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Die Erfindung betrifft eine Fahrrad- oder Gepäcktasche mit zwei steifen Taschenwänden, wobei eine der beiden steifen Taschenwände als Rückwand an ihrer Außenseite Befestigungsvorrichtungen zur Befestigung der Tasche an einem Fahrrad trägt.
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Fahrradtaschen stellen oftmals hochbelastete Transportbehälter dar, deren Belastung nicht nur im Gewicht der Beladung besteht, sondern auch darin, dass sie Regen, Spritzwasser und mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Aus Gründen der Gewichtsersparnis haben sie oftmals keinen festen Rahmen, weshalb sie nur unter weitgehend vollständiger Beladung eine konkrete Außenform annehmen. Im leeren oder teilgefüllten Zustand dagegen wirken sie oftmals formlos. Deswegen und wegen ihrer robusten, wetterfesten Ausgestaltung bleibt ihr Einsatz vielfach auf den am Fahrrad beschränkt.
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Die
DE 10 2009 029 999 A1 zeigt demgegenüber eine Taschenhülle, die eine herkömmliche Aktentasche aufnehmen kann und gegen Witterungseinflüsse schützen soll. Sie weist ein im Wesentlichen plattenförmiges und starres Rückteil auf, das an einer Außenseite eine Koppelvorrichtung zur Befestigung an einem Fahrrad trägt, und ein im Wesentlichen plattenförmiges und starres Vorderteil, die einander gegenüberliegend angeordnet und über ein faltbares Zwischenteil miteinander verbunden sind, um einen Tascheninnenraum zu bilden, dessen Volumen durch Veränderung des Abstandes zwischen dem Vorderteil und dem Rückenteil veränderbar ist. Damit die Tasche im unbeladenen Zustand eine ansprechende Form behält, sind das Vorderteil und das Rückenteil über elastische Verbindungsmittel miteinander verbunden. Im komprimierten Zustand weist die Tasche allerdings noch eine gewisse Tiefe auf.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fahrradtasche anzugeben, die trotz ihrer Wetterfestigkeit ein ansprechendes Äußeres und dennoch eine hohe Funktionalität bietet.
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Diese Aufgabe wird durch eine volumenvariable Fahrradgepäcktasche gelöst, die in einen komprimierten und einen expandierten Gebrauchszustand gebracht werden kann,
- – mit zwei steifen Taschenwänden, die sowohl im komprimierten Zustand als auch im expandierten Zustand der Fahrradtasche in weitgehend parallel liegenden Erstreckungsebenen liegen und eine räumliche Begrenzung der Tasche orthogonal zu den Erstreckungsebenen darstellen,
- – mit einer Rückwand als einer der beiden Taschenwände, an deren Außenseite Befestigungsvorrichtungen zur Befestigung der Tasche an einem Fahrrad angebracht sind,
- – mit einem Erweiterungsabschnitt zwischen den Taschenwänden,
- – mit mindestens einem steifen Taschenboden, der im expandierten Zustand senkrecht auf die Erstreckungsebenen der Taschenwände steht und deren Abstand zueinander bestimmt, also dazwischen angeordnet ist, und mit ihnen einen Innenraum der Gepäcktasche definiert, und der im komprimierten Zustand der Gepäcktasche zwischen den Taschenwänden und parallel zu ihnen liegt,
- – mit mindestens einer lösbaren Fixiereinrichtung am Umfang der Tasche, die die Tasche im komprimierten Zustand fixiert, und
- – mit einer Beladeöffnung im Erweiterungsabschnitt, die den Innenraum durch die zumindest teilweise geöffnete Fixiereinrichtung hindurch zugänglich macht.
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Die erfindungsgemäße Fahrradtasche – im Folgenden der Einfachheit halber lediglich als „Tasche“ bezeichnet – kennt demnach ebenfalls einen komprimierten und einen expandierten Gebrauchszustand. In beiden Gebrauchszuständen lässt sich die Tasche beladen und als solche verwenden und bietet den gleichen Schutz, insbesondere gegen Spritzwasser. Die zwei steifen Taschenwände liegen in beiden Gebrauchszuständen parallel zueinander und sich unmittelbar gegenüber, so dass sie in einer zu ihrer Erstreckungsebene orthogonalen Ansichtsrichtung weitgehend zur Deckung kommen. Sie bilden in dieser Ansichtsrichtung eine räumliche Begrenzung der Tasche, deren Volumen durch den Abstand zwischen den beiden steifen Taschenwänden variierbar ist. Die Taschenwände können ihre Steifheit durch plattenförmige Elemente bzw. Seitenplatten erhalten, die vollflächig sein können, aus Gewichtsgründen aber beispielsweise auch durchbrochen sein können. Sie können sogar lediglich rahmenförmig ausgebildet sein, womit sie besonders leicht sind. Um dennoch der Tasche eine konkrete Form zu verleihen, können die rahmenförmigen Taschenwände mit einem belastbaren Textilmaterial teil- oder vollflächig bespannt sein, das ein Ausbeulen der Tasche bei Beladung weitgehend verhindert. Die plattenförmigen Elemente können alternativ allseits von einer Plattentasche aus einem vorzugsweise textilen Material umhüllt sein. Eine Plattentasche kann selbst ein fester Bestandteil der Tasche, nämlich ein Bestandteil ihrer Außenwand sein und jedenfalls dort aus einem wasserdichten Material bestehen. Um die plattenförmigen Elemente einsetzen oder im Reparaturfall austauschen zu können, kann die Plattentasche auf der Innenseite der Tasche eine Bedienungsöffnung bieten. Deswegen kann die Plattentasche zugleich auch als eine Innentasche für flache Gegenstände dienen.
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Eine der Taschenwände, nämlich diejenige, die die Rückwand bildet, hat zudem die Aufgabe, Befestigungs- oder Kopplungsvorrichtungen aufzunehmen, mit denen die Tasche an einem Fahrrad oder dergleichen befestigt werden kann. Dementsprechend stabil muss die Rückwand ausgebildet sein, weil sie das Gewicht der Tasche samt Beladung auf das Fahrrad übertragen muss.
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Die Tasche umfasst außerdem einen Erweiterungsabschnitt zwischen den Taschenwänden, der den maximalen Abstand der Taschenwände voneinander im expandierten Zustand definiert. Im komprimierten Zustand dagegen ist der Erweiterungsabschnitt eingefaltet oder eingefahren, so dass er einen minimalen Abstand der beiden Taschenwände nicht verhindert. Der Erweiterungsabschnitt ist an den Rändern der Taschenwände angebracht und wirkt damit weitgehend am gesamten Umfang der Tasche. Dafür kann er am Umfang der Tasche linear umlaufend oder nur abschnittsweise angebracht sein.
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Im Bereich des Erweiterungsabschnitts ist außerdem mindestens ein steifer Taschenboden angebracht, der im expandierten und gebrauchsbereiten Zustand der Gepäcktasche senkrecht auf die Erstreckungsebene der Taschenwände steht und damit im Wesentlichen parallel zum Erweiterungsabschnitt orientiert ist. Im expandierten Zustand ist er also zwischen den beiden Taschenwänden angeordnet und definiert zusammen mit ihnen einen Innenraum der Gepäcktasche, indem seine Breite einen Abstand der Taschenwände festlegt. Im komprimierten Zustand der Fahrradtasche dagegen liegt er parallel zu ihnen zwischen den Taschenwänden. Genauso wie die steifen Taschenwände verleiht auch der Taschenboden der Fahrradtasche eine definierte Gestalt, die ein Verformen der Tasche bei Beladung verhindert, beispielsweise ein Ausbeulen des Erweiterungsabschnitts. Seine Anordnung ist nicht auf einen Bodenbereich der Tasche beschränkt. Er kann auch an seitlichen Abschnitten der Tasche angebracht sein.
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An ihrem Umfang trägt die Tasche eine lösbare Fixiereinrichtung, die entlang ihres Umfangs wirkt und die Tasche im komprimierten Zustand fixiert bzw. die Taschenwände in einer engen parallelen Lage zusammenhält. Als Fixiereinrichtung eignen sich beispielsweise Druckknöpfe, Riemen mit Schnallen oder Klettverschlüsse. Während Druckknöpfe und Riemen punktuell wirken, kann ein Klett- oder Reißverschluss sowohl punktuell als auch um den gesamten Umfang der Tasche umlaufend angebracht sein und wirken.
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Schließlich weist die Tasche eine verschließbare Beladeöffnung im Erweiterungsabschnitt auf, die den Innenraum der Tasche zugänglich macht, wenn die Fixiereinrichtung zumindest teilweise geöffnet ist. Der Erweiterungsabschnitt verläuft also über den kompletten Umfang der Tasche, seine Beladeöffnung ermöglicht den Zugang zum Tascheninnenraum unabhängig davon, ob sich die Tasche im expandierten oder im komprimierten Zustand befindet. In beiden Gebrauchszuständen lässt sich also die Fahrradtasche vollständig verschließen. Im komprimierten Zustand kann die Tasche sogar sowohl durch die verschließbare Beladeeinrichtung als auch durch die Fixiereinrichtung verschlossen sein. Damit kann eine besonders zuverlässige Abdichtung insbesondere gegenüber Spritzwasser erreicht werden.
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Der Erweiterungsabschnitt hat die Aufgabe, einen maximalen Abstand der Taschenwände voneinander im expandierten Zustand zu definieren. Dafür genügt prinzipiell seine Anordnung in gewissen Abständen, im einfachsten Fall pro Seite der Tasche ein Erweiterungsabschnitt. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Fahrradtasche flexible, umfangseitig vollständig umlaufende Taschenflächen als Erweiterungsabschnitt auf, die im expandierten Zustand der Gepäcktasche auf die Taschenwände senkrecht stehen und eine Mantelfläche der Tasche bilden und einen Durchbruch als Beladeöffnung des Innenraums aufweisen. Die umlaufenden Taschenflächen umgrenzen zusammen mit den Taschenwänden das Volumen der Tasche vollständig, egal ob sie sich im komprimierten oder expandierten Zustand befindet. Damit kann die Tasche in beiden Zuständen benutzt und beladen werden, ohne dass beispielsweise Kleinteile verloren gehen können. Ihre Flexibilität erlaubt es, dass die Taschenflächen im komprimierten Zustand sich zwischen die Taschenwände einfalten lassen. Sie sind vorzugsweise aus einem textilen Material und können unelastisch, vollständig geschlossen, vorzugsweise also wasserdicht sein, oder auch netz- bzw. maschenförmig. Alternativ können sie elastisch sein, womit sie im komprimierten Zustand weniger Platz beanspruchen. Der Durchbruch der Taschenfläche dient als Beladeöffnung, damit der Innenraum der Tasche weiterhin zugänglich ist.
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Die steifen Taschenwände sorgen für eine konkrete Form der Tasche, auch wenn sie beladen ist. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Tasche außerdem zumindest einen steifen Taschenboden, der im expandierten, betriebsbereiten Zustand der Gepäcktasche senkrecht auf die Erstreckungsebene der Taschenwände steht und deren Abstand zueinander definiert und der im komprimierten Zustand der Gepäcktasche zwischen den Taschenwänden und parallel zu ihnen liegt. Der Taschenboden ist im expandierten Zustand also zwischen den Taschenwänden angeordnet und umschließt bzw. bildet mit ihnen den Innenraum der Gepäcktasche.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Taschenboden an den Innenseiten der Taschenwände lösbar arretierbar. Seine Arretierung an den Taschenwänden im expandierten Zustand sorgt für eine weitgehend stabile Struktur der Gepäcktasche, damit sie beispielsweise bequem beladen werden kann, ohne sich selbsttätig zusammenzufalten. Dafür ist eine einfache Fixierung ausreichend, die den Taschenboden in einer Lage relativ zu den Taschenwänden hält. Die Fixierung braucht allerdings insbesondere nicht biegesteif oder zugfest ausgebildet zu sein, sofern sich der Taschenboden in einer Richtung parallel zur Erstreckungsebene der Taschenwände am Erweiterungsabschnitt abstützen kann, so dass er nicht verloren gehen kann.
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Der Taschenboden kann als separater Bestandteil der Gepäcktasche ausgebildet und entnehmbar sein, beispielsweise um den Innenraum der Tasche leichter reinigen zu können oder um ggf. kein unnötiges Gewicht zu transportieren. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Taschenboden jedoch zumindest am Erweiterungsabschnitt gelenkig angeschlossen. Die gelenkige Verbindung zwischen dem Taschenboden und dem Erweiterungsabschnitt führt dazu, dass er mit der Gepäcktasche unverlierbar verbunden ist. Der Anschluss erfolgt um eine Gelenkachse, die parallel zur Erstreckungsebene der Taschenwände und parallel zu einer ihrer Seitenkanten verläuft, zwischen denen sich der Erweiterungsabschnitt erstreckt. Damit kann der Taschenboden in einem expandierten Zustand der Gepäcktasche in seine bestimmungsgemäße Position weitgehend rechtwinklig zu den Taschenwänden gebracht und gehalten werden. In einem komprimierten Zustand lässt sich der Taschenboden folglich um die Achse seines gelenkigen Anschlusses zwischen die Taschenwände klappen, so dass er in einem vollständig komprimierten Zustand parallel zu den Taschenwänden und zwischen ihnen liegt. Der gelenkige Anschluss kann beispielsweise als Naht, Vernietung oder Klebung hergestellt bzw. ausgebildet sein, die den Taschenboden mit dem Erweiterungsabschnitt verbindet.
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Die Flexibilität des Erweiterungsabschnitts sorgt dann für die entsprechende Bewegungsfreiheit des Taschenbodens gegenüber den Taschenwänden. Die Gelenkachse muss nicht genau mittig bzw. zentrisch zwischen den Taschenwänden der expandierten Tasche verlaufen. Eine exzentrische Anordnung kann eine bevorzugte Einklapprichtung des Taschenbodens festlegen.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann der Taschenboden entsprechend dem Raum zwischen den Taschenwänden im expandierten Zustand und entsprechend den Abmessungen des Erweiterungsabschnitts rechteckig mit einer Langseite und einer Kurzseite ausgebildet sein. Damit nimmt er an einer Umfangsseite der Tasche die gesamte Fläche zwischen den Taschenwänden ein. Alternativ oder zusätzlich zu dem oben beschriebenen gelenkigen Anschluss kann er einseitig gelenkig an einer der Taschenwände angeschlossen und an der Gegenseite des gelenkigen Anschlusses, also an der anderen Langseite, an der gegenüberliegenden Taschenwand lösbar arretierbar sein. Damit findet der Taschenboden beim Ausfalten der Gepäcktasche in den expandierten Zustand jederzeit seine korrekte Lage zwischen den Taschenwänden, da er bezüglich einer der beiden Taschenwände ohnehin in seiner Lage festgelegt ist. Mit der lösbaren Arretierung an der gegenüberliegenden anderen Taschenwand erhält die Gepäcktasche im aufgefalteten bzw. expandierten Zustand eine gewisse Formstabilität, die ihre Bedienung und Beladung erleichtert. Die lösbare Arretierung an der gegenüberliegenden anderen Taschenwand kann durch eine Rastnase oder eine Rippe gebildet sein, hinter die der Taschenboden mit seiner freien Längsseite springt. Die Arretierung kann unterstützt werden durch eine gewisse Vorspannung, die durch aufeinander abgestimmte Abmessungen des Taschenbodens einerseits und des Erweiterungsabschnitts andererseits erreicht werden kann. Alternativ kann der Erweiterungsabschnitt elastisch ausgebildet sein und im expandierten Zustand unter Spannung stehen und dadurch eine gewisse Vorspannung aufbringen. Alternativ dazu können separate elastische Bänder die beiden Taschenwände im Bereich des Erweiterungsabschnitts miteinander verbinden, die eine Vorspannung der Taschenwände im beladenen bzw. expandierten Zustand der Tasche aufeinander zu aufbringen. Die Vorspannung sorgt jedenfalls dafür, dass der Taschenboden auch unter Belastung und ggf. Erschütterung der Tasche in seinem arretierten Zustand verbleibt. Weist der Taschenboden außerdem einen exzentrischen gelenkigen Anschluss zum Erweiterungsabschnitt auf, ist er näher an dem gelenkigen Anschluss des Taschenbodens an der Taschenwand anzubringen als an der lösbaren Arretierung.
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Alternativ oder zusätzlich kann der gelenkige Anschluss des Taschenbodens an der Tasche durch eine Bodenhülle ausgebildet sein, die in einer der oben beschriebenen Art an der Tasche gelenkig angeschlossen ist und in die ein Taschenboden einschiebbar ist. In einer einfachen Ausgestaltungsform kann die Hülle aus mindestens zwei Schlaufen bestehen, die den rechteckigen Taschenboden in Querrichtung über seine Langseiten umschlingen. In einer komfortablen Ausgestaltungsform lässt sich der Taschenboden in eine vollflächige Taschenbodenhülle einschieben und kann darin unverlierbar gehalten, beispielsweise eingeklebt, vernietet oder vernäht, sein. Die Hülle ihrerseits kann zur Ausbildung einer Gelenkachse entlang ihrer Langseite mit einer Taschenwand und/oder in einem Bereich ihrer Fläche am Erweiterungsabschnitt befestigt, beispielsweise geklebt, vernietet oder vernäht sein. Zusätzlich kann die Bodenhülle eine Polsterung aufweisen, die ein empfindliches Ladegut in der Tasche schützt.
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Bei einer quadratischen oder rechteckigen Tasche bietet es sich an, den Taschenboden jedenfalls an einer Unterseite, einer potentiellen Standfläche der Gepäcktasche anzubringen. Aber auch die umfangseitigen Seitenflächen, die nicht von den stabilen Taschenwänden, sondern vom Erweiterungsabschnitt gebildet werden, können ausbeulen. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Gepäcktasche mehrere Taschenböden, die zusätzlich auch untereinander, vorzugsweise an ihren Schmalseiten, zugfest oder gelenkig untereinander verbunden sind. Die zugfeste Verbindung der Taschenböden untereinander erleichtert die Bedienung der Gepäcktasche, wenn sie vom expandierten in den komprimierten Zustand überführt werden soll. Sie kann nämlich so ausgelegt sein, dass ein weiterer Taschenboden in eine Lage parallel zu den Taschenwänden einklappt, sobald der Benutzer den ersten Taschenboden in diese Lage eingeklappt hat. Mit der Bedienung eines ersten Taschenbodens kann damit zugleich das Einklappen des bzw. der übrigen Taschenböden erreicht werden.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltungsform der Erfindung sieht eine kinematische Kopplung zweier Taschenböden an ihren Schmalseiten vor, indem die beiden Taschenböden über einen an beiden Taschenböden gelenkig angeschlossenen dreieckigen Taschenboden miteinander gekoppelt sind, der im expandierten Zustand in der Erstreckungsebene einer der beiden Taschenböden liegt. Der dreieckige Taschenboden nimmt als Bestandteil einer der beiden an sich rechteckigen Taschenböden als eine Seite einen Teil einer Langseite und eine Schmalseite eines ursprünglich rechteckigen Taschenbodens ein. Diese beiden Seitenflächen des dreieckigen Taschenbodens schließen nicht nur einen rechten Winkel miteinander ein, sondern sind auch gleich lang. Die dritte Seite des Dreiecks bildet folglich die Hypotenuse zu den beiden gleich langen Seitenkanten als Katheten. Die Hypotenuse bildet zugleich den gelenkigen Anschluss an den ursprünglich rechteckigen Taschenboden. Den anderen gelenkigen Anschluss bildet diejenige Seitenkante des Dreiecks, die ursprünglich die Schmalseite des vormals rechteckigen Taschenbodens gebildet hat. Sie schließt dort an die Schmalseite des anderen Taschenbodens an. In dieser Ausgestaltung der gelenkigen Kopplung zweier Taschenböden aneinander, die zueinander in einem Winkel stehen, lassen sich beide Taschenböden mit nur einer Hand vollständig einklappen. Der Daumen der Betätigungshand kann den ersten Taschenboden einschwenken, der daraufhin über die kinematische Kopplung den zweiten Boden aus seiner Ursprungslage hebt. Sollte er sich aufgrund der Arretierung nicht gleich aus dieser Lage lösen, kann mit den verbleibenden Fingern der Bedienerhand nachgeholfen werden. Die zweite Bedienerhand kann währenddessen die Taschenwände aufeinander zu schieben, so dass das Zusammenfalten der Gepäcktasche innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann.
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Die oben genannte Fixiereinrichtung dient vor allem dazu, die steifen Taschenwände in einem komprimierten Zustand der Gepäcktasche zusammenzuhalten, um der Tasche im komprimierten Zustand eine schlanke und optisch wenig auffallende Erscheinungsform zu geben. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Fixiereinrichtung am Umfang der Tasche durchgehend angebracht sein, den Umfang der Gepäcktasche also vollständig umziehen. Dadurch erhält die Gepäcktasche im komprimierten Zustand ein geometrisch klares Erscheinungsbild. Dies kann beispielsweise durch einen Klettverschluss aus einer linearen Hakenfläche und einer ebenso linearen Flauschfläche erreicht werden, der mit seinem Hakenband am Umfang einer der beiden steifen Taschenwände verläuft und dessen Flauschband an der gegenüberliegenden anderen Taschenwand angebracht ist. Alternativ dazu kann ein umlaufender, vorzugsweise wasserdichter Reißverschluss eingesetzt werden. Damit kann die Tasche im komprimierten Zustand zusätzlich zuverlässig wasserdicht ausgebildet sein.
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Da ein Reißverschluss anders als ein Klettverschluss nicht an jeder beliebigen Stelle geöffnet werden kann, ist das Augenmerk bei der Montage des Reißverschlusses besonders auf seinen Verlauf zu richten. Vorteilhafterweise verläuft der Reißverschluss von einer Beladeöffnung weg um den verbleibenden Umfang der Gepäcktasche herum und erreicht erst am Ende seines Verlaufs wieder die Beladeöffnung, über die hinweg er schließlich verläuft. Damit wird beim Öffnen des Reißverschlusses zunächst die Beladeöffnung freigegeben, bevor der Reißverschluss im weiteren Verlauf geöffnet werden kann. Gibt der Reißverschluss jedoch nur die Beladeöffnung frei, so kann die Gepäcktasche auch im komprimierten Zustand beladen werden, selbstverständlich in einem weit geringeren Umfang als im expandierten Zustand. Kleinteile, wie Portemonnaies, Schlüssel, tragbare Telefone, oder auch flache Gegenstände wie einzelne Bücher oder ein Laptop, lassen sich aber auch so in der Gepäcktasche in ihrem komprimierten Zustand transportieren. Insbesondere bei einem wasserdichten Reißverschluss ist darauf zu achten, dass sich sein Anfang und sein Ende über eine ausreichende Länge überlappen, um einen ausreichenden Schutz gegen Spritzwasser und Witterungseinflüsse zu bieten.
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Auch die Beladeöffnung im Erweiterungsabschnitt kann von einem Reißverschluss, insbesondere einem wasserdichten Reißverschluss, verschlossen sein. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verschließt die Beladeöffnung in dem flexiblen Erweiterungsabschnitt ein bogenförmiger Reißverschluss. Ein bogenförmiger Verlauf des Reißverschlusses gibt beim geöffneten Reißverschluss nicht nur einen Schlitz, also eine lineare Beladeöffnung frei, sondern einen Kreisabschnitt und damit eine flächige Beladeöffnung. Sie ist nicht nur leichter zu beladen, sondern bietet auch einen besseren Einblick in den Tascheninnenraum. Ist der Reißverschluss wasserdicht ausgebildet, so kann die gesamte Tasche sowohl im komprimierten als auch im expandierten Zustand zumindest spritzwasserdicht sein und damit einen hohen Schutz gegen Witterungseinflüsse bieten.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung liegt der Scheitelpunkt des bogenförmigen Reißverschlusses an der Rückwand der Gepäcktasche. Die beiden Enden bzw. Fußpunkte des bogenförmigen Verlaufs des Reißverschlusses liegen folglich an der gegenüberliegenden Frontwand der Tasche. Der bogenförmige Verlauf des Reißverschlusses führt dazu, dass sich bei geöffnetem Reißverschluss zwischen dem Scheitelpunkt und dem Fußpunkt des Reißverschlusses und einer Ecke, an der sich die Rückwand und der Erweiterungsstreifen treffen, ein Dreieck ausbildet, das das Absinken der Vorderwand der Gepäcktasche verhindert. Damit behält die Gepäcktasche weitgehend ihre Form auch im geöffneten Zustand, bietet also auch dann einen ansprechenden Eindruck.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Erweiterungsabschnitte aus einem gewebten textilen Material gebildet, dessen Schuss und Kette um 45° gedreht gegenüber der Erstreckungsebene der Taschenwände angebracht sind. Schuss und Kette des textilen Materials treffen also nicht in einem rechten Winkel bzw. verlaufen nicht parallel zu den stabilen Taschenwänden, sondern treffen beide in einem Winkel um ca. 45° auf deren Erstreckungsebenen. Bei gleichbleibender Flexibilität der Erweiterungsflächen sind sie jedoch in dieser Anordnung weniger elastisch und anfällig gegen eine schräge Zugkraft durch eine absinkende Vorderwand. Damit reduzieren sie Beulen und Falten in den flexiblen Erweiterungsabschnitten.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Tasche einschließlich der Befestigungsvorrichtungen symmetrisch aufgebaut, so dass die Gepäcktasche beliebig auf den beiden Seiten eines Fahrrades angebracht werden kann, ohne dass sie an eine der beiden Seiten speziell angepasst werden müsste. Damit kann die Gepäcktasche besonderes flexibel montiert werden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Tasche eine Sektorform aufweisen. Mit der Montage einer Gepäcktasche in der Höhe des Vorder- bzw. Hinterrades kann die Gepäcktasche damit eine sehr unauffällige Gestalt annehmen, weil sie der Radform weitgehend entsprechend ausgebildet sein kann. Zugleich kann sie derart am Hinterrad angebracht sein, dass sie eine ausreichende Fersenfreiheit gewährleistet.
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Die Rückwand als diejenige Taschenwand, die die Befestigungsvorrichtungen zur Kopplung der Gepäcktasche am Fahrrad aufweist, kann Befestigungsvorrichtungen aufweisen, die eine Fahrradmontage unmittelbar neben dem Vorderrad und/oder dem Hinterrad ermöglichen. Dadurch kann die Gepäcktasche jedenfalls bei geringer oder ohne Beladung optisch sehr unauffällig sein und einen geringen Luftwiderstand bieten. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die Befestigungsvorrichtungen alternativ zur Montage zumindest eines Riemens zum Umhängen oder Tragen der Tasche ausgebildet sein. Mit einem abnehmbaren Umhängeriemen an den Befestigungsvorrichtungen kann sie nach Abnahme der Tasche vom Fahrrad bequem umgehängt werden. Alternativ können zwei Trageriemen befestigt werden, so dass die Tasche wie ein Rucksack auf dem Rücken getragen werden kann. Damit erhalten die Befestigungsvorrichtungen der Tasche eine Doppelfunktion, womit eine separate Befestigungsvorrichtung für Riemen an der Tasche entfallen kann. Dies hat nicht nur einen Herstellungsvorteil, sondern auch einen optischen, weil die Taschenflächen nicht zusätzlich durch weitere Befestigungselemente unterbrochen und belastet werden. Die Tasche kann auf diese Weise sowohl im expandierten als auch im komprimierten Zustand bequem getragen werden.
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Wird die Tasche mittels Umhängeriemen beispielsweise über der Schulter oder mittels zweier Tragriemen wie ein Rucksack auf dem Rücken getragen, so liegt sie unmittelbar am Körper des Benutzers an. Schmutz an der Taschenrückseite kann damit unmittelbar auf die Kleidung des Benutzers übertragen werden. Da die Tasche vorzugsweise aus einem wasserabweisenden oder gar wasserdichten Material gefertigt ist, kann sich außerdem bei längerem Tragen Körperfeuchtigkeit des Benutzers als Kondenswasser an einer Außenwand der Tasche niederschlagen. Dadurch ist der Tragekomfort der Tasche wesentlich beeinträchtigt. Nach einer vorteilhafteren Ausgestaltung der Erfindung lässt sich daher an einer Außenseite der Tasche ein flexibles, flächiges und räumliches Textil an den Befestigungsvorrichtungen und damit auf derselben Seite wie der Riemen anbringen. Es befindet sich damit beim Tragen der Tasche zwischen dem Körper des Benutzers und der betreffenden Außenwand der Tasche. Durch seine räumliche Struktur schafft es einen gewissen Abstand zwischen der Tasche und dem Benutzer. Seine Offenporigkeit ermöglicht Durch- bzw. Belüftung, so dass Körperfeuchtigkeit in die Umgebung abgegeben und eine Kondensation vermieden werden kann. Damit das Textil als durchlüfteter Abstandhalter zwischen Tasche und seinem Träger dienen kann, braucht es eine gewisse Steifigkeit, sollte also auch bei einer gewissen Beladung der Tasche nicht vollständig kollabieren. Geeignete Textile können als Gewebe, Gewirke oder Vliese ausgebildet sein und werden beispielsweise unter dem Produktnamen 3mesh® der Fa. Müller Textil GmbH vertrieben.
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Bei Nichtgebrauch können der oder die Riemen und das Textil in einer Außentasche verstaut werden. Sie kann sich über eine Bedienungsöffnung an der Außenwand der Tasche befüllen lassen und sich innerhalb der Plattentasche für das plattenartige Element der Außenwand erstrecken. Damit die beladene Außentasche nicht zu stark beult, kann das plattenartige Element wie oben bereits beschrieben rahmenartig ausgebildet sein. Damit vergrößert es das Platzangebot in der Platten- bzw. Außentasche, die für Riemen und Textil genutzt werden kann.
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Anstatt abnehmbar an den Befestigungsvorrichtungen können der bzw. die Riemen und/oder das Textil nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung einseitig, vorzugsweise mit einem oberen Rand bzw. Ende fest mit der Tasche verbunden, zum Beispiel in der Außentasche vernäht sein. Damit sind sie unverlierbar an der Tasche befestigt und jederzeit griffbereit. An ihrem vorzugsweise freien unteren Rand bzw. Ende lassen sie sich für einen getragenen Einsatz der Tasche an den Befestigungsvorrichtungen anbringen. Auch der Tragegriff der Tasche kann in der Außentasche befestigt und nur bei Bedarf entnommen werden. Damit kann die Tasche einen flächigeren, geometrischen Eindruck machen.
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Ein einzelner Umhängeriemen kann alternativ in zwei unterschiedlichen Positionen lösbar in der Außentasche anbringbar sein, damit er je nach Vorliebe des Benutzers für ein Tragen auf der rechten oder der linken Schulter eingesetzt werden kann. Dazu kann er beispielsweise mit einem Druckknopf oder einer Art Knebelverschluss, wie er in der Textilbranche bekannt ist, in einem Durchbruch in einem plattenförmigen Element oder an einer separat gebildeten Schlaufe montierbar sein.
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Ein einzelner Umhängeriemen kann außerdem mit einer Art Bauchgurt kombiniert werden, so dass sich ein Trägersystem mit einem weitgehend diagonal verlaufenden Träger über der Brust des Benutzers und einem Bauchgurt ergibt, der an den diagonalen Umhängeriemen anschließt, wie es bei (Fahrrad-)Kurier- bzw. sogenannten Messenger-Taschen bekannt ist. Der diagonale Umhängeriemen kann zweiteilig sein und sich aus einem oberseitig und lösbar befestigten, z. B. breiteren Riementeil und einem weiteren, z. B. schmaleren Riementeil zusammensetzen, das an einer der unteren Befestigungsvorrichtungen festgelegt ist. Über eine lösbare Koppelungseinrichtung, zum Beispiel eine Schnalle, Schlaufe, Öse, einen Rastverschluss oder dergleichen, kann das breitere obere Riementeil mit dem schmaleren, unteren Riementeil zu einem durchgehenden und vorzugsweise längenverstellbaren Umhängeriemen verbunden werden. An einer anderen unteren Befestigungsvorrichtung kann ein weiteres schmales Riementeil angebracht sein, das sich nach dem Umhängen der Tasche an den Umhängeriemen ankoppeln lässt.
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Das Prinzip der Erfindung wird beispielshalber anhand einer Zeichnung noch näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
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1: eine erfindungsgemäße, an einem Fahrrad montierte Gepäcktasche,
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2: die Gepäcktasche im komprimierten Zustand,
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3: die Gepäcktasche im expandierten Zustand,
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4: die Taschenböden in einer separaten Ansicht,
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5: die Tasche in zwei Schnittansichten,
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6: eine Ansicht ihrer Rückseite,
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7: eine alternative Gepäcktasche, und
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8: die Gepäcktasche gemäß 7 mit montiertem Tragesystem.
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1 zeigt die erfindungsgemäße Gepäcktasche 1 in einem komprimierten, also zusammengefalteten Zustand im Bereich eines Hinterrades 16 an einem Fahrrad 15 montiert. Sie ist an einem in 1 verdeckten Gepäckträger befestigt. Die Gepäcktasche 1 weist zwei flache bzw. flächige Außenseiten auf, wobei die erste durch eine zum Fahrrad 15 weisende und dem Betrachter abgewandte Innenwand bzw. Rückwand 2 und die zweite durch eine nach außen weisende und dem Betrachter zugewandte Außenwand 3 gebildet wird. Die Gepäcktasche 1 hat eine kreissektorförmige Gestalt. Ihren Umfang bilden eine Unterkante 17 und eine Seitenkante 18, die aufeinander weitgehend senkrecht stehen, und eine bogenförmige Oberkante 19. Nur an der Rückwand 2 ist in der Nähe der Oberkante 19 ein Tragegriff 10 befestigt, der bestenfalls unwesentlich über die Oberkante 19 übersteht. Ein Pendant fehlt auf der Außenwand 3, womit die Gepäcktasche 1 einen sehr flächigen und geometrischen Eindruck hinterlässt.
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Der Radius der Oberkante 19 ist wenig größer als der des Hinterrades 16. Ist die Gepäcktasche 1 weitgehend konzentrisch mit dem Hinterrad 16 montiert wie in 1, dann macht sie einen sehr gefälligen Eindruck, weil sie kaum auffällt und die Silhouette des Fahrrads 15 bestenfalls unwesentlich beeinflusst.
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2 zeigt die Gepäcktasche 1 in einer Ansicht auf ihre Rückwand 2, die im montierten Zustand der Gepäcktasche 1 dem Hinterrad 16 zugewandt ist. Beide Außenseiten 2, 3 sind über in später näher erläuterten Plattentaschen 29 eingebaute Seitenplatten 9 (vgl. 5a, 5b) versteift. Beide Außenseiten 2, 3 verfügen über einen äußeren, wasserdichten Reißverschluss als umlaufendes Element bzw. Fixiereinrichtung 4. Der Reißverschluss 4 verläuft über den gesamten Umfang der Gepäcktasche 1, also entlang der Unterkante 17, der Seitenkante 18 und über die bogenförmige Oberkante 19, und dient zum Verschluss der Gepäcktasche 1 durch Verbindung bzw. Fixierung der beiden Außenseiten 2, 3 im komprimierten Zustand der Gepäcktasche 1. Der Reißverschluss 4 beginnt an der Unterkannte 17 etwa bei A. Er wird gegen den Uhrzeigersinn in Richtung B geöffnet. Anschließend führt er über die bogenförmige Oberkante 19 hinweg zur Seitenkante 18. Er verläuft sie abwärts, erreicht die Unterkannte 19, verläuft über den Punkt A hinweg und endet bei B. Um die Strecke zwischen A und B überlappt er sich selbst, so dass die Gefahr eines Wassereintritts auch bei Regen äußerst gering ist. Bei geschlossenem Reißverschluss 4 nimmt die Gepäcktasche 1 gemäß 2 die geringstmöglichen Außenabmessungen an und steht vom Fahrrad 15 seitlich kaum ab, so dass sie weder einen nennenswerten seitlichen Überstand oder Luftwiderstand noch eine optische Beeinträchtigung des Fahrrads 1 in einer Blickrichtung in oder entgegen der Fahrtrichtung bietet.
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In 2 ist außerdem die Lage eingeklappter Versteifungsplatten 8, 12, 14 angedeutet, deren Funktion und Wirkungsweise in der 3 deutlicher wird. Sie zeigt die Gepäcktaschen 1 aus der gleichen Ansichtsrichtung wie 2, aber in einem expandierten Zustand. Der Reißverschluss 4 ist jetzt geöffnet. Umlaufend an die Außenseiten 2, 3 ist innerhalb des Reißverschlusses 4 bzw. unter dem Reißverschluss 4 ein Umlaufstreifen 5 aus einem flexiblen textilen Material angebracht. Er überbrückt und begrenzt den Abstand der Außenseiten 2, 3 im expandierten Zustand.
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Parallel zu ihm liegen die Versteifungsplatten 8, 12, 14. Die Längserstreckung der weitgehend rechteckigen Versteifungsplatte 8 verläuft parallel zur Seitenkante 18 der Gepäcktasche 1. Sie bildet folglich eine stabile Seitenwand. Die Versteifungsplatten 12 und 14 bilden zusammen ebenfalls ein Rechteck, das der Fläche der Versteifungsplatte 8 etwa entspricht. Sie liegen in einer gemeinsamen Ebene, und zwar in ihrer Längsrichtung parallel zur Unterkante 17. Sie bilden folglich einen stabilen Boden der Gepäcktasche 1. Die Breite der Rechtecke, die die Versteifungsplatte 8 einerseits und die beiden Versteifungsplatten 14 und 12 andererseits gemeinsam bilden, ist derart bemessen, dass sie den Umlaufstreifen 5 im expandierten Zustand der Gepäcktasche 1 zwischen der Rückwand 2 und der Außenwand 3 und lotrecht zu ihnen spannen. Zusammen mit der steifen Außenwand 3 und der ebenso steifen Rückwand 2 erhält die Gepäcktasche 1 dadurch eine glatte geometrische Außenform.
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Die Versteifungsplatten 8, 12, 14 sind untereinander gelenkig verbunden, um im expandierten Zustand ausgeklappt (vgl. 3) und im komprimierten Zustand eingeklappt werden zu können (vgl. 2). 4a und 4b zeigen die Versteifungsplatten 8, 12, 14 in separaten Ansichten. 4a zeigt ihre Lage im komprimierten Zustand der Gepäcktasche 1, 4b im expandierten Zustand. Dort also liegen die Versteifungsplatten 12, 14 in derselben Ebene, die Versteifungsplatte 8 steht darauf senkrecht. Sie ist entlang ihrer Längskante 21 gelenkig an der Gepäcktasche 1 befestigt. Ihre gegenüberliegende Kante 20 dagegen ist frei. In gleicher Weise ist die Versteifungsplatte 12 entlang ihrer Längskante 25 gelenkig an der Gepäcktasche 1 befestigt, während ihre gegenüberliegende parallele Kante 26 frei ist. Die dreiecksförmige Versteifungsplatte 14 ist entlang der Kante 22 gelenkig mit der Versteifungsplatte 8 und entlang der schrägen Kante 24 gelenkig an der Versteifungsplatte 12 befestigt. Weitere Anschlüsse oder Befestigungen hat sie nicht.
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Um nun die Gepäcktasche 1 vom expandierten Zustand gemäß 3 bzw. 4b in den komprimierten Zustand gemäß 2 bzw. 4a zu bringen, werden die Versteifungsplatten 8 und 12 in der Richtung der Pfeile a gemäß 4b bzw. um ihre Kanten 21 und 25 auf die Außenwand 3 (vgl. 3) hingeklappt. Dabei wird die dreiecksförmige Versteifungsplatte 14 derart zwischen die Versteifungsplatte 8 und die Versteifungsplatte 12 gelegt, dass ihre mit der Versteifungsplatte 8 gemeinsame Kante 22 parallel zur Kante 26 der Versteifungsplatte 12 liegt. Ihre Kante 24, die sie mit der Versteifungsplatte 12 gemeinsam hat, richtet sich wie diese auf, so dass die Oberseite 23 der Versteifungsplatte 14, die ihre Ansichtsseite in 4b darstellt, mit der Innenseite bzw. Ansichtsseite 27 der Versteifungsplatte 8 aufeinander zu liegen kommt. Ihre in 4b nicht erkennbare Unterseite dagegen legt sich gegen die in 4b ebenfalls verdeckte und in 4a erkennbare Unterseite 28 der Versteifungsplatte 12. Damit sind die Versteifungsplatten 8, 12, 14 weitgehend flach zusammengelegt, so dass der Zwischenraum zwischen der Außenwand 3 und der Rückwand 2 der Gepäcktasche 1 (vgl. 2 und 3) stark reduziert werden kann. Der Einfaltvorgang der Versteifungsböden 8, 12, 14, also das Überführen der Gepäcktasche 1 von ihrem expandierten in den komprimierten Zustand, lässt sich bequem mit einer Hand bedienen. Dazu greift der Bediener die Gepäcktasche 1 mit einer Hand an ihrer rechtwinkligen Ecke, wobei beispielsweise der Daumen die Versteifungsplatte 8 nach innen drückt und gleichzeitig die verbleibenden Finger die Kante 24, die die Versteifungsplatten 12 und 14 miteinander gelenkig verbindet, in eine Richtung aufwärts drücken. Damit schiebt sich die Kante 24 zwischen die Außenwand 3 und die Versteifungsplatte 8, so dass bei einem weiteren Zusammendrücken der Außenwand 3 und der Rückwand 2 aufeinander zu sich die Lage der Versteifungsplatten 8, 12, 14 gemäß 4a quasi von selbst ergibt. Um den expandierten Zustand der Tasche anschließend wiederherzustellen, wird lediglich die Versteifungsplatte 8 ausgeklappt, während gleichzeitig oder kurz darauf die Versteifungsplatten 12, 14 in eine gemeinsame Ebene gedrückt werden.
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Der Umlaufstreifen 5 (3) verfügt über einen bogenförmig verlaufenden inneren Reißverschluss 6 als Öffnungselement und als Zugang zum Tascheninnenraum. Geöffnet ergibt sich eine Beladeöffnung für die Gepäcktasche 1. Der Bogen des Reißverschlusses 6 beginnt und endet an der Außenwand 3, sein – in 3 verdeckter – Scheitelpunkt liegt an der Rückwand 2 im Bereich des Griffes 10. Sein Verlauf trägt dazu bei, dass die geöffnete Gepäcktasche 1 nicht herabhängt, sondern ihre Form auch bei vollständig geöffnetem Reißverschluss 6 weitgehend beibehält.
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5a und 5b zeigen Teilschnittansichten der expandierten Tasche gemäß 3 bzw. der komprimierten Tasche gemäß 2. Die expandierte Gepäcktasche 1 zeigt im Schnitt gemäß 5a die beiden senkrechten und parallel verlaufenden Seitenwände 2 und 3. Den unteren waagrechten Abschluss der Gepäcktasche 1 bildet die Verstärkungsplatte 12, die folglich weitgehend lotrecht auf die Seitenwände 2, 3 steht und an den Kanten 17 an sie anschließt.
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Ihre Stabilität ziehen die Seitenwände 2, 3 aus Seitenplatten 9 als plattenförmigen Elementen, die prinzipiell gleichartig wie die Verstärkungsplatte 12 aufgebaut sind. Die Seitenplatten 9 sind allseits umhüllt von einer Tasche 29 aus einem wasserdichten textilen Material, die auf der Innenseite der Gepäcktasche 1 eine nicht gezeigte Bedienungsöffnung zum Einsetzen oder Austausch der Seitenplatten 9 aufweist. An den Kanten 17 der Seitenwände 2, 3 ist der äußere Reißverschluss 4 angenäht, der im expandierten Zustand der Gepäcktasche 1 geöffnet ist. Innerhalb bzw. unterhalb des äußeren Reißverschlusses 4 ist der Umlaufstreifen 5 zu erkennen, der ebenfalls an den Taschen 29 im Bereich der Kanten 17 angenäht ist. Innerhalb bzw. oberhalb davon erstreckt sich die Verstärkungsplatte 12, die ihrerseits wiederum in eine Plattentasche 30 eingesteckt ist. Die Plattentasche 30 ist einseitig, nämlich an der rechten Längskante 25 der Verstärkungsplatte 12, ebenfalls mit der Plattentasche 29, der Außenwand 3 und im Bereich der Kante 17 vernäht. Dadurch bildet sie einen gelenkigen Anschluss für die Verstärkungsplatte 12 mit der Außenwand 3 aus. An ihrer gegenüberliegenden Längskante 26 greift die Verstärkungsplatte 12 unter eine Rippe 31, die an der Seitenplatte 9 der Rückwand 2 parallel zur Längskante 26 der Verstärkungsplatte 12 verläuft. Die Rippe 31 hält die Verstärkungsplatte 12 im expandierten Zustand der Gepäcktasche 1 in der dargestellten waagrechten Lage und damit die Rückwand 2 und die Außenwand 3 in ihrem maximal möglichen Abstand auseinander. Die Rippe 31 bildet einen Widerstand, den die Verstärkungsplatte 12 beim Expandieren der Gepäcktasche 1 gegen den Widerstand des elastischen Umlaufstreifens 5 überwinden muss. Sie sorgt dafür, dass die Verstärkungsplatte 12 nicht ungewollt aus ihrer waagrechten Position entfernt wird. Im beladenen Zustand der Gepäcktasche 1 sorgt zudem die Beladung dafür.
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5b zeigt einen vergleichbaren Schnitt der Gepäcktasche 1, allerdings in ihrem komprimierten Zustand gemäß 2. Die Seitenwände 2, 3 nehmen den geringstmöglichen Abstand zueinander ein, den der umlaufende äußere Reißverschluss 4, hier im Bereich der Kante 17, aufrechterhält. Zwischen den Seitenwänden 2, 3 befinden sich die hochgeklappte Verstärkungsplatte 12 in einer Lage, wie sie 4a demonstriert, sowie der eingefaltete Umlaufstreifen 5. Weder die Verstärkungsplatte 12, noch der Umlaufstreifen 5, noch die nicht dargestellten weiteren Verstärkungsplatten 8, 14 füllen den gesamten Innenraum der komprimierten Gepäcktasche 1 aus. Auch die komprimierte Gepäcktasche 1 bietet damit noch einen gewissen Nutzraum für kleinere oder auch flache größere Objekte.
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Am Umlaufstreifen 5 sind an den geraden bzw. ebenen, aneinander stoßenden Seiten jeweils Einschubtaschen 30 für die Verstärkungsplatte 8 angebracht. Sie umgeben die Verstärkungsplatten 8 (und in gleicher Weise die in der Schnittansicht nicht dargestellten Verstärkungsplatten 12 und 14 gemäß 4) und bilden gemeinsam mit ihnen jeweils einen steifen Taschenboden.
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Die Gepäcktasche 1 kann sowohl in eingeklapptem, komprimierten Zustand (kleines Volumen) als auch ausgeklapptem, expandierten Zustand (großes Volumen) verwendet werden. Bei geringem Platzbedarf für kleine oder flächige Güter, wie Zeitschriften, kann der äußere Reißverschluss 4 nach Bedarf nur teilweise geöffnet werden. Wegen seines Verlaufs muss er nicht vollständig geöffnet werden. Es genügt vielmehr, ihn über die bogenförmige Oberkante 19 hinweg bis in etwa in das erste Drittel der Seitenkante 18 hinein zu öffnen, so dass er einerseits die Außenwände 2, 3 noch zusammenhält, andererseits aber der innere Reißverschluss 6 bedient werden kann. Wenn der innere Reißverschluss 6 zum Tascheninnenraum ebenfalls geöffnet ist, können entsprechend geformte Gegenstände hierdurch eingeschoben und transportiert werden.
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Zum Erweitern bei höherem Platzbedarf öffnet man den umlaufenden äußeren Reißverschluss 4 vollständig und löst damit die beiden Außenwände 2, 3 aus ihrer direkten Verbindung. Durch Auseinanderziehen der beiden Außenwände 2, 3 wird der Umlaufstreifen 5 gespannt, die Einschubtaschen 30 mit den Verstärkungsplatten 8, 12, 14 klappen auf den geraden Seiten flächig auf den Umlaufstreifen 5, bilden somit jeweils eine steife Verbindung zwischen den Außenseiten 2, 3 und zugleich einen festen Taschenboden und eine feste Wand für die Gepäcktasche 1.
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Zum Zusammenfalten greift man in die Ecke der Gepäcktasche 1, an der die Einschubtaschen 30 mit den Verstärkungsplatten 8, 12, 14 zusammenstoßen, und drückt diese mit einem Handgriff in den Innenraum der Gepäcktasche 1. Dadurch falten sich die Einschubtaschen 30 mit den Verstärkungsplatten 8, 12, 14 gegen die Rückwand 2 und ziehen die Außenwand 3 automatisch mit sich bzw. aufeinander zu. Wenn alle Teile des Umlaufstreifens 5 innerhalb der Außenteilkonturen liegen, können die Rückwand 2 und die Außenwand 3 durch Schließen des umlaufenden äußeren Reißverschlusses 4 miteinander verbunden werden, die Gepäcktasche 1 ist damit schmal gefaltet.
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6 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, nämlich eine Gepäcktasche 40. Hier erfolgt die Befestigung am Fahrrad 15 – prinzipiell genauso wie bei der Gepäcktasche 1, dort aber nicht gezeigt – über drei Anschlüsse 11, als zweiteilige Magnetanschlüsse mit taschenseitigen Teilen und radseitigen Teilen. Die taschenseitigen Teile der Magnetanschlüsse 11 sind an der Rückwand 2 angebracht und spannen gemeinsam ein gleichschenkliges Dreieck auf. Die radseitigen Teile sind an dem Gepäcktragsystem angebracht, das fest mit einem Fahrrad 15 verbunden ist. Das Anbringen der Gepäcktasche 40 geschieht über ein Verrasten der zusammengehörigen Teile der Anschlüsse 11, wodurch die lage- und betriebssichere Position der Gepäcktasche 40 am Fahrrad 15 hergestellt wird.
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Die Gepäcktasche 40 weist im Gegensatz zur Gepäcktasche 1 eine zusätzliche Außentasche 41 auf, die sich geradlinig und in der Form einer Sekante bezüglich der bogenförmigen Oberkante 19 unterhalb des Tragegriffs 10 erstreckt. Ihr lässt sich ein luftdurchlässiges, dreidimensionales und dreiecksförmiges Gewebe 42 entnehmen, das geringfügig mehr als die Fläche des gleichschenkligen und rechtwinkligen Dreiecks, das die Magnetanschlüsse 11 definieren, abdeckt. Das Gewebe 42 ist raumstabil genug, um auch bei beladener Gepäcktasche 1 als durchlüfteter Abstandhalter zwischen dem Benutzer und der Gepäcktasche 1 zu dienen. An seinen drei Ecken weist es Befestigungen 43 auf, die sich an den taschenseitigen Teilen 11 festlegen lassen.
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Außerdem lässt sich der Außentasche 41 ein Riemen 44 entnehmen, der mit einem ersten Ende innerhalb der Außentasche 41 mit der Gepäcktasche 40 vernäht ist, und an dessen anderen Ende 45 eine magnetische Befestigung 46 angebracht ist, die mit den taschenseitigen Teilen 11 als Magnetanschluss fungiert. Das andere Ende 45 ist mit einer der Befestigungen 43 des Gewebes 42 verbunden, sodass dort der Riemen 44 und das Gewebe 42 gemeinsam und zugleich befestigt werden können. Damit vereinfacht sich die Montage des Riemens 44 und des Gewebes 42, die regelmäßig gleichzeitig zum Einsatz kommen.
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Ist die Gepäcktasche 40 nicht am Fahrrad 15 montiert, so sind die taschenseitigen Teile 11 der Magnetverschlüsse zunächst ohne Funktion. Um die Gepäcktasche 40 bequem am Körper tragen zu können, lässt sich daher das Gewebe 42 aus der Außentasche 41 entnehmen und auf der Rückwand 2 der Gepäcktasche 1 über die taschenseitigen Teile 11 und die Befestigungen 43 montieren. In gleicher Weise kann der Riemen 44 entnommen und an der Rückwand 2 befestigt werden. Jetzt kann die Gepäcktasche 1 mit dem Riemen 44 über die Schulter gehängt werden, wobei die Gepäcktasche 40 nicht unmittelbar am Körper des Trägers anliegt, sondern über das räumliche Gewebe 42 einen Abstand einhält. Beim längeren Tragen der Gepäcktasche 40 kommt es damit nicht zu einer Kondensation an dem wasserdichten Material der Gepäcktasche 40, was ein längeres Tragen unangenehm machen würde. Vielmehr ermöglicht das räumliche Gewebe 42 eine gewisse Luftzirkulation, die einer Kondensation von Körperfeuchtigkeit an der Gepäcktasche 40 entgegenwirkt.
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Das Prinzip der erfindungsgemäßen Gepäcktasche ist nicht auf eine Dreiecks- bzw. Kreissektorform beschränkt. Ein weiteres Beispiel zeigt daher 7 mit einer rechteckigen Gepäcktasche 50. Ihr prinzipieller Aufbau entspricht weitgehend demjenigen der kreissektorförmigen Gepäcktaschen 1 bzw. 40 gemäß 1 bis 6. Auf ihrer Rückwand trägt sie vier taschenseitige Teile der Magnetverschlüsse 11, ebenfalls eine Außentasche 41 unterhalb eines Griffs 10 in der Nähe einer Oberkante 51 der Gepäcktasche 50. Ihre Montage kann prinzipiell in vergleichbarer Weise wie die Gepäcktaschen 1 bzw. 40 an vier oder auch nur drei radseitigen Teilen der Magnetverschlüsse 11 erfolgen, so dass die Tasche 50 dann ggf. in einer Schrägstellung am Fahrrad 15 angebracht ist.
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8 zeigt die Gepäcktasche 50 für den Transport als Rucksack auf dem Rücken. Aus der Außentasche 41 lässt sich auch bei ihr ein räumliches Gewebe 52 entnehmen, das in vergleichbarer Weise wie bei der Gepäcktasche 40 gemäß 6 befestigt wird. Abweichend demgegenüber enthält die Außentasche 41 zwei Riemen 53, die ebenfalls in der oben beschriebenen Weise an der Gepäcktasche 50 befestigt werden. Jetzt lässt sie sich als Rucksack auf dem Rücken transportieren, ohne aufgrund ihres wasserdichten Materials zu einer Kondensation von Körperfeuchte an der Rückwand 2 zu führen. Das Gewebe 52 hat eine weitgehend trapezförmige Gestalt. Sein oberer Rand 55 ist etwa so lang wie die Außentasche 41, sein unterer Rand 56 spannt sich über die beiden unteren taschenseitigen Magnetanschlüsse 11. Zum Verstauen des Gewebes 52 und der Riemen 53 in der Außentasche 41 legt der Benutzer die Riemen 53 auf das Gewebe 52. Durch senkrecht verlaufende lineare Abnäher 54 als Falthilfe lässt sich das Gewebe 52 entlang ihres Verlaufs leichter falzen, wobei es die Riemen 53 zwischen sich einschlägt. Dadurch bildet der Benutzer aus dem trapezförmigen Gewebe 52 ein kleines rechteckiges Paket, das sich ggf. mit einem (nicht dargestellten) elastischen Riemen sichern lässt und dessen schmalere Seite etwas kürzer ist als der obere Rand des Gewebes 52. Damit lässt es sich bequem in der Außentasche 41 verstauen. Mit einer Breite der Außentasche 41 von ca. 16 cm kann der Benutzer mit einer Hand in die Außentasche greifen und das Paket in der Außentasche 41 sortieren und flachlegen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gepäcktasche
- 2
- Rückwand
- 3
- Außenwand
- 4
- Äußerer Reißverschluss (Fixiereinrichtung)
- 5
- Umlaufstreifen
- 6
- Innerer Reißverschluss
- 7
- Einschubtaschen
- 8
- Verstärkungsplatte
- 9
- Seitenplatte
- 10
- Tragegriff
- 11
- Taschenseitiger Magnetanschluss
- 12
- Verstärkungsplatte
- 14
- Dreieckige Verstärkungsplatte
- 15
- Fahrrad
- 16
- Hinterrad
- 17
- Unterkante
- 18
- Seitenkante
- 19
- Oberkante
- 20, 21
- Längskante
- 22
- Gelenkige Kante
- 23
- Oberseite
- 24
- Schräge Kante
- 25, 26
- Längskante
- 27
- Innenseite
- 28
- Unterseite
- 29, 30
- Plattentasche
- 31
- Rippe
- 40
- Gepäcktasche
- 41
- Außentasche
- 42
- Gewebe
- 43
- Befestigung
- 44
- Riemen
- 45
- Freies Ende
- 46
- Befestigung
- 50
- Gepäcktasche
- 51
- Oberkante
- 52
- Gewebe
- 53
- Riemen
- 54
- Abnäher
- 55
- oberer Rand
- 56
- unterer Rand
- a
- Schwenkrichtung der Verstärkungsplatten 8, 12
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009029999 A1 [0003]