichtigung
zeitlicher Vorgaben von jeder beliebigen Position zu der Aufgabe-/Entnahmestation
und umgekehrt verfährt.
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Vorrichtungen
zum Parken von Kraftfahrzeugen sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen
aus der Praxis bekannt. Neben den konventionellen Parkhäusern
mit und ohne Lastenaufzug für die Kraftfahrzeuge gibt es
Hubgaragen mit zwei übereinander angeordneten Stellplätzen
und auch Parkflächen mit ausschließlich linear
verfahrbaren Stellplätzen. Der bislang insgesamt betriebene
technische Aufwand zielt meist darauf ab, ein vorgegebenes Flächenangebot
bestmöglich zum Parken von Kraftfahrzeugen zu nutzen.
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Aus
der
DE 27 17 213 A1 ist
eine gattungsbildende Vorrichtung bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung
sind die Stellplätze matrixartig angeordnet und mit in
Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und unter anderem
auch zum Parken dienenden Förderpaletten belegt. Die Vorkehrung
mindestens eines Freiplatzes schafft die Möglichkeit, die
Förderpaletten in Längs- und Querrichtung zu verfahren,
wobei einerseits der Längsfördereinheit und andererseits der
Querfördereinheit eines Fördermoduls jeweils ein eigener
Antrieb zugeordnet ist. Letztlich arbeiten die Querfördereinheit
und die Längsfördereinheit völlig unabhängig
voneinander.
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Die
aus der
DE 27 17 213
A1 bekannte Vorrichtung verfügt über
ein Steuerungssystem zum Verschieben der Förderpaletten,
wobei sich dort jede Förderpalette in eine Lage schieben
läßt, die sie vor den Lade- und Ausfahrplatz bringt.
Dazu ist es notwendig, dass die Reihe, in der sich der Freiplatz
befindet, so seitlich verschoben wird, dass sich der Freiplatz der
in der gewünschten Verschiebungsrichtung der zu verschiebenden
Förderpalette befindet. Die zu verschiebende Förderpalette
kann dann um ein Feld in die gewünschte Richtung verschoben
werden, worauf sich der Freiplatz hinter der verschobenen Förderpalette
befindet. Durch seitliches Verschieben der Reihe hinter der zu verschiebenden
Förderpalette wird der Platz wieder gefüllt. Durch
weiteres Verschieben wird erreicht, dass der Freiplatz wieder vor die
zu verschiebende Förderpalette gelangt. Dieser Vorgang
wird solange wiederholt, bis die gewünschte Förderpalette
den Lade- und Ausfahrplatz erreicht hat.
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Die
DE 42 18 487 A1 offenbart
eine ganz besonders ausgebildete Parkpalette bzw. Förderpalette.
Auch diese Parkpalette läßt sich längs-
und querverschieben, nämlich mittels eines sich durch die Grundplatte
erstreckenden Transportkreuzes mit einem Längsbalken und
einem Querbalken. Das Transportsystem selbst ist dort nicht gezeigt,
wobei längs- und querverlaufende Transportketten die Förderpaletten
in Längs- oder in Querrichtung schleppen. Jedenfalls ist
auch dort davon auszugehen, dass die für die Längsrichtung
verantwortliche Transportkette einen eigenen Antrieb aufweist, der
mit dem Antrieb der Transportkette für die Querrichtung
nichts zu tun hat.
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Aus
der
DE 38 23 728 C2 ist
ein Parkhaus mit einer Förderpaletten umfassenden Fördereinrichtung
bekannt. Auch hier sind Längsfördereinheiten und
Querfördereinheiten vorgesehen, die durch unterschiedliche
Antriebe beaufschlagt werden.
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Aus
der
DE 38 19 710 A1 ist
ein Parksystem und ein Verfahren zum automatischen Parken von Kraftfahrzeugen
bekannt. Über eine elektronische Steuerungsanlage läßt
sich dort beispielsweise die Parkdauer vorprogrammieren, wobei eine
Optimierung der Wege nicht stattfindet. Es werden vielmehr bestimmte
Reihen von Fördermodulen bis zu einem bestimmten Grad belegt,
um eine Verkürzung der Rückholzeiten zu erreichen.
Minimale Durchlaufzeiten bzw. kurze Wartezeiten beim Abholen eines
Fahrzeugs werden durch eine optimierte Belegung der Stellplätze
sowie durch eine Programmierung der Abholzeiten erreicht.
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Die
DE 35 05 200 A1 offenbart
eine Antriebsvorrichtung für Parkeinrichtungen für
Kraftfahrzeuge. Dort sind Förderpaletten auf ortsfesten
Rollen gelagert, wobei jede antreibbare Rolle einen eigenen Antriebsmotor
ausweist.
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Die
bekannten Vorrichtungen weisen pro Stellplatz bzw. Fördermodul
einen konventionellen Schaltschrank mit Steuerungselementen auf,
wobei die Schaltschränke regelmäßig zentral
angeordnet sind. Der Platzbedarf für die Schaltschränke
ist enorm. Außerdem besteht regelmäßig
ein Zuordnungsproblem, welches sich insbesondere bei Defekten im
Fördermodul nachteilig auswirkt, nämlich zeitintensiv
in Bezug auf die Reparatur bzw. Wartung.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Parken von Kraftfahrzeugen der hier in Rede stehenden Art derart
auszugestalten und weiterzubilden, dass insbesondere die Steuerungselemente
platzsparend untergebracht und in Bezug auf den jeweiligen Stellplatz
bzw. das jeweilige Fördermodul übersichtlich und
somit einfach in der Handhabung bzw. Wartung sind.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung löst die voranstehende
Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist die
eingangs genannte Vorrichtung derart ausgebildet, dass dezentrale Steuereinheiten
vorgesehen sind und dass jedem Fördermodul eine eigene
Steuereinheit zugeordnet ist, die mit der Rechenanlage kommuniziert.
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Erfindungsgemäß ist
erkannt worden, dass man von einer zentralen Anordnung von Schaltschränken,
von der Vorkehrung von Schaltschränken insgesamt, absehen
kann, nämlich dann, wenn dezentrale Steuereinheiten unmittelbar
an den Stellplätzen bzw. in den Fördermodulen
vorgesehen sind. Jedem Fördermodul ist somit eine eigene
Steuereinheit zugeordnet, die mit der Rechenanlage kommuniziert. Die
Steuereinheit ist quasi als Blackbox ausgeführt und lässt
sich unmittelbar am Fördermodul austauschen. Eine schnellstmögliche
Reparatur/Wartung ist somit möglich.
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Die
Steuereinheiten umfassen in vorteilhafter Weise Identifikationsmerkmale
und ggf. Ortskoordinaten des jeweiligen Fördermoduls. Außerdem kommunizieren
die Steuereinheiten mit den Förderpaletten.
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In
weiter vorteilhafter Weise kommunizieren die Steuereinheiten über
Kabel, vorzugsweise über eine Datenleitung, mit der Rechenanlage
und ggf. mit den Förderpaletten. In besonders vorteilhafter
Weise kommunizieren die Steuereinheiten über Funk oder über
WLAN, vorzugsweise über das Internet, mit der Rechenanlage
und ggf. mit den Förderpaletten.
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Jedes
Fördermodul oder eine Auswahl von Fördermodulen
kann einen Rollenhubtisch umfassen, um nämlich an dem jeweiligen
Modul eine Verlagerung in der Höhe bzw. in den Raum hinein
vornehmen zu können. Näheres dazu sei später
ausgeführt.
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Um
die Förderpaletten in Quer- und Längsrichtung
verfahren zu können, weisen die Stellplätze mindestens
einen Freiplatz auf, d. h. ein Raster, welches nicht mit einer Förderpalette
belegt ist. In diesen Freiplatz bzw. in dieses Raster hinein lassen
sich die angrenzenden Förderpaletten verfahren, wodurch eine
Verschiebung der Förderpaletten insgesamt möglich
ist. Auf diese Weise – durch Verschieben einer oder mehrerer
Förderpaletten – läßt sich jede Förderpalette
von einer beliebig vorgegebenen Aufgabestation zu einer beliebig
vorgegebenen Entnahmestation verbringen. Dabei ist jedenfalls wesentlich, dass
zumindest ein Freiplatz vorgesehen sein muß und dass sich
die Förderpaletten schneller an eine beliebige Stelle verfahren
lassen, wenn zwei oder gar mehrere Freiplätze vorhanden
sind, zumal dann für die übrigen Förderpaletten
mehr Ausweichmöglichkeiten zur Schaffung eines Förderpfades
bestehen.
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Hinsichtlich
einer konkreten Ausgestaltung der Förderpalette ist es
von Vorteil, wenn diese – aus Stabilitätsgründen – aus
vorzugsweise zusammengeschweißten Hohlprofilen aufgebaut
ist. Bei den Hohlprofilen könnte es sich um Stahl-Hohlprofile
handeln. Zur Schaffung einer geeigneten Standfläche für die
Kraftfahrzeuge könnten die Hohlprofile wiederum mit Leichtmetallprofilen
flächig abgedeckt sein.
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Zur
beliebigen Kombinierbarkeit einzelner Fördermodule ist
es nun von Vorteil, wenn die Förderachsen der Längs-
und Querfördereinheit orthogonal zueinander verlaufen.
Entsprechend ist jedes der Fördermodule an die Förderpaletten
angepaßt und dabei identisch ausgebildet. Eine beliebige
Aneinanderreihung in Längs- und/oder Querrichtung ist somit
möglich.
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Zur
konkreten Ausgestaltung der Fördermodule ist es nun von
ganz besonderem Vorteil, wenn die Längsfördereinheit
zwei die Längsspur bildende, gekantete U-Profile umfaßt,
in die zur Auflage der Förderpalette dienende Tragrollen
oder Traggurte eingebaut sind. Entsprechend könnte die
Querfördereinheit ebenfalls zwei gekantete U-Profile umfassen, die
die Querspur bilden. Auch in diese U-Profile sind zur Auflage der
Förderpalette dienende Tragrollen oder Traggurte eingebaut.
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Nun
können die Tragrollen oder Traggurte in beiden U-Profilen
einerseits der Längsfördereinheit und andererseits
der Querfördereinheit drehangetrieben bzw. umlaufend angetrieben
sein. Im Sinne eines ganz besonders einfachen Aufbaus der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist es jedoch von Vorteil, wenn lediglich die Tragrollen
bzw. Traggurte auf einer Seite, d. h. in einem der beiden U-Profilen,
drehangetrieben sind. Bei üblichen Abmessungen einer Förderpalette
mit L × B × H = 5000 mm × 2050 mm × 180
mm ist es beispielsweise ausreichend, wenn in jedem U-Profil der
Längsfördereinheit vorzugsweise fünf
kugelgelagerte, jeweils eine Bordscheibe aufweisende Tragrollen
vorgesehen sind. Aufgrund der Bordscheiben wird beidseits eine Spur
mit einer Länge von 5000 mm gebildet. Eine hinreichende
Auflage bzw. Abstützung der Förderpaletten ist
somit gegeben. Des weiteren sollte jede Tragrolle und jeder Traggurt aus
einem äußerst resistenten Material bestehen. Insbesondere
aufgrund durch Kraftfahrzeuge eingebrachte aggressive Medien, insbesondere
Flüssigkeiten, wie beispielsweise salzhaltiges Schmutzwasser,
sollten beispielsweise die Tragrollen mit einer Schutzschicht überzogen
sein. Hier eignen sich ganz besonders vulkollanbeschichtete Tragrollen.
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Zum
Antrieb der zumindest auf einer Seite sowohl der Längsfördereinheit
als auch der Querfördereinheit angetriebenen Tragrollen
oder Traggurte ist ein Zahnriemenantrieb aufgrund der einfachen Ausgestaltung
von ganz besonderer Bedeutung. Als Zugmittel könnte ein
HDT-Zahnriemen verwendet werden. Die Krafteinleitung für
die Drehbewegung der Tragrollen bzw. der Förderbewegung
der Traggurte könnte durch einen polumschaltbaren Drehstromgetriebemotor
erfolgen.
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Die
Tragrollen bzw. Traggurte der Längsfördereinheit
und die Tragrollen bzw. Traggurte der Querfördereinheit
weisen eine gemeinsame Krafteinleitung bzw. einen gemeinsamen Antrieb
auf. Dazu könnten die so gebildeten Längs- und
Querrollenbahnen über eine Kardangelenkwelle miteinander
antriebsverbunden sein. Um dabei eine gleiche Fördergeschwindigkeit
sowohl in Längs- als auch in Querrichtung zu realisieren,
sollten bei gleicher Übersetzung die Tragrollen der Längsfördereinheit
den gleichen Durchmesser wie die Tragrollen der Querfördereinheit
haben. Gleiches gilt für die Fördergeschwindigkeit
der Traggurte.
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Um
eine Förderpalette abwechselnd längs und quer
im Sinne eines X-Y-Koordinatensystems raster- bzw. matrixartig fördern
zu können, könnten die Längsfördereinheit
und die Querfördereinheit wechselweise absenkbar ausgestaltet
sein. Insoweit läge die Förderpalette jeweils
ausschließlich entweder in der Spur der Längsfördereinheit
oder in der Spur der Querfördereinheit.
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Im
Rahmen einer ganz besonders vorteilhaften und dabei einfachen Ausgestaltung
der Fördereinheiten sind die U-Profile der Längsfördereinheit auf
einen Rahmen montiert bzw. durch Quertraversen zu einem Rahmen verbunden.
Dieser Rahmen der Längsfördereinheit könnte
nun vorzugsweise über eine elektromotorisch angetriebene
Exzentereinrichtung die Förderpalette von der tiefer gelegenen
Querfahrposition in die höher gelegene Längsfahrposition
anheben, wobei die Förderpalette durch die Längsfördereinheit
von der Querfördereinheit abgehoben wird. Mit anderen Worten
liegt die Förderpalette im abgesenkten Zustand der Längsfördereinheit auf
den Tragrollen der Querfördereinheit auf. Bei Betätigung
der Exzentereinrichtung wird nun die Förderpalette von
den Tragrollen der Querfördereinheit abgehoben und liegt
dabei – nach Abheben von den Tragrollen der Querfördereinheit – auf
den Tragrollen der Längsfördereinheit auf. Eine
umgekehrte Anordnung bzw. Ausgestaltung wäre ebenfalls
denkbar. Jedenfalls ist ein nur geringfügiges Anheben der
Förderpalette erforderlich, wobei hier ein Hub der Exzentereinrichtung
im Bereich um die 80 mm ausreicht.
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Die
den Hub der Längsfördereinheit bewirkende Exzentereinrichtung
könnte insgesamt vier Exzenter aufweisen, die in etwa den
Eckbereichen zugeordnet sind. Diese Exzenter können paarweise auf
zwei Hubwellen montiert sein. Die Krafteinleitung für die
Exzentereinrichtung könnte des weiteren über einen
Drehstrom-Stirnradgetriebemotor erfolgen, der die Hubwelle beispielsweise
mit zwei Zahnriemen antreibt.
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Die
zuvor beschriebenen Fördermodule fördern die Förderpaletten
aufgrund der orthogonal zueinander angeordneten Längs-
und Querfördereinheiten ausschließlich in einer
Ebene. Um nun auch Kraftfahrzeuge auf unterschiedlichen Ebenen,
d. h. übereinander, parken zu können, könnten
die Förderpaletten vorzugsweise an einem als Hubstation
ausgebildeten Fördermodul – gemeinsam mit dem
Fördermodul – von der Park- und Förderebene
auf mindestens eine zweite Park- und Förderebene vertikal verfahrbar
sein, wobei dort ein Freiplatz vorzusehen ist. Ebenso ist es auch
denkbar, dass bei hinreichender Anzahl von Fördermodulen,
d. h. bei einer hinreichenden Anzahl von Stellplätzen,
auch zwei oder gar mehrere Hubstationen zum schnellen vertikalen
Fördern vorgesehen sind.
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Die
Hubstation kann einen gurtgetriebenen Heber, einen Scherenhubtisch
oder eine durch Hubspindeln und/oder Zylinder-Kolben-Anordnungen
angetriebene Hebebühne umfassen. Dabei könnte
das Fördermodul gemeinsam mit der Förderpalette
oder die Förderpalette alleine vertikal verfahren werden.
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Die
Aufgabestation – Einfahrt – und die Entnahmestation – Ausfahrt – könnten
jeweils als Kabine ausgeführt sein, wobei die dort positionierte
Förderpalette zumindest teilweise den Kabinenboden bildet. Zum
Verfahren des in der Aufgabestation abgestellten Kraftfahrzeugs
müßte dann zumindest eine Wand der Kabine öffnen,
so dass das Kraftfahrzeug – auf der Förderpalette
stehend – über die darunter angeordneten Fördermodule
verfahren werden kann. Ebenso wäre es jedoch auch denkbar,
jede der Förderpaletten mit einem kabinenartigen Aufbau
zu versehen, so dass die Förderpalette im Sinne einer Kabine
insgesamt verfahren wird. Insoweit stünde jedes Kraftfahrzeug
in einer quasi abgeschlossenen Box.
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Zur
Steuerung der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten
ist eine elektronische Rechenanlage in Form eines PC vorgesehen.
Diese elektronische Rechenanlage könnte den PC – Personal
Computer – als Zentralrechner und eine dezentrale Steuerungsperipherie
umfassen, die den Fördermodulen und den Förderpaletten
zugeordnet ist. Der PC könnte eine zentrale Steuerlogik – SPS – zur
Lagerverwaltung und Visualisierung des Materialflusses – Bewegung
der Förderpaletten – beinhalten. An den PC könnte
wiederum ein Terminal mit Tastatur und an den Terminal oder PC ein
Kartenlesegerät für eine Bedienungsperson angeschlossen
sein. Die Steuerlogik würde dann von dem PC bzw. der SPS über
eine Bus-Leitung an eine Anschlußeinrichtung weitergeleitet
werden, wobei diese Anschlußeinrichtung an jedem der Fördermodule
vorgesehen ist. Diese Anschlußeinrichtung weist einen Mikroprozessor auf
und dient zum Anschluß der Signalgeber und der Antriebe
eines jeden Fördermoduls.
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Über
eine Bus-Leitung lassen sich mehrere Anschlußeinrichtungen,
d. h. Fördermodule, für einen Datenfluß der
Steuerinformation koppeln. Zur Leistungsversorgung ist des Weiteren
ein zentraler Energieversorger für die Anschlußeinrichtungen
mit Zentraleinschaltung und Notaussystem vorgesehen.
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Der
zur Steuerung dienende PC ist mit einer geeigneten Software ausgestattet,
die nach einem geeigneten Algorithmus jede der Förderpaletten
auf kürzestem Weg von jeder beliebigen Position zu der Entnahmestation
oder einer beliebig anderen Position verfährt. Die Bewegung
der Förderpaletten wird dabei als Steuersequenz an den
PC bzw. die SPS weitergegeben, wobei der PC bzw. die SPS einzelne Befehle
Schritt für Schritt abarbeitet. Über ein Zeitglied
könnte eine an der Entnahmestation nicht entladene Palette – im
Falle eines nicht entnommenen Kraftfahrzeugs – wieder aus
der Entnahmestation fortbewegt werden, wodurch unter anderem ein
wirksamer Diebstahlschutz gegeben ist.
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In
weiter vorteilhafter Weise umfasst die Aufgabestation und/oder die
Entnahmestation eine Dreheinrichtung zum Ein-/Ausschleusen des Kraftfahrzeugs.
Eine solche Dreheinrichtung ist von ganz besonderem Vorteil, insbesondere
dann, wenn geringstmöglicher Raum genutzt werden soll.
Im Konkreten kann die Aufgabestation und/oder die Entnahmestation
auch bereits einen Hubtisch umfassen, um nämlich das Kraftfahrzeug
unter oder über das Einfahrniveau zu senken bzw. zu heben.
Die Aufgabestation und/oder die Entnahmestation kann beidseits mit
einem Rolltor versehen sein, so dass dieser Bereich nach Einfahren
des Kraftfahrzeugs und nach dem Verlassen beispielsweise durch die
das Kraftfahrzeug fahrende Person, komplett schließbar
ist.
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Zum
Aufgeben und Anfordern eines Kraftfahrzeugs kann ein Eingabeterminal
einer Steuereinrichtung, vorzugsweise mit einem PC verbunden, vorgesehen
sein. Insbesondere bei Anwendung in einem Mehrfamilienhaus kann
das Eingabeterminal einer jeden Wohneinheit zugeordnet sein, so
dass das Kraftfahrzeug bereits von der Wohnung aus anforderbar ist
und hinreichend Zeit bis zur Abholung des Kraftfahrzeugs – zu
dessen Transfer – verbleibt.
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Das
Eingabeterminal kann ein Lesegerät für ein Sicherheitsmerkmal
umfassen. Bei dem Sicherheitsmerkmal kann es sich um eine Karte
mit Magnetlesestreifen und/oder um einen Transponder handeln. Auch
kann es sich bei dem Sicherheitsmerkmal in ganz besonders vorteilhafter
Weise um einen menschlichen Fingerabdruck handeln. Jedenfalls wird
in vorteilhafter Weise die Autorisierung der jeweiligen Person überprüft,
bevor das Kraftfahrzeug anforderbar ist.
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In
weiter vorteilhafter Weise ist über das Eingabeterminal
die voraussichtliche Parkdauer oder eine gewünschte schnelle
Verfügbarkeit vorgebbar. Entsprechend wird das Kraftfahrzeug
weiter oder weniger weit von der Entnahmestation geparkt, um nämlich
eine optimale Anpassung der Zugriffszeit vornehmen zu können.
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Auch
ist es denkbar, dass die Steuerung im Verlaufe der Parkdauer, insbesondere
bei längerer Parkdauer, eine automatische Umpositionierung
auf Stellplätze mit längerer Rückholzeit
vornimmt, nämlich aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass
das Fahrzeug länger geparkt bleibt.
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In
weiter vorteilhafter Weise ist ein räumlich arbeitendes
Ortungssystem vorgesehen, mit welchem die exakten Raumkoordinaten
der Förderpaletten und somit der jeweiligen Kraftfahrzeuge
ermittelbar sind. Über das Ortungssystem lässt
sich auch der Fahrweg der Förderpaletten protokollieren.
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Auch
ist es denkbar, dass eine automatisch arbeitende Autowaschanlage
mit in sich geschlossener Waschkabine integriert ist und dass über
das Eingabeterminal ein Waschvorgang buchbar bzw. bestellbar und
bar (z. B. über einen Geldautomaten), über Kreditkarte
oder per Rechnung zahlbar ist. Dabei ist es von Vorteil, wenn bei
der Aufgabe des Kraftfahrzeugs vorgebbar ist, zu welchem Zeitpunkt
der Waschvorgang beendet sein soll. Hier könnte bspw. eingegeben
werden, dass das Fahr zeug erst in zwei Tagen wieder angefordert
werden wird, so dass der Waschvorgang in ein entsprechendes Zeitfenster einbindbar
ist.
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In
weiter vorteilhafter Weise lässt sich ein Diagnostiksystem
integrieren, wobei über das Terminal ein Diagnostikbericht
abrufbar sein kann. Die Ausgabe des Diagnostikberichts könnte über
einen Monitor oder über einen Drucker erfolgen. Auch ist
es denkbar, dass das Diagnostiksystem mit einer auswählbaren
oder frei vorgebbaren Kraftfahrzeugwerkstatt kommuniziert, um automatisch
einen Reparaturtermin vereinbaren zu können. Eine entsprechende
Bestätigung wird dem Kraftfahrzeughalter beim Abholen des
Fahrzeugs ausgehändigt.
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Die
Kommunikation kann grundsätzlich über Telefonleitungen
oder über W-LAN und ggf. über das Internet erfolgen.
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In
weiter vorteilhafter Weise sind Stellplätze für
höhere Fahrzeuge, bspw. für LKWs, Wohnmobile, Geländefahrzeuge,
etc. vorgesehen. Um eine einwandfreie Zuordnung vornehmen zu können,
ist es von Vorteil, wenn das Kraftfahrzeug bereits bei der Aufgabe
kontaktlos vermessen und die erforderliche Fläche und Höhe
berücksichtigt wird.
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In
Bezug auf eine optimale Nutzung der Fläche ist es von Vorteil,
wenn die Förderpaletten mit darauf befindlichen Kraftfahrzeugen
bei Erreichen des jeweiligen Stellplatzes bzw. Fördermoduls
um bis zu 15° schräg stellbar und dabei die Förderpaletten
in Bezug auf die erforderliche Fläche quasi verdichtbar sind.
Durch diese Maßnahme lassen sich mehr Fahrzeuge als bei
waagerechter Lagerung unterbringen.
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Schließlich
ist es denkbar, die Energieversorgung zumindest teilweise über
photovoltaische Zellen vorzunehmen. Weiterreichende Energiesparmaßnahmen
sind realisierbar.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden
Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten
Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung
von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Zeichnung zu
verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden
auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
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1 ein
Fördermodul eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung – ohne Förderpalette – in
Draufsicht,
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2 den
Gegenstand aus 1 mit einer angedeuteten Förderpalette
in einer Seitenansicht,
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3 in
einer schematischen Darstellung die EDV-gestützte Steuerung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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4 in
einer schematischen Darstellung die matrixartige Anordnung der Fördermodule
und Förderpaletten sowie eine Sequenz von Verfahrzyklen,
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5 in
einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit angedeuteten
dezentralen Steuereinheiten,
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6 in
einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei dem lediglich
die auf engstem Raum angeordneten Fördermodule mit darauf
befindlichen Kraftfahrzeugen dargestellt sind und
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7 in
schematischer Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei dem die
Kraftfahrzeuge gekippt sind und somit eine abermalige Verdichtung
der Anordnung möglich ist, nämlich durch kürzere
und enger stehende Fördermodule.
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Die
in 4 gewählte Darstellung deutet eine Vorrichtung
zum Parken von Kraftfahrzeugen an, mit einer zwischen einer Aufgabestation 1 und
einer Entnah mestation 2 wirkenden, in 4 nicht
gezeigten Fördereinrichtung und mehreren Stellplätzen 3.
Die Fördereinrichtung 4 ist für sich
gesehen in den 1 und 2 gezeigt.
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Die
Stellplätze 3 sind matrixartig angeordnet, mit
beliebig in Quer- und Längsrichtung verfahrbaren und zum
Parken dienenden Förderpaletten 5 belegt und weisen
mindestens einen, im hier gewählten Ausführungsbeispiel
2 Freiplätze 6 auf, wobei es sich hier um einen
nicht mit einer Förderpalette 5 belegten Stellplatz 3 handelt.
Der bzw. die Freiplätze 6 dienen zum Verfahren
der dort angrenzenden Förderpaletten 5.
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Da
in den Figuren auf eine detaillierte Darstellung der Förderpaletten
aus Gründen einer besseren Übersicht verzichtet
worden ist, sei hierzu auf den allgemeinen Teil der Beschreibung
verwiesen. Weitere Ausführungen hierzu erübrigen
sich demnach an dieser Stelle.
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In 4 ist
des weiteren angedeutet, dass die Fördereinrichtung 4 durch
in Längs- und Querrichtung modular aneinandergereihte Fördermodule 7 aufgebaut
ist. Die 1 und 2 zeigen
ein solches Fördermodul 7, welches eine Längsfördereinheit 8 und
eine Querfördereinheit 9 sowie einen Hubantrieb 10 umfaßt.
Die Förderachsen der Längs- und Querfördereinheit 8, 9 verlaufen
dabei orthogonal zueinander.
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Die 1 und 2 zeigen
des weiteren gemeinsam, dass die Längsfördereinheit 8 zwei
die Längsspur bildende, gekantete U-Profile 11 umfaßt, in
die zur Auflage der Förderpalette 5 dienende Tragrollen 12 eingebaut
sind. Gleiches gilt für die Querfördereinheit 9,
die zwei die Querspur bildende, gekantete U-Profile 13 umfaßt,
in die zur Auflage der Förderpalette 5 dienende
Tragrollen 14 eingebaut sind.
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Die
Tragrollen 12, 14 der Längs- und Querfördereinheiten 8, 9 sind
einseitig drehangetrieben, wobei auf jeder Seite der Längsfördereinheit 8 in
jedem der beiden U-Profile 11 fünf kugelgelagerte
und eine Bordscheibe 15 aufweisende Tragrollen 12 vorgesehen
sind. Die Querfördereinheit 9 weist dagegen in
jedem U-Profil 13 sechs Tragrollen 14 auf, die ebenfalls
mit Bordscheiben 16 ausgestattet sind. Die Tragrollen 12, 14 sowohl
der Längsfördereinheit 8 als auch der
Querfördereinheit 9 sind hier vulkollanbeschichtet.
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In
den 1 und 2 ist des weiteren angedeutet,
dass die angetriebenen Tragrollen 12, 14 zahnriemengetrieben
sind. Als Zugmittel ist ein HDT-Zahnriemen 17 verwendet,
der in 1 lediglich angedeutet ist. Die Krafteinleitung
für die Drehbewegung der Tragrollen 12, 14 erfolgt
durch einen polumschaltbaren Drehstromgetriebemotor 18.
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Die 1 und 2 zeigen
besonders deutlich, dass die Tragrollen 12 der Längsfördereinheit 8 und
die Tragrollen 14 der Querfördereinheit 9 eine gemeinsame
Krafteinleitung bzw. einen gemeinsamen Antrieb – einen
Drehstromgetriebemotor 18 – aufweisen. Dazu sind
die Längs- und Querrollenbahnen über eine lediglich
angedeutete Kardangelenkwelle 19 miteinander antriebsverbunden.
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Die 1 und 2 zeigen
weiter, dass die U-Profile 11 der Längsfördereinheit 8 auf
einen Rahmen 20 montiert sind. Der Rahmen 20 der
Längsfördereinheit 8 läßt
sich nun über eine elektromotorisch angetriebene Exzentereinrichtung 21 anheben,
wodurch die Längsfördereinheit 8 die
Förderpalette 5 von der in 2 gezeigten
Querfahrposition in die höher gelegene Längsfahrposition
verbringt. Dabei wird die Förderpalette 5 durch
die Längsfördereinheit 8 von der Querfördereinheit 9 abgehoben.
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Gemäß der
Darstellung in 1 weist die Exzentereinrichtung 21 vier
Exzenter 22 auf, die paarweise auf zwei Hubwellen 23 montiert
sind. Die Krafteinleitung für die Exzentereinrichtung 21 erfolgt über
einen Drehstrom-Stirnradgetriebemotor, der mit zwei Zahnriemen die
Hubwellen 23 antreibt.
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Lediglich
in 4 ist schematisch angedeutet, dass die Förderpaletten 5 an
einem als Hubstation 26 ausgebildeten Fördermodul 7 – gemeinsam
mit dem Fördermodul 7 – von einer Park-
und Förderebene auf eine weitere Park- und Förderebene
vertikal verfahrbar sind. Zum vertikalen Verfahren der Förderpaletten 5 sind
diese jeweils einzeln dem Fördermodul 7 der Hubstation 26 zuzuführen,
von wo aus ein vertikales Verfahren über gurtgetriebene
Heber, einen Scherenhubtisch oder eine durch Hubspindeln und/oder
Zylinder-Kolben-Anordnungen angetriebene Hebebühne erfolgen
kann.
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Gemäß der
in 3 gewählten Darstellung ist zur Steuerung
der Bewegung und Verwaltung der Förderpaletten 5 eine
elektronische Rechenanlage 27 vorgesehen. Die elektronische
Rechenanlage 27 weist einen PC 28 als Zentralrechner
und eine dezentrale Steuerungsperipherie 29 auf. Der PC 28 beinhaltet
eine zentrale Steuerlogik – SPS – einerseits zur
Lagerverwaltung und andererseits zur Visualisierung des Materialflusses,
wobei es sich hier konkret um geparkte Kraftfahrzeuge oder leere
Förderpaletten 5 handelt.
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An
den PC 28 ist ein Terminal 30 mit Tastatur angeschlossen.
An den Terminal 30 ist des weiteren ein Kartenlesegerät 31 für
den Bediener angeschlossen.
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Die
Steuerlogik wird von dem PC 28 bzw. der SPS über
eine Bus-Leitung an als sog. Black-Box ausgebildete Anschlußeinrichtungen 33 weitergeleitet,
die an jedem Fördermodul 7 zum Anschluß der Signalgeber
und der Antriebe vorgesehen sind. Jede der Anschlußeinrichtungen 33 – es
handelt sich hier um die Steuerungsperipherie 29 – weist
wiederum einen Mikroprozessor auf. Im hier gewählten Ausführungsbeispiel
sind jeweils fünf Fördermodule 7 bzw. entsprechende
Anschlußeinrichtungen 33 über eine Bus-Leitung 32 zusammengefaßt.
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Zur
Leistungsversorgung ist ein zentraler Energieversorger 34 für
die Anschlußeinrichtungen 33 mit Zentralschaltung
und Notaussystem vorgesehen.
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Hinsichtlich
der Steuerungs-Software wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf
den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
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Weiter
sei unter Bezugnahme auf 4 ein Verfahr- bzw. Auslagerungsvorgang
beschrieben.
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Die
in 4 dargestellte Vorrichtung umfaßt 14
Standard-Fördermodule 7 und eine als Vertikalumsetzer
dienende Hubstation 26, die die Förderpalette 5 von
der Aufgabestation 1 zur Entnahmestation 2 bzw.
Ausfahrt fördert, von wo das Kraftfahrzeug 35 vom
Fahrzeughalter entgegengenommen wird. Die hier dargestellte Vorrichtung
weist insgesamt zwei Freiplätze 6 auf, d. h. es
können insgesamt 13 Kraftfahrzeuge 35 auf den
Förderpaletten 5 geparkt werden. Die Lage für
die Hubstation 26 kann frei gewählt werden, wodurch
eine Flexibilität in der Ausführung und Anordnung
der Förderpaletten 5 bzw. der Fördermodule 7 möglich
ist.
-
Die
in 4 dargestellte Sequenz zeigt die erforderlichen
Bewegungen von Förderpaletten 5, um das Kraftfahrzeug 35 – Zug
um Zug – zur Entnahmestation 2 zu verfahren. Dabei
ist wesentlich, dass stets mehrere Bewegungen gleichzeitig erfolgen
können, wobei – wenn möglich – eine
beliebige Anzahl von Förderpaletten 5 in Längs-
und/oder Querrichtung gleichzeitig verfahrbar ist. Die Reihenfolge
der Bewegungen wird durch die Software der elektronischen Rechenanlage 27 vorgegeben,
wobei hier eine Weg- und Zeitminimierung beispielsweise unter graphentheoretischen
und netzwerktheoretischen Gesichtspunkten erfolgt. Der Zeitaufwand
für die Auslagerung eines Kraftfahrzeugs 35 erfolgt
jedenfalls bei minimalem Zeitaufwand in Abhängigkeit von
den zu erfolgenden Verfahrschritten.
-
Gemäß der
Darstellung in 5 ist zu jedem Fördermodul 7 eine
eigene Steuereinheit 50 vorgesehen, die mit der Rechenanlage 51 kommuniziert. Bei
dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind dazu Datenleitungen 52 vorgesehen.
-
Des
Weiteren ist in 5 angedeutet, dass die Steuereinheit 50 quasi
als „Blackbox” dem Fördermodul 7 zugeordnet
ist, wobei jedes Fördermodul 7 einen Rollenhubtisch 53 umfassen
kann.
-
Eine
zentrale Energieversorgung 54 ist vorgesehen sowie die
Anbindung an einen zentralen Rechner 55, wobei es sich
dabei um einen PC handeln kann.
-
Des
Weiteren zeigt 5 die Aufgabestation/Entnahmestation 56,
in der das Kraftfahrzeug über eine Sensorik 57 vermessbar
ist. Die Sensorik 57 zeigt zumindest an, ob ein Kraftfahrzeug
anwesend ist oder nicht. Die Aufgabe/Entnahmestation 56 ist
beidseitig über Rolltore 58 schließbar.
-
Außerdem
ist am Eingangsbereich der Aufgabe-/Entnahmestation 56 ein
Terminal 59 vorgesehen, wobei es sich dabei im Konkreten
um einen Kartenleser, möglicherweise kombiniert mit einem
Fingerabdrucklesegerät und mit Tastatur, handeln kann.
-
6 zeigt
die Anordnung von Kraftfahrzeugen 60 auf den jeweiligen
Fördermodulen 7 bzw. Förderpaletten 5.
-
Bei
dem in 7 gezeigten Ausführungsbeispiel sind
die Kraftfahrzeuge 60 gekippt angeordnet, wodurch es möglich
ist, die Fahrzeuge 60 auf wesentlich kürzeren
Fördermodulen 7 anzuordnen, wodurch sich abermals
Fläche einsparen lässt bzw. wodurch sich mehr
Fahrzeuge 60 auf gleicher Fläche lagern lassen.
Dies ergibt ein Vergleich zwischen den 6 und 7.
-
In
Bezug auf Merkmale, die sich den Figuren nicht entnehmen lassen,
sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der
Beschreibung verwiesen.
-
Abschließend
sei ganz besonders darauf hingewiesen, dass die voranstehenden Ausführungsbeispiele
lediglich der Erörterung der beanspruchten Lehre dienen,
diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
-
- 1
- Aufnahmestation
- 2
- Entnahmestation
- 3
- Stellplätze
- 4
- Fördereinrichtung
- 5
- Förderpalette
- 6
- Freiplatz
- 7
- Fördermodule
- 8
- Längsfördereinheit
- 9
- Querfördereinheit
- 10
- Hubantrieb
- 11
- U-Profile
- 12
- Tragerollen
- 13
- U-Profile
- 14
- Tragegurte
- 15
- Bordscheiben
- 16
- Bordscheibe
- 17
- HDT-Zahnriemen
- 18
- Drehstromgetriebemotor
- 19
- Kardangelenkwelle
- 20
- Rahmen
- 21
- Exzentereinrichtung
- 22
- Exzenter
- 23
- Hubwelle
- 24
- Zahnriemen
- 25
- Hubstation
- 26
- Rechenanlage
- 27
- PC
- 28
- Terminal
- 29
- Terminal
- 30
- Kartenlesegerät
- 31
- Bus-Leitung
- 32
- Anschlusseinrichtung
- 33
- Energieversorger
- 35
- Kraftfahrzeug
- 50
- Steuereinheit
- 51
- Rechenanlage,
PC
- 52
- Datenleitung,
Kabel
- 53
- Rollenhubtisch
- 54
- zentrale
Energieversorgung
- 55
- zentraler
Rechner
- 56
- Aufgabe-/Entnahmestation
- 57
- Sensorik
- 58
- Rolltor
- 59
- Terminal,
Eingabestation
- 60
- Kraftfahrzeug
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2717213
A1 [0003, 0004]
- - DE 4218487 A1 [0005]
- - DE 3823728 C2 [0006]
- - DE 3819710 A1 [0007]
- - DE 3505200 A1 [0008]