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DE102014007539A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Kommissionieren von Ladungsträgern, insbesondere Kleinladungsträgern - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Kommissionieren von Ladungsträgern, insbesondere Kleinladungsträgern Download PDF

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DE102014007539A1
DE102014007539A1 DE102014007539.7A DE102014007539A DE102014007539A1 DE 102014007539 A1 DE102014007539 A1 DE 102014007539A1 DE 102014007539 A DE102014007539 A DE 102014007539A DE 102014007539 A1 DE102014007539 A1 DE 102014007539A1
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DE
Germany
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loading platform
charge carriers
load carriers
loading
picking
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102014007539.7A
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English (en)
Inventor
Uwe Habisreitinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Publication of DE102014007539A1 publication Critical patent/DE102014007539A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D65/00Designing, manufacturing, e.g. assembling, facilitating disassembly, or structurally modifying motor vehicles or trailers, not otherwise provided for
    • B62D65/02Joining sub-units or components to, or positioning sub-units or components with respect to, body shell or other sub-units or components
    • B62D65/18Transportation, conveyor or haulage systems specially adapted for motor vehicle or trailer assembly lines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern (12) für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie, mit wenigstens einem Kommissioniermodul (14), welches wenigstens eine Ladeplattform (18) für die Ladungsträger (12) und eine Manipulationseinrichtung (24) zum Bewegen der Ladungsträger (12) relativ zur Ladeplattform (18) aufweist, und mit wenigstens einem fahrerlosen Transportfahrzeug (26), mittels welchem das Kommissioniermodul (14) von wenigstens einem Bauteilelager zu wenigstens einem Verbauort transportierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Kommissionieren von Ladungsträgern, insbesondere Kleinladungsträgern, für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie.
  • Das Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern erfolgt üblicherweise – beispielsweise im Rahmen einer Serienfertigung von Kraftwagen – mit Hilfe von Routenzügen. Mittels eines solchen Routenzugs wird wenigstens eine Fertigungs- und-/oder Montagelinie mit den Ladungsträgen und somit mit den in den Ladungsträgern angeordneten Bauteilen versorgt. Eine solche Versorgung oder Belieferung einer Fertigungs- und/oder Montagelinie mit Ladungsträgern und Bauteilen wird üblicherweise auch als Linienversorgung bezeichnet. Die Linienversorgung erfolgt üblicherweise mit Hilfe von Routenzügen, die manuell mit den Ladungsträgern bestückt werden.
  • Eine solche Linienversorgung ist beispielsweise aus der DE 10 2012 104 902 A1 als bekannt zu entnehmen. Diese offenbart einen Routenzug-Transportwagen zur Aufnahme von Transportgut für die Versorgung von Fertigungs- beziehungsweise Montagelinien der industriellen Serienfertigung, mit einem mit Laufrollen bestückten Fahrgestell, und mit einer das Transportgut tragenden Plattform. Dabei ist zusätzlich wenigstens eine Führungseinheit zur Ankopplung an eine Übergabe-/Übernahmeeinrichtung für das Transportgut vorgesehen.
  • Darüber hinaus offenbart die DE 10 2012 016 489 A1 ein Verfahren zum Betreiben einer Produktionsanlage zur Montage eines Kraftwagens. Bei dem Verfahren werden im Wesentlichen sämtliche für die Montage des Kraftwagens erforderlichen Bauteile zumindest mittelbar mittels fahrerloser Transportfahrzeuge transportiert und an jeweiligen Montagestationen bereitgestellt. Ferner wird wenigstens eine Baugruppe des Kraftwagens auf weiteren fahrerlosen Transportfahrzeugen vormontiert und anschließend an eine Hauptmontagelinie transportiert.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, mittels welchen sich eine zeitgünstige und platzsparende Linienversorgung realisieren lässt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern, insbesondere Kleinladungsträgern (KLT), für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie umfasst wenigstens ein Kommissioniermodul, welches wenigstens eine Ladeplattform für die Ladungsträger und eine Manipulationseinrichtung zum Bewegen der Ladungsträger relativ zur Ladeplattform aufweist. Die Ladeplattform weist beispielsweise wenigstens eine Ladefläche auf, auf welcher die Ladungsträger angeordnet und somit transportiert werden können. Mittels der Manipulationseinrichtung können die Ladungsträger auf einfache, zeit- und kostengünstige Weise relativ zur Ladeplattform bewegt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst darüber hinaus wenigstens ein fahrerloses Transportfahrzeug, mittels welchem das Kommissioniermodul von wenigstens einem Bauteilelager zu wenigstens einem Verbauort transportierbar ist. Das Kommissioniermodul ist somit als mobiles Kommissioniermodul ausgebildet, mittels welchem die mit Bauteilen bestückten Ladungsträger in dem Bauteilelager aufgenommen und zu dem Verbauort transportiert werden können. An dem Verbauort können die Ladungsträger von der Ladeplattform entnommen und beispielsweise in wenigstens ein an dem Verbauort angeordnetes Verbauortregal bewegt werden. Daraufhin können die Bauteile aus den Ladungsträgern entnommen und verbaut werden.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung lässt sich somit ein automatisches Kommissionieren von Ladungsträgern für die Linienversorgung mit Fertigungsmaterial, das heißt mit den Bauteilen, realisieren, sodass Routenzüge für die Linienversorgung entfallen können. Darüber hinaus lässt sich eine besonders kurze Prozesskette durch eine zumindest im Wesentlichen direkte Schnittstelle zwischen dem Bauteilelager und dem Verbauort realisieren. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht somit die Darstellung einer besonders zeit- und somit kostengünstigen sowie platzsparenden Kommissionierung von Ladungsträgen, sodass sich insgesamt eine zeit- und kostengünstige Serienfertigung beispielsweise von Kraftwagen, insbesondere Personenkraftwagen, realisieren lässt. Außerdem lässt sich im Vergleich zu herkömmlichen Kommissionierungsprozessen eine erhebliche Kosteneinsparung im Logistikbereich einer Montage realisieren, da nicht-wertschöpfende Tätigkeiten bei der Material- beziehungsweise Bauteilebereitstellung an der Fertigungs- und/oder Montagelinie entfallen können. Des Weiteren ist durch die erfindungsgemäße Vorrichtung eine einfache Modernisierungsmöglichkeit geschaffen, da die veraltete Routenzugtechnik entfallen und durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ersetzt werden kann.
  • Ferner stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung, insbesondere das Kommissioniermodul, einen integrierten Puffer dar, in welchem die Ladungsträger zumindest während ihres Transport von dem Bauteilelager zu dem Verbauort zwischengelagert, das heißt gepuffert werden können. Auch kann ein wahlfreier Zugriff auf die Ladungsträger geschaffen werden, insbesondere beim Beladen des Kommissioniermoduls im Bauteilelager und/oder beim Entladen des Kommissioniermoduls am Verbauort.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Manipulationseinrichtung eine Fördereinrichtung aufweist, mittels welcher die Ladungsträger auf die Ladeplattform förderbar sind. Hierdurch kann die Ladeplattform auf besonders einfache, zeit- und kostengünstige Weise mit den Ladungsträgern bestückt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Fördereinrichtung dazu ausgebildet ist, die Ladungsträger von der Ladeplattform zu fördern und somit das Kommissioniermodul zu entladen. Dadurch lässt sich eine vollautomatische Beladung und/oder Entladung des Kommissioniermoduls und in der Folge eine vollautomatische Linienversorgung realisieren, da beispielsweise die Ladungsträger im Bauteilelager mittels der Fördereinrichtung automatisch auf die Ladeplattform gefördert, mittels der Vorrichtung automatisch vom Bauteilelager zum Verbauort transportiert und am Verbauort mittels der Fördereinrichtung automatisch von der Ladeplattform bewegt werden können.
  • Die Manipulationseinrichtung, insbesondere die Fördereinrichtung, umfasst beispielsweise einen Antrieb mit wenigstens einem Motor, insbesondere einem Elektromotor, mittels welchem beispielsweise wenigstens ein Förderelement der Fördereinrichtung bewegbar ist. Mittels des Förderelements können die Ladungsträger durch Bewegen beziehungsweise Antreiben des Förderelements relativ zur Ladeplattform bewegt werden, sodass beispielsweise die Ladungsträger auf die Ladeplattform gefördert und/oder von der Ladeplattform bewegt werden können.
  • Zur Realisierung einer besonders einfachen und kostengünstigen Beladung und-/oder Entladung des Kommissioniermoduls ist es bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Fördereinrichtung als Rollenförderer ausgebildet ist. Der Rollenförderer beziehungsweise jeweilige Förderelemente in Form von Rollen des Rollenförderers können kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig, mit den Ladungsträgern zusammenwirken, um diese relativ zu der Ladeplattform zu bewegen. Hierdurch kann auch eine besonders einfache Sicherheitstechnik insbesondere beim Ausfördern der Ladungsträger über den Rollenförderer realisiert werden.
  • Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Manipulationseinrichtung eine Hubeinrichtung aufweist, mittels welcher die auf der Hubeinrichtung anordenbaren Ladungsträger relativ zu der Ladeplattform höhenverfahrbar sind. Die Ladungsträger müssen somit nicht durch einen menschlichen Arbeiter angehoben oder abgesenkt werden, sondern ein Anheben und/oder Absenken der Ladungsträger kann automatisch mittels der Hubeinrichtung erfolgen. Hierbei umfasst die Hubeinrichtung beispielsweise wenigstens einen Antrieb, insbesondere einen Motor, zum Höhenverfahren der Ladungsträger.
  • Des Weiteren hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn die Manipulationseinrichtung wenigstens eine Dreheinrichtung aufweist, mittels welcher die auf der Dreheinrichtung anordenbaren Ladungsträger relativ zu der Ladeplattform, insbesondere in einer Ebene, welche parallel zu einer Ladefläche der Ladeplattform verläuft, drehbar sind. Die Ladungsträger können somit bedarfsgerecht relativ zur Ladeplattform ausgerichtet werden, sodass die Ladeplattform und insbesondere die Ladefläche besonders effizient genutzt werden können. So ist es beispielsweise möglich, eine besonders hohe Anzahl an Ladungsträgern auf der Ladeplattform anzuordnen und gleichzeitig die Ladeplattform hinsichtlich ihrer äußeren Abmessungen klein auszugestalten, sodass die Vorrichtung einen nur geringen Platzbedarf hat und auch in sehr schmalen Fahrstraßen betrieben werden kann. Dadurch lässt sich eine platzsparende Linienversorgung realisieren. Ferner kann dadurch ein manuelles Drehen und Ausrichten der Ladungsträger vermieden werden, sodass die Ladungsträger mittels der Dreheinrichtung auch automatisch relativ zur Plattform ausgerichtet werden können.
  • Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Kommissioniermodul wenigstens eine zweite Ladeplattform für die Ladungsträger aufweist, wobei die Ladeplattformen übereinander angeordnet sind. Hierdurch lässt sich der Bauraumbedarf der Vorrichtung in Längsrichtung und Querrichtung besonders gering halten. Gleichzeitig kann eine hohe Lagerkapazität beziehungsweise Aufnahmekapazität der Vorrichtung geschaffen werden, sodass eine besonders hohe Anzahl an Ladungsträgern mittels der Vorrichtung transportiert werden kann. Mit Hilfe der Hubeinrichtung ist es dabei auf besonders einfache Weise möglich, die Ladungsträger bedarfsgerecht auf die übereinander angeordneten Ladeplattformen zu verteilen. Dies bedeutet, dass die Ladungsträger beispielsweise von einer der Ladeplattformen zur anderen Ladeplattform und umgekehrt automatisch angehoben oder abgesenkt werden können.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist das Kommissioniermodul wenigstens eine weitere Ladeplattform für die Ladungsträger auf, wobei die erste Ladeplattform auf einer ersten Seite der Manipulationseinrichtung und die weitere Ladeplattform auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden, zweiten Seite der Manipulationseinrichtung angeordnet ist. Hierdurch kann eine besonders platzsparende und automatische Bestückung der Ladeplattformen mittels der Manipulationseinrichtung geschaffen werden. Ferner kann ein Bewegungsbereich, in welchem die Manipulationseinrichtung zum Bewegen der Ladungsträger relativ zu den Ladeplattformen zu bewegen ist, besonders gering gehalten werden, da die Ladungsträger wahlweise auf die auf der ersten Seite angeordnete Ladeplattform oder auf die auf der zweiten Seite angeordnete Ladeplattform gefördert werden können.
  • Zur Erfindung gehört auch eine Produktionsanlage zum Herstellen von Kraftwagen, mit wenigstens einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind als vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Produktionsanlage anzusehen und umgekehrt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie werden die Ladungsträger mittels wenigstens eines Kommissioniermoduls, welches wenigstens eine Ladeplattform für die Ladungsträger und eine Manipulationseinrichtung zum Bewegen der Ladungsträger relativ zur Ladeplattform aufweist, kommissioniert, wobei das Kommissioniermodul mittels wenigstens eines fahrerlosen Transportfahrzeugs von wenigstens einem Bauteilelager zu wenigstens einem Verbauort transportiert wird. Mit anderen Worten ist es im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen, dass die beispielsweise als Kleinladungsträger ausgebildeten Ladungsträger mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommissioniert werden. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind dabei als vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens anzusehen und umgekehrt.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine schematische und perspektivische Seitenansicht auf eine Vorrichtung zum Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie, mit wenigstens einem Kommissioniermodul, welches wenigstens eine Ladeplattform für die Ladungsträger und eine Manipulationseinrichtung zum Bewegen der Ladungsträger relativ zur Ladeplattform aufweist, und mit wenigstens einem fahrerlosen Transportfahrzeug zum Transportieren des Kommissioniermoduls von wenigstens einem Bauteilelager zu wenigstens einem Verbauort;
  • 2 eine weitere schematische und perspektivische Seitenansicht auf die Vorrichtung;
  • 3 eine schematische und perspektivische Draufsicht auf einen am Bauteilelager vorgesehenen Bahnhof, an welchem eine Mehrzahl von Vorrichtungen gemäß 1 und 2 mit Ladungsträgern bestückt werden; und
  • 4 eine schematische Detailansicht der Vorrichtung, in welcher die Manipulationseinrichtung dargestellt ist, während diese einen Ladungsträger in der Vorrichtung positioniert.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 und 2 zeigen jeweils in einer schematischen und perspektivischen Seitenansicht eine im Ganzen mit 10 bezeichnete Vorrichtung zum Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern in Form von Kleinladungsträgern 12 für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie. Entlang der wenigstens einen Fertigungs- und/oder Montagelinie werden Kraftwagen im Rahmen einer industriellen Serienfertigung oder Massenproduktion hergestellt. Wie im Folgenden noch erläutert wird, werden die Kleinladungsträger 12 mittels der Vorrichtung 10 an wenigstens einen Verbauort der Fertigungs- und/oder Montagelinie transportiert. Eine solche Versorgung oder Belieferung des Verbauorts mit den Kleinladungsträgern 12 und den in den Kleinladungsträgern 12 angeordneten Bauteilen der Kraftwagen wird auch als Linienversorgung bezeichnet. An dem Verbauort werden die Bauteile aus den Kleinladungsträgern 12 entnommen und verbaut, das heißt montiert.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst ein Kommissioniermodul 14, welches zwei Regale 16 und 17 aufweist. Die Höhe der Regale 16, 17 ist vorzugsweise standardisiert. Beispielsweise kann eine einzige Größe für die Regale 16, 17 vorgegeben sein. Alternativ können auch mehrere Regalvarianten mit unterschiedlichen, aber standardisierten Abmaßen vorgesehen sein. Die Regale 16 sind nebeneinander angeordnet und weisen jeweils eine Mehrzahl von Ladeplattformen 18 auf. Die Ladeplattformen 18 weisen jeweils eine Ladefläche 20 auf, auf welcher die jeweiligen Kleinladungsträger 12 abgestellt, das heißt angeordnet und transportiert werden können. Aus 1 ist erkennbar, dass die Ladeplattformen 18 des Regals 16 übereinander angeordnet sind und sich somit in Hochrichtung der Vorrichtung 10 gegenseitig überdecken. Entsprechend dazu sind auch die Ladeplattformen 18 des Regals 17 übereinander angeordnet und überdecken sich in Hochrichtung der Vorrichtung 10 gegenseitig. Die Regale 16 und 17 sind nebeneinander angeordnet und voneinander beabstandet, sodass zwischen den Regalen 16 und 17 ein Zwischenraum 22 gebildet ist.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst darüber hinaus eine Manipulationseinrichtung 24, welche in dem Zwischenraum 22 und somit zwischen den Regalen 16 und 17 angeordnet ist. Aus 2 ist erkennbar, dass die jeweiligen Kleinladungsträger 12, beispielsweise einzeln, auf der Manipulationseinrichtung 24 anordenbar sind, wobei die auf der Manipulationseinrichtung 24 anordenbaren Kleinladungsträger 12 mittels der Manipulationseinrichtung 24 relativ zu den Ladeplattformen 18 bewegbar sind. Diese mittels der Manipulationseinrichtung 24 bewirkbare Bewegung der jeweiligen Kleinladungsträger 12 relativ zu den Regalen 16 und 17 wird im Folgenden noch näher erläutert.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst ferner ein fahrerloses Transportfahrzeug 27, mittels welchem das Kommissioniermodul 14 bewegbar ist. Das fahrerlose Transportfahrzeug 27 (FTF) wird insbesondere dazu verwendet, das Kommissioniermodul 14 von einem Bauteilelager zu wenigstens einem Verbauort zu transportieren. Der Verbauort ist beispielsweise eine Stelle der Fertigungs- und/oder Montagelinie, sodass die in den Kleinladungsträgern 12 angeordneten Bauteile mittels des fahrerlosen Transportfahrzeugs 27 vom Bauteilelager automatisch zur Fertigungs- und/oder Montagelinie transportiert werden können. Das fahrerlose Transportfahrzeug 27 zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es sich automatisch, das heißt ohne Zutun eines menschlichen Fahrers, entlang einer vorgebbaren Wegstrecke bewegt, sodass das Kommissioniermodul 14 automatisch entlang der Wegstrecke transportiert wird.
  • Aus 1 und 2 ist erkennbar, dass das Kommissioniermodul 14 auf dem fahrerlosen Transportfahrzeug 27 angeordnet und an diesem abgestützt ist. Mit anderen Worten ist das fahrerlose Transportfahrzeug 27 unter dem Kommissioniermodul 14 angeordnet, sodass der Bauraumbedarf der Vorrichtung 10 insgesamt besonders gering gehalten werden kann. Insbesondere kann die Länge der Vorrichtung 10 in Fahrtrichtung des fahrerlosen Transportfahrzeugs 27 geringer ausgestaltet werden, als wenn das Kommissioniermodul 14 in Fahrtrichtung vor oder hinter dem fahrerlosen Transportfahrzeug 27 angeordnet wäre, wie dies bei einem herkömmlichen Routenzug der Fall wäre. Durch den Einsatz der Vorrichtung 10 im Rahmen der Serienfertigung von Kraftwagen können somit Routenzüge entfallen, sodass sich eine automatische, platzsparende und zeit- und kostengünstige Linienversorgung realisieren lässt. Mittels der Vorrichtung 10 kann nämlich eine besonders kurze Prozesskette dargestellt werden, da eine zumindest im Wesentlichen direkte Schnittstelle zwischen dem Bauteilelager und dem Verbauort geschaffen werden kann.
  • Vorzugsweise umfasst die Manipulationseinrichtung 24 eine Fördereinrichtung insbesondere in Form eines Rollenförderers, mittels welcher beziehungsweise welchem die Kleinladungsträger 12 auf die jeweilige Ladeplattform 18 förderbar sind. Dadurch können die jeweiligen Ladeplattformen 18 automatisch mittels der Fördereinrichtung mit den Kleinladungsträgern 12 bestückt werden.
  • Die Manipulationseinrichtung 24 weist ein erstes Förderelement in Form einer zumindest im Wesentlichen rahmenförmigen Plattform 26 auf, auf welcher die jeweiligen Kleinladungsträger 12, insbesondere einzeln, anordenbar sind. Ferner umfasst die Manipulationseinrichtung 24 ein zweites Förderelement in Form eines Drehtellers 28, welcher auf der Plattform 26 angeordnet und relativ zur Plattform 26 bewegbar ist. Der Drehteller 28 ist dabei relativ zu den Ladeplattformen 18 und relativ zur Plattform 26 translatorisch bewegbar sowie um eine Drehachse drehbar. Die Drehachse verläuft dabei in Hochrichtung der Vorrichtung 10, entlang welcher sich auch die Regale 16 und 17 erstrecken und die jeweiligen Ladeplattformen 18 übereinander angeordnet sind. Der Drehteller 28 und mit diesem der auf dem Drehteller 28 angeordnete Kleinladungsträger 12 ist mittels weiterer Förderelemente 30 zwischen den Regalen 16 und 17 translatorisch bewegbar, sodass der Kleinladungsträger 12 zu einer freien, das heißt noch nicht besetzten Stelle der jeweiligen Ladeplattformen 18 bewegt werden kann. Ferner können der Drehteller 28 und mit diesem der auf dem Drehteller 28 angeordnete Kleinladungsträger 12 um wenigstens 90 Grad relativ zur jeweiligen Ladeplattform 18 gedreht werden, sodass der Kleinladungsträger 12 an der noch nicht besetzten Stelle entlang seiner Längserstreckungsrichtung auf die jeweilige Ladeplattform 18 bewegt werden kann. Diese Bestückung der jeweiligen Ladeplattform 18 erfolgt vorzugsweise ebenfalls mittels der Manipulationseinrichtung 24, sodass eine vollautomatische Bestückung der Ladeplattformen 18 mittels der Manipulationseinrichtung 24 darstellbar ist.
  • Die Förderelemente 30 zum Bewegen des Drehtellers 28 und des jeweiligen Kleinladungsträgers 12 sind beispielsweise Bestandteile einer Fördereinrichtung der Manipulationseinrichtung 24, wobei die Fördereinrichtung als Rollenförderer ausgebildet sein kann. Mittels dieses Rollenförderers können die jeweiligen Kleinladungsträger 12 auf die geschilderte Weise an jeweiligen, noch nicht besetzten Stellen auf die Ladeplattformen 18 gefördert werden. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Fördereinrichtung (Rollenförderer) auch dazu ausgebildet ist, die jeweiligen Kleinladungsträger 12 von den jeweiligen Ladeplattformen 18 zu fördern, um dadurch das Kommissioniermodul 14 am Verbauort vollautomatisch entladen zu können.
  • Um jede der übereinander angeordneten Ladeplattformen 18 mit jeweiligen Kleinladungstragern 12 bestücken zu können, umfasst die Manipulationseinrichtung 24 auch eine Hubeinrichtung, wobei die Plattform 26 Bestandteil der Hubeinrichtung ist. Die Hubeinrichtung weist Führungsschienen 32 auf, welche an den Regalen 16 und 17 befestigt sind und sich in Hochrichtung erstrecken. Die Plattform 26 ist dabei an den Führungsschienen 32 gehalten und entlang der Führungsschienen 32 relativ zu den Regalen 16 und 17 höhenverfahrbar. Hierdurch können die auf dem Drehteller 28 angeordneten beziehungsweise anordenbaren Kleinladungsträger 12 zwischen den Ladeplattformen 18 höhenverfahren werden, sodass beispielsweise sowohl die oberste der Ladeplattformen 18 als auch die unterste der Ladeplattformen 18 vollautomatisch mit jeweiligen Kleinladungsträgern 12 mittels der Manipulationseinrichtung 24 bestückt werden kann. Dies bedeutet, dass durch die Manipulationseinrichtung 24 eine Hubfunktion für das Einlagern der Kleinladungsträger 12 in die jeweiligen, jeweilige Regalebenen der Regale 16 und 17 darstellenden Ladeplattformen 18 erfolgen kann.
  • Zum Bewegen des jeweiligen Kleinladungsträgers 12, das heißt zum Höhenverfahren der Plattform 26, zum Drehen des Drehtellers 28 sowie zum translatorischen Bewegen des Drehtellers 28 relativ zur Plattform 26 umfasst die Manipulationseinrichtung 24 einen Antrieb mit wenigstens einem Motor, insbesondere einem Elektromotor. Dadurch können die Kleinladungsträger 12 vollautomatisch, das heißt ohne Zutun eines menschlichen Arbeiters, relativ zu den Regalen 16 und 17 bewegt werden, sodass die Regale 16 und 17 vollautomatisch mit den Kleinladungsträgern 12 bestückt sowie entladen werden können.
  • Da das Regal 16 auf einer ersten Seite der Manipulationseinrichtung 24 und das Regal 17 auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden, zweiten Seite der Manipulationseinrichtung 24 angeordnet ist, kann eine besonders platzsparende automatische Bestückung der Ladeplattform 18 realisiert werden. Mit anderen Worten kann ein Bewegungsbereich, in welchem die Manipulationseinrichtung 24 beziehungsweise der Drehteller 28 zum Bestücken der Ladeplattformen 18 zu bewegen ist, klein gehalten werden, sodass sich eine besonders platzsparende Kommissionierung realisieren lässt.
  • An dem Verbauort ist beispielsweise wenigstens ein Verbauortregal angeordnet, wobei – nachdem das Kommissioniermodul 14 mittels des fahrerlosen Transportfahrzeugs 27 an den Verbauort und somit an das Verbauortregal transportiert wurde – die Entladung der Kleinladungsträger 12 in das Verbauortregal automatisch erfolgen kann. Durch diese Technologie kann die Intralogistik in einer Produktionsanlage sehr einfach modernisiert werden, da Routenzüge und die Routenzugtechnik, welche üblicherweise für den Materialtransport zum Einsatz kommt, völlig entfallen können.
  • 3 zeigt in einer schematischen und perspektivischen Draufsicht einen sogenannten Bahnhof 34, welcher an dem Bauteilelager vorgesehen ist. Das Bauteilelager ist beispielsweise ein automatisches Kleinteillager, mittels welchem die Bauteile zu jeweiligen Bestückungsorten 36 gefördert werden können. Hierzu umfasst der Bahnhof 34 Rollenförderer 38, mittels welchen die Bauteile zu den jeweiligen Bestückungsorten 36 transportiert werden können, welche auch als Terminals bezeichnet werden. Mittels der Rollenförderer 34 können die Bauteile also sowohl in Längs- als auch in Querrichtung des Bahnhofs 34 zu den Bestückungsorten 36 transportiert werden. Die Bauteile selbst sind dabei in jeweiligen Kleinladungsträgern 12 angeordnet. Somit werden also die Kleinladungsträger 12 innerhalb des Bahnhofs 34 zu den jeweiligen Bestückungsorten transportiert.
  • Zumindest einigen der Bestückungsorte 36 ist jeweils eine Vorrichtung 10 zugeordnet, deren jeweiliges Kommissioniermodul 14 mit den Bauteilen, die an den jeweiligen Bestückungsort 36 gefördert wurden, auf die geschilderte Weise bestückt werden kann. Mittels der jeweiligen Hubeinrichtung ist es dabei möglich, die mittels der Rollenförderer 38 zur jeweiligen Vorrichtung 10 geförderten Kleinladungsträger 12 abzusenken oder anzuheben und auf die jeweiligen Ladeplattformen 18 zu verteilen. Nach dem Bestücken des jeweiligen Kommissioniermoduls 14 wird dieses mittels des jeweiligen fahrerlosen Transportfahrzeugs 27 vom jeweiligen Bestückungsort 36 zum jeweiligen Verbauort transportiert, sodass das jeweilige Kommissioniermodul 14 als mobiles Kommissioniermodul oder mobiler Kommissionierer zur Handhabung von Ladungsträgern in Form der Kleinladungsträger 12 ausgebildet ist. Die Vorrichtungen 10 weisen aufgrund ihrer vollautomatischen Funktionsweise im Zusammenspiel miteinander ein Schwarmverhalten am Bahnhof 34 auf.
  • Die jeweilige Vorrichtung 10 stellt darüber hinaus einen mobilen Puffer dar, in welchem die jeweiligen Kleinladungsträger 12 und somit die in den Kleinladungsträgern 12 aufgenommenen Bauteile zumindest während des Transports des Kommissioniermoduls 14 zum Verbauort gepuffert, das heißt zwischengelagert werden. Da der Bahnhof 34 mehrere Bestückungsorte 36 umfasst, können mehrere Vorrichtungen 10 gleichzeitig beladen, das heißt mit Kleinladungsträgern 12 bestückt werden.
  • In 4 ist eine der Vorrichtungen 10 in einer Detailansicht gezeigt. Dabei ist die Manipulationseinrichtung 24 der betreffenden Vorrichtung 10 zu erkennen, während diese einen gerade von einer der Rollenförderer 38 aufgenommenen Kleinladungsträger 12 auf einer der Ladeflächen 20 positioniert. Die rollenförmigen Förderelemente 30 der Manipulationseinrichtung 24 sind vorliegend gut zu erkennen.
  • Die Manipulationseinrichtung 24 umfasst in der hier gezeigten Ausführungsform zwei Greifereinrichtungen 40, welche im Zusammenspiel mit dem Drehteller 30 um die Hochachse der Vorrichtung 10 gedreht und mittels der zuvor bereits erwähnten Hubeinrichtung in Hochrichtung der Vorrichtung 10 verfahren werden können.
  • Die Greifereinrichtungen 40 können ihrerseits auf und zu bewegt werden, um die Kleinladungsträger 12 zu ergreifen. Ferner können die Greifereinrichtungen 40 schienenartig, also translatorisch bewegt werden, um die Kleinladungsträger 12 auf die jeweiligen Ladeflächen 20 zu befördern.
  • Die betreffenden Kleinladungsträger 12 werden mittels der Rollenförderer 38 in den Zwischenraum 22 hineinbewegt. Dabei sind die Greifereinrichtungen 40 im Gegensatz zur hier dargestellten Positionierung um 90 um die Hochachse der Vorrichtung 10 verschwenkt. Mit anderen Worten fluchten die Greifereinrichtungen 40 dann mit der Förderrichtung der Rollenförderer 38. Mittels der Rollenförderer 38 können die Kleinladungsträger in die geöffneten Greifereinrichtungen 40 hineinbewegt werden.
  • Anschließend werden die Kleinladungsträger 12 mittels der Greifereinrichtungen 40 ergriffen und die Greifereinrichtungen 40 in die hier gezeigte Positionierung um 90 Grad gedreht. Je nachdem, in welcher Höhe der betreffende Kleinladungsträger 12 innerhalb der Vorrichtung 10 positioniert werden soll, werden die Greifereinrichtungen 40 noch entsprechend in der Höhe der Vorrichtung 10 verfahren.
  • Anschließend können die Greifereinrichtungen 40 translatorisch in Richtung der Ladefläche 20 verfahren werden. Sobald die Kleinladungsträger 12 auf der Ladefläche 20 positioniert worden sind, werden die Greifereinrichtungen 40 auseinander bewegt, also geöffnet, um die Kleinladungsträger 12 freizugeben.
  • Die gesamte Manipulationseinrichtung 24 funktioniert also im Prinzip wie eine Art Aufzug, mittels welchem die Kleinladungsträger 12 von dem Bahnhof 34 aufgenommen und innerhalb der Regale 16, 17 positioniert werden können. Dabei können die Kleinladungsträger um 90 Grad um die Hochachse der Vorrichtung 10 verschwenkt werden, damit einerseits die Kleinladungsträger 12 mittels der Rollenförderer 38 in die auf die passende Höhe verfahrene Manipulationseinrichtung 24 bewegt und andererseits die mittels der Manipulationseinrichtung 24 aufgenommenen Kleinladungsträger 12 in ihre entsprechende Regalposition bewegt werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102012104902 A1 [0003]
    • DE 102012016489 A1 [0004]

Claims (9)

  1. Vorrichtung zum Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern (12) für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie, mit wenigstens einem Kommissioniermodul (14), welches wenigstens eine Ladeplattform (18) für die Ladungsträger (12) und eine Manipulationseinrichtung (24) zum Bewegen der Ladungsträger (12) relativ zur Ladeplattform (18) aufweist, und mit wenigstens einem fahrerlosen Transportfahrzeug (27), mittels welchem das Kommissioniermodul (14) von wenigstens einem Bauteilelager zu wenigstens einem Verbauort transportierbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Manipulationseinrichtung (24) eine Fördereinrichtung aufweist, mittels welcher die Ladungsträger (12) auf die Ladeplattform (18) förderbar sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung als Rollenförderer ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manipulationseinrichtung (24) eine Hubeinrichtung aufweist, mittels welcher die auf der Hubeinrichtung anordenbaren Ladungsträger (12) relativ zu der Ladeplattform (18) höhenverfahrbar sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manipulationseinrichtung (24) wenigstens eine Dreheinrichtung aufweist, mittels welcher die Ladungsträger (12) relativ zu der Ladeplattform (18), insbesondere in einer Ebene, welche parallel zu einer Ladefläche (20) der Ladeplattform (18) verläuft, drehbar sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommissioniermodul (14) wenigstens eine zweite Ladeplattform (18) für die Ladungsträger (12) aufweist, wobei die Ladeplattformen (18) übereinander angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommissioniermodul (14) wenigstens eine weitere Ladeplattform (18) für die Ladungsträger (12) aufweist, wobei die erste Ladeplattform (18) auf einer ersten Seite der Manipulationseinrichtung (24) und die weitere Ladeplattform (18) auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden, zweiten Seite der Manipulationseinrichtung (24) angeordnet ist.
  8. Produktionsanlage zum Herstellen von Kraftwagen, mit wenigstens einer Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  9. Verfahren zum Kommissionieren von mit Bauteilen bestückbaren Ladungsträgern (12) für die Versorgung wenigstens einer Fertigungs- und/oder Montagelinie, bei welchem die Ladungsträger (12) mittels wenigstens eines Kommissioniermoduls, (14), welches wenigstens eine Ladeplattform (18) für die Ladungsträger (12) und eine Manipulationseinrichtung (24) zum Bewegen der Ladungsträger (12) relativ zur Ladeplattform (18) aufweist, kommissioniert werden, wobei das Kommissioniermodul (14) mittels wenigstens eines fahrerlosen Transportfahrzeugs (27) von wenigstens einem Bauteilelager zu wenigstens einem Verbauort transportiert wird.
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